eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie
plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das
Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen
Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste
alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am
Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke,
in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort
das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz
gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines
fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das
plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung
das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt
hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen
auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die
Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.
Selbstmord durch Erwürgung ist nicht wohl denkbar; denn wenn auch
zugegeben werden muss, dass Jemand im Stande sein kann, sich selbst bis
zum Eintritte der Bewusstlosigkeit zu würgen, so muss doch zugestanden
werden, dass letztere sofort den Erwürgungsact unterbrechen muss und
dann die unbehinderte Respiration sich wieder einstellen wird. Doch
berichtet +Binner+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 364) über eine
Geisteskranke, der es, nachdem sie sich schon einmal bis zur schweren
Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, das zweitemal gelungen ist, sich
auf diese Weise zu tödten. Sie wurde neben einem Bette in hockender
Stellung gefunden, beide Hände am Halse haltend. Die Ellenbogen waren
auf die Knie gestützt und der Kopf war nach vorne über gefallen, so
dass das Gesicht auf dem Bette lag. In Folge dieser Lage hatte die
Athmungsbehinderung auch nach dem Eintritte der Bewusstlosigkeit
fortgedauert und so den Tod bewirkt.
[Sidenote: Mord durch Erwürgen. Aeussere Befunde.]
Dagegen ist die gewaltsame Tödtung Anderer durch Erwürgen ein
verhältnissmässig häufiges Vorkommniss. Die localen Befunde, welche
nach einer solchen That am Halse zurückbleiben, bestehen äusserlich
vorzugsweise aus Hautaufschürfungen am Vorderhalse, welche schon durch
ihre Lage zu beiden Seiten des Kehlkopfes auffallen und nicht selten
durch ihre Anordnung und ihre den Fingerkuppen oder Fingernägeln
entsprechende Form ihre Entstehung durch eine würgende Hand deutlich
erkennen lassen. Da das Würgen meist mit der rechten Hand ausgeführt
wird, so finden wir in der Regel links am Halse zahlreichere
Hautabschürfungen als rechts, wo nur der Daumen auflag, und es könnte
ein gegentheiliges Verhalten den Schluss erlauben, dass mit der linken
Hand gewürgt worden ist, was bezüglich der Eruirung des Thäters von
Wichtigkeit wäre, wie aus einem von +Taylor+ (l. c. II, 74) erwähnten
Fall hervorgeht. In den von uns untersuchten Fällen von Ermordung
durch Erwürgen entsprachen die Würgespuren meistens einer rechten Hand
und es liessen sich jedesmal ausser verschiedenen unregelmässigen
Hautaufschürfungen auch solche erkennen, die nach oben zu scharf
begrenzt mit einem nach aufwärts convexen Bogen begannen und nach unten
und innen zu wie verwischt endeten, sowie auch sehr charakteristische
halbmondförmige, nach oben convexe Hautkratzer, die deutlich dem
Abdruck von Fingernägeln entsprachen. Meist sassen sämmtliche Spuren am
hinteren Rande der Schildknorpel zwischen diesem und den Kopfnickern
und in den meisten Fällen in der Höhe der oberen Kehlkopfapertur
und selbst unter dem unteren Rande des Unterkiefers nahe bei den
Unterkieferwinkeln. Da der Thäter selten sich mit einem einzigen und
dann continuirlich fortgesetzten Griffe begnügen und auch das Opfer
sich durch Bewegung der Hand des Thäters zu entziehen trachten wird,
so ist begreiflich, dass wir selten einen einfachen (sit venia verbo)
Abdruck der Hand am Halse erwarten können, als vielmehr zahlreiche
Hautaufschürfungen verschiedenster Art, die selbst an vom Kehlkopf
entfernteren Stellen sich bemerkbar machen. Die Befunde, welche sich
an der erwürgten Prostituirten fanden, über welche wir in der Wiener
med. Wochenschr., 1882, Nr. 29 u. ff., berichteten, haben wir dort
dargestellt. Bei kleinen Kindern, insbesondere neugeborenen, kann die
erwürgende Hand eines Erwachsenen den +ganzen+ Hals umfassen, was die
Lage und Anordnung der Fingernägelabdrücke beeinflusst, welche sich, je
nachdem der Hals von hinten, von der Seite oder von vorn umfasst wurde,
vorn oder seitlich am Halse oder im Nacken sich finden können. Fig. 115
zeigt einen solchen Fall.
[Illustration: Fig. 115.
Befunde, insbesondere Fingernägelabdrücke, am Halse eines
eingestandenermassen erwürgten Neugeborenen.]
Die ungleichmässige und zugleich heftige Compression des Halses
bewirkt fast immer tiefere Läsionen am Halse. So fanden wir in allen
unseren Fällen Suffusionen im Unterhautgewebe unter einzelnen der
Hautaufschürfungen, ebenso wiederholt Suffusionen in den tieferen
Weichtheilen, so am Unterkieferrande, über dem Lig. thyreohyoideum und
in der Scheide der Vorderhalsmuskeln.[362] Zweimal fanden wir Bruch des
Kehlkopfes und einmal einen Bruch des Zungenbeins; in einem neueren
Falle, wo der Thäter nachträglich noch auf den Hals getreten war,
Fractur beider Kehlkopfhörner, des Adamsapfels entlang seiner Kante und
einen Doppelbruch der Spange des Ringknorpels. Dass beim Würgen auch
die Kopfschlagadern comprimirt und verletzt werden können, beweisen
zwei interessante Fälle +H. Friedberg+’s („Ueber ein neues Zeichen des
Erwürgungsversuches“, Virchow’s Arch. 1880, LXXIX), in deren einem
bei der betreffenden erwürgten Person ein Bluterguss in der Wand der
einen Carotis unterhalb ihrer Theilung, in dem anderen ausserdem
eine Ruptur der Intima gefunden wurde. +F. Falk+ („Zur Casuistik des
Strangulationstodes.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, pag.
279) fand bei einem durch Erdrosseln und Erwürgen getödteten Manne ein
5 Pfennig grosses Extravasat im linken Musculus geniohyoideus und eine
hämorrhagische Infiltration der linken Tonsille.
Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von
Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren
Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen
fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wie +Schnitzler+ einen solchen
Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der
Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität
verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch
indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden
entstehen können, haben wir oben (pag. 471) erwähnt und wurde auch
von +Patenko+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.
Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in
jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig,
und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben,
da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock
erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders
geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.
Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können
sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom
Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste
Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten
Misshandlungen herrühren können.
In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten
erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt,
Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und
fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau
betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut,
ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am
rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken
und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche
sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie
sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch
gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr
gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich
in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte
und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme
bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl
als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall
bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie
aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen
Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die
Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das
betreffende Gefäss entstanden seien.
[Sidenote: Scheinb. Würgespuren.]
Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am
Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein von +Liman+
und auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum,
welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten
Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine
Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen,
durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen
verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden,
während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen
herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den
Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und
regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage
nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch
weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit
Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte,
ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.
[Sidenote: Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.]
Die +Erscheinungen+, welche +bei wiederbelebten Strangulirten+ oder
bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt
worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.
Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter
oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif,
dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation,
insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges,
proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden,
so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen
und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in
oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach
Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur
ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und
kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden
waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken
sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen,
Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann
dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und
aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich
somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen
derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als
beim Erhängen. Bei +Gurlt+ (Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag.
352) finden sich einige solche Fälle. +C. Majer+ (Friedreich’s Bl.
1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei
einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden
waren für Hysterie gehalten worden. In einem von +Pellier+ (Virchow’s
Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete
4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter
einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt
werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem
Falle +Maschka+’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse
Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine
diffuse Halsphlegmone von stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass
ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass
sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima
carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden
werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige
Beobachtung enthält.
Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen
Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich
selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode
führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten,
nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben
zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med.
Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns
auf +Meynert+’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb,
ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am
Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst
auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen
während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt
beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen
im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst auf
+Schrötter+’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom
Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach
dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so
dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich
rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach
excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und
Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes
beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem
25jährigen Mann, über welchen +Griesinger+ (Patholog. u. Ther. d.
psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein
nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still
und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte
rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck
scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne
Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt
das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen von +Moreaud+
(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann
nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen,
erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach
verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten,
schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. -- +Tardieu+
(Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten
Erhängten zweitägigen Sopor, hierauf Blasen- und Mastdarmlähmung
mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in
einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch
durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten
Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen
Punkten des Gesichtes. -- +Petřina+ (Prager med. Wochenschr. 1880,
Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu
erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother
Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit
hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen
Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige
Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen,
somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli
schliessen lassen. -- Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im
Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten
Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb.
1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887
obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in
bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten
durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es
war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre
nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische
Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter
Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere
Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems
bei wiederbelebten Erhängten bringt +J. Wagner+ (Jahrb. f. Psych.
1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont
namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor
Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal),
welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit
vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364] In der letzterwähnten
Publication berichtet +Wagner+ über einen jungen Mann, der
unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich
erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte
darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung,
Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des
Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der
junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war,
was jedoch +Wagner+ ausschliessen konnte.
Tod durch Ertrinken.
Wird der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Respirationsöffnungen
durch ein flüssiges Medium abgesperrt, so dass Erstickung erfolgt,
so spricht man von Tod durch Ertrinken. Damit dieser erfolge, ist es
nicht nothwendig, dass der ganze Körper in die betreffende Flüssigkeit
hineingerathe, sondern es genügt selbstverständlich, wenn nur der Kopf,
ja selbst nur das Gesicht in dieselbe zu liegen kommen. Allerdings
ist erstere Art des Ertrinkens die häufigste, aber auch letztere
keineswegs selten, namentlich bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen,
die, wie z. B. Berauschte, oder vom epileptischen Anfall Ergriffene
oder anderweitig Hilf- oder Bewusstlose, selbst in ganz seichten Lacken
u. dergl. ertrinken können. Das Ertrinken kann ausser wie gewöhnlich im
Wasser, in allen möglichen anderen Flüssigkeiten geschehen, von denen
insbesondere die Abortjauche zu nennen ist, in welcher zwar seltener
Erwachsene, desto häufiger aber Kinder, namentlich Neugeborene, ihren
Tod zu finden pflegen.
Den Vorgang beim Ertrinkungstode haben insbesondere +F. Falk+[365] und
+Bert+[366] experimentell geprüft. Diesen sowohl als unseren eigenen
Beobachtungen zufolge können wir bei dieser Todesart drei Stadien
unterscheiden. Im ersten hält das Versuchsthier den Athem durch wenige
Augenblicke ein, das zweite ist das Stadium der Dyspnoe und das dritte
jenes der Asphyxie.
Das Einhalten des Athems im +ersten+ Stadium geschieht wohl
meistens instinctiv, doch fand +F. Falk+, dass auch der durch
die plötzliche Einwirkung des Wassers veranlasste Hautreiz eine
reflectorische Respirationslähmung bewirke, die, wenn das Thier
bereits durch frühere Versuche erschöpft war, in andauernden
Respirationsstillstand übergehen konnte, woraus +Falk+ schliesst,
dass Aehnliches auch beim Menschen, wenn Ermattung, psychische
Aufregung u. dergl. Einflüsse dem Gerathen in’s Wasser vorhergingen,
oder auch bei Neugeborenen sich ereignen könne. Im +zweiten+ Stadium
tritt Dyspnoe ein, bei welcher anfangs tiefe, jedoch kurze und
von sofortigen Exspirationen gefolgte Inspirationen eintreten,
während später krampfhafte Exspirationen sich einstellten, ein
Verhalten, das analog ist demjenigen, das man bei der Dyspnoe anderer
Erstickungsformen ebenfalls beobachtet. Im Anfang der Dyspnoe sind
sowohl Bewusstsein als Reflexe erhalten und die kurzen stossweisen
Exspirationen, die den ersten Inspirationen folgen, geschehen
offenbar reflectorisch durch den Reiz des die Stimmritze berührenden
Wassers. Das exspiratorische Stadium der Dyspnoe lässt sich beim
Ertrinken ungleich deutlicher unterscheiden, als bei anderen
Erstickungsformen, da der jedesmalige Exspirationskrampf durch
Ausstossen von feinblasigem Schaum markirt wird. Convulsionen treten
fast immer auf, doch sind sie von verschiedener Heftigkeit. Wir haben
sowohl klonische als Streckkrämpfe beobachtet. Im +dritten+ oder
asphyctischen Stadium finden wir Bewusstlosigkeit und Darniederliegen
der Reflexe, und begegnen im Anfang desselben jenen tiefen, in langen
Intervallen sich wiederholenden Inspirationen, die mit Aufreissen
des Mundes und Zusammenkrümmen des Körpers verbunden sind, die wir
oben als terminale Athembewegungen bezeichnet haben. Letztere lassen
sich beim Ertrinkungstode besonders deutlich verfolgen und treten
in der Mehrzahl der Fälle auf, dauern jedoch nicht immer gleich
lange und bleiben mitunter ganz aus, ohne dass man andere als innere
(individuelle) Bedingungen dieser Differenzen annehmen kann.
[Sidenote: Aeussere Befunde bei Ertrunkenen.]
Als +äussere Leichenbefunde+ bei Ertrunkenen sind folgende zu
erwähnen:
1. Die auffallende +Kälte+ der Leiche. Dieses zuerst von +Mertzdorf+
hervorgehobene Symptom erklärt sich aus der stärkeren Durchfeuchtung
der Haut und den stärkeren Wärmeverlusten durch die rege
Wasserverdunstung. Diese Erscheinung beweist selbstverständlich nicht
den Ertrinkungstod, da sie auch zu Stande kommen wird, wenn ein Körper
erst als Leiche in das Wasser gelangte.
2. Eine auffallende +Blässe+ der Leiche, wie sie von älteren
Autoren hervorgehoben und auf stärkere Contraction der Hautgefässe
zurückgeführt wurde, konnten wir nicht beobachten, häufig dagegen
erscheinen die Leichenflecken und mitunter die ganze Haut auffallend
hellroth, wenn die Leiche in sehr kaltem Wasser gelegen ist, namentlich
also im Winter.
3. +Ecchymosen in der Conjunctiva+ und in der Gesichtshaut haben wir
bei Wasserleichen nur ganz ausnahmsweise gesehen, dagegen dieselben
wiederholt bei Individuen, besonders Kindern, beobachtet, die in
Abortjauche oder ähnlichen dicklichen Flüssigkeiten erstickt waren.
4. +Schaum vor Mund und Nase+ ist bei Ertrunkenen häufig, in frischen
Fällen feinblasig und wenn das Ertrinken in gewöhnlichem Wasser
geschah, rein weiss.
[Sidenote: Gänsehaut.]
5. Die sogenannte +Gänsehaut+ ist bei Ertrunkenen ein sehr constanter
Befund. Sie ist offenbar ein Effect der Contraction der glatten
Muskelfasern der Haut, wodurch die Mündungen der Haarbälge (und
Hautdrüsen) stärker hervortreten. Es kann als sichergestellt angenommen
werden, dass diese Contraction noch während des Lebens, theils in Folge
der Kälte des Wassers, theils in Folge des Affectes, sich entwickelt,
da es bekannt ist, dass beide diese Momente während des Lebens Gleiches
bewirken, und das Persistiren dieser Erscheinung wird so gedeutet,
dass die contrahirten Muskelfasern nach dem Tode nicht erschlaffen,
sondern in ihrem contrahirten Zustande von der Todtenstarre
ergriffen werden. Trotzdem ist die Gänsehaut für den Ertrinkungstod
nicht charakteristisch, da sie sich nicht selten auch nach anderen
Todesarten, insbesondere plötzlichen, findet und auch bei Ertrunkenen
nicht immer in gleicher Intensität zur Entwicklung gelangt. Ueberdies
kann sich die Gänsehaut auch erst postmortal bilden, wie einschlägige
Beobachtungen Anderer (+Robin+’s) und unsere Versuche ergeben haben.