ausgetragenen Früchten ungemein selten. Fälle dieser Art werden in
Henke’s Zeitschr.[481] von +Buttler Lane+ u. A.[482] angegeben.
Vor einigen Jahren kam ein solcher Fall in Wien zur gerichtlichen
Obduction und betraf eine Person, die im Eisenbahncoupé in Gegenwart
zweier erwachsener Mädchen ein 44 Cm. langes und 1800 Grm. schweres
Kind auf diese Weise geboren hatte. Sowohl die Entbundene, als die
Zeugen gaben an, dass sie, wie dies auch im +Buttler Lane+’schen
Falle geschah, nicht wussten, was die abgegangene Masse zu bedeuten
habe und was +sie+ damit anstellen sollten. Dies musste auch im
Gutachten zugegeben werden, und wurde deshalb die Anklage wegen
Tödtung des Kindes durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt
nöthigen Beistandes, respective der Befreiung des Kindes aus dem
Eihautsack fallen gelassen. In einem zweiten Falle hatte die Hebamme
unterlassen, das 42 Cm. lange Kind aus den unverletzten Eihäuten zu
befreien, da sie es für todt hielt, weil der Inhalt des Eisackes
„ganz schwarz“ erschien. Die auf Antrag des Todtenbeschauers
eingeleitete gerichtliche Section ergab aber, dass die schwarze
Färbung von Meconium herrührte und dass das Kind offenbar nur
asphyctisch war. Verlegung der Respirationsöffnungen durch
Eihautstücke ist häufiger beobachtet worden. Ein neuerer Fall wird
von +Schröder+[483] mitgetheilt, welcher, zu einer Mehrgebärenden
gerufen, dieselbe noch 10 Minuten nach der Geburt in der Lage fand,
in welcher sie geboren hatte. Das Kind lag vor den Genitalien und
dessen ganze obere Körperhälfte war von den Eihäuten bedeckt,
namentlich das Gesicht und der Mund, in welchen sie hineingezogen
waren. Das Kind war tief asphyctisch, rührte sich nicht und hatte
einen langsamen Herzschlag, wurde jedoch nach einer Viertelstunde zu
sich gebracht.
Weiter kann die Luftathmung durch Verstopfung der Luftwege mit während
des Geburtsactes aspirirten Stoffen (Fruchtwasser, Fruchtschleim,
Meconium) verhindert werden, dann nämlich, wenn Früchte, welche in
Folge drohender „fötaler Erstickung“ vorzeitige Athembewegungen gemacht
hatten, noch zu einer Zeit geboren wurden, in welcher die Erregbarkeit
des Respirationscentrums noch nicht erloschen war und daher noch
extrauterine Athembewegungen stattfinden konnten. Ebenso kann zufällig
während des Geburtsactes Fruchtschleim in die Respirationsöffnungen
gelangen und dann das Eindringen der Luft in die Lungen verhindern.
Ferner gibt es gewisse +pathologische Processe+, die trotz erfolgender
Athembewegungen eine Aspiration von Luft unmöglich machen. Solche
Processe können zunächst die Lunge selbst betreffen und ihre
Entfaltbarkeit verhindern.
[Sidenote: Behinderte Aufblähung der Lunge.]
Das Vorkommen einer angeborenen Verwachsung der Alveolarwände, wie
sie von +Weber+ und +Elsässer+ angenommen wurde, ist nicht erwiesen.
Wohl aber können angeborene Hepatisationen der Lunge vorkommen, von
denen wir insbesondere die weisse oder die sogenannte Pneumonia
alba nennen, die wir bereits zweimal beobachtet haben. Letztere
beruht auf einer krankhaften Wucherung des Alveolarepithels mit
fettiger Metamorphose desselben, findet sich vorzugsweise, aber
nicht ausschliesslich, bei Syphilitischen[484] und ist auch deshalb
bemerkenswerth, weil einestheils die weissgelbliche Farbe solcher
Lungen, anderseits die gleichmässige Füllung der Alveolen mit
verfetteten Epithelien einen Luftgehalt derselben vortäuschen können.
In zwei Fällen fanden wir hochgradige Hyperplasie des interstitiellen
Zellgewebes, einmal combinirt mit partiellem Situs perversus
viscerum (Leber median, Magen rechts, keine Milz), das anderemal mit
hochgradigem Hautödem, Hydrothorax, Glottisödem und Lebercirrhose.
Beide Kinder waren lebend geboren worden, starben jedoch sofort.
Im ersten Falle fand sich sehr spärlicher Luftgehalt in den nicht
schwimmfähigen Lungen, im zweiten Luftleere der Lungen, aber
Luftblasen im Magen. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich
um Syphilis. Verhältnissmässig häufiger finden sich in den Lungen
Gummaknoten. Auch ausserhalb der Lungen bestehende Zustände können
die Aspiration von Luft dadurch verhindern, dass sie eine Ausdehnung
der Lungen nicht gestatten. Von einer manchmal vorkommenden
auffallenden Vergrösserung des Thymus als Respirationshinderniss wird
in der älteren Literatur viel gesprochen (Asthma thymicum), unseren
Erfahrungen zufolge scheint jedoch eine solche Vergrösserung zu den
grössten Seltenheiten zu gehören, da uns trotz der so hohen Zahl
von Neugeborenen und Säuglingen, die wir zu obduciren Gelegenheit
hatten, niemals eine so ungewöhnliche Vergrösserung dieses Organes
vorkam. Dagegen kann ein angeborener Kropf ein Athmungshinderniss
bilden, wie wir wiederholt gesehen haben. Von anderen Processen ist
der angeborene Zwerchfellbruch und die angeborene Cystenniere zu
nennen. Ersterer geht häufig mit verkümmerter Entwicklung der Lungen
einher, kann aber auch, indem bei dem ersten Inspirationsversuche
die Baucheingeweide in den Thorax gedrängt werden, die Aspiration
der Luft verhindern. Ueber einen solchen Fall haben wir in der
Vierteljahrschr. f. gerichtl Med., XIX, 429, berichtet. Die
angeborene Cystenniere ist ein ziemlich häufiger Befund, und sie kann
eine solche Grösse erreichen, dass sie nicht blos ein Respirations-,
sondern sogar ein Geburtshinderniss zu bilden vermag.[485]
[Sidenote: Geburt in Flüssigkeiten.]
Die genannten Processe bilden im Allgemeinen keine Schwierigkeiten für
die Diagnose. Ungleich wichtiger in forensischer Beziehung ist die
Thatsache, dass die Aspiration der Luft nach erfolgter Geburt durch
von aussen, sowohl zufällig, als absichtlich einwirkende Einflüsse
verhindert werden kann. So, wenn das Kind sofort nach seiner Geburt
in Flüssigkeiten geräth (Geburt im Bade, über mit Flüssigkeiten
gefüllten Gefässen, Ertrinken im Fruchtwasser), oder wenn die Geburt
unter Umhüllungen (Betten, Decken, Kleidern) erfolgt, die den Zutritt
der atmosphärischen Luft nicht gestatten, ebenso wenn sofort nach
Durchtritt des Kindskopfes die Respirationsöffnungen absichtlich
verschlossen, der Hals zugeschnürt oder auf andere Weise die
Respiration unmöglich gemacht werden würde. Einzelne dieser Vorgänge,
worunter namentlich die erstgenannten, kommen verhältnissmässig häufig
vor und es ist kein Zweifel, dass es sich keineswegs immer oder auch
nur häufig um Zufälligkeiten, sondern mitunter um raffinirte Tödtungen
Neugeborener handelt, und dass viele Fälle von angeblicher Sturzgeburt
und das häufig vorgeschützte Gebären im bewusstlosen Zustande unter
Decken etc. auf berechnete Handlungen hinauslaufen, wenn es auch in der
Regel unmöglich ist, solche von blossen Zufälligkeiten zu unterscheiden.
[Sidenote: Resistenz Neugeborener gegen asphyxirende Einflüsse.]
Bei der Beurtheilung der erwähnten Vorkommnisse muss die +grosse
Resistenzfähigkeit+ berücksichtigt werden, welche Neugeborene +gegen
asphyxirende Einflüsse+ zu äussern vermögen. Für diese Thatsache
sprechen sowohl Beobachtungen an Thieren, als solche bei menschlichen
Neugeborenen. In erster Beziehung sind die Versuche von +Legallois+,
+Brown+-+Séquard+ und die neueren von +Bert+ (vide unsere
Zusammenstellung in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 246)
bemerkenswerth, welche gelehrt haben, dass neugeborene Thiere 28-36
Minuten unter Wasser leben oder die Entfernung der Medulla oblongata
überleben können, während erwachsene schon nach 3 Minuten sterben,
wobei constatirt wurde, dass diese Resistenzfähigkeit von der Geburt
an allmälig abnimmt, aber erst in 14 Tagen jener der erwachsenen
Thiere gleichkommt. In letzterer Beziehung ist zu erwähnen, dass
der Herzschlag bei asphyctischen Kindern mitunter noch überraschend
lange Zeit persistirt, obgleich es nicht gelingt, die Kinder zum
Leben zurückzubringen. Fälle, wo das Herz ½–¾ Stunde weiterschlägt,
sind häufige Beobachtungen, wir haben diese Erscheinung in einem
Falle noch durch 2 Stunden, bei einigen neugeborenen Thieren noch
durch 5 Stunden (Wiener med. Presse. 1878, Nr. 10) verfolgen können.
+Maschka+ beschreibt sogar einen Fall, in welchem bei einem als
todt beiseite gelegten neugeborenen Kinde noch nach 20 Stunden der
Herzschlag durch Auscultation wahrgenommen wurde; ebenso sah +Fili+
(Schmidt’s Jahrb. 1874, pag. 9) das Herz eines 17·5 Cm. langen Embryo
noch nach 15 Stunden und +Rawitz+ (Med. Centralbl. 1880, pag. 462)
das eines 8 Cm. langen noch nach 4 Stunden fortpulsiren. Ferner
gehören hierher die merkwürdigen Fälle, in denen Neugeborene unter
den für die Respiration ungünstigsten Verhältnissen lebend sich
erhielten. So berichtet +Bohn+ von zwei Fällen, in denen Kinder, die
gleich nach der Geburt verscharrt wurden, nach mehreren (7) Stunden
noch lebend ausgegraben worden sind. Ein gleicher Fall, in welchem
das Kind 8 Stunden lang 25 Cm. unter der Erde vergraben war, wird von
+Bardinet+, und ein anderer, der ein 1 Schuh tief durch 5 Stunden
vergraben gewesenes Kind betrifft, von +Maschka+ beschrieben.
Die Ursache dieser Resistenzfähigkeit ist noch nicht aufgeklärt.
Offenbar ist das Sauerstoffbedürfniss in der ersten Zeit nach der
Geburt kein so grosses, wie in späterer Zeit, und dies stimmt auch
mit der Beobachtung von +Schwartz+ und +Pflüger+ überein, dass die
Sauerstoffaufnahme durch die Placenta eine so geringe ist, dass sie
nicht einmal einen Farbenunterschied in dem Nabelvenenblut bedingt.
Wahrscheinlich verhalten sich aber auch die einzelnen Organe des
Neugeborenen, namentlich die centralen Nervenapparate, in vielen
Beziehungen anders, als wir dies bei Erwachsenen constatiren können.
Wenigstens lässt die noch auffallend weiche und wegen des grossen
Wassergehaltes fast zerfliessliche Beschaffenheit des Gehirns und
Rückenmarks, sowie die noch nicht eingetretene Scheidung zwischen
weisser und grauer Substanz erwarten, dass diese Organe in ihrer
Erregbarkeit sich anders verhalten werden, als in späteren Stadien
ihrer Ausbildung. Thatsächlich hat +O. Soltmann+ bei seinen
interessanten Versuchen (Med. Centralbl. 1875, Nr. 14, 1876,
Nr. 23, 1877, Nr. 26, 1878, Nr. 19) gefunden, dass Neugeborene
(Hunde) auf Reize, und zwar wie +Westphal+ (ibid. 1886, Nr. 943)
nachwies, besonders gegen elektrische, ungleich schwächer reagiren
als Erwachsene und ebenso hat +Gusserow+ (Arch. f. Gyn. XIII, 66)
constatirt, dass eben geborene Junge von Kaninchen, Hunden etc.
nach Injection von Strychnin keine Krämpfe bekommen und Dosen von
O·1-0·15 ohne besondere Erscheinungen überleben. -- Auch +Zuntz+
(Pflüger’s Arch. 1888, pag. 364) nimmt eine geringere Erregbarkeit
des Athmungscentrums beim Fötus an, die erst nach der Geburt von Tag
zu Tag sich steigert.
[Sidenote: Nachträgliches Luftleerwerden der Lungen.]
[Sidenote: Entweichen der Luft aus den Lungen während der Agonie.]
Ad 3. Die Frage, ob Lungen, die durch Athmen lufthältig geworden
waren, wieder luftleer werden können, ist vielfach discutirt worden.
Thatsächlich ist die Zahl der in der Literatur enthaltenen Fälle von
Kindern, die einige Zeit nach der Geburt lebten, deutlich respirirten
und selbst schrieen und dennoch bei der Obduction luftleere oder fast
luftleere Lungen zeigten, keine geringe. Zu den älteren von +Zeller+,
+Heister+, +Torres+, +Loder+, +Remer+, +Schmitt+, +Orfila+, +Bardinet+,
+Taylor+ u. A. mitgetheilten Fällen sind neuere hinzugekommen, die von
+Hudin+, +Pincus+, +Thomas+, +Leyden+ und insbesondere von +Schröder+
(l. c.) beobachtet worden sind. Wir müssen in dieser Beziehung
zunächst jene Fälle ausscheiden, in denen lufthaltig gewesene Lungen
durch nachträglich hinzugetretene pathologisch entzündliche Processe
(Hepatisation) oder durch Bildung von Pleuraexsudaten u. dergl.
luftleer geworden sind. Derartige Processe entfallen in der Regel bei
Neugeborenen und sind auch als solche unschwer zu erkennen; überdies
betreffen sie niemals die gesammten Lungen, sondern entweder nur
die eine, oder blos Theile beider, mitunter allerdings in so hohem
Grade, dass nur wenige Partien der Lungen, besonders die Spitzen
oder Ränder, lufthaltig bleiben. Da hepatisirte Lungenpartien des
in ihnen enthaltenen Exsudates wegen ungleich schwerer sind als
atelectatische, so können solche Lungen im Wasser sinken, obgleich
noch beträchtliche Theile derselben Luft enthalten. Ebenso müssen
wir absehen von partiellen Atelectasen, die ungemein häufig bei
Neugeborenen vorkommen und sich als dunkelviolette eingesunkene Stellen
präsentiren, die entweder wegen schwacher oder allzu kurz dauernder
Respiration oder wegen Verlegung des zuführenden Bronchialastes nicht
zur Aufblähung gekommen sind; solche Atelectasen können auch grössere
Lungenpartien und selbst ganze Lungenlappen betreffen und es kann
nicht Wunder nehmen, dass, trotzdem nur Theile der Lunge fungirten,
die Kinder einige Zeit am Leben blieben, da wir ja oben gehört haben,
dass Neugeborene mit einem Minimum von Sauerstoff für einige Zeit ihr
Leben zu fristen vermögen, und es ist möglich, dass vielleicht, wie
+Krahmer+, +Tamassia+ (Del ritorno spontaneo del polmone allo stato
atelectasico. Rivista sperim. di fren. et di med. leg. VIII, pag.
185) und +Pellacani+ (l. c.) meinen, auch blos bronchiales Athmen
solche Kinder durch einige Zeit am Leben erhalten kann. Wir haben so
hochgradig atelectatische Lungen wiederholt bei im Gebärhause geborenen
und erst einige Zeit nach der Geburt gestorbenen Kindern gefunden. Die
meisten Fälle betrafen unausgetragene schwächliche Kinder, einzelne
aber auch solche, die alle Zeichen der Reife an sich trugen.[486] In
letzteren Fällen gelang es meist, die Verstopfung der betreffenden
Bronchien durch Fruchtschleim nachzuweisen. Auch interstitielle
Hämorrhagien können grössere Lungenpartien luftleer machen. +Schröder+
erklärt seine Fälle, von denen einzelne Kinder betrafen, die ruhig
geathmet und kräftig geschrieen hatten, in der Art, dass er annimmt,
dass bei denselben die Inspirationsfähigkeit aus inneren, nicht
nachweisbaren Ursachen erlahmte, so dass bei den durch die Elasticität
des Lungengewebes bewirkten Exspirationen mehr Luft ausgetrieben wurde,
als durch die jedesmalige Inspiration hineinbefördert werden konnte.
Diese Anschauung ist bei der grossen Elasticität der Lungen, die bei
Neugeborenen verhältnissmässig kräftiger sich geltend machen kann, als
wenn die Lungen schon längere Zeit in Action waren, ziemlich plausibel.
Auch +Ungar+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, 1) ist
der Meinung, dass diese Fälle nicht anders gedeutet werden können, als
dass die Luft aus den Lungen während des allmäligen Erlöschens der
Athembewegungen verschwunden ist, kommt aber auf Grund seiner Versuche
zum Schlusse, dass es sich vorzugsweise um Absorption der Lungenluft
von Seite des in den Lungen circulirenden Blutes handelt, wobei
einestheils der schon von +Gerlach+ hervorgehobene Umstand in Betracht
kommt, dass in der „exspiratorischen“ Lunge die Communication zwischen
Lungenbläschen und Bronchien aufgehoben ist, und anderseits die
Schnelligkeit, mit welcher sich die Luft aus abgesperrten Lungenpartien
durch Absorption verliert.
[Sidenote: Postmortales Luftleerwerden der Lunge.]
Dass, wie +Krahmer+ meint, Fäulnissgase in den Pleurasäcken sich
anhäufen und durch ihren Druck die Lungen luftleer machen können,
wird wohl nur ganz ausnahmsweise vorkommen. Dagegen sind die so
häufigen blutig-serösen Transsudate, die im Verlaufe der Fäulniss in
die Pleurasäcke erfolgen, im Stande, unter günstigen Bedingungen,
z. B. wenn die Leiche im Wasser liegt, die Luft aus den Lungen
auszutreiben, da dieselben nur auf Kosten des Lungenvolumens
sich bilden können und die Menge des Transsudates im verkehrten
Verhältniss stehen muss zum Luftgehalt der betreffenden Lunge. Dass
ein solcher Vorgang thatsächlich stattfindet, davon haben wir uns
durch Versuche überzeugt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX,
261). Werden exenterirte Lungen in frisches fliessendes Wasser
gelegt und darin belassen, so sinken dieselben nach einigen (3-8)
Tagen unter. Diese Thatsache wäre zu berücksichtigen, wenn eine
zerstückelte oder eine solche Kindesleiche im Wasser gefunden würde,
bei welcher in Folge von Wunden dem Wasser der Eintritt in den
Thorax gestattet war. (Aehnliche Beobachtungen bringt +Giovanardi+,
Riv. sper. di med. legale. 1877, pag. 738, und auch der von +Eberty+,
Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, 241, mitgetheilte
Fall ist wohl nur auf diese Weise zu deuten.) +Badstübner+ („Ueber
Verschwinden der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Berliner Diss.
1893) hat bei +Strassmann+ dieses Verhalten verfolgt und gefunden,
dass nur in fliessendem Wasser bei eröffnetem Thorax sich die Lungen
mit Wasser vollsaugen und untersinken, aber, wie auch +Giovanardi+
angab, nach dem Trocknen wieder schwimmen. Was an der Luft liegende
Lungen Neugeborener anbelangt, so hat +Pellacani+ (l. c.) gefunden,
dass dieselben, auch wenn sie vor dem Eintrocknen geschützt werden,
nur in den peripheren Partien luftleer werden, und zwar desto
langsamer, je vollständiger sie gebläht waren. Das Entweichen
der Luft geschieht, wie +Pellacani+ durch einen Versuch mit dem
Pneumo-Plethismograph sich überzeugte, durch Diffusion und die so
entstehende periphere Atelectasie verhindert das Luftleerwerden der
centralen Partien. +De Arcangelis+ aber (Giornale di medic. legale,
1894, I, pag. 22) dagegen fand, dass Lungen nicht ausgetragener
Hunde in der feuchten Kammer nach 5-11 Tagen, ohne zu faulen,
ihre Schwimmfähigkeit verloren, wie er meint, theils durch die
eigene Elasticität, theils durch vermehrten interalveolaren Druck.
Unserer Meinung nach kann die eigene Elasticität der Lunge das
Verschwinden der Luft durch Diffusion etc. befördern, desto mehr,
je weniger die Lunge gebläht war und je grösser die Elasticität der
concreten Lunge gewesen ist. Dass in dieser Richtung individuelle
Unterschiede bestehen, ist kaum zu bezweifeln. Namentlich in den
bereits oben (pag. 755) erwähnten Fällen von stärkerer Entwicklung
des interstitiellen Lungengewebes ist die Elasticität eine ungleich
grössere als sonst und kann einestheils ein Respirationshinderniss
bilden, anderseits das nachträgliche Entweichen der Luft befördern.
Wir haben sogar bei einem 6monatlichen Kinde, welches eine Stunde
gelebt und gewimmert hatte und luftleere, in der erwähnten Weise
verdichtete Lungen zeigte, gesehen, wie letztere, nachdem sie
mässig aufgeblasen worden waren, unter unseren Augen sofort
sich contrahirten und wieder im Wasser untersanken, als mit der
Insufflation ausgesetzt wurde. Endlich muss noch erwähnt werden,
dass lufthaltige Lungen unter gleichzeitiger Schrumpfung auch durch
Kochen und durch Flammenhitze[487], sowie durch Einlegen in Alkohol
oder andere coagulirende Flüssigkeiten luftleer werden, worauf
vorkommenden Falles Rücksicht genommen werden müsste.
[Sidenote: Gutachten bei luftleeren Lungen.]
Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass wir nicht mit gleicher
Sicherheit, wie aus dem Luftgehalte der Lungen auf stattgehabtes
extrauterines Leben, aus luftleeren Lungen auf Todtgeburt schliessen
können, ja dass wir eigentlich nur bei macerirt geborenen Kindern
berechtigt sind, mit absoluter Bestimmtheit zu erklären, dass das
Kind bereits vollkommen todt zur Welt gekommen sei. Selbst wenn wir
ausgesprochene Zeichen „fötaler Erstickung“, wie wir sie unten kennen
lernen werden, finden, können wir nicht bestimmt behaupten, dass das
betreffende Kind, als es geboren wurde, bereits vollkommen todt war,
da es blos scheintodt gewesen sein konnte. Dagegen wären wir in dem
Falle, wenn die Lungen zwar luftleer, aber in ihnen fremde Substanzen,
wie Spülicht, Abtrittsinhalt etc., und zwar in solcher Weise sich
fänden, dass sie nur extrauterin aspirirt worden sein konnten, in
der Lage, uns trotz des negativen Ausfalles der Lungenschwimmprobe
dahin auszusprechen, dass das Kind lebend geboren worden sei. Ebenso
dann, wenn wir bei einem noch nicht faulen Kinde zwar keine Luft in
den Lungen, wohl aber diese im Magen, oder in diesem und den obersten
Darmschlingen finden würden, worauf wir noch zurückkommen werden,
endlich wenn sich offenbar extrauterin entstandene Verletzungen mit
deutlichen Zeichen vitaler Reaction finden würden. Ergeben sich keine
Befunde solcher Art, so ist zwar die Todtgeburt wahrscheinlich,
aber nicht gewiss, welcher Thatsache wir dadurch Rechnung tragen
werden, dass wir in einem solchen Falle, wie dies +Casper+ vorschlug,
unser Gutachten in vorsichtiger Weise dahin abgeben: +dass der
Sectionsbefund, insbesondere der in den Lungen, keinen Anhaltspunkt
geboten habe, aus welchem auf ein Leben nach der Geburt geschlossen
werden könnte+.
Die Veränderungen des Blutgehaltes der Lungen.
[Sidenote: Lungenblutprobe.]
Die erste Inspiration hat nicht blos die Aspiration des umgebenden
Mediums zur Folge, sondern auch die Entfaltung des kleinen Kreislaufes,
weshalb die Lungen nach erfolgter Athmung mehr Blut enthalten müssen,
als vor derselben. Diese zweifellos richtige Thatsache bildet die
Grundlage der sogenannten „Lungenblutproben“, insbesondere jener von
+Daniel+ und von +Ploucquet+, welche Beide von dem Satz ausgehen,
dass Lungen, die respirirt haben, schwerer sein müssen als vordem.
Während jedoch +Daniel+ nur das absolute Gewicht der Lungen im Auge
hatte und angab, dass dieses bei fötalen Lungen durchschnittlich 469
Gran betrage, durch die Athmung aber um 2 Unzen zunehme, verglich
+Ploucquet+ das Gewicht der Lungen mit jenem des ganzen Kindeskörpers
und stellte auf Grund seiner Wägungen den Satz auf, dass sich vor
der Athmung das Gewicht der Lungen zum Gewichte des ganzen Körpers
verhalte wie 1 : 70, nach dem Athmen aber wie 2 : 70. Die Verwerthung
der Zunahme des absoluten Gewichtes für die Frage des Gelebt- oder des
Nichtgelebthabens wurde als vielfach variirend bald verlassen; der Satz
+Ploucquet+’s jedoch galt lange als Dogma, bis er durch zahlreiche,
von +Schmitt+, +Lecieux+ (400 Kinder in der Maternité von Paris),
+Elsässer+, +Devergie+ und +Casper+ unternommene Wägungen als ganz
unrichtig sich erwies. Später (1868) hat +Ogston+ in Aberdeen solche
Wägungen wieder aufgenommen und gefunden, dass sich das Verhältniss des
Lungengewichtes zu jenem des ganzen Körpers verhalte: bei Todtgeborenen
wie 1 : 50·302, bei Lebendgeborenen wie 1 : 53·819.
Solche Wägungen haben für die Lebensfrage so gut wie gar keinen Werth,
und zwar nicht blos deshalb, weil, wie von den genannten Forschern
hervorgehoben wurde, sowohl das absolute, als das relative Gewicht
der Lungen vielfachen individuellen Schwankungen unterliegt und auch
der Fäulnissgrad in dieser Beziehung einen Einfluss ausübt, sondern
vorzugsweise aus dem Grunde, weil die meisten der todtgeborenen
Kinder keine fötalen Lungen mehr besitzen, sondern solche, die durch
vorzeitige Athembewegungen verändert worden sind, und weil gerade diese
sehr blutreich sich erweisen, da bei den vorzeitigen Athembewegungen
entweder gar kein oder nur ein zähes Medium in die Lungen eindringt,
daher die Aufgabe, den durch die Thoraxerweiterung sich bilden
wollenden Raum auszufüllen, vorzugsweise oder ausschliesslich dem
Blute zukommt, weshalb auch solche Lungen dunkel von Farbe, etwas
vergrössert und schwer erscheinen. Es kann daher nicht überraschen,
wenn bei Wägungen nicht selten sowohl das absolute, als das relative
Gewicht der Lungen bei todtgeborenen Kindern grösser gefunden wird, als
durchschnittlich bei Kindern, die gelebt und Luft geathmet hatten.
Aus denselben Gründen erscheint auch die von +Zaleski+
(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1888, XLVIII) angegebene
„Eisenlungenprobe“ nicht verwerthbar, welche darauf beruht, dass
Lungen, welche geathmet haben, mehr Blut und daher auch mehr Eisen
enthalten müssen, als solche, die nicht zur Athmung gekommen
waren. Zu diesem Urtheil ist sowohl +Blumenstok+ (Internat. klin.
Rundschau. 1888, Nr. 2) aus theoretischer Erwägung, als +Jolin+ und
+Key+-+Aberg+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, LI, pag. 343)
auf Grund positiver Untersuchungen gelangt.
Anderweitige Lebensproben.
[Sidenote: Entleerung von Meconium.]