In einem zur Prager Facultät gelangten Falle wurde ein

hochschwangeres Bauernmädchen in einem Glockenthurme zwischen

dem Glockenstuhl und dem Boden des Thurmes an einem Glockenseil

frei hängend gefunden, und es bestand der Verdacht, dass sie von

ihrem Schwängerer auf die Art umgebracht worden sei, dass er ihr

die Schlinge unversehens um den Hals geworfen und sie dann vom

Glockenstuhl in die Tiefe herabgestossen hatte. Der Fall war höchst

wahrscheinlich nur ein Selbstmord und das Gutachten der Facultät

wurde auch in diesem Sinne abgegeben. Wir erwähnen ihn aber deshalb,

weil hier gewiss die günstigsten Bedingungen zur Entstehung einer

Zerreissung der Wirbelsäule gegeben waren. Leider hatten die

Obducenten unterlassen, letztere zu untersuchen, so dass dadurch eine

der interessantesten und für die Lehre vom Erhängungstode ungemein

wichtigen Beobachtungen der Wissenschaft entgangen ist.

Auch wenn Jemand, selbst bei kurzem Sturz mit der Schlinge um den

Hals von einer Höhe herabspringt, kann es zu Beschädigungen der

Halswirbelsäule kommen. So fand +Liman+ eine solche bei einem Manne,

der mit um den Hals gelegten Riemen von einem Stiegengeländer

herabgesprungen war, allerdings aber nach dem Abschneiden aus

einer Höhe von 12 Fuss auf den gepflasterten Hof gestürzt war.

Einen anderen Fall von Zerreissung der Lig. intervertebralia bei

Selbstmord durch Erhängen soll +Ansiaux+ in Lüttich beobachtet

haben (Schmidt’s Jahrb. 1843, XL, 370). Ferner wird über solche,

nichts weniger als sichergestellte Fälle berichtet: in den

Annalen der Staatsarzneikunde, X, 701, und in der Zeitschrift für

Staatsarzneikunde, 1851, N. F., IX, 153. Aeltere Literaturangaben

über den Gegenstand, sowie Berichte über in dieser Beziehung

angestellte Versuche finden sich in +Orfila+’s Lehrb. d. gerichtl.

Med., übers. v. +Krupp+, 1849, II, 380 u. s. f.

[Sidenote: Innere Befunde.]

Die übrigen Sectionsbefunde sind die dem acuten Erstickungstode

überhaupt zukommenden. Hyperämien des Gehirns und seiner Häute sind

keineswegs constant, obzwar man sie, da die Halsgefässe comprimirt

werden, jene der Wirbelsäule aber offen bleiben, erwarten sollte.

Ecchymosen der harten Hirnhaut haben wir zweimal beobachtet. Ueber

die Inconstanz des Befundes von Hyperämie in den Lungen haben wir

uns bereits oben ausgesprochen. Ecchymosen an den Lungen sind bei

Erwachsenen verhältnissmässig selten. Die Unterleibsorgane zeigen, wenn

die Leiche bald nach der Suspension abgenommen und in die gewöhnliche

Rückenlage gebracht wurde, ein ganz gewöhnliches Verhalten. Je länger

jedoch die Leiche hing, desto blutreicher erweisen sich diese Organe,

ein Befund, der nur als Leichenhypostase aufgefasst werden darf.

Eine stärkere Hyperämie der Nieren, wie sie +Casper+ bei Erhängten

angibt, haben wir ebenfalls nur bei Leichen gefunden, die länger

gehangen hatten. Ebenso fanden wir auffallende Hyperämie der

Darmschleimhaut, selbst mit (wahrscheinlich postmortalen) Extravasaten

auf dieser, wie sie +Samson+-+Himmelstiern+ (Schmidt’s Jahrb. 1885,

7 Heft) und schon früher +Hölder+ (Prager Vierteljahrschr. XXXVI,

Annal. 80) beschrieben, nur unter den erwähnten Umständen. Dagegen

constatirten wir wiederholt stärkere Injection der Magenschleimhaut

und Ecchymosirung des Fundus auch unter Umständen, wo an eine blosse

Hypostase nicht zu denken war, so dass dieselben mit dem während der

Erstickung erfolgenden vasomotorischen Krampf, namentlich mit jenem

im Bereiche der Gefässe des Darms und der Milz, in ursächlichen

Zusammenhang gebracht werden müssen.[354] Auch Pancreasblutungen wurden

beobachtet (pag. 356).

[Sidenote: Selbsterhängen oder Mord?]

Entsteht in irgend einem Falle die Frage, +ob Selbstmord oder Tödtung

durch fremde Hand+ vorliegt, so wird man sich zunächst erinnern,

dass, wie schon bei der Besprechung des Selbstmordes hervorgehoben

wurde, jener durch Erhängen zu den häufigsten Selbstmordarten gehört,

so dass in der überwiegendsten Zahl der Fälle schon dieser Umstand

die Annahme des Selbstmordes nahe legt. Da es ferner nur unter

besonders günstigen Umständen (wie z. B. bei dem im Glockenthurme

erhängt gefundenen Mädchen), bei Kindern oder Bewusstlosen oder bei

Intervention mehrerer Personen gelingen könnte, ein Individuum ohne

heftige Gegenwehr von dessen Seite durch Erhängen zu tödten, so sind

wir, wenn die erwähnten Umstände sich nicht constatiren lassen und wenn

keine Zeichen einer geleisteten Gegenwehr oder einer anderen Todesart

an der Leiche gefunden werden, nicht berechtigt, den Tod von der

Einwirkung fremder Hand herzuleiten.[355]

Im April 1875 hatte ein Schneider in Wien seine fünf Kinder im

Alter von 8 Monaten, 2, 6, 8 und 9 Jahren und dann sich selbst

durch Erhängen getödtet. Eine gleiche That hatte im April 1877 ein

geisteskranker Schuldiener an seinen 13 und 6 Jahre alten Kindern

(Mädchen) vollbracht, die er höchst wahrscheinlich im Schlafe

überfallen hatte. Die von einem Strick herrührende Strangfurche

zeigte bei beiden Kindern den gewöhnlich bei Erhängten zu findenden

Verlauf. Es fand sich jedoch bei beiden Kindern eine kreuzergrosse

Blutaustretung unter der Galea über der Hinterhauptsschuppe und bei

dem älteren Mädchen ausserdem eine bohnengrosse Hautaufschürfung am

vorderen Rande des rechtes Kopfnickers in der Höhe des Kehlkopfes,

ferner eine ebenso grosse Hautvertrocknung an der Stirne und an der

Nasenwurzel und endlich eine erbsengrosse Blutaustretung unter der

Haut der rechten Wange, woraus zu ersehen, dass wenigstens bei dem

älteren Kinde die Tödtung nicht ohne Zurücklassung anderer, als blos

von der Strangfurche herrührender Spuren gelungen ist. -- Ueber

einen an einem alten, sehr herabgekommenen und durch Misshandlungen

geschwächten Mann begangenen Mord durch Erhängen berichtet +Rehm+

(Friedreich’s Bl. 1884, pag. 322). -- In einem unlängst von der

Wiener med. Facultät begutachteten Falle stand ein Mann im Verdacht,

sein Weib aufgehängt zu haben, da die Frau an jenem Tage schwer

betrunken war, in halb knieender Stellung erhängt gefunden wurde und

eine Tour des sehr langen, dicken, an einem Dachsparren befestigten

und doppelt genommenen Strickes quer durch den Mund verlief. Da

nicht erwiesen werden konnte, dass die Frau auch zur Zeit der That

betrunken war, da ferner keine Verletzungen gefunden wurden und die

eine Tour der Doppelschlinge auch nur zufällig beim hastigen Erhängen

in den Mund gerathen sein konnte, so vermochte die Facultät die

Möglichkeit des Selbstmordes nicht auszuschliessen.

[Sidenote: Postmortale Suspension.]

Häufiger dagegen kommt es vor, dass anderweitig Umgebrachte aufgehängt

werden, um den Todesfall als Selbstmord erscheinen zu lassen.

Ist die Tödtung durch eine mechanische Verletzung bewirkt worden, so

ist die Diagnose eine verhältnissmässig leichte, da ja das Auffinden

der Verletzung und ihrer Folgen (z. B. der Verblutung) den Fall meist

sofort klarstellen wird.

So wurde, wie +Casper+ erzählt, ein Matrose in einem Bordell durch

einen Messerstich getödtet, seine Leiche aber von den Mädchen, die

den Fall vertuschen wollten, gewaschen, mit einem frischen Hemd

bekleidet und aufgehängt. In den +Maschka+’schen Gutachten findet

sich ein Fall, wo ein Bursche auf einem Weidenbaum, mehrere Fuss von

der Erde entfernt, hängend gefunden wurde, während die Untersuchung

der mit Vorsicht abgenommenen Leiche eine Fractur des Schädels mit

beträchtlichem Blutaustritt ergab. Ein 64jähriger Bienenzüchter,

über welchen +Lafargue+ (Annal. d’hygiène publ. 1885, XIII, pag.

455) berichtet, wurde auf einer Eiche in nahezu sitzender Stellung

hängend gefunden, mit einer Maske am Kopfe, wie sie die Bienenzüchter

benützen, jedoch so, dass das Visir den Scheitel und die Leinwand das

Gesicht bedeckte; der Strick, an welchem die Leiche hing, war ebenso

wie der Baumstamm mit Blut befleckt, doppelt genommen und verlief

über das Gesicht, respective die dasselbe bedeckende Leinwand, quer

durch den Mund (!). Hinter dem linken Ohre fand sich eine suffundirte

Quetschwunde und darunter eine Zertrümmerung des Schädels mit

Eintreibung der Bruchstücke in das Gehirn und hochgradigem intra- und

extracraniellem Extravasat. In diesen Fällen konnte an der Tödtung

durch fremde Hand und nachträglicher Aufknüpfung nicht gezweifelt

werden.

[Sidenote: Verletzungen bei Erhängten.]

Bei der Beurtheilung solcher Befunde an Leichen Erhängter ist jedoch

wohl zu beachten, dass sich Verletzungen verschiedener Art auch bei

zweifellosen Selbstmördern finden können.

Es können zunächst Verletzungen schon vor dem Erhängen bestanden haben,

und diese können sowohl durch Zufall, als durch fremde und selbst durch

des Selbstmörders eigene Hand beigebracht worden sei.

Bei einem Alkoholiker, der sich erhängt hatte, fanden wir die

ganze rechte Augengegend geschwollen und sugillirt; es wurde

jedoch sichergestellt, dass der Betreffende zwei Tage früher im

betrunkenen Zustande von einer Stiege herabgefallen und dabei sich

die erwähnte Verletzung zugezogen hatte. -- In einem anderen Falle

hatte sich ein Lehrjunge aus Verdruss über eine von seinem Lehrherrn

erhaltene Züchtigung aufgehängt, und es wurden an seiner Leiche

mehrere Striemen am Rücken und an den Extremitäten gefunden, die von

Stockschlägen herrührten, ausserdem zwei kreuzergrosse Extravasate in

der behaarten Kopfhaut. Sämmtliche Verletzungen rührten zweifellos

von der kurz vor dem Erhängen stattgefundenen Züchtigung her. --

Ein Mann (Säufer) hatte acht Tage früher, bevor er sich erhängte,

von seinem Weibe einen Schlag über den Kopf mit dem Rücken eines

Küchenbeiles erhalten und hatte dabei stark geblutet. Da die Meinung

ausgesprochen wurde, dass dieser Schlag eine Gemüthskrankheit beim

Manne hervorgerufen und auf diese Weise zur Begehung des zweifellos

sichergestellten Selbstmordes Veranlassung gegeben haben konnte,

wurde die gerichtliche Obduction veranlasst. Es fand sich eine 2

Cm. lange, mit missfärbigem Eiter belegte Trennung der Kopfhaut

hinter dem linken Ohre mit beträchtlicher Suffusion, beide rechte

Augenlider mit Blut unterlaufen und ausserdem eine thalergrosse

flache Blutaustretung ober der Mitte des Brustbeingriffes. -- Ein

Wirth erhing sich zwei Tage später, nachdem er von seinem Hausherrn

einen Schlag mit einem Schlüssel auf die Stirne erhalten hatte. Der

Selbstmord wurde von der angeblichen Hirnerschütterung abgeleitet.

Die Obduction ergab blos eine bohnengrosse, nicht suffundirte

Borke auf der Stirne. -- Einen analogen Fall bringt +Maschka+

(Gutachten. IV, 20), wo, allerdings erst fünf Monate nach über den

Kopf erhaltenen Hieben mit einer Sense, der Selbstmord verübt wurde,

aber ebenfalls die seltene Frage vorgelegt wurde, ob die betreffende

Verletzung eine Geistesstörung und dadurch den Selbstmord veranlasst

habe? Sowohl in diesem, als in unseren Fällen wurde erklärt, dass

sich dieses weder mit Bestimmtheit, noch mit Wahrscheinlichkeit

behaupten lasse. -- +Liman+ (Handbuch. II, 7. Aufl., 758) berichtet

über Selbsterhängen eines von Jägern angeschossenen Holzdiebes.

[Sidenote: Verletzungen vor und während der Suspension.]

Von eigener Hand des Entleibten können Verletzungen herrühren, wenn

derselbe früher auf eine andere Art sich umzubringen versuchte, da

ihm aber dieses misslang, erst zum Stricke griff. So fand +Casper+

(l. c. 718) bei einer alten Jungfer, die sich an ihrem wollenen Shawl

erhängt hatte, zwei Stichwunden in der linken Brustgegend, welche

bis in den Herzbeutel eingedrungen waren und von denen die eine die

Fettschichte des Herzens oberflächlich durchtrennt hatte. Die Wunde

hatte sich die Betreffende mit einen Tischmesser beigebracht, sich

dann gewaschen und hierauf erst aufgehängt. -- Bei einem offenbar

dem Arbeiterstande angehörigen Unbekannten, der im Prater erhängt

gefunden wurde, ergab sich an der rechten Hand eine ausgedehnte, ganz

frische, unverbundene Rissquetschwunde. Es handelte sich entweder um

eine Maschinenverletzung, die den Mann zum Tode getrieben hatte, oder

um einen vorausgegangenen Selbstmordversuch durch Erschiessen, wobei

die Waffe gesprungen war. Erhängen mit gleichzeitigem Erschiessen

ist uns einmal vorgekommen. Die Rebschnur war doppelt genommen und

dementsprechend fanden sich zwei Strangfurchen mit einer stark

injicirten Hautleiste dazwischen. Die rechte Schläfe war durch einen

Pistolenschuss zertrümmert und ebenso wie die rechte Hand von Pulver

geschwärzt. -- Oben haben wir einen Fall von +Taylor+ mitgetheilt, in

welchem ein Mann sich früher den Hals zu durchschneiden versuchte und

dann erst durch Suspension sich tödtete. -- Ein interessanter Fall

dieser Art kam 1874 in Wien vor und wurde uns vom Polizeiarzte Dr.

+v. Britto+ mitgetheilt. Er betraf einen älteren Mann, der in seinem

von innen versperrten Zimmer am Thürpfosten hängend und todt gefunden

wurde, mit den Fussspitzen den Boden berührend. Der Strick lief durch

eine quere Hautschnittwunde hindurch, die jedoch die Luftwege nicht

eröffnet hatte. In der linken (!) Ellenbeuge fand sich eine quere

Hautschnittwunde und in der Magengrube eine schlitzförmige, ½ Zoll

lange Wunde, welche, wie es schien, in die Bauchhöhle eindrang. Das

Zimmer war über und über mit Blut bedeckt. Eine grössere Blutlache

vor dem Spiegel und daselbst ein blutiges Taschenmesser auf dem

Boden. An den Möbeln zahlreiche Blutspuren, selbst hinter dem Ofen

Abdrücke blutiger Hände und Füsse. Eine Obduction wurde leider nicht

veranlasst, da der Selbstmord ausser Zweifel stand. -- +Haumeder+

berichtet sogar (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 18) über eine

Combination von Selbstmord durch Erhängen mit zahlreichen, selbst

zugefügten Hiebwunden am Kopfe bei einem mit Typhus ambulatorius

Behafteten. -- Weiter obducirten wir einen sehr kräftigen, erst

nachträglich agnoscirten, etwa 24jährigen Mann, der sich in einem

Hôtel an der Thüre mit einer Rebschnur erhängt hatte, bei welchem

sich am Rücken des rechten Zeigefingers zwei schief und parallel

verlaufende, frisch blutende Hautschnitte und als Fortsetzung des

einen ein dritter am Rücken des rechten Mittelfingers ergaben. Die

Provenienz dieser Schnitte blieb unaufgeklärt. Wahrscheinlich dürfte

sich der Mann dieselben beim Zurichten (Abschneiden) des Strickes

zugefügt haben.

[Sidenote: Verletzungen bei Erhängten. Herabfallen.]

Dass während des Erhängens, insbesondere durch die mit dieser Todesart

verbundenen Convulsionen und durch Anschlagen des Körpers an harte,

namentlich vorspringende Gegenstände Verletzungen entstehen können,

ist im Allgemeinen nicht unmöglich, doch zweifellos sehr selten,

wenigstens haben wir nur einen Fall dieser Art gesehen, in welchem

eine Hautaufschürfung mit unbedeutender Sugillation über dem einen

Schulterblatte offenbar durch den vorspringenden Theil eines eisernen

Gitters entstanden war, an welchem sich der Betreffende erhängt hatte.

Gröbere Verletzungen können auf diese Art nicht entstehen.

Viel mehr Beachtung verdient der Umstand, dass erst postmortal

verschiedene Verletzungen entstehen können, namentlich durch

unvorsichtiges Abnehmen oder überhaupt durch ungeschicktes Behandeln

der Leiche oder des Scheintodten.

In einem unserer Fälle wurde in einer Winternacht ein Mann an

dem Fenstergitter des Parterre eines im Bau begriffenen Hauses

von zufällig Vorübergehenden hängend gefunden. In übertriebenem

Rettungseifer zog der Eine ein Messer und schnitt den Strick durch.

In demselben Momente verschwand die Leiche, und es zeigte sich,

dass sie in ein unter dem Fenster befindliches offenes Kellerloch

gestürzt war. Bei der Obduction wurde ausser einer wohlausgeprägten

Strangfurche und den Symptomen des Erstickungstodes eine Diastase

der rechten Lambdanaht gefunden, welche sich in einem bis zum

Foramen lacerum derselben Seite ziehenden Knochensprung fortsetzte

und mit mässiger Sugillation der Kopfhaut am Hinterhaupt und nicht

unbedeutendem Blutaustritt in die hinteren Schädelgruben verbunden

war. Es unterlag keinem Zweifel, dass dieser Sprung erst nachträglich

durch den Sturz des Erhängten in den ziemlich tiefen Keller

entstanden war.

In einem zweiten uns bekannten Falle wurde bei der Obduction

eines erhängten Unbekannten ausgetretenes Blut in der Bauchhöhle

gefunden, welches aus einer ziemlich tiefen Leberruptur stammte. Die

nachträglichen Erhebungen ergaben, dass ein Wachmann die Leiche in

einer ansehnlichen Höhe an einem Baumaste hängend fand, und dass er

hierauf mit seinem Säbel den Strang durchhieb, worauf die Leiche mit

grosser Gewalt heruntergefallen war. Die Leberruptur war offenbar

durch diesen Sturz entstanden und ebenso der consecutive Blutaustritt

in die Bauchhöhle, der bei dem Blutreichthum, den die Leber auch

postmortal zeigt, und bei der allgemein flüssigen Beschaffenheit des

Erstickungsblutes wohl begreiflich erscheint und geeignet ist, das,

was wir an einer anderen Stelle über postmortale Verletzungen gesagt

haben, weiter zu illustriren.

In dem oben erwähnten +Casper+-+Liman+’schen Falle ist die

Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Bruch der Wirbelsäule

erst durch den Sturz auf das Hofpflaster aus der Höhe von 12 Fuss

entstanden war.

Als Beweis, wie mitunter mit Leichen Erhängter verfahren wird, möge

ein in Friedreich’s Centralarchiv f. Staatsarzneikunde. 1845, pag.

442, mitgetheilter Fall dienen, in welchem Jemand erhängt auf dem

Dachboden gefunden und, da das Heruntertragen der Leiche beschwerlich

war, einfach aus der Dachlucke -- herabgeworfen wurde, wobei

bedeutende Verletzungen entstanden.

Auch die Möglichkeit ist zu erwägen, dass der Strang unter der Last

des Körpers gerissen und letzterer beim Sturze sich beschädigt

haben konnte. Dies kann sowohl unmittelbar nach dem Erhängen, als

nachträglich geschehen. Ein Fall erster Art kam in Wien vor und

betraf eine geisteskranke Frau, die mit einer Schlinge um den Hals

soporös am Boden liegend gefunden wurde, während über ihr ein Stück

eines abgerissenen Strickes an einem Nagel befestigt war. Die Frau

starb am selben Tage und die Obduction ergab eine Diastase der

Lambdanaht, die sich beiderseits in eine Fractur der Felsenbeine

fortsetzte, welche in der Sella turcica sich vereinigte und offenbar

beim Sturze in Folge des Reissens des Strickes, an welchem sich die

Betreffende erhängen wollte, zu Stande gekommen war. -- Ebenso ist

es vorgekommen, dass, wenn die Fäulniss bis zu einem gewissen Grade

gediehen war, der Kopf vom Rumpfe abriss und die Schlinge hängen

blieb. Eines Falles dieser Art erwähnt +Schauenstein+ (l. c.

579). Einen anderen haben wir obducirt. Die Ablösung war zwischen dem

6. und 7. Halswirbel erfolgt, die übrigen sammt dem Kehlkopfskelet

befanden sich noch am Kopfe. Am ersteren waren die Kehlkopfhörner

gebrochen. Der Schädel selbst war unverletzt.

[Sidenote: Suspension anderweitig Erstickter.]

Schwieriger kann sich die Beurtheilung gestalten, wenn das betreffende

Individuum früher auf eine andere Weise gewaltsam erstickt und dann

erst aufgehängt wurde, da insbesondere der allgemeine innere Befund der

gleiche sein könnte, wie er bei Erhängten gewöhnlich getroffen wird. Es

wäre in solchen Fällen vorzugsweise auf die Zeichen von Ueberwältigung,

geleisteter Gegenwehr, namentlich aber auf das Vorhandensein von

localen Spuren zu reagiren, die anderen Erstickungsformen, besonders

dem Erdrosseln und Erwürgen, zukommen, die wir später ausführlich

besprechen werden. Doch ist im Auge zu behalten, dass auch bei

Selbstmördern ausser der Strangfurche noch andere Druckspuren sich

bilden können, so z. B. durch Knoten oder durch zwischen den Strang und

den Hals gerathene Gegenstände, so z. B. Hemdknöpfe, oder auch durch

Verschiebung des Stranges während des Erhängens und dadurch bewirkte

Aufschindung der Haut.

Ein interessanter Fall ersterer Art wird von +Tardieu+ (Annal.

d’hygiène publ. 1865, XXIII, 341) beschrieben und abgebildet. Er

betraf eine Frau, die auf einem Speicher sitzend und an die Wand

gelehnt todt gefunden wurde, während über ihr eine gerissene Schlinge

(Strick) hing. Um den Hals verlief eine deutliche Strangfurche und

unter derselben, entsprechend einer etwas nach oben ausgebauchten

Stelle der letzteren, fand sich an der linken Halsseite eine

Doppelreihe von 8 rundlichen, nahe bei einander, respective

untereinander stehenden Eindrücken, die den Verdacht auf Erwürgung

durch fremde Hand erweckte, während sie, wie +Tardieu+ ausführt,

offenbar von den Fingerknöcheln der linken Hand herrührten, die, im

Moment des Erhängens zwischen Strick und Hals gelagert, durch das

nachträgliche Reissen des Strickes aber wieder freigeworden war, eine

Möglichkeit, die +Tardieu+ noch plausibler macht durch die Abbildung

eines Sträflings, der im Gefängniss hängend und todt gefunden wurde,

während die rechte Hand noch zwischen Strick und Hals eingeklemmt

war (Fig. 98) und wo an letzterem ähnliche Druckspuren wie bei der

erwähnten Frau gefunden wurden.

[Sidenote: Stellungen erhängter Selbstmörder.]

Der Umstand, ob Jemand freihängend gefunden wurde oder mit den Füssen

oder einem anderen Körpertheil irgendwo Unterstützung fand, kann für

die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt,

nicht verwerthet werden, da unzählige Erfahrungen lehren, dass der

Selbstmord durch Suspension keineswegs immer in der Weise geschieht,

dass dann der Körper frei an dem Strange hängt, sondern, dass ungemein

viele Selbstmörder sich an Gegenständen erhängen, die viel niedriger

angebracht sind, als die Entfernung des Halses vom Boden beträgt, so

dass ihre Leichen in den verschiedenartigsten Stellungen gefunden

werden, wobei sie mit den Füssen oder mit den Knien oder mit dem

Gesässe auf dem Boden aufruhen.

Die hier angeschlossenen Abbildungen, welche wir theils einer

älteren Arbeit von +Marc+ (Annal. d’hygiène publ. 1830, V), theils

einer neueren von +Tardieu+ (Ibid. 1870 und Étude sur la pendaison,

la strangulation et la suffocation. Paris 1879, 2. édit.), theils

unserer eigenen Erfahrung entnahmen, mögen das Gesagte illustriren.

[Illustration: Fig. 98.

Erhängter Sträfling mit zwischen Hals und Strang eingeklemmter rechter

Hand.]

Fig. 99 (+Marc+) betrifft den Prinzen von Condé, welcher sich 1830

in Paris durch Erhängen das Leben nahm und dessen Selbstmord, weil

die Leiche nicht frei suspendirt gefunden wurde, anfangs Verdacht

auf Einwirkung fremder Hand erweckte und deshalb zu der +Marc+’schen

Arbeit Anstoss gab. Der Prinz wurde eines Morgens an dem Riegel eines

geschlossenen Fensterladens seines Schlafzimmers hängend und todt

gefunden. Die Leiche war halb angekleidet und das Strangwerkzeug war

die Cravatte, welche der Prinz gewöhnlich zu tragen pflegte, die mit

einem zusammengedrehten Sacktuch verknüpft war. Der Körper hing nicht

frei, sondern stand mit den Fussspitzen auf dem Boden, während die

Beine leicht gebeugt waren. Neben der Leiche stand ein Sessel. Keine

Spur von Verletzungen wurde gefunden, ebenso nichts Verdächtiges

an den Kleidern oder im Zimmer, so dass die 5 Aerzte, die mit der

gerichtlichen Untersuchung der Leiche betraut wurden, sich sämmtlich

für Selbstmord aussprachen.

In Fig. 100 (+Marc+) sehen wir ein 40jähriges Weib an einem

Stricke hängend, der an einem Topfgestelle befestigt ist. Die

Stellung der Leiche ist eine besonders groteske, da die Beine weit

auseinandergespreizt sind, wobei der rechte vollkommen ausgestreckte

Fuss mit der Ferse, der halb im Knie gebogene linke aber mit den

Zehenspitzen den Boden berührt.

Fig. 101 (+Tardieu+) zeigt einen erhängten Mann, dessen rechter

Fuss auf einem Stuhle aufruht, während der andere frei in der Luft

schwebt, so dass man den Eindruck erhält, wie wenn der Betreffende

eben im Begriffe wäre, vom Stuhle herabzusteigen.

Fig. 102 (+Marc+) stellt einen Gefangenen dar, der sich am

Fenstergitter seiner Zelle mittelst eines Shawls erhängt hatte. Die

Stellung ist eine halbknieende, wobei nicht blos die Spitzen beider

Füsse den Boden berühren, sondern auch das rechte Gesäss theilweise

am Fensterbrette aufruht. Ausserdem sind die Hände mit einem Sacktuch

gebunden, ein Befund, der bei Selbstmördern sehr selten vorkommt, dem

wir aber auch in Fig. 109 begegnen.[356]

[Illustration: Fig. 99.

Selbstmord durch Erhängen in stehender Stellung.]

Fig. 103 (eigene Beobachtung) zeigt einen Mann, der an einem

Wandnagel in hockender Stellung hängend gefunden wurde, in der Art,

dass beide Fusssohlen vollständig am Boden aufstanden.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 62 / 132 段