Von den äusseren Befunden sind für die vorliegende Frage am wichtigsten

diejenigen, die sich am Nabel und an der +Nabelschnur+ ergeben. Findet

sich mit dem Kinde noch die ganze Nabelschnur sammt der Placenta in

Verbindung, dann ist der neugeborene Zustand des Kindes schon durch

diesen Befund ausser Zweifel gesetzt. Gleiches ist der Fall, wenn der

am Nabel haftende Nabelschnurrest noch vollkommen frisch sich erweist.

Ist dieser Rest durch Fäulniss verändert oder im Vertrocknen begriffen

oder schon vollkommen mumificirt, so lässt sich aus der Beschaffenheit

der Nabelschnur allein nicht entscheiden, ob das Kind ein neugeborenes

ist oder nicht, da beide Veränderungen eben so gut während des Lebens

als bei einem wirklich neugeborenen erst nach dem Tode erfolgt

sein konnten. Bleibt das Kind am Leben, so beginnt allerdings die

Nabelschnur in der Regel schon am anderen Tage welk zu werden und

einzutrocknen und mumificirt schliesslich zu einem starren, höckerigen,

rothbraunen Strang; doch ist es gar nichts Seltenes, dass auch während

des Lebens die Nabelschnur fault, besonders wenn sie dick und saftig

war. Die Häufigkeit des ersteren Vorganges hat ihren Grund darin, dass

der Nabelschnurrest trocken gehalten und eingehüllt wird durch Stoffe,

welche die in ihm enthaltene Feuchtigkeit aufsaugen. An der Leiche

eines Neugeborenen fault die Schnur in der Regel, weil meistens die

Bedingungen dazu günstig sind; liegt jedoch der Körper in freier Luft

oder an trockenen Orten, so mumificirt sie eben so schnell und unter

Umständen noch schneller als im Leben, wobei ebenso wie im letzteren

Falle die Vertrocknung vom freien Ende des Nabelschnurrestes beginnt

und gegen den Nabel fortschreitet.

[Sidenote: Verhalten der Nabelschnur.]

Bleibt das Kind am Leben, so erfolgt das Abfallen der, wie erwähnt

veränderten, Nabelschnur durchschnittlich um den fünften Tag.

Die Abstossung geschieht de norma ohne Entzündungserscheinungen,

indem vom zweiten Tage angefangen centripetal die den Nabelstrang

zusammensetzenden Schichten mortificiren und vom lebenden Gewebe

des Nabels sich ablösen, so dass zuletzt die Nabelschnur nur an

den Gefässen hängt, die schliesslich ebenfalls sich abstossen.

Gleichzeitig scheint dabei eine Verengerung des Nabelringes und

das Verkürzungsbestreben der im Bauche gelegenen Nabelgefässe,

namentlich der Nabelarterien, eine Rolle zu spielen, respective die

Abstossung des Nabelschnurrestes zu befördern. In welcher Weise

dieses Verhalten des Nabelschnurrestes für die Bestimmung der Zeit

verwerthet werden kann, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe,

braucht nicht besonders erörtert zu werden, doch verdient zweierlei

Erwähnung. Erstens, dass innerhalb der ersten 2 Tage aus dem Nabel

und Nabelstrang, wenn letzterer nicht mehr frisch ist, nicht erkannt

werden kann, ob das Kind gleich nach der Geburt oder später innerhalb

der genannten Frist gestorben ist, da während dieser Zeit an den

genannten Organen keine charakteristischen Veränderungen geschehen:

und zweitens, dass ein Fehlen des Nabelstranges auch bei zweifellos

Neugeborenen vorkommen kann, dann nämlich, wenn er entweder bei einer

Sturzgeburt oder nachträglich von der Mutter ausgerissen worden ist. Im

frischen Zustande ist dann die blutende Nabelwunde leicht als solche

zu erkennen, namentlich wenn, wie gewöhnlich, Fetzen der Amnionscheide

der Nabelschnur ihr noch anhaften, oder die Stümpfe der Nabelgefässe

aus ihr hervorragen. Bei vorgerückter Fäulniss muss weniger die äussere

Beschaffenheit des Nabels als das innere Verhalten desselben und der

Nabelgefässe Aufschluss geben.

[Sidenote: Innere Zeichen d. neugeb. Zustandes. Lungen u.

Verdauungstractus.]

Von den +inneren Befunden+, die für die Bestimmung der Zeit, wie

lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, verwerthet werden können,

sind zunächst die in den +Lungen+ zu erwähnen. Es ist in dieser

Beziehung selbstverständlich, dass, wenn bei einem Kinde die Lungen

luftleer gefunden werden und für die Annahme eines nachträglichen

Verdrängtwordenseins der Luft kein Grund vorliegt, ein Zweifel über

den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes nicht bestehen kann.

Finden wir die Lungen lufthaltig, so werden wir zunächst vor der Frage

stehen, ob schon ein einziger oder einige wenige Athemzüge genügen,

um die Lungen eines eben geborenen Kindes vollständig zu füllen, oder

ob dazu mehrere Inspirationen nothwendig sind. Diese Frage wurde uns

in strafgerichtlichen Fällen wiederholt vorgelegt. Wir stehen nicht

an, sie dahin zu beantworten, dass, wenn die Luftwege vollkommen

frei sind, schon der erste kräftige Athemzug, jedenfalls aber einige

wenige Athemzüge genügen, um alle Theile der Lungen lufthaltig zu

machen. Dafür spricht nicht nur die grosse Zahl der Fälle, die von uns

und von Anderen beobachtet wurden, in welchen, trotzdem die Kinder

sofort nach der Geburt umgebracht worden waren, doch vollkommen

lufthaltige Lungen sich fanden, sondern auch einige Thierversuche,

welche ergaben, dass, wenn man der Reife nahe Früchte aus dem Uterus

der lebenden Mutter rasch ausschneidet und dieselben sofort nach den

ersten Inspirationsbewegungen erdrosselt, in allen Theilen lufthaltige

Lungen sich finden, wenn nicht etwa, was bei solchen Vivisectionen

leicht geschieht, vorzeitige Athembewegungen stattgefunden haben.

Damit stimmen auch die Beobachtungen +Ungar+’s („Ueber den

Nachweis der Zeitdauer des Lebens Neugeborener“, Vortrag in der

Naturforscherversammlung in Wien 1894), welcher zugleich die Angaben

von +Dohrn+, +Eckerlein+ (1869), dass der Luftwechsel der Neugeborenen

bei ruhiger Athmung am ersten Tage noch ein schwacher sei und erst

im Laufe der nächsten Tage ansteige, bestätigt, diese Thatsache aber

nicht wie die Genannten von unvollständiger Füllung der Lungen mit

Luft, sondern nur von geringer Blähung der bereits entfalteten Alveolen

ableitet. (Siehe auch die Bonner Diss. +Büchner+’s, 1892). Finden sich

Atelektasen in den Lungen, so wird im Allgemeinen desto weniger ein

längeres Gelebthaben angenommen werden können, je ausgedehnter die

atelektatischen Partien gewesen sind. Ein solcher Schluss mag besonders

dann gerechtfertigt sein, wenn die atelektatischen Partien über die

lufthaltigen prävaliren. Doch ist zu berücksichtigen, dass Neugeborene

ihres geringen Sauerstoffbedürfnisses wegen mit beträchtlichen

Atelektasen lange fortleben können, und dass es nichts Seltenes

ist, auch bei mehrere Tage und selbst Wochen alten Kindern solche

Atelektasen zu finden, die allerdings erst nachträglich entstanden sein

konnten.

Wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage nach der

extrauterinen Lebensdauer kann der +Verdauungstractus+ ergeben.

So zunächst sein Luftgehalt. Wenn wir den ganzen Darmcanal eines

Kindes mit Luft gefüllt finden und Lufteinblasen und Fäulniss

ausgeschlossen ist, so können wir schon aus diesem Befunde schliessen,

dass das Kind nicht gleich nach der Geburt gestorben sei, doch

kann unserer Erfahrung zufolge schon im Verlaufe des ersten Tages

der ganze Darmcanal Luft in sich aufnehmen. Dass der Luftgehalt des

Verdauungstractus nicht immer gleichen Schritt hält mit der Intensität

und der Dauer der ersten Athembewegungen, wurde bereits oben bemerkt.

Anderseits ist es nichts Seltenes, auch bei Kindern, die mehrere Tage

gelebt haben, einzelne Darmschlingen und, insbesondere wenn derselbe

keine fäculenten Stoffe enthält und zusammgezogen ist, den ganzen

Dickdarm luftleer zu finden. Meconium im Dickdarm spricht für den

neugeborenen Zustand, da dasselbe in der Regel schon im Laufe des

ersten Tages, aber nicht immer schon in den ersten Stunden entleert

wird. Würde man entweder aus dem Magen- oder aus dem Darminhalt

nachweisen können, dass dem Kinde bereits Nahrung gereicht wurde, dann

würde selbstverständlich die Annahme, dass das Kind gleich nach der

Geburt gestorben ist, entfallen, man wäre aber nicht berechtigt, aus

diesem Befunde allein zu schliessen, dass das Kind mehrere Tage gelebt

haben müsse, da dasselbe schon in den ersten Stunden nach der Geburt

Nahrung bekommen haben konnte.[490]

[Sidenote: Fötale Wege.]

Die sogenannten +fötalen Wege+, nämlich die Nabelarterien und die

Nabelvenen, der Ductus Arantii, das Foramen ovale und der Ductus

Botalli, gehen in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen

Veränderungen ein und schliessen sich erst nach Wochen vollständig. Ihr

Verschluss würde daher allerdings beweisen, dass das Kind nicht blos

nicht neugeboren, sondern schon mehrere Wochen alt ist. Am frühesten

obliteriren die Nabelarterien, indem man diese schon zur Zeit des

Nabelabfalles stark verengert und in ihren Wandungen relativ verdickt

findet, wobei sich gleichzeitig ihre peripheren Enden vom Nabelringe

zurückziehen, indem später nur noch die Adventitia zurückbleibt.

Die Obliteration der Nabelarterien erfolgt nur bis zum Abgange der

Collateraläste, welche der centrale Theil der Nabelarterien zur Blase

abschickt, und sie geschieht in der Regel nicht durch Thrombusbildung,

sondern durch allmälige Verengerung und Verwachsung. Pathologische

Thrombose und Arteriitis umbilicalis ist häufig und betrifft immer den

peripheren Theil der Nabelarterien, welche an der betreffenden Stelle

meist schiefergrau verfärbt und spindelförmig aufgetrieben sind. Die

Wandungen sind dann selbst verdickt und der von ihnen eingeschlossene

Thrombus häufig eiterig zerfallen. Unter normalen Verhältnissen scheint

die vollständige Obliteration des peripheren Theiles der Nabelarterien

4-6 Wochen zu beanspruchen.

[Sidenote: Geburtsgeschwulst.]

Zu den inneren Kennzeichen des neugeborenen Zustandes gehört auch

die Geburts-, insbesondere die +Kopfgeschwulst+ (Caput succedaneum),

welche, wenn sie nicht mit bedeutenden Extravasaten verbunden war,

schon innerhalb des ersten Tages sich zurückzubilden oder wenigstens

bedeutend abzuschwellen pflegt. Braune Färbung der extra- oder

intracraniellen Extravate oder gar der Befund von Hämatoidinkrystallen

in diesen oder der Befund des typischen Kephalhämatoms lassen auf

längeres Leben nach der Geburt schliessen.

[Sidenote: Skelet. Knochenkerne nach der Geburt.]

Das Skelet des Kindes erfährt in den ersten Tagen nach der Geburt

keine wesentlichen Veränderungen, es wird daher das Skelet eines

schon mehrere Tage alten Kindes von jenem eines neugeborenen kaum

zu unterscheiden sein. Skelete von Kindern, die mehrere Wochen nach

der Geburt gelebt hatten, werden sich in der Regel durch die jene

reifer Neugeborener übertreffende Länge, sowie insbesondere durch die

Grösse des Knochenkerns in den unteren Epiphysen der Oberschenkel

erkennen lassen, dessen Durchmesser bei Neugeborenen 9 Mm. nur ganz

ausnahmsweise übersteigt.

[Sidenote: Knochenkerne nach der Geburt.]

Vor Kurzem untersuchten wir eine bis auf die Knochen von Ratten

zerfressene, in einem Abortcanal gefundene Kindesleiche. Die Umstände

sowohl, als der Befund an der Leiche (4 Mm. breiter Knochenkern in

der unteren Femurepiphyse) sprachen für den neugeborenen Zustand.

Nachträglich ergab sich aber, dass das Kind bereits 11 Tage alt, von

der Mutter durch Andrücken an die Brust getödtet und dann erst in den

Abort geworfen worden war! Nach +Filomusi+-+Guelfi+ (Virchow’s Jahrb.

1889, I) lässt ein Kern von 8 Mm. Durchmesser mit Wahrscheinlichkeit,

ein solcher über 9 Mm. mit Gewissheit darauf schliessen, dass

das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt habe. +Fagerlund+

(Wiener med. Presse, 1890, Nr. 5) hat in unserem Institute an 40

Kindesleichen das Verhalten der Knochenkerne der Gliedmassen im

ersten Lebensjahre studirt und gefunden, dass der Kern in der unteren

Femurepiphyse so grossen Schwankungen in seiner Grösse unterliegt,

dass aus ihm keine sicheren Schlüsse auf das Alter des Kindes gezogen

werden können. Ebenso ist der Kern im Caput humeri wenig verwerthbar,

denn wenn er auch regelmässig bei 11-12 Wochen alten Kindern gefunden

wird, so kommt er doch häufig schon früher, mitunter schon am

Ende des letzten Schwangerschaftsmonates vor. Dagegen scheint das

Auftreten eines Kernes in der Eminentia capitata ossis humeri, im Os

capitatum, Os hamatum, in der unteren Epiphyse der Tibia und im Caput

femoris zu gewissen Schlüssen zu berechtigen, da der im Caput femoris

nicht vor einem halben Jahr, die übrigen nicht vor 3 Monaten sich

finden.

C. Todesursache des Kindes.

Es ist Aufgabe des Gerichtsarztes, nicht blos denjenigen Vorgängen,

welche erst nach der Geburt des Kindes dessen Tod bewirken können,

sein Augenmerk zu schenken, sondern auch jenen, welche schon vor

und namentlich während der Geburt den Tod herbeizuführen vermögen,

umsomehr, als erst das Verständniss dieser, sowie die Kenntniss der

Symptome, die sie an der Leiche zurücklassen, den Gerichtsarzt in den

Stand setzt, die Todtgeburt zu diagnosticiren, da, wie aus dem oben

Gesagten hervorgeht, es durchaus nicht angeht, blos aus der luftleeren

Beschaffenheit der Lungen mit jener Bestimmtheit auf Todesgeburt zu

schliessen, mit welcher leider so häufig darauf geschlossen wird.

Tod des Kindes vor der Geburt.

Inwieferne Erkrankungen der Mutter oder der Frucht, sowie pathologische

Processe in der Placenta und in der Nabelschnur das Absterben der

Frucht bewirken können, haben wir bereits bei Besprechung der Ursachen

des spontanen Abortus erörtert (pag. 224) und darauf aufmerksam

gemacht, dass gerade in der Zeit, in welcher die Lebensfähigkeit

bereits beginnt, das Absterben der Frucht häufig vorkomme. Dasselbe

kann aber auch, obgleich seltener, in den späteren Perioden der

Schwangerschaft und selbst kurz vor dem normalen Ende derselben

erfolgen.

Die Möglichkeit, dass eine Frucht noch vor der Geburt auf gewaltsame

Weise getödtet oder wenigstens verletzt werden könne, ohne dass dabei

auch die Mutter das Leben verliert, muss sowohl vom theoretischen,

als vom Standpunkt der Erfahrung zugegeben werden, obgleich derartige

Fälle zu den durch die Umstände des Falles gewöhnlich klargelegten

Curiositäten gehören, die eben deshalb nur eine untergeordnete

gerichtsärztliche Bedeutung besitzen. Von der Vagina aus könnte

selbstverständlich eine intrauterine Tödtung oder Verletzung am

leichtesten vorkommen, und zwar in diesem Falle kaum durch Zufall,

sondern in gleicher Intention, wie wir sie bei der mechanischen

Fruchtabtreibung kennen gelernt haben. Durch die Bauchdecken bis in

den schwangeren Uterus eindringende Verletzungen bewirken natürlich

entweder den Tod der Mutter oder bringen diese in grosse Lebensgefahr,

doch finden sich bei +Gurlt+[491] zwei Fälle, in deren einem die

Schwangere und das Kind durch eine Sense, in dem anderen durch eine

Heugabel verletzt wurden, in Folge dessen die Kinder getödtet wurden,

die Mütter aber am Leben blieben. Eine solche Verletzung durch Schuss

bringt +Kehr+ (Med. Centralbl. 1894, pag. 336).

[Sidenote: Intrauterine Verletzungen der Frucht.]

Die Entstehung intrauteriner Beschädigungen der Frucht durch stumpfe

Gewalten, die den Unterleib trafen und ohne Verletzung des letzteren,

wird begreiflich, wenn wir uns erinnern, dass schwere Verletzungen

innerer Organe und selbst Knochenzertrümmerungen ohne Spur von äusseren

Continuitätstrennungen sich entwickeln können (pag. 283). Heftige

Stösse gegen den Unterleib, namentlich aber Sturz von Höhen, sind

geeignet, solche Verletzungen zu erzeugen. Dieselben können zunächst

die Weichtheile betreffen. So fanden wir bei einer im fünften Monat

Schwangeren, die sich vom vierten Stock herabgestürzt hatte, den Uterus

unverletzt, dagegen die Placenta theilweise abgelöst und die Eihäute

eingerissen, und an der äusserlich unverletzten Frucht eine hochgradige

Zertrümmerung des rechten Leberlappens mit starkem Blutaustritt in die

Bauchhöhle, und in einem andern analogen Falle an der sechsmonatlichen

Frucht einen suffundirten Hautriss hinter dem linken Ohr, je eine

bohnengrosse Ecchymose unter der Haut der rechten hinteren Brustseite

und an der Vorderfläche des linken Oberschenkels und einen suffundirten

Querriss des Peritoneums über dem rechten Leberlappen. +Paul+ (Prager

med. Wochenschr. 1894, Nr. 45) sah einen vollständigen Querriss

der Bauchwand bei einem reifen Kinde, dessen Mutter 2 Tage vor der

Entbindung von einer Treppe herabgefallen war und +Charcot+[492]

eine Ruptur der Milz des Fötus in Folge eines Sturzes der Mutter.

+Dietrich+ (Württ. Corresp.-Bl. 1883, pag. 5) beschreibt einen Fall, in

welchem sich bei dem Kinde einer Frau, welche in der 36. Woche ihrer

Schwangerschaft von einer steilen Treppe herabgefallen war und 16 Tage

darauf geboren hatte, auf beiden Stirnbeinhöckern eine Wunde von der

Grösse eines Groschens fand, deren Rand in Vernarbung begriffen und

deren Grund mit schönen Granulationen bedeckt war. Im Jahre 1872 hat

+Tarnier+ (Union médicale. 1872, Nr. 33) in der Pariser Société de

chirurgie ein einen Tag altes Kind vorgestellt, welches mit einer Narbe

am Scheitel zur Welt gekommen war. Die Provenienz dieser Narbe blieb

unaufgeklärt, doch wurde unter Anderem auch die Vermuthung aufgestellt,

dass die Narbe von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche

herrühren könne. Unserer Meinung nach handelte es sich in diesem und

wahrscheinlich auch in dem früher angeführten Falle nur um angeborene

Defecte der Kopfhaut, die wir bereits viermal beobachtet haben

(darunter einen von +Hebra+ in den Mittheilungen des Wiener embryol.

Institutes. 1882, II, beschriebenen an beiden Kopfseiten) und von denen

wir zwei in Fig. 118 und 119 abbilden, von welchen der erstere von

einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche abgeleitet wurde. Diese

Defecte sind wahrscheinlich durch fötale Anlöthungen der betreffenden

Kopfpartien an die Eihäute entstanden.[493] Auch multiple solche

Defecte haben wir beobachtet.

[Sidenote: Angeborene Hautdefecte am Kopfe.]

Die intrauterinen Verletzungen des Skeletes betreffen vorzugsweise

die langen Knochen, und die Zahl der Fälle, in welchen Neugeborene

in Verheilung begriffene oder durch Callus geheilte Knochenbrüche

der Extremitäten zur Welt brachten, ist eine beträchtliche, obgleich

zweifellos so manche von Ossificationsdefecten oder sogenannter

Rachitis congenita herrührende Beweglichkeit der Knochen, im Uterus

entstandene Verkrümmung der Knochen, syphilitische Lockerung der

Epiphysen etc. als Fractur genommen worden ist.[494] Beschädigungen

der Schädelknochen aus solchen Anlässen gehören zu den grössten

Seltenheiten. Dass sie vorkommen können, beweist insbesondere der

Fall von +Maschka+ (Prager Vierteljahrschr. 1856, IV, pag. 105), der

ein im 8. Monat schwangeres Mädchen betraf, das vom zweiten Stock

herabgesprungen war und 6 Stunden darauf starb. Bei der Section

fanden sich an dem noch im Uterus befindlichen Fötus mehrfache Brüche

beider Scheitelbeine mit Extravat. Ein ähnlicher Fall findet sich bei

+Neugebauer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, 501) und bei Gurlt (l. c.

343).

[Illustration: Fig. 118.

Angeborener rundlicher Defect der Kopfhaut bei einer abortirten Frucht.

(Nat. Gr.)]

[Illustration: Fig. 119.

Angeborener Hautdefect am Wirbel eines ausgetragenen Kindes.]

[Sidenote: Macerirte Früchte. Eigenschaften derselben.]

Während der Schwangerschaft abgestorbene Früchte, namentlich

diejenigen, welche aus natürlichen Ursachen starben, gehen nur

ausnahmsweise bald nach erfolgtem Tode ab, sondern erst nach einiger

Zeit, in welchem Falle sie dann im +macerirten+ Zustande geboren

werden.

Solche Früchte sind, wenn sie nicht nachträglich durch Fäulniss

verändert worden sind, leicht zu erkennen. Sie erscheinen, wenn die

abgestorbene Frucht mehrere Tage oder gar Wochen im Mutterleibe

zugebracht hatte, auffallend matsch, in sich selbst zusammengesunken,

in allen Gelenken auffallend biegsam. Die Oberhaut ist entweder in

grossen Strecken fetzig abgelöst oder sehr leicht abgängig. Das

darunter liegende Corium schmutzig braunroth imbibirt, welche Farbe

in verschiedenen Nuancen, aber meist ziemlich gleichmässig, über

den ganzen Körper oder grosse Strecken desselben verbreitet ist

und namentlich bei unreifen Kindern besonders auffällt. Dabei ist

das Corium feucht und schlüpfrig. Der Kopf wie plattgedrückt. Die

Schädeldecken sackartig schlaff, durch dieselbe die aus ihren Nähten

gelösten, verschiebbaren Schädelknochen zu fühlen. Die Bulbi[495]

und Bindehäute blutig imbibirt. Der Hals sackartig, schlaff, der

Unterleib seitlich überhängend, schlaff, schwappend, die Nabelschnur

blutig, häufig auch gallig imbibirt. Bei der inneren Untersuchung

finden wir alle Weichtheile und selbst die Knorpel blutig imbibirt

und von gleichmässig schmutzig rothbrauner Farbe, in verschiedenen

Nuancen; blutig-seröse Transsudate in allen serösen Säcken,

besonders im Pleura- und im Peritonealsack, die Lungen luftleer,

schlaff und mitunter als Zeichen vorzeitiger Athembewegungen und des

suffocatorischen Todes, verwaschene Ecchymosen an der Pleura oder am

Pericardium und Fruchtwässer in den Luftwegen, die allerdings auch

erst post mortem hineingelangen können.

Je früher nach erfolgtem Absterben die Geburt eintrat, desto

weniger sind die genannten Erscheinungen ausgebildet, und Kinder,

die kurz vor dem Beginn des Geburtsactes abstarben, sind, wenn die

Leiche nicht sofort zur Beobachtung kommt, was begreiflicher Weise

in forensischen Fällen fast niemals geschieht, von während des

Geburtsactes abgestorbenen meist nicht zu unterscheiden. Selbst

der Befund einer Kopfgeschwulst würde nicht das erst während der

Geburt erfolgte Absterben mit absoluter Gewissheit beweisen, da eine

sulzige Infiltration der Kopfhaut auch bei abgestorbenen Kindern

sich bildet, und zwar theils als Senkung, theils als postmortale

Transsudationserscheinung, die überdies rasch zu Stande kommt.

In der Regel gehen die während der Schwangerschaft abgestorbenen

Früchte sammt der Placenta ab. Dies erleichtert insoferne die

Diagnose, als häufig die Ursache des Absterbens, die meist in

Erkrankungen der Placenta oder in Torsionen der Nabelschnur gelegen

ist, durch unmittelbare Untersuchung nachgewiesen werden kann.

Dass mitunter die durch Maceration erzeugten Veränderungen für

pathologische Processe gehalten wurden, beweist der alte Name

„Hydrops foetus sanguinolentus“, mit welchem ältere Autoren die

blutig-serösen Transsudate bezeichneten, die sich ganz gewöhnlich

innerhalb der serösen Säcke macerirter Früchte finden. Ausserdem

ist es vorgekommen, dass die Dislocation und Beweglichkeit der

Schädelknochen einer macerirten Frucht für den Effect eines Trauma

gehalten wurde (vide Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 96, pag. 492).

Anderseits ist es nicht überflüssig zu bemerken, dass mit angeborenem

Pemphigus behaftete lebende (!) Früchte für macerirte gehalten worden

sind. Solche Fälle werden in den Annalen der Staatsarzneikunde, 1838,

pag. 555, und andere von +Hammer+ („Beobachtungen über faultodte

Früchte mit besonderer Berücksichtigung von 6 Fällen +scheinbar

faultodter+ Früchte.“ Leipziger Diss. 1870) mitgetheilt. Wirkliche

Fäulniss tritt innerhalb der geschlossenen Eihäute nicht ein, und es

ist ganz unrichtig, wenn man, wie es häufig geschieht, die Begriffe

macerirt und faultodt identificirt. Wird die macerirende Frucht

monatelang im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgehalten, so

findet, indem das Blut durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge

immer mehr sich aus dem Körper verliert, eine förmliche Ausbleichung

der Frucht statt, die dem Körper ein wie verfettetes Aussehen

verleiht und wahrscheinlich vielfach als sogenannte „lipoide

Umwandlung“ genommen wurde, während die nähere Untersuchung zeigt,

dass die Organe, z. B. insbesondere die Musculatur, jahrelang sich

erhalten können. So fand +Zillner+ bei einer 2½ Jahre nach der

Extrauteringravidität durch Laparotomie entfernten, 44 Cm. langen

Frucht die Organe nicht blos makroskopisch, sondern auch in ihrer

mikroskopischen Structur noch erhalten (Arch. f. Gyn. XIX, 2.

Heft), insbesondere noch die Querstreifung der Musculatur, welche

+H. Chiari+ sogar bei einem 50 Jahre getragenen Lithopädion noch

nachzuweisen vermochte (Wr. med. Wochenschr. 1876, Nr. 42).

Tod des Kindes während (in) der Geburt.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 90 / 132 段