[Sidenote: Mord durch Erdrosseln.]

Die sonstige Beschaffenheit der Strangfurche bei Erdrosselten ist die

gleiche, wie sie sich bei Erhängten je nach dem Grade der Compression,

der Beschaffenheit des Stranges u. s. w. ergeben kann. Suffusionen

sind, ausgenommen bei Kindern, ebenfalls selten und haben sowohl in

den meisten unseren, als in den zahlreichen von +Casper+ und +Liman+

beobachteten Fällen gefehlt. Auch Verletzungen tieferer Organe des

Halses wurden beim Erdrosseln nur ausnahmsweise beobachtet, obwohl

zugestanden werden muss, dass sie beim Erdrosseln häufiger entstehen

können als beim Erhängen, da der Strang leichter auf den Kehlkopf

oder auf die Trachea zu liegen kommt, als bei letzterer Todesart, und

weil die Zerrung der Theile im Allgemeinen eine stärkere und weniger

gleichmässig und in einem Moment sich vollziehende ist als beim

Erhängen.

Der Mord durch Erdrosseln ist nicht gar selten, bei Kindern, besonders

neugeborenen, sogar verhältnissmässig häufig und zweifellos auch bei

Erwachsenen nicht besonders schwierig auszuführen, da, wie insbesondere

die Erfahrungen bei den „Garotte robberies“ gelehrt haben, und auch aus

der Analogie dieser Todesart mit dem Erhängen geschlossen werden kann,

die Bewusstlosigkeit und daher Hilflosigkeit der Betreffenden, wenn die

Schlinge rasch und mit Kraft zugezogen wurde, in wenigen Augenblicken

eintritt. Daher kann eine solche Tödtung ganz wohl erfolgen, ohne dass

Spuren einer anderen Gewalt oder Zeichen geleisteter Gegenwehr sich

finden müssen, namentlich dann, wenn die Betreffenden im Schlafe oder

während eines Rausches oder dadurch erdrosselt wurden, dass ihnen die

Schlinge unversehens von rückwärts über den Hals geworfen und sofort

zusammengezogen worden war. Die meisten der bisher beobachteten Fälle

haben gelehrt, dass der Thäter sich meist mit dem einfachen Erdrosseln

nicht begnügt, sondern dasselbe mit Würgen combinirt, wodurch in der

Regel Befunde entstehen, die für sich geeignet sind, die Einwirkung

fremder Hand zu verrathen.[359]

[Sidenote: Selbsterdrosselung.]

Selbstmord durch Erdrosseln kommt nur ganz ausnahmsweise vor.

+Casper+-+Liman+ beschreiben vier Fälle, und mehrere hat +Maschka+

(Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 22-26) publicirt. Wir selbst haben

drei solche Fälle obducirt, die wir unten näher beschreiben. Einen

vierten hat +Haberda+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1893, V,

229) mitgetheilt. Die Seltenheit derselben ist vielleicht nur eine

zufällige; denn es scheint uns, dass es verhältnissmässig leicht ist,

durch eigenhändiges Zusammenschnüren des Halses mit einem Würgeband die

Luftwege und wenigstens die venösen Gefässe bis zur Undurchgängigkeit

zu comprimiren und rasch Bewusstlosigkeit zu bewirken, worauf, wenn

die Zusammenschnürung mittelst eines Knotens oder Knebels oder

überhaupt auf solche Art geschah, dass sie durch den Eintritt der

Bewusstlosigkeit nicht unterbrochen wurde, nothwendig der Tod erfolgen

muss. Damit stimmt auch die Ansicht +Jacquier+’s[360] überein, welcher

17 Fälle von Selbsterdrosselung beschreibt und dazu bemerkt, dass die

Seltenheit dieser Selbstmordart nicht von wirklicher, sondern von

eingebildeter Schwierigkeit herrühre, was dadurch erwiesen wird, dass

die Zahl der sich selbst Erdrosselnden in jenen Ländern eine viel

grössere ist, wo die Todesstrafe durch Erdrosseln (garrot) dazu die

Idee und sozusagen das Beispiel gibt.

Der erste der von uns obducirten Fälle von Selbsterdrosselung betraf

ein 20jähriges, erst nachträglich agnoscirtes Dienstmädchen, welches

am 15. April 1878 in eine öffentliche Badeanstalt gekommen war und

sich in der ihr zugewiesenen Cabine eingeschlossen hatte. Nachdem

sie nach Verlauf einer halben Stunde auf Klopfen und Rufen nicht

antwortete, wurde die Cabine gewaltsam eröffnet und die Unbekannte

nackt in der Badewanne gefunden, in der Art, dass der Kopf unter

Wasser sich befand und das Gesäss aus letzterem hervorragte. Der Hals

war mit einem dicken, in drei Touren herumgeschlungenen und vorn am

Halse zweimal geknoteten Zuckerspagat so fest zusammengeschnürt,

dass die Haut wulstartig über denselben hervorragte und mit Mühe ein

Messer zwischen den Spagat und die Haut zu bringen war. Das Gesicht

war blauroth angeschwollen und, wie der Polizeibericht angab, dadurch

bis zur Unkenntlichkeit entstellt.

Bei der Obduction fand sich eine auffallende Cyanose des Gesichtes

und der oberen Hälfte des Halses, die an der Strangfurche sich scharf

abgrenzte. Die Augenlider gedunsen, mit punktförmigen Ecchymosen

dicht besetzt. Die Bindehaut injicirt und stark ecchymosirt. Rings um

den Hals verlief in der Höhe des unteren Endes der Kehlkopfkante eine

mehrfache, der Dicke einer Rebschnur entsprechende Strangfurche, von

theils blasser, theils pergamentartig vertrockneter Beschaffenheit,

deren äusserer Verlauf aus Fig. 113 und 114 zu ersehen ist.

Die weichen Schädeldecken waren sehr blutreich, mit Ecchymosen

durchsetzt. Hirn und Hirnhäute sind blutreich. Im Unterhautzellgewebe

und im Bindegewebe zwischen den Muskeln, entsprechend der lividen

Verfärbung des Halses, zerstreute mohnkorn- bis hanfkorngrosse

Ecchymosen (auch im Nacken), ferner eine bohnengrosse, entsprechend

dem oberen Theile des rechten M. hyothyreoideus unter dessen

Scheide, der Muskel selbst an dieser Stelle gequetscht und mit Blut

infiltrirt. Je eine linsengrosse Ecchymose zwischen den beiden M.

cricothyreoidei und dem unteren Rande des Schildknorpels, die Spange

des Ringknorpels rechts von der Mitte leicht nach einwärts geknickt.

Zahlreiche Ecchymosen in der Adventitia und im umgebenden Bindegewebe

der Carotiden entsprechend ihrer Bifurcation. Zungenbein unverletzt,

Schleimhäute des Halses ecchymosirt. Sonst ausgesprochener

Erstickungsbefund. (Nähere Beschreibung des Falles nebst Bemerkungen

über Selbsterdrosselung in der „Wiener med. Presse“, 1879, Nr. 1-6.)

[Illustration: Fig. 113.

Fall von Selbsterdrosselung. Seitenansicht.]

Der zweite unserer Fälle betraf eine 33jährige, verwitwete Wirthin

M. K., welche am Morgen des 20. März 1880 in ihrem Schanklocale auf

der Erde liegend todt aufgefunden wurde. Die Leiche lag auf dem

Rücken und war halb bekleidet. Im Munde befand sich ein aus einer

kleinen Serviette gebildeter Knebel, von welchem ein nur etwa 3 Zoll

langes Stück herausragte. Um den Hals war ein seidenes Tuch ziemlich

fest geknüpft, und nach dessen Entfernung fand man darunter eine

zweimal horizontal um den Hals geschlungene und am Kehlkopf zu einem

Knoten gebundene Zuckerschnur, von deren herabhängenden Enden das

eine eine 4-5 Cm. weite Schlinge bildete. Das Gesicht war gedunsen,

stark cyanotisch und aus beiden Ohren war eine ziemlich starke

Blutung bemerkbar. Die M. K. hatte eben menstruirt, war nach Aussage

von Zeugen in der letzten Zeit trübsinnig gewesen und soll sich

wiederholt geäussert haben: „dass man etwas erleben werde“. Auch war

sie mit ihrer nicht im Hause wohnenden Schwiegermutter im Streite,

weil diese sie zu einer Ehe zwingen wollte. Im Wäschkasten fand

sich ein von der Verstorbenen selbst geschriebener Brief folgenden

Inhalts: „Wertheste Frau Schwiegermutter! Die Vorwürfe, die Sie mir

machten, konnte mein Herz nicht länger ertragen, weil ich sie mir

nicht verdiente und schmerzte mich bis zu diesem Schritte. Der liebe

Gott wird mir verzeihen und mein armes, armes unschuldiges Kind zu

einer guten Christin werden lassen. O, Du armes, unvernünftiges Kind,

zürne Deiner unglücklichen Mutter nicht, aber sie konnte keinen

anderen Schritt thun. Gott segne Dich noch einmal, aber ich konnte

mir nicht helfen.“ Der Selbstmord war sonach zweifellos.

[Illustration: Fig. 114.

Fall von Selbsterdrosselung. Ansicht von vorne.]

Die Obduction ergab einen kräftigen Körper mit starkem Fettpolster,

Gesicht cyanotisch, durch punktförmige Ecchymosen wie gestichelt.

Die Bindehaut injicirt, zahlreiche bis linsengrosse und rechts

eine fast bohnengrosse Ecchymose enthaltend. In der Aushöhlung

beider Ohrmuscheln etwa ein Kaffeelöffel theils flüssigen, theils

geronnenen frischen Blutes, mit welchem auch beide Gehörgänge

gefüllt sind. Hals fett. An der Vorderfläche desselben eine

zwischen Kehlkopf und Zungenbein quer verlaufende, 2-3 Mm. breite,

blasse Furche, welche am vorderen Rande beider Kopfnicker sich

verliert. Am oberen Rande dieser Furche findet sich links neben

der Mittellinie eine quergestellte, 3 Mm. lange, 1 Mm. breite,

braunroth vertrocknete Stelle und einen Querfinger davon nach aussen,

ebenfalls dem oberen Rande der Furche entsprechend, eine gleiche,

mit einem linsengrossen, sugillirten Hofe umgeben. Rechts erscheint

der untere Saum der Furche vom vorderen Rande des Kopfnickers

beginnend in einer Länge von 3 Cm. und einer Breite von 1-2 Mm.

schmutzig violett verfärbt und die Oberhaut daselbst in mehrere,

in einer der Furche parallelen Reihe nebeneinander gestellte, mit

klarem Serum gefüllte Bläschen abgehoben, von denen zwei mittlere

wickenkorngross, die seitlichen hirsekorngross sind. Am rechten

Ellenbogen 3 Cm. lang eine schwach sugillirte Hautaufschürfung. In

der rechten Ellenbeuge zwei linienförmige, lange Hautkratzer. An der

Streckseite des linken Oberarmes neben und unter der Achselfalte

eine kreuzergrosse, bläuliche sugillirte Stelle. Schädeldecke

blutreich, stark ecchymosirt, ebenso beide Schläfemuskeln durch bis

linsengrosse Ecchymosen wie getigert. Hirn und Hirnhäute blutreich.

Die Schleimhaut beider Paukenhöhlen ecchymosirt, im Lumen der

rechten flüssiges Blut. Trommelfelle unverletzt, doch jederseits ein

kleiner Riss im Epidermisüberzuge. Die Epidermis der hintersten

Partien beider äusserer Gehörgänge durch flüssiges Blut blasig

abgehoben, stellenweise geborsten. Im Unterhautzellgewebe unter der

Strangfurche keine Blutaustritte, wohl aber ein linsengrosser am

vorderen Rande des linken Kopfnickers unter dessen Scheide, sowie je

ein bohnengrosser in den Nackentheilen des M. cucullaris unterhalb

dessen äusserer Scheide. Im Rachen und Kehlkopf blutiger Schleim. Die

Schleimhaut dunkelviolett. Kehlkopf und Zungenbein unverletzt. Lungen

angewachsen, blutreich. Herz contrahirt mit punktförmigen Ecchymosen.

Bemerkenswerth ist in beiden Fällen die hochgradige Blutstauung am

Kopfe, die durch besonders starke Cyanose, Ecchymosenbildung und im

zweiten Falle sogar durch Blutung aus den Ohren sich kundgab und sich

daraus erklärt, dass durch das Würgeband vorzugsweise die Venen des

Halses und weniger oder vielleicht gar nicht die Carotiden comprimirt

worden sind.

Einen instructiven Fall von Selbsterdrosselung enthält +Henke+’s

Zeitschrift, 1843, pag. 135, der sich an den bekannten des General

Pichegru anschliesst.

Die Leiche eines Corporals, der wegen Dienstvergehen Bestrafung

zu fürchten hatte, wurde in einem Gebüsche unter einem Baume auf

dem Gesichte liegend gefunden. Zu beiden Seiten des Vorderhalses

standen die Enden eines gewöhnlichen Soldatensäbels vor. Fünf Fuss

von dem Kopfe der Leiche stand ein Baum mit einem in der Höhe von

10 Fuss abgehenden horizontalen starken Aste. An diesem war das

eine Bein einer leinenen Hose fest angebunden, während das andere

bis auf den Boden herabhing. Die Hosennaht war im Spalt auf 1½

Fuss eingerissen. Die Kleider der Leiche waren geordnet. Als man die

Leiche umdrehte, fand man um den Hals ein baumwollenes Tuch fest

zugeschnürt, aus welchem nach vorn eine Schlinge gebildet war, in

welcher ein Militärsäbel mit der Scheide steckte. Rechts neben dem

Kehlkopf war das Tuch zu einem festen Knoten geknüpft. Der unter

das Tuch gesteckte Säbel war offenbar mehrmals herumgedreht worden,

und stak so fest, dass er erst herausgezogen werden konnte, nachdem

man die Klinge aus der Scheide entfernt hatte. Nach mühsamer Lösung

des Knotens des Tuches fand sich am Halse eine horizontal um den

Hals und gerade über den Kehlkopf ziehende, tief eingedrückte, ¾

Zoll breite Rinne, mit einer Ausbreitung, die dem Knoten des Tuches

entsprach. Die Leiche war bereits stark faul und wurde nicht secirt,

so dass über das weitere Verhalten der inneren Organe am Halse

nichts zu ersehen ist. Offenbar hatte sich der Mann früher an seiner

Hose zu erhängen versucht, und da diese die nöthige Tragkraft nicht

besass, sondern im Schlitz zerriss, mit dem um den Hals gelegten und

durch den Säbel als Knebel zusammengeschnürten Tuch sich erdrosselt,

wobei der vorspringende Unterkiefer das Zurückschnellen des Säbels

verhindert hatte.

Ein anderer, nicht minder instructiver Fall wird von +Benetsch+

in der Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1862, XXI, pag. 351

mitgetheilt, der in einigen Beziehungen an den zweiten der von

uns obducirten Fälle erinnert. Ein Matrose kam in ein Gasthaus,

verlangte den Schlüssel vom Abort und wurde dort nach einer halben

Stunde sitzend und todt gefunden. Er hatte früher versucht, mit

einem Federmesser sich die Adern zu durchschneiden und hatte sich

7 Schnitte am linken Handgelenk beigebracht. Um den Hals war ein

halbseidener Matrosenshawl mit einem Knoten fest zugebunden und fest

um den Hals zugezogen. Das eine Ende des Shawls war in der Länge von

2 Fuss in den Mund hineingestopft und die Zähne hielten dasselbe so

fest, dass es nur mit Mühe entfernt werden konnte. Um den Hals fand

man 30 Stunden nach dem Tode eine Strangfurche horizontal verlaufend,

welche unter dem Kehlkopfe verlief, daselbst 2½ Zoll breit und

lederartig vertrocknet war, gegen den Nacken zu sich aber in einen

blos ½ Zoll breiten Streifen verschmälerte.

[Sidenote: Fälle von Selbsterdrosselung.]

Ein interessanter Fall von Selbsterdrosselung nach Selbstmordversuch

durch Halsabschneiden wird von +Schönfeld+ in Brüssel (Annal.

d’hygiène publ. 1879, pag. 257) mitgetheilt. Der Strick fand

sich noch in den Händen der Leiche und davon Eindrücke am Rücken

der linken Hand. Auch verdient ein von +Tardieu+ (l. c. 206)

mitgetheilter Fall +Rendu+’s Erwähnung, weil bei der betreffenden

Person (Frau) an der rechten Hand 4 Finger fehlten und diese

trotzdem im Stande war, sich mit einem seidenen Halstuch zu

erdrosseln. In Friedreich’s Blättern 1889 wird von +Bollinger+

nebst einem interessanten Fall von Erhängen im Liegen auch eine

Selbsterdrosselung in liegender Stellung abgebildet. Die um den

Hals gelegte und mit dem einen Ende am Bettpfosten befestigte lange

Schlinge war durch Anstemmen der Füsse gegen letzteren zugezogen

worden.

[Sidenote: Zufällige Strangulation.]

An die Lehre von der Strangulation mittelst eines Würgebandes wollen

wir noch anschliessen, dass sowohl Erhängen als Erdrosseln auch

zufällig vorkommen kann.

+Taylor+ erwähnt eines Knaben, der sich erhängte, als er, von einer

Hinrichtung kommend, den Gang derselben versuchen wollte; ebenso

eines anderen, der beim Spielen zufällig in eine Schlinge gerieth

und hängen blieb, dann einen ähnlichen Fall von einem Manne, der

in seinem Zimmer Turnübungen an einem Seile anzustellen pflegte.

Man fand ihn hängend, das Seil nicht blos um den Hals, sondern

auch mehrfach um den Körper geschlungen. Nach +Tardieu+ (Annal.

d’hygiène publ. 1870, XXXIII, pag. 98) soll +Bacon+ einen Versuch,

den er anstellte, um den Vorgang beim Erhängen zu studiren, fast mit

dem Tode bezahlt haben, da er nur durch zufällige Hinzukunft eines

Freundes gerettet wurde.

Von +Zülch+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1894, pag. 190) werden zwei

bemerkenswerthe Fälle von zufälligem Erhängen mitgetheilt. Der

eine betraf einen 13jährigen Knaben, der, um nach seinem Vater

auszuschauen, mit stark benützten, daher sehr glatte Sohlen

besitzenden Schlappen auf eine Leiter gestiegen, ausgerutscht und

mit seinem Shawl an einem Haken hängen geblieben war; der zweite

betraf einen Knecht, der in betrunkenem Zustand von einer steilen

Bodentreppe herabgefallen war, und in dem Winkel, welchen die

geländerlose Treppe mit einem Pfahl bildete, am Halse hängend und

todt gefunden wurde. Auch zufällige Erdrosselungen sind wiederholt

vorgekommen.

[Sidenote: Zufällige u. simulirte Strangulation.]

So berichtet +Taylor+ von einem Knaben, der sich damit unterhielt,

dass er ein schweres Gewicht im Zimmer an einer um den Hals gelegten

Schlinge herumtrug. Man fand ihn auf einem Stuhle sitzend todt.

Das Gewicht war hinter die Stuhllehne gerutscht und hatte den Hals

zugeschnürt. Ferner von einem Mädchen, welches einen Korb mit Fischen

mittelst eines um den Hals geschlungenen Riemens trug. Man fand

sie an einer niedrigen Mauer sitzend und todt. Der Riemen ging um

den Hals und war durch die Schwere des Korbes zugeschnürt, welcher

über die Mauer nach hinten zu heruntergefallen war. Wir obducirten

ein 7 Monate altes, kräftiges Kind, welches von seinem Bettchen

herabgerutscht war und mit dem Kopfe zwischen zwei Sprossen eines

angestellten Stuhles steckend und mit dem Vorderhalse auf dessen

Querleiste liegend todt gefunden wurde. Die Obduction ergab eine

schwache Furche am Halse und Erstickungsbefunde. Andere Beispiele von

zufälliger Strangulation finden sich bei +Casper+-+Liman+ (l. c. 729)

und +Maschka+ (l. c. 608 und 623). -- Auch Simulationen von Erhängen

oder Erdrosseln kommen vor. Ein Fall letzterer Art war der von +Roux+

in Montpellier (Maschka’s Handb. I, 627) und über einen Inculpaten,

der, um die simulirte Geisteskrankheit glaublicher zu machen,

Selbsterhängen vorzutäuschen versuchte, dabei aber trotz allem

Raffinement das Bewusstsein verlor, berichtet +Laurent+ (Virchow’s

Jahrb. 1888, I, pag. 463).

[Sidenote: Zufällige Druckstreifen am Halse.]

Noch sei erwähnt, dass etwas fester am Halse anliegende Gegenstände,

wie Hemdkrägen, Bänder, Schnüre, ebenfalls einen streifenförmig um

den Hals verlaufenden Eindruck hinterlassen können. Es ist dies dann

ein blasser, weicher, meist flacher Streif, der aber auch, wenn der

Hals durch Fäulniss anschwillt und das Band nicht nachgibt, sich

rinnenartig vertiefen kann. Bei faulen Wasserleichen hat man nicht

selten Gelegenheit, dies zu beobachten. Die Provenienz eines solchen

Streifens wird sich bei einiger Aufmerksamkeit leicht constatiren

lassen.

Auch jene anämischen Streifen am Halse, die der Tiefe gewisser querer

Hautfalten, namentlich bei wohlgenährten Personen, insbesondere aber

bei Kindern, entsprechen, sind unschwer als solche zu erkennen, da

man beim Strecken und Beugen des Halses sich überzeugen kann, dass

sie einer solchen Hautfalte ihre Entstehung verdanken. Diese Streifen

sind in der Regel weich und blass, anämisch; war jedoch die Stelle,

wie bei kleinen Kindern häufig, nässelnd (Intertrigo), so kann sie

nach dem Tode eintrocknen und mumificirt erscheinen, worauf sehr

zu achten ist, da uns thatsächlich ein Fall vorkam, wo eben der

lederartigen Beschaffenheit wegen eine solche natürliche Furche für

eine Strangfurche gehalten wurde.

[Sidenote: Furchenartige Eindrücke am Halse.]

Auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals eines Kindes

kann eine Strangfurche entstehen, entspricht aber dann der Breite

der Nabelschnur, ist weich und lässt sich leicht ausgleichen; auch

konnten wir in einem solchen Falle deutlich einen vom Halse über die

Brust gegen den Nabel zu verlaufenden blassen Streifen unterscheiden,

der die Provenienz der Furche am Halse aufgeklärt hätte, wenn auch

nicht die Schnur noch um den Hals geschlungen gefunden worden wäre.

Auf eine andere Möglichkeit der Entstehung von Strangfurchen, ohne

dass eine Strangulation in vivo stattgefunden hätte, werden wir beim

Ertrinkungstod aufmerksam machen.

3. Das Erwürgen.

Das Erwürgen geschieht durch Compression des Vorderhalses, insbesondere

der Kehlkopfgegend mit der Hand, entweder in der Weise, dass die

betreffende Hand um den Kehlkopf sich zusammenkrallt und diesen

seitlich comprimirt, wobei, wie +Langreuter+ bei seinen oben erwähnten

Beobachtungen mit dem Kehlkopfspiegel constatirte, schon ein äusserst

geringer Druck zum vollkommenen Verschluss der Stimmritze genügt,

oder indem derselbe, oder der Zungengrund, gegen die Wirbelsäule

angedrückt oder nach oben gedrängt wird. Beide Vorgänge verbinden sich

in der Regel gleichzeitig, wobei meistens Kopf und Nacken gegen eine

feste Unterlage angepresst oder mit der anderen Hand der würgenden

entgegengedrückt werden.

[Sidenote: Erscheinungen nach Compression des Kehlkopfs.]

Ein solcher Verschluss genügt natürlich für sich allein, um in

wenigen Augenblicken Erstickung zu bewirken. Trotzdem kann noch ein

anderes Moment beim Erwürgen eine Rolle spielen, und zwar weniger

die Compression der Gefässe am Halse, die meist gar nicht oder

nur einseitig und keineswegs gleichmässig erfolgt, wohl aber die

traumatische Reizung peripherer Vagusendigungen, insbesondere jener

des N. laryngeus superior. Letzteren hat bereits +J. Rosenthal+ als

respiratorischen Hemmungsnerv bezeichnet und +Claude+-+Bernard+ hat

gefunden, dass thatsächlich durch traumatische Reizung des N. laryng.

super. plötzlicher Athemstillstand erzeugt werden könne. Solche

Versuche hat später +F. Falk+[361] mit gleichem Erfolge wiederholt

und auch wir haben ebenfalls solche Resultate erzielt, wenn wir bei

tracheotomirten Hunden den Kehlkopf mit dem Finger zusammenpressten,

wobei wir allerdings, ebenso wie +Falk+, fanden, dass, wenn mit dem

Druck sofort nachgelassen wurde, der Athemstillstand nur einige

Augenblicke dauerte, indem die Respiration wiederkehrte, dass aber,

wenn der Druck fortgesetzt wurde, nach kurzem Athemstillstand Dyspnoe

sich einstellte, die dann aber meist kürzer dauerte als bei einfachem

Verschluss der Trachea. Auch nach Reizung der Endigungen des N.

recurrens beobachtete +Falk+ Aehnliches, ebenso konnte +Bert+, wie

wir bereits oben erwähnt haben, bei Thieren (Enten) sofortigen Tod

hervorrufen, wenn er die Luftröhre zusammenschnürte, und schreibt

dieses der centripetal fortgeleiteten Erregung der Nervenendigungen zu.

Dass auch +Fischer+ den Shock nach Contusion des Kehlkopfes hervorhob,

haben wir bei Besprechung der Kehlkopfverletzungen angeführt.

Von diesen Beobachtungen ist bei der Beurtheilung des Erwürgungstodes

beim Menschen jedenfalls Notiz zu nehmen, umsomehr, als mit Rücksicht

auf die Angaben von Angeklagten die Frage, ob schon ein einmaliges

Zufassen an den Hals eines Individuums, respective ein plötzliches,

aber vorübergehendes Zusammendrücken des Kehlkopfs den Tod bewirken

könne, bereits durch +Casper+ (l. c. II, 653) ventilirt und dahin

beantwortet worden ist, dass ein solcher Hergang zwar möglich, aber

nicht wahrscheinlich sei. Gegenwärtig müssen wir mit Rücksicht auf

die erwähnten experimentellen Beobachtungen die schon von +Casper+

zugestandene Möglichkeit noch mehr zugeben, und wenn wir auch gegenüber

der Angabe, dass schon durch ein einmaliges Zudrücken des Kehlkopfes

der Tod herbeigeführt wurde, höchst vorsichtig sein werden, so müssen

wir doch zugestehen, dass eine sofortige Bewusstlosigkeit nach einem

solchen Insult eintreten kann.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 64 / 132 段