Ersteres ist bei bereits lebensfähigen, namentlich bei völlig

ausgetragenen Früchten ungemein selten. Fälle dieser Art werden in

Henke’s Zeitschr.[481] von +Buttler Lane+ u. A.[482] angegeben.

Vor einigen Jahren kam ein solcher Fall in Wien zur gerichtlichen

Obduction und betraf eine Person, die im Eisenbahncoupé in Gegenwart

zweier erwachsener Mädchen ein 44 Cm. langes und 1800 Grm. schweres

Kind auf diese Weise geboren hatte. Sowohl die Entbundene, als die

Zeugen gaben an, dass sie, wie dies auch im +Buttler Lane+’schen

Falle geschah, nicht wussten, was die abgegangene Masse zu bedeuten

habe und was +sie+ damit anstellen sollten. Dies musste auch im

Gutachten zugegeben werden, und wurde deshalb die Anklage wegen

Tödtung des Kindes durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt

nöthigen Beistandes, respective der Befreiung des Kindes aus dem

Eihautsack fallen gelassen. In einem zweiten Falle hatte die Hebamme

unterlassen, das 42 Cm. lange Kind aus den unverletzten Eihäuten zu

befreien, da sie es für todt hielt, weil der Inhalt des Eisackes

„ganz schwarz“ erschien. Die auf Antrag des Todtenbeschauers

eingeleitete gerichtliche Section ergab aber, dass die schwarze

Färbung von Meconium herrührte und dass das Kind offenbar nur

asphyctisch war. Verlegung der Respirationsöffnungen durch

Eihautstücke ist häufiger beobachtet worden. Ein neuerer Fall wird

von +Schröder+[483] mitgetheilt, welcher, zu einer Mehrgebärenden

gerufen, dieselbe noch 10 Minuten nach der Geburt in der Lage fand,

in welcher sie geboren hatte. Das Kind lag vor den Genitalien und

dessen ganze obere Körperhälfte war von den Eihäuten bedeckt,

namentlich das Gesicht und der Mund, in welchen sie hineingezogen

waren. Das Kind war tief asphyctisch, rührte sich nicht und hatte

einen langsamen Herzschlag, wurde jedoch nach einer Viertelstunde zu

sich gebracht.

Weiter kann die Luftathmung durch Verstopfung der Luftwege mit während

des Geburtsactes aspirirten Stoffen (Fruchtwasser, Fruchtschleim,

Meconium) verhindert werden, dann nämlich, wenn Früchte, welche in

Folge drohender „fötaler Erstickung“ vorzeitige Athembewegungen gemacht

hatten, noch zu einer Zeit geboren wurden, in welcher die Erregbarkeit

des Respirationscentrums noch nicht erloschen war und daher noch

extrauterine Athembewegungen stattfinden konnten. Ebenso kann zufällig

während des Geburtsactes Fruchtschleim in die Respirationsöffnungen

gelangen und dann das Eindringen der Luft in die Lungen verhindern.

Ferner gibt es gewisse +pathologische Processe+, die trotz erfolgender

Athembewegungen eine Aspiration von Luft unmöglich machen. Solche

Processe können zunächst die Lunge selbst betreffen und ihre

Entfaltbarkeit verhindern.

[Sidenote: Behinderte Aufblähung der Lunge.]

Das Vorkommen einer angeborenen Verwachsung der Alveolarwände, wie

sie von +Weber+ und +Elsässer+ angenommen wurde, ist nicht erwiesen.

Wohl aber können angeborene Hepatisationen der Lunge vorkommen, von

denen wir insbesondere die weisse oder die sogenannte Pneumonia

alba nennen, die wir bereits zweimal beobachtet haben. Letztere

beruht auf einer krankhaften Wucherung des Alveolarepithels mit

fettiger Metamorphose desselben, findet sich vorzugsweise, aber

nicht ausschliesslich, bei Syphilitischen[484] und ist auch deshalb

bemerkenswerth, weil einestheils die weissgelbliche Farbe solcher

Lungen, anderseits die gleichmässige Füllung der Alveolen mit

verfetteten Epithelien einen Luftgehalt derselben vortäuschen können.

In zwei Fällen fanden wir hochgradige Hyperplasie des interstitiellen

Zellgewebes, einmal combinirt mit partiellem Situs perversus

viscerum (Leber median, Magen rechts, keine Milz), das anderemal mit

hochgradigem Hautödem, Hydrothorax, Glottisödem und Lebercirrhose.

Beide Kinder waren lebend geboren worden, starben jedoch sofort.

Im ersten Falle fand sich sehr spärlicher Luftgehalt in den nicht

schwimmfähigen Lungen, im zweiten Luftleere der Lungen, aber

Luftblasen im Magen. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich

um Syphilis. Verhältnissmässig häufiger finden sich in den Lungen

Gummaknoten. Auch ausserhalb der Lungen bestehende Zustände können

die Aspiration von Luft dadurch verhindern, dass sie eine Ausdehnung

der Lungen nicht gestatten. Von einer manchmal vorkommenden

auffallenden Vergrösserung des Thymus als Respirationshinderniss wird

in der älteren Literatur viel gesprochen (Asthma thymicum), unseren

Erfahrungen zufolge scheint jedoch eine solche Vergrösserung zu den

grössten Seltenheiten zu gehören, da uns trotz der so hohen Zahl

von Neugeborenen und Säuglingen, die wir zu obduciren Gelegenheit

hatten, niemals eine so ungewöhnliche Vergrösserung dieses Organes

vorkam. Dagegen kann ein angeborener Kropf ein Athmungshinderniss

bilden, wie wir wiederholt gesehen haben. Von anderen Processen ist

der angeborene Zwerchfellbruch und die angeborene Cystenniere zu

nennen. Ersterer geht häufig mit verkümmerter Entwicklung der Lungen

einher, kann aber auch, indem bei dem ersten Inspirationsversuche

die Baucheingeweide in den Thorax gedrängt werden, die Aspiration

der Luft verhindern. Ueber einen solchen Fall haben wir in der

Vierteljahrschr. f. gerichtl Med., XIX, 429, berichtet. Die

angeborene Cystenniere ist ein ziemlich häufiger Befund, und sie kann

eine solche Grösse erreichen, dass sie nicht blos ein Respirations-,

sondern sogar ein Geburtshinderniss zu bilden vermag.[485]

[Sidenote: Geburt in Flüssigkeiten.]

Die genannten Processe bilden im Allgemeinen keine Schwierigkeiten für

die Diagnose. Ungleich wichtiger in forensischer Beziehung ist die

Thatsache, dass die Aspiration der Luft nach erfolgter Geburt durch

von aussen, sowohl zufällig, als absichtlich einwirkende Einflüsse

verhindert werden kann. So, wenn das Kind sofort nach seiner Geburt

in Flüssigkeiten geräth (Geburt im Bade, über mit Flüssigkeiten

gefüllten Gefässen, Ertrinken im Fruchtwasser), oder wenn die Geburt

unter Umhüllungen (Betten, Decken, Kleidern) erfolgt, die den Zutritt

der atmosphärischen Luft nicht gestatten, ebenso wenn sofort nach

Durchtritt des Kindskopfes die Respirationsöffnungen absichtlich

verschlossen, der Hals zugeschnürt oder auf andere Weise die

Respiration unmöglich gemacht werden würde. Einzelne dieser Vorgänge,

worunter namentlich die erstgenannten, kommen verhältnissmässig häufig

vor und es ist kein Zweifel, dass es sich keineswegs immer oder auch

nur häufig um Zufälligkeiten, sondern mitunter um raffinirte Tödtungen

Neugeborener handelt, und dass viele Fälle von angeblicher Sturzgeburt

und das häufig vorgeschützte Gebären im bewusstlosen Zustande unter

Decken etc. auf berechnete Handlungen hinauslaufen, wenn es auch in der

Regel unmöglich ist, solche von blossen Zufälligkeiten zu unterscheiden.

[Sidenote: Resistenz Neugeborener gegen asphyxirende Einflüsse.]

Bei der Beurtheilung der erwähnten Vorkommnisse muss die +grosse

Resistenzfähigkeit+ berücksichtigt werden, welche Neugeborene +gegen

asphyxirende Einflüsse+ zu äussern vermögen. Für diese Thatsache

sprechen sowohl Beobachtungen an Thieren, als solche bei menschlichen

Neugeborenen. In erster Beziehung sind die Versuche von +Legallois+,

+Brown+-+Séquard+ und die neueren von +Bert+ (vide unsere

Zusammenstellung in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 246)

bemerkenswerth, welche gelehrt haben, dass neugeborene Thiere 28-36

Minuten unter Wasser leben oder die Entfernung der Medulla oblongata

überleben können, während erwachsene schon nach 3 Minuten sterben,

wobei constatirt wurde, dass diese Resistenzfähigkeit von der Geburt

an allmälig abnimmt, aber erst in 14 Tagen jener der erwachsenen

Thiere gleichkommt. In letzterer Beziehung ist zu erwähnen, dass

der Herzschlag bei asphyctischen Kindern mitunter noch überraschend

lange Zeit persistirt, obgleich es nicht gelingt, die Kinder zum

Leben zurückzubringen. Fälle, wo das Herz ½–¾ Stunde weiterschlägt,

sind häufige Beobachtungen, wir haben diese Erscheinung in einem

Falle noch durch 2 Stunden, bei einigen neugeborenen Thieren noch

durch 5 Stunden (Wiener med. Presse. 1878, Nr. 10) verfolgen können.

+Maschka+ beschreibt sogar einen Fall, in welchem bei einem als

todt beiseite gelegten neugeborenen Kinde noch nach 20 Stunden der

Herzschlag durch Auscultation wahrgenommen wurde; ebenso sah +Fili+

(Schmidt’s Jahrb. 1874, pag. 9) das Herz eines 17·5 Cm. langen Embryo

noch nach 15 Stunden und +Rawitz+ (Med. Centralbl. 1880, pag. 462)

das eines 8 Cm. langen noch nach 4 Stunden fortpulsiren. Ferner

gehören hierher die merkwürdigen Fälle, in denen Neugeborene unter

den für die Respiration ungünstigsten Verhältnissen lebend sich

erhielten. So berichtet +Bohn+ von zwei Fällen, in denen Kinder, die

gleich nach der Geburt verscharrt wurden, nach mehreren (7) Stunden

noch lebend ausgegraben worden sind. Ein gleicher Fall, in welchem

das Kind 8 Stunden lang 25 Cm. unter der Erde vergraben war, wird von

+Bardinet+, und ein anderer, der ein 1 Schuh tief durch 5 Stunden

vergraben gewesenes Kind betrifft, von +Maschka+ beschrieben.

Die Ursache dieser Resistenzfähigkeit ist noch nicht aufgeklärt.

Offenbar ist das Sauerstoffbedürfniss in der ersten Zeit nach der

Geburt kein so grosses, wie in späterer Zeit, und dies stimmt auch

mit der Beobachtung von +Schwartz+ und +Pflüger+ überein, dass die

Sauerstoffaufnahme durch die Placenta eine so geringe ist, dass sie

nicht einmal einen Farbenunterschied in dem Nabelvenenblut bedingt.

Wahrscheinlich verhalten sich aber auch die einzelnen Organe des

Neugeborenen, namentlich die centralen Nervenapparate, in vielen

Beziehungen anders, als wir dies bei Erwachsenen constatiren können.

Wenigstens lässt die noch auffallend weiche und wegen des grossen

Wassergehaltes fast zerfliessliche Beschaffenheit des Gehirns und

Rückenmarks, sowie die noch nicht eingetretene Scheidung zwischen

weisser und grauer Substanz erwarten, dass diese Organe in ihrer

Erregbarkeit sich anders verhalten werden, als in späteren Stadien

ihrer Ausbildung. Thatsächlich hat +O. Soltmann+ bei seinen

interessanten Versuchen (Med. Centralbl. 1875, Nr. 14, 1876,

Nr. 23, 1877, Nr. 26, 1878, Nr. 19) gefunden, dass Neugeborene

(Hunde) auf Reize, und zwar wie +Westphal+ (ibid. 1886, Nr. 943)

nachwies, besonders gegen elektrische, ungleich schwächer reagiren

als Erwachsene und ebenso hat +Gusserow+ (Arch. f. Gyn. XIII, 66)

constatirt, dass eben geborene Junge von Kaninchen, Hunden etc.

nach Injection von Strychnin keine Krämpfe bekommen und Dosen von

O·1-0·15 ohne besondere Erscheinungen überleben. -- Auch +Zuntz+

(Pflüger’s Arch. 1888, pag. 364) nimmt eine geringere Erregbarkeit

des Athmungscentrums beim Fötus an, die erst nach der Geburt von Tag

zu Tag sich steigert.

[Sidenote: Nachträgliches Luftleerwerden der Lungen.]

[Sidenote: Entweichen der Luft aus den Lungen während der Agonie.]

Ad 3. Die Frage, ob Lungen, die durch Athmen lufthältig geworden

waren, wieder luftleer werden können, ist vielfach discutirt worden.

Thatsächlich ist die Zahl der in der Literatur enthaltenen Fälle von

Kindern, die einige Zeit nach der Geburt lebten, deutlich respirirten

und selbst schrieen und dennoch bei der Obduction luftleere oder fast

luftleere Lungen zeigten, keine geringe. Zu den älteren von +Zeller+,

+Heister+, +Torres+, +Loder+, +Remer+, +Schmitt+, +Orfila+, +Bardinet+,

+Taylor+ u. A. mitgetheilten Fällen sind neuere hinzugekommen, die von

+Hudin+, +Pincus+, +Thomas+, +Leyden+ und insbesondere von +Schröder+

(l. c.) beobachtet worden sind. Wir müssen in dieser Beziehung

zunächst jene Fälle ausscheiden, in denen lufthaltig gewesene Lungen

durch nachträglich hinzugetretene pathologisch entzündliche Processe

(Hepatisation) oder durch Bildung von Pleuraexsudaten u. dergl.

luftleer geworden sind. Derartige Processe entfallen in der Regel bei

Neugeborenen und sind auch als solche unschwer zu erkennen; überdies

betreffen sie niemals die gesammten Lungen, sondern entweder nur

die eine, oder blos Theile beider, mitunter allerdings in so hohem

Grade, dass nur wenige Partien der Lungen, besonders die Spitzen

oder Ränder, lufthaltig bleiben. Da hepatisirte Lungenpartien des

in ihnen enthaltenen Exsudates wegen ungleich schwerer sind als

atelectatische, so können solche Lungen im Wasser sinken, obgleich

noch beträchtliche Theile derselben Luft enthalten. Ebenso müssen

wir absehen von partiellen Atelectasen, die ungemein häufig bei

Neugeborenen vorkommen und sich als dunkelviolette eingesunkene Stellen

präsentiren, die entweder wegen schwacher oder allzu kurz dauernder

Respiration oder wegen Verlegung des zuführenden Bronchialastes nicht

zur Aufblähung gekommen sind; solche Atelectasen können auch grössere

Lungenpartien und selbst ganze Lungenlappen betreffen und es kann

nicht Wunder nehmen, dass, trotzdem nur Theile der Lunge fungirten,

die Kinder einige Zeit am Leben blieben, da wir ja oben gehört haben,

dass Neugeborene mit einem Minimum von Sauerstoff für einige Zeit ihr

Leben zu fristen vermögen, und es ist möglich, dass vielleicht, wie

+Krahmer+, +Tamassia+ (Del ritorno spontaneo del polmone allo stato

atelectasico. Rivista sperim. di fren. et di med. leg. VIII, pag.

185) und +Pellacani+ (l. c.) meinen, auch blos bronchiales Athmen

solche Kinder durch einige Zeit am Leben erhalten kann. Wir haben so

hochgradig atelectatische Lungen wiederholt bei im Gebärhause geborenen

und erst einige Zeit nach der Geburt gestorbenen Kindern gefunden. Die

meisten Fälle betrafen unausgetragene schwächliche Kinder, einzelne

aber auch solche, die alle Zeichen der Reife an sich trugen.[486] In

letzteren Fällen gelang es meist, die Verstopfung der betreffenden

Bronchien durch Fruchtschleim nachzuweisen. Auch interstitielle

Hämorrhagien können grössere Lungenpartien luftleer machen. +Schröder+

erklärt seine Fälle, von denen einzelne Kinder betrafen, die ruhig

geathmet und kräftig geschrieen hatten, in der Art, dass er annimmt,

dass bei denselben die Inspirationsfähigkeit aus inneren, nicht

nachweisbaren Ursachen erlahmte, so dass bei den durch die Elasticität

des Lungengewebes bewirkten Exspirationen mehr Luft ausgetrieben wurde,

als durch die jedesmalige Inspiration hineinbefördert werden konnte.

Diese Anschauung ist bei der grossen Elasticität der Lungen, die bei

Neugeborenen verhältnissmässig kräftiger sich geltend machen kann, als

wenn die Lungen schon längere Zeit in Action waren, ziemlich plausibel.

Auch +Ungar+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, 1) ist

der Meinung, dass diese Fälle nicht anders gedeutet werden können, als

dass die Luft aus den Lungen während des allmäligen Erlöschens der

Athembewegungen verschwunden ist, kommt aber auf Grund seiner Versuche

zum Schlusse, dass es sich vorzugsweise um Absorption der Lungenluft

von Seite des in den Lungen circulirenden Blutes handelt, wobei

einestheils der schon von +Gerlach+ hervorgehobene Umstand in Betracht

kommt, dass in der „exspiratorischen“ Lunge die Communication zwischen

Lungenbläschen und Bronchien aufgehoben ist, und anderseits die

Schnelligkeit, mit welcher sich die Luft aus abgesperrten Lungenpartien

durch Absorption verliert.

[Sidenote: Postmortales Luftleerwerden der Lunge.]

Dass, wie +Krahmer+ meint, Fäulnissgase in den Pleurasäcken sich

anhäufen und durch ihren Druck die Lungen luftleer machen können,

wird wohl nur ganz ausnahmsweise vorkommen. Dagegen sind die so

häufigen blutig-serösen Transsudate, die im Verlaufe der Fäulniss in

die Pleurasäcke erfolgen, im Stande, unter günstigen Bedingungen,

z. B. wenn die Leiche im Wasser liegt, die Luft aus den Lungen

auszutreiben, da dieselben nur auf Kosten des Lungenvolumens

sich bilden können und die Menge des Transsudates im verkehrten

Verhältniss stehen muss zum Luftgehalt der betreffenden Lunge. Dass

ein solcher Vorgang thatsächlich stattfindet, davon haben wir uns

durch Versuche überzeugt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX,

261). Werden exenterirte Lungen in frisches fliessendes Wasser

gelegt und darin belassen, so sinken dieselben nach einigen (3-8)

Tagen unter. Diese Thatsache wäre zu berücksichtigen, wenn eine

zerstückelte oder eine solche Kindesleiche im Wasser gefunden würde,

bei welcher in Folge von Wunden dem Wasser der Eintritt in den

Thorax gestattet war. (Aehnliche Beobachtungen bringt +Giovanardi+,

Riv. sper. di med. legale. 1877, pag. 738, und auch der von +Eberty+,

Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, 241, mitgetheilte

Fall ist wohl nur auf diese Weise zu deuten.) +Badstübner+ („Ueber

Verschwinden der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Berliner Diss.

1893) hat bei +Strassmann+ dieses Verhalten verfolgt und gefunden,

dass nur in fliessendem Wasser bei eröffnetem Thorax sich die Lungen

mit Wasser vollsaugen und untersinken, aber, wie auch +Giovanardi+

angab, nach dem Trocknen wieder schwimmen. Was an der Luft liegende

Lungen Neugeborener anbelangt, so hat +Pellacani+ (l. c.) gefunden,

dass dieselben, auch wenn sie vor dem Eintrocknen geschützt werden,

nur in den peripheren Partien luftleer werden, und zwar desto

langsamer, je vollständiger sie gebläht waren. Das Entweichen

der Luft geschieht, wie +Pellacani+ durch einen Versuch mit dem

Pneumo-Plethismograph sich überzeugte, durch Diffusion und die so

entstehende periphere Atelectasie verhindert das Luftleerwerden der

centralen Partien. +De Arcangelis+ aber (Giornale di medic. legale,

1894, I, pag. 22) dagegen fand, dass Lungen nicht ausgetragener

Hunde in der feuchten Kammer nach 5-11 Tagen, ohne zu faulen,

ihre Schwimmfähigkeit verloren, wie er meint, theils durch die

eigene Elasticität, theils durch vermehrten interalveolaren Druck.

Unserer Meinung nach kann die eigene Elasticität der Lunge das

Verschwinden der Luft durch Diffusion etc. befördern, desto mehr,

je weniger die Lunge gebläht war und je grösser die Elasticität der

concreten Lunge gewesen ist. Dass in dieser Richtung individuelle

Unterschiede bestehen, ist kaum zu bezweifeln. Namentlich in den

bereits oben (pag. 755) erwähnten Fällen von stärkerer Entwicklung

des interstitiellen Lungengewebes ist die Elasticität eine ungleich

grössere als sonst und kann einestheils ein Respirationshinderniss

bilden, anderseits das nachträgliche Entweichen der Luft befördern.

Wir haben sogar bei einem 6monatlichen Kinde, welches eine Stunde

gelebt und gewimmert hatte und luftleere, in der erwähnten Weise

verdichtete Lungen zeigte, gesehen, wie letztere, nachdem sie

mässig aufgeblasen worden waren, unter unseren Augen sofort

sich contrahirten und wieder im Wasser untersanken, als mit der

Insufflation ausgesetzt wurde. Endlich muss noch erwähnt werden,

dass lufthaltige Lungen unter gleichzeitiger Schrumpfung auch durch

Kochen und durch Flammenhitze[487], sowie durch Einlegen in Alkohol

oder andere coagulirende Flüssigkeiten luftleer werden, worauf

vorkommenden Falles Rücksicht genommen werden müsste.

[Sidenote: Gutachten bei luftleeren Lungen.]

Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass wir nicht mit gleicher

Sicherheit, wie aus dem Luftgehalte der Lungen auf stattgehabtes

extrauterines Leben, aus luftleeren Lungen auf Todtgeburt schliessen

können, ja dass wir eigentlich nur bei macerirt geborenen Kindern

berechtigt sind, mit absoluter Bestimmtheit zu erklären, dass das

Kind bereits vollkommen todt zur Welt gekommen sei. Selbst wenn wir

ausgesprochene Zeichen „fötaler Erstickung“, wie wir sie unten kennen

lernen werden, finden, können wir nicht bestimmt behaupten, dass das

betreffende Kind, als es geboren wurde, bereits vollkommen todt war,

da es blos scheintodt gewesen sein konnte. Dagegen wären wir in dem

Falle, wenn die Lungen zwar luftleer, aber in ihnen fremde Substanzen,

wie Spülicht, Abtrittsinhalt etc., und zwar in solcher Weise sich

fänden, dass sie nur extrauterin aspirirt worden sein konnten, in

der Lage, uns trotz des negativen Ausfalles der Lungenschwimmprobe

dahin auszusprechen, dass das Kind lebend geboren worden sei. Ebenso

dann, wenn wir bei einem noch nicht faulen Kinde zwar keine Luft in

den Lungen, wohl aber diese im Magen, oder in diesem und den obersten

Darmschlingen finden würden, worauf wir noch zurückkommen werden,

endlich wenn sich offenbar extrauterin entstandene Verletzungen mit

deutlichen Zeichen vitaler Reaction finden würden. Ergeben sich keine

Befunde solcher Art, so ist zwar die Todtgeburt wahrscheinlich,

aber nicht gewiss, welcher Thatsache wir dadurch Rechnung tragen

werden, dass wir in einem solchen Falle, wie dies +Casper+ vorschlug,

unser Gutachten in vorsichtiger Weise dahin abgeben: +dass der

Sectionsbefund, insbesondere der in den Lungen, keinen Anhaltspunkt

geboten habe, aus welchem auf ein Leben nach der Geburt geschlossen

werden könnte+.

Die Veränderungen des Blutgehaltes der Lungen.

[Sidenote: Lungenblutprobe.]

Die erste Inspiration hat nicht blos die Aspiration des umgebenden

Mediums zur Folge, sondern auch die Entfaltung des kleinen Kreislaufes,

weshalb die Lungen nach erfolgter Athmung mehr Blut enthalten müssen,

als vor derselben. Diese zweifellos richtige Thatsache bildet die

Grundlage der sogenannten „Lungenblutproben“, insbesondere jener von

+Daniel+ und von +Ploucquet+, welche Beide von dem Satz ausgehen,

dass Lungen, die respirirt haben, schwerer sein müssen als vordem.

Während jedoch +Daniel+ nur das absolute Gewicht der Lungen im Auge

hatte und angab, dass dieses bei fötalen Lungen durchschnittlich 469

Gran betrage, durch die Athmung aber um 2 Unzen zunehme, verglich

+Ploucquet+ das Gewicht der Lungen mit jenem des ganzen Kindeskörpers

und stellte auf Grund seiner Wägungen den Satz auf, dass sich vor

der Athmung das Gewicht der Lungen zum Gewichte des ganzen Körpers

verhalte wie 1 : 70, nach dem Athmen aber wie 2 : 70. Die Verwerthung

der Zunahme des absoluten Gewichtes für die Frage des Gelebt- oder des

Nichtgelebthabens wurde als vielfach variirend bald verlassen; der Satz

+Ploucquet+’s jedoch galt lange als Dogma, bis er durch zahlreiche,

von +Schmitt+, +Lecieux+ (400 Kinder in der Maternité von Paris),

+Elsässer+, +Devergie+ und +Casper+ unternommene Wägungen als ganz

unrichtig sich erwies. Später (1868) hat +Ogston+ in Aberdeen solche

Wägungen wieder aufgenommen und gefunden, dass sich das Verhältniss des

Lungengewichtes zu jenem des ganzen Körpers verhalte: bei Todtgeborenen

wie 1 : 50·302, bei Lebendgeborenen wie 1 : 53·819.

Solche Wägungen haben für die Lebensfrage so gut wie gar keinen Werth,

und zwar nicht blos deshalb, weil, wie von den genannten Forschern

hervorgehoben wurde, sowohl das absolute, als das relative Gewicht

der Lungen vielfachen individuellen Schwankungen unterliegt und auch

der Fäulnissgrad in dieser Beziehung einen Einfluss ausübt, sondern

vorzugsweise aus dem Grunde, weil die meisten der todtgeborenen

Kinder keine fötalen Lungen mehr besitzen, sondern solche, die durch

vorzeitige Athembewegungen verändert worden sind, und weil gerade diese

sehr blutreich sich erweisen, da bei den vorzeitigen Athembewegungen

entweder gar kein oder nur ein zähes Medium in die Lungen eindringt,

daher die Aufgabe, den durch die Thoraxerweiterung sich bilden

wollenden Raum auszufüllen, vorzugsweise oder ausschliesslich dem

Blute zukommt, weshalb auch solche Lungen dunkel von Farbe, etwas

vergrössert und schwer erscheinen. Es kann daher nicht überraschen,

wenn bei Wägungen nicht selten sowohl das absolute, als das relative

Gewicht der Lungen bei todtgeborenen Kindern grösser gefunden wird, als

durchschnittlich bei Kindern, die gelebt und Luft geathmet hatten.

Aus denselben Gründen erscheint auch die von +Zaleski+

(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1888, XLVIII) angegebene

„Eisenlungenprobe“ nicht verwerthbar, welche darauf beruht, dass

Lungen, welche geathmet haben, mehr Blut und daher auch mehr Eisen

enthalten müssen, als solche, die nicht zur Athmung gekommen

waren. Zu diesem Urtheil ist sowohl +Blumenstok+ (Internat. klin.

Rundschau. 1888, Nr. 2) aus theoretischer Erwägung, als +Jolin+ und

+Key+-+Aberg+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, LI, pag. 343)

auf Grund positiver Untersuchungen gelangt.

Anderweitige Lebensproben.

[Sidenote: Entleerung von Meconium.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 88 / 132 段