Bei faulen Leichen Neugeborener sollte jedesmal auch mit der Leber

und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe

vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in

der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem

Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft

enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass

jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits,

wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht, dieses,

seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der

Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an

Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“

gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle

ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich

grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos

Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze

Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und

vollkommen atelectatisch waren.

[Sidenote: Durch Fäulniss oder Lufteinblasen lufthältig gewordene

Lungen.]

_b_) Die Möglichkeit, dass der in der Lunge constatirte Luftgehalt von

mittelst +Lufteinblasens+ vorgenommenen Belebungsversuchen herrühren

könnte, entfällt in der Regel von selbst, da nicht anzunehmen ist, dass

eine heimlich Gebärende an dem todtgeborenen Kinde Belebungsversuche

anstellen wird, und da, wenn dies von ihr oder von Anderen thatsächlich

unternommen worden wäre, spontane Angaben darüber gemacht werden

möchten.

Würde ein Fall vorkommen, in welchem die Möglichkeit eines

stattgehabten Lufteinblasens in Betracht gezogen werden müsste, so

wäre weniger das Verhalten der Lunge, als jenes des Verdauungstractus

im Stande, Aufschluss in dieser Richtung zu geben. Da nämlich die

experimentelle Erfahrung lehrt, dass, wenn Luft von Mund zu Mund,

oder mit einer, nicht in den Kehlkopf, sondern blos in die Mundhöhle

eingeführten Röhre eingeblasen wird, dieselbe in der Regel weniger in

die Lungen als in den Magen und, wenn mit grosser Gewalt eingeblasen

wird, auch in den Darmcanal gelangt und letzteren aufbläht, und da

anderseits, wie später erwähnt werden wird, Magen und Darm eines

todtgeborenen Kindes luftleer sind und daher im Wasser untersinken,

so wird, wenn wir im concreten Falle Magen- und Darmcanal eines

neugeborenen und nicht etwa faulen Kindes von Luft auffallend

aufgebläht finden, dieser Befund die Angabe, dass Luft eingeblasen

wurde, unterstützen, während dieselbe widerlegt erscheint, wenn weder

im Darmcanal, noch in dem Magen Luft oder nur ganz geringe Mengen davon

enthalten waren. Die Lungen selbst würden nur dann einen diagnostischen

Anhaltspunkt gewähren, wenn durch forcirtes Lufteinblasen ein Emphysem,

insbesondere interstitielles Emphysem, erzeugt worden wäre. Doch

auch dieses wäre nur von geringem Werth, da interstitielle Emphyseme

bei Neugeborenen auch auf andere Weise, so namentlich durch forcirte

Exstirpationen, in Folge von in die Luftwege gerathenen fremden

Körpern, entstehen können. +Kotelewski+ (Wiener med. Blätter, 1882,

Nr. 18) sieht in der durch die Injection der interalveolaren Gefässe

bewirkten „rosafarbigen Marmorirung“ der Lungen ein charakteristisches

Merkmal stattgehabter Athmung, wogegen das Fehlen dieses Merkmals

ein Zeichen für künstliche Lufteinblasung sei. Nun ist aber zwar

allerdings richtig, dass durch das Lufteinblasen wohl Luft in die

Lungen gelangt, aber keine Vermehrung des Blutgehaltes eintritt,

weil eben der beim Luftathmen gleichzeitige Beginn des kleinen

Kreislaufes ausbleibt; da jedoch auch an der luftleeren Lunge die

interalveolaren und interacinösen Gefässe Blut enthalten und namentlich

bei asphyctisch geborenen Kindern viel Blut enthalten können, so wird

auch bei aufgeblasenen Lungen die „rosafarbige Marmorirung“ nicht

vollständig fehlen, allerdings aber desto unvollkommener entwickelt

sein, je weniger Blut die interstitiellen Gefässe von dem Lufteinblasen

enthielten und je weiter letzteres getrieben worden war.

Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes

Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft

eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube

gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft

im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der

Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen.

Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über

der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und

das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin

modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen

bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der

Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden

des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann

die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale

in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil

sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege.

Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es

für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die

vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig

geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im

Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht

erwiesen werden.

[Sidenote: Lufthältigwerden der Lungen durch +Schultze+’sche

Schwingungen.]

Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige

Methoden der +künstlichen Respiration+ die Lungen eines todt

geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit

durch +M. Runge+[475] angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor

Allem durch die sogenannten +Schultze+’schen Schwingungen, wobei das

Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen

wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen

in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer

Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die

Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft

in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wie +Runge+

angibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn

auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden

„Schwingungen“ unternommen würden, gewiss nur höchst ausnahmsweise

in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben,

dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende

Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig

bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen

können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der

drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen,

ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wie +Runge+

meint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge

abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen

Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem

von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir

kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen

liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor

den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch

Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885,

Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen

Kindern, an welchen auf +Späth+’s Klinik 10 und 15 Schwingungen

gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere

Zweifel haben +Schauta+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29), +B. S.

Schultze+ (ibid. 1885, Nr. 1), +Nobiling+ (Wiener med. Wochenschr.

1885, Nr. 8), +Torggler+ (Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8),

+Runge+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1), +Sommer+

(ibid. XLIII, 253), +Skutsch+ (Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) und

+Reinsberg+ in Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen,

respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass

ihnen Allen, mit Ausnahme +Nobiling+’s, dessen Versuche negativ

ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder

durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden

theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt

wurden, während +Schultze+ selbst bereits vor Jahren angegeben hatte,

dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des

Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils

aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen

„keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung,

wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nach +Schultze+’s

Vorschrift geschehen muss (+Skutsch+), theils aus der geringen Zahl

der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens

30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher

Erfolg erzielt werden soll“ (+Reinsberg+). Es geht aus diesen

Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren,

indem durch +Schultze+’sche Schwingungen weder immer, noch leicht

Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und

jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an

dem eben verstorbenen.[476] Da jedoch diese Möglichkeit wirklich

besteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen

angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei

jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen

und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu

erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst

nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu

kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren

Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477] Ein Eindringen

von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht

constatirt werden, nur +Sommer+ fand in einem Falle im Magen so viel

Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben

erwähnten Kindern, mit welchen auf +Späth+’s Klinik Schwingungen

gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei

beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und

eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim

zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren

Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction

tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.

[Sidenote: Künstliche Respiration.]

Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft

in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist von

+Pellacani+ (Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV;

Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich der +Pacini+’schen Methode

und auf Anregung +Messerer+’s von +Merkel+ (Friedreich’s Blätter.

1892, pag. 401) bezüglich der Methode von +Marshall+-+Hall+ geprüft

worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten

Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen. +Pellacani+

schliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und

ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige

Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande

komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht

worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der

Lunge zu Stande gekommen. +Merkel+ konnte kein positives Resultat

erzielen und fand in einem Falle trotz 50 +Marshall+-+Hall+’schen

Schwingungen sowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen

Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige

vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren

mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch

gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.

[Sidenote: Luftathmen während der Geburt.]

Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl.

ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur

Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind

nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei.

Die Möglichkeit, dass ein Kind noch +während der Geburt Luft athmen

könne+, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht,

als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu

athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen,

da +Schwartz+ (l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen

des Kindes +meistens+ gleich nach dem Durchschneiden des Kopfes,

nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers

durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger

Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen

Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen,

dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken

gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft

geathmet hatte. +Teichmeyer+ bemerkt bereits in dieser Richtung

(Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus,

antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam

reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia

matris.“ Einen solchen Fall beschreibt +Martin+ (Monatsschr. f. Geb.

1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend,

+Rothe+ (Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle von

+Henke+, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur

Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine

Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das

Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass

es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde,

nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben

wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät

als wohl möglich zugegeben werden.

Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings

dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht,

durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den

Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im

Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus

uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen,

verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da

jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle

(vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u.

240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse

Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen

der Frucht zu bringen, und dass bei +erschlafftem+ Uterus auch

durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die

Gebärmutter erfolgen kann (+Schatz+, +Hegar+), so wäre in solchen,

gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine

verheimlichte Geburt +verzögert+ verlief, oder während des Entbindens

Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer

stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes

ein Luftathmen möglich gewesen war.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen

schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch

längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch

leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach

erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser

gelegen waren.

[Sidenote: Luftleere Lungen.]

Es fragt sich nun, welche Schlüsse sind gestattet, wenn die +Lungen

luftleer+ gefunden werden. In der Regel beeilt man sich in einem

solchen Falle zu erklären, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen

ist. Ein solcher Schluss ist, wenn er sich blos auf die luftleere

Beschaffenheit der Lungen stützt, keineswegs absolut berechtigt, da es

eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, die bewirken können, dass,

trotzdem ein Kind lebend zur Welt gekommen ist, doch bei der Obduction

luftleere Lungen sich ergeben. Es sind insbesondere drei Möglichkeiten,

die in dieser Beziehung in Betracht kommen: 1. dass bei einem obgleich

lebend geborenen Kinde die Respirationsbewegungen ausgeblieben sein

konnten; 2. dass trotz normal erfolgter Athembewegungen die Aspiration

von Luft behindert gewesen sein konnte, und 3. dass durch Athmung

lufthaltig gewordene Lungen unter gewissen Umständen nachträglich

wieder luftleer werden können.

Ad 1. Bei Früchten, die vor der 28.-30. Woche geboren werden, gehört

es desto mehr zur Regel, dass dieselben, wenn sie auch lebend zur Welt

kommen, sterben, ohne Respirationsbewegungen gemacht zu haben, je

weiter sie noch von der erwähnten Periode entfernt sind. Die Ursache

hiervon liegt wohl vorzugsweise in der noch +ungenügenden Entwicklung

und Leistungsfähigkeit der Respirationsmuskeln+, aber auch darin, dass

die anatomischen +Athmungscentren+ noch nicht so weit ausgebildet sind,

um auf die in Folge Aufhebung der Placentarrespiration eintretende

Sauerstoffverarmung des Blutes mit Auslösung von Respirationsbewegungen

zu reagiren. Daher kommt es, dass wir bei den meisten abortirten

Früchten, auch wenn sie nicht vor der Geburt starben, luftleere Lungen

finden.[478] Auch noch nach der 28. Woche, insbesondere in der ersten

Zeit, kann eine solche Insufficienz der Respirationsmusculatur oder

des Respirationscentrums bestehen und es fällt auf, dass die meisten

Beobachtungen von luftleeren Lungen bei Kindern, die einige Zeit

nach der Geburt gelebt haben, nicht ausgetragene Früchte betreffen.

So berichtet +Pellacani+ (l. c.) über 14 Neugeborene, worunter nur 3

ausgetragene, welche vollständig oder grösstentheils luftleere Lungen

zeigten, obzwar sie lebend geboren wurden und meistens auch geschrieen

hatten (einzelne durch 24 und mehr Stunden) und erklärt sich diese

Erscheinung daraus, dass die „respiratorischen Kräfte“ nicht im Stande

waren, eine Lungenblähung zu bewirken, respective die betreffenden

Hindernisse zu überwinden, so dass nur eine Bronchialathmung stattfand.

Auch die von +Nikitin+ („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) beobachteten 3 derartigen Fälle

betrafen sämmtlich nicht ausgetragene Früchte, doch leitet +Nikitin+

das Fehlen der Luft von einer „secundären Atelectase“ ab.

[Sidenote: Lebensschwäche oder Apnoë.]

Bei lebensfähigen Früchten kann der Beginn der extrauterinen Athmung

sich verzögern. Nach +K. Schröder+[479] ist es der gewöhnliche Fall,

dass ein neugeborenes, lebensfrisches Kind wenn auch nur kurze, so doch

messbare Zeit extrauterin lebt, ohne zu athmen. Diese Angabe stimmt

mit den oben angeführten Angaben von +Schwartz+, zufolge welchen die

Kinder meistens schon beim Durchschneiden des Kopfes Athembewegungen

machen, nicht überein, doch erwähnt auch dieser, dass nicht selten ganz

lebensfrische Kinder, nachdem sie völlig geboren wurden, noch einige

Zeit ruhig daliegen, die Augen aufschlagen und erst dann anfangen, mit

successive zunehmender Energie zu respiriren. Einen solchen Fall hat

+Kehrer+ (Arch. f. Gyn. I, 478) ausführlich beschrieben. Die Ursache

dieser Erscheinung ist die +Apnoë+, d. h. jener Zustand, in welchem die

Sauerstoffverarmung des Blutes noch nicht einen solchen Grad erreicht,

dass dadurch das Athemcentrum zur Auslösung von Athembewegungen

angeregt wird, und dieser Zustand tritt bei Neugeborenen dann ein, wenn

nach erfolgter Entbindung die Placenta mit dem Uterus in Verbindung

bleibt und eine Wehenpause erfolgt, so dass die fötale Athmung durch

die Placenta fortdauert. Dieser Zustand, der selbst minutenlang (im

+Kehrer+’schen Falle 2 Minuten) andauern kann[480], unterscheidet sich

von Asphyxie dadurch, dass, während bei dieser nur ein schwacher,

seltener und unregelmässiger Herzschlag besteht, bei der Apnoë das

Herz kräftig und in normaler Frequenz weiterschlägt. Derselbe hat

unter normalen Verhältnissen keine Bedeutung, da nach kurzer Zeit die

Lungenathmung von selbst sich einstellt, wohl aber insoferne, als

während einer solchen Apnoë dem Leben des Kindes ein Ende gemacht

werden kann, ohne dass es zum Luftathmen gelangt.

[Sidenote: Luftleere Lungen wegen Asphyxie oder behinderter Aspiration.]

Eine der häufigsten Ursachen des Ausbleibens der Athembewegungen bei

neugeborenen, obgleich noch lebenden Kindern ist die +Asphyxie+. Jene

Vorgänge, welche, wie wir später hören werden, verhältnissmässig

häufig während des Geburtsactes eintreten und vorzugsweise durch

vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung den suffocatorischen Tod

des Kindes noch vor Beendigung der Geburt herbeizuführen vermögen,

bewirken auch häufig, dass die Kinder noch nicht vollkommen todt,

sondern nur asphyctisch geboren werden. Solche Kinder können sich

entweder wie todte verhalten oder das noch bestehende Leben durch

gewisse Erscheinungen, wie z. B. schwache (terminale) Athembewegungen

oder durch noch nachweisbaren Herzschlag, verrathen. Es lässt sich

keine Grenze bestimmen, von welcher an man solche Kinder als unrettbar

bezeichnen muss, es geht daher nicht an, wie vorgeschlagen wurde,

dieselben als sterbend oder gar wie todtgeboren zu betrachten, da

man mit Rücksicht darauf, dass die Asphyxie der Neugeborenen die

verhältnissmässig günstigsten Chancen für die Wiederbelebung bietet und

thatsächlich viele derartige Kinder wieder zum Leben gebracht wurden,

niemals mit Bestimmtheit die Möglichkeit zu negiren vermag, dass das

betreffende Kind vielleicht noch hätte gerettet werden können.

Endlich kann auch durch intermeningeale Extravasate bewirkter

+Hirndruck+ und consecutive Lähmung der Athmungscentren Ausbleiben

oder ein verzögertes Eintreten der Respirationsbewegungen bedingen

(+Poppel+, +Kehrer+).

[Sidenote: Verlegung der Luftwege durch Eihäute, aspirirte Stoffe etc.]

Ad 2. Die Aspiration von Luft kann zunächst dadurch behindert sein,

dass das Kind in +unverletzten Eihäuten+ geboren wurde oder die

Respirationsöffnungen durch +Eihautstücke+ verlegt waren.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 87 / 132 段