Substanz chemisch nachzuweisen und dennoch der Verdacht einer
stattgehabten Vergiftung besteht, empfahlen +Tardieu+ und vor ihm
schon +Orfila+, +Magendie+ und +Christison+ die Vornahme eines
+physiologischen Versuches+ an Thieren, und zwar letztere mit dem
Mageninhalt als solchem, +Tardieu+ aber mit den aus dem Mageninhalt
oder aus den Leichentheilen gewonnenen Extracten. Es ist solchen
Versuchen ein unterstützender Werth nicht abzustreiten, ebensowenig
wie dem nicht selten vorkommenden Umstande, dass Thiere (Hühner,
Hunde, Schweine etc.), die von dem von einem plötzlich erkrankten
Individuum Erbrochenen oder von den betreffenden weggeschütteten
Speisen genossen hatten, zu Grunde gingen. Ein solcher Werth kommt
aber dem physiologischen Experimente nur dann zu, wenn die durch
die Chemie aus den Organen extrahirte Substanz wenigstens einige
chemische Eigenschaften zeigt, die diese als eine von aussen in den
Körper hineingelangte und bekannten Giftstoffen analoge erkennen
lassen, und die betreffenden Reactionen, nicht weil sie vollständig
fehlen, sondern weil sie nicht ganz ausgesprochene Resultate liefern,
einer Ergänzung bedürfen. So kann die durch den physiologischen
Versuch constatirte, blasenziehende oder pupillenerweiternde oder
die Herzaction verlangsamende oder die tetanisirende Wirkung einer
Substanz jedenfalls ungemein viel dazu beitragen, um die Natur
des betreffenden Giftes sicherzustellen, doch ist hierbei die
verschiedene Empfindlichkeit und selbst Immunität einzelner Thiere
gegen gewisse Gifte wohl zu beachten. So berechnet +F. A. Falk+
(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XX) die niedrigste letale
Dosis von Strychnin auf ein Kilo Thier bei der Ringelnatter mit
23·1, beim Weissfisch mit 12·5, beim Igel mit 2·97, beim Frosch
mit 2·1, beim Hahn mit 2·0, bei der Katze mit 0·75, beim Kaninchen
mit 0·6 und beim Hund schon mit 0·45 Mgrm. Besonders empfindlich
gegen Strychnin sind junge weisse Mäuse, die nach +Falk+ (ibidem.
XLI, 345) noch nach 0·002 Strychninnitrat das charakteristische
Muskelschwirren zeigen. Tauben sind gegen Solanin sehr empfindlich,
während sie gegen Opium, Morphium und Atropin immun sich zeigen (Th.
+Husemann+, Arch. f. experim. Path. IV, 313). Igel, sowie Hühner und
Frösche fressen Canthariden ohne Schaden, ebenso Drosseln und Amseln
Belladonnabeeren und Kaninchen Belladonna- und Tabakblätter, wobei
zu bemerken ist, dass der Genuss des Fleisches solcher Thiere den
Menschen vergiften kann.[419] Anderseits sind Fische gegen Pikrotoxin
in so hohem Grade empfindlich, dass nach der Angabe +Depaire+’s ein
Fisch von 200 Grm. Gewicht, den man in ein Gefäss mit 2 Liter Wasser
gibt, welches nur 0·01 Pikrotoxin enthält, sich sofort auf den Rücken
legt und stirbt (+Roth+ und +Lex+, Militärgesundheitspflege, II,
681), ebenso Hühner gegen Blausäure, da wir diese schon nach dem
Genusse einiger Pfirsichkerne verenden sahen. +Rossbach+ („Ueber die
feinsten Giftproben.“ Berliner klin. Wochenschr. 1880, pag. 509)
findet, dass Infusorien ungemein empfindlich gegen Pflanzengifte
reagiren und verspricht sich viel von der „Infusorienreaction“ für
den physiologischen Nachweis der Alkaloidvergiftung[420], da z. B.
bei Atropin Verdünnungen von 1 : 1000, bei Strychnin schon solche
von 1 : 15.000 auf Infusorien giftig wirken. Andererseits wirken
aber für den Menschen ungiftige Alkaloide, z. B., wie schon +Binz+
nachwies, das Chinin in gleicher Weise toxisch auf die genannten
Organismen und +Langfeldt+-+Sommerfeldt+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I,
604) constatirte, dass auch Citronensäure in einer Verdünnung von
1 : 2000 Infusionsthiere binnen 2 Minuten tödtet.
[Sidenote: Ptomaine.]
Was jedoch die Verwerthung des physiologischen Versuches mit aus
Leichentheilen gewonnenen und nicht näher chemisch bestimmbaren
Extracten anbelangt, so muss gegenüber diesen nur die grösste
Vorsicht angerathen werden, da die von +Lussana+, +Moriggia+ und
+Bastini+[421] angestellten Versuche ergeben haben, dass die aus
frischen, noch mehr aber aus faulen Leichen mit Wasser, Alkohol
und Amylalkohol (nicht aber mit Aether) gewonnenen Extracte an
und für sich giftige Eigenschaften zeigen und Thiere zu tödten
vermögen, und da weitere von +Bangnatelli+ und +C. Lombroso+[422]
gemachte Untersuchungen, welche ergaben, dass aus verdorbenem
Mais sich mit Alkohol eine Substanz ausziehen lasse, welcher
theils strychninartige, theils narcotische Eigenschaften zukommen,
darauf hinweisen, dass sich bei den verschiedenen, durch Fäulniss
und Verderbniss veranlassten Zersetzungen organischer Substanzen
Körper zu bilden vermögen, die sich extrahiren lassen und giftige
Eigenschaften zeigen können, womit auch die Untersuchungen von
+W. Zuelzer+ (Arch. f. experim. Path. VIII, 133) übereinstimmen,
ebenso jene von +Selmi+ über die von ihm „Ptomaine“ genannten
Fäulnissalkaloide (Rivista sperim. di med. leg. Ann. IV, 777). Durch
Arbeiten von +Brouardel+ und +Boutmy+, +Nencki+, +Gramm+, +Gautier+,
+Brieger+, +Bocklisch+ u. A. wurde eine Reihe solcher Alkaloide
isolirt, zugleich aber dargethan, dass nur verhältnissmässig wenige
derselben giftig sind (Toxine) und diese mit Pflanzenalkaloiden
nicht leicht verwechselt werden können, ausgenommen mit Muscarin und
gewissen, der Pyridin- und Hydropyridinreihe angehörigen Alkaloiden,
die auch als Ptomaine vorkommen können. Neuere Publicationen über
die Bedeutung der Ptomaine für die gerichtliche Medicin von +Wolff+
und +Kratter+ s. Virchow’s Jahresb. 1890, I, 500. +Ipsen+ (Tagbl.
d. Wiener Naturforscherversamml., pag. 397) hat in mit Strychnin
versetzten Culturen von Tetanusbacillen und anderer pathogener
Bacterien, sowie in mit Tetanusgift und Strychnin vergifteten Thieren
letzteres ohne weiteres nachweisen können.
4. Die Umstände des Falles.
Es gehören hierher alle die Umstände, die eben den Verdacht erweckt
haben, dass eine Vergiftung vorliege und Veranlassung gaben, dass
die gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist. Diese Umstände
sind allerdings häufig derart, dass sie auch der Laie zu beurtheilen
und zu würdigen vermag, doch hat sie auch der Arzt zu prüfen und für
die Begutachtung des Falles zu verwerthen. In der Regel ist es schon
das Unerwartete oder gar Plötzliche des Todes, was auffällt, doch
ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass auch scheinbar kräftige
und gesunde Individuen plötzlich und rasch eines natürlichen Todes
sterben können, und dass andererseits Morde und Selbstmorde durch
Gift keineswegs immer an und von ganz gesunden und rüstigen Leuten,
sondern auch an und von alten gebrechlichen oder anderweitig kranken
verübt werden. Dass die Krankheitserscheinungen, die durch Gifte
hervorgerufen werden, auch durch natürliche Krankheiten erzeugt werden
können, ist bereits erörtert worden, und dies ist umso wichtiger, wenn
nach dem Tode des Individuums keine Section gemacht und die Exhumation
vorgenommen wurde, nachdem die pathologisch-anatomische Untersuchung
wegen vorgerückter Fäulniss oder Verwesung kein Resultat mehr zu geben,
also eine natürliche Todesart nicht mehr auszuschliessen vermochte.
Der Umstand, dass Jemand kurz nach einer Mahlzeit u. dergl. plötzlich
starb, beweist für sich allein eine Vergiftung nicht, da der natürliche
Tod in der Verdauung durch Herzlähmung, Apoplexie etc. ungemein häufig
vorkommt und der vermehrten Peristaltik wegen auch Incarcerationen,
Perforationen von Geschwüren u. dergl. leichter als sonst geschehen
können. Wichtiger wäre es, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die
erfahrungsgemäss nach Vergiftungen auftretenden Erscheinungen in mehr
weniger langen Intervallen auftraten, und dass diese Verschlimmerungen
des Zustandes immer zusammenfielen mit der Darreichung bestimmter
Speisen oder Getränke, oder Medicamente, oder wenn die Speise oder das
Getränk, nach dessen Genusse Jemand erkrankte, solche Erscheinungen
darbot, dass aus diesen schon auf die Anwesenheit einer fremdartigen
Substanz geschlossen werden musste, so einen auffallend bitteren oder
brennenden Geschmack oder den Geruch nach Zündhölzchen zeigte, oder
wenn ein Leuchten im Dunkeln[423], oder das Vorhandensein harter,
zwischen den Zähnen knirschender Körnchen beobachtet worden wäre
u. dergl. Ebenso wichtig wäre die Constatirung der Thatsache, dass
Thiere, die von dem Erbrochenen oder Weggeworfenen gefressen hatten,
erkrankten oder zu Grunde gingen. Auch die Thatsache, dass Gift in den
angeblich genossenen Speisen oder Getränken, oder auch blos im Besitze
des Verstorbenen selbst oder Anderer gefunden wurde, wäre in Erwägung
zu ziehen, doch ist es klar, dass der Verwerthung solcher Umstände
gewisse Grenzen gesetzt sind, die der Gerichtsarzt nicht überschreiten
darf, wenn er nicht in die Rolle eines Untersuchungsrichters oder
Anklägers oder in die eines Geschworenen fallen will.
[Sidenote: Eigene oder fremde Schuld?]
Die Erwägung der genannten Umstände muss auch herangezogen werden
behufs Entscheidung der Frage, ob eine +Vergiftung zufällig oder
in selbstmörderischer Absicht oder durch fremde Einwirkung+ zu
Stande gekommen sei und es ist natürlich, dass in den meisten
Vergiftungsfällen einzig und allein die äusseren Umstände im Stande
sind, diese Frage zu lösen. Es ist begreiflich, dass zu Giftmorden
vorzugsweise nur solche Gifte benützt werden, die heimlich beigebracht
werden können, so dass, wenn eine Vergiftung mit einem Gifte vorliegt,
welches, wie z. B. die ätzenden Säuren, schon auf den Lippen und
auf der Zunge heftiges Brennen veranlasst, schon dieser Umstand den
Selbstmord wahrscheinlicher macht als eine zufällige Vergiftung oder
gar einen Giftmord; doch können solche Gifte Kindern und anderen
hilflosen Personen[424] gewaltsam beigebracht werden und auch
das zufällige Verschlucken ist nicht ausgeschlossen, kommt sogar
bei einzelnen ätzenden Substanzen, wie z. B. bei der sogenannten
Laugenessenz, häufig vor und ist sowohl von uns, als von Anderen
selbst bei Schwefelsäure und Salzsäure beobachtet worden. Auch der
Phosphor verleiht, wenn er Speisen oder Getränken beigemengt wird,
diesen so auffallende Eigenschaften, dass man kaum glauben sollte, dass
damit Giftmorde geschehen könnten; trotzdem sind solche wiederholt
vorgekommen und wurden auch von uns beobachtet, vorzugsweise bei
Kindern und solchen Leuten, die sich über den schlechten Geschmack
einer Speise hinwegzusetzen vermögen oder wegen Hungers hinwegsetzen
müssen. Auch kann Geschmack und Geruch durch das Vehikel verdeckt
gewesen sein. Bei gewissen Alkaloiden, insbesondere bei Strychnin,
ist es die enorme Bitterkeit, die auffällt. Dessen ungeachtet sind
zahlreiche solche Giftmorde bekannt, und es ist klar, dass solche
Stoffe, wenn auch nicht gut in Nahrungsmitteln und Getränken, so doch
sehr leicht in Medicamenten oder als Medicamente heimlich beigebracht
werden können.
Mitunter ist es die grosse Menge des in der Leiche gefundenen Giftes,
in anderen Fällen wieder der grobkörnige Zustand desselben, der für den
Selbstmord spricht. So fanden wir in einem Falle von Arsenikvergiftung
ausser einer Unzahl sandkorngrosser Arsenikstücke auch solche von
Erbsen- bis Bohnengrösse; ebenso in einem zweiten, deren Gewicht 16·802
und mit dem im Erbrochenen gefundenen 91·878 Grm. (!) betrug, ausserdem
in einem dritten noch einen zuckererbsengrossen Kieselstein, ferner bei
einem Apotheker, der sich mit Strych. pur. vergiftet hatte, zahlreiche
Krystalle davon, nicht blos im Magen, sondern auch im Munde, namentlich
zwischen den Zähnen, durch welche Befunde in allen vier Fällen der
Selbstmord ausser Zweifel gestellt wurde. Ebenso ist, wenn giftige
Pflanzentheile, wie Beeren, Blätter, Zweige etc., im Magen gefunden
werden, nicht leicht an Giftmord zu denken, wohl aber an zufällige
Vergiftung oder unter Umständen an eine solche, die durch einen
Fruchtabtreibungsversuch veranlasst worden ist.
Dass in solchen Fällen auch jene Umstände, welche eventuell das
betreffende Individuum zum Selbstmord bewogen haben konnten, in
Betracht zu ziehen sind, ist selbstverständlich.
[Sidenote: Combinirter Gifttod.]
Combination von Vergiftung und anderweitiger Gewalteinwirkung kommt
wohl beim Selbstmord, aber nur ganz ausnahmsweise beim Mord vor.
+Bělohradský+ hat, wie er in einer Arbeit über den combinirten
Selbstmord (Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) mittheilt, von
Combination von Giftmord und anderweitiger Gewalt nur 2 Fälle in
der Literatur gefunden, den einen in +Casper+-+Liman+’s Handbuch,
betreffend den Buchbinder +Melchior+, der seine Frau und seine Kinder
zuerst mit selbstbereiteter Blausäure vergiftet und dann erwürgt
hatte und den zweiten in Friedreich’s Blätter, 1884, pag. 71, wo
eine Frau einer anderen Arsenik in Branntwein gereicht, und, als
die Vergiftungserscheinungen lange nicht eintraten, dieselbe in’s
Wasser gestossen hatte. Wir obducirten unlängst einen Mann, der
von seinem Schlafkameraden im Schlafe erwürgt und beraubt worden
war. Letzterer gestand die That und dass er vor dem Erwürgen dem
Schlafenden Cyankalium in den Mund zu schieben versucht hatte,
welches jedoch ausgespuckt wurde. Thatsächlich wurden Stückchen von
Cyankalium im Bette gefunden, die chemische Untersuchung des Magens
und der Mundhöhle aber ergab in dieser Beziehung ein negatives
Resultat. Hierher würde noch der von uns besprochene Todesfall der
Prostituirten +Ballogh+ (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 29
u. ff.) gehören, wo der Thäter behauptete, dass er das Mädchen nur
deshalb gewürgt habe, weil dasselbe einen mit Blausäure vermengten
Kaffee, mit dem er sich selbst vergiften wollte, getrunken hatte
und röchelnd zusammengestürzt war, -- wenn diese Angabe nicht jeder
Glaubwürdigkeit entbehren würde.
Die einzelnen Gifte.
Die einzig richtige Eintheilung der Gifte wäre die, welche die
Elementarwirkungen derselben zur Grundlage hätte. Die Kenntniss der
letzteren ist aber leider noch eine so mangelhafte, dass vorläufig an
eine auf ihnen beruhende Classification der Gifte gar nicht zu denken
ist. Andere Eintheilungen haben nur einen relativen Werth und sind,
wenn wir von der ganz werthlosen nach den Naturreichen absehen, nicht
scharf durchführbar. Für forensische Zwecke ist eine systematische
Eintheilung der Gifte keineswegs nothwendig, und es genügt, die
einzelnen Gifte getrennt zu behandeln, wobei es allerdings opportun
ist, zwischen local und den durch Resorption wirkenden Giften zu
unterscheiden.
Die Vergiftung mit Schwefelsäure.
Vergiftungen mit käuflicher Schwefelsäure sind besonders in grossen
Städten häufig, wo dieselbe nicht blos zum Reinigen metallischer
Gegenstände, sondern auch in den verschiedensten Gewerben benützt wird
und daher leicht zu haben ist. Da die Säure auf den Lippen sofort
heftig brennt, so handelt es sich bei Erwachsenen fast immer um
Selbstmord und nur ausnahmsweise um zufällige Vergiftung. Mord ist nur
bei Kindern und hilflosen Personen beobachtet worden, und wurde bei
diesen, ebenso wie die zufällige Vergiftung, sowohl durch Eingiessen
von Schwefelsäure in den Mund, als auch in einzelnen Fällen durch
Beibringung mittelst Klysma ausgeführt.[425]
Die Vergiftungserscheinungen treten +augenblicklich+ nach dem
Verschlucken auf und bestehen in einem heftigen brennenden Schmerz
in den gesammten Schlingorganen und im Magen, in Würgebewegungen und
meist sofort auftretendem Erbrechen, mit welchem stark saure und
anfangs braun, später fast schwarz gefärbte Massen entleert werden.
Der Gesichtsausdruck ängstlich. Haut blass und kühl, Puls schnell und
klein, Bewusstsein erhalten, Harn- und Stuhlgang unterdrückt. Im Harn
tritt sehr bald Eiweiss und Blut auf, und eine starke Vermehrung der
schwefelsauren Salze, niemals aber freie Schwefelsäure. Der durch
Säurezufuhr zum Blute bedingten Alkalientziehung, die der Körper nur
bis zu einem gewissen Grade verträgt, wird von +Salkowski+, +Lassar+
und +Walter+ ein wesentlicher Einfluss auf den Eintritt des Todes
zugeschrieben. Bei sehr acut verlaufenden Fällen tritt schon nach 2-3
Stunden, selten früher, häufiger später, Collapsus und bald darauf der
Tod ein, der meist ruhig, seltener unter Convulsionen erfolgt.
[Sidenote: Schwefelsäurevergiftung. Krankheitsbild und Sectionsbefund.]
In einzelnen Fällen hört das heftige Erbrechen plötzlich auf, während
die übrigen Erscheinungen noch stärker sich entwickeln; es ist dann
Perforation des Magens eingetreten. Meist besteht Heiserkeit bis
zur Stimmlosigkeit, nicht selten ist starke Athemnoth vorhanden
und der Tod erfolgt unter Erstickungserscheinungen. Diese Symptome
lassen auf Anätzung der Schleimhaut der Luftwege und auf Glottisödem
schliessen.[426] Nicht selten ist der Verlauf ein protrahirter, und
dauert nicht blos mehrere Tage, sondern auch noch länger. In solchen
Fällen kommt es zur Abstossung verätzter Schleimhautpartien, namentlich
des Oesophagus, die sogar in toto in Schlauchform ausgebrochen
werden können, und in der Regel zu pneumonischen Processen. Eine
sehr ausführliche Zusammenstellung der klinischen Symptome der
Schwefelsäurevergiftung bringt +Schuchardt+ in Maschka’s Handbuch,
II, pag. 71.
An der Leiche finden sich häufig von den Mundwinkeln herabziehende
braune lederartige Streifen, die durch das Ueberfliessen der Säure
erzeugt wurden. Die Schleimhaut der Mundhöhle und des Oesophagus
findet sich in frischen Fällen entweder nur oberflächlich oder bis
in die tieferen Schichten wie gekocht oder gegerbt, d. h. weissgrau
verfärbt, zäh, in starre Falten gelegt, trocken und von erstarrtes
Blut enthaltenden Gefässen durchzogen. Der Magen fällt meist schon
äusserlich durch seine schiefergraue Farbe und die Verdickung seiner
Wandungen auf. Die Kranzgefässe erscheinen injicirt, das Blut in
ihnen entweder theerartig eingedickt oder so eingetrocknet, dass sich
dasselbe aus den durchschnittenen Gefässen in langen braunrothen
bis schwarzbraunen bröcklichen Cylindern ausdrücken lässt. Im Magen
findet sich ein meist kaffeesatzfärbiger, mitunter ganz schwarzer,
stark sauer reagirender, theils breiiger, theils flüssiger Inhalt,
die Innenwand des Magens in verschiedener Tiefe und Ausdehnung in
einen durch Imbibition mit Hämatin schwarzbraun bis schwarz gefärbten
Schorf verwandelt und unregelmässig höckerig. Letztere Eigenschaft
rührt theils von der Ungleichmässigkeit der Verätzung und der
durch sie bedingten entzündlichen Wandverdickung her, theils von
nachträglicher partieller Abschmelzung (Erweichung, Verdauung) der
necrotischen Schleimhaut, theils von den entstandenen submucösen
Extravasaten, die eine bedeutende Grösse erreichen können und in denen
das Blut durch Wasserentziehung ebenso eingetrocknet wird, wie das
innerhalb der verschorften Partien in den Gefässen zurückgebliebene.
Dementsprechend ist auch die Consistenz der Magenwand, respective ihrer
Innenfläche, eine verschiedene und man kann dicht neben starren Partien
erweichten und leicht zerreisslichen begegnen, ebenso Stellen, die
nur von der Submucosa oder gar nur vom Peritoneum gebildet werden.
Verhältnissmässig häufig ist der Magengrund durch die Säure zerstört
und der Mageninhalt in die Bauchhöhle ausgetreten, woselbst die Organe
an allen Stellen, welche mit demselben in Berührung kamen, getrübt
erscheinen. Der Durchbruch des Magens erfolgt häufig schon während des
Lebens, kann aber auch erst nach dem Tode entstehen durch fortdauernde
Einwirkung der Säure. Nicht selten zerreisst er erst bei der Section.
Die Wirkung der Säure lässt sich häufig weite Strecken in den Darm
verfolgen, woselbst die Schleimhaut in nach abwärts abnehmendem Grade
weissgrau, wie gekocht, starr, das submucöse Bindegewebe mehr weniger
injicirt und nicht selten stellenweise blossgelegt und dann gallig oder
blutig imbibirt und ecchymosirt sich erweist.
Die Nieren zeigen in der Regel das Bild der „trüben Schwellung“,
und zwar desto ausgesprochener, je länger das Individuum gelebt
hatte. Häufig finden sich Fibrincylinder. Das Blut in der Nähe des
Magens reagirt häufig sauer, seltener in entfernteren Gebieten, ist
auch in letzteren meist flüssig, in ersteren aber entweder locker
coagulirt[427] oder auf die oben angegebene Art durch Eintrocknung
verändert, und wir haben nicht selten das Blut nicht blos in den
Kranzgefässen des Magens, sondern auch in der Vena cava ascendens und
selbst noch im rechten Herzen zu einer in Cylindern ausdrückbaren,
brüchigen Masse eingedickt gefunden. Diese Veränderung kommt theils
während des Lebens, theils erst nach dem Tode durch Imbibition der
Säure in die Nachbarschaft des Magens zu Stande, und ebenso die
wie gegerbte Beschaffenheit der dem Magen anliegenden Organe, wie
namentlich der Milz, der linken Niere, des linken Leberlappens,
die nicht selten auch auf das Zwerchfell und den unteren Theil
der linken Lunge übergreift und in einzelnen Fällen sich auch an
der vorderen Bauchwand, sogar schon bei der äusseren Besichtigung
derselben, bemerkbar machen kann. In gleicher Weise können die dem
Magen oder verätzten Darmpartien anlagernden Darmschlingen durch
Imbibition von ersteren aus verätzt werden, ebenso diejenigen, welche,
wie insbesondere die im Becken gelagerten Schlingen, mit dem nach
Durchbruch des Magens in die Bauchhöhle ausgetretenen noch stark
saurem Mageninhalt durch längere Zeit in Berührung gestanden sind.
In solchen Fällen kann man auch noch in tief nach abwärts gelegenen
Darmpartien, insbesondere, wie wir wiederholt sahen, noch im Ileum
oder Colon transversum, ja selbst im C. descendens circumscripten,
mitunter intensiven Corrosionen der ganzen Darmwand begegnen, während
dazwischen mehr weniger ausgedehnte intacte Darmpartien liegen.
Es wäre ein grober Beobachtungsfehler, wenn man solche von aussen
erzeugte discontinuirliche Darmverätzungen noch auf directe Wirkung des
Aetzgiftes beziehen wollte.
In protrahirteren Fällen finden wir die necrotischen Schleimhautpartien
in Abstossung begriffen, das darunter liegende Gewebe, insbesondere
das submucöse, entweder hämorrhagisch infiltrirt, ödematös mit mehr
weniger intensiver Hämatinimbibition, zu welcher sich auch häufig die
gallige[428] hinzugesellt oder im weiteren Verlaufe in verschiedenen
Stadien der Entzündung und Eiterung, und die parenchymatösen Organe
sowohl als die Musculatur in verschiedenen Graden der körnigen und
fettigen Degeneration, in den Lungen pneumonische Processe entweder
hypostatischen oder croupösen Charakters.
[Sidenote: Wirkung von SO₃ auf organische Gewebe.]
Die +Ursache+ der zerstörenden Wirkung der Schwefelsäure liegt
vorzugsweise in ihrer Eiweisssubstanzen coagulirenden und
wasserentziehenden Kraft. Erstere bedingt die Trübung und die wie
gekochte Beschaffenheit der Gewebe durch Gerinnung des in ihnen
enthaltenen Albumens und letztere die Trockenheit und Brüchigkeit
der frisch verätzten Gewebe, sowie die eigenthümliche Eindickung
und Eintrocknung des Blutes innerhalb der Gefässe der verätzten
Partien. Wie bereits oben erwähnt, werden Eiweisskörper nur durch
verdünnte Schwefelsäure gefällt, während concentrirte solche
Fällungen wieder auflöst. Hämoglobin wird sowohl durch concentrirte,
als durch verdünnte Schwefelsäure den Blutkörperchen entzogen und
in braunes bis schwarzbraunes Hämatin verwandelt, und von diesem
rührt die schwarzbraune bis schwarze Farbe des Mageninhaltes und
der verschorften inneren Magenwand her. Doch entstehen bei längerer
Einwirkung von concentrirter Schwefelsäure auch auf blutleere Organe
braune und violette Verfärbungen in verschiedener Nuance, denen
ein Einfluss auf die dunkle Färbung der Schwefelsäureschorfe im
Magen nicht abgestritten werden kann, obgleich eine „Verkohlung“,
wie sie bisher gewöhnlich angenommen wurde, nicht stattfindet. Da,
wenn Schwefelsäure in Wasser gegossen wird, die Mischung sich stark
erhitzt, so ist es für den Verlauf der Vergiftung nicht gleichgiltig,
ob wässerige oder breiige Substanzen gerade im Magen sich befanden
und das Vorhandensein der ersteren trotz der Verdünnung, welche
die Säure erfährt, gefährlich. Die käufliche Schwefelsäure enthält
häufig nicht unbeträchtliche Mengen von Arsenik, was einestheils
das Krankheitsbild compliciren, anderseits, insbesondere bei
Exhumationen, eine Arsenikvergiftung vortäuschen kann, wie ein
von +Schlagdenhauffen+ (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 227)
mitgetheilter Fall beweist.
[Sidenote: Vergiftung mit Salzsäure.]