Bei den +Thierhaaren+[305] begegnen wir im Allgemeinen denselben drei

Schichten, die den menschlichen Haarschaft zusammensetzen; dieselben

zeigen jedoch in ihrem Verhalten solche Unterschiede, dass es in der

Regel gelingt, ein Thierhaar sofort als solches zu erkennen. Schon die

Cuticula zeigt insofern Verschiedenheiten, als sie bei den meisten

Thierhaaren in Folge ihrer absolut und relativ grösseren Zellen weit

deutlicher hervortritt und der Oberfläche des Haares ein mitunter

charakteristisches Aussehen verleiht, wie z. B. insbesondere die

Schafwolle durch die grossen Zellen der Cuticula und die dadurch

auffallend wellenförmige Zeichnung ihrer Oberfläche leicht zu erkennen

ist (Fig. 79, _4_ und _5_). Bei gewissen Thierhaaren stehen die Spitzen

der Cuticulaschuppen stark vom Haarschaft ab und geben dadurch dem

Haare ein auffallend gezähntes oder sägeförmiges und selbst, wie u. A.

bei den Fledermäusen, ein gefiedertes Aussehen (Fig. 79, _2_).

[Sidenote: Unterscheidung der Thier- und Menschenhaare.]

Was die anderen Theile des Haarschaftes betrifft, so fällt zunächst

das, jenem beim Menschenhaare ganz entgegengesetzte Massenverhältniss

zwischen Rinden- und Marksubstanz in die Augen. Während beim

menschlichen Haar die Corticalsubstanz die Hauptmasse des Haarschaftes

bildet und die Marksubstanz nur einen dünnen, häufig gänzlich

oder theilweise fehlenden Axenstrang darstellt, sehen wir bei den

Thierhaaren als Regel, dass die grösste Masse des Haarschaftes von

der ungewöhnlich breiten Marksubstanz eingenommen wird, während die

Rindensubstanz nur eine dünne Schichte bildet und häufig sich auf

einen saumartigen, meist wie hyalinen Streifen reducirt. Die Prävalenz

des Markes zeigt sich besonders am eigentlichen Haarschaft, während

gegen die Spitze zu die Rindensubstanz in dem Masse vorwiegt, als die

Marksubstanz sich verdünnt und schliesslich noch vor dem Haarende

vollkommen verschwindet.

[Illustration: Fig. 79.

_1_. Haar des Dachses; _2_. Haare der Fledermaus; _3_. Haare vom Fuchs;

_4_. und _5_. Schafwolle. ⁴³⁰⁄₁ nat. Gr.]

Charakteristisch ist ferner der Bau der Marksubstanz. Während beim

menschlichen Haar die zellige Structur derselben so undeutlich

hervortritt, dass bis in die neuere Zeit darüber gestritten wurde,

ob sie überhaupt eine solche besässe, sehen wir beim Thierhaare die

Zellenstructur in so ausgesprochener Weise entwickelt, dass sie sofort

und schon bei Anwendung schwacher Vergrösserungen sich bemerkbar

macht und dem betreffenden Haare ein desto eigenthümlicheres Aussehen

verleiht, je mehr die Rindensubstanz zurücktritt. Wir finden bald

runde oder ovale, bald polygonale Zellen, und, indem häufig einzelne

derselben lufthältig sind, andere nicht, erhält die Marksubstanz

ein scheckiges Aussehen. Manche Haare zeigen eine sehr zierliche

reihenförmige Anordnung der dann meist polygonalen Markzellen und wir

begegnen dann in den dünnen, sogenannten Flaumhaaren oft nur einer

einzigen, meist rosenkranzförmig angeordneten solchen Zellenreihe,

während in den dickeren Haaren mehrere Längsreihen die Marksubstanz

bilden und dabei häufig einen spiraligen Verlauf zeigen, wie z. B.

beim Kaninchen, Hasen u. dergl. Dieses Verhalten der Marksubstanz ist

bei verschiedenen Thieren verschieden und gestattet nicht blos ein

Thierhaar als solches zu erkennen, sondern auch bei einiger Uebung die

Thierclasse zu bestimmen, von der es herrührt (Fig. 79 und 80).

[Illustration: Fig. 80.

_1_. Kopfhaar vom Menschen mit entwickelter Marksubstanz; _2_. Haar vom

Rind; _3_. Haar vom Marder; _4_. Feines Rattenhaar; _5_. ein stärkeres

Rattenhaar nach Behandlung mit Kalilauge; _6_. Hasenhaar. ⁴³⁰⁄₁ nat.

Gr.]

[Sidenote: Thierhaare.]

Doch gilt dies, wie auch neuestens +Jaumes+ (l. c.) bestätigt, nicht

unbedingt und ausnahmslos; es gibt vielmehr Thierhaare, welche ein

gleiches oder wenigstens ähnliches Verhalten zeigen können, wie die

Menschenhaare. Allerdings gibt es kein Thier, dessen Haare sämmtlich

oder auch nur vorwaltend jenen des Menschen gleichen würden, da sich

bei allen Thieren, selbst bei den dem Menschen am nächsten stehenden,

z. B. den Affen, der beschriebene Thiertypus als Regel findet; wohl

können aber +einzelne+ Haare eines Thieres ein von diesem Typus

abweichendes oder jenem des menschlichen Haares ähnliches Aussehen

zeigen. Eine solche Aehnlichkeit kann besonders durch das Fehlen

der Marksubstanz bewirkt werden. Letzteres kommt nämlich, freilich

durchaus nicht so häufig als beim Menschen, auch bei Thieren vor,

und damit fehlt eben der vorzugsweise charakteristische Theil des

Haarschaftes, so dass die Unterscheidung desto schwieriger werden

kann, je ähnlicher die Corticalsubstanz und die Cuticula jener sind,

die wir am Menschenhaare finden. Namentlich sind es Hundehaare, die

häufiger als andere Thierhaare eine mitunter auffallende Aehnlichkeit

mit Menschenhaaren zeigen. Glücklicherweise sind es, wie gesagt, immer

nur einzelne Haare, die sich so verhalten, so dass, wenn mehrere zur

Untersuchung gelangen und keines den Thiertypus zeigt, mit Beruhigung

erklärt werden kann, dass dieselben nicht von einem Thiere herstammen.

Da auch bei Thieren die Marksubstanz nur partiell fehlen kann, was

wieder namentlich beim Hundehaare vorkommt, so ist jedesmal das

betreffende Haar seiner ganzen Länge nach, besonders unter Zusatz von

verdünnter Salpetersäure, zu untersuchen, wobei es doch gelingen kann,

an einzelnen Stellen dieselbe zu treffen und ihr Verhalten für die

Diagnose zu benützen.

Wurden in einem gerichtlichen Falle die vorgelegten Haare als

Menschenhaare erkannt, so entsteht die weitere Frage: von wem stammen

die Haare und von welcher Stelle des Körpers. Der erste Theil der

Frage verlangt eine Vergleichung der vorgelegten Haare mit jenen der

betreffenden Person, eine Vergleichung, die sich natürlich nicht blos

auf das makroskopische Verhalten derselben, sondern auch auf die

mikroskopischen Eigenschaften wird erstrecken müssen.[306]

[Sidenote: Haare der verschiedenen Körperstellen.]

Was die Stelle betrifft, von welcher die Haare stammen, so kommen

vorzugsweise Kopfhaare, Bart- und Schamhaare in Betracht, seltener

andere, am menschlichen Körper vorkommende Haare, wie z. B. in unserem

oben erwähnten Falle. Zur Unterscheidung ist die Länge des Haares,

die Stärke, Form und die Beschaffenheit des freien Endes desselben zu

berücksichtigen. Bezüglich der Länge ist es bekannt, dass die Kopf- und

Barthaare im Längenwachsthum weniger beschränkt sind, als die Haare an

anderen Körperstellen. Durch ihre grössere Länge lassen sich demnach

in der Regel die erstgenannten Haare von den anderen unterscheiden und

es sind namentlich die Frauenkopfhaare durch ihre bedeutende Länge

meist sofort als solche zu erkennen. Die Stärke der Haare bietet nicht

selten wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, was

für Haare vorliegen. Am stärksten sind im Allgemeinen die Barthaare,

welche 0·14-0·15 Mm. im Querdurchmesser betragen. Dann kommen die

weiblichen Schamhaare mit 0·15 Mm., ferner die Augenwimpern mit 0·12,

die männlichen Schamhaare mit O·11, schliesslich die männlichen

und weiblichen Kopfhaare mit 0·08 und 0·06 Mm. durchschnittlicher

Dicke. Doch unterliegt bekanntlich die Stärke der Haare ungemeinen

individuellen Unterschieden, welche die Verwerthung der angegebenen

Maasse sehr erschweren. Von diesen sind die Altersunterschiede die

wichtigsten, da, wie bekannt, die Haare bei Neugeborenen ungleich

dünner und zarter sind als die älterer Kinder und diese wieder dünner

als jene von Erwachsenen. Ueberdies ist nicht zu vergessen, dass

ein und dasselbe Haar verschiedene Querdurchmesser bieten kann,

einestheils, indem es sich gegen die Spitze, mitunter auch gegen die

Wurzel zu verschmälert, anderseits, weil viele Haare keine vollkommen

cylindrische oder vielmehr conische Form besitzen. Ausgeprägt

cylindrische Form bietet noch am häufigsten das Kopfhaar, die jedoch

schon bei krausen Haaren in die plattgedrückte übergeht, so dass man

statt runder ovale Querdurchschnitte erhält. Die Barthaare geben in

der Regel dreieckige, die Schamhaare meist ovale Querdurchschnitte,

obgleich verschiedene Uebergangsformen vorkommen.

[Sidenote: Veränderungen der Haarenden durch mechanische Insulte.]

Behufs Beantwortung gegenwärtiger Frage muss auch das Verhalten

des freien Endes der betreffenden Haare untersucht werden. Normal

endigt jedes menschliche Haar in eine Spitze. Sämmtliche Haare der

Neugeborenen, sowie die in der Pubertätsperiode neu hervorsprossenden

und überhaupt alle Haare, die in ihrem natürlichen Wachsthum durch

keine Insulte gestört wurden, zeigen das spitze Ende, ein Umstand, der,

zusammengehalten mit den Durchmessern des Haarschaftes, auch gestatten

kann, annäherungsweise das Alter des Individuums zu bestimmen, von

welchem die betreffenden Haare herrühren. Diese ursprüngliche Endigung

der Haare wird im Laufe der Zeit vielfach verändert, so dass sie sich

bei Erwachsenen ungemein selten findet. Die Veränderung geschieht

beim Kopf- und Barthaar in der Regel frühzeitig durch das übliche

Verschneiden. Die verschnittenen Haare zeigen an ihren Enden anfangs

scharfe quere Trennungen, später runden sich die Contouren der Trennung

vom Rand aus ab und das Haar bietet nach einiger Zeit entweder ein

abgerundetes oder, wenn das Verschneiden lange ausgesetzt wurde, ein

ausgefasertes Ende, ein Verhalten, das eventuell für die Bestimmung der

Zeit verwerthet werden könnte, welche seit der letzten Verschneidung

verflossen ist.

[Illustration: Fig. 81.

Enden von Frauen-Kopfhaaren. ⁷⁰⁄₁, nat. Gr.]

Abgesehen von dem Verschneiden wird die ursprüngliche Endigung der

meisten Haare theils durch mechanische Insulte, theils durch die

Einwirkung von Schmutz und ähnlichen Agentien verändert. Wiederholte

mechanische Insulte, die das Haar getroffen haben, äussern sich als

Ausfaserung oder als Abschleifung des freien Haarendes. Die Folgen

ersterer Art sehen wir in exquisiter Weise an den freien Enden der

Frauenkopfhaare (Fig. 81), die in der Regel nie oder nur sehr selten

beschnitten werden. Schon makroskopisch lässt sich die Ausfaserung

bemerken und noch deutlicher präsentirt sie sich unter dem Mikroskop.

Die Abschleifung des Haarendes bemerken wir vorzugsweise an gewissen

kurzen Haaren, die an Hautstellen sitzen, welche in Folge der Kleidung

beständiger Reibung ausgesetzt sind, so an den Haaren der Extremitäten,

welche in Folge dieser Usur eine mehr weniger abgerundete, meist

keulenförmige Spitze zeigen (Fig. 82). Der Schweiss wirkt durch

Maceration und Auflösung der Bindesubstanz der Hornfasern. Wir finden

aus diesem Grunde Haare, welche an Stellen sitzen, die stark schwitzen

und wo sich überdies meist noch die beständige Reibung geltend macht,

wie z. B. in der Achselgegend, am After und an den Genitalien, nicht

blos vielfach zerfasert und abgewetzt, sondern häufig gequollen und mit

Schweisssedimenten wie incrustirt, die, indem sie sich zwischen die

ausgefaserten Enden des Haarschaftes festsetzen, letzteren ein keulen-

oder kolbenförmiges Aussehen verleihen, durchaus Befunde, die geeignet

sind, auf die Provenienz vorgelegter Haare einen mehr weniger sicheren

Schluss zu gestatten.

[Sidenote: Ausgefallene oder ausgerissene Haare?]

Entsteht die Frage, ob Haare ausgefallen oder ausgerissen wurden,

so ist insbesondere das Verhalten der Haarwurzeln zu untersuchen.

Ein sammt der Wurzel ausgerissenes gesundes Haar zeigt in der Regel

eine nach unten offene, feuchte, kolbige Wurzel mit mehr weniger

beträchtlichen Resten des Haarbalges, während ausgefallene Haare eine

unten geschlossene, glatte, trockene atrophische Wurzel besitzen.

Bei einzelnen Haaren kann die Untersuchung schwieriger sein, leicht

ist sie, wenn ganze Haarbüschel als angeblich ausgerissen präsentirt

werden, weil dann zahlreiche Wurzeln vorliegen und ihr Verhalten in

der angegebenen Richtung geprüft werden kann. In den meisten der

vorgekommenen Fälle (+Maschka+, +Casper+) wurden ausgekämmte Haare

als ausgerissene Haarbüschel vorgelegt, jedoch als erstere sowohl bei

der Besichtigung der Haare selbst, als des betreffenden Haarbodens

erkannt.[307]

[Illustration: Fig. 82.

Haare vom Unterschenkel mit abgeschliffenen Enden. ⁷⁰⁄₁ nat. Gr.]

Von anderen Objecten, deren Untersuchung und Constatirung

theils zur Eruirung des Thäters, theils zur Aufklärung gewisser

Umstände der That beizutragen im Stande ist, wollen wir hier nur

noch die Untersuchung verschiedener künstlicher Gewebe und die

von Gehirnsubstanz erwähnen, aber bezüglich der, auch für die

Bestimmung der Todesart wichtigen Untersuchungen von Meconium,

Fruchtwasserbestandtheilen, sowie von Cloakeninhalt auf die

Besprechung des Kindesmordes verweisen, woselbst diese nähere

Behandlung finden sollen.

[Sidenote: Fasern künstlicher Gewebe.]

Die Untersuchung +künstlicher Gewebe und Gewebsfasern+ reiht sich

in vielen Beziehungen an die Untersuchung der Haare an, da eine

grosse Zahl solcher Gewebe, wie insbesondere Kleiderstoffe, aus

Thierhaaren verfertigt werden. Wie wichtig die Constatirung solcher

Gewebe in einzelnen strafgerichtlichen Fällen werden kann, beweisen

zwei von +Taylor+ (l. c. I, 490 und 513) mitgetheilte Fälle. In dem

einen wurde bei einem Manne, der im Verdachte stand, ein Weib durch

Halsabschneiden umgebracht zu haben, ein Taschenmesser saisirt, an

welchem nicht blos zwischen dessen Schalen eingetrocknetes Blut,

sondern in diesem eingebettet noch einzelne rothbraun gefärbte Fasern

sich fanden, welche sich als gefärbte Schafwolle und in ihrem makro-

und mikroskopischen Verhalten sich als identisch erwiesen mit den

Gewebsfasern einer Wolljacke, die die Ermordete getragen hatte. -- In

einem zweiten Falle wurde ein Mann, den man zwei Stunden früher in

ein Haus gehen gesehen hatte, in der Nähe desselben auf den Schienen

einer Bahn liegend als Leiche gefunden, mit eclatanten Zeichen des

Erwürgungstodes und Blutaustritt aus Mund und Nase, ohne Hut. Bei

der Untersuchung des verdächtigen Hauses fand man Blutspuren und

unter anderen einen eisernen Rechen, an welchem die Reste eines

offenbar angebrannten Gewebes sassen. Unter dem Mikroskope erwies

sich dieses als ein Stückchen eines Filzes aus Hasenhaaren, die mit

Schellack verklebt waren, welches, wie der Vergleich und die weiteren

Nachforschungen ergaben, von dem bei der Leiche nicht gefundenen Hute

des Ermordeten herrührte, welchen die Thäter verbrannt hatten.

Schafwolle und andere zu Geweben verarbeitete Thierhaare werden

sich als solche leicht erkennen lassen, wie schon oben angeführt

wurde. Baumwollfasern präsentiren sich unter dem Mikroskope als

etwas spiralig gewundene flache Bänder mit doppelten Contouren,

Leinenfasern als durch Internodien abgetheilte, solide, meist

ausgefranzte Fasern und Seide in gleichmässig cylindrischen, nirgends

unterbrochenen soliden und structurlosen Fäden. Die meisten dieser

Gewebe sind künstlich gefärbt und ihre Fasern treten daher bei der

mikroskopischen Untersuchung noch deutlicher hervor.

[Sidenote: Hirnsubstanz auf Werkzeugen.]

Wie wichtig die Constatirung von +Hirnsubstanz+ an verletzenden

Werkzeugen werden kann, zeigt folgender, uns vor einigen Jahren

vorgekommener Fall. Bei einer zwischen mehreren Personen entstandenen

Rauferei, wobei +mehrere+ derselben Messer gezogen hatten, erhielt

der eine der Raufenden drei Messerstiche in den Kopf und blieb todt

am Platze. Bei der Obduction fand ich eine Stichwunde über dem

rechten Stirnhöcker, welche zwischen Kopfhaut und Knochen auf 4

Cm. eingedrungen war, ohne die Schädelknochen zu verletzen, weiter

eine Stichwunde vor dem linken Scheitelhöcker, welche die weichen

Schädeldecken und das Schädeldach bis auf die unverletzte Dura

mater durchdrungen und in ersterem die abgebrochene Messerspitze

zurückgelassen hatte und 3 Cm. hinter dieser eine dritte Stichwunde,

von welcher ein Stichcanal senkrecht durch die weichen Schädeldecken,

durch den Knochen und die Hirnhäute, sowie durch den Scheitellappen

des Gehirns in die linke seitliche Hirnkammer sich verfolgen liess,

woselbst er noch auf 2 Cm. in den Boden derselben eingedrungen war.

Die Stichöffnung im Knochen lief nach beiden Enden zu in je eine,

mehrere Centimeter lange Fissur aus und war mit hervorgequollener

Hirnsubstanz ausgefüllt. Gleich nach der Rauferei wurde am Thatorte

ein geöffnetes grösseres Taschenmesser und eine kurze Brotklinge

eines anderen Messers, jedoch ohne Heft, gefunden. Letztere war blank

und hatte eine wohlerhaltene Spitze und eine scharfe Schneide. Von

der Klinge des ersteren jedoch war die Spitze frisch abgebrochen

und das Bruchende passte genau zu dem der im Schädel stecken

gebliebenen Messerspitze. Ferner zeigte das Messer angetrocknete

Blutspuren, die als solche mikroskopisch und chemisch erkannt wurden.

Ausserdem liess sich aber an der einen Fläche der Klinge nahe der

Schneide in geringer Entfernung von der abgebrochenen Spitze ein

schmaler Streifen einer wie erstarrtes Fett aussehenden Substanz

nachweisen, und als diese unter dem Mikroskope untersucht wurde,

liessen sich in derselben Ganglienzellen, zarte Capillaren und feine

Arterienzweigchen in einer feinkörnigen Zwischensubstanz erkennen,

so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass Hirnsubstanz

vorlag, ein Befund, der für sich allein und zusammengehalten mit

den Blutspuren mit Sicherheit den Schluss gestattete, dass die

tödtliche Stichwunde mit +diesem+ Messer zugefügt worden sei. Da

ferner auch die im Schädelknochen steckende Messerspitze zu diesem

Messer gehörte, somit auch diese Wunde von letzterem herrührte, und

weil nicht anzunehmen war, dass die bis in das Gehirn eingedrungene

Wunde mit einem Messer, dessen Spitze abgebrochen war, erzeugt worden

sein konnte, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass mit dem

betreffenden Messer zuerst die tödtliche und hierauf erst diejenige

Wunde beigebracht wurde, in welcher die Messerspitze stecken

geblieben war.

Verletzungen nach ihrem Sitze.

Es erübrigt noch, die Verletzungen nach ihrem Sitze zu besprechen, da

wir so Gelegenheit haben werden, einige für den Gerichtsarzt wichtige

Punkte zu berühren, zu deren Behandlung sich bisher keine Gelegenheit

ergab. Wir gedenken in anatomischer Ordnung vorzugehen und zuerst die

Kopfverletzungen, dann die Verletzungen des Halses, der Brust, des

Unterleibes und der Genitalien und schliesslich die der Extremitäten in

ihren gerichtsärztlichen Beziehungen zu besprechen.

A. Die Kopfverletzungen.

Die Kopfverletzungen bilden gewiss die häufigsten zur forensischen

Untersuchung gelangenden Verletzungen. Der Grund hiervon liegt

einestheils in der exponirten Lage des Kopfes, zufolge welcher derselbe

leichter von gewissen Gewalten getroffen wird als andere Organe, weiter

in der Fragilität der knöchernen Schädelkapsel, sowie in der grossen

Empfindlichkeit des Gehirns und anderer am Kopfe gelegenen Organe gegen

Traumen, endlich aber auch in dem Umstande, dass der Kopf eben der

bekannten Lebenswichtigkeit seiner Organe wegen häufiger der Zielpunkt

gewaltsamer Angriffe wird als andere Körpertheile.

Wir unterscheiden die Verletzungen des Schädels und die Verletzungen

des Gesichtes und der daselbst befindlichen Organe.

Bei der forensischen Beurtheilung der +Schädelverletzungen+ ist

ebenso wie bei der chirurgischen zunächst im Auge zu behalten,

dass die Bedeutung jeder Kopfverletzung von dem Grade abhängt, in

welchem dabei das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurde; denn

von der Mitleidenschaft des Gehirns hängt nicht blos der Verlauf

einer Schädelverletzung ab, sondern auch die Erscheinungen, welche

unmittelbar nach der Zufügung derselben auftreten, und es ist jedem

Praktiker bekannt, dass eben diese ersten Erscheinungen häufig in

foro Gegenstand der Frage werden, theils indem es sich darum handelt,

zu beurtheilen, ob Jemand, nachdem er die betreffende Verletzung

erhalten hatte, noch im Stande war, weiter zu gehen, gewisse Handlungen

vorzunehmen, oder aber sofort zusammenstürzen musste, theils indem es

sich frägt, wie bald nach zugefügter Verletzung der Tod eingetreten

sein musste, oder indem in anderen Fällen die Erklärung verlangt wird,

warum in einem concreten Falle die schweren Erscheinungen nicht sofort,

sondern erst nachträglich und oft längere Zeit danach eingetreten sind.

Es ist in dieser Beziehung zu beachten, dass, wenn überhaupt bei

einer Kopfverletzung das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, die

Natur und Intensität der durch letztere hervorgerufenen unmittelbaren

Erscheinungen durch drei Momente bedingt werden kann, erstens durch

die Verletzung (Zusammenhangstrennung) der Hirnsubstanz selbst,

resp. einzelner Hirntheile, zweitens durch die Hirnerschütterung und

drittens durch den Druck, welcher auf die Gehirnoberfläche durch das

aus den durchtrennten Meningealgefässen austretende Blut ausgeübt wird.

Für die Anfangssymptome einer Schädelverletzung sind im Allgemeinen

die zwei letztgenannten Momente von grösserer Bedeutung als die

Zusammenhangstrennung des Gehirns selbst, wenn diese nicht ausgedehnte

Gebiete der Hirnrinde oder der Stabkranzfasern oder wichtige motorische

Centra oder Bahnen (Linsenkern, Streifenhügel, Hirnschenkel etc.)

betraf. So erklärt sich, warum verhältnissmässig häufig Leute, die

Messerstiche in den Kopf erhielten, unmittelbar nach dem Stiche nur

geringfügige Erscheinungen darbieten, dieselben nicht weiter beachten,

obgleich mitunter die abgebrochene Klinge im Gehirne stecken geblieben

ist[308], ebenso wird es uns aber verständlich, warum Individuen nach

einem gegen den Kopf erhaltenen Schlage bewusstlos zusammenstürzen,

aber nach verhältnissmässig kurzer Zeit sich wieder erholen und

entweder keine weiteren Erscheinungen einer Störung der Hirnfunctionen

darbieten oder erst nachträglich solche zeigen können. Letzteres kann

auch nach bedeutenden, insbesondere nach mit Schädelbrüchen verbundenen

Verletzungen geschehen und die Literatur enthält eine ansehnliche Zahl

von Fällen, in welchen derartige Verletzte anfangs gar nicht oder nur

vorübergehend das Bewusstsein verloren und dann noch gewisse, selbst

complicirte Handlungen mitunter überraschend lange zu verrichten im

Stande waren. Die meisten dieser Fälle erklären sich daraus, dass die

anfänglichen Symptome der Hirnerschütterung bald zurückgingen und eine

intermeningeale Blutung nur allmälig und überhaupt erst später eintrat.

[Sidenote: Handlungsfähigkeit nach Kopfverletzungen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 51 / 132 段