Ohrmuschel zu erwähnen. Diese anderswo gewiss seltene Verletzungsfolge
haben wir in Innsbruck dreimal zu begutachten Gelegenheit gehabt.
Alle drei Fälle stammten aus einem bestimmten Thale, wo es Usus ist,
Raufereien durch -- Abbeissen der Ohrmuscheln auszutragen. Wir sprachen
uns in diesen Fällen immer dahin aus, dass die Verunstaltung, welche
der Betreffende erlitt, genüge, um die Verletzung als eine „schwere“
im Sinne des §. 152 des gegenwärtigen österr. St. G. zu erklären,
dass aber die Verunstaltung nicht als eine „auffallende“ im Sinne des
§. 152_a)_ aufgefasst werden könne, da dieselbe erstens durch das
Haar leicht zu verbergen sei und da man den Verlust einer Ohrmuschel
doch nicht in gleiche Linie stellen könne mit den Beispielen von
auffallender Verunstaltung, die der §. 156_a)_ anführt, und auch
nicht mit den anderen schweren Verletzungsfolgen, die noch weiter in
diesem Paragraph besonders hervorgehoben werden. Dieser Auffassung
schloss sich auch jedesmal der Gerichtshof an und die Richtigkeit
derselben wurde dadurch in drastischer Weise illustrirt, dass in dem
dritten Falle erst bei der Hauptverhandlung zufällig durch uns eruirt
wurde, dass der Betreffende auch das +zweite+ Ohr bereits in einer
früheren solchen Affaire verloren hatte, ohne dass Jemand von den
bei der Hauptverhandlung Anwesenden früher davon eine Ahnung gehabt
hätte. Aus den erwähnten Gründen würde man auch, wenn eine solche
Verletzung im Sinne des §. 232 des österr. Entw. oder im Sinne des §.
224 des deutschen St. G. zur Beurtheilung käme, anstehen, sie unter
allen Umständen als eine bleibende Verunstaltung (österr. Entw.)
zu bezeichnen, sondern nur dann, wenn die Umstände des concreten
Falles dieses verlangen sollten. Bei der untergeordneten Bedeutung,
die der Ohrmuschel beim Hören zukommt, könnte auch bei einem
Verluste derselben nicht von bleibender Schwächung, noch weniger
aber vom Verluste des Gehörs auf dem betreffenden Ohre die Rede
sein. Quetschungen der Ohrmuschel können hochgradige Verkrüppelungen
derselben veranlassen. Die sogenannte Ohrblutgeschwulst (Haematoma
auriculae) und ihre Folgen gehören hierher, obgleich sie von Einzelnen,
da sie namentlich bei geisteskranken und anderweitig herabgekommenen
Personen beobachtet wurde, auch auf constitutionelle Ursachen
zurückgeführt wird.
Häufiger gelangen Gehörsstörungen zur Untersuchung, die von erlittenen
Schlägen gegen die Ohrgegend hergeleitet werden. Als Folgen solcher
Insulte kommen insbesondere die Rupturen des Trommelfells und die
Lähmung der Hörnerven in Betracht.
[Sidenote: Trommelfellruptur.]
Die durch Schlag entstandene Trommelfellruptur findet sich nach
+Pollitzer+ (Wr. med. Wochenschr. 1872, Nr. 35) meist in der Mitte
zwischen Hammergriff und Ringwulst, hat eine rundliche oder ovale
Form und scharfe, mit Blut bedeckte Ränder. Die Erkennung einer
traumatischen Ruptur als solcher ist nur in den ersten Tagen leicht;
in der späteren Zeit hält es schwer oder ist sogar unmöglich,
dieselbe von einer durch Suppuration entstandenen Perforation zu
unterscheiden. Die traumatischen Rupturen heilen in der Regel
in den ersten Wochen durch Vernarbung, seltener gehen sie in
suppurative Entzündung über. Die nach einer Trommelfellruptur zu
bemerkende Schwerhörigkeit hat schon kurz nach der Verletzung einen
verschiedenen Grad und ist weniger durch die Läsion selbst als
durch die gleichzeitige Erschütterung des Labyrinths bedingt. Nach
erfolgter Vernarbung kann das Gehör vollkommen oder nahezu vollkommen
zurückkehren. Nur selten tritt zu durch Ohrfeigen etc. erzeugten
Trommelfellrupturen Entzündung des Mittelohrs hinzu; wohl aber leicht
in Folge von Nichtschonung und ungünstigen äusseren Einflüssen
anderer Art (ungeschickte therapeutische Eingriffe, Erkältungen
etc.), in welchem Falle es zu lange dauernden entzündlichen Processen
im Mittelohr kommen kann und auch schwere Hörstörungen zurückbleiben
können.[316]
[Sidenote: Erschütterung des Labyrinths.]
Erschütterungen des Labyrinths können mit und ohne Ruptur des
Trommelfells erfolgen und sind gewöhnlich sofort von bedeutender
Schwerhörigkeit gefolgt, die auch persistiren kann. Der Ton einer
auf den Scheitel aufgesetzten Stimmgabel wird nur im +normalen+
Ohr wahrgenommen, was bezüglich der Differentialdiagnose zwischen
Rupturen des Trommelfelles mit und ohne Labyrintherschütterung
benützt werden kann, da bei letzteren die Stimmgabel nur im
+verletzten+ Ohr empfunden wird.
[Sidenote: Lähmung der Hörnerven.]
Aeusserst selten wird nach Schlag Lähmung des Hörnerven selbst
beobachtet. Einen wahrscheinlich hierher gehörigen, von dem Münchener
Medicinal-Comité begutachteten Fall bringen Friedreich’s Blätter f.
gerichtl. Med. 1876, pag. 409, betreffend ein Individuum, welches
mehrmals bei beiden Ohren gerissen und mit dem Kopfe gegen eine
Thür gestossen worden war, sofort das Gehör verlor, ohne dass eine
Trommelfellruptur oder Gehirnerscheinungen nachgewiesen werden
konnten und auch Simulation ausgeschlossen werden musste.
[Sidenote: Simulirte Taubheit.]
Auch bei angeblich nach Verletzungen zurückgebliebener Taubheit ist
an Simulation zu denken, die gerade hier durchaus nichts Seltenes
ist. Besteht ein solcher Verdacht, so empfiehlt es sich, ausser
dem erwähnten Stimmgabelversuche jene Verfahren einzuschlagen, die
sich insbesondere den Militärärzten zur Entlarvung von Simulanten
bewährt haben.[317] So das gleichzeitige leise Sprechen in beide
Ohren und Nachsprechenlassen des Gehörten. Ist thatsächlich das eine
Ohr taub, so kann der Betreffende sehr gut das nachsprechen, was
ihm in das gesunde Ohr hineingelispelt wird, während, wenn auch das
andere gesund ist, die gleichzeitigen und differenten Schalleindrücke
sich so verwirren, dass der Betreffende gar nicht oder nur verwirrt
nachzusprechen im Stande ist. +Kahsnitz+ (Würzburger Diss. 1883)
hat diese von L. +Müller+ angegebene Untersuchungsmethode einer
sorgfältigen Prüfung unterzogen und hat gefunden, dass die
Ueberleitung der Schallwellen von einem Ohre zum anderen eine sehr
minimale ist, was die Brauchbarkeit obigen Verfahrens zur Entdeckung
der Simulation einseitiger Taubheit wesentlich erhöht. Ebenso spricht
für Simulation, wenn der Betreffende eine Uhr auch dann nicht zu
hören angibt, wenn sie dem angeblich +kranken+ Ohr so weit genähert
wurde, dass er sie schon mit dem +gesunden+ hören müsste; auch kann
der Umstand, dass der Simulant zwischen Tast- und Gehörseindrücken
nicht zu unterscheiden versteht, zu seiner Entlarvung beitragen, wenn
z. B. derselbe, nachdem plötzlich hinter ihm auf den Boden gestampft
wurde, kein Zeichen eines wahrgenommenen Eindruckes verräth,
obgleich auch ein Tauber, freilich nicht den Schall, wohl aber die
Erschütterung wahrgenommen und darauf reagirt haben würde. Andere
Methoden siehe Virchow’s Jahresb. 1891, I, pag. 497.
Auch Ohrenflüsse werden simulirt und meist durch mechanische Reizung
des äusseren Gehörganges hervorgebracht. In einem von der Wiener
Facultät begutachteten Falle gab eine Bauernmagd an, dass vier
Monate nach einem erhaltenen Schlage auf den Kopf ein Ohrenfluss
eingetreten sei, und producirte eine Menge kleiner Knochenstückchen,
welche in der letzten Zeit aus dem Ohre abgegangen sein sollten.
Diese Knochenstückchen waren auffallend gleich und einzelne zeigten
deutliche Schnittränder. Die Annahme einer Simulation lag nahe und
wurde auch durch unmittelbare Untersuchung der Magd ausser Zweifel
gestellt.
[Sidenote: Verletzungen der Lippen und der Zähne]
Die Verletzungen der +Lippen+ und der ziemlich häufig vorkommende
Verlust von +Zähnen+ durch Einschlagen mit den verschiedenartigsten
stumpfen Werkzeugen können wegen der zurückbleibenden Entstellung eine
gerichtsärztliche Bedeutung erhalten; man wird jedoch, wenigstens
bezüglich des Verlustes von Zähnen, selten in der Lage sein, denselben
als eine auffallende Verunstaltung, beziehungsweise für eine
„erhebliche“ Entstellung zu erklären, weil es sich nur ausnahmsweise
um den Verlust mehrerer Zähne oder einer ganzen Zahnreihe handelt,
weil ferner ein solcher Verlust verhältnissmässig leicht künstlich
ersetzt werden kann, und wohl auch darum, weil der Defect von Zähnen
eine so häufige, freilich anderweitig veranlasste Erscheinung ist,
dass er nicht gut in gleiche Linie mit jenen Verunstaltungen gesetzt
werden kann, die das Gesetz offenbar vor Augen hatte. Ein „Verlust“
der Sprache kann durch Verletzungen der Lippen oder durch Verlust von
Zähnen allein nicht entstehen, auch ist nicht wohl anzunehmen, dass
nach derartigen Verletzungen eine solche Erschwerung oder Behinderung
der Sprache zurückbleiben sollte, dass von „bleibender Schwächung der
Sprache“ im Sinne des §. 156 allgem. österr. St. G. gesprochen werden
könnte. Ob der Verlust von Zähnen, insbesondere von Vorderzähnen als
eine „schwere Verletzung“ im Sinne des §. 152 des österr. St. G.
zu erklären ist, wird von der Natur des concreten Falles abhängen,
insbesondere auch von dem Umstand, ob die Zähne, respective das Gebiss
vor derem Verluste gesund gewesen sind oder nicht.
B. Verletzungen des Halses.
[Sidenote: Verletzungen des Kehlkopfes.]
Von den durch stumpfe Werkzeuge bewirkten Verletzungen am Halse
scheiden wir hier jene, die durch Strangulation in ihren verschiedenen
Formen entstehen, aus, da wir diese anderwärts ausführlich besprechen
werden. Von anderen nennen wir zunächst die Contusionen des Kehlkopfes.
Eine heftige Contusion des nervenreichen Kehlkopfes kann nach
+Fischer+[318] auch ohne sonstige Beschädigung desselben plötzlich
durch Shock oder durch Glottiskrampf tödten, eine Möglichkeit,
auf die wir beim Erwürgungstode zurückkommen wollen. Fracturen
des +Kehlkopfes+ oder seiner Hörner können, wenn derselbe seine
jugendliche Elasticität verloren hat, nicht blos durch Strangulation,
insbesondere durch Würgen, sondern durch die verschiedensten directen
Gewalten, wie Schlag, Fall, Tritt, zu Stande kommen, ausserdem aber
auch, wie mehrfache von uns gemachte Beobachtungen[319] ergaben,
indirect durch Fall auf den Kopf und analoge Gewalten, und selbst
durch den bei Durchschneidung des Vorderhalses stattfindenden Druck
von vorne nach hinten, wenn das Messer stumpf oder plump war oder
zunächst den verknöcherten Kehlkopf getroffen hatte. Fracturen des
+Zungenbeines+ können durch Würgen oder auch durch andere Gewalten
erfolgen. Verletzungen des Kehlkopfes sind meist gefährliche
Verletzungen, in Folge der Dyspnoe, die theils durch die verschobenen
Bruchenden der Fractur, theils durch die rasch auftretende Schwellung
der Kehlkopfschleimhaut und ausserdem durch mitunter hinzutretendes
Emphysem der Weichtheile des Halses sehr rasch sich einzustellen pflegt
und zum Tode führt, wenn nicht bald chirurgische Hilfe geleistet
wird. Daher erklärt sich, dass nach Bruch des Kehlkopfes 80 Procent
Sterbefälle verzeichnet sind.
[Sidenote: Verletzungen der Trachea.]
Continuitätstrennungen der +Trachea+ sind ebenfalls selten und kommen
nur nach grossen Gewalten vor. +Gurlt+ hat nur 9 Fälle in der Literatur
gefunden, 4 isolirte und 5 mit Fractur der übrigen, das Skelet des
Vorderhalses bildenden Knorpel. Nur einmal erfolgte Genesung, und zwar
nach vorgenommener Tracheotomie. Ein Fall von wahrscheinlichem Querriss
der Trachea durch einen Hufschlag mit Heilung ohne Tracheotomie wird
von +Lauenstein+ (Med. Centralbl. 1870, 52) mitgetheilt. Wir selbst
haben die Ruptur der Trachea wiederholt, doch jedesmal combinirt mit
anderen schweren Verletzungen, gefunden.
[Sidenote: Halswirbelfracturen.]
Direct den Nacken treffende stumpfe Gewalten können Commotion des
Halsmarkes bedingen, auch Contusion desselben ohne Verletzung der
Wirbelsäule; doch sind solche Folgen ebenso wie die Fracturen und
Luxationen der Halswirbel selten, häufiger dagegen nach indirecter
Gewalteinwirkung, so nach Fall auf den Kopf oder Auffallen schwerer
Gegenstände auf diesen. So haben wir eine Fractur des 2. bis 3.
Halswirbels bei einem Turner gefunden, der vom Reck auf den Kopf
gefallen und sofort todt geblieben war, ebenso eine Fractur des 6.
Halswirbels bei einem Manne, dem man ein 80 Pfund schweres Heubündel
aus einer Dachlucke auf den Kopf geworfen hatte, der aber erst nach 12
Stunden starb. Verrenkungen und Fracturen der Halswirbel, namentlich
der obersten, können ferner geschehen durch plötzliches Niederdrücken
des Kopfes nach vorn, oder durch Aufheben des Körpers beim Kopfe, aber
auch durch plötzliche Rotation (Halsumdrehen).
Bei einer von uns obducirten Frau war eine Fractur des 5. Halswirbels
dadurch entstanden, dass, während die Frau am Boden kniete, ihr
Mann sie bei den Zöpfen packte und bei gleichzeitig zwischen
den Schulterblättern eingesetztem Knie den Kopf plötzlich nach
hinten riss. Auf die Möglichkeit des Entstehens von Zerreissungen
der Halswirbelsäule durch den sogenannten Prager Handgriff bei
nachfolgendem Kopfe und durch ähnliche Manipulationen, die von den
heimlich Gebärenden selbst unternommen werden können, werden wir am
geeigneten Orte zurückkommen. Verletzungen der erwähnten Art bewirken
in den meisten Fällen entweder augenblicklichen oder bald eintretenden
Tod in Folge der meist unvermeidlichen Quetschung des Rückenmarkes,
doch sind Heilungen durchaus nicht selten, namentlich bei sehr jungen
Individuen.
[Sidenote: Stichwunden am Halse.]
Ueber die Schnittwunden am Halse haben wir das Nöthige bei Besprechung
des Selbstmordes durch Halsabschneiden erwähnt. Bezüglich der
Stichwunden sei bemerkt, dass dieselben ausser durch Verletzung der
Luftwege und der grossen Halsgefässe auch durch isolirte Durchtrennung
von Nerven eine besondere Wichtigkeit erlangen können. Einen Fall
von Verletzung des einen Recurrens mit zurückgebliebener „Schwächung
der Sprache“ haben wir oben mitgetheilt. Gleiche Folgen kann eine
Verletzung des Vagus bewirken, die jedoch isolirt auch nach Stich
nicht so leicht vorkommen dürfte. Einseitige Verletzung des N.
hypoglossus ist ebenfalls möglich und thatsächlich beobachtet worden.
Die consecutive Lähmung der betreffenden Zungenhälfte wäre theils
als solche, theils bezüglich ihres Einflusses auf die Sprache zu
beurtheilen. Endlich ist die Verletzung der einzelnen Nerven des Plexus
brachialis zu erwähnen, welche Lähmung und consecutive Atrophie der
betreffenden Extremität nach sich zu ziehen vermag.
Im +Nacken+ können stechende Werkzeuge, besonders in der Lücke
zwischen der hinteren Peripherie des Hinterhauptloches und dem
hinteren Bogen des ersten Halswirbels, leichter eindringen. Solche
Verletzungen sind natürlich meist sofort tödtlich (Genickfang). Doch
haben wir einen Fall bei der Prager Facultät begutachtet, in welchem
ein sehr kräftiger Fleischhauer einen an dieser Stelle eingedrungenen
Messerstich überstand, insoferne, als er, nachdem er sofort gelähmt
zusammengebrochen war, nach mehrmonatlichem Krankenlager sich soweit
erholte, dass nur eine Lähmung derjenigen Körperhälfte zurückblieb,
von welcher aus der Stich eingedrungen war. Offenbar hatte derselbe
nicht das Rückenmark selbst, sondern nur dessen Häute getroffen,
und die schweren Erscheinungen wurden durch die Blutung aus den
getroffenen Gefässen in den Rückenmarkscanal erzeugt und durch den
Druck, den das ausgetretene Blut auf das Rückenmark ausgeübt hatte.
C. Brustverletzungen.
[Sidenote: Contusionspneumonie.]
Heftige Erschütterung der vorderen Brustwand kann durch Shock
gefährlich werden, über welchen bereits oben gesprochen wurde.
Contusionen der Lunge, welche sich anatomisch entweder durch
subpleurale oder durch parenchymatöse Blutextravasate in Verbindung
mit interstitiellem Emphysem kundgeben, sind häufig. In letzterem
Falle kann sich die Verletzung während des Lebens durch Hämoptoe,
umschriebene Lungenverdichtung und Dyspnoe bemerkbar machen (siehe
+Demuth+, „Zur Lehre von der Contusionspneumonie“. Münchener med.
Wochenschr. 1888, XXV, Nr. 32), aber auch echte croupöse Pneumonien
können sich, nach +Litten+, +Weichselbaum+ (Wiener med. Jahrb. 1886, 8
und Wiener med. Wochenschr. 1886, Nr. 39), +Petit+ (Gaz. hebdom. 1886,
Nr. 7) u. A. entwickeln, indem durch die Contusion ein Locus minoris
resistentiae für das entzündungserregende Agens geschaffen wird. Die
Contusionen der Lunge, respective Läsionen der Alveolen können sowohl
direct als auch indirect, d. h. an von den unmittelbar comprimirten
Stellen des Organs entfernteren Partien durch plötzliches Eintreiben
der Luft entstehen.
[Sidenote: Rippenbrüche.]
Eine ungemein häufige Folge von contundirenden Gewalten sind
Rippenbrüche, deren häufigsten Sitz die grösste Convexität des
Rippenbogens bildet. Es ist nichts Seltenes, alle Rippen einer Seite
und selbst beider Seiten an dieser Stelle und daher in einer Linie
gebrochen zu finden, wenn die Gewalt eine heftige und auf den ganzen
Thorax wirkende gewesen war, wie z. B. beim Verschüttetwerden, Sturz
von bedeutender Höhe u. dergl. Die geringere oder grössere Elasticität
der Rippen hat einen wesentlichen Einfluss auf die grössere oder
geringere Leichtigkeit, mit welcher Rippenfracturen entstehen. So ist
bekannt, wie verhältnissmässig leicht Rippen alter Leute brechen,
während uns bereits wiederholt vorgekommen ist, dass schwere Wägen über
den Brustkorb von Kindern hinweggegangen waren und Rupturen der Lunge
etc., aber keine Rippenbrüche erzeugt hatten. Die Rippenbrüche als
solche geben in der Regel eine günstige Prognose, ihre Bedeutung wird
aber dann eine schwere, wenn durch die Fracturen die Intercostalgefässe
oder die Lunge selbst eingerissen wurden. Rascher Tod durch innere
Verblutung ist dann die gewöhnliche Folge. Verletzungen des Herzens
durch eingedrungene Rippen- oder Brustbeinfragmente werden von
+Fischer+ (Langenbeck’s Archiv. IX) und von +Schuster+ (Ueber
Verletzungen der Brust durch stumpfe Gewalt. Prager Zeitschr. f.
Heilkunde. I, pag. 417) angeführt. Wir selbst haben sie oft gesehen und
obducirten einen Verschütteten, bei welchem Fracturen fast sämmtlicher
Rippen in der Achsellinie eine ausgebreitete Zerreissung der linken
Lunge bewirkt hatten und das hintere Bruchende der 7. Rippe durch die
Lunge in den Herzbeutel bis in die Pulmonalarterie unmittelbar über den
Klappen eingedrungen war.
[Sidenote: Rupturen der Brustorgane.]
[Sidenote: Herzrupturen. Stösse etc. gegen den Rücken.]
+Rupturen+ der Brustorgane sind keineswegs selten und betreffen
vorzugsweise die Lungen, und zwar häufiger die äusseren Partien der
Lappen als die Gegend des Hilus; doch haben wir schon die Lunge vom
Hilus fast vollständig abgerissen gesehen, und haben gefunden, dass
die Lungengefässe eine viel grössere Resistenz gegen die betreffenden
Gewalten zeigen als die Bronchien. Auch Rupturen des Herzens kommen
in allen möglichen Formen vor, doch gehören zu ihrer Entstehung,
ebenso wie zu jener der Lungen, bedeutende Gewalten, wie Auffallen
von Lasten, Sturz von bedeutender Höhe u. s. w., ausgenommen, wenn
gewisse pathologische Processe im Herzfleische, wie z. B. Myocarditis,
bestehen, in welchem Falle die Ruptur nicht blos spontan, sondern
auch nach geringfügigen äusseren Veranlassungen eintreten kann,
ebenso wie die Ruptur der ungleich häufiger vorkommenden Aneurysmen
des Anfangsstückes der Aorta.[320] In Fällen letzterer Art wäre
selbstverständlich, wenn eine unbedeutende Gewalt die Ruptur und
dadurch den Tod veranlasste, die Handlung nicht als eine ihrer
allgemeinen Natur nach, sondern nur wegen der eigenthümlichen
Leibesbeschaffenheit tödtlich gewordene zu begutachten. Die
traumatischen Rupturen des Herzens betreffen in der Regel das rechte
Herz seiner schwächeren Wandungen wegen, während der Hauptsitz der
spontanen Rupturen im linken Herzen sich findet, dessen Wandungen, wenn
die Circulation im Gange ist, den grössten Druck auszuhalten haben.
Zu den Curiositäten gehört das vollständige Abreissen des Herzens von
seinen Gefässen, wie es +Fischer+ und +Casper+ (l. c.) beschreiben.
Letzterer obducirte sogar einen Fall, in welchem durch einen
auffallenden Baumstamm der Thorax zum Bersten kam und das abgerissene
Herz mehrere Schritte weit geschleudert wurde und Gleiches haben wir
zweimal bei von Eisenbahntrains Zermalmten beobachtet. +W. Stokes+
(Edinb. med. Journ. 1831) sah auch eine Dextrocardie bei einem Menschen
entstehen, der unter ein Mühlrad gekommen war.
Rupturen des Herzens sind fast ausnahmslos sofort tödtliche
Verletzungen. Sehr kleine oder blos partielle können einige Stunden
überlebt werden.[321] Gleiches gilt in der Regel von den Rupturen der
Lungen, obwohl bei diesen der Tod nicht immer augenblicklich eintreten
muss, wenn dieselbe nur die eine Lunge betraf, grosse Gefässe nicht
verletzt wurden oder die Lunge durch Adhäsionen an den Thorax fixirt
war, da wir einen alten Mann zu obduciren Gelegenheit hatten, bei
welchem die erwähnten Bedingungen bestanden und der, nachdem ihm durch
Ueberfahren die Ruptur der einen Lunge zugefügt wurde, noch im Stande
war, sich zu erheben und unter Beihilfe Anderer in ein nahe liegendes
Haus zu gehen, woselbst er erst nach drei Stunden starb.
Von den Verletzungen der hinteren Brustwand sind ausser den Brüchen
der Wirbelsäule, welche auch nur nach grossen Gewalten vorkommen,
insbesondere die Läsionen des Rückenmarkes durch Erschütterung
zu erwähnen, welche entweder in gröberen Contusionen etc., der
Medulla oder ihrer Hüllen bestehen oder aus anatomisch unscheinbaren
Veränderungen zu chronischen meningo-myelitischen Processen
sich entwickeln und zu schweren Functionsstörungen, namentlich
Lähmungserscheinungen, führen können.
[Sidenote: „Eisenbahnlähmung.“]
Zu letzterer Kategorie wurde die insbesondere aus Anlass von
Entschädigungsklagen vielfach genannte „Eisenbahnlähmung“
(Railway-spine) gerechnet, welche ihren Namen daher führt, weil sie
vorzugsweise nach Zusammenstoss von Eisenbahnzügen und ähnlichen
Unglücksfällen beobachtet worden ist.
Als „Eisenbahnlähmung“ im engeren Sinne (+Erichsen+, +Erb+, +Riegler+
u. A.) wurden insbesondere Fälle bezeichnet, in welchen unmittelbar
nach dem Trauma keine oder nur geringfügige Erscheinungen auftraten und
erst nachträglich allmälig, aber progressiv schwere, theils somatische,
insbesondere Lähmungserscheinungen, theils psychische Symptome sich
entwickeln, welche vorzugsweise in hypochondrischer Verstimmung und
fortschreitender Demenz bestehen, so dass das sich entwickelnde
Krankheitsbild einigermassen dem des paralytischen Irrsinnes oder, wie
+Westphal+ bemerkt, dem der multiplen Sclerose ähnelt.
Als Beispiel eines solchen Falles von „Eisenbahnlähmung“ möge ein
von +Moebius+ (Memorabilien. 1882, pag. 71) beobachteter dienen.
Der bisher ganz gesunde, kräftige, 40jährige C. wurde bei einem
Eisenbahnunfall von der Bank geschleudert, ohne dass er das
Bewusstsein verlor, musste sich, nachdem er noch einige Stationen
mitgefahren war, krank melden und bot schon nach 11 Tagen steife
Haltung, vorsichtigen Gang, Steifigkeit im Nacken und Rücken,
Schmerzhaftigkeit der Brustwirbel, wozu sich bald paretische
Erscheinungen hinzugesellten, die in progressiver Entwicklung den C.
vollkommen dienstunfähig machten. Die nach drei Jahren von +Moebius+
vorgenommene Untersuchung ergab: Alle Einzelbewegungen erschwert,
besonders das Heben der Arme, das Strecken der Unterschenkel und das
Beugen der Wirbelsäule. Gang vorsichtig, unsicher. Unterschenkel
zuckt beim Beklopfen der Patellarsehne. Schmerz- und elektrische
Empfindlichkeit hochgradig herabgesetzt, ebenso das Tastgefühl.
Schwanken nach Schluss der Augen. Schmerzhafte Punkte am Kopfe
und an der Wirbelsäule; Gürtelgefühl; Taubheitsgefühl in Händen
und Füssen. Rasche Ermüdung. Mässige Verminderung der Hörschärfe;
gemüthliche Reizbarkeit, rasche geistige Ermüdung und zunehmende
Gedächtnissschwäche. Ein Jahr darnach bestand derselbe Zustand, doch
war mässige Verschlimmerung zweifellos.
Zahlreiche neuere Beobachtungen, insbesondere von +Moeli+, +Putnan+,
+Thomsen+, +Oppenheim+[322], +Charcot+, welcher die Erkrankung als
Hysterie nach Schreck mit Autosuggestion auffasst, +Page+ (traumatische
Neurasthenie), +Vibert+ (Annal. d’hygiène. 1887, 1888 und 2 Kinder
betreffend 1892), +Strümpell+ (Ueber die traumatische Neurose. Berliner
Klinik. 1888, Heft 3), +Meynert+ (Zum Verständniss der traumatischen
Psychose. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 24) u. A. haben
ergeben, dass das als „Eisenbahnlähmung“ bezeichnete Krankheitsbild
wahrscheinlich gar nicht durch die Erschütterung und dadurch gesetzte
materielle Veränderungen veranlasst wird, sondern als eine durch den
psychischen Shock hervorgerufene Psychose und functionelle Neurose
aufzufassen ist, dass die functionellen Störungen vorzugsweise vom
Grosshirn abzuleiten sind, und dass es daher correcter wäre, den
Ausdruck Railway-spine durch Railway-brain zu ersetzen. Auch wird
das Krankheitsbild gegenwärtig allgemein als „traumatische Neurose“
bezeichnet, umsomehr, als sich ergab, dass dasselbe nicht blos nach
Eisenbahnunfällen, sondern auch nach Erschütterungen und Verletzungen
anderer Art, insbesondere nach Kopfverletzungen (+Oppenheim+), sich
einstellen kann.