Erkennung der Provenienz derselben verwerthet werden. Geschah die
Verbrennung durch Flamme, so lässt sich häufig erkennen, dass die
Verbrennung von unten nach aufwärts ihren Gang genommen hatte, wie
dies namentlich bei Kindern und Frauen, deren Kleider brennend wurden,
begreiflich ist. Hier ist die Verbreitung mitunter schwimmhosenartig.
Bei Verbrühungen, wenn diese im bekleideten Zustande geschahen, bleiben
die von den Kleidern bedeckten Stellen entweder verschont oder zeigen
geringe Verletzungsgrade, auch geht die Verbrühung häufig von oben
nach abwärts, ausser es wäre das Individuum in eine heisse Flüssigkeit
hineingefallen und nicht, wie gewöhnlich, blos damit begossen worden.
Eng anliegende Kleidungsstücke bilden auch gegenüber der Flamme einigen
Schutz, weshalb Verbrennung durch Fangen der Kleider beim männlichen
Geschlecht ungleich seltener ist, als beim weiblichen, bei welchem das
Abstehen der Kleider vom Leibe, besonders vom Unterkörper, das Aufgehen
derselben in Flammen wesentlich erleichtert. Noch mehr erkennt man den
Schutz eng anliegender Kleidungsstücke daraus, dass man sehr häufig
entsprechend der Taille oder den Strumpfbändern Streifen wohlerhaltener
Haut trifft, während die Umgebung oft die höchsten Verbrennungsgrade
zeigt. Verbrennungen durch strahlende Wärme, durch heisse Luft oder
explodirende Gase sind ebenfalls meist auf die unbedeckt getragenen
Körpertheile beschränkt, doch kann auch die Wirkung durch diese
durchgehen, sowie es z. B. bei Explosionen schlagender Wetter, wenn
auch nur selten, geschieht, dass die Kleider selbst zu brennen
anfangen.[387]
Eine Verwechslung der beschriebenen, durch Verbrennung veranlassten
Veränderungen der Haut mit anderen Processen ist bei einiger
Aufmerksamkeit und Beachtung des eben Gesagten in der Regel zu
vermeiden. Dass jene Ablösungen und blasigen Abhebungen der
Epidermis, wie sie bei bereits weit gediehener Fäulniss vorkommen,
für Verbrennungseffect gehalten würden, wäre ein unverzeihlicher
Irrthum, ist aber in einem uns bekannten, ein neugeborenes, im
Sommer aus einem Düngerhaufen (!) gezogenes Kind betreffenden Fall
thatsächlich vorgekommen. Am ehesten wäre eine Verwechslung mit
mit Hautröthung oder Blasenbildung einhergehenden Hautkrankheiten
möglich. So beschrieben +Casper+-+Liman+ (l. c. 320) und +Friedberg+
(Gerichtsärztl. Gutachten. 1875, pag. 296) Fälle, wo durch Hebammen
veranlasste Verbrühungen von Kindern als „Blätterrose“ erklärt
worden waren und die Erstgenannten auch einen Fall, in welchem
umgekehrt ein Hautausschlag für Verbrennung genommen wurde. In
einem unserer Fälle stellte sich die angebliche Verbrennung
eines Kindes im Bade als Pemphigus heraus, in einem anderen war
Verbrennung diagnosticirt worden, während blos Decubitus vorlag und
in einem dritten, in welchem die Amme dem Säugling den Mund mit
heissem Camillenthee verbrüht haben sollte, fand sich ausgebreitete
Rachendiphtherie. Ausgebreitete postmortale, theils blasige, theils
fetzige Ablösungen der Epidermis können bei im Ausbruchsstadium
acuter Exantheme Verstorbenen vorkommen und dann eine Verbrühung
vortäuschen. Wir haben sie fast über den ganzen Körper ausgebreitet
im Jänner 1886 bei einem kräftigen Manne gesehen, der unwohl und
über Kreuzschmerzen klagend nach Hause gekommen und nach zwei Tagen
unter auffallender Hautröthung gestorben war. Vor dem Tode hatte man
keine Epidermisabhebungen beobachtet, der Todtenbeschauer fand sie
jedoch bereits vor und bezeichnete den Befund als eine „seltene Form
von Hautbrand“. Auch haben wir noch am Obductionstisch denselben für
eine Verbrühung durch heissen Dampf oder heisse Umschläge gehalten,
welche Annahme sich aber durch die weiteren Erhebungen als ganz
unhaltbar erwies. Drei Monate darnach hatten wir Gelegenheit, einen
ganz gleichen Befund bei einem Säugling zu beobachten, der unter
Variolaverdacht gestorben war. Auch ist uns ein Fall vorgekommen,
wo ein durch Petroleumumschläge veranlasstes Ekzem für Verbrennung
gehalten wurde.
[Sidenote: Verbrennung und Verbrühung. Innere Befunde.]
Der +innere Befund+ ist in ganz acuten Fällen meist negativ. +Franz+
fand bei 7 durch schlagende Wetter umgekommenen Bergleuten Ecchymosen
am Herzen, doch dürfte bei diesen, wie +Franz+ selbst zugiebt,
die nächste Todesursache nicht Verbrennung, sondern Erstickung in
irrespirablen Gasen gewesen sein. Dagegen finden sich Ecchymosen unter
den serösen Häuten, aber auch auf Schleimhäuten ziemlich häufig bei
Individuen, die noch einige Tage gelebt hatten, und ihre Bildung fällt
mit der körnigen Degeneration zusammen, die sowohl die Gefässwände,
als namentlich die Musculatur und die parenchymatösen Organe rasch
ergreift. Von letzteren zeigt die Niere am frühesten sich verändert und
bietet das Bild der „trüben Schwellung“. Bei dem oben erwähnten, durch
siedenden Lack verbrannten Manne fanden wir sie nebst blutigem Harn,
obwohl das Individuum die Verbrennung nur sechs Stunden überlebt hatte.
Hyperämien innerer Organe sind nicht constant. Hyperämie der Meningen
und Erscheinungen von Hirnödem haben wir wiederholt beobachtet. Das
Blut ist fast ausnahmslos geronnen.
Haben die Individuen noch länger gelebt, so finden sich ausser noch
weiter vorgeschrittener körniger (fettiger) Degeneration der Organe,
namentlich pneumonische Processe häufig, welche theils hypostatischen,
theils embolischen Ursprunges sind, aber auch durch bronchitische,
selbst croupöse Processe, durch das Einathmen von Rauch und heisser
Luft veranlasst werden. In noch weiteren Stadien marastische
Erscheinungen. Das zuerst von +Curling+ angegebene Duodenalgeschwür
nach Verbrennungen haben wir wiederholt beobachtet. Wir halten dasselbe
ebenso wie +Klebs+ (Pathol. Anat. 278) für eine Corrosionserscheinung,
die sich aus Ecchymosen bildet, welche an der Duodenalschleimhaut
ebenso wie im Magengrunde, nicht blos nach ausgebreiteten
Verbrennungen, sondern auch nach anderen mit Ecchymosenbildung
einhergehenden Todesarten (Erstickung) häufiger als an anderen Stellen
des Verdauungstractes aufzutreten pflegen.
[Sidenote: Tod durch Verbrennung. Eigene und fremde Schuld.]
Der Tod durch Verbrennung ist in den bei weitem meisten Fällen ein
zufälliger oder wurde durch unabsichtliches Verschulden herbeigeführt.
Selbstmord ist selten.
Zwei Fälle von Selbstmord durch Verbrühung, die beide Brauergesellen
betrafen, welche sich in den Braukessel gestürzt hatten, theilt
+Bělohradsky+ (Prager Zeitschr. f. Heilk. 1880, pag. 47 und 48)
mit. Wir haben mehrere einschlägige Fälle beobachtet. Der eine
betraf eine 29jährige geisteskranke Frau, die Petroleum in einen
Nachttopf gegossen, ihren Unterrock darin eingetaucht, diesen
dann angezogen und angezündet hatte; der zweite einen in der
Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken, der, nachdem er sich
zwei oberflächliche Stiche in den Bauch versetzt hatte, den Kopf
in ein Ofenloch hineinsteckte und auf die glühenden Kohlen legte,
wodurch bis auf den Knochen dringende Verbrennungen der einen
Kopfseite entstanden. Im ersten Fall erfolgte der Tod in 12 Stunden,
im zweiten erst nach 12 Tagen. In einem dritten hatte eine junge
Branntweinersgattin nach einem Streite mit ihrem Manne ihre Kleider
mit Spiritus begossen und diese dann angezündet und in einem vierten
wurde ein Mann, wie sich nachträglich herausstellte, ein 72jähriger
pensionirter Officier, brennend in einem öffentlichen Pissoir
angetroffen, wo er sich mit Petroleum übergossen und dann seine
Kleider in Brand gesteckt hatte.
Ebenso selten ist der Mord durch Verbrennen. Ein Gattenmord, begangen
durch Begiessen des Gatten mit Petroleum und Anzünden, kam im Winter
1876 in Znaim vor das Schwurgericht und endete mit Verurtheilung; ein
anderer durch Anzünden des Bettes, in welchem der betrunkene Mann lag,
wurde 1877 in Spandau verhandelt. Eine Reihe ähnlicher Fälle, worunter
auch von durch Verbrühung versuchter Tödtung, bringt +Taylor+ (l. c. I,
693 u. ff.). Auch Verbrennung Neugeborener ist vorgekommen.
[Sidenote: Verbrennungen vor und nach dem Tode.]
Häufiger sind Fälle, in denen anderweitig getödtete Personen dem Feuer
ausgesetzt wurden, entweder um die Leiche zu zerstören oder um ein
zufälliges Verunglücken vorzutäuschen. In solchen Fällen ist es Aufgabe
des Gerichtsarztes, zu sehen, erstens ob die Verbrennung +während des
Lebens oder erst+ nach dem Tode entstanden ist und zweitens, ob sich
nicht Zeichen einer anderen Todesart nachweisen lassen.
In ersterer Beziehung ist Folgendes zu erwägen: Das Hauterythem,
welches den ersten Verbrennungsgrad darstellt, kann an der Leiche
nicht entstehen, da es auf reactiver Hyperämie beruht. Finden wir
daher ein solches Erythem namentlich in unmittelbarer Nähe höherer
Verbrennungseffecte, so ist dies ein Befund, der den Schluss
gestattet, dass die Einwirkung der Hitze noch während des Lebens
stattgefunden habe. Leider schwindet die Injectionsröthe des ersten
Verbrennungsgrades an der Leiche häufig entweder vollständig oder sie
verblasst, wie dies auch mit anderen Exanthemen, wenn sie blos auf
Hyperämie beruhen, der Fall ist. Im Allgemeinen ist das Erythem desto
deutlicher vorhanden, je länger nach der Verbrennung das Individuum
noch gelebt hatte. In dem Vorhandensein von „Brandblasen“, die dem
zweiten Verbrennungsgrade zukommen, suchte man den absoluten Beweis,
dass eine Verbrennung den noch lebenden Körper getroffen habe, indem
man behauptete, dass an der Leiche zwar durch Flamme etc. ebenfalls
blasige Abhebungen der Epidermis erzeugt werden können, dass aber
diese entweder sofort platzen, oder wenn sie stehen bleiben, was
nur ausnahmsweise geschieht, nur Gas, niemals aber Serum enthalten.
Diese Behauptung wurde einigermassen durch die Versuche von +Leuret+,
+Champouillon+, +Maschka+, +Chambert+ und +Wright+ erschüttert, denen
es gelang, freilich nur ausnahmsweise, auch an Leichen serumgefüllte
Blasen zu erzeugen, und +Duvernoy+[388] fand grosse Brandblasen am
Halse eines Mannes, der sich mit einer Flinte in die Brust geschossen
und dessen Kleider dabei Feuer gefangen hatten, obgleich, da Herz und
Aorta gänzlich zerrissen und der zwölfte Brustwirbel zerschmettert war,
der Tod, respective der Stillstand der Circulation, augenblicklich
eingetreten sein musste, ebenso +Bernt+ („Beiträge.“ 1818, I, 122) bei
einem Mädchen, welches von ihrem Geliebten durch einen Schuss in’s Herz
getödtet worden war. +Casper+-+Liman+ dagegen (l. c. II, 306) sahen
trotz zahlreicher Versuche niemals serumhältige Brandblasen nach dem
Tode entstehen und auch uns ist dies niemals gelungen, weshalb der
Befund von solchen mit grösster Wahrscheinlichkeit dafür sprechen wird,
dass die Verbrennung noch während des Lebens (eventuell in der Agone)
des Individuums entstanden ist.
[Sidenote: Verletzungen bei Verbrannten.]
Die Röthung der Basis der Brandblasen ist für die Diagnose nicht zu
verwerthen, da einestheils die während des Lebens bestandene Röthung an
der Leiche meist verschwindet oder erblasst, anderseits auch die erst
an der Leiche blossgelegte Cutis sich durch die Einwirkung der Luft
etwas zu röthen vermag. Auch muss bemerkt werden, dass eben solche bald
blässere, bald dunklere „Schwarten“, wie sie nach vitaler Verbrennung
sich durch postmortale Vertrocknung bilden, auch nach Verbrennung der
Leichenhaut entstehen können.
Sind Verbrennungen dritten Grades vorhanden, so kann die Untersuchung
der noch frischen oder vertrockneten Schorfe wichtige Anhaltspunkte für
die Beantwortung vorliegender Frage ergeben. Da nämlich, wenn höhere
Hitzgrade die Haut treffen, während die Circulation noch im Gange ist,
das in den Hautgefässen eben enthaltene Blut sofort durch die Hitze
coagulirt, so finden wir die betreffende verschorfte Hautstelle wie
injicirt, welche Injection sich, wenn diese Stelle zu einer Schwarte
vertrocknet ist, theils makroskopisch durch ein sehr dichtes[389] Netz
durchscheinender Gefässe kundgibt, noch mehr aber bei mikroskopischer
Untersuchung der betreffenden „Schwarte“ zeigt, während, wenn die
Hitze die todte Haut getroffen hatte, ein solches Bild höchstens an
abhängigen Stellen, wo sich Senkungshyperämien bilden, zu Stande kommen
kann, da sich, wie bekannt, die Hauptcapillaren schon während der
Agone und noch mehr nach dem Tode entleeren. Nicht selten finden sich
in den aus Verbrennungen 2. und 3. Grades entstandenen „Schwarten“
punktförmige bis hanfkorngrosse Ecchymosen, mitunter in grosser Zahl,
deren Befund natürlich den vitalen Ursprung der Läsion beweist.
Die Verbrennungen höherer Grade bis zur Verkohlung geben keine
Anhaltspunkte für die Unterscheidung und es ist begreiflich, dass
diese, wenn sie einige Ausdehnung besitzen, überhaupt erst nach dem
Tode zu Stande kommen können.
Wurde das Individuum früher getödtet und dann erst dem Feuer
ausgesetzt, so können sich die +Zeichen der anderweitigen Todesart+
ergeben.
Werden Verletzungen gefunden, so ist nicht zu übersehen, dass dieselben
auch nur zufällig entstanden sein konnten, so z. B. beim Brande eines
Hauses durch das Einstürzen von Balken, Mauern oder durch Sprung,
respective Sturz von einer Höhe, welchen der von den Flammen Bedrohte
unternahm. Diese Verletzungen und die sie begleitende Blutaustretung
lassen sich mitunter noch bei stark verkohlten Leichen deutlich
erkennen.
So fand +Zillner+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1
u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes
des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit
geronnenem Blut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes
Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen,
sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass
mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann
nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren
Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im
Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.
Bei Explosionen können Verletzungen auch durch die Gewalt dieser
entstehen. So fand +Franz+ unter 14 Bergleuten, die durch schlagende
Wetter verunglückt waren, sieben, welche theils Schädelfracturen,
theils Rupturen innerer Organe zeigten. Ferner ist zu beachten, dass
die Einwirkung der Flamme auf Knochen, insbesondere auf den Schädel,
nicht blos Abblätterungen der äusseren Tafel, sondern auch Sprünge
des Knochens und, wie unsere Versuche ergaben, selbst Löcher im
Schädeldach erzeugen kann, die theils durch Ausdehnung der Knochen in
Folge der Hitze und die Aufblähung der verkohlenden, in den Knochen
enthaltenen organischen Substanzen, theils aber auch von innen aus
durch die Gewalt der innerhalb der Schädelhöhle entwickelten Dämpfe
sich bilden.[390] Anderseits haben wir uns aus Anlass eines Falles, in
welchem in einem Hause, wo vor drei Jahren ein Mann verschwunden war,
in einem vermauerten Backofen ausser calcinirten Resten von Rippen das
calcinirte Stück eines grösseren Röhrenknochens (Schienbeins?) gefunden
wurde, an welchem deutliche scharfrandige und glatte Hiebscharten
zu sehen waren, durch Versuche überzeugt, dass am feuchten Knochen
erzeugte Hiebspalten, Sägeschnitte u. dergl. auch an calcinirten
deutlich sich erhalten und leicht als solche zu erkennen sind.
Auch Berstungen der Haut können durch die Einwirkung der Hitze zu
Stande kommen, besonders in den Gelenksbeugen, wo sie sich auch erst
nachträglich bei Streckversuchen leicht bilden. In einem von +Curling+
mitgetheilten Falle, in welchem bei einem aus dem Brandschutte eines
Hauses ausgegrabenen Knaben quere Sprünge der Haut in beiden Kniebeugen
gefunden wurden, hatte man diese anfangs für Schnittwunden gehalten.
Doch zeigte die nähere Besichtigung, worauf auch in anderen solchen
Fällen zu achten wäre, dass in der Tiefe die Gefässe und Nerven
unverletzt waren und brückenartig von einer Wundwand zur anderen
verliefen. Wiederholt fanden wir bei verbrannten Kindern Berstungen
der verbrannten Haut an der hinteren Peripherie des Scheideneinganges
in der Mittellinie des Dammes, welche beim Auseinanderziehen der Beine
sich vergrösserten oder erst dabei sich bildeten. Eine unrichtige
Deutung solcher Befunde wäre möglich.
[Sidenote: Gewaltspuren bei Verbrannten. CO-hältiges Blut.]
Dass auch andere als durch mechanische Verletzung herbeigeführte
gewaltsame Todesarten noch an verkohlten Leichen erkannt werden
können, beweist ein von +O. Schüppel+ veröffentlichter Fall, wo am
Halse eines 10jährigen, als verkohlte Leiche aus dem Brandschutt eines
Hauses hervorgezogenen Knaben noch deutlich eine Strangfurche erkannt
werden konnte, und die Versuche +Schüppel+’s haben ergeben, dass sich
die Strangrinne dann an verkohlten Körpertheilen erhielt, wenn das
strangulirende Band (Strick) fest um den letzteren zusammengezogen
und daran belassen worden war. Es ist dies eine analoge Erscheinung,
wie das Erhaltenbleiben unversehrter Hautstreifen an der Taille von
Frauen oder entsprechend den Strumpfbändern, worauf wir oben aufmerksam
gemacht haben. Wie sich auch an sehr verkohlten Leichen einzelne, durch
Kleider oder anderweitig, z. B. durch Beugung eines Körpertheiles
oder durch Aufliegen geschützte Partien des Körpers erhalten können,
haben zahlreiche der aus dem unglückseligen Ringtheaterbrande in
Wien stammenden Leichen gezeigt, über die von uns in der Wiener med.
Wochenschr., 1882, Nr. 2 u. ff. und von +E. Zillner+ (l. c.) berichtet
wurde. Diese Untersuchungen haben zugleich die von uns bereits 1876
(Wiener med. Wochenschr. Nr. 7 und 8) vertretene Ansicht bestätigt,
dass in vielen solchen Fällen die Betreffenden entweder zunächst
im Rauch ersticken oder, noch bevor sie in Folge der Verbrennungen
sterben, mehr weniger Rauch einathmen, ein Vorgang, der sich an der
Leiche durch Verrussung der Respirations-, eventuell auch Schlingwege,
vorzugsweise aber durch den Kohlenoxydgehalt des Blutes kundgibt, so
dass, was praktisch besonders wichtig, selbst an hochgradig verkohlten
Leichen noch erkannt werden kann, dass die Individuen zur Zeit, als
der Brand ausbrach, noch lebten, respective Gelegenheit hatten, einige
Zeit Rauch einzuathmen. Auch die Leichen der 319 bei dem Grubenbrande
in Přibram Verunglückten zeigten wie +Křiz+ (Virchow’s Jahrb. 1892,
I, pag. 479) mittheilt, sämmtlich kohlenoxydhältiges Blut. War diese
Zeit nur ganz kurz, so ist trotz Flammentod kein Kohlenoxyd im Blute
nachzuweisen. Zu bemerken ist, dass auch im ausgetretenen Leichenblut,
das einer Rauchatmosphäre ausgesetzt ist, sich das Hämoglobin in
Kohlenoxydhämoglobin verwandelt, dass aber, so lange das Blut in
unverletzten Abschnitten des Gefässsystemes eingeschlossen ist, eine
solche postmortale Veränderung nicht eintritt. Daher fand sich in
dem oben erwähnten, von +Zillner+ untersuchten Falle wohl in dem
in der Bauchhöhle frei zu Tage liegenden Blutkuchen, nicht aber im
Blute der Aorta Kohlenoxydhämoglobin. Die rothe Farbe des Blutes
stark verbrannter Leichen beweist aber für sich allein nicht, dass
dasselbe Kohlenoxyd enthält, da dieses auch durch die Einwirkung der
Hitze allein postmortal eine auffallend rothe Farbe erhalten kann.
Man kann dann zinnober- oder ziegelrothe Gerinnsel im Herzen und den
grossen Gefässen finden, die keine Spur von CO enthalten. +Falk+
(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LXII, pag. 281 und 1888, XLIX,
pag. 28) fand, dass diese Hellfärbung des Blutes von einer directen
physikalischen Wirkung der Hitze auf das Blut herrührt, da sich auch
flüssiges Blut beim langsamen Erhitzen im Wasserbad vor dem Eintritte
der Coagulation auffallend hellroth färbt. Daher rührt wahrscheinlich
auch die auffallend hellrothe Farbe der Muskeln unterhalb gebratener
oder verkohlter Stellen.
[Sidenote: Dauer der Feuereinwirkung.]
Ueber die +Zeit, welche erforderlich ist, um Verkohlung+,
beziehungsweise vollständige Verbrennung der Leiche oder einzelner
Theile derselben zu +bewirken+, wurden aus Anlass des Processes gegen
den Mörder der Gräfin +Görlitz+, welcher nach Tödtung dieser Feuer
angelegt hatte, von verschiedenen Aerzten Versuche angestellt.[391]
Unsere eigenen haben uns überzeugt, dass in einem grösseren, gut
ziehenden, mit Holz geheizten Zimmerofen die Leiche eines neugeborenen
Kindes oder Säuglings, wenn sie eine Stunde der Flamme und eine weitere
der Kohlengluth ausgesetzt blieb, bis auf die calcinirten Knochen
verbrannte. Auch bei einzelnen Körpertheilen Erwachsener, wie bei
Extremitäten und abgeschnittenen Köpfen, genügte die erwähnte Zeit, um
die äusseren Weichtheile zu zerstören und die Knochen zu calciniren.
Die Verbrennung ganzer Leichen Erwachsener im gewöhnlichen Feuer ist
keineswegs leicht, Beweis dessen, dass aus dem Schutt abgebrannter
Häuser in der Regel verkohlte, keineswegs aber vollständig bis auf
die calcinirten Knochen verbrannte Leichen herausgezogen werden. Wir
wissen, dass bei den Alten mächtige Scheiterhaufen nöthig waren, um die
überdies meist in brennbare Substanzen gehüllten Leichen zu verbrennen,
und auch +Filleau+[392], der über eine Hinrichtung durch Feuer
berichtet, sagt, dass nach Aussage des Scharfrichters, den er befragte,
zwei Klafter Holz und noch mehr Reisig und Stroh erforderlich seien,
um einen menschlichen Körper zu zerstören. Endlich haben die Versuche,
die man in neuerer Zeit anstellte, um die Leichenverbrennung als
Bestattungsmodus einzuführen, gelehrt, dass selbst im +Siemens+’schen
Regenerationsofen mehr als eine Stunde erforderlich ist, um die Leiche
zu verbrennen.[393]
[Sidenote: Verkohlung von Leichen.]
Im gewöhnlichen Feuer verkohlen die Haut und die obersten Schichten
der Weichtheile, und diese Verkohlung hält, namentlich am Rumpfe,
die Einwirkung der Hitze von den tieferen Organen ab, welche
centripetal gebraten werden, und wenn die Hitze andauert, allmälig
zusammenschrumpfen, ohne ihre Form zu verlieren. Letztere Thatsache ist
am Gehirn bereits früher von Anderen (+Günsburg+) beobachtet und von
uns experimentell geprüft worden, gilt aber auch für andere Organe.
So wurde aus dem Schutte einer abgebrannten grossen Kerzenfabrik
ein mit verkohlter Musculatur umgebenes männliches Becken und ein
über mannskopfgrosser Klumpen verkohlter Weichtheile hervorgezogen.
Letzterer erwies sich als aus den Lungen, dem Herzen, dem Magen und der
Leber bestehend, welche Organe zwar bedeutend zusammengeschrumpft, aber
nur oberflächlich verkohlt, sonst in ihrer Form und groben Structur
gut erhalten waren. In einem andern Falle wurde die ganz verkohlte
Leiche eines 48jährigen Mannes aus dem Brandschutt eines Hauses
gezogen. Die Genitalien waren so geschrumpft, dass sie ein knabenhaftes
Aussehen boten. Die Scrotalhaut war geborsten und geschrumpft, die
Hoden blossgelegt, kaum haselnussgross. Dieses Verhalten hat sich
auch an den Ringtheaterleichen im Grossen bestätigt und ist insofern
wichtig, als es selbst noch bei stark verkohlten Leichen vor der
Verbrennung bestandene Läsionen zu erkennen gestattet, wie durch den
oben erwähnten Fall und durch entsprechende, von +Jastrowitz+ (l. c.)
angestellte Thierversuche constatirt ist, dann aber für den Fall, wenn
die Altersbestimmung eines so verkohlten Individuums in Frage käme.
In unserem Falle stammten die verkohlten Organe von einem erwachsenen
Manne, und es wurde auch Niemand ausser ihm vermisst. Wäre dies nicht
sichergestellt gewesen und hätte man nicht gleichzeitig das Becken
eines erwachsenen Mannes gefunden, so wäre es möglich gewesen, dass
man die so stark geschrumpften Organe als einem Kinde von 4-6 Jahren
angehörend hätte ansehen können.
[Sidenote: Selbstverbrennung.]
Ueber die Frage der +Selbstverbrennung+, d. h. Selbstentzündung des
menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der
Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen,
trotzdem noch +Bertholle+ (L’Union. 1870, 19) und +A. Ogston+
(Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten.
Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln
gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing.
Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die
Möglichkeit einer Selbstverbrennung. Uebrigens sind unter Umständen
auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn
man einer hochfaulen Leiche die durch Fäulnissgase aufgetriebene
Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit
brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse
Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wie +Booth+
(Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten
und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.