Die Erstickung durch +mechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit

des Thorax+ kann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim

Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt

der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere

durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch

Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib)

lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht

letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete

Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation

aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da

durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt

wird. Daher konnte +A. Berenguier+[381] bei seinen Versuchen die in

Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am

Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene,

aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage

gefördert wurden. Bereits +Bohn+ berichtet von zwei Neugeborenen, die

nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch

lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzählt +Maschka+,

ebenso +Bardinet+ (Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle

hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch

eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden

(!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.

Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus

beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders

mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch

erfolgen. +Berenguier+ konnte in seinen oben angeführten Versuchen

die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des

Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen.

Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers

durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war,

Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern

verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken

Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit

in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte

Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den

Luftwegen oder im Magen oder gar, wie +Maschka+ (Vierteljahrschr.

f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im

Dünndarm finden.

[Sidenote: Ersticken durch Erdrücktwerden.]

Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge

oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in

demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten

durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem

Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles

erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger

angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns

obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens,

insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung

durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt

wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in

der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten

ist, beweist eine Mittheilung +Blumenstok+’s (Maschka’s Handbuch. I,

422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann,

auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung

hinzustellen, ein 5-6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!

Nach +Tamassia+’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser

Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers

um ½-⅓ übersteigt, erst nach ½-1¾ Stunden, früher, wenn zugleich

der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres

geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.

III. Tod durch Verhungern.

Die Zeit, wie lange ein Mensch ohne Nahrung auszuhalten vermag,

ohne zu sterben, lässt sich nicht genau bestimmen. Alter, früherer

Ernährungszustand und der Umstand, ob nur die Nahrung oder gleichzeitig

auch das Getränk (Wasser) entzogen wurde, werden von Einfluss sein.

[Sidenote: Wie lange lebt man ohne Nahrung?]

Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich

aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des

Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen. +R.

Meier+ (+Klebs+, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener

Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am

siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem

Verschluss des Duodenums hat +Hempel+ (Jahrb. f. Kinderheilkunde.

1873, VI, pag. 381), ebenso +Theremin+ (Deutsche Zeitschr. f.

Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben

durchschnittlich 3-5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in

einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit

angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri

lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. Auch +F. A. Falk+

fand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl.

1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider

an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde,

von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61.

Tage starb. Ob Greise, von denen schon +Hippokrates+ sagt: „Senes

facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen

im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann

jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel bei +alten+

Leuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer

Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.

Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt

sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7-8 Tage angenommen

(+Moleschott+). Doch sah +Schleifer+ (Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr.

24) einen Gefangenen 17, +Casper+ einen anderen 10 Tage lang hungern,

ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken. +Caussé+

(Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens,

welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben

wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte,

war am vierten Tage gestorben. +Falret+ und andere Irrenärzte wollen

Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne

dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864,

LXXXII, pag. 111), dagegen sagt +Pellevoisin+ (ibidem. LXXXIII,

pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung

in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten

Hungerproductionen +Tanner+’s und seiner Nachfolger (1886 und

1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der

Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich

angenommen wird. Auch +Laborde+ (Wr. med. Presse. 1887, pag. 183)

konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten

ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund,

dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete.

Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und

drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet,

aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von

Grubenwasser gelebt.

[Sidenote: Erscheinungen bei Verhungern.]

Von den während des Lebens eintretenden Erscheinungen ist zu erwähnen,

dass das anfängliche Hungergefühl sehr bald schwindet. Dieses wurde

in mehreren der erwähnten Fälle constatirt und auch +Ranke+[382]

beobachtete bei einem an sich selbst angestellten Hungerversuch, dass

das Hungergefühl schon am zweiten Tage verschwunden war. Dann erfolgt

rascher Schwund des Fettes, Abnehmen der Kräfte, Obstipation, bei

Abstinenz von Wasser auch Erhöhung des specifischen Gewichtes des

Harns und Verminderung der Menge des Harns, in welchem der Harnstoff

sich nicht oder wenigstens nicht constant vermindert, wohl aber die

Chloride, welche auch ganz aus dem Harn verschwinden können.[383]

Magendrücken, Brechneigung und das Auftreten eines fötiden Geruches

aus dem Munde wurde ebenfalls beobachtet, ebenso die Bildung von

Ecchymosen in der Conjunctiva und auf der Haut (+Schleifer+). Liessen

sich in diesem Stadium die Individuen zum Essen bewegen, so erfolgte

die Erholung sehr rasch und vollständig. In den späteren Stadien stellt

sich unter hochgradiger Zunahme der Schwäche Somnolenz und Delirium ein

und darauf der Tod (O. +Schultze+).

Die Leichen solcher Individuen faulen schnell (+Recklinghausen+),

sind hochgradig abgemagert und anämisch, das Fett auch in den inneren

Organen geschwunden (nach +Cantalamessa+ 1893, niemals vollständig),

Magen und Darm auffallend verengt, leer. Leber, Milz und Nieren, bei

Kindern nach +Seydel+ (1894) auch die Thymus verkleinert, blutarm, das

Blut manchmal theerartig eingedickt.

Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies

geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung

oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als

unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als

grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast

immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere

Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei

näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits

zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich

an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während

die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen

Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von

fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen

oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden

Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung

Veranlassung geben, und +Casper+ berichtet über einen Fall, in

welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise

durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die

Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt

wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.

Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich

aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu

Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange

fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche

oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase,

Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle

kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit

hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf

Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher

sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme

von Nahrung, sondern auch auf das Verhalten des Körpergewichtes,

des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn,

Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist

zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer

Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres

Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein

solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten

Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen,

denen wir bei Hysterischen begegnen.

IV. Der Tod durch allzuhohe oder allzuniedrige Temperatur.

A. Tod durch abnorm hohe Temperatur.

Durch Einwirkung hoher Temperatur auf den Körper erzeugte Läsionen

bezeichnet man als Verbrennung. Dieselbe kann erfolgen durch Flamme,

durch heisse Flüssigkeiten, durch heisse Gase und Dämpfe, durch

glühende (geschmolzene) oder heisse, feste Körper, durch strahlende

Wärme und durch die Wärme, die sich bei gewissen chemischen

Zersetzungen entwickelt, wie insbesondere beim Kalklöschen. Die

Verbrennung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nennt man

gewöhnlich Verbrühung.

Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B.

Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder

erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende

Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise

Blasenbildung (+Zillner+ nach Carbolsäureverätzung, Wiener med.

Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen

Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch

absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder

Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der

Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.

Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum

Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen

gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können.

+Speck+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über

einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf

Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit

Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt,

liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde. +Speck+

leitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab und +Eulenburg+ in

einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung

der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase,

welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und

Luftembolien führen können.

Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation,

Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die

Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirkten

Eindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385] Andererseits ist

es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade

aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich

8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten

(+Hirt+, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873,

pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen

(55-80 °C.) hat +Hartwich+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche

angestellt. +Dittrich+ (Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft)

hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am

Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen,

selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische

Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag

disponirendes Moment ansieht.

[Sidenote: Verbrennungsgrade.]

In der Chirurgie unterscheidet man bekanntlich vier Verbrennungsgrade,

von denen der erste durch Erythem, der zweite durch Blasenbildung,

der dritte durch oberflächliche Verschorfung des Corium sich

charakterisirt, der vierte alle weiteren Verbrennungseffecte umfasst,

deren höchste, nämlich die Verkohlung ganzer Körpertheile oder des

ganzen Körpers bis zur Calcinirung von Knochen, in der Chirurgie selten

oder gar nicht, wohl aber in der forensischen Praxis vorkommen können.

[Sidenote: Lebensgefahr.]

Die Lebensgefahr nach Verbrennungen hängt weniger von dem Grade der

Verbrennung, als von ihrer Ausbreitung ab, und es ist eine anerkannte

Thatsache, dass selbst Verbrennungen der höchsten Grade, wenn sie blos

auf einen umschriebenen Körpertheil sich beschränken, ungleich weniger

gefährlich sind, als Verbrennungen des ersten und zweiten Grades,

wenn diese grosse Strecken der Körperoberfläche betreffen. Bezüglich

letzterer gilt bei den Chirurgen als Erfahrungssatz, dass, wenn die

Verbrennung (Verbrühung) auf mehr als ein Drittel der Hautoberfläche

sich erstreckt, der Tod erfolgt. Dieser Satz gilt nur für die

überwiegende Zahl der Fälle und ist nicht so zu nehmen, dass bei einer

solchen oder noch stärkeren Ausdehnung der Verbrennung eine Heilung

absolut unmöglich wäre.

So hat +Maschka+ einen Fall beschrieben, der einen jungen Mann

betraf, welcher im hochgradig betrunkenen Zustande mit Branntwein

übergossen wurde, den man dann muthwilligerweise anzündete.

Die Verbrennung erstreckte sich auf mehr als die Hälfte der

Körperoberfläche und doch erfolgte Genesung nach 9 Monaten. Es

blieben jedoch ausgebreitete Narben zurück, von denen die am Bauche

und in den Leistengegenden sich so contrahirten, dass der Betreffende

nur in stark gebeugter Stellung zu gehen vermochte. Anderseits ist es

gar nicht selten, dass namentlich kleine Kinder nach Verbrennungen

sterben, die verhältnissmässig geringe Hautstrecken, so nur eine

Extremität oder den Hals, betroffen haben, und zwar nicht immer erst

in Folge der secundären Entzündungs- oder Eiterungsprocesse, sondern

kurze Zeit nach erlittener Verbrennung.

[Sidenote: Todesursache nach Verbrennungen.]

Ueber die Ursache des bald nach Verbrennungen oder Verbrühungen der

Haut meist unter Delirien und Somnolenz erfolgenden Todes ist viel

geschrieben worden und trotzdem ist die Frage noch keineswegs erledigt.

Die intensive Reizung der Hautnerven genügt für sich, durch Shock den

Tod zu erklären. Andere legen ein grosses Gewicht auf die paralytische

Erweiterung der massenhaften Hautgefässe und die consecutive plötzliche

Erweiterung des Strombettes, die auch durch Sinken des Blutdruckes sich

kundgibt, wodurch Insufficienz der Herzpumpe, Stauung im Kreislauf und

der Tod entsteht (+Goltz+). Auch die hochgradigen Wärmeverluste durch

die entblösste Haut werden mit dem Tode in Verbindung gebracht, ferner

die aufgehobene Functionsthätigkeit der Haut als Ausscheidungsorgan

für gewisse deletäre Stoffe, weiter mit Rücksicht auf die von

+Schultze+ und +Rollet+ am erwärmten Objecttisch beobachtete Theilung

der Blutkörperchen und das Absterben der Blutkörperchen bei Erwärmung

auf 45 °C., diese Veränderungen des Blutes und die dadurch bewirkten

Störungen (+Ponfick+), ferner auch die plötzliche Gerinnung des Blutes

in der Haut, sowie des Muskelfibrins (Wärmestarre), endlich auch die

rapide und massenhafte Aufnahme septischer Stoffe in den Kreislauf von

der wunden Hautfläche aus. Chemisch wurde das Blut nach ausgedehnten

Verbrennungen von +Hoppe+-+Seyler+ und +Tappeiner+ (Virchow’s Jahrb.

1881, I, pag. 237 und 251) untersucht. Ersterer fand in einem Falle

2·4, in einem anderen 5 Procent des gesammten Hämoglobingehaltes in das

Serum übergetreten; letzterer in 4 Fällen eine starke Eindickung des

Blutes theils durch Wasserverlust, theils durch enorme Transsudation

von Blutplasma. +Foa+ (ibidem, pag. 559) will den Tod durch

Selbstintoxication mit fibrinogener Substanz erklären, welche in Folge

Destruction des Blutes sich bildet. Nach +Kijanitzin+ (Virchow’s Archiv

1893, CXXXI, pag. 436) findet sich nach ausgedehnten Hautverbrennungen

wirklich ein Gift im Blut, in den Organen und im Harn, welches

darstellbar ist und in seiner Function und Wirkung der Gruppe des

Leichenmuscarins, Neurins und Peptotoxins entspricht. Das klinische

Bild bei einer acut zum Tode führenden Verbrennung ist nicht constant,

indem bald Symptome des Shocks, bald solche prävaliren, die auf localen

Hyperämien oder auf Aufnahme pyrogener, vielleicht auch ptomaineartiger

Stoffe in den Kreislauf zu beziehen sind. Das Auftreten von Hämaturie

(in einem unserer Fälle schon nach 2 Stunden) und Nephritis im acuten

Verlauf von Verbrennungen ist sehr constant und wurde besonders von

+Wertheim+[386] experimentell geprüft. Im chronischen Verlauf von

Verbrennungen kann der Tod durch Erschöpfung oder durch entzündliche

und embolische Processe innerer Organe erfolgen, worunter insbesondere

jene der Lungen zu erwähnen sind.

Ueber +innere Verbrennungen+, und zwar der Respirationswege und

des Verdauungscanals hat +Severi+ (Virchow’s Jahrb. 1885, II, 287)

Versuche angestellt. Zweimal haben wir bei äusseren Verbrennungen auch

solche zweiten Grades in der Mundhöhle und in den oberen Antheilen

der Schling- und Respirationswege gefunden, und zwar einmal nach

Verbrennung durch Flammen und das andere Mal bei einem Kinde, welches

einen Topf mit heissem Wasser auf sich herabgerissen hatte.

[Sidenote: Leichenbefund nach Verbrennungen.]

+Die äusseren Befunde+ an den Leichen Verbrannter werden von dem

Verbrennungsgrade, von der Ursache der Verbrennung und von der Zeit

abhängen, die von der Verbrennung bis zum Tode verflossen war.

Wir haben hier nur die acut zum Tode führenden Verbrennungen, und zwar

nur die der ersten drei Grade im Auge, da wir auf die höhergradigen

Verbrennungen und Verkohlungen später zurückkommen werden. Das durch

Verbrennung oder Verbrühung erzeugte Hauterythem ist an der Leiche in

der Regel nicht mehr zu erkennen, da es durch Hypostase verschwindet,

doch bleibt, wenn der Tod nicht allzuschnell erfolgte, manchmal

eine Schwellung der betreffenden Hautpartie, häufiger aber eine

kleienförmige Abschilferung der Epidermis an jenen Stellen zurück, wo

während des Lebens das Erythem gewesen war. Nach Verbrennungen zweiten

Grades finden wir an der Leiche entweder ausgebildete, serumgefüllte

Blasen oder dieselben geplatzt und collabirt oder von mehr weniger

weiten Strecken der Haut die Epidermis in Fetzen abgelöst und den

Rändern der so veränderten Hautpartie meist in geschrumpftem Zustande

anhaftend. Von Händen und Füssen lässt sich mitunter die Epidermis

sammt den Nägeln wie ein Handschuh abstreifen. Bleibt das Corium,

von welchem die Epidermis abgehoben wurde, von letzterer bedeckt, so

erscheint es an der Leiche meist feucht und blass, seltener und meist

nur an abwärtigen Stellen geröthet. War jedoch eine solche Stelle frei

der Luft ausgesetzt, so vertrocknet sie und erscheint nach einiger Zeit

als eine leder- oder pergamentartige, hart zu schneidende und beim

Anschlagen tönende, in verschiedenen Nuancen gelb, braun bis braunroth

gefärbte, Netze durchscheinender Hautgefässe und mitunter Ecchymosen

enthaltende Schwarte, somit in gleicher Weise verändert, wie wir dies

bei Hautaufschürfungen oder bei auf andere Art von der Epidermis

entblössten Stellen beobachten können. Die Verbrennungen dritten

Grades sind im frischen Zustande durch die weissgraue, mehr weniger

tief gehende Verschorfung sämmtlicher Hautschichten kenntlich, welche

wie gekocht oder (nach Einwirkung von Flamme) wie leicht gebraten

erscheinen.

Die übrigen äusseren Befunde hängen von der Art der Verbrennung

ab. War diese durch Flamme entstanden, so finden wir Verrussung

der Haut und Versengung der Haare, eventuell auch der Nägel an den

getroffenen Stellen. Beides findet sich bei der Verbrühung mit

heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nicht, was behufs der

Differentialdiagnose zu beachten ist. Die Zerstörung der Haare kann

auch bei Verbrennung mit glühenden Körpern, weniger leicht bei solchen

mit ätzenden Flüssigkeiten erfolgen. In einzelnen Fällen findet sich

die Substanz, welche die Verbrennung veranlasste, der Haut anhaftend.

So sahen wir in einem Falle den grössten Theil des Körpers mit einer

schwarzen, glänzenden Masse incrustirt, welche aus einem schwarzen

Lack bestand, der während des Kochens aus dem Kessel geschleudert

wurde und den Mann verbrannt hatte; bei einem mit schwarzem Kaffee

verbrühten Kinde wurden zahlreiche Partikel des Kaffeesatzes gefunden,

und bei einem Manne, der in eine Grube mit eben gelöschtem Kalk

gefallen war, letzterer in verschieden dicker Schicht an der Haut. Die

Verbrennungen durch Pulverflamme sind durch Schwärzung der betreffenden

Stelle erkennbar, die nicht blos vom Pulverschmauch, sondern auch von

eingesprengten Pulverkörnern herrührt.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 68 / 132 段