Für jene Fälle, in denen es nicht gelang, in der Leiche eine giftige

Substanz chemisch nachzuweisen und dennoch der Verdacht einer

stattgehabten Vergiftung besteht, empfahlen +Tardieu+ und vor ihm

schon +Orfila+, +Magendie+ und +Christison+ die Vornahme eines

+physiologischen Versuches+ an Thieren, und zwar letztere mit dem

Mageninhalt als solchem, +Tardieu+ aber mit den aus dem Mageninhalt

oder aus den Leichentheilen gewonnenen Extracten. Es ist solchen

Versuchen ein unterstützender Werth nicht abzustreiten, ebensowenig

wie dem nicht selten vorkommenden Umstande, dass Thiere (Hühner,

Hunde, Schweine etc.), die von dem von einem plötzlich erkrankten

Individuum Erbrochenen oder von den betreffenden weggeschütteten

Speisen genossen hatten, zu Grunde gingen. Ein solcher Werth kommt

aber dem physiologischen Experimente nur dann zu, wenn die durch

die Chemie aus den Organen extrahirte Substanz wenigstens einige

chemische Eigenschaften zeigt, die diese als eine von aussen in den

Körper hineingelangte und bekannten Giftstoffen analoge erkennen

lassen, und die betreffenden Reactionen, nicht weil sie vollständig

fehlen, sondern weil sie nicht ganz ausgesprochene Resultate liefern,

einer Ergänzung bedürfen. So kann die durch den physiologischen

Versuch constatirte, blasenziehende oder pupillenerweiternde oder

die Herzaction verlangsamende oder die tetanisirende Wirkung einer

Substanz jedenfalls ungemein viel dazu beitragen, um die Natur

des betreffenden Giftes sicherzustellen, doch ist hierbei die

verschiedene Empfindlichkeit und selbst Immunität einzelner Thiere

gegen gewisse Gifte wohl zu beachten. So berechnet +F. A. Falk+

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XX) die niedrigste letale

Dosis von Strychnin auf ein Kilo Thier bei der Ringelnatter mit

23·1, beim Weissfisch mit 12·5, beim Igel mit 2·97, beim Frosch

mit 2·1, beim Hahn mit 2·0, bei der Katze mit 0·75, beim Kaninchen

mit 0·6 und beim Hund schon mit 0·45 Mgrm. Besonders empfindlich

gegen Strychnin sind junge weisse Mäuse, die nach +Falk+ (ibidem.

XLI, 345) noch nach 0·002 Strychninnitrat das charakteristische

Muskelschwirren zeigen. Tauben sind gegen Solanin sehr empfindlich,

während sie gegen Opium, Morphium und Atropin immun sich zeigen (Th.

+Husemann+, Arch. f. experim. Path. IV, 313). Igel, sowie Hühner und

Frösche fressen Canthariden ohne Schaden, ebenso Drosseln und Amseln

Belladonnabeeren und Kaninchen Belladonna- und Tabakblätter, wobei

zu bemerken ist, dass der Genuss des Fleisches solcher Thiere den

Menschen vergiften kann.[419] Anderseits sind Fische gegen Pikrotoxin

in so hohem Grade empfindlich, dass nach der Angabe +Depaire+’s ein

Fisch von 200 Grm. Gewicht, den man in ein Gefäss mit 2 Liter Wasser

gibt, welches nur 0·01 Pikrotoxin enthält, sich sofort auf den Rücken

legt und stirbt (+Roth+ und +Lex+, Militärgesundheitspflege, II,

681), ebenso Hühner gegen Blausäure, da wir diese schon nach dem

Genusse einiger Pfirsichkerne verenden sahen. +Rossbach+ („Ueber die

feinsten Giftproben.“ Berliner klin. Wochenschr. 1880, pag. 509)

findet, dass Infusorien ungemein empfindlich gegen Pflanzengifte

reagiren und verspricht sich viel von der „Infusorienreaction“ für

den physiologischen Nachweis der Alkaloidvergiftung[420], da z. B.

bei Atropin Verdünnungen von 1 : 1000, bei Strychnin schon solche

von 1 : 15.000 auf Infusorien giftig wirken. Andererseits wirken

aber für den Menschen ungiftige Alkaloide, z. B., wie schon +Binz+

nachwies, das Chinin in gleicher Weise toxisch auf die genannten

Organismen und +Langfeldt+-+Sommerfeldt+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I,

604) constatirte, dass auch Citronensäure in einer Verdünnung von

1 : 2000 Infusionsthiere binnen 2 Minuten tödtet.

[Sidenote: Ptomaine.]

Was jedoch die Verwerthung des physiologischen Versuches mit aus

Leichentheilen gewonnenen und nicht näher chemisch bestimmbaren

Extracten anbelangt, so muss gegenüber diesen nur die grösste

Vorsicht angerathen werden, da die von +Lussana+, +Moriggia+ und

+Bastini+[421] angestellten Versuche ergeben haben, dass die aus

frischen, noch mehr aber aus faulen Leichen mit Wasser, Alkohol

und Amylalkohol (nicht aber mit Aether) gewonnenen Extracte an

und für sich giftige Eigenschaften zeigen und Thiere zu tödten

vermögen, und da weitere von +Bangnatelli+ und +C. Lombroso+[422]

gemachte Untersuchungen, welche ergaben, dass aus verdorbenem

Mais sich mit Alkohol eine Substanz ausziehen lasse, welcher

theils strychninartige, theils narcotische Eigenschaften zukommen,

darauf hinweisen, dass sich bei den verschiedenen, durch Fäulniss

und Verderbniss veranlassten Zersetzungen organischer Substanzen

Körper zu bilden vermögen, die sich extrahiren lassen und giftige

Eigenschaften zeigen können, womit auch die Untersuchungen von

+W. Zuelzer+ (Arch. f. experim. Path. VIII, 133) übereinstimmen,

ebenso jene von +Selmi+ über die von ihm „Ptomaine“ genannten

Fäulnissalkaloide (Rivista sperim. di med. leg. Ann. IV, 777). Durch

Arbeiten von +Brouardel+ und +Boutmy+, +Nencki+, +Gramm+, +Gautier+,

+Brieger+, +Bocklisch+ u. A. wurde eine Reihe solcher Alkaloide

isolirt, zugleich aber dargethan, dass nur verhältnissmässig wenige

derselben giftig sind (Toxine) und diese mit Pflanzenalkaloiden

nicht leicht verwechselt werden können, ausgenommen mit Muscarin und

gewissen, der Pyridin- und Hydropyridinreihe angehörigen Alkaloiden,

die auch als Ptomaine vorkommen können. Neuere Publicationen über

die Bedeutung der Ptomaine für die gerichtliche Medicin von +Wolff+

und +Kratter+ s. Virchow’s Jahresb. 1890, I, 500. +Ipsen+ (Tagbl.

d. Wiener Naturforscherversamml., pag. 397) hat in mit Strychnin

versetzten Culturen von Tetanusbacillen und anderer pathogener

Bacterien, sowie in mit Tetanusgift und Strychnin vergifteten Thieren

letzteres ohne weiteres nachweisen können.

4. Die Umstände des Falles.

Es gehören hierher alle die Umstände, die eben den Verdacht erweckt

haben, dass eine Vergiftung vorliege und Veranlassung gaben, dass

die gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist. Diese Umstände

sind allerdings häufig derart, dass sie auch der Laie zu beurtheilen

und zu würdigen vermag, doch hat sie auch der Arzt zu prüfen und für

die Begutachtung des Falles zu verwerthen. In der Regel ist es schon

das Unerwartete oder gar Plötzliche des Todes, was auffällt, doch

ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass auch scheinbar kräftige

und gesunde Individuen plötzlich und rasch eines natürlichen Todes

sterben können, und dass andererseits Morde und Selbstmorde durch

Gift keineswegs immer an und von ganz gesunden und rüstigen Leuten,

sondern auch an und von alten gebrechlichen oder anderweitig kranken

verübt werden. Dass die Krankheitserscheinungen, die durch Gifte

hervorgerufen werden, auch durch natürliche Krankheiten erzeugt werden

können, ist bereits erörtert worden, und dies ist umso wichtiger, wenn

nach dem Tode des Individuums keine Section gemacht und die Exhumation

vorgenommen wurde, nachdem die pathologisch-anatomische Untersuchung

wegen vorgerückter Fäulniss oder Verwesung kein Resultat mehr zu geben,

also eine natürliche Todesart nicht mehr auszuschliessen vermochte.

Der Umstand, dass Jemand kurz nach einer Mahlzeit u. dergl. plötzlich

starb, beweist für sich allein eine Vergiftung nicht, da der natürliche

Tod in der Verdauung durch Herzlähmung, Apoplexie etc. ungemein häufig

vorkommt und der vermehrten Peristaltik wegen auch Incarcerationen,

Perforationen von Geschwüren u. dergl. leichter als sonst geschehen

können. Wichtiger wäre es, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die

erfahrungsgemäss nach Vergiftungen auftretenden Erscheinungen in mehr

weniger langen Intervallen auftraten, und dass diese Verschlimmerungen

des Zustandes immer zusammenfielen mit der Darreichung bestimmter

Speisen oder Getränke, oder Medicamente, oder wenn die Speise oder das

Getränk, nach dessen Genusse Jemand erkrankte, solche Erscheinungen

darbot, dass aus diesen schon auf die Anwesenheit einer fremdartigen

Substanz geschlossen werden musste, so einen auffallend bitteren oder

brennenden Geschmack oder den Geruch nach Zündhölzchen zeigte, oder

wenn ein Leuchten im Dunkeln[423], oder das Vorhandensein harter,

zwischen den Zähnen knirschender Körnchen beobachtet worden wäre

u. dergl. Ebenso wichtig wäre die Constatirung der Thatsache, dass

Thiere, die von dem Erbrochenen oder Weggeworfenen gefressen hatten,

erkrankten oder zu Grunde gingen. Auch die Thatsache, dass Gift in den

angeblich genossenen Speisen oder Getränken, oder auch blos im Besitze

des Verstorbenen selbst oder Anderer gefunden wurde, wäre in Erwägung

zu ziehen, doch ist es klar, dass der Verwerthung solcher Umstände

gewisse Grenzen gesetzt sind, die der Gerichtsarzt nicht überschreiten

darf, wenn er nicht in die Rolle eines Untersuchungsrichters oder

Anklägers oder in die eines Geschworenen fallen will.

[Sidenote: Eigene oder fremde Schuld?]

Die Erwägung der genannten Umstände muss auch herangezogen werden

behufs Entscheidung der Frage, ob eine +Vergiftung zufällig oder

in selbstmörderischer Absicht oder durch fremde Einwirkung+ zu

Stande gekommen sei und es ist natürlich, dass in den meisten

Vergiftungsfällen einzig und allein die äusseren Umstände im Stande

sind, diese Frage zu lösen. Es ist begreiflich, dass zu Giftmorden

vorzugsweise nur solche Gifte benützt werden, die heimlich beigebracht

werden können, so dass, wenn eine Vergiftung mit einem Gifte vorliegt,

welches, wie z. B. die ätzenden Säuren, schon auf den Lippen und

auf der Zunge heftiges Brennen veranlasst, schon dieser Umstand den

Selbstmord wahrscheinlicher macht als eine zufällige Vergiftung oder

gar einen Giftmord; doch können solche Gifte Kindern und anderen

hilflosen Personen[424] gewaltsam beigebracht werden und auch

das zufällige Verschlucken ist nicht ausgeschlossen, kommt sogar

bei einzelnen ätzenden Substanzen, wie z. B. bei der sogenannten

Laugenessenz, häufig vor und ist sowohl von uns, als von Anderen

selbst bei Schwefelsäure und Salzsäure beobachtet worden. Auch der

Phosphor verleiht, wenn er Speisen oder Getränken beigemengt wird,

diesen so auffallende Eigenschaften, dass man kaum glauben sollte, dass

damit Giftmorde geschehen könnten; trotzdem sind solche wiederholt

vorgekommen und wurden auch von uns beobachtet, vorzugsweise bei

Kindern und solchen Leuten, die sich über den schlechten Geschmack

einer Speise hinwegzusetzen vermögen oder wegen Hungers hinwegsetzen

müssen. Auch kann Geschmack und Geruch durch das Vehikel verdeckt

gewesen sein. Bei gewissen Alkaloiden, insbesondere bei Strychnin,

ist es die enorme Bitterkeit, die auffällt. Dessen ungeachtet sind

zahlreiche solche Giftmorde bekannt, und es ist klar, dass solche

Stoffe, wenn auch nicht gut in Nahrungsmitteln und Getränken, so doch

sehr leicht in Medicamenten oder als Medicamente heimlich beigebracht

werden können.

Mitunter ist es die grosse Menge des in der Leiche gefundenen Giftes,

in anderen Fällen wieder der grobkörnige Zustand desselben, der für den

Selbstmord spricht. So fanden wir in einem Falle von Arsenikvergiftung

ausser einer Unzahl sandkorngrosser Arsenikstücke auch solche von

Erbsen- bis Bohnengrösse; ebenso in einem zweiten, deren Gewicht 16·802

und mit dem im Erbrochenen gefundenen 91·878 Grm. (!) betrug, ausserdem

in einem dritten noch einen zuckererbsengrossen Kieselstein, ferner bei

einem Apotheker, der sich mit Strych. pur. vergiftet hatte, zahlreiche

Krystalle davon, nicht blos im Magen, sondern auch im Munde, namentlich

zwischen den Zähnen, durch welche Befunde in allen vier Fällen der

Selbstmord ausser Zweifel gestellt wurde. Ebenso ist, wenn giftige

Pflanzentheile, wie Beeren, Blätter, Zweige etc., im Magen gefunden

werden, nicht leicht an Giftmord zu denken, wohl aber an zufällige

Vergiftung oder unter Umständen an eine solche, die durch einen

Fruchtabtreibungsversuch veranlasst worden ist.

Dass in solchen Fällen auch jene Umstände, welche eventuell das

betreffende Individuum zum Selbstmord bewogen haben konnten, in

Betracht zu ziehen sind, ist selbstverständlich.

[Sidenote: Combinirter Gifttod.]

Combination von Vergiftung und anderweitiger Gewalteinwirkung kommt

wohl beim Selbstmord, aber nur ganz ausnahmsweise beim Mord vor.

+Bělohradský+ hat, wie er in einer Arbeit über den combinirten

Selbstmord (Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) mittheilt, von

Combination von Giftmord und anderweitiger Gewalt nur 2 Fälle in

der Literatur gefunden, den einen in +Casper+-+Liman+’s Handbuch,

betreffend den Buchbinder +Melchior+, der seine Frau und seine Kinder

zuerst mit selbstbereiteter Blausäure vergiftet und dann erwürgt

hatte und den zweiten in Friedreich’s Blätter, 1884, pag. 71, wo

eine Frau einer anderen Arsenik in Branntwein gereicht, und, als

die Vergiftungserscheinungen lange nicht eintraten, dieselbe in’s

Wasser gestossen hatte. Wir obducirten unlängst einen Mann, der

von seinem Schlafkameraden im Schlafe erwürgt und beraubt worden

war. Letzterer gestand die That und dass er vor dem Erwürgen dem

Schlafenden Cyankalium in den Mund zu schieben versucht hatte,

welches jedoch ausgespuckt wurde. Thatsächlich wurden Stückchen von

Cyankalium im Bette gefunden, die chemische Untersuchung des Magens

und der Mundhöhle aber ergab in dieser Beziehung ein negatives

Resultat. Hierher würde noch der von uns besprochene Todesfall der

Prostituirten +Ballogh+ (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 29

u. ff.) gehören, wo der Thäter behauptete, dass er das Mädchen nur

deshalb gewürgt habe, weil dasselbe einen mit Blausäure vermengten

Kaffee, mit dem er sich selbst vergiften wollte, getrunken hatte

und röchelnd zusammengestürzt war, -- wenn diese Angabe nicht jeder

Glaubwürdigkeit entbehren würde.

Die einzelnen Gifte.

Die einzig richtige Eintheilung der Gifte wäre die, welche die

Elementarwirkungen derselben zur Grundlage hätte. Die Kenntniss der

letzteren ist aber leider noch eine so mangelhafte, dass vorläufig an

eine auf ihnen beruhende Classification der Gifte gar nicht zu denken

ist. Andere Eintheilungen haben nur einen relativen Werth und sind,

wenn wir von der ganz werthlosen nach den Naturreichen absehen, nicht

scharf durchführbar. Für forensische Zwecke ist eine systematische

Eintheilung der Gifte keineswegs nothwendig, und es genügt, die

einzelnen Gifte getrennt zu behandeln, wobei es allerdings opportun

ist, zwischen local und den durch Resorption wirkenden Giften zu

unterscheiden.

Die Vergiftung mit Schwefelsäure.

Vergiftungen mit käuflicher Schwefelsäure sind besonders in grossen

Städten häufig, wo dieselbe nicht blos zum Reinigen metallischer

Gegenstände, sondern auch in den verschiedensten Gewerben benützt wird

und daher leicht zu haben ist. Da die Säure auf den Lippen sofort

heftig brennt, so handelt es sich bei Erwachsenen fast immer um

Selbstmord und nur ausnahmsweise um zufällige Vergiftung. Mord ist nur

bei Kindern und hilflosen Personen beobachtet worden, und wurde bei

diesen, ebenso wie die zufällige Vergiftung, sowohl durch Eingiessen

von Schwefelsäure in den Mund, als auch in einzelnen Fällen durch

Beibringung mittelst Klysma ausgeführt.[425]

Die Vergiftungserscheinungen treten +augenblicklich+ nach dem

Verschlucken auf und bestehen in einem heftigen brennenden Schmerz

in den gesammten Schlingorganen und im Magen, in Würgebewegungen und

meist sofort auftretendem Erbrechen, mit welchem stark saure und

anfangs braun, später fast schwarz gefärbte Massen entleert werden.

Der Gesichtsausdruck ängstlich. Haut blass und kühl, Puls schnell und

klein, Bewusstsein erhalten, Harn- und Stuhlgang unterdrückt. Im Harn

tritt sehr bald Eiweiss und Blut auf, und eine starke Vermehrung der

schwefelsauren Salze, niemals aber freie Schwefelsäure. Der durch

Säurezufuhr zum Blute bedingten Alkalientziehung, die der Körper nur

bis zu einem gewissen Grade verträgt, wird von +Salkowski+, +Lassar+

und +Walter+ ein wesentlicher Einfluss auf den Eintritt des Todes

zugeschrieben. Bei sehr acut verlaufenden Fällen tritt schon nach 2-3

Stunden, selten früher, häufiger später, Collapsus und bald darauf der

Tod ein, der meist ruhig, seltener unter Convulsionen erfolgt.

[Sidenote: Schwefelsäurevergiftung. Krankheitsbild und Sectionsbefund.]

In einzelnen Fällen hört das heftige Erbrechen plötzlich auf, während

die übrigen Erscheinungen noch stärker sich entwickeln; es ist dann

Perforation des Magens eingetreten. Meist besteht Heiserkeit bis

zur Stimmlosigkeit, nicht selten ist starke Athemnoth vorhanden

und der Tod erfolgt unter Erstickungserscheinungen. Diese Symptome

lassen auf Anätzung der Schleimhaut der Luftwege und auf Glottisödem

schliessen.[426] Nicht selten ist der Verlauf ein protrahirter, und

dauert nicht blos mehrere Tage, sondern auch noch länger. In solchen

Fällen kommt es zur Abstossung verätzter Schleimhautpartien, namentlich

des Oesophagus, die sogar in toto in Schlauchform ausgebrochen

werden können, und in der Regel zu pneumonischen Processen. Eine

sehr ausführliche Zusammenstellung der klinischen Symptome der

Schwefelsäurevergiftung bringt +Schuchardt+ in Maschka’s Handbuch,

II, pag. 71.

An der Leiche finden sich häufig von den Mundwinkeln herabziehende

braune lederartige Streifen, die durch das Ueberfliessen der Säure

erzeugt wurden. Die Schleimhaut der Mundhöhle und des Oesophagus

findet sich in frischen Fällen entweder nur oberflächlich oder bis

in die tieferen Schichten wie gekocht oder gegerbt, d. h. weissgrau

verfärbt, zäh, in starre Falten gelegt, trocken und von erstarrtes

Blut enthaltenden Gefässen durchzogen. Der Magen fällt meist schon

äusserlich durch seine schiefergraue Farbe und die Verdickung seiner

Wandungen auf. Die Kranzgefässe erscheinen injicirt, das Blut in

ihnen entweder theerartig eingedickt oder so eingetrocknet, dass sich

dasselbe aus den durchschnittenen Gefässen in langen braunrothen

bis schwarzbraunen bröcklichen Cylindern ausdrücken lässt. Im Magen

findet sich ein meist kaffeesatzfärbiger, mitunter ganz schwarzer,

stark sauer reagirender, theils breiiger, theils flüssiger Inhalt,

die Innenwand des Magens in verschiedener Tiefe und Ausdehnung in

einen durch Imbibition mit Hämatin schwarzbraun bis schwarz gefärbten

Schorf verwandelt und unregelmässig höckerig. Letztere Eigenschaft

rührt theils von der Ungleichmässigkeit der Verätzung und der

durch sie bedingten entzündlichen Wandverdickung her, theils von

nachträglicher partieller Abschmelzung (Erweichung, Verdauung) der

necrotischen Schleimhaut, theils von den entstandenen submucösen

Extravasaten, die eine bedeutende Grösse erreichen können und in denen

das Blut durch Wasserentziehung ebenso eingetrocknet wird, wie das

innerhalb der verschorften Partien in den Gefässen zurückgebliebene.

Dementsprechend ist auch die Consistenz der Magenwand, respective ihrer

Innenfläche, eine verschiedene und man kann dicht neben starren Partien

erweichten und leicht zerreisslichen begegnen, ebenso Stellen, die

nur von der Submucosa oder gar nur vom Peritoneum gebildet werden.

Verhältnissmässig häufig ist der Magengrund durch die Säure zerstört

und der Mageninhalt in die Bauchhöhle ausgetreten, woselbst die Organe

an allen Stellen, welche mit demselben in Berührung kamen, getrübt

erscheinen. Der Durchbruch des Magens erfolgt häufig schon während des

Lebens, kann aber auch erst nach dem Tode entstehen durch fortdauernde

Einwirkung der Säure. Nicht selten zerreisst er erst bei der Section.

Die Wirkung der Säure lässt sich häufig weite Strecken in den Darm

verfolgen, woselbst die Schleimhaut in nach abwärts abnehmendem Grade

weissgrau, wie gekocht, starr, das submucöse Bindegewebe mehr weniger

injicirt und nicht selten stellenweise blossgelegt und dann gallig oder

blutig imbibirt und ecchymosirt sich erweist.

Die Nieren zeigen in der Regel das Bild der „trüben Schwellung“,

und zwar desto ausgesprochener, je länger das Individuum gelebt

hatte. Häufig finden sich Fibrincylinder. Das Blut in der Nähe des

Magens reagirt häufig sauer, seltener in entfernteren Gebieten, ist

auch in letzteren meist flüssig, in ersteren aber entweder locker

coagulirt[427] oder auf die oben angegebene Art durch Eintrocknung

verändert, und wir haben nicht selten das Blut nicht blos in den

Kranzgefässen des Magens, sondern auch in der Vena cava ascendens und

selbst noch im rechten Herzen zu einer in Cylindern ausdrückbaren,

brüchigen Masse eingedickt gefunden. Diese Veränderung kommt theils

während des Lebens, theils erst nach dem Tode durch Imbibition der

Säure in die Nachbarschaft des Magens zu Stande, und ebenso die

wie gegerbte Beschaffenheit der dem Magen anliegenden Organe, wie

namentlich der Milz, der linken Niere, des linken Leberlappens,

die nicht selten auch auf das Zwerchfell und den unteren Theil

der linken Lunge übergreift und in einzelnen Fällen sich auch an

der vorderen Bauchwand, sogar schon bei der äusseren Besichtigung

derselben, bemerkbar machen kann. In gleicher Weise können die dem

Magen oder verätzten Darmpartien anlagernden Darmschlingen durch

Imbibition von ersteren aus verätzt werden, ebenso diejenigen, welche,

wie insbesondere die im Becken gelagerten Schlingen, mit dem nach

Durchbruch des Magens in die Bauchhöhle ausgetretenen noch stark

saurem Mageninhalt durch längere Zeit in Berührung gestanden sind.

In solchen Fällen kann man auch noch in tief nach abwärts gelegenen

Darmpartien, insbesondere, wie wir wiederholt sahen, noch im Ileum

oder Colon transversum, ja selbst im C. descendens circumscripten,

mitunter intensiven Corrosionen der ganzen Darmwand begegnen, während

dazwischen mehr weniger ausgedehnte intacte Darmpartien liegen.

Es wäre ein grober Beobachtungsfehler, wenn man solche von aussen

erzeugte discontinuirliche Darmverätzungen noch auf directe Wirkung des

Aetzgiftes beziehen wollte.

In protrahirteren Fällen finden wir die necrotischen Schleimhautpartien

in Abstossung begriffen, das darunter liegende Gewebe, insbesondere

das submucöse, entweder hämorrhagisch infiltrirt, ödematös mit mehr

weniger intensiver Hämatinimbibition, zu welcher sich auch häufig die

gallige[428] hinzugesellt oder im weiteren Verlaufe in verschiedenen

Stadien der Entzündung und Eiterung, und die parenchymatösen Organe

sowohl als die Musculatur in verschiedenen Graden der körnigen und

fettigen Degeneration, in den Lungen pneumonische Processe entweder

hypostatischen oder croupösen Charakters.

[Sidenote: Wirkung von SO₃ auf organische Gewebe.]

Die +Ursache+ der zerstörenden Wirkung der Schwefelsäure liegt

vorzugsweise in ihrer Eiweisssubstanzen coagulirenden und

wasserentziehenden Kraft. Erstere bedingt die Trübung und die wie

gekochte Beschaffenheit der Gewebe durch Gerinnung des in ihnen

enthaltenen Albumens und letztere die Trockenheit und Brüchigkeit

der frisch verätzten Gewebe, sowie die eigenthümliche Eindickung

und Eintrocknung des Blutes innerhalb der Gefässe der verätzten

Partien. Wie bereits oben erwähnt, werden Eiweisskörper nur durch

verdünnte Schwefelsäure gefällt, während concentrirte solche

Fällungen wieder auflöst. Hämoglobin wird sowohl durch concentrirte,

als durch verdünnte Schwefelsäure den Blutkörperchen entzogen und

in braunes bis schwarzbraunes Hämatin verwandelt, und von diesem

rührt die schwarzbraune bis schwarze Farbe des Mageninhaltes und

der verschorften inneren Magenwand her. Doch entstehen bei längerer

Einwirkung von concentrirter Schwefelsäure auch auf blutleere Organe

braune und violette Verfärbungen in verschiedener Nuance, denen

ein Einfluss auf die dunkle Färbung der Schwefelsäureschorfe im

Magen nicht abgestritten werden kann, obgleich eine „Verkohlung“,

wie sie bisher gewöhnlich angenommen wurde, nicht stattfindet. Da,

wenn Schwefelsäure in Wasser gegossen wird, die Mischung sich stark

erhitzt, so ist es für den Verlauf der Vergiftung nicht gleichgiltig,

ob wässerige oder breiige Substanzen gerade im Magen sich befanden

und das Vorhandensein der ersteren trotz der Verdünnung, welche

die Säure erfährt, gefährlich. Die käufliche Schwefelsäure enthält

häufig nicht unbeträchtliche Mengen von Arsenik, was einestheils

das Krankheitsbild compliciren, anderseits, insbesondere bei

Exhumationen, eine Arsenikvergiftung vortäuschen kann, wie ein

von +Schlagdenhauffen+ (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 227)

mitgetheilter Fall beweist.

[Sidenote: Vergiftung mit Salzsäure.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 75 / 132 段