Die spectrale Untersuchung unterliegt, wenn nicht zu geringe Mengen

des Farbstoffes erhalten wurden, keinen besonderen Schwierigkeiten.

Ist die Lösung, die man durch Maceration der Spur mit Wasser erhielt,

wie bei älteren Flecken häufig, trüb, so empfiehlt es sich, eine

Spur von Ammoniak zuzusetzen, wodurch dieselbe in der Regel sofort

aufgehellt wird und auch brillanter roth erscheint.

Sind sehr kleine und wenig Farbstoff abgebende Blutspuren zu

untersuchen, so sind entsprechend kleine Gefässe (dünne Röhrchen)

mit der Lösung zu füllen und überhaupt bei der Behandlung so kleiner

Flecke mit Lösungsmitteln das richtige Verhältniss zwischen der Menge

dieser und der zu untersuchenden Substanz zu berücksichtigen. Allzu

verdünnte Lösungen sind im Exsiccator einzuengen. Auch der nach dem

vollständigen Eintrocknen der Lösung im Uhrglase zurückbleibende

Fleck kann unmittelbar oder mit einer Spur von Wasser befeuchtet

vor den Spectralapparat gebracht werden, obwohl die Methode sich

meist nicht empfiehlt. Bei so geringen Mengen Farbstoffes ist das

Mikrospectroskop besonders am Platze, mit welchem noch bei minimalen

Mengen von Blut die charakteristischen Absorptionsstreifen erkannt

werden können.

[Sidenote: Dichroismus. Ozonprobe.]

Andere als die spectralen Eigenschaften von Hämoglobinlösungen

haben nur einen unterstützenden Werth. Hierher gehört der zuerst

von +Brücke+ constatirte Dichroismus, der namentlich nach Zusatz

von etwas Kalilauge deutlich hervortritt und die z. B. in einem

Uhrgläschen befindliche Lösung im reflectirten Lichte grünlich, im

durchfallenden roth (meist burgunderroth) erscheinen lässt; ferner

der durch Kochen oder durch Säuren, oder durch das +Millon+’sche

Reagens nachweisbare Eiweissgehalt der Lösung, dann die Beständigkeit

der Farbe gegen Ammoniak und schliesslich die ozonübertragende

Eigenschaft des Hämoglobins. Auf letzterer Eigenschaft beruht die

zuerst von +van Deen+ und später auch von +Taylor+ und +Liman+

empfohlene sogenannte +Guajacprobe+ oder +Ozonprobe+. Sie wird in der

Weise vorgenommen, dass man zu einer alkoholischen bis zur weingelben

Farbe verdünnten Lösung von Guajacharz, welche bekanntlich durch

Ozon blau gefärbt wird und daher ein ausgezeichnetes Ozonreagens

darstellt, einige Tropfen ozonisirten (d. h. länger unter nicht

luftdichtem Verschluss an der Luft gestandenen) Terpentinöls[298]

zusetzt und nun einen Tropfen der zu prüfenden Lösung hinzuträufelt.

Wenn dieselbe Hämoglobin enthält, so färbt sich die Guajactinctur

blau, indem ersteres die Eigenschaft besitzt, das im Terpentinöl

festgehaltene Ozon frei zu machen, so dass es auf das Ozonreagens,

die Guajactinctur, wirken kann und dieselbe bläut. Diese Probe

ist sehr empfindlich, doch nicht vollkommen beweisend, da ausser

dem Hämoglobin noch andere, wenn auch nur wenige Körper, die

ozonübertragende Eigenschaft besitzen, wie z. B. der Eisenvitriol,

und da es, was noch wichtiger ist, eine Reihe von Körpern gibt,

die die Guajactinctur ohne Weiteres zu bläuen vermögen, wie z. B.

Eisenchlorid, übermangansaures Kali u. a.

[Sidenote: Methämoglobin.]

Von den Derivaten des Hämoglobins ist zunächst das +Methämoglobin+

nochmals zu erwähnen, weil dasselbe gewisse spectrale Erscheinungen

zeigt, denen wir bei der Untersuchung nicht ganz frischer Blutspuren

sehr häufig begegnen. Wenn nämlich ein Blutfleck durch Einwirkung der

Luft oder insbesondere des Lichtes seine Farbe bereits merklich in’s

Braunrothe verändert hat, was bei günstigen Umständen schon nach 3-10

Tagen geschehen kann, zeigt die daraus erhaltene Lösung einen mehr

weniger ausgesprochenen Stich in’s Braune und vor dem Spectralapparat

ausser den Oxyhämoglobinbändern noch ein drittes schmales und weniger

scharf begrenztes Band in Orange zwischen den +Fraunhofer+’schen

Linien _C_ und _D_, näher bei _C_ (Fig. 75, _1_). Dieses Band ist sehr

ähnlich dem sogenannten Säurebande, welches besonders deutlich zu

sehen ist, wenn trockenes Blut mit säurehältigem Alkohol behandelt,

respective gelöst wird, und wird dem sogenannten Methämoglobin[299]

zugeschrieben, einem Zwischenproduct der Umwandlung des Hämoglobins

in Hämatin, das sich von letzterem besonders durch seine Löslichkeit

im Wasser unterscheidet. Das Auftreten des Methämoglobins und seines

Absorptionsbandes geht mit einer mehr weniger ausgesprochenen

Trübung der nun zu erhaltenden Lösungen einher. Setzt man aber

einen Tropfen Ammoniak zu, so klärt sich die Lösung meist sofort,

verändert ihre anfangs braunrothe Farbe in eine mehr rothe und die

Oxyhämoglobinstreifen, die gewöhnlich bei der ersten Untersuchung

weniger deutlich sich repräsentirten, treten nun sehr schön hervor,

während der Streif in Roth (Methämoglobinstreif) verschwindet.

[Illustration: Fig. 75.

_1._ Combinirtes Spectrum des Oxy- und Methämoglobins; _2._ Spectrum

des Hämatins; _3._ Spectrum des reducirten Hämatins.]

[Sidenote: Hämatin und reducirtes Hämatin.]

Ein anderes Derivat des Hämoglobins, welches ein sehr

charakteristisches spectrales Verhalten zeigt und deshalb zum Nachweis

von Blut in verdächtigen, besonders in Wasser bereits unlöslichen

Spuren sehr gut benützt werden kann, ist das +reducirte Hämatin+ von

+Stokes+.[300] Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich am besten, die zu

untersuchende Substanz mit concentrirter Cyankaliumlösung,[301]

zu behandeln, und die so erhaltene, meist hellroth, braunroth oder

röthlichbraun gefärbte Lösung vor den Spectralapparat zu bringen. Man

sieht dann im Spectrum entweder ein deutliches breites Band in Grün,

welches dem Bande des reducirten Hämoglobins sehr ähnlich ist, oder

blos eine Beschattung dieses Theiles des Spectrums (Fig. 75, _2_).

Setzt man aber zu der Lösung einen oder einige Tropfen Schwefelammonium

hinzu, so bemerkt man, wie sich sofort das breite Absorptionsband in

zwei auflöst, welche auf den ersten Blick den Oxyhämoglobinstreifen

gleichen, aber von diesen ausser durch ihre Genesis auch durch

ihre dem violetten Ende des Spectrums näher gerückte Lage sich

unterscheiden (Fig. 75, _3_). Letzteres Spectrum kann man auch durch

Anwendung concentrirter (32%) Kalilauge allein ohne Anwendung von

Reductionsmitteln erhalten, und zwar schneller, wenn man mit Kalilauge

kocht, als wenn man diese kalt anwendet. (+Rollet+, l. c.)

Der Nachweis des reducirten Hämatins auf spectroskopischem Wege,

namentlich jener mit Cyankalium, welchem wir den Vorzug geben, ist

nicht blos für die Anwesenheit von Blut ebenso beweisend, wie jener des

Oxyhämoglobins, sondern gibt, wovon wir uns wiederholt überzeugt haben

und betonen müssen, noch Resultate, wenn wegen Kleinheit des Objectes

oder bereits in diesem stattgefundenen Zersetzungsprocessen der

spectroskopische Nachweis des Sauerstoffhämoglobins nicht mehr gelingt.

Bei sehr kleinen Flecken ist es daher rathsam, sofort auf reducirtes

Hämatin zu untersuchen.

[Sidenote: Hämatoporphyrin.]

Den Untersuchungen von +Kratter+ und +Hammerl+ (l. c.) zufolge lässt

sich aus verkohltem Blute, welches keine anderen Blutreactionen mehr

gibt, durch Behandlung mit concentrirter Schwefelsäure noch das

+Hämatoporphyrinspectrum+ (+Mulder+, +Hoppe+-+Seyler+) darstellen.

Dasselbe hat eine Aehnlichkeit mit dem Spectrum des Oxyhämoglobins,

nur sind die Streifen weiter nach links verschoben, insbesondere der

schmälere nach links von der Linie _D_.

Die isolirte Substanz wird mit 1-5 Ccm. concentrirter Schwefelsäure

in einer Eprouvette wiederholt geschüttelt. Färbt sich die Säure

schon in den ersten Minuten braungelb, so ist eine störende

Beimischung vorhanden, die Säure ist dann abzugiessen und durch eine

neue zu ersetzen. Ist das Object Blut, dann quillt dasselbe nach ½–1

Stunde auf, wird mehr weniger transparent und prächtig rothviolett.

Meist hat sich auch die Säure zart violett gefärbt und gibt das

erwähnte Spectrum, wobei zuerst das rechte breitere und dann das

linke Absorptionsband auftritt. Hat sich die Säure nicht genügend

gefärbt, dann gibt noch die zwischen 2 Glasplatten zerquetschte,

gequollene Substanz das charakteristische Spectrum. Giesst man das

in SO₃ gelöste Hämatoporphyrin in die 10-20fache Menge destillirten

Wassers, so fällt dasselbe in Form rothbrauner Flocken aus. Diese

geben gewaschen und mit Alkalien gelöst das Spectrum des +alkalischen

Hämatoporphyrins+, welches aus vier abwechselnd schmalen und breiten

Absorptionsbändern besteht.

[Sidenote: Häminkrystalle.]

Eines der für den forensischen Nachweis von Blutspuren wichtigsten

Derivate des Hämoglobins ist das +Hämin+, welches bei entsprechender

Behandlung der Spur in Form der ungemein charakteristischen

+Häminkrystalle+ erhalten wird, die nach ihrem ersten Entdecker (1853)

auch +Teichmann+’sche +Blutkrystalle+ genannt werden. Diese Krystalle

sind nach den Untersuchungen +Hoppe+-+Seyler+’s salzsaures Hämatin,

für welches der Kürze wegen der Name Hämin allgemein gebräuchlich

ist. Sie werden in der Weise dargestellt, dass man eine Partie der

von der Unterlage losgelösten Substanz mit höchst concentrirter

Essigsäure (sogenanntem Eisessig) unter Zusatz einer Spur Kochsalz in

einem Uhrschälchen oder auf einem Objectträger unter dem Deckgläschen

vorsichtig aufkocht und die so entstehende braune Lösung abdampft,

worauf im Rückstande die Häminkrystalle mikroskopisch nachgewiesen

werden können.

+Struve+ (l. c.) empfiehlt die Darstellung der Häminkrystalle

mittelst Tanninlösung, wobei er folgendermassen verfährt: Man

behandelt den Fleck mit verdünnter Kalilauge, wobei man eine

bräunliche Lösung erhält, welche filtrirt und darauf mit Tanninlösung

versetzt wird, wodurch die Flüssigkeit sofort eine rothbraune

Färbung annimmt. Darauf fällt man mit verdünnter Essigsäure bis zur

deutlich sauren Reaction. Mit dem abfiltrirten und getrockneten

Niederschlag verfährt man dann wie bei der gewöhnlichen Darstellung

der Häminkrystalle.

Die Häminkrystalle finden sich in der Regel in grosser Menge und

erscheinen als winzige, entweder vereinzelte (Fig. 76) oder zu

Zwillingen und Mehrlingen verbundene (Fig. 77) rhombische Stäbchen,

oder, wenn sie nicht vollständig ausgebildet sind, als hanfsamenförmige

Krystalle (Fig. 78) von brauner Farbe in verschiedener Nuance. Sie sind

unlöslich in Wasser, Aether und Alkohol, schwer löslich in Ammoniak,

verdünnter Schwefelsäure und officineller Salpetersäure, leicht

löslich in Kalilauge und englischer Schwefelsäure. Im polarisirten

Lichte zeigen sie Pleochroismus und erscheinen, wie auch +Jaumes+

hervorhebt, in verdunkeltem Gesichtsfeld wie Sterne leuchtend. Ihre

Lösung in Eisessig zeigt Ozon übertragende Eigenschaften.

So leicht die Häminkrystalle in der Regel sich darstellen lassen, so

kommt es doch manchmal vor, dass trotz zweifelloser Anwesenheit von

Blut die Darstellung derselben nicht gelingt. Nach unseren Erfahrungen

scheint es insbesondere die Beimengung fettiger Substanzen zu sein,

welche dieselbe verhindert.[302] Wird diese vermuthet, so empfiehlt es

sich, die zu untersuchenden Bröckchen früher mit Aether zu behandeln

und dann nochmals die Darstellung der Häminkrystalle zu versuchen.

Haftet Blut auf eisernen Werkzeugen, so kann auch die Rostbildung die

Gewinnung der Krystalle erschweren und selbst ganz verhindern. Dagegen

lassen sich dieselben aus durch siedendes Wasser u. dergl. für Wasser

unlöslich gewordenen Blutspuren ganz gut darstellen.

Auch aus bis 140° und selbst darüber erhitzten Blutspuren konnten

+Katayama+ (l. c.) und +Misuraca+ (Virchow’s Jahresb. 1889, I) noch

Häminkrystalle gewinnen. Da in einem solchen Falle das coagulirte Blut

fest an der Unterlage haftet, so kann man den Fleck sammt dieser mit

Eisessig behandeln und so das Hämatin daraus gewinnen, was namentlich

dann thunlich ist, wenn der Fleck auf Leinwand oder einem Stoffe sitzt,

der durch Essigsäure nicht entfärbt wird. Höheres Alter der Spur

hindert für sich allein die Gewinnung der Häminkrystalle nicht und

wir haben solche noch aus Blutspuren dargestellt, die 5-6 Jahre alt

und noch älter gewesen sind. Auch faules oder faul gewesenes und dann

eingetrocknetes Blut gestattet diese Darstellung. +Struve+ fand, dass

Schimmelbildung die Darstellung von Häminkrystallen beeinträchtigt.

[Illustration: Fig. 76.

Vollständig ausgebildete Häminkrystalle.]

[Illustration: Fig. 77.

Zu Zwillingen und Mehrlingen vereinigte Häminkrystalle.]

[Illustration: Fig. 78.

Hanfsamenförmige Häminkrystalle.]

[Sidenote: Hämoglobinkrystalle.]

Die Darstellung der +Hämoglobinkrystalle+ aus Blutspuren, welche auch

zur Erkennung der Blutart höchst wichtig wäre, bietet noch viele

Schwierigkeiten. +Misuraca+ (l. c.) empfiehlt zu diesem Zwecke das

langsame Eintrocknen eines Tropfens der mit einer Spur Ammoniak

oder Kochsalz versetzten Blutlösung unter einem Deckgläschen.

+Moncton Copemann+ (Brit. med. Journ. 1889, July 27) bemerkt, dass

sich die Hämoglobinkrystalle ausser durch ihre Form auch dadurch

unterscheiden, dass die menschlichen nur aus reducirtem, die der

Säugethiere, mit Ausnahme der Affen, nur aus Oxyhämoglobin bestehen.

Er behandelt das frische oder mit etwas Wasser gelöste Blut mit

bereits etwas zersetztem Blutserum oder Pericardialflüssigkeit

oder mit Galle oder Aether und lässt dann einen Tropfen auf einer

Glasplatte eintrocknen, nachdem derselbe im Beginne der Eintrocknung

mit einem Deckgläschen bedeckt worden ist.

[Sidenote: Blutspuren ähnliche Flecke.]

Die Erfahrung lehrt, dass alle möglichen röthlich oder braunröthlich

gefärbten Flecke gelegenheitlich für Blutspuren gehalten werden

können, so von Farben, insbesondere von Fruchtsäften oder

Fruchtfleisch herrührende Flecken, sowie Rostflecke. Wiederholt

erwiesen sich auf Holzprügeln oder dergleichen gefundene rothbraune

Flecke als Rinden- (Bast-)reste. An den Kleidern eines aus dem Wasser

gezogenen Mannes fanden sich ausser „Hautaufschürfungen“ im Gesichte,

besonders am Mund und am Vorderhals zerstreute, wie Blutstropfen

aussehende und auch als solche gedeutete Flecke. Die Obduction

ergab Schwefelsäurevergiftung. Von der Säure rührten sowohl die

„Hautaufschürfungen“ als die Flecke an den Kleidern her. Auch von

Tabaksaft und sogar von Versengung herrührende Flecke wurden uns als

blutverdächtig übergeben. Schliesslich können von Wanzen, Flöhen,

Läusen oder Fliegen herrührende Flecke für Blutspuren gehalten

werden. Dies ist um so wichtiger, als solche Spuren in der Regel

die Blutreaction ergeben. Dass die Excremente solcher blutsaugenden

Insecten Blut theils im zersetzten, theils im unzersetzten Zustande

enthalten, ist lange bekannt und selbstverständlich. Insbesondere

erwähnt schon +A. Schauenstein+ in der zweiten Auflage seines

Lehrbuches d. gerichtl. Med. 1875, pag. 484, dass man aus diesen

Excrementen „stets Häminkrystalle, meist auch Blutzellen deutlich

gewinnen kann“. Vor Kurzem hat +Janeček+[303] darauf aufmerksam

gemacht, dass sich aus Excrementen von Fliegen leicht Häminkrystalle

darstellen lassen und auch bei Behandlung mit der von uns empfohlenen

Cyankaliumlösung (pag. 435), das Hämatinspectrum. Es ist dieses

begreiflich, da die Fliegen sehr gewöhnlich Blut oder bluthältige

Stoffe verzehren. Beachtenswerth ist diese Thatsache gewiss,

eine Nichtbeachtung oder Verkennung derselben jedoch, bei den

bekannten äusseren Eigenschaften solcher Excrementenflecke und bei

gleichzeitiger und sich ergänzender mikroskopischer und chemischer

Untersuchung durch gewiegte Sachverständige, kaum zu befürchten.

Nicht selten sind in diesen Spuren Eier und Bruchstücke der

betreffenden Thiere nachweisbar. +Schöfer+ (Wiener klin. Wochenschr.

1893, Nr. 35) hatte eine Blutspur zu untersuchen, von welcher der

des Mordes Angeklagte behauptete, dass sie von einer zerdrückten

Wanze herrühre. Die Häminprobe ergab ein positives Resultat, auch

liessen sich rothe, den menschlichen ähnliche Blutkörperchen

nachweisen, aber auch Bruchstücke von Tracheen und Borsten, wie sie

thatsächlich bei Wanzen vorkommen, so dass erklärt werden musste,

dass die Spur thatsächlich von einer zerdrückten Wanze herrühren

konnte, umsomehr, als auch ihre Form einer solchen Provenienz

entsprach. In dem Halstheil eines von Läusen besudelten Hemdes

konnte +Schöfer+ Hämin- und Harnsäurekrystalle, hakenförmige Reste

der Fresswerkzeuge und den Kleiderläusen eigenthümliche Borsten

nachweisen.

Untersuchung von Haaren.

Die Untersuchung von Haaren kann unter Umständen für den Verlauf eines

Criminalfalles, insbesondere für die Eruirung des Thäters, eine ebenso

hohe Bedeutung erlangen, wie jene von Blutspuren, namentlich dann, wenn

sich auf verletzenden Werkzeugen, welche einem des Mordes verdächtigen

Individuum gehören, Haare finden.

Eine Reihe derartiger Fälle hat +Oesterlen+ („Das menschliche Haar

und seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ 1874, und +Maschka+’s Handb.

der gerichtl. Med., pag. 511) gesammelt. Darunter befindet sich der

Fall von +Lender+, betreffend einen an sechs Personen begangenen

Raubmord, wo es gelang, aus Haaren, die an mehreren meilenweit

vom Orte der That in einer Höhle verborgenen Beilen anklebend

gefunden wurden, den Beweis zu liefern, dass mit diesen die blutige

That begangen worden ist; ferner der Fall von +Lassaigne+, in

welchem der Nachweis, dass ein Mann nicht im Walde durch Räuber,

sondern in seinem eigenen Hause ermordet und dessen Leiche erst

dann verschleppt wurde, dadurch hergestellt werden konnte, dass

man bei der Untersuchung des Hauses an einem Thürpfosten einen

blutigen Gewebsfetzen fand, in welchem Haare eingebettet waren,

die als dem Verstorbenen angehörend erkannt wurden. Wir selbst

hatten Gelegenheit, ein Handtuch zu untersuchen, welches bei

einem Individuum gefunden wurde, das im Verdachte stand, einen

Hausgenossen erwürgt zu haben und welches in seinem oberen Theile

Blutspuren ergab, welche deutlich den Abdruck einer blutigen Hand

zeigten, die an diesem Handtuche abgewischt worden war. In zweien

jener nach aufwärts abgerundeten Flecke, welche den Abdruck der

Fingerkuppen darstellten, fand sich je ein schwarzes, geronnenem

Blute ähnliches Klümpchen, welches bei näherer Untersuchung sich

als ein Epidermisfetzen erwies, in welchem noch jene zarte Härchen

nachweisbar waren, welche in der Haut zu sitzen pflegen. Da die

Haut am Halse des Erwürgten vielfach zerkratzt war und die Nägel

des Angeklagten die Fingerspitzen überragten und hart waren, so lag

die Deutung nahe, dass jene Epidermisreste mit den darin steckenden

Härchen vom Halse des Ermordeten herrührten, beziehungsweise dem

Mörder hinter den Nägeln stecken blieben und beim Abwischen der Hände

auf das Handtuch kamen, ein Umstand, der wesentlich dazu beitrug, den

Angeklagten der That zu überführen. (Vierteljahrschrift f. gerichtl.

Med. N. F. XIX, pag. 89.)

[Sidenote: Untersuchung von Haaren. Fragen.]

Kommen Haare zur gerichtsärztlichen Untersuchung, so handelt es sich

zunächst um Beantwortung der Frage, ob Menschen- oder Thierhaare

vorliegen? Denn es ist begreiflich, dass, wenn die betreffenden Haare

als Menschenhaare erkannt werden, dadurch ein ebenso gravirendes Moment

geliefert wird, wie im Gegentheil ein entlastendes, wenn diese sich als

von einem Thiere herrührend herausstellen.

+Ollivier+ (+Oesterlen+, l. c. 6) führte 1838 vor Gericht den

Beweis, dass Haare an dem Beile eines des Mordes Verdächtigen keine

Menschenhaare, sondern Thierhaare waren; dagegen wurden in einem

anderen Falle an einem Hammer klebende Haare als Menschenhaare

erkannt, obgleich man sie anfangs, da der Hammer auf einem

Ziegenfell gelegen war, für Ziegenhaare gehalten hatte. -- In

einem Nothzuchtsfalle wurden uns zwei Haare übergeben, die die

Mutter des angeblich genothzüchtigten Kindes am Hemde desselben

gefunden hatte und für die Schamhaare des Mannes hielt, während

sich dieselben bei der mikroskopischen Untersuchung als Thierhaare,

höchst wahrscheinlich Hundshaare, herausstellten. -- Unlängst

wurde uns eine Hacke eingesendet, um zu constatiren, ob die daran

befindlichen Flecken von Menschen- oder von Hasenblut herrühren. Der

eines Mordversuches Beschuldigte hatte nämlich angegeben, er habe

auf dem Felde einen todten Hasen gefunden und denselben, nachdem er

den Balg abgezogen, mit der Hacke zerstückt, wobei die Blutflecke

entstanden. Die mikroskopische Untersuchung ergab Blutkörperchen,

die entschieden kleiner waren, als die menschlichen, so dass die

Möglichkeit zugegeben werden musste, dass die Blutspuren von

Hasenblut herrühren können. Entscheidend wäre aber erst das Auffinden

der charakteristischen Hasenhaare an der Hacke gewesen, die sich aber

trotz sorgfältiger Nachschau nirgends ergaben.

[Sidenote: Menschliche Haare.]

Unterziehen wir ein +menschliches Haar+ (Kopfhaar) der mikroskopischen

Untersuchung, so sind wir in der Regel im Stande, am Haarschaft

drei Schichten zu unterscheiden: die Cuticula, die Rindensubstanz

und die Marksubstanz. Die Cuticula oder das Oberhäutchen wird

gebildet durch dachziegelförmig übereinanderliegende, äusserst feine

Epidermisschuppen, welche, wenn sie mit ihren Spitzen etwas vom

Schafte abstehen, diesem ein etwas gezähntes Aussehen geben. Da die

Schuppen mit ihren abgerundeten Spitzen alle gegen das freie Ende des

Haares gerichtet sind, so besitzen wir darin einen ausgezeichneten

Anhaltspunkt, um vorkommenden Falles das periphere Ende eines Haares

vom centralen zu unterscheiden. Die Rinden- oder Corticalsubstanz

bildet die Haupt- und häufig die einzige Masse des menschlichen

Haarschaftes. Sie besteht aus einem System langgestreckter, innig

vereinter Hornzellen, die dem Haarschaft ein der Länge nach

gestricheltes Aussehen geben, und zeigt je nach dem individuellen

Colorit des betreffenden Haares eine verschiedene diffuse und meist

gleichmässige Färbung, ausserdem besonders bei trockenen Haaren

verschiedene Spalträume, die mit Luft gefüllt sind. Die Marksubstanz

präsentirt sich, wenn gut entwickelt, entweder ohne weiters oder nach

Behandlung mit aufhellenden Mitteln, wozu sich insbesondere verdünnte

Salpetersäure eignet, als dunkler, ⅕-¼ der ganzen Haarbreite

einnehmender, in der Regel aber ungleich dicker und mehr weniger

unterbrochener Axenstrang, der meist vollkommen central gelegen

ist. Die Marksubstanz bildet keinen constanten Bestandtheil des

Haarschaftes, vielmehr fehlt sie ungemein häufig oder ist nur partiell

entwickelt. Das Verhältniss der markhältigen zu den marklosen Haaren

ist bei verschiedenen Individuen ein verschiedenes. Wie es scheint,

überwiegen bei dunklen Haaren die markhältigen, während bei blonden

das Umgekehrte der Fall ist. Constant fehlt die Marksubstanz bei den

Wollhaaren und wahrscheinlich bei allen Haaren, die das neugeborene

Kind zur Welt bringt.[304] Die Marksubstanz besteht aus winzigen

Zellen, die an älteren Haaren Luft enthalten, wodurch dieselbe ein

feinkörniges Aussehen und jene dunkle Farbe erhält, die man bis in

die neueste Zeit irrthümlich als von Pigment herrührend gehalten, und

davon die jeweilige Farbe des betreffenden Haares abgeleitet hat,

während letztere nur durch die diffuse Pigmentirung der Rindensubstanz

veranlasst wird.

[Sidenote: Thierhaare.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 50 / 132 段