Die höchste Bedeutung kann der Befund von Blutspuren erlangen, wenn

er sich an einem der That verdächtigen Individuum oder an diesem

gehörenden Gegenständen ergibt. Dass in einer grossen Zahl der Fälle,

in denen Jemand eine blutige That begeht, dieselbe auch Blutspuren

am Thäter zurücklassen wird, ist begreiflich, doch wäre es irrig,

sich der Meinung hinzugeben, dass nothwendig Blutspuren zurückbleiben

müssen. Es wird dies abhängen zunächst von der Natur der Wunde oder

der Wunden, und zwar einestheils von dem Blutverluste, der überhaupt,

und zwar nach aussen, mit ihnen verbunden war, andererseits aber auch

davon, ob das Blut aus der Wunde blos herausfloss oder spritzte. Ferner

ist es klar, dass je nach der Stellung, die der Thäter zu seinem

Opfer einnahm, in einem Falle leicht, in einem anderen schwerer und

in einem dritten gar nicht Blutspuren zurückbleiben werden, ebenso

dass, wenn einem Individuum im Schlafe der Hals abgeschnitten wurde,

dies eher ohne Zurücklassung von Blutspuren an dem Thäter geschehen

kann, als wenn dasselbe, während es wachte und sich wehren konnte,

umgebracht worden ist. Dass ausserdem eine Menge anderer Zufälligkeiten

mitwirken kann, liegt auf der Hand. Auch der Umstand, ob der Thäter

die Leiche unangetastet liegen liess oder damit manipulirte, ferner

das Raffinement des Thäters, die Vorsicht, mit der er vorgeht, sogar

die Uebung, die er eventuell besitzt (Schlächter), können in dieser

Beziehung sich geltend machen. Dies wird z. B. illustrirt durch die

Thatsache, dass in einem von +Taylor+ (l. c. I, 523) erwähnten Falle

der Mord von einem Individuum begangen wurde, welches sich früher

seiner Kleider vollständig entledigt hatte, und durch einen zweiten,

welchen +Dufour+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 654) mittheilt, wo

der Thäter, ein an Verfolgungswahn leidender Geisteskranker (!), vor

Begehung des Doppelmordes Leinwandfetzen über sein Gewand gezogen

hatte, um dieses vor Besudlung mit Blut zu schützen!

[Sidenote: Blutspuren auf Kleidern und Werkzeugen.]

Ausser den Kleidern und Wäschestücken des Thäters sind es vorzugsweise

diesem gehörig verletzende Werkzeuge, z. B. Messer, an denen Blutspuren

oder ihnen ähnliche Flecke gefunden werden können. Die Möglichkeit,

dass ein Instrument, mit welchem eine Stich-, Schnitt- oder Hiebwunde

beigebracht wurde, unblutig bleiben könne, lässt sich nicht ganz

wegleugnen, namentlich dann nicht, wenn das Instrument mit raschem

Zuge geführt wurde und grössere Gefässe nicht verletzt worden sind,

oder wenn das Blut an den ebenfalls durchstochenen Kleidungsstücken

etc. beim Zurückziehen des Messers wieder abgewischt wurde. +Casper+

hat (l. c. II, 168) aus Anlass eines Falles, wo bei einem Individuum,

das sich selbst den Hals durchschnitten hatte, ein ganz blutfreies

Tischlermesser gefunden wurde, auf diese Möglichkeit aufmerksam

gemacht. Doch dürfte dies jedenfalls nur ausnahmsweise vorkommen, da

zahlreiche Versuche, die wir in dieser Richtung hin anstellten, immer

negativ ausgefallen sind, obwohl allerdings die Menge des Blutes, die

dem gebrauchten Instrumente anhaftete, eine sehr verschiedene gewesen

ist, und wiederholt nur unbedeutende Spuren daran zurückgeblieben

waren. Auch kann man sich bei solchen Versuchen überzeugen, dass, wie

begreiflich, unter sonst gleichen Verhältnissen desto weniger Blut an

der Klinge eines verletzenden Instrumentes zurückbleibt, je blanker

und glatter dieselbe gewesen war. In der Regel erklärt sich das Fehlen

von Blutspuren an einem thatsächlich gebrauchten Werkzeuge ungezwungen

daraus, dass dasselbe nachträglich gereinigt worden ist. Wurde diese

Reinigung nicht sorgfältig vorgenommen, so z. B. das Messer nur

einfach abgewischt, dann können sich trotzdem Blutspuren an rauheren

oder vertieften Stellen des Heftes, besonders in dem Einschnitte,

der zum Oeffnen der Klinge bestimmt ist, oder in dem Charnier der

Klinge, in dem Spalt des Messers u. s. w., erhalten, ebenso bei Beilen

in den Vertiefungen zwischen Stiel und dem Loche des Beiles, durch

welches dieser durchgesteckt ist, durchaus Stellen, die, wenn solche

Untersuchungen vorkommen, besonders beachtet werden müssen.

Zweifellos gibt es eine grosse Reihe von Fällen, in denen schon die

makroskopische Besichtigung einer Spur hinreicht, um dieselbe als durch

Blut erzeugt erkennen zu lassen; dies gilt namentlich von den Spuren,

die sich bei der Vornahme des ersten Localaugenscheines ergeben. Finden

sich jedoch solche Spuren an dem Thäter oder ihm gehörenden Dingen,

dann genügt selbstverständlich niemals die blosse makroskopische

Untersuchung, sondern es ist die Natur des verdächtigen Fleckes

anderweitig sicherzustellen.

Es ist zu diesem Behufe zweierlei anzustreben: erstens der

mikroskopische Nachweis der charakteristischen Blutkörperchen und

zweitens der Nachweis des ebenso charakteristischen Blutfarbstoffes,

des Hämoglobins und seiner Derivate.

[Sidenote: Nachweis von Blutkörperchen.]

Das +Auffinden der Blutkörperchen+ beweist nicht blos in absoluter

Weise die Gegenwart von Blut, sondern ermöglicht auch die Beantwortung

gewisser Detailfragen, welche sich auf die Abstammung des betreffenden

Blutes beziehen. In frischen Fällen unterliegt dieser Nachweis keinen

Schwierigkeiten, da es blos nothwendig ist, etwas von der Substanz,

wenn sie etwa noch feucht ist[290], unmittelbar, wenn nicht, mit

½procentiger Kochsalzlösung, Zuckerwasser oder verdünntem Glycerin

unter das Mikroskop zu bringen, um, wenn die Spur von Blut als solchem

und nicht etwa, wie so häufig, blos von blutigem Wasser herrührt, in

der Regel sofort die charakteristischen Formelemente des Blutes zu

erkennen. In solchen Fällen ist es natürlich auch leicht, nicht blos

die runden und kernlosen Blutkörperchen der Säugethiere von den ovalen

und kernhältigen und überdies viel grösseren der anderen Thierclassen

zu unterscheiden, sondern es können auch mikroskopische Messungen die

Lösung der Frage gestatten, ob die Grösse der vorliegenden runden

Blutkörperchen mit jener übereinstimmt, die den menschlichen zukommt.

Unter den Säugethierblutkörperchen sind bekanntlich die menschlichen

die grössten. Ihr durchschnittlicher Durchmesser beträgt 0·0077 Mm.

(0·0074-0·0080). Ihnen zunächst stehen die des Hundes mit 0·0074

Mm. (0·0060-0·0074), dann folgen die des Kaninchens mit 0·0064, des

Schweines mit 0·0062, des Rindes mit 0·0058, des Pferdes mit 0·0057,

der Katze mit 0·0056 und des Schafes mit 0·0045 Mm.

Da die Blutkörperchen sowohl des Menschen als der einzelnen

Säugethiere nicht alle gleich gross sind, sondern ihre

Grösse innerhalb gewisser Grenzen schwankt, so wird man sich

selbstverständlich nicht mit der Messung einzelner Blutkörperchen

begnügen, sondern eine möglichst grosse Reihe von Messungen

unternehmen und aus dieser die Durchschnittszahl berechnen.

Aber auch alte Blutspuren können den mikroskopischen Nachweis von

Blutkörperchen gestatten, da sich dieselben im einfach eingetrockneten

und weiter unverändert gebliebenen Blute selbst jahrelang erhalten,

wovon man sich leicht und unmittelbar überzeugen kann, wenn man

Blut in dünnen Schichten auf durchsichtigen Glasplatten eintrocknen

lässt. Wir besitzen solche Präparate von Blutkörperchen sowohl des

Menschen als verschiedener Thiere, die bereits mehr als zehn Jahre zu

Demonstrationszwecken dienen und in welchen sich trotz dieser langen

Zeit die Formelemente in ihrer charakteristischen Form unverändert

erhalten haben. +Hammerl+[291] fand sogar, dass so angetrocknete

Blutkörperchen selbst nach Erhitzung über 200° C. ihre Form erhalten.

In derartigen alten Blutspuren gelingt jedoch der Nachweis der

Blutzellen nicht mehr so ohne Weiteres, wie bei frischen, sondern

fordert eine bestimmte Behandlung des Objectes, namentlich mit gewissen

Zusatzflüssigkeiten, die geeignet sind, die Blutkörperchen in der meist

fest eingetrockneten und spröden Substanz wieder sichtbar zu machen.

Von diesen Zusatzflüssigkeiten können wir aus eigener Erfahrung[292]

die etwas modificirte +Pacini+’sche Flüssigkeit (300 Theile Wasser, 100

Theile Glycerin, 2 Theile Kochsalz und 1 Theil Sublimat) empfehlen.

Auch verdünnte, mit Glycerin versetzte Säuren leisten gute Dienste, so

die von +Roussin+[293] angegebene Mischung von 3 Theilen Glycerin und 1

Theil concentrirter Schwefelsäure bis zum spec. Gewicht von 1·028 mit

Wasser verdünnt.

Von +Virchow+ (Archiv, XII, 336) wurde concentrirte 30procentige

Kalilauge zu diesem Zwecke empfohlen, ebenso von +Brücke+ (Vorlesungen,

I, 76) und neuerdings wieder von A. +Rollet+[294], welcher fand,

dass an eingetrocknetem Blute die rasch vorübergehenden Stadien der

Schrumpfung und Quellung, welche man nach der Einwirkung concentrirter

(32procentiger) Kalilauge an den feuchten Blutkörperchen hervortreten

sieht, ausbleiben und dass hier sogleich das an feuchten Blutkörperchen

jenen stürmischen Reactionen erst folgende Stadium der Härte auftritt,

in welchem die Blutkörperchen sich lange Zeit in einer ihrer

natürlichen Form ähnlichen Erscheinungsweise erhalten. Man kann auch

concentrirte Cyankaliumlösung zu diesem Zwecke verwenden. H. +Struve+

(Virchow’s Arch. 79. Bd., pag. 524) empfiehlt concentrirte Weinsäure

oder noch besser die Anwendung der Kohlensäure. Zu diesem Behufe lässt

er in einem Probirgläschen CO₂ durch Wasser durchstreichen und legt

dann die Spur sammt ihrer Unterlage in dieses hinein. Nach etwa 20

Stunden ist die Spur erweicht und kann untersucht werden. +Rezzonico+

(Rivista sperim. XV, 214) hat mit 10procentiger Lösung von Oxalsäure

gute Resultate erhalten.

Wir haben uns ferner bei einer grossen Zahl einschlägiger

Untersuchungen überzeugt, dass, wenn schon sehr alte, hart gewordene

Blutspuren vorliegen, auch die blosse Anwendung destillirten Wassers,

welches bei frischen Blutspuren vermieden werden muss, da es sofort den

Blutzellen den Farbstoff entzieht und diese durch Quellung verändert,

sehr schöne Resultate ergibt, ein Verhalten, welches offenbar darin

seinen Grund hat, dass die Blutkörperchen durch intensives Eintrocknen

eine grössere Resistenz gegen Wassereinwirkung erlangen und auch die

Löslichkeit des Hämoglobins und damit die Leichtigkeit, mit welcher es

sonst durch Wasser den Blutkörperchen entzogen wird, sich vermindert.

Der Vorgang bei solchen Untersuchungen hat in der Weise zu geschehen,

dass man zunächst winzige Partikelchen der betreffenden Substanz auf

einen Objectträger bringt, indem man entweder mit einem Messerchen

etwas von der angetrockneten Spur abschabt, oder, was sich besonders

bei an Stoffen befindlichen Flecken empfiehlt, die Spuren unmittelbar

über dem Objectträger mit einer Nadel ritzt, wobei, wenn wirklich

Blut vorliegt, der braunrothe Strich auffällt, den die ritzende Nadel

erzeugt und ein feines braunrothes Pulver auf den Objectträger fällt,

welches sich zur weiteren Untersuchung vorzüglich eignet.

Man kann entweder sofort die auf dem Objectträger befindliche Substanz

mit einer der erwähnten Zusatzflüssigkeiten behandeln oder früher,

blos mit einem Deckgläschen bedeckt, unter das Mikroskop bringen und

erst dann die Flüssigkeit zusetzen, ein Verfahren, das sich deshalb

empfiehlt, weil man das Sichtbarwerden der Formelemente in den früher

amorph erschienenen Schollen unmittelbar beobachten und auch das

Verhalten der letzteren zu Wasser oder anderen Lösungsmitteln zu

verfolgen im Stande ist.

[Sidenote: Unterscheidung von Blutkörperchen.]

In günstigen Fällen lässt sich nicht blos erkennen, dass die

betreffenden Schollen aus gleichmässig grossen, meist dicht gedrängten,

in ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit jener der Blutkörperchen

entsprechenden Elementen bestehen, sondern es kann auch gelingen,

einzelne dieser Elemente isolirt zu Gesichte zu bekommen: letztere

zeigen dann ihre charakteristische, ursprüngliche Form viel deutlicher,

während die in den festen Schollen eingebetteten Blutkörperchen meist

durch gegenseitigen Druck abgeplattet erscheinen und erst bei längerer

Einwirkung einer entsprechenden Zusatzflüssigkeit aufzuquellen und

dadurch eine der ursprünglichen sich nähernde Form anzunehmen pflegen.

Ausser den rothen Blutkörperchen lassen sich häufig in den betreffenden

Schollen auch einzelne weisse unterscheiden, welche sogar eine

grössere Resistenzfähigkeit zu besitzen scheinen, als erstere, da

man sie mitunter noch findet, wenn bereits, wie z. B. bei stark

verwitterten Blutspuren, die rothen schon durch feinkörnigen Zerfall

mehr oder weniger unkenntlich geworden sind. +Corin+ (Virchow’s

Jahresb. 1893, I, pag. 486) fand die Angabe, dass die neutrophilen

Körnchen in den Leucocythen, welche bei der Färbung des Blutes nach

der Methode von +Ehrlich+ sich violett und blau färben, nur beim

Menschenblute vorkommen, bestätigt und empfiehlt daher diesen Nachweis

zur Unterscheidung von Menschenblut vom Thierblut. Doch ergaben die

Nachuntersuchungen von +Tamassia+[295], dass in dieser Beziehung kein

Unterschied besteht.

Schwerer als die Säugethierblutkörperchen sind in alten Blutspuren die

Blutkörperchen der übrigen Thierclassen in ihrer ursprünglichen Form

zu erkennen, wovon die Ursache einestheils in der blässeren Färbung

dieser Formelemente, dann aber besonders in der grösseren Geneigtheit

derselben zu Schrumpfung beim Eintrocknen, sowie in dem weniger

resistenten Verhalten des Stromas gegen die erwähnten Lösungsmittel

gelegen ist, weshalb die Contouren der Blutkörperchen weniger scharf

hervortreten, als dies unter sonst gleichen Verhältnissen bei den

Menschen- und Säugethierblutkörperchen der Fall ist. Dagegen sind

die von solchem Blut, insbesondere von Vogelblut, herrührenden

Spuren durch die meist in grosser Menge in ihnen vorkommenden, das

Licht stark brechenden Kerne charakterisirt, welche namentlich nach

Zusatz schwacher Essigsäure deutlich hervortreten, während, wenn

Säugethierblut vorliegt, die betreffenden Schollen nach einem solchen

Zusatz sich sofort oder in wenigen Augenblicken auflösen und ein kaum

erkennbares blasses Stroma zurücklassen.

Es ist begreiflich, dass, wenn die Blutkörperchen durch Eintrocknen

verschrumpft und durch Anwendung der bezeichneten Flüssigkeit wieder

sichtbar gemacht worden sind, die Unterscheidung, ob dieselben

thatsächlich von Menschenblut oder von dem Blute von Säugethieren

herrühren, grosse Schwierigkeiten haben wird. Da nämlich der Grad

der Schrumpfung der Blutelemente von verschiedenen unberechenbaren

Umständen abhängt und die Reconstruirung der Form und Grösse derselben

mittelst obiger Reagentien auch nicht gleichmässig und vollständig

erfolgt, übrigens auch von der Natur des Reagens und der Dauer seiner

Einwirkung abhängt, und da es sich endlich bei der Unterscheidung

von menschlichen Blutkörperchen von solchen der Säugethiere in der

Regel nur um ganz minimale, zwischen 0·004 bis 0·008 schwankende

Grössendifferenzen handelt, so lassen sich von mikroskopischen

Messungen, selbst wenn sie mit aller Sachkenntniss und Accuratesse

vorgenommen wurden, doch nur precäre Resultate erwarten, wie auch

+Struve+ (Virchow’s Archiv. 83. Bd., pag. 146) auf Grund sehr

eingehender Untersuchungen betont. Trotzdem wird man nicht unterlassen,

vorkommenden Falles solche Messungen zu unternehmen, da ihr Resultat,

namentlich wenn es auf zahlreichen Messungen basirt, doch nicht jedes

Werthes entbehrt, besonders dann nicht, wenn es sich um Unterscheidung

von Blut von Thieren, wie z. B. von Rindern, Katzen, Pferden und

Schafen, handelt, deren Blutkörperchen doch um ein Erkleckliches

kleiner sind, als jene des Menschen.[296]

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Sporen mancher niederen

Pilze, insbesondere Schimmelpilze, eine grosse äussere Aehnlichkeit

mit Blutkörperchen haben. So hat +Erdmann+ die Aehnlichkeit

mit Porphyridium cruentum und +Rindfleisch+ die der Sporen

von Achorion Schönleinii hervorgehoben. Wir können diese aus

eigener Erfahrung bestätigen und müssen als unterscheidend auf

die grosse Resistenzfähigkeit solcher Sporen gegen Säuren und

Alkalien hinweisen. Auch Hefezellen und selbst Fetttröpfchen können

Blutkörperchen vortäuschen. Zur Unterscheidung letzterer ist in

zweifelhaften Fällen, wie schon +Gwosdew+ rieth, Aether, Benzin

u. dergl. zur Anwendung zu bringen.

[Sidenote: Nachweis des Hämoglobins.]

Die weitere Untersuchung der betreffenden Spur bezweckt den +Nachweis

des Hämoglobins+, des Blutroths, jenes eigenthümlichen eiweisshältigen

Farbstoffes, welcher im normalen Zustande den Inhalt der Blutkörperchen

bildet und dem Blute die charakteristische rothe Farbe verleiht.

Dieser Nachweis kann nur gelingen, so lange das betreffende Blut

seine Löslichkeit in Wasser bewahrt hat, denn das Fehlen dieser

ist ein Beweis, dass die betreffende Spur nicht mehr den genuinen

Blutfarbstoff, sondern allenfalls nur dessen Derivate, insbesondere

das im Wasser unlösliche Hämatin, enthält. Das Hämoglobin kann aber

seine Löslichkeit einbüssen, einerseits durch coagulirende Einflüsse,

anderseits durch Alter.

[Sidenote: Löslichkeit von Blutspuren.]

Von ersteren ist insbesondere die Einwirkung kochenden Wassers zu

erwähnen, die einer Blutspur sofort die Löslichkeit benimmt, aber auch

dieselbe auf der Unterlage mehr fixirt, so dass sie weiteren Insulten

gegenüber resistenter wird, als einfach eingetrocknetes Blut, welches

bekanntlich in diesem Zustande eine spröde, leicht zerreibliche

Masse bildet, welche durch Reiben und ähnliche Einwirkungen leicht

von der Unterlage weggebracht werden kann. Interessant ist ein von

+Liman+ (Virchow’s Archiv. 1886, pag. 395) mitgetheilter Fall, wo die

Unlöslichkeit der an einem Sacke befindlichen Flecke durch heisses

Bügeln veranlasst worden war. Aus Anlass dieser Beobachtung von

+Katayama+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIX) angestellte

Untersuchungen ergaben, dass durch eine Stunde auf 120° erhitztes Blut

sich in Wasser und Boraxlösung nicht mehr löst, auf 140° erhitztes

auch nicht mehr in Cyankaliumlösung, dagegen noch am besten in

Natronlauge und in Eisessig, und wie +Kratter+ („Ueber den Werth des

Hämatoporphyrinspectrums.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892,

IV, 62), sowie +Hammerl+ (Ibid. pag. 44) fanden, in concentrirter

Salzsäure, besonders aber, selbst nach Erhitzung bis 210°, in

concentrirter Schwefelsäure.

[Sidenote: Alter von Blutspuren. Methämoglobin.]

Was das Alter betrifft, so ist es bekannt, mit welcher Leichtigkeit

frisches Blut im Wasser sich löst und welche Färbekraft demselben

zukommt. Diese Löslichkeit behält eingetrocknetes Blut sehr lange

und kann sie selbst Jahre lang bewahren, wenn von demselben die

zersetzenden Einflüsse von Luft und Licht ferngehalten wurden. Blieb

der Fleck der Luft frei ausgesetzt, so sind es die durch den Sauerstoff

und das Ozon der Luft eingeleiteten langsamen Oxydationsvorgänge,

vielleicht auch die in der Luft, namentlich in jener der Städte,

enthaltenen Säuren (+Sorby+), insbesondere aber der Einfluss des

Lichtes, welche die Löslichkeit der Spur allmälig vermindern und

schliesslich ganz aufheben, indem sich das Hämoglobin anfangs unter

Abscheidung von „Globulin“ zu noch in Wasser löslichem +Methämoglobin+

und schliesslich zu unlöslichem Hämatin verwandelt. Die Schnelligkeit,

mit welcher dies geschieht, hängt theils von der Dicke der betreffenden

Blutspur ab, da die genannten Agentien desto rascher die Zersetzung

erzeugen werden, je dünner und überhaupt je kleiner die betreffende

Blutspur gewesen war, theils von der grösseren oder geringeren

Intensität, mit welcher diese Agentien auf die Blutspur einwirken

können. Am schnellsten und unseren Erfahrungen zufolge schon in wenigen

Wochen, ja wenn derselbe klein war, schon in wenigen Tagen, kann ein

Blutfleck unlöslich werden, wenn er dem directen Sonnenlicht ausgesetzt

blieb, während unter anderen Umständen doch meistens lange Zeit hierzu

erforderlich ist.

Sowohl die durch Coagulation, als die durch Luft- und Lichteinwirkung

entstandenen Zersetzungen des Hämoglobins machen sich schon durch

Veränderung der ursprünglichen Farbe der Blutspur kenntlich.

Diese in verschiedenen Nuancen rothe und namentlich auf lichtem

Untergrunde deutlich hervortretende Farbe wird durch Coagulation

des Blutroths sofort missfärbig und bleibt es fortan. Durch die

Einwirkung von Licht und Luft erhält jede Blutspur sehr bald einen

Stich in’s Braunrothe, wird später immer mehr braun, dann graubraun

und schliesslich vollkommen grau. Auch diese Farbenveränderungen

erfolgen bei Einwirkung directen Sonnenlichtes ungleich rascher,

und man kann dies in sehr instructiver Weise demonstriren, wenn

man ein Stück in Blut getauchte Leinwand trocknet und nun in der

Sonne liegen lässt. Man findet dann nach verhältnissmässig kurzer

Zeit die der Sonne zugekehrte Seite der Blutspur grau, während die

entgegengesetzte die ursprüngliche Blutfarbe noch fast unverändert

zeigt. Bei Bestimmungen des +Alters+ von Blutspuren ist es daher

angezeigt, nicht blos den Grad der Löslichkeit und die Farbe

derselben, sondern auch alle Momente zu erwägen, welche diese

Veränderungen zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen. In

den meisten Fällen werden trotzdem solche Altersbestimmungen nur

approximativ ausfallen können.

[Sidenote: Spectrum des Oxyhämoglobins und reducirten Hämoglobins.]

Die Untersuchung der aus einer verdächtigen Spur erhaltenen wässerigen

Lösung geschieht mit dem +Spectralapparat+ und hat den Zweck, die dem

Hämoglobin zukommenden charakteristischen Absorptionserscheinungen zu

constatiren. Seitdem +Hoppe+-+Seyler+[297] zuerst darauf aufmerksam

machte, dass der Blutfarbstoff in eigenthümlicher Weise gewisse

Strahlen des Spectrums absorbire, besitzen wir in der Spectralanalyse

ein ausgezeichnetes und durch zahllose Beobachtungen bewährtes Mittel

zur Erkennung von Blutspuren in forensischen Fällen.

Diese Absorptionserscheinungen bestehen bekanntlich darin, dass, wenn

man Blut entsprechend mit Wasser verdünnt und die Lösung zwischen den

Spalt eines Spectralapparates und eine Lichtquelle bringt, das violette

Ende des normalen Spectrums wie ausgelöscht erscheint und zwei dunkle

Absorptionsbänder in Gelb und an der Uebergangsstelle von Gelb in Grün

zu bemerken sind, von denen das eine schmälere in Gelb unmittelbar

neben der Stelle, wo im Sonnenspectrum die +Fraunhofer+’sche Linie

_D_ sich befindet und zwischen dieser und dem violetten Ende des

Spectrums liegt, während das andere, fast noch einmal so breite, aber

weniger scharf begrenzte und weniger dunkle an der Uebergangsstelle

zwischen Gelb in Grün nahe bei der +Fraunhofer+’schen Linie _E_ sich

befindet (Fig. 74, _1_). Dieses Spectrum ist das des sauerstoffhältigen

Hämoglobins oder des +Oxyhämoglobins+.

Diese Absorptionserscheinung ist noch bei starker Verdünnung der Lösung

zu bemerken, so zwar, dass ein geübtes Auge die Absorptionsstreifen

noch unterscheiden kann, wenn die Lösung makroskopisch kaum mehr

gefärbt erscheint. Wird die Verdünnung weiter fortgesetzt, so

verschwindet zuerst der Streif im Grün und zuletzt erst der bei der

Linie _D_.

Entzieht man der Lösung den Sauerstoff durch Hinzuthun reducirender

Substanzen, wozu gewöhnlich Schwefelammonium benützt wird, so ändert

sich das Spectrum, indem die Streifen des Sauerstoff-Hämoglobins

gewissermassen zusammenfliessen und schliesslich nur ein einziges

breites Absorptionsband zurückbleibt, welches den grössten Theil des

Raumes zwischen den +Fraunhofer+’schen Linien _D_ und _E_ ausfüllt

und ziemlich scharf von den übrigen Theilen des Spectrums sich

abgrenzt (Fig. 74, _2_). Es ist dies das Spectrum des sauerstofffreien

Blutroths, des +reducirten Hämoglobins+, welches sofort in das des

Oxyhämoglobins übergeht, wenn man die Lösung mit Luft schüttelt und so

dem Sauerstoff wieder Zutritt verschafft.

Dieses spectrale Verhalten des Hämoglobins ist im hohen Grade

charakteristisch und genügt für sich allein vollkommen, um einen aus

einer verdächtigen Spur erhaltenen Farbstoff als Blut zu bezeichnen.

Andere Farbstoffe zeigen entweder keine Absorptionsbänder oder

solche, die sich wesentlich von denen des Blutroths unterscheiden.

Nur eine ammoniakalische Carminlösung zeigt in starker Verdünnung

Absorptionserscheinungen, die jenen des sauerstoffhältigen Hämoglobins

gleichen, welche jedoch bei Zusatz von Schwefelammonium sich nicht

verändern, ausserdem bei Zusatz von Essigsäure sich erhalten, während,

wenn man zu einer Blutlösung diese hinzugibt, die Absorptionsstreifen

sofort verschwinden.

[Illustration: Fig. 74.

_1._ Spectrum des Oxyhämoglobins; _2._ Spectrum des reducirten

Hämoglobins.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 49 / 132 段