Von den strychninhaltigen Pflanzentheilen haben die Ignatiusbohnen

und namentlich die sogenannten Krähenaugen -- Nux vomica -- die zur

Vergiftung schädlicher Thiere von Jägern etc. angewendet werden, zu

meist zufälligen Vergiftungen Veranlassung gegeben. Ueber einen, an

einem kaum zwei Tage alten Kinde mittelst Krähenaugenpulver verübten

Giftmord hat +Führer+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1876,

XXV, 290) berichtet. Als letale Dosis des Brechnusspulvers werden

für Erwachsene 4-12 Grm. angegeben (+Husemann+). Die Maximaldose der

deutschen Pharmakopöe beträgt einzeln 0·20, pro die 0·60.

Selbstmorde mit Strychnin oder Strychninsalzen sind in grosser Zahl

in der Literatur verzeichnet; zufällige Vergiftungen sind des

enorm bitteren Geschmackes wegen, der sich schon in den stärksten

Verdünnungen bemerkbar macht, nicht häufig. Aus gleichem Grunde

scheint es schwierig, ausgenommen etwa in Medicamenten, Jemandem

Strychnin heimlich beizubringen. Trotzdem ist Giftmord durch Strychnin

wiederholt vorgekommen. Bekannt sind in dieser Beziehung die Processe

+Palmer+ und +Demme+-+Trümpy+. Auch in Prag ist vor mehreren Jahren ein

Fall vorgekommen, wo ein Apotheker seine Frau mit strychninhaltigem

Malagawein vergiftete, den er ihr als ein Mittel gegen Epilepsie

bereitet hatte. Als letale Dosis für Erwachsene werden 4-8 Cgrm., für

Kinder schon 7-8 Mgrm. angesehen. Die Maximaldose für Erwachsene wird

von der österr. Pharmakopöe einzeln mit 7 Mgrm. und pro die mit 2 Cgrm.

angegeben, von der deutschen dagegen in der Einzelngabe mit 0·001 und

in der Gesammttagesgabe mit 0·03; zur subcutanen Injection nach +Falck+

mit 0·0015-0·006. Doch sind Fälle beobachtet worden, in denen Genesung

noch nach 24-50 Cgrm. eingetreten ist.[462]

Die ersten Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst 15-20

Minuten nach der Einverleibung auf, können jedoch auch eine Stunde

und selbst noch länger auf sich warten lassen. Ein verzögertes

Eintreten der ersten Erscheinungen ist besonders dann zu erwarten,

wenn Strychninum purum genommen wurde, da dieses so schwer löslich

ist, dass nach +Pelletier+ erst 6667 Theile kalten und 2500 Theile

kochenden Wassers einen Theil Strychnin zu lösen vermögen, während

die Salze leicht löslich sind. Die Erscheinungen beginnen mit

Unwohlsein, Unruhe, Ziehen in den Muskeln, Steifwerden derselben,

Suffocationsgefühl, Trismus und endlich Tetanus (meist Opisthotonus).

Nur ganz ausnahmsweise, wenn die Gabe besonders gross und die

Bedingungen zur raschen Resorption besonders günstig waren, kann schon

im ersten und einzigen Anfalle der Tod eintreten. In der Regel lässt

der Anfall nach 2-5 Minuten nach und es folgt eine Ruhepause, welche

nach kürzerer oder längerer Dauer abermals in den Paroxysmus übergeht,

welcher auch, in Folge der bedeutend gesteigerten Reflexerregbarkeit,

schon nach geringen Erschütterungen oder anderweitigen Reizungen

peripherer sensibler Nerven sofort hervorgerufen werden kann. Das

Bewusstsein ist in der Regel intact, besonders in den Ruhepausen.

Ausnahmsweise wurde Stupor oder gar complete Bewusstlosigkeit

beobachtet.[463] Während des Anfalles ist die Respiration in Folge des

Tetanus der Respirationsmusculatur mehr weniger sistirt, auch erfolgt

der Tod in der Regel während eines Anfalles suffocatorisch, manchmal

nach Sistirung oder Abschwächung der Paroxysmen unter Erscheinungen

der Lähmung der Medulla oblongata und des Rückenmarks. Die Zeit,

binnen welcher nach dem Auftreten des ersten Paroxysmus der Tod

eintritt, ist desto kürzer, je grösser die Gabe und je günstiger die

Resorptionsbedingungen gewesen waren. Es kann dann der Tod schon in der

ersten Viertelstunde und nach wenigen tetanischen Anfällen erfolgen,

während unter anderen Verhältnissen selbst zwei und mehr Stunden

vergehen können.

[Sidenote: Sectionsbefund nach Strychninvergiftung.]

Der +Sectionsbefund+ bietet nichts Charakteristisches. Frühzeitiges

Auftreten (+Wachholz+ 1894), intensive Entwicklung und auffallend

lange Persistenz der Todtenstarre wird angegeben. Ebenso eine

krampfhafte Verdrehung der Glieder. Eine auffallende Einwärtskehrung

der Fusssohlen bei gleichzeitiger starker Streckung der Füsse haben

wir in zwei Fällen von Strychninvergiftung beobachtet, aber auch

keineswegs selten bei anderen gewaltsamen Todesarten. Es ist noch

fraglich, ob die durch den Tetanus bewirkte Contractur den Tod so lange

überdauern kann, dass sie durch die eintretende Todtenstarre fixirt

wird, ebenso wie das sofortige Eintreten der letzteren im Momente des

Todes weder für die Strychninvergiftung, noch für andere Todesarten

sichergestellt ist. Versuche an Thieren zeigen, dass auch, wenn der

Tod im heftigsten Strychninparoxysmus erfolgt, doch nach dem Tode die

Musculatur erschlafft und erst später durch die Todtenstarre wieder

ersteift. Die übrigen Sectionsbefunde sind im Allgemeinen jene des

Erstickungstodes, dunkelflüssiges Blut, venöse Hyperämien im Gehirn

und in den Lungen und Ecchymosen. Die Entstehung letzterer erklärt

sich nicht blos aus den Muskelkrämpfen, sondern auch aus der besonders

heftigen Reizung des in der Medulla oblongata gelegenen vasomotorischen

Centrums und den dadurch bedingten heftigen Gefässkrampf, welcher

der Strychninvergiftung charakteristisch zukommt. Zur Erkennung etwa

aufgefundener Strychninkrystalle kann das sehr charakteristische

Verhalten des in concentrirter Schwefelsäure gelösten Strychnins

gegen doppeltchromsaures Kali benützt werden. Man bringt zu diesem

Zwecke den zu untersuchenden Krystall mit 1-2 Tropfen concentrirter

Schwefelsäure auf ein Porzellanschälchen und fügt, wenn die Lösung

vollständig oder auch nur theilweise erfolgt ist, ein kleines Stückchen

doppeltchromsauren Kalis hinzu, worauf man bemerkt, dass sich die

Umgebung desselben blau oder violett verfärbt und schön violette

Streifen sich bilden, wenn man das Stückchen chromsauren Kali mit einem

Glasstabe verschiebt.

[Sidenote: Brucin.]

Aehnlich in seiner Wirkung mit dem Strychnin ist das +Brucin+,

welches durch Salpetersäure schön roth sich färbt und neben Strychnin

auch in Strychnos Nux vomica vorkommt.

[Sidenote: Picrotoxin.]

Die Früchte von Menispermum coculus L., die sogenannten

Kockelskörner, welche hier und da zur Betäubung der Fische, aber

auch zur Bierverfälschung benützt werden und das in ihnen enthaltene

+Picrotoxin+ bewirken, letzteres in Dosen von 0·2 Grm. und mehr,

Erbrechen und Convulsionen, sowohl tetanische als clonische, doch

haben diese keinen reflectorischen Charakter, wie jene nach Strychnin.

[Sidenote: Nicotin.]

Vergiftungen mit reinem +Nicotin+, welches eine ölige, nach

einiger Zeit sich gelblich färbende Flüssigkeit darstellt und in

den Tabakblättern zu 2-7% enthalten ist, sind ausserordentlich

selten. Bekannt ist der 1850 vorgekommene Fall des Grafen Bocarmé,

der seinen Schwager Fourgnies mit selbstbereitetem Nicotin

vergiftete. Die letale Dosis für Erwachsene wird mit 8-16 Cgrm.

angegeben. Nach +Schroff+ bewirken schon ¹⁄₃₂-¹⁄₁₆ Gran bedeutende

Vergiftungserscheinungen. Vergiftungen mit den äusserlich

angewendeten Blättern sind wiederholt vorgekommen, ebenso mit

Flüssigkeiten, in denen Tabakblätter macerirt wurden. Am häufigsten

sind Vergiftungen mit Tabakrauch und Tabaksaft vorgekommen. Die

Erscheinungen, welche nach den ersten Rauchversuchen einzutreten

pflegen, sind bekannt. Doch wurden schwere und selbst tödtliche

Vergiftungen auch bei Gewohnheitsrauchern beobachtet, namentlich

nach Rauchwetten. +Hellwig+ sah den Tod nach 18, respective 17

Pfeifen, die unmittelbar hintereinander geraucht wurden, eintreten.

Der Fall betraf 2 Brüder, die eine Rauchwette eingegangen waren.

Bezüglich des Tabaksaftes (Schmergel) wird von +Brodis+ angegeben,

dass schon 1 Tropfen davon Katzen zu tödten im Stande ist; auch +Le

Bon+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 471) fand, dass schon 2-3 Tropfen für

kleine Thiere tödtlich sind, doch sah +Deutsch+ (Schmidt’s Jahrb.

1851, LXX, 27) bei einem kräftigen Manne, der 1 Unze Tabaksaft als

Mittel gegen Bandwurm genommen hatte, Genesung, allerdings nach

sehr heftigen Intoxicationserscheinungen, erfolgen. Ein Fall von

letaler Vergiftung eines kleinen Knaben mit muthwilliger Weise in

einen Erdapfel gegebenem Tabakssaft ist vor einigen Jahren in Böhmen

vorgekommen und wurde von +Matouschek+ beschrieben. Nach +Vohl+ und

+Eulenberg+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1871, XIV, 249) ist

weder im Tabakrauch, noch im Tabaksaft Nicotin vorhanden, da dasselbe

sich beim Rauchen zersetzt, dagegen finden sich in letzterem gewisse,

den Anilinbasen homologe Picolin-, respective Pyridinbasen, welche in

hohem Grade giftig sind. +E. Ludwig+ (Arch. f. klin. Chir. XX, 363)

fand im Tabakrauch neben grossen Mengen kohlensauren Ammoniaks auch

essigsaures Ammoniak und Carbolsäure, dagegen weder Blausäure, noch

SH. Die Vergiftungserscheinungen treten sehr bald auf und bestehen

in Kratzen und Brennen im Schlund, vermehrter Speichelsecretion,

Ueblichkeiten, Schmerzen in der Magengegend, Erbrechen, Blässe

und Kühle der Haut, Kopfschmerz, in höherem Grade Betäubung und

Bewusstlosigkeit und clonischen Convulsionen. Von physiologisch

nachgewiesenen Wirkungen ist die Herabsetzung der Reflexerregbarkeit

des Rückenmarks, heftiger Gefässkrampf und die Reizung der Centra

für Darm- und Uterusbewegung zu erwähnen. Der Sectionsbefund

bietet, wenn nicht etwa der Tabakgeruch im Magen auffällt, nichts

Charakteristisches. Doch wurden in einzelnen Fällen, so im Falle

Bocarmé, Befunde constatirt, die auf eine heftige Irritation der

Schleimhaut der Schlingorgane und des Magens schliessen lassen.

[Sidenote: Atropinvergiftung.]

Vergiftungen mit +Atropin+ geschehen in der Regel entweder mit

den Belladonnabeeren oder mit den in der Augenheilkunde vielfach

gebrauchten und daher verbreiteten Lösungen des Alkaloids. Die

Mehrzahl dieser Vergiftungen ist zufälliger oder fahrlässiger Natur,

doch sind Giftmorde damit wiederholt vorgekommen. Berüchtigt ist

der Fall der Jeanerett, welche als Krankenwärterin mehrere ihrer

Patienten mit Atropin vergiftete. Ein versuchter Raubmord mit Atropin

kam in Wien vor wenigen Jahren zu strafrechtlicher Untersuchung. Als

letale Dosis von Atropin können 7-8 Cgrm. gelten. Die Maximaldose

der österr. Pharm. beträgt einzeln 0·002, pro die 0·006, die der

deutschen 0·001 und 0·003 Grm. Für subcutane Injectionen 0·001. Von

den Beeren sollen schon, insbesondere bei Kindern, 3-10 Beeren, den

Tod bringen können (+van Hasselt+). +Apoiger+ hat an sich selbst nach

4 Beeren heftige Intoxicationserscheinungen beobachtet. +Kauders+

(Wiener med. Wochenschr. 1881, Nr. 45) sah nach dem Genusse von 13

Stück Tollkirschen furibunde Delirien, dann aber Genesung eintreten.

Die Vergiftungserscheinungen treten nach wenigen Minuten ein,

bestehen in Muskelzittern, Betäubung, einem rauschartigen Zustand mit

heiteren Delirien, Pulsbeschleunigung, Röthung des Gesichtes, enormer

Pupillenerweiterung, anfangs Convulsionen, selbst Trismus, später

örtlicher Muskelunthätigkeit, Unvermögen zu schlucken, schwacher

Respiration, Tod unter allgemeiner Lähmung. In einem von +Gross+ in

Philadelphia (Friedreich’s Blätter. 1870, pag. 457) beschriebenen

Falle trat bei einer Frau, die irrthümlich 3 Gran Atropin in einer

Pille genommen hatte, der Tod unter den erwähnten Erscheinungen erst

nach 15 Stunden ein. Die Section zeigt nach Vergiftung mit Atropin

oder seinen Salzen ausser Pupillenerweiterung keinen diagnostisch

verwerthbaren Befund. Nach Vergiftung mit Belladonnabeeren fand

+Kratter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIV, pag. 1) die

Pharynxschleimhaut dunkelviolett, die des Oesophagus im unteren

Drittel, sowie die Magenschleimhaut der Cardiahälfte entzündet

und mit croupösem, bluthältigem Exsudate belegt, mit beginnender

Geschwürsbildung an einzelnen Stellen der kleinen Curvatur. Auch in

den oberen Partien des Dünndarms fanden sich Irritationserscheinungen

in Form von Ecchymosen. Ausserdem fanden sich Reste von Tollkirschen

im Dickdarm. +Kratter+ schliesst aus seiner Beobachtung, dass

den Belladonnabeeren, besonders im frischen Zustande, auch eine

irritirende Wirkung zukommt, die dem Atropin und seinen Salzen

gänzlich abgeht. +A. Paltauf+ (Wiener klin. Wochenschr. 1888,

pag. 113) hebt die differentialdiagnostische Bedeutung des in den

Belladonnabeeren enthaltenen eigenthümlichen Schillerstoffes

hervor, dessen Nachweis ihm in den Dejectis eines Mannes gelang, der

Tollkirschen irrthümlich für Brombeeren gegessen hatte. Auch fand er

übereinstimmend mit +Pellacani+, dass sich das Atropin in faulenden

Substanzen noch nach längerer Zeit nachweisen lasse.

[Sidenote: Daturin. Hyosciamin.]

Die Pflanzentheile, besonders die Samen von Datura stramonium und

Hyosciamus niger, sowie das aus ihnen gewonnene Alkaloid +Daturin+

und +Hyosciamin+ bewirken ähnliche Erscheinungen wie Atropin. Von den

Samen haben 15-20 Stück bei Kindern bedenkliche Erscheinungen und

selbst den Tod herbeigeführt.

[Sidenote: Digitalin.]

Die Vergiftung mit +Digitalin+, dem wirksamen Bestandtheil des

Fingerhuts (Digitalis purpurea L.), ist namentlich durch den

von dem Arzte +La Pommerais+ begangenen Giftmord Gegenstand

besonderer Untersuchungen geworden. Medicinale Vergiftungen mit

Digitalisblättern sind ebenfalls beobachtet worden. Neuestens

hat +Köhnborn+[464] über die Vergiftung zweier Männer durch

Digitalispulver berichtet, wovon die eine letal endete. Beide

Männer hatten die Digitalis in Pillen genommen, die sie von einem

Individuum gekauft hatten, um durch sie zu erkranken und dadurch

vom Militärdienste frei zu werden, und die weitere Untersuchung

hat herausgestellt, dass jenes Individuum bereits seit einem

Jahrzehnt das Freimachen von Militärpflichtigen gewerbsmässig

betrieben habe und als „Freimacher“ in der Gegend bekannt war,

aber erst in den letzten Jahren Digitalispillen zu diesem Zwecke

benützt hatte. Die Maximaleinzeldose von Pulv. fol. digit. für

Erwachsene beträgt nach der österr. Pharm. 0·2, jene pro die 0·6,

nach der deutschen Pharm. die erstere 0·3, die letztere 1·0 Grm. Vom

Digitalin, von welchem mehrere Sorten im Handel vorkommen, beträgt

die Maximaleinzeldose nach der österr. Pharm. 0·002, nach +Falck+

0·005, die pro die nach der österr. Pharm. 0·01, nach +Falck+ 0·02

Grm. Die Vergiftungserscheinungen bestehen in Ueblichkeiten, Verlust

des Appetites, Erbrechen, auch in Durchfällen, Herabsetzen der

Pulsfrequenz, grosser Muskelschwäche, Benommenheit des Kopfes, später

Ohnmachten, Schwindel, Sehstörungen (Dunkelsehen, Pupillenerweiterung

ist nicht constant), auch Bewusstlosigkeit und schliesslich

Herzlähmung. Die pulsverlangsamende Wirkung der Digitalis beruht auf

Lähmung der intracardialen motorischen Herzcentren, die schliesslich

diastolischen Herzstillstand herbeiführt. Bemerkenswerth ist die

cumulative Wirkung der Digitalis, so dass fortgesetzte, einzeln

unschädliche Dosen Vergiftungen bewirken können. Nach Vergiftungen

mit Digitalin ergeben sich keine charakteristischen Befunde in

der Leiche. In +Köhnborn+’s Falle fanden sich Zeichen eines

Magencatarrhs, Injection und Ecchymosirung der Schleimhaut, ausserdem

im Mageninhalt grünliche Partikelchen, welche unter dem Mikroskope

sich als Theilchen von Digitalisblättern erwiesen und insbesondere an

den für Digitalisblätter charakteristischen gegliederten Haaren als

solche erkannt wurden.

[Sidenote: Vergiftung mit Helleborus etc.]

Auch den Theilen von +Helleborus+, +Veratrum+, +Aconitum+ und

+Colchicum+ und ihren Alkaloiden scheint eine gleiche oder ähnliche

Wirkung zuzukommen wie dem Digitalin.

[Sidenote: Vergiftung mit Extr. filicis maris.]

Das als Bandwurmmittel und gegen Anchylostomum duodenale so häufig

in Dosen von 2-10 Grm. in 2-4 Partien gebrauchte +Extractum filicis

maris aethereum+ hat sich als ein Mittel erwiesen, bei dessen

Anwendung einige Vorsicht geboten ist. Aus den Zusammenstellungen

von +A. Paltauf+ („Zur gerichtsärztlichen Beurtheilung von

Vergiftungen durch Wurmfarnextract.“ Prager med. Wochenschr. 1892,

Nr. 5 u. 6) und denen von +K. Katayama+ und +Okamato+ („Studien

über die Filix-Amaurose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894,

VIII. Suppl., pag. 148) ergibt sich, dass bereits mehr als 40 mehr

weniger schwere Vergiftungsfälle durch dieses Mittel, darunter

5 mit letalem Ausgang, vorgekommen sind, wozu noch ein weiterer

(der dritte) in unserem Institute secirter hinzuzurechnen ist.

In den letalen Fällen traten mit oder ohne gastroenteritischen

Erscheinungen Bewusstseinsstörungen und Convulsionen (klonische

sowohl als tonische) auf und der Tod erfolgt unter Sopor. Auch in

den nicht letal abgelaufenen Fällen waren die Vergiftungssymptome

weniger localer als centraler Natur und bestanden in Schwindel,

Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Convulsionen und

Collapserscheinungen. In 25 Fällen waren Sehstörungen eingetreten,

darunter 14 Amaurosen, und 8 Fälle von Amblyopie. Hierbei scheint

weniger das sonst ohne allen Schaden und so häufig angewendete

Präparat, als individuelle Verhältnisse von Einfluss zu sein, da die

Vergiftungen vorzugsweise bei schwächlichen Kindern und in ihrem

Kräftezustand herabgekommenen Erwachsenen vorgekommen sind, und

es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass nach +Katayama+ die

Mehrzahl der Sehstörungen bei Anchylostomakranken zur Beobachtung

kamen, da diese gewöhnlich in mehr weniger hohem Grade anämisch

und schwächlich sind. Auch wurden die Sehstörungen nach tagelang

fortgesetztem Gebrauch häufiger beobachtet, als bei nur ein- oder

zweimaliger Anwendung. Das wirksame und zugleich giftige Princip ist

nach +Poulsson+ die Filixsäure. Da diese in fetten Oelen löslich ist,

widerräth +Poulsson+, hinter oder neben dem Extract Ricinusöl zu

geben, wie dies allgemein üblich ist. +Kobert+ (l. c. 669) empfiehlt

die Mitverwendung des ätherischen Oeles der Farnwurzel, welches den

Bandwurm tödtet, für den Menschen aber unschädlich ist. +Grawitz+

(Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52) hat nach Gebrauch des

Extractes Icterus und Lebercirrhose beobachtet und schreibt demselben

eine schädigende Wirkung auf das Lebergewebe zu.

[Sidenote: Giftige Schwämme.]

+Giftige Schwämme.+ Als wirksames Princip des Fliegenpilzes (Amanita

muscaria) haben +Schmiedeberg+ und +Koppe+[465] das +Muscarin+

nachgewiesen, ein krystallisirendes, in Wasser und Alkohol leicht

lösliches, zerfliessliches Alkaloid, durch welches Tanninsolution aus

saueren Lösungen nicht ausgefällt wird. Das Muscarin, welches Katzen

schon in Gaben von 0·002-0·004 Grm. tödtet, ist ein Herzgift und

bewirkt Herzstillstand durch Erregung der im Herzen selbst gelegenen

Hemmungsapparate. Es sind dies dieselben Apparate, die durch Atropin

gelähmt werden, da Atropin den Muscarinherzstillstand beseitigt (+L.

Herrmann+, l. c. 344). Ueber Vergiftungen mit Lorcheln (Morcheln,

Helvella esculenta Kr.) liegen Beobachtungen von +Boström+ (Med.

Centralbl. 1881, pag. 396), +Maurer+ (Bayer. Intelligenzbl. 1881, 1)

und +Ponfick+ (Virchow’s Arch. LXXXVIII, pag. 445) vor. Nach diesen

durch Versuche an Hunden vervollständigten Untersuchungen ist das

Morchelgift schwer löslich im kalten, leichter löslich in lauem und

leicht löslich in heissem Wasser. Die heiss genommene Brühe ist

daher besonders giftig, während die abgebrühten Schwämme unschädlich

sind. Durch Eintrocknen der Schwämme, sowie durch Eindampfen der

Brühe geht das giftige Princip verloren, ebenso scheint es nach

+Ponfick+ durch längeres Maceriren der Pilze zerstört oder wenigstens

abgeschwächt zu werden.[466] Die Symptome der Vergiftung beginnen

einige (nach +Maurer+ 4-7 Stunden) nach der Mahlzeit und bestehen in

Erbrechen, Diarrhöen, Schwäche, bald (in 10-12 Stunden) eintretendem

Icterus, Hämoglobinurie und meist Delirien mit Trismus und Tetanus

und Tod unter Coma. Die Section ergibt Icterus, fibrinarmes Blut,

Ecchymosen in der Cutis (+Maurer+), Hyperämie in den Nieren,

Hämoglobinurie, somit Befunde, die eine Aehnlichkeit mit jenen nach

Phosphorvergiftung haben. Solche mit acuter fettiger Degeneration der

Leber, der Nieren und der Musculatur verbundene Befunde, jedoch ohne

Icterus, constatirten auch +Sahli+ und +Schaerer+ bei durch Amonita

phalloides vergifteten Personen (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 435). Als

wahrscheinlich wirksames Princip fanden +Böhm+ und +Külz+ (Arch. f.

exp. Path. XIX, 403) eine Säure, die +Helvellasäure+, ausserdem auch

reichliche Mengen von Cholin, welches auch in Amanites vorkommt und

curareähnliche Wirkung besitzt und nach +Gram+ (ibid. XX, 125) leicht

in die stark giftige Vinylbase übergeht. Im Magen wäre nach Resten

der genossenen Pilze zu forschen und deren botanische Bestimmung

anzustreben. Bemerkenswerth ist ein von +Taylor+ mitgetheilter Fall,

in welchem eine Arsenikvergiftung für eine Vergiftung mit giftigen

Schwämmen angesehen wurde.

Der §. 240 des ersten österr. St. G. E. und der §. 229 des deutschen

St. G. spricht ausser von Giften auch von +anderen Stoffen, die

die Gesundheit zu zerstören im Stande sind+. Das Gesetz versteht

darunter einestheils Substanzen, die erst in grossen Gaben

gesundheitsschädliche Wirkungen äussern und daher im gewöhnlichen

Sinne nicht als „Gifte“ aufgefasst werden, anderseits aber offenbar

auch die sogenannten mechanischen und endlich die organisirten Gifte.

[Sidenote: Mechanische Gifte.]

Die +mechanischen Gifte+ haben in älteren Toxikologien eine eigene

Abtheilung gebildet. Man rechnete dazu Substanzen, die, innerlich

beigebracht, auf mechanische Weise schädlich werden können. Unter

diesen Substanzen spielt seit jeher +gepulvertes Glas+ eine Rolle

und dasselbe scheint thatsächlich beim Volke im Rufe giftiger

Eigenschaften zu stehen, da es wiederholt in verbrecherischer

Absicht namentlich Kindern beigebracht worden ist. Es ist in

solchen Fällen zu unterscheiden, ob das Glas als sehr feines,

mehlartiges, oder als gröberes Pulver gegeben wurde. Ersteres hält

+Husemann+ (l. c. 4) für unschädlich. Gröberes Glaspulver kann

heftige Irritationserscheinungen an der Magen- und Darmschleimhaut

hervorrufen. Solche Erscheinungen traten in einem von +Maschka+

(Gutachten. II, 213) beschriebenen Falle bei einer 76jährigen Frau

auf, der mehrmals gestossenes Glas theils in Suppe, theils in Kaffee

beigebracht worden war. Einen ähnlichen Fall bringt +Bronowski+

(Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 505) und über einen an einem

Kinde angeblich durch Beibringung von Nadeln und Stahlfederspitzen

begangenen Mord hat die k. wissenschaftliche Deputation in Berlin ein

Gutachten abgegeben (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, XLII,

pag. 195).

[Sidenote: Organisirte Gifte. Trichinen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 84 / 132 段