er sich an einem der That verdächtigen Individuum oder an diesem
gehörenden Gegenständen ergibt. Dass in einer grossen Zahl der Fälle,
in denen Jemand eine blutige That begeht, dieselbe auch Blutspuren
am Thäter zurücklassen wird, ist begreiflich, doch wäre es irrig,
sich der Meinung hinzugeben, dass nothwendig Blutspuren zurückbleiben
müssen. Es wird dies abhängen zunächst von der Natur der Wunde oder
der Wunden, und zwar einestheils von dem Blutverluste, der überhaupt,
und zwar nach aussen, mit ihnen verbunden war, andererseits aber auch
davon, ob das Blut aus der Wunde blos herausfloss oder spritzte. Ferner
ist es klar, dass je nach der Stellung, die der Thäter zu seinem
Opfer einnahm, in einem Falle leicht, in einem anderen schwerer und
in einem dritten gar nicht Blutspuren zurückbleiben werden, ebenso
dass, wenn einem Individuum im Schlafe der Hals abgeschnitten wurde,
dies eher ohne Zurücklassung von Blutspuren an dem Thäter geschehen
kann, als wenn dasselbe, während es wachte und sich wehren konnte,
umgebracht worden ist. Dass ausserdem eine Menge anderer Zufälligkeiten
mitwirken kann, liegt auf der Hand. Auch der Umstand, ob der Thäter
die Leiche unangetastet liegen liess oder damit manipulirte, ferner
das Raffinement des Thäters, die Vorsicht, mit der er vorgeht, sogar
die Uebung, die er eventuell besitzt (Schlächter), können in dieser
Beziehung sich geltend machen. Dies wird z. B. illustrirt durch die
Thatsache, dass in einem von +Taylor+ (l. c. I, 523) erwähnten Falle
der Mord von einem Individuum begangen wurde, welches sich früher
seiner Kleider vollständig entledigt hatte, und durch einen zweiten,
welchen +Dufour+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 654) mittheilt, wo
der Thäter, ein an Verfolgungswahn leidender Geisteskranker (!), vor
Begehung des Doppelmordes Leinwandfetzen über sein Gewand gezogen
hatte, um dieses vor Besudlung mit Blut zu schützen!
[Sidenote: Blutspuren auf Kleidern und Werkzeugen.]
Ausser den Kleidern und Wäschestücken des Thäters sind es vorzugsweise
diesem gehörig verletzende Werkzeuge, z. B. Messer, an denen Blutspuren
oder ihnen ähnliche Flecke gefunden werden können. Die Möglichkeit,
dass ein Instrument, mit welchem eine Stich-, Schnitt- oder Hiebwunde
beigebracht wurde, unblutig bleiben könne, lässt sich nicht ganz
wegleugnen, namentlich dann nicht, wenn das Instrument mit raschem
Zuge geführt wurde und grössere Gefässe nicht verletzt worden sind,
oder wenn das Blut an den ebenfalls durchstochenen Kleidungsstücken
etc. beim Zurückziehen des Messers wieder abgewischt wurde. +Casper+
hat (l. c. II, 168) aus Anlass eines Falles, wo bei einem Individuum,
das sich selbst den Hals durchschnitten hatte, ein ganz blutfreies
Tischlermesser gefunden wurde, auf diese Möglichkeit aufmerksam
gemacht. Doch dürfte dies jedenfalls nur ausnahmsweise vorkommen, da
zahlreiche Versuche, die wir in dieser Richtung hin anstellten, immer
negativ ausgefallen sind, obwohl allerdings die Menge des Blutes, die
dem gebrauchten Instrumente anhaftete, eine sehr verschiedene gewesen
ist, und wiederholt nur unbedeutende Spuren daran zurückgeblieben
waren. Auch kann man sich bei solchen Versuchen überzeugen, dass, wie
begreiflich, unter sonst gleichen Verhältnissen desto weniger Blut an
der Klinge eines verletzenden Instrumentes zurückbleibt, je blanker
und glatter dieselbe gewesen war. In der Regel erklärt sich das Fehlen
von Blutspuren an einem thatsächlich gebrauchten Werkzeuge ungezwungen
daraus, dass dasselbe nachträglich gereinigt worden ist. Wurde diese
Reinigung nicht sorgfältig vorgenommen, so z. B. das Messer nur
einfach abgewischt, dann können sich trotzdem Blutspuren an rauheren
oder vertieften Stellen des Heftes, besonders in dem Einschnitte,
der zum Oeffnen der Klinge bestimmt ist, oder in dem Charnier der
Klinge, in dem Spalt des Messers u. s. w., erhalten, ebenso bei Beilen
in den Vertiefungen zwischen Stiel und dem Loche des Beiles, durch
welches dieser durchgesteckt ist, durchaus Stellen, die, wenn solche
Untersuchungen vorkommen, besonders beachtet werden müssen.
Zweifellos gibt es eine grosse Reihe von Fällen, in denen schon die
makroskopische Besichtigung einer Spur hinreicht, um dieselbe als durch
Blut erzeugt erkennen zu lassen; dies gilt namentlich von den Spuren,
die sich bei der Vornahme des ersten Localaugenscheines ergeben. Finden
sich jedoch solche Spuren an dem Thäter oder ihm gehörenden Dingen,
dann genügt selbstverständlich niemals die blosse makroskopische
Untersuchung, sondern es ist die Natur des verdächtigen Fleckes
anderweitig sicherzustellen.
Es ist zu diesem Behufe zweierlei anzustreben: erstens der
mikroskopische Nachweis der charakteristischen Blutkörperchen und
zweitens der Nachweis des ebenso charakteristischen Blutfarbstoffes,
des Hämoglobins und seiner Derivate.
[Sidenote: Nachweis von Blutkörperchen.]
Das +Auffinden der Blutkörperchen+ beweist nicht blos in absoluter
Weise die Gegenwart von Blut, sondern ermöglicht auch die Beantwortung
gewisser Detailfragen, welche sich auf die Abstammung des betreffenden
Blutes beziehen. In frischen Fällen unterliegt dieser Nachweis keinen
Schwierigkeiten, da es blos nothwendig ist, etwas von der Substanz,
wenn sie etwa noch feucht ist[290], unmittelbar, wenn nicht, mit
½procentiger Kochsalzlösung, Zuckerwasser oder verdünntem Glycerin
unter das Mikroskop zu bringen, um, wenn die Spur von Blut als solchem
und nicht etwa, wie so häufig, blos von blutigem Wasser herrührt, in
der Regel sofort die charakteristischen Formelemente des Blutes zu
erkennen. In solchen Fällen ist es natürlich auch leicht, nicht blos
die runden und kernlosen Blutkörperchen der Säugethiere von den ovalen
und kernhältigen und überdies viel grösseren der anderen Thierclassen
zu unterscheiden, sondern es können auch mikroskopische Messungen die
Lösung der Frage gestatten, ob die Grösse der vorliegenden runden
Blutkörperchen mit jener übereinstimmt, die den menschlichen zukommt.
Unter den Säugethierblutkörperchen sind bekanntlich die menschlichen
die grössten. Ihr durchschnittlicher Durchmesser beträgt 0·0077 Mm.
(0·0074-0·0080). Ihnen zunächst stehen die des Hundes mit 0·0074
Mm. (0·0060-0·0074), dann folgen die des Kaninchens mit 0·0064, des
Schweines mit 0·0062, des Rindes mit 0·0058, des Pferdes mit 0·0057,
der Katze mit 0·0056 und des Schafes mit 0·0045 Mm.
Da die Blutkörperchen sowohl des Menschen als der einzelnen
Säugethiere nicht alle gleich gross sind, sondern ihre
Grösse innerhalb gewisser Grenzen schwankt, so wird man sich
selbstverständlich nicht mit der Messung einzelner Blutkörperchen
begnügen, sondern eine möglichst grosse Reihe von Messungen
unternehmen und aus dieser die Durchschnittszahl berechnen.
Aber auch alte Blutspuren können den mikroskopischen Nachweis von
Blutkörperchen gestatten, da sich dieselben im einfach eingetrockneten
und weiter unverändert gebliebenen Blute selbst jahrelang erhalten,
wovon man sich leicht und unmittelbar überzeugen kann, wenn man
Blut in dünnen Schichten auf durchsichtigen Glasplatten eintrocknen
lässt. Wir besitzen solche Präparate von Blutkörperchen sowohl des
Menschen als verschiedener Thiere, die bereits mehr als zehn Jahre zu
Demonstrationszwecken dienen und in welchen sich trotz dieser langen
Zeit die Formelemente in ihrer charakteristischen Form unverändert
erhalten haben. +Hammerl+[291] fand sogar, dass so angetrocknete
Blutkörperchen selbst nach Erhitzung über 200° C. ihre Form erhalten.
In derartigen alten Blutspuren gelingt jedoch der Nachweis der
Blutzellen nicht mehr so ohne Weiteres, wie bei frischen, sondern
fordert eine bestimmte Behandlung des Objectes, namentlich mit gewissen
Zusatzflüssigkeiten, die geeignet sind, die Blutkörperchen in der meist
fest eingetrockneten und spröden Substanz wieder sichtbar zu machen.
Von diesen Zusatzflüssigkeiten können wir aus eigener Erfahrung[292]
die etwas modificirte +Pacini+’sche Flüssigkeit (300 Theile Wasser, 100
Theile Glycerin, 2 Theile Kochsalz und 1 Theil Sublimat) empfehlen.
Auch verdünnte, mit Glycerin versetzte Säuren leisten gute Dienste, so
die von +Roussin+[293] angegebene Mischung von 3 Theilen Glycerin und 1
Theil concentrirter Schwefelsäure bis zum spec. Gewicht von 1·028 mit
Wasser verdünnt.
Von +Virchow+ (Archiv, XII, 336) wurde concentrirte 30procentige
Kalilauge zu diesem Zwecke empfohlen, ebenso von +Brücke+ (Vorlesungen,
I, 76) und neuerdings wieder von A. +Rollet+[294], welcher fand,
dass an eingetrocknetem Blute die rasch vorübergehenden Stadien der
Schrumpfung und Quellung, welche man nach der Einwirkung concentrirter
(32procentiger) Kalilauge an den feuchten Blutkörperchen hervortreten
sieht, ausbleiben und dass hier sogleich das an feuchten Blutkörperchen
jenen stürmischen Reactionen erst folgende Stadium der Härte auftritt,
in welchem die Blutkörperchen sich lange Zeit in einer ihrer
natürlichen Form ähnlichen Erscheinungsweise erhalten. Man kann auch
concentrirte Cyankaliumlösung zu diesem Zwecke verwenden. H. +Struve+
(Virchow’s Arch. 79. Bd., pag. 524) empfiehlt concentrirte Weinsäure
oder noch besser die Anwendung der Kohlensäure. Zu diesem Behufe lässt
er in einem Probirgläschen CO₂ durch Wasser durchstreichen und legt
dann die Spur sammt ihrer Unterlage in dieses hinein. Nach etwa 20
Stunden ist die Spur erweicht und kann untersucht werden. +Rezzonico+
(Rivista sperim. XV, 214) hat mit 10procentiger Lösung von Oxalsäure
gute Resultate erhalten.
Wir haben uns ferner bei einer grossen Zahl einschlägiger
Untersuchungen überzeugt, dass, wenn schon sehr alte, hart gewordene
Blutspuren vorliegen, auch die blosse Anwendung destillirten Wassers,
welches bei frischen Blutspuren vermieden werden muss, da es sofort den
Blutzellen den Farbstoff entzieht und diese durch Quellung verändert,
sehr schöne Resultate ergibt, ein Verhalten, welches offenbar darin
seinen Grund hat, dass die Blutkörperchen durch intensives Eintrocknen
eine grössere Resistenz gegen Wassereinwirkung erlangen und auch die
Löslichkeit des Hämoglobins und damit die Leichtigkeit, mit welcher es
sonst durch Wasser den Blutkörperchen entzogen wird, sich vermindert.
Der Vorgang bei solchen Untersuchungen hat in der Weise zu geschehen,
dass man zunächst winzige Partikelchen der betreffenden Substanz auf
einen Objectträger bringt, indem man entweder mit einem Messerchen
etwas von der angetrockneten Spur abschabt, oder, was sich besonders
bei an Stoffen befindlichen Flecken empfiehlt, die Spuren unmittelbar
über dem Objectträger mit einer Nadel ritzt, wobei, wenn wirklich
Blut vorliegt, der braunrothe Strich auffällt, den die ritzende Nadel
erzeugt und ein feines braunrothes Pulver auf den Objectträger fällt,
welches sich zur weiteren Untersuchung vorzüglich eignet.
Man kann entweder sofort die auf dem Objectträger befindliche Substanz
mit einer der erwähnten Zusatzflüssigkeiten behandeln oder früher,
blos mit einem Deckgläschen bedeckt, unter das Mikroskop bringen und
erst dann die Flüssigkeit zusetzen, ein Verfahren, das sich deshalb
empfiehlt, weil man das Sichtbarwerden der Formelemente in den früher
amorph erschienenen Schollen unmittelbar beobachten und auch das
Verhalten der letzteren zu Wasser oder anderen Lösungsmitteln zu
verfolgen im Stande ist.
[Sidenote: Unterscheidung von Blutkörperchen.]
In günstigen Fällen lässt sich nicht blos erkennen, dass die
betreffenden Schollen aus gleichmässig grossen, meist dicht gedrängten,
in ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit jener der Blutkörperchen
entsprechenden Elementen bestehen, sondern es kann auch gelingen,
einzelne dieser Elemente isolirt zu Gesichte zu bekommen: letztere
zeigen dann ihre charakteristische, ursprüngliche Form viel deutlicher,
während die in den festen Schollen eingebetteten Blutkörperchen meist
durch gegenseitigen Druck abgeplattet erscheinen und erst bei längerer
Einwirkung einer entsprechenden Zusatzflüssigkeit aufzuquellen und
dadurch eine der ursprünglichen sich nähernde Form anzunehmen pflegen.
Ausser den rothen Blutkörperchen lassen sich häufig in den betreffenden
Schollen auch einzelne weisse unterscheiden, welche sogar eine
grössere Resistenzfähigkeit zu besitzen scheinen, als erstere, da
man sie mitunter noch findet, wenn bereits, wie z. B. bei stark
verwitterten Blutspuren, die rothen schon durch feinkörnigen Zerfall
mehr oder weniger unkenntlich geworden sind. +Corin+ (Virchow’s
Jahresb. 1893, I, pag. 486) fand die Angabe, dass die neutrophilen
Körnchen in den Leucocythen, welche bei der Färbung des Blutes nach
der Methode von +Ehrlich+ sich violett und blau färben, nur beim
Menschenblute vorkommen, bestätigt und empfiehlt daher diesen Nachweis
zur Unterscheidung von Menschenblut vom Thierblut. Doch ergaben die
Nachuntersuchungen von +Tamassia+[295], dass in dieser Beziehung kein
Unterschied besteht.
Schwerer als die Säugethierblutkörperchen sind in alten Blutspuren die
Blutkörperchen der übrigen Thierclassen in ihrer ursprünglichen Form
zu erkennen, wovon die Ursache einestheils in der blässeren Färbung
dieser Formelemente, dann aber besonders in der grösseren Geneigtheit
derselben zu Schrumpfung beim Eintrocknen, sowie in dem weniger
resistenten Verhalten des Stromas gegen die erwähnten Lösungsmittel
gelegen ist, weshalb die Contouren der Blutkörperchen weniger scharf
hervortreten, als dies unter sonst gleichen Verhältnissen bei den
Menschen- und Säugethierblutkörperchen der Fall ist. Dagegen sind
die von solchem Blut, insbesondere von Vogelblut, herrührenden
Spuren durch die meist in grosser Menge in ihnen vorkommenden, das
Licht stark brechenden Kerne charakterisirt, welche namentlich nach
Zusatz schwacher Essigsäure deutlich hervortreten, während, wenn
Säugethierblut vorliegt, die betreffenden Schollen nach einem solchen
Zusatz sich sofort oder in wenigen Augenblicken auflösen und ein kaum
erkennbares blasses Stroma zurücklassen.
Es ist begreiflich, dass, wenn die Blutkörperchen durch Eintrocknen
verschrumpft und durch Anwendung der bezeichneten Flüssigkeit wieder
sichtbar gemacht worden sind, die Unterscheidung, ob dieselben
thatsächlich von Menschenblut oder von dem Blute von Säugethieren
herrühren, grosse Schwierigkeiten haben wird. Da nämlich der Grad
der Schrumpfung der Blutelemente von verschiedenen unberechenbaren
Umständen abhängt und die Reconstruirung der Form und Grösse derselben
mittelst obiger Reagentien auch nicht gleichmässig und vollständig
erfolgt, übrigens auch von der Natur des Reagens und der Dauer seiner
Einwirkung abhängt, und da es sich endlich bei der Unterscheidung
von menschlichen Blutkörperchen von solchen der Säugethiere in der
Regel nur um ganz minimale, zwischen 0·004 bis 0·008 schwankende
Grössendifferenzen handelt, so lassen sich von mikroskopischen
Messungen, selbst wenn sie mit aller Sachkenntniss und Accuratesse
vorgenommen wurden, doch nur precäre Resultate erwarten, wie auch
+Struve+ (Virchow’s Archiv. 83. Bd., pag. 146) auf Grund sehr
eingehender Untersuchungen betont. Trotzdem wird man nicht unterlassen,
vorkommenden Falles solche Messungen zu unternehmen, da ihr Resultat,
namentlich wenn es auf zahlreichen Messungen basirt, doch nicht jedes
Werthes entbehrt, besonders dann nicht, wenn es sich um Unterscheidung
von Blut von Thieren, wie z. B. von Rindern, Katzen, Pferden und
Schafen, handelt, deren Blutkörperchen doch um ein Erkleckliches
kleiner sind, als jene des Menschen.[296]
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Sporen mancher niederen
Pilze, insbesondere Schimmelpilze, eine grosse äussere Aehnlichkeit
mit Blutkörperchen haben. So hat +Erdmann+ die Aehnlichkeit
mit Porphyridium cruentum und +Rindfleisch+ die der Sporen
von Achorion Schönleinii hervorgehoben. Wir können diese aus
eigener Erfahrung bestätigen und müssen als unterscheidend auf
die grosse Resistenzfähigkeit solcher Sporen gegen Säuren und
Alkalien hinweisen. Auch Hefezellen und selbst Fetttröpfchen können
Blutkörperchen vortäuschen. Zur Unterscheidung letzterer ist in
zweifelhaften Fällen, wie schon +Gwosdew+ rieth, Aether, Benzin
u. dergl. zur Anwendung zu bringen.
[Sidenote: Nachweis des Hämoglobins.]
Die weitere Untersuchung der betreffenden Spur bezweckt den +Nachweis
des Hämoglobins+, des Blutroths, jenes eigenthümlichen eiweisshältigen
Farbstoffes, welcher im normalen Zustande den Inhalt der Blutkörperchen
bildet und dem Blute die charakteristische rothe Farbe verleiht.
Dieser Nachweis kann nur gelingen, so lange das betreffende Blut
seine Löslichkeit in Wasser bewahrt hat, denn das Fehlen dieser
ist ein Beweis, dass die betreffende Spur nicht mehr den genuinen
Blutfarbstoff, sondern allenfalls nur dessen Derivate, insbesondere
das im Wasser unlösliche Hämatin, enthält. Das Hämoglobin kann aber
seine Löslichkeit einbüssen, einerseits durch coagulirende Einflüsse,
anderseits durch Alter.
[Sidenote: Löslichkeit von Blutspuren.]
Von ersteren ist insbesondere die Einwirkung kochenden Wassers zu
erwähnen, die einer Blutspur sofort die Löslichkeit benimmt, aber auch
dieselbe auf der Unterlage mehr fixirt, so dass sie weiteren Insulten
gegenüber resistenter wird, als einfach eingetrocknetes Blut, welches
bekanntlich in diesem Zustande eine spröde, leicht zerreibliche
Masse bildet, welche durch Reiben und ähnliche Einwirkungen leicht
von der Unterlage weggebracht werden kann. Interessant ist ein von
+Liman+ (Virchow’s Archiv. 1886, pag. 395) mitgetheilter Fall, wo die
Unlöslichkeit der an einem Sacke befindlichen Flecke durch heisses
Bügeln veranlasst worden war. Aus Anlass dieser Beobachtung von
+Katayama+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIX) angestellte
Untersuchungen ergaben, dass durch eine Stunde auf 120° erhitztes Blut
sich in Wasser und Boraxlösung nicht mehr löst, auf 140° erhitztes
auch nicht mehr in Cyankaliumlösung, dagegen noch am besten in
Natronlauge und in Eisessig, und wie +Kratter+ („Ueber den Werth des
Hämatoporphyrinspectrums.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892,
IV, 62), sowie +Hammerl+ (Ibid. pag. 44) fanden, in concentrirter
Salzsäure, besonders aber, selbst nach Erhitzung bis 210°, in
concentrirter Schwefelsäure.
[Sidenote: Alter von Blutspuren. Methämoglobin.]
Was das Alter betrifft, so ist es bekannt, mit welcher Leichtigkeit
frisches Blut im Wasser sich löst und welche Färbekraft demselben
zukommt. Diese Löslichkeit behält eingetrocknetes Blut sehr lange
und kann sie selbst Jahre lang bewahren, wenn von demselben die
zersetzenden Einflüsse von Luft und Licht ferngehalten wurden. Blieb
der Fleck der Luft frei ausgesetzt, so sind es die durch den Sauerstoff
und das Ozon der Luft eingeleiteten langsamen Oxydationsvorgänge,
vielleicht auch die in der Luft, namentlich in jener der Städte,
enthaltenen Säuren (+Sorby+), insbesondere aber der Einfluss des
Lichtes, welche die Löslichkeit der Spur allmälig vermindern und
schliesslich ganz aufheben, indem sich das Hämoglobin anfangs unter
Abscheidung von „Globulin“ zu noch in Wasser löslichem +Methämoglobin+
und schliesslich zu unlöslichem Hämatin verwandelt. Die Schnelligkeit,
mit welcher dies geschieht, hängt theils von der Dicke der betreffenden
Blutspur ab, da die genannten Agentien desto rascher die Zersetzung
erzeugen werden, je dünner und überhaupt je kleiner die betreffende
Blutspur gewesen war, theils von der grösseren oder geringeren
Intensität, mit welcher diese Agentien auf die Blutspur einwirken
können. Am schnellsten und unseren Erfahrungen zufolge schon in wenigen
Wochen, ja wenn derselbe klein war, schon in wenigen Tagen, kann ein
Blutfleck unlöslich werden, wenn er dem directen Sonnenlicht ausgesetzt
blieb, während unter anderen Umständen doch meistens lange Zeit hierzu
erforderlich ist.
Sowohl die durch Coagulation, als die durch Luft- und Lichteinwirkung
entstandenen Zersetzungen des Hämoglobins machen sich schon durch
Veränderung der ursprünglichen Farbe der Blutspur kenntlich.
Diese in verschiedenen Nuancen rothe und namentlich auf lichtem
Untergrunde deutlich hervortretende Farbe wird durch Coagulation
des Blutroths sofort missfärbig und bleibt es fortan. Durch die
Einwirkung von Licht und Luft erhält jede Blutspur sehr bald einen
Stich in’s Braunrothe, wird später immer mehr braun, dann graubraun
und schliesslich vollkommen grau. Auch diese Farbenveränderungen
erfolgen bei Einwirkung directen Sonnenlichtes ungleich rascher,
und man kann dies in sehr instructiver Weise demonstriren, wenn
man ein Stück in Blut getauchte Leinwand trocknet und nun in der
Sonne liegen lässt. Man findet dann nach verhältnissmässig kurzer
Zeit die der Sonne zugekehrte Seite der Blutspur grau, während die
entgegengesetzte die ursprüngliche Blutfarbe noch fast unverändert
zeigt. Bei Bestimmungen des +Alters+ von Blutspuren ist es daher
angezeigt, nicht blos den Grad der Löslichkeit und die Farbe
derselben, sondern auch alle Momente zu erwägen, welche diese
Veränderungen zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen. In
den meisten Fällen werden trotzdem solche Altersbestimmungen nur
approximativ ausfallen können.
[Sidenote: Spectrum des Oxyhämoglobins und reducirten Hämoglobins.]
Die Untersuchung der aus einer verdächtigen Spur erhaltenen wässerigen
Lösung geschieht mit dem +Spectralapparat+ und hat den Zweck, die dem
Hämoglobin zukommenden charakteristischen Absorptionserscheinungen zu
constatiren. Seitdem +Hoppe+-+Seyler+[297] zuerst darauf aufmerksam
machte, dass der Blutfarbstoff in eigenthümlicher Weise gewisse
Strahlen des Spectrums absorbire, besitzen wir in der Spectralanalyse
ein ausgezeichnetes und durch zahllose Beobachtungen bewährtes Mittel
zur Erkennung von Blutspuren in forensischen Fällen.
Diese Absorptionserscheinungen bestehen bekanntlich darin, dass, wenn
man Blut entsprechend mit Wasser verdünnt und die Lösung zwischen den
Spalt eines Spectralapparates und eine Lichtquelle bringt, das violette
Ende des normalen Spectrums wie ausgelöscht erscheint und zwei dunkle
Absorptionsbänder in Gelb und an der Uebergangsstelle von Gelb in Grün
zu bemerken sind, von denen das eine schmälere in Gelb unmittelbar
neben der Stelle, wo im Sonnenspectrum die +Fraunhofer+’sche Linie
_D_ sich befindet und zwischen dieser und dem violetten Ende des
Spectrums liegt, während das andere, fast noch einmal so breite, aber
weniger scharf begrenzte und weniger dunkle an der Uebergangsstelle
zwischen Gelb in Grün nahe bei der +Fraunhofer+’schen Linie _E_ sich
befindet (Fig. 74, _1_). Dieses Spectrum ist das des sauerstoffhältigen
Hämoglobins oder des +Oxyhämoglobins+.
Diese Absorptionserscheinung ist noch bei starker Verdünnung der Lösung
zu bemerken, so zwar, dass ein geübtes Auge die Absorptionsstreifen
noch unterscheiden kann, wenn die Lösung makroskopisch kaum mehr
gefärbt erscheint. Wird die Verdünnung weiter fortgesetzt, so
verschwindet zuerst der Streif im Grün und zuletzt erst der bei der
Linie _D_.
Entzieht man der Lösung den Sauerstoff durch Hinzuthun reducirender
Substanzen, wozu gewöhnlich Schwefelammonium benützt wird, so ändert
sich das Spectrum, indem die Streifen des Sauerstoff-Hämoglobins
gewissermassen zusammenfliessen und schliesslich nur ein einziges
breites Absorptionsband zurückbleibt, welches den grössten Theil des
Raumes zwischen den +Fraunhofer+’schen Linien _D_ und _E_ ausfüllt
und ziemlich scharf von den übrigen Theilen des Spectrums sich
abgrenzt (Fig. 74, _2_). Es ist dies das Spectrum des sauerstofffreien
Blutroths, des +reducirten Hämoglobins+, welches sofort in das des
Oxyhämoglobins übergeht, wenn man die Lösung mit Luft schüttelt und so
dem Sauerstoff wieder Zutritt verschafft.
Dieses spectrale Verhalten des Hämoglobins ist im hohen Grade
charakteristisch und genügt für sich allein vollkommen, um einen aus
einer verdächtigen Spur erhaltenen Farbstoff als Blut zu bezeichnen.
Andere Farbstoffe zeigen entweder keine Absorptionsbänder oder
solche, die sich wesentlich von denen des Blutroths unterscheiden.
Nur eine ammoniakalische Carminlösung zeigt in starker Verdünnung
Absorptionserscheinungen, die jenen des sauerstoffhältigen Hämoglobins
gleichen, welche jedoch bei Zusatz von Schwefelammonium sich nicht
verändern, ausserdem bei Zusatz von Essigsäure sich erhalten, während,
wenn man zu einer Blutlösung diese hinzugibt, die Absorptionsstreifen
sofort verschwinden.
[Illustration: Fig. 74.
_1._ Spectrum des Oxyhämoglobins; _2._ Spectrum des reducirten
Hämoglobins.]