postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer
alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im
Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesondere
dicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren,
am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium
fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse
Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass
die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen
durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen
noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte
Leiche eines 10-12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser
gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der
Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch
diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick
ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und
bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten
Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich
mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea
dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein
macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm.
besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere
Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des
herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück
macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch
aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte
Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt,
auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte
sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren
entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken
oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder
endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände,
wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der
Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective
der Galea entsprach.
[Sidenote: Strangfurchen an Wasserleichen.]
Würden sich an einer Wasserleiche Strangulationsmarken finden, so
wäre nicht zu übersehen, dass ähnliche Befunde sich auch anderweitig
entwickeln können. Auf, von Hemdkrägen etc. herrührende Streifen am
Halse, die, namentlich wenn die Fäulniss den Hals auftreibt, stärker
sich entwickeln können, haben wir bereits aufmerksam gemacht. Eine
wirkliche Strangmarke ohne Strangulation kann aber auch dadurch
entstehen, dass der Betreffende sich absichtlich einen schweren
Gegenstand um den Hals gebunden hatte.
So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem
er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem
Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo
schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte
doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man
ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im
Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse
den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen
Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In
der That kam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen
40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden
mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen
worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich
Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass
derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der
ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen
Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen
die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch
sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken
stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der
Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung.
Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie
und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord
begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich
abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den
Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr.,
1862, Nr. 33 und 34, bringt +Keckeis+ einen Fall, in welchem ein
Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass
man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann
mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte
Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.
[Sidenote: Wie lange lag die Leiche im Wasser?]
Bei der Beantwortung der Frage, +wie lange eine Leiche im Wasser
gelegen+ sei, wird, wenn es sich um eine noch frische Leiche handelt,
vorzugsweise das oben erwähnte Verhalten der Epidermis an den Händen
und Füssen in Erwägung kommen. Am frühesten zeigt sich die Entfärbung,
Quellung und Runzelung der Epidermis an den Fingerspitzen, und zwar
schon nach 2-3 Stunden, und schreitet dann, indem sie sich auch an der
Hohlhand, und zwar zunächst an den Ballen derselben, zeigt, successive
vorwärts, so dass gewöhnlich in 2-3 Tagen die gesammte Epidermis der
Innenseite der Hand in der erwähnten Weise verändert erscheint. Später
quillt die Epidermis, und zwar auch am Handrücken, immer mehr auf,
wird schliesslich (in 5-8 Tagen) kreideweiss und ihr Zusammenhang
mit dem Corium beginnt sich zu lockern. An den Füssen geschehen die
Veränderungen dann langsamer, wenn dieselben bekleidet waren, sonst
aber der dickeren Epidermislage wegen meist rascher als an den Händen.
Einfrieren hemmt den Eintritt dieser Macerationserscheinungen.
[Sidenote: Fäulniss und Maceration bei Wasserleichen. Auftauchen
derselben.]
In den weiteren Perioden ist blos der Grad der Fäulniss, respective
Maceration für die immer nur approximative, Zeitbestimmung zu
verwerthen. So lange die Leiche unter Wasser bleibt, schreitet die
Fäulniss nur langsam vorwärts, und zwar desto langsamer, je kälter die
Jahreszeit, respective das betreffende Wasser ist. Auch im strömenden
Wasser langsamer als im stehenden. Sobald aber die Leiche an die
Oberfläche gelangt[378], nimmt die Fäulniss der Leiche einen desto
rapideren Fortgang, je weiter die Maceration bereits gediehen war und
je wärmer das Wasser sowohl als noch mehr die Luft ist. Dann erst
entwickelt sich ungemein rasch die schmutzig-grüne Fäulnissfarbe und
ein rapides Fäulnissemphysem, welches im Sommer in wenigen Stunden
die Leiche, die, so lange sie unter Wasser war, noch ziemlich gut
erhalten sein konnte, „gigantisch“ auftreibt und zur Unkenntlichkeit
entstellt. Die Auftreibung und Missfärbung betrifft vorzugsweise das
Gesicht, den Hals, den oberen Theil des Brustkorbes und die äusseren
Genitalien, besonders den Hodensack, wegen der lockeren Beschaffenheit
des Unterhaut- und intermusculären Bindegewebes.
[Sidenote: Veränderungen an unter Wasser liegenden Leichen.
Algenbildung.]
[Sidenote: Alte Wasserleichen.]
Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere
Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten
der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der
gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als
auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr
gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des
strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den
Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare
auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse
sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig,
sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten
Partien des Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und
am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so
dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch
sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit
Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz
des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln
steckend.[379] Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen
und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums
Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen
ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden
Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel
imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind
gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt.
Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens
an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher
Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit
wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender
Rasen fädiger Algen (nach +Haberda+ Phycomyceten oder Algenpilze) ist,
die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich
mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr
rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites
lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen,
insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc.
verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und
sanitäre Uebelstände bedingen können (+Eulenburg+, Gesundheitswesen.
II, pag. 1124). An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten
frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage
stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11.
zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten
Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche
in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification
(am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine
neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die
frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen
nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach
einigen (10-12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche
als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte
Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig
mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis
einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen
blass fleischroth, wie frisch erscheint, eine Farbe, die später immer
bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche
schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.
Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und
Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die
Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen
Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt
geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut
theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die
frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine
Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und
schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen,
ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc.
nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in
Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs
darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.
[Sidenote: Wiederbelebte Ertrunkene.]
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom
Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das
Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen
kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück,
sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen
des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische
Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt
wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich
einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s. pag.
570), beweist ein von +Knopf+ (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894,
pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen
des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns
obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor
dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem
anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und
Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen
konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten
kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend
herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken
oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch
in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische
und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und
häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in
den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige
Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior
und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe
mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden,
umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften
Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch
nachgewiesen wurden. -- Die Resorption grösserer Mengen von Wasser
von den Lungen aus (s. pag. 576) kann wohl für sich allein als
irrelevant betrachtet werden.
Andere Formen gewaltsamer Erstickung.
Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der
Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der
Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch
Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.
[Sidenote: Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.]
Die +Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen+
kann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch
Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen,
besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können
Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln
entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache
Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche
Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren
können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des
Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich
um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese
Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt,
die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen
Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile
stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss
der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten
u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig
vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder
auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine
äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in
der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird
sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt
sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden
konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu
verwerthen.
[Sidenote: Erstickung durch fremde Körper.]
Die +Erstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körper+
ist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter
Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere
solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt.
+Handyside+ (Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über
einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle,
+Wosidlo+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über
einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe
sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch
einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in
Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung
bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein
Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft,
dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.
Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der
Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei
neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben
über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei
Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass
der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und
ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der
Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der
Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380]
Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes,
welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter
Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war
weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere
Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.
Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben
grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei
Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen
Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns
solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige
Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven
können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in
diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es
Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen,
beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft
vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann,
namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die
erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.
An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene,
ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit
dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das
Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen
in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden,
dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen
gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils
konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten
Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits
konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen
mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im
Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da
aus in die Luftwege gelangt sein.
Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig
hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast
ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir
hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt im Bette
gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache
derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in
der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig
vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
[Sidenote: Bronchitis. Thymus- und Kropftod.]
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen
ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim
zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction
übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren,
ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während
des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen
der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den
Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret
in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis
ergibt. Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen
Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der
Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse.
+Grawitz+ (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei
plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse
und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und
consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen.
+Nordmann+ (Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich
auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter
Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war. +A.
Paltauf+ (Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen
Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr.
9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass
sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm
grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auch
+Nordmann+ andeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die
sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch
durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum
plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von
Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung,
Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt.
+Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint,
dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung
plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auch +Kob+
(ibidem, VI, pag. 121) zugibt, während +Tamassia+ (Atti del Istituto
Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst,
dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der
Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die
besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch
fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15-20mal grösseres Gewicht
als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des
Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört
auch der sogenannte +Kropftod+, d. h. eine Erstickung durch völligen
Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute
Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellung des
Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien
erfolgen kann (+S. Ewald+, „Ueber Trachealcompression durch Struma
und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII.
Suppl. pag. 33). -- Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster
Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod
veranlassen.
[Sidenote: Erstickung durch Verschüttetwerden.]