Die Häufigkeit der Selbstmorde mit Cyankalium ist bekannt. In Wien

allein kamen im Jahre 1874 32 und im Jahre 1875 27 solche Fälle vor,

dagegen nur einmal, und zwar im Jahre 1875, eine Selbstvergiftung

mit Blausäure. Diese Häufigkeit ist nicht blos in der auch dem

Laien bekannten Thatsache begründet, dass das Gift ungemein rasch

und sicher den Tod herbeiführt, sondern besonders darin, dass

die Beischaffung desselben keinen Schwierigkeiten unterliegt, da

Cyankalium gegenwärtig in der Industrie häufig, so namentlich in der

Galvanoplastik und zu photographischen Zwecken, benützt wird. Die

genannten Momente sind es aber, welche zugleich die Anwendung dieses

Giftes zu verbrecherischen Zwecken ungemein erleichtern, umsomehr,

als dasselbe ohne besondere Schwierigkeiten, so in Spirituosen und

noch mehr in sauren Flüssigkeiten, heimlich beigebracht werden kann.

In der That ist die Zahl der damit verübten Giftmorde eine ziemlich

bedeutende, und zwar nicht blos einzelner Personen, sondern ganzer

Familien. Von beiden haben wir je zwei Fälle untersucht, ebenso zwei

andere, wo Verdacht auf Giftmord bestand, während wahrscheinlich nur

Selbstmord vorlag. Auch gehört hierher der pag. 653 erwähnte Fall,

wo der Mörder vor dem Erwürgen versucht hatte, seinem schlafenden

Opfer Cyankalium in den Mund zu stecken. Zufällige Vergiftungen, die

mit blausäurehaltigen Medicamenten oder Genussmitteln (Liqueuren)

wiederholt geschahen, sind mit Cyankalium verhältnissmässig selten.

Zu diesen gehört unter anderen auch der von +Tardieu+ erwähnte Fall,

einen Photographen betreffend, der, um Lapisflecke von seinen Fingern

wegzubringen, Cyankalium in Substanz benützte und, da ihm dann ein

Stückchen hinter den Nagel kam und die Haut daselbst aufschürfte,

unter Erscheinungen der Blausäurevergiftung zusammenstürzte und 8

Stunden in Lebensgefahr sich befand.

Nach +Husemann+ entsprechen 2½ Gran (18 Cgrm.) Cyankalium etwa

1 Gran (0·073 Grm.) Blausäure, müssen daher als Dosis letalis

angesehen werden. (Als Normaleinzelgabe wird von +Falck+ 0·003 bis

0·03 und als Tagesgabe 0·1 Grm. angegeben.) Das Cyankalium kommt

gewöhnlich in jenen des Kali causticum ähnlichen[458] Stangen oder

in Platten ausgegossen oder in unregelmässigen Stücken vor. Es ist

weiss oder schmutzigweiss, von krystallinischer Structur und riecht

stark nach Blausäure. Dieser Geruch rührt davon her, dass bereits

die Kohlensäure der Luft das Salz zersetzt und Blausäure frei macht.

Ebenso machen schon die schwächsten Säuren, z. B. jene des Weins,

Essig, und noch mehr die Säure des Magens die Blausäure mit grosser

Leichtigkeit frei, woraus sich die schnelle Wirkung erklärt. Der

Geschmack ist scharf alkalisch. Es ist zerfliesslich, im Wasser sehr

leicht, im schwachen Weingeist leicht löslich. Die wässerige Lösung

zersetzt sich bei Gegenwart organischer Stoffe (Staub, Kork) sehr

bald und wird braun, wobei sich Ammoniak und ameisensaures Kalium

bildet.

Die Symptome, welche nach Blausäurevergiftung eintreten, sind jenen,

die wir beim Ersticken beobachten, sehr ähnlich und treten in der

Regel ebenso fulminant und mit ebenso raschem Verlaufe auf, wie dies

nach Unterbrechung der Respiration geschieht. In der Regel stürzt

das Individuum wenige Augenblicke nach dem Verschlucken des Giftes

zusammen, wird dyspnoisch und bewusstlos, bekommt heftige clonische

Krämpfe und stirbt nach wenigen Minuten. Terminale Athembewegungen und

durch einige Zeit fortdauernden Herzschlag haben wir bei Thierversuchen

fast immer beobachtet, ebenso in der Regel Würgebewegungen und häufig

Erbrechen unmittelbar nach dem Zusammenstürzen, namentlich nach

Vergiftung mit Cyankalium. Doch verlaufen Blausäure- (Cyankalium-)

Vergiftungen keineswegs immer so fulminant, es wurden vielmehr

wiederholt Fälle beobachtet, in denen nicht blos mehrere Secunden,

sondern selbst mehrere Minuten verflossen, bevor die ersten

Vergiftungserscheinungen auftraten, so dass die Betreffenden noch

im Stande waren, verschiedene Handlungen zu unternehmen, ebenso

mehrere, in welchen der Tod nicht gleich nach dem Auftreten der ersten

Vergiftungserscheinungen, sondern erst einige Zeit, z. B. erst auf dem

Transport in’s Spital oder in letzterem, erfolgte.

In einem von +Casper+ mitgetheilten Falle war eine Frau, die (höchst

wahrscheinlich bereits theilweise zersetztes) blausäurehaltiges

Bittermandelöl getrunken hatte, noch im Stande, das Fläschchen in

einen Secretär zu verschliessen; in einem anderen[459] konnte ein

Gefangener, der sich in der Nacht vor seiner Hinrichtung vergiftet

hatte, das Fläschchen mit Blausäure noch in seinem Stiefel verbergen,

und in einem dritten ein Mann, in dessen Leiche die enorme Quantität

von 7·24 Grm. Cyankalium gefunden wurde, nach vollbrachter That

noch in das Schlafzimmer seiner Frau sich begeben und von ihr

Abschied nehmen. In einem von +Taylor+ mitgetheilten Falle vermochte

sogar ein Individuum, das sogenannten Bittermandelgeist (1 Theil

Bittermandelöl, 7 Theile Alkohol) verschluckt hatte, noch in den

Hof zu gehen, Wasser zu pumpen und zwei Treppen hoch zu steigen,

worauf es erst zusammenstürzte und nach 20 Minuten starb. Eine Reihe

ähnlicher Beobachtungen haben wir in der Wiener med. Wochenschrift,

1880, Nr. 2, aus Anlass der Publication eines hier vorgekommenen

Falles von Mord durch Cyankalium veröffentlicht, in welchem u.

A. auch die Möglichkeit eines Selbstmordes herangezogen und in

dieser Richtung betont wurde, dass der abscheulich caustische

Geschmack des mit Cyankalium versetzten Liqueurs die Frau vom

unwillkürlichen Austrinken desselben abgehalten haben würde. Es

wurde jedoch erwidert, dass die Betreffende keine Ahnung von der

giftigen Beimischung hatte und unter diesen Umständen schon ungleich

schärfere und ätzendere Flüssigkeiten, z. B. Laugenessenz, getrunken

worden sind, und dass der ekelhafte Geschmack erst nach erfolgtem

Austrinken sich bemerkbar gemacht haben konnte. Durch Einathmen von

Blausäure sind nicht blos acute, sondern auch chronische Vergiftungen

vorgekommen. Bemerkenswerth ist in dieser Beziehung je ein von

+Martin+ (Friedreich’s Blätter. 1888, pag. 3) und +Mittenzweig+

(Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 97) mitgetheilter Fall von

chronischem Siechthum nach längerer Einathmung von Blausäure.

[Sidenote: Ursache der Giftigkeit der Blausäure.]

Die +Ursache+ der so eminenten +Giftigkeit+ der Blausäure ist noch

nicht aufgeklärt. Die auffallende Aehnlichkeit der Erscheinungen,

unter welchen der Tod bei Blausäurevergiftung auftritt, mit jenen

des Erstickungstodes lässt darauf schliessen, dass der Blausäure

entweder eine reizende und dann sofort lähmende Wirkung auf das

verlängerte Mark zukommt, oder dass schon Spuren derselben, wenn

sie in’s Blut gelangen, die respiratorischen Vorgänge im Organismus

erschweren oder aufheben. Letztere Vermuthung erhält eine Stütze in

der von +Schönbein+ gemachten Beobachtung, dass schon ganz geringe

Mengen von Blausäure, dem Blute zugesetzt, im Stande sind, dessen

katalysirende Wirkung auf Wasserstoffsuperoxyd aufzuheben, so

dass letzteres eine Bräunung des Blutes bewirkt, dessen spectrale

Absorptionserscheinungen verschwinden. Nach +Hoppe+-+Seyler+ und

+Preyer+ geht die Blausäure mit dem Hämoglobin des Blutes eine

chemische Verbindung ein, ähnlich wie das Kohlenoxyd, doch ist

dieser Vorgang vorläufig noch nicht sichergestellt, und selbst wenn

er es wäre, so ist es bei der ausserordentlichen Schnelligkeit, mit

welcher schon ganz geringe Mengen von Blausäure den Tod bewirken,

nicht wahrscheinlich, dass diesem Umstand die Hauptrolle bei der

Blausäurevergiftung zukomme, da die Zeit fehlt, damit das Hämoglobin

zahlreicher Blutkörperchen eine Verbindung mit der Blausäure eingehe.

Ueberdies zeigt sich die fulminante Wirkung der Blausäure auch bei

Fröschen, die bekanntlich eine Aufhebung der Function des Blutes

lange Zeit zu vertragen vermögen.[460] Mehr plausibel ist die Ansicht

+Geppert+’s, wonach die Blausäure den Geweben die Fähigkeit nimmt,

dem Blute das O. zu entziehen. Auch ergaben die Untersuchungen von

+Corin+ und +Ansiaux+ (Bull. de l’Acad. Belgique. 1893), dass sich

die Blutdruckcurven bei dieser Vergiftung analog verhalten wie bei

der Erstickung.

[Sidenote: Leichenbefund.]

Bezüglich des +Leichenbefundes+ ist zunächst die Blausäurevergiftung

als solche und die Cyankaliumvergiftung auseinanderzuhalten. Erstere

gibt in der Regel ausser dem nicht immer nachweisbaren, beim längeren

Einathmen Halskratzen verursachenden Blausäuregeruch im Magen[461] und

mitunter auch in anderen Organen und den Zeichen des Erstickungstodes

meist negative Befunde, insbesondere zeigt die Magenschleimhaut

ausser etwa stärkerer Injection und manchmal Ecchymosirung, die

auch nur als Theilerscheinung der Erstickung gedeutet werden kann,

keine Veränderungen, und dies ist auch, selbst wenn der Blausäure

eine local reizende Wirkung zugeschrieben werden könnte, bei der

grossen Schnelligkeit, mit welcher in der Regel der Tod eintritt,

wohl begreiflich. Anders ist der Befund bei Cyankaliumvergiftung. In

exquisiten Fällen derselben finden wir ausser dem charakteristischen

Geruch die Magenschleimhaut allenthalben, besonders aber im Fundus

und auf der Höhe der Falten, blutroth gefärbt, gewulstet und in dem

Grade gequollen, dass die Faltenkämme stellenweise selbst transparent

erscheinen können. Dabei sehen wir die Schleimhaut mit reichlichem,

hellroth oder hellbraunroth tingirtem, fadenziehendem Schleim

bedeckt, und wenn sonstiger Mageninhalt vorhanden ist, auch diesen

blutig gefärbt und von limpider fadenziehender Beschaffenheit. Dabei

reagirt der Mageninhalt stark alkalisch, ist seifenartig-schlüpfrig

zum Anfühlen und verbreitet einen mehr weniger auffallenden

Blausäuregeruch, der sich auch in anderen Organen, so im Gehirn

und in den Lungen, bemerkbar zu machen pflegt. Meist ist zugleich

ein Geruch nach Ammoniak bemerkbar, welches entweder schon in der

Giftsubstanz vorhanden war oder erst im Magen durch Zersetzung der

Blausäure sich bilden kann (+Lacassagne+). Die auffallende Röthung

und Wulstung der Schleimhaut entwickelt sich durch das Zusammenwirken

dreier Factoren, nämlich der reactiven Injection und Ecchymosirung

der Magenschleimhaut, der Quellung des Schleimhautgewebes durch das

Cyankalium und der Imbibition der oberen Schichten mit von Cyankalium

gelöstem Blutfarbstoff. Von diesen Factoren bildet sich nur der erste

während des Lebens und ist bedingt durch die stark alkalischen, jener

des Kali causticum wenig nachstehenden, irritirenden und selbst

ätzenden Eigenschaften des Cyankaliums, die schon in den wenigen

Augenblicken, die bei dieser Todesart gegeben sind, Injectionsröthe und

Ecchymosenbildung bewirken können. Die beiden anderen Factoren treten

erst nach dem Tode in Wirksamkeit, da zum Zustandekommen der durch sie

erzeugten Befunde, nämlich der Quellung und blutigen Imbibition der

Magenschleimhaut, die, ähnlich wie bei der Laugenvergiftung, durch die

stark alkalische Wirkung des Cyankaliums erzeugt werden, längere Zeit

erforderlich ist. Dies lässt sich auch experimentell sicherstellen,

da man bei Versuchsthieren, die man mit Cyankalium vergiftet, wenn

sie sofort nach dem Tode untersucht werden, nichts von Quellung und

blutiger Imbibition der Magenschleimhaut bemerkt, wohl aber, wenn die

Section erst nach mehreren Stunden gemacht wird, und da man ähnliche

Befunde auch erzeugen kann, wenn man in hyperämische Leichenmägen

Cyankaliumlösung bringt und diese durch einige Stunden einwirken lässt.

Aus dem Gesagten ist begreiflich, dass die blutige Imbibition und

Wulstung der Magenschleimhaut desto weniger entwickelt sein wird, je

weniger von dem Gifte genommen wurde, und wir haben wiederholt Fälle

obducirt, bei welchen eben der geringen Dosis wegen jene Befunde nur

unbedeutend entwickelt waren. Dies ist namentlich bei Giftmorden zu

beobachten, da bei diesen kaum so grosse Dosen zur Anwendung kommen,

wie sie gewöhnlich von Selbstmördern benützt zu werden pflegen. Ferner

ist es begreiflich dass die quellende und blutauflösende Wirkung, die

doch nur dem starken Alkali zukommt, dann entfallen wird, wenn durch

ein saueres Vehikel (sauren Wein, Limonade etc.), in welchem das Gift

gereicht wurde, oder durch sauren Mageninhalt das Kali gebunden und in

dieser Richtung unwirksam gemacht wurde. In solchen Fällen entzieht

sich, wenn nicht etwa der Blausäuregeruch deutlich hervortritt, auch

eine Cyankaliumvergiftung der anatomischen Diagnose und letztere kann

nur durch chemische Untersuchung gestellt werden.

Eine ähnliche Quellung und blutrothe Durchtränkung der Magenschleimhaut

kann ausser im Zwölffingerdarm, auch im Rachen und im Oesophagus, im

Kehlkopf und in der Luftröhre und selbst in den Lungen vorkommen,

dann nämlich, wenn durch Erbrechen oder vielleicht postmortal

cyankaliumhaltige Stoffe in diese Organe geriethen, beziehungsweise

aspirirt worden sind und daher dort nachträglich ihre quellende und

blutauflösende Wirkung zur Geltung bringen konnten. In manchen Fällen

sind die Kämme einzelner Schleimhautfalten des Magens schmutzig

weissgrau verfärbt und getrübt, von zäherer Consistenz, während die

Nachbarschaft in gewöhnlicher Weise blutig imbibirt und gequollen

erscheint. Diese Veränderung ist eine secundäre und entsteht an jenen

Faltenkämmen, die der quellenden und klärenden Wirkung des alkalischen

Mageninhaltes weniger ausgesetzt waren, respective aus demselben

hervorragten. Insbesondere finden sich solche Stellen dann, wenn der

Mageninhalt neutral oder nur sehr schwach alkalich oder gar schon

schwach sauer reagirt. Es handelt sich somit um eine nachträgliche

Ausfällung der früher durch das Alkali gelöst erhaltenen Eiweisskörper,

die man auch unmittelbar beobachten kann, wenn man die gequollenen und

transparenten Partien neutralisirt oder schwach ansäuert oder auch

nur auswässert. Auf dieselbe Weise sind die epithelialen Trübungen zu

erklären, die sich mitunter in den Schlingorganen finden.

[Sidenote: Blut nach Blausäure- und Cyankaliumvergiftung.]

Das Blut zeigt sowohl bei der Blausäure als bei der

Cyankaliumvergiftung die Eigenschaften des gewöhnlichen

Erstickungsblutes, ist nämlich dunkelflüssig. Doch haben wir bereits

wiederholt bei Cyankaliumvergiftung eine auffallend hellrothe Farbe des

Blutes gefunden, so dass der Sectionsbefund eine grosse Aehnlichkeit

mit jenem hatte, den wir nach Kohlenoxydvergiftung beobachten

können. Derartige Fälle sind auch von Anderen beobachtet worden.

Die Ursache dieser Erscheinung ist vorläufig unbekannt, namentlich

ist es noch nicht sichergestellt, ob derselben eine Verbindung der

Blausäure mit dem Hämoglobin (Hämatin) zu Grunde liegt oder ob, wie

+Hoppe+-+Seyler+ und mit ihm +Gäthgens+ annimmt (Med.-chem. Unters.

1866 bis 1871, pag. 140, 258, 325 u. s. f.), die hellrothe Farbe

des Blutes davon herrührt, dass nach Aufnahme von Blausäure in das

Blut das Hämoglobin des letzteren seinen lose gebundenen Sauerstoff

viel schwerer hergibt als im normalen Zustande. Wir haben bisher

die hellrothe Farbe des Blutes, respective der Todtenflecke nur

bei Cyankaliumvergiftungen beobachtet und meinen, dass vielleicht

diese Färbung von der Hyperalkalescenz des Blutes herrührt, die

namentlich leicht und schnell durch das Ammoniak bewirkt werden kann,

welches jedes, insbesondere aber älteres, Cyankalium enthält. Dafür

scheint uns auch die bekannte Thatsache zu sprechen, dass Spuren

von Ammoniak Blutlösungen sofort hellroth färben und trüb gewesene

gleichzeitig aufhellen (vgl. pag. 435). Die spectrale Untersuchung des

Leichenblutes ergibt keine Abweichungen vom Normalen. Dagegen zeigt

der blutige Mageninhalt häufig das Spectrum des Hämatins, d. h. ein

dunkles schlecht contourirtes Band oder auch nur eine Schattirung in

Grün, welche sich nach Zusatz von Schwefelammonium sofort in zwei

Absorptionsstreifen im Gelbgrün auflöst, von denen namentlich der dem

Roth nähere sehr dunkel und scharf ausgeprägt erscheint -- Spectrum

des reducirten Hämatins. Dieses spectrale Verhalten des Magenblutes

ist keineswegs für die Cyankaliumvergiftung charakteristisch, ergibt

sich vielmehr auch häufig bei anderen Vergiftungen mit Säuren

oder Alkalien und auch bei anderen Todesarten, bei denen sich ein

blutiger Mageninhalt findet, da das betreffende Blut schon durch die

Magensäure theilweise oder vollständig zu Hämatin zersetzt wird.

+Kobert+ (Dorpater Ber. 1888. pag. 442) leitet die hellrothe Farbe

des Blutes von der Bildung von Cyanwasserstoffhämoglobin her, welches

ein dem des reducirten Hämoglobins ähnliches Spectrum gibt. Ausserdem

empfiehlt er („Ueber Cyanmethämoglobin und den Nachweis von Blausäure.“

1892) eine, seiner Angabe nach charakteristische Reaction, die auf

Cyanmethämoglobinbildung beruht. Gibt man nämlich zu einer verdünnten

Lösung gewöhnlichen Blutes einige Tropfen von Ferridcyankalium (rothen

Blutlaugensalz) hinzu, so ändert sich die rothe Blutfarbe sofort

in’s Braune und im Spectrum erscheinen der Methämoglobinstreif, fügt

man jedoch eine Spur Blausäure oder Cyankalium hinzu, oder macht man

die Reaction mit blausäurehältigem Blute, so wird die Lösung schön

roth und gibt ein breites Band in Grün, welches nach Zusatz von

Schwefelammonium in 2 sich auflöst. Die Untersuchungen von +Becker+,

+Szigeti+, +Richter+ und +Wachholz+ bestätigen dieses Verhalten von

Methämoglobinlösungen zu Cyan, finden jedoch, dass die so entstehende

Röthung der Lösung nicht durch Bildung von Cyanmethämoglobin, sondern

von Cyanhämatin bedingt sei.

[Sidenote: Nitrobenzol.]

Der Blausäurevergiftung, was den Geruch anbelangt, ähnlich ist

jene mit +Nitrobenzol+. Dieses, auch unter dem Namen Mirbanöl oder

falsches Bittermandelöl bekannt, kommt gegenwärtig häufig statt

des echten Bittermandelöls in der Parfümerie, aber auch in der

Conditorei, Liqueurfabrication etc. in Anwendung. Es ist eine

ölige, gelbliche Flüssigkeit von auffallendem Geruch nach bitteren

Mandeln. Ueber die letale Dosis ist wenig bekannt. Doch haben in

einem von +Bahrdt+ (Arch. f. Heilk. 1871, pag. 320) mitgetheilten

Falle schon 20 Tropfen den Tod eines 19jährigen Mannes herbeigeführt.

Aus den bisher beobachteten Fällen von Nitrobenzolvergiftung

(Literatur v. in +Filehne+’s „Ueber die Giftwirkungen des

Nitrobenzols“. Archiv f. experim. Path. IX, 329) ergibt sich, dass

die Vergiftungserscheinungen manchmal erst nach 1-2 Stunden auftreten

können und dass schon in dieser Periode eine eigenthümliche graublaue

Hautverfärbung sich einstellt, die von Einzelnen (+Letheby+) von

einer Reduction des Nitrobenzols zu Anilin hergeleitet wird,

während Andere (+Filehne+) sie aus der behinderten Oxydation und

braunen Verfärbung des Blutes durch Nitrobenzol erklären. Hierauf

folgt in der Regel Leibschmerz und Erbrechen, Zusammenstürzen und

Bewusstlosigkeit, Zuckungen, Dilatation der Pupillen, Tod unter

Sopor. In einzelnen Fällen wurde vorübergehende Besserung, namentlich

Wiederkehr des Bewusstseins, beobachtet (+Bahrdt+). Bei der Section

wurde dunkelbraunes, flüssiges Blut gefunden (diese Farbe bot

im +Bahrdt+’schen Falle schon das aus der Ader gelassene Blut),

braune Verfärbung der Musculatur, Injection und Ecchymosirung der

Magenschleimhaut und ein auffallender Bittermandelgeruch im Magen

und in den übrigen Organen. Dieser Geruch ist intensiver und hält

sich auch in der Leiche ungleich länger als der nach Blausäure. In

einem von uns obducirten Falle von Nitrobenzolvergiftung (2jähriges

Kind, welches von vergossenem Mirbanöl genascht hatte; erste Symptome

nach 2 Stunden, Tod nach 9 Stunden) war der Geruch in den Lungen

und im Magen auffallend und das Blut bräunlich. Sonst fand sich

nichts Auffälliges. In einem zweiten Falle (Tod nach 3 Stunden)

ergab sich derselbe Befund. Der Mann hatte gemeinschaftlich mit drei

anderen Personen aus einer gefundenen, mit „Rum“ bezeichneten, aber

Nitrobenzol enthaltenden Flasche getrunken. Seine Gefährten zeigten

schwere Vergiftungssymptome, kamen aber mit dem Leben davon. Eine

Vergiftung mit anilinhaltigem Nitrobenzol, bei welcher, trotzdem

circa 16·0 genommen wurden, der Tod nicht eintrat, beschreibt

+Litten+ (Berliner klin. Wochenschr. 1881, pag. 23). Die Haut war

blau bis graublau gefärbt, ebenso die Schleimhäute, namentlich der

Conjunctiven. Dieser Befund bestand durch 3 Tage, während welcher

Zeit die Exspirationsluft und der Harn Bittermandelgeruch zeigten.

Aehnliche Fälle haben +Mehrer+ (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 1) und

+Müller+ (Med. Centralbl. 1887, pag. 301) beobachtet. In letzterem

war der Obductionsbefund ähnlich wie nach Vergiftung mit chlorsaurem

Kali. Auch fanden sich die Methämoglobininfarcte in den Nieren.

[Sidenote: Nitroglycerinvergiftung.]

Die bereits wiederholt vorgekommenen Vergiftungen mit +Nitroglycerin+

veranlassen uns auch dessen zu erwähnen. Sie geschehen theils mit

flüssigem Nitroglycerin, welches eine klare, ölige, hellgelbe,

süss und gewürzhaft schmeckende Substanz darstellt, oder mit

dem gegenwärtig als Sprengmittel so verbreiteten +Dynamit+ und

+Dualin+. Ersteres ist Nitroglycerin mit ein Viertel seines

Gewichtes Infusorienerde (Kieselguhr) gemischt, letzteres ein durch

Tränkung von Sägespänen mit Nitroglycerin erzeugtes Präparat. Die

Mehrzahl der Vergiftungen geschah zufällig (vgl. Zusammenstellung

der Literatur bis 1868 von +Husemann+ in Virchow’s Jahrb.; weitere

Fälle ibidem, 1870, I, pag. 352 und 436; +Bruel+, „Rech. exp. sur

les effets toxiques de la nitroglycérine et la dynamite“. Paris

1876; +Eulenberg+, Gewerbehygiene. 482), doch sind auch Morde

und Mordversuche vorgekommen. Einen solchen Fall hat +Husemann+

(Deutsche Klinik. 1867, Nr. 18) mitgetheilt, ein zweiter mit Dynamit

unternommener findet sich in Maschka’s Gutachten, 1873, IV, 257, und

einen dritten (Doppelmord durch Vergiftung mit Dynamit) hat +Wolff+

publicirt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXVIII, 1). Die Dosis

toxica letalis ist noch unbestimmt. Es wird angegeben, dass schon

⅒-⅕ Gran reinen Nitroglycerins Vergiftungserscheinungen bewirken

können. Ein tödtlicher Ausgang wurde nach dem Genusse von 1 Unze

und ein anderer (+Holst+) nach 2 Mundvoll Sprengöl beobachtet. Doch

ist es zweifellos, dass schon viel geringere Mengen letalen Ausgang

herbeiführen können, da schon 2-3 Tropfen im Stande sind, einen Hund

zu tödten. Die Erscheinungen, welche während des Lebens beobachtet

wurden, waren Kopfschmerz, Leibschmerzen, Erbrechen und Diarrhöe,

Geruch des Erbrochenen nach Nitroglycerin, starke Beschleunigung des

Athmens, Frostanfälle, Schwindel, schlafartiger Zustand, Lähmung.

In dem Falle von +Holst+ starb der Mann 6½ Stunden nach Beginn

der ersten Vergiftungserscheinungen, im +Wolff+’schen Fall die Frau

3, der Mann 4 Tage nach der Ingestion. Die Section ergab in diesen

Fällen Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut, sonst einen

negativen Befund. Bei Vergiftungen mit Dynamit oder Dualin wäre nach

dem charakteristischen Kieselguhr oder nach Sägespänen zu forschen.

Ersteren in den gereichten Speisen nachzuweisen, war in dem von

+Maschka+ mitgetheilten Falle gelungen.

Strychninvergiftung.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 83 / 132 段