Von den Verletzungen des +Ohres+ wäre zunächst der Verlust der

Ohrmuschel zu erwähnen. Diese anderswo gewiss seltene Verletzungsfolge

haben wir in Innsbruck dreimal zu begutachten Gelegenheit gehabt.

Alle drei Fälle stammten aus einem bestimmten Thale, wo es Usus ist,

Raufereien durch -- Abbeissen der Ohrmuscheln auszutragen. Wir sprachen

uns in diesen Fällen immer dahin aus, dass die Verunstaltung, welche

der Betreffende erlitt, genüge, um die Verletzung als eine „schwere“

im Sinne des §. 152 des gegenwärtigen österr. St. G. zu erklären,

dass aber die Verunstaltung nicht als eine „auffallende“ im Sinne des

§. 152_a)_ aufgefasst werden könne, da dieselbe erstens durch das

Haar leicht zu verbergen sei und da man den Verlust einer Ohrmuschel

doch nicht in gleiche Linie stellen könne mit den Beispielen von

auffallender Verunstaltung, die der §. 156_a)_ anführt, und auch

nicht mit den anderen schweren Verletzungsfolgen, die noch weiter in

diesem Paragraph besonders hervorgehoben werden. Dieser Auffassung

schloss sich auch jedesmal der Gerichtshof an und die Richtigkeit

derselben wurde dadurch in drastischer Weise illustrirt, dass in dem

dritten Falle erst bei der Hauptverhandlung zufällig durch uns eruirt

wurde, dass der Betreffende auch das +zweite+ Ohr bereits in einer

früheren solchen Affaire verloren hatte, ohne dass Jemand von den

bei der Hauptverhandlung Anwesenden früher davon eine Ahnung gehabt

hätte. Aus den erwähnten Gründen würde man auch, wenn eine solche

Verletzung im Sinne des §. 232 des österr. Entw. oder im Sinne des §.

224 des deutschen St. G. zur Beurtheilung käme, anstehen, sie unter

allen Umständen als eine bleibende Verunstaltung (österr. Entw.)

zu bezeichnen, sondern nur dann, wenn die Umstände des concreten

Falles dieses verlangen sollten. Bei der untergeordneten Bedeutung,

die der Ohrmuschel beim Hören zukommt, könnte auch bei einem

Verluste derselben nicht von bleibender Schwächung, noch weniger

aber vom Verluste des Gehörs auf dem betreffenden Ohre die Rede

sein. Quetschungen der Ohrmuschel können hochgradige Verkrüppelungen

derselben veranlassen. Die sogenannte Ohrblutgeschwulst (Haematoma

auriculae) und ihre Folgen gehören hierher, obgleich sie von Einzelnen,

da sie namentlich bei geisteskranken und anderweitig herabgekommenen

Personen beobachtet wurde, auch auf constitutionelle Ursachen

zurückgeführt wird.

Häufiger gelangen Gehörsstörungen zur Untersuchung, die von erlittenen

Schlägen gegen die Ohrgegend hergeleitet werden. Als Folgen solcher

Insulte kommen insbesondere die Rupturen des Trommelfells und die

Lähmung der Hörnerven in Betracht.

[Sidenote: Trommelfellruptur.]

Die durch Schlag entstandene Trommelfellruptur findet sich nach

+Pollitzer+ (Wr. med. Wochenschr. 1872, Nr. 35) meist in der Mitte

zwischen Hammergriff und Ringwulst, hat eine rundliche oder ovale

Form und scharfe, mit Blut bedeckte Ränder. Die Erkennung einer

traumatischen Ruptur als solcher ist nur in den ersten Tagen leicht;

in der späteren Zeit hält es schwer oder ist sogar unmöglich,

dieselbe von einer durch Suppuration entstandenen Perforation zu

unterscheiden. Die traumatischen Rupturen heilen in der Regel

in den ersten Wochen durch Vernarbung, seltener gehen sie in

suppurative Entzündung über. Die nach einer Trommelfellruptur zu

bemerkende Schwerhörigkeit hat schon kurz nach der Verletzung einen

verschiedenen Grad und ist weniger durch die Läsion selbst als

durch die gleichzeitige Erschütterung des Labyrinths bedingt. Nach

erfolgter Vernarbung kann das Gehör vollkommen oder nahezu vollkommen

zurückkehren. Nur selten tritt zu durch Ohrfeigen etc. erzeugten

Trommelfellrupturen Entzündung des Mittelohrs hinzu; wohl aber leicht

in Folge von Nichtschonung und ungünstigen äusseren Einflüssen

anderer Art (ungeschickte therapeutische Eingriffe, Erkältungen

etc.), in welchem Falle es zu lange dauernden entzündlichen Processen

im Mittelohr kommen kann und auch schwere Hörstörungen zurückbleiben

können.[316]

[Sidenote: Erschütterung des Labyrinths.]

Erschütterungen des Labyrinths können mit und ohne Ruptur des

Trommelfells erfolgen und sind gewöhnlich sofort von bedeutender

Schwerhörigkeit gefolgt, die auch persistiren kann. Der Ton einer

auf den Scheitel aufgesetzten Stimmgabel wird nur im +normalen+

Ohr wahrgenommen, was bezüglich der Differentialdiagnose zwischen

Rupturen des Trommelfelles mit und ohne Labyrintherschütterung

benützt werden kann, da bei letzteren die Stimmgabel nur im

+verletzten+ Ohr empfunden wird.

[Sidenote: Lähmung der Hörnerven.]

Aeusserst selten wird nach Schlag Lähmung des Hörnerven selbst

beobachtet. Einen wahrscheinlich hierher gehörigen, von dem Münchener

Medicinal-Comité begutachteten Fall bringen Friedreich’s Blätter f.

gerichtl. Med. 1876, pag. 409, betreffend ein Individuum, welches

mehrmals bei beiden Ohren gerissen und mit dem Kopfe gegen eine

Thür gestossen worden war, sofort das Gehör verlor, ohne dass eine

Trommelfellruptur oder Gehirnerscheinungen nachgewiesen werden

konnten und auch Simulation ausgeschlossen werden musste.

[Sidenote: Simulirte Taubheit.]

Auch bei angeblich nach Verletzungen zurückgebliebener Taubheit ist

an Simulation zu denken, die gerade hier durchaus nichts Seltenes

ist. Besteht ein solcher Verdacht, so empfiehlt es sich, ausser

dem erwähnten Stimmgabelversuche jene Verfahren einzuschlagen, die

sich insbesondere den Militärärzten zur Entlarvung von Simulanten

bewährt haben.[317] So das gleichzeitige leise Sprechen in beide

Ohren und Nachsprechenlassen des Gehörten. Ist thatsächlich das eine

Ohr taub, so kann der Betreffende sehr gut das nachsprechen, was

ihm in das gesunde Ohr hineingelispelt wird, während, wenn auch das

andere gesund ist, die gleichzeitigen und differenten Schalleindrücke

sich so verwirren, dass der Betreffende gar nicht oder nur verwirrt

nachzusprechen im Stande ist. +Kahsnitz+ (Würzburger Diss. 1883)

hat diese von L. +Müller+ angegebene Untersuchungsmethode einer

sorgfältigen Prüfung unterzogen und hat gefunden, dass die

Ueberleitung der Schallwellen von einem Ohre zum anderen eine sehr

minimale ist, was die Brauchbarkeit obigen Verfahrens zur Entdeckung

der Simulation einseitiger Taubheit wesentlich erhöht. Ebenso spricht

für Simulation, wenn der Betreffende eine Uhr auch dann nicht zu

hören angibt, wenn sie dem angeblich +kranken+ Ohr so weit genähert

wurde, dass er sie schon mit dem +gesunden+ hören müsste; auch kann

der Umstand, dass der Simulant zwischen Tast- und Gehörseindrücken

nicht zu unterscheiden versteht, zu seiner Entlarvung beitragen, wenn

z. B. derselbe, nachdem plötzlich hinter ihm auf den Boden gestampft

wurde, kein Zeichen eines wahrgenommenen Eindruckes verräth,

obgleich auch ein Tauber, freilich nicht den Schall, wohl aber die

Erschütterung wahrgenommen und darauf reagirt haben würde. Andere

Methoden siehe Virchow’s Jahresb. 1891, I, pag. 497.

Auch Ohrenflüsse werden simulirt und meist durch mechanische Reizung

des äusseren Gehörganges hervorgebracht. In einem von der Wiener

Facultät begutachteten Falle gab eine Bauernmagd an, dass vier

Monate nach einem erhaltenen Schlage auf den Kopf ein Ohrenfluss

eingetreten sei, und producirte eine Menge kleiner Knochenstückchen,

welche in der letzten Zeit aus dem Ohre abgegangen sein sollten.

Diese Knochenstückchen waren auffallend gleich und einzelne zeigten

deutliche Schnittränder. Die Annahme einer Simulation lag nahe und

wurde auch durch unmittelbare Untersuchung der Magd ausser Zweifel

gestellt.

[Sidenote: Verletzungen der Lippen und der Zähne]

Die Verletzungen der +Lippen+ und der ziemlich häufig vorkommende

Verlust von +Zähnen+ durch Einschlagen mit den verschiedenartigsten

stumpfen Werkzeugen können wegen der zurückbleibenden Entstellung eine

gerichtsärztliche Bedeutung erhalten; man wird jedoch, wenigstens

bezüglich des Verlustes von Zähnen, selten in der Lage sein, denselben

als eine auffallende Verunstaltung, beziehungsweise für eine

„erhebliche“ Entstellung zu erklären, weil es sich nur ausnahmsweise

um den Verlust mehrerer Zähne oder einer ganzen Zahnreihe handelt,

weil ferner ein solcher Verlust verhältnissmässig leicht künstlich

ersetzt werden kann, und wohl auch darum, weil der Defect von Zähnen

eine so häufige, freilich anderweitig veranlasste Erscheinung ist,

dass er nicht gut in gleiche Linie mit jenen Verunstaltungen gesetzt

werden kann, die das Gesetz offenbar vor Augen hatte. Ein „Verlust“

der Sprache kann durch Verletzungen der Lippen oder durch Verlust von

Zähnen allein nicht entstehen, auch ist nicht wohl anzunehmen, dass

nach derartigen Verletzungen eine solche Erschwerung oder Behinderung

der Sprache zurückbleiben sollte, dass von „bleibender Schwächung der

Sprache“ im Sinne des §. 156 allgem. österr. St. G. gesprochen werden

könnte. Ob der Verlust von Zähnen, insbesondere von Vorderzähnen als

eine „schwere Verletzung“ im Sinne des §. 152 des österr. St. G.

zu erklären ist, wird von der Natur des concreten Falles abhängen,

insbesondere auch von dem Umstand, ob die Zähne, respective das Gebiss

vor derem Verluste gesund gewesen sind oder nicht.

B. Verletzungen des Halses.

[Sidenote: Verletzungen des Kehlkopfes.]

Von den durch stumpfe Werkzeuge bewirkten Verletzungen am Halse

scheiden wir hier jene, die durch Strangulation in ihren verschiedenen

Formen entstehen, aus, da wir diese anderwärts ausführlich besprechen

werden. Von anderen nennen wir zunächst die Contusionen des Kehlkopfes.

Eine heftige Contusion des nervenreichen Kehlkopfes kann nach

+Fischer+[318] auch ohne sonstige Beschädigung desselben plötzlich

durch Shock oder durch Glottiskrampf tödten, eine Möglichkeit,

auf die wir beim Erwürgungstode zurückkommen wollen. Fracturen

des +Kehlkopfes+ oder seiner Hörner können, wenn derselbe seine

jugendliche Elasticität verloren hat, nicht blos durch Strangulation,

insbesondere durch Würgen, sondern durch die verschiedensten directen

Gewalten, wie Schlag, Fall, Tritt, zu Stande kommen, ausserdem aber

auch, wie mehrfache von uns gemachte Beobachtungen[319] ergaben,

indirect durch Fall auf den Kopf und analoge Gewalten, und selbst

durch den bei Durchschneidung des Vorderhalses stattfindenden Druck

von vorne nach hinten, wenn das Messer stumpf oder plump war oder

zunächst den verknöcherten Kehlkopf getroffen hatte. Fracturen des

+Zungenbeines+ können durch Würgen oder auch durch andere Gewalten

erfolgen. Verletzungen des Kehlkopfes sind meist gefährliche

Verletzungen, in Folge der Dyspnoe, die theils durch die verschobenen

Bruchenden der Fractur, theils durch die rasch auftretende Schwellung

der Kehlkopfschleimhaut und ausserdem durch mitunter hinzutretendes

Emphysem der Weichtheile des Halses sehr rasch sich einzustellen pflegt

und zum Tode führt, wenn nicht bald chirurgische Hilfe geleistet

wird. Daher erklärt sich, dass nach Bruch des Kehlkopfes 80 Procent

Sterbefälle verzeichnet sind.

[Sidenote: Verletzungen der Trachea.]

Continuitätstrennungen der +Trachea+ sind ebenfalls selten und kommen

nur nach grossen Gewalten vor. +Gurlt+ hat nur 9 Fälle in der Literatur

gefunden, 4 isolirte und 5 mit Fractur der übrigen, das Skelet des

Vorderhalses bildenden Knorpel. Nur einmal erfolgte Genesung, und zwar

nach vorgenommener Tracheotomie. Ein Fall von wahrscheinlichem Querriss

der Trachea durch einen Hufschlag mit Heilung ohne Tracheotomie wird

von +Lauenstein+ (Med. Centralbl. 1870, 52) mitgetheilt. Wir selbst

haben die Ruptur der Trachea wiederholt, doch jedesmal combinirt mit

anderen schweren Verletzungen, gefunden.

[Sidenote: Halswirbelfracturen.]

Direct den Nacken treffende stumpfe Gewalten können Commotion des

Halsmarkes bedingen, auch Contusion desselben ohne Verletzung der

Wirbelsäule; doch sind solche Folgen ebenso wie die Fracturen und

Luxationen der Halswirbel selten, häufiger dagegen nach indirecter

Gewalteinwirkung, so nach Fall auf den Kopf oder Auffallen schwerer

Gegenstände auf diesen. So haben wir eine Fractur des 2. bis 3.

Halswirbels bei einem Turner gefunden, der vom Reck auf den Kopf

gefallen und sofort todt geblieben war, ebenso eine Fractur des 6.

Halswirbels bei einem Manne, dem man ein 80 Pfund schweres Heubündel

aus einer Dachlucke auf den Kopf geworfen hatte, der aber erst nach 12

Stunden starb. Verrenkungen und Fracturen der Halswirbel, namentlich

der obersten, können ferner geschehen durch plötzliches Niederdrücken

des Kopfes nach vorn, oder durch Aufheben des Körpers beim Kopfe, aber

auch durch plötzliche Rotation (Halsumdrehen).

Bei einer von uns obducirten Frau war eine Fractur des 5. Halswirbels

dadurch entstanden, dass, während die Frau am Boden kniete, ihr

Mann sie bei den Zöpfen packte und bei gleichzeitig zwischen

den Schulterblättern eingesetztem Knie den Kopf plötzlich nach

hinten riss. Auf die Möglichkeit des Entstehens von Zerreissungen

der Halswirbelsäule durch den sogenannten Prager Handgriff bei

nachfolgendem Kopfe und durch ähnliche Manipulationen, die von den

heimlich Gebärenden selbst unternommen werden können, werden wir am

geeigneten Orte zurückkommen. Verletzungen der erwähnten Art bewirken

in den meisten Fällen entweder augenblicklichen oder bald eintretenden

Tod in Folge der meist unvermeidlichen Quetschung des Rückenmarkes,

doch sind Heilungen durchaus nicht selten, namentlich bei sehr jungen

Individuen.

[Sidenote: Stichwunden am Halse.]

Ueber die Schnittwunden am Halse haben wir das Nöthige bei Besprechung

des Selbstmordes durch Halsabschneiden erwähnt. Bezüglich der

Stichwunden sei bemerkt, dass dieselben ausser durch Verletzung der

Luftwege und der grossen Halsgefässe auch durch isolirte Durchtrennung

von Nerven eine besondere Wichtigkeit erlangen können. Einen Fall

von Verletzung des einen Recurrens mit zurückgebliebener „Schwächung

der Sprache“ haben wir oben mitgetheilt. Gleiche Folgen kann eine

Verletzung des Vagus bewirken, die jedoch isolirt auch nach Stich

nicht so leicht vorkommen dürfte. Einseitige Verletzung des N.

hypoglossus ist ebenfalls möglich und thatsächlich beobachtet worden.

Die consecutive Lähmung der betreffenden Zungenhälfte wäre theils

als solche, theils bezüglich ihres Einflusses auf die Sprache zu

beurtheilen. Endlich ist die Verletzung der einzelnen Nerven des Plexus

brachialis zu erwähnen, welche Lähmung und consecutive Atrophie der

betreffenden Extremität nach sich zu ziehen vermag.

Im +Nacken+ können stechende Werkzeuge, besonders in der Lücke

zwischen der hinteren Peripherie des Hinterhauptloches und dem

hinteren Bogen des ersten Halswirbels, leichter eindringen. Solche

Verletzungen sind natürlich meist sofort tödtlich (Genickfang). Doch

haben wir einen Fall bei der Prager Facultät begutachtet, in welchem

ein sehr kräftiger Fleischhauer einen an dieser Stelle eingedrungenen

Messerstich überstand, insoferne, als er, nachdem er sofort gelähmt

zusammengebrochen war, nach mehrmonatlichem Krankenlager sich soweit

erholte, dass nur eine Lähmung derjenigen Körperhälfte zurückblieb,

von welcher aus der Stich eingedrungen war. Offenbar hatte derselbe

nicht das Rückenmark selbst, sondern nur dessen Häute getroffen,

und die schweren Erscheinungen wurden durch die Blutung aus den

getroffenen Gefässen in den Rückenmarkscanal erzeugt und durch den

Druck, den das ausgetretene Blut auf das Rückenmark ausgeübt hatte.

C. Brustverletzungen.

[Sidenote: Contusionspneumonie.]

Heftige Erschütterung der vorderen Brustwand kann durch Shock

gefährlich werden, über welchen bereits oben gesprochen wurde.

Contusionen der Lunge, welche sich anatomisch entweder durch

subpleurale oder durch parenchymatöse Blutextravasate in Verbindung

mit interstitiellem Emphysem kundgeben, sind häufig. In letzterem

Falle kann sich die Verletzung während des Lebens durch Hämoptoe,

umschriebene Lungenverdichtung und Dyspnoe bemerkbar machen (siehe

+Demuth+, „Zur Lehre von der Contusionspneumonie“. Münchener med.

Wochenschr. 1888, XXV, Nr. 32), aber auch echte croupöse Pneumonien

können sich, nach +Litten+, +Weichselbaum+ (Wiener med. Jahrb. 1886, 8

und Wiener med. Wochenschr. 1886, Nr. 39), +Petit+ (Gaz. hebdom. 1886,

Nr. 7) u. A. entwickeln, indem durch die Contusion ein Locus minoris

resistentiae für das entzündungserregende Agens geschaffen wird. Die

Contusionen der Lunge, respective Läsionen der Alveolen können sowohl

direct als auch indirect, d. h. an von den unmittelbar comprimirten

Stellen des Organs entfernteren Partien durch plötzliches Eintreiben

der Luft entstehen.

[Sidenote: Rippenbrüche.]

Eine ungemein häufige Folge von contundirenden Gewalten sind

Rippenbrüche, deren häufigsten Sitz die grösste Convexität des

Rippenbogens bildet. Es ist nichts Seltenes, alle Rippen einer Seite

und selbst beider Seiten an dieser Stelle und daher in einer Linie

gebrochen zu finden, wenn die Gewalt eine heftige und auf den ganzen

Thorax wirkende gewesen war, wie z. B. beim Verschüttetwerden, Sturz

von bedeutender Höhe u. dergl. Die geringere oder grössere Elasticität

der Rippen hat einen wesentlichen Einfluss auf die grössere oder

geringere Leichtigkeit, mit welcher Rippenfracturen entstehen. So ist

bekannt, wie verhältnissmässig leicht Rippen alter Leute brechen,

während uns bereits wiederholt vorgekommen ist, dass schwere Wägen über

den Brustkorb von Kindern hinweggegangen waren und Rupturen der Lunge

etc., aber keine Rippenbrüche erzeugt hatten. Die Rippenbrüche als

solche geben in der Regel eine günstige Prognose, ihre Bedeutung wird

aber dann eine schwere, wenn durch die Fracturen die Intercostalgefässe

oder die Lunge selbst eingerissen wurden. Rascher Tod durch innere

Verblutung ist dann die gewöhnliche Folge. Verletzungen des Herzens

durch eingedrungene Rippen- oder Brustbeinfragmente werden von

+Fischer+ (Langenbeck’s Archiv. IX) und von +Schuster+ (Ueber

Verletzungen der Brust durch stumpfe Gewalt. Prager Zeitschr. f.

Heilkunde. I, pag. 417) angeführt. Wir selbst haben sie oft gesehen und

obducirten einen Verschütteten, bei welchem Fracturen fast sämmtlicher

Rippen in der Achsellinie eine ausgebreitete Zerreissung der linken

Lunge bewirkt hatten und das hintere Bruchende der 7. Rippe durch die

Lunge in den Herzbeutel bis in die Pulmonalarterie unmittelbar über den

Klappen eingedrungen war.

[Sidenote: Rupturen der Brustorgane.]

[Sidenote: Herzrupturen. Stösse etc. gegen den Rücken.]

+Rupturen+ der Brustorgane sind keineswegs selten und betreffen

vorzugsweise die Lungen, und zwar häufiger die äusseren Partien der

Lappen als die Gegend des Hilus; doch haben wir schon die Lunge vom

Hilus fast vollständig abgerissen gesehen, und haben gefunden, dass

die Lungengefässe eine viel grössere Resistenz gegen die betreffenden

Gewalten zeigen als die Bronchien. Auch Rupturen des Herzens kommen

in allen möglichen Formen vor, doch gehören zu ihrer Entstehung,

ebenso wie zu jener der Lungen, bedeutende Gewalten, wie Auffallen

von Lasten, Sturz von bedeutender Höhe u. s. w., ausgenommen, wenn

gewisse pathologische Processe im Herzfleische, wie z. B. Myocarditis,

bestehen, in welchem Falle die Ruptur nicht blos spontan, sondern

auch nach geringfügigen äusseren Veranlassungen eintreten kann,

ebenso wie die Ruptur der ungleich häufiger vorkommenden Aneurysmen

des Anfangsstückes der Aorta.[320] In Fällen letzterer Art wäre

selbstverständlich, wenn eine unbedeutende Gewalt die Ruptur und

dadurch den Tod veranlasste, die Handlung nicht als eine ihrer

allgemeinen Natur nach, sondern nur wegen der eigenthümlichen

Leibesbeschaffenheit tödtlich gewordene zu begutachten. Die

traumatischen Rupturen des Herzens betreffen in der Regel das rechte

Herz seiner schwächeren Wandungen wegen, während der Hauptsitz der

spontanen Rupturen im linken Herzen sich findet, dessen Wandungen, wenn

die Circulation im Gange ist, den grössten Druck auszuhalten haben.

Zu den Curiositäten gehört das vollständige Abreissen des Herzens von

seinen Gefässen, wie es +Fischer+ und +Casper+ (l. c.) beschreiben.

Letzterer obducirte sogar einen Fall, in welchem durch einen

auffallenden Baumstamm der Thorax zum Bersten kam und das abgerissene

Herz mehrere Schritte weit geschleudert wurde und Gleiches haben wir

zweimal bei von Eisenbahntrains Zermalmten beobachtet. +W. Stokes+

(Edinb. med. Journ. 1831) sah auch eine Dextrocardie bei einem Menschen

entstehen, der unter ein Mühlrad gekommen war.

Rupturen des Herzens sind fast ausnahmslos sofort tödtliche

Verletzungen. Sehr kleine oder blos partielle können einige Stunden

überlebt werden.[321] Gleiches gilt in der Regel von den Rupturen der

Lungen, obwohl bei diesen der Tod nicht immer augenblicklich eintreten

muss, wenn dieselbe nur die eine Lunge betraf, grosse Gefässe nicht

verletzt wurden oder die Lunge durch Adhäsionen an den Thorax fixirt

war, da wir einen alten Mann zu obduciren Gelegenheit hatten, bei

welchem die erwähnten Bedingungen bestanden und der, nachdem ihm durch

Ueberfahren die Ruptur der einen Lunge zugefügt wurde, noch im Stande

war, sich zu erheben und unter Beihilfe Anderer in ein nahe liegendes

Haus zu gehen, woselbst er erst nach drei Stunden starb.

Von den Verletzungen der hinteren Brustwand sind ausser den Brüchen

der Wirbelsäule, welche auch nur nach grossen Gewalten vorkommen,

insbesondere die Läsionen des Rückenmarkes durch Erschütterung

zu erwähnen, welche entweder in gröberen Contusionen etc., der

Medulla oder ihrer Hüllen bestehen oder aus anatomisch unscheinbaren

Veränderungen zu chronischen meningo-myelitischen Processen

sich entwickeln und zu schweren Functionsstörungen, namentlich

Lähmungserscheinungen, führen können.

[Sidenote: „Eisenbahnlähmung.“]

Zu letzterer Kategorie wurde die insbesondere aus Anlass von

Entschädigungsklagen vielfach genannte „Eisenbahnlähmung“

(Railway-spine) gerechnet, welche ihren Namen daher führt, weil sie

vorzugsweise nach Zusammenstoss von Eisenbahnzügen und ähnlichen

Unglücksfällen beobachtet worden ist.

Als „Eisenbahnlähmung“ im engeren Sinne (+Erichsen+, +Erb+, +Riegler+

u. A.) wurden insbesondere Fälle bezeichnet, in welchen unmittelbar

nach dem Trauma keine oder nur geringfügige Erscheinungen auftraten und

erst nachträglich allmälig, aber progressiv schwere, theils somatische,

insbesondere Lähmungserscheinungen, theils psychische Symptome sich

entwickeln, welche vorzugsweise in hypochondrischer Verstimmung und

fortschreitender Demenz bestehen, so dass das sich entwickelnde

Krankheitsbild einigermassen dem des paralytischen Irrsinnes oder, wie

+Westphal+ bemerkt, dem der multiplen Sclerose ähnelt.

Als Beispiel eines solchen Falles von „Eisenbahnlähmung“ möge ein

von +Moebius+ (Memorabilien. 1882, pag. 71) beobachteter dienen.

Der bisher ganz gesunde, kräftige, 40jährige C. wurde bei einem

Eisenbahnunfall von der Bank geschleudert, ohne dass er das

Bewusstsein verlor, musste sich, nachdem er noch einige Stationen

mitgefahren war, krank melden und bot schon nach 11 Tagen steife

Haltung, vorsichtigen Gang, Steifigkeit im Nacken und Rücken,

Schmerzhaftigkeit der Brustwirbel, wozu sich bald paretische

Erscheinungen hinzugesellten, die in progressiver Entwicklung den C.

vollkommen dienstunfähig machten. Die nach drei Jahren von +Moebius+

vorgenommene Untersuchung ergab: Alle Einzelbewegungen erschwert,

besonders das Heben der Arme, das Strecken der Unterschenkel und das

Beugen der Wirbelsäule. Gang vorsichtig, unsicher. Unterschenkel

zuckt beim Beklopfen der Patellarsehne. Schmerz- und elektrische

Empfindlichkeit hochgradig herabgesetzt, ebenso das Tastgefühl.

Schwanken nach Schluss der Augen. Schmerzhafte Punkte am Kopfe

und an der Wirbelsäule; Gürtelgefühl; Taubheitsgefühl in Händen

und Füssen. Rasche Ermüdung. Mässige Verminderung der Hörschärfe;

gemüthliche Reizbarkeit, rasche geistige Ermüdung und zunehmende

Gedächtnissschwäche. Ein Jahr darnach bestand derselbe Zustand, doch

war mässige Verschlimmerung zweifellos.

Zahlreiche neuere Beobachtungen, insbesondere von +Moeli+, +Putnan+,

+Thomsen+, +Oppenheim+[322], +Charcot+, welcher die Erkrankung als

Hysterie nach Schreck mit Autosuggestion auffasst, +Page+ (traumatische

Neurasthenie), +Vibert+ (Annal. d’hygiène. 1887, 1888 und 2 Kinder

betreffend 1892), +Strümpell+ (Ueber die traumatische Neurose. Berliner

Klinik. 1888, Heft 3), +Meynert+ (Zum Verständniss der traumatischen

Psychose. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 24) u. A. haben

ergeben, dass das als „Eisenbahnlähmung“ bezeichnete Krankheitsbild

wahrscheinlich gar nicht durch die Erschütterung und dadurch gesetzte

materielle Veränderungen veranlasst wird, sondern als eine durch den

psychischen Shock hervorgerufene Psychose und functionelle Neurose

aufzufassen ist, dass die functionellen Störungen vorzugsweise vom

Grosshirn abzuleiten sind, und dass es daher correcter wäre, den

Ausdruck Railway-spine durch Railway-brain zu ersetzen. Auch wird

das Krankheitsbild gegenwärtig allgemein als „traumatische Neurose“

bezeichnet, umsomehr, als sich ergab, dass dasselbe nicht blos nach

Eisenbahnunfällen, sondern auch nach Erschütterungen und Verletzungen

anderer Art, insbesondere nach Kopfverletzungen (+Oppenheim+), sich

einstellen kann.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 54 / 132 段