Bei faulen Wasserleichen kommen mitunter ganz eigenthümliche

postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer

alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im

Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesondere

dicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren,

am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium

fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse

Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass

die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen

durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen

noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte

Leiche eines 10-12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser

gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der

Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch

diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick

ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und

bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten

Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich

mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea

dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein

macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm.

besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere

Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des

herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück

macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch

aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte

Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt,

auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte

sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren

entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken

oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder

endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände,

wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der

Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective

der Galea entsprach.

[Sidenote: Strangfurchen an Wasserleichen.]

Würden sich an einer Wasserleiche Strangulationsmarken finden, so

wäre nicht zu übersehen, dass ähnliche Befunde sich auch anderweitig

entwickeln können. Auf, von Hemdkrägen etc. herrührende Streifen am

Halse, die, namentlich wenn die Fäulniss den Hals auftreibt, stärker

sich entwickeln können, haben wir bereits aufmerksam gemacht. Eine

wirkliche Strangmarke ohne Strangulation kann aber auch dadurch

entstehen, dass der Betreffende sich absichtlich einen schweren

Gegenstand um den Hals gebunden hatte.

So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem

er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem

Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo

schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte

doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man

ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im

Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse

den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen

Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In

der That kam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen

40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden

mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen

worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich

Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass

derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der

ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen

Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen

die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch

sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken

stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der

Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung.

Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie

und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord

begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich

abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den

Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr.,

1862, Nr. 33 und 34, bringt +Keckeis+ einen Fall, in welchem ein

Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass

man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann

mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte

Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.

[Sidenote: Wie lange lag die Leiche im Wasser?]

Bei der Beantwortung der Frage, +wie lange eine Leiche im Wasser

gelegen+ sei, wird, wenn es sich um eine noch frische Leiche handelt,

vorzugsweise das oben erwähnte Verhalten der Epidermis an den Händen

und Füssen in Erwägung kommen. Am frühesten zeigt sich die Entfärbung,

Quellung und Runzelung der Epidermis an den Fingerspitzen, und zwar

schon nach 2-3 Stunden, und schreitet dann, indem sie sich auch an der

Hohlhand, und zwar zunächst an den Ballen derselben, zeigt, successive

vorwärts, so dass gewöhnlich in 2-3 Tagen die gesammte Epidermis der

Innenseite der Hand in der erwähnten Weise verändert erscheint. Später

quillt die Epidermis, und zwar auch am Handrücken, immer mehr auf,

wird schliesslich (in 5-8 Tagen) kreideweiss und ihr Zusammenhang

mit dem Corium beginnt sich zu lockern. An den Füssen geschehen die

Veränderungen dann langsamer, wenn dieselben bekleidet waren, sonst

aber der dickeren Epidermislage wegen meist rascher als an den Händen.

Einfrieren hemmt den Eintritt dieser Macerationserscheinungen.

[Sidenote: Fäulniss und Maceration bei Wasserleichen. Auftauchen

derselben.]

In den weiteren Perioden ist blos der Grad der Fäulniss, respective

Maceration für die immer nur approximative, Zeitbestimmung zu

verwerthen. So lange die Leiche unter Wasser bleibt, schreitet die

Fäulniss nur langsam vorwärts, und zwar desto langsamer, je kälter die

Jahreszeit, respective das betreffende Wasser ist. Auch im strömenden

Wasser langsamer als im stehenden. Sobald aber die Leiche an die

Oberfläche gelangt[378], nimmt die Fäulniss der Leiche einen desto

rapideren Fortgang, je weiter die Maceration bereits gediehen war und

je wärmer das Wasser sowohl als noch mehr die Luft ist. Dann erst

entwickelt sich ungemein rasch die schmutzig-grüne Fäulnissfarbe und

ein rapides Fäulnissemphysem, welches im Sommer in wenigen Stunden

die Leiche, die, so lange sie unter Wasser war, noch ziemlich gut

erhalten sein konnte, „gigantisch“ auftreibt und zur Unkenntlichkeit

entstellt. Die Auftreibung und Missfärbung betrifft vorzugsweise das

Gesicht, den Hals, den oberen Theil des Brustkorbes und die äusseren

Genitalien, besonders den Hodensack, wegen der lockeren Beschaffenheit

des Unterhaut- und intermusculären Bindegewebes.

[Sidenote: Veränderungen an unter Wasser liegenden Leichen.

Algenbildung.]

[Sidenote: Alte Wasserleichen.]

Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere

Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten

der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der

gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als

auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr

gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des

strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den

Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare

auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse

sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig,

sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten

Partien des Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und

am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so

dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch

sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit

Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz

des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln

steckend.[379] Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen

und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums

Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen

ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden

Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel

imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind

gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt.

Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens

an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher

Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit

wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender

Rasen fädiger Algen (nach +Haberda+ Phycomyceten oder Algenpilze) ist,

die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich

mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr

rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites

lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen,

insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc.

verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und

sanitäre Uebelstände bedingen können (+Eulenburg+, Gesundheitswesen.

II, pag. 1124). An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten

frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage

stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11.

zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten

Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche

in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification

(am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine

neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die

frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen

nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach

einigen (10-12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche

als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte

Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig

mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis

einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen

blass fleischroth, wie frisch erscheint, eine Farbe, die später immer

bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche

schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.

Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und

Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die

Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen

Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt

geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut

theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die

frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine

Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und

schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen,

ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc.

nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in

Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs

darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.

[Sidenote: Wiederbelebte Ertrunkene.]

Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom

Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das

Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen

kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück,

sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen

des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische

Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt

wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich

einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s. pag.

570), beweist ein von +Knopf+ (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894,

pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen

des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns

obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor

dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem

anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und

Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen

konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten

kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend

herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken

oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch

in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische

und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und

häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in

den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige

Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior

und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe

mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden,

umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften

Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch

nachgewiesen wurden. -- Die Resorption grösserer Mengen von Wasser

von den Lungen aus (s. pag. 576) kann wohl für sich allein als

irrelevant betrachtet werden.

Andere Formen gewaltsamer Erstickung.

Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der

Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der

Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch

Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.

[Sidenote: Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.]

Die +Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen+

kann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch

Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen,

besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können

Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln

entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache

Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche

Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren

können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des

Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich

um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese

Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt,

die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen

Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile

stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss

der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten

u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig

vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder

auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine

äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in

der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird

sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt

sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden

konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu

verwerthen.

[Sidenote: Erstickung durch fremde Körper.]

Die +Erstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körper+

ist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter

Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere

solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt.

+Handyside+ (Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über

einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle,

+Wosidlo+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über

einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe

sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch

einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in

Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung

bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein

Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft,

dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.

Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der

Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei

neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben

über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei

Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass

der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und

ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der

Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der

Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380]

Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes,

welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter

Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war

weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere

Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.

Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben

grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei

Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen

Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns

solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige

Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven

können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in

diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es

Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen,

beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft

vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann,

namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die

erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.

An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene,

ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit

dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das

Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen

in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden,

dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen

gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils

konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten

Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits

konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen

mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im

Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da

aus in die Luftwege gelangt sein.

Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig

hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast

ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir

hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt im Bette

gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache

derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in

der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig

vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.

[Sidenote: Bronchitis. Thymus- und Kropftod.]

Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen

ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim

zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction

übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren,

ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während

des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen

der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den

Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret

in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis

ergibt. Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen

Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der

Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse.

+Grawitz+ (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei

plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse

und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und

consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen.

+Nordmann+ (Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich

auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter

Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war. +A.

Paltauf+ (Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen

Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr.

9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass

sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm

grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auch

+Nordmann+ andeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die

sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch

durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum

plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von

Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung,

Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt.

+Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint,

dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung

plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auch +Kob+

(ibidem, VI, pag. 121) zugibt, während +Tamassia+ (Atti del Istituto

Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst,

dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der

Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die

besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch

fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15-20mal grösseres Gewicht

als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des

Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört

auch der sogenannte +Kropftod+, d. h. eine Erstickung durch völligen

Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute

Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellung des

Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien

erfolgen kann (+S. Ewald+, „Ueber Trachealcompression durch Struma

und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII.

Suppl. pag. 33). -- Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster

Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod

veranlassen.

[Sidenote: Erstickung durch Verschüttetwerden.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 67 / 132 段