und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe
vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in
der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem
Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft
enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass
jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits,
wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht, dieses,
seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der
Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an
Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“
gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle
ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich
grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos
Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze
Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und
vollkommen atelectatisch waren.
[Sidenote: Durch Fäulniss oder Lufteinblasen lufthältig gewordene
Lungen.]
_b_) Die Möglichkeit, dass der in der Lunge constatirte Luftgehalt von
mittelst +Lufteinblasens+ vorgenommenen Belebungsversuchen herrühren
könnte, entfällt in der Regel von selbst, da nicht anzunehmen ist, dass
eine heimlich Gebärende an dem todtgeborenen Kinde Belebungsversuche
anstellen wird, und da, wenn dies von ihr oder von Anderen thatsächlich
unternommen worden wäre, spontane Angaben darüber gemacht werden
möchten.
Würde ein Fall vorkommen, in welchem die Möglichkeit eines
stattgehabten Lufteinblasens in Betracht gezogen werden müsste, so
wäre weniger das Verhalten der Lunge, als jenes des Verdauungstractus
im Stande, Aufschluss in dieser Richtung zu geben. Da nämlich die
experimentelle Erfahrung lehrt, dass, wenn Luft von Mund zu Mund,
oder mit einer, nicht in den Kehlkopf, sondern blos in die Mundhöhle
eingeführten Röhre eingeblasen wird, dieselbe in der Regel weniger in
die Lungen als in den Magen und, wenn mit grosser Gewalt eingeblasen
wird, auch in den Darmcanal gelangt und letzteren aufbläht, und da
anderseits, wie später erwähnt werden wird, Magen und Darm eines
todtgeborenen Kindes luftleer sind und daher im Wasser untersinken,
so wird, wenn wir im concreten Falle Magen- und Darmcanal eines
neugeborenen und nicht etwa faulen Kindes von Luft auffallend
aufgebläht finden, dieser Befund die Angabe, dass Luft eingeblasen
wurde, unterstützen, während dieselbe widerlegt erscheint, wenn weder
im Darmcanal, noch in dem Magen Luft oder nur ganz geringe Mengen davon
enthalten waren. Die Lungen selbst würden nur dann einen diagnostischen
Anhaltspunkt gewähren, wenn durch forcirtes Lufteinblasen ein Emphysem,
insbesondere interstitielles Emphysem, erzeugt worden wäre. Doch
auch dieses wäre nur von geringem Werth, da interstitielle Emphyseme
bei Neugeborenen auch auf andere Weise, so namentlich durch forcirte
Exstirpationen, in Folge von in die Luftwege gerathenen fremden
Körpern, entstehen können. +Kotelewski+ (Wiener med. Blätter, 1882,
Nr. 18) sieht in der durch die Injection der interalveolaren Gefässe
bewirkten „rosafarbigen Marmorirung“ der Lungen ein charakteristisches
Merkmal stattgehabter Athmung, wogegen das Fehlen dieses Merkmals
ein Zeichen für künstliche Lufteinblasung sei. Nun ist aber zwar
allerdings richtig, dass durch das Lufteinblasen wohl Luft in die
Lungen gelangt, aber keine Vermehrung des Blutgehaltes eintritt,
weil eben der beim Luftathmen gleichzeitige Beginn des kleinen
Kreislaufes ausbleibt; da jedoch auch an der luftleeren Lunge die
interalveolaren und interacinösen Gefässe Blut enthalten und namentlich
bei asphyctisch geborenen Kindern viel Blut enthalten können, so wird
auch bei aufgeblasenen Lungen die „rosafarbige Marmorirung“ nicht
vollständig fehlen, allerdings aber desto unvollkommener entwickelt
sein, je weniger Blut die interstitiellen Gefässe von dem Lufteinblasen
enthielten und je weiter letzteres getrieben worden war.
Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes
Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft
eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube
gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft
im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der
Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen.
Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über
der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und
das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin
modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen
bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der
Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden
des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann
die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale
in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil
sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege.
Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es
für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die
vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig
geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im
Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht
erwiesen werden.
[Sidenote: Lufthältigwerden der Lungen durch +Schultze+’sche
Schwingungen.]
Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige
Methoden der +künstlichen Respiration+ die Lungen eines todt
geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit
durch +M. Runge+[475] angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor
Allem durch die sogenannten +Schultze+’schen Schwingungen, wobei das
Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen
wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen
in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer
Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die
Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft
in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wie +Runge+
angibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn
auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden
„Schwingungen“ unternommen würden, gewiss nur höchst ausnahmsweise
in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben,
dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende
Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig
bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen
können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der
drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen,
ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wie +Runge+
meint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge
abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen
Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem
von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir
kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen
liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor
den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch
Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885,
Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen
Kindern, an welchen auf +Späth+’s Klinik 10 und 15 Schwingungen
gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere
Zweifel haben +Schauta+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29), +B. S.
Schultze+ (ibid. 1885, Nr. 1), +Nobiling+ (Wiener med. Wochenschr.
1885, Nr. 8), +Torggler+ (Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8),
+Runge+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1), +Sommer+
(ibid. XLIII, 253), +Skutsch+ (Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) und
+Reinsberg+ in Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen,
respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass
ihnen Allen, mit Ausnahme +Nobiling+’s, dessen Versuche negativ
ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder
durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden
theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt
wurden, während +Schultze+ selbst bereits vor Jahren angegeben hatte,
dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des
Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils
aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen
„keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung,
wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nach +Schultze+’s
Vorschrift geschehen muss (+Skutsch+), theils aus der geringen Zahl
der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens
30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher
Erfolg erzielt werden soll“ (+Reinsberg+). Es geht aus diesen
Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren,
indem durch +Schultze+’sche Schwingungen weder immer, noch leicht
Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und
jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an
dem eben verstorbenen.[476] Da jedoch diese Möglichkeit wirklich
besteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen
angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei
jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen
und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu
erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst
nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu
kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren
Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477] Ein Eindringen
von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht
constatirt werden, nur +Sommer+ fand in einem Falle im Magen so viel
Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben
erwähnten Kindern, mit welchen auf +Späth+’s Klinik Schwingungen
gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei
beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und
eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim
zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren
Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction
tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.
[Sidenote: Künstliche Respiration.]
Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft
in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist von
+Pellacani+ (Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV;
Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich der +Pacini+’schen Methode
und auf Anregung +Messerer+’s von +Merkel+ (Friedreich’s Blätter.
1892, pag. 401) bezüglich der Methode von +Marshall+-+Hall+ geprüft
worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten
Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen. +Pellacani+
schliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und
ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige
Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande
komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht
worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der
Lunge zu Stande gekommen. +Merkel+ konnte kein positives Resultat
erzielen und fand in einem Falle trotz 50 +Marshall+-+Hall+’schen
Schwingungen sowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen
Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige
vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren
mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch
gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.
[Sidenote: Luftathmen während der Geburt.]
Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl.
ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur
Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind
nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei.
Die Möglichkeit, dass ein Kind noch +während der Geburt Luft athmen
könne+, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht,
als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu
athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen,
da +Schwartz+ (l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen
des Kindes +meistens+ gleich nach dem Durchschneiden des Kopfes,
nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers
durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger
Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen
Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen,
dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken
gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft
geathmet hatte. +Teichmeyer+ bemerkt bereits in dieser Richtung
(Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus,
antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam
reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia
matris.“ Einen solchen Fall beschreibt +Martin+ (Monatsschr. f. Geb.
1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend,
+Rothe+ (Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle von
+Henke+, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur
Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine
Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das
Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass
es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde,
nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben
wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät
als wohl möglich zugegeben werden.
Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings
dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht,
durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den
Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im
Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus
uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen,
verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da
jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle
(vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u.
240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse
Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen
der Frucht zu bringen, und dass bei +erschlafftem+ Uterus auch
durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die
Gebärmutter erfolgen kann (+Schatz+, +Hegar+), so wäre in solchen,
gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine
verheimlichte Geburt +verzögert+ verlief, oder während des Entbindens
Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer
stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes
ein Luftathmen möglich gewesen war.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen
schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch
längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch
leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach
erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser
gelegen waren.
[Sidenote: Luftleere Lungen.]
Es fragt sich nun, welche Schlüsse sind gestattet, wenn die +Lungen
luftleer+ gefunden werden. In der Regel beeilt man sich in einem
solchen Falle zu erklären, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen
ist. Ein solcher Schluss ist, wenn er sich blos auf die luftleere
Beschaffenheit der Lungen stützt, keineswegs absolut berechtigt, da es
eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, die bewirken können, dass,
trotzdem ein Kind lebend zur Welt gekommen ist, doch bei der Obduction
luftleere Lungen sich ergeben. Es sind insbesondere drei Möglichkeiten,
die in dieser Beziehung in Betracht kommen: 1. dass bei einem obgleich
lebend geborenen Kinde die Respirationsbewegungen ausgeblieben sein
konnten; 2. dass trotz normal erfolgter Athembewegungen die Aspiration
von Luft behindert gewesen sein konnte, und 3. dass durch Athmung
lufthaltig gewordene Lungen unter gewissen Umständen nachträglich
wieder luftleer werden können.
Ad 1. Bei Früchten, die vor der 28.-30. Woche geboren werden, gehört
es desto mehr zur Regel, dass dieselben, wenn sie auch lebend zur Welt
kommen, sterben, ohne Respirationsbewegungen gemacht zu haben, je
weiter sie noch von der erwähnten Periode entfernt sind. Die Ursache
hiervon liegt wohl vorzugsweise in der noch +ungenügenden Entwicklung
und Leistungsfähigkeit der Respirationsmuskeln+, aber auch darin, dass
die anatomischen +Athmungscentren+ noch nicht so weit ausgebildet sind,
um auf die in Folge Aufhebung der Placentarrespiration eintretende
Sauerstoffverarmung des Blutes mit Auslösung von Respirationsbewegungen
zu reagiren. Daher kommt es, dass wir bei den meisten abortirten
Früchten, auch wenn sie nicht vor der Geburt starben, luftleere Lungen
finden.[478] Auch noch nach der 28. Woche, insbesondere in der ersten
Zeit, kann eine solche Insufficienz der Respirationsmusculatur oder
des Respirationscentrums bestehen und es fällt auf, dass die meisten
Beobachtungen von luftleeren Lungen bei Kindern, die einige Zeit
nach der Geburt gelebt haben, nicht ausgetragene Früchte betreffen.
So berichtet +Pellacani+ (l. c.) über 14 Neugeborene, worunter nur 3
ausgetragene, welche vollständig oder grösstentheils luftleere Lungen
zeigten, obzwar sie lebend geboren wurden und meistens auch geschrieen
hatten (einzelne durch 24 und mehr Stunden) und erklärt sich diese
Erscheinung daraus, dass die „respiratorischen Kräfte“ nicht im Stande
waren, eine Lungenblähung zu bewirken, respective die betreffenden
Hindernisse zu überwinden, so dass nur eine Bronchialathmung stattfand.
Auch die von +Nikitin+ („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) beobachteten 3 derartigen Fälle
betrafen sämmtlich nicht ausgetragene Früchte, doch leitet +Nikitin+
das Fehlen der Luft von einer „secundären Atelectase“ ab.
[Sidenote: Lebensschwäche oder Apnoë.]
Bei lebensfähigen Früchten kann der Beginn der extrauterinen Athmung
sich verzögern. Nach +K. Schröder+[479] ist es der gewöhnliche Fall,
dass ein neugeborenes, lebensfrisches Kind wenn auch nur kurze, so doch
messbare Zeit extrauterin lebt, ohne zu athmen. Diese Angabe stimmt
mit den oben angeführten Angaben von +Schwartz+, zufolge welchen die
Kinder meistens schon beim Durchschneiden des Kopfes Athembewegungen
machen, nicht überein, doch erwähnt auch dieser, dass nicht selten ganz
lebensfrische Kinder, nachdem sie völlig geboren wurden, noch einige
Zeit ruhig daliegen, die Augen aufschlagen und erst dann anfangen, mit
successive zunehmender Energie zu respiriren. Einen solchen Fall hat
+Kehrer+ (Arch. f. Gyn. I, 478) ausführlich beschrieben. Die Ursache
dieser Erscheinung ist die +Apnoë+, d. h. jener Zustand, in welchem die
Sauerstoffverarmung des Blutes noch nicht einen solchen Grad erreicht,
dass dadurch das Athemcentrum zur Auslösung von Athembewegungen
angeregt wird, und dieser Zustand tritt bei Neugeborenen dann ein, wenn
nach erfolgter Entbindung die Placenta mit dem Uterus in Verbindung
bleibt und eine Wehenpause erfolgt, so dass die fötale Athmung durch
die Placenta fortdauert. Dieser Zustand, der selbst minutenlang (im
+Kehrer+’schen Falle 2 Minuten) andauern kann[480], unterscheidet sich
von Asphyxie dadurch, dass, während bei dieser nur ein schwacher,
seltener und unregelmässiger Herzschlag besteht, bei der Apnoë das
Herz kräftig und in normaler Frequenz weiterschlägt. Derselbe hat
unter normalen Verhältnissen keine Bedeutung, da nach kurzer Zeit die
Lungenathmung von selbst sich einstellt, wohl aber insoferne, als
während einer solchen Apnoë dem Leben des Kindes ein Ende gemacht
werden kann, ohne dass es zum Luftathmen gelangt.
[Sidenote: Luftleere Lungen wegen Asphyxie oder behinderter Aspiration.]
Eine der häufigsten Ursachen des Ausbleibens der Athembewegungen bei
neugeborenen, obgleich noch lebenden Kindern ist die +Asphyxie+. Jene
Vorgänge, welche, wie wir später hören werden, verhältnissmässig
häufig während des Geburtsactes eintreten und vorzugsweise durch
vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung den suffocatorischen Tod
des Kindes noch vor Beendigung der Geburt herbeizuführen vermögen,
bewirken auch häufig, dass die Kinder noch nicht vollkommen todt,
sondern nur asphyctisch geboren werden. Solche Kinder können sich
entweder wie todte verhalten oder das noch bestehende Leben durch
gewisse Erscheinungen, wie z. B. schwache (terminale) Athembewegungen
oder durch noch nachweisbaren Herzschlag, verrathen. Es lässt sich
keine Grenze bestimmen, von welcher an man solche Kinder als unrettbar
bezeichnen muss, es geht daher nicht an, wie vorgeschlagen wurde,
dieselben als sterbend oder gar wie todtgeboren zu betrachten, da
man mit Rücksicht darauf, dass die Asphyxie der Neugeborenen die
verhältnissmässig günstigsten Chancen für die Wiederbelebung bietet und
thatsächlich viele derartige Kinder wieder zum Leben gebracht wurden,
niemals mit Bestimmtheit die Möglichkeit zu negiren vermag, dass das
betreffende Kind vielleicht noch hätte gerettet werden können.
Endlich kann auch durch intermeningeale Extravasate bewirkter
+Hirndruck+ und consecutive Lähmung der Athmungscentren Ausbleiben
oder ein verzögertes Eintreten der Respirationsbewegungen bedingen
(+Poppel+, +Kehrer+).
[Sidenote: Verlegung der Luftwege durch Eihäute, aspirirte Stoffe etc.]
Ad 2. Die Aspiration von Luft kann zunächst dadurch behindert sein,
dass das Kind in +unverletzten Eihäuten+ geboren wurde oder die
Respirationsöffnungen durch +Eihautstücke+ verlegt waren.