+Oesterr. Straf-G.-Entwurf+, §. 237: Wer einem Anderen, um dessen

Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche

die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus

bis zu 10 Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere

Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus von 5-15

Jahren, und wenn durch diese Handlung der Tod verursacht worden, auf

Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen.

+Deutsches Strafgesetz+, §. 229: Im Wesentlichen gleichlautend mit §.

237 des österr. St.-G.-Entwurfes.

+Deutsche St.-P.-Ordnung+, §. 91: Liegt der Verdacht einer Vergiftung

vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen

verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche

Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. Der Richter kann

anordnen, dass diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines

Arztes stattzufinden habe.

[Sidenote: Preuss. Regulativ über Obduction Vergifteter.]

+Regulativ vom 13. Februar 1875+, §. 22: Bei Verdacht einer

Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mit der Bauchhöhle. Es

ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äussere Aussehen der

oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung

ihrer Gefässe und der etwaige Geruch zu ermitteln. In Bezug auf

die Gefässe ist hier, wie an anderen wichtigen Organen, stets

festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch

die kleineren Verzweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu

einer gewissen Grösse gefüllt sind, und ob die Ausdehnung der

Gefässlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. Alsdann werden um

den untersten Theil der Speiseröhre, dicht über dem Magenmunde, sowie

um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges

doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben

durchgeschnitten. Hierauf wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im

Zusammenhange herausgeschnitten, wobei jede Verletzung desselben

sorgfältig zu vermeiden ist. Es wird sofort der Inhalt nach Menge,

Consistenz, Farbe, Zusammensetzung, Reaction und Geruch bestimmt und

in ein reines Gefäss von Glas oder Porzellan gethan.

Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe,

Oberfläche, Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande

der Blutgefässe, als auch dem Gefüge der Schleimhaut besondere

Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Hauptabschnitt für sich zu

behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vorhandene

Blut innerhalb von Gefässen enthalten oder aus den Gefässen

ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulniss oder Erweichung

(Gährung) verändert und in diesem Zustande in benachbarte

Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Ist es ausgetreten, so ist

festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberfläche oder im Gewebe, ob

es geronnen ist oder nicht u. s. w. Endlich ist besonders Sorgfalt

zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhanges der Oberfläche,

namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen (Erosionen),

Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen

möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem

Tode, namentlich unter Entwicklung gährenden Mageninhaltes, zu Stande

gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten. -- Nach Beendigung

dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffingerdarm in

dasselbe Gefäss mit dem Mageninhalt gethan und dem Richter zur

weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäss ist auch später

die Speiseröhre, nachdem sie nahe am Halse unterbunden und über

der Ligatur durchschnitten worden, nach vorgängiger anatomischer

Untersuchung, sowie in dem Falle, dass wenig Mageninhalt vorhanden

ist, der Inhalt des Leerdarmes zu bringen. -- Endlich sind auch

andere Substanzen und Organtheile, wie Blut, Harn, Stücke der Leber,

der Nieren u. s. w., aus der Leiche zu entnehmen und dem Richter

abgesondert zur weiteren Veranlassung zu übergeben. Der Harn ist für

sich in einem Gefässe zu bewahren, Blut nur in dem Falle, dass von

einer spectralanalytischen Untersuchung ein besonderer Aufschluss

erwartet werden kann. Alle übrigen Theile sind zusammen in ein Gefäss

zu bringen. -- Jedes dieser Gefässe wird verschlossen, versiegelt

und bezeichnet. -- Ergibt die Betrachtung mit blossem Auge, dass die

Magenschleimhaut durch besondere Trübung und Schwellung ausgezeichnet

ist, so ist jedesmal, und zwar möglichst bald, eine mikroskopische

Untersuchung der Schleimhaut, namentlich mit Bezug auf das Verhalten

der Labdrüsen, zu veranstalten.

Auch in den Fällen, wo sich im Mageninhalt verdächtige Körper,

z. B. Bestandtheile von Blättern oder sonstige Pflanzentheile,

Ueberreste von thierischer Nahrung finden, sind dieselben einer

mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen. -- Bei Verdacht einer

Trichinenvergiftung hat sich die mikroskopische Untersuchung zunächst

mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes zu beschäftigen,

jedoch ist zugleich ein Theil der Musculatur (Zwerchfell, Hals- und

Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.

[Sidenote: Begriff „Gift“.]

Unter +Giften+ versteht man Substanzen, welche, schon in

verhältnissmässig kleiner Menge in den Organismus gebracht, auf andere

als mechanische oder thermische Weise die Gesundheit zu schädigen oder

den Tod herbeizuführen vermögen. Diese Begriffsbestimmung lässt zwar

vom streng toxicologischen Standpunkte manchen Einwand zu, entspricht

jedoch dem allgemeinen Sprachgebrauche und dürfte umsomehr genügen, als

es bis jetzt nicht gelungen ist, den Begriff „Gift“ vollkommen genau

zu definiren. Ueberdies hat der Wunsch nach einer genauen Präcisirung

dieses Begriffes gegenwärtig dadurch an Dringlichkeit verloren, dass

die neuen Gesetze (österr. Entw. §. 240 und deutsches St. G. §. 229)

der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer genauen Begriffsbestimmung

von „Gift“ dadurch Rechnung tragen, dass sie nicht blos die Beibringung

von Gift, sondern auch „anderer Stoffe, die die Gesundheit zu zerstören

geeignet sind“, im Auge halten und mit Strafe belegen.

[Sidenote: Bedingungen der Giftwirkung.]

Absolute Gifte, d. h. Substanzen, die, in den Organismus gebracht,

unter +allen+ Umständen die Gesundheit oder das Leben zu zerstören

im Stande wären, gibt es nicht, sondern es können jene Substanzen,

die wir als Gifte bezeichnen, immer nur unter bestimmten Bedingungen

ihre schädliche Wirkung äussern. Da aber von dem Grade, in welchem

diese Bedingungen im concreten Falle gegeben sind, auch der Verlauf

der Vergiftung, insbesondere die Intensität derselben und die

Schnelligkeit, mit welcher die ersten Symptome auftreten, abhängen,

so verdienen dieselben zuerst besprochen zu werden. Diese Bedingungen

können liegen 1. in der Substanz selbst, 2. in der Art ihrer

Beibringung und 3. in gewissen individuellen Verhältnissen.

[Sidenote: Dosis.]

Ad 1. Alle Substanzen, die wir als Gifte kennen, werden dies erst von

einer gewissen +Dosis+ angefangen. Die kleinste Menge der betreffenden

Substanz, die bereits krankmachende Wirkungen äussert, nennen wir

die Dosis toxica und jene, die bereits den Tod zu bewirken im Stande

ist, die Dosis toxica letalis. Es bedarf keiner weiteren Erörterung,

wie schwierig es ist, beim Menschen sowohl die Dosis toxica als

die Dosis letalis für jedes einzelne Gift zu bestimmen, und dass,

wenn solche Dosen aufgestellt werden, dieselben sich immer nur auf

durchschnittliche Verhältnisse beziehen können. Am leichtesten ist

die Bestimmung solcher Dosen bei local wirkenden Giften, schwierig

dagegen bei solchen, denen ausschliesslich oder vorzugsweise eine

Wirkung zukommt, die erst durch Resorption der toxischen Substanz, also

secundär, sich äussert. Da die experimentelle Toxicologie als Gesetz

aufstellt, dass die Allgemeinwirkung eines Giftes eine der Grösse des

Thieres proportionale Dosis erfordert, weshalb man mit Rücksicht auf

die verschiedene Grösse der Thiere bestrebt ist, zu bestimmen, wie viel

Gift im Stande ist, 1 Kilo des betreffenden Thieres krank zu machen

oder zu tödten, so wäre in gleicher Weise auch beim Menschen vorzugehen

und wenigstens zwischen der Dosis toxica bei Erwachsenen und jener bei

Kindern eine Unterscheidung zu machen. Da die österreichische sowohl

als andere Pharmakopöen die Maximaldosen der heroischen Arzneimittel

zusammenstellen (siehe eine solche Zusammenstellung verschiedener

Pharmakopöen in Eulenburg’s Real-Encyclop., Art. „Recept“), so

empfiehlt es sich, wenn an den Gerichtsarzt die Frage herantritt, ob

die Jemandem beigebrachte Menge einer Substanz schon im Stande war,

schädliche Wirkungen hervorzubringen, von den bezeichneten Maximaldosen

der behördlich autorisirten Pharmakopöen auszugehen.

Dass ausser der Dosis und ausser den allgemein chemischen Eigenschaften

der betreffenden Substanz, wovon wir insbesondere den Aggregatzustand

und die Löslichkeit, sowie die Reinheit derselben nennen, noch

andere in der Substanz selbst gelegene Verhältnisse einen Einfluss

auf die Wirkung der letzteren ausüben, zeigen namentlich giftige

Pflanzentheile, von denen es bekannt ist, dass ihr Giftgehalt mit dem

Alter und selbst mit dem Standort[398] der Pflanze wechselt und dass

viele derselben im frischen Zustande wirksamer sind als im getrockneten

und durch längeres Liegen sogar jede Wirksamkeit verlieren können.

Als Beispiel nennen wir die Frondes sabinae, welche frisch so giftig

sich erweisen (pag. 235), während alten ausgetrockneten Zweigen, da

aus ihnen das giftige ätherische Oel verflüchtigt ist, keine oder

nur eine sehr geringe Giftwirkung zukommt. Gleiches gilt von vielen

anderen Pflanzen, deren wirksames Princip ein ätherisches Oel bildet,

und ebenso von Secale cornutum, das im Laufe der Zeit ebenfalls seine

Wirksamkeit verliert. Auch bei giftigen Chemikalien kann im Laufe

der Zeit unter gewissen Umständen eine Zersetzung eintreten, die die

Giftigkeit derselben wesentlich zu ändern im Stande ist, wovon die

Blausäure ein Beispiel liefert, die sich von selbst unter Bildung von

ameisensaurem Ammonium zersetzt, ebenso das Cyankalium, welches beim

Liegen an der Luft schon durch die Kohlensäure der letzteren zersetzt

wird und dessen wässerige Lösung sich besonders bei Zutritt organischer

Substanzen sehr bald in eine braune, nach Ammoniak riechende

Flüssigkeit verwandelt.

[Sidenote: Vehikel.]

Ad 2. Es kommt sowohl das +Vehikel+ in Betracht, in welchem, als der

+Weg+, auf welchem das Gift beigebracht worden ist.

In ersterer Beziehung lehrt die Erfahrung, dass die Gifte, ausgenommen

die flüssigen, selten als solche, d. i. in Substanz, sondern meist in

einem Vehikel genommen oder beigebracht werden. Insbesondere sind es

verschiedene Getränke und Speisen, die als Vehikel des, namentlich

heimlich beizubringenden Giftes dienen müssen. Ein solches Vehikel

kann je nach seinen Eigenschaften die Giftwirkung bald befördern,

bald verzögern oder abschwächen und selbst ganz aufheben. Ist die

Substanz in dem Vehikel löslich, so wird die Wirkung des Giftes

desto intensiver und desto früher eintreten, je vollständiger sich

das Gift zu lösen vermochte, bevor es einverleibt wurde, was ausser

von der Natur (auch Temperatur) des Vehikels, allerdings auch von

der Löslichkeit der Substanz und von der Zeit, durch welche diese

mit dem Vehikel in Berührung stand, abhängig sein wird. Welcher

Einfluss dem erwähnten Umstande zukommt, lehrt am deutlichsten

die Arsenikvergiftung. Wurde das bekanntlich schwer lösliche Gift

sofort als solches oder Speisen beigemischt gegeben, so können

selbst Stunden verfliessen, bevor die Giftwirkung sich zeigt und es

prävaliren dann die Symptome der sogenannten Gastroenteritis toxica;

wurde jedoch der Arsenik gelöst genommen, so tritt die Wirkung nicht

blos ungleich früher auf, sondern sie zeigt nicht selten auch ein

anderes Bild, das des sogenannten Arsenicismus cerebrospinalis, in

welchem, weil die Resorption sehr rasch erfolgt, weniger die localen,

als die secundären Symptome vorwiegen. Ebenso wird die Giftwirkung

befördert werden, wenn das Vehikel aus einer an und für sich giftigen

Verbindung einen noch giftigeren Körper frei macht. Bekanntlich wird

Cyankalium schon durch die schwächsten Säuren zersetzt und entwickelt

Blausäure und man kann sich sofort eine wässerige Blausäurelösung

darstellen, wenn man grobgestossenes Cyankalium mit diluirter Weinsäure

übergiesst (+Clark+). Der gleiche Vorgang wird aber stattfinden,

wenn Jemand Cyankalium in saurem Wein nimmt, in welchem Falle nicht

blos eine intensivere Wirkung des Giftes sich zeigt, sondern auch,

da gleichzeitig das Kalium durch die Säure gebunden wird, jene

aufquellende Wirkung des Kaliumhydroxyds entfällt oder abgeschwächt

wird, welche, wenn wässerige Cyankaliumlösung genommen wurde, sich

an der Magenschleimhaut gewöhnlich in auffallender Weise zu äussern

pflegt.[399]

[Sidenote: Einfluss des Vehikels auf die Giftwirkung.]

Eine Abschwächung, beziehungsweise Verzögerung der Giftwirkung kann

durch das Vehikel zunächst insoferne veranlasst werden, als dasselbe

das Gift diluirt, vertheilt oder einhüllt, und es wird sich dies

desto mehr bemerkbar machen, je grösser die Menge des Vehikels war,

in welchem das Gift genommen wurde. Es kann jedoch eine Abschwächung,

ja selbst eine vollständige Aufhebung der Giftwirkung auch erfolgen,

wenn das Vehikel das Gift chemisch zu binden oder zu neutralisiren

vermag. Dies könnte geschehen, wenn z. B. Gifte, deren Wirkung

vorzugsweise auf ihrer grossen Affinität zu Eiweisskörpern beruht, in

einem eiweisshältigen Vehikel, z. B. Sublimat in einer Eierspeise,

oder Gifte, die, wie viele Alkaloide, durch Tannin gefällt werden, in

schwarzem Kaffee oder Theeabsud oder mit anderen Worten, wenn sie in

einem solchen Vehikel gegeben würden, welches bei einer Vergiftung mit

dem betreffenden Körper als Gegenmittel am Platze gewesen wäre.

[Sidenote: Weg.]

Der häufigste Weg, auf welchem Gifte in den Organismus gelangen, ist

der obere Theil des Verdauungstractes, d. h. sie werden geschluckt.

Nur ganz ausnahmsweise werden sie durch den After eingebracht, z. B.

durch Klysmen oder Suppositorien, oder beim Narcotisiren per rectum

(Wiener med. Blätter. 1884, pag. 788). Ein Unicum ist der am 22.

April 1878 vorgekommene Fall von (eingestandenem) Selbstmord eines

jungen Mädchens durch -- ein Klysma mit Wanzengift (alkoholische

Sublimatlösung!). Medicinale Vergiftungen von der Scheide, respective

von der Uterushöhle aus sind wiederholt vorgekommen, aber auch

verbrecherische Einbringung von Gift auf diesem Wege wurde beobachtet,

und zwar nicht blos zu Fruchtabtreibungszwecken, sondern auch behufs

absichtlicher Tödtung. Insbesondere werden von +Ansiaux+ und +Mangor+

mehrere Fälle erzählt, in denen Frauen durch Einbringung von Arsenik

in die Scheide umgebracht worden sind (Henke’s Zeitschr. I, 3. Heft).

Auch von der äusseren Haut aus können Vergiftungen erfolgen, wobei das

Gift entweder die unverletzte Haut durchdringt, oder zuerst die Haut

erodirt, oder indem es mit von der Epidermis entblössten wunden Stellen

der Haut in Berührung kommt oder subcutan beigebracht wird. Auf diese

Weise können insbesondere medicinale Vergiftungen geschehen, so z. B.

bei hypodermatischer sowohl als namentlich subcutaner Anwendung von

Medicamenten oder bei der antiseptischen Wundbehandlung, insbesondere

mit Sublimat oder mit Carbolsäure. Auch viele septische Vergiftungen

und solche mit vergifteten Waffen, sowie die durch Biss giftiger oder

wüthender Thiere gehören hierher und sind in vielen Beziehungen analog

jenen, welche in der experimentellen Toxicologie durch unmittelbare

Einbringung des Giftes in den Kreislauf erzeugt werden. Endlich

sind die Respirationswege zu erwähnen, durch welche gasförmige oder

flüchtige Gifte in den Körper gelangen können, eine Vergiftungsform,

die nach jener per os am häufigsten vorzukommen pflegt.

Der +Weg+, auf welchem Gifte in den Organismus gebracht werden, ist

keineswegs gleichgiltig, denn einestheils hängt die Schnelligkeit und

Intensität der Giftwirkung von der Applicationsweise ab, anderseits

aber gibt es Substanzen, die überhaupt nur dann eine giftige Wirkung

äussern, wenn sie auf bestimmtem Wege eingeführt worden sind. Am

schnellsten und intensivsten zeigt sich die Giftwirkung, wenn das

Gift unmittelbar in den Kreislauf gelangte, da ja alle Gifte, ausser

die local wirkenden, zuerst in’s Blut aufgenommen (resorbirt) werden

müssen, wenn sie wirken sollen. Es gilt dies jedoch nicht ausnahmslos.

So hat Strychnin, wie +Leube+ und +Rossbach+ (Med. Centralbl. 1873,

Nr. 24) angeben, vom Magen aus eine intensivere Wirkung, als wenn es

subcutan applicirt wird, und vom Arsenik sagt +Boehm+ (Arch. f. exp.

Path. 1874, pag. 96), dass die kleinste letale Dose bei Application

per os noch nicht genügt, um, direct in eine Vene eingespritzt, ein

gleiches Thier zu tödten, und dass bei letzterem Applicationsmodus

der Tod immer etwas später erfolgt, als bei der Vergiftung durch den

Magen. Ebenso hat +Mosso+ (Virchow’s Jahrb. 1875, I, 463) die schon

von Anderen beobachtete Thatsache bestätigt, dass der Brechweinstein

von Venen aus erst nach viel grösseren Dosen (2-2½ Dgrm.) emetisch

wirkt, als dies vom Magen aus der Fall ist.

Ein Beispiel für die Thatsache, dass manche Gifte, wenn sie auf

bestimmtem Wege applicirt werden, ungleich giftiger wirken als auf

anderen, liefern gewisse Kaliumsalze, die, wenn sie direct in den

Kreislauf gebracht werden, sich als heftige Herzgifte erweisen, während

vom Magen aus erst verhältnissmässig grosse Dosen giftige Wirkung

äussern.

Die Ursache dieser Erscheinung ist nach +L. Herrmann+ darin zu suchen,

dass diese Salze vom Magen aus langsam resorbirt, dafür aber sehr rasch

ausgeschieden werden, so dass bei Application des Salzes per os der

Giftgehalt des Blutes nicht hoch genug steigt, um Allgemeinwirkungen

hervorzurufen. Auch vom Curare werden, wenn dieses geschluckt wird,

grosse Dosen ohne Schaden vertragen, während schon geringe Mengen in

das Blut injicirt rasch die bekannte lähmende Wirkung äussern.

[Sidenote: Einfluss der individuellen Verhältnisse und der Angewöhnung.]

Ad 3. Von den +individuellen Verhältnissen+, die auf die Giftwirkung

einen Einfluss üben können, kann man allgemeine und locale

unterscheiden. Zu ersteren gehört insbesondere das Alter, und wir

haben bereits oben erwähnt, dass Kinder auf ungleich kleinere Dosen

eines Giftes reagiren als Erwachsene, auch lehrt die Erfahrung, dass

gegenüber gewissen Giften, so namentlich gegenüber den Opiaten, die

Empfindlichkeit der Kinder sogar eine unverhältnissmässig grosse

sein kann.[400] Ebenso ist die Annahme berechtigt, dass Individuen,

deren Resistenzfähigkeit durch Krankheit oder Alter herabgesetzt ist,

auch empfindlicher gegen Gifte sich erweisen werden, als gesunde

und kräftige Individuen. Von einer Idiosynkrasie gegen bestimmte

giftige Substanzen könnte nur dann die Rede sein, wenn bei einem

Individuum schon nach erfahrungsgemäss nicht toxischen Gaben derselben

Intoxicationserscheinungen auftreten würden, ohne dass man einen

Grund hierfür nachzuweisen im Stande wäre. Für die Möglichkeit einer

solchen eigenthümlichen und ungewöhnlichen individuellen Reaction

sprechen ausser dem erwähnten Verhalten kleiner Kinder gegen Opiate

auch verschiedene Erfahrungen, die man in dieser Beziehung bei

erwachsenen Patienten gegenüber bestimmten Heilmitteln, sowie auch bei

gesunden Personen gegenüber entschieden unschädlichen Nahrungs- oder

Genussmitteln zu machen in der Lage war.

Dass bis zu einem gewissen Grade auch eine +Angewöhnung+ an einzelne

Gifte möglich ist, so dass, wenn diese besteht, Dosen einer toxischen

Substanz vertragen werden können, die sonst heftige und selbst

lebensgefährliche Erscheinungen hervorgerufen hätten, ist eine

vielfach sichergestellte Thatsache. Bekannt sind in dieser Beziehung

die Arsenikesser in den Alpenländern[401], noch mehr aber die

Erfahrungen bei der therapeutischen Anwendung des Morphins, welche

lehren, dass im Laufe derselben mit der Dose gestiegen werden muss,

wenn die betreffende Wirkung erzielt werden soll, und dass die Kranken

schliesslich, allerdings nicht immer ohne Nachtheil (Morphinismus),

bis zu Dosen gelangen können, die sonst bei denselben Individuen sich

als letal erwiesen hätten und selbst zur Tödtung mehrerer Personen

genügen würden. Ausserdem liefert uns aber der Alkohol und das

Nicotin alltägliche Beispiele der Möglichkeit der Angewöhnung an

Gifte, auch lehrt die experimentelle Toxicologie, dass Versuchsthiere

auf neue Dosen gewisser Gifte häufig ungleich schwächer reagiren, als

auf frühere, und dass manchmal, so z. B. beim Nicotin, auch nach der

Restitution eine verminderte Empfänglichkeit, und zwar selbst durch

lange Zeit, also eine „erworbene Immunität“, zurückbleibt.[402]

[Sidenote: Zustand des Magens.]

Von den localen, die Giftwirkung beeinflussenden Verhältnissen ist

insbesondere der +Zustand des Magens+ zu beachten. Zuvörderst ist

es nicht gleichgiltig, ob der Magen zur Zeit, als das Gift gereicht

wurde, leer oder mit Speisen gefüllt war. Im letzteren Falle kann

die Giftwirkung verzögert und selbst bedeutend abgeschwächt werden,

besonders wenn das Gift in Substanz gegeben wurde, während im ersteren,

da das Gift sofort mit der Magenwand in Contact kommt, die Wirkung

schnell und intensiv eintritt. Aber auch die chemische Beschaffenheit

des Mageninhaltes ist von Wichtigkeit und kann in gleicher Weise die

Giftwirkung entweder beschleunigen oder verzögern, wie wir dies vom

Vehikel, in dem das Gift gegeben wurde, auseinandergesetzt haben. Ob

auch der gesunden oder kranken Beschaffenheit der Magenschleimhaut ein

wesentlicher Einfluss auf den Verlauf einer Vergiftung zugeschrieben

werden kann, ist fraglich. +Quetsch+ (Berliner klin. Wochenschr. 1884,

Nr. 23) fand bei seinen Versuchen die Resorptionsfähigkeit des Magens

bei chronischem Magencatarrh und bei Carcinom entschieden verlangsamt,

bei Ulcus rotundum dagegen beschleunigt.

Die Diagnose stattgehabter Vergiftung.

Die Diagnose, dass eine Vergiftung stattgefunden habe, insbesondere,

dass Jemand den Vergiftungstod gestorben sei, muss sich stützen: 1. auf

die Erwägung der dem Tode vorhergegangenen Krankheitserscheinungen,

2. auf das Resultat der Obduction, 3. auf das Resultat der chemischen

Untersuchung der Leichentheile, und 4. auf die Erwägung der Umstände

des Falles.

1. Die dem Tode vorausgegangenen Erscheinungen.

Dieselben werden zunächst abhängen von der Natur und Wirkungsart

des betreffenden Giftes, die wir bei Besprechung der einzelnen

Gifte kennen lernen werden. Hier wollen wir nur bemerken, dass sie

im Allgemeinen von dem Umstande bedingt sind, ob die Veränderungen

und Functionsstörungen, die das Gift veranlasst, zunächst nur die

Applicationsstelle betreffen, oder erst secundär durch die Aufnahme

des Giftes in’s Blut und Uebertragung auf andere entferntere Organe

veranlasst werden. Ersterer Wirkung begegnen wir bei den sogenannten

irritirenden, insbesondere bei den ätzenden Giften, und bezeichnen das

ganze Krankheitsbild, welches durch die Ingestion dieser in dem Magen

hervorgebracht wird, als „Gastroenteritis toxica“.

[Sidenote: Locale und entferntere Vergiftungserscheinungen in vivo.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 71 / 132 段