Wenn wir das Verhalten eben geborener Kinder verfolgen, so bemerken wir

unter normalen Verhältnissen sofort, nachdem das Kind zur Welt kommt,

Aufschlagen der Augen, zuckende Bewegungen der Muskeln um Mund und

Nase, sowie ein Zusammenziehen des Gesichtes wie zum Weinen, worauf

zugleich die erste Inspiration folgt, wobei der Mund sich öffnet

und Brust und Bauch sich hervorwölbt. Die ersten Inspirationen sind

mitunter dyspnoeisch, nehmen jedoch bald den Rhythmus an, der ihnen de

norma zukommt. Schon nach den ersten Inspirationen beginnt das Kind

gewöhnlich zu schreien und gleichzeitig Harn und Meconium zu entleeren.

[Sidenote: Erster Athemzug.]

Als +Ursache des ersten Athemzuges+ ist die Unterbrechung,

beziehungsweise Aufhebung der Placentarrespiration anzusehen,

welche theils durch die Contraction des von der Frucht entlasteten

Uterus und durch die consecutive Verengerung der Uteringefässe,

theils durch die Compression und Ablösung der Placenta veranlasst

wird. Das nun hypervenös werdende Blut wirkt erregend auf das

automatische Athmungscentrum in der Medulla oblongata und löst die

erste Athembewegung aus, welcher dann, nachdem die Athemnoth, mit

welcher die meisten Früchte geboren werden (+Schwartz+, +Pflüger+),

sich gelegt hat, die normale, rhythmische Athmung folgt. Die ältere

Physiologie war der Ansicht, dass insbesondere thermische und

mechanische Hautreize, die auf das Kind bei der Geburt unmittelbar

nach derselben einwirken, den ersten Athemzug auslösen. Ob jedoch

solche Reize thatsächlich einen wesentlichen Einfluss in dieser

Richtung ausüben, ist noch Gegenstand der Frage (vide +Schwartz+,

Hirndruck und Hautreize. Arch. f. Gyn. I, 361). Während Einzelne

(+Poppel+, +Kehrer+) der Meinung sind, dass Hautreize schon für sich

Athembewegungen auslösen können, und auch +Schwartz+ fand, dass bei

Asphyktischen der Wiedereintritt der Inspirationen durch Hautreize

gefördert werde, will +Falk+ die Hautnervenreizung durch die kältere

Atmosphäre nicht als ein adjutorisches, sondern vielmehr als ein

hemmendes Moment für die erste Athmung des Neugeborenen betrachtet

wissen. Neuere Untersuchungen über diesen Gegenstand von +Cohnstein+

und +Zuntz+ s. Pflüger’s Archiv. 1888, XLII, von +Engström+, Med.

Centralbl. 1890, pag. 547. +Ahlfeld+, ibid. 1892, Nr. 6 und +M.

Runge+, Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 512, welcher die Angaben von

+Schwartz+ vollkommen bestätigt.

[Sidenote: Schreien der Neugeborenen.]

Auf das +Geschrei+ des eben geborenen Kindes, als Beweis des

Gelebthabens, wurde früher in civilrechtlicher Beziehung ein hohes

Gewicht gelegt. So forderte das altgermanische Recht in Fällen, wo es

sich um die Succession eines bald nach der Geburt verstorbenen Kindes

handelte: „ut vox ejus audita sil intra quatuor parietes domus, in

qua natus est.“ Bei Anklagen wegen Kindesmord kommt das Schreien des

neugeborenen Kindes sehr häufig zur Sprache, entweder weil es von

Zeugen gehört wurde, oder weil gefragt wird, ob, wenn die Mutter an

einem bestimmten Orte gebar, das Geschrei desselben von nahe oder in

demselben Locale befindlichen Personen hätte gehört werden müssen.

In diesen Fällen wird man sich mit desto mehr Wahrscheinlichkeit

dafür aussprechen können, dass das Kind geschrieen haben musste, je

kräftiger dasselbe gewesen und je vollständiger dasselbe geathmet

hatte. Bei schwächlichen Kindern, oder bei solchen, welche aus

inneren oder äusseren Gründen nicht vollständig zu athmen vermögen,

kann das Geschrei entweder ausbleiben oder so schwach ausfallen, dass

es nur aus nächster Nähe gehört wird.

Die Veränderungen, welche in den +Lungen+ Neugeborener durch den

Beginn des Luftathmens sich einstellen, sind es, welche uns die

wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage gewähren,

ob ein zur Obduction gelangtes Kind lebend geboren worden ist. Diese

Veränderungen, auf welchen alle sogenannten „Lungenproben“ basiren,

werden dadurch veranlasst, dass erstens die bis dahin luftleer

gewesenen Lungen mit Luft sich füllen, und zweitens, dass der kleine

Kreislauf zur vollen Entwicklung gelangt.

Die durch Aspiration von Luft erzeugten Veränderungen der Lungen.

Die Veränderungen, welche fötale[471] Lungen durch die Aspiration von

Luft erfahren, betreffen das Volumen, die Farbe, die Consistenz und das

specifische Gewicht.

Es ist begreiflich, dass die Lungen desto mehr an räumlicher

Ausdehnung, an +Volumen+ gewinnen müssen, je vollständiger sie

sich mit Luft füllen. In Folge dessen erscheinen die Lungen, die

im fötalen Zustande als kleine lappige Organe blos den hinteren

Thoraxraum einnehmen und deshalb bei Wegnahme des Brustblattes

nicht sofort gesehen werden, wenn sie vollständig geathmet haben,

in der Weise ausgedehnt, dass sie jetzt den grössten Theil des

Brustraumes ausfüllen und mit ihren Rändern in der Weise in den

vorderen Brustraum hineinragen, dass letztere die Seitentheile des

Herzbeutels übergreifen, diesen desto mehr bedecken, je mehr sie sich

gegenseitig nähern und in Folge dessen beim Eröffnen des Thorax sofort

erblickt werden können. Dieses Aufblähen der Lunge verändert auch

die Beschaffenheit der Oberfläche und der Ränder des Organs. Während

nämlich die Oberfläche einer fötalen Lunge vollkommen glatt sich

darstellt in gleicher Weise, wie z. B. jene der Leber, und während ihre

Ränder gleichmässig unter einem sehr spitzen Winkel sich verdünnen und

deshalb in ihren äussersten Partien häutig und transparent erscheinen,

finden wir die durch Luftathmung aufgeblähte Lunge an ihrer Oberfläche

wegen der Hervorwölbung der luftgefüllten Lungenbläschen weniger glatt

und desto unebener, je ungleichmässiger die einzelnen Lungenläppchen

von der aspirirten Luft ausgedehnt worden sind, dabei die aufgeblähten

Ränder mehr weniger abgestumpft.

[Sidenote: Veränderung der Farbe der Lungen durch Luftathmen.]

Die +Farbe+ luftleerer Lungen ist wesentlich durch ihren Blutgehalt

bedingt. Eigentlich fötale Lungen sind anämisch, da der kleine

Kreislauf noch nicht zur vollen Entfaltung kam, zeigen deshalb jenen

blassen Fleischton, der vielfach mit der Farbe einer Milchchocolade

verglichen worden ist, sich aber doch mehr der rothbraunen zuneigt. Die

gleiche Farbe finden wir auch bei luftleeren Lungen, die nachträglich

anämisch geworden sind, so an den Lungen macerirter Früchte mit

bereits reichlichem blutigen Transsudat in den Brustfellsäcken. Starb

die Frucht suffocatorisch und unter vorzeitigen Athembewegungen, so

wird die Farbe der Lungen desto dunkler erscheinen, je bluthaltiger

dieselben geworden sind, und zeigt dann die verschiedensten Nuancen von

Violett bis zum Dunkelblauroth. Die Farbe ist desto gleichmässiger,

je anämischer das Organ ist, aber auch bei blutreichen solchen Lungen

tritt die durch die Hypostase bewirkte dunklere Färbung der nach

abwärts gelegenen Partien nicht so auffallend hervor, wie wir dies bei

lufthaltigen Lungen gewöhnlich zu treffen pflegen.

Mit dem Beginne des Luftathmens ändert sich die Farbe der Lungen in’s

Hellrothe, verliert zugleich ihre frühere Gleichmässigkeit und erhält

eine marmorirte Beschaffenheit. Da diese Farbe sich zusammensetzt

aus der Grundfarbe des bluthaltigen Lungengewebes und dem optischen

Eindruck der in den Lungenbläschen enthaltenen Luft, so ist es

begreiflich, dass verschiedene Farbennuancen entstehen werden, je

nachdem das eine oder das andere Moment prävalirt. So gehört es zur

Regel, dass die vorderen Partien der Lungen die hellrothe Farbe

ausgesprochener zeigen als die abwärtigen, in welchen der Hypostase

wegen der Blutgehalt vorwiegt. Aus gleichem Grunde werden anämische

Lungen ungleich heller als blutreiche und ebenso werden wir die

Lungen desto heller roth finden, je vollständiger sie geathmet

haben, und umgekehrt desto dunkler, je weniger die Lungenbläschen

von Luft ausgedehnt sind. Da in letzteren Fällen in der Regel des

Suffocationstodes wegen Hyperämie der Lungen besteht, so können wir

selbst auffallend dunkle Lungen zu Gesichte bekommen, obgleich sich

dieselben, wenn auch nur wenig aufgebläht, so doch als lufthaltig

erweisen. In der That haben wir in einzelnen Fällen bei gleich nach der

Geburt erstickten Kindern Lungen gefunden, deren Farbe auf den ersten

Blick wie jene von Kindern sich verhielt, die schon vor der Entbindung

den sogenannten fötalen Erstickungstod gestorben waren, obgleich sowohl

die nähere Besichtigung als die Lungenschwimmprobe eine gleichmässige,

jedoch geringe Füllung der Lungenbläschen mit Luft ergab. Es folgt

daraus, dass die Begriffe hell und dunkel einerseits und die lufthaltig

und luftleer anderseits sich nicht unter allen Umständen decken, wie

schon +Falk+[472] mit Recht hervorgehoben hat. Auch ist nicht zu

übersehen, dass die hellere und dunklere Farbe der Lunge auch von dem

grösseren oder geringeren Gehalt des Blutes an Sauerstoffhämoglobin,

und dieser wieder davon abhängt, ob der Zutritt der atmosphärischen

Luft zu den Lungen behindert war oder nicht. Daher kommt auch die

bekannte Erscheinung, dass ebenso wie andere Organe auch die Lungen,

wenn man sie an der Luft liegen lässt, eine hellere Färbung annehmen.

[Sidenote: Luftgefüllte Alveolen.]

Betrachten wir eine durch Luftathmen lufthaltig gewordene Lungenpartie

genauer, namentlich mit der Loupe, so sieht man, wie die scheinbar

gleichmässige, in der Regel mehr weniger hellrothe Farbe sich in

ein dichtes Netzwerk injicirter Gefässe auflöst, deren Maschen die

luftgefüllten Alveolen umspinnen, wodurch eine Art Mosaik entsteht,

die ein sehr charakteristisches Bild liefert. Da ferner zwischen den

einzelnen Lungenläppchen stärkere Gefässe verlaufen, so erscheinen

diese deutlicher abgegrenzt als im fötalen Zustande und die

Lungenoberfläche erhält dadurch ein marmorirtes Aussehen, welches

nicht zu verwechseln ist mit jenem, welches dann zu Stande kommt, wenn

einzelne Lungenpartien mehr, andere weniger mit Luft sich füllen,

oder zwischen lufthaltigen hellen, atelectatische, dunkle und dann

eingesunkene Partien verbleiben. Auf das gleichmässige Verhalten der

mit Luft gefüllten, wie Perlbläschen sich präsentirenden Alveolen (Fig.

117) ist sehr zu achten, da dasselbe schon für sich allein den Schluss

gestattet, dass die Luft in die betreffende Lungenpartie nicht durch

Fäulniss hineingekommen ist. Beim Druck auf die Umgebung treten sie

stärker hervor und können schliesslich zum Bersten gebracht werden.

[Sidenote: Luftgefüllte Alveolen. Consistenz und specif. Gewicht der

Lungen.]

Eine weitere Veränderung, die die Lungen durch stattgehabte Luftathmung

erfahren, betrifft ihre +Consistenz+. Luftleere Lungen zeigen eine

mehr weniger fleischige Consistenz und ein gleichmässig festes,

zähes Gefüge, lassen sich fleischartig einschneiden, erweisen sich

am Durchschnitt gleichmässig dicht und entleeren aus letzterem beim

Darüberstreifen schaumloses Blut. Solche, die Luft geathmet haben,

fühlen sich polsterartig an, knistern beim Einschneiden, zeigen am

Durchschnitt ein aufgelockertes schwammiges Gefüge und entleeren

blutigen feinblasigen Schaum, welcher auch beim Einschneiden oder

Drücken der Lungen unter Wasser aufsteigt und ausser im eigentlichen

Lungenparenchym auch in den Bronchien sich findet. Auch diese

Veränderung zeigt verschiedene Grade der Ausbildung, und ist desto

deutlicher, je vollständiger das Kind zum Athmen gekommen ist.

[Illustration: Fig. 117.

Ein Stückchen der Lungenoberfläche eines neugeborenen Kindes nach

erfolgter Luftathmung bei Loupenvergrösserung. Gleichmässig mit Luft

gefüllte, als „Perlbläschen“ sich präsentirende Alveolen.]

Die diagnostisch wichtigste Veränderung der Lungen durch erfolgtes

Luftathmen ist die +Verminderung des specifischen Gewichtes+, und

diese Thatsache bildet die Grundlage der +Lungenschwimmprobe+

oder hydrostatischen Lungenprobe, deren Vornahme, sowie der dabei

zu beobachtende Vorgang sowohl in der österr. Vorschrift für die

gerichtliche Todtenbeschau (§. 129 bis 131), als im preussischen

Regulativ (§. 24) besonders vorgeschrieben ist.

[Sidenote: Lungenschwimmprobe.]

Es wird angegeben, dass der Physikus +Rayger+ in Pressburg 1670

der Erste war, welcher den Vorschlag machte, behufs Entscheidung

der Frage, ob ein Kind lebend oder todt geboren wurde, die Lungen

desselben auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, dass jedoch erst

1681 +Schreyer+ im sächsischen Städtchen Zeitz diesen Vorschlag zum

erstenmale bei der gerichtlichen Obduction eines Neugeborenen zur

Ausführung brachte, aber erst 1683 durch einen Bericht über diese

Obduction in die Literatur einführte.[473] Es ist jedoch zweifellos

schon +Galen+ die Veränderung des specifischen Gewichtes bekannt

gewesen, da er die Veränderungen, welche die Lungen durch die erste

Athmung erfahren, kurz und treffend mit den Worten bezeichnet:

Substantia pulmonum (per respirationem) ex rubra, gravi ac densa in

albam, levem et raram transfertur. Auch +Bartholin+ (1663, +Mende+,

l. c. I, 176) gab schon als bekannte Thatsache an, dass Lungen,

die nicht geathmet haben, im Wasser untersinken, solche aber, die

geathmet haben, schwimmen.

Die Vornahme der Lungenschwimmprobe geschieht nach der

+österreichischen Vorschrift+ in der Weise, dass man, nachdem der

Stand des Zwerchfells erhoben, der Thorax eröffnet, die Ausdehnung

der Lungen und ihr Lageverhältniss im Thorax constatirt wurde,

erstens die Lungen sammt dem Herzen und der Thymus aus der Brusthöhle

herausnimmt, das Verhalten ihrer Oberfläche, sowie der Bänder

und der Consistenz beschreibt und hierauf alle genannten Organe

in ungetrennter Verbindung in ein hinreichend tiefes, mit reinem

kalten Wasser gefülltes Gefäss bringt und auf ihre Schwimmfähigkeit

prüft, dann zweitens das Herz und die Thymus abtrennt und mit

jeder einzelnen Lunge die Schwimmprobe vornimmt, wobei man nicht

unterlassen darf, früher die Bronchien des Hylus auf ihren etwaigen

Inhalt zu untersuchen. Hierauf wird drittens jede einzelne Lunge

kunstgerecht eingeschnitten und untersucht und, nachdem alle

Verhältnisse zu Protokoll gebracht wurden, in Stücke zerschnitten und

gesehen, ob alle über dem Wasser sich erhalten, oder ob einzelne, und

welche zu Boden sinken, oder ein Bestreben zum Sinken zeigen.

[Sidenote: Oesterreichische und preussische Vorschrift.]

Das +preussische Regulativ+ bestimmt über diesen Vorgang Folgendes:

§. 24. Ist anzunehmen, dass das Kind nach der 30. Woche geboren

worden, so muss untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt

geathmet hat. Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem

Zwecke in +nachstehender Reihenfolge+ vorzugehen:

_a_) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des

Zwerchfelles in Bezug auf die entsprechende Rippe zu ermitteln,

weshalb bei Neugeborenen überall die Bauchhöhle zuerst und für sich

und dann erst die Brust- und Kopfhöhle zu öffnen sind.

_b_) Vor Oeffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des

Brustbeins einfach zu unterbinden.

_c_) Demnächst ist die Brusthöhle zu öffnen und die Ausdehnung und

die von derselben abhängige Lage der Lunge (letztere namentlich in

Beziehung zum Herzbeutel), sowie die Farbe und Consistenz der Lungen

zu ermitteln.

_d_) Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die

äussere Beschaffenheit des Herzens festzustellen.

_e_) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt

ist zu bestimmen und ihr sonstiger Zustand festzustellen.

_f_) Der Kehlkopf und der Theil der Luftröhre oberhalb der Ligatur

ist durch einen Längenschnitt zu öffnen und sein etwaiger Inhalt,

sowie die Beschaffenheit seiner Wandungen festzustellen.

_g_) Die Luftröhre ist oberhalb der Ligatur zu durchschneiden und in

Verbindung mit den gesammten Brustorganen herauszunehmen.

_h_) Nach Beseitigung der Thymusdrüse und des Herzens ist die Lunge

in einem geräumigen, mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäss auf

ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.

_i_) Der untere Theil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu

öffnen und namentlich in Bezug auf ihren Inhalt zu untersuchen.

_k_) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf

etwa wahrzunehmendes knisterndes Geräusch, sowie auf Menge und

Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen

hervorzuquellenden Blutes zu achten ist.

_l_) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels

einzuschneiden, und zu beobachten, ob Luftbläschen aus den

Schnittflächen emporsteigen.

_m_) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch

in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre

Schwimmfähigkeit zu prüfen.

_n_) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen.

Endlich ist

_o_) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen

Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden

(Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande

waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.

Da das specifische Gewicht der Lungen (Gewebe + Blut) nach +Krause+

nur 1·045-1·056 beträgt, so genügen schon geringe Luftmengen, um

dieselben über Wasser zu erhalten, und die Schwimmprobe ist daher

im Stande, schon geringen Luftgehalt der Lungen anzuzeigen.[474]

Dieser Umstand, sowie der, dass bei correctem und systematischem

Vorgehen die Schwimmfähigkeit der einzelnen Lungentheile uns sehr

deutlich die Vertheilung der Luft in den einzelnen Lungenpartien

demonstrirt, verleihen der Lungenschwimmprobe einen besonderen Werth

als diagnostischem Hilfsmittel, welche jedoch niemals die Erhebung

der anderen für oder gegen Luftgehalt sprechenden Verhältnisse,

noch weniger aber die sonstige anatomische Untersuchung des Organs

entbehrlich macht. Leider ist es nichts Seltenes, zu sehen, dass über

der Prüfung der Lungen auf ihre Schwimmfähigkeit die Untersuchung der

übrigen Verhältnisse, wenn auch nicht vollständig übergangen, so doch

vernachlässigt wird, und dass es besonders häufig vorkommt, dass der

letzte (dritte) Act der Lungenschwimmprobe, bei welchem die Lungen

in Stückchen zerschnitten werden, um diese auf ihre Schwimmfähigkeit

zu prüfen, vorgenommen wird, bevor die anatomische Untersuchung der

einzelnen Lungenlappen geschah, wodurch diese selbstverständlich ganz

unmöglich gemacht wird.

Die Lungen können bei der Vornahme der hydrostatischen Probe entweder

mehr weniger schwimmfähig gefunden werden oder im Wasser untersinken.

Im ersteren Falle ist vor Allem festzuhalten, dass die Schwimmfähigkeit

der Lungen für sich allein nichts weiter beweist, als dass Luft in

denselben sich befindet, keineswegs aber, dass diese Luft durch Athmen

hineingekommen sei, und dass letzterer Schluss erst dann erlaubt ist,

wenn andere Vorgänge, durch welche Luft in die Lungen gelangen konnte,

ausgeschlossen werden können.

Diese Vorgänge sind aber _a_) die Fäulniss, _b_) ein etwa stattgehabtes

künstliches Einbringen der Luft, insbesondere durch Lufteinblasen.

[Sidenote: Luftgehalt durch Fäulniss.]

_a_) Die Möglichkeit, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen von

+Fäulnissgasen+ herrühren könnte, ist selbstverständlich nur dann in

Betracht zu ziehen, wenn die Leiche bereits Zeichen von Fäulniss zeigt

und sie entfällt vollständig, wenn eine frische Leiche vorliegt. Ebenso

entfällt eine solche Annahme, wenn bei bereits anderweitig begonnener

Fäulniss die Lungen noch ein vollkommen frisches Aussehen bewahrt

haben, namentlich noch nicht als missfärbig sich erweisen.

Wenn die Lungen zu faulen beginnen, so werden sie zunächst missfärbig,

welche Farbenveränderung anfangs durch Imbibition, später durch

die Fäulnissveränderungen des Lungengewebes selbst bedingt wird,

vorzugsweise aber vom Blute ausgeht, dessen Hämoglobin in braunes

Methämoglobin und dann in Hämatin und seine grün und schwarzbraun

gefärbten Verbindungen sich zersetzt. Die ersten Fäulnissblasen

zeigen sich im Blute der grossen Gefässe, welches dadurch eine

schaumige Beschaffenheit zu erhalten beginnt, später tauchen solche

sowohl einzeln, als in Gruppen im Lungenparenchym, namentlich in den

blutig imbibirten Partien auf, sind unter der Pleura schon äusserlich

sichtbar, indem sie diese später in grösseren oder kleineren,

verschiebbaren Blasen abheben. In diesem Stadium der Fäulniss halten

sich die Lungen desto leichter über Wasser, je mehr sie von Luftblasen

durchsetzt sind.

Zur Unterscheidung fauler, von durch Athem lufthaltig gewordenen Lungen

wird zunächst empfohlen, wenn nur grössere Luftblasen vorhanden sind,

dieselben aufzustechen und dann die Schwimmfähigkeit zu untersuchen.

Dieses Verfahren verdient jedenfalls Beachtung und gestattet, wenn nach

erfolgtem Aufstechen der Luftblasen die Lunge sinkt, den Schluss,

dass nur Fäulnissblasen vorgelegen sind. Doch ist in dieser Beziehung

zu bemerken, dass diesem Verfahren nur in den früheren Stadien der

Fäulniss ein Beweiswerth zukommt, da in den Endstadien derselben, wenn

die Lunge bereits breiig zerfällt, auch früher lufthaltig gewesene

Organe nur grössere Luftblasen enthalten, nach deren Entleerung

sie im Wasser zu Boden sinken. In den früheren Stadien ist es auch

angezeigt, zu versuchen, durch Fingerdruck die Luft aus den einzelnen

Lungenstücken auszutreiben. Gelingt dies mit Leichtigkeit, so dass die

ausgedrückten Stücke im Wasser sinken, so spricht dieses ebenfalls

für Fäulnissgase, da es sehr schwer hält und nur durch vollständiges

Zerquetschen der Lungen möglich ist, aus dem durch Athem aufgeblähten

Gewebe die Luft durch Druck auszutreiben. Bei bereits begonnenem

Zerfall des Lungengewebes hat auch dieser Vorgang keinen Werth.

Ungleich wichtiger für die Unterscheidung als das erwähnte Verhalten

ist die Vertheilung der Luft im Lungengewebe, da eine gleichmässige

Füllung der Alveolen mit Luft, wie sie Fig. 117 zeigt, nur durch

Athmen, eventuell durch Lufteinblasen, niemals aber durch den

Fäulnissprocess zu Stande kommen kann, und zwar deshalb nicht, weil

einestheils der zur Füllung der Lungenbläschen nöthige gleichmässige

Druck fehlt, anderseits aber die Bildung der Fäulnissgase mit

gleichzeitigem Zerfall des Lungengewebes einhergeht, welcher dort, wo

die Fäulniss bis zur Blasenbildung gediehen ist, die Lungenbläschen

zerstört. Sind wir daher noch im Stande, bei Besichtigung der Lungen

mit freiem Auge, noch mehr aber mit der Loupe eine gleichmässige

Füllung der Alveolen mit Luft nachzuweisen, so sind wir umsomehr

berechtigt, Fäulniss auszuschliessen, über je weitere Strecken

dieses Verhalten ausgebreitet ist, während wenn im Lungengewebe nur

unregelmässig vertheilte und ungleich grosse Luftblasen sich finden,

die Fäulnissprovenienz derselben keinem Zweifel unterliegen kann. In

den höheren Graden der Fäulniss, in welchen das Lungengewebe bereits zu

einer breiigen, weichen, missfärbigen Masse verwandelt ist, entfällt

selbstverständlich jede differentielle Diagnose, und es ist geboten,

in jedem Falle, in welchem die erwähnten Anhaltspunkte nicht mehr

verwerthet werden können, offen zu erklären, dass wegen allzuweit

gediehener Fäulniss eine Entscheidung, ob das Kind nach der Geburt Luft

geathmet habe, nicht mehr möglich sei.

[Sidenote: Differentialdiagnose.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 86 / 132 段