Die Vertheilung der Verbrennung kann manchmal ebenfalls für die

Erkennung der Provenienz derselben verwerthet werden. Geschah die

Verbrennung durch Flamme, so lässt sich häufig erkennen, dass die

Verbrennung von unten nach aufwärts ihren Gang genommen hatte, wie

dies namentlich bei Kindern und Frauen, deren Kleider brennend wurden,

begreiflich ist. Hier ist die Verbreitung mitunter schwimmhosenartig.

Bei Verbrühungen, wenn diese im bekleideten Zustande geschahen, bleiben

die von den Kleidern bedeckten Stellen entweder verschont oder zeigen

geringe Verletzungsgrade, auch geht die Verbrühung häufig von oben

nach abwärts, ausser es wäre das Individuum in eine heisse Flüssigkeit

hineingefallen und nicht, wie gewöhnlich, blos damit begossen worden.

Eng anliegende Kleidungsstücke bilden auch gegenüber der Flamme einigen

Schutz, weshalb Verbrennung durch Fangen der Kleider beim männlichen

Geschlecht ungleich seltener ist, als beim weiblichen, bei welchem das

Abstehen der Kleider vom Leibe, besonders vom Unterkörper, das Aufgehen

derselben in Flammen wesentlich erleichtert. Noch mehr erkennt man den

Schutz eng anliegender Kleidungsstücke daraus, dass man sehr häufig

entsprechend der Taille oder den Strumpfbändern Streifen wohlerhaltener

Haut trifft, während die Umgebung oft die höchsten Verbrennungsgrade

zeigt. Verbrennungen durch strahlende Wärme, durch heisse Luft oder

explodirende Gase sind ebenfalls meist auf die unbedeckt getragenen

Körpertheile beschränkt, doch kann auch die Wirkung durch diese

durchgehen, sowie es z. B. bei Explosionen schlagender Wetter, wenn

auch nur selten, geschieht, dass die Kleider selbst zu brennen

anfangen.[387]

Eine Verwechslung der beschriebenen, durch Verbrennung veranlassten

Veränderungen der Haut mit anderen Processen ist bei einiger

Aufmerksamkeit und Beachtung des eben Gesagten in der Regel zu

vermeiden. Dass jene Ablösungen und blasigen Abhebungen der

Epidermis, wie sie bei bereits weit gediehener Fäulniss vorkommen,

für Verbrennungseffect gehalten würden, wäre ein unverzeihlicher

Irrthum, ist aber in einem uns bekannten, ein neugeborenes, im

Sommer aus einem Düngerhaufen (!) gezogenes Kind betreffenden Fall

thatsächlich vorgekommen. Am ehesten wäre eine Verwechslung mit

mit Hautröthung oder Blasenbildung einhergehenden Hautkrankheiten

möglich. So beschrieben +Casper+-+Liman+ (l. c. 320) und +Friedberg+

(Gerichtsärztl. Gutachten. 1875, pag. 296) Fälle, wo durch Hebammen

veranlasste Verbrühungen von Kindern als „Blätterrose“ erklärt

worden waren und die Erstgenannten auch einen Fall, in welchem

umgekehrt ein Hautausschlag für Verbrennung genommen wurde. In

einem unserer Fälle stellte sich die angebliche Verbrennung

eines Kindes im Bade als Pemphigus heraus, in einem anderen war

Verbrennung diagnosticirt worden, während blos Decubitus vorlag und

in einem dritten, in welchem die Amme dem Säugling den Mund mit

heissem Camillenthee verbrüht haben sollte, fand sich ausgebreitete

Rachendiphtherie. Ausgebreitete postmortale, theils blasige, theils

fetzige Ablösungen der Epidermis können bei im Ausbruchsstadium

acuter Exantheme Verstorbenen vorkommen und dann eine Verbrühung

vortäuschen. Wir haben sie fast über den ganzen Körper ausgebreitet

im Jänner 1886 bei einem kräftigen Manne gesehen, der unwohl und

über Kreuzschmerzen klagend nach Hause gekommen und nach zwei Tagen

unter auffallender Hautröthung gestorben war. Vor dem Tode hatte man

keine Epidermisabhebungen beobachtet, der Todtenbeschauer fand sie

jedoch bereits vor und bezeichnete den Befund als eine „seltene Form

von Hautbrand“. Auch haben wir noch am Obductionstisch denselben für

eine Verbrühung durch heissen Dampf oder heisse Umschläge gehalten,

welche Annahme sich aber durch die weiteren Erhebungen als ganz

unhaltbar erwies. Drei Monate darnach hatten wir Gelegenheit, einen

ganz gleichen Befund bei einem Säugling zu beobachten, der unter

Variolaverdacht gestorben war. Auch ist uns ein Fall vorgekommen,

wo ein durch Petroleumumschläge veranlasstes Ekzem für Verbrennung

gehalten wurde.

[Sidenote: Verbrennung und Verbrühung. Innere Befunde.]

Der +innere Befund+ ist in ganz acuten Fällen meist negativ. +Franz+

fand bei 7 durch schlagende Wetter umgekommenen Bergleuten Ecchymosen

am Herzen, doch dürfte bei diesen, wie +Franz+ selbst zugiebt,

die nächste Todesursache nicht Verbrennung, sondern Erstickung in

irrespirablen Gasen gewesen sein. Dagegen finden sich Ecchymosen unter

den serösen Häuten, aber auch auf Schleimhäuten ziemlich häufig bei

Individuen, die noch einige Tage gelebt hatten, und ihre Bildung fällt

mit der körnigen Degeneration zusammen, die sowohl die Gefässwände,

als namentlich die Musculatur und die parenchymatösen Organe rasch

ergreift. Von letzteren zeigt die Niere am frühesten sich verändert und

bietet das Bild der „trüben Schwellung“. Bei dem oben erwähnten, durch

siedenden Lack verbrannten Manne fanden wir sie nebst blutigem Harn,

obwohl das Individuum die Verbrennung nur sechs Stunden überlebt hatte.

Hyperämien innerer Organe sind nicht constant. Hyperämie der Meningen

und Erscheinungen von Hirnödem haben wir wiederholt beobachtet. Das

Blut ist fast ausnahmslos geronnen.

Haben die Individuen noch länger gelebt, so finden sich ausser noch

weiter vorgeschrittener körniger (fettiger) Degeneration der Organe,

namentlich pneumonische Processe häufig, welche theils hypostatischen,

theils embolischen Ursprunges sind, aber auch durch bronchitische,

selbst croupöse Processe, durch das Einathmen von Rauch und heisser

Luft veranlasst werden. In noch weiteren Stadien marastische

Erscheinungen. Das zuerst von +Curling+ angegebene Duodenalgeschwür

nach Verbrennungen haben wir wiederholt beobachtet. Wir halten dasselbe

ebenso wie +Klebs+ (Pathol. Anat. 278) für eine Corrosionserscheinung,

die sich aus Ecchymosen bildet, welche an der Duodenalschleimhaut

ebenso wie im Magengrunde, nicht blos nach ausgebreiteten

Verbrennungen, sondern auch nach anderen mit Ecchymosenbildung

einhergehenden Todesarten (Erstickung) häufiger als an anderen Stellen

des Verdauungstractes aufzutreten pflegen.

[Sidenote: Tod durch Verbrennung. Eigene und fremde Schuld.]

Der Tod durch Verbrennung ist in den bei weitem meisten Fällen ein

zufälliger oder wurde durch unabsichtliches Verschulden herbeigeführt.

Selbstmord ist selten.

Zwei Fälle von Selbstmord durch Verbrühung, die beide Brauergesellen

betrafen, welche sich in den Braukessel gestürzt hatten, theilt

+Bělohradsky+ (Prager Zeitschr. f. Heilk. 1880, pag. 47 und 48)

mit. Wir haben mehrere einschlägige Fälle beobachtet. Der eine

betraf eine 29jährige geisteskranke Frau, die Petroleum in einen

Nachttopf gegossen, ihren Unterrock darin eingetaucht, diesen

dann angezogen und angezündet hatte; der zweite einen in der

Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken, der, nachdem er sich

zwei oberflächliche Stiche in den Bauch versetzt hatte, den Kopf

in ein Ofenloch hineinsteckte und auf die glühenden Kohlen legte,

wodurch bis auf den Knochen dringende Verbrennungen der einen

Kopfseite entstanden. Im ersten Fall erfolgte der Tod in 12 Stunden,

im zweiten erst nach 12 Tagen. In einem dritten hatte eine junge

Branntweinersgattin nach einem Streite mit ihrem Manne ihre Kleider

mit Spiritus begossen und diese dann angezündet und in einem vierten

wurde ein Mann, wie sich nachträglich herausstellte, ein 72jähriger

pensionirter Officier, brennend in einem öffentlichen Pissoir

angetroffen, wo er sich mit Petroleum übergossen und dann seine

Kleider in Brand gesteckt hatte.

Ebenso selten ist der Mord durch Verbrennen. Ein Gattenmord, begangen

durch Begiessen des Gatten mit Petroleum und Anzünden, kam im Winter

1876 in Znaim vor das Schwurgericht und endete mit Verurtheilung; ein

anderer durch Anzünden des Bettes, in welchem der betrunkene Mann lag,

wurde 1877 in Spandau verhandelt. Eine Reihe ähnlicher Fälle, worunter

auch von durch Verbrühung versuchter Tödtung, bringt +Taylor+ (l. c. I,

693 u. ff.). Auch Verbrennung Neugeborener ist vorgekommen.

[Sidenote: Verbrennungen vor und nach dem Tode.]

Häufiger sind Fälle, in denen anderweitig getödtete Personen dem Feuer

ausgesetzt wurden, entweder um die Leiche zu zerstören oder um ein

zufälliges Verunglücken vorzutäuschen. In solchen Fällen ist es Aufgabe

des Gerichtsarztes, zu sehen, erstens ob die Verbrennung +während des

Lebens oder erst+ nach dem Tode entstanden ist und zweitens, ob sich

nicht Zeichen einer anderen Todesart nachweisen lassen.

In ersterer Beziehung ist Folgendes zu erwägen: Das Hauterythem,

welches den ersten Verbrennungsgrad darstellt, kann an der Leiche

nicht entstehen, da es auf reactiver Hyperämie beruht. Finden wir

daher ein solches Erythem namentlich in unmittelbarer Nähe höherer

Verbrennungseffecte, so ist dies ein Befund, der den Schluss

gestattet, dass die Einwirkung der Hitze noch während des Lebens

stattgefunden habe. Leider schwindet die Injectionsröthe des ersten

Verbrennungsgrades an der Leiche häufig entweder vollständig oder sie

verblasst, wie dies auch mit anderen Exanthemen, wenn sie blos auf

Hyperämie beruhen, der Fall ist. Im Allgemeinen ist das Erythem desto

deutlicher vorhanden, je länger nach der Verbrennung das Individuum

noch gelebt hatte. In dem Vorhandensein von „Brandblasen“, die dem

zweiten Verbrennungsgrade zukommen, suchte man den absoluten Beweis,

dass eine Verbrennung den noch lebenden Körper getroffen habe, indem

man behauptete, dass an der Leiche zwar durch Flamme etc. ebenfalls

blasige Abhebungen der Epidermis erzeugt werden können, dass aber

diese entweder sofort platzen, oder wenn sie stehen bleiben, was

nur ausnahmsweise geschieht, nur Gas, niemals aber Serum enthalten.

Diese Behauptung wurde einigermassen durch die Versuche von +Leuret+,

+Champouillon+, +Maschka+, +Chambert+ und +Wright+ erschüttert, denen

es gelang, freilich nur ausnahmsweise, auch an Leichen serumgefüllte

Blasen zu erzeugen, und +Duvernoy+[388] fand grosse Brandblasen am

Halse eines Mannes, der sich mit einer Flinte in die Brust geschossen

und dessen Kleider dabei Feuer gefangen hatten, obgleich, da Herz und

Aorta gänzlich zerrissen und der zwölfte Brustwirbel zerschmettert war,

der Tod, respective der Stillstand der Circulation, augenblicklich

eingetreten sein musste, ebenso +Bernt+ („Beiträge.“ 1818, I, 122) bei

einem Mädchen, welches von ihrem Geliebten durch einen Schuss in’s Herz

getödtet worden war. +Casper+-+Liman+ dagegen (l. c. II, 306) sahen

trotz zahlreicher Versuche niemals serumhältige Brandblasen nach dem

Tode entstehen und auch uns ist dies niemals gelungen, weshalb der

Befund von solchen mit grösster Wahrscheinlichkeit dafür sprechen wird,

dass die Verbrennung noch während des Lebens (eventuell in der Agone)

des Individuums entstanden ist.

[Sidenote: Verletzungen bei Verbrannten.]

Die Röthung der Basis der Brandblasen ist für die Diagnose nicht zu

verwerthen, da einestheils die während des Lebens bestandene Röthung an

der Leiche meist verschwindet oder erblasst, anderseits auch die erst

an der Leiche blossgelegte Cutis sich durch die Einwirkung der Luft

etwas zu röthen vermag. Auch muss bemerkt werden, dass eben solche bald

blässere, bald dunklere „Schwarten“, wie sie nach vitaler Verbrennung

sich durch postmortale Vertrocknung bilden, auch nach Verbrennung der

Leichenhaut entstehen können.

Sind Verbrennungen dritten Grades vorhanden, so kann die Untersuchung

der noch frischen oder vertrockneten Schorfe wichtige Anhaltspunkte für

die Beantwortung vorliegender Frage ergeben. Da nämlich, wenn höhere

Hitzgrade die Haut treffen, während die Circulation noch im Gange ist,

das in den Hautgefässen eben enthaltene Blut sofort durch die Hitze

coagulirt, so finden wir die betreffende verschorfte Hautstelle wie

injicirt, welche Injection sich, wenn diese Stelle zu einer Schwarte

vertrocknet ist, theils makroskopisch durch ein sehr dichtes[389] Netz

durchscheinender Gefässe kundgibt, noch mehr aber bei mikroskopischer

Untersuchung der betreffenden „Schwarte“ zeigt, während, wenn die

Hitze die todte Haut getroffen hatte, ein solches Bild höchstens an

abhängigen Stellen, wo sich Senkungshyperämien bilden, zu Stande kommen

kann, da sich, wie bekannt, die Hauptcapillaren schon während der

Agone und noch mehr nach dem Tode entleeren. Nicht selten finden sich

in den aus Verbrennungen 2. und 3. Grades entstandenen „Schwarten“

punktförmige bis hanfkorngrosse Ecchymosen, mitunter in grosser Zahl,

deren Befund natürlich den vitalen Ursprung der Läsion beweist.

Die Verbrennungen höherer Grade bis zur Verkohlung geben keine

Anhaltspunkte für die Unterscheidung und es ist begreiflich, dass

diese, wenn sie einige Ausdehnung besitzen, überhaupt erst nach dem

Tode zu Stande kommen können.

Wurde das Individuum früher getödtet und dann erst dem Feuer

ausgesetzt, so können sich die +Zeichen der anderweitigen Todesart+

ergeben.

Werden Verletzungen gefunden, so ist nicht zu übersehen, dass dieselben

auch nur zufällig entstanden sein konnten, so z. B. beim Brande eines

Hauses durch das Einstürzen von Balken, Mauern oder durch Sprung,

respective Sturz von einer Höhe, welchen der von den Flammen Bedrohte

unternahm. Diese Verletzungen und die sie begleitende Blutaustretung

lassen sich mitunter noch bei stark verkohlten Leichen deutlich

erkennen.

So fand +Zillner+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1

u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes

des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit

geronnenem Blut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes

Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen,

sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass

mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann

nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren

Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im

Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.

Bei Explosionen können Verletzungen auch durch die Gewalt dieser

entstehen. So fand +Franz+ unter 14 Bergleuten, die durch schlagende

Wetter verunglückt waren, sieben, welche theils Schädelfracturen,

theils Rupturen innerer Organe zeigten. Ferner ist zu beachten, dass

die Einwirkung der Flamme auf Knochen, insbesondere auf den Schädel,

nicht blos Abblätterungen der äusseren Tafel, sondern auch Sprünge

des Knochens und, wie unsere Versuche ergaben, selbst Löcher im

Schädeldach erzeugen kann, die theils durch Ausdehnung der Knochen in

Folge der Hitze und die Aufblähung der verkohlenden, in den Knochen

enthaltenen organischen Substanzen, theils aber auch von innen aus

durch die Gewalt der innerhalb der Schädelhöhle entwickelten Dämpfe

sich bilden.[390] Anderseits haben wir uns aus Anlass eines Falles, in

welchem in einem Hause, wo vor drei Jahren ein Mann verschwunden war,

in einem vermauerten Backofen ausser calcinirten Resten von Rippen das

calcinirte Stück eines grösseren Röhrenknochens (Schienbeins?) gefunden

wurde, an welchem deutliche scharfrandige und glatte Hiebscharten

zu sehen waren, durch Versuche überzeugt, dass am feuchten Knochen

erzeugte Hiebspalten, Sägeschnitte u. dergl. auch an calcinirten

deutlich sich erhalten und leicht als solche zu erkennen sind.

Auch Berstungen der Haut können durch die Einwirkung der Hitze zu

Stande kommen, besonders in den Gelenksbeugen, wo sie sich auch erst

nachträglich bei Streckversuchen leicht bilden. In einem von +Curling+

mitgetheilten Falle, in welchem bei einem aus dem Brandschutte eines

Hauses ausgegrabenen Knaben quere Sprünge der Haut in beiden Kniebeugen

gefunden wurden, hatte man diese anfangs für Schnittwunden gehalten.

Doch zeigte die nähere Besichtigung, worauf auch in anderen solchen

Fällen zu achten wäre, dass in der Tiefe die Gefässe und Nerven

unverletzt waren und brückenartig von einer Wundwand zur anderen

verliefen. Wiederholt fanden wir bei verbrannten Kindern Berstungen

der verbrannten Haut an der hinteren Peripherie des Scheideneinganges

in der Mittellinie des Dammes, welche beim Auseinanderziehen der Beine

sich vergrösserten oder erst dabei sich bildeten. Eine unrichtige

Deutung solcher Befunde wäre möglich.

[Sidenote: Gewaltspuren bei Verbrannten. CO-hältiges Blut.]

Dass auch andere als durch mechanische Verletzung herbeigeführte

gewaltsame Todesarten noch an verkohlten Leichen erkannt werden

können, beweist ein von +O. Schüppel+ veröffentlichter Fall, wo am

Halse eines 10jährigen, als verkohlte Leiche aus dem Brandschutt eines

Hauses hervorgezogenen Knaben noch deutlich eine Strangfurche erkannt

werden konnte, und die Versuche +Schüppel+’s haben ergeben, dass sich

die Strangrinne dann an verkohlten Körpertheilen erhielt, wenn das

strangulirende Band (Strick) fest um den letzteren zusammengezogen

und daran belassen worden war. Es ist dies eine analoge Erscheinung,

wie das Erhaltenbleiben unversehrter Hautstreifen an der Taille von

Frauen oder entsprechend den Strumpfbändern, worauf wir oben aufmerksam

gemacht haben. Wie sich auch an sehr verkohlten Leichen einzelne, durch

Kleider oder anderweitig, z. B. durch Beugung eines Körpertheiles

oder durch Aufliegen geschützte Partien des Körpers erhalten können,

haben zahlreiche der aus dem unglückseligen Ringtheaterbrande in

Wien stammenden Leichen gezeigt, über die von uns in der Wiener med.

Wochenschr., 1882, Nr. 2 u. ff. und von +E. Zillner+ (l. c.) berichtet

wurde. Diese Untersuchungen haben zugleich die von uns bereits 1876

(Wiener med. Wochenschr. Nr. 7 und 8) vertretene Ansicht bestätigt,

dass in vielen solchen Fällen die Betreffenden entweder zunächst

im Rauch ersticken oder, noch bevor sie in Folge der Verbrennungen

sterben, mehr weniger Rauch einathmen, ein Vorgang, der sich an der

Leiche durch Verrussung der Respirations-, eventuell auch Schlingwege,

vorzugsweise aber durch den Kohlenoxydgehalt des Blutes kundgibt, so

dass, was praktisch besonders wichtig, selbst an hochgradig verkohlten

Leichen noch erkannt werden kann, dass die Individuen zur Zeit, als

der Brand ausbrach, noch lebten, respective Gelegenheit hatten, einige

Zeit Rauch einzuathmen. Auch die Leichen der 319 bei dem Grubenbrande

in Přibram Verunglückten zeigten wie +Křiz+ (Virchow’s Jahrb. 1892,

I, pag. 479) mittheilt, sämmtlich kohlenoxydhältiges Blut. War diese

Zeit nur ganz kurz, so ist trotz Flammentod kein Kohlenoxyd im Blute

nachzuweisen. Zu bemerken ist, dass auch im ausgetretenen Leichenblut,

das einer Rauchatmosphäre ausgesetzt ist, sich das Hämoglobin in

Kohlenoxydhämoglobin verwandelt, dass aber, so lange das Blut in

unverletzten Abschnitten des Gefässsystemes eingeschlossen ist, eine

solche postmortale Veränderung nicht eintritt. Daher fand sich in

dem oben erwähnten, von +Zillner+ untersuchten Falle wohl in dem

in der Bauchhöhle frei zu Tage liegenden Blutkuchen, nicht aber im

Blute der Aorta Kohlenoxydhämoglobin. Die rothe Farbe des Blutes

stark verbrannter Leichen beweist aber für sich allein nicht, dass

dasselbe Kohlenoxyd enthält, da dieses auch durch die Einwirkung der

Hitze allein postmortal eine auffallend rothe Farbe erhalten kann.

Man kann dann zinnober- oder ziegelrothe Gerinnsel im Herzen und den

grossen Gefässen finden, die keine Spur von CO enthalten. +Falk+

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LXII, pag. 281 und 1888, XLIX,

pag. 28) fand, dass diese Hellfärbung des Blutes von einer directen

physikalischen Wirkung der Hitze auf das Blut herrührt, da sich auch

flüssiges Blut beim langsamen Erhitzen im Wasserbad vor dem Eintritte

der Coagulation auffallend hellroth färbt. Daher rührt wahrscheinlich

auch die auffallend hellrothe Farbe der Muskeln unterhalb gebratener

oder verkohlter Stellen.

[Sidenote: Dauer der Feuereinwirkung.]

Ueber die +Zeit, welche erforderlich ist, um Verkohlung+,

beziehungsweise vollständige Verbrennung der Leiche oder einzelner

Theile derselben zu +bewirken+, wurden aus Anlass des Processes gegen

den Mörder der Gräfin +Görlitz+, welcher nach Tödtung dieser Feuer

angelegt hatte, von verschiedenen Aerzten Versuche angestellt.[391]

Unsere eigenen haben uns überzeugt, dass in einem grösseren, gut

ziehenden, mit Holz geheizten Zimmerofen die Leiche eines neugeborenen

Kindes oder Säuglings, wenn sie eine Stunde der Flamme und eine weitere

der Kohlengluth ausgesetzt blieb, bis auf die calcinirten Knochen

verbrannte. Auch bei einzelnen Körpertheilen Erwachsener, wie bei

Extremitäten und abgeschnittenen Köpfen, genügte die erwähnte Zeit, um

die äusseren Weichtheile zu zerstören und die Knochen zu calciniren.

Die Verbrennung ganzer Leichen Erwachsener im gewöhnlichen Feuer ist

keineswegs leicht, Beweis dessen, dass aus dem Schutt abgebrannter

Häuser in der Regel verkohlte, keineswegs aber vollständig bis auf

die calcinirten Knochen verbrannte Leichen herausgezogen werden. Wir

wissen, dass bei den Alten mächtige Scheiterhaufen nöthig waren, um die

überdies meist in brennbare Substanzen gehüllten Leichen zu verbrennen,

und auch +Filleau+[392], der über eine Hinrichtung durch Feuer

berichtet, sagt, dass nach Aussage des Scharfrichters, den er befragte,

zwei Klafter Holz und noch mehr Reisig und Stroh erforderlich seien,

um einen menschlichen Körper zu zerstören. Endlich haben die Versuche,

die man in neuerer Zeit anstellte, um die Leichenverbrennung als

Bestattungsmodus einzuführen, gelehrt, dass selbst im +Siemens+’schen

Regenerationsofen mehr als eine Stunde erforderlich ist, um die Leiche

zu verbrennen.[393]

[Sidenote: Verkohlung von Leichen.]

Im gewöhnlichen Feuer verkohlen die Haut und die obersten Schichten

der Weichtheile, und diese Verkohlung hält, namentlich am Rumpfe,

die Einwirkung der Hitze von den tieferen Organen ab, welche

centripetal gebraten werden, und wenn die Hitze andauert, allmälig

zusammenschrumpfen, ohne ihre Form zu verlieren. Letztere Thatsache ist

am Gehirn bereits früher von Anderen (+Günsburg+) beobachtet und von

uns experimentell geprüft worden, gilt aber auch für andere Organe.

So wurde aus dem Schutte einer abgebrannten grossen Kerzenfabrik

ein mit verkohlter Musculatur umgebenes männliches Becken und ein

über mannskopfgrosser Klumpen verkohlter Weichtheile hervorgezogen.

Letzterer erwies sich als aus den Lungen, dem Herzen, dem Magen und der

Leber bestehend, welche Organe zwar bedeutend zusammengeschrumpft, aber

nur oberflächlich verkohlt, sonst in ihrer Form und groben Structur

gut erhalten waren. In einem andern Falle wurde die ganz verkohlte

Leiche eines 48jährigen Mannes aus dem Brandschutt eines Hauses

gezogen. Die Genitalien waren so geschrumpft, dass sie ein knabenhaftes

Aussehen boten. Die Scrotalhaut war geborsten und geschrumpft, die

Hoden blossgelegt, kaum haselnussgross. Dieses Verhalten hat sich

auch an den Ringtheaterleichen im Grossen bestätigt und ist insofern

wichtig, als es selbst noch bei stark verkohlten Leichen vor der

Verbrennung bestandene Läsionen zu erkennen gestattet, wie durch den

oben erwähnten Fall und durch entsprechende, von +Jastrowitz+ (l. c.)

angestellte Thierversuche constatirt ist, dann aber für den Fall, wenn

die Altersbestimmung eines so verkohlten Individuums in Frage käme.

In unserem Falle stammten die verkohlten Organe von einem erwachsenen

Manne, und es wurde auch Niemand ausser ihm vermisst. Wäre dies nicht

sichergestellt gewesen und hätte man nicht gleichzeitig das Becken

eines erwachsenen Mannes gefunden, so wäre es möglich gewesen, dass

man die so stark geschrumpften Organe als einem Kinde von 4-6 Jahren

angehörend hätte ansehen können.

[Sidenote: Selbstverbrennung.]

Ueber die Frage der +Selbstverbrennung+, d. h. Selbstentzündung des

menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der

Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen,

trotzdem noch +Bertholle+ (L’Union. 1870, 19) und +A. Ogston+

(Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten.

Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln

gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing.

Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die

Möglichkeit einer Selbstverbrennung. Uebrigens sind unter Umständen

auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn

man einer hochfaulen Leiche die durch Fäulnissgase aufgetriebene

Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit

brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse

Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wie +Booth+

(Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten

und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 69 / 132 段