In gleicher Weise wie die „Gänsehaut“ entwickelt sich die

+Schrumpfung+ des +Penis+, des +Hodensackes+, sowie der +Brustwarzen+

und +Warzenhöfe+. Der Reichthum der Haut dieser Organe an glatten

Muskelfasern, sowie die Verschiebbarkeit der Haut bewirkt, dass an

diesen Stellen sich die Contraction der Haut noch stärker entwickelt,

als an der Haut des Rumpfes und der Extremitäten. Die Schrumpfung

dieser Theile ist immerhin eine beachtenswerthe Erscheinung, doch

können wir derselben keinen grossen Werth für die Diagnose des

Ertrinkungstodes vindiciren, da wir uns durch Versuche an frischen

Leichen überzeugt haben, dass das Phänomen auch postmortal zu Stande

kommen kann.

[Sidenote: Quellung dicker Epidermislagen.]

6. Blieb eine Leiche nach dem Tode mindestens einige Stunden im

Wasser, so bemerkt man, dass die Epidermis an solchen Stellen, wo sie

dickere Schichten bildet, wie namentlich an den +Hohlhänden+ und

+Plattfüssen+, an der Innenfläche der Finger und Zehen, aber auch

bei einzelnen Individuen an den Knien und Ellenbogen eigenthümlich

ausgebleicht, verdickt und gerunzelt erscheint. Diese Veränderung ist

eine Quellungs- (Imbibitions-) Erscheinung, die erst an der Leiche

zu Stande kommt und auch sich bildet, wenn man z. B. abgetrennte

Extremitäten in’s Wasser legt, oder auch nur mit feuchtgehaltenen

Tüchern umhüllt. Sie beweist daher nur, dass die Leiche im Wasser

gelegen war, und der Grad ihrer Entwicklung gestattet gewisse

approximative Schlüsse auf die Zeit, wie lange die Leiche im Wasser

gelegen haben mag. Je dicker die betreffenden Epidermislagen waren,

desto früher und intensiver entwickelt sich das betreffende Symptom,

daher bei Individuen der arbeitenden Classe mehr als bei solchen mit

zarten und dünnen Händen.

Wir sehen sonach, dass alle die genannten äusseren Symptome zwar

beweisen, dass eine Leiche im Wasser gelegen ist, und dass die Erwägung

des Grades ihrer Entwicklung auch zu schliessen gestattet, wie

lange dieselbe der Einwirkung des Wassers ausgesetzt war, dass aber

darunter kein einziges sich befindet, welches als dem Ertrinkungstod

pathognomonisch zukommend angesehen werden könnte.

[Sidenote: Innere Befunde.]

Die +inneren Befunde+ sind im Allgemeinen keine anderen, als wie

sie nach jedem Erstickungstode vorkommen können: dunkelflüssiges Blut

und venöse Hyperämien in einzelnen Organen, die jedoch keineswegs

constant sind, eine Thatsache, die frühere Beobachter veranlasste,

Ertrunkene bald an „Stickfluss“, bald an „Stickschlagfluss“, bald an

„Nervenschlag“ sterben zu lassen.

Von den mehr specifischen Befunden verdient der Befund der

+Ertränkungsflüssigkeit+ in den +Lungen+, im +Magen+ und in den

+Paukenhöhlen+ eine besondere Beachtung, weil derselbe, wenn mit

Vorsicht verwerthet, noch am ehesten gestattet, die Frage zu

beantworten, ob ein Individuum in einer Flüssigkeit ertrunken oder in

dieselbe erst als Leiche gerathen ist.

[Sidenote: Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen.]

Das Eindringen der +Ertränkungsflüssigkeit in die Luftwege+ erfolgt

in der Regel erst mit den terminalen Athembewegungen, nachdem die

Bewusstlosigkeit eingetreten und die Reflexerregbarkeit, wenn auch

nicht vollkommen erloschen, so doch bedeutend herabgesetzt worden ist.

Während der Dyspnoe erfolgt die Aspiration der Ertränkungsflüssigkeit

nicht, oder nur ausnahmsweise, weil der Reiz der eindringenden

Flüssigkeit anfangs sofort rasche Exspirationen hervorruft, und in dem

convulsiven Stadium der Dyspnoe durch den dabei sich einstellenden

Exspirationskrampf mit dem Schaum auch die eventuell eingedrungene

Flüssigkeit ausgetrieben wird. Von diesem Gange der Dinge kann man sich

leicht durch den Versuch überzeugen. Legt man nämlich Thieren, bevor

man sie in eine chemisch leicht nachweisbare Ertränkungsflüssigkeit

(wir benützen dazu verdünnte Ferrocyankaliumlösungen, die bekanntlich

mit Eisenchlorid einen intensiv blau gefärbten Niederschlag --

Berlinerblau -- geben) bringt, eine Schlinge um den Hals und zieht

diese zu, bevor noch die terminalen Athembewegungen eingetreten sind,

so findet man keine oder nur wenig Ertränkungsflüssigkeit in den

Lungen, wohl aber bereits im Magen, während, wenn man die terminalen

Athembewegungen ihren Verlauf nehmen lässt, die Flüssigkeit bis in die

feinsten Bronchien, und gar nicht selten bis in die Alveolen hinein

nachgewiesen werden kann, und zwar desto tiefer und in desto grösseren

Mengen, je länger die terminalen Inspirationen gedauert hatten, und je

intensiver sie gewesen sind.[367] Daraus geht hervor, dass auch bei

ertrinkenden Menschen in der Regel die Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt

wird und daher in den Luftwegen gefunden werden kann. Gleichzeitig

folgt aber aus dem Gesagten, dass nicht immer und nicht stets gleich

grosse Mengen der Ertränkungsflüssigkeit aspirirt werden, da, wie wir

oben bemerkt haben, die terminalen Athembewegungen bei verschiedenen

Individuen verschieden lange dauern und selbst ganz ausbleiben können.

Damit befinden sich auch die Beobachtungen von +Seydel+ (Tagblatt der

Wiener Naturforscherversammlung, pag. 243) in Uebereinstimmung, wonach

bei narkotisirten Thieren grössere Mengen der Ertrinkungsflüssigkeit

aspirirt werden und ebenso wenn das Ertränken im warmen statt im kalten

Wasser geschah.

Daraus erklären sich auch die verschiedenen Befunde bei Ertrunkenen.

In der Mehrzahl der Fälle finden wir mehr weniger beträchtliche

Mengen der Ertränkungsflüssigkeit in den Luftwegen, und zwar, wenn,

wie gewöhnlich, das Ertrinken im Wasser geschah, letzteres theils als

solches, theils in Form von Schaum, der entweder gleich beim Eröffnen

des Kehlkopfes und der Luftröhre sich zeigt, oder aus dieser beim

Druck auf den Brustkorb oder die Lungen mitunter in grossen Mengen

hervorquillt. Ein solcher Befund verdient alle Beachtung, doch wird

sein Werth dadurch eingeschränkt, dass sich Schaum und wässerige

Flüssigkeit auch bei anderen Todesarten finden können, und zwar nicht

blos bei natürlichen mit Lungenödem einhergehenden Todesarten, sondern

auch beim gewaltsamen Erstickungstode, wenn die Agonie lange gedauert

hatte.

Bei acuten gewaltsamen Erstickungen dagegen erreicht die Schaum-

und Serumbildung in den Lungen niemals einen so hohen Grad, wie man

ihn bei Ertrunkenen in typischen Fällen zu beobachten Gelegenheit

hat. In Folge des in sie eingedrungenen Wassers verhalten sich die

Lungen so, wie von acutem Oedem befallene, sie erscheinen nämlich

mehr weniger gedunsen, collabiren nur unvollständig beim Eröffnen des

Thorax, fühlen sich besonders in den abwärtigen Partien teigig an und

entleeren am Durchschnitt schaumiges Serum in mitunter beträchtlichen

Mengen. Diese Erscheinung (Hypervolumen, Balonirung der Lungen) hat

+Casper+ von einem acuten Emphysem, +v. Cerardini+ (l. c.) und +Lesser+

(Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XL, pag. 1) von einer während

des Ertrinkens zu Stande kommenden starken Schleimabsonderung in den

Bronchien abgeleitet, woher einestheils die Schaumbildung, anderntheils

durch Verlegung der kleinen Bronchien das Ausbleiben des Lungencollaps

herrühren soll. +A. Paltauf+ („Ueber den Tod durch Ertrinken.“

1888) dagegen hat gefunden, dass der Grund der „ballonartigen“

Auftreibung der Lungen vorzugsweise in einem schon während des

Ertrinkens stattfindenden Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit aus

den Alveolen in das Zwischengewebe zu suchen sei, welches theils auf

präformirten Wegen (Kittleisten, Saftspalten), theils durch kleine

Läsionen der Alveolarwand erfolgt. So erklärt sich auch die schon

von +Falk+ (Virchow’s Arch. XLVII und Vierteljahrschr. für gerichtl.

Med. XIX, pag. 228), sowie von +Brouardel+ und +Vibert+ (Virchow’s

Jahrb. 1880, I, pag. 663) gemachte Beobachtung, dass ein Theil der

Ertränkungsflüssigkeit bis in’s linke Herz und selbst darüber hinaus

gelangen und dadurch, wie +Brouardel+ und +Vibert+ constatirten und

+Paltauf+ durch Untersuchungen mit dem +Fleischel+’schen Hämometer

bestätigte, Blutverdünnung zu Stande kommen kann.[368]

[Sidenote: Lungen und Magen bei Ertrunkenen.]

Derartige exquisite Fälle sind nicht allzu häufig. Nicht selten zeigen

die Lungen eine gewöhnliche Beschaffenheit, und es finden sich nur

geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit als Schaum in den oberen

Luftwegen und noch weniger davon in den Lungen selbst, wobei überdies

zu bemerken ist, dass solche geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit,

wenn dies Wasser gewesen ist, sich gar nicht von gewöhnlichem Serum

unterscheiden lassen[369], während specifische Flüssigkeiten (z. B.

Abtrittsflüssigkeit, Blut, Fruchtwasser), selbst wenn nur geringe

Mengen aspirirt wurden, bis in die feinsten Bronchien und manchmal bis

in die Alveolen deutlich verfolgt und unterschieden werden können. Doch

ist bezüglich letzterer zu bemerken, dass im Allgemeinen desto weniger

davon tief in die Lungen aspirirt werden kann, je dicker und zäher sie

gewesen sind.[370]

Bei längerem Liegen der Leiche im Wasser und mit fortschreitender

Fäulniss, respective Maceration, verschwindet der Schaum aus den

Luftwegen, ebenso verliert sich auch allmälig durch Imbibitions-

und Transsudationsvorgänge das aspirirte Wasser aus den Lungen und

man findet dann allerdings, dass letztere beim Eröffnen des Thorax

sich aus diesem hervordrängen, diese Erscheinung ist aber nicht mehr

durch stärkere Blähung der Lunge, sondern durch die blutig-serösen

Transsudate im Pleurasack veranlasst, auf welchen die Lungen schwimmen

und durch welche sie nach vorne gedrängt werden. Am Schnitt finden sich

dann solche Lungen desto trockener, je weiter schon die Transsudation

vorgeschritten ist.

Auch im +Magen+ kann sich die +Ertränkungsflüssigkeit+ finden. Sie

gelangt dahin offenbar in den ersten Stadien der Dyspnoe, indem

das eindringende Wasser theils instinctive, theils reflectorische

Schlingbewegungen veranlasst. Die Mengen, die verschluckt werden,

variiren sehr. Stärkere Anfüllungen des Magens mit Wasser haben wir

nur ausnahmsweise beobachtet (mitunter sogar eine ausgesprochene

Auswässerung der Magenschleimhaut), und bei kleinen Mengen ist es

schwer, ja unmöglich, dieselben von anderweitiger Magenflüssigkeit

zu unterscheiden, während, wenn das Ertrinken in specifischen

Flüssigkeiten geschah, die Unterscheidung leicht gelingt. Bei faulen

Leichen kann allerdings ein Theil und selbst das ganze aufgenommene

Wasser durch Imbibition wieder verschwinden.

Bezüglich des Befundes der Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen und

im Magen liegt die Frage nahe, ob diese Stoffe +nicht auch an der

Leiche hineingelangen können+. Diese Möglichkeit wurde vielfach

bestritten, ist jedoch durch zahlreiche Versuche +Liman+’s, denen

wir auch eine grosse Zahl unserer Versuche anschliessen können,

thatsächlich sichergestellt. Am leichtesten dringen wässerige

Flüssigkeiten ein, schwerer dagegen schlammige oder dicke und zähe,

so dass, wenn letztere tief in den Bronchien gefunden werden, nicht

anzunehmen ist, dass sie erst an der Leiche hineingelangten. Auch haben

wir uns überzeugt, dass schon ein geringes Verlegtsein der Luftwege

oder des Oesophagus mit Schleim genügt, um das tiefere Eindringen

von Flüssigkeiten zu verhindern, sowie wir auch gefunden haben, dass

postmortal niemals grosse Mengen der Flüssigkeit in die Lunge oder

in den Magen eindrangen.[371] +Engel+ hat auch darauf aufmerksam

gemacht, dass durch Compression und Nachlassen des Thorax der in einer

Flüssigkeit liegenden Leiche die letztere künstlich aspirirt werden

kann, ein Vorgang, der unabsichtlich beim Herausziehen von Leichen aus

Flüssigkeiten sich ereignen könnte. Doch ist dies nicht erwiesen.

[Sidenote: Postmort. Eindringen d. Ertränkungsflüssigkeit. Darm u.

Paukenhöhle.]

Nicht selten findet sich die Ertränkungsflüssigkeit im +Duodenum und

oberen Dünndarm+ und wir haben dieselbe sogar wiederholt bis in’s Ileum

hinein verfolgen können, was namentlich bei specifischen Flüssigkeiten

(Blut, Abortsjauche u. dergl.) leicht möglich ist. Ein solcher Befund

ist von grösstem Werth und für das Ertrinken in der betreffenden

Flüssigkeit fast absolut beweisend, da, wie in unserem Institute von

+Fagerlund+ („Ueber das Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit in die

Gedärme.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1890, LII) angestellte

Versuche ergaben, ein postmortales Eindringen solcher Flüssigkeiten

unter gewöhnlichen Verhältnissen niemals, sondern nur dann stattfindet,

wenn dieselben unter starkem Druck in den Magen eingetrieben werden.

Nachdem, wie wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen werden,

+Wreden+ und +Wendt+ die Behauptung aufgestellt hatten, dass beim

sogenannten fötalen Erstickungstod der Früchte durch die dabei

stattfindenden vorzeitigen Athembewegungen Fruchtwasser und Meconium

nicht blos in die Lungen und in den Magen, sondern auch in die

+Paukenhöhlen+ gelangen könne, lag es nahe, dieses Verhalten auch

für die Diagnose des Erstickungstodes zu verwerthen. Nachdem wir

darauf aufmerksam gemacht hatten, konnte +Blumenstok+[372] bei

einem Kinde, das von seiner Mutter in schmutzigem Wasser ertränkt

worden war, die in diesem suspendirten fremden Substanzen auch in

den Paukenhöhlen nachweisen; ebenso waren wir bereits wiederholt

in der Lage, bei in Abortflüssigkeit oder Spülicht erstickten

Kindern die Bestandtheile der letzteren (verschiedene Pflanzenzellen

und Fasern, Reste quergestreifter Muskelfasern, Gallenfarbstoff,

Amylumkörner, Tripelphosphate etc.) in den Paukenhöhlen aufzufinden.

Dagegen gelang uns bei anderen ähnlichen Fällen dieser Nachweis

nicht und ebenso auch nicht bei zwei Männern, die beim Canalräumen

durch die Canalgase erstickt worden waren, obgleich in beiden Fällen

sowohl in den Luftwegen als im Magen Canalinhalt gefunden wurde.

Auch +Lesser+ („Zur Würdigung der Ohrenprobe.“ Vierteljahrschr.

f. gerichtl. Med. XXX, 1) fand bei einem im Koth erstickten

Neugeborenen Fruchtwasser im Mittelohr, aber keine Kothpartikel. Es

scheint daher die Ertränkungsflüssigkeit beim Ertrinken keineswegs

immer, sondern nur häufig einzudringen und im letzteren Falle wäre

ein solcher Befund diagnostisch höchst werthvoll, vorausgesetzt,

dass das Trommelfell unverletzt war, wenn die Möglichkeit eines

postmortalen Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit positiv

ausgeschlossen werden könnte. Leider ergaben in unserem Institute

von +Hněvkovský+ ausgeführte Versuche[373], dass nicht blos klare,

sondern auch corpusculäre Elemente enthaltende Flüssigkeiten auch

erst postmortal in das Mittelohr eindringen können, indem bei 45

theils mit ganzen Kindesleichen, theils mit abgeschnittenen Köpfen

Erwachsener unternommenen Submersionen in Ferrocyankaliumlösung,

sowie in Stärkemehl oder Lycopodium enthaltenden oder aus zerriebenem

Fleisch bereiteten Flüssigkeiten 13mal die betreffende Flüssigkeit,

respective die in ihr suspendirten Fremdkörper in der Paukenhöhle

nachgewiesen werden konnten. In den meisten Fällen fand sich die

betreffende Flüssigkeit in beiden Paukenhöhlen, bei einigen war sie

nur in die eine eingedrungen. Die so häufig bei Kindern vorkommende

Entzündung des Mittelohres und der Tuben erschwerten in vielen

Fällen das Eindringen der Flüssigkeit, woraus sich erklärt, dass

bei den 28 Kindesleichen die Flüssigkeit nur siebenmal, bei den 17

Köpfen Erwachsener aber ebenfalls siebenmal, daher verhältnissmässig

häufiger in den Paukenhöhlen gefunden wurde.

[Sidenote: Mord und Selbstmord durch Ertränken.]

Wird eine Leiche aus dem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit gezogen

und finden sich an derselben keine anderen Erscheinungen als solche,

wie sie gewöhnlich bei Ertrunkenen beobachtet werden, dann ist es

selbstverständlich nicht möglich, blos aus dem Obductionsbefunde die

Frage zu beantworten, ob das Individuum einen Selbstmord begangen

habe, oder zufällig ertrunken oder durch Schuld eines Anderen in die

Flüssigkeit gerathen sei, und es sind einzig und allein die Umstände

des Falles, die in dieser Richtung Aufklärung zu geben im Stande sind.

[Sidenote: Selbstmord oder Zufall?]

Mord durch Ertränken kommt bei Erwachsenen nur selten vor, häufig

dagegen bei Kindern, namentlich bei Neugeborenen. Selbstmord durch

Ertränken ist sehr gewöhnlich und fast ebenso häufig, wie jener durch

Erhängen, wobei sich die Betreffenden mitunter die Füsse und Hände

zusammenbinden, sich mit Steinen, die sie am Halse oder an den Füssen,

seltener an den Händen (bei einem 82jährigen Mann, der sich eines

acquirirten Schankers wegen ertränkt hatte, war an jeder Hand ein

Bügeleisenstahl angebunden) befestigen oder in die Taschen stecken,

beschweren. Ebenso ist es bekannt, dass zufälliges Verunglücken durch

Ertrinken ein sehr häufiges Ereigniss bildet, besonders im Rausche oder

im Sommer beim Baden, in welchem letzteren Falle die Nacktheit der

Leiche oder Schwimmkleider einen Anhaltspunkt bieten.[374]

[Sidenote: Vitale Verletzungen an Wasserleichen.]

Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche

in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig

stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen

solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde

sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem

Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst

möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine

Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und

bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig

ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere

Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder

dass er absichtlich am Rande eines Wassers oder in diesem stehend sich

erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten

Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter

besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene

Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über

oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte.

Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen),

so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir

einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie

Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und

dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach

todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die

Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion

der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein

Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in

den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte,

der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf

eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das

Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz

aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei

flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer

Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen,

wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis

Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und

Brustmuskeln, welche auch Dr. +Paltauf+ (l. c.) erwähnt. Sie können vom

Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen,

sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von

Wiederbelebungsversuchen, z. B. nach +Sylvester+, herrühren.[375] Am

häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass

wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch

die Kälte mitwirken kann. +Taylor+ hat bei einer Frau, die von einer

Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme

gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen

blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah,

nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule,

die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichten +Taylor+

und +Bamberger+ („Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287). +Chimani+ in

Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867-1877 behandelten 5041

ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz

in’s Wasser aus grosser Höhe.

[Sidenote: Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.]

Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen

auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch,

dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden

fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem

20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen

war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten

Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den

Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige

Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich

ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am

Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände,

Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter

Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376] etc. geräth. Eine

solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins,

die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer

hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich

jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst

wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.

Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten

in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche

aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch

entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss

zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar

um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass

eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern

der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren

verbietet.[377] Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich

einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und

fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den

gewöhnlichen Befunden gehört.

Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen

wir auf das an einer anderen Stelle (pag. 359) Gesagte verweisen.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 66 / 132 段