unbedeutende Hautwunden. Derartige geringfügige äussere Befunde ergeben
sich insbesondere dann, wenn der Körper auf eine ebene Fläche auffiel.
Doch sind offene Fracturen nichts Seltenes und wir haben besonders am
Kopfe bei einer Geisteskranken, die aus dem Fenster gesprungen und
gerade auf den Kopf gefallen war, ein vollständiges Auseinanderplatzen
desselben in zwei fast symmetrische Hälften gesehen. Leichter können
sich äussere Zusammenhangstrennungen entwickeln, wenn der Körper
während des Fallens an vorspringende harte Gegenstände auffiel oder auf
Steine oder ähnliche Dinge aufschlug.
Die Hauptbefunde ergeben sich bei der inneren Untersuchung und können
bestehen in mehr weniger ausgebreiteten Fracturen oder Fissuren des
Schädels, in Brüchen der Rippen, der Wirbelsäule und des Beckens,
namentlich aber in Rupturen innerer Weichtheile in verschiedensten
Combinationen.
Es ist selbstverständlich, dass sowohl die äusseren als die inneren
Befunde die gleichen sein können, ob nun der betreffende Sturz durch
Zufall oder in der Absicht, einen Selbstmord zu begehen, erfolgte, oder
durch fremde Hand veranlasst wurde, dass daher die Obduction für sich
allein nur selten im Stande ist, die Ursache des Sturzes nach einer
dieser Richtungen aufzuklären[287], und nur von den sonstigen Umständen
des Falles eine Aufklärung erwartet werden kann.
[Sidenote: Zufälliges Verunglücken und Mord durch Herabstürzen.]
Zufälliges Verunglücken durch Sturz ist namentlich in grossen Städten
häufig. In Wien kamen im Jahre 1873 83, im Jahre 1874 52 und 1875
70 solche Fälle vor. Sie betrafen vorzugsweise Arbeiter, die bei
Ausübung ihres Gewerbes von Dächern, Gerüsten etc., dann Dienstmägde,
die beim Fensterputzen, und Kinder, die von Fenstern, Stiegenhäusern
u. dergl. herabstürzten, seltener Individuen, die in unverwahrte
Keller etc. hineingefallen waren.
Absichtliche Tödtung Anderer durch Herabstürzen kommt noch am
häufigsten bei Neugeborenen vor und wir werden auf diesen Gegenstand
bei der Besprechung der Sturzgeburt zurückkommen. Bei älteren Kindern
oder gar bei Erwachsenen ist dieselbe selten.
In einem unserer Fälle hatte ein Vater in einem, einem
Blatternausbruch vorangegangenen Delirium sein 4jähriges Kind aus
dem dritten Stock auf die Strasse geworfen und dadurch getödtet.
Aeusserlich fanden sich blos einige Hautaufschürfungen an der linken
Wange, am Gesässe und am Rücken, innerlich ausgebreitete Suffusion
der Kopfhaut und eine sagittale Fissur der Hinterhauptschuppe,
Suffusionen der Hirnhäute, seichte Einrisse in beiden Lungen.
Wir hatten ferner einen Fall zu begutachten, in dem ein Weib
beschuldigt wurde, ihren Mann an einem regnerischen Herbstabend von
einem, längs eines 40 Schuh tiefen Abgrundes sich hinziehenden,
unverwahrten und nur wenige Schuh breiten Bergpfade herabgestossen
und dadurch getödtet zu haben. Der Mann war in einen Bach gefallen,
hatte den Schädel zersplittert und bot zugleich Zeichen des
Ertrinkungstodes. Der Fall war durch seine Umstände (nachgewiesener
Ehebruch der Frau, Drohungen gegen ihren Mann etc.) im hohen Grade
verdächtig; wir mussten jedoch erklären, dass vom ärztlichen
Standpunkte, namentlich nur aus dem Sectionsbefunde, sich unmöglich
entscheiden lasse, ob der Betreffende, wie die Frau angab, in
der Dunkelheit und bei dem durch Regen schlüpfrigen Boden nur
zufällig verunglückt oder von seinem Weibe absichtlich in die Tiefe
heruntergestossen worden sei.
Bekannt ist der in Bozen zur Hauptverhandlung gelangte Fall
+Tourville+, in welchem die Anklage erhoben wurde, dass T. seine
Frau von der Stilfserjochstrasse in einen Abgrund gestürzt,
beziehungsweise sie zuerst betäubt und dann zum Abgrund hingeschleift
habe, während er selbst angab, dass seine Frau an der betreffenden
Stelle einen Selbstmord begangen habe. Auch in diesem Falle waren es
weniger die anatomischen Befunde an der Leiche, als die sonstigen
Umstände des Falles, welche Verdacht erwecken mussten, dass kein
Selbstmord vorliege. Sie bestanden unter Anderem darin, dass die
Strasse an der betreffenden Stelle keineswegs senkrecht abfiel,
sondern in eine allerdings stark geneigte, jedoch mit Steinen,
Baumstrünken und ähnlichen Hindernissen besetzte Lehne überging,
die erst in ziemlicher Entfernung in einen Absturz endete, so dass
erstens die Stelle nicht wohl geeignet war zur Unternehmung eines
Selbstmordes und dass sie auch die Angabe des Angeklagten, dass die
Frau, nachdem sie von der kaum ein Meter über den Anfang der Lehne
erhabenen Strasse herabgesprungen, eine weite Strecke heruntergerollt
sei, nicht glaublich erscheinen liess; ferner in dem Umstande, dass
schon in der nächsten Nähe der doch so niedrigen Strasse bereits
Blutspuren bemerkt wurden, die in einer Linie sich bis zum Abgrund
verfolgen liessen, und dass endlich zwischen dem Abgrund und dem
Fusse der Lehne ein Streifen constatirt wurde, der zufolge seiner
Breite und Gleichmässigkeit sich so verhielt, wie wenn er durch das
Schleifen einer Person über den betreffenden Grasfleck erzeugt worden
wäre.
Ungleich schwieriger war die Beurtheilung in dem von +Kratter+
(Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 31) begutachteten Falle eines
Touristen, dessen Leiche in einem Alpenthale unter einer 60 Meter
hohen Felswand gefunden wurde und wo zu entscheiden war, ob Denatus
zufällig abgestürzt und dann ausgeraubt oder früher umgebracht und
dann herabgestürzt worden war, da die Leiche erst nach mehreren
Wochen in hochgradig faulem Zustande zur Untersuchung kam und nur der
Kopf, nicht aber auch die übrigen Körperhöhlen eröffnet worden waren.
Am 1. Mai 1892 secirten wir einen Arbeiter, der von einem Glasdache
herabgestürzt und sofort todt geblieben war. Er hatte mit einem
Zweiten Nieten an der Eisenconstruction einzuschlagen und Letzterer
gab an, dass er fehlgeschlagen und zufällig seinen Kameraden mit dem
Hammer auf die Brust getroffen habe, worauf dieser das Gleichgewicht
verlor und herabstürzte. Es bestand aber der Verdacht, dass die Zwei
am Dach in Streit gekommen waren und dabei der Sturz erfolgt sei.
Positives konnte jedoch nicht herausgebracht werden.
[Sidenote: Selbstmord durch Sichüberfahrenlassen.]
Analoge Verletzungen wie beim Sturz von einer Höhe werden auch durch
+Ueberfahrenwerden+ erzeugt, eine Todesart, die nicht blos als
zufällige häufig vorkommt, sondern in neuerer Zeit auch zum Behufe des
Selbstmordes gar nicht selten gewählt wird. Fast ausnahmslos sind es
Eisenbahntrains, von denen sich die Selbstmörder überfahren lassen.
Die Verletzungen sind in der Regel colossal und lassen schon dadurch
auf ihre Provenienz schliessen. Abtrennungen ganzer Körpertheile, auch
des Kopfes, sind etwas sehr Gewöhnliches und lassen sich durch die
Scheerenwirkung der Schiene einerseits und der Radkante anderseits
erklären.
[Sidenote: Ueberfahren durch Trains.]
Zu bemerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die an einer solchen
Leiche gefunden werden, von den Rädern des Trains herrühren müssen,
sondern dass auch die sogenannten Bahnräumer solche bewirken können,
theils durch directe Beschädigung des Körpers, theils, indem sie
denselben von der Bahn wegschleudern. Von verlässlicher Seite wird
uns ein Fall mitgetheilt, in welchem sich bei einem offenbar im
trunkenen Zustand von einem Zuge überfahrenen Mann ausser vielfachen
Quetschungen und Zerreissungen auch eine Wunde am Halse befand, die
ganz das Aussehen einer Stichwunde und eine beträchtliche Tiefe
hatte, ohne jedoch wichtige Theile zu verletzen und wo sich mit
grösster Wahrscheinlichkeit herausstellte, dass die Wunde durch
einen der „Bahnräumer“, die aus steifen harten Besen bestanden,
respective durch ein Reis dieses Besens erzeugt worden war.
Uebrigens können, wie wir wiederholt bei von Trains Ueberfahrenen
sahen, stichwundenähnliche Verletzungen sowohl der Haut, als innerer
Organe durch Knochensplitter, insbesondere durch die eingedrungenen
und wieder zurückgegangenen Bruchenden von Rippen, sich bilden.
In einem 1878 von uns obducirten Falle war eines Morgens ein
Bahnwächter innerhalb eines der Wiener Bahnhöfe bewusstlos neben
den Schienen gefunden worden, mit einer Impression in der rechten
Hinterhauptgegend, und starb nach drei Tagen. Die Obduction
ergab eine 2 Cm. breite, vollkommen kreisrunde Lochfractur der
Hinterhauptschuppe, die auf ein, eine kugelige und kleine Oberfläche
besitzendes Werkzeug schliessen liess. Zufolge den Erhebungen hatte
sich der Betreffende in der Nähe der Schienen niedergelegt, um
den ankommenden Zug zu hören, war aber von diesem überrascht und
von dem abgerundeten und verhältnissmässig dünnen Ende einer der
Kolbenstangen am Kopfe getroffen worden.
Auf die Möglichkeit, dass anderweitig getödtete Individuen auf
die Schienen gelegt werden können, damit ein Selbstmord oder ein
zufälliges Verunglücken vorgetäuscht werde, haben wir bereits oben
aufmerksam gemacht.[288]
[Sidenote: Selbstmord durch Hiebwunden.]
Von anderen selteneren Selbstmordsformen wollen wir nur den Selbstmord
durch +Hiebwunden+ erwähnen. Eine solche Selbstmordart gehört
jedenfalls zu den ganz ungewöhnlichen, ist aber wiederholt beobachtet
worden.
+Casper+-+Liman+ (l. c. II, pag. 262) citiren drei solche Fälle,
ebenso berichtet +Schauenstein+ von einem Lohnbedienten, welcher
sich mit einem Beile 17 Hiebe an der Stirne und am Schädeldache
beigebracht, von welchen einige den Knochen durchdrangen und den
Tod durch Meningitis veranlassten. Ein anderer Fall dieser Art
findet sich im Bericht des k. k. allgemeinen Krankenhauses in
Wien vom Jahre 1871, pag. 79. Ein 32jähriger Tischler hieb sich
in selbstmörderischer Absicht mit einem Hammer auf die rechte
Schläfegegend. Es fand sich eine thalergrosse, den Knochen nicht
blosslegende Quetschwunde. Der Mann war bewusstlos, beide untere
Extremitäten gefühllos, blass, paretisch. Den nächsten Tag Wiederkehr
des Bewusstseins. Nach zwei Monaten vollständige Genesung.
Wir selbst haben eine alte Frau obducirt, die sich zuerst einen
Stich in die Leber versetzt hatte und als der Tod nicht eintrat,
ein Küchenbeil ergriff und theils mit der Schneide, theils mit dem
Rücken desselben so lange gegen die Stirne und den Scheitel (!)
hieb, bis sie bewusstlos zusammensank. Als sie in’s Spital gebracht
wurde, war das Bewusstsein wiedergekehrt, es fanden sich theils
lineare Trennungen der Kopfhaut, theils Quetschungen derselben, es
kam zur Verjauchung und necrotischer Abstossung grosser Partien
der Kopfhaut und der Tod erfolgte nach mehreren Tagen an Pyämie.
Bei der Section konnte nachgewiesen werden, dass einzelne der
mit der Schneide geführten Hiebe die äussere Knochentafel des
Schädeldaches durchtrennt hatten. Ferner sahen wir einen Mann, der im
geistesgestörten Zustand sein Kind mit der Hacke erschlagen, seine
Geliebte schwer verwundet und hierauf sich selbst mit dem Rücken
der Hacke vier Contusionen an der Stirne beigebracht hatte. Ueber
eine Combination von Selbstmord durch Erhängen und Hiebwunden mit
einer Axt bei einem Typhuskranken hat +Haumeder+ (Wiener med.
Wochenschr. 1882, Nr. 18) berichtet.
+Frank+ (Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 15-17)hat die in der
Literatur enthaltenen derartigen Fälle gesammelt und einen neuen in
unserem Institute obducirten Fall mitgetheilt und abgebildet, der
eine alte Frau betraf, die sich mit der Schneide einer Hacke eine
grosse Zahl zum Theile in den Schädel eindringender, parallel von
vorn nach hinten verlaufender, dicht beisammen liegender Hiebe mitten
in der hinteren Stirngegend und ausserdem seichte Schnittwunden an
der Innenfläche beider Oberarme und in beiden Kniekehlen beigebracht
hatte. Einen ähnlichen Fall hat +Blumenstok+ (Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. 1888, L, pag. 81) mitgetheilt und +Cissel+ (Wiener
klin. Wochenschr. 1892, Nr. 16) einen anderen, wo sich ein alter
schwachsinniger Mann fünf Nägel in den Kopf eingeschlagen hatte,
ohne dass auffällige Functionsstörungen eintraten. -- In einem von
+Kornfeld+ (Friedreich’s Bl. 1891) begutachteten Falle war die Frage
zu beantworten, ob der Nagel, welcher in den Scheitel bis in den
Sinus eingedrungen war und den Tod veranlasst hatte, von dem Manne
selbst eingetrieben wurde oder durch einen Schlag mit einer Latte, in
welcher er gesteckt haben konnte. Wahrscheinlich lag Selbstmord vor,
da der Mann Tags zuvor Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatte.
Fälle dieser Art könnten, wenn sie nicht durch die Umstände klargelegt
sind, die grössten Täuschungen veranlassen. In der Regel betreffen
sie jedoch entweder Geisteskranke oder Individuen, denen, wie eben
Geisteskranken oder Gefangenen, andere bequemere Mittel zum Selbstmorde
nicht zu Gebote stehen, doch sind thatsächlich solche Vorgänge auch von
Personen unternommen worden, denen die Möglichkeit, sich durch andere
und bequemere Methoden umzubringen, nicht benommen war.
Untersuchung von Blutspuren.
Blutspuren oder Flecke, die den Verdacht erregen, dass sie von Blut
herrühren, können sich finden entweder beim Localaugenschein oder an
Individuen, beziehungsweise ihnen gehörigen Gegenständen, insbesondere
Waffen, die im Verdachte stehen, oder eben solcher Befunde wegen in den
Verdacht kommen, die That begangen zu haben.
[Sidenote: Befund von Blutspuren.]
Das Verhalten der Blutspuren am Orte, wo eine vermeintlich
verbrecherische That begangen wurde, kann mitunter die wichtigsten
Aufklärungen geben über verschiedene, für die gerichtliche Untersuchung
bedeutungsvolle Umstände, und es ist daher jedesmal darauf ein
besonderes Augenmerk zu richten. Es ist sowohl das Verhalten der
Blutspuren an der Leiche selbst, als in der Umgebung zu beachten.
Wir haben bereits bei der Besprechung des Selbstmordes durch
Halsabschneiden darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig das
Vertheiltsein der Blutspuren an der Leiche eines mit durchschnittenem
Halse gefundenen Individuums für die Entscheidung der Frage sein
kann, ob ein Selbstmord vorliegt oder ein Mord begangen wurde. Diese
Verhältnisse sind sofort zu erheben, da es begreiflich ist, dass ihre
Erhebung selten mehr einen Werth hat, wenn bereits mit der Leiche
herummanipulirt worden war. Es ist ausser auf die Vertheilung des aus
der Wunde herausgeflossenen Blutes und auf das Verhalten der Hände der
Leiche auch darauf zu achten, ob sich nicht Spuren fremder blutiger
Hände an der Leiche finden.
[Sidenote: Blutspritzer.]
Hochinteressant in dieser Beziehung ist der von +Taylor+ (l. c. I,
522) erwähnte Fall, wo auf dem Rücken der +linken+ Hand eines mit
durchschnittenem Halse todt gefundenen Individuums der Abdruck einer
blutigen, ebenfalls +linken+ Hand constatirt und dadurch der Mord
ausser Zweifel gestellt wurde. In einem von uns begutachteten Falle
(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 89) ergaben sich an
der Leiche eines erwürgten Mannes zahlreiche, blutig aufgekratzte
Stellen in der Kehlkopfgegend, und am Hemde, mit welchem die Leiche
allein bekleidet war, an beiden Oberarmen Blutspuren, die offenbar
Abdrücke blutiger Hände darstellten, so dass kein Zweifel bestehen
konnte, dass der Thäter mit seinen noch blutigen Händen den Erwürgten
an den Oberarmen gefasst hatte, um gewisse Lageveränderungen
vorzunehmen.
Blutspuren an anderen Stellen der Localität als an der, wo die Leiche
lag, können Aufklärung darüber geben, wo die tödtliche oder zuerst
eine andere Wunde gesetzt, respective das Individuum überfallen wurde,
noch mehr, wenn von dieser Blutspur weitere Spuren bis zur Leiche sich
verfolgen lassen, und es wäre dann weiter zu erwägen, ob von dieser
Stelle der Verletzte noch selbst an den Ort, wo seine Leiche gefunden
wurde, gelangen konnte oder hingebracht wurde. Der oben erwähnte Fall
der angeblich von der Stilfserjochstrasse herabgestürzten Frau gibt ein
solches Beispiel.
Wie wichtige Aufschlüsse in dieser Beziehung das Auffinden von
Blutspuren bieten kann, zeigt ein von +Taylor+ (l. c. I, 521)
mitgetheilter Fall. Ein Weib wurde am Fusse einer Kellerstiege todt
aufgefunden und die Section ergab, dass sie thatsächlich durch den
Sturz an einer Fractur des Schädels und der Wirbelsäule gestorben
war. Es fanden sich jedoch bei der Localbesichtigung an der obersten
Stufe der Treppe in einer Höhe von 4-5 Fuss über dieser frische
Blutspuren an der Ziegelwand, die zufolge ihrer Beschaffenheit
offenbar von einer spritzenden Arterie herrührten. Die Leiche zeigte
aber thatsächlich eine Wunde in der rechten Schläfegegend, welche
die rechte Schläfearterie durchtrennt hatte. Es lag sonach nahe, zu
erklären, dass das Weib diese Wunde oben auf der Stiege, während sie
in der Nähe der betreffenden Wand stand, erhielt und dann erst in den
Keller herabgestossen wurde, und diese Annahme wurde auch durch die
weiteren Erhebungen bestätigt.
Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass die Blutspuren, die durch
eine gegen eine Fläche schief spritzende Arterie an ersterer erzeugt
werden, die Gestalt von in eine Spitze ausgezogenen Tropfen besitzen,
deren dickeres abgerundetes Ende der Stelle entspricht, wo zuerst
der ausspritzende Blutstropfen die Wand getroffen hatte, während die
spitz auslaufende Fortsetzung dem bekannten Beharrungsbestreben des
in Bewegung begriffenen Tropfens seine Entstehung verdankt, wobei die
ganze Figur der Spur desto mehr in die Länge gezogen scheint, mit je
grösserer Kraft der betreffende Tropfen gegen die Fläche angetrieben
worden war. Die Beachtung dieses Verhaltens, zusammengehalten mit der
Lage und dem Caliber der verletzt gefundenen Arterie, kann mitunter
recht wichtige Schlüsse ergeben über die Stellung, die die betreffende
Person in dem Momente eingenommen hatte, als sie jene Verletzung
erhielt.
[Sidenote: Abdrücke blutiger Hände und Füsse.]
Wie wichtig das Auffinden blutiger Fussspuren oder von Abdrücken
blutiger Hände am Orte der That werden kann, liegt auf der Hand.
In einem von +Taylor+ (l. c. 517) mitgetheilten Falle fanden sich
am Fussboden des Zimmers, in welchem eine offenbar ermordete Person
lag, drei Spuren eines nackten blutigen Fusses, die ihrer Schmalheit
wegen sofort den Verdacht erweckten, dass sie von einem weiblichen
Fuss herrührten. Die eigenen Füsse der Ermordeten waren viel grösser
und nicht blutig, konnten daher diese Spuren nicht erzeugt haben. Im
Hause befanden sich nur noch zwei Personen, auf welche der Verdacht,
die That begangen zu haben, fallen konnte, ein Mann und ein Weib. Die
Füsse der Letzteren stimmten mit der Grösse der gefundenen Blutspuren
überein, und als mit Rindsblut Versuche angestellt wurden, ergab
sich, dass die so erzeugten Spuren sich in überraschender Weise
gleich verhielten, wie jene, die im Zimmer der Ermordeten entdeckt
worden waren. Dieser Befund war eines von den zahlreichen anderen
Momenten, durch welches dieses Weib der That überführt wurde.
An gleicher Stelle wird von +Taylor+ ein Fall mitgetheilt, in welchem
sich von dem Hause, in welchem der Ermordete lag, Spuren blutiger
Hände entlang des Hauses bis zu einem nach rückwärts gelegenen
Wohnraume verfolgen liessen und so zur Entdeckung des Mörders
führten, der, indem er in der Finsterniss der Nacht in seine Wohnung
zurücktappte, jene Spuren hinterlassen hatte.
[Sidenote: Bedeutung von Blutspuren.]
Bei der Verwerthung solcher Spuren ist natürlich niemals zu
übersehen, dass sie erst nachträglich durch zur Leiche hinzugekommene
Personen erzeugt worden sein konnten, und nur wenn diese Möglichkeit
sicher auszuschliessen ist, erhalten die gefundenen Spuren die
betreffende Bedeutung. Als warnendes Beispiel in dieser Beziehung
wird von +Bayard+ (Ann. d’hyg. publ. 1847, 2, 219) ein Fall
erzählt, in welchem durch den zuerst herbeigerufenen Arzt (!), der
in das Blut getreten war, Blutspuren von dem Zimmer, in welchem
die Leiche lag, in ein Nachbarzimmer vertragen wurden, und dadurch
nachträglich der Bewohner des letzteren in Verdacht gerieth, die
That begangen zu haben. Uns kam ein Fall vor, in welchem es wichtig
gewesen wäre, zu constatiren, ob der eines Raubmordes Verdächtige
im Blut herumgetreten sei, wo aber, wenn der Nachweis von Blut an
den Stiefeln des Betreffenden gelangen wäre, dieser Befund deshalb
keine Beweiskraft gehabt hätte, weil man den Mann wenige Stunden
nach der That an den Thatort geführt und mit der Leiche confrontirt
hatte, wobei erst derselbe in das Blut hineingetreten sein konnte.
In der That wurden auch 15 offenbar gespritzte Blutflecken, die sich
an der Vorderseite des Oberrockes des Angeklagten fanden, von dem
Vertheidiger daraus erklärt, dass erst bei jener Confrontirung durch
das Eintreten des Mannes selbst oder Anderer in das noch feuchte Blut
sein Rock damit bespritzt worden sei.
Auch die Möglichkeit, dass die gefundenen Blutspuren vom Verstorbenen
selbst erzeugt worden sein konnten, ist nicht aus dem Auge zu lassen.
Auch in dieser Beziehung finden wir im +Taylor+’schen Buche eine
interessante Angabe, betreffend einen Mann, der erhängt gefunden
wurde, ausserdem aber eine blutende Wunde am Halse zeigte. Es fand
sich eine grosse Blutspur in einem anderen Raume und in einer
geöffneten Lade mit Blut befleckte Stricke, woraus, sowie aus den
übrigen Umständen des Falles sich herausstellte, dass der Betreffende
zuerst versucht hatte, sich den Hals abzuschneiden, und als dies
missglückte, mit seinen blutigen Händen einen Strick aus jener Lade
holte und damit sich erhing.
[Sidenote: Conservirung dieser und anderer Spuren.]
Bei der Bedeutung, die dem Auffinden derartiger Spuren, insbesondere
Fussspuren, für die Eruirung des Thäters zukommt, ist es angezeigt,
dafür zu sorgen, dass eine Vergleichung dieser Objecte noch
nachträglich ermöglicht werde. Lässt sich die Spur nicht als solche
aufbewahren, so ist ihre genaue Aufnahme zu veranlassen, wozu sich
am besten die von +Caussé+ (Annal. d’hygiène, pag. 2, Sér. I, 175)
angegebene Methode des „Netzzeichnens“ eignet, welche darin besteht,
dass man die Spur mit einem Rechteck gerader Linien umzeichnet,
die Seiten des Rechteckes in möglichst kleine gleiche Theile
theilt und die Theilungspunkte mit den gegenüberliegenden durch
gerade Linien verbindet. Die Spur erscheint dann mit einem Netz
von Linien bedeckt und kann, wenn man sich ein gleiches und ebenso
eingetheiltes Rechteck auf das Papier zeichnet, auf dieses auch von
einem Nichtzeichner mit Leichtigkeit übertragen werden.[289] Auf
die Bedeutung von Blutspuren bei gewissen Nothzuchtsfällen haben wir
bereits in den betreffenden Capiteln hingewiesen und auf jene für
die Diagnose einer stattgehabten Entbindung werden wir noch bei der
Behandlung des Kindesmordes zurückkommen.
[Sidenote: Blutspuren an der That verdächtigen Personen. Fussabdrücke.]