Für diese Möglichkeit spricht folgender Fall: Im Winter 1877 wurde

eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie

plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das

Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen

Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste

alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am

Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke,

in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort

das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz

gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines

fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das

plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung

das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt

hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen

auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die

Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.

Selbstmord durch Erwürgung ist nicht wohl denkbar; denn wenn auch

zugegeben werden muss, dass Jemand im Stande sein kann, sich selbst bis

zum Eintritte der Bewusstlosigkeit zu würgen, so muss doch zugestanden

werden, dass letztere sofort den Erwürgungsact unterbrechen muss und

dann die unbehinderte Respiration sich wieder einstellen wird. Doch

berichtet +Binner+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 364) über eine

Geisteskranke, der es, nachdem sie sich schon einmal bis zur schweren

Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, das zweitemal gelungen ist, sich

auf diese Weise zu tödten. Sie wurde neben einem Bette in hockender

Stellung gefunden, beide Hände am Halse haltend. Die Ellenbogen waren

auf die Knie gestützt und der Kopf war nach vorne über gefallen, so

dass das Gesicht auf dem Bette lag. In Folge dieser Lage hatte die

Athmungsbehinderung auch nach dem Eintritte der Bewusstlosigkeit

fortgedauert und so den Tod bewirkt.

[Sidenote: Mord durch Erwürgen. Aeussere Befunde.]

Dagegen ist die gewaltsame Tödtung Anderer durch Erwürgen ein

verhältnissmässig häufiges Vorkommniss. Die localen Befunde, welche

nach einer solchen That am Halse zurückbleiben, bestehen äusserlich

vorzugsweise aus Hautaufschürfungen am Vorderhalse, welche schon durch

ihre Lage zu beiden Seiten des Kehlkopfes auffallen und nicht selten

durch ihre Anordnung und ihre den Fingerkuppen oder Fingernägeln

entsprechende Form ihre Entstehung durch eine würgende Hand deutlich

erkennen lassen. Da das Würgen meist mit der rechten Hand ausgeführt

wird, so finden wir in der Regel links am Halse zahlreichere

Hautabschürfungen als rechts, wo nur der Daumen auflag, und es könnte

ein gegentheiliges Verhalten den Schluss erlauben, dass mit der linken

Hand gewürgt worden ist, was bezüglich der Eruirung des Thäters von

Wichtigkeit wäre, wie aus einem von +Taylor+ (l. c. II, 74) erwähnten

Fall hervorgeht. In den von uns untersuchten Fällen von Ermordung

durch Erwürgen entsprachen die Würgespuren meistens einer rechten Hand

und es liessen sich jedesmal ausser verschiedenen unregelmässigen

Hautaufschürfungen auch solche erkennen, die nach oben zu scharf

begrenzt mit einem nach aufwärts convexen Bogen begannen und nach unten

und innen zu wie verwischt endeten, sowie auch sehr charakteristische

halbmondförmige, nach oben convexe Hautkratzer, die deutlich dem

Abdruck von Fingernägeln entsprachen. Meist sassen sämmtliche Spuren am

hinteren Rande der Schildknorpel zwischen diesem und den Kopfnickern

und in den meisten Fällen in der Höhe der oberen Kehlkopfapertur

und selbst unter dem unteren Rande des Unterkiefers nahe bei den

Unterkieferwinkeln. Da der Thäter selten sich mit einem einzigen und

dann continuirlich fortgesetzten Griffe begnügen und auch das Opfer

sich durch Bewegung der Hand des Thäters zu entziehen trachten wird,

so ist begreiflich, dass wir selten einen einfachen (sit venia verbo)

Abdruck der Hand am Halse erwarten können, als vielmehr zahlreiche

Hautaufschürfungen verschiedenster Art, die selbst an vom Kehlkopf

entfernteren Stellen sich bemerkbar machen. Die Befunde, welche sich

an der erwürgten Prostituirten fanden, über welche wir in der Wiener

med. Wochenschr., 1882, Nr. 29 u. ff., berichteten, haben wir dort

dargestellt. Bei kleinen Kindern, insbesondere neugeborenen, kann die

erwürgende Hand eines Erwachsenen den +ganzen+ Hals umfassen, was die

Lage und Anordnung der Fingernägelabdrücke beeinflusst, welche sich, je

nachdem der Hals von hinten, von der Seite oder von vorn umfasst wurde,

vorn oder seitlich am Halse oder im Nacken sich finden können. Fig. 115

zeigt einen solchen Fall.

[Illustration: Fig. 115.

Befunde, insbesondere Fingernägelabdrücke, am Halse eines

eingestandenermassen erwürgten Neugeborenen.]

Die ungleichmässige und zugleich heftige Compression des Halses

bewirkt fast immer tiefere Läsionen am Halse. So fanden wir in allen

unseren Fällen Suffusionen im Unterhautgewebe unter einzelnen der

Hautaufschürfungen, ebenso wiederholt Suffusionen in den tieferen

Weichtheilen, so am Unterkieferrande, über dem Lig. thyreohyoideum und

in der Scheide der Vorderhalsmuskeln.[362] Zweimal fanden wir Bruch des

Kehlkopfes und einmal einen Bruch des Zungenbeins; in einem neueren

Falle, wo der Thäter nachträglich noch auf den Hals getreten war,

Fractur beider Kehlkopfhörner, des Adamsapfels entlang seiner Kante und

einen Doppelbruch der Spange des Ringknorpels. Dass beim Würgen auch

die Kopfschlagadern comprimirt und verletzt werden können, beweisen

zwei interessante Fälle +H. Friedberg+’s („Ueber ein neues Zeichen des

Erwürgungsversuches“, Virchow’s Arch. 1880, LXXIX), in deren einem

bei der betreffenden erwürgten Person ein Bluterguss in der Wand der

einen Carotis unterhalb ihrer Theilung, in dem anderen ausserdem

eine Ruptur der Intima gefunden wurde. +F. Falk+ („Zur Casuistik des

Strangulationstodes.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, pag.

279) fand bei einem durch Erdrosseln und Erwürgen getödteten Manne ein

5 Pfennig grosses Extravasat im linken Musculus geniohyoideus und eine

hämorrhagische Infiltration der linken Tonsille.

Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von

Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren

Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen

fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wie +Schnitzler+ einen solchen

Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der

Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität

verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch

indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden

entstehen können, haben wir oben (pag. 471) erwähnt und wurde auch

von +Patenko+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.

Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in

jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig,

und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben,

da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock

erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders

geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.

Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können

sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom

Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste

Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten

Misshandlungen herrühren können.

In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten

erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt,

Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und

fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau

betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut,

ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am

rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken

und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche

sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie

sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch

gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr

gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich

in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte

und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme

bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl

als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall

bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie

aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen

Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die

Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das

betreffende Gefäss entstanden seien.

[Sidenote: Scheinb. Würgespuren.]

Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am

Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein von +Liman+

und auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum,

welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten

Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine

Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen,

durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen

verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden,

während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen

herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den

Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und

regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage

nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch

weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit

Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte,

ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.

[Sidenote: Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.]

Die +Erscheinungen+, welche +bei wiederbelebten Strangulirten+ oder

bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt

worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.

Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter

oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif,

dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation,

insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges,

proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden,

so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen

und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in

oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach

Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur

ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und

kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden

waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken

sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen,

Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann

dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und

aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich

somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen

derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als

beim Erhängen. Bei +Gurlt+ (Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag.

352) finden sich einige solche Fälle. +C. Majer+ (Friedreich’s Bl.

1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei

einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden

waren für Hysterie gehalten worden. In einem von +Pellier+ (Virchow’s

Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete

4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter

einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt

werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem

Falle +Maschka+’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse

Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine

diffuse Halsphlegmone von stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass

ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass

sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima

carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden

werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige

Beobachtung enthält.

Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen

Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich

selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode

führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten,

nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben

zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med.

Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns

auf +Meynert+’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb,

ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am

Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst

auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen

während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt

beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen

im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst auf

+Schrötter+’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom

Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach

dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so

dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich

rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach

excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und

Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes

beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem

25jährigen Mann, über welchen +Griesinger+ (Patholog. u. Ther. d.

psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein

nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still

und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte

rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck

scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne

Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt

das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen von +Moreaud+

(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann

nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen,

erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach

verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten,

schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. -- +Tardieu+

(Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten

Erhängten zweitägigen Sopor, hierauf Blasen- und Mastdarmlähmung

mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in

einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch

durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten

Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen

Punkten des Gesichtes. -- +Petřina+ (Prager med. Wochenschr. 1880,

Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu

erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother

Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit

hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen

Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige

Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen,

somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli

schliessen lassen. -- Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im

Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten

Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb.

1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887

obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in

bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten

durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es

war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre

nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische

Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter

Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere

Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems

bei wiederbelebten Erhängten bringt +J. Wagner+ (Jahrb. f. Psych.

1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont

namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor

Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal),

welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit

vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364] In der letzterwähnten

Publication berichtet +Wagner+ über einen jungen Mann, der

unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich

erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte

darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung,

Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des

Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der

junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war,

was jedoch +Wagner+ ausschliessen konnte.

Tod durch Ertrinken.

Wird der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Respirationsöffnungen

durch ein flüssiges Medium abgesperrt, so dass Erstickung erfolgt,

so spricht man von Tod durch Ertrinken. Damit dieser erfolge, ist es

nicht nothwendig, dass der ganze Körper in die betreffende Flüssigkeit

hineingerathe, sondern es genügt selbstverständlich, wenn nur der Kopf,

ja selbst nur das Gesicht in dieselbe zu liegen kommen. Allerdings

ist erstere Art des Ertrinkens die häufigste, aber auch letztere

keineswegs selten, namentlich bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen,

die, wie z. B. Berauschte, oder vom epileptischen Anfall Ergriffene

oder anderweitig Hilf- oder Bewusstlose, selbst in ganz seichten Lacken

u. dergl. ertrinken können. Das Ertrinken kann ausser wie gewöhnlich im

Wasser, in allen möglichen anderen Flüssigkeiten geschehen, von denen

insbesondere die Abortjauche zu nennen ist, in welcher zwar seltener

Erwachsene, desto häufiger aber Kinder, namentlich Neugeborene, ihren

Tod zu finden pflegen.

Den Vorgang beim Ertrinkungstode haben insbesondere +F. Falk+[365] und

+Bert+[366] experimentell geprüft. Diesen sowohl als unseren eigenen

Beobachtungen zufolge können wir bei dieser Todesart drei Stadien

unterscheiden. Im ersten hält das Versuchsthier den Athem durch wenige

Augenblicke ein, das zweite ist das Stadium der Dyspnoe und das dritte

jenes der Asphyxie.

Das Einhalten des Athems im +ersten+ Stadium geschieht wohl

meistens instinctiv, doch fand +F. Falk+, dass auch der durch

die plötzliche Einwirkung des Wassers veranlasste Hautreiz eine

reflectorische Respirationslähmung bewirke, die, wenn das Thier

bereits durch frühere Versuche erschöpft war, in andauernden

Respirationsstillstand übergehen konnte, woraus +Falk+ schliesst,

dass Aehnliches auch beim Menschen, wenn Ermattung, psychische

Aufregung u. dergl. Einflüsse dem Gerathen in’s Wasser vorhergingen,

oder auch bei Neugeborenen sich ereignen könne. Im +zweiten+ Stadium

tritt Dyspnoe ein, bei welcher anfangs tiefe, jedoch kurze und

von sofortigen Exspirationen gefolgte Inspirationen eintreten,

während später krampfhafte Exspirationen sich einstellten, ein

Verhalten, das analog ist demjenigen, das man bei der Dyspnoe anderer

Erstickungsformen ebenfalls beobachtet. Im Anfang der Dyspnoe sind

sowohl Bewusstsein als Reflexe erhalten und die kurzen stossweisen

Exspirationen, die den ersten Inspirationen folgen, geschehen

offenbar reflectorisch durch den Reiz des die Stimmritze berührenden

Wassers. Das exspiratorische Stadium der Dyspnoe lässt sich beim

Ertrinken ungleich deutlicher unterscheiden, als bei anderen

Erstickungsformen, da der jedesmalige Exspirationskrampf durch

Ausstossen von feinblasigem Schaum markirt wird. Convulsionen treten

fast immer auf, doch sind sie von verschiedener Heftigkeit. Wir haben

sowohl klonische als Streckkrämpfe beobachtet. Im +dritten+ oder

asphyctischen Stadium finden wir Bewusstlosigkeit und Darniederliegen

der Reflexe, und begegnen im Anfang desselben jenen tiefen, in langen

Intervallen sich wiederholenden Inspirationen, die mit Aufreissen

des Mundes und Zusammenkrümmen des Körpers verbunden sind, die wir

oben als terminale Athembewegungen bezeichnet haben. Letztere lassen

sich beim Ertrinkungstode besonders deutlich verfolgen und treten

in der Mehrzahl der Fälle auf, dauern jedoch nicht immer gleich

lange und bleiben mitunter ganz aus, ohne dass man andere als innere

(individuelle) Bedingungen dieser Differenzen annehmen kann.

[Sidenote: Aeussere Befunde bei Ertrunkenen.]

Als +äussere Leichenbefunde+ bei Ertrunkenen sind folgende zu

erwähnen:

1. Die auffallende +Kälte+ der Leiche. Dieses zuerst von +Mertzdorf+

hervorgehobene Symptom erklärt sich aus der stärkeren Durchfeuchtung

der Haut und den stärkeren Wärmeverlusten durch die rege

Wasserverdunstung. Diese Erscheinung beweist selbstverständlich nicht

den Ertrinkungstod, da sie auch zu Stande kommen wird, wenn ein Körper

erst als Leiche in das Wasser gelangte.

2. Eine auffallende +Blässe+ der Leiche, wie sie von älteren

Autoren hervorgehoben und auf stärkere Contraction der Hautgefässe

zurückgeführt wurde, konnten wir nicht beobachten, häufig dagegen

erscheinen die Leichenflecken und mitunter die ganze Haut auffallend

hellroth, wenn die Leiche in sehr kaltem Wasser gelegen ist, namentlich

also im Winter.

3. +Ecchymosen in der Conjunctiva+ und in der Gesichtshaut haben wir

bei Wasserleichen nur ganz ausnahmsweise gesehen, dagegen dieselben

wiederholt bei Individuen, besonders Kindern, beobachtet, die in

Abortjauche oder ähnlichen dicklichen Flüssigkeiten erstickt waren.

4. +Schaum vor Mund und Nase+ ist bei Ertrunkenen häufig, in frischen

Fällen feinblasig und wenn das Ertrinken in gewöhnlichem Wasser

geschah, rein weiss.

[Sidenote: Gänsehaut.]

5. Die sogenannte +Gänsehaut+ ist bei Ertrunkenen ein sehr constanter

Befund. Sie ist offenbar ein Effect der Contraction der glatten

Muskelfasern der Haut, wodurch die Mündungen der Haarbälge (und

Hautdrüsen) stärker hervortreten. Es kann als sichergestellt angenommen

werden, dass diese Contraction noch während des Lebens, theils in Folge

der Kälte des Wassers, theils in Folge des Affectes, sich entwickelt,

da es bekannt ist, dass beide diese Momente während des Lebens Gleiches

bewirken, und das Persistiren dieser Erscheinung wird so gedeutet,

dass die contrahirten Muskelfasern nach dem Tode nicht erschlaffen,

sondern in ihrem contrahirten Zustande von der Todtenstarre

ergriffen werden. Trotzdem ist die Gänsehaut für den Ertrinkungstod

nicht charakteristisch, da sie sich nicht selten auch nach anderen

Todesarten, insbesondere plötzlichen, findet und auch bei Ertrunkenen

nicht immer in gleicher Intensität zur Entwicklung gelangt. Ueberdies

kann sich die Gänsehaut auch erst postmortal bilden, wie einschlägige

Beobachtungen Anderer (+Robin+’s) und unsere Versuche ergeben haben.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 65 / 132 段