diejenigen, die sich am Nabel und an der +Nabelschnur+ ergeben. Findet
sich mit dem Kinde noch die ganze Nabelschnur sammt der Placenta in
Verbindung, dann ist der neugeborene Zustand des Kindes schon durch
diesen Befund ausser Zweifel gesetzt. Gleiches ist der Fall, wenn der
am Nabel haftende Nabelschnurrest noch vollkommen frisch sich erweist.
Ist dieser Rest durch Fäulniss verändert oder im Vertrocknen begriffen
oder schon vollkommen mumificirt, so lässt sich aus der Beschaffenheit
der Nabelschnur allein nicht entscheiden, ob das Kind ein neugeborenes
ist oder nicht, da beide Veränderungen eben so gut während des Lebens
als bei einem wirklich neugeborenen erst nach dem Tode erfolgt
sein konnten. Bleibt das Kind am Leben, so beginnt allerdings die
Nabelschnur in der Regel schon am anderen Tage welk zu werden und
einzutrocknen und mumificirt schliesslich zu einem starren, höckerigen,
rothbraunen Strang; doch ist es gar nichts Seltenes, dass auch während
des Lebens die Nabelschnur fault, besonders wenn sie dick und saftig
war. Die Häufigkeit des ersteren Vorganges hat ihren Grund darin, dass
der Nabelschnurrest trocken gehalten und eingehüllt wird durch Stoffe,
welche die in ihm enthaltene Feuchtigkeit aufsaugen. An der Leiche
eines Neugeborenen fault die Schnur in der Regel, weil meistens die
Bedingungen dazu günstig sind; liegt jedoch der Körper in freier Luft
oder an trockenen Orten, so mumificirt sie eben so schnell und unter
Umständen noch schneller als im Leben, wobei ebenso wie im letzteren
Falle die Vertrocknung vom freien Ende des Nabelschnurrestes beginnt
und gegen den Nabel fortschreitet.
[Sidenote: Verhalten der Nabelschnur.]
Bleibt das Kind am Leben, so erfolgt das Abfallen der, wie erwähnt
veränderten, Nabelschnur durchschnittlich um den fünften Tag.
Die Abstossung geschieht de norma ohne Entzündungserscheinungen,
indem vom zweiten Tage angefangen centripetal die den Nabelstrang
zusammensetzenden Schichten mortificiren und vom lebenden Gewebe
des Nabels sich ablösen, so dass zuletzt die Nabelschnur nur an
den Gefässen hängt, die schliesslich ebenfalls sich abstossen.
Gleichzeitig scheint dabei eine Verengerung des Nabelringes und
das Verkürzungsbestreben der im Bauche gelegenen Nabelgefässe,
namentlich der Nabelarterien, eine Rolle zu spielen, respective die
Abstossung des Nabelschnurrestes zu befördern. In welcher Weise
dieses Verhalten des Nabelschnurrestes für die Bestimmung der Zeit
verwerthet werden kann, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe,
braucht nicht besonders erörtert zu werden, doch verdient zweierlei
Erwähnung. Erstens, dass innerhalb der ersten 2 Tage aus dem Nabel
und Nabelstrang, wenn letzterer nicht mehr frisch ist, nicht erkannt
werden kann, ob das Kind gleich nach der Geburt oder später innerhalb
der genannten Frist gestorben ist, da während dieser Zeit an den
genannten Organen keine charakteristischen Veränderungen geschehen:
und zweitens, dass ein Fehlen des Nabelstranges auch bei zweifellos
Neugeborenen vorkommen kann, dann nämlich, wenn er entweder bei einer
Sturzgeburt oder nachträglich von der Mutter ausgerissen worden ist. Im
frischen Zustande ist dann die blutende Nabelwunde leicht als solche
zu erkennen, namentlich wenn, wie gewöhnlich, Fetzen der Amnionscheide
der Nabelschnur ihr noch anhaften, oder die Stümpfe der Nabelgefässe
aus ihr hervorragen. Bei vorgerückter Fäulniss muss weniger die äussere
Beschaffenheit des Nabels als das innere Verhalten desselben und der
Nabelgefässe Aufschluss geben.
[Sidenote: Innere Zeichen d. neugeb. Zustandes. Lungen u.
Verdauungstractus.]
Von den +inneren Befunden+, die für die Bestimmung der Zeit, wie
lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, verwerthet werden können,
sind zunächst die in den +Lungen+ zu erwähnen. Es ist in dieser
Beziehung selbstverständlich, dass, wenn bei einem Kinde die Lungen
luftleer gefunden werden und für die Annahme eines nachträglichen
Verdrängtwordenseins der Luft kein Grund vorliegt, ein Zweifel über
den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes nicht bestehen kann.
Finden wir die Lungen lufthaltig, so werden wir zunächst vor der Frage
stehen, ob schon ein einziger oder einige wenige Athemzüge genügen,
um die Lungen eines eben geborenen Kindes vollständig zu füllen, oder
ob dazu mehrere Inspirationen nothwendig sind. Diese Frage wurde uns
in strafgerichtlichen Fällen wiederholt vorgelegt. Wir stehen nicht
an, sie dahin zu beantworten, dass, wenn die Luftwege vollkommen
frei sind, schon der erste kräftige Athemzug, jedenfalls aber einige
wenige Athemzüge genügen, um alle Theile der Lungen lufthaltig zu
machen. Dafür spricht nicht nur die grosse Zahl der Fälle, die von uns
und von Anderen beobachtet wurden, in welchen, trotzdem die Kinder
sofort nach der Geburt umgebracht worden waren, doch vollkommen
lufthaltige Lungen sich fanden, sondern auch einige Thierversuche,
welche ergaben, dass, wenn man der Reife nahe Früchte aus dem Uterus
der lebenden Mutter rasch ausschneidet und dieselben sofort nach den
ersten Inspirationsbewegungen erdrosselt, in allen Theilen lufthaltige
Lungen sich finden, wenn nicht etwa, was bei solchen Vivisectionen
leicht geschieht, vorzeitige Athembewegungen stattgefunden haben.
Damit stimmen auch die Beobachtungen +Ungar+’s („Ueber den
Nachweis der Zeitdauer des Lebens Neugeborener“, Vortrag in der
Naturforscherversammlung in Wien 1894), welcher zugleich die Angaben
von +Dohrn+, +Eckerlein+ (1869), dass der Luftwechsel der Neugeborenen
bei ruhiger Athmung am ersten Tage noch ein schwacher sei und erst
im Laufe der nächsten Tage ansteige, bestätigt, diese Thatsache aber
nicht wie die Genannten von unvollständiger Füllung der Lungen mit
Luft, sondern nur von geringer Blähung der bereits entfalteten Alveolen
ableitet. (Siehe auch die Bonner Diss. +Büchner+’s, 1892). Finden sich
Atelektasen in den Lungen, so wird im Allgemeinen desto weniger ein
längeres Gelebthaben angenommen werden können, je ausgedehnter die
atelektatischen Partien gewesen sind. Ein solcher Schluss mag besonders
dann gerechtfertigt sein, wenn die atelektatischen Partien über die
lufthaltigen prävaliren. Doch ist zu berücksichtigen, dass Neugeborene
ihres geringen Sauerstoffbedürfnisses wegen mit beträchtlichen
Atelektasen lange fortleben können, und dass es nichts Seltenes
ist, auch bei mehrere Tage und selbst Wochen alten Kindern solche
Atelektasen zu finden, die allerdings erst nachträglich entstanden sein
konnten.
Wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage nach der
extrauterinen Lebensdauer kann der +Verdauungstractus+ ergeben.
So zunächst sein Luftgehalt. Wenn wir den ganzen Darmcanal eines
Kindes mit Luft gefüllt finden und Lufteinblasen und Fäulniss
ausgeschlossen ist, so können wir schon aus diesem Befunde schliessen,
dass das Kind nicht gleich nach der Geburt gestorben sei, doch
kann unserer Erfahrung zufolge schon im Verlaufe des ersten Tages
der ganze Darmcanal Luft in sich aufnehmen. Dass der Luftgehalt des
Verdauungstractus nicht immer gleichen Schritt hält mit der Intensität
und der Dauer der ersten Athembewegungen, wurde bereits oben bemerkt.
Anderseits ist es nichts Seltenes, auch bei Kindern, die mehrere Tage
gelebt haben, einzelne Darmschlingen und, insbesondere wenn derselbe
keine fäculenten Stoffe enthält und zusammgezogen ist, den ganzen
Dickdarm luftleer zu finden. Meconium im Dickdarm spricht für den
neugeborenen Zustand, da dasselbe in der Regel schon im Laufe des
ersten Tages, aber nicht immer schon in den ersten Stunden entleert
wird. Würde man entweder aus dem Magen- oder aus dem Darminhalt
nachweisen können, dass dem Kinde bereits Nahrung gereicht wurde, dann
würde selbstverständlich die Annahme, dass das Kind gleich nach der
Geburt gestorben ist, entfallen, man wäre aber nicht berechtigt, aus
diesem Befunde allein zu schliessen, dass das Kind mehrere Tage gelebt
haben müsse, da dasselbe schon in den ersten Stunden nach der Geburt
Nahrung bekommen haben konnte.[490]
[Sidenote: Fötale Wege.]
Die sogenannten +fötalen Wege+, nämlich die Nabelarterien und die
Nabelvenen, der Ductus Arantii, das Foramen ovale und der Ductus
Botalli, gehen in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen
Veränderungen ein und schliessen sich erst nach Wochen vollständig. Ihr
Verschluss würde daher allerdings beweisen, dass das Kind nicht blos
nicht neugeboren, sondern schon mehrere Wochen alt ist. Am frühesten
obliteriren die Nabelarterien, indem man diese schon zur Zeit des
Nabelabfalles stark verengert und in ihren Wandungen relativ verdickt
findet, wobei sich gleichzeitig ihre peripheren Enden vom Nabelringe
zurückziehen, indem später nur noch die Adventitia zurückbleibt.
Die Obliteration der Nabelarterien erfolgt nur bis zum Abgange der
Collateraläste, welche der centrale Theil der Nabelarterien zur Blase
abschickt, und sie geschieht in der Regel nicht durch Thrombusbildung,
sondern durch allmälige Verengerung und Verwachsung. Pathologische
Thrombose und Arteriitis umbilicalis ist häufig und betrifft immer den
peripheren Theil der Nabelarterien, welche an der betreffenden Stelle
meist schiefergrau verfärbt und spindelförmig aufgetrieben sind. Die
Wandungen sind dann selbst verdickt und der von ihnen eingeschlossene
Thrombus häufig eiterig zerfallen. Unter normalen Verhältnissen scheint
die vollständige Obliteration des peripheren Theiles der Nabelarterien
4-6 Wochen zu beanspruchen.
[Sidenote: Geburtsgeschwulst.]
Zu den inneren Kennzeichen des neugeborenen Zustandes gehört auch
die Geburts-, insbesondere die +Kopfgeschwulst+ (Caput succedaneum),
welche, wenn sie nicht mit bedeutenden Extravasaten verbunden war,
schon innerhalb des ersten Tages sich zurückzubilden oder wenigstens
bedeutend abzuschwellen pflegt. Braune Färbung der extra- oder
intracraniellen Extravate oder gar der Befund von Hämatoidinkrystallen
in diesen oder der Befund des typischen Kephalhämatoms lassen auf
längeres Leben nach der Geburt schliessen.
[Sidenote: Skelet. Knochenkerne nach der Geburt.]
Das Skelet des Kindes erfährt in den ersten Tagen nach der Geburt
keine wesentlichen Veränderungen, es wird daher das Skelet eines
schon mehrere Tage alten Kindes von jenem eines neugeborenen kaum
zu unterscheiden sein. Skelete von Kindern, die mehrere Wochen nach
der Geburt gelebt hatten, werden sich in der Regel durch die jene
reifer Neugeborener übertreffende Länge, sowie insbesondere durch die
Grösse des Knochenkerns in den unteren Epiphysen der Oberschenkel
erkennen lassen, dessen Durchmesser bei Neugeborenen 9 Mm. nur ganz
ausnahmsweise übersteigt.
[Sidenote: Knochenkerne nach der Geburt.]
Vor Kurzem untersuchten wir eine bis auf die Knochen von Ratten
zerfressene, in einem Abortcanal gefundene Kindesleiche. Die Umstände
sowohl, als der Befund an der Leiche (4 Mm. breiter Knochenkern in
der unteren Femurepiphyse) sprachen für den neugeborenen Zustand.
Nachträglich ergab sich aber, dass das Kind bereits 11 Tage alt, von
der Mutter durch Andrücken an die Brust getödtet und dann erst in den
Abort geworfen worden war! Nach +Filomusi+-+Guelfi+ (Virchow’s Jahrb.
1889, I) lässt ein Kern von 8 Mm. Durchmesser mit Wahrscheinlichkeit,
ein solcher über 9 Mm. mit Gewissheit darauf schliessen, dass
das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt habe. +Fagerlund+
(Wiener med. Presse, 1890, Nr. 5) hat in unserem Institute an 40
Kindesleichen das Verhalten der Knochenkerne der Gliedmassen im
ersten Lebensjahre studirt und gefunden, dass der Kern in der unteren
Femurepiphyse so grossen Schwankungen in seiner Grösse unterliegt,
dass aus ihm keine sicheren Schlüsse auf das Alter des Kindes gezogen
werden können. Ebenso ist der Kern im Caput humeri wenig verwerthbar,
denn wenn er auch regelmässig bei 11-12 Wochen alten Kindern gefunden
wird, so kommt er doch häufig schon früher, mitunter schon am
Ende des letzten Schwangerschaftsmonates vor. Dagegen scheint das
Auftreten eines Kernes in der Eminentia capitata ossis humeri, im Os
capitatum, Os hamatum, in der unteren Epiphyse der Tibia und im Caput
femoris zu gewissen Schlüssen zu berechtigen, da der im Caput femoris
nicht vor einem halben Jahr, die übrigen nicht vor 3 Monaten sich
finden.
C. Todesursache des Kindes.
Es ist Aufgabe des Gerichtsarztes, nicht blos denjenigen Vorgängen,
welche erst nach der Geburt des Kindes dessen Tod bewirken können,
sein Augenmerk zu schenken, sondern auch jenen, welche schon vor
und namentlich während der Geburt den Tod herbeizuführen vermögen,
umsomehr, als erst das Verständniss dieser, sowie die Kenntniss der
Symptome, die sie an der Leiche zurücklassen, den Gerichtsarzt in den
Stand setzt, die Todtgeburt zu diagnosticiren, da, wie aus dem oben
Gesagten hervorgeht, es durchaus nicht angeht, blos aus der luftleeren
Beschaffenheit der Lungen mit jener Bestimmtheit auf Todesgeburt zu
schliessen, mit welcher leider so häufig darauf geschlossen wird.
Tod des Kindes vor der Geburt.
Inwieferne Erkrankungen der Mutter oder der Frucht, sowie pathologische
Processe in der Placenta und in der Nabelschnur das Absterben der
Frucht bewirken können, haben wir bereits bei Besprechung der Ursachen
des spontanen Abortus erörtert (pag. 224) und darauf aufmerksam
gemacht, dass gerade in der Zeit, in welcher die Lebensfähigkeit
bereits beginnt, das Absterben der Frucht häufig vorkomme. Dasselbe
kann aber auch, obgleich seltener, in den späteren Perioden der
Schwangerschaft und selbst kurz vor dem normalen Ende derselben
erfolgen.
Die Möglichkeit, dass eine Frucht noch vor der Geburt auf gewaltsame
Weise getödtet oder wenigstens verletzt werden könne, ohne dass dabei
auch die Mutter das Leben verliert, muss sowohl vom theoretischen,
als vom Standpunkt der Erfahrung zugegeben werden, obgleich derartige
Fälle zu den durch die Umstände des Falles gewöhnlich klargelegten
Curiositäten gehören, die eben deshalb nur eine untergeordnete
gerichtsärztliche Bedeutung besitzen. Von der Vagina aus könnte
selbstverständlich eine intrauterine Tödtung oder Verletzung am
leichtesten vorkommen, und zwar in diesem Falle kaum durch Zufall,
sondern in gleicher Intention, wie wir sie bei der mechanischen
Fruchtabtreibung kennen gelernt haben. Durch die Bauchdecken bis in
den schwangeren Uterus eindringende Verletzungen bewirken natürlich
entweder den Tod der Mutter oder bringen diese in grosse Lebensgefahr,
doch finden sich bei +Gurlt+[491] zwei Fälle, in deren einem die
Schwangere und das Kind durch eine Sense, in dem anderen durch eine
Heugabel verletzt wurden, in Folge dessen die Kinder getödtet wurden,
die Mütter aber am Leben blieben. Eine solche Verletzung durch Schuss
bringt +Kehr+ (Med. Centralbl. 1894, pag. 336).
[Sidenote: Intrauterine Verletzungen der Frucht.]
Die Entstehung intrauteriner Beschädigungen der Frucht durch stumpfe
Gewalten, die den Unterleib trafen und ohne Verletzung des letzteren,
wird begreiflich, wenn wir uns erinnern, dass schwere Verletzungen
innerer Organe und selbst Knochenzertrümmerungen ohne Spur von äusseren
Continuitätstrennungen sich entwickeln können (pag. 283). Heftige
Stösse gegen den Unterleib, namentlich aber Sturz von Höhen, sind
geeignet, solche Verletzungen zu erzeugen. Dieselben können zunächst
die Weichtheile betreffen. So fanden wir bei einer im fünften Monat
Schwangeren, die sich vom vierten Stock herabgestürzt hatte, den Uterus
unverletzt, dagegen die Placenta theilweise abgelöst und die Eihäute
eingerissen, und an der äusserlich unverletzten Frucht eine hochgradige
Zertrümmerung des rechten Leberlappens mit starkem Blutaustritt in die
Bauchhöhle, und in einem andern analogen Falle an der sechsmonatlichen
Frucht einen suffundirten Hautriss hinter dem linken Ohr, je eine
bohnengrosse Ecchymose unter der Haut der rechten hinteren Brustseite
und an der Vorderfläche des linken Oberschenkels und einen suffundirten
Querriss des Peritoneums über dem rechten Leberlappen. +Paul+ (Prager
med. Wochenschr. 1894, Nr. 45) sah einen vollständigen Querriss
der Bauchwand bei einem reifen Kinde, dessen Mutter 2 Tage vor der
Entbindung von einer Treppe herabgefallen war und +Charcot+[492]
eine Ruptur der Milz des Fötus in Folge eines Sturzes der Mutter.
+Dietrich+ (Württ. Corresp.-Bl. 1883, pag. 5) beschreibt einen Fall, in
welchem sich bei dem Kinde einer Frau, welche in der 36. Woche ihrer
Schwangerschaft von einer steilen Treppe herabgefallen war und 16 Tage
darauf geboren hatte, auf beiden Stirnbeinhöckern eine Wunde von der
Grösse eines Groschens fand, deren Rand in Vernarbung begriffen und
deren Grund mit schönen Granulationen bedeckt war. Im Jahre 1872 hat
+Tarnier+ (Union médicale. 1872, Nr. 33) in der Pariser Société de
chirurgie ein einen Tag altes Kind vorgestellt, welches mit einer Narbe
am Scheitel zur Welt gekommen war. Die Provenienz dieser Narbe blieb
unaufgeklärt, doch wurde unter Anderem auch die Vermuthung aufgestellt,
dass die Narbe von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche
herrühren könne. Unserer Meinung nach handelte es sich in diesem und
wahrscheinlich auch in dem früher angeführten Falle nur um angeborene
Defecte der Kopfhaut, die wir bereits viermal beobachtet haben
(darunter einen von +Hebra+ in den Mittheilungen des Wiener embryol.
Institutes. 1882, II, beschriebenen an beiden Kopfseiten) und von denen
wir zwei in Fig. 118 und 119 abbilden, von welchen der erstere von
einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche abgeleitet wurde. Diese
Defecte sind wahrscheinlich durch fötale Anlöthungen der betreffenden
Kopfpartien an die Eihäute entstanden.[493] Auch multiple solche
Defecte haben wir beobachtet.
[Sidenote: Angeborene Hautdefecte am Kopfe.]
Die intrauterinen Verletzungen des Skeletes betreffen vorzugsweise
die langen Knochen, und die Zahl der Fälle, in welchen Neugeborene
in Verheilung begriffene oder durch Callus geheilte Knochenbrüche
der Extremitäten zur Welt brachten, ist eine beträchtliche, obgleich
zweifellos so manche von Ossificationsdefecten oder sogenannter
Rachitis congenita herrührende Beweglichkeit der Knochen, im Uterus
entstandene Verkrümmung der Knochen, syphilitische Lockerung der
Epiphysen etc. als Fractur genommen worden ist.[494] Beschädigungen
der Schädelknochen aus solchen Anlässen gehören zu den grössten
Seltenheiten. Dass sie vorkommen können, beweist insbesondere der
Fall von +Maschka+ (Prager Vierteljahrschr. 1856, IV, pag. 105), der
ein im 8. Monat schwangeres Mädchen betraf, das vom zweiten Stock
herabgesprungen war und 6 Stunden darauf starb. Bei der Section
fanden sich an dem noch im Uterus befindlichen Fötus mehrfache Brüche
beider Scheitelbeine mit Extravat. Ein ähnlicher Fall findet sich bei
+Neugebauer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, 501) und bei Gurlt (l. c.
343).
[Illustration: Fig. 118.
Angeborener rundlicher Defect der Kopfhaut bei einer abortirten Frucht.
(Nat. Gr.)]
[Illustration: Fig. 119.
Angeborener Hautdefect am Wirbel eines ausgetragenen Kindes.]
[Sidenote: Macerirte Früchte. Eigenschaften derselben.]
Während der Schwangerschaft abgestorbene Früchte, namentlich
diejenigen, welche aus natürlichen Ursachen starben, gehen nur
ausnahmsweise bald nach erfolgtem Tode ab, sondern erst nach einiger
Zeit, in welchem Falle sie dann im +macerirten+ Zustande geboren
werden.
Solche Früchte sind, wenn sie nicht nachträglich durch Fäulniss
verändert worden sind, leicht zu erkennen. Sie erscheinen, wenn die
abgestorbene Frucht mehrere Tage oder gar Wochen im Mutterleibe
zugebracht hatte, auffallend matsch, in sich selbst zusammengesunken,
in allen Gelenken auffallend biegsam. Die Oberhaut ist entweder in
grossen Strecken fetzig abgelöst oder sehr leicht abgängig. Das
darunter liegende Corium schmutzig braunroth imbibirt, welche Farbe
in verschiedenen Nuancen, aber meist ziemlich gleichmässig, über
den ganzen Körper oder grosse Strecken desselben verbreitet ist
und namentlich bei unreifen Kindern besonders auffällt. Dabei ist
das Corium feucht und schlüpfrig. Der Kopf wie plattgedrückt. Die
Schädeldecken sackartig schlaff, durch dieselbe die aus ihren Nähten
gelösten, verschiebbaren Schädelknochen zu fühlen. Die Bulbi[495]
und Bindehäute blutig imbibirt. Der Hals sackartig, schlaff, der
Unterleib seitlich überhängend, schlaff, schwappend, die Nabelschnur
blutig, häufig auch gallig imbibirt. Bei der inneren Untersuchung
finden wir alle Weichtheile und selbst die Knorpel blutig imbibirt
und von gleichmässig schmutzig rothbrauner Farbe, in verschiedenen
Nuancen; blutig-seröse Transsudate in allen serösen Säcken,
besonders im Pleura- und im Peritonealsack, die Lungen luftleer,
schlaff und mitunter als Zeichen vorzeitiger Athembewegungen und des
suffocatorischen Todes, verwaschene Ecchymosen an der Pleura oder am
Pericardium und Fruchtwässer in den Luftwegen, die allerdings auch
erst post mortem hineingelangen können.
Je früher nach erfolgtem Absterben die Geburt eintrat, desto
weniger sind die genannten Erscheinungen ausgebildet, und Kinder,
die kurz vor dem Beginn des Geburtsactes abstarben, sind, wenn die
Leiche nicht sofort zur Beobachtung kommt, was begreiflicher Weise
in forensischen Fällen fast niemals geschieht, von während des
Geburtsactes abgestorbenen meist nicht zu unterscheiden. Selbst
der Befund einer Kopfgeschwulst würde nicht das erst während der
Geburt erfolgte Absterben mit absoluter Gewissheit beweisen, da eine
sulzige Infiltration der Kopfhaut auch bei abgestorbenen Kindern
sich bildet, und zwar theils als Senkung, theils als postmortale
Transsudationserscheinung, die überdies rasch zu Stande kommt.
In der Regel gehen die während der Schwangerschaft abgestorbenen
Früchte sammt der Placenta ab. Dies erleichtert insoferne die
Diagnose, als häufig die Ursache des Absterbens, die meist in
Erkrankungen der Placenta oder in Torsionen der Nabelschnur gelegen
ist, durch unmittelbare Untersuchung nachgewiesen werden kann.
Dass mitunter die durch Maceration erzeugten Veränderungen für
pathologische Processe gehalten wurden, beweist der alte Name
„Hydrops foetus sanguinolentus“, mit welchem ältere Autoren die
blutig-serösen Transsudate bezeichneten, die sich ganz gewöhnlich
innerhalb der serösen Säcke macerirter Früchte finden. Ausserdem
ist es vorgekommen, dass die Dislocation und Beweglichkeit der
Schädelknochen einer macerirten Frucht für den Effect eines Trauma
gehalten wurde (vide Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 96, pag. 492).
Anderseits ist es nicht überflüssig zu bemerken, dass mit angeborenem
Pemphigus behaftete lebende (!) Früchte für macerirte gehalten worden
sind. Solche Fälle werden in den Annalen der Staatsarzneikunde, 1838,
pag. 555, und andere von +Hammer+ („Beobachtungen über faultodte
Früchte mit besonderer Berücksichtigung von 6 Fällen +scheinbar
faultodter+ Früchte.“ Leipziger Diss. 1870) mitgetheilt. Wirkliche
Fäulniss tritt innerhalb der geschlossenen Eihäute nicht ein, und es
ist ganz unrichtig, wenn man, wie es häufig geschieht, die Begriffe
macerirt und faultodt identificirt. Wird die macerirende Frucht
monatelang im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgehalten, so
findet, indem das Blut durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge
immer mehr sich aus dem Körper verliert, eine förmliche Ausbleichung
der Frucht statt, die dem Körper ein wie verfettetes Aussehen
verleiht und wahrscheinlich vielfach als sogenannte „lipoide
Umwandlung“ genommen wurde, während die nähere Untersuchung zeigt,
dass die Organe, z. B. insbesondere die Musculatur, jahrelang sich
erhalten können. So fand +Zillner+ bei einer 2½ Jahre nach der
Extrauteringravidität durch Laparotomie entfernten, 44 Cm. langen
Frucht die Organe nicht blos makroskopisch, sondern auch in ihrer
mikroskopischen Structur noch erhalten (Arch. f. Gyn. XIX, 2.
Heft), insbesondere noch die Querstreifung der Musculatur, welche
+H. Chiari+ sogar bei einem 50 Jahre getragenen Lithopädion noch
nachzuweisen vermochte (Wr. med. Wochenschr. 1876, Nr. 42).
Tod des Kindes während (in) der Geburt.