Natronlauge etc. sind für Kohlenoxydblut ungemein charakteristisch,
doch sind diese Erscheinungen keineswegs in allen Fällen in
gleich exquisiter Weise entwickelt und können sogar vollkommen
fehlen, obwohl zweifellos eine Kohlenoxydvergiftung vorliegt. Es
ist zunächst ein wesentlicher Unterschied, ob das Individuum in
der Kohlenoxydatmosphäre gestorben ist, oder erst nachträglich,
nachdem, wie z. B. bei Kohlendunstvergiftung geschehen kann, die
Kohlenoxydbildung im Locale wieder aufgehört hatte, oder nachdem der
Betäubte aus dem betreffenden Raume entfernt worden war. In letzterem
Falle wird das Blut desto weniger CO-Hämoglobin enthalten, je länger
das Individuum noch gelebt und kohlenoxydfreie Luft geathmet hat.
Bestimmtes über die Zeit, welche erforderlich ist, damit durch
blosses Luftathmen das CO wieder aus dem Blut verschwinde, ist leider
nicht bekannt. In einem schweren Falle von Leuchtgasvergiftung
waren wir im Stande, in dem zwei Stunden nach der Auffindung des
Betreffenden, respective nach dessen Uebertragung in das Innsbrucker
Krankenhaus entnommenen Blute noch CO durch den Spectralapparat
deutlich nachzuweisen. +Pouchet+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 482)
soll dieses sogar noch nach 60 (!?) und +Koch+ („Zur Encephalomalacie
nach CO-Vergiftung.“ Diss. Greifswald 1892) nach 10 Stunden gelungen
sein. +Wesche+ dagegen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876,
XXV, pag. 276) konnte bei einer Frau, die, nachdem sie in einer
Leuchtgasatmosphäre betäubt gefunden und höchstens zwei Stunden
darnach gestorben war, nur undeutlich die spectrale Reaction des
CO-Hämoglobin constatiren und fand bei Versuchen mit Kaninchen,
die er durch drei Minuten lang dauerndes Einleiten von Leuchtgas
unter einer Glasglocke betäubt hatte, dass, wenn die Thiere nur 15
Minuten reine Luft geathmet haben, die spectroskopische Untersuchung
schon kein genaues Resultat ergab. Diese Beobachtung, sowie die
Thatsache, dass kohlenoxydhaltiges Blut durch blosses Schütteln
mit atmosphärischer Luft in gewöhnliches verwandelt werden kann
(+Liman+, Med. Centralbl. 1876, pag. 353), lässt darauf schliessen,
dass auch bei durch CO betäubten Menschen schon ein verhältnissmässig
kurz dauerndes Athmen von frischer Luft genügt, um das CO aus dem
Blut verschwinden zu machen, ein Umstand, der zugleich zeigt, dass
wir in der Zuleitung frischer Luft und in energischer Einleitung
der künstlichen Athmung die wichtigsten und ausgiebigsten Mittel zu
erblicken haben, um solche Verunglückte zu retten.
[Sidenote: Nachweisbarkeit des CO im Blute.]
Aber auch wenn die Individuen in der betreffenden Atmosphäre selbst
umgekommen sind, wird der Befund modificirt durch die Menge des
Kohlenoxyds, welches in das Blut aufgenommen wurde, respective
durch die Menge des Hämoglobins, welches unverändert geblieben ist.
Auch der Umstand, ob ausser dem CO noch andere giftige Gase der
Atmosphäre beigemengt waren, ist sowohl bezüglich der Schnelligkeit,
mit welcher der Tod eintritt, als bezüglich des Verhaltens des
Blutes von Einfluss. Die exquisitesten Befunde liefert die
Leuchtgasvergiftung, weil es sich dabei um grössere Kohlenoxydmengen
handelt und vorzugsweise nur diese den Tod bedingen, während bei
der Kohlendunstvergiftung, noch mehr aber bei der Erstickung im
Rauch auch grosse Mengen von Kohlensäure mitwirken, die für sich
allein den Tod bewirken können. Auch kann es geschehen, dass eine
genügende Sättigung des Blutes mit CO deshalb nicht zu Stande kam,
weil das Individuum in Folge Aspiration erbrochener Substanzen schon
in früheren Perioden der Vergiftung gestorben ist. Enthält das Blut
aus einem der angeführten Gründe nur wenig CO, so kann das spectrale
Bild der wässerigen Blutlösung ein combinirtes sein, indem ein Theil
des Blutes durch Schwefelammonium reducirt wird, ein anderer (das
Kohlenoxydhämoglobin) aber nicht. Man sieht dann die ursprünglichen
Absorptionsbänder sich erhalten, den Zwischenraum zwischen denselben
aber sich desto mehr verdunkeln, je mehr Oxyhämoglobin in der Lösung
gewesen war. Nach +F. Falk+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med.
II, 260) hält sich das CO in den Muskeln länger als im Blute, ebenso
in Extravasaten länger als im circulirenden Blut. So war in einem
von uns secirten, und von +Szigeti+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl.
Med. 1893, VI, 64) publicirten Falle ein Laternenanzünder, welcher
beim Durchblasen des Brenners einer Gaslaterne betäubt von der Leiter
herabgestürzt war, nach 5 Stunden gestorben. Die Obduction ergab eine
Schädelfissur und intermeningeales Extravasat als Todesursache. Im
Blute konnte kein CO nachgewiesen werden, wohl aber in dem Extravasat
und in den Suffusionen über der Fissur.
Der Fäulniss widersteht das Kohlenoxydhämoglobin lange. Wir waren
wiederholt im Stande, wenn wir das Blut von in Leuchtgas oder
Kohlendunst Umgekommenen in Reagensgläschen aufbewahrten, noch nach
2-3 Monaten zu bemerken, dass das Blut sowohl die rothe Farbe,
als das dem Kohlenoxydhämoglobin zukommende spectrale Verhalten
zeigte. In einem von +Sarkawski+ (Virchow’s Jahrb. 1874, I,
576) mitgetheilten Falle konnte +Blumenstok+ noch nach 51 Tagen
Kohlenoxyd im Blute nachweisen. Die Nachweisbarkeit hat jedoch
ihre Grenze, und wir möchten insbesondere davor warnen, dann,
wenn das Blut bereits missfärbig geworden ist, aus dem Persistiren
zweier Absorptionsstreifen nach Zusatz von Schwefelammonium auf die
Anwesenheit von Kohlenoxydhämoglobin zu schliessen, da das durch
Fäulniss, namentlich bei reichlicherer Gegenwart von Ammoniak, sich
zersetzende Blut nach einiger Zeit in Hämatin umgewandelt wird,
welches ein ähnliches spectrales Verhalten zeigt. Ein solches Blut
ist jedoch missfärbig, trübt sich stark bei Verdünnung mit Wasser
und zeigt anfangs entweder nur undeutliche Absorptionsbänder oder
blos eine Schattirung von Grün und lässt erst +nach+ Zusatz von
Schwefelammonium zwei deutliche Absorptionsbänder erkennen, von denen
besonders das zu Roth näher liegende durch seine Schwärze und seine
scharfe Abgrenzung sich auszeichnet.
[Sidenote: Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und
Leuchtgasvergiftung.]
Noch wenig ventilirt ist die Frage, ob und inwieferne eine
Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung
möglich ist. Zum ersten Male trat an uns die Frage heran aus Anlass
eines schrecklichen Falles von Vergiftung von 19 Arbeitern durch
Leuchtgas, da man von geklagter Seite die Möglichkeit plausibel
machen wollte, dass die Genannten überhaupt nicht durch Leuchtgas,
sondern durch Kohlendunst umgekommen seien. Diese Angabe erwies
sich aber als gänzlich unhaltbar, denn es sprachen dagegen ausser
den sonstigen Umständen einestheils die Erhebungen bezüglich der
betreffenden Heizapparate, anderntheils der Obductionsbefund.
In ersterer Beziehung gingen die Aussagen der Geretteten dahin, dass
am Mittag vor der Unglücksnacht zum letzten Male in den zwei in der
betreffenden Kellerwohnung befindlichen englischen Oefen gekocht
wurde, und dass spätestens um 2 Uhr Nachmittags in beiden Herden das
Feuer erloschen und nicht mehr angefacht worden war. Unter diesen
Umständen konnte nicht zugegeben werden, dass die erst zwischen 7 und
8 Uhr Abends begonnenen Erscheinungen der CO-Vergiftung von der zur
Bereitung des Mittagmahles eingeleiteten Feuerung hergerührt haben
konnten, da bis dahin der in die Respirationsluft etwa gekommene
Kohlendunst schon lange wieder verschwunden sein musste. Da ausserdem
ausdrücklich angegeben wurde, dass mehrere der Verunglückten noch
Abends in den Herden nachschauten, ob der ihnen aufgefallene Geruch
nicht etwa von Kohlendunst herrühre, die Oefen aber kalt und die
Kohlen darin erloschen fanden, und dass sie sogar aus Vorsicht die
Klappe in dem einen Ofen öffneten, während der andere überhaupt
gar keinen Vorschieber besass, so folgt daraus, dass selbst, wenn
später als Mittag noch Feuer in den Herden gewesen wäre, doch daraus
keine Kohlendunstvergiftung resultiren konnte, weil der Abzug der
Verbrennungsgase gar nicht gehindert war.
Was den Obductionsbefund betrifft, so ergab derselbe bei den acht
Leichen hellrothe Todtenflecke, rosenrothe Schleimhäute, sowie eine
auffallend hellrothe Farbe des Blutes und consecutiv lebhaft rothe
Färbung sämmtlicher Organe. Die Kohlenoxydvergiftung stand somit
ausser Zweifel, obgleich keine weitere Untersuchung des Blutes
vorgenommen worden war. Aber es musste auch eben aus dem exquisiten
Vorhandensein der genannten Erscheinungen bei so vielen Leichen
und bei dem Umstande, dass noch zehn andere Personen hochgradige
Vergiftungserscheinungen darboten, geschlossen werden, dass sehr
grosse Mengen von CO im Spiele waren, wie sie ganz wohl und leicht
durch die Leuchtgasausströmung, nicht aber unter den erwähnten
Umständen und bei der geringen Menge der in den Oefen gefundenen
Kohlen- und Aschenreste durch unvorsichtige Heizung der Oefen in die
Kellerluft hineingelangt sein konnten.
Ueberhaupt ist festzuhalten, dass im Allgemeinen die
Leuchtgasvergiftungen viel gefährlicher sind, als jene durch
Kohlendunst, weil das Leuchtgas mehr CO enthält als letzterer, und
weil das Zuströmen des Leuchtgases continuirlich erfolgt, beim
Kohlendunst aber nur so lange, als die Kohle glüht, wobei ausserdem
nicht zu übersehen ist, dass das Leuchtgas mit einem gewissen
Drucke ausströmt, der, wie bekannt, gerade in der Nacht, also zur
gefährlichsten Zeit, stärker ist, als am Tage. Daher bieten auch
die Leichen der im Leuchtgas umgekommenen Personen in der Regel
exquisitere Befunde dar, als jene der durch Kohlendunst Vergifteten,
und es ist begreiflich, dass die oben erwähnte Möglichkeit, dass
ein Individuum in einem bestimmten Raume an Kohlenoxydvergiftung
gestorben sein konnte, ohne dass die Leiche die charakteristischen
Erscheinungen der letzteren bietet, überhaupt nur bei der
Kohlendunstvergiftung, kaum aber bei der Leuchtgasvergiftung
vorkommen kann.[453]
Verrussung der Respirationsöffnungen, insbesondere der
Nasenöffnungen, bei der Kohlendunstvergiftung, sowie russige
Niederschläge auf der Schleimhaut der Respirationswege können
selbstverständlich nur vorkommen, wenn die Erstickung in Rauch
geschah, nicht aber bei der Kohlendunstvergiftung im engeren Sinne.
Immerhin müsste man auf einen solchen Befund reagiren, der geeignet
wäre, gegen eine Leuchtgasvergiftung zu sprechen. Einen Geruch nach
Leuchtgas in den Lungen oder sonst im Körper haben wir in unseren
Fällen niemals beobachtet.
In den meisten Fällen wird man bezüglich der Differentialdiagnose
zwischen Leuchtgas- und Kohlendunstvergiftung blos auf die Erwägung
der Umstände des Falles angewiesen sein, und diese sind auch in der
Regel derart, dass sie ohne besondere Schwierigkeit die Entscheidung
gestatten.
Interessant war in dem von uns begutachteten Falle der Umstand, dass
laut Aussage einzelner Zeugen, welche den betreffenden Kellerraum
am Morgen nach der Katastrophe betraten, eine kleine Nachtlampe in
einer Fensternische noch gebrannt haben soll und von geklagter Seite
behauptet wurde, dass dieser Umstand gegen eine Leuchtgasvergiftung
spreche, da es bei einer Leuchtgaseinströmung zu einer Explosion
gekommen wäre. Dagegen musste jedoch eingewendet werden, dass das
Zustandekommen einer Explosion die Anhäufung sehr grosser Gasmengen
erfordert, zu welcher es bei der Entfernung des Locales von der
Quelle der Ausströmung und bei der Ventilation desselben durch zwei
Schlote, vier nicht hermetisch geschlossene Fenster und die Thüre
nicht kommen konnte, dass aber eine weit unter der zur Explosion
erforderlichen stehende Gasmenge genügte, um sämmtliche im Locale
befindliche Individuen zu vergiften. In einem mehrere Personen
betreffenden Vergiftungsfalle durch Leuchtgas war, wie +Guillié+
(Annal. d’hygiène publ. 1893, XXIX, 364) berichtet, sogar eine
Lampe, während mehrere Personen theils schon betäubt waren, theils
Uebligkeiten zeigten, angezündet worden, ohne dass eine Explosion
erfolgte.
[Sidenote: Nachkrankheiten nach CO-Vergiftung.]
Von den Nachkrankheiten, die nach CO-Vergiftung zurückbleiben können,
wurden besonders croupöse Processe im Rachen beschrieben. Wir
fanden die Anfänge derselben bereits bei einem Individuum, welches
17 Stunden nach seinem Auffinden in einer Kohlendunstatmosphäre
gestorben war, ebenso bei einem kleinen Mädchen, das nach einem
Zimmerbrande bewusstlos gefunden wurde (während sein Schwesterchen
bereits todt war) und erst nach mehreren Tagen starb. In einem auch
von +Rochelt+ (Wiener med. Presse. 1875, Nr. 49) beschriebenen
Falle sahen wir nach Leuchtgasvergiftung bei einem kräftigen Manne
primären Blödsinn mit gleichzeitigem Verlust der Sensibilität der
Haut und mit Parese zurückbleiben, der erst nach vielen Monaten in
Genesung überging. Vorübergehende Glycosurie scheint zum typischen
Bilde der Kohlenoxydvergiftung zu gehören, wie zuerst +Hasse+,
dann +H. Friedberg+ u. A., sowie +Kahler+ (l. c.) und +R. Jaksch+
(Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 17) nachgewiesen haben. Ueber
einen Anfall von Mania transitoria im Kohlenoxydrausche hat +Casper+
berichtet; ein anderer solcher Fall, einen im Leuchtgas betäubten
Arbeiter betreffend, findet sich im Jahrbuch f. Pharmacie. 1870,
pag. 540. Interessant ist die retrograde Amnesie, welche nach
Kohlenoxydvergiftungen von +Briand+, +Azam+, +Barthelemi+ etc. und
neuestens von +Fallot+ (Annal. d’hygiène publ. 1892, XXVII, pag.
244) beobachtet wurde. Im letzteren Falle konnte sich die Frau
weder an den Selbstmord, noch an die Ereignisse der drei diesem
vorangegangenen Tage erinnern. In schweren und protrahirten Fällen
kommt es, wie +Klebs+ (Virchow’s Archiv. XXXII) nachwies, zu
vasomotorischen und trophischen Störungen der Haut verschiedener
Art und verschiedenen Grades und daher leicht zur Entstehung von
Hautnecrosen, insbesondere von Drucknecrosen (+Kahler+, Prager med.
Wochenschr. 1881, Nr. 48) und zu symmetrischen Erweichungsherden in
der inneren Kapsel und in den inneren Linsenkerngliedern. Zwei Fälle
letzterer Art sah +Klebs+, ein anderer wird von +Lesser+ (Atlas III)
beschrieben und abgebildet, und einen ganz gleichen mit Dermatitis
bullosa an beiden Händen verbundenen Befund constatirten wir bei
einer im März 1885 obducirten Frau, welche an Kohlendunstvergiftung
nach 5tägiger Asphyxie gestorben war. Einen weiteren (Tod nach 8
Tagen) beobachtete +Poelchen+ (Virchow’s Archiv. CXII, pag. 26). Die
Erweichung war beiderseits im mittleren Gliede des Linsenkernes hart
an der inneren Kapsel. Es fand sich isolirte fettige Degeneration
und Verkalkung der zuführenden Gefässe, deren Grund +Poelchen+ darin
sieht, dass letztere gleich an ihrem Ursprung sehr eng, ausserdem
unverhältnissmässig lang, ohne Anastomosen, ohne Vasa vasorum und
allein auf die Ernährung durch das kreisende Blut beschränkt sind.
Die Degeneration dieser Gefässe ist das Primäre, die Erweichung in
den Linsenkernen das Secundäre. +Kolisko+[454] findet die Ursache
dieser Necrosen, von welchen +Koch+ (Diss. Greifswald 1892) zwei
neue Fälle mittheilt, in dem endarterienartigen Verlaufe der die
Grosshirnganglien versorgenden Gefässäste (Centralarterien, deren
Verschluss und schon die Schwächung des Blutstromes in ihnen zu
Encephalomalacien führen kann. Vielleicht kommen solche Necrosen
nach protrahirten anderweitigen Asphyxien auch vor. Sie können auch
an sich zur Aufklärung gewisser Todesfälle beitragen. In einem
unserer Fälle wurden 2 Arbeiter eines Morgens im April bewusstlos
in einer Kammer gefunden. Es wurde aus äusseren Gründen an eine
Ptomain- (Wurst-) Vergiftung gedacht und, da der eine nach 2
Tagen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, starb, die
gerichtliche Obduction eingeleitet. Da diese ausser leichtem Icterus
und beginnender parenchymatöser Degeneration der Organe symmetrische
Necrosen in den vorderen Partien beider Linsenkerne ergab und
uns ausserdem mitgetheilt wurde, dass bei dem anderen Arbeiter
eine brandblasenartige Dermatose am Rücken beider Hände und Füsse
eingetreten sei, habe ich eine Kohlenoxydvergiftung diagnosticirt,
die sich auch wirklich durch die Erhebungen bestätigte. -- Die oben
erwähnte nach CO-Vergiftung auftretende retrograde Amnesie kann auch
nach anderen schweren Asphyxien vorkommen.
[Sidenote: Kohlensäurevergiftung.]
Vergiftung mit +Kohlensäure+ kann geschehen in geschlossenen Räumen,
in welchen organische Substanzen faulen (Grüfte) oder gähren (Bier-
und Weinkeller), an Orten, wo Kohlensäure durch Selbstzersetzung
von Kohlensäureverbindungen, besonders von kohlensaurem Kalk, sich
bildet, wie z. B. in Brunnen[455], ferner in der Nähe von Kalk- und
Ziegelöfen, Kohlenmeilern und in Localen, wo Individuen ihre eigene
Exspirationsluft athmen müssen. Letzteres kann geschehen durch
Einschliessen von Individuen, z. B. Kindern, in enge Räume (Kisten,
Koffer) oder in geschlossenen Localen, wo unverhältnissmässig viele
Menschen angesammelt sind. Entsetzliche solche Fälle finden sich
in +Husemann+’s Toxikologie. So wurden im Fort William in Calcutta
146 Personen in einem blos 20 Quadratfuss messenden geschlossenen
Raum eingesperrt. Bis zum Morgen fand man 123 todt. Im Jahre 1742
wurden in das Wachtzimmer von St. Martin in London, welches 6
Quadratfuss mass und blos 6 Fuss hoch war, 28 Personen gesperrt, von
denen am anderen Tage 4 todt gefunden wurden. Auch im Kohlendunst
und im sogenannten Cloakengas bildet die Kohlensäure einen
wesentlichen Bestandtheil. Der Tod erfolgt unter den Erscheinungen
der Erstickung, und zwar je nach dem Kohlensäuregehalt der Luft
entweder plötzlich oder allmälig. Die Sectionsbefunde sind dieselben
wie beim Erstickungstod. In den meisten solchen Fällen dürfte der
Tod überhaupt weniger durch die Kohlensäure, als vielmehr durch
den Mangel an Sauerstoff erfolgen, da nach +Bert+ u. A. Thiere,
wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, erst bei einem Gehalte von
30 bis 40% der Athmungsluft an Kohlensäure zu Grunde gehen und da
+Demarquay+ durch 10 Minuten eine Luft ohne Schaden athmen konnte,
welche 12·5% CO₂ enthielt. Dies haben auch Beobachtungen +Körber+’s
(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 49) bestätigt.
[Sidenote: Schwefelwasserstoffvergiftung.]
Vergiftungen mit +Schwefelwasserstoff+, von welchem nach
+Eulenberg+ 0·12%, nach +Smirnow+ (Med. Centralbl. 1884, Nr. 37)
½%, der Atmosphäre beigemengt, Hunde zu tödten im Stande sind,
kommen besonders durch sogenanntes Cloakengas beim Ausräumen
lange verschlossen gewesener Abtrittsgruben vor, namentlich im
Sommer. Dasselbe ist vorzugsweise ein Gemisch von Kohlensäure,
Schwefelwasserstoff und atmosphärischer Luft, welches bis
zu 8% Schwefelwasserstoff enthalten kann. Ferner bildet der
Schwefelwasserstoff einen Hauptbestandtheil des sogenannten
Lohgrubengases (bis 16%), neben grossen Mengen von Kohlensäure. Auch
im Steinkohlenleuchtgas, sowie in den Pulver- (Minen-) Gasen ist
dasselbe enthalten. Das Zusammenstürzen tritt in solchen Gasgemischen
in der Regel plötzlich ein unter suffocatorischen Erscheinungen.
Auch der Leichenbefund ist analog dem beim Erstickungstode, so
dass wohl in der Regel das Zusammenstürzen, respective der Tod
weniger durch die giftigen Gase als solche, sondern in Folge der
durch ihre Ansammlung veranlassten Sauerstoffverdrängung aus den
betreffenden Räumen zu erfolgen scheint. Als besonderes Symptom
wird von +Casper+ eine auffallend schwarze (tintenschwarze), von
Anderen eine schmutziggrünliche Färbung des Blutes angegeben. In
den von uns obducirten Fällen zeigte das Blut, wenn die Leichen
frisch zur Obduction kamen, nur das Verhalten des gewöhnlichen
Erstickungsblutes; auch eine Zerstörung der Blutkörperchen, wie sie
von Einzelnen hervorgehoben wurde, fand sich nicht. Gleicher Befund
ergab sich auch bei mehreren von uns angestellten Thierversuchen.
Dagegen tritt die Fäulniss bei derartigen Leichen sehr rasch ein,
nicht aber etwa wegen der Einwirkung des Schwefelwasserstoffes,
denn dieser hat, wie +Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 667),
+Froschauer+ (Wiener med. Presse. 1882, pag. 271) und +Cantani+
(Med. Centralbl. 1882, pag. 277) nachweisen, an und für sich
eine antiseptische Wirkung, sondern wegen der anderweitigen
Verhältnisse, unter welchen solche Vergiftungen geschehen.[456] Bei
den Unglücksfällen in Abortgruben kann auch der Tod zunächst durch
Ertrinken in der Abortflüssigkeit erfolgen, in welche die durch das
Cloakengas bewusstlos Gewordenen hineingerathen sind. Man findet
dann meist in den Luftwegen aspirirte Cloakenstoffe und ebensolche
verschluckt im Magen.
Die Vergiftung mit Blausäure.
In forensischer Beziehung kommen die Blausäure als solche und die
metallischen Cyanide in Betracht.
Die österreichische officinelle +Blausäure+ enthält 2% wasserfreie
Säure (Maximaldosis in Einzelngaben 0·05 Grm. oder gutt. 2, und 0·2
oder gutt. 8 pro die). Von der wasserfreien Blausäure werden 5-6
Cgrm. als letale Dosis für einen Erwachsenen angegeben. Die Blausäure
bildet einen Bestandtheil der Aqua amygd. amararum (0·1%), der
Aqua laurocerasi (0·07-0·1%) und der Aqua cerasorum nigr. (0·04%).
Der Blausäuregehalt dieser Arzneistoffe stammt aus dem Amygdalin
der betreffenden Pflanzentheile, welches bei Gegenwart von Wasser
durch das in demselben ebenfalls enthaltene Emulsin in Blausäure,
Bittermandelöl und Zucker gespalten wird. Aus diesem Grunde können
auch die betreffenden Pflanzentheile selbst giftig werden, darunter
namentlich die bitteren Mandeln, von denen nach +Husemann+ 4-6 Stück
hinreichen, um ein Kind zu vergiften. Ein von uns obducirter 3jähriger
Knabe hatte 7-10 Stück bittere Mandeln eines im Freien wachsenden
Baumes gegessen, war kurz darnach erkrankt und in 2 Stunden ohne
ärztliche Behandlung gestorben. Im Magen fand sich eine reichliche
Menge zerkauter Mandeln, aber kein Blausäuregeruch. Auch wurde keine
Blausäure chemisch nachgewiesen und selbst die Guajacharzprobe ergab
ein negatives Resultat. Ueber eine Vergiftung eines Erwachsenen mit 2
handvoll bitterer Mandeln berichtet +Daker+ (Virchow’s Jahrb. 1881,
I, 457). Der Mann wurde gerettet und im ausgepumpten Mageninhalte
Blausäure nachgewiesen. Auch Selbstmorde mit bitteren Mandeln sind
vorgekommen. +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1869, pag. 838)
berichtet über einen solchen und einen zweiten haben wir im Jahre 1885
obducirt. Er betraf eine in misslichen Verhältnissen befindliche Frau,
bei welcher Unmassen zerkauter Mandeln und starker Blausäuregeruch
im Magen gefunden wurden. Das im Handel vorkommende Bittermandelöl
enthält in der Regel ebenfalls Blausäure und ist deshalb im hohen Grade
giftig, während reines Bittermandelöl nur nach Art ätherischer Oele
und nur in grösserer Dosis schädlich wirkt. Blausäurehaltig sind auch
gewisse Liqueure, wie Persico, Marasquino etc., zu deren Bereitung
Kerne von Kirschen, Pfirsichen etc. genommen werden. Eine Vergiftung
mit reichlich genossenen Pflaumenkernen hat +Seferowitz+ (Wiener med.
Blätter 1882, Nr. 13) beobachtet.
[Sidenote: Cyankalium.]
Von den metallischen +Cyaniden+ sind vorzugsweise diejenigen giftig,
welche schon in der Kälte mit Säuren Cyanwasserstoff entwickeln, und
unter diesen nimmt das jetzt so verbreitete +Cyankalium+ die erste
Stelle ein. Das Ferrocyankalium (gelbe Blutlaugensalz) und ähnliche
Doppelsalze werden in der Regel für ungiftig gehalten, weil sie
angeblich nur beim Erhitzen mit Säuren Blausäure liefern. Es scheint
jedoch, dass sie unter gewissen Umständen, namentlich wenn gelbes
Blutlaugensalz mit Säuren genommen wurde, doch giftig wirken können, da
+Sonnenschein+ (l. c. 170), +Jirusch+ (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte,
1875, pag. 399), +Volz+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI,
pag. 57) und +Landgraf+ (Friedreich’s Blätter, 1885, pag. 201) über
solche Fälle berichten. Von Wichtigkeit ist die aus Anlass eines in
Wien an einem Briefträger begangenen Giftmordes mit Cyankalium, durch
+Ludwig+ und +Mauthner+ (Wiener med. Blätter, 1880, Nr. 44) gemachte
Beobachtung, dass einzelne Sorten von Cyankalium gelbes Blutlaugensalz
enthalten[457], worauf bei Untersuchung auf Blausäure insoferne
Rücksicht genommen werden muss, als auch dieses Salz nicht blos mit
stärkeren, sondern schon mit verdünnten Mineralsäuren und selbst mit
Weinsäure destillirt ein blausäurehaltiges Destillat liefert. Es ist
demnach bei Untersuchung auf Blausäure auf die etwaige Anwesenheit von
gelbem Blutlaugensalz Rücksicht zu nehmen, beziehungsweise dieses vor
der Destillation auszufällen.
[Sidenote: Cyankaliumvergiftung. Verlauf der Blausäurevergiftung.]