+Schrumpfung+ des +Penis+, des +Hodensackes+, sowie der +Brustwarzen+
und +Warzenhöfe+. Der Reichthum der Haut dieser Organe an glatten
Muskelfasern, sowie die Verschiebbarkeit der Haut bewirkt, dass an
diesen Stellen sich die Contraction der Haut noch stärker entwickelt,
als an der Haut des Rumpfes und der Extremitäten. Die Schrumpfung
dieser Theile ist immerhin eine beachtenswerthe Erscheinung, doch
können wir derselben keinen grossen Werth für die Diagnose des
Ertrinkungstodes vindiciren, da wir uns durch Versuche an frischen
Leichen überzeugt haben, dass das Phänomen auch postmortal zu Stande
kommen kann.
[Sidenote: Quellung dicker Epidermislagen.]
6. Blieb eine Leiche nach dem Tode mindestens einige Stunden im
Wasser, so bemerkt man, dass die Epidermis an solchen Stellen, wo sie
dickere Schichten bildet, wie namentlich an den +Hohlhänden+ und
+Plattfüssen+, an der Innenfläche der Finger und Zehen, aber auch
bei einzelnen Individuen an den Knien und Ellenbogen eigenthümlich
ausgebleicht, verdickt und gerunzelt erscheint. Diese Veränderung ist
eine Quellungs- (Imbibitions-) Erscheinung, die erst an der Leiche
zu Stande kommt und auch sich bildet, wenn man z. B. abgetrennte
Extremitäten in’s Wasser legt, oder auch nur mit feuchtgehaltenen
Tüchern umhüllt. Sie beweist daher nur, dass die Leiche im Wasser
gelegen war, und der Grad ihrer Entwicklung gestattet gewisse
approximative Schlüsse auf die Zeit, wie lange die Leiche im Wasser
gelegen haben mag. Je dicker die betreffenden Epidermislagen waren,
desto früher und intensiver entwickelt sich das betreffende Symptom,
daher bei Individuen der arbeitenden Classe mehr als bei solchen mit
zarten und dünnen Händen.
Wir sehen sonach, dass alle die genannten äusseren Symptome zwar
beweisen, dass eine Leiche im Wasser gelegen ist, und dass die Erwägung
des Grades ihrer Entwicklung auch zu schliessen gestattet, wie
lange dieselbe der Einwirkung des Wassers ausgesetzt war, dass aber
darunter kein einziges sich befindet, welches als dem Ertrinkungstod
pathognomonisch zukommend angesehen werden könnte.
[Sidenote: Innere Befunde.]
Die +inneren Befunde+ sind im Allgemeinen keine anderen, als wie
sie nach jedem Erstickungstode vorkommen können: dunkelflüssiges Blut
und venöse Hyperämien in einzelnen Organen, die jedoch keineswegs
constant sind, eine Thatsache, die frühere Beobachter veranlasste,
Ertrunkene bald an „Stickfluss“, bald an „Stickschlagfluss“, bald an
„Nervenschlag“ sterben zu lassen.
Von den mehr specifischen Befunden verdient der Befund der
+Ertränkungsflüssigkeit+ in den +Lungen+, im +Magen+ und in den
+Paukenhöhlen+ eine besondere Beachtung, weil derselbe, wenn mit
Vorsicht verwerthet, noch am ehesten gestattet, die Frage zu
beantworten, ob ein Individuum in einer Flüssigkeit ertrunken oder in
dieselbe erst als Leiche gerathen ist.
[Sidenote: Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen.]
Das Eindringen der +Ertränkungsflüssigkeit in die Luftwege+ erfolgt
in der Regel erst mit den terminalen Athembewegungen, nachdem die
Bewusstlosigkeit eingetreten und die Reflexerregbarkeit, wenn auch
nicht vollkommen erloschen, so doch bedeutend herabgesetzt worden ist.
Während der Dyspnoe erfolgt die Aspiration der Ertränkungsflüssigkeit
nicht, oder nur ausnahmsweise, weil der Reiz der eindringenden
Flüssigkeit anfangs sofort rasche Exspirationen hervorruft, und in dem
convulsiven Stadium der Dyspnoe durch den dabei sich einstellenden
Exspirationskrampf mit dem Schaum auch die eventuell eingedrungene
Flüssigkeit ausgetrieben wird. Von diesem Gange der Dinge kann man sich
leicht durch den Versuch überzeugen. Legt man nämlich Thieren, bevor
man sie in eine chemisch leicht nachweisbare Ertränkungsflüssigkeit
(wir benützen dazu verdünnte Ferrocyankaliumlösungen, die bekanntlich
mit Eisenchlorid einen intensiv blau gefärbten Niederschlag --
Berlinerblau -- geben) bringt, eine Schlinge um den Hals und zieht
diese zu, bevor noch die terminalen Athembewegungen eingetreten sind,
so findet man keine oder nur wenig Ertränkungsflüssigkeit in den
Lungen, wohl aber bereits im Magen, während, wenn man die terminalen
Athembewegungen ihren Verlauf nehmen lässt, die Flüssigkeit bis in die
feinsten Bronchien, und gar nicht selten bis in die Alveolen hinein
nachgewiesen werden kann, und zwar desto tiefer und in desto grösseren
Mengen, je länger die terminalen Inspirationen gedauert hatten, und je
intensiver sie gewesen sind.[367] Daraus geht hervor, dass auch bei
ertrinkenden Menschen in der Regel die Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt
wird und daher in den Luftwegen gefunden werden kann. Gleichzeitig
folgt aber aus dem Gesagten, dass nicht immer und nicht stets gleich
grosse Mengen der Ertränkungsflüssigkeit aspirirt werden, da, wie wir
oben bemerkt haben, die terminalen Athembewegungen bei verschiedenen
Individuen verschieden lange dauern und selbst ganz ausbleiben können.
Damit befinden sich auch die Beobachtungen von +Seydel+ (Tagblatt der
Wiener Naturforscherversammlung, pag. 243) in Uebereinstimmung, wonach
bei narkotisirten Thieren grössere Mengen der Ertrinkungsflüssigkeit
aspirirt werden und ebenso wenn das Ertränken im warmen statt im kalten
Wasser geschah.
Daraus erklären sich auch die verschiedenen Befunde bei Ertrunkenen.
In der Mehrzahl der Fälle finden wir mehr weniger beträchtliche
Mengen der Ertränkungsflüssigkeit in den Luftwegen, und zwar, wenn,
wie gewöhnlich, das Ertrinken im Wasser geschah, letzteres theils als
solches, theils in Form von Schaum, der entweder gleich beim Eröffnen
des Kehlkopfes und der Luftröhre sich zeigt, oder aus dieser beim
Druck auf den Brustkorb oder die Lungen mitunter in grossen Mengen
hervorquillt. Ein solcher Befund verdient alle Beachtung, doch wird
sein Werth dadurch eingeschränkt, dass sich Schaum und wässerige
Flüssigkeit auch bei anderen Todesarten finden können, und zwar nicht
blos bei natürlichen mit Lungenödem einhergehenden Todesarten, sondern
auch beim gewaltsamen Erstickungstode, wenn die Agonie lange gedauert
hatte.
Bei acuten gewaltsamen Erstickungen dagegen erreicht die Schaum-
und Serumbildung in den Lungen niemals einen so hohen Grad, wie man
ihn bei Ertrunkenen in typischen Fällen zu beobachten Gelegenheit
hat. In Folge des in sie eingedrungenen Wassers verhalten sich die
Lungen so, wie von acutem Oedem befallene, sie erscheinen nämlich
mehr weniger gedunsen, collabiren nur unvollständig beim Eröffnen des
Thorax, fühlen sich besonders in den abwärtigen Partien teigig an und
entleeren am Durchschnitt schaumiges Serum in mitunter beträchtlichen
Mengen. Diese Erscheinung (Hypervolumen, Balonirung der Lungen) hat
+Casper+ von einem acuten Emphysem, +v. Cerardini+ (l. c.) und +Lesser+
(Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XL, pag. 1) von einer während
des Ertrinkens zu Stande kommenden starken Schleimabsonderung in den
Bronchien abgeleitet, woher einestheils die Schaumbildung, anderntheils
durch Verlegung der kleinen Bronchien das Ausbleiben des Lungencollaps
herrühren soll. +A. Paltauf+ („Ueber den Tod durch Ertrinken.“
1888) dagegen hat gefunden, dass der Grund der „ballonartigen“
Auftreibung der Lungen vorzugsweise in einem schon während des
Ertrinkens stattfindenden Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit aus
den Alveolen in das Zwischengewebe zu suchen sei, welches theils auf
präformirten Wegen (Kittleisten, Saftspalten), theils durch kleine
Läsionen der Alveolarwand erfolgt. So erklärt sich auch die schon
von +Falk+ (Virchow’s Arch. XLVII und Vierteljahrschr. für gerichtl.
Med. XIX, pag. 228), sowie von +Brouardel+ und +Vibert+ (Virchow’s
Jahrb. 1880, I, pag. 663) gemachte Beobachtung, dass ein Theil der
Ertränkungsflüssigkeit bis in’s linke Herz und selbst darüber hinaus
gelangen und dadurch, wie +Brouardel+ und +Vibert+ constatirten und
+Paltauf+ durch Untersuchungen mit dem +Fleischel+’schen Hämometer
bestätigte, Blutverdünnung zu Stande kommen kann.[368]
[Sidenote: Lungen und Magen bei Ertrunkenen.]
Derartige exquisite Fälle sind nicht allzu häufig. Nicht selten zeigen
die Lungen eine gewöhnliche Beschaffenheit, und es finden sich nur
geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit als Schaum in den oberen
Luftwegen und noch weniger davon in den Lungen selbst, wobei überdies
zu bemerken ist, dass solche geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit,
wenn dies Wasser gewesen ist, sich gar nicht von gewöhnlichem Serum
unterscheiden lassen[369], während specifische Flüssigkeiten (z. B.
Abtrittsflüssigkeit, Blut, Fruchtwasser), selbst wenn nur geringe
Mengen aspirirt wurden, bis in die feinsten Bronchien und manchmal bis
in die Alveolen deutlich verfolgt und unterschieden werden können. Doch
ist bezüglich letzterer zu bemerken, dass im Allgemeinen desto weniger
davon tief in die Lungen aspirirt werden kann, je dicker und zäher sie
gewesen sind.[370]
Bei längerem Liegen der Leiche im Wasser und mit fortschreitender
Fäulniss, respective Maceration, verschwindet der Schaum aus den
Luftwegen, ebenso verliert sich auch allmälig durch Imbibitions-
und Transsudationsvorgänge das aspirirte Wasser aus den Lungen und
man findet dann allerdings, dass letztere beim Eröffnen des Thorax
sich aus diesem hervordrängen, diese Erscheinung ist aber nicht mehr
durch stärkere Blähung der Lunge, sondern durch die blutig-serösen
Transsudate im Pleurasack veranlasst, auf welchen die Lungen schwimmen
und durch welche sie nach vorne gedrängt werden. Am Schnitt finden sich
dann solche Lungen desto trockener, je weiter schon die Transsudation
vorgeschritten ist.
Auch im +Magen+ kann sich die +Ertränkungsflüssigkeit+ finden. Sie
gelangt dahin offenbar in den ersten Stadien der Dyspnoe, indem
das eindringende Wasser theils instinctive, theils reflectorische
Schlingbewegungen veranlasst. Die Mengen, die verschluckt werden,
variiren sehr. Stärkere Anfüllungen des Magens mit Wasser haben wir
nur ausnahmsweise beobachtet (mitunter sogar eine ausgesprochene
Auswässerung der Magenschleimhaut), und bei kleinen Mengen ist es
schwer, ja unmöglich, dieselben von anderweitiger Magenflüssigkeit
zu unterscheiden, während, wenn das Ertrinken in specifischen
Flüssigkeiten geschah, die Unterscheidung leicht gelingt. Bei faulen
Leichen kann allerdings ein Theil und selbst das ganze aufgenommene
Wasser durch Imbibition wieder verschwinden.
Bezüglich des Befundes der Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen und
im Magen liegt die Frage nahe, ob diese Stoffe +nicht auch an der
Leiche hineingelangen können+. Diese Möglichkeit wurde vielfach
bestritten, ist jedoch durch zahlreiche Versuche +Liman+’s, denen
wir auch eine grosse Zahl unserer Versuche anschliessen können,
thatsächlich sichergestellt. Am leichtesten dringen wässerige
Flüssigkeiten ein, schwerer dagegen schlammige oder dicke und zähe,
so dass, wenn letztere tief in den Bronchien gefunden werden, nicht
anzunehmen ist, dass sie erst an der Leiche hineingelangten. Auch haben
wir uns überzeugt, dass schon ein geringes Verlegtsein der Luftwege
oder des Oesophagus mit Schleim genügt, um das tiefere Eindringen
von Flüssigkeiten zu verhindern, sowie wir auch gefunden haben, dass
postmortal niemals grosse Mengen der Flüssigkeit in die Lunge oder
in den Magen eindrangen.[371] +Engel+ hat auch darauf aufmerksam
gemacht, dass durch Compression und Nachlassen des Thorax der in einer
Flüssigkeit liegenden Leiche die letztere künstlich aspirirt werden
kann, ein Vorgang, der unabsichtlich beim Herausziehen von Leichen aus
Flüssigkeiten sich ereignen könnte. Doch ist dies nicht erwiesen.
[Sidenote: Postmort. Eindringen d. Ertränkungsflüssigkeit. Darm u.
Paukenhöhle.]
Nicht selten findet sich die Ertränkungsflüssigkeit im +Duodenum und
oberen Dünndarm+ und wir haben dieselbe sogar wiederholt bis in’s Ileum
hinein verfolgen können, was namentlich bei specifischen Flüssigkeiten
(Blut, Abortsjauche u. dergl.) leicht möglich ist. Ein solcher Befund
ist von grösstem Werth und für das Ertrinken in der betreffenden
Flüssigkeit fast absolut beweisend, da, wie in unserem Institute von
+Fagerlund+ („Ueber das Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit in die
Gedärme.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1890, LII) angestellte
Versuche ergaben, ein postmortales Eindringen solcher Flüssigkeiten
unter gewöhnlichen Verhältnissen niemals, sondern nur dann stattfindet,
wenn dieselben unter starkem Druck in den Magen eingetrieben werden.
Nachdem, wie wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen werden,
+Wreden+ und +Wendt+ die Behauptung aufgestellt hatten, dass beim
sogenannten fötalen Erstickungstod der Früchte durch die dabei
stattfindenden vorzeitigen Athembewegungen Fruchtwasser und Meconium
nicht blos in die Lungen und in den Magen, sondern auch in die
+Paukenhöhlen+ gelangen könne, lag es nahe, dieses Verhalten auch
für die Diagnose des Erstickungstodes zu verwerthen. Nachdem wir
darauf aufmerksam gemacht hatten, konnte +Blumenstok+[372] bei
einem Kinde, das von seiner Mutter in schmutzigem Wasser ertränkt
worden war, die in diesem suspendirten fremden Substanzen auch in
den Paukenhöhlen nachweisen; ebenso waren wir bereits wiederholt
in der Lage, bei in Abortflüssigkeit oder Spülicht erstickten
Kindern die Bestandtheile der letzteren (verschiedene Pflanzenzellen
und Fasern, Reste quergestreifter Muskelfasern, Gallenfarbstoff,
Amylumkörner, Tripelphosphate etc.) in den Paukenhöhlen aufzufinden.
Dagegen gelang uns bei anderen ähnlichen Fällen dieser Nachweis
nicht und ebenso auch nicht bei zwei Männern, die beim Canalräumen
durch die Canalgase erstickt worden waren, obgleich in beiden Fällen
sowohl in den Luftwegen als im Magen Canalinhalt gefunden wurde.
Auch +Lesser+ („Zur Würdigung der Ohrenprobe.“ Vierteljahrschr.
f. gerichtl. Med. XXX, 1) fand bei einem im Koth erstickten
Neugeborenen Fruchtwasser im Mittelohr, aber keine Kothpartikel. Es
scheint daher die Ertränkungsflüssigkeit beim Ertrinken keineswegs
immer, sondern nur häufig einzudringen und im letzteren Falle wäre
ein solcher Befund diagnostisch höchst werthvoll, vorausgesetzt,
dass das Trommelfell unverletzt war, wenn die Möglichkeit eines
postmortalen Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit positiv
ausgeschlossen werden könnte. Leider ergaben in unserem Institute
von +Hněvkovský+ ausgeführte Versuche[373], dass nicht blos klare,
sondern auch corpusculäre Elemente enthaltende Flüssigkeiten auch
erst postmortal in das Mittelohr eindringen können, indem bei 45
theils mit ganzen Kindesleichen, theils mit abgeschnittenen Köpfen
Erwachsener unternommenen Submersionen in Ferrocyankaliumlösung,
sowie in Stärkemehl oder Lycopodium enthaltenden oder aus zerriebenem
Fleisch bereiteten Flüssigkeiten 13mal die betreffende Flüssigkeit,
respective die in ihr suspendirten Fremdkörper in der Paukenhöhle
nachgewiesen werden konnten. In den meisten Fällen fand sich die
betreffende Flüssigkeit in beiden Paukenhöhlen, bei einigen war sie
nur in die eine eingedrungen. Die so häufig bei Kindern vorkommende
Entzündung des Mittelohres und der Tuben erschwerten in vielen
Fällen das Eindringen der Flüssigkeit, woraus sich erklärt, dass
bei den 28 Kindesleichen die Flüssigkeit nur siebenmal, bei den 17
Köpfen Erwachsener aber ebenfalls siebenmal, daher verhältnissmässig
häufiger in den Paukenhöhlen gefunden wurde.
[Sidenote: Mord und Selbstmord durch Ertränken.]
Wird eine Leiche aus dem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit gezogen
und finden sich an derselben keine anderen Erscheinungen als solche,
wie sie gewöhnlich bei Ertrunkenen beobachtet werden, dann ist es
selbstverständlich nicht möglich, blos aus dem Obductionsbefunde die
Frage zu beantworten, ob das Individuum einen Selbstmord begangen
habe, oder zufällig ertrunken oder durch Schuld eines Anderen in die
Flüssigkeit gerathen sei, und es sind einzig und allein die Umstände
des Falles, die in dieser Richtung Aufklärung zu geben im Stande sind.
[Sidenote: Selbstmord oder Zufall?]
Mord durch Ertränken kommt bei Erwachsenen nur selten vor, häufig
dagegen bei Kindern, namentlich bei Neugeborenen. Selbstmord durch
Ertränken ist sehr gewöhnlich und fast ebenso häufig, wie jener durch
Erhängen, wobei sich die Betreffenden mitunter die Füsse und Hände
zusammenbinden, sich mit Steinen, die sie am Halse oder an den Füssen,
seltener an den Händen (bei einem 82jährigen Mann, der sich eines
acquirirten Schankers wegen ertränkt hatte, war an jeder Hand ein
Bügeleisenstahl angebunden) befestigen oder in die Taschen stecken,
beschweren. Ebenso ist es bekannt, dass zufälliges Verunglücken durch
Ertrinken ein sehr häufiges Ereigniss bildet, besonders im Rausche oder
im Sommer beim Baden, in welchem letzteren Falle die Nacktheit der
Leiche oder Schwimmkleider einen Anhaltspunkt bieten.[374]
[Sidenote: Vitale Verletzungen an Wasserleichen.]
Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche
in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig
stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen
solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde
sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem
Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst
möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine
Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und
bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig
ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere
Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder
dass er absichtlich am Rande eines Wassers oder in diesem stehend sich
erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten
Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter
besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene
Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über
oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte.
Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen),
so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir
einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie
Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und
dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach
todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die
Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion
der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein
Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in
den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte,
der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf
eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das
Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz
aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei
flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer
Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen,
wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis
Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und
Brustmuskeln, welche auch Dr. +Paltauf+ (l. c.) erwähnt. Sie können vom
Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen,
sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von
Wiederbelebungsversuchen, z. B. nach +Sylvester+, herrühren.[375] Am
häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass
wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch
die Kälte mitwirken kann. +Taylor+ hat bei einer Frau, die von einer
Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme
gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen
blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah,
nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule,
die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichten +Taylor+
und +Bamberger+ („Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287). +Chimani+ in
Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867-1877 behandelten 5041
ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz
in’s Wasser aus grosser Höhe.
[Sidenote: Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.]
Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen
auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch,
dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden
fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem
20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen
war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten
Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den
Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige
Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich
ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am
Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände,
Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter
Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376] etc. geräth. Eine
solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins,
die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer
hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich
jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst
wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.
Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten
in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche
aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch
entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss
zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar
um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass
eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern
der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren
verbietet.[377] Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich
einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und
fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den
gewöhnlichen Befunden gehört.
Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen
wir auf das an einer anderen Stelle (pag. 359) Gesagte verweisen.