abnorme Reizbarkeit den Kern der sich entwickelnden Seelenstörung, wozu
meistens Gedächtnissschwäche, Verworrenheit und mitunter ausgesprochene
Demenz hinzutreten. Hysterische Symptome, Schwindel, Kopfschmerz,
Schlaflosigkeit, Parästhesien, insbesondere aber Anästhesien (in den
typischen Fällen Hemianästhesien) der Haut und der Sinnesorgane,
concentrische Gesichtsfeldeinengung, umschriebene Hyperästhesien und
paretische Erscheinungen verschiedener Art wurden beobachtet. Impotenz
und Darniederliegen der Geschlechtslust besteht meist schon frühzeitig,
Heilung ist nicht ausgeschlossen, doch scheint sie selten zu sein,
vielleicht, wie +Oppenheim+ meint, der ungünstigen Verhältnisse
wegen, in welchen viele der Verunglückten in Folge ihres Unfalles und
in Folge Verzögerung der beanspruchten Entschädigung hineingerathen.
Auch mag der Umstand, dass man solche Personen häufig für Simulanten
hält und dementsprechend behandelt, das Seinige dazu beitragen.
Einen solchen Fall hat neuestens +v. Bergmann+ (Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 1) mitgetheilt. Dieser Ansicht ist auch
+Löwenfeld+ (Münchener med. Wochenschr. 1889, Nr. 38-40), welcher die
Nothwendigkeit der Annahme einer eigenartigen traumatischen Neurose
nach Erschütterungen nicht anerkennt, da ein für die „traumatische
Neurose“ pathognomonisches Symptom nicht existirt. Ebenso negirend
verhält sich +Seligmüller+ (Deutsche med. Wochenschr. 1890, Nr. 30-34),
welcher die grösste Reserve empfiehlt, da sich schon jetzt 2-30 Procent
der Fälle als Simulation erweist.
Bei der Schwierigkeit solcher Beurtheilungen ist regelrechte
und längere Beobachtung in einem Krankenhause und durch
Specialsachverständige dringend angezeigt.
[Sidenote: Stichwunden am Thorax.]
+Stichwunden+ der Brust sind häufig, namentlich jene der Herzgegend.
Bezüglich dieser ist zunächst zu bemerken, dass nicht selten ein gegen
die Brust gezielter Stoss nicht in den Brustkorb eindringt, weil das
Instrument entweder Knochen (Brustbein, Rippen) traf oder an diesen
abgeglitten war. Es wäre dies wieder ein Fall, in welchem mit Rücksicht
auf den §. 155 _a_ des österr. St. G., beziehungsweise auf den §. 231,
2, des österr. Entw. und den §. 223 _a_ des deutschen St. G. erklärt
werden müsste, dass die Verletzung mit einem solchen Werkzeuge und auf
solche Art beigebracht wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden
ist.
[Sidenote: Stichwunden der Lungen.]
Dass bei penetrirenden Stichwunden gerade am Thorax häufiger als
anderswo eine Verschiebung der Stichöffnungen +eines+ Stichcanals
in den einzelnen Schichten der Brustwand eintreten kann, wurde
bereits oben erwähnt. Penetrirende Stichwunden betreffen, von jenen
der Wirbelsäule abgesehen, entweder die Lungen, oder das Herz oder
die grossen Gefässe des Thorax. Stichwunden der +Lunge+ erzeugen
meist sofort Pneumothorax und je nach dem Caliber und der Zahl der
getroffenen Lungengefässe mehr weniger intensive Blutung in den
betreffenden Brustfellsack; gleichzeitig wird Blut ausgehustet. Die
momentane Lebensgefahr ist vorzugsweise durch die innere Verblutung
gesetzt, während, wenn diese nicht bedeutend ist, der Pneumothorax für
sich allein den Tod nicht sofort herbeiführen muss. Einen wesentlichen
Einfluss auf die Bedeutung einer Lungenstichwunde hat der Umstand, ob
die betreffende Lunge überhaupt, namentlich aber an der getroffenen
Stelle, frei war, oder ob Adhäsionen mit der Thoraxwand bestanden, da
in letzterem Falle ein Pneumothorax nicht oder nicht so leicht sich
bildet und die Lunge, wenn nicht grosse Gefässe verletzt wurden, weiter
fungiren kann. Namentlich für die Beurtheilung des momentanen Erfolges
einer Lungenstichwunde ist der erwähnte Umstand von Wichtigkeit,
ebenso wie es begreiflich ist, dass pleuritische Schwarten desto mehr
ein Eindringen des Stiches in die Lungen zu verhüten im Stande sein
werden, je dicker und fester sie sind. Am Lebenden ist die Diagnose,
dass eine Brustwunde penetrirt, durch Erwägung der Symptome, die sie
veranlasst, sowie durch Percussion und Auscultation zu stellen, niemals
aber durch Sondirung. In einem zur Oberbegutachtung an die Facultät
gelangten Fall, eine Lungenstichwunde betreffend, wurde von dem
betreffenden Referenten mit Recht hervorgehoben, dass wahrscheinlicher
Weise der protrahirte und lebensgefährliche Verlauf, den die Verletzung
genommen hatte, durch Untersuchung der Stichwunde mit der Sonde durch
die Gerichtsärzte (!) veranlasst wurde, da der Betreffende sich bis zu
dieser Untersuchung durch mehrere Tage relativ wohl befunden hatte und
erst nach dieser septische Erscheinungen aufgetreten waren.
[Sidenote: Stichwunden des Herzens.]
Stichwunden des +Herzens+ gehören zu den lebensgefährlichsten
Verletzungen und haben in der Regel nach wenigen Augenblicken den
Tod zur Folge. Die Ursache des letzteren ist nicht immer Verblutung,
sondern häufiger die Behinderung der Herzbewegung durch das in
den Herzbeutel austretende und schnell coagulirende Blut. Die
Schnelligkeit, mit welcher der Tod nach einer Herzverletzung eintritt,
wird abhängen von der Schnelligkeit, mit welcher das Blut aus der
Stichöffnung austritt, und diese ist wieder bedingt durch die Länge
des Stichcanals in der Herzwand (ob schief oder senkrecht diese
durchdringend), ferner durch den Umstand, ob der Stich im Herzen, etwa
versteckt zwischen den Trabekeln, endet oder auch die entgegengesetzte
Herzwand durchbohrt, und ob nur eine oder beide Herzkammern, respective
Vorkammern, eröffnet wurden.
Der Umstand, ob der Stich in longitudinaler oder in querer oder
schiefer Richtung die Oberfläche des Herzens traf, ist wohl für
den Verlauf der Wunde gleichgiltig, da die Faserung des Herzens
eine so complicirte und verfilzte ist, dass von einem prävalirenden
Einfluss bestimmter Muskelfasern auf das Klaffen einer Herzwunde
nicht wohl die Rede sein kann. Dagegen lässt sich nicht leugnen, dass
Verletzungen der linken Herzhälfte unter sonst gleichen Verhältnissen
rascher den Tod, respective Bewusstlosigkeit, herbeiführen, als jene
der rechten, da es sich bei diesen um Verlust venösen, bei jenen aber
um Verlust arteriellen Blutes handelt.
Aus dem Gesagten geht hervor, dass nicht alle Herzverletzungen ein
sofortiges Zusammenstürzen des Getroffenen bewirken müssen, sondern
dass es ganz wohl denkbar ist, dass nach Manchen Jemand noch im
Stande sein kann, eine Strecke weiter zu gehen oder andere Handlungen
vorzunehmen. So konnte in einem Falle (+Fischer+ l. c.) der Verletzte
sich noch einige Zeit wehren, in einem anderen seinen Feind noch eine
kurze Strecke verfolgen und wir selbst haben eine ganze Reihe von
Fällen obducirt, in welchen der Tod, respective das Zusammenstürzen
erst einige Zeit nach der Verletzung erfolgte, unter Anderen einen
Mann, der, nachdem er bei einer Rauferei einen Messerstich in’s Herz (8
bis 9 Mm. langer penetrirender Querschlitz in der linken Kammerwand)
erhalten hatte, vor der hinzugekommenen Polizei davongelaufen, in der
zweiten Gasse erwischt und erst beim Rücktransport zusammengebrochen
war; und weiter einen Selbstmörder, welcher nach dem Stiche das Messer
zusammenklappen und in die Tasche zu stecken vermocht hatte, so dass
dieses Umstandes wegen anfangs an Mord gedacht worden war. Auch enden
keineswegs +alle+ penetrirenden Herzwunden mit dem Tode.
+Fischer+ fand unter 452 von ihm gesammelten Fällen von
Herzverletzungen 72 Fälle von Heilung, und zwar 36 durch Section
sichergestellt, 36 durch Symptome vermuthet. In 12 Fällen fanden
sich fremde Körper im Herzen eingeheilt, und zwar 6mal Nadeln, 5mal
Kugeln und 1mal ein Dorn. Bezüglich dieser Heilungen ist jedoch zu
bemerken, dass sie auch nur unvollständig sein können, so z. B.
darum, weil die vernarbte Stelle als Locus minoris resistentiae sich
aneurysmatisch erweitern und nachträglich doch zum Tode führen kann.
Ein höchst interessanter Fall einschlägiger Art ist der jenes, auch
von +Fischer+ erwähnten Schusters in Bologna, der zwar von einem
Dolchstich, den er in das Herz bekam, genas, jedoch seitdem Zeichen
der Insufficienz der Bicuspidalklappen darbot und nach mehreren
Monaten in Folge dieses Leidens unter hydropischen Erscheinungen
starb. Die Section ergab, dass das Messer in den linken Ventrikel
eingedrungen war, die Zipfel der Bicuspidalis aufgeschlitzt und
dadurch eine traumatische Insufficienz bewirkt hatte.
Nach unserem Gesetze wäre kein Zweifel, dass, wenn ein derartiger
Fall noch während des Lebens zur Begutachtung käme, die
Verletzungsfolge als „Verfall in Siechthum“ zu classificiren wäre.
Mitunter trifft man Fälle, wo bei +einer+ Stichöffnung in der Haut
zwei oder selbst mehrere in den Brustorganen, besonders im Herzen,
sich finden. +Bayard+ (+Briand+-+Chaudé+, Med. leg. 1879, I, 474),
+Elvert+ (Kopp’s Jahrb. I, 142) und +Haschek+ (Wiener med. Bl. 1879,
671) theilen solche Fälle mit. Wir haben zweimal diesen Befund
gesehen, und zwar jedesmal bei Selbstmördern; im ersten Fall war
bei kleiner einfacher Hautöffnung die vordere Herzwand zweimal,
im zweiten bei ebenfalls einfacher, jedoch 4 Cm. langer Hautwunde
dreimal durchstochen. Ebenso fanden wir bei einem Gastwirth, der
sich mit einem grossen Messer erstochen hatte, +einen+ 5 Cm.
langen Einstich in der linken Mamillarlinie über der achten Rippe,
den betreffenden Rippenknorpel einfach schief durchschnitten, im
Zwerchfell und im linken Leberlappen je drei, in der vorderen
Magenwand fünf und in der hinteren Magenwand, sowie in der Vorderwand
des oberen Stückes der Aorta je vier Stichöffnungen, welche nach
hinten immer schmäler und in der Aorta nur 4-5 Mm. lang waren. Solche
Befunde können zu Stande kommen, wenn die Stichwaffe wiederholt in
eine und dieselbe Hautwunde eingestossen, oder nachdem sie theilweise
herausgezogen, wieder vorgestossen wurde, wobei beidesmal auch
eine Erweiterung der Hautwunde stattfinden kann. Blieb das spitzige
Instrument in der Wunde stecken, so ist es auch möglich, dass die in
die Herzwand gelangte Spitze bei einer Herzcontraction wieder frei
werden und bei der Diastole die Herzwand angespiesst oder geritzt
werden kann.
[Sidenote: Schusswunden des Herzens.]
Bezüglich der Schussverletzungen des Herzens gilt in den meisten
Beziehungen dasselbe, was von den Stichen gesagt wurde. Da solche
Verletzungen meist mit Substanzverlust verbunden sind und in der Regel
auch die entgegengesetzte Herzwand durchdringen, so sind sie meist von
sofortigem Tod begleitet. Dass aber auch nach solchen Verletzungen die
Betreffenden manchmal noch einige Schritte zurücklegen können, lehren
sichergestellte Beobachtungen.
So erzählt +Bartholin+ von einem Hirsch, der noch 50 Schritte
lief, obgleich die Kugel beide Kammern und das Septum durchdrungen
hatte. Ebenso berichtet +Hyrtl+ von einem Hirsch, der, obgleich
in’s Herz getroffen, noch über einen Fluss zu schwimmen vermochte.
Dass Selbstmörder sich mit kleinen Schusswaffen, insbesondere mit
Revolvern, mehrmals durch’s Herz schiessen können, wurde pag. 413
erörtert. Erst unlängst fanden wir bei einem 19jährigen Kellner
drei dicht beisammen stehende geschwärzte Schusswunden in der
Herzgegend, von denen zwei das Herz durchbohrten und die dritte das
Fleisch der linken Herzkammer durchdrang. Dass Herzschusswunden
auch heilen können, geht aus den angeführten Angaben +Fischer+’s
hervor. Nach Verletzungen mit kleinen Spitzkugeln, namentlich aus
Revolvern, kann ein solcher Ausnahmsfall gewiss leichter vorkommen,
als bei Projectilen älterer Art, die grössere und weitere, mit
Substanzverlust verbundene Oeffnungen erzeugen. Hierher gehört
der Fall von Heilung eines Schusses durch den rechten und linken
Ventrikel mit Zurücklassung einer Communication beider, über welchen
+Conor+ berichtet und der ein Seitenstück zu dem Falle des oben
erwähnten Bologneser Schusters bildet (Virchow’s Jahresb. 1877, II,
295), ebenso ein von +Kundrat+ (Anzeiger der k. k. Gesellschaft d.
Aerzte in Wien vom 7. Februar 1884) mitgetheilter, wo nach einem
nicht penetrirenden Nahschuss gegen die Herzgegend, bei einem bis
dahin ganz gesunden Manne sich linksseitige Klappeninsufficienz
und ein partielles Herzaneurysma an der äusseren Wand des linken
Vorhofes über dem Klappenring entwickelt und nach fünf Monaten unter
Erscheinungen von allgemeinem Hydrops zum Tode geführt hatte.
[Sidenote: Rupturen der Aorta.]
Traumatische Rupturen der +Aorta+ sind selten und kommen in der
Regel nur nach sehr bedeutenden Gewalten und combinirt mit anderen
Verletzungen vor. Spontanrupturen der aufsteigenden Aorta haben wir in
der Form des Aneurysma dissecans wiederholt gefunden, und zwar auch
ohne auffällige endarteritische Erkrankung. Zweimal war angeborene
Stenose des Isthmus die Ursache. In einem Falle (Endarteritis deformans
der absteigenden Aorta) vermochte der Mann, da sich das Blut zunächst
unter die Adventitia und erst an einer entfernteren Stelle in die linke
Pleurahöhle ergossen hatte, noch seine und seines Arztes Adresse
anzugeben. Verletzungen der Aorta durch Schuss sind bei Selbstmördern,
die sich in die Brust geschossen haben, häufig; auch kommen bei diesen,
wie bereits oben (pag. 312) erwähnt wurde, Rupturen der Intima, durch
Prellung der Aorta durch das vorbeifahrende Projectil nicht gar selten
vor. Stichwunden der aufsteigenden Brustaorta, eventuell der sonstigen
grossen Brustgefässe, von vorn begegnet man verhältnissmässig häufig.
In einem unserer Fälle war nur die Messerspitze in den Arcus aortae
durch das vordere Mediastinum eingedrungen, so dass die Oeffnung in der
Intima nur 1 Mm. betrug. Die Verletzung wurde, da keine auffälligen
Erscheinungen bestanden, für eine leichte erklärt und der Mann starb
erst am 16. Tage an Pericarditis. Ueber Fälle von geheilten oder in
Vernarbung begriffenen Stichwunden der Brustaorta berichtet +Emmert+
(Friedreich’s Bl. 1880, pag. 129), sowie (Ibid. 1882, pag. 161) über
einen anderen, erst nach 12 Stunden letalen, wo die Messerklinge durch
den 3. Brustwirbel in die Brustaorta eingedrungen war und bei der
Section in das Lumen der letzteren hineinragend gefunden wurde.
[Sidenote: Verletzungen der des Zwerchfelles.]
Verletzungen des +Zwerchfells+ können sowohl vom Brustkorb als von
der Bauchhöhle aus erfolgen. Als isolirte Verletzungen kommen sie
nur selten vor, am seltensten wohl die Rupturen, deren Entstehung
eine bedeutende Gewalt erfordert, die wohl kaum andere Organe intact
lassen wird. Stichverletzung der Zwerchfellkuppe haben wir wiederholt
beobachtet, und es ist wohl denkbar, dass eine solche isolirt oder
wenigstens ohne schwere Läsion anderer Organe vorkommen kann. Die
Gefahr solcher Verletzungen liegt vorzugsweise in dem Austritte der
Baucheingeweide in die Brusthöhle und in der dann leicht erfolgenden
Incarceration. In den Schmidt’schen Jahrb. 1853, I, 56, wird über
eine 14jährige russische Officierstochter berichtet, welche an einem
eingeklemmten Zwerchfellbruch starb, der von Stich- und Hiebwunden her
datirte, die sie als 2jähriges Kind durch Tscherkessen erhalten hatte.
Angeborene Zwerchfellhernien haben wir wiederholt gesehen. Ausserdem
kam ein Fall eines Mannes zur Section, der plötzlich an Herzverfettung
gestorben war, bei dem sich ein kindskopfgrosses Dünndarmconvolut im
linken Brustfellsacke fand, welches mit den Rändern einer grossen
Zwerchfelllücke verwachsen war und keine Incarcerationserscheinungen
darbot. Es blieb zweifelhaft, ob die Hernie angeboren oder etwa durch
traumatische Ruptur entstanden war.
D. Verletzungen des Unterleibes.
[Sidenote: Rupturen des Magens.]
Des Shockes durch Erschütterung des Bauches, sowie der Rupturen der
grossen Drüsen des Unterleibes wurde bereits oben (pag. 280 und 357)
Erwähnung gethan. Rupturen des Magens sind selten. Wir haben eine
solche isolirt noch nicht beobachtet, dagegen wiederholt combinirt mit
anderen Rupturen nach Sturz von bedeutender Höhe und ähnlichen grossen
Gewalten. Wiederholt haben wir traumatische, meist mit lappiger
Ablösung verbundene Rupturen der Magenschleimhaut gesehen, dreimal
combinirt mit Rupturen anderer Bauchorgane nach Gerathen zwischen
Puffer, Auffallen eines schweren Steines und nach Pferdehufschlag, dann
bei einem 45jährigen Manne, der beim Umwerfen eines Wagens unter diesen
gerathen war und eine complicirte Fractur des Unterschenkels erlitten
hatte und endlich combinirt mit Milzruptur bei einer überfahrenen alten
Frau. Derartige Rupturen können vielleicht auch isolirt vorkommen und
zur Entstehung von Magengeschwüren Veranlassung geben. In der That
berichtet +Duplay+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 178) über 3 Fälle, in
welchen nach Insulten der Magengegend alsbald Blutbrechen und dann
Erscheinungen von Magengeschwür auftraten, und +Leube+ (Wiener med.
Blätter, 1886, pag. 143) über zwei andere, von denen der eine, in
welchem die Zufälle seit einem durch das Sprengstück eines explodirten
Maschinenkessels erfahrenen Insult bestanden, zu forensischer
Untersuchung wegen Schadenersatz Veranlassung gegeben hatte. +Ritter+
(Zeitschr. f. klin. Med. XII) hat die Sache experimentell verfolgt und
es gelang ihm bei Hunden durch Hammerschläge gegen die Magengegend
während der Verdauung Hämorrhagien zwischen Muscularis und Mucosa
zu erzeugen. Bemerkenswerth ist, dass auch spontane Magenrupturen
vorkommen, und +Chiari+, +Lantschner+ und wir haben ziemlich
gleichzeitig je einen solchen Fall beobachtet (Virchow’s Jahresb. 1881,
I, 177). +Key+-+Aberg+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1891)
sah Magenrupturen nach forcirter Ausspülung des Magens entstehen. Bei
seinen Versuchen waren sie stets schlitzförmig und entlang der kleinen
Krümmung situirt.
[Sidenote: Rupturen des Darms.]
Rupturen des Darms können im Allgemeinen desto leichter sich bilden,
je mehr derselbe durch Gas oder sonstigen Inhalt ausgedehnt ist.
Verhältnissmässig am häufigsten sind Rupturen des Duodenums und des
Anfangsstückes des Jejunums und wir haben schon wiederholt eine
vollständige Abreissung des letzteren vom ersteren, einmal sogar
combinirt mit einem Querriss des Duodenums, gefunden. Die Fixirung
dieser Darmschlinge einerseits und die harte Unterlage der Wirbelsäule
anderseits spielen dabei offenbar eine wesentliche Rolle. Noch leichter
können Darmrupturen entstehen, wenn in einem Bruchsack befindliche
Darmschlingen von einer stumpfen Gewalt plötzlich getroffen werden,
weil in diesem Falle der Darminhalt in Folge der momentan an der
Bruchpforte entstehenden Knickung nicht in die Bauchhöhle entweichen
kann. Wir haben drei solche Rupturen gesehen, von denen zwei durch
Fusstritt und die dritte durch einen Pferdehufschlag veranlasst worden
war.[323] Sind Geschwüre im Darm vorhanden, so reicht mitunter eine
unbedeutende Gewalt hin, um dieselben zur Perforation zu bringen.
In einem solchen, sowie in dem vorhergenannten Falle wäre die
„eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben.
Beachtenswerth sind die von +Zillner+ (Virchow’s Archiv, Bd. 96,
pag. 307 und A. +Paltauf+ (Ibidem Bd. 111, pag. 491) beobachteten
Spontanrupturen des mit Meconium gefüllten Dickdarms bei Neugeborenen
mit nachfolgender Peritonitis, die wahrscheinlich während des
Geburtsactes und durch denselben entstehen. Sie können eventuell für
Klysmenverletzungen gehalten werden. A. +Ludewig+ (Diss., Greifswald
1891) hat eine solche bei Atresia ani beobachtet.
[Sidenote: Rupturen der Harnblase.]
+Rupturen der Harnblase+ als isolirte Verletzungen gehören zu den
seltenen Vorkommnissen. Wir haben sie zweimal beobachtet, beide
Male bei alten Männern, die im betrunkenen Zustande misshandelt
worden waren, der eine durch Fusstritte, der andere, indem er aus
dem Wirthshause über mehrere Stufen hinausgeworfen wurde. Beide Male
sass die Ruptur am Scheitel der Blase näher der hinteren Fläche.
Die meisten solcher in der Literatur enthaltenen Fälle sind durch
Misshandlung oder Fall u. dergl. im trunkenen Zustande entstanden, und
die Füllung der Blase mit Harn lässt dies erklärlich erscheinen. Ist
die Blase entleert oder nur wenig gefüllt, so liegt sie so geschützt,
dass nur ganz ausnahmsweise eine solche Ruptur wird entstehen können.
Häufiger als die isolirten sind die secundären Rupturen der Harnblase
bei Beckenzertrümmerungen, wovon wir mehrere Fälle und namentlich
wiederholt vollständige Abreissung der Harnblase von der Urethra zu
Gesichte bekamen. Auch durch forcirte Füllung der Harnblase, z. B. bei
Steinoperationen, kann Ruptur der Blase eintreten (+Ullmann+, Wiener
med. Wochenschr. 1887, Nr. 23).
[Sidenote: Fracturen der Lendenwirbelsäule.]
Fracturen der +Lendenwirbelsäule+ und des +Beckens+ kommen nach Sturz
von einer Höhe, bei Verschütteten und Ueberfahrenen sehr gewöhnlich
vor, und lassen ihrer Natur nach immer auf das Stattgehabthaben einer
grossen, mit einem stumpfen Werkzeuge ausgeübten Gewalt schliessen.
[Sidenote: Hernien in Folge von Misshandlungen.]
Verhältnissmässig häufig begegnen wir in der forensischen Praxis der
Angabe, dass ein Individuum in Folge einer Misshandlung eine +Hernie+
davongetragen habe. Die gerichtsärztliche Beurtheilung solcher Fälle
hat zunächst von dem, von sämmtlichen Chirurgen der Neuzeit anerkannten
Grundsatze auszugehen, dass bei einem normal gebauten Individuum
eine Hernie nicht plötzlich entstehen könne, ausgenommen, es wären
Rupturen der betreffenden Stelle der Bauchwand durch die Verletzung
entstanden, sondern dass sich eine solche nur dort zu bilden vermöge,
wo bereits ein Bruchsack durch angeborene Anlage[324] oder durch später
erfolgte allmälige Entstehung (trichterförmiges Hervorgezogenwerden des
Bauchfells durch Fettklümpchen und Erweiterung des Bruchsackes durch
das Nachdrängen der Eingeweide, +Cloquet+, +Emmert+, +Nussbaum+, u.
A.) vorgebildet sei, in welchem Falle allerdings das Heben schwerer
Lasten, Fusstritte gegen den Unterleib, Knieen auf demselben und
ähnliche Misshandlungen das Austreten einer Darmschlinge in die bereits
vorhandene Bauchfellausstülpung veranlassen können. Es setzt demnach
die Möglichkeit der Entstehung einer Hernie durch solche Misshandlungen
immer eine bereits vorhandene Disposition des betreffenden Individuums
zum Acquiriren eines solchen Leidens voraus, die zweifelsohne in die
Kategorie der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ gehört und als
solche in dem gerichtsärztlichen Gutachten jedesmal hervorgehoben
werden müsste.