des Farbstoffes erhalten wurden, keinen besonderen Schwierigkeiten.
Ist die Lösung, die man durch Maceration der Spur mit Wasser erhielt,
wie bei älteren Flecken häufig, trüb, so empfiehlt es sich, eine
Spur von Ammoniak zuzusetzen, wodurch dieselbe in der Regel sofort
aufgehellt wird und auch brillanter roth erscheint.
Sind sehr kleine und wenig Farbstoff abgebende Blutspuren zu
untersuchen, so sind entsprechend kleine Gefässe (dünne Röhrchen)
mit der Lösung zu füllen und überhaupt bei der Behandlung so kleiner
Flecke mit Lösungsmitteln das richtige Verhältniss zwischen der Menge
dieser und der zu untersuchenden Substanz zu berücksichtigen. Allzu
verdünnte Lösungen sind im Exsiccator einzuengen. Auch der nach dem
vollständigen Eintrocknen der Lösung im Uhrglase zurückbleibende
Fleck kann unmittelbar oder mit einer Spur von Wasser befeuchtet
vor den Spectralapparat gebracht werden, obwohl die Methode sich
meist nicht empfiehlt. Bei so geringen Mengen Farbstoffes ist das
Mikrospectroskop besonders am Platze, mit welchem noch bei minimalen
Mengen von Blut die charakteristischen Absorptionsstreifen erkannt
werden können.
[Sidenote: Dichroismus. Ozonprobe.]
Andere als die spectralen Eigenschaften von Hämoglobinlösungen
haben nur einen unterstützenden Werth. Hierher gehört der zuerst
von +Brücke+ constatirte Dichroismus, der namentlich nach Zusatz
von etwas Kalilauge deutlich hervortritt und die z. B. in einem
Uhrgläschen befindliche Lösung im reflectirten Lichte grünlich, im
durchfallenden roth (meist burgunderroth) erscheinen lässt; ferner
der durch Kochen oder durch Säuren, oder durch das +Millon+’sche
Reagens nachweisbare Eiweissgehalt der Lösung, dann die Beständigkeit
der Farbe gegen Ammoniak und schliesslich die ozonübertragende
Eigenschaft des Hämoglobins. Auf letzterer Eigenschaft beruht die
zuerst von +van Deen+ und später auch von +Taylor+ und +Liman+
empfohlene sogenannte +Guajacprobe+ oder +Ozonprobe+. Sie wird in der
Weise vorgenommen, dass man zu einer alkoholischen bis zur weingelben
Farbe verdünnten Lösung von Guajacharz, welche bekanntlich durch
Ozon blau gefärbt wird und daher ein ausgezeichnetes Ozonreagens
darstellt, einige Tropfen ozonisirten (d. h. länger unter nicht
luftdichtem Verschluss an der Luft gestandenen) Terpentinöls[298]
zusetzt und nun einen Tropfen der zu prüfenden Lösung hinzuträufelt.
Wenn dieselbe Hämoglobin enthält, so färbt sich die Guajactinctur
blau, indem ersteres die Eigenschaft besitzt, das im Terpentinöl
festgehaltene Ozon frei zu machen, so dass es auf das Ozonreagens,
die Guajactinctur, wirken kann und dieselbe bläut. Diese Probe
ist sehr empfindlich, doch nicht vollkommen beweisend, da ausser
dem Hämoglobin noch andere, wenn auch nur wenige Körper, die
ozonübertragende Eigenschaft besitzen, wie z. B. der Eisenvitriol,
und da es, was noch wichtiger ist, eine Reihe von Körpern gibt,
die die Guajactinctur ohne Weiteres zu bläuen vermögen, wie z. B.
Eisenchlorid, übermangansaures Kali u. a.
[Sidenote: Methämoglobin.]
Von den Derivaten des Hämoglobins ist zunächst das +Methämoglobin+
nochmals zu erwähnen, weil dasselbe gewisse spectrale Erscheinungen
zeigt, denen wir bei der Untersuchung nicht ganz frischer Blutspuren
sehr häufig begegnen. Wenn nämlich ein Blutfleck durch Einwirkung der
Luft oder insbesondere des Lichtes seine Farbe bereits merklich in’s
Braunrothe verändert hat, was bei günstigen Umständen schon nach 3-10
Tagen geschehen kann, zeigt die daraus erhaltene Lösung einen mehr
weniger ausgesprochenen Stich in’s Braune und vor dem Spectralapparat
ausser den Oxyhämoglobinbändern noch ein drittes schmales und weniger
scharf begrenztes Band in Orange zwischen den +Fraunhofer+’schen
Linien _C_ und _D_, näher bei _C_ (Fig. 75, _1_). Dieses Band ist sehr
ähnlich dem sogenannten Säurebande, welches besonders deutlich zu
sehen ist, wenn trockenes Blut mit säurehältigem Alkohol behandelt,
respective gelöst wird, und wird dem sogenannten Methämoglobin[299]
zugeschrieben, einem Zwischenproduct der Umwandlung des Hämoglobins
in Hämatin, das sich von letzterem besonders durch seine Löslichkeit
im Wasser unterscheidet. Das Auftreten des Methämoglobins und seines
Absorptionsbandes geht mit einer mehr weniger ausgesprochenen
Trübung der nun zu erhaltenden Lösungen einher. Setzt man aber
einen Tropfen Ammoniak zu, so klärt sich die Lösung meist sofort,
verändert ihre anfangs braunrothe Farbe in eine mehr rothe und die
Oxyhämoglobinstreifen, die gewöhnlich bei der ersten Untersuchung
weniger deutlich sich repräsentirten, treten nun sehr schön hervor,
während der Streif in Roth (Methämoglobinstreif) verschwindet.
[Illustration: Fig. 75.
_1._ Combinirtes Spectrum des Oxy- und Methämoglobins; _2._ Spectrum
des Hämatins; _3._ Spectrum des reducirten Hämatins.]
[Sidenote: Hämatin und reducirtes Hämatin.]
Ein anderes Derivat des Hämoglobins, welches ein sehr
charakteristisches spectrales Verhalten zeigt und deshalb zum Nachweis
von Blut in verdächtigen, besonders in Wasser bereits unlöslichen
Spuren sehr gut benützt werden kann, ist das +reducirte Hämatin+ von
+Stokes+.[300] Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich am besten, die zu
untersuchende Substanz mit concentrirter Cyankaliumlösung,[301]
zu behandeln, und die so erhaltene, meist hellroth, braunroth oder
röthlichbraun gefärbte Lösung vor den Spectralapparat zu bringen. Man
sieht dann im Spectrum entweder ein deutliches breites Band in Grün,
welches dem Bande des reducirten Hämoglobins sehr ähnlich ist, oder
blos eine Beschattung dieses Theiles des Spectrums (Fig. 75, _2_).
Setzt man aber zu der Lösung einen oder einige Tropfen Schwefelammonium
hinzu, so bemerkt man, wie sich sofort das breite Absorptionsband in
zwei auflöst, welche auf den ersten Blick den Oxyhämoglobinstreifen
gleichen, aber von diesen ausser durch ihre Genesis auch durch
ihre dem violetten Ende des Spectrums näher gerückte Lage sich
unterscheiden (Fig. 75, _3_). Letzteres Spectrum kann man auch durch
Anwendung concentrirter (32%) Kalilauge allein ohne Anwendung von
Reductionsmitteln erhalten, und zwar schneller, wenn man mit Kalilauge
kocht, als wenn man diese kalt anwendet. (+Rollet+, l. c.)
Der Nachweis des reducirten Hämatins auf spectroskopischem Wege,
namentlich jener mit Cyankalium, welchem wir den Vorzug geben, ist
nicht blos für die Anwesenheit von Blut ebenso beweisend, wie jener des
Oxyhämoglobins, sondern gibt, wovon wir uns wiederholt überzeugt haben
und betonen müssen, noch Resultate, wenn wegen Kleinheit des Objectes
oder bereits in diesem stattgefundenen Zersetzungsprocessen der
spectroskopische Nachweis des Sauerstoffhämoglobins nicht mehr gelingt.
Bei sehr kleinen Flecken ist es daher rathsam, sofort auf reducirtes
Hämatin zu untersuchen.
[Sidenote: Hämatoporphyrin.]
Den Untersuchungen von +Kratter+ und +Hammerl+ (l. c.) zufolge lässt
sich aus verkohltem Blute, welches keine anderen Blutreactionen mehr
gibt, durch Behandlung mit concentrirter Schwefelsäure noch das
+Hämatoporphyrinspectrum+ (+Mulder+, +Hoppe+-+Seyler+) darstellen.
Dasselbe hat eine Aehnlichkeit mit dem Spectrum des Oxyhämoglobins,
nur sind die Streifen weiter nach links verschoben, insbesondere der
schmälere nach links von der Linie _D_.
Die isolirte Substanz wird mit 1-5 Ccm. concentrirter Schwefelsäure
in einer Eprouvette wiederholt geschüttelt. Färbt sich die Säure
schon in den ersten Minuten braungelb, so ist eine störende
Beimischung vorhanden, die Säure ist dann abzugiessen und durch eine
neue zu ersetzen. Ist das Object Blut, dann quillt dasselbe nach ½–1
Stunde auf, wird mehr weniger transparent und prächtig rothviolett.
Meist hat sich auch die Säure zart violett gefärbt und gibt das
erwähnte Spectrum, wobei zuerst das rechte breitere und dann das
linke Absorptionsband auftritt. Hat sich die Säure nicht genügend
gefärbt, dann gibt noch die zwischen 2 Glasplatten zerquetschte,
gequollene Substanz das charakteristische Spectrum. Giesst man das
in SO₃ gelöste Hämatoporphyrin in die 10-20fache Menge destillirten
Wassers, so fällt dasselbe in Form rothbrauner Flocken aus. Diese
geben gewaschen und mit Alkalien gelöst das Spectrum des +alkalischen
Hämatoporphyrins+, welches aus vier abwechselnd schmalen und breiten
Absorptionsbändern besteht.
[Sidenote: Häminkrystalle.]
Eines der für den forensischen Nachweis von Blutspuren wichtigsten
Derivate des Hämoglobins ist das +Hämin+, welches bei entsprechender
Behandlung der Spur in Form der ungemein charakteristischen
+Häminkrystalle+ erhalten wird, die nach ihrem ersten Entdecker (1853)
auch +Teichmann+’sche +Blutkrystalle+ genannt werden. Diese Krystalle
sind nach den Untersuchungen +Hoppe+-+Seyler+’s salzsaures Hämatin,
für welches der Kürze wegen der Name Hämin allgemein gebräuchlich
ist. Sie werden in der Weise dargestellt, dass man eine Partie der
von der Unterlage losgelösten Substanz mit höchst concentrirter
Essigsäure (sogenanntem Eisessig) unter Zusatz einer Spur Kochsalz in
einem Uhrschälchen oder auf einem Objectträger unter dem Deckgläschen
vorsichtig aufkocht und die so entstehende braune Lösung abdampft,
worauf im Rückstande die Häminkrystalle mikroskopisch nachgewiesen
werden können.
+Struve+ (l. c.) empfiehlt die Darstellung der Häminkrystalle
mittelst Tanninlösung, wobei er folgendermassen verfährt: Man
behandelt den Fleck mit verdünnter Kalilauge, wobei man eine
bräunliche Lösung erhält, welche filtrirt und darauf mit Tanninlösung
versetzt wird, wodurch die Flüssigkeit sofort eine rothbraune
Färbung annimmt. Darauf fällt man mit verdünnter Essigsäure bis zur
deutlich sauren Reaction. Mit dem abfiltrirten und getrockneten
Niederschlag verfährt man dann wie bei der gewöhnlichen Darstellung
der Häminkrystalle.
Die Häminkrystalle finden sich in der Regel in grosser Menge und
erscheinen als winzige, entweder vereinzelte (Fig. 76) oder zu
Zwillingen und Mehrlingen verbundene (Fig. 77) rhombische Stäbchen,
oder, wenn sie nicht vollständig ausgebildet sind, als hanfsamenförmige
Krystalle (Fig. 78) von brauner Farbe in verschiedener Nuance. Sie sind
unlöslich in Wasser, Aether und Alkohol, schwer löslich in Ammoniak,
verdünnter Schwefelsäure und officineller Salpetersäure, leicht
löslich in Kalilauge und englischer Schwefelsäure. Im polarisirten
Lichte zeigen sie Pleochroismus und erscheinen, wie auch +Jaumes+
hervorhebt, in verdunkeltem Gesichtsfeld wie Sterne leuchtend. Ihre
Lösung in Eisessig zeigt Ozon übertragende Eigenschaften.
So leicht die Häminkrystalle in der Regel sich darstellen lassen, so
kommt es doch manchmal vor, dass trotz zweifelloser Anwesenheit von
Blut die Darstellung derselben nicht gelingt. Nach unseren Erfahrungen
scheint es insbesondere die Beimengung fettiger Substanzen zu sein,
welche dieselbe verhindert.[302] Wird diese vermuthet, so empfiehlt es
sich, die zu untersuchenden Bröckchen früher mit Aether zu behandeln
und dann nochmals die Darstellung der Häminkrystalle zu versuchen.
Haftet Blut auf eisernen Werkzeugen, so kann auch die Rostbildung die
Gewinnung der Krystalle erschweren und selbst ganz verhindern. Dagegen
lassen sich dieselben aus durch siedendes Wasser u. dergl. für Wasser
unlöslich gewordenen Blutspuren ganz gut darstellen.
Auch aus bis 140° und selbst darüber erhitzten Blutspuren konnten
+Katayama+ (l. c.) und +Misuraca+ (Virchow’s Jahresb. 1889, I) noch
Häminkrystalle gewinnen. Da in einem solchen Falle das coagulirte Blut
fest an der Unterlage haftet, so kann man den Fleck sammt dieser mit
Eisessig behandeln und so das Hämatin daraus gewinnen, was namentlich
dann thunlich ist, wenn der Fleck auf Leinwand oder einem Stoffe sitzt,
der durch Essigsäure nicht entfärbt wird. Höheres Alter der Spur
hindert für sich allein die Gewinnung der Häminkrystalle nicht und
wir haben solche noch aus Blutspuren dargestellt, die 5-6 Jahre alt
und noch älter gewesen sind. Auch faules oder faul gewesenes und dann
eingetrocknetes Blut gestattet diese Darstellung. +Struve+ fand, dass
Schimmelbildung die Darstellung von Häminkrystallen beeinträchtigt.
[Illustration: Fig. 76.
Vollständig ausgebildete Häminkrystalle.]
[Illustration: Fig. 77.
Zu Zwillingen und Mehrlingen vereinigte Häminkrystalle.]
[Illustration: Fig. 78.
Hanfsamenförmige Häminkrystalle.]
[Sidenote: Hämoglobinkrystalle.]
Die Darstellung der +Hämoglobinkrystalle+ aus Blutspuren, welche auch
zur Erkennung der Blutart höchst wichtig wäre, bietet noch viele
Schwierigkeiten. +Misuraca+ (l. c.) empfiehlt zu diesem Zwecke das
langsame Eintrocknen eines Tropfens der mit einer Spur Ammoniak
oder Kochsalz versetzten Blutlösung unter einem Deckgläschen.
+Moncton Copemann+ (Brit. med. Journ. 1889, July 27) bemerkt, dass
sich die Hämoglobinkrystalle ausser durch ihre Form auch dadurch
unterscheiden, dass die menschlichen nur aus reducirtem, die der
Säugethiere, mit Ausnahme der Affen, nur aus Oxyhämoglobin bestehen.
Er behandelt das frische oder mit etwas Wasser gelöste Blut mit
bereits etwas zersetztem Blutserum oder Pericardialflüssigkeit
oder mit Galle oder Aether und lässt dann einen Tropfen auf einer
Glasplatte eintrocknen, nachdem derselbe im Beginne der Eintrocknung
mit einem Deckgläschen bedeckt worden ist.
[Sidenote: Blutspuren ähnliche Flecke.]
Die Erfahrung lehrt, dass alle möglichen röthlich oder braunröthlich
gefärbten Flecke gelegenheitlich für Blutspuren gehalten werden
können, so von Farben, insbesondere von Fruchtsäften oder
Fruchtfleisch herrührende Flecken, sowie Rostflecke. Wiederholt
erwiesen sich auf Holzprügeln oder dergleichen gefundene rothbraune
Flecke als Rinden- (Bast-)reste. An den Kleidern eines aus dem Wasser
gezogenen Mannes fanden sich ausser „Hautaufschürfungen“ im Gesichte,
besonders am Mund und am Vorderhals zerstreute, wie Blutstropfen
aussehende und auch als solche gedeutete Flecke. Die Obduction
ergab Schwefelsäurevergiftung. Von der Säure rührten sowohl die
„Hautaufschürfungen“ als die Flecke an den Kleidern her. Auch von
Tabaksaft und sogar von Versengung herrührende Flecke wurden uns als
blutverdächtig übergeben. Schliesslich können von Wanzen, Flöhen,
Läusen oder Fliegen herrührende Flecke für Blutspuren gehalten
werden. Dies ist um so wichtiger, als solche Spuren in der Regel
die Blutreaction ergeben. Dass die Excremente solcher blutsaugenden
Insecten Blut theils im zersetzten, theils im unzersetzten Zustande
enthalten, ist lange bekannt und selbstverständlich. Insbesondere
erwähnt schon +A. Schauenstein+ in der zweiten Auflage seines
Lehrbuches d. gerichtl. Med. 1875, pag. 484, dass man aus diesen
Excrementen „stets Häminkrystalle, meist auch Blutzellen deutlich
gewinnen kann“. Vor Kurzem hat +Janeček+[303] darauf aufmerksam
gemacht, dass sich aus Excrementen von Fliegen leicht Häminkrystalle
darstellen lassen und auch bei Behandlung mit der von uns empfohlenen
Cyankaliumlösung (pag. 435), das Hämatinspectrum. Es ist dieses
begreiflich, da die Fliegen sehr gewöhnlich Blut oder bluthältige
Stoffe verzehren. Beachtenswerth ist diese Thatsache gewiss,
eine Nichtbeachtung oder Verkennung derselben jedoch, bei den
bekannten äusseren Eigenschaften solcher Excrementenflecke und bei
gleichzeitiger und sich ergänzender mikroskopischer und chemischer
Untersuchung durch gewiegte Sachverständige, kaum zu befürchten.
Nicht selten sind in diesen Spuren Eier und Bruchstücke der
betreffenden Thiere nachweisbar. +Schöfer+ (Wiener klin. Wochenschr.
1893, Nr. 35) hatte eine Blutspur zu untersuchen, von welcher der
des Mordes Angeklagte behauptete, dass sie von einer zerdrückten
Wanze herrühre. Die Häminprobe ergab ein positives Resultat, auch
liessen sich rothe, den menschlichen ähnliche Blutkörperchen
nachweisen, aber auch Bruchstücke von Tracheen und Borsten, wie sie
thatsächlich bei Wanzen vorkommen, so dass erklärt werden musste,
dass die Spur thatsächlich von einer zerdrückten Wanze herrühren
konnte, umsomehr, als auch ihre Form einer solchen Provenienz
entsprach. In dem Halstheil eines von Läusen besudelten Hemdes
konnte +Schöfer+ Hämin- und Harnsäurekrystalle, hakenförmige Reste
der Fresswerkzeuge und den Kleiderläusen eigenthümliche Borsten
nachweisen.
Untersuchung von Haaren.
Die Untersuchung von Haaren kann unter Umständen für den Verlauf eines
Criminalfalles, insbesondere für die Eruirung des Thäters, eine ebenso
hohe Bedeutung erlangen, wie jene von Blutspuren, namentlich dann, wenn
sich auf verletzenden Werkzeugen, welche einem des Mordes verdächtigen
Individuum gehören, Haare finden.
Eine Reihe derartiger Fälle hat +Oesterlen+ („Das menschliche Haar
und seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ 1874, und +Maschka+’s Handb.
der gerichtl. Med., pag. 511) gesammelt. Darunter befindet sich der
Fall von +Lender+, betreffend einen an sechs Personen begangenen
Raubmord, wo es gelang, aus Haaren, die an mehreren meilenweit
vom Orte der That in einer Höhle verborgenen Beilen anklebend
gefunden wurden, den Beweis zu liefern, dass mit diesen die blutige
That begangen worden ist; ferner der Fall von +Lassaigne+, in
welchem der Nachweis, dass ein Mann nicht im Walde durch Räuber,
sondern in seinem eigenen Hause ermordet und dessen Leiche erst
dann verschleppt wurde, dadurch hergestellt werden konnte, dass
man bei der Untersuchung des Hauses an einem Thürpfosten einen
blutigen Gewebsfetzen fand, in welchem Haare eingebettet waren,
die als dem Verstorbenen angehörend erkannt wurden. Wir selbst
hatten Gelegenheit, ein Handtuch zu untersuchen, welches bei
einem Individuum gefunden wurde, das im Verdachte stand, einen
Hausgenossen erwürgt zu haben und welches in seinem oberen Theile
Blutspuren ergab, welche deutlich den Abdruck einer blutigen Hand
zeigten, die an diesem Handtuche abgewischt worden war. In zweien
jener nach aufwärts abgerundeten Flecke, welche den Abdruck der
Fingerkuppen darstellten, fand sich je ein schwarzes, geronnenem
Blute ähnliches Klümpchen, welches bei näherer Untersuchung sich
als ein Epidermisfetzen erwies, in welchem noch jene zarte Härchen
nachweisbar waren, welche in der Haut zu sitzen pflegen. Da die
Haut am Halse des Erwürgten vielfach zerkratzt war und die Nägel
des Angeklagten die Fingerspitzen überragten und hart waren, so lag
die Deutung nahe, dass jene Epidermisreste mit den darin steckenden
Härchen vom Halse des Ermordeten herrührten, beziehungsweise dem
Mörder hinter den Nägeln stecken blieben und beim Abwischen der Hände
auf das Handtuch kamen, ein Umstand, der wesentlich dazu beitrug, den
Angeklagten der That zu überführen. (Vierteljahrschrift f. gerichtl.
Med. N. F. XIX, pag. 89.)
[Sidenote: Untersuchung von Haaren. Fragen.]
Kommen Haare zur gerichtsärztlichen Untersuchung, so handelt es sich
zunächst um Beantwortung der Frage, ob Menschen- oder Thierhaare
vorliegen? Denn es ist begreiflich, dass, wenn die betreffenden Haare
als Menschenhaare erkannt werden, dadurch ein ebenso gravirendes Moment
geliefert wird, wie im Gegentheil ein entlastendes, wenn diese sich als
von einem Thiere herrührend herausstellen.
+Ollivier+ (+Oesterlen+, l. c. 6) führte 1838 vor Gericht den
Beweis, dass Haare an dem Beile eines des Mordes Verdächtigen keine
Menschenhaare, sondern Thierhaare waren; dagegen wurden in einem
anderen Falle an einem Hammer klebende Haare als Menschenhaare
erkannt, obgleich man sie anfangs, da der Hammer auf einem
Ziegenfell gelegen war, für Ziegenhaare gehalten hatte. -- In
einem Nothzuchtsfalle wurden uns zwei Haare übergeben, die die
Mutter des angeblich genothzüchtigten Kindes am Hemde desselben
gefunden hatte und für die Schamhaare des Mannes hielt, während
sich dieselben bei der mikroskopischen Untersuchung als Thierhaare,
höchst wahrscheinlich Hundshaare, herausstellten. -- Unlängst
wurde uns eine Hacke eingesendet, um zu constatiren, ob die daran
befindlichen Flecken von Menschen- oder von Hasenblut herrühren. Der
eines Mordversuches Beschuldigte hatte nämlich angegeben, er habe
auf dem Felde einen todten Hasen gefunden und denselben, nachdem er
den Balg abgezogen, mit der Hacke zerstückt, wobei die Blutflecke
entstanden. Die mikroskopische Untersuchung ergab Blutkörperchen,
die entschieden kleiner waren, als die menschlichen, so dass die
Möglichkeit zugegeben werden musste, dass die Blutspuren von
Hasenblut herrühren können. Entscheidend wäre aber erst das Auffinden
der charakteristischen Hasenhaare an der Hacke gewesen, die sich aber
trotz sorgfältiger Nachschau nirgends ergaben.
[Sidenote: Menschliche Haare.]
Unterziehen wir ein +menschliches Haar+ (Kopfhaar) der mikroskopischen
Untersuchung, so sind wir in der Regel im Stande, am Haarschaft
drei Schichten zu unterscheiden: die Cuticula, die Rindensubstanz
und die Marksubstanz. Die Cuticula oder das Oberhäutchen wird
gebildet durch dachziegelförmig übereinanderliegende, äusserst feine
Epidermisschuppen, welche, wenn sie mit ihren Spitzen etwas vom
Schafte abstehen, diesem ein etwas gezähntes Aussehen geben. Da die
Schuppen mit ihren abgerundeten Spitzen alle gegen das freie Ende des
Haares gerichtet sind, so besitzen wir darin einen ausgezeichneten
Anhaltspunkt, um vorkommenden Falles das periphere Ende eines Haares
vom centralen zu unterscheiden. Die Rinden- oder Corticalsubstanz
bildet die Haupt- und häufig die einzige Masse des menschlichen
Haarschaftes. Sie besteht aus einem System langgestreckter, innig
vereinter Hornzellen, die dem Haarschaft ein der Länge nach
gestricheltes Aussehen geben, und zeigt je nach dem individuellen
Colorit des betreffenden Haares eine verschiedene diffuse und meist
gleichmässige Färbung, ausserdem besonders bei trockenen Haaren
verschiedene Spalträume, die mit Luft gefüllt sind. Die Marksubstanz
präsentirt sich, wenn gut entwickelt, entweder ohne weiters oder nach
Behandlung mit aufhellenden Mitteln, wozu sich insbesondere verdünnte
Salpetersäure eignet, als dunkler, ⅕-¼ der ganzen Haarbreite
einnehmender, in der Regel aber ungleich dicker und mehr weniger
unterbrochener Axenstrang, der meist vollkommen central gelegen
ist. Die Marksubstanz bildet keinen constanten Bestandtheil des
Haarschaftes, vielmehr fehlt sie ungemein häufig oder ist nur partiell
entwickelt. Das Verhältniss der markhältigen zu den marklosen Haaren
ist bei verschiedenen Individuen ein verschiedenes. Wie es scheint,
überwiegen bei dunklen Haaren die markhältigen, während bei blonden
das Umgekehrte der Fall ist. Constant fehlt die Marksubstanz bei den
Wollhaaren und wahrscheinlich bei allen Haaren, die das neugeborene
Kind zur Welt bringt.[304] Die Marksubstanz besteht aus winzigen
Zellen, die an älteren Haaren Luft enthalten, wodurch dieselbe ein
feinkörniges Aussehen und jene dunkle Farbe erhält, die man bis in
die neueste Zeit irrthümlich als von Pigment herrührend gehalten, und
davon die jeweilige Farbe des betreffenden Haares abgeleitet hat,
während letztere nur durch die diffuse Pigmentirung der Rindensubstanz
veranlasst wird.
[Sidenote: Thierhaare.]