des Thorax+ kann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim
Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt
der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere
durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch
Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib)
lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht
letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete
Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation
aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da
durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt
wird. Daher konnte +A. Berenguier+[381] bei seinen Versuchen die in
Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am
Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene,
aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage
gefördert wurden. Bereits +Bohn+ berichtet von zwei Neugeborenen, die
nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch
lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzählt +Maschka+,
ebenso +Bardinet+ (Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle
hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch
eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden
(!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.
Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus
beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders
mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch
erfolgen. +Berenguier+ konnte in seinen oben angeführten Versuchen
die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des
Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen.
Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers
durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war,
Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern
verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken
Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit
in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte
Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den
Luftwegen oder im Magen oder gar, wie +Maschka+ (Vierteljahrschr.
f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im
Dünndarm finden.
[Sidenote: Ersticken durch Erdrücktwerden.]
Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge
oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in
demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten
durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem
Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles
erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger
angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns
obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens,
insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung
durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt
wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in
der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten
ist, beweist eine Mittheilung +Blumenstok+’s (Maschka’s Handbuch. I,
422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann,
auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung
hinzustellen, ein 5-6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!
Nach +Tamassia+’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser
Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers
um ½-⅓ übersteigt, erst nach ½-1¾ Stunden, früher, wenn zugleich
der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres
geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.
III. Tod durch Verhungern.
Die Zeit, wie lange ein Mensch ohne Nahrung auszuhalten vermag,
ohne zu sterben, lässt sich nicht genau bestimmen. Alter, früherer
Ernährungszustand und der Umstand, ob nur die Nahrung oder gleichzeitig
auch das Getränk (Wasser) entzogen wurde, werden von Einfluss sein.
[Sidenote: Wie lange lebt man ohne Nahrung?]
Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich
aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des
Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen. +R.
Meier+ (+Klebs+, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener
Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am
siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem
Verschluss des Duodenums hat +Hempel+ (Jahrb. f. Kinderheilkunde.
1873, VI, pag. 381), ebenso +Theremin+ (Deutsche Zeitschr. f.
Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben
durchschnittlich 3-5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in
einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit
angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri
lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. Auch +F. A. Falk+
fand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl.
1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider
an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde,
von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61.
Tage starb. Ob Greise, von denen schon +Hippokrates+ sagt: „Senes
facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen
im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann
jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel bei +alten+
Leuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer
Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.
Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt
sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7-8 Tage angenommen
(+Moleschott+). Doch sah +Schleifer+ (Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr.
24) einen Gefangenen 17, +Casper+ einen anderen 10 Tage lang hungern,
ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken. +Caussé+
(Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens,
welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben
wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte,
war am vierten Tage gestorben. +Falret+ und andere Irrenärzte wollen
Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne
dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864,
LXXXII, pag. 111), dagegen sagt +Pellevoisin+ (ibidem. LXXXIII,
pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung
in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten
Hungerproductionen +Tanner+’s und seiner Nachfolger (1886 und
1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der
Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich
angenommen wird. Auch +Laborde+ (Wr. med. Presse. 1887, pag. 183)
konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten
ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund,
dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete.
Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und
drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet,
aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von
Grubenwasser gelebt.
[Sidenote: Erscheinungen bei Verhungern.]
Von den während des Lebens eintretenden Erscheinungen ist zu erwähnen,
dass das anfängliche Hungergefühl sehr bald schwindet. Dieses wurde
in mehreren der erwähnten Fälle constatirt und auch +Ranke+[382]
beobachtete bei einem an sich selbst angestellten Hungerversuch, dass
das Hungergefühl schon am zweiten Tage verschwunden war. Dann erfolgt
rascher Schwund des Fettes, Abnehmen der Kräfte, Obstipation, bei
Abstinenz von Wasser auch Erhöhung des specifischen Gewichtes des
Harns und Verminderung der Menge des Harns, in welchem der Harnstoff
sich nicht oder wenigstens nicht constant vermindert, wohl aber die
Chloride, welche auch ganz aus dem Harn verschwinden können.[383]
Magendrücken, Brechneigung und das Auftreten eines fötiden Geruches
aus dem Munde wurde ebenfalls beobachtet, ebenso die Bildung von
Ecchymosen in der Conjunctiva und auf der Haut (+Schleifer+). Liessen
sich in diesem Stadium die Individuen zum Essen bewegen, so erfolgte
die Erholung sehr rasch und vollständig. In den späteren Stadien stellt
sich unter hochgradiger Zunahme der Schwäche Somnolenz und Delirium ein
und darauf der Tod (O. +Schultze+).
Die Leichen solcher Individuen faulen schnell (+Recklinghausen+),
sind hochgradig abgemagert und anämisch, das Fett auch in den inneren
Organen geschwunden (nach +Cantalamessa+ 1893, niemals vollständig),
Magen und Darm auffallend verengt, leer. Leber, Milz und Nieren, bei
Kindern nach +Seydel+ (1894) auch die Thymus verkleinert, blutarm, das
Blut manchmal theerartig eingedickt.
Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies
geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung
oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als
unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als
grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast
immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere
Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei
näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits
zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich
an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während
die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen
Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von
fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen
oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden
Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung
Veranlassung geben, und +Casper+ berichtet über einen Fall, in
welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise
durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die
Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt
wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.
Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich
aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu
Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange
fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche
oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase,
Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle
kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit
hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf
Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher
sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme
von Nahrung, sondern auch auf das Verhalten des Körpergewichtes,
des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn,
Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist
zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer
Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres
Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein
solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten
Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen,
denen wir bei Hysterischen begegnen.
IV. Der Tod durch allzuhohe oder allzuniedrige Temperatur.
A. Tod durch abnorm hohe Temperatur.
Durch Einwirkung hoher Temperatur auf den Körper erzeugte Läsionen
bezeichnet man als Verbrennung. Dieselbe kann erfolgen durch Flamme,
durch heisse Flüssigkeiten, durch heisse Gase und Dämpfe, durch
glühende (geschmolzene) oder heisse, feste Körper, durch strahlende
Wärme und durch die Wärme, die sich bei gewissen chemischen
Zersetzungen entwickelt, wie insbesondere beim Kalklöschen. Die
Verbrennung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nennt man
gewöhnlich Verbrühung.
Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B.
Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder
erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende
Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise
Blasenbildung (+Zillner+ nach Carbolsäureverätzung, Wiener med.
Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen
Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch
absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder
Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der
Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.
Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum
Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen
gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können.
+Speck+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über
einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf
Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit
Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt,
liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde. +Speck+
leitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab und +Eulenburg+ in
einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung
der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase,
welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und
Luftembolien führen können.
Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation,
Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die
Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirkten
Eindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385] Andererseits ist
es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade
aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich
8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten
(+Hirt+, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873,
pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen
(55-80 °C.) hat +Hartwich+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche
angestellt. +Dittrich+ (Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft)
hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am
Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen,
selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische
Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag
disponirendes Moment ansieht.
[Sidenote: Verbrennungsgrade.]
In der Chirurgie unterscheidet man bekanntlich vier Verbrennungsgrade,
von denen der erste durch Erythem, der zweite durch Blasenbildung,
der dritte durch oberflächliche Verschorfung des Corium sich
charakterisirt, der vierte alle weiteren Verbrennungseffecte umfasst,
deren höchste, nämlich die Verkohlung ganzer Körpertheile oder des
ganzen Körpers bis zur Calcinirung von Knochen, in der Chirurgie selten
oder gar nicht, wohl aber in der forensischen Praxis vorkommen können.
[Sidenote: Lebensgefahr.]
Die Lebensgefahr nach Verbrennungen hängt weniger von dem Grade der
Verbrennung, als von ihrer Ausbreitung ab, und es ist eine anerkannte
Thatsache, dass selbst Verbrennungen der höchsten Grade, wenn sie blos
auf einen umschriebenen Körpertheil sich beschränken, ungleich weniger
gefährlich sind, als Verbrennungen des ersten und zweiten Grades,
wenn diese grosse Strecken der Körperoberfläche betreffen. Bezüglich
letzterer gilt bei den Chirurgen als Erfahrungssatz, dass, wenn die
Verbrennung (Verbrühung) auf mehr als ein Drittel der Hautoberfläche
sich erstreckt, der Tod erfolgt. Dieser Satz gilt nur für die
überwiegende Zahl der Fälle und ist nicht so zu nehmen, dass bei einer
solchen oder noch stärkeren Ausdehnung der Verbrennung eine Heilung
absolut unmöglich wäre.
So hat +Maschka+ einen Fall beschrieben, der einen jungen Mann
betraf, welcher im hochgradig betrunkenen Zustande mit Branntwein
übergossen wurde, den man dann muthwilligerweise anzündete.
Die Verbrennung erstreckte sich auf mehr als die Hälfte der
Körperoberfläche und doch erfolgte Genesung nach 9 Monaten. Es
blieben jedoch ausgebreitete Narben zurück, von denen die am Bauche
und in den Leistengegenden sich so contrahirten, dass der Betreffende
nur in stark gebeugter Stellung zu gehen vermochte. Anderseits ist es
gar nicht selten, dass namentlich kleine Kinder nach Verbrennungen
sterben, die verhältnissmässig geringe Hautstrecken, so nur eine
Extremität oder den Hals, betroffen haben, und zwar nicht immer erst
in Folge der secundären Entzündungs- oder Eiterungsprocesse, sondern
kurze Zeit nach erlittener Verbrennung.
[Sidenote: Todesursache nach Verbrennungen.]
Ueber die Ursache des bald nach Verbrennungen oder Verbrühungen der
Haut meist unter Delirien und Somnolenz erfolgenden Todes ist viel
geschrieben worden und trotzdem ist die Frage noch keineswegs erledigt.
Die intensive Reizung der Hautnerven genügt für sich, durch Shock den
Tod zu erklären. Andere legen ein grosses Gewicht auf die paralytische
Erweiterung der massenhaften Hautgefässe und die consecutive plötzliche
Erweiterung des Strombettes, die auch durch Sinken des Blutdruckes sich
kundgibt, wodurch Insufficienz der Herzpumpe, Stauung im Kreislauf und
der Tod entsteht (+Goltz+). Auch die hochgradigen Wärmeverluste durch
die entblösste Haut werden mit dem Tode in Verbindung gebracht, ferner
die aufgehobene Functionsthätigkeit der Haut als Ausscheidungsorgan
für gewisse deletäre Stoffe, weiter mit Rücksicht auf die von
+Schultze+ und +Rollet+ am erwärmten Objecttisch beobachtete Theilung
der Blutkörperchen und das Absterben der Blutkörperchen bei Erwärmung
auf 45 °C., diese Veränderungen des Blutes und die dadurch bewirkten
Störungen (+Ponfick+), ferner auch die plötzliche Gerinnung des Blutes
in der Haut, sowie des Muskelfibrins (Wärmestarre), endlich auch die
rapide und massenhafte Aufnahme septischer Stoffe in den Kreislauf von
der wunden Hautfläche aus. Chemisch wurde das Blut nach ausgedehnten
Verbrennungen von +Hoppe+-+Seyler+ und +Tappeiner+ (Virchow’s Jahrb.
1881, I, pag. 237 und 251) untersucht. Ersterer fand in einem Falle
2·4, in einem anderen 5 Procent des gesammten Hämoglobingehaltes in das
Serum übergetreten; letzterer in 4 Fällen eine starke Eindickung des
Blutes theils durch Wasserverlust, theils durch enorme Transsudation
von Blutplasma. +Foa+ (ibidem, pag. 559) will den Tod durch
Selbstintoxication mit fibrinogener Substanz erklären, welche in Folge
Destruction des Blutes sich bildet. Nach +Kijanitzin+ (Virchow’s Archiv
1893, CXXXI, pag. 436) findet sich nach ausgedehnten Hautverbrennungen
wirklich ein Gift im Blut, in den Organen und im Harn, welches
darstellbar ist und in seiner Function und Wirkung der Gruppe des
Leichenmuscarins, Neurins und Peptotoxins entspricht. Das klinische
Bild bei einer acut zum Tode führenden Verbrennung ist nicht constant,
indem bald Symptome des Shocks, bald solche prävaliren, die auf localen
Hyperämien oder auf Aufnahme pyrogener, vielleicht auch ptomaineartiger
Stoffe in den Kreislauf zu beziehen sind. Das Auftreten von Hämaturie
(in einem unserer Fälle schon nach 2 Stunden) und Nephritis im acuten
Verlauf von Verbrennungen ist sehr constant und wurde besonders von
+Wertheim+[386] experimentell geprüft. Im chronischen Verlauf von
Verbrennungen kann der Tod durch Erschöpfung oder durch entzündliche
und embolische Processe innerer Organe erfolgen, worunter insbesondere
jene der Lungen zu erwähnen sind.
Ueber +innere Verbrennungen+, und zwar der Respirationswege und
des Verdauungscanals hat +Severi+ (Virchow’s Jahrb. 1885, II, 287)
Versuche angestellt. Zweimal haben wir bei äusseren Verbrennungen auch
solche zweiten Grades in der Mundhöhle und in den oberen Antheilen
der Schling- und Respirationswege gefunden, und zwar einmal nach
Verbrennung durch Flammen und das andere Mal bei einem Kinde, welches
einen Topf mit heissem Wasser auf sich herabgerissen hatte.
[Sidenote: Leichenbefund nach Verbrennungen.]
+Die äusseren Befunde+ an den Leichen Verbrannter werden von dem
Verbrennungsgrade, von der Ursache der Verbrennung und von der Zeit
abhängen, die von der Verbrennung bis zum Tode verflossen war.
Wir haben hier nur die acut zum Tode führenden Verbrennungen, und zwar
nur die der ersten drei Grade im Auge, da wir auf die höhergradigen
Verbrennungen und Verkohlungen später zurückkommen werden. Das durch
Verbrennung oder Verbrühung erzeugte Hauterythem ist an der Leiche in
der Regel nicht mehr zu erkennen, da es durch Hypostase verschwindet,
doch bleibt, wenn der Tod nicht allzuschnell erfolgte, manchmal
eine Schwellung der betreffenden Hautpartie, häufiger aber eine
kleienförmige Abschilferung der Epidermis an jenen Stellen zurück, wo
während des Lebens das Erythem gewesen war. Nach Verbrennungen zweiten
Grades finden wir an der Leiche entweder ausgebildete, serumgefüllte
Blasen oder dieselben geplatzt und collabirt oder von mehr weniger
weiten Strecken der Haut die Epidermis in Fetzen abgelöst und den
Rändern der so veränderten Hautpartie meist in geschrumpftem Zustande
anhaftend. Von Händen und Füssen lässt sich mitunter die Epidermis
sammt den Nägeln wie ein Handschuh abstreifen. Bleibt das Corium,
von welchem die Epidermis abgehoben wurde, von letzterer bedeckt, so
erscheint es an der Leiche meist feucht und blass, seltener und meist
nur an abwärtigen Stellen geröthet. War jedoch eine solche Stelle frei
der Luft ausgesetzt, so vertrocknet sie und erscheint nach einiger Zeit
als eine leder- oder pergamentartige, hart zu schneidende und beim
Anschlagen tönende, in verschiedenen Nuancen gelb, braun bis braunroth
gefärbte, Netze durchscheinender Hautgefässe und mitunter Ecchymosen
enthaltende Schwarte, somit in gleicher Weise verändert, wie wir dies
bei Hautaufschürfungen oder bei auf andere Art von der Epidermis
entblössten Stellen beobachten können. Die Verbrennungen dritten
Grades sind im frischen Zustande durch die weissgraue, mehr weniger
tief gehende Verschorfung sämmtlicher Hautschichten kenntlich, welche
wie gekocht oder (nach Einwirkung von Flamme) wie leicht gebraten
erscheinen.
Die übrigen äusseren Befunde hängen von der Art der Verbrennung
ab. War diese durch Flamme entstanden, so finden wir Verrussung
der Haut und Versengung der Haare, eventuell auch der Nägel an den
getroffenen Stellen. Beides findet sich bei der Verbrühung mit
heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nicht, was behufs der
Differentialdiagnose zu beachten ist. Die Zerstörung der Haare kann
auch bei Verbrennung mit glühenden Körpern, weniger leicht bei solchen
mit ätzenden Flüssigkeiten erfolgen. In einzelnen Fällen findet sich
die Substanz, welche die Verbrennung veranlasste, der Haut anhaftend.
So sahen wir in einem Falle den grössten Theil des Körpers mit einer
schwarzen, glänzenden Masse incrustirt, welche aus einem schwarzen
Lack bestand, der während des Kochens aus dem Kessel geschleudert
wurde und den Mann verbrannt hatte; bei einem mit schwarzem Kaffee
verbrühten Kinde wurden zahlreiche Partikel des Kaffeesatzes gefunden,
und bei einem Manne, der in eine Grube mit eben gelöschtem Kalk
gefallen war, letzterer in verschieden dicker Schicht an der Haut. Die
Verbrennungen durch Pulverflamme sind durch Schwärzung der betreffenden
Stelle erkennbar, die nicht blos vom Pulverschmauch, sondern auch von
eingesprengten Pulverkörnern herrührt.