Fig. 104 (+Marc+) zeigt einen 18jährigen Stallpagen, welcher sich

auf einem Heuboden erhängt hatte, und zwar an einem dicken Seil,

welches zwischen den Dachsparren hinweggespannt war. Ueber dieses

hatte er ein Tuch hinüber geworfen und die Enden desselben unter

dem Kinn zusammengeknüpft. In dieser einfachen, gewissermassen ein

um die Ohren gebundenes Tuch darstellenden Schlinge hing er in der

Weise, dass die Knie etwa einen Schuh von dem am Boden liegenden Heu

abstanden, die Fussspitzen aber den Boden berührten.

Eine ähnliche knieende Stellung, jedoch mit noch mehr gebeugten

Knieen, zeigt Fig. 105 (+Marc+), auf welcher ein Mann dargestellt

ist, der in seinem Bette die Suspension vorgenommen hatte mittelst

eines Strickes, der um einen oberhalb des Bettes eingeschlagenen und

zur Befestigung der Bettvorhänge dienenden Nagel geschlungen war.

[Illustration: Fig. 100.

Selbstmord durch Erhängen. Weit auseinander gespreizte, den Boden

berührende Füsse.]

[Illustration: Fig. 101.

Selbstmord durch Erhängen. Der eine Fuss frei hängend, der andere auf

einem Stuhle aufruhend.]

In Fig. 106 (+Marc+) hängt die Leiche eines Mannes an einem Stricke,

der an einem in der Decke eines gewölbten Gefängnisses angebrachten

Fenstergitter befestigt ist. In Folge der geringen Höhe des letzteren

einerseits und der bedeutenden Länge des Strickes anderseits ist das

Gesäss kaum ein Schuh vom Boden entfernt und die Leiche scheint auf

diesem mit ausgestreckten Beinen zu sitzen.

Fig. 107 (+Tardieu+) betrifft einen Gefangenen, der sich an

einem Gashahn in der Art erhängt hatte, dass er, auf dem Boden

des betreffenden Locales vollkommen sitzend, mit ausgestreckten

Füssen gefunden wurde. Der Fall bot auch insoferne ein besonderes

Interesse, als aus dem Munde ein Leinwandtampon hervorragte,

welchen sich der Betreffende, offenbar in der Absicht, um den

Tod zu befördern, hineingepresst hatte. Ein solcher Befund ist

eine grosse Seltenheit und wurde von uns erst einmal beobachtet,

und zwar bei einer Geisteskranken, die sich in der Irrenanstalt

aufgehängt hatte. Von aussen war ausser der Strangfurche nichts zu

bemerken, beim Herausnehmen der Zunge aber fand man tief im Hals

einen hühnereigrossen und ebenso geformten Tampon, der aus einem

Stückchen Holz bestand, um welches Charpie und verschiedene Fetzen

herumgewickelt und mit einem Faden befestigt waren. Die betreffende

Frau hatte bereits zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, das

erste Mal durch einen Messerschnitt in die rechte Hüfte, das zweite

Mal dadurch, dass sie sich das vordere Drittel der Zunge mit einem

von einer Sardinenbüchse herrührenden Stück Blech abgeschnitten

hatte. Ausser dem ist uns ein Fall vorgekommen, wo der betreffende

Selbstmörder ein alter Herr, mit durch ein Sacktuch verhülltem Kopfe

und Gesichte hängend gefunden wurde.

[Illustration: Fig. 102.

Selbstmord durch Erhängen. Halbknieende Stellung. Gebundene Hände.]

[Illustration: Fig. 103.

Erhängen in hockender Stellung.]

Fig. 108 (eigene Beobachtung) ist ein interessantes Beispiel von

Erhängen in sitzender Stellung. Er betrifft einen 73jährigen

Mann, der mit seiner Frau und seiner erwachsenen Tochter im

gemeinschaftlichen Haushalt lebte. Eines Vormittags wurde er von

Letzterer auf der Kante einer 56 Cm. hohen Kiste in der Küche sitzend

bewusstlos gefunden, mit dem Rücken an einen Thürpfosten gelehnt.

Die Tochter war der Meinung, dem Vater sei übel geworden, rief die

Mutter herbei und beide bemühten sich, ihn mittelst Essigwaschungen

zu sich zu bringen. Erst während dieser Manipulation bemerkten sie,

dass er an einem Tuche hänge, welches beiläufig 35 Cm. über dem Halse

an einem Haken befestigt war. Das Tuch war mit seiner Mitte über

den Haken gelegt und die Enden unter dem Kinn zusammengeknüpft, und

dieser Verlauf hatte den Eindruck gemacht, wie wenn das Tuch nur

zufällig an dem betreffenden Haken hinge und dadurch das Uebersehen

der Sachlage veranlasst.

Fig. 109 (+Tardieu+) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der

sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art

aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und

der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein

von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu

Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die

Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern

horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche,

umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände

gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.

[Illustration: Fig. 104.

Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher

Suspensionsapparat.]

[Illustration: Fig. 105.

Erhängen in knieender Stellung.]

Fig. 110 (eigene Beobachtung) betrifft eine dem Trunke ergebene 51

Jahre alte Lumpensammlerin, die am Geländer einer der Eingangsstiegen

in den Alserbach-Hauptcanal erhängt gefunden wurde. Die Leiche befand

sich in halbliegender Stellung, indem der ganze Unterkörper der

leiterartigen, steilen Stiege auflag. Der Hals hing in der Schlinge

eines alten Strickes, der an den Nagel des Stiegengeländers geknüpft

war und deren Knoten +vor+ dem linken Ohre sich befand, so

dass die Strangfurche auch den Nacken umkreiste. Diese Umstände,

sowie durch Ratten veranlasste Abnagungen der Haut an den ineinander

gefaltenen Händen, die anfangs für vital entstandene Wunden gehalten

wurden, hatten zur Einleitung der gerichtlichen Obduction geführt.

[Illustration: Fig. 106.

Erhängen in halbsitzender Stellung.]

[Illustration: Fig. 107.

Erhängen in sitzender Stellung. Knebel im Mund.]

[Illustration: Fig. 108.

Erhängen in sitzender Stellung.]

[Illustration: Fig. 109.

Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken

gebundene Hände.]

Fig. 111 (eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in

liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt

wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die

Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend

todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein

Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange

verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die

Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und

der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht

die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise

um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde.

Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches

Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor

ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in

deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz

genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange

dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche

Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen

überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten

Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch

den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und

linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner

Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von

Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur

vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt

lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass

wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leiche gefunden

wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das

Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich

das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die

F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen

Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sie Fig. 111

darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende

Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem in

Fig. 110 abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende

Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht

im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem

an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung

der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich

vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren,

eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem

Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe

zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das

Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken,

somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da

ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden

Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen,

insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die

Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande,

in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen

können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den

Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben

konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage

gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurde das Gutachten

dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N.

sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.

Fig. 112 (Mittheilung von Dr. +Pontoni+). Beamter, der sich 1884 in

der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel

stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband,

das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken

einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel

umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende

Stellung zu liegen kam.

[Illustration: Fig. 110.

Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der

Schlinge vor dem linken Ohre.]

[Illustration: Fig. 111.

Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher

Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.]

Obgleich dem Gesagten zufolge zugegeben werden muss, dass ein

Selbsterhängen selbst an ganz niedrigen Gegenständen möglich ist, so

muss doch anderseits bedacht werden, dass, während das Aufhängen der

Leiche eines Erwachsenen in grösserer Höhe nicht so leicht ausführbar

ist, jenes an niedrigen Gegenständen ohne besondere Schwierigkeiten

effectuirt werden kann, so dass, wenn noch anderweitige Befunde sich

ergeben, die den Verdacht wecken, dass fremde Hand bei der Tödtung

des Betreffenden mitgespielt habe, eine solche Stellung mit dazu

beitragen kann, um diesen Verdacht zu bestärken. So kam vor einigen

Jahren in Wien ein Fall vor, wo ein Mann seine Frau auf einem Grasplatz

erdrosselt und dann die Schlinge, offenbar in der Absicht, einen

Selbstmord vorzutäuschen, an die biegsamen Zweige eines niedrigen

Strauches angebunden hatte, so dass die Leiche liegend gefunden wurde.

Ebenso bildet +Taylor+ (l. c. II, 72) eine Frau ab, deren Leiche am

Boden, mit dem Rücken an die Wand angelehnt, mit ausgestreckten Füssen

sitzt und um deren Hals eine Schlinge gelegt ist, die schief und in

beträchtlicher Länge zu einem hoch in der Mauer angebrachten Haken

führt. Bei dieser Frau fanden sich nicht blos mehrfache Sugillationen

und blutige Hautkratzer, sondern auch bei der inneren Untersuchung ein

1½ Zoll langer Riss in der Trachea, so dass der Fall als Mord sofort

klargestellt worden ist.

[Illustration: Fig. 112.

Selbstmord durch Erhängen an einem langen, um die Fussknöchel

gebundenen und über einen Querbalken zum Halse geleiteten Strick.

Gondelartige Stellung.]

[Sidenote: Vitale und postmortale Strangfurche.]

Gegenüber der Möglichkeit, dass Jemand erst als Leiche aufgehängt

worden sein konnte, liegt die Frage nahe, ob nicht aus der

Beschaffenheit der Strangfurche erkannt werden könne, ob Jemand

während des Lebens oder erst nach dem Tode an den Strang gekommen sei?

Leider ist von dieser Seite nur in seltenen Fällen eine Aufklärung zu

erwarten, da eine grosse Zahl von Versuchen, die sowohl von Anderen,

namentlich von +Casper+ (l. c. II, 657), als von uns angestellt wurden,

das übereinstimmende Resultat ergaben, dass die zwei Hauptformen der

Strangfurche, wie wir sie als bei Selbstmördern vorkommend beschrieben

haben, auch an der Leiche erzeugt werden können, und dies ist leicht

begreiflich, da die Strangfurche nur einen durch Compression erzeugten

Eindruck darstellt, der, wie wir gehört haben, nur ganz ausnahmsweise

Reactionserscheinungen, insbesondere Sugillation des Unterhautgewebes,

darbietet, und da die übrigen Bedingungen, die, wie erörtert wurde,

bei Selbstmördern einmal eine lederartig vertrocknete, harte, das

anderemal eine weiche Strangfurche erzeugen, an der Leiche Gleiches

bewirken können, umsomehr, als die mumificirte Strangfurche überhaupt

erst an der Leiche durch Vertrocknung zur vollen Entwicklung kommt.

+Neyding+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die

Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht

und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden,

denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen

grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hat +Bremme+ (ibidem,

XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter Leitung +Liman+’s und

+Skrzeczka+’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische

Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter

sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können,

wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen

Resultaten ist auch +Obtulowicz+ (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) und

+Maschka+ (l. c. 599) gekommen.

Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns

der Ansicht +Bremme+’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer

Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während

des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt

verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei

aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben

kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen

entstandene angetrocknete Extravasate und können die Beobachtung

+Neyding+’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten

oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der

Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte

Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur

kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v. pag. 528) für die

Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet

werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende

Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet,

aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen

gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche

deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut

bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet

und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt,

da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen

kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in

intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der

Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase

stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit

der von +Lesser+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2)

ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des

zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe

der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des

Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene

Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sich

auch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in

der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch

Hypostase sich verlieren kann.[357] Auch der oben beschriebene,

allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann

wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.

Wichtigere Aufschlüsse als von der Strangfurche allein sind eventuell

von den inneren Befunden am Halse zu erwarten. Da nämlich bei erhängten

Selbstmördern sich in der grössten Zahl der Fälle ein negativer

Befund ergibt, so ist ein solcher geeignet, die Annahme, dass nur ein

Selbstmord vorliegt, zu unterstützen, während, wenn sich Läsionen

der inneren Organe ergeben, desto mehr an eine andere Gewalt gedacht

werden muss, je weniger dieselben sowohl zufolge der allgemeinen

Erfahrung, als bei den Umständen des concreten Falles durch einfaches

Erhängen entstehen konnten. Dies gilt insbesondere von den Läsionen

des Kehlkopfes, die verhältnissmässig häufig beim Erwürgen, aber

ausgenommen jene der oberen Hörner des Schildknorpels, nur unter ganz

besonderen und in jedem einzelnen Falle sicherzustellenden Umständen

beim Erhängen sich ereignen können.

2. Das Erdrosseln.

Bei dieser Todesart wird der Hals durch ein Würgeband comprimirt,

welches jedoch nicht, oder wenigstens nicht ausschliesslich, durch die

eigene Schwere des Körpers, sondern auf eine andere Weise zugeschnürt

wird. Es kann dies, um nur einige von den mannigfachen Möglichkeiten

zu erwähnen, entweder dadurch geschehen, dass die gekreuzten Enden

eines um den Hals gelegten Stranges in entgegengesetzter Richtung

angezogen oder zusammengeknotet werden, oder dadurch, dass ein zu

diesem Zwecke um den Hals gelegtes oder schon früher dort befindliches,

als Strang dienendes Werkzeug (Strick, Halstuch etc.) mittelst der

Hand oder mittelst eines Knebels zugedreht wird, aber auch in der

Weise, dass Jemand, dem eine Schlinge um den Hals geworfen wurde,

an dieser emporgehoben wird. Letztere Methode, die gewissermassen

eine Combination von Erhängen und Erdrosseln darstellt, ist von den

berüchtigten Garotters geübt worden, die vor nicht gar langer Zeit in

England ihr Wesen trieben.

In Spanien werden die Hinrichtungen durch Erdrosseln mit der

sogenannten Garotte vollzogen, indem ein um den Hals gelegtes

(eisernes) Band mittelst einer Schraube gegen einen hinter dem

Delinquenten aufsteigenden Pfahl angezogen wird.

Auch bei dieser Todesart erfolgt der Tod nicht immer ausschliesslich

durch Verschluss der Respirationswege am Halse, sondern es muss auch

der Compression der Halsgefässe und vielleicht auch der beim Erwürgen

näher zu besprechenden traumatischen Reizung der Kehlkopfnerven eine

Rolle zugeschrieben werden. Damit stimmen auch die Angaben der wenigen

Personen überein, welche bei den sogenannten „Garotte robberies“ mit

dem Leben davongekommen waren, welche dahin gehen, dass sie sofort

bewusstlos wurden, als ihnen die Schlinge um den Hals zusammengezogen

worden war. Auch haben wir uns durch Versuche an Leichen überzeugt,

dass es in der That, wenn ein Würgeband mit der Hand oder noch besser

mit einem Knebel um den Hals zugeschnürt wird, gelingt, die Carotiden

bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren.

[Sidenote: Verlauf der Strangfurche nach Erdrosselung.]

An der Leiche ist der wichtigste Befund die Strangfurche am Halse.

Der Verlauf derselben wird, wie begreiflich, von der Art und Weise

abhängen, wie die Strangulation vorgenommen wurde. Geschah dies in

der Art, wie man sich das typische Erdrosseln vorstellt, d. h. durch

horizontales Zusammenziehen einer um den Hals gelegten Schlinge oder

durch Anwendung eines Knebels, so wird eine Marke zurückbleiben, die

mehr weniger ausgeprägt horizontal um den ganzen Hals verläuft, somit

nicht blos den Vorderhals, sondern auch den Nacken durchfurcht, wobei

eine Ausbreitung der Strangmarke die Stelle bezeichnen kann, wo der

Knoten oder der Knebel einen Druck ausgeübt hatte. Eine solche Marke

würde über die stattgefundene Erdrosselung keinen Zweifel aufkommen

lassen. Denn obgleich beim Erhängen, wie wir oben bemerkt haben,

bei stark seitlicher Lage des Knotens, insbesondere vor dem Ohre,

die Strangfurche auch den Nacken durchfurchen kann, so verläuft sie

doch niemals, ausser beim Erhängen im Liegen, horizontal, sondern

steigt gegen den Nacken oder die Seitentheile des Halses deutlich

auf, woselbst sich die beiden Enden der Furche zu einem nach unten

offenen Winkel vereinigen, wobei man bemerkt, dass, weil der Druck der

Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle am grössten ist

und gegen die Seiten an Intensität abnimmt, auch die zurückbleibende

Marke gegen den Knoten zu weniger ausgeprägt zu sein pflegt, als

an den ihm gegenüber liegenden Partien des Halses, während beim

typischen Erdrosseln die Schlinge den Hals in der Regel gleichmässiger

comprimirt und daher auch eine entsprechend ausgebildete Strangmarke

zurücklässt. Endlich ist zu bemerken, dass bei der bezeichneten Methode

des Erdrosselns der Strang leicht auf den Kehlkopf und selbst auf die

Trachea fallen kann, während, wie wir gehört haben, beim Erhängen

der Strang fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem

Zungenbein, verläuft.

[Sidenote: Locale Befunde nach Erdrosselung.]

Wäre das Erdrosseln mit einer nach hinten offenen Schlinge verübt

worden, dann wäre der Fall allerdings als solcher klar, wenn die

Strangfurche vorne über den Hals, dann aber nach rückwärts nicht

aufsteigend, sondern entweder horizontal oder gar nach abwärts

ziehend verlaufen würde, wie dies z. B. geschehen könnte, wenn einem

sitzenden oder stehenden Individuum eine Schlinge um den Hals geworfen

und dasselbe mit dieser zu Boden gerissen oder etwa über die Lehne

eines Stuhles oder Sophas u. dergl. herabgezogen worden wäre, da

ein ähnlicher Verlauf höchstens bei so seltenen Fällen von Erhängen

vorkommen könnte, wie ein solcher in Fig. 109 abgebildet ist. Wäre

aber die Schlinge nach aufwärts gezogen, d. h. der Körper an derselben

emporgehoben worden, dann könnte die Strangfurche ganz den gleichen

Verlauf nehmen, wie er nach dem Erhängen gefunden wird.

Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei

dem (pag. 382) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch

einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu

erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete.

Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der

Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine

doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er

mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau

ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch

ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess,

dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln

herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf

und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief,

bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten

Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm.

weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich

vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund

entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher

Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass

ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal

an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher

Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das

Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 63 / 132 段