Nach +Oppenheim+ bilden hypochondrisch-melancholische Verstimmung und

abnorme Reizbarkeit den Kern der sich entwickelnden Seelenstörung, wozu

meistens Gedächtnissschwäche, Verworrenheit und mitunter ausgesprochene

Demenz hinzutreten. Hysterische Symptome, Schwindel, Kopfschmerz,

Schlaflosigkeit, Parästhesien, insbesondere aber Anästhesien (in den

typischen Fällen Hemianästhesien) der Haut und der Sinnesorgane,

concentrische Gesichtsfeldeinengung, umschriebene Hyperästhesien und

paretische Erscheinungen verschiedener Art wurden beobachtet. Impotenz

und Darniederliegen der Geschlechtslust besteht meist schon frühzeitig,

Heilung ist nicht ausgeschlossen, doch scheint sie selten zu sein,

vielleicht, wie +Oppenheim+ meint, der ungünstigen Verhältnisse

wegen, in welchen viele der Verunglückten in Folge ihres Unfalles und

in Folge Verzögerung der beanspruchten Entschädigung hineingerathen.

Auch mag der Umstand, dass man solche Personen häufig für Simulanten

hält und dementsprechend behandelt, das Seinige dazu beitragen.

Einen solchen Fall hat neuestens +v. Bergmann+ (Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 1) mitgetheilt. Dieser Ansicht ist auch

+Löwenfeld+ (Münchener med. Wochenschr. 1889, Nr. 38-40), welcher die

Nothwendigkeit der Annahme einer eigenartigen traumatischen Neurose

nach Erschütterungen nicht anerkennt, da ein für die „traumatische

Neurose“ pathognomonisches Symptom nicht existirt. Ebenso negirend

verhält sich +Seligmüller+ (Deutsche med. Wochenschr. 1890, Nr. 30-34),

welcher die grösste Reserve empfiehlt, da sich schon jetzt 2-30 Procent

der Fälle als Simulation erweist.

Bei der Schwierigkeit solcher Beurtheilungen ist regelrechte

und längere Beobachtung in einem Krankenhause und durch

Specialsachverständige dringend angezeigt.

[Sidenote: Stichwunden am Thorax.]

+Stichwunden+ der Brust sind häufig, namentlich jene der Herzgegend.

Bezüglich dieser ist zunächst zu bemerken, dass nicht selten ein gegen

die Brust gezielter Stoss nicht in den Brustkorb eindringt, weil das

Instrument entweder Knochen (Brustbein, Rippen) traf oder an diesen

abgeglitten war. Es wäre dies wieder ein Fall, in welchem mit Rücksicht

auf den §. 155 _a_ des österr. St. G., beziehungsweise auf den §. 231,

2, des österr. Entw. und den §. 223 _a_ des deutschen St. G. erklärt

werden müsste, dass die Verletzung mit einem solchen Werkzeuge und auf

solche Art beigebracht wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden

ist.

[Sidenote: Stichwunden der Lungen.]

Dass bei penetrirenden Stichwunden gerade am Thorax häufiger als

anderswo eine Verschiebung der Stichöffnungen +eines+ Stichcanals

in den einzelnen Schichten der Brustwand eintreten kann, wurde

bereits oben erwähnt. Penetrirende Stichwunden betreffen, von jenen

der Wirbelsäule abgesehen, entweder die Lungen, oder das Herz oder

die grossen Gefässe des Thorax. Stichwunden der +Lunge+ erzeugen

meist sofort Pneumothorax und je nach dem Caliber und der Zahl der

getroffenen Lungengefässe mehr weniger intensive Blutung in den

betreffenden Brustfellsack; gleichzeitig wird Blut ausgehustet. Die

momentane Lebensgefahr ist vorzugsweise durch die innere Verblutung

gesetzt, während, wenn diese nicht bedeutend ist, der Pneumothorax für

sich allein den Tod nicht sofort herbeiführen muss. Einen wesentlichen

Einfluss auf die Bedeutung einer Lungenstichwunde hat der Umstand, ob

die betreffende Lunge überhaupt, namentlich aber an der getroffenen

Stelle, frei war, oder ob Adhäsionen mit der Thoraxwand bestanden, da

in letzterem Falle ein Pneumothorax nicht oder nicht so leicht sich

bildet und die Lunge, wenn nicht grosse Gefässe verletzt wurden, weiter

fungiren kann. Namentlich für die Beurtheilung des momentanen Erfolges

einer Lungenstichwunde ist der erwähnte Umstand von Wichtigkeit,

ebenso wie es begreiflich ist, dass pleuritische Schwarten desto mehr

ein Eindringen des Stiches in die Lungen zu verhüten im Stande sein

werden, je dicker und fester sie sind. Am Lebenden ist die Diagnose,

dass eine Brustwunde penetrirt, durch Erwägung der Symptome, die sie

veranlasst, sowie durch Percussion und Auscultation zu stellen, niemals

aber durch Sondirung. In einem zur Oberbegutachtung an die Facultät

gelangten Fall, eine Lungenstichwunde betreffend, wurde von dem

betreffenden Referenten mit Recht hervorgehoben, dass wahrscheinlicher

Weise der protrahirte und lebensgefährliche Verlauf, den die Verletzung

genommen hatte, durch Untersuchung der Stichwunde mit der Sonde durch

die Gerichtsärzte (!) veranlasst wurde, da der Betreffende sich bis zu

dieser Untersuchung durch mehrere Tage relativ wohl befunden hatte und

erst nach dieser septische Erscheinungen aufgetreten waren.

[Sidenote: Stichwunden des Herzens.]

Stichwunden des +Herzens+ gehören zu den lebensgefährlichsten

Verletzungen und haben in der Regel nach wenigen Augenblicken den

Tod zur Folge. Die Ursache des letzteren ist nicht immer Verblutung,

sondern häufiger die Behinderung der Herzbewegung durch das in

den Herzbeutel austretende und schnell coagulirende Blut. Die

Schnelligkeit, mit welcher der Tod nach einer Herzverletzung eintritt,

wird abhängen von der Schnelligkeit, mit welcher das Blut aus der

Stichöffnung austritt, und diese ist wieder bedingt durch die Länge

des Stichcanals in der Herzwand (ob schief oder senkrecht diese

durchdringend), ferner durch den Umstand, ob der Stich im Herzen, etwa

versteckt zwischen den Trabekeln, endet oder auch die entgegengesetzte

Herzwand durchbohrt, und ob nur eine oder beide Herzkammern, respective

Vorkammern, eröffnet wurden.

Der Umstand, ob der Stich in longitudinaler oder in querer oder

schiefer Richtung die Oberfläche des Herzens traf, ist wohl für

den Verlauf der Wunde gleichgiltig, da die Faserung des Herzens

eine so complicirte und verfilzte ist, dass von einem prävalirenden

Einfluss bestimmter Muskelfasern auf das Klaffen einer Herzwunde

nicht wohl die Rede sein kann. Dagegen lässt sich nicht leugnen, dass

Verletzungen der linken Herzhälfte unter sonst gleichen Verhältnissen

rascher den Tod, respective Bewusstlosigkeit, herbeiführen, als jene

der rechten, da es sich bei diesen um Verlust venösen, bei jenen aber

um Verlust arteriellen Blutes handelt.

Aus dem Gesagten geht hervor, dass nicht alle Herzverletzungen ein

sofortiges Zusammenstürzen des Getroffenen bewirken müssen, sondern

dass es ganz wohl denkbar ist, dass nach Manchen Jemand noch im

Stande sein kann, eine Strecke weiter zu gehen oder andere Handlungen

vorzunehmen. So konnte in einem Falle (+Fischer+ l. c.) der Verletzte

sich noch einige Zeit wehren, in einem anderen seinen Feind noch eine

kurze Strecke verfolgen und wir selbst haben eine ganze Reihe von

Fällen obducirt, in welchen der Tod, respective das Zusammenstürzen

erst einige Zeit nach der Verletzung erfolgte, unter Anderen einen

Mann, der, nachdem er bei einer Rauferei einen Messerstich in’s Herz (8

bis 9 Mm. langer penetrirender Querschlitz in der linken Kammerwand)

erhalten hatte, vor der hinzugekommenen Polizei davongelaufen, in der

zweiten Gasse erwischt und erst beim Rücktransport zusammengebrochen

war; und weiter einen Selbstmörder, welcher nach dem Stiche das Messer

zusammenklappen und in die Tasche zu stecken vermocht hatte, so dass

dieses Umstandes wegen anfangs an Mord gedacht worden war. Auch enden

keineswegs +alle+ penetrirenden Herzwunden mit dem Tode.

+Fischer+ fand unter 452 von ihm gesammelten Fällen von

Herzverletzungen 72 Fälle von Heilung, und zwar 36 durch Section

sichergestellt, 36 durch Symptome vermuthet. In 12 Fällen fanden

sich fremde Körper im Herzen eingeheilt, und zwar 6mal Nadeln, 5mal

Kugeln und 1mal ein Dorn. Bezüglich dieser Heilungen ist jedoch zu

bemerken, dass sie auch nur unvollständig sein können, so z. B.

darum, weil die vernarbte Stelle als Locus minoris resistentiae sich

aneurysmatisch erweitern und nachträglich doch zum Tode führen kann.

Ein höchst interessanter Fall einschlägiger Art ist der jenes, auch

von +Fischer+ erwähnten Schusters in Bologna, der zwar von einem

Dolchstich, den er in das Herz bekam, genas, jedoch seitdem Zeichen

der Insufficienz der Bicuspidalklappen darbot und nach mehreren

Monaten in Folge dieses Leidens unter hydropischen Erscheinungen

starb. Die Section ergab, dass das Messer in den linken Ventrikel

eingedrungen war, die Zipfel der Bicuspidalis aufgeschlitzt und

dadurch eine traumatische Insufficienz bewirkt hatte.

Nach unserem Gesetze wäre kein Zweifel, dass, wenn ein derartiger

Fall noch während des Lebens zur Begutachtung käme, die

Verletzungsfolge als „Verfall in Siechthum“ zu classificiren wäre.

Mitunter trifft man Fälle, wo bei +einer+ Stichöffnung in der Haut

zwei oder selbst mehrere in den Brustorganen, besonders im Herzen,

sich finden. +Bayard+ (+Briand+-+Chaudé+, Med. leg. 1879, I, 474),

+Elvert+ (Kopp’s Jahrb. I, 142) und +Haschek+ (Wiener med. Bl. 1879,

671) theilen solche Fälle mit. Wir haben zweimal diesen Befund

gesehen, und zwar jedesmal bei Selbstmördern; im ersten Fall war

bei kleiner einfacher Hautöffnung die vordere Herzwand zweimal,

im zweiten bei ebenfalls einfacher, jedoch 4 Cm. langer Hautwunde

dreimal durchstochen. Ebenso fanden wir bei einem Gastwirth, der

sich mit einem grossen Messer erstochen hatte, +einen+ 5 Cm.

langen Einstich in der linken Mamillarlinie über der achten Rippe,

den betreffenden Rippenknorpel einfach schief durchschnitten, im

Zwerchfell und im linken Leberlappen je drei, in der vorderen

Magenwand fünf und in der hinteren Magenwand, sowie in der Vorderwand

des oberen Stückes der Aorta je vier Stichöffnungen, welche nach

hinten immer schmäler und in der Aorta nur 4-5 Mm. lang waren. Solche

Befunde können zu Stande kommen, wenn die Stichwaffe wiederholt in

eine und dieselbe Hautwunde eingestossen, oder nachdem sie theilweise

herausgezogen, wieder vorgestossen wurde, wobei beidesmal auch

eine Erweiterung der Hautwunde stattfinden kann. Blieb das spitzige

Instrument in der Wunde stecken, so ist es auch möglich, dass die in

die Herzwand gelangte Spitze bei einer Herzcontraction wieder frei

werden und bei der Diastole die Herzwand angespiesst oder geritzt

werden kann.

[Sidenote: Schusswunden des Herzens.]

Bezüglich der Schussverletzungen des Herzens gilt in den meisten

Beziehungen dasselbe, was von den Stichen gesagt wurde. Da solche

Verletzungen meist mit Substanzverlust verbunden sind und in der Regel

auch die entgegengesetzte Herzwand durchdringen, so sind sie meist von

sofortigem Tod begleitet. Dass aber auch nach solchen Verletzungen die

Betreffenden manchmal noch einige Schritte zurücklegen können, lehren

sichergestellte Beobachtungen.

So erzählt +Bartholin+ von einem Hirsch, der noch 50 Schritte

lief, obgleich die Kugel beide Kammern und das Septum durchdrungen

hatte. Ebenso berichtet +Hyrtl+ von einem Hirsch, der, obgleich

in’s Herz getroffen, noch über einen Fluss zu schwimmen vermochte.

Dass Selbstmörder sich mit kleinen Schusswaffen, insbesondere mit

Revolvern, mehrmals durch’s Herz schiessen können, wurde pag. 413

erörtert. Erst unlängst fanden wir bei einem 19jährigen Kellner

drei dicht beisammen stehende geschwärzte Schusswunden in der

Herzgegend, von denen zwei das Herz durchbohrten und die dritte das

Fleisch der linken Herzkammer durchdrang. Dass Herzschusswunden

auch heilen können, geht aus den angeführten Angaben +Fischer+’s

hervor. Nach Verletzungen mit kleinen Spitzkugeln, namentlich aus

Revolvern, kann ein solcher Ausnahmsfall gewiss leichter vorkommen,

als bei Projectilen älterer Art, die grössere und weitere, mit

Substanzverlust verbundene Oeffnungen erzeugen. Hierher gehört

der Fall von Heilung eines Schusses durch den rechten und linken

Ventrikel mit Zurücklassung einer Communication beider, über welchen

+Conor+ berichtet und der ein Seitenstück zu dem Falle des oben

erwähnten Bologneser Schusters bildet (Virchow’s Jahresb. 1877, II,

295), ebenso ein von +Kundrat+ (Anzeiger der k. k. Gesellschaft d.

Aerzte in Wien vom 7. Februar 1884) mitgetheilter, wo nach einem

nicht penetrirenden Nahschuss gegen die Herzgegend, bei einem bis

dahin ganz gesunden Manne sich linksseitige Klappeninsufficienz

und ein partielles Herzaneurysma an der äusseren Wand des linken

Vorhofes über dem Klappenring entwickelt und nach fünf Monaten unter

Erscheinungen von allgemeinem Hydrops zum Tode geführt hatte.

[Sidenote: Rupturen der Aorta.]

Traumatische Rupturen der +Aorta+ sind selten und kommen in der

Regel nur nach sehr bedeutenden Gewalten und combinirt mit anderen

Verletzungen vor. Spontanrupturen der aufsteigenden Aorta haben wir in

der Form des Aneurysma dissecans wiederholt gefunden, und zwar auch

ohne auffällige endarteritische Erkrankung. Zweimal war angeborene

Stenose des Isthmus die Ursache. In einem Falle (Endarteritis deformans

der absteigenden Aorta) vermochte der Mann, da sich das Blut zunächst

unter die Adventitia und erst an einer entfernteren Stelle in die linke

Pleurahöhle ergossen hatte, noch seine und seines Arztes Adresse

anzugeben. Verletzungen der Aorta durch Schuss sind bei Selbstmördern,

die sich in die Brust geschossen haben, häufig; auch kommen bei diesen,

wie bereits oben (pag. 312) erwähnt wurde, Rupturen der Intima, durch

Prellung der Aorta durch das vorbeifahrende Projectil nicht gar selten

vor. Stichwunden der aufsteigenden Brustaorta, eventuell der sonstigen

grossen Brustgefässe, von vorn begegnet man verhältnissmässig häufig.

In einem unserer Fälle war nur die Messerspitze in den Arcus aortae

durch das vordere Mediastinum eingedrungen, so dass die Oeffnung in der

Intima nur 1 Mm. betrug. Die Verletzung wurde, da keine auffälligen

Erscheinungen bestanden, für eine leichte erklärt und der Mann starb

erst am 16. Tage an Pericarditis. Ueber Fälle von geheilten oder in

Vernarbung begriffenen Stichwunden der Brustaorta berichtet +Emmert+

(Friedreich’s Bl. 1880, pag. 129), sowie (Ibid. 1882, pag. 161) über

einen anderen, erst nach 12 Stunden letalen, wo die Messerklinge durch

den 3. Brustwirbel in die Brustaorta eingedrungen war und bei der

Section in das Lumen der letzteren hineinragend gefunden wurde.

[Sidenote: Verletzungen der des Zwerchfelles.]

Verletzungen des +Zwerchfells+ können sowohl vom Brustkorb als von

der Bauchhöhle aus erfolgen. Als isolirte Verletzungen kommen sie

nur selten vor, am seltensten wohl die Rupturen, deren Entstehung

eine bedeutende Gewalt erfordert, die wohl kaum andere Organe intact

lassen wird. Stichverletzung der Zwerchfellkuppe haben wir wiederholt

beobachtet, und es ist wohl denkbar, dass eine solche isolirt oder

wenigstens ohne schwere Läsion anderer Organe vorkommen kann. Die

Gefahr solcher Verletzungen liegt vorzugsweise in dem Austritte der

Baucheingeweide in die Brusthöhle und in der dann leicht erfolgenden

Incarceration. In den Schmidt’schen Jahrb. 1853, I, 56, wird über

eine 14jährige russische Officierstochter berichtet, welche an einem

eingeklemmten Zwerchfellbruch starb, der von Stich- und Hiebwunden her

datirte, die sie als 2jähriges Kind durch Tscherkessen erhalten hatte.

Angeborene Zwerchfellhernien haben wir wiederholt gesehen. Ausserdem

kam ein Fall eines Mannes zur Section, der plötzlich an Herzverfettung

gestorben war, bei dem sich ein kindskopfgrosses Dünndarmconvolut im

linken Brustfellsacke fand, welches mit den Rändern einer grossen

Zwerchfelllücke verwachsen war und keine Incarcerationserscheinungen

darbot. Es blieb zweifelhaft, ob die Hernie angeboren oder etwa durch

traumatische Ruptur entstanden war.

D. Verletzungen des Unterleibes.

[Sidenote: Rupturen des Magens.]

Des Shockes durch Erschütterung des Bauches, sowie der Rupturen der

grossen Drüsen des Unterleibes wurde bereits oben (pag. 280 und 357)

Erwähnung gethan. Rupturen des Magens sind selten. Wir haben eine

solche isolirt noch nicht beobachtet, dagegen wiederholt combinirt mit

anderen Rupturen nach Sturz von bedeutender Höhe und ähnlichen grossen

Gewalten. Wiederholt haben wir traumatische, meist mit lappiger

Ablösung verbundene Rupturen der Magenschleimhaut gesehen, dreimal

combinirt mit Rupturen anderer Bauchorgane nach Gerathen zwischen

Puffer, Auffallen eines schweren Steines und nach Pferdehufschlag, dann

bei einem 45jährigen Manne, der beim Umwerfen eines Wagens unter diesen

gerathen war und eine complicirte Fractur des Unterschenkels erlitten

hatte und endlich combinirt mit Milzruptur bei einer überfahrenen alten

Frau. Derartige Rupturen können vielleicht auch isolirt vorkommen und

zur Entstehung von Magengeschwüren Veranlassung geben. In der That

berichtet +Duplay+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 178) über 3 Fälle, in

welchen nach Insulten der Magengegend alsbald Blutbrechen und dann

Erscheinungen von Magengeschwür auftraten, und +Leube+ (Wiener med.

Blätter, 1886, pag. 143) über zwei andere, von denen der eine, in

welchem die Zufälle seit einem durch das Sprengstück eines explodirten

Maschinenkessels erfahrenen Insult bestanden, zu forensischer

Untersuchung wegen Schadenersatz Veranlassung gegeben hatte. +Ritter+

(Zeitschr. f. klin. Med. XII) hat die Sache experimentell verfolgt und

es gelang ihm bei Hunden durch Hammerschläge gegen die Magengegend

während der Verdauung Hämorrhagien zwischen Muscularis und Mucosa

zu erzeugen. Bemerkenswerth ist, dass auch spontane Magenrupturen

vorkommen, und +Chiari+, +Lantschner+ und wir haben ziemlich

gleichzeitig je einen solchen Fall beobachtet (Virchow’s Jahresb. 1881,

I, 177). +Key+-+Aberg+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1891)

sah Magenrupturen nach forcirter Ausspülung des Magens entstehen. Bei

seinen Versuchen waren sie stets schlitzförmig und entlang der kleinen

Krümmung situirt.

[Sidenote: Rupturen des Darms.]

Rupturen des Darms können im Allgemeinen desto leichter sich bilden,

je mehr derselbe durch Gas oder sonstigen Inhalt ausgedehnt ist.

Verhältnissmässig am häufigsten sind Rupturen des Duodenums und des

Anfangsstückes des Jejunums und wir haben schon wiederholt eine

vollständige Abreissung des letzteren vom ersteren, einmal sogar

combinirt mit einem Querriss des Duodenums, gefunden. Die Fixirung

dieser Darmschlinge einerseits und die harte Unterlage der Wirbelsäule

anderseits spielen dabei offenbar eine wesentliche Rolle. Noch leichter

können Darmrupturen entstehen, wenn in einem Bruchsack befindliche

Darmschlingen von einer stumpfen Gewalt plötzlich getroffen werden,

weil in diesem Falle der Darminhalt in Folge der momentan an der

Bruchpforte entstehenden Knickung nicht in die Bauchhöhle entweichen

kann. Wir haben drei solche Rupturen gesehen, von denen zwei durch

Fusstritt und die dritte durch einen Pferdehufschlag veranlasst worden

war.[323] Sind Geschwüre im Darm vorhanden, so reicht mitunter eine

unbedeutende Gewalt hin, um dieselben zur Perforation zu bringen.

In einem solchen, sowie in dem vorhergenannten Falle wäre die

„eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben.

Beachtenswerth sind die von +Zillner+ (Virchow’s Archiv, Bd. 96,

pag. 307 und A. +Paltauf+ (Ibidem Bd. 111, pag. 491) beobachteten

Spontanrupturen des mit Meconium gefüllten Dickdarms bei Neugeborenen

mit nachfolgender Peritonitis, die wahrscheinlich während des

Geburtsactes und durch denselben entstehen. Sie können eventuell für

Klysmenverletzungen gehalten werden. A. +Ludewig+ (Diss., Greifswald

1891) hat eine solche bei Atresia ani beobachtet.

[Sidenote: Rupturen der Harnblase.]

+Rupturen der Harnblase+ als isolirte Verletzungen gehören zu den

seltenen Vorkommnissen. Wir haben sie zweimal beobachtet, beide

Male bei alten Männern, die im betrunkenen Zustande misshandelt

worden waren, der eine durch Fusstritte, der andere, indem er aus

dem Wirthshause über mehrere Stufen hinausgeworfen wurde. Beide Male

sass die Ruptur am Scheitel der Blase näher der hinteren Fläche.

Die meisten solcher in der Literatur enthaltenen Fälle sind durch

Misshandlung oder Fall u. dergl. im trunkenen Zustande entstanden, und

die Füllung der Blase mit Harn lässt dies erklärlich erscheinen. Ist

die Blase entleert oder nur wenig gefüllt, so liegt sie so geschützt,

dass nur ganz ausnahmsweise eine solche Ruptur wird entstehen können.

Häufiger als die isolirten sind die secundären Rupturen der Harnblase

bei Beckenzertrümmerungen, wovon wir mehrere Fälle und namentlich

wiederholt vollständige Abreissung der Harnblase von der Urethra zu

Gesichte bekamen. Auch durch forcirte Füllung der Harnblase, z. B. bei

Steinoperationen, kann Ruptur der Blase eintreten (+Ullmann+, Wiener

med. Wochenschr. 1887, Nr. 23).

[Sidenote: Fracturen der Lendenwirbelsäule.]

Fracturen der +Lendenwirbelsäule+ und des +Beckens+ kommen nach Sturz

von einer Höhe, bei Verschütteten und Ueberfahrenen sehr gewöhnlich

vor, und lassen ihrer Natur nach immer auf das Stattgehabthaben einer

grossen, mit einem stumpfen Werkzeuge ausgeübten Gewalt schliessen.

[Sidenote: Hernien in Folge von Misshandlungen.]

Verhältnissmässig häufig begegnen wir in der forensischen Praxis der

Angabe, dass ein Individuum in Folge einer Misshandlung eine +Hernie+

davongetragen habe. Die gerichtsärztliche Beurtheilung solcher Fälle

hat zunächst von dem, von sämmtlichen Chirurgen der Neuzeit anerkannten

Grundsatze auszugehen, dass bei einem normal gebauten Individuum

eine Hernie nicht plötzlich entstehen könne, ausgenommen, es wären

Rupturen der betreffenden Stelle der Bauchwand durch die Verletzung

entstanden, sondern dass sich eine solche nur dort zu bilden vermöge,

wo bereits ein Bruchsack durch angeborene Anlage[324] oder durch später

erfolgte allmälige Entstehung (trichterförmiges Hervorgezogenwerden des

Bauchfells durch Fettklümpchen und Erweiterung des Bruchsackes durch

das Nachdrängen der Eingeweide, +Cloquet+, +Emmert+, +Nussbaum+, u.

A.) vorgebildet sei, in welchem Falle allerdings das Heben schwerer

Lasten, Fusstritte gegen den Unterleib, Knieen auf demselben und

ähnliche Misshandlungen das Austreten einer Darmschlinge in die bereits

vorhandene Bauchfellausstülpung veranlassen können. Es setzt demnach

die Möglichkeit der Entstehung einer Hernie durch solche Misshandlungen

immer eine bereits vorhandene Disposition des betreffenden Individuums

zum Acquiriren eines solchen Leidens voraus, die zweifelsohne in die

Kategorie der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ gehört und als

solche in dem gerichtsärztlichen Gutachten jedesmal hervorgehoben

werden müsste.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 55 / 132 段