Schichten, die den menschlichen Haarschaft zusammensetzen; dieselben
zeigen jedoch in ihrem Verhalten solche Unterschiede, dass es in der
Regel gelingt, ein Thierhaar sofort als solches zu erkennen. Schon die
Cuticula zeigt insofern Verschiedenheiten, als sie bei den meisten
Thierhaaren in Folge ihrer absolut und relativ grösseren Zellen weit
deutlicher hervortritt und der Oberfläche des Haares ein mitunter
charakteristisches Aussehen verleiht, wie z. B. insbesondere die
Schafwolle durch die grossen Zellen der Cuticula und die dadurch
auffallend wellenförmige Zeichnung ihrer Oberfläche leicht zu erkennen
ist (Fig. 79, _4_ und _5_). Bei gewissen Thierhaaren stehen die Spitzen
der Cuticulaschuppen stark vom Haarschaft ab und geben dadurch dem
Haare ein auffallend gezähntes oder sägeförmiges und selbst, wie u. A.
bei den Fledermäusen, ein gefiedertes Aussehen (Fig. 79, _2_).
[Sidenote: Unterscheidung der Thier- und Menschenhaare.]
Was die anderen Theile des Haarschaftes betrifft, so fällt zunächst
das, jenem beim Menschenhaare ganz entgegengesetzte Massenverhältniss
zwischen Rinden- und Marksubstanz in die Augen. Während beim
menschlichen Haar die Corticalsubstanz die Hauptmasse des Haarschaftes
bildet und die Marksubstanz nur einen dünnen, häufig gänzlich
oder theilweise fehlenden Axenstrang darstellt, sehen wir bei den
Thierhaaren als Regel, dass die grösste Masse des Haarschaftes von
der ungewöhnlich breiten Marksubstanz eingenommen wird, während die
Rindensubstanz nur eine dünne Schichte bildet und häufig sich auf
einen saumartigen, meist wie hyalinen Streifen reducirt. Die Prävalenz
des Markes zeigt sich besonders am eigentlichen Haarschaft, während
gegen die Spitze zu die Rindensubstanz in dem Masse vorwiegt, als die
Marksubstanz sich verdünnt und schliesslich noch vor dem Haarende
vollkommen verschwindet.
[Illustration: Fig. 79.
_1_. Haar des Dachses; _2_. Haare der Fledermaus; _3_. Haare vom Fuchs;
_4_. und _5_. Schafwolle. ⁴³⁰⁄₁ nat. Gr.]
Charakteristisch ist ferner der Bau der Marksubstanz. Während beim
menschlichen Haar die zellige Structur derselben so undeutlich
hervortritt, dass bis in die neuere Zeit darüber gestritten wurde,
ob sie überhaupt eine solche besässe, sehen wir beim Thierhaare die
Zellenstructur in so ausgesprochener Weise entwickelt, dass sie sofort
und schon bei Anwendung schwacher Vergrösserungen sich bemerkbar
macht und dem betreffenden Haare ein desto eigenthümlicheres Aussehen
verleiht, je mehr die Rindensubstanz zurücktritt. Wir finden bald
runde oder ovale, bald polygonale Zellen, und, indem häufig einzelne
derselben lufthältig sind, andere nicht, erhält die Marksubstanz
ein scheckiges Aussehen. Manche Haare zeigen eine sehr zierliche
reihenförmige Anordnung der dann meist polygonalen Markzellen und wir
begegnen dann in den dünnen, sogenannten Flaumhaaren oft nur einer
einzigen, meist rosenkranzförmig angeordneten solchen Zellenreihe,
während in den dickeren Haaren mehrere Längsreihen die Marksubstanz
bilden und dabei häufig einen spiraligen Verlauf zeigen, wie z. B.
beim Kaninchen, Hasen u. dergl. Dieses Verhalten der Marksubstanz ist
bei verschiedenen Thieren verschieden und gestattet nicht blos ein
Thierhaar als solches zu erkennen, sondern auch bei einiger Uebung die
Thierclasse zu bestimmen, von der es herrührt (Fig. 79 und 80).
[Illustration: Fig. 80.
_1_. Kopfhaar vom Menschen mit entwickelter Marksubstanz; _2_. Haar vom
Rind; _3_. Haar vom Marder; _4_. Feines Rattenhaar; _5_. ein stärkeres
Rattenhaar nach Behandlung mit Kalilauge; _6_. Hasenhaar. ⁴³⁰⁄₁ nat.
Gr.]
[Sidenote: Thierhaare.]
Doch gilt dies, wie auch neuestens +Jaumes+ (l. c.) bestätigt, nicht
unbedingt und ausnahmslos; es gibt vielmehr Thierhaare, welche ein
gleiches oder wenigstens ähnliches Verhalten zeigen können, wie die
Menschenhaare. Allerdings gibt es kein Thier, dessen Haare sämmtlich
oder auch nur vorwaltend jenen des Menschen gleichen würden, da sich
bei allen Thieren, selbst bei den dem Menschen am nächsten stehenden,
z. B. den Affen, der beschriebene Thiertypus als Regel findet; wohl
können aber +einzelne+ Haare eines Thieres ein von diesem Typus
abweichendes oder jenem des menschlichen Haares ähnliches Aussehen
zeigen. Eine solche Aehnlichkeit kann besonders durch das Fehlen
der Marksubstanz bewirkt werden. Letzteres kommt nämlich, freilich
durchaus nicht so häufig als beim Menschen, auch bei Thieren vor,
und damit fehlt eben der vorzugsweise charakteristische Theil des
Haarschaftes, so dass die Unterscheidung desto schwieriger werden
kann, je ähnlicher die Corticalsubstanz und die Cuticula jener sind,
die wir am Menschenhaare finden. Namentlich sind es Hundehaare, die
häufiger als andere Thierhaare eine mitunter auffallende Aehnlichkeit
mit Menschenhaaren zeigen. Glücklicherweise sind es, wie gesagt, immer
nur einzelne Haare, die sich so verhalten, so dass, wenn mehrere zur
Untersuchung gelangen und keines den Thiertypus zeigt, mit Beruhigung
erklärt werden kann, dass dieselben nicht von einem Thiere herstammen.
Da auch bei Thieren die Marksubstanz nur partiell fehlen kann, was
wieder namentlich beim Hundehaare vorkommt, so ist jedesmal das
betreffende Haar seiner ganzen Länge nach, besonders unter Zusatz von
verdünnter Salpetersäure, zu untersuchen, wobei es doch gelingen kann,
an einzelnen Stellen dieselbe zu treffen und ihr Verhalten für die
Diagnose zu benützen.
Wurden in einem gerichtlichen Falle die vorgelegten Haare als
Menschenhaare erkannt, so entsteht die weitere Frage: von wem stammen
die Haare und von welcher Stelle des Körpers. Der erste Theil der
Frage verlangt eine Vergleichung der vorgelegten Haare mit jenen der
betreffenden Person, eine Vergleichung, die sich natürlich nicht blos
auf das makroskopische Verhalten derselben, sondern auch auf die
mikroskopischen Eigenschaften wird erstrecken müssen.[306]
[Sidenote: Haare der verschiedenen Körperstellen.]
Was die Stelle betrifft, von welcher die Haare stammen, so kommen
vorzugsweise Kopfhaare, Bart- und Schamhaare in Betracht, seltener
andere, am menschlichen Körper vorkommende Haare, wie z. B. in unserem
oben erwähnten Falle. Zur Unterscheidung ist die Länge des Haares,
die Stärke, Form und die Beschaffenheit des freien Endes desselben zu
berücksichtigen. Bezüglich der Länge ist es bekannt, dass die Kopf- und
Barthaare im Längenwachsthum weniger beschränkt sind, als die Haare an
anderen Körperstellen. Durch ihre grössere Länge lassen sich demnach
in der Regel die erstgenannten Haare von den anderen unterscheiden und
es sind namentlich die Frauenkopfhaare durch ihre bedeutende Länge
meist sofort als solche zu erkennen. Die Stärke der Haare bietet nicht
selten wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, was
für Haare vorliegen. Am stärksten sind im Allgemeinen die Barthaare,
welche 0·14-0·15 Mm. im Querdurchmesser betragen. Dann kommen die
weiblichen Schamhaare mit 0·15 Mm., ferner die Augenwimpern mit 0·12,
die männlichen Schamhaare mit O·11, schliesslich die männlichen
und weiblichen Kopfhaare mit 0·08 und 0·06 Mm. durchschnittlicher
Dicke. Doch unterliegt bekanntlich die Stärke der Haare ungemeinen
individuellen Unterschieden, welche die Verwerthung der angegebenen
Maasse sehr erschweren. Von diesen sind die Altersunterschiede die
wichtigsten, da, wie bekannt, die Haare bei Neugeborenen ungleich
dünner und zarter sind als die älterer Kinder und diese wieder dünner
als jene von Erwachsenen. Ueberdies ist nicht zu vergessen, dass
ein und dasselbe Haar verschiedene Querdurchmesser bieten kann,
einestheils, indem es sich gegen die Spitze, mitunter auch gegen die
Wurzel zu verschmälert, anderseits, weil viele Haare keine vollkommen
cylindrische oder vielmehr conische Form besitzen. Ausgeprägt
cylindrische Form bietet noch am häufigsten das Kopfhaar, die jedoch
schon bei krausen Haaren in die plattgedrückte übergeht, so dass man
statt runder ovale Querdurchschnitte erhält. Die Barthaare geben in
der Regel dreieckige, die Schamhaare meist ovale Querdurchschnitte,
obgleich verschiedene Uebergangsformen vorkommen.
[Sidenote: Veränderungen der Haarenden durch mechanische Insulte.]
Behufs Beantwortung gegenwärtiger Frage muss auch das Verhalten
des freien Endes der betreffenden Haare untersucht werden. Normal
endigt jedes menschliche Haar in eine Spitze. Sämmtliche Haare der
Neugeborenen, sowie die in der Pubertätsperiode neu hervorsprossenden
und überhaupt alle Haare, die in ihrem natürlichen Wachsthum durch
keine Insulte gestört wurden, zeigen das spitze Ende, ein Umstand, der,
zusammengehalten mit den Durchmessern des Haarschaftes, auch gestatten
kann, annäherungsweise das Alter des Individuums zu bestimmen, von
welchem die betreffenden Haare herrühren. Diese ursprüngliche Endigung
der Haare wird im Laufe der Zeit vielfach verändert, so dass sie sich
bei Erwachsenen ungemein selten findet. Die Veränderung geschieht
beim Kopf- und Barthaar in der Regel frühzeitig durch das übliche
Verschneiden. Die verschnittenen Haare zeigen an ihren Enden anfangs
scharfe quere Trennungen, später runden sich die Contouren der Trennung
vom Rand aus ab und das Haar bietet nach einiger Zeit entweder ein
abgerundetes oder, wenn das Verschneiden lange ausgesetzt wurde, ein
ausgefasertes Ende, ein Verhalten, das eventuell für die Bestimmung der
Zeit verwerthet werden könnte, welche seit der letzten Verschneidung
verflossen ist.
[Illustration: Fig. 81.
Enden von Frauen-Kopfhaaren. ⁷⁰⁄₁, nat. Gr.]
Abgesehen von dem Verschneiden wird die ursprüngliche Endigung der
meisten Haare theils durch mechanische Insulte, theils durch die
Einwirkung von Schmutz und ähnlichen Agentien verändert. Wiederholte
mechanische Insulte, die das Haar getroffen haben, äussern sich als
Ausfaserung oder als Abschleifung des freien Haarendes. Die Folgen
ersterer Art sehen wir in exquisiter Weise an den freien Enden der
Frauenkopfhaare (Fig. 81), die in der Regel nie oder nur sehr selten
beschnitten werden. Schon makroskopisch lässt sich die Ausfaserung
bemerken und noch deutlicher präsentirt sie sich unter dem Mikroskop.
Die Abschleifung des Haarendes bemerken wir vorzugsweise an gewissen
kurzen Haaren, die an Hautstellen sitzen, welche in Folge der Kleidung
beständiger Reibung ausgesetzt sind, so an den Haaren der Extremitäten,
welche in Folge dieser Usur eine mehr weniger abgerundete, meist
keulenförmige Spitze zeigen (Fig. 82). Der Schweiss wirkt durch
Maceration und Auflösung der Bindesubstanz der Hornfasern. Wir finden
aus diesem Grunde Haare, welche an Stellen sitzen, die stark schwitzen
und wo sich überdies meist noch die beständige Reibung geltend macht,
wie z. B. in der Achselgegend, am After und an den Genitalien, nicht
blos vielfach zerfasert und abgewetzt, sondern häufig gequollen und mit
Schweisssedimenten wie incrustirt, die, indem sie sich zwischen die
ausgefaserten Enden des Haarschaftes festsetzen, letzteren ein keulen-
oder kolbenförmiges Aussehen verleihen, durchaus Befunde, die geeignet
sind, auf die Provenienz vorgelegter Haare einen mehr weniger sicheren
Schluss zu gestatten.
[Sidenote: Ausgefallene oder ausgerissene Haare?]
Entsteht die Frage, ob Haare ausgefallen oder ausgerissen wurden,
so ist insbesondere das Verhalten der Haarwurzeln zu untersuchen.
Ein sammt der Wurzel ausgerissenes gesundes Haar zeigt in der Regel
eine nach unten offene, feuchte, kolbige Wurzel mit mehr weniger
beträchtlichen Resten des Haarbalges, während ausgefallene Haare eine
unten geschlossene, glatte, trockene atrophische Wurzel besitzen.
Bei einzelnen Haaren kann die Untersuchung schwieriger sein, leicht
ist sie, wenn ganze Haarbüschel als angeblich ausgerissen präsentirt
werden, weil dann zahlreiche Wurzeln vorliegen und ihr Verhalten in
der angegebenen Richtung geprüft werden kann. In den meisten der
vorgekommenen Fälle (+Maschka+, +Casper+) wurden ausgekämmte Haare
als ausgerissene Haarbüschel vorgelegt, jedoch als erstere sowohl bei
der Besichtigung der Haare selbst, als des betreffenden Haarbodens
erkannt.[307]
[Illustration: Fig. 82.
Haare vom Unterschenkel mit abgeschliffenen Enden. ⁷⁰⁄₁ nat. Gr.]
Von anderen Objecten, deren Untersuchung und Constatirung
theils zur Eruirung des Thäters, theils zur Aufklärung gewisser
Umstände der That beizutragen im Stande ist, wollen wir hier nur
noch die Untersuchung verschiedener künstlicher Gewebe und die
von Gehirnsubstanz erwähnen, aber bezüglich der, auch für die
Bestimmung der Todesart wichtigen Untersuchungen von Meconium,
Fruchtwasserbestandtheilen, sowie von Cloakeninhalt auf die
Besprechung des Kindesmordes verweisen, woselbst diese nähere
Behandlung finden sollen.
[Sidenote: Fasern künstlicher Gewebe.]
Die Untersuchung +künstlicher Gewebe und Gewebsfasern+ reiht sich
in vielen Beziehungen an die Untersuchung der Haare an, da eine
grosse Zahl solcher Gewebe, wie insbesondere Kleiderstoffe, aus
Thierhaaren verfertigt werden. Wie wichtig die Constatirung solcher
Gewebe in einzelnen strafgerichtlichen Fällen werden kann, beweisen
zwei von +Taylor+ (l. c. I, 490 und 513) mitgetheilte Fälle. In dem
einen wurde bei einem Manne, der im Verdachte stand, ein Weib durch
Halsabschneiden umgebracht zu haben, ein Taschenmesser saisirt, an
welchem nicht blos zwischen dessen Schalen eingetrocknetes Blut,
sondern in diesem eingebettet noch einzelne rothbraun gefärbte Fasern
sich fanden, welche sich als gefärbte Schafwolle und in ihrem makro-
und mikroskopischen Verhalten sich als identisch erwiesen mit den
Gewebsfasern einer Wolljacke, die die Ermordete getragen hatte. -- In
einem zweiten Falle wurde ein Mann, den man zwei Stunden früher in
ein Haus gehen gesehen hatte, in der Nähe desselben auf den Schienen
einer Bahn liegend als Leiche gefunden, mit eclatanten Zeichen des
Erwürgungstodes und Blutaustritt aus Mund und Nase, ohne Hut. Bei
der Untersuchung des verdächtigen Hauses fand man Blutspuren und
unter anderen einen eisernen Rechen, an welchem die Reste eines
offenbar angebrannten Gewebes sassen. Unter dem Mikroskope erwies
sich dieses als ein Stückchen eines Filzes aus Hasenhaaren, die mit
Schellack verklebt waren, welches, wie der Vergleich und die weiteren
Nachforschungen ergaben, von dem bei der Leiche nicht gefundenen Hute
des Ermordeten herrührte, welchen die Thäter verbrannt hatten.
Schafwolle und andere zu Geweben verarbeitete Thierhaare werden
sich als solche leicht erkennen lassen, wie schon oben angeführt
wurde. Baumwollfasern präsentiren sich unter dem Mikroskope als
etwas spiralig gewundene flache Bänder mit doppelten Contouren,
Leinenfasern als durch Internodien abgetheilte, solide, meist
ausgefranzte Fasern und Seide in gleichmässig cylindrischen, nirgends
unterbrochenen soliden und structurlosen Fäden. Die meisten dieser
Gewebe sind künstlich gefärbt und ihre Fasern treten daher bei der
mikroskopischen Untersuchung noch deutlicher hervor.
[Sidenote: Hirnsubstanz auf Werkzeugen.]
Wie wichtig die Constatirung von +Hirnsubstanz+ an verletzenden
Werkzeugen werden kann, zeigt folgender, uns vor einigen Jahren
vorgekommener Fall. Bei einer zwischen mehreren Personen entstandenen
Rauferei, wobei +mehrere+ derselben Messer gezogen hatten, erhielt
der eine der Raufenden drei Messerstiche in den Kopf und blieb todt
am Platze. Bei der Obduction fand ich eine Stichwunde über dem
rechten Stirnhöcker, welche zwischen Kopfhaut und Knochen auf 4
Cm. eingedrungen war, ohne die Schädelknochen zu verletzen, weiter
eine Stichwunde vor dem linken Scheitelhöcker, welche die weichen
Schädeldecken und das Schädeldach bis auf die unverletzte Dura
mater durchdrungen und in ersterem die abgebrochene Messerspitze
zurückgelassen hatte und 3 Cm. hinter dieser eine dritte Stichwunde,
von welcher ein Stichcanal senkrecht durch die weichen Schädeldecken,
durch den Knochen und die Hirnhäute, sowie durch den Scheitellappen
des Gehirns in die linke seitliche Hirnkammer sich verfolgen liess,
woselbst er noch auf 2 Cm. in den Boden derselben eingedrungen war.
Die Stichöffnung im Knochen lief nach beiden Enden zu in je eine,
mehrere Centimeter lange Fissur aus und war mit hervorgequollener
Hirnsubstanz ausgefüllt. Gleich nach der Rauferei wurde am Thatorte
ein geöffnetes grösseres Taschenmesser und eine kurze Brotklinge
eines anderen Messers, jedoch ohne Heft, gefunden. Letztere war blank
und hatte eine wohlerhaltene Spitze und eine scharfe Schneide. Von
der Klinge des ersteren jedoch war die Spitze frisch abgebrochen
und das Bruchende passte genau zu dem der im Schädel stecken
gebliebenen Messerspitze. Ferner zeigte das Messer angetrocknete
Blutspuren, die als solche mikroskopisch und chemisch erkannt wurden.
Ausserdem liess sich aber an der einen Fläche der Klinge nahe der
Schneide in geringer Entfernung von der abgebrochenen Spitze ein
schmaler Streifen einer wie erstarrtes Fett aussehenden Substanz
nachweisen, und als diese unter dem Mikroskope untersucht wurde,
liessen sich in derselben Ganglienzellen, zarte Capillaren und feine
Arterienzweigchen in einer feinkörnigen Zwischensubstanz erkennen,
so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass Hirnsubstanz
vorlag, ein Befund, der für sich allein und zusammengehalten mit
den Blutspuren mit Sicherheit den Schluss gestattete, dass die
tödtliche Stichwunde mit +diesem+ Messer zugefügt worden sei. Da
ferner auch die im Schädelknochen steckende Messerspitze zu diesem
Messer gehörte, somit auch diese Wunde von letzterem herrührte, und
weil nicht anzunehmen war, dass die bis in das Gehirn eingedrungene
Wunde mit einem Messer, dessen Spitze abgebrochen war, erzeugt worden
sein konnte, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass mit dem
betreffenden Messer zuerst die tödtliche und hierauf erst diejenige
Wunde beigebracht wurde, in welcher die Messerspitze stecken
geblieben war.
Verletzungen nach ihrem Sitze.
Es erübrigt noch, die Verletzungen nach ihrem Sitze zu besprechen, da
wir so Gelegenheit haben werden, einige für den Gerichtsarzt wichtige
Punkte zu berühren, zu deren Behandlung sich bisher keine Gelegenheit
ergab. Wir gedenken in anatomischer Ordnung vorzugehen und zuerst die
Kopfverletzungen, dann die Verletzungen des Halses, der Brust, des
Unterleibes und der Genitalien und schliesslich die der Extremitäten in
ihren gerichtsärztlichen Beziehungen zu besprechen.
A. Die Kopfverletzungen.
Die Kopfverletzungen bilden gewiss die häufigsten zur forensischen
Untersuchung gelangenden Verletzungen. Der Grund hiervon liegt
einestheils in der exponirten Lage des Kopfes, zufolge welcher derselbe
leichter von gewissen Gewalten getroffen wird als andere Organe, weiter
in der Fragilität der knöchernen Schädelkapsel, sowie in der grossen
Empfindlichkeit des Gehirns und anderer am Kopfe gelegenen Organe gegen
Traumen, endlich aber auch in dem Umstande, dass der Kopf eben der
bekannten Lebenswichtigkeit seiner Organe wegen häufiger der Zielpunkt
gewaltsamer Angriffe wird als andere Körpertheile.
Wir unterscheiden die Verletzungen des Schädels und die Verletzungen
des Gesichtes und der daselbst befindlichen Organe.
Bei der forensischen Beurtheilung der +Schädelverletzungen+ ist
ebenso wie bei der chirurgischen zunächst im Auge zu behalten,
dass die Bedeutung jeder Kopfverletzung von dem Grade abhängt, in
welchem dabei das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurde; denn
von der Mitleidenschaft des Gehirns hängt nicht blos der Verlauf
einer Schädelverletzung ab, sondern auch die Erscheinungen, welche
unmittelbar nach der Zufügung derselben auftreten, und es ist jedem
Praktiker bekannt, dass eben diese ersten Erscheinungen häufig in
foro Gegenstand der Frage werden, theils indem es sich darum handelt,
zu beurtheilen, ob Jemand, nachdem er die betreffende Verletzung
erhalten hatte, noch im Stande war, weiter zu gehen, gewisse Handlungen
vorzunehmen, oder aber sofort zusammenstürzen musste, theils indem es
sich frägt, wie bald nach zugefügter Verletzung der Tod eingetreten
sein musste, oder indem in anderen Fällen die Erklärung verlangt wird,
warum in einem concreten Falle die schweren Erscheinungen nicht sofort,
sondern erst nachträglich und oft längere Zeit danach eingetreten sind.
Es ist in dieser Beziehung zu beachten, dass, wenn überhaupt bei
einer Kopfverletzung das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, die
Natur und Intensität der durch letztere hervorgerufenen unmittelbaren
Erscheinungen durch drei Momente bedingt werden kann, erstens durch
die Verletzung (Zusammenhangstrennung) der Hirnsubstanz selbst,
resp. einzelner Hirntheile, zweitens durch die Hirnerschütterung und
drittens durch den Druck, welcher auf die Gehirnoberfläche durch das
aus den durchtrennten Meningealgefässen austretende Blut ausgeübt wird.
Für die Anfangssymptome einer Schädelverletzung sind im Allgemeinen
die zwei letztgenannten Momente von grösserer Bedeutung als die
Zusammenhangstrennung des Gehirns selbst, wenn diese nicht ausgedehnte
Gebiete der Hirnrinde oder der Stabkranzfasern oder wichtige motorische
Centra oder Bahnen (Linsenkern, Streifenhügel, Hirnschenkel etc.)
betraf. So erklärt sich, warum verhältnissmässig häufig Leute, die
Messerstiche in den Kopf erhielten, unmittelbar nach dem Stiche nur
geringfügige Erscheinungen darbieten, dieselben nicht weiter beachten,
obgleich mitunter die abgebrochene Klinge im Gehirne stecken geblieben
ist[308], ebenso wird es uns aber verständlich, warum Individuen nach
einem gegen den Kopf erhaltenen Schlage bewusstlos zusammenstürzen,
aber nach verhältnissmässig kurzer Zeit sich wieder erholen und
entweder keine weiteren Erscheinungen einer Störung der Hirnfunctionen
darbieten oder erst nachträglich solche zeigen können. Letzteres kann
auch nach bedeutenden, insbesondere nach mit Schädelbrüchen verbundenen
Verletzungen geschehen und die Literatur enthält eine ansehnliche Zahl
von Fällen, in welchen derartige Verletzte anfangs gar nicht oder nur
vorübergehend das Bewusstsein verloren und dann noch gewisse, selbst
complicirte Handlungen mitunter überraschend lange zu verrichten im
Stande waren. Die meisten dieser Fälle erklären sich daraus, dass die
anfänglichen Symptome der Hirnerschütterung bald zurückgingen und eine
intermeningeale Blutung nur allmälig und überhaupt erst später eintrat.
[Sidenote: Handlungsfähigkeit nach Kopfverletzungen.]