auf einem Heuboden erhängt hatte, und zwar an einem dicken Seil,
welches zwischen den Dachsparren hinweggespannt war. Ueber dieses
hatte er ein Tuch hinüber geworfen und die Enden desselben unter
dem Kinn zusammengeknüpft. In dieser einfachen, gewissermassen ein
um die Ohren gebundenes Tuch darstellenden Schlinge hing er in der
Weise, dass die Knie etwa einen Schuh von dem am Boden liegenden Heu
abstanden, die Fussspitzen aber den Boden berührten.
Eine ähnliche knieende Stellung, jedoch mit noch mehr gebeugten
Knieen, zeigt Fig. 105 (+Marc+), auf welcher ein Mann dargestellt
ist, der in seinem Bette die Suspension vorgenommen hatte mittelst
eines Strickes, der um einen oberhalb des Bettes eingeschlagenen und
zur Befestigung der Bettvorhänge dienenden Nagel geschlungen war.
[Illustration: Fig. 100.
Selbstmord durch Erhängen. Weit auseinander gespreizte, den Boden
berührende Füsse.]
[Illustration: Fig. 101.
Selbstmord durch Erhängen. Der eine Fuss frei hängend, der andere auf
einem Stuhle aufruhend.]
In Fig. 106 (+Marc+) hängt die Leiche eines Mannes an einem Stricke,
der an einem in der Decke eines gewölbten Gefängnisses angebrachten
Fenstergitter befestigt ist. In Folge der geringen Höhe des letzteren
einerseits und der bedeutenden Länge des Strickes anderseits ist das
Gesäss kaum ein Schuh vom Boden entfernt und die Leiche scheint auf
diesem mit ausgestreckten Beinen zu sitzen.
Fig. 107 (+Tardieu+) betrifft einen Gefangenen, der sich an
einem Gashahn in der Art erhängt hatte, dass er, auf dem Boden
des betreffenden Locales vollkommen sitzend, mit ausgestreckten
Füssen gefunden wurde. Der Fall bot auch insoferne ein besonderes
Interesse, als aus dem Munde ein Leinwandtampon hervorragte,
welchen sich der Betreffende, offenbar in der Absicht, um den
Tod zu befördern, hineingepresst hatte. Ein solcher Befund ist
eine grosse Seltenheit und wurde von uns erst einmal beobachtet,
und zwar bei einer Geisteskranken, die sich in der Irrenanstalt
aufgehängt hatte. Von aussen war ausser der Strangfurche nichts zu
bemerken, beim Herausnehmen der Zunge aber fand man tief im Hals
einen hühnereigrossen und ebenso geformten Tampon, der aus einem
Stückchen Holz bestand, um welches Charpie und verschiedene Fetzen
herumgewickelt und mit einem Faden befestigt waren. Die betreffende
Frau hatte bereits zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, das
erste Mal durch einen Messerschnitt in die rechte Hüfte, das zweite
Mal dadurch, dass sie sich das vordere Drittel der Zunge mit einem
von einer Sardinenbüchse herrührenden Stück Blech abgeschnitten
hatte. Ausser dem ist uns ein Fall vorgekommen, wo der betreffende
Selbstmörder ein alter Herr, mit durch ein Sacktuch verhülltem Kopfe
und Gesichte hängend gefunden wurde.
[Illustration: Fig. 102.
Selbstmord durch Erhängen. Halbknieende Stellung. Gebundene Hände.]
[Illustration: Fig. 103.
Erhängen in hockender Stellung.]
Fig. 108 (eigene Beobachtung) ist ein interessantes Beispiel von
Erhängen in sitzender Stellung. Er betrifft einen 73jährigen
Mann, der mit seiner Frau und seiner erwachsenen Tochter im
gemeinschaftlichen Haushalt lebte. Eines Vormittags wurde er von
Letzterer auf der Kante einer 56 Cm. hohen Kiste in der Küche sitzend
bewusstlos gefunden, mit dem Rücken an einen Thürpfosten gelehnt.
Die Tochter war der Meinung, dem Vater sei übel geworden, rief die
Mutter herbei und beide bemühten sich, ihn mittelst Essigwaschungen
zu sich zu bringen. Erst während dieser Manipulation bemerkten sie,
dass er an einem Tuche hänge, welches beiläufig 35 Cm. über dem Halse
an einem Haken befestigt war. Das Tuch war mit seiner Mitte über
den Haken gelegt und die Enden unter dem Kinn zusammengeknüpft, und
dieser Verlauf hatte den Eindruck gemacht, wie wenn das Tuch nur
zufällig an dem betreffenden Haken hinge und dadurch das Uebersehen
der Sachlage veranlasst.
Fig. 109 (+Tardieu+) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der
sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art
aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und
der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein
von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu
Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die
Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern
horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche,
umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände
gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.
[Illustration: Fig. 104.
Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher
Suspensionsapparat.]
[Illustration: Fig. 105.
Erhängen in knieender Stellung.]
Fig. 110 (eigene Beobachtung) betrifft eine dem Trunke ergebene 51
Jahre alte Lumpensammlerin, die am Geländer einer der Eingangsstiegen
in den Alserbach-Hauptcanal erhängt gefunden wurde. Die Leiche befand
sich in halbliegender Stellung, indem der ganze Unterkörper der
leiterartigen, steilen Stiege auflag. Der Hals hing in der Schlinge
eines alten Strickes, der an den Nagel des Stiegengeländers geknüpft
war und deren Knoten +vor+ dem linken Ohre sich befand, so
dass die Strangfurche auch den Nacken umkreiste. Diese Umstände,
sowie durch Ratten veranlasste Abnagungen der Haut an den ineinander
gefaltenen Händen, die anfangs für vital entstandene Wunden gehalten
wurden, hatten zur Einleitung der gerichtlichen Obduction geführt.
[Illustration: Fig. 106.
Erhängen in halbsitzender Stellung.]
[Illustration: Fig. 107.
Erhängen in sitzender Stellung. Knebel im Mund.]
[Illustration: Fig. 108.
Erhängen in sitzender Stellung.]
[Illustration: Fig. 109.
Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken
gebundene Hände.]
Fig. 111 (eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in
liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt
wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die
Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend
todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein
Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange
verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die
Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und
der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht
die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise
um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde.
Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches
Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor
ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in
deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz
genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange
dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche
Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen
überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten
Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch
den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und
linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner
Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von
Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur
vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt
lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass
wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leiche gefunden
wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das
Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich
das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die
F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen
Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sie Fig. 111
darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende
Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem in
Fig. 110 abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende
Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht
im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem
an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung
der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich
vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren,
eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem
Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe
zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das
Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken,
somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da
ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden
Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen,
insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die
Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande,
in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen
können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den
Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben
konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage
gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurde das Gutachten
dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N.
sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.
Fig. 112 (Mittheilung von Dr. +Pontoni+). Beamter, der sich 1884 in
der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel
stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband,
das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken
einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel
umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende
Stellung zu liegen kam.
[Illustration: Fig. 110.
Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der
Schlinge vor dem linken Ohre.]
[Illustration: Fig. 111.
Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher
Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.]
Obgleich dem Gesagten zufolge zugegeben werden muss, dass ein
Selbsterhängen selbst an ganz niedrigen Gegenständen möglich ist, so
muss doch anderseits bedacht werden, dass, während das Aufhängen der
Leiche eines Erwachsenen in grösserer Höhe nicht so leicht ausführbar
ist, jenes an niedrigen Gegenständen ohne besondere Schwierigkeiten
effectuirt werden kann, so dass, wenn noch anderweitige Befunde sich
ergeben, die den Verdacht wecken, dass fremde Hand bei der Tödtung
des Betreffenden mitgespielt habe, eine solche Stellung mit dazu
beitragen kann, um diesen Verdacht zu bestärken. So kam vor einigen
Jahren in Wien ein Fall vor, wo ein Mann seine Frau auf einem Grasplatz
erdrosselt und dann die Schlinge, offenbar in der Absicht, einen
Selbstmord vorzutäuschen, an die biegsamen Zweige eines niedrigen
Strauches angebunden hatte, so dass die Leiche liegend gefunden wurde.
Ebenso bildet +Taylor+ (l. c. II, 72) eine Frau ab, deren Leiche am
Boden, mit dem Rücken an die Wand angelehnt, mit ausgestreckten Füssen
sitzt und um deren Hals eine Schlinge gelegt ist, die schief und in
beträchtlicher Länge zu einem hoch in der Mauer angebrachten Haken
führt. Bei dieser Frau fanden sich nicht blos mehrfache Sugillationen
und blutige Hautkratzer, sondern auch bei der inneren Untersuchung ein
1½ Zoll langer Riss in der Trachea, so dass der Fall als Mord sofort
klargestellt worden ist.
[Illustration: Fig. 112.
Selbstmord durch Erhängen an einem langen, um die Fussknöchel
gebundenen und über einen Querbalken zum Halse geleiteten Strick.
Gondelartige Stellung.]
[Sidenote: Vitale und postmortale Strangfurche.]
Gegenüber der Möglichkeit, dass Jemand erst als Leiche aufgehängt
worden sein konnte, liegt die Frage nahe, ob nicht aus der
Beschaffenheit der Strangfurche erkannt werden könne, ob Jemand
während des Lebens oder erst nach dem Tode an den Strang gekommen sei?
Leider ist von dieser Seite nur in seltenen Fällen eine Aufklärung zu
erwarten, da eine grosse Zahl von Versuchen, die sowohl von Anderen,
namentlich von +Casper+ (l. c. II, 657), als von uns angestellt wurden,
das übereinstimmende Resultat ergaben, dass die zwei Hauptformen der
Strangfurche, wie wir sie als bei Selbstmördern vorkommend beschrieben
haben, auch an der Leiche erzeugt werden können, und dies ist leicht
begreiflich, da die Strangfurche nur einen durch Compression erzeugten
Eindruck darstellt, der, wie wir gehört haben, nur ganz ausnahmsweise
Reactionserscheinungen, insbesondere Sugillation des Unterhautgewebes,
darbietet, und da die übrigen Bedingungen, die, wie erörtert wurde,
bei Selbstmördern einmal eine lederartig vertrocknete, harte, das
anderemal eine weiche Strangfurche erzeugen, an der Leiche Gleiches
bewirken können, umsomehr, als die mumificirte Strangfurche überhaupt
erst an der Leiche durch Vertrocknung zur vollen Entwicklung kommt.
+Neyding+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die
Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht
und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden,
denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen
grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hat +Bremme+ (ibidem,
XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter Leitung +Liman+’s und
+Skrzeczka+’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische
Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter
sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können,
wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen
Resultaten ist auch +Obtulowicz+ (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) und
+Maschka+ (l. c. 599) gekommen.
Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns
der Ansicht +Bremme+’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer
Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während
des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt
verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei
aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben
kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen
entstandene angetrocknete Extravasate und können die Beobachtung
+Neyding+’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten
oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der
Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte
Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur
kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v. pag. 528) für die
Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet
werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende
Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet,
aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen
gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche
deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut
bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet
und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt,
da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen
kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in
intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der
Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase
stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit
der von +Lesser+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2)
ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des
zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe
der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des
Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene
Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sich
auch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in
der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch
Hypostase sich verlieren kann.[357] Auch der oben beschriebene,
allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann
wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.
Wichtigere Aufschlüsse als von der Strangfurche allein sind eventuell
von den inneren Befunden am Halse zu erwarten. Da nämlich bei erhängten
Selbstmördern sich in der grössten Zahl der Fälle ein negativer
Befund ergibt, so ist ein solcher geeignet, die Annahme, dass nur ein
Selbstmord vorliegt, zu unterstützen, während, wenn sich Läsionen
der inneren Organe ergeben, desto mehr an eine andere Gewalt gedacht
werden muss, je weniger dieselben sowohl zufolge der allgemeinen
Erfahrung, als bei den Umständen des concreten Falles durch einfaches
Erhängen entstehen konnten. Dies gilt insbesondere von den Läsionen
des Kehlkopfes, die verhältnissmässig häufig beim Erwürgen, aber
ausgenommen jene der oberen Hörner des Schildknorpels, nur unter ganz
besonderen und in jedem einzelnen Falle sicherzustellenden Umständen
beim Erhängen sich ereignen können.
2. Das Erdrosseln.
Bei dieser Todesart wird der Hals durch ein Würgeband comprimirt,
welches jedoch nicht, oder wenigstens nicht ausschliesslich, durch die
eigene Schwere des Körpers, sondern auf eine andere Weise zugeschnürt
wird. Es kann dies, um nur einige von den mannigfachen Möglichkeiten
zu erwähnen, entweder dadurch geschehen, dass die gekreuzten Enden
eines um den Hals gelegten Stranges in entgegengesetzter Richtung
angezogen oder zusammengeknotet werden, oder dadurch, dass ein zu
diesem Zwecke um den Hals gelegtes oder schon früher dort befindliches,
als Strang dienendes Werkzeug (Strick, Halstuch etc.) mittelst der
Hand oder mittelst eines Knebels zugedreht wird, aber auch in der
Weise, dass Jemand, dem eine Schlinge um den Hals geworfen wurde,
an dieser emporgehoben wird. Letztere Methode, die gewissermassen
eine Combination von Erhängen und Erdrosseln darstellt, ist von den
berüchtigten Garotters geübt worden, die vor nicht gar langer Zeit in
England ihr Wesen trieben.
In Spanien werden die Hinrichtungen durch Erdrosseln mit der
sogenannten Garotte vollzogen, indem ein um den Hals gelegtes
(eisernes) Band mittelst einer Schraube gegen einen hinter dem
Delinquenten aufsteigenden Pfahl angezogen wird.
Auch bei dieser Todesart erfolgt der Tod nicht immer ausschliesslich
durch Verschluss der Respirationswege am Halse, sondern es muss auch
der Compression der Halsgefässe und vielleicht auch der beim Erwürgen
näher zu besprechenden traumatischen Reizung der Kehlkopfnerven eine
Rolle zugeschrieben werden. Damit stimmen auch die Angaben der wenigen
Personen überein, welche bei den sogenannten „Garotte robberies“ mit
dem Leben davongekommen waren, welche dahin gehen, dass sie sofort
bewusstlos wurden, als ihnen die Schlinge um den Hals zusammengezogen
worden war. Auch haben wir uns durch Versuche an Leichen überzeugt,
dass es in der That, wenn ein Würgeband mit der Hand oder noch besser
mit einem Knebel um den Hals zugeschnürt wird, gelingt, die Carotiden
bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren.
[Sidenote: Verlauf der Strangfurche nach Erdrosselung.]
An der Leiche ist der wichtigste Befund die Strangfurche am Halse.
Der Verlauf derselben wird, wie begreiflich, von der Art und Weise
abhängen, wie die Strangulation vorgenommen wurde. Geschah dies in
der Art, wie man sich das typische Erdrosseln vorstellt, d. h. durch
horizontales Zusammenziehen einer um den Hals gelegten Schlinge oder
durch Anwendung eines Knebels, so wird eine Marke zurückbleiben, die
mehr weniger ausgeprägt horizontal um den ganzen Hals verläuft, somit
nicht blos den Vorderhals, sondern auch den Nacken durchfurcht, wobei
eine Ausbreitung der Strangmarke die Stelle bezeichnen kann, wo der
Knoten oder der Knebel einen Druck ausgeübt hatte. Eine solche Marke
würde über die stattgefundene Erdrosselung keinen Zweifel aufkommen
lassen. Denn obgleich beim Erhängen, wie wir oben bemerkt haben,
bei stark seitlicher Lage des Knotens, insbesondere vor dem Ohre,
die Strangfurche auch den Nacken durchfurchen kann, so verläuft sie
doch niemals, ausser beim Erhängen im Liegen, horizontal, sondern
steigt gegen den Nacken oder die Seitentheile des Halses deutlich
auf, woselbst sich die beiden Enden der Furche zu einem nach unten
offenen Winkel vereinigen, wobei man bemerkt, dass, weil der Druck der
Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle am grössten ist
und gegen die Seiten an Intensität abnimmt, auch die zurückbleibende
Marke gegen den Knoten zu weniger ausgeprägt zu sein pflegt, als
an den ihm gegenüber liegenden Partien des Halses, während beim
typischen Erdrosseln die Schlinge den Hals in der Regel gleichmässiger
comprimirt und daher auch eine entsprechend ausgebildete Strangmarke
zurücklässt. Endlich ist zu bemerken, dass bei der bezeichneten Methode
des Erdrosselns der Strang leicht auf den Kehlkopf und selbst auf die
Trachea fallen kann, während, wie wir gehört haben, beim Erhängen
der Strang fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem
Zungenbein, verläuft.
[Sidenote: Locale Befunde nach Erdrosselung.]
Wäre das Erdrosseln mit einer nach hinten offenen Schlinge verübt
worden, dann wäre der Fall allerdings als solcher klar, wenn die
Strangfurche vorne über den Hals, dann aber nach rückwärts nicht
aufsteigend, sondern entweder horizontal oder gar nach abwärts
ziehend verlaufen würde, wie dies z. B. geschehen könnte, wenn einem
sitzenden oder stehenden Individuum eine Schlinge um den Hals geworfen
und dasselbe mit dieser zu Boden gerissen oder etwa über die Lehne
eines Stuhles oder Sophas u. dergl. herabgezogen worden wäre, da
ein ähnlicher Verlauf höchstens bei so seltenen Fällen von Erhängen
vorkommen könnte, wie ein solcher in Fig. 109 abgebildet ist. Wäre
aber die Schlinge nach aufwärts gezogen, d. h. der Körper an derselben
emporgehoben worden, dann könnte die Strangfurche ganz den gleichen
Verlauf nehmen, wie er nach dem Erhängen gefunden wird.
Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei
dem (pag. 382) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch
einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu
erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete.
Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der
Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine
doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er
mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau
ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch
ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess,
dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln
herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf
und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief,
bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten
Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm.
weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich
vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund
entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher
Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass
ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal
an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher
Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das
Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]