und namentlich die sogenannten Krähenaugen -- Nux vomica -- die zur
Vergiftung schädlicher Thiere von Jägern etc. angewendet werden, zu
meist zufälligen Vergiftungen Veranlassung gegeben. Ueber einen, an
einem kaum zwei Tage alten Kinde mittelst Krähenaugenpulver verübten
Giftmord hat +Führer+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1876,
XXV, 290) berichtet. Als letale Dosis des Brechnusspulvers werden
für Erwachsene 4-12 Grm. angegeben (+Husemann+). Die Maximaldose der
deutschen Pharmakopöe beträgt einzeln 0·20, pro die 0·60.
Selbstmorde mit Strychnin oder Strychninsalzen sind in grosser Zahl
in der Literatur verzeichnet; zufällige Vergiftungen sind des
enorm bitteren Geschmackes wegen, der sich schon in den stärksten
Verdünnungen bemerkbar macht, nicht häufig. Aus gleichem Grunde
scheint es schwierig, ausgenommen etwa in Medicamenten, Jemandem
Strychnin heimlich beizubringen. Trotzdem ist Giftmord durch Strychnin
wiederholt vorgekommen. Bekannt sind in dieser Beziehung die Processe
+Palmer+ und +Demme+-+Trümpy+. Auch in Prag ist vor mehreren Jahren ein
Fall vorgekommen, wo ein Apotheker seine Frau mit strychninhaltigem
Malagawein vergiftete, den er ihr als ein Mittel gegen Epilepsie
bereitet hatte. Als letale Dosis für Erwachsene werden 4-8 Cgrm., für
Kinder schon 7-8 Mgrm. angesehen. Die Maximaldose für Erwachsene wird
von der österr. Pharmakopöe einzeln mit 7 Mgrm. und pro die mit 2 Cgrm.
angegeben, von der deutschen dagegen in der Einzelngabe mit 0·001 und
in der Gesammttagesgabe mit 0·03; zur subcutanen Injection nach +Falck+
mit 0·0015-0·006. Doch sind Fälle beobachtet worden, in denen Genesung
noch nach 24-50 Cgrm. eingetreten ist.[462]
Die ersten Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst 15-20
Minuten nach der Einverleibung auf, können jedoch auch eine Stunde
und selbst noch länger auf sich warten lassen. Ein verzögertes
Eintreten der ersten Erscheinungen ist besonders dann zu erwarten,
wenn Strychninum purum genommen wurde, da dieses so schwer löslich
ist, dass nach +Pelletier+ erst 6667 Theile kalten und 2500 Theile
kochenden Wassers einen Theil Strychnin zu lösen vermögen, während
die Salze leicht löslich sind. Die Erscheinungen beginnen mit
Unwohlsein, Unruhe, Ziehen in den Muskeln, Steifwerden derselben,
Suffocationsgefühl, Trismus und endlich Tetanus (meist Opisthotonus).
Nur ganz ausnahmsweise, wenn die Gabe besonders gross und die
Bedingungen zur raschen Resorption besonders günstig waren, kann schon
im ersten und einzigen Anfalle der Tod eintreten. In der Regel lässt
der Anfall nach 2-5 Minuten nach und es folgt eine Ruhepause, welche
nach kürzerer oder längerer Dauer abermals in den Paroxysmus übergeht,
welcher auch, in Folge der bedeutend gesteigerten Reflexerregbarkeit,
schon nach geringen Erschütterungen oder anderweitigen Reizungen
peripherer sensibler Nerven sofort hervorgerufen werden kann. Das
Bewusstsein ist in der Regel intact, besonders in den Ruhepausen.
Ausnahmsweise wurde Stupor oder gar complete Bewusstlosigkeit
beobachtet.[463] Während des Anfalles ist die Respiration in Folge des
Tetanus der Respirationsmusculatur mehr weniger sistirt, auch erfolgt
der Tod in der Regel während eines Anfalles suffocatorisch, manchmal
nach Sistirung oder Abschwächung der Paroxysmen unter Erscheinungen
der Lähmung der Medulla oblongata und des Rückenmarks. Die Zeit,
binnen welcher nach dem Auftreten des ersten Paroxysmus der Tod
eintritt, ist desto kürzer, je grösser die Gabe und je günstiger die
Resorptionsbedingungen gewesen waren. Es kann dann der Tod schon in der
ersten Viertelstunde und nach wenigen tetanischen Anfällen erfolgen,
während unter anderen Verhältnissen selbst zwei und mehr Stunden
vergehen können.
[Sidenote: Sectionsbefund nach Strychninvergiftung.]
Der +Sectionsbefund+ bietet nichts Charakteristisches. Frühzeitiges
Auftreten (+Wachholz+ 1894), intensive Entwicklung und auffallend
lange Persistenz der Todtenstarre wird angegeben. Ebenso eine
krampfhafte Verdrehung der Glieder. Eine auffallende Einwärtskehrung
der Fusssohlen bei gleichzeitiger starker Streckung der Füsse haben
wir in zwei Fällen von Strychninvergiftung beobachtet, aber auch
keineswegs selten bei anderen gewaltsamen Todesarten. Es ist noch
fraglich, ob die durch den Tetanus bewirkte Contractur den Tod so lange
überdauern kann, dass sie durch die eintretende Todtenstarre fixirt
wird, ebenso wie das sofortige Eintreten der letzteren im Momente des
Todes weder für die Strychninvergiftung, noch für andere Todesarten
sichergestellt ist. Versuche an Thieren zeigen, dass auch, wenn der
Tod im heftigsten Strychninparoxysmus erfolgt, doch nach dem Tode die
Musculatur erschlafft und erst später durch die Todtenstarre wieder
ersteift. Die übrigen Sectionsbefunde sind im Allgemeinen jene des
Erstickungstodes, dunkelflüssiges Blut, venöse Hyperämien im Gehirn
und in den Lungen und Ecchymosen. Die Entstehung letzterer erklärt
sich nicht blos aus den Muskelkrämpfen, sondern auch aus der besonders
heftigen Reizung des in der Medulla oblongata gelegenen vasomotorischen
Centrums und den dadurch bedingten heftigen Gefässkrampf, welcher
der Strychninvergiftung charakteristisch zukommt. Zur Erkennung etwa
aufgefundener Strychninkrystalle kann das sehr charakteristische
Verhalten des in concentrirter Schwefelsäure gelösten Strychnins
gegen doppeltchromsaures Kali benützt werden. Man bringt zu diesem
Zwecke den zu untersuchenden Krystall mit 1-2 Tropfen concentrirter
Schwefelsäure auf ein Porzellanschälchen und fügt, wenn die Lösung
vollständig oder auch nur theilweise erfolgt ist, ein kleines Stückchen
doppeltchromsauren Kalis hinzu, worauf man bemerkt, dass sich die
Umgebung desselben blau oder violett verfärbt und schön violette
Streifen sich bilden, wenn man das Stückchen chromsauren Kali mit einem
Glasstabe verschiebt.
[Sidenote: Brucin.]
Aehnlich in seiner Wirkung mit dem Strychnin ist das +Brucin+,
welches durch Salpetersäure schön roth sich färbt und neben Strychnin
auch in Strychnos Nux vomica vorkommt.
[Sidenote: Picrotoxin.]
Die Früchte von Menispermum coculus L., die sogenannten
Kockelskörner, welche hier und da zur Betäubung der Fische, aber
auch zur Bierverfälschung benützt werden und das in ihnen enthaltene
+Picrotoxin+ bewirken, letzteres in Dosen von 0·2 Grm. und mehr,
Erbrechen und Convulsionen, sowohl tetanische als clonische, doch
haben diese keinen reflectorischen Charakter, wie jene nach Strychnin.
[Sidenote: Nicotin.]
Vergiftungen mit reinem +Nicotin+, welches eine ölige, nach
einiger Zeit sich gelblich färbende Flüssigkeit darstellt und in
den Tabakblättern zu 2-7% enthalten ist, sind ausserordentlich
selten. Bekannt ist der 1850 vorgekommene Fall des Grafen Bocarmé,
der seinen Schwager Fourgnies mit selbstbereitetem Nicotin
vergiftete. Die letale Dosis für Erwachsene wird mit 8-16 Cgrm.
angegeben. Nach +Schroff+ bewirken schon ¹⁄₃₂-¹⁄₁₆ Gran bedeutende
Vergiftungserscheinungen. Vergiftungen mit den äusserlich
angewendeten Blättern sind wiederholt vorgekommen, ebenso mit
Flüssigkeiten, in denen Tabakblätter macerirt wurden. Am häufigsten
sind Vergiftungen mit Tabakrauch und Tabaksaft vorgekommen. Die
Erscheinungen, welche nach den ersten Rauchversuchen einzutreten
pflegen, sind bekannt. Doch wurden schwere und selbst tödtliche
Vergiftungen auch bei Gewohnheitsrauchern beobachtet, namentlich
nach Rauchwetten. +Hellwig+ sah den Tod nach 18, respective 17
Pfeifen, die unmittelbar hintereinander geraucht wurden, eintreten.
Der Fall betraf 2 Brüder, die eine Rauchwette eingegangen waren.
Bezüglich des Tabaksaftes (Schmergel) wird von +Brodis+ angegeben,
dass schon 1 Tropfen davon Katzen zu tödten im Stande ist; auch +Le
Bon+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 471) fand, dass schon 2-3 Tropfen für
kleine Thiere tödtlich sind, doch sah +Deutsch+ (Schmidt’s Jahrb.
1851, LXX, 27) bei einem kräftigen Manne, der 1 Unze Tabaksaft als
Mittel gegen Bandwurm genommen hatte, Genesung, allerdings nach
sehr heftigen Intoxicationserscheinungen, erfolgen. Ein Fall von
letaler Vergiftung eines kleinen Knaben mit muthwilliger Weise in
einen Erdapfel gegebenem Tabakssaft ist vor einigen Jahren in Böhmen
vorgekommen und wurde von +Matouschek+ beschrieben. Nach +Vohl+ und
+Eulenberg+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1871, XIV, 249) ist
weder im Tabakrauch, noch im Tabaksaft Nicotin vorhanden, da dasselbe
sich beim Rauchen zersetzt, dagegen finden sich in letzterem gewisse,
den Anilinbasen homologe Picolin-, respective Pyridinbasen, welche in
hohem Grade giftig sind. +E. Ludwig+ (Arch. f. klin. Chir. XX, 363)
fand im Tabakrauch neben grossen Mengen kohlensauren Ammoniaks auch
essigsaures Ammoniak und Carbolsäure, dagegen weder Blausäure, noch
SH. Die Vergiftungserscheinungen treten sehr bald auf und bestehen
in Kratzen und Brennen im Schlund, vermehrter Speichelsecretion,
Ueblichkeiten, Schmerzen in der Magengegend, Erbrechen, Blässe
und Kühle der Haut, Kopfschmerz, in höherem Grade Betäubung und
Bewusstlosigkeit und clonischen Convulsionen. Von physiologisch
nachgewiesenen Wirkungen ist die Herabsetzung der Reflexerregbarkeit
des Rückenmarks, heftiger Gefässkrampf und die Reizung der Centra
für Darm- und Uterusbewegung zu erwähnen. Der Sectionsbefund
bietet, wenn nicht etwa der Tabakgeruch im Magen auffällt, nichts
Charakteristisches. Doch wurden in einzelnen Fällen, so im Falle
Bocarmé, Befunde constatirt, die auf eine heftige Irritation der
Schleimhaut der Schlingorgane und des Magens schliessen lassen.
[Sidenote: Atropinvergiftung.]
Vergiftungen mit +Atropin+ geschehen in der Regel entweder mit
den Belladonnabeeren oder mit den in der Augenheilkunde vielfach
gebrauchten und daher verbreiteten Lösungen des Alkaloids. Die
Mehrzahl dieser Vergiftungen ist zufälliger oder fahrlässiger Natur,
doch sind Giftmorde damit wiederholt vorgekommen. Berüchtigt ist
der Fall der Jeanerett, welche als Krankenwärterin mehrere ihrer
Patienten mit Atropin vergiftete. Ein versuchter Raubmord mit Atropin
kam in Wien vor wenigen Jahren zu strafrechtlicher Untersuchung. Als
letale Dosis von Atropin können 7-8 Cgrm. gelten. Die Maximaldose
der österr. Pharm. beträgt einzeln 0·002, pro die 0·006, die der
deutschen 0·001 und 0·003 Grm. Für subcutane Injectionen 0·001. Von
den Beeren sollen schon, insbesondere bei Kindern, 3-10 Beeren, den
Tod bringen können (+van Hasselt+). +Apoiger+ hat an sich selbst nach
4 Beeren heftige Intoxicationserscheinungen beobachtet. +Kauders+
(Wiener med. Wochenschr. 1881, Nr. 45) sah nach dem Genusse von 13
Stück Tollkirschen furibunde Delirien, dann aber Genesung eintreten.
Die Vergiftungserscheinungen treten nach wenigen Minuten ein,
bestehen in Muskelzittern, Betäubung, einem rauschartigen Zustand mit
heiteren Delirien, Pulsbeschleunigung, Röthung des Gesichtes, enormer
Pupillenerweiterung, anfangs Convulsionen, selbst Trismus, später
örtlicher Muskelunthätigkeit, Unvermögen zu schlucken, schwacher
Respiration, Tod unter allgemeiner Lähmung. In einem von +Gross+ in
Philadelphia (Friedreich’s Blätter. 1870, pag. 457) beschriebenen
Falle trat bei einer Frau, die irrthümlich 3 Gran Atropin in einer
Pille genommen hatte, der Tod unter den erwähnten Erscheinungen erst
nach 15 Stunden ein. Die Section zeigt nach Vergiftung mit Atropin
oder seinen Salzen ausser Pupillenerweiterung keinen diagnostisch
verwerthbaren Befund. Nach Vergiftung mit Belladonnabeeren fand
+Kratter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIV, pag. 1) die
Pharynxschleimhaut dunkelviolett, die des Oesophagus im unteren
Drittel, sowie die Magenschleimhaut der Cardiahälfte entzündet
und mit croupösem, bluthältigem Exsudate belegt, mit beginnender
Geschwürsbildung an einzelnen Stellen der kleinen Curvatur. Auch in
den oberen Partien des Dünndarms fanden sich Irritationserscheinungen
in Form von Ecchymosen. Ausserdem fanden sich Reste von Tollkirschen
im Dickdarm. +Kratter+ schliesst aus seiner Beobachtung, dass
den Belladonnabeeren, besonders im frischen Zustande, auch eine
irritirende Wirkung zukommt, die dem Atropin und seinen Salzen
gänzlich abgeht. +A. Paltauf+ (Wiener klin. Wochenschr. 1888,
pag. 113) hebt die differentialdiagnostische Bedeutung des in den
Belladonnabeeren enthaltenen eigenthümlichen Schillerstoffes
hervor, dessen Nachweis ihm in den Dejectis eines Mannes gelang, der
Tollkirschen irrthümlich für Brombeeren gegessen hatte. Auch fand er
übereinstimmend mit +Pellacani+, dass sich das Atropin in faulenden
Substanzen noch nach längerer Zeit nachweisen lasse.
[Sidenote: Daturin. Hyosciamin.]
Die Pflanzentheile, besonders die Samen von Datura stramonium und
Hyosciamus niger, sowie das aus ihnen gewonnene Alkaloid +Daturin+
und +Hyosciamin+ bewirken ähnliche Erscheinungen wie Atropin. Von den
Samen haben 15-20 Stück bei Kindern bedenkliche Erscheinungen und
selbst den Tod herbeigeführt.
[Sidenote: Digitalin.]
Die Vergiftung mit +Digitalin+, dem wirksamen Bestandtheil des
Fingerhuts (Digitalis purpurea L.), ist namentlich durch den
von dem Arzte +La Pommerais+ begangenen Giftmord Gegenstand
besonderer Untersuchungen geworden. Medicinale Vergiftungen mit
Digitalisblättern sind ebenfalls beobachtet worden. Neuestens
hat +Köhnborn+[464] über die Vergiftung zweier Männer durch
Digitalispulver berichtet, wovon die eine letal endete. Beide
Männer hatten die Digitalis in Pillen genommen, die sie von einem
Individuum gekauft hatten, um durch sie zu erkranken und dadurch
vom Militärdienste frei zu werden, und die weitere Untersuchung
hat herausgestellt, dass jenes Individuum bereits seit einem
Jahrzehnt das Freimachen von Militärpflichtigen gewerbsmässig
betrieben habe und als „Freimacher“ in der Gegend bekannt war,
aber erst in den letzten Jahren Digitalispillen zu diesem Zwecke
benützt hatte. Die Maximaleinzeldose von Pulv. fol. digit. für
Erwachsene beträgt nach der österr. Pharm. 0·2, jene pro die 0·6,
nach der deutschen Pharm. die erstere 0·3, die letztere 1·0 Grm. Vom
Digitalin, von welchem mehrere Sorten im Handel vorkommen, beträgt
die Maximaleinzeldose nach der österr. Pharm. 0·002, nach +Falck+
0·005, die pro die nach der österr. Pharm. 0·01, nach +Falck+ 0·02
Grm. Die Vergiftungserscheinungen bestehen in Ueblichkeiten, Verlust
des Appetites, Erbrechen, auch in Durchfällen, Herabsetzen der
Pulsfrequenz, grosser Muskelschwäche, Benommenheit des Kopfes, später
Ohnmachten, Schwindel, Sehstörungen (Dunkelsehen, Pupillenerweiterung
ist nicht constant), auch Bewusstlosigkeit und schliesslich
Herzlähmung. Die pulsverlangsamende Wirkung der Digitalis beruht auf
Lähmung der intracardialen motorischen Herzcentren, die schliesslich
diastolischen Herzstillstand herbeiführt. Bemerkenswerth ist die
cumulative Wirkung der Digitalis, so dass fortgesetzte, einzeln
unschädliche Dosen Vergiftungen bewirken können. Nach Vergiftungen
mit Digitalin ergeben sich keine charakteristischen Befunde in
der Leiche. In +Köhnborn+’s Falle fanden sich Zeichen eines
Magencatarrhs, Injection und Ecchymosirung der Schleimhaut, ausserdem
im Mageninhalt grünliche Partikelchen, welche unter dem Mikroskope
sich als Theilchen von Digitalisblättern erwiesen und insbesondere an
den für Digitalisblätter charakteristischen gegliederten Haaren als
solche erkannt wurden.
[Sidenote: Vergiftung mit Helleborus etc.]
Auch den Theilen von +Helleborus+, +Veratrum+, +Aconitum+ und
+Colchicum+ und ihren Alkaloiden scheint eine gleiche oder ähnliche
Wirkung zuzukommen wie dem Digitalin.
[Sidenote: Vergiftung mit Extr. filicis maris.]
Das als Bandwurmmittel und gegen Anchylostomum duodenale so häufig
in Dosen von 2-10 Grm. in 2-4 Partien gebrauchte +Extractum filicis
maris aethereum+ hat sich als ein Mittel erwiesen, bei dessen
Anwendung einige Vorsicht geboten ist. Aus den Zusammenstellungen
von +A. Paltauf+ („Zur gerichtsärztlichen Beurtheilung von
Vergiftungen durch Wurmfarnextract.“ Prager med. Wochenschr. 1892,
Nr. 5 u. 6) und denen von +K. Katayama+ und +Okamato+ („Studien
über die Filix-Amaurose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894,
VIII. Suppl., pag. 148) ergibt sich, dass bereits mehr als 40 mehr
weniger schwere Vergiftungsfälle durch dieses Mittel, darunter
5 mit letalem Ausgang, vorgekommen sind, wozu noch ein weiterer
(der dritte) in unserem Institute secirter hinzuzurechnen ist.
In den letalen Fällen traten mit oder ohne gastroenteritischen
Erscheinungen Bewusstseinsstörungen und Convulsionen (klonische
sowohl als tonische) auf und der Tod erfolgt unter Sopor. Auch in
den nicht letal abgelaufenen Fällen waren die Vergiftungssymptome
weniger localer als centraler Natur und bestanden in Schwindel,
Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Convulsionen und
Collapserscheinungen. In 25 Fällen waren Sehstörungen eingetreten,
darunter 14 Amaurosen, und 8 Fälle von Amblyopie. Hierbei scheint
weniger das sonst ohne allen Schaden und so häufig angewendete
Präparat, als individuelle Verhältnisse von Einfluss zu sein, da die
Vergiftungen vorzugsweise bei schwächlichen Kindern und in ihrem
Kräftezustand herabgekommenen Erwachsenen vorgekommen sind, und
es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass nach +Katayama+ die
Mehrzahl der Sehstörungen bei Anchylostomakranken zur Beobachtung
kamen, da diese gewöhnlich in mehr weniger hohem Grade anämisch
und schwächlich sind. Auch wurden die Sehstörungen nach tagelang
fortgesetztem Gebrauch häufiger beobachtet, als bei nur ein- oder
zweimaliger Anwendung. Das wirksame und zugleich giftige Princip ist
nach +Poulsson+ die Filixsäure. Da diese in fetten Oelen löslich ist,
widerräth +Poulsson+, hinter oder neben dem Extract Ricinusöl zu
geben, wie dies allgemein üblich ist. +Kobert+ (l. c. 669) empfiehlt
die Mitverwendung des ätherischen Oeles der Farnwurzel, welches den
Bandwurm tödtet, für den Menschen aber unschädlich ist. +Grawitz+
(Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52) hat nach Gebrauch des
Extractes Icterus und Lebercirrhose beobachtet und schreibt demselben
eine schädigende Wirkung auf das Lebergewebe zu.
[Sidenote: Giftige Schwämme.]
+Giftige Schwämme.+ Als wirksames Princip des Fliegenpilzes (Amanita
muscaria) haben +Schmiedeberg+ und +Koppe+[465] das +Muscarin+
nachgewiesen, ein krystallisirendes, in Wasser und Alkohol leicht
lösliches, zerfliessliches Alkaloid, durch welches Tanninsolution aus
saueren Lösungen nicht ausgefällt wird. Das Muscarin, welches Katzen
schon in Gaben von 0·002-0·004 Grm. tödtet, ist ein Herzgift und
bewirkt Herzstillstand durch Erregung der im Herzen selbst gelegenen
Hemmungsapparate. Es sind dies dieselben Apparate, die durch Atropin
gelähmt werden, da Atropin den Muscarinherzstillstand beseitigt (+L.
Herrmann+, l. c. 344). Ueber Vergiftungen mit Lorcheln (Morcheln,
Helvella esculenta Kr.) liegen Beobachtungen von +Boström+ (Med.
Centralbl. 1881, pag. 396), +Maurer+ (Bayer. Intelligenzbl. 1881, 1)
und +Ponfick+ (Virchow’s Arch. LXXXVIII, pag. 445) vor. Nach diesen
durch Versuche an Hunden vervollständigten Untersuchungen ist das
Morchelgift schwer löslich im kalten, leichter löslich in lauem und
leicht löslich in heissem Wasser. Die heiss genommene Brühe ist
daher besonders giftig, während die abgebrühten Schwämme unschädlich
sind. Durch Eintrocknen der Schwämme, sowie durch Eindampfen der
Brühe geht das giftige Princip verloren, ebenso scheint es nach
+Ponfick+ durch längeres Maceriren der Pilze zerstört oder wenigstens
abgeschwächt zu werden.[466] Die Symptome der Vergiftung beginnen
einige (nach +Maurer+ 4-7 Stunden) nach der Mahlzeit und bestehen in
Erbrechen, Diarrhöen, Schwäche, bald (in 10-12 Stunden) eintretendem
Icterus, Hämoglobinurie und meist Delirien mit Trismus und Tetanus
und Tod unter Coma. Die Section ergibt Icterus, fibrinarmes Blut,
Ecchymosen in der Cutis (+Maurer+), Hyperämie in den Nieren,
Hämoglobinurie, somit Befunde, die eine Aehnlichkeit mit jenen nach
Phosphorvergiftung haben. Solche mit acuter fettiger Degeneration der
Leber, der Nieren und der Musculatur verbundene Befunde, jedoch ohne
Icterus, constatirten auch +Sahli+ und +Schaerer+ bei durch Amonita
phalloides vergifteten Personen (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 435). Als
wahrscheinlich wirksames Princip fanden +Böhm+ und +Külz+ (Arch. f.
exp. Path. XIX, 403) eine Säure, die +Helvellasäure+, ausserdem auch
reichliche Mengen von Cholin, welches auch in Amanites vorkommt und
curareähnliche Wirkung besitzt und nach +Gram+ (ibid. XX, 125) leicht
in die stark giftige Vinylbase übergeht. Im Magen wäre nach Resten
der genossenen Pilze zu forschen und deren botanische Bestimmung
anzustreben. Bemerkenswerth ist ein von +Taylor+ mitgetheilter Fall,
in welchem eine Arsenikvergiftung für eine Vergiftung mit giftigen
Schwämmen angesehen wurde.
Der §. 240 des ersten österr. St. G. E. und der §. 229 des deutschen
St. G. spricht ausser von Giften auch von +anderen Stoffen, die
die Gesundheit zu zerstören im Stande sind+. Das Gesetz versteht
darunter einestheils Substanzen, die erst in grossen Gaben
gesundheitsschädliche Wirkungen äussern und daher im gewöhnlichen
Sinne nicht als „Gifte“ aufgefasst werden, anderseits aber offenbar
auch die sogenannten mechanischen und endlich die organisirten Gifte.
[Sidenote: Mechanische Gifte.]
Die +mechanischen Gifte+ haben in älteren Toxikologien eine eigene
Abtheilung gebildet. Man rechnete dazu Substanzen, die, innerlich
beigebracht, auf mechanische Weise schädlich werden können. Unter
diesen Substanzen spielt seit jeher +gepulvertes Glas+ eine Rolle
und dasselbe scheint thatsächlich beim Volke im Rufe giftiger
Eigenschaften zu stehen, da es wiederholt in verbrecherischer
Absicht namentlich Kindern beigebracht worden ist. Es ist in
solchen Fällen zu unterscheiden, ob das Glas als sehr feines,
mehlartiges, oder als gröberes Pulver gegeben wurde. Ersteres hält
+Husemann+ (l. c. 4) für unschädlich. Gröberes Glaspulver kann
heftige Irritationserscheinungen an der Magen- und Darmschleimhaut
hervorrufen. Solche Erscheinungen traten in einem von +Maschka+
(Gutachten. II, 213) beschriebenen Falle bei einer 76jährigen Frau
auf, der mehrmals gestossenes Glas theils in Suppe, theils in Kaffee
beigebracht worden war. Einen ähnlichen Fall bringt +Bronowski+
(Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 505) und über einen an einem
Kinde angeblich durch Beibringung von Nadeln und Stahlfederspitzen
begangenen Mord hat die k. wissenschaftliche Deputation in Berlin ein
Gutachten abgegeben (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, XLII,
pag. 195).
[Sidenote: Organisirte Gifte. Trichinen.]