Die hellrothe Farbe, das spectrale Verhalten, sowie jenes gegen

Natronlauge etc. sind für Kohlenoxydblut ungemein charakteristisch,

doch sind diese Erscheinungen keineswegs in allen Fällen in

gleich exquisiter Weise entwickelt und können sogar vollkommen

fehlen, obwohl zweifellos eine Kohlenoxydvergiftung vorliegt. Es

ist zunächst ein wesentlicher Unterschied, ob das Individuum in

der Kohlenoxydatmosphäre gestorben ist, oder erst nachträglich,

nachdem, wie z. B. bei Kohlendunstvergiftung geschehen kann, die

Kohlenoxydbildung im Locale wieder aufgehört hatte, oder nachdem der

Betäubte aus dem betreffenden Raume entfernt worden war. In letzterem

Falle wird das Blut desto weniger CO-Hämoglobin enthalten, je länger

das Individuum noch gelebt und kohlenoxydfreie Luft geathmet hat.

Bestimmtes über die Zeit, welche erforderlich ist, damit durch

blosses Luftathmen das CO wieder aus dem Blut verschwinde, ist leider

nicht bekannt. In einem schweren Falle von Leuchtgasvergiftung

waren wir im Stande, in dem zwei Stunden nach der Auffindung des

Betreffenden, respective nach dessen Uebertragung in das Innsbrucker

Krankenhaus entnommenen Blute noch CO durch den Spectralapparat

deutlich nachzuweisen. +Pouchet+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 482)

soll dieses sogar noch nach 60 (!?) und +Koch+ („Zur Encephalomalacie

nach CO-Vergiftung.“ Diss. Greifswald 1892) nach 10 Stunden gelungen

sein. +Wesche+ dagegen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876,

XXV, pag. 276) konnte bei einer Frau, die, nachdem sie in einer

Leuchtgasatmosphäre betäubt gefunden und höchstens zwei Stunden

darnach gestorben war, nur undeutlich die spectrale Reaction des

CO-Hämoglobin constatiren und fand bei Versuchen mit Kaninchen,

die er durch drei Minuten lang dauerndes Einleiten von Leuchtgas

unter einer Glasglocke betäubt hatte, dass, wenn die Thiere nur 15

Minuten reine Luft geathmet haben, die spectroskopische Untersuchung

schon kein genaues Resultat ergab. Diese Beobachtung, sowie die

Thatsache, dass kohlenoxydhaltiges Blut durch blosses Schütteln

mit atmosphärischer Luft in gewöhnliches verwandelt werden kann

(+Liman+, Med. Centralbl. 1876, pag. 353), lässt darauf schliessen,

dass auch bei durch CO betäubten Menschen schon ein verhältnissmässig

kurz dauerndes Athmen von frischer Luft genügt, um das CO aus dem

Blut verschwinden zu machen, ein Umstand, der zugleich zeigt, dass

wir in der Zuleitung frischer Luft und in energischer Einleitung

der künstlichen Athmung die wichtigsten und ausgiebigsten Mittel zu

erblicken haben, um solche Verunglückte zu retten.

[Sidenote: Nachweisbarkeit des CO im Blute.]

Aber auch wenn die Individuen in der betreffenden Atmosphäre selbst

umgekommen sind, wird der Befund modificirt durch die Menge des

Kohlenoxyds, welches in das Blut aufgenommen wurde, respective

durch die Menge des Hämoglobins, welches unverändert geblieben ist.

Auch der Umstand, ob ausser dem CO noch andere giftige Gase der

Atmosphäre beigemengt waren, ist sowohl bezüglich der Schnelligkeit,

mit welcher der Tod eintritt, als bezüglich des Verhaltens des

Blutes von Einfluss. Die exquisitesten Befunde liefert die

Leuchtgasvergiftung, weil es sich dabei um grössere Kohlenoxydmengen

handelt und vorzugsweise nur diese den Tod bedingen, während bei

der Kohlendunstvergiftung, noch mehr aber bei der Erstickung im

Rauch auch grosse Mengen von Kohlensäure mitwirken, die für sich

allein den Tod bewirken können. Auch kann es geschehen, dass eine

genügende Sättigung des Blutes mit CO deshalb nicht zu Stande kam,

weil das Individuum in Folge Aspiration erbrochener Substanzen schon

in früheren Perioden der Vergiftung gestorben ist. Enthält das Blut

aus einem der angeführten Gründe nur wenig CO, so kann das spectrale

Bild der wässerigen Blutlösung ein combinirtes sein, indem ein Theil

des Blutes durch Schwefelammonium reducirt wird, ein anderer (das

Kohlenoxydhämoglobin) aber nicht. Man sieht dann die ursprünglichen

Absorptionsbänder sich erhalten, den Zwischenraum zwischen denselben

aber sich desto mehr verdunkeln, je mehr Oxyhämoglobin in der Lösung

gewesen war. Nach +F. Falk+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med.

II, 260) hält sich das CO in den Muskeln länger als im Blute, ebenso

in Extravasaten länger als im circulirenden Blut. So war in einem

von uns secirten, und von +Szigeti+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl.

Med. 1893, VI, 64) publicirten Falle ein Laternenanzünder, welcher

beim Durchblasen des Brenners einer Gaslaterne betäubt von der Leiter

herabgestürzt war, nach 5 Stunden gestorben. Die Obduction ergab eine

Schädelfissur und intermeningeales Extravasat als Todesursache. Im

Blute konnte kein CO nachgewiesen werden, wohl aber in dem Extravasat

und in den Suffusionen über der Fissur.

Der Fäulniss widersteht das Kohlenoxydhämoglobin lange. Wir waren

wiederholt im Stande, wenn wir das Blut von in Leuchtgas oder

Kohlendunst Umgekommenen in Reagensgläschen aufbewahrten, noch nach

2-3 Monaten zu bemerken, dass das Blut sowohl die rothe Farbe,

als das dem Kohlenoxydhämoglobin zukommende spectrale Verhalten

zeigte. In einem von +Sarkawski+ (Virchow’s Jahrb. 1874, I,

576) mitgetheilten Falle konnte +Blumenstok+ noch nach 51 Tagen

Kohlenoxyd im Blute nachweisen. Die Nachweisbarkeit hat jedoch

ihre Grenze, und wir möchten insbesondere davor warnen, dann,

wenn das Blut bereits missfärbig geworden ist, aus dem Persistiren

zweier Absorptionsstreifen nach Zusatz von Schwefelammonium auf die

Anwesenheit von Kohlenoxydhämoglobin zu schliessen, da das durch

Fäulniss, namentlich bei reichlicherer Gegenwart von Ammoniak, sich

zersetzende Blut nach einiger Zeit in Hämatin umgewandelt wird,

welches ein ähnliches spectrales Verhalten zeigt. Ein solches Blut

ist jedoch missfärbig, trübt sich stark bei Verdünnung mit Wasser

und zeigt anfangs entweder nur undeutliche Absorptionsbänder oder

blos eine Schattirung von Grün und lässt erst +nach+ Zusatz von

Schwefelammonium zwei deutliche Absorptionsbänder erkennen, von denen

besonders das zu Roth näher liegende durch seine Schwärze und seine

scharfe Abgrenzung sich auszeichnet.

[Sidenote: Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und

Leuchtgasvergiftung.]

Noch wenig ventilirt ist die Frage, ob und inwieferne eine

Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung

möglich ist. Zum ersten Male trat an uns die Frage heran aus Anlass

eines schrecklichen Falles von Vergiftung von 19 Arbeitern durch

Leuchtgas, da man von geklagter Seite die Möglichkeit plausibel

machen wollte, dass die Genannten überhaupt nicht durch Leuchtgas,

sondern durch Kohlendunst umgekommen seien. Diese Angabe erwies

sich aber als gänzlich unhaltbar, denn es sprachen dagegen ausser

den sonstigen Umständen einestheils die Erhebungen bezüglich der

betreffenden Heizapparate, anderntheils der Obductionsbefund.

In ersterer Beziehung gingen die Aussagen der Geretteten dahin, dass

am Mittag vor der Unglücksnacht zum letzten Male in den zwei in der

betreffenden Kellerwohnung befindlichen englischen Oefen gekocht

wurde, und dass spätestens um 2 Uhr Nachmittags in beiden Herden das

Feuer erloschen und nicht mehr angefacht worden war. Unter diesen

Umständen konnte nicht zugegeben werden, dass die erst zwischen 7 und

8 Uhr Abends begonnenen Erscheinungen der CO-Vergiftung von der zur

Bereitung des Mittagmahles eingeleiteten Feuerung hergerührt haben

konnten, da bis dahin der in die Respirationsluft etwa gekommene

Kohlendunst schon lange wieder verschwunden sein musste. Da ausserdem

ausdrücklich angegeben wurde, dass mehrere der Verunglückten noch

Abends in den Herden nachschauten, ob der ihnen aufgefallene Geruch

nicht etwa von Kohlendunst herrühre, die Oefen aber kalt und die

Kohlen darin erloschen fanden, und dass sie sogar aus Vorsicht die

Klappe in dem einen Ofen öffneten, während der andere überhaupt

gar keinen Vorschieber besass, so folgt daraus, dass selbst, wenn

später als Mittag noch Feuer in den Herden gewesen wäre, doch daraus

keine Kohlendunstvergiftung resultiren konnte, weil der Abzug der

Verbrennungsgase gar nicht gehindert war.

Was den Obductionsbefund betrifft, so ergab derselbe bei den acht

Leichen hellrothe Todtenflecke, rosenrothe Schleimhäute, sowie eine

auffallend hellrothe Farbe des Blutes und consecutiv lebhaft rothe

Färbung sämmtlicher Organe. Die Kohlenoxydvergiftung stand somit

ausser Zweifel, obgleich keine weitere Untersuchung des Blutes

vorgenommen worden war. Aber es musste auch eben aus dem exquisiten

Vorhandensein der genannten Erscheinungen bei so vielen Leichen

und bei dem Umstande, dass noch zehn andere Personen hochgradige

Vergiftungserscheinungen darboten, geschlossen werden, dass sehr

grosse Mengen von CO im Spiele waren, wie sie ganz wohl und leicht

durch die Leuchtgasausströmung, nicht aber unter den erwähnten

Umständen und bei der geringen Menge der in den Oefen gefundenen

Kohlen- und Aschenreste durch unvorsichtige Heizung der Oefen in die

Kellerluft hineingelangt sein konnten.

Ueberhaupt ist festzuhalten, dass im Allgemeinen die

Leuchtgasvergiftungen viel gefährlicher sind, als jene durch

Kohlendunst, weil das Leuchtgas mehr CO enthält als letzterer, und

weil das Zuströmen des Leuchtgases continuirlich erfolgt, beim

Kohlendunst aber nur so lange, als die Kohle glüht, wobei ausserdem

nicht zu übersehen ist, dass das Leuchtgas mit einem gewissen

Drucke ausströmt, der, wie bekannt, gerade in der Nacht, also zur

gefährlichsten Zeit, stärker ist, als am Tage. Daher bieten auch

die Leichen der im Leuchtgas umgekommenen Personen in der Regel

exquisitere Befunde dar, als jene der durch Kohlendunst Vergifteten,

und es ist begreiflich, dass die oben erwähnte Möglichkeit, dass

ein Individuum in einem bestimmten Raume an Kohlenoxydvergiftung

gestorben sein konnte, ohne dass die Leiche die charakteristischen

Erscheinungen der letzteren bietet, überhaupt nur bei der

Kohlendunstvergiftung, kaum aber bei der Leuchtgasvergiftung

vorkommen kann.[453]

Verrussung der Respirationsöffnungen, insbesondere der

Nasenöffnungen, bei der Kohlendunstvergiftung, sowie russige

Niederschläge auf der Schleimhaut der Respirationswege können

selbstverständlich nur vorkommen, wenn die Erstickung in Rauch

geschah, nicht aber bei der Kohlendunstvergiftung im engeren Sinne.

Immerhin müsste man auf einen solchen Befund reagiren, der geeignet

wäre, gegen eine Leuchtgasvergiftung zu sprechen. Einen Geruch nach

Leuchtgas in den Lungen oder sonst im Körper haben wir in unseren

Fällen niemals beobachtet.

In den meisten Fällen wird man bezüglich der Differentialdiagnose

zwischen Leuchtgas- und Kohlendunstvergiftung blos auf die Erwägung

der Umstände des Falles angewiesen sein, und diese sind auch in der

Regel derart, dass sie ohne besondere Schwierigkeit die Entscheidung

gestatten.

Interessant war in dem von uns begutachteten Falle der Umstand, dass

laut Aussage einzelner Zeugen, welche den betreffenden Kellerraum

am Morgen nach der Katastrophe betraten, eine kleine Nachtlampe in

einer Fensternische noch gebrannt haben soll und von geklagter Seite

behauptet wurde, dass dieser Umstand gegen eine Leuchtgasvergiftung

spreche, da es bei einer Leuchtgaseinströmung zu einer Explosion

gekommen wäre. Dagegen musste jedoch eingewendet werden, dass das

Zustandekommen einer Explosion die Anhäufung sehr grosser Gasmengen

erfordert, zu welcher es bei der Entfernung des Locales von der

Quelle der Ausströmung und bei der Ventilation desselben durch zwei

Schlote, vier nicht hermetisch geschlossene Fenster und die Thüre

nicht kommen konnte, dass aber eine weit unter der zur Explosion

erforderlichen stehende Gasmenge genügte, um sämmtliche im Locale

befindliche Individuen zu vergiften. In einem mehrere Personen

betreffenden Vergiftungsfalle durch Leuchtgas war, wie +Guillié+

(Annal. d’hygiène publ. 1893, XXIX, 364) berichtet, sogar eine

Lampe, während mehrere Personen theils schon betäubt waren, theils

Uebligkeiten zeigten, angezündet worden, ohne dass eine Explosion

erfolgte.

[Sidenote: Nachkrankheiten nach CO-Vergiftung.]

Von den Nachkrankheiten, die nach CO-Vergiftung zurückbleiben können,

wurden besonders croupöse Processe im Rachen beschrieben. Wir

fanden die Anfänge derselben bereits bei einem Individuum, welches

17 Stunden nach seinem Auffinden in einer Kohlendunstatmosphäre

gestorben war, ebenso bei einem kleinen Mädchen, das nach einem

Zimmerbrande bewusstlos gefunden wurde (während sein Schwesterchen

bereits todt war) und erst nach mehreren Tagen starb. In einem auch

von +Rochelt+ (Wiener med. Presse. 1875, Nr. 49) beschriebenen

Falle sahen wir nach Leuchtgasvergiftung bei einem kräftigen Manne

primären Blödsinn mit gleichzeitigem Verlust der Sensibilität der

Haut und mit Parese zurückbleiben, der erst nach vielen Monaten in

Genesung überging. Vorübergehende Glycosurie scheint zum typischen

Bilde der Kohlenoxydvergiftung zu gehören, wie zuerst +Hasse+,

dann +H. Friedberg+ u. A., sowie +Kahler+ (l. c.) und +R. Jaksch+

(Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 17) nachgewiesen haben. Ueber

einen Anfall von Mania transitoria im Kohlenoxydrausche hat +Casper+

berichtet; ein anderer solcher Fall, einen im Leuchtgas betäubten

Arbeiter betreffend, findet sich im Jahrbuch f. Pharmacie. 1870,

pag. 540. Interessant ist die retrograde Amnesie, welche nach

Kohlenoxydvergiftungen von +Briand+, +Azam+, +Barthelemi+ etc. und

neuestens von +Fallot+ (Annal. d’hygiène publ. 1892, XXVII, pag.

244) beobachtet wurde. Im letzteren Falle konnte sich die Frau

weder an den Selbstmord, noch an die Ereignisse der drei diesem

vorangegangenen Tage erinnern. In schweren und protrahirten Fällen

kommt es, wie +Klebs+ (Virchow’s Archiv. XXXII) nachwies, zu

vasomotorischen und trophischen Störungen der Haut verschiedener

Art und verschiedenen Grades und daher leicht zur Entstehung von

Hautnecrosen, insbesondere von Drucknecrosen (+Kahler+, Prager med.

Wochenschr. 1881, Nr. 48) und zu symmetrischen Erweichungsherden in

der inneren Kapsel und in den inneren Linsenkerngliedern. Zwei Fälle

letzterer Art sah +Klebs+, ein anderer wird von +Lesser+ (Atlas III)

beschrieben und abgebildet, und einen ganz gleichen mit Dermatitis

bullosa an beiden Händen verbundenen Befund constatirten wir bei

einer im März 1885 obducirten Frau, welche an Kohlendunstvergiftung

nach 5tägiger Asphyxie gestorben war. Einen weiteren (Tod nach 8

Tagen) beobachtete +Poelchen+ (Virchow’s Archiv. CXII, pag. 26). Die

Erweichung war beiderseits im mittleren Gliede des Linsenkernes hart

an der inneren Kapsel. Es fand sich isolirte fettige Degeneration

und Verkalkung der zuführenden Gefässe, deren Grund +Poelchen+ darin

sieht, dass letztere gleich an ihrem Ursprung sehr eng, ausserdem

unverhältnissmässig lang, ohne Anastomosen, ohne Vasa vasorum und

allein auf die Ernährung durch das kreisende Blut beschränkt sind.

Die Degeneration dieser Gefässe ist das Primäre, die Erweichung in

den Linsenkernen das Secundäre. +Kolisko+[454] findet die Ursache

dieser Necrosen, von welchen +Koch+ (Diss. Greifswald 1892) zwei

neue Fälle mittheilt, in dem endarterienartigen Verlaufe der die

Grosshirnganglien versorgenden Gefässäste (Centralarterien, deren

Verschluss und schon die Schwächung des Blutstromes in ihnen zu

Encephalomalacien führen kann. Vielleicht kommen solche Necrosen

nach protrahirten anderweitigen Asphyxien auch vor. Sie können auch

an sich zur Aufklärung gewisser Todesfälle beitragen. In einem

unserer Fälle wurden 2 Arbeiter eines Morgens im April bewusstlos

in einer Kammer gefunden. Es wurde aus äusseren Gründen an eine

Ptomain- (Wurst-) Vergiftung gedacht und, da der eine nach 2

Tagen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, starb, die

gerichtliche Obduction eingeleitet. Da diese ausser leichtem Icterus

und beginnender parenchymatöser Degeneration der Organe symmetrische

Necrosen in den vorderen Partien beider Linsenkerne ergab und

uns ausserdem mitgetheilt wurde, dass bei dem anderen Arbeiter

eine brandblasenartige Dermatose am Rücken beider Hände und Füsse

eingetreten sei, habe ich eine Kohlenoxydvergiftung diagnosticirt,

die sich auch wirklich durch die Erhebungen bestätigte. -- Die oben

erwähnte nach CO-Vergiftung auftretende retrograde Amnesie kann auch

nach anderen schweren Asphyxien vorkommen.

[Sidenote: Kohlensäurevergiftung.]

Vergiftung mit +Kohlensäure+ kann geschehen in geschlossenen Räumen,

in welchen organische Substanzen faulen (Grüfte) oder gähren (Bier-

und Weinkeller), an Orten, wo Kohlensäure durch Selbstzersetzung

von Kohlensäureverbindungen, besonders von kohlensaurem Kalk, sich

bildet, wie z. B. in Brunnen[455], ferner in der Nähe von Kalk- und

Ziegelöfen, Kohlenmeilern und in Localen, wo Individuen ihre eigene

Exspirationsluft athmen müssen. Letzteres kann geschehen durch

Einschliessen von Individuen, z. B. Kindern, in enge Räume (Kisten,

Koffer) oder in geschlossenen Localen, wo unverhältnissmässig viele

Menschen angesammelt sind. Entsetzliche solche Fälle finden sich

in +Husemann+’s Toxikologie. So wurden im Fort William in Calcutta

146 Personen in einem blos 20 Quadratfuss messenden geschlossenen

Raum eingesperrt. Bis zum Morgen fand man 123 todt. Im Jahre 1742

wurden in das Wachtzimmer von St. Martin in London, welches 6

Quadratfuss mass und blos 6 Fuss hoch war, 28 Personen gesperrt, von

denen am anderen Tage 4 todt gefunden wurden. Auch im Kohlendunst

und im sogenannten Cloakengas bildet die Kohlensäure einen

wesentlichen Bestandtheil. Der Tod erfolgt unter den Erscheinungen

der Erstickung, und zwar je nach dem Kohlensäuregehalt der Luft

entweder plötzlich oder allmälig. Die Sectionsbefunde sind dieselben

wie beim Erstickungstod. In den meisten solchen Fällen dürfte der

Tod überhaupt weniger durch die Kohlensäure, als vielmehr durch

den Mangel an Sauerstoff erfolgen, da nach +Bert+ u. A. Thiere,

wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, erst bei einem Gehalte von

30 bis 40% der Athmungsluft an Kohlensäure zu Grunde gehen und da

+Demarquay+ durch 10 Minuten eine Luft ohne Schaden athmen konnte,

welche 12·5% CO₂ enthielt. Dies haben auch Beobachtungen +Körber+’s

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 49) bestätigt.

[Sidenote: Schwefelwasserstoffvergiftung.]

Vergiftungen mit +Schwefelwasserstoff+, von welchem nach

+Eulenberg+ 0·12%, nach +Smirnow+ (Med. Centralbl. 1884, Nr. 37)

½%, der Atmosphäre beigemengt, Hunde zu tödten im Stande sind,

kommen besonders durch sogenanntes Cloakengas beim Ausräumen

lange verschlossen gewesener Abtrittsgruben vor, namentlich im

Sommer. Dasselbe ist vorzugsweise ein Gemisch von Kohlensäure,

Schwefelwasserstoff und atmosphärischer Luft, welches bis

zu 8% Schwefelwasserstoff enthalten kann. Ferner bildet der

Schwefelwasserstoff einen Hauptbestandtheil des sogenannten

Lohgrubengases (bis 16%), neben grossen Mengen von Kohlensäure. Auch

im Steinkohlenleuchtgas, sowie in den Pulver- (Minen-) Gasen ist

dasselbe enthalten. Das Zusammenstürzen tritt in solchen Gasgemischen

in der Regel plötzlich ein unter suffocatorischen Erscheinungen.

Auch der Leichenbefund ist analog dem beim Erstickungstode, so

dass wohl in der Regel das Zusammenstürzen, respective der Tod

weniger durch die giftigen Gase als solche, sondern in Folge der

durch ihre Ansammlung veranlassten Sauerstoffverdrängung aus den

betreffenden Räumen zu erfolgen scheint. Als besonderes Symptom

wird von +Casper+ eine auffallend schwarze (tintenschwarze), von

Anderen eine schmutziggrünliche Färbung des Blutes angegeben. In

den von uns obducirten Fällen zeigte das Blut, wenn die Leichen

frisch zur Obduction kamen, nur das Verhalten des gewöhnlichen

Erstickungsblutes; auch eine Zerstörung der Blutkörperchen, wie sie

von Einzelnen hervorgehoben wurde, fand sich nicht. Gleicher Befund

ergab sich auch bei mehreren von uns angestellten Thierversuchen.

Dagegen tritt die Fäulniss bei derartigen Leichen sehr rasch ein,

nicht aber etwa wegen der Einwirkung des Schwefelwasserstoffes,

denn dieser hat, wie +Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 667),

+Froschauer+ (Wiener med. Presse. 1882, pag. 271) und +Cantani+

(Med. Centralbl. 1882, pag. 277) nachweisen, an und für sich

eine antiseptische Wirkung, sondern wegen der anderweitigen

Verhältnisse, unter welchen solche Vergiftungen geschehen.[456] Bei

den Unglücksfällen in Abortgruben kann auch der Tod zunächst durch

Ertrinken in der Abortflüssigkeit erfolgen, in welche die durch das

Cloakengas bewusstlos Gewordenen hineingerathen sind. Man findet

dann meist in den Luftwegen aspirirte Cloakenstoffe und ebensolche

verschluckt im Magen.

Die Vergiftung mit Blausäure.

In forensischer Beziehung kommen die Blausäure als solche und die

metallischen Cyanide in Betracht.

Die österreichische officinelle +Blausäure+ enthält 2% wasserfreie

Säure (Maximaldosis in Einzelngaben 0·05 Grm. oder gutt. 2, und 0·2

oder gutt. 8 pro die). Von der wasserfreien Blausäure werden 5-6

Cgrm. als letale Dosis für einen Erwachsenen angegeben. Die Blausäure

bildet einen Bestandtheil der Aqua amygd. amararum (0·1%), der

Aqua laurocerasi (0·07-0·1%) und der Aqua cerasorum nigr. (0·04%).

Der Blausäuregehalt dieser Arzneistoffe stammt aus dem Amygdalin

der betreffenden Pflanzentheile, welches bei Gegenwart von Wasser

durch das in demselben ebenfalls enthaltene Emulsin in Blausäure,

Bittermandelöl und Zucker gespalten wird. Aus diesem Grunde können

auch die betreffenden Pflanzentheile selbst giftig werden, darunter

namentlich die bitteren Mandeln, von denen nach +Husemann+ 4-6 Stück

hinreichen, um ein Kind zu vergiften. Ein von uns obducirter 3jähriger

Knabe hatte 7-10 Stück bittere Mandeln eines im Freien wachsenden

Baumes gegessen, war kurz darnach erkrankt und in 2 Stunden ohne

ärztliche Behandlung gestorben. Im Magen fand sich eine reichliche

Menge zerkauter Mandeln, aber kein Blausäuregeruch. Auch wurde keine

Blausäure chemisch nachgewiesen und selbst die Guajacharzprobe ergab

ein negatives Resultat. Ueber eine Vergiftung eines Erwachsenen mit 2

handvoll bitterer Mandeln berichtet +Daker+ (Virchow’s Jahrb. 1881,

I, 457). Der Mann wurde gerettet und im ausgepumpten Mageninhalte

Blausäure nachgewiesen. Auch Selbstmorde mit bitteren Mandeln sind

vorgekommen. +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1869, pag. 838)

berichtet über einen solchen und einen zweiten haben wir im Jahre 1885

obducirt. Er betraf eine in misslichen Verhältnissen befindliche Frau,

bei welcher Unmassen zerkauter Mandeln und starker Blausäuregeruch

im Magen gefunden wurden. Das im Handel vorkommende Bittermandelöl

enthält in der Regel ebenfalls Blausäure und ist deshalb im hohen Grade

giftig, während reines Bittermandelöl nur nach Art ätherischer Oele

und nur in grösserer Dosis schädlich wirkt. Blausäurehaltig sind auch

gewisse Liqueure, wie Persico, Marasquino etc., zu deren Bereitung

Kerne von Kirschen, Pfirsichen etc. genommen werden. Eine Vergiftung

mit reichlich genossenen Pflaumenkernen hat +Seferowitz+ (Wiener med.

Blätter 1882, Nr. 13) beobachtet.

[Sidenote: Cyankalium.]

Von den metallischen +Cyaniden+ sind vorzugsweise diejenigen giftig,

welche schon in der Kälte mit Säuren Cyanwasserstoff entwickeln, und

unter diesen nimmt das jetzt so verbreitete +Cyankalium+ die erste

Stelle ein. Das Ferrocyankalium (gelbe Blutlaugensalz) und ähnliche

Doppelsalze werden in der Regel für ungiftig gehalten, weil sie

angeblich nur beim Erhitzen mit Säuren Blausäure liefern. Es scheint

jedoch, dass sie unter gewissen Umständen, namentlich wenn gelbes

Blutlaugensalz mit Säuren genommen wurde, doch giftig wirken können, da

+Sonnenschein+ (l. c. 170), +Jirusch+ (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte,

1875, pag. 399), +Volz+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI,

pag. 57) und +Landgraf+ (Friedreich’s Blätter, 1885, pag. 201) über

solche Fälle berichten. Von Wichtigkeit ist die aus Anlass eines in

Wien an einem Briefträger begangenen Giftmordes mit Cyankalium, durch

+Ludwig+ und +Mauthner+ (Wiener med. Blätter, 1880, Nr. 44) gemachte

Beobachtung, dass einzelne Sorten von Cyankalium gelbes Blutlaugensalz

enthalten[457], worauf bei Untersuchung auf Blausäure insoferne

Rücksicht genommen werden muss, als auch dieses Salz nicht blos mit

stärkeren, sondern schon mit verdünnten Mineralsäuren und selbst mit

Weinsäure destillirt ein blausäurehaltiges Destillat liefert. Es ist

demnach bei Untersuchung auf Blausäure auf die etwaige Anwesenheit von

gelbem Blutlaugensalz Rücksicht zu nehmen, beziehungsweise dieses vor

der Destillation auszufällen.

[Sidenote: Cyankaliumvergiftung. Verlauf der Blausäurevergiftung.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 82 / 132 段