Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche
die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus
bis zu 10 Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere
Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus von 5-15
Jahren, und wenn durch diese Handlung der Tod verursacht worden, auf
Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen.
+Deutsches Strafgesetz+, §. 229: Im Wesentlichen gleichlautend mit §.
237 des österr. St.-G.-Entwurfes.
+Deutsche St.-P.-Ordnung+, §. 91: Liegt der Verdacht einer Vergiftung
vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen
verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche
Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. Der Richter kann
anordnen, dass diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines
Arztes stattzufinden habe.
[Sidenote: Preuss. Regulativ über Obduction Vergifteter.]
+Regulativ vom 13. Februar 1875+, §. 22: Bei Verdacht einer
Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mit der Bauchhöhle. Es
ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äussere Aussehen der
oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung
ihrer Gefässe und der etwaige Geruch zu ermitteln. In Bezug auf
die Gefässe ist hier, wie an anderen wichtigen Organen, stets
festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch
die kleineren Verzweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu
einer gewissen Grösse gefüllt sind, und ob die Ausdehnung der
Gefässlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. Alsdann werden um
den untersten Theil der Speiseröhre, dicht über dem Magenmunde, sowie
um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges
doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben
durchgeschnitten. Hierauf wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im
Zusammenhange herausgeschnitten, wobei jede Verletzung desselben
sorgfältig zu vermeiden ist. Es wird sofort der Inhalt nach Menge,
Consistenz, Farbe, Zusammensetzung, Reaction und Geruch bestimmt und
in ein reines Gefäss von Glas oder Porzellan gethan.
Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe,
Oberfläche, Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande
der Blutgefässe, als auch dem Gefüge der Schleimhaut besondere
Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Hauptabschnitt für sich zu
behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vorhandene
Blut innerhalb von Gefässen enthalten oder aus den Gefässen
ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulniss oder Erweichung
(Gährung) verändert und in diesem Zustande in benachbarte
Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Ist es ausgetreten, so ist
festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberfläche oder im Gewebe, ob
es geronnen ist oder nicht u. s. w. Endlich ist besonders Sorgfalt
zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhanges der Oberfläche,
namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen (Erosionen),
Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen
möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem
Tode, namentlich unter Entwicklung gährenden Mageninhaltes, zu Stande
gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten. -- Nach Beendigung
dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffingerdarm in
dasselbe Gefäss mit dem Mageninhalt gethan und dem Richter zur
weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäss ist auch später
die Speiseröhre, nachdem sie nahe am Halse unterbunden und über
der Ligatur durchschnitten worden, nach vorgängiger anatomischer
Untersuchung, sowie in dem Falle, dass wenig Mageninhalt vorhanden
ist, der Inhalt des Leerdarmes zu bringen. -- Endlich sind auch
andere Substanzen und Organtheile, wie Blut, Harn, Stücke der Leber,
der Nieren u. s. w., aus der Leiche zu entnehmen und dem Richter
abgesondert zur weiteren Veranlassung zu übergeben. Der Harn ist für
sich in einem Gefässe zu bewahren, Blut nur in dem Falle, dass von
einer spectralanalytischen Untersuchung ein besonderer Aufschluss
erwartet werden kann. Alle übrigen Theile sind zusammen in ein Gefäss
zu bringen. -- Jedes dieser Gefässe wird verschlossen, versiegelt
und bezeichnet. -- Ergibt die Betrachtung mit blossem Auge, dass die
Magenschleimhaut durch besondere Trübung und Schwellung ausgezeichnet
ist, so ist jedesmal, und zwar möglichst bald, eine mikroskopische
Untersuchung der Schleimhaut, namentlich mit Bezug auf das Verhalten
der Labdrüsen, zu veranstalten.
Auch in den Fällen, wo sich im Mageninhalt verdächtige Körper,
z. B. Bestandtheile von Blättern oder sonstige Pflanzentheile,
Ueberreste von thierischer Nahrung finden, sind dieselben einer
mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen. -- Bei Verdacht einer
Trichinenvergiftung hat sich die mikroskopische Untersuchung zunächst
mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes zu beschäftigen,
jedoch ist zugleich ein Theil der Musculatur (Zwerchfell, Hals- und
Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.
[Sidenote: Begriff „Gift“.]
Unter +Giften+ versteht man Substanzen, welche, schon in
verhältnissmässig kleiner Menge in den Organismus gebracht, auf andere
als mechanische oder thermische Weise die Gesundheit zu schädigen oder
den Tod herbeizuführen vermögen. Diese Begriffsbestimmung lässt zwar
vom streng toxicologischen Standpunkte manchen Einwand zu, entspricht
jedoch dem allgemeinen Sprachgebrauche und dürfte umsomehr genügen, als
es bis jetzt nicht gelungen ist, den Begriff „Gift“ vollkommen genau
zu definiren. Ueberdies hat der Wunsch nach einer genauen Präcisirung
dieses Begriffes gegenwärtig dadurch an Dringlichkeit verloren, dass
die neuen Gesetze (österr. Entw. §. 240 und deutsches St. G. §. 229)
der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer genauen Begriffsbestimmung
von „Gift“ dadurch Rechnung tragen, dass sie nicht blos die Beibringung
von Gift, sondern auch „anderer Stoffe, die die Gesundheit zu zerstören
geeignet sind“, im Auge halten und mit Strafe belegen.
[Sidenote: Bedingungen der Giftwirkung.]
Absolute Gifte, d. h. Substanzen, die, in den Organismus gebracht,
unter +allen+ Umständen die Gesundheit oder das Leben zu zerstören
im Stande wären, gibt es nicht, sondern es können jene Substanzen,
die wir als Gifte bezeichnen, immer nur unter bestimmten Bedingungen
ihre schädliche Wirkung äussern. Da aber von dem Grade, in welchem
diese Bedingungen im concreten Falle gegeben sind, auch der Verlauf
der Vergiftung, insbesondere die Intensität derselben und die
Schnelligkeit, mit welcher die ersten Symptome auftreten, abhängen,
so verdienen dieselben zuerst besprochen zu werden. Diese Bedingungen
können liegen 1. in der Substanz selbst, 2. in der Art ihrer
Beibringung und 3. in gewissen individuellen Verhältnissen.
[Sidenote: Dosis.]
Ad 1. Alle Substanzen, die wir als Gifte kennen, werden dies erst von
einer gewissen +Dosis+ angefangen. Die kleinste Menge der betreffenden
Substanz, die bereits krankmachende Wirkungen äussert, nennen wir
die Dosis toxica und jene, die bereits den Tod zu bewirken im Stande
ist, die Dosis toxica letalis. Es bedarf keiner weiteren Erörterung,
wie schwierig es ist, beim Menschen sowohl die Dosis toxica als
die Dosis letalis für jedes einzelne Gift zu bestimmen, und dass,
wenn solche Dosen aufgestellt werden, dieselben sich immer nur auf
durchschnittliche Verhältnisse beziehen können. Am leichtesten ist
die Bestimmung solcher Dosen bei local wirkenden Giften, schwierig
dagegen bei solchen, denen ausschliesslich oder vorzugsweise eine
Wirkung zukommt, die erst durch Resorption der toxischen Substanz, also
secundär, sich äussert. Da die experimentelle Toxicologie als Gesetz
aufstellt, dass die Allgemeinwirkung eines Giftes eine der Grösse des
Thieres proportionale Dosis erfordert, weshalb man mit Rücksicht auf
die verschiedene Grösse der Thiere bestrebt ist, zu bestimmen, wie viel
Gift im Stande ist, 1 Kilo des betreffenden Thieres krank zu machen
oder zu tödten, so wäre in gleicher Weise auch beim Menschen vorzugehen
und wenigstens zwischen der Dosis toxica bei Erwachsenen und jener bei
Kindern eine Unterscheidung zu machen. Da die österreichische sowohl
als andere Pharmakopöen die Maximaldosen der heroischen Arzneimittel
zusammenstellen (siehe eine solche Zusammenstellung verschiedener
Pharmakopöen in Eulenburg’s Real-Encyclop., Art. „Recept“), so
empfiehlt es sich, wenn an den Gerichtsarzt die Frage herantritt, ob
die Jemandem beigebrachte Menge einer Substanz schon im Stande war,
schädliche Wirkungen hervorzubringen, von den bezeichneten Maximaldosen
der behördlich autorisirten Pharmakopöen auszugehen.
Dass ausser der Dosis und ausser den allgemein chemischen Eigenschaften
der betreffenden Substanz, wovon wir insbesondere den Aggregatzustand
und die Löslichkeit, sowie die Reinheit derselben nennen, noch
andere in der Substanz selbst gelegene Verhältnisse einen Einfluss
auf die Wirkung der letzteren ausüben, zeigen namentlich giftige
Pflanzentheile, von denen es bekannt ist, dass ihr Giftgehalt mit dem
Alter und selbst mit dem Standort[398] der Pflanze wechselt und dass
viele derselben im frischen Zustande wirksamer sind als im getrockneten
und durch längeres Liegen sogar jede Wirksamkeit verlieren können.
Als Beispiel nennen wir die Frondes sabinae, welche frisch so giftig
sich erweisen (pag. 235), während alten ausgetrockneten Zweigen, da
aus ihnen das giftige ätherische Oel verflüchtigt ist, keine oder
nur eine sehr geringe Giftwirkung zukommt. Gleiches gilt von vielen
anderen Pflanzen, deren wirksames Princip ein ätherisches Oel bildet,
und ebenso von Secale cornutum, das im Laufe der Zeit ebenfalls seine
Wirksamkeit verliert. Auch bei giftigen Chemikalien kann im Laufe
der Zeit unter gewissen Umständen eine Zersetzung eintreten, die die
Giftigkeit derselben wesentlich zu ändern im Stande ist, wovon die
Blausäure ein Beispiel liefert, die sich von selbst unter Bildung von
ameisensaurem Ammonium zersetzt, ebenso das Cyankalium, welches beim
Liegen an der Luft schon durch die Kohlensäure der letzteren zersetzt
wird und dessen wässerige Lösung sich besonders bei Zutritt organischer
Substanzen sehr bald in eine braune, nach Ammoniak riechende
Flüssigkeit verwandelt.
[Sidenote: Vehikel.]
Ad 2. Es kommt sowohl das +Vehikel+ in Betracht, in welchem, als der
+Weg+, auf welchem das Gift beigebracht worden ist.
In ersterer Beziehung lehrt die Erfahrung, dass die Gifte, ausgenommen
die flüssigen, selten als solche, d. i. in Substanz, sondern meist in
einem Vehikel genommen oder beigebracht werden. Insbesondere sind es
verschiedene Getränke und Speisen, die als Vehikel des, namentlich
heimlich beizubringenden Giftes dienen müssen. Ein solches Vehikel
kann je nach seinen Eigenschaften die Giftwirkung bald befördern,
bald verzögern oder abschwächen und selbst ganz aufheben. Ist die
Substanz in dem Vehikel löslich, so wird die Wirkung des Giftes
desto intensiver und desto früher eintreten, je vollständiger sich
das Gift zu lösen vermochte, bevor es einverleibt wurde, was ausser
von der Natur (auch Temperatur) des Vehikels, allerdings auch von
der Löslichkeit der Substanz und von der Zeit, durch welche diese
mit dem Vehikel in Berührung stand, abhängig sein wird. Welcher
Einfluss dem erwähnten Umstande zukommt, lehrt am deutlichsten
die Arsenikvergiftung. Wurde das bekanntlich schwer lösliche Gift
sofort als solches oder Speisen beigemischt gegeben, so können
selbst Stunden verfliessen, bevor die Giftwirkung sich zeigt und es
prävaliren dann die Symptome der sogenannten Gastroenteritis toxica;
wurde jedoch der Arsenik gelöst genommen, so tritt die Wirkung nicht
blos ungleich früher auf, sondern sie zeigt nicht selten auch ein
anderes Bild, das des sogenannten Arsenicismus cerebrospinalis, in
welchem, weil die Resorption sehr rasch erfolgt, weniger die localen,
als die secundären Symptome vorwiegen. Ebenso wird die Giftwirkung
befördert werden, wenn das Vehikel aus einer an und für sich giftigen
Verbindung einen noch giftigeren Körper frei macht. Bekanntlich wird
Cyankalium schon durch die schwächsten Säuren zersetzt und entwickelt
Blausäure und man kann sich sofort eine wässerige Blausäurelösung
darstellen, wenn man grobgestossenes Cyankalium mit diluirter Weinsäure
übergiesst (+Clark+). Der gleiche Vorgang wird aber stattfinden,
wenn Jemand Cyankalium in saurem Wein nimmt, in welchem Falle nicht
blos eine intensivere Wirkung des Giftes sich zeigt, sondern auch,
da gleichzeitig das Kalium durch die Säure gebunden wird, jene
aufquellende Wirkung des Kaliumhydroxyds entfällt oder abgeschwächt
wird, welche, wenn wässerige Cyankaliumlösung genommen wurde, sich
an der Magenschleimhaut gewöhnlich in auffallender Weise zu äussern
pflegt.[399]
[Sidenote: Einfluss des Vehikels auf die Giftwirkung.]
Eine Abschwächung, beziehungsweise Verzögerung der Giftwirkung kann
durch das Vehikel zunächst insoferne veranlasst werden, als dasselbe
das Gift diluirt, vertheilt oder einhüllt, und es wird sich dies
desto mehr bemerkbar machen, je grösser die Menge des Vehikels war,
in welchem das Gift genommen wurde. Es kann jedoch eine Abschwächung,
ja selbst eine vollständige Aufhebung der Giftwirkung auch erfolgen,
wenn das Vehikel das Gift chemisch zu binden oder zu neutralisiren
vermag. Dies könnte geschehen, wenn z. B. Gifte, deren Wirkung
vorzugsweise auf ihrer grossen Affinität zu Eiweisskörpern beruht, in
einem eiweisshältigen Vehikel, z. B. Sublimat in einer Eierspeise,
oder Gifte, die, wie viele Alkaloide, durch Tannin gefällt werden, in
schwarzem Kaffee oder Theeabsud oder mit anderen Worten, wenn sie in
einem solchen Vehikel gegeben würden, welches bei einer Vergiftung mit
dem betreffenden Körper als Gegenmittel am Platze gewesen wäre.
[Sidenote: Weg.]
Der häufigste Weg, auf welchem Gifte in den Organismus gelangen, ist
der obere Theil des Verdauungstractes, d. h. sie werden geschluckt.
Nur ganz ausnahmsweise werden sie durch den After eingebracht, z. B.
durch Klysmen oder Suppositorien, oder beim Narcotisiren per rectum
(Wiener med. Blätter. 1884, pag. 788). Ein Unicum ist der am 22.
April 1878 vorgekommene Fall von (eingestandenem) Selbstmord eines
jungen Mädchens durch -- ein Klysma mit Wanzengift (alkoholische
Sublimatlösung!). Medicinale Vergiftungen von der Scheide, respective
von der Uterushöhle aus sind wiederholt vorgekommen, aber auch
verbrecherische Einbringung von Gift auf diesem Wege wurde beobachtet,
und zwar nicht blos zu Fruchtabtreibungszwecken, sondern auch behufs
absichtlicher Tödtung. Insbesondere werden von +Ansiaux+ und +Mangor+
mehrere Fälle erzählt, in denen Frauen durch Einbringung von Arsenik
in die Scheide umgebracht worden sind (Henke’s Zeitschr. I, 3. Heft).
Auch von der äusseren Haut aus können Vergiftungen erfolgen, wobei das
Gift entweder die unverletzte Haut durchdringt, oder zuerst die Haut
erodirt, oder indem es mit von der Epidermis entblössten wunden Stellen
der Haut in Berührung kommt oder subcutan beigebracht wird. Auf diese
Weise können insbesondere medicinale Vergiftungen geschehen, so z. B.
bei hypodermatischer sowohl als namentlich subcutaner Anwendung von
Medicamenten oder bei der antiseptischen Wundbehandlung, insbesondere
mit Sublimat oder mit Carbolsäure. Auch viele septische Vergiftungen
und solche mit vergifteten Waffen, sowie die durch Biss giftiger oder
wüthender Thiere gehören hierher und sind in vielen Beziehungen analog
jenen, welche in der experimentellen Toxicologie durch unmittelbare
Einbringung des Giftes in den Kreislauf erzeugt werden. Endlich
sind die Respirationswege zu erwähnen, durch welche gasförmige oder
flüchtige Gifte in den Körper gelangen können, eine Vergiftungsform,
die nach jener per os am häufigsten vorzukommen pflegt.
Der +Weg+, auf welchem Gifte in den Organismus gebracht werden, ist
keineswegs gleichgiltig, denn einestheils hängt die Schnelligkeit und
Intensität der Giftwirkung von der Applicationsweise ab, anderseits
aber gibt es Substanzen, die überhaupt nur dann eine giftige Wirkung
äussern, wenn sie auf bestimmtem Wege eingeführt worden sind. Am
schnellsten und intensivsten zeigt sich die Giftwirkung, wenn das
Gift unmittelbar in den Kreislauf gelangte, da ja alle Gifte, ausser
die local wirkenden, zuerst in’s Blut aufgenommen (resorbirt) werden
müssen, wenn sie wirken sollen. Es gilt dies jedoch nicht ausnahmslos.
So hat Strychnin, wie +Leube+ und +Rossbach+ (Med. Centralbl. 1873,
Nr. 24) angeben, vom Magen aus eine intensivere Wirkung, als wenn es
subcutan applicirt wird, und vom Arsenik sagt +Boehm+ (Arch. f. exp.
Path. 1874, pag. 96), dass die kleinste letale Dose bei Application
per os noch nicht genügt, um, direct in eine Vene eingespritzt, ein
gleiches Thier zu tödten, und dass bei letzterem Applicationsmodus
der Tod immer etwas später erfolgt, als bei der Vergiftung durch den
Magen. Ebenso hat +Mosso+ (Virchow’s Jahrb. 1875, I, 463) die schon
von Anderen beobachtete Thatsache bestätigt, dass der Brechweinstein
von Venen aus erst nach viel grösseren Dosen (2-2½ Dgrm.) emetisch
wirkt, als dies vom Magen aus der Fall ist.
Ein Beispiel für die Thatsache, dass manche Gifte, wenn sie auf
bestimmtem Wege applicirt werden, ungleich giftiger wirken als auf
anderen, liefern gewisse Kaliumsalze, die, wenn sie direct in den
Kreislauf gebracht werden, sich als heftige Herzgifte erweisen, während
vom Magen aus erst verhältnissmässig grosse Dosen giftige Wirkung
äussern.
Die Ursache dieser Erscheinung ist nach +L. Herrmann+ darin zu suchen,
dass diese Salze vom Magen aus langsam resorbirt, dafür aber sehr rasch
ausgeschieden werden, so dass bei Application des Salzes per os der
Giftgehalt des Blutes nicht hoch genug steigt, um Allgemeinwirkungen
hervorzurufen. Auch vom Curare werden, wenn dieses geschluckt wird,
grosse Dosen ohne Schaden vertragen, während schon geringe Mengen in
das Blut injicirt rasch die bekannte lähmende Wirkung äussern.
[Sidenote: Einfluss der individuellen Verhältnisse und der Angewöhnung.]
Ad 3. Von den +individuellen Verhältnissen+, die auf die Giftwirkung
einen Einfluss üben können, kann man allgemeine und locale
unterscheiden. Zu ersteren gehört insbesondere das Alter, und wir
haben bereits oben erwähnt, dass Kinder auf ungleich kleinere Dosen
eines Giftes reagiren als Erwachsene, auch lehrt die Erfahrung, dass
gegenüber gewissen Giften, so namentlich gegenüber den Opiaten, die
Empfindlichkeit der Kinder sogar eine unverhältnissmässig grosse
sein kann.[400] Ebenso ist die Annahme berechtigt, dass Individuen,
deren Resistenzfähigkeit durch Krankheit oder Alter herabgesetzt ist,
auch empfindlicher gegen Gifte sich erweisen werden, als gesunde
und kräftige Individuen. Von einer Idiosynkrasie gegen bestimmte
giftige Substanzen könnte nur dann die Rede sein, wenn bei einem
Individuum schon nach erfahrungsgemäss nicht toxischen Gaben derselben
Intoxicationserscheinungen auftreten würden, ohne dass man einen
Grund hierfür nachzuweisen im Stande wäre. Für die Möglichkeit einer
solchen eigenthümlichen und ungewöhnlichen individuellen Reaction
sprechen ausser dem erwähnten Verhalten kleiner Kinder gegen Opiate
auch verschiedene Erfahrungen, die man in dieser Beziehung bei
erwachsenen Patienten gegenüber bestimmten Heilmitteln, sowie auch bei
gesunden Personen gegenüber entschieden unschädlichen Nahrungs- oder
Genussmitteln zu machen in der Lage war.
Dass bis zu einem gewissen Grade auch eine +Angewöhnung+ an einzelne
Gifte möglich ist, so dass, wenn diese besteht, Dosen einer toxischen
Substanz vertragen werden können, die sonst heftige und selbst
lebensgefährliche Erscheinungen hervorgerufen hätten, ist eine
vielfach sichergestellte Thatsache. Bekannt sind in dieser Beziehung
die Arsenikesser in den Alpenländern[401], noch mehr aber die
Erfahrungen bei der therapeutischen Anwendung des Morphins, welche
lehren, dass im Laufe derselben mit der Dose gestiegen werden muss,
wenn die betreffende Wirkung erzielt werden soll, und dass die Kranken
schliesslich, allerdings nicht immer ohne Nachtheil (Morphinismus),
bis zu Dosen gelangen können, die sonst bei denselben Individuen sich
als letal erwiesen hätten und selbst zur Tödtung mehrerer Personen
genügen würden. Ausserdem liefert uns aber der Alkohol und das
Nicotin alltägliche Beispiele der Möglichkeit der Angewöhnung an
Gifte, auch lehrt die experimentelle Toxicologie, dass Versuchsthiere
auf neue Dosen gewisser Gifte häufig ungleich schwächer reagiren, als
auf frühere, und dass manchmal, so z. B. beim Nicotin, auch nach der
Restitution eine verminderte Empfänglichkeit, und zwar selbst durch
lange Zeit, also eine „erworbene Immunität“, zurückbleibt.[402]
[Sidenote: Zustand des Magens.]
Von den localen, die Giftwirkung beeinflussenden Verhältnissen ist
insbesondere der +Zustand des Magens+ zu beachten. Zuvörderst ist
es nicht gleichgiltig, ob der Magen zur Zeit, als das Gift gereicht
wurde, leer oder mit Speisen gefüllt war. Im letzteren Falle kann
die Giftwirkung verzögert und selbst bedeutend abgeschwächt werden,
besonders wenn das Gift in Substanz gegeben wurde, während im ersteren,
da das Gift sofort mit der Magenwand in Contact kommt, die Wirkung
schnell und intensiv eintritt. Aber auch die chemische Beschaffenheit
des Mageninhaltes ist von Wichtigkeit und kann in gleicher Weise die
Giftwirkung entweder beschleunigen oder verzögern, wie wir dies vom
Vehikel, in dem das Gift gegeben wurde, auseinandergesetzt haben. Ob
auch der gesunden oder kranken Beschaffenheit der Magenschleimhaut ein
wesentlicher Einfluss auf den Verlauf einer Vergiftung zugeschrieben
werden kann, ist fraglich. +Quetsch+ (Berliner klin. Wochenschr. 1884,
Nr. 23) fand bei seinen Versuchen die Resorptionsfähigkeit des Magens
bei chronischem Magencatarrh und bei Carcinom entschieden verlangsamt,
bei Ulcus rotundum dagegen beschleunigt.
Die Diagnose stattgehabter Vergiftung.
Die Diagnose, dass eine Vergiftung stattgefunden habe, insbesondere,
dass Jemand den Vergiftungstod gestorben sei, muss sich stützen: 1. auf
die Erwägung der dem Tode vorhergegangenen Krankheitserscheinungen,
2. auf das Resultat der Obduction, 3. auf das Resultat der chemischen
Untersuchung der Leichentheile, und 4. auf die Erwägung der Umstände
des Falles.
1. Die dem Tode vorausgegangenen Erscheinungen.
Dieselben werden zunächst abhängen von der Natur und Wirkungsart
des betreffenden Giftes, die wir bei Besprechung der einzelnen
Gifte kennen lernen werden. Hier wollen wir nur bemerken, dass sie
im Allgemeinen von dem Umstande bedingt sind, ob die Veränderungen
und Functionsstörungen, die das Gift veranlasst, zunächst nur die
Applicationsstelle betreffen, oder erst secundär durch die Aufnahme
des Giftes in’s Blut und Uebertragung auf andere entferntere Organe
veranlasst werden. Ersterer Wirkung begegnen wir bei den sogenannten
irritirenden, insbesondere bei den ätzenden Giften, und bezeichnen das
ganze Krankheitsbild, welches durch die Ingestion dieser in dem Magen
hervorgebracht wird, als „Gastroenteritis toxica“.
[Sidenote: Locale und entferntere Vergiftungserscheinungen in vivo.]