[Illustration: Fig. 116.

„Blitzfiguren“ an den Oberschenkeln eines vom Blitz getödteten Knaben.

(+Haberda+, Wiener klin. Wochenschr. 1851, pag. 588.)]

[Sidenote: Tod durch Blitz. Blitzfiguren.]

Verletzungen und Tod durch +Blitz+ bieten nur ein geringes

forensisches Interesse. Nach letzterem wurden häufig gar keine oder

nur unbedeutende Verletzungen gefunden, in einzelnen Fällen wieder

blos Verbrennungen (Contusionen) oder vasoparalytische Veränderungen

der Haut, die mitunter in jenen baumartigen Verästelungen sich

präsentiren, die man als „Blitzfiguren“ bezeichnet, welche den

Eindruck machen, dass der elektrische Funke in der Haut selbst durch

seitliche Ausstrahlung sich erschöpft (Fig. 116). Quetschungen

und Rupturen innerer Organe wurden wiederholt beobachtet, von

+Liman+ sogar eine Herzruptur, ganz ausnahmsweise aber Abreissungen

von Gliedern oder ähnliche Verletzungen, während, wie bekannt,

Zerreissungen und Spaltungen von Bäumen, die vom Blitze getroffen

wurden, sehr gewöhnlich sind. Höchst interessant sind die Versuche

+B. Richardson+’s (Med. Times. 1869, Nr. 985 u. 988) mit einem

riesigen Inductionsapparat, welche lehrten, dass je nach der Art,

wie die Entladung geschah, die Wirkung des Funkens eine ganz

verschiedene war, d. h. in dem einen Falle starke Verbrennungen,

im anderen sofortigen Tod veranlasste, während, wenn z. B. der

secundäre Draht mit dem primären einfach geladen und dann entladen

wurde, der obgleich 29 Zoll lange Funke für die Versuchsthiere sich

fast unschädlich erwies.[394] Auch von anderen Beobachtern wird die

Vermuthung ausgesprochen, dass es verschiedene Arten von Blitzschlag

gebe, je nachdem positive oder negative Elektricität primär oder

secundär zur Wirkung gekommen ist. In nicht letalen Fällen wurden

kürzer oder länger dauernde Erscheinungen von Hirnerschütterung

und diverse Neuropathien, auch Augenaffectionen (+Pagenstecher+),

hysterische Erscheinungen (+Charcot+, Wiener med. Wochenschr. 1890,

Nr. 1-3; +Laveran+, Med. Centralbl. 1892, pag. 239), sowie Lähmungen

(+Limbeck+, Prager med. Wochenschr. 1891, Nr. 13) beobachtet,

abgesehen von den gröberen Verletzungen und Verbrennungen. Für den

Moment des Blitzschlages besteht in der Regel Amnesie und die meisten

der betäubt Gewordenen geben an, weder den Blitz gesehen, noch

den Donner gehört zu haben. Diese Thatsache wurde auch in dem von

+Heusner+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 40) mitgetheilten Falle

constatirt, wo bei einem Wettrennen 20 Personen gleichzeitig vom

Blitz getroffen wurden. Vier blieben todt, die übrigen erholten sich

binnen wenigen Minuten bis zu einer Stunde, trugen aber der Mehrzahl

nach erhebliche Beschädigungen davon, die theils in Verbrennungen und

„Blitzfiguren“, bei vielen aber, was bisher nicht beobachtet oder

wenigstens nicht beschrieben worden ist, in mehr weniger zahlreichen

weissgrau umsäumten Durchlöcherungen der Haut an den Fusssohlen,

besonders an den Fusskanten und den entsprechenden Stellen der

Fussbekleidung bestanden, die wie die Löcher aussahen, welche der

elektrische Funke durch Kartenblätter schlägt. In einem von +Kratter+

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, II, 18) mitgetheilten

Falle fanden sich Kupfermünzen, die der vom Blitz Getroffene bei

sich trug, zusammengeschmolzen, was für sich allein die Diagnose

der Todesart gestattete. Bei Versuchen mit dem Strome eines

elektrischen Beleuchtungsetablissements konnte +Kratter+ ähnliche

Zusammenschmelzungen erzielen.

Eine forensische Bedeutung könnte der Blitzschlag insoferne erhalten,

als der durch ihn bewirkte Tod, beziehungsweise ein anderer Effect,

auf andere Ursachen bezogen werden könnte, aber auch das Umgekehrte

möglich wäre. Wie +Blumenstok+ bei Besprechung der zweiten Auflage

dieses Buches (Wiener med. Presse. 1881, pag. 181) bemerkt, erwähnt

schon +Fidelis+ (De relation. med. lib. IV, cap. ult.) eines

einschlägigen Falles: „Iter extra urbem simul sodales faciebant;

oborta tempestate unum ex his fulmen confecit; hujus propinqui

miserium illum a suis sodalibus perditum enectumque fuisse suspicati,

jure egerunt, ut digna de eis poena sumeretur; nec antea illi judicio

soluti sunt, quam per medicorum relationes constitit, fulmine

illum neque aliter fuisse percussum.“ -- In Rouen geschah es 1845,

dass während eines Gewitters mehrere Gebäude zerstört und einige

darin befindliche Menschen getödtet wurden, und von der einen Seite

die Zerstörung vom Blitz, von der Assecuranz aber, bei welcher die

Gebäude versichert waren, von einem Wirbelwind hergeleitet wurde.

Das von +Pouillet+ abgegebene Gutachten schloss sich letzterer

Ansicht an („Compt. rend.“ Sept. 1845). -- In einem anderen von uns

begutachteten Falle war im Juni 1879 während eines heftigen, von

Hagelschlag begleiteten Gewitters ein Fensterflügel einer im dritten

Stock gelegenen Wohnung so heftig zugeworfen worden, dass der Rahmen

brach und sämmtliche Scheiben zertrümmert und weit in das Zimmer

hineingeschleudert wurden. Zwei fingerlange, messerklingenartig

geformte Glassplitter waren einem 17jährigen Mädchen unter der einen

Clavicula in die Brust gedrungen und hatten sofortigen Tod durch

innere Verblutung veranlasst. Obgleich ein im Zimmer anwesender

Mann in dem Augenblicke, wo das Fenster in Trümmer ging, weder

den Blitz gesehen, noch den Donner gehört hatte, so wurde doch

von den herbeigeholten Angehörigen eine Tödtung durch Blitzschlag

angenommen, ebenso von dem Todtenbeschauer, der auch in diesem Sinne

den Todtenschein ausstellte, worauf die Beerdigung erfolgte. Erst

nach drei Wochen wurde der Fall durch genauere Erhebungen aufgeklärt,

leider aber, da derselbe nicht weiter verfolgt wurde, keine Obduction

veranlasst. -- +Fredet+ endlich (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr.

21, pag. 247) erwähnt eines Falles, wo die durch den Blitz erzeugten

Sugillationen am Vorderhalse eines Mannes jenen ähnlich sahen, wie

sie nach Erwürgen vorkommen, und ausserdem hinter dem linken Ohre

ein kleines Loch mit Suffusion der Umgebung und Versengung der

Haare, somit eine Verletzung gefunden wurde, die eine Schusswunde

vortäuschen konnte.

[Sidenote: Tod durch Elektricität.]

Tödtungen und Verletzungen durch elektrische +Ströme+, namentlich von

+elektrischen Leuchtapparaten+ kommen immer häufiger vor. +Biraud+ (La

mort et les accidents causés par les courents électriques de haute

tension. Lyon 1892) hat im Ganzen 39 solche Fälle zusammengestellt,

wozu seitdem mehrere neue hinzugekommen sind. Solche Unglücksfälle

haben sich am häufigsten bei Wechselströmen mit hoher Spannung

(Starkstromleitungen) ereignet. Der Tod erfolgt meist plötzlich

durch plötzlichen Herz- und Respirationsstillstand, wahrscheinlich

centralen Ursprungs. Die Obduction ergibt in der Regel Verbrennungen

(Brandblasen) an den Contactstellen ohne sonstige äussere Verletzungen,

innerlich wie es scheint in der Mehrzahl der Fälle ausser

„Erstickungsbefunden“ keine auffälligen Veränderungen. In einzelnen

Fällen wurden innere Hämorrhagien gefunden, so in einem von +Kratter+

(Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 21) mitgetheilten Falle, wo bei

dem durch Berührung des blanken Kabelendes einer Wechselstromanlage

von 1600-2000 V. Spannung Verunglückten ausser Verbrennungen der Haut

ausgebreitete symmetrische Blutaustritte entlang der Wirbelsäule und

in der linken Vagusscheide gefunden wurden. Auch bei Thierversuchen

fand +Kratter+ solche Blutungen.

+Grange+ (Annal. d’hygiène publ. XIII, pag. 53) berichtet über

den Obductionsbefund von zwei Männern, die am 6. August 1882 bei

einem grossen Feste im Tuilleriengarten, welcher mit alternativ

wirkenden +Siemens+-Maschinen, respective -Lampen beleuchtet

wurde, beim Uebersteigen der Gartenmauer in die in einem Graben

liegenden Leitungsdrähte geriethen und sofort todt blieben. An der

Leiche fanden sich in dem einen Falle Ecchymosen in der Haut, an

den Lungen und am Herzen und ein furchenförmiger Eindruck, der von

der linken Wange über den Hals bis zur linken Schulter zog, beim

zweiten kleine streifige Verbrennungen an der linken Hand, bei beiden

dunkelflüssiges Blut. Bei Versuchen mit einer 16pferdekräftigen,

16 +Brush+’sche Elemente enthaltenden Maschine fand +Grange+,

dass der nicht unterbrochene Strom gut vertragen wurde, der mit

multiplen Interruptionen aber sofort tödtete. Bei allen vier

Versuchshunden fanden sich capilläre Hämorrhagien in der Medulla

oblongata. +Friedinger+ (Wr. klin. Wochenschr. 1891, Nr. 48) fand

bei einem Manne, der mit durchnässten Kleidern in die Drähte einer

mit 50.000 Volt-Ampère Stärke arbeitenden Wechselstrommaschine

gerathen und sofort todt geblieben war, lochförmige Verbrennungen

der Kleider und lochförmige geschwärzte Durchbohrungen der Haut

an verschiedenen Stellen, die wie die von +Heubner+ (s. oben) bei

vom Blitz Erschlagenen beobachteten Durchlöcherungen aussahen.

-- Wir haben im Juni 1892 einen 32jährigen Arbeiter obducirt,

der in der „Rheostatenkammer“ eines mit Wechselstrom grosser

Spannung arbeitenden Elektricitätswerkes mit Ausschöpfen des in

einer Grube angesammelten Wassers beschäftigt war, dicht neben dem

Rheostaten stand und plötzlich mit einem gellenden Schrei auf das

Gesicht hinfiel und sofort starb. Allem Anscheine nach hatte er

sich an den Rheostaten angelehnt. Die Obduction ergab streifige

Hautaufschürfungen an beiden Schultern mit gerötheter Umgebung, von

denen einzelne deutliche Verschorfung und Andeutung von Blasenbildung

zeigten und unter der rechten Achsel zwei stecknadelkopfgrosse

Durchlöcherungen der Haut, von ähnlicher Beschaffenheit wie in

dem von +Friedinger+ publicirten Falle. Die sehr defecten Kleider

waren nicht angebrannt, aber stark durchnässt. Die Spannung des

Stromes betrug 2000 Volt. Bekanntlich wurde die Elektricität

in Amerika auch zu Hinrichtungen („Elektrocution“) verwendet,

worüber von +Lecassagne+, +Biraud+ und insbesondere von +Donald+

(Virchow’s Jahresb. 1892, I, pag. 480) berichtet wurde. Die Section

der Hingerichteten ergab Brandblasen an den Applicationsstellen,

dunkelflüssiges Blut und kleine Hämorrhagien im Gehirn und am Herzen,

aber keine gröberen Verletzungen. +Biraud+ führt auch einen Fall

von Selbstmord durch den elektrischen Strom an. -- Vorübergehende

Betäubungen durch den elektrischen Strom sind wiederholt vorgekommen,

meist ohne weitere Folgen. Mitunter sind Erscheinungen wie nach

Blitzschlag zurückgeblieben, auch wurden solche von „traumatischer

Neurose“ beobachtet. Andere Mittheilungen über den Gegenstand

s. Med. Centralbl. 1887, pag. 596: „Ueber Hinrichtungen durch

Elektricität.“ Ebenda. 1889, pag. 315, Virchow’s Jahresb. 1890,

pag. 497 und +Stricker+, „Ueber strömende Elektricität“. Wien

1894, welcher Angaben über die Spannungsgrenzen macht, bei denen

der elektrische Strom bei +einseitiger+ Ableitung für den Menschen

gefährlich werden kann. Er fand, dass ein Strom von nur 440 Volt

Spannung bei Ableitung von einem Pole durch den Menschen zur Erde

so heftige Zuckungen auslöst, dass er entschieden widerräth, dieses

Experiment zu wiederholen, ausser wenn man, wie er es thut, zur

Abschwächung der Wirkung einen Leiter zweiter Ordnung einschaltet.

Wohl kommen solche heftige Wirkungen nur bei Ableitung von einem Pole

zu einer empfindlichen Stelle vor, doch ist die Gefahr bei zufälliger

Berührung einer solchen mit Kabelstellen oder nackten Polen gross,

da ja, wie z. B. bei Arbeitern in elektrischen Anlagen, durch nasse

Kleider und nassen Boden die Ableitung zur Erde erfolgen kann.

B. Tod durch Erfrieren.

Dass der erwachsene Mensch bei guter Kleidung und unter sonst normalen

Verhältnissen die strengsten Kältegrade zu ertragen vermag, lehren

die Polarexpeditionen, bei welchen die Theilnehmer durch längere Zeit

eine Kälte von 40 bis 50 Grad C. auszustehen hatten, ohne dass Jemand

erfror. Dagegen ist es sichergestellt, dass unter gewissen Umständen

eine geringere Resistenzfähigkeit gegen Kälte besteht, so dass selbst

unbedeutende Kältegrade, und selbst noch über dem Gefrierpunkt stehende

Temperaturen den Tod bewirken können.

Von diesen ist zunächst das Alter des Individuums zu erwähnen. Kinder,

besonders neugeborene, sind sehr empfindlich gegen Kälte, und es kann

bei letzteren, zumal wenn sie, wie gewöhnlich, unbedeckt und mit

feuchter Haut liegen bleiben, schon eine den Gefrierpunkt noch nicht

erreichende Temperatur der Aussenluft, namentlich wenn diese bewegt

ist, eine solche Abkühlung des Körpers veranlassen, dass daraus der Tod

erfolgt. Ebenso müssen wir annehmen, dass alte marastische Leute, bei

welchen die wärmebildenden Processe bereits geschwächt sind, leichter

der Kälte unterliegen werden, während jüngere, kräftige, gut genährte

und namentlich einen stärkeren Fettpolster besitzende Individuen hohe

Kältegrade mit Leichtigkeit ertragen können. Insbesondere ist es aber

Krankheit, sowie Erschöpfung durch Hunger und Anstrengung, welche

die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt und den Erfrierungstod

begünstigt. Auch geistig deprimirenden Einflüssen muss eine solche

Wirkung zugeschrieben werden, wie die Schicksale der flüchtigen

französischen Armee in Russland beweisen.

Dass der Schlaf schon für sich allein die Resistenzfähigkeit gegen

Kälte herabsetzt, muss im Allgemeinen zugegeben werden; doch ist der

Schlaf, in welchen, wie zahlreiche Fälle lehren, die Individuen vor dem

Erfrieren verfallen, kein normaler, sondern theils durch die Ermüdung

und den herabgekommenen Zustand, theils aber auch durch die in Folge

der Kälte selbst auftretende Somnolenz bedingt.

In welchem Grade ungenügende Bekleidung die Gefahr des Erfrierens

erhöht, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die schon früher verbreitete

Ansicht, dass Alkoholgenuss das Erfrieren begünstigt, hat durch den

Nachweis der temperatur-herabsetzenden Wirkung kleiner sowohl als

grosser Alkoholdosen eine weitere Stütze gefunden. Am meisten wächst

die Gefahr bei Berauschung durch die bekannten Symptome derselben.

Besonders gefährlich ist grosse Kälte bei starkem Wind. In den

Karstländern ist in dieser Beziehung die Bora berüchtigt, ebenso die

Schneestürme in den Alpenländern.

[Sidenote: Leichenbefund nach Erfrierungstod.]

Ueber die Vorgänge, die nach Einwirkung starker Kälte im Organismus

geschehen, sind zahlreiche Versuche angestellt worden.[395]

Uebereinstimmend wird vor Allem eine Contraction der Hautgefässe

angegeben, welche eine Congestion in den inneren Organen (Herz,

Lungen, Gehirn) veranlassen soll, die von den meisten Beobachtern als

hauptsächlichste Todesursache angesehen wird. Es scheint uns jedoch,

dass die Contraction der Hautgefässe bei Einwirkung der Kälte nur

anfangs eintritt, später aber einer Verminderung des Gefässtonus

(Gefässlähmung) Platz macht, da die Haut nur anfangs blass, später

aber meist livid gefärbt erscheint, wie wir uns im Winter an uns

selbst zu überzeugen Gelegenheit haben. Damit stimmen auch die

Untersuchungen +Horwath+’s überein, aus welchen hervorgeht, dass

die Kälte vorzugsweise die glatten Muskeln lähme, und zwar schon zu

einer Zeit, in welcher die quergestreiften ihre Contractionfähigkeit

noch nicht eingebüsst haben. Auch die venösen Stauungen und localen

Oedeme, die +Beck+ bei seinen Versuchen sah, lassen sich auf

Gefässlähmung zurückführen und ebenso die allgemeinen Erscheinungen,

wie schwacher Herzschlag, Präcordialangst, Sinken des Blutdruckes,

schwache Respiration, die gesteigerte Kohlensäureausscheidung

(+Wertheim+) und der unter Lethargie auftretende Tod. +Pouchet+ hat

ferner gefunden, dass die Blutkörperchen durch die Kälte zerstört

werden und spricht sich dahin aus, dass desto weniger Hoffnung auf

die Rettung eines Erfrorenen bestehe, je grösser die Menge der

Blutkörperchen ist, die durch die Kälte zerstört wurden. +Crecchio+

betont die ertödtende Wirkung der Kälte auf die Nerven, +Horwath+

wieder jene auf die Musculatur, wobei er mit Recht bemerkt, dass man

bei der Beurtheilung der Erfrierungseffecte nicht blos die Temperatur

des Mediums, sondern auch den Grad der Abkühlung des Körpers im Auge

behalten muss, welche gegen die Tiefe zu immer langsamer erfolgt, so

dass z. B. ein frisches Froschherz, welches er bis zur Steinhärte

gefrieren liess, wieder zu pulsiren anfing, wenn es aufgethaut wurde,

während wenn die Musculatur +durchwegs+ auf nur -5° C. abgekühlt

wurde, die Contractibilität derselben vollkommen erloschen war.[396]

Bezüglich des +Leichenbefundes+ bei Erfrorenen ist zu erwähnen,

dass die festgefrorene Beschaffenheit der Leiche für sich allein

nicht beweist, dass Jemand erfroren ist, da eine solche Veränderung

überhaupt erst nach dem Tode entstehen kann, möge dieser thatsächlich

durch Kälte oder auf eine andere Art eingetreten sein. Ebenso ist ein

Auseinandergewichensein der Kopfnähte, wie es +Krajewski+ mehrmals

bei Erfrorenen beobachtete, eine Leichenerscheinung, die durch

die Ausdehnung des gefrierenden, stark wasserhältigen Gehirns zu

Stande kommen kann. Auch können fest gefrorene, besonders periphere

Körpertheile durch Manipulationen abbrechen. Bei einem bei strenger

Kälte im Freien gefundenen erhängten Selbstmörder fanden wir an der

Wurzel des Penis eine quere reactionslose Hautberstung, ebenso einen

Querriss der Haut über der rechten Wade. Beide Verletzungen waren

offenbar postmortal, letztere beim Stiefelausziehen entstanden. Von

einzelnen Beobachtern (+Ogston+, +Blumenstok+) werden hellrothe

Hautfärbungen (Todtenflecke) als Leichenbefund bei Erfrorenen

angegeben. Dieselben sind zweifellos blosse Leichenerscheinungen,

da sie auch an in Eiskellern aufbewahrten Leichen sich entwickeln.

Ebenso bekommt, wie bekannt, auf Eis aufbewahrtes Fleisch eine rothe

Farbe. Nach +Falk+’s Untersuchungen (Vierteljahrschr. f. gerichtl.

Med. XLVII, pag. 76 und XLIX, pag. 28) wird die hellrothe Färbung der

Todtenflecke durch Diffusion des Sauerstoffes von aussen und Fixirung

desselben durch das Hämoglobin bewirkt. In die Tiefe, namentlich bis

zum Herzen, dringt deshalb die Röthung nicht. +Keferstein+ (Zeitschr.

f. Medicinalb. 1893, pag. 201) legt einen Werth auf fleckige Röthungen

an nicht abhängigen Stellen, die seiner Meinung nach dadurch entstehen,

dass das Blut an den am meisten der Kälte exponirten Hautpartien

erstarrt, durch das noch circulirende warme Blut aber wieder aufgethaut

wird.

Von +Blosfeld+, +Ogston+, +De Crecchio+ und von +Blumenstok+ (Maschka’s

Handb. I, 785) wird die hellrothe Farbe des Blutes in den inneren

Organen hervorgehoben, von Anderen aber (+Samson++-++Himelstiern+) als

nicht constant angegeben; auch +Dieberg+ („Beitrag zur Lehre vom Tode

durch Erfrieren“, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, 1) gibt

an, dass ihm bei den 31 von ihm ausgeführten Sectionen Erfrorener eine

besonders helle Farbe des Blutes nicht aufgefallen sei, dass aber doch

das Blut nicht jene dunkle Farbe besitzt wie Erstickungsblut. Ob dieser

Erscheinung eine specifische Wirkung der Kälte auf das Hämoglobin zu

Grunde liegt oder ein Zurückbleiben von Sauerstoff im Leichenblute,

wie Alb. +Schmidt+ (Med. Centralbl. 1874, pag. 725) meint, mag dahin

gestellt bleiben. Wenn, wie +Blumenstok+ angibt, die Färbung nur eine

postmortal eintretende ist und auch bei absolut ausgeschlossenem

Zutritt von Sauerstoff sich einstellt, dann wäre wohl nur an erstere

Wirkung zu denken.

Das Blut ist nach +Dieberg+ fast immer locker geronnen, was sich

wohl aus dem protrahirten Verlauf des Todes erklärt, verflüssigt

sich aber, wenn es gefroren war, beim Aufthauen. Derselbe Autor

fand in allen seinen 31 Fällen von zweifellosem Erfrierungstod

eine ungewöhnlich starke Ueberfüllung des Herzens in allen seinen

Theilen mit Blut (durchschnittlich 0·293 Kgrm.) und hält daher diese

Erscheinung, die er sich aus dem Zurückgedrängt werden des Blutes aus

den peripheren Gebieten erklärt, für charakteristisch. In zwei von uns

begutachteten Fällen wurden zahlreiche bis bohnengrosse Ecchymosen in

der Musculatur des Halses und Brustkorbes gefunden, die schon während

des Erfrierens, aber auch erst durch nachträgliche Manipulationen

(Wiederbelebungsversuche, Transport) sich gebildet und durch Imbibition

beim Aufthauen sich vergrössert haben konnten.

Von +Blosfeld+ und auch von +Brücke+ wurde angegeben, dass die

Todtenstarre bei Erfrorenen das Aufthauen überdauern könne, eine

Angabe, die von Anderen (+Sommer+) bestritten wurde. Aufgethaute

Leichen faulen sehr rasch, namentlich machen die Imbibitions- und

Transsudationsvorgänge rapide Fortschritte. +Casper+ hat darauf

aufmerksam gemacht (l. c. 785), dass, wenn man im Schnee oder Eis

einen bereits in Verwesung übergegangenen Leichnam findet, daraus

mit Sicherheit geschlossen werden könne, dass der Mensch nicht den

Erfrierungstod gestorben sei, da in Schnee oder Eis liegende Leichen

nicht faulen. Diese Angabe ist im Allgemeinen richtig, es ist jedoch

dabei nicht zu übersehen, dass Jemand thatsächlich erfroren, dann beim

Eintritt milder Witterung aufgethaut und in Fäulniss übergegangen,

hierauf aber wieder verschneit und gefroren sein konnte. Es wären also

auch die in der betreffenden Zeit bestandenen Witterungsverhältnisse in

Betracht zu ziehen.

In unseren Gegenden kommt der zufällige Erfrierungstod, der in

nördlichen Ländern häufig ist, nur selten zur Beobachtung. Von

Selbstmord durch Erfrieren ist unseres Wissens kein Fall bekannt.

Dagegen ist eine absichtliche Tödtung von hilflosen Individuen durch

Aussetzen grosser Kälte möglich, und namentlich bei kleinen Kindern,

besonders Neugeborenen, vorgekommen, bei welchen letzteren, wie schon

erwähnt, geringe Kältegrade genügen, um den Tod herbeizuführen.

V. Tod durch Vergiftung.

[Sidenote: Gesetzliche Bestimmungen.]

+Oesterr. Strafgesetz+, §. 135: Arten des Mordes sind: 1.

Meuchelmord, welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht

...

+Oesterr. Straf-P.-Ordnung+, §. 131: Liegt der Verdacht einer

Vergiftung vor, so sind der Erhebung des Thatbestandes nebst den

Aerzten nach Thunlichkeit auch zwei Chemiker beizuziehen. Die

Untersuchung der Gifte selbst aber kann nach Umständen auch von den

Chemikern allein in einem hierzu geeigneten Locale vorgenommen werden.

+Minist.-Vrdng. vom 2. August 1856+, Nr. 145 R. G. Bl.: Sind Objecte

zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu

versenden, so muss: 1. jedes Object, z. B. ein Organ, Organtheil, ein

Giftstoff, Giftträger u. dergl. für sich, von jedem andern gesondert

in einem eigenen Gefäss verpackt werden; 2. hierzu sind vor Allem

Glas- und Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige

äussere Verpackung vor Beschädigung zu verwahren; 3. die Gefässe

sind mit einem geriebenen Glas- oder gereinigten Korkstöpsel zu

verschliessen und die Stöpsel mit Siegellack derart luftdicht zu

verkitten, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen, noch von

aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann; 4. das zur Verpackung

zu verwendende Material muss vollkommen rein sein, damit der zu

untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder vergiftet

werde; 5. die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich

durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.[397]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 70 / 132 段