„Blitzfiguren“ an den Oberschenkeln eines vom Blitz getödteten Knaben.
(+Haberda+, Wiener klin. Wochenschr. 1851, pag. 588.)]
[Sidenote: Tod durch Blitz. Blitzfiguren.]
Verletzungen und Tod durch +Blitz+ bieten nur ein geringes
forensisches Interesse. Nach letzterem wurden häufig gar keine oder
nur unbedeutende Verletzungen gefunden, in einzelnen Fällen wieder
blos Verbrennungen (Contusionen) oder vasoparalytische Veränderungen
der Haut, die mitunter in jenen baumartigen Verästelungen sich
präsentiren, die man als „Blitzfiguren“ bezeichnet, welche den
Eindruck machen, dass der elektrische Funke in der Haut selbst durch
seitliche Ausstrahlung sich erschöpft (Fig. 116). Quetschungen
und Rupturen innerer Organe wurden wiederholt beobachtet, von
+Liman+ sogar eine Herzruptur, ganz ausnahmsweise aber Abreissungen
von Gliedern oder ähnliche Verletzungen, während, wie bekannt,
Zerreissungen und Spaltungen von Bäumen, die vom Blitze getroffen
wurden, sehr gewöhnlich sind. Höchst interessant sind die Versuche
+B. Richardson+’s (Med. Times. 1869, Nr. 985 u. 988) mit einem
riesigen Inductionsapparat, welche lehrten, dass je nach der Art,
wie die Entladung geschah, die Wirkung des Funkens eine ganz
verschiedene war, d. h. in dem einen Falle starke Verbrennungen,
im anderen sofortigen Tod veranlasste, während, wenn z. B. der
secundäre Draht mit dem primären einfach geladen und dann entladen
wurde, der obgleich 29 Zoll lange Funke für die Versuchsthiere sich
fast unschädlich erwies.[394] Auch von anderen Beobachtern wird die
Vermuthung ausgesprochen, dass es verschiedene Arten von Blitzschlag
gebe, je nachdem positive oder negative Elektricität primär oder
secundär zur Wirkung gekommen ist. In nicht letalen Fällen wurden
kürzer oder länger dauernde Erscheinungen von Hirnerschütterung
und diverse Neuropathien, auch Augenaffectionen (+Pagenstecher+),
hysterische Erscheinungen (+Charcot+, Wiener med. Wochenschr. 1890,
Nr. 1-3; +Laveran+, Med. Centralbl. 1892, pag. 239), sowie Lähmungen
(+Limbeck+, Prager med. Wochenschr. 1891, Nr. 13) beobachtet,
abgesehen von den gröberen Verletzungen und Verbrennungen. Für den
Moment des Blitzschlages besteht in der Regel Amnesie und die meisten
der betäubt Gewordenen geben an, weder den Blitz gesehen, noch
den Donner gehört zu haben. Diese Thatsache wurde auch in dem von
+Heusner+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 40) mitgetheilten Falle
constatirt, wo bei einem Wettrennen 20 Personen gleichzeitig vom
Blitz getroffen wurden. Vier blieben todt, die übrigen erholten sich
binnen wenigen Minuten bis zu einer Stunde, trugen aber der Mehrzahl
nach erhebliche Beschädigungen davon, die theils in Verbrennungen und
„Blitzfiguren“, bei vielen aber, was bisher nicht beobachtet oder
wenigstens nicht beschrieben worden ist, in mehr weniger zahlreichen
weissgrau umsäumten Durchlöcherungen der Haut an den Fusssohlen,
besonders an den Fusskanten und den entsprechenden Stellen der
Fussbekleidung bestanden, die wie die Löcher aussahen, welche der
elektrische Funke durch Kartenblätter schlägt. In einem von +Kratter+
(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, II, 18) mitgetheilten
Falle fanden sich Kupfermünzen, die der vom Blitz Getroffene bei
sich trug, zusammengeschmolzen, was für sich allein die Diagnose
der Todesart gestattete. Bei Versuchen mit dem Strome eines
elektrischen Beleuchtungsetablissements konnte +Kratter+ ähnliche
Zusammenschmelzungen erzielen.
Eine forensische Bedeutung könnte der Blitzschlag insoferne erhalten,
als der durch ihn bewirkte Tod, beziehungsweise ein anderer Effect,
auf andere Ursachen bezogen werden könnte, aber auch das Umgekehrte
möglich wäre. Wie +Blumenstok+ bei Besprechung der zweiten Auflage
dieses Buches (Wiener med. Presse. 1881, pag. 181) bemerkt, erwähnt
schon +Fidelis+ (De relation. med. lib. IV, cap. ult.) eines
einschlägigen Falles: „Iter extra urbem simul sodales faciebant;
oborta tempestate unum ex his fulmen confecit; hujus propinqui
miserium illum a suis sodalibus perditum enectumque fuisse suspicati,
jure egerunt, ut digna de eis poena sumeretur; nec antea illi judicio
soluti sunt, quam per medicorum relationes constitit, fulmine
illum neque aliter fuisse percussum.“ -- In Rouen geschah es 1845,
dass während eines Gewitters mehrere Gebäude zerstört und einige
darin befindliche Menschen getödtet wurden, und von der einen Seite
die Zerstörung vom Blitz, von der Assecuranz aber, bei welcher die
Gebäude versichert waren, von einem Wirbelwind hergeleitet wurde.
Das von +Pouillet+ abgegebene Gutachten schloss sich letzterer
Ansicht an („Compt. rend.“ Sept. 1845). -- In einem anderen von uns
begutachteten Falle war im Juni 1879 während eines heftigen, von
Hagelschlag begleiteten Gewitters ein Fensterflügel einer im dritten
Stock gelegenen Wohnung so heftig zugeworfen worden, dass der Rahmen
brach und sämmtliche Scheiben zertrümmert und weit in das Zimmer
hineingeschleudert wurden. Zwei fingerlange, messerklingenartig
geformte Glassplitter waren einem 17jährigen Mädchen unter der einen
Clavicula in die Brust gedrungen und hatten sofortigen Tod durch
innere Verblutung veranlasst. Obgleich ein im Zimmer anwesender
Mann in dem Augenblicke, wo das Fenster in Trümmer ging, weder
den Blitz gesehen, noch den Donner gehört hatte, so wurde doch
von den herbeigeholten Angehörigen eine Tödtung durch Blitzschlag
angenommen, ebenso von dem Todtenbeschauer, der auch in diesem Sinne
den Todtenschein ausstellte, worauf die Beerdigung erfolgte. Erst
nach drei Wochen wurde der Fall durch genauere Erhebungen aufgeklärt,
leider aber, da derselbe nicht weiter verfolgt wurde, keine Obduction
veranlasst. -- +Fredet+ endlich (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr.
21, pag. 247) erwähnt eines Falles, wo die durch den Blitz erzeugten
Sugillationen am Vorderhalse eines Mannes jenen ähnlich sahen, wie
sie nach Erwürgen vorkommen, und ausserdem hinter dem linken Ohre
ein kleines Loch mit Suffusion der Umgebung und Versengung der
Haare, somit eine Verletzung gefunden wurde, die eine Schusswunde
vortäuschen konnte.
[Sidenote: Tod durch Elektricität.]
Tödtungen und Verletzungen durch elektrische +Ströme+, namentlich von
+elektrischen Leuchtapparaten+ kommen immer häufiger vor. +Biraud+ (La
mort et les accidents causés par les courents électriques de haute
tension. Lyon 1892) hat im Ganzen 39 solche Fälle zusammengestellt,
wozu seitdem mehrere neue hinzugekommen sind. Solche Unglücksfälle
haben sich am häufigsten bei Wechselströmen mit hoher Spannung
(Starkstromleitungen) ereignet. Der Tod erfolgt meist plötzlich
durch plötzlichen Herz- und Respirationsstillstand, wahrscheinlich
centralen Ursprungs. Die Obduction ergibt in der Regel Verbrennungen
(Brandblasen) an den Contactstellen ohne sonstige äussere Verletzungen,
innerlich wie es scheint in der Mehrzahl der Fälle ausser
„Erstickungsbefunden“ keine auffälligen Veränderungen. In einzelnen
Fällen wurden innere Hämorrhagien gefunden, so in einem von +Kratter+
(Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 21) mitgetheilten Falle, wo bei
dem durch Berührung des blanken Kabelendes einer Wechselstromanlage
von 1600-2000 V. Spannung Verunglückten ausser Verbrennungen der Haut
ausgebreitete symmetrische Blutaustritte entlang der Wirbelsäule und
in der linken Vagusscheide gefunden wurden. Auch bei Thierversuchen
fand +Kratter+ solche Blutungen.
+Grange+ (Annal. d’hygiène publ. XIII, pag. 53) berichtet über
den Obductionsbefund von zwei Männern, die am 6. August 1882 bei
einem grossen Feste im Tuilleriengarten, welcher mit alternativ
wirkenden +Siemens+-Maschinen, respective -Lampen beleuchtet
wurde, beim Uebersteigen der Gartenmauer in die in einem Graben
liegenden Leitungsdrähte geriethen und sofort todt blieben. An der
Leiche fanden sich in dem einen Falle Ecchymosen in der Haut, an
den Lungen und am Herzen und ein furchenförmiger Eindruck, der von
der linken Wange über den Hals bis zur linken Schulter zog, beim
zweiten kleine streifige Verbrennungen an der linken Hand, bei beiden
dunkelflüssiges Blut. Bei Versuchen mit einer 16pferdekräftigen,
16 +Brush+’sche Elemente enthaltenden Maschine fand +Grange+,
dass der nicht unterbrochene Strom gut vertragen wurde, der mit
multiplen Interruptionen aber sofort tödtete. Bei allen vier
Versuchshunden fanden sich capilläre Hämorrhagien in der Medulla
oblongata. +Friedinger+ (Wr. klin. Wochenschr. 1891, Nr. 48) fand
bei einem Manne, der mit durchnässten Kleidern in die Drähte einer
mit 50.000 Volt-Ampère Stärke arbeitenden Wechselstrommaschine
gerathen und sofort todt geblieben war, lochförmige Verbrennungen
der Kleider und lochförmige geschwärzte Durchbohrungen der Haut
an verschiedenen Stellen, die wie die von +Heubner+ (s. oben) bei
vom Blitz Erschlagenen beobachteten Durchlöcherungen aussahen.
-- Wir haben im Juni 1892 einen 32jährigen Arbeiter obducirt,
der in der „Rheostatenkammer“ eines mit Wechselstrom grosser
Spannung arbeitenden Elektricitätswerkes mit Ausschöpfen des in
einer Grube angesammelten Wassers beschäftigt war, dicht neben dem
Rheostaten stand und plötzlich mit einem gellenden Schrei auf das
Gesicht hinfiel und sofort starb. Allem Anscheine nach hatte er
sich an den Rheostaten angelehnt. Die Obduction ergab streifige
Hautaufschürfungen an beiden Schultern mit gerötheter Umgebung, von
denen einzelne deutliche Verschorfung und Andeutung von Blasenbildung
zeigten und unter der rechten Achsel zwei stecknadelkopfgrosse
Durchlöcherungen der Haut, von ähnlicher Beschaffenheit wie in
dem von +Friedinger+ publicirten Falle. Die sehr defecten Kleider
waren nicht angebrannt, aber stark durchnässt. Die Spannung des
Stromes betrug 2000 Volt. Bekanntlich wurde die Elektricität
in Amerika auch zu Hinrichtungen („Elektrocution“) verwendet,
worüber von +Lecassagne+, +Biraud+ und insbesondere von +Donald+
(Virchow’s Jahresb. 1892, I, pag. 480) berichtet wurde. Die Section
der Hingerichteten ergab Brandblasen an den Applicationsstellen,
dunkelflüssiges Blut und kleine Hämorrhagien im Gehirn und am Herzen,
aber keine gröberen Verletzungen. +Biraud+ führt auch einen Fall
von Selbstmord durch den elektrischen Strom an. -- Vorübergehende
Betäubungen durch den elektrischen Strom sind wiederholt vorgekommen,
meist ohne weitere Folgen. Mitunter sind Erscheinungen wie nach
Blitzschlag zurückgeblieben, auch wurden solche von „traumatischer
Neurose“ beobachtet. Andere Mittheilungen über den Gegenstand
s. Med. Centralbl. 1887, pag. 596: „Ueber Hinrichtungen durch
Elektricität.“ Ebenda. 1889, pag. 315, Virchow’s Jahresb. 1890,
pag. 497 und +Stricker+, „Ueber strömende Elektricität“. Wien
1894, welcher Angaben über die Spannungsgrenzen macht, bei denen
der elektrische Strom bei +einseitiger+ Ableitung für den Menschen
gefährlich werden kann. Er fand, dass ein Strom von nur 440 Volt
Spannung bei Ableitung von einem Pole durch den Menschen zur Erde
so heftige Zuckungen auslöst, dass er entschieden widerräth, dieses
Experiment zu wiederholen, ausser wenn man, wie er es thut, zur
Abschwächung der Wirkung einen Leiter zweiter Ordnung einschaltet.
Wohl kommen solche heftige Wirkungen nur bei Ableitung von einem Pole
zu einer empfindlichen Stelle vor, doch ist die Gefahr bei zufälliger
Berührung einer solchen mit Kabelstellen oder nackten Polen gross,
da ja, wie z. B. bei Arbeitern in elektrischen Anlagen, durch nasse
Kleider und nassen Boden die Ableitung zur Erde erfolgen kann.
B. Tod durch Erfrieren.
Dass der erwachsene Mensch bei guter Kleidung und unter sonst normalen
Verhältnissen die strengsten Kältegrade zu ertragen vermag, lehren
die Polarexpeditionen, bei welchen die Theilnehmer durch längere Zeit
eine Kälte von 40 bis 50 Grad C. auszustehen hatten, ohne dass Jemand
erfror. Dagegen ist es sichergestellt, dass unter gewissen Umständen
eine geringere Resistenzfähigkeit gegen Kälte besteht, so dass selbst
unbedeutende Kältegrade, und selbst noch über dem Gefrierpunkt stehende
Temperaturen den Tod bewirken können.
Von diesen ist zunächst das Alter des Individuums zu erwähnen. Kinder,
besonders neugeborene, sind sehr empfindlich gegen Kälte, und es kann
bei letzteren, zumal wenn sie, wie gewöhnlich, unbedeckt und mit
feuchter Haut liegen bleiben, schon eine den Gefrierpunkt noch nicht
erreichende Temperatur der Aussenluft, namentlich wenn diese bewegt
ist, eine solche Abkühlung des Körpers veranlassen, dass daraus der Tod
erfolgt. Ebenso müssen wir annehmen, dass alte marastische Leute, bei
welchen die wärmebildenden Processe bereits geschwächt sind, leichter
der Kälte unterliegen werden, während jüngere, kräftige, gut genährte
und namentlich einen stärkeren Fettpolster besitzende Individuen hohe
Kältegrade mit Leichtigkeit ertragen können. Insbesondere ist es aber
Krankheit, sowie Erschöpfung durch Hunger und Anstrengung, welche
die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt und den Erfrierungstod
begünstigt. Auch geistig deprimirenden Einflüssen muss eine solche
Wirkung zugeschrieben werden, wie die Schicksale der flüchtigen
französischen Armee in Russland beweisen.
Dass der Schlaf schon für sich allein die Resistenzfähigkeit gegen
Kälte herabsetzt, muss im Allgemeinen zugegeben werden; doch ist der
Schlaf, in welchen, wie zahlreiche Fälle lehren, die Individuen vor dem
Erfrieren verfallen, kein normaler, sondern theils durch die Ermüdung
und den herabgekommenen Zustand, theils aber auch durch die in Folge
der Kälte selbst auftretende Somnolenz bedingt.
In welchem Grade ungenügende Bekleidung die Gefahr des Erfrierens
erhöht, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die schon früher verbreitete
Ansicht, dass Alkoholgenuss das Erfrieren begünstigt, hat durch den
Nachweis der temperatur-herabsetzenden Wirkung kleiner sowohl als
grosser Alkoholdosen eine weitere Stütze gefunden. Am meisten wächst
die Gefahr bei Berauschung durch die bekannten Symptome derselben.
Besonders gefährlich ist grosse Kälte bei starkem Wind. In den
Karstländern ist in dieser Beziehung die Bora berüchtigt, ebenso die
Schneestürme in den Alpenländern.
[Sidenote: Leichenbefund nach Erfrierungstod.]
Ueber die Vorgänge, die nach Einwirkung starker Kälte im Organismus
geschehen, sind zahlreiche Versuche angestellt worden.[395]
Uebereinstimmend wird vor Allem eine Contraction der Hautgefässe
angegeben, welche eine Congestion in den inneren Organen (Herz,
Lungen, Gehirn) veranlassen soll, die von den meisten Beobachtern als
hauptsächlichste Todesursache angesehen wird. Es scheint uns jedoch,
dass die Contraction der Hautgefässe bei Einwirkung der Kälte nur
anfangs eintritt, später aber einer Verminderung des Gefässtonus
(Gefässlähmung) Platz macht, da die Haut nur anfangs blass, später
aber meist livid gefärbt erscheint, wie wir uns im Winter an uns
selbst zu überzeugen Gelegenheit haben. Damit stimmen auch die
Untersuchungen +Horwath+’s überein, aus welchen hervorgeht, dass
die Kälte vorzugsweise die glatten Muskeln lähme, und zwar schon zu
einer Zeit, in welcher die quergestreiften ihre Contractionfähigkeit
noch nicht eingebüsst haben. Auch die venösen Stauungen und localen
Oedeme, die +Beck+ bei seinen Versuchen sah, lassen sich auf
Gefässlähmung zurückführen und ebenso die allgemeinen Erscheinungen,
wie schwacher Herzschlag, Präcordialangst, Sinken des Blutdruckes,
schwache Respiration, die gesteigerte Kohlensäureausscheidung
(+Wertheim+) und der unter Lethargie auftretende Tod. +Pouchet+ hat
ferner gefunden, dass die Blutkörperchen durch die Kälte zerstört
werden und spricht sich dahin aus, dass desto weniger Hoffnung auf
die Rettung eines Erfrorenen bestehe, je grösser die Menge der
Blutkörperchen ist, die durch die Kälte zerstört wurden. +Crecchio+
betont die ertödtende Wirkung der Kälte auf die Nerven, +Horwath+
wieder jene auf die Musculatur, wobei er mit Recht bemerkt, dass man
bei der Beurtheilung der Erfrierungseffecte nicht blos die Temperatur
des Mediums, sondern auch den Grad der Abkühlung des Körpers im Auge
behalten muss, welche gegen die Tiefe zu immer langsamer erfolgt, so
dass z. B. ein frisches Froschherz, welches er bis zur Steinhärte
gefrieren liess, wieder zu pulsiren anfing, wenn es aufgethaut wurde,
während wenn die Musculatur +durchwegs+ auf nur -5° C. abgekühlt
wurde, die Contractibilität derselben vollkommen erloschen war.[396]
Bezüglich des +Leichenbefundes+ bei Erfrorenen ist zu erwähnen,
dass die festgefrorene Beschaffenheit der Leiche für sich allein
nicht beweist, dass Jemand erfroren ist, da eine solche Veränderung
überhaupt erst nach dem Tode entstehen kann, möge dieser thatsächlich
durch Kälte oder auf eine andere Art eingetreten sein. Ebenso ist ein
Auseinandergewichensein der Kopfnähte, wie es +Krajewski+ mehrmals
bei Erfrorenen beobachtete, eine Leichenerscheinung, die durch
die Ausdehnung des gefrierenden, stark wasserhältigen Gehirns zu
Stande kommen kann. Auch können fest gefrorene, besonders periphere
Körpertheile durch Manipulationen abbrechen. Bei einem bei strenger
Kälte im Freien gefundenen erhängten Selbstmörder fanden wir an der
Wurzel des Penis eine quere reactionslose Hautberstung, ebenso einen
Querriss der Haut über der rechten Wade. Beide Verletzungen waren
offenbar postmortal, letztere beim Stiefelausziehen entstanden. Von
einzelnen Beobachtern (+Ogston+, +Blumenstok+) werden hellrothe
Hautfärbungen (Todtenflecke) als Leichenbefund bei Erfrorenen
angegeben. Dieselben sind zweifellos blosse Leichenerscheinungen,
da sie auch an in Eiskellern aufbewahrten Leichen sich entwickeln.
Ebenso bekommt, wie bekannt, auf Eis aufbewahrtes Fleisch eine rothe
Farbe. Nach +Falk+’s Untersuchungen (Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. XLVII, pag. 76 und XLIX, pag. 28) wird die hellrothe Färbung der
Todtenflecke durch Diffusion des Sauerstoffes von aussen und Fixirung
desselben durch das Hämoglobin bewirkt. In die Tiefe, namentlich bis
zum Herzen, dringt deshalb die Röthung nicht. +Keferstein+ (Zeitschr.
f. Medicinalb. 1893, pag. 201) legt einen Werth auf fleckige Röthungen
an nicht abhängigen Stellen, die seiner Meinung nach dadurch entstehen,
dass das Blut an den am meisten der Kälte exponirten Hautpartien
erstarrt, durch das noch circulirende warme Blut aber wieder aufgethaut
wird.
Von +Blosfeld+, +Ogston+, +De Crecchio+ und von +Blumenstok+ (Maschka’s
Handb. I, 785) wird die hellrothe Farbe des Blutes in den inneren
Organen hervorgehoben, von Anderen aber (+Samson++-++Himelstiern+) als
nicht constant angegeben; auch +Dieberg+ („Beitrag zur Lehre vom Tode
durch Erfrieren“, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, 1) gibt
an, dass ihm bei den 31 von ihm ausgeführten Sectionen Erfrorener eine
besonders helle Farbe des Blutes nicht aufgefallen sei, dass aber doch
das Blut nicht jene dunkle Farbe besitzt wie Erstickungsblut. Ob dieser
Erscheinung eine specifische Wirkung der Kälte auf das Hämoglobin zu
Grunde liegt oder ein Zurückbleiben von Sauerstoff im Leichenblute,
wie Alb. +Schmidt+ (Med. Centralbl. 1874, pag. 725) meint, mag dahin
gestellt bleiben. Wenn, wie +Blumenstok+ angibt, die Färbung nur eine
postmortal eintretende ist und auch bei absolut ausgeschlossenem
Zutritt von Sauerstoff sich einstellt, dann wäre wohl nur an erstere
Wirkung zu denken.
Das Blut ist nach +Dieberg+ fast immer locker geronnen, was sich
wohl aus dem protrahirten Verlauf des Todes erklärt, verflüssigt
sich aber, wenn es gefroren war, beim Aufthauen. Derselbe Autor
fand in allen seinen 31 Fällen von zweifellosem Erfrierungstod
eine ungewöhnlich starke Ueberfüllung des Herzens in allen seinen
Theilen mit Blut (durchschnittlich 0·293 Kgrm.) und hält daher diese
Erscheinung, die er sich aus dem Zurückgedrängt werden des Blutes aus
den peripheren Gebieten erklärt, für charakteristisch. In zwei von uns
begutachteten Fällen wurden zahlreiche bis bohnengrosse Ecchymosen in
der Musculatur des Halses und Brustkorbes gefunden, die schon während
des Erfrierens, aber auch erst durch nachträgliche Manipulationen
(Wiederbelebungsversuche, Transport) sich gebildet und durch Imbibition
beim Aufthauen sich vergrössert haben konnten.
Von +Blosfeld+ und auch von +Brücke+ wurde angegeben, dass die
Todtenstarre bei Erfrorenen das Aufthauen überdauern könne, eine
Angabe, die von Anderen (+Sommer+) bestritten wurde. Aufgethaute
Leichen faulen sehr rasch, namentlich machen die Imbibitions- und
Transsudationsvorgänge rapide Fortschritte. +Casper+ hat darauf
aufmerksam gemacht (l. c. 785), dass, wenn man im Schnee oder Eis
einen bereits in Verwesung übergegangenen Leichnam findet, daraus
mit Sicherheit geschlossen werden könne, dass der Mensch nicht den
Erfrierungstod gestorben sei, da in Schnee oder Eis liegende Leichen
nicht faulen. Diese Angabe ist im Allgemeinen richtig, es ist jedoch
dabei nicht zu übersehen, dass Jemand thatsächlich erfroren, dann beim
Eintritt milder Witterung aufgethaut und in Fäulniss übergegangen,
hierauf aber wieder verschneit und gefroren sein konnte. Es wären also
auch die in der betreffenden Zeit bestandenen Witterungsverhältnisse in
Betracht zu ziehen.
In unseren Gegenden kommt der zufällige Erfrierungstod, der in
nördlichen Ländern häufig ist, nur selten zur Beobachtung. Von
Selbstmord durch Erfrieren ist unseres Wissens kein Fall bekannt.
Dagegen ist eine absichtliche Tödtung von hilflosen Individuen durch
Aussetzen grosser Kälte möglich, und namentlich bei kleinen Kindern,
besonders Neugeborenen, vorgekommen, bei welchen letzteren, wie schon
erwähnt, geringe Kältegrade genügen, um den Tod herbeizuführen.
V. Tod durch Vergiftung.
[Sidenote: Gesetzliche Bestimmungen.]
+Oesterr. Strafgesetz+, §. 135: Arten des Mordes sind: 1.
Meuchelmord, welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht
...
+Oesterr. Straf-P.-Ordnung+, §. 131: Liegt der Verdacht einer
Vergiftung vor, so sind der Erhebung des Thatbestandes nebst den
Aerzten nach Thunlichkeit auch zwei Chemiker beizuziehen. Die
Untersuchung der Gifte selbst aber kann nach Umständen auch von den
Chemikern allein in einem hierzu geeigneten Locale vorgenommen werden.
+Minist.-Vrdng. vom 2. August 1856+, Nr. 145 R. G. Bl.: Sind Objecte
zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu
versenden, so muss: 1. jedes Object, z. B. ein Organ, Organtheil, ein
Giftstoff, Giftträger u. dergl. für sich, von jedem andern gesondert
in einem eigenen Gefäss verpackt werden; 2. hierzu sind vor Allem
Glas- und Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige
äussere Verpackung vor Beschädigung zu verwahren; 3. die Gefässe
sind mit einem geriebenen Glas- oder gereinigten Korkstöpsel zu
verschliessen und die Stöpsel mit Siegellack derart luftdicht zu
verkitten, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen, noch von
aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann; 4. das zur Verpackung
zu verwendende Material muss vollkommen rein sein, damit der zu
untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder vergiftet
werde; 5. die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich
durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.[397]