nicht unter allen Umständen darüber Aufschluss gibt, ob ein Kind
lebend geboren wurde oder nicht, war man bemüht, in anderen Organen
nach Anhaltspunkten für die Beantwortung dieser Frage zu suchen.
Einigen Werth glaubte man in dieser Beziehung auf die erfolgte oder
nicht erfolgte +Entleerung von Harn und Meconium+ legen zu sollen,
da die Erfahrung lehrt, dass Kinder in der Regel sofort, wie sie zur
Welt kommen, jene Stoffe zu entleeren pflegen. Dieser Werth wird
bedeutend eingeschränkt durch die Thatsache, dass sich nicht selten
die Entleerung von Harn und noch mehr jene von Meconium verzögert,
vorzugsweise aber durch den Umstand, dass die Kinder, welche während
des Geburtsactes suffocatorisch sterben, während der Suffocation
Harn und Meconium entleeren, wie ja bekanntlich der Abgang von
Meconium während des Geburtsactes ein wichtiges Zeichen ist, dass
sich das Kind in Lebensgefahr befindet. Daher ist es gar nichts
Ungewöhnliches, gerade bei todtgeborenen Kindern die Blase vollkommen
entleert und den Dickdarm theilweise oder ganz frei von Meconium zu
finden.
[Sidenote: Leberblutprobe. Harnsäureinfarct.]
Die sogenannte „+Leberblutprobe+“ von +Schäffer+, welche die
Verminderung des Blutgehaltes und daher auch des Gewichtes der
Leber nach erfolgter extrauteriner Athmung, respective Abnabelung
zur Grundlage hatte, besitzt nur noch einen historischen Werth.
Die im fötalen Zustande senkrechte +Stellung des Magens+ ändert
sich keineswegs, wie man glaubte, sofort nach der Geburt durch das
Herabsteigen des Zwerchfells, sondern geht erst nachträglich und
allmälig in die horizontale über. Das Verhalten der sogenannten
+fötalen Wege+ (Nabelgefässe, Foramen ovale und Ductus Botalli)
ändert sich ebenfalls erst nachträglich, worauf wir noch zurückkommen
werden. Darüber, ob ein neugeborenes Kind lebend oder todt zur
Welt gekommen ist, geben sie keinen Aufschluss. Dem sogenannten
+Harnsäureinfarct+ in den Nieren, auf dessen Vorkommen zuerst +Cless+
aufmerksam machte, und von welchem +Schlossberger+ behauptete, dass
er nur bei Kindern, die nach der Geburt gelebt haben, vorkomme,
kommt eine Bedeutung als Lebensprobe nicht zu. Man bezeichnet als
Harnsäureinfarct eine Anfüllung der +Bellini+’schen Röhrchen in den
Nierenpyramiden mit orangerothem Harnsäuresediment, wodurch dieselben
auf dem Durchschnitte wie geflammt erscheinen. Dieses Sediment
findet sich dann in der Regel gleichzeitig in dem in der Harnblase
enthaltenen Harn. Der Erscheinung liegt eine pathologische Vermehrung
der Harnsäure bei fieberhaften Processen zu Grunde, welche nach
Abfall des Fiebers und vielleicht zum grössten Theil postmortal aus
dem ausgekühlten Harn ausfällt. Bei einem todtgeborenen Kinde haben
wir noch niemals den Harnsäureinfarct gesehen, doch wurde derselbe
wiederholt von Anderen beobachtet. (Vide +Casper+-+Liman+, l. c.
II, 909; +Birch+-+Hirschfeld+, Lehrbuch d. path. Anat. 1877, pag.
1034, ebenso mündlicher Mittheilung zufolge einmal von +Heschl+ und
einmal 1887 von +A. Paltauf+ bei einem Kinde, dessen Mutter gefiebert
hatte.) Derselbe kommt zwar ungleich häufiger bei Kindern vor, die
schon einige Tage gelebt haben, wir haben ihn jedoch schon bei einem
Kinde gefunden, das 23 Stunden nach der Geburt an Erstickung während
eines Brechactes gestorben war. Ausserdem fanden wir einmal bei einem
3950 Grm. schweren und 57 Cm. langen Kinde, welches nach 13stündiger
Wehendauer spontan geboren wurde und 15 Minuten post partum starb und
bei der Section nur partiell lufthaltige Lungen zeigte; die Nieren
waren sehr blutreich und die eine obere Pyramide der linken durch in
den Harncanälchen enthaltenes Harnsäuresediment orangeroth gestreift.
[Sidenote: +Breslau+’sche Magendarm-Schwimmprobe.]
Von ungleich höherem Werth als die genannten „Lebensproben“ ist die
+Breslau+’sche Magendarm-Schwimmprobe. Sie beruht auf der lange
übersehenen Thatsache, dass Magen und Darm der noch ungeborenen
Frucht ebenso luftleer sind wie die Lunge, und dass erst nach der
Geburt, gleichzeitig mit dem Beginn der selbstständigen Athmung,
Luft auch in den Magen und in die obersten Darmschlingen gelangt
und später von da aus durch den ganzen Darm sich verbreitet. Ob die
ersten Luftblasen in den Magen durch Schlingbeschwerden gelangen
oder aspirirt werden, ist noch nicht entschieden. +Breslau+, dem das
Verdienst zufällt, 1866 zuerst auf diese Thatsache aufmerksam gemacht
zu haben, hat vorgeschlagen, den Magen und Darmcanal ebenso durch die
Schwimmprobe auf ihre Lufthaltigkeit zu prüfen, wie die Lungen, und
sprach sich auf Grund seiner Beobachtungen dahin aus, dass dieser
Magendarm-Schwimmprobe ein gleicher Werth als Lebensprobe zukomme,
wie jener, die seit Langem mit den Lungen vorgenommen wird. Auch will
er gefunden haben, dass der Grad des Luftgehaltes des Magens und des
Darmes einen Schluss gestatte auf die Energie, mit welcher, und die
Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, und
stellte schliesslich die Behauptung auf, dass durch Fäulniss allein die
genannten Organe nicht lufthaltig, beziehungsweise schwimmfähig werden,
weshalb die Darmschwimmprobe auch bei faulen Kindesleichen verwerthet
werden könne.
Eine grosse Reihe von Beobachtungen, die wir in dieser Richtung
anstellten, hat uns zunächst die Richtigkeit des ersten der
+Breslau+’schen Sätze bestätigt, dass in der Regel schon mit den
ersten extrauterinen Athembewegungen Luft in den Magen gelange,
und denselben schwimmfähig mache, weshalb wir dieser Thatsache
einen hohen diagnostischen Werth zuschreiben müssen. Der Umstand,
dass in vereinzelten Fällen auch bei Kindern, die nach der Geburt
gelebt und Luft geathmet hatten, Magen und Darm luftleer gefunden
wurden, ist nicht geeignet, den Werth der +Breslau+’schen Probe
wesentlich zu vermindern, da wir ja auch in dem Verhalten der Lungen
Ausnahmen begegnen, ohne deshalb den Werth der Lungenschwimmprobe zu
unterschätzen. Unter Anderem ist es klar, dass Magen und Darm trotz
stattgehabten extrauterinen Lebens dann luftleer bleiben werden, wenn
durch irgend eine der oben erwähnten Ursachen der Zutritt der Luft
zu den Respirationsöffnungen unmöglich war. Dagegen kann, und das
ist eine besonders werthvolle Seite der Magendarm-Schwimmprobe, Luft
in den Verdauungstractus auch dann gelangen, wenn eine Aspiration
derselben in die Lungen wegen Muskelschwäche oder Verstopfung des
Kehlkopfes oder der Trachea nicht möglich war, und wir haben aus
mehrfachen Beobachtungen die Ueberzeugung gewonnen, dass gerade in
solchen Fällen mehr Luft in den Magen und in den Darm gelangt, als bei
unbehinderter Respiration. Wir haben in einzelnen Fällen, in welchen
die Lungen wegen Lebensschwäche oder Verstopfung der Bronchien fast
vollkommen atelectatisch blieben, den Magen und den ganzen Dünndarm
luftgebläht gefunden, obgleich die Frucht wenige Augenblicke nach der
Entbindung gestorben war, während bei Kindern, die, ohne dass die
Lungenrespiration behindert war, gleich nach der Geburt starben, in der
Regel nur im Magen und im Zwölffingerdarm, höchstens im Anfangsstücke
des Jejunum und nur sehr selten tiefer herab Luft gefunden wird.
Lebhafte Schluck- und Aspirationsbewegungen, sowie die vermehrte,
noch nach dem Tode einige Augenblicke andauernde Darmperistaltik sind
wohl die Ursache obiger Erscheinung, woraus sich auch erklärt, warum
man bei sofort nach der Geburt in Abortsstoffen u. dergl. ertrunkenen
Kindern die Ertränkungsflüssigkeit mitunter weit in den Dünndarm,
sogar bis in’s untere Ileum hinein verfolgen kann (vide +Fagerlund+,
l. c.). +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, 242) konnte
bei einem lebend vergrabenen Neugeborenen Erde im Magen und auf weite
Strecken im Dünndarm nachweisen und auch eine von +Winter+ (l. c.)
gemachte Beobachtung gehört hierher, die ein vor der Wendung nach dem
Blasensprunge abgestorbenes ausgetragenes, Kind betraf, bei welchem
die Trachea meconiumhältigen Schleim, die Lungen fast keine, der Magen
aber und der Dünndarm bis kurz vor dem Colon viel Luft enthielten. Es
geht daraus hervor, dass der zweite von +Breslau+ aufgestellte Satz,
dass der Luftgehalt des Magens und Darmcanals gleichen Schritt halte
mit der Intensität der Luftathmung und der Dauer derselben, nicht so
richtig ist wie der erste, und dass insbesondere wenn man den Grad der
Luftfüllung des Verdauungstractus für Bestimmungen der Zeit, wie lange
das Kind gelebt haben konnte, verwerthen wollte, jedesmal auch darauf
Rücksicht genommen werden müsste, ob die Lungenrespiration frei oder
behindert gewesen ist.
Der dritte Satz +Breslau+’s, dass ein luftleer gewesener
Verdauungstractus auch bei vorgeschrittener Fäulniss luftleer bleibe,
ist entschieden unrichtig. Wir haben zwar wiederholt bei todtgeborenen
Kindern, die wir faulen liessen, Magen und Darm luftleer gefunden,
konnten jedoch in den meisten Fällen die Entwicklung von Gasblasen
nicht blos unter der Magen- und Darmschleimhaut, sondern im Lumen
selbst beobachten und natürlich auch die Schwimmfähigkeit dieser
Organe constatiren. Auch sahen wir wiederholt den Dickdarm schwimmen
und das enthaltene Meconium mit Gasblasen durchsetzt, wie dies auch
+Falk+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 281) beobachtete.
Es scheint auch, dass die Fruchtwässer rasch der Fäulniss unterliegen,
und wenn sie geschluckt wurden bei todtgeborenen Kindern Fäulnissgase
im Magen entwickeln und diesen aufblähen können. So erklären sich die
von +Mittenzweig+ und +Strassmann+ (Berliner klin. Wochenschr. 1889,
Nr. 6) beobachteten Fälle, in welchen bei in unverletzten Eihäuten
geborenen und in diesen eine kurze Zeit liegen gelassenen Früchten Luft
im Magen gefunden wurde. Auch im Uterus kann sich durch Fäulniss Luft
entwickeln (Tympania uteri) und geschluckt werden, wie +Winter+ einen
solchen Fall mittheilt.
Dem Gesagten zufolge müssen wir in der Magendarm-Schwimmprobe ein
werthvolles Mittel sehen zur Beantwortung der Frage, ob ein Kind nach
der Geburt gelebt habe oder nicht, namentlich ein solches, welches die
Lungenprobe, wenn auch nicht zu ersetzen, wohl aber zu unterstützen
und zu ergänzen vermag. Die Vornahme dieser Probe ist daher niemals
zu unterlassen, und geschieht in der Weise, dass man den Magen am
Pylorus und an der Cardia unterbindet und ebenso wie die Darmschlingen
herausnimmt und auf’s Wasser legt. Man kann dann sehr genau beobachten,
ob und bis auf welche Strecke der Verdauungstractus Luft enthält.
Zu denselben Schlüssen sind +E. Ungar+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. 1887, XLVI, 62 und XLVIII, pag. 234) und +Nikitin+ („Die zweite
Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag.
44) gelangt. Nach +Ungar+’s eingehenden Untersuchungen gelangt die
Luft vorzugsweise durch Schluckbewegungen oder durch Combination
dieser mit Athembewegungen in den Magen und ist schon im letzteren
wenige Minuten nach der Geburt durch Percussion nachweisbar. +Kehrer+
vermochte dieses schon nach dem ersten Athemzuge, was +Ungar+
nicht bestätigen konnte. Auch fand er bei durch Sectio caesarea
entwickelten und nach 4-7 Athemzügen getödteten Thierföten den Magen
in der Regel noch luftleer. Anderseits ergaben sich ihm bei Föten
Magen und ein Theil des Magens als lufthältig, nachdem die früher
lufthältig gewesenen Lungen durch künstlichen Pneumothorax oder
allmälige Ausschaltung der Athembewegungen wieder atelectatisch
geworden waren (s. pag. 744). Einen analogen Fall beim menschlichen
Neugeborenen hat +Ermann+ (Virchow’s Archiv. LXVI, pag. 395) und
einen anderen +Winter+ (l. c. 7. Fall) beobachtet. Auch können, wie
+Ungar+ bemerkt und wie uns zahlreiche Beobachtungen bestätigen
können, Neugeborene, welche wegen Unreife oder Lebensschwäche ihre
Lungen nicht zu entfalten vermögen, dennoch Luft in ihren Magen
hineinbringen. Auch bei „fötaler Erstickung“ kann, wenn zu dieser
Zeit Luft vor den Respirationsöffnungen steht, diese durch vorzeitige
Schluckbewegungen ebenso in den Magen gelangen wie durch vorzeitige
Athembewegungen in die Lungen (pag. 764). Doch hat dies nur bei
Entbindungen eine Bedeutung, bei welchen operirt oder wenigstens
untersucht wurde. +Winter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889,
LI, pag. 101), +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 30) und
+Pellacani+ (Virchow’s Jahrb. 1889, I) bringen solche Fälle. Auch
durch +Schultze+’sche Schwingungen kann Luft in den Magen gebracht
werden, wie wir, +Winter+ (l. c.) und +Haun+ („Ueber die Magen- und
Darmschwimmprobe.“ Berl. Diss. 1889) gefunden haben, während dies
nach +Pellacani+ (l. c.) mit der +Pacini+’schen Methode nicht gelang.
Durch die Peristaltik kann die Luft aus Magen und Darm nach abwärts
getrieben werden; dass sie auch durch Aufsaugung verschwinden kann,
geben sowohl +Falk+ (l. c.) als +Ungar+ zu, doch könnte dieses,
unserer Meinung nach, nur von kleineren Luftmengen zugegeben werden.
[Sidenote: Paukenhöhlenprobe.]
Schliesslich ist noch die +Wendt+-+Wreden+’sche +Paukenhöhlenprobe+
zu erwähnen. Nachdem zuerst +Wreden+ (1868) darauf aufmerksam
gemacht hatte, dass das fötale Schleimgewebe (fötale Sulze,
Schleimhautpolster), welches, wie schon +Tröltsch+ (1858) nachwies,
die Paukenhöhle des Fötus vollkommen ausfüllt, schon in den ersten
Stunden nach der Geburt sich rückbilde, wodurch die Paukenhöhle erst
ein Lumen erhalte, trat +Wendt+[488] mit der Behauptung auf, dass
die Verkleinerung des gallertigen Schleimhautpolsters und damit die
Bildung eines Lumens in der Paukenhöhle sofort mit dem Eintritt
kräftiger Athembewegungen erfolge, indem das aspirirte Medium
gleichzeitig in die Paukenhöhle dringe und das Schleimhautpolster
verdränge.
Durch die Arbeiten von +Lesser+ (l. c.) und +Hněvkovský+[489],
insbesondere durch letztere, ist die Ohrenprobenfrage endgiltig, und
zwar zu ihrem Ungunsten, erledigt worden.
Aus letzterer, welche in unserem Institute ausgeführt wurde, ergibt
sich Folgendes: Die embryonale Paukenhöhle ist thatsächlich von
einem aus sogenanntem +Virchow+’schen Schleimgewebe bestehenden
„Schleimhautpolster“ ausgefüllt. Dasselbe schwindet jedoch in der
Regel frühzeitig (im 5.-7. Monat), indem es sich allmälig zur
Paukenschleimhaut umbildet, wodurch ebenso allmälig die Paukenhöhle
ein Lumen erhält, das theils durch von der Schleimhaut stammende
Flüssigkeit, theils durch von der Tuba aus mechanisch oder bei den
Schlingbewegungen des Fötus eindringende Fruchtwässer ausgefüllt
wird. Nur ausnahmsweise erhält sich das Schleimhautpolster bis in die
letzten Monate der Schwangerschaft. Auch in diesem Falle schwindet
dasselbe und erfolgt die Bildung eines Paukenlumens nur allmälig,
keineswegs aber schon mit den ersten Respirationsbewegungen und durch
das Eindringen des Respirationsmediums, da das „Paukenhöhlenpolster“
seiner Structur wegen eine rasche Verdrängung desselben gar nicht
gestattet, sondern, wie die directe Beobachtung erkennen lässt,
eine nicht unbeträchtliche Resistenzfähigkeit zeigt. Ist das Lumen
der Paukenhöhle, wie gewöhnlich, bereits gebildet, so kann das
umgebende Medium allerdings in die Paukenhöhle eindringen; dies kann
aber ebenso gut wie durch Respirations- oder Schlingbewegungen
auch erst nach dem Tode mechanisch durch Diffusion der betreffenden
Flüssigkeiten oder durch capillare Thätigkeit geschehen, da, wie
+Hněvkovský+ durch zahlreiche Versuche nachwies, auch wenn Leichen in
Flüssigkeiten gelegt werden, letztere in die Paukenhöhle eindringen,
was nicht blos von klaren, sondern auch von corpusculäre Elemente
enthaltenden Flüssigkeiten gilt (vide pag. 579). Insbesondere
durch letzteren Nachweis wird die sogenannte Paukenhöhlenprobe
für die Diagnose des Gelebthabens, respective auch für die des
Ertrinkungstodes, nahezu bedeutungslos.
B. Wie lange hat das Kind nach der Geburt gelebt?
Die Nothwendigkeit einer speciellen Beantwortung dieser Frage erhellt
aus dem Begriffe des Kindesmordes. Da nämlich das Strafgesetz die
Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter nur dann als Kindesmord
betrachtet und milder bestraft, wenn dieselbe +bei+, respective +in+
(+während+) oder +gleich nach der Geburt+ erfolgte, so ergibt sich
daraus, dass die Tödtung als gewöhnlicher Mord behandelt wird, wenn sie
erst einige Zeit nach der Geburt vorgenommen worden ist.
[Sidenote: Abnormer Zustand der Entbundenen.]
Die Zeit nach der Geburt, bis zu welcher die Tödtung eines Kindes
durch die Mutter noch als Kindesmord behandelt wird, ist im Gesetze
nirgends fixirt; es ergibt sich jedoch aus dem Umstande, dass, wie
bereits oben erwähnt wurde, vorzugsweise die abnorme somatische
und psychische Aufregung, in der sich eine Gebärende befindet, den
Grund bildet, warum unser Strafgesetz dem Kindesmord eine mildere
Auffassung zu Theil werden lässt, dass vom Kindesmord nur so
lange die Rede sein sollte, als jener Zustand abnormer Aufregung
besteht, wegen dessen das Gesetz eine mildere Auffassung der Tödtung
platzgreifen lässt. Dass sich in dieser Beziehung eine bestimmte
Frist nicht fixiren lässt, liegt in der Natur der Sache, und daher
kommt es, dass die von älteren Gesetzbüchern aufgestellte Frist,
binnen welcher die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter
noch als Kindesmord qualificirt werden sollte, sehr verschieden
ausgefallen ist. So betrug dieselbe nach dem bayerischen St.-G.
3 Tage, nach jenem für Sachsen, Württemberg, Braunschweig und
Baden 24 Stunden. Das gegenwärtige österreichische St.-G. sowohl,
als der St.-G.-Entw. und das deutsche St.-G. haben eine präcise
Fristbestimmung nicht für nothwendig erachtet, doch unterliegt es
keinem Zweifel, dass trotz des Ausdruckes „gleich nach der Geburt“,
der sich offenbar nur auf die Zeit unmittelbar nach der Entbindung
bezieht, dennoch die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter
auch dann als Kindesmord behandelt werden würde, wenn dieselbe erst
nachträglich, aber noch unter dem Einflusse des durch den Gebäract
gesetzten somatischen und psychischen abnormen Zustandes, begangen
worden wäre. Erfahrungsgemäss kommt aber eine nachträgliche Tödtung
des Kindes nur ganz ausnahmsweise vor und wäre ein solcher Fall ganz
concret zu beurtheilen.
Eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Juni
1854 erklärte aus Anlass eines derartigen Vorkommnisses für
wünschenswerth, dass in jedem solchen zweifelhaften Falle
sachverständige Aerzte befragt werden sollen, ob bei den vorwaltenden
Verhältnissen nach medicinisch-psychologischen Grundsätzen anzunehmen
sei, dass die Beschuldigte zur Zeit der That sich noch in jenem
abnormen Zustande befunden habe, den das Gesetz bei Begehung eines
Kindesmordes voraussetzt (+Herbst+, Commentar, pag. 300). Ein Fall,
in welchem eine, erst eine Stunde nach der Entbindung begangene
Tödtung des Kindes vom Oberlandesgericht doch noch als Kindesmord
qualificirt wurde, wird in Nr. 15 der „Gerichtshalle“ vom Jahre 1873
mitgetheilt.
Im Allgemeinen werden wir zugeben müssen, dass die durch den
Geburtsact gesetzte psychische Aufregung in der Regel noch mehrere
Stunden nach der Geburt das Handeln der Entbundenen beeinflussen
kann. Für die spätere Zeit könnte dies nur ausnahmsweise zugegeben
werden und es wäre eine solche Ausnahme durch die concreten
Verhältnisse des Falles zu motiviren. Bei der Beurtheilung
solcher Fälle ist im Auge zu behalten, dass die Gemüthsaufregung,
wegen welcher das Gesetz den Kindesmord milder behandelt als den
gewöhnlichen Mord, von dem Gesetzgeber als ein bei Gebärenden,
namentlich bei heimlich Gebärenden, gewissermassen de norma
bestehender Zustand aufgefasst wird, dessen Dauer eine variable ist,
dass aber darunter nicht Einflüsse gemeint sind, die pathologisch die
freie Selbstbestimmungsfähigkeit einer eben Entbundenen oder einer
Wöchnerin beeinträchtigen oder aufheben können, weshalb letztere,
wenn sie vorhanden wären, speciell beurtheilt und als psychopathische
Zustände im engeren Sinne behandelt werden müssten.
Ein Kind, das soeben zur Welt gekommen ist, nennt man +ein
neugeborenes+ und den Zustand desselben, den des +Neugeborenseins+. Bei
Untersuchung von Kindesleichen wegen Verdacht auf Kindesmord handelt es
sich eben darum, ob dieselben die Kennzeichen des genannten Zustandes
bieten oder nicht. Zu diesem Behufe ist sowohl das äussere als das
innere Verhalten der Leiche in Betracht zu ziehen.
[Sidenote: Kennzeichen der Neugeborenen.]
Von den +äusseren Kennzeichen des Neugeborenseins+ hat die
Verunreinigung der Leichen mit Blut den geringsten Werth. Allerdings
ist es sehr gewöhnlich, die Haut neugeborener Kinder mit Blut mehr
oder weniger befleckt zu finden, welches theils von der Mutter, theils
aus den durchtrennten Nabelgefässen, eventuell auch von der Placenta
stammt. Häufig fehlt aber eine solche Besudlung, namentlich dann, wenn
die Leiche in Flüssigkeiten gelegen war. Anderseits kann auch bei
älteren Kindern die Haut sich besudelt zeigen, so z. B. in Folge einer
Nabelblutung oder in Folge von Verletzungen.
[Sidenote: Vernix.]
Wichtiger ist der Befund von „käsiger Schmiere“ (+Vernix caseosa+).
Es ist dies das fettige, mit Epidermisbestandtheilen vermengte Secret
der Talgdrüsen, welches vorzugsweise in den Gelenkbeugen, namentlich
in der Achsel- und Leistengegend, mehr angehäuft zu sein pflegt, aber
auch an anderen Körperstellen, besonders am Kopfe und in den Falten
des Halses, sich finden kann. Die Menge der Vernix caseosa ist bei
verschiedenen Kindern verschieden. Mitunter sind dieselben damit ganz
überzogen, nicht selten findet sich aber keine Spur davon, so dass
die Kinder wie gewaschen erscheinen. Sie besteht unter dem Mikroskop
aus einer grossen Menge von Fett, aus Fettkrystallen, worunter
namentlich Cholesterinkrystalle, zahlreichen Epidermiszellen und aus
Wollhaaren. Flocken derselben sind massenhaft dem Fruchtwasser und dem
Fruchtschleim beigemengt und lassen letztere daran erkennen, wenn sie
in den Lungen oder in den Paukenhöhlen sich finden. Das Vorhandensein
der käsigen Schmiere auf der Haut beweist mit ziemlicher Sicherheit den
neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes, doch ist es begreiflich,
dass die Vernix tagelang sich finden kann, wenn das Kind nicht
gereinigt worden ist. Uebrigens ist die käsige Schmiere als fettige
Masse nicht immer so leicht wegzubringen, was auch den Grund abgibt,
warum wir sie mitunter noch bei Kindern sehen können, die einige Zeit
im Wasser u. dergl. gelegen waren. Längeres Liegen in Flüssigkeiten,
sowie die Fäulniss kann dieses Zeichen, das, wie gesagt, auch bei
entschieden neugeborenen Kindern fehlen kann, zerstören.
Die +Färbung+ der Haut der Leichen Neugeborener geht in der
Regel etwas in’s Röthliche, respective Violette, und zwar bei
frühzeitigen Kindern mehr als bei ausgetragenen, doch ist diese
Färbung nicht constant und wird auch durch die Todesart, sowohl bei
neugeborenen als bei älteren Kindern beeinflusst. Einige (2-10) Tage
nach der Geburt beginnt sich die Oberhaut abzuschilfern, entweder
kleienartig oder auch in grösseren Partien. Diese Erscheinung
haben wir wiederholt schon bei kaum einen Tag alten Kindern und
sogar einmal bei einem todtgeborenen Kinde beobachtet und sehen
darin nur eine Austrocknung und consecutive Abschuppung der früher
durchfeuchtet gewesenen obersten Schichte der Epidermis, aus deren
Befund allein keineswegs auf ein mehrtägiges Leben des Kindes
geschlossen werden kann.
[Sidenote: Nabelschnur.]