Die Symptome derselben bestehen im Allgemeinen in sofort oder bald nach

der Ingestion des Giftes eintretenden Schmerzen in der Magengegend,

beziehungsweise auch in den Schlingorganen, in Brechneigung und meist

wirklichem und heftigem Erbrechen, zu welchem sich Spannung des

Unterleibes, unstillbarer Durst, grosse Unruhe, häufig auch Diarrhöe

und Tenesmus hinzugesellen, und führen diese meistens in wenigen

Stunden unter Collapsus zum Tode, wenn sie nicht eine protrahirtere

Erkrankung bedingen, welche entweder ebenfalls mit dem Tode oder mit

vollständiger oder unvollständiger Genesung enden kann. Die genannten

Symptome sind für sich allein weder für ein bestimmtes Gift, noch

für eine Vergiftung überhaupt absolut charakteristisch, können

vielmehr auch durch natürliche Erkrankung hervorgerufen werden, und

zwar sowohl durch solche localer als allgemeiner Natur. Zu ersteren

gehören acute Magen- und Darmcatarrhe, Incarcerationen, namentlich

innere, und die Peritonitis, insbesondere die P. perforativa und, wie

in einem von +Späth+ (Württemb. Correspondenzbl. 1882, Nr. 26)

mitgetheilten Falle, die Embolie des Stammes der Gekrösarterien, zu

letzteren acute Infectionskrankheiten und von diesen in erster Linie

die Cholera, und zwar sowohl die epidemische, als die Cholera nostras,

deren Aehnlichkeit mit Arsenikvergiftung immer wieder und mit vollem

Recht hervorgehoben wird. Auch die innere Verblutung, besonders die

abdominale, wie sie nach Berstung der schwangeren Tuba, oder von

Aneurysmen der Art. lienalis etc. nicht gar selten vorkommt, führt

unter gastrischen Erscheinungen, namentlich auch unter Erbrechen, zum

Tode.

Jene Gifte, welche erst nach erfolgter Resorption ihre Wirkung äussern,

bewirken entweder Störungen im Stoffwechsel, oder sie rufen Reizung

oder Lähmung von Nervenapparaten hervor.

[Sidenote: Vergiftungssymptom ante mortem.]

Im +ersteren+ Falle sehen wir entweder den Tod unter

Erstickungserscheinungen erfolgen, so z. B. wenn durch das in das

Blut gelangte Gift die respiratorische Function desselben unmöglich

gemacht wurde, wie bei der Vergiftung mit Kohlenoxydgas, oder es treten

subacute oder auch chronische Ernährungsstörungen auf, von denen viele

auf körnige oder fettige Degeneration der Organe zurückgeführt werden

können, wovon insbesondere die Phosphorvergiftung und die chronische

Arsenikvergiftung ein Beispiel liefert. Im +letzteren+ Falle ist

der Verlauf der Vergiftung in der Regel ein sehr acuter, häufig ein

fulminanter, ein Umstand, der bewirkt, dass von einer Beobachtung und

Verfolgung der dem Tode vorausgegangenen klinischen Erscheinungen durch

Andere, insbesondere durch einen Arzt, meist gar keine Rede sein kann

und das Plötzliche oder Unerwartete des Eintrittes des Todes in der

Regel das Einzige ist, was man zu erheben vermag. Bei so fulminantem

Verlauf tritt der Tod fast immer unter den Erscheinungen der Erstickung

auf, die sich durch Dyspnoe, rasche Bewusstlosigkeit und Convulsionen

kundgibt. In nicht so rapiden Fällen lassen sich eher klinische

Symptome constatiren, die diagnostisch verwerthet werden können; so

die Erscheinungen der Narcose, die auf ein narcotisches Gift, die des

Tetanus, die auf Strychnin und ihm verwandte Gifte schliessen lassen.

Auch die genannten Symptome sind für sich allein nicht im Stande,

eine Vergiftung zu beweisen, da gleiche oder ähnliche auch bei

verschiedenen natürlichen Erkrankungen, respective Todesarten,

vorkommen können. So erinnern wir an die Aehnlichkeit des

Krankheitsbildes der Phosphorvergiftung mit acuter Leberatrophie, mit

pyämischen und septischen Processen und selbst mit jenen eines heftigen

Gastroduodenalcatarrhs, und an die Thatsache, dass alle möglichen

plötzlichen oder mindestens raschen Todesarten, wie Hirnhämorrhagie

(besonders H. intermeningealis, welcher in der Regel Berstung eines

Aneurysmas einer der Basilararterien zu Grunde liegt), der so häufige

Tod durch Herzlähmung, ferner jener durch innere Verblutung, dann der

plötzliche Tod im Wochenbett u. dergl. schon zum Verdacht bestehender

Vergiftung Veranlassung gegeben haben, und dass auch Septicämie,

Urämie (Eclampsie der Schwangeren), Acetonämie und manche andere acute

Processe für eine äussere Intoxication gehalten werden können und

thatsächlich gehalten wurden, wovon wir eine ganze Reihe von Fällen aus

unserer eigenen Erfahrung anzuführen im Stande wären.[403] Unter diesen

waren zwei, wo die in dem einen Falle durch Pericarditis, im anderen

durch Pneumonie bewirkte Agonie für eine durch medicinale Anwendung von

Morphium veranlasste letale Narcose gehalten worden war.

Es ist ferner zu beachten, dass bei vielen Giften eine locale mit

der Resorptionswirkung sich combinirt, und dass es, wie bereits vom

Arsenik bemerkt wurde, auch nur von den Umständen abhängen kann,

ob die eine oder die andere Wirkung stärker hervortritt, beides

Thatsachen, die nicht geeignet sind, die Diagnose einer stattgehabten

Vergiftung und noch weniger die Erkennung des Giftes selbst blos aus

den während des Lebens aufgetretenen Erscheinungen zu erleichtern.

Ausserdem ist noch zu bemerken, dass selbst dann, wenn Gelegenheit

war, die Symptome während des Lebens zu beobachten, diese Beobachtung

häufig nur durch Laien gemacht wird, nicht aber durch einen Arzt, der

entweder gar nicht oder bereits zu spät gerufen wurde, wodurch die

einschlägigen Angaben, abgesehen davon, dass sie auch absichtlich

gefälscht werden können, an Verlässlichkeit und diagnostischem Werth

einbüssen müssen.

[Sidenote: Eintritt und Verlauf der Vergiftungssymptome.]

Der Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Intoxicationserscheinungen

fällt keineswegs immer zusammen mit dem der Einverleibung des Giftes.

Augenblickliche Wirkung treffen wir nur bei den stark ätzenden Giften,

und diese macht sich schon geltend in dem Momente, in welchem die

Substanz geschluckt wird. Bei allen übrigen Giften verstreicht zwischen

der Einverleibung des Giftes und den ersten Intoxicationserscheinungen

eine gewisse Zeit, die allerdings von wenigen Augenblicken bis zu

mehreren Stunden variiren kann. Die Dauer derselben wird abhängen

einerseits von der Natur der Giftsubstanz, anderseits von der Grösse

der Gabe und den bereits oben erwähnten Verhältnissen, welche die

Giftwirkung theils zu befördern, theils zu verzögern im Stande

sind. Sehr rasch und in der Regel schon wenige Augenblicke nach der

Ingestion treten die Vergiftungserscheinungen nach Blausäure und nach

Cyankalium auf, doch werden wir Fälle kennen lernen, die zeigen,

dass auch bei diesen Giften die Wirkung nicht immer sofort sich

einstellt, sondern die betreffenden Individuen noch im Stande sein

können, nicht blos eine Strecke zu gehen, sondern selbst complicirtere

Handlungen zu unternehmen. Die Wirkung der metallischen Gifte sehen

wir keineswegs immer schon in der ersten halben Stunde nach der

Ingestion sich einstellen, sondern können häufig beobachten, dass

über eine Stunde, mitunter selbst mehrere Stunden vergehen, bevor

Vergiftungserscheinungen sich zeigen. Bei diesen Giften ist besonders

der Umstand von Einfluss, ob dasselbe bereits im gelösten Zustande

oder ungelöst gegeben wurde, und namentlich im letzteren Falle, ob der

Magen gerade leer oder mit Speisen gefüllt gewesen ist. Bezüglich der

giftigen Alkaloide wissen wir ebenfalls, dass die Wirkung selten früher

als nach beiläufig einer halben Stunde eintritt und selbst stundenlang

auf sich warten lassen kann; dies gilt besonders vom Morphium und vom

Strychnin. Hierbei ist ausser der Dosis, dem Mageninhalt etc. auch der

Umstand von Einfluss, ob das reine Alkaloid oder ein Salz desselben

genommen wurde, da es bekannt ist, dass ersteres nur schwer, letzteres

dagegen leicht im Wasser sich löst, daher dieses früher als jenes zur

Resorption gelangen wird.

Die Resorption von den Lungen aus geht sehr rasch vor sich, daher ist

auch die Wirkung gasförmiger oder flüchtiger Gifte, die inspirirt

werden, eine meist schnelle, und zwar eine desto schnellere, je mehr

davon in der Respirationsluft enthalten ist. Kommen die giftigen Gase

ausschliesslich oder nur mit wenig atmosphärischer Luft vermischt zur

Einathmung, so kann das Zusammenstürzen schon nach wenigen Athemzügen

erfolgen, wie dies z. B. häufig beim Reinigen von Abtrittsgruben oder

Brunnen der Fall ist, während in einem Raume, in welchem die Luft

mit dem giftigen Gase nicht übersättigt war, erst nach mehr weniger

längerem Verweilen Intoxicationserscheinungen sich einstellen, die

aber selten plötzlich dem Leben ein Ende machen, sondern erst nach

fortgesetzter Inhalation zum Tode führen, wie wir z. B. bei der

Vergiftung durch Kohlenoxydgas sehen.

Bei acuten und letal endenden Vergiftungen halten die

Vergiftungserscheinungen in der Regel vom Momente ihres ersten

Auftretens bis zum Tode an und nehmen an Intensität gleichmässig zu.

Nur ausnahmsweise geschieht es, dass die Intoxicationserscheinungen für

einige Zeit nachlassen, um, nachdem sich der Kranke scheinbar erholt,

neuerlich und meist mit vermehrter Heftigkeit einzutreten. Solches

wurde in ganz vereinzelten Fällen von Vergiftung mit mineralischen

Giften beobachtet, wiederholt dagegen nach Vergiftungen mit Narcoticis

und als remittirende Form der betreffenden Vergiftung beschrieben.

Es handelt sich in solchen Fällen entweder um neuerliche Resorption

von anfangs nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gekommenen

Giftmengen oder um Folgezustände, die durch die Vergiftung veranlasst

wurden und die acut zum Tode führen können, nachdem der erste Sturm

der Vergiftungserscheinungen bereits abgelaufen ist. Wir werden auf

diesen Umstand bei Besprechung der narcotischen Gifte zurückkommen

und wollen hier nur bemerken, dass ein solcher Verlauf deshalb von

grosser Wichtigkeit ist, weil eine neuerliche Exacerbation der

Erscheinungen auf eine abermalige Beibringung von Gift bezogen

werden könnte, also auf einen Vorgang, der bei Giftmorden wiederholt

eingeschlagen worden ist. Von solchen acuten Folgezuständen, die

noch als primäre Giftwirkung aufgefasst werden können, sind die

Erkrankungen zu unterscheiden, die erst nachträglich in Folge der durch

das Gift gesetzten Veränderungen, insbesondere in Folge der reactiven

entzündlichen Processe, eintreten und mitunter erst nach langer Zeit

zum Tode führen können.

[Sidenote: Genesung. Ausscheidung von Giften.]

Der +Ausgang in Genesung+ erfordert erstens die Ausscheidung des im

Körper befindlichen Giftes und zweitens die Beseitigung der durch das

Gift veranlassten Veränderungen. Ein gewisser Theil des Giftes wird

häufig, noch bevor er zur Wirkung gelangt, durch Erbrechen aus dem

Körper entfernt. Je früher das Erbrechen eintritt und je intensiver

sich dasselbe gestaltet, von desto günstigerem Einflusse ist dasselbe

und es kann allein dadurch besonders bei schwerer löslichen und

schwerer resorbirbaren Substanzen die Wirkung grosser Giftdosen

paralysirt oder wesentlich abgeschwächt werden. Solche Substanzen

können aber auch unverändert in den Darm gelangen, und wenn sie nicht

von hier aus zur Resorption kommen oder anderweitig gebunden oder

zerstört werden, mit dem Stuhle abgehen. Die Ausscheidung resorbirter

Gifte geschieht vorzugsweise durch die Nieren, ausserdem aber auch

durch die Speicheldrüsen, die Galle, den Darmcanal und die äussere

Haut, und, wodurch Vergiftung von Säuglingen erfolgen kann, auch

durch die Milch (+Brouardel+, Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 73;

+Fehling+, Arch. f. Gyn. XXVIII), jene der flüchtigen auch durch die

Lungen. Die Ausscheidung der +resorbirten+ Gifte durch den Darmcanal

scheint häufiger vorzukommen als man bisher dachte. Vom Arsenik ist

dieses schon lange bekannt, jetzt kann dieses auch vom Sublimat und

anderen Quecksilberverbindungen als erwiesen angesehen werden und

neuestens auch von der Carbolsäure.[404] +Tauber+ (Arch. f. experim.

Path. 1890, XXVII, pag. 335) hat dieses auch bezüglich des Morphins

gefunden, insbesondere dargethan, dass subcutan einverleibtes

Morphin unverändert durch den Magendarmcanal, respective durch die

Fäces ausgeschieden wird. An den Ausscheidungsstellen kann es zu

krankhaften Veränderungen kommen, so z. B. zu Nephritis, toxischen

Dermatosen, katarrhalischen und selbst nekrotischen Erscheinungen an

der Schleimhaut des Respirations- oder Darmtractus. Bei einzelnen

Giften, namentlich bei den gasförmigen, sowie bei den Alkaloiden und

bei den leichtlöslichen mineralischen Giften erfolgt die Ausscheidung

schnell und die meisten lassen sich schon in den ersten Stunden, d.

h. bald nach dem Auftreten der ersten Intoxicationserscheinungen im

Harne nachweisen, eine Thatsache, die uns den Wink gibt, in allen

solchen verdächtigen Krankheitsfällen zu trachten, den Harn zu

sammeln und der chemischen Untersuchung zu übergeben. Bei Giften,

welche mit den Bestandtheilen des Organismus festere Verbindungen

eingehen, erfolgt die Ausscheidung ungleich langsamer. Hierher

gehören viele metallische Gifte, die eine grosse Affinität zu den

Eiweisskörpern besitzen oder durch Assimilation im Körper verbleiben,

selbst in der Art, dass normale anorganische Bestandtheile des

Körpers durch sie ersetzt werden können.[405]

Die meisten der forensisch wichtigen Gifte werden unverändert

ausgeschieden, andere, nachdem sie im Körper gewisse Veränderungen,

namentlich durch Oxydation erlitten haben. Zu ersteren gehören

insbesondere die metallischen Gifte und Alkaloide[406], zu letzteren

der Phosphor und das Kohlenoxydgas, dann die Säuren und Alkalien,

welche im Harne und in anderen Ausscheidungen als Salze erscheinen.

Die Restitutio ad integrum erfolgt nach Vergiftung mit Alkaloiden,

sowie mit flüchtigen und gasförmigen Giften in der Regel sehr bald

und vollständig, keineswegs aber immer. Namentlich können in jenen

Fällen, wo der Stoffwechsel wichtiger Nervencentren, insbesondere

des Gehirns, durch längere Zeit gestört oder verhindert war, schwere

Functionsstörungen zurückbleiben, an denen, wie z. B. schwere

Kohlenoxydvergiftungen zeigen, die Betreffenden monate- und jahrelang

zu laboriren haben. Die Vergiftungen mit mineralischen Giften zeigen

nicht blos häufig einen protrahirten Verlauf, sondern enden auch

nicht selten mit nur unvollständiger Genesung. Insbesondere sehen wir

nach Vergiftungen mit ätzenden Substanzen Stricturen des Oesophagus,

hochgradige Verdauungsstörungen und in deren Folge Zustände

zurückbleiben, die sogar als „Siechthum“ im Sinne des Gesetzes

bezeichnet werden müssen. Auch nach Vergiftungen mit metallischen

Giften können langdauernde Ernährungsstörungen, namentlich in Folge

der meist eingetretenen körnigen und fettigen Degenerationen,

restiren, in anderen Fällen wieder Störungen der Nervenfunctionen,

wie wir sie manchmal nach Arsenikvergiftung, am häufigsten aber nach

Vergiftungen mit Bleisalzen beobachten können.

2. Der Sectionsbefund.

Bei einzelnen Vergiftungen zeigt schon die äussere Besichtigung der

Leiche gewisse auffallende Befunde. Es gehört hierher die icterische

Färbung der Haut und der Schleimhäute bei der Phosphorvergiftung

und die auffallend hellrothe Farbe der Todtenflecke bei Individuen,

die im Kohlenoxydgas um’s Leben gekommen sind, sowie die graue bei

der typischen Vergiftung mit Kaliumchlorid. Ebenso sehen wir bei

Vergiftungen mit ätzenden Flüssigkeiten, besonders mit Schwefelsäure,

nicht blos die Lippen und die Mundschleimhaut verschorft, sondern

können häufig von den Mundwinkeln herabziehende, lederartige, meist

hellbraun verfärbte Streifen bemerken, die vom Ueberfliessen der

ätzenden Flüssigkeit herrühren. In anderen Fällen kann die Leiche

einen auffallenden Geruch, z. B. nach bitteren Mandeln, ausströmen,

und es ist vorgekommen, dass bei sehr acuten Phosphorvergiftungen (mit

Phosphorpaste) im Dunkeln leuchtende Dämpfe von der Leiche ausgingen

und schon dadurch die Todesart ausser Zweifel stellten.

In den meisten Fällen unterscheiden sich die Leichen Vergifteter

äusserlich nicht wesentlich von anderen, oder bieten wenigstens kein

äusseres Merkmal, welches, wie einzelne der oben genannten, schon für

sich allein den Schluss gestattet, dass eine Vergiftung stattgefunden

habe.

Die innere Untersuchung kann locale oder solche Befunde ergeben, die

erst durch Resorption des Giftes veranlasst wurden.

[Sidenote: Mageninhalt.]

Der Sitz der wichtigsten +localen Befunde+ ist der Magen, und es

ist in dieser Beziehung sowohl der +Mageninhalt+ als das Verhalten

der +Magenwand+ zu beachten.

[Sidenote: Geruch.]

Ersterer kann zunächst einen eigenthümlichen Geruch bieten, so z. B.

nach Phosphor, nach bitteren Mandeln, nach Alkohol, Chloroform, Sabina,

Opium etc. Solche Erscheinungen sind äusserst wichtig und machen sich

besonders in dem Momente bemerkbar, in welchem man den Magen eröffnet,

auch tritt der Geruch deutlicher hervor, wenn man den Mageninhalt in

ein Gefäss verschliesst und nach einiger Zeit wieder dazu riecht.

Nicht jeder eigenthümliche Geruch, den der Mageninhalt bietet, ist

auf eine stattgehabte Vergiftung zu beziehen. So findet sich der

Alkoholgeruch ungemein häufig bei den verschiedensten Todesarten,

welche mit dem Alkoholgenuss in keiner oder doch nur in entfernter

Beziehung stehen; ebenso kann ein ätherischer oder diesem ähnlicher

Geruch von Medicamenten herrühren, die gegeben wurden, und es sind

uns nicht einmal, sondern wiederholt Fälle vorgekommen, wo nicht

blos der Magen, sondern, wie dies auch bei vielen der erwähnten

Vergiftungen häufig sich findet, auch die Lungen und das Gehirn einen

eigenthümlichen Geruch entwickelten, obgleich die Personen zweifellos

eines natürlichen Todes verstorben waren, und wo sich herausstellte,

dass derselbe von belebenden Tropfen (meist Aethertropfen), die

kurz vor dem Sterben gereicht worden waren, oder von subcutanen

Aether- oder Kampherinjectionen herrührten. Einmal fanden wir einen

auffallenden Geruch nach Moschus, der als Analepticum gegeben worden

war und wiederholt den Geruch nach ätherischen Oelen, der von

Genussmitteln herrührte.

Blutiger Mageninhalt ist nach Vergiftung mit ätzenden sowohl als mit

irritirenden Giften sehr häufig und rührt meist von Läsionen der

Gefässe der Magenschleimhaut her, die durch Arosion veranlasst wurden.

Nicht selten kommt jedoch der blutige Mageninhalt erst postmortal zu

Stande, entweder durch Transsudation des Blutes aus der hochgradig

injicirten oder ecchymosirten Magenschleimhaut in die Magenhöhle,

oder dadurch, dass der stark sauere oder alkalische Mageninhalt das

Blut aus der hyperämischen Magenwand in sich aufnimmt, wobei das

Hämoglobin gleichzeitig zum grössten Theile in Hämatin sich zersetzt.

Je weiter diese Zersetzung, sei es schon während des Lebens oder erst

nach dem Tode, gediehen ist, desto mehr ist das Blut in seiner Farbe

verändert und kann schwarzbraun bis schwarz erscheinen. Doch kann

auch die gewöhnliche Magensäure eine kaffeesatzfärbige Zersetzung des

ausgetretenen Blutes bewirken. Nach gewissen Vergiftungen, wie z. B.

nach Cyankaliumvergiftung, kann der blutige Mageninhalt auffallend roth

oder braunroth erscheinen, was in einer specifischen Wirkung des Giftes

auf den Blutfarbstoff seinen Grund hat.

[Sidenote: Farbe und Reaction.]

Auch andere als durch Blut veranlasste und mitunter eigenthümliche

Verfärbungen des Mageninhaltes können vorkommen, so grüne nach

Vergiftung mit chlorophyllhaltigen Pflanzentheilen (Sabina) oder,

wie wir wiederholt sahen, nach Vergiftungen mit Arsengrün, gelbe,

wenn Laud. liq. Sydenhami, Jod oder chromsaures Kali, blaue, wenn

Kupfervitriol genommen wurde u. s. w. Sie können auch von einem

Farbstoff herrühren, mit welchem das Gift gemengt war, was z. B. bei

Zündhölzchenköpfchen und bei Sublimatpastillen vorkommt.[407]

Die Reaction des Mageninhaltes zu prüfen darf niemals unterlassen

werden, und kann namentlich bei Vergiftungen mit stark sauren oder

stark alkalischen Substanzen eine hohe Bedeutung erlangen. Doch ist

nicht zu übersehen, dass die ursprüngliche Reaction theils durch

gereichte Gegengifte, theils erst nachträglich an der Leiche sich

ändern kann. Von noch höherer Bedeutung sind verdächtige Substanzen,

die im Magen gefunden werden können, so verdächtige Pflanzentheile,

insbesondere aber körnige oder krystallinische Körper, die entweder

im Mageninhalt oder in dem der Magenschleimhaut anhaftenden Schleime

eingebettet sind. Letzterer Befund ergibt sich am häufigsten bei der

Arsenikvergiftung und ist hier besonders in der schweren Löslichkeit

des Arseniks begründet. Der Befund anderer Gifte in Körnchen-

oder Krystallform ist im Ganzen selten, doch fanden wir in einem

Falle Bleizucker, in einem anderen Sublimat in Substanz und in

einem dritten eine Menge Krystalle von Strychninum purum. Grössere

Körner oder Krystalle sind verhältnissmässig leicht aufzufinden,

kleinere müssen mehr mit dem Gefühl, als mit den Augen aufgesucht

werden, ein Verfahren, das uns schon wiederholt, namentlich bei

Arsenikvergiftungen, ausgezeichnete Dienste geleistet hat. Bei sehr

faulen, insbesondere bei exhumirten Leichen finden sich häufig

krystallinische, sandig anzufühlende Niederschläge auf der Magen-

und Darmschleimhaut und auf anderen freien Flächen, welche entweder

aus Tyrosinkrystallen oder aus Tripelphosphaten bestehen und, wie

auch +Auerbach+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XL, pag.

66) angibt, für Arsenikkörnchen gehalten werden können. Unser Museum

bewahrt schöne solche Präparate.

[Sidenote: Magenwand nach Vergiftungen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 72 / 132 段