unter normalen Verhältnissen sofort, nachdem das Kind zur Welt kommt,
Aufschlagen der Augen, zuckende Bewegungen der Muskeln um Mund und
Nase, sowie ein Zusammenziehen des Gesichtes wie zum Weinen, worauf
zugleich die erste Inspiration folgt, wobei der Mund sich öffnet
und Brust und Bauch sich hervorwölbt. Die ersten Inspirationen sind
mitunter dyspnoeisch, nehmen jedoch bald den Rhythmus an, der ihnen de
norma zukommt. Schon nach den ersten Inspirationen beginnt das Kind
gewöhnlich zu schreien und gleichzeitig Harn und Meconium zu entleeren.
[Sidenote: Erster Athemzug.]
Als +Ursache des ersten Athemzuges+ ist die Unterbrechung,
beziehungsweise Aufhebung der Placentarrespiration anzusehen,
welche theils durch die Contraction des von der Frucht entlasteten
Uterus und durch die consecutive Verengerung der Uteringefässe,
theils durch die Compression und Ablösung der Placenta veranlasst
wird. Das nun hypervenös werdende Blut wirkt erregend auf das
automatische Athmungscentrum in der Medulla oblongata und löst die
erste Athembewegung aus, welcher dann, nachdem die Athemnoth, mit
welcher die meisten Früchte geboren werden (+Schwartz+, +Pflüger+),
sich gelegt hat, die normale, rhythmische Athmung folgt. Die ältere
Physiologie war der Ansicht, dass insbesondere thermische und
mechanische Hautreize, die auf das Kind bei der Geburt unmittelbar
nach derselben einwirken, den ersten Athemzug auslösen. Ob jedoch
solche Reize thatsächlich einen wesentlichen Einfluss in dieser
Richtung ausüben, ist noch Gegenstand der Frage (vide +Schwartz+,
Hirndruck und Hautreize. Arch. f. Gyn. I, 361). Während Einzelne
(+Poppel+, +Kehrer+) der Meinung sind, dass Hautreize schon für sich
Athembewegungen auslösen können, und auch +Schwartz+ fand, dass bei
Asphyktischen der Wiedereintritt der Inspirationen durch Hautreize
gefördert werde, will +Falk+ die Hautnervenreizung durch die kältere
Atmosphäre nicht als ein adjutorisches, sondern vielmehr als ein
hemmendes Moment für die erste Athmung des Neugeborenen betrachtet
wissen. Neuere Untersuchungen über diesen Gegenstand von +Cohnstein+
und +Zuntz+ s. Pflüger’s Archiv. 1888, XLII, von +Engström+, Med.
Centralbl. 1890, pag. 547. +Ahlfeld+, ibid. 1892, Nr. 6 und +M.
Runge+, Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 512, welcher die Angaben von
+Schwartz+ vollkommen bestätigt.
[Sidenote: Schreien der Neugeborenen.]
Auf das +Geschrei+ des eben geborenen Kindes, als Beweis des
Gelebthabens, wurde früher in civilrechtlicher Beziehung ein hohes
Gewicht gelegt. So forderte das altgermanische Recht in Fällen, wo es
sich um die Succession eines bald nach der Geburt verstorbenen Kindes
handelte: „ut vox ejus audita sil intra quatuor parietes domus, in
qua natus est.“ Bei Anklagen wegen Kindesmord kommt das Schreien des
neugeborenen Kindes sehr häufig zur Sprache, entweder weil es von
Zeugen gehört wurde, oder weil gefragt wird, ob, wenn die Mutter an
einem bestimmten Orte gebar, das Geschrei desselben von nahe oder in
demselben Locale befindlichen Personen hätte gehört werden müssen.
In diesen Fällen wird man sich mit desto mehr Wahrscheinlichkeit
dafür aussprechen können, dass das Kind geschrieen haben musste, je
kräftiger dasselbe gewesen und je vollständiger dasselbe geathmet
hatte. Bei schwächlichen Kindern, oder bei solchen, welche aus
inneren oder äusseren Gründen nicht vollständig zu athmen vermögen,
kann das Geschrei entweder ausbleiben oder so schwach ausfallen, dass
es nur aus nächster Nähe gehört wird.
Die Veränderungen, welche in den +Lungen+ Neugeborener durch den
Beginn des Luftathmens sich einstellen, sind es, welche uns die
wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage gewähren,
ob ein zur Obduction gelangtes Kind lebend geboren worden ist. Diese
Veränderungen, auf welchen alle sogenannten „Lungenproben“ basiren,
werden dadurch veranlasst, dass erstens die bis dahin luftleer
gewesenen Lungen mit Luft sich füllen, und zweitens, dass der kleine
Kreislauf zur vollen Entwicklung gelangt.
Die durch Aspiration von Luft erzeugten Veränderungen der Lungen.
Die Veränderungen, welche fötale[471] Lungen durch die Aspiration von
Luft erfahren, betreffen das Volumen, die Farbe, die Consistenz und das
specifische Gewicht.
Es ist begreiflich, dass die Lungen desto mehr an räumlicher
Ausdehnung, an +Volumen+ gewinnen müssen, je vollständiger sie
sich mit Luft füllen. In Folge dessen erscheinen die Lungen, die
im fötalen Zustande als kleine lappige Organe blos den hinteren
Thoraxraum einnehmen und deshalb bei Wegnahme des Brustblattes
nicht sofort gesehen werden, wenn sie vollständig geathmet haben,
in der Weise ausgedehnt, dass sie jetzt den grössten Theil des
Brustraumes ausfüllen und mit ihren Rändern in der Weise in den
vorderen Brustraum hineinragen, dass letztere die Seitentheile des
Herzbeutels übergreifen, diesen desto mehr bedecken, je mehr sie sich
gegenseitig nähern und in Folge dessen beim Eröffnen des Thorax sofort
erblickt werden können. Dieses Aufblähen der Lunge verändert auch
die Beschaffenheit der Oberfläche und der Ränder des Organs. Während
nämlich die Oberfläche einer fötalen Lunge vollkommen glatt sich
darstellt in gleicher Weise, wie z. B. jene der Leber, und während ihre
Ränder gleichmässig unter einem sehr spitzen Winkel sich verdünnen und
deshalb in ihren äussersten Partien häutig und transparent erscheinen,
finden wir die durch Luftathmung aufgeblähte Lunge an ihrer Oberfläche
wegen der Hervorwölbung der luftgefüllten Lungenbläschen weniger glatt
und desto unebener, je ungleichmässiger die einzelnen Lungenläppchen
von der aspirirten Luft ausgedehnt worden sind, dabei die aufgeblähten
Ränder mehr weniger abgestumpft.
[Sidenote: Veränderung der Farbe der Lungen durch Luftathmen.]
Die +Farbe+ luftleerer Lungen ist wesentlich durch ihren Blutgehalt
bedingt. Eigentlich fötale Lungen sind anämisch, da der kleine
Kreislauf noch nicht zur vollen Entfaltung kam, zeigen deshalb jenen
blassen Fleischton, der vielfach mit der Farbe einer Milchchocolade
verglichen worden ist, sich aber doch mehr der rothbraunen zuneigt. Die
gleiche Farbe finden wir auch bei luftleeren Lungen, die nachträglich
anämisch geworden sind, so an den Lungen macerirter Früchte mit
bereits reichlichem blutigen Transsudat in den Brustfellsäcken. Starb
die Frucht suffocatorisch und unter vorzeitigen Athembewegungen, so
wird die Farbe der Lungen desto dunkler erscheinen, je bluthaltiger
dieselben geworden sind, und zeigt dann die verschiedensten Nuancen von
Violett bis zum Dunkelblauroth. Die Farbe ist desto gleichmässiger,
je anämischer das Organ ist, aber auch bei blutreichen solchen Lungen
tritt die durch die Hypostase bewirkte dunklere Färbung der nach
abwärts gelegenen Partien nicht so auffallend hervor, wie wir dies bei
lufthaltigen Lungen gewöhnlich zu treffen pflegen.
Mit dem Beginne des Luftathmens ändert sich die Farbe der Lungen in’s
Hellrothe, verliert zugleich ihre frühere Gleichmässigkeit und erhält
eine marmorirte Beschaffenheit. Da diese Farbe sich zusammensetzt
aus der Grundfarbe des bluthaltigen Lungengewebes und dem optischen
Eindruck der in den Lungenbläschen enthaltenen Luft, so ist es
begreiflich, dass verschiedene Farbennuancen entstehen werden, je
nachdem das eine oder das andere Moment prävalirt. So gehört es zur
Regel, dass die vorderen Partien der Lungen die hellrothe Farbe
ausgesprochener zeigen als die abwärtigen, in welchen der Hypostase
wegen der Blutgehalt vorwiegt. Aus gleichem Grunde werden anämische
Lungen ungleich heller als blutreiche und ebenso werden wir die
Lungen desto heller roth finden, je vollständiger sie geathmet
haben, und umgekehrt desto dunkler, je weniger die Lungenbläschen
von Luft ausgedehnt sind. Da in letzteren Fällen in der Regel des
Suffocationstodes wegen Hyperämie der Lungen besteht, so können wir
selbst auffallend dunkle Lungen zu Gesichte bekommen, obgleich sich
dieselben, wenn auch nur wenig aufgebläht, so doch als lufthaltig
erweisen. In der That haben wir in einzelnen Fällen bei gleich nach der
Geburt erstickten Kindern Lungen gefunden, deren Farbe auf den ersten
Blick wie jene von Kindern sich verhielt, die schon vor der Entbindung
den sogenannten fötalen Erstickungstod gestorben waren, obgleich sowohl
die nähere Besichtigung als die Lungenschwimmprobe eine gleichmässige,
jedoch geringe Füllung der Lungenbläschen mit Luft ergab. Es folgt
daraus, dass die Begriffe hell und dunkel einerseits und die lufthaltig
und luftleer anderseits sich nicht unter allen Umständen decken, wie
schon +Falk+[472] mit Recht hervorgehoben hat. Auch ist nicht zu
übersehen, dass die hellere und dunklere Farbe der Lunge auch von dem
grösseren oder geringeren Gehalt des Blutes an Sauerstoffhämoglobin,
und dieser wieder davon abhängt, ob der Zutritt der atmosphärischen
Luft zu den Lungen behindert war oder nicht. Daher kommt auch die
bekannte Erscheinung, dass ebenso wie andere Organe auch die Lungen,
wenn man sie an der Luft liegen lässt, eine hellere Färbung annehmen.
[Sidenote: Luftgefüllte Alveolen.]
Betrachten wir eine durch Luftathmen lufthaltig gewordene Lungenpartie
genauer, namentlich mit der Loupe, so sieht man, wie die scheinbar
gleichmässige, in der Regel mehr weniger hellrothe Farbe sich in
ein dichtes Netzwerk injicirter Gefässe auflöst, deren Maschen die
luftgefüllten Alveolen umspinnen, wodurch eine Art Mosaik entsteht,
die ein sehr charakteristisches Bild liefert. Da ferner zwischen den
einzelnen Lungenläppchen stärkere Gefässe verlaufen, so erscheinen
diese deutlicher abgegrenzt als im fötalen Zustande und die
Lungenoberfläche erhält dadurch ein marmorirtes Aussehen, welches
nicht zu verwechseln ist mit jenem, welches dann zu Stande kommt, wenn
einzelne Lungenpartien mehr, andere weniger mit Luft sich füllen,
oder zwischen lufthaltigen hellen, atelectatische, dunkle und dann
eingesunkene Partien verbleiben. Auf das gleichmässige Verhalten der
mit Luft gefüllten, wie Perlbläschen sich präsentirenden Alveolen (Fig.
117) ist sehr zu achten, da dasselbe schon für sich allein den Schluss
gestattet, dass die Luft in die betreffende Lungenpartie nicht durch
Fäulniss hineingekommen ist. Beim Druck auf die Umgebung treten sie
stärker hervor und können schliesslich zum Bersten gebracht werden.
[Sidenote: Luftgefüllte Alveolen. Consistenz und specif. Gewicht der
Lungen.]
Eine weitere Veränderung, die die Lungen durch stattgehabte Luftathmung
erfahren, betrifft ihre +Consistenz+. Luftleere Lungen zeigen eine
mehr weniger fleischige Consistenz und ein gleichmässig festes,
zähes Gefüge, lassen sich fleischartig einschneiden, erweisen sich
am Durchschnitt gleichmässig dicht und entleeren aus letzterem beim
Darüberstreifen schaumloses Blut. Solche, die Luft geathmet haben,
fühlen sich polsterartig an, knistern beim Einschneiden, zeigen am
Durchschnitt ein aufgelockertes schwammiges Gefüge und entleeren
blutigen feinblasigen Schaum, welcher auch beim Einschneiden oder
Drücken der Lungen unter Wasser aufsteigt und ausser im eigentlichen
Lungenparenchym auch in den Bronchien sich findet. Auch diese
Veränderung zeigt verschiedene Grade der Ausbildung, und ist desto
deutlicher, je vollständiger das Kind zum Athmen gekommen ist.
[Illustration: Fig. 117.
Ein Stückchen der Lungenoberfläche eines neugeborenen Kindes nach
erfolgter Luftathmung bei Loupenvergrösserung. Gleichmässig mit Luft
gefüllte, als „Perlbläschen“ sich präsentirende Alveolen.]
Die diagnostisch wichtigste Veränderung der Lungen durch erfolgtes
Luftathmen ist die +Verminderung des specifischen Gewichtes+, und
diese Thatsache bildet die Grundlage der +Lungenschwimmprobe+
oder hydrostatischen Lungenprobe, deren Vornahme, sowie der dabei
zu beobachtende Vorgang sowohl in der österr. Vorschrift für die
gerichtliche Todtenbeschau (§. 129 bis 131), als im preussischen
Regulativ (§. 24) besonders vorgeschrieben ist.
[Sidenote: Lungenschwimmprobe.]
Es wird angegeben, dass der Physikus +Rayger+ in Pressburg 1670
der Erste war, welcher den Vorschlag machte, behufs Entscheidung
der Frage, ob ein Kind lebend oder todt geboren wurde, die Lungen
desselben auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, dass jedoch erst
1681 +Schreyer+ im sächsischen Städtchen Zeitz diesen Vorschlag zum
erstenmale bei der gerichtlichen Obduction eines Neugeborenen zur
Ausführung brachte, aber erst 1683 durch einen Bericht über diese
Obduction in die Literatur einführte.[473] Es ist jedoch zweifellos
schon +Galen+ die Veränderung des specifischen Gewichtes bekannt
gewesen, da er die Veränderungen, welche die Lungen durch die erste
Athmung erfahren, kurz und treffend mit den Worten bezeichnet:
Substantia pulmonum (per respirationem) ex rubra, gravi ac densa in
albam, levem et raram transfertur. Auch +Bartholin+ (1663, +Mende+,
l. c. I, 176) gab schon als bekannte Thatsache an, dass Lungen,
die nicht geathmet haben, im Wasser untersinken, solche aber, die
geathmet haben, schwimmen.
Die Vornahme der Lungenschwimmprobe geschieht nach der
+österreichischen Vorschrift+ in der Weise, dass man, nachdem der
Stand des Zwerchfells erhoben, der Thorax eröffnet, die Ausdehnung
der Lungen und ihr Lageverhältniss im Thorax constatirt wurde,
erstens die Lungen sammt dem Herzen und der Thymus aus der Brusthöhle
herausnimmt, das Verhalten ihrer Oberfläche, sowie der Bänder
und der Consistenz beschreibt und hierauf alle genannten Organe
in ungetrennter Verbindung in ein hinreichend tiefes, mit reinem
kalten Wasser gefülltes Gefäss bringt und auf ihre Schwimmfähigkeit
prüft, dann zweitens das Herz und die Thymus abtrennt und mit
jeder einzelnen Lunge die Schwimmprobe vornimmt, wobei man nicht
unterlassen darf, früher die Bronchien des Hylus auf ihren etwaigen
Inhalt zu untersuchen. Hierauf wird drittens jede einzelne Lunge
kunstgerecht eingeschnitten und untersucht und, nachdem alle
Verhältnisse zu Protokoll gebracht wurden, in Stücke zerschnitten und
gesehen, ob alle über dem Wasser sich erhalten, oder ob einzelne, und
welche zu Boden sinken, oder ein Bestreben zum Sinken zeigen.
[Sidenote: Oesterreichische und preussische Vorschrift.]
Das +preussische Regulativ+ bestimmt über diesen Vorgang Folgendes:
§. 24. Ist anzunehmen, dass das Kind nach der 30. Woche geboren
worden, so muss untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt
geathmet hat. Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem
Zwecke in +nachstehender Reihenfolge+ vorzugehen:
_a_) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des
Zwerchfelles in Bezug auf die entsprechende Rippe zu ermitteln,
weshalb bei Neugeborenen überall die Bauchhöhle zuerst und für sich
und dann erst die Brust- und Kopfhöhle zu öffnen sind.
_b_) Vor Oeffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des
Brustbeins einfach zu unterbinden.
_c_) Demnächst ist die Brusthöhle zu öffnen und die Ausdehnung und
die von derselben abhängige Lage der Lunge (letztere namentlich in
Beziehung zum Herzbeutel), sowie die Farbe und Consistenz der Lungen
zu ermitteln.
_d_) Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die
äussere Beschaffenheit des Herzens festzustellen.
_e_) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt
ist zu bestimmen und ihr sonstiger Zustand festzustellen.
_f_) Der Kehlkopf und der Theil der Luftröhre oberhalb der Ligatur
ist durch einen Längenschnitt zu öffnen und sein etwaiger Inhalt,
sowie die Beschaffenheit seiner Wandungen festzustellen.
_g_) Die Luftröhre ist oberhalb der Ligatur zu durchschneiden und in
Verbindung mit den gesammten Brustorganen herauszunehmen.
_h_) Nach Beseitigung der Thymusdrüse und des Herzens ist die Lunge
in einem geräumigen, mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäss auf
ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.
_i_) Der untere Theil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu
öffnen und namentlich in Bezug auf ihren Inhalt zu untersuchen.
_k_) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf
etwa wahrzunehmendes knisterndes Geräusch, sowie auf Menge und
Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen
hervorzuquellenden Blutes zu achten ist.
_l_) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels
einzuschneiden, und zu beobachten, ob Luftbläschen aus den
Schnittflächen emporsteigen.
_m_) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch
in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre
Schwimmfähigkeit zu prüfen.
_n_) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen.
Endlich ist
_o_) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen
Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden
(Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande
waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.
Da das specifische Gewicht der Lungen (Gewebe + Blut) nach +Krause+
nur 1·045-1·056 beträgt, so genügen schon geringe Luftmengen, um
dieselben über Wasser zu erhalten, und die Schwimmprobe ist daher
im Stande, schon geringen Luftgehalt der Lungen anzuzeigen.[474]
Dieser Umstand, sowie der, dass bei correctem und systematischem
Vorgehen die Schwimmfähigkeit der einzelnen Lungentheile uns sehr
deutlich die Vertheilung der Luft in den einzelnen Lungenpartien
demonstrirt, verleihen der Lungenschwimmprobe einen besonderen Werth
als diagnostischem Hilfsmittel, welche jedoch niemals die Erhebung
der anderen für oder gegen Luftgehalt sprechenden Verhältnisse,
noch weniger aber die sonstige anatomische Untersuchung des Organs
entbehrlich macht. Leider ist es nichts Seltenes, zu sehen, dass über
der Prüfung der Lungen auf ihre Schwimmfähigkeit die Untersuchung der
übrigen Verhältnisse, wenn auch nicht vollständig übergangen, so doch
vernachlässigt wird, und dass es besonders häufig vorkommt, dass der
letzte (dritte) Act der Lungenschwimmprobe, bei welchem die Lungen
in Stückchen zerschnitten werden, um diese auf ihre Schwimmfähigkeit
zu prüfen, vorgenommen wird, bevor die anatomische Untersuchung der
einzelnen Lungenlappen geschah, wodurch diese selbstverständlich ganz
unmöglich gemacht wird.
Die Lungen können bei der Vornahme der hydrostatischen Probe entweder
mehr weniger schwimmfähig gefunden werden oder im Wasser untersinken.
Im ersteren Falle ist vor Allem festzuhalten, dass die Schwimmfähigkeit
der Lungen für sich allein nichts weiter beweist, als dass Luft in
denselben sich befindet, keineswegs aber, dass diese Luft durch Athmen
hineingekommen sei, und dass letzterer Schluss erst dann erlaubt ist,
wenn andere Vorgänge, durch welche Luft in die Lungen gelangen konnte,
ausgeschlossen werden können.
Diese Vorgänge sind aber _a_) die Fäulniss, _b_) ein etwa stattgehabtes
künstliches Einbringen der Luft, insbesondere durch Lufteinblasen.
[Sidenote: Luftgehalt durch Fäulniss.]
_a_) Die Möglichkeit, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen von
+Fäulnissgasen+ herrühren könnte, ist selbstverständlich nur dann in
Betracht zu ziehen, wenn die Leiche bereits Zeichen von Fäulniss zeigt
und sie entfällt vollständig, wenn eine frische Leiche vorliegt. Ebenso
entfällt eine solche Annahme, wenn bei bereits anderweitig begonnener
Fäulniss die Lungen noch ein vollkommen frisches Aussehen bewahrt
haben, namentlich noch nicht als missfärbig sich erweisen.
Wenn die Lungen zu faulen beginnen, so werden sie zunächst missfärbig,
welche Farbenveränderung anfangs durch Imbibition, später durch
die Fäulnissveränderungen des Lungengewebes selbst bedingt wird,
vorzugsweise aber vom Blute ausgeht, dessen Hämoglobin in braunes
Methämoglobin und dann in Hämatin und seine grün und schwarzbraun
gefärbten Verbindungen sich zersetzt. Die ersten Fäulnissblasen
zeigen sich im Blute der grossen Gefässe, welches dadurch eine
schaumige Beschaffenheit zu erhalten beginnt, später tauchen solche
sowohl einzeln, als in Gruppen im Lungenparenchym, namentlich in den
blutig imbibirten Partien auf, sind unter der Pleura schon äusserlich
sichtbar, indem sie diese später in grösseren oder kleineren,
verschiebbaren Blasen abheben. In diesem Stadium der Fäulniss halten
sich die Lungen desto leichter über Wasser, je mehr sie von Luftblasen
durchsetzt sind.
Zur Unterscheidung fauler, von durch Athem lufthaltig gewordenen Lungen
wird zunächst empfohlen, wenn nur grössere Luftblasen vorhanden sind,
dieselben aufzustechen und dann die Schwimmfähigkeit zu untersuchen.
Dieses Verfahren verdient jedenfalls Beachtung und gestattet, wenn nach
erfolgtem Aufstechen der Luftblasen die Lunge sinkt, den Schluss,
dass nur Fäulnissblasen vorgelegen sind. Doch ist in dieser Beziehung
zu bemerken, dass diesem Verfahren nur in den früheren Stadien der
Fäulniss ein Beweiswerth zukommt, da in den Endstadien derselben, wenn
die Lunge bereits breiig zerfällt, auch früher lufthaltig gewesene
Organe nur grössere Luftblasen enthalten, nach deren Entleerung
sie im Wasser zu Boden sinken. In den früheren Stadien ist es auch
angezeigt, zu versuchen, durch Fingerdruck die Luft aus den einzelnen
Lungenstücken auszutreiben. Gelingt dies mit Leichtigkeit, so dass die
ausgedrückten Stücke im Wasser sinken, so spricht dieses ebenfalls
für Fäulnissgase, da es sehr schwer hält und nur durch vollständiges
Zerquetschen der Lungen möglich ist, aus dem durch Athem aufgeblähten
Gewebe die Luft durch Druck auszutreiben. Bei bereits begonnenem
Zerfall des Lungengewebes hat auch dieser Vorgang keinen Werth.
Ungleich wichtiger für die Unterscheidung als das erwähnte Verhalten
ist die Vertheilung der Luft im Lungengewebe, da eine gleichmässige
Füllung der Alveolen mit Luft, wie sie Fig. 117 zeigt, nur durch
Athmen, eventuell durch Lufteinblasen, niemals aber durch den
Fäulnissprocess zu Stande kommen kann, und zwar deshalb nicht, weil
einestheils der zur Füllung der Lungenbläschen nöthige gleichmässige
Druck fehlt, anderseits aber die Bildung der Fäulnissgase mit
gleichzeitigem Zerfall des Lungengewebes einhergeht, welcher dort, wo
die Fäulniss bis zur Blasenbildung gediehen ist, die Lungenbläschen
zerstört. Sind wir daher noch im Stande, bei Besichtigung der Lungen
mit freiem Auge, noch mehr aber mit der Loupe eine gleichmässige
Füllung der Alveolen mit Luft nachzuweisen, so sind wir umsomehr
berechtigt, Fäulniss auszuschliessen, über je weitere Strecken
dieses Verhalten ausgebreitet ist, während wenn im Lungengewebe nur
unregelmässig vertheilte und ungleich grosse Luftblasen sich finden,
die Fäulnissprovenienz derselben keinem Zweifel unterliegen kann. In
den höheren Graden der Fäulniss, in welchen das Lungengewebe bereits zu
einer breiigen, weichen, missfärbigen Masse verwandelt ist, entfällt
selbstverständlich jede differentielle Diagnose, und es ist geboten,
in jedem Falle, in welchem die erwähnten Anhaltspunkte nicht mehr
verwerthet werden können, offen zu erklären, dass wegen allzuweit
gediehener Fäulniss eine Entscheidung, ob das Kind nach der Geburt Luft
geathmet habe, nicht mehr möglich sei.
[Sidenote: Differentialdiagnose.]