hochschwangeres Bauernmädchen in einem Glockenthurme zwischen
dem Glockenstuhl und dem Boden des Thurmes an einem Glockenseil
frei hängend gefunden, und es bestand der Verdacht, dass sie von
ihrem Schwängerer auf die Art umgebracht worden sei, dass er ihr
die Schlinge unversehens um den Hals geworfen und sie dann vom
Glockenstuhl in die Tiefe herabgestossen hatte. Der Fall war höchst
wahrscheinlich nur ein Selbstmord und das Gutachten der Facultät
wurde auch in diesem Sinne abgegeben. Wir erwähnen ihn aber deshalb,
weil hier gewiss die günstigsten Bedingungen zur Entstehung einer
Zerreissung der Wirbelsäule gegeben waren. Leider hatten die
Obducenten unterlassen, letztere zu untersuchen, so dass dadurch eine
der interessantesten und für die Lehre vom Erhängungstode ungemein
wichtigen Beobachtungen der Wissenschaft entgangen ist.
Auch wenn Jemand, selbst bei kurzem Sturz mit der Schlinge um den
Hals von einer Höhe herabspringt, kann es zu Beschädigungen der
Halswirbelsäule kommen. So fand +Liman+ eine solche bei einem Manne,
der mit um den Hals gelegten Riemen von einem Stiegengeländer
herabgesprungen war, allerdings aber nach dem Abschneiden aus
einer Höhe von 12 Fuss auf den gepflasterten Hof gestürzt war.
Einen anderen Fall von Zerreissung der Lig. intervertebralia bei
Selbstmord durch Erhängen soll +Ansiaux+ in Lüttich beobachtet
haben (Schmidt’s Jahrb. 1843, XL, 370). Ferner wird über solche,
nichts weniger als sichergestellte Fälle berichtet: in den
Annalen der Staatsarzneikunde, X, 701, und in der Zeitschrift für
Staatsarzneikunde, 1851, N. F., IX, 153. Aeltere Literaturangaben
über den Gegenstand, sowie Berichte über in dieser Beziehung
angestellte Versuche finden sich in +Orfila+’s Lehrb. d. gerichtl.
Med., übers. v. +Krupp+, 1849, II, 380 u. s. f.
[Sidenote: Innere Befunde.]
Die übrigen Sectionsbefunde sind die dem acuten Erstickungstode
überhaupt zukommenden. Hyperämien des Gehirns und seiner Häute sind
keineswegs constant, obzwar man sie, da die Halsgefässe comprimirt
werden, jene der Wirbelsäule aber offen bleiben, erwarten sollte.
Ecchymosen der harten Hirnhaut haben wir zweimal beobachtet. Ueber
die Inconstanz des Befundes von Hyperämie in den Lungen haben wir
uns bereits oben ausgesprochen. Ecchymosen an den Lungen sind bei
Erwachsenen verhältnissmässig selten. Die Unterleibsorgane zeigen, wenn
die Leiche bald nach der Suspension abgenommen und in die gewöhnliche
Rückenlage gebracht wurde, ein ganz gewöhnliches Verhalten. Je länger
jedoch die Leiche hing, desto blutreicher erweisen sich diese Organe,
ein Befund, der nur als Leichenhypostase aufgefasst werden darf.
Eine stärkere Hyperämie der Nieren, wie sie +Casper+ bei Erhängten
angibt, haben wir ebenfalls nur bei Leichen gefunden, die länger
gehangen hatten. Ebenso fanden wir auffallende Hyperämie der
Darmschleimhaut, selbst mit (wahrscheinlich postmortalen) Extravasaten
auf dieser, wie sie +Samson+-+Himmelstiern+ (Schmidt’s Jahrb. 1885,
7 Heft) und schon früher +Hölder+ (Prager Vierteljahrschr. XXXVI,
Annal. 80) beschrieben, nur unter den erwähnten Umständen. Dagegen
constatirten wir wiederholt stärkere Injection der Magenschleimhaut
und Ecchymosirung des Fundus auch unter Umständen, wo an eine blosse
Hypostase nicht zu denken war, so dass dieselben mit dem während der
Erstickung erfolgenden vasomotorischen Krampf, namentlich mit jenem
im Bereiche der Gefässe des Darms und der Milz, in ursächlichen
Zusammenhang gebracht werden müssen.[354] Auch Pancreasblutungen wurden
beobachtet (pag. 356).
[Sidenote: Selbsterhängen oder Mord?]
Entsteht in irgend einem Falle die Frage, +ob Selbstmord oder Tödtung
durch fremde Hand+ vorliegt, so wird man sich zunächst erinnern,
dass, wie schon bei der Besprechung des Selbstmordes hervorgehoben
wurde, jener durch Erhängen zu den häufigsten Selbstmordarten gehört,
so dass in der überwiegendsten Zahl der Fälle schon dieser Umstand
die Annahme des Selbstmordes nahe legt. Da es ferner nur unter
besonders günstigen Umständen (wie z. B. bei dem im Glockenthurme
erhängt gefundenen Mädchen), bei Kindern oder Bewusstlosen oder bei
Intervention mehrerer Personen gelingen könnte, ein Individuum ohne
heftige Gegenwehr von dessen Seite durch Erhängen zu tödten, so sind
wir, wenn die erwähnten Umstände sich nicht constatiren lassen und wenn
keine Zeichen einer geleisteten Gegenwehr oder einer anderen Todesart
an der Leiche gefunden werden, nicht berechtigt, den Tod von der
Einwirkung fremder Hand herzuleiten.[355]
Im April 1875 hatte ein Schneider in Wien seine fünf Kinder im
Alter von 8 Monaten, 2, 6, 8 und 9 Jahren und dann sich selbst
durch Erhängen getödtet. Eine gleiche That hatte im April 1877 ein
geisteskranker Schuldiener an seinen 13 und 6 Jahre alten Kindern
(Mädchen) vollbracht, die er höchst wahrscheinlich im Schlafe
überfallen hatte. Die von einem Strick herrührende Strangfurche
zeigte bei beiden Kindern den gewöhnlich bei Erhängten zu findenden
Verlauf. Es fand sich jedoch bei beiden Kindern eine kreuzergrosse
Blutaustretung unter der Galea über der Hinterhauptsschuppe und bei
dem älteren Mädchen ausserdem eine bohnengrosse Hautaufschürfung am
vorderen Rande des rechtes Kopfnickers in der Höhe des Kehlkopfes,
ferner eine ebenso grosse Hautvertrocknung an der Stirne und an der
Nasenwurzel und endlich eine erbsengrosse Blutaustretung unter der
Haut der rechten Wange, woraus zu ersehen, dass wenigstens bei dem
älteren Kinde die Tödtung nicht ohne Zurücklassung anderer, als blos
von der Strangfurche herrührender Spuren gelungen ist. -- Ueber
einen an einem alten, sehr herabgekommenen und durch Misshandlungen
geschwächten Mann begangenen Mord durch Erhängen berichtet +Rehm+
(Friedreich’s Bl. 1884, pag. 322). -- In einem unlängst von der
Wiener med. Facultät begutachteten Falle stand ein Mann im Verdacht,
sein Weib aufgehängt zu haben, da die Frau an jenem Tage schwer
betrunken war, in halb knieender Stellung erhängt gefunden wurde und
eine Tour des sehr langen, dicken, an einem Dachsparren befestigten
und doppelt genommenen Strickes quer durch den Mund verlief. Da
nicht erwiesen werden konnte, dass die Frau auch zur Zeit der That
betrunken war, da ferner keine Verletzungen gefunden wurden und die
eine Tour der Doppelschlinge auch nur zufällig beim hastigen Erhängen
in den Mund gerathen sein konnte, so vermochte die Facultät die
Möglichkeit des Selbstmordes nicht auszuschliessen.
[Sidenote: Postmortale Suspension.]
Häufiger dagegen kommt es vor, dass anderweitig Umgebrachte aufgehängt
werden, um den Todesfall als Selbstmord erscheinen zu lassen.
Ist die Tödtung durch eine mechanische Verletzung bewirkt worden, so
ist die Diagnose eine verhältnissmässig leichte, da ja das Auffinden
der Verletzung und ihrer Folgen (z. B. der Verblutung) den Fall meist
sofort klarstellen wird.
So wurde, wie +Casper+ erzählt, ein Matrose in einem Bordell durch
einen Messerstich getödtet, seine Leiche aber von den Mädchen, die
den Fall vertuschen wollten, gewaschen, mit einem frischen Hemd
bekleidet und aufgehängt. In den +Maschka+’schen Gutachten findet
sich ein Fall, wo ein Bursche auf einem Weidenbaum, mehrere Fuss von
der Erde entfernt, hängend gefunden wurde, während die Untersuchung
der mit Vorsicht abgenommenen Leiche eine Fractur des Schädels mit
beträchtlichem Blutaustritt ergab. Ein 64jähriger Bienenzüchter,
über welchen +Lafargue+ (Annal. d’hygiène publ. 1885, XIII, pag.
455) berichtet, wurde auf einer Eiche in nahezu sitzender Stellung
hängend gefunden, mit einer Maske am Kopfe, wie sie die Bienenzüchter
benützen, jedoch so, dass das Visir den Scheitel und die Leinwand das
Gesicht bedeckte; der Strick, an welchem die Leiche hing, war ebenso
wie der Baumstamm mit Blut befleckt, doppelt genommen und verlief
über das Gesicht, respective die dasselbe bedeckende Leinwand, quer
durch den Mund (!). Hinter dem linken Ohre fand sich eine suffundirte
Quetschwunde und darunter eine Zertrümmerung des Schädels mit
Eintreibung der Bruchstücke in das Gehirn und hochgradigem intra- und
extracraniellem Extravasat. In diesen Fällen konnte an der Tödtung
durch fremde Hand und nachträglicher Aufknüpfung nicht gezweifelt
werden.
[Sidenote: Verletzungen bei Erhängten.]
Bei der Beurtheilung solcher Befunde an Leichen Erhängter ist jedoch
wohl zu beachten, dass sich Verletzungen verschiedener Art auch bei
zweifellosen Selbstmördern finden können.
Es können zunächst Verletzungen schon vor dem Erhängen bestanden haben,
und diese können sowohl durch Zufall, als durch fremde und selbst durch
des Selbstmörders eigene Hand beigebracht worden sei.
Bei einem Alkoholiker, der sich erhängt hatte, fanden wir die
ganze rechte Augengegend geschwollen und sugillirt; es wurde
jedoch sichergestellt, dass der Betreffende zwei Tage früher im
betrunkenen Zustande von einer Stiege herabgefallen und dabei sich
die erwähnte Verletzung zugezogen hatte. -- In einem anderen Falle
hatte sich ein Lehrjunge aus Verdruss über eine von seinem Lehrherrn
erhaltene Züchtigung aufgehängt, und es wurden an seiner Leiche
mehrere Striemen am Rücken und an den Extremitäten gefunden, die von
Stockschlägen herrührten, ausserdem zwei kreuzergrosse Extravasate in
der behaarten Kopfhaut. Sämmtliche Verletzungen rührten zweifellos
von der kurz vor dem Erhängen stattgefundenen Züchtigung her. --
Ein Mann (Säufer) hatte acht Tage früher, bevor er sich erhängte,
von seinem Weibe einen Schlag über den Kopf mit dem Rücken eines
Küchenbeiles erhalten und hatte dabei stark geblutet. Da die Meinung
ausgesprochen wurde, dass dieser Schlag eine Gemüthskrankheit beim
Manne hervorgerufen und auf diese Weise zur Begehung des zweifellos
sichergestellten Selbstmordes Veranlassung gegeben haben konnte,
wurde die gerichtliche Obduction veranlasst. Es fand sich eine 2
Cm. lange, mit missfärbigem Eiter belegte Trennung der Kopfhaut
hinter dem linken Ohre mit beträchtlicher Suffusion, beide rechte
Augenlider mit Blut unterlaufen und ausserdem eine thalergrosse
flache Blutaustretung ober der Mitte des Brustbeingriffes. -- Ein
Wirth erhing sich zwei Tage später, nachdem er von seinem Hausherrn
einen Schlag mit einem Schlüssel auf die Stirne erhalten hatte. Der
Selbstmord wurde von der angeblichen Hirnerschütterung abgeleitet.
Die Obduction ergab blos eine bohnengrosse, nicht suffundirte
Borke auf der Stirne. -- Einen analogen Fall bringt +Maschka+
(Gutachten. IV, 20), wo, allerdings erst fünf Monate nach über den
Kopf erhaltenen Hieben mit einer Sense, der Selbstmord verübt wurde,
aber ebenfalls die seltene Frage vorgelegt wurde, ob die betreffende
Verletzung eine Geistesstörung und dadurch den Selbstmord veranlasst
habe? Sowohl in diesem, als in unseren Fällen wurde erklärt, dass
sich dieses weder mit Bestimmtheit, noch mit Wahrscheinlichkeit
behaupten lasse. -- +Liman+ (Handbuch. II, 7. Aufl., 758) berichtet
über Selbsterhängen eines von Jägern angeschossenen Holzdiebes.
[Sidenote: Verletzungen vor und während der Suspension.]
Von eigener Hand des Entleibten können Verletzungen herrühren, wenn
derselbe früher auf eine andere Art sich umzubringen versuchte, da
ihm aber dieses misslang, erst zum Stricke griff. So fand +Casper+
(l. c. 718) bei einer alten Jungfer, die sich an ihrem wollenen Shawl
erhängt hatte, zwei Stichwunden in der linken Brustgegend, welche
bis in den Herzbeutel eingedrungen waren und von denen die eine die
Fettschichte des Herzens oberflächlich durchtrennt hatte. Die Wunde
hatte sich die Betreffende mit einen Tischmesser beigebracht, sich
dann gewaschen und hierauf erst aufgehängt. -- Bei einem offenbar
dem Arbeiterstande angehörigen Unbekannten, der im Prater erhängt
gefunden wurde, ergab sich an der rechten Hand eine ausgedehnte, ganz
frische, unverbundene Rissquetschwunde. Es handelte sich entweder um
eine Maschinenverletzung, die den Mann zum Tode getrieben hatte, oder
um einen vorausgegangenen Selbstmordversuch durch Erschiessen, wobei
die Waffe gesprungen war. Erhängen mit gleichzeitigem Erschiessen
ist uns einmal vorgekommen. Die Rebschnur war doppelt genommen und
dementsprechend fanden sich zwei Strangfurchen mit einer stark
injicirten Hautleiste dazwischen. Die rechte Schläfe war durch einen
Pistolenschuss zertrümmert und ebenso wie die rechte Hand von Pulver
geschwärzt. -- Oben haben wir einen Fall von +Taylor+ mitgetheilt, in
welchem ein Mann sich früher den Hals zu durchschneiden versuchte und
dann erst durch Suspension sich tödtete. -- Ein interessanter Fall
dieser Art kam 1874 in Wien vor und wurde uns vom Polizeiarzte Dr.
+v. Britto+ mitgetheilt. Er betraf einen älteren Mann, der in seinem
von innen versperrten Zimmer am Thürpfosten hängend und todt gefunden
wurde, mit den Fussspitzen den Boden berührend. Der Strick lief durch
eine quere Hautschnittwunde hindurch, die jedoch die Luftwege nicht
eröffnet hatte. In der linken (!) Ellenbeuge fand sich eine quere
Hautschnittwunde und in der Magengrube eine schlitzförmige, ½ Zoll
lange Wunde, welche, wie es schien, in die Bauchhöhle eindrang. Das
Zimmer war über und über mit Blut bedeckt. Eine grössere Blutlache
vor dem Spiegel und daselbst ein blutiges Taschenmesser auf dem
Boden. An den Möbeln zahlreiche Blutspuren, selbst hinter dem Ofen
Abdrücke blutiger Hände und Füsse. Eine Obduction wurde leider nicht
veranlasst, da der Selbstmord ausser Zweifel stand. -- +Haumeder+
berichtet sogar (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 18) über eine
Combination von Selbstmord durch Erhängen mit zahlreichen, selbst
zugefügten Hiebwunden am Kopfe bei einem mit Typhus ambulatorius
Behafteten. -- Weiter obducirten wir einen sehr kräftigen, erst
nachträglich agnoscirten, etwa 24jährigen Mann, der sich in einem
Hôtel an der Thüre mit einer Rebschnur erhängt hatte, bei welchem
sich am Rücken des rechten Zeigefingers zwei schief und parallel
verlaufende, frisch blutende Hautschnitte und als Fortsetzung des
einen ein dritter am Rücken des rechten Mittelfingers ergaben. Die
Provenienz dieser Schnitte blieb unaufgeklärt. Wahrscheinlich dürfte
sich der Mann dieselben beim Zurichten (Abschneiden) des Strickes
zugefügt haben.
[Sidenote: Verletzungen bei Erhängten. Herabfallen.]
Dass während des Erhängens, insbesondere durch die mit dieser Todesart
verbundenen Convulsionen und durch Anschlagen des Körpers an harte,
namentlich vorspringende Gegenstände Verletzungen entstehen können,
ist im Allgemeinen nicht unmöglich, doch zweifellos sehr selten,
wenigstens haben wir nur einen Fall dieser Art gesehen, in welchem
eine Hautaufschürfung mit unbedeutender Sugillation über dem einen
Schulterblatte offenbar durch den vorspringenden Theil eines eisernen
Gitters entstanden war, an welchem sich der Betreffende erhängt hatte.
Gröbere Verletzungen können auf diese Art nicht entstehen.
Viel mehr Beachtung verdient der Umstand, dass erst postmortal
verschiedene Verletzungen entstehen können, namentlich durch
unvorsichtiges Abnehmen oder überhaupt durch ungeschicktes Behandeln
der Leiche oder des Scheintodten.
In einem unserer Fälle wurde in einer Winternacht ein Mann an
dem Fenstergitter des Parterre eines im Bau begriffenen Hauses
von zufällig Vorübergehenden hängend gefunden. In übertriebenem
Rettungseifer zog der Eine ein Messer und schnitt den Strick durch.
In demselben Momente verschwand die Leiche, und es zeigte sich,
dass sie in ein unter dem Fenster befindliches offenes Kellerloch
gestürzt war. Bei der Obduction wurde ausser einer wohlausgeprägten
Strangfurche und den Symptomen des Erstickungstodes eine Diastase
der rechten Lambdanaht gefunden, welche sich in einem bis zum
Foramen lacerum derselben Seite ziehenden Knochensprung fortsetzte
und mit mässiger Sugillation der Kopfhaut am Hinterhaupt und nicht
unbedeutendem Blutaustritt in die hinteren Schädelgruben verbunden
war. Es unterlag keinem Zweifel, dass dieser Sprung erst nachträglich
durch den Sturz des Erhängten in den ziemlich tiefen Keller
entstanden war.
In einem zweiten uns bekannten Falle wurde bei der Obduction
eines erhängten Unbekannten ausgetretenes Blut in der Bauchhöhle
gefunden, welches aus einer ziemlich tiefen Leberruptur stammte. Die
nachträglichen Erhebungen ergaben, dass ein Wachmann die Leiche in
einer ansehnlichen Höhe an einem Baumaste hängend fand, und dass er
hierauf mit seinem Säbel den Strang durchhieb, worauf die Leiche mit
grosser Gewalt heruntergefallen war. Die Leberruptur war offenbar
durch diesen Sturz entstanden und ebenso der consecutive Blutaustritt
in die Bauchhöhle, der bei dem Blutreichthum, den die Leber auch
postmortal zeigt, und bei der allgemein flüssigen Beschaffenheit des
Erstickungsblutes wohl begreiflich erscheint und geeignet ist, das,
was wir an einer anderen Stelle über postmortale Verletzungen gesagt
haben, weiter zu illustriren.
In dem oben erwähnten +Casper+-+Liman+’schen Falle ist die
Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Bruch der Wirbelsäule
erst durch den Sturz auf das Hofpflaster aus der Höhe von 12 Fuss
entstanden war.
Als Beweis, wie mitunter mit Leichen Erhängter verfahren wird, möge
ein in Friedreich’s Centralarchiv f. Staatsarzneikunde. 1845, pag.
442, mitgetheilter Fall dienen, in welchem Jemand erhängt auf dem
Dachboden gefunden und, da das Heruntertragen der Leiche beschwerlich
war, einfach aus der Dachlucke -- herabgeworfen wurde, wobei
bedeutende Verletzungen entstanden.
Auch die Möglichkeit ist zu erwägen, dass der Strang unter der Last
des Körpers gerissen und letzterer beim Sturze sich beschädigt
haben konnte. Dies kann sowohl unmittelbar nach dem Erhängen, als
nachträglich geschehen. Ein Fall erster Art kam in Wien vor und
betraf eine geisteskranke Frau, die mit einer Schlinge um den Hals
soporös am Boden liegend gefunden wurde, während über ihr ein Stück
eines abgerissenen Strickes an einem Nagel befestigt war. Die Frau
starb am selben Tage und die Obduction ergab eine Diastase der
Lambdanaht, die sich beiderseits in eine Fractur der Felsenbeine
fortsetzte, welche in der Sella turcica sich vereinigte und offenbar
beim Sturze in Folge des Reissens des Strickes, an welchem sich die
Betreffende erhängen wollte, zu Stande gekommen war. -- Ebenso ist
es vorgekommen, dass, wenn die Fäulniss bis zu einem gewissen Grade
gediehen war, der Kopf vom Rumpfe abriss und die Schlinge hängen
blieb. Eines Falles dieser Art erwähnt +Schauenstein+ (l. c.
579). Einen anderen haben wir obducirt. Die Ablösung war zwischen dem
6. und 7. Halswirbel erfolgt, die übrigen sammt dem Kehlkopfskelet
befanden sich noch am Kopfe. Am ersteren waren die Kehlkopfhörner
gebrochen. Der Schädel selbst war unverletzt.
[Sidenote: Suspension anderweitig Erstickter.]
Schwieriger kann sich die Beurtheilung gestalten, wenn das betreffende
Individuum früher auf eine andere Weise gewaltsam erstickt und dann
erst aufgehängt wurde, da insbesondere der allgemeine innere Befund der
gleiche sein könnte, wie er bei Erhängten gewöhnlich getroffen wird. Es
wäre in solchen Fällen vorzugsweise auf die Zeichen von Ueberwältigung,
geleisteter Gegenwehr, namentlich aber auf das Vorhandensein von
localen Spuren zu reagiren, die anderen Erstickungsformen, besonders
dem Erdrosseln und Erwürgen, zukommen, die wir später ausführlich
besprechen werden. Doch ist im Auge zu behalten, dass auch bei
Selbstmördern ausser der Strangfurche noch andere Druckspuren sich
bilden können, so z. B. durch Knoten oder durch zwischen den Strang und
den Hals gerathene Gegenstände, so z. B. Hemdknöpfe, oder auch durch
Verschiebung des Stranges während des Erhängens und dadurch bewirkte
Aufschindung der Haut.
Ein interessanter Fall ersterer Art wird von +Tardieu+ (Annal.
d’hygiène publ. 1865, XXIII, 341) beschrieben und abgebildet. Er
betraf eine Frau, die auf einem Speicher sitzend und an die Wand
gelehnt todt gefunden wurde, während über ihr eine gerissene Schlinge
(Strick) hing. Um den Hals verlief eine deutliche Strangfurche und
unter derselben, entsprechend einer etwas nach oben ausgebauchten
Stelle der letzteren, fand sich an der linken Halsseite eine
Doppelreihe von 8 rundlichen, nahe bei einander, respective
untereinander stehenden Eindrücken, die den Verdacht auf Erwürgung
durch fremde Hand erweckte, während sie, wie +Tardieu+ ausführt,
offenbar von den Fingerknöcheln der linken Hand herrührten, die, im
Moment des Erhängens zwischen Strick und Hals gelagert, durch das
nachträgliche Reissen des Strickes aber wieder freigeworden war, eine
Möglichkeit, die +Tardieu+ noch plausibler macht durch die Abbildung
eines Sträflings, der im Gefängniss hängend und todt gefunden wurde,
während die rechte Hand noch zwischen Strick und Hals eingeklemmt
war (Fig. 98) und wo an letzterem ähnliche Druckspuren wie bei der
erwähnten Frau gefunden wurden.
[Sidenote: Stellungen erhängter Selbstmörder.]
Der Umstand, ob Jemand freihängend gefunden wurde oder mit den Füssen
oder einem anderen Körpertheil irgendwo Unterstützung fand, kann für
die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt,
nicht verwerthet werden, da unzählige Erfahrungen lehren, dass der
Selbstmord durch Suspension keineswegs immer in der Weise geschieht,
dass dann der Körper frei an dem Strange hängt, sondern, dass ungemein
viele Selbstmörder sich an Gegenständen erhängen, die viel niedriger
angebracht sind, als die Entfernung des Halses vom Boden beträgt, so
dass ihre Leichen in den verschiedenartigsten Stellungen gefunden
werden, wobei sie mit den Füssen oder mit den Knien oder mit dem
Gesässe auf dem Boden aufruhen.
Die hier angeschlossenen Abbildungen, welche wir theils einer
älteren Arbeit von +Marc+ (Annal. d’hygiène publ. 1830, V), theils
einer neueren von +Tardieu+ (Ibid. 1870 und Étude sur la pendaison,
la strangulation et la suffocation. Paris 1879, 2. édit.), theils
unserer eigenen Erfahrung entnahmen, mögen das Gesagte illustriren.
[Illustration: Fig. 98.
Erhängter Sträfling mit zwischen Hals und Strang eingeklemmter rechter
Hand.]
Fig. 99 (+Marc+) betrifft den Prinzen von Condé, welcher sich 1830
in Paris durch Erhängen das Leben nahm und dessen Selbstmord, weil
die Leiche nicht frei suspendirt gefunden wurde, anfangs Verdacht
auf Einwirkung fremder Hand erweckte und deshalb zu der +Marc+’schen
Arbeit Anstoss gab. Der Prinz wurde eines Morgens an dem Riegel eines
geschlossenen Fensterladens seines Schlafzimmers hängend und todt
gefunden. Die Leiche war halb angekleidet und das Strangwerkzeug war
die Cravatte, welche der Prinz gewöhnlich zu tragen pflegte, die mit
einem zusammengedrehten Sacktuch verknüpft war. Der Körper hing nicht
frei, sondern stand mit den Fussspitzen auf dem Boden, während die
Beine leicht gebeugt waren. Neben der Leiche stand ein Sessel. Keine
Spur von Verletzungen wurde gefunden, ebenso nichts Verdächtiges
an den Kleidern oder im Zimmer, so dass die 5 Aerzte, die mit der
gerichtlichen Untersuchung der Leiche betraut wurden, sich sämmtlich
für Selbstmord aussprachen.
In Fig. 100 (+Marc+) sehen wir ein 40jähriges Weib an einem
Stricke hängend, der an einem Topfgestelle befestigt ist. Die
Stellung der Leiche ist eine besonders groteske, da die Beine weit
auseinandergespreizt sind, wobei der rechte vollkommen ausgestreckte
Fuss mit der Ferse, der halb im Knie gebogene linke aber mit den
Zehenspitzen den Boden berührt.
Fig. 101 (+Tardieu+) zeigt einen erhängten Mann, dessen rechter
Fuss auf einem Stuhle aufruht, während der andere frei in der Luft
schwebt, so dass man den Eindruck erhält, wie wenn der Betreffende
eben im Begriffe wäre, vom Stuhle herabzusteigen.
Fig. 102 (+Marc+) stellt einen Gefangenen dar, der sich am
Fenstergitter seiner Zelle mittelst eines Shawls erhängt hatte. Die
Stellung ist eine halbknieende, wobei nicht blos die Spitzen beider
Füsse den Boden berühren, sondern auch das rechte Gesäss theilweise
am Fensterbrette aufruht. Ausserdem sind die Hände mit einem Sacktuch
gebunden, ein Befund, der bei Selbstmördern sehr selten vorkommt, dem
wir aber auch in Fig. 109 begegnen.[356]
[Illustration: Fig. 99.
Selbstmord durch Erhängen in stehender Stellung.]
Fig. 103 (eigene Beobachtung) zeigt einen Mann, der an einem
Wandnagel in hockender Stellung hängend gefunden wurde, in der Art,
dass beide Fusssohlen vollständig am Boden aufstanden.