Zu den häufigsten Arten des Selbstmordes gehört der durch

+Erschiessen+. In der überwiegendsten Zahl der Fälle sind es kurze

Schusswaffen, welche zu diesem Zwecke benützt werden, Pistolen und

der gegenwärtig so beliebte Revolver. Lange Gewehre, wie Jagd- und

Soldatengewehre, kommen seltener zur Anwendung, weil sie weniger

verbreitet und unbequemer zu handhaben sind, weshalb, wenn solche

dennoch benützt werden und der Arm nicht ausreicht, um das Abdrücken zu

bewirken, manchmal Vorrichtungen getroffen werden, die das Abdrücken

ermöglichen sollen. Mitunter werden so eigenthümliche Schiesswerkzeuge

gewählt, dass schon dadurch der Selbstmord ausser Zweifel gesetzt wird.

So haben wir zweimal Selbstmörder obducirt, die sich mit einer aus

einem hohlen grossen Schlüssel roh hergestellten Pistole erschossen

hatten. In einem anderen Falle hatte ein Schlosser einen röhrenförmigen

Maschinenbestandtheil, in welchen er ein Zündloch eingebohrt hatte,

geladen, in einem Schraubstock eingezwängt und gegen sich abgefeuert,

und in einem dritten hatte eine Kinderkanone dazu herhalten müssen.

Manchmal wieder ist das Projectil von solcher Art, dass zunächst

an Selbstmord gedacht werden muss. So haben wir wiederholt bei

der Obduction erschossener Selbstmörder Steinchen, in einem Falle

ausser einem Stück gehackten Bleies Sand, und in einem weiteren ein

messingenes Quentchengewicht im Wundcanal gefunden. Ein origineller

Befund ergab sich bei einem von uns obducirten Schlosser, der sich

mit einem Revolver erschossen hatte. Es fand sich nämlich über der

Herzgegend ein mit einer mit Flanell gepolsterten Pelotte versehenes

Metallrohr, das mittelst eines um den Thorax verlaufenden Riemens

befestigt war. Durch dieses Rohr, welches er sich selbst verfertigt

hatte und welches ihm offenbar die Herzgegend markiren sollte, hatte

der Selbstmörder den Schuss abgefeuert, der auch das Herz durchbohrte,

aber ihn nicht sofort tödtete, worauf sich der Mann noch einen zweiten

Schuss in die rechte Schläfe beibrachte.

[Sidenote: Blinder Schuss.]

Auch jene seltenen tödtlichen Schussverletzungen +ohne

Zusammenhangstrennung+ der äusseren Haut können wohl nur bei

Selbstmördern vorkommen, die vielleicht in der Aufregung vergessen

hatten, mit einem Projectil zu laden. Hierher gehört der in Wien

vorgekommene und im Physikatsbericht vom Jahre 1871, pag. 123,

erwähnte Fall, wo bei einem 40jährigen Manne, der sich durch einen

Pistolenschuss das Leben genommen hatte, in der Gegend der linken

Brustwarze eine handtellergrosse, schwarzbraune, trockene Hautstelle

ohne Trennung des Zusammenhanges sich vorfand. Die hinter dieser

Stelle gelegene Schicht der Brustwand war suffundirt und gequetscht,

die Rippenknorpel gebrochen. Im Herzbeutel 1½ Pfund Blut, das

Herz contrahirt, auf seiner Vorderseite in der Mitte des Sinus

longitudinalis zwei etwa erbsengrosse Risse des Perikardiums, welche

in die Höhlen beider Ventrikel führten.

In einem uns vorgekommenen Falle, wo leider die Section nicht gemacht

werden durfte, fand sich bei dem betreffenden Selbstmörder, der sich

mit einer Doppelpistole erschossen hatte, eine grosse Schussöffnung

unter der linken Brustwarze und nach aussen und unten von dieser eine

handflächengrosse geschwärzte, vertrocknete Stelle mit eingesprengten

Pulverkörnern, die offenbar von einem blinden Schuss herrührte.

[Sidenote: „Wasserschüsse.“]

Um über die sogenannten +Wasserschüsse+, von denen bei

Selbstmördern häufig die Rede ist, in’s Klare zu kommen, haben wir

Versuche angestellt und darüber in der Wiener med. Wochenschr. 1878,

Nr. 6 und 7, berichtet. Diese Versuche haben ergeben, dass, wenn ein

wasserdichter, z. B. ein gefetteter Pfropf auf das Pulver aufgesetzt

wird, allerdings statt eines festen Projectils auch Wasser geladen

und der Schuss abgefeuert werden kann; dass aber die so verbreitete

Ansicht von der besonderen, jener gewöhnlicher Projectile weit

übersteigenden zerstörenden Wirkung geladenen Wassers jedenfalls

eine übertriebene ist, indem auch bei Wasserschüssen, eben weil

sie Nahschüsse sind[283], der Hauptantheil der Verwüstung, die sie

erzeugen, der unmittelbaren Wirkung der Pulvergase zugeschrieben

werden muss. Grossartig aber wäre die Zerstörung, wenn eine

specifisch schwere Flüssigkeit, insbesondere Quecksilber, geladen

würde. Im letzteren Falle würden die Quecksilberkügelchen in den

zertrümmerten Körpertheil die Diagnose des Vorganges gestatten.

Einen Wasserschuss jedoch zu diagnosticiren, ist wohl in der

Regel unmöglich, höchstens könnte, wie dies bei unseren Versuchen

constatirt wurde, die wie gespritzte Anordnung und in frischen Fällen

noch feuchte Beschaffenheit der Pulverschwärzung um den Einschuss

herum einen Anhaltspunkt gewähren. Aus der Verwüstung allein und

aus dem Nichtauffinden eines Projectils auf einen „Wasserschuss“

zu schliessen, ist ganz unzulässig, da, wie unsere Versuche

gezeigt haben, auch durch Pulver- oder Pfropfladung allein analoge

Verwüstungen, z. B. beim Schuss in den Mund, Auseinandersprengungen

des Schädels erzeugt werden können.[284]

Ein Fall, in welchem ein Selbstmörder sich den Mund mit Pulver

ausstopfte und dieses anzündete, wurde von +Casper+ beobachtet

(l. c. II, 300).

[Sidenote: Sitz der Schusswunde bei Selbstmord.]

Die Stelle, gegen welche Selbstmörder den Schuss abfeuern, ist in der

Regel der Kopf oder die Herzgegend. Am Kopfe wird meistens die Stirn-

und noch häufiger die Schläfegegend gewählt. Sehr häufig sind auch die

Schüsse in den Mund, selten die gegen das Unterkinn oder in das Ohr.

+Draper+ (Boston Journ. 6. März 1890) sah sogar einen Schuss in das

rechte Nasenloch. Nur ausnahmsweise wird die Waffe an Körperstellen

angelegt, die unbequem zu erreichen sind. So hat +Maschka+ in einem

Fall, den auch wir zu sehen Gelegenheit hatten, bei einem zweifellosen

Selbstmörder die Eingangsöffnung des Schusses rückwärts am Kopfe in

der Gegend des Lambdanahtwinkels gefunden, und drei Schädeldächer, an

deren zwei sich der Einschuss auf der rechten Scheitelhöhe und beim

dritten am -- Hinterkopf befindet (das letztere stammt von einem Manne,

der sich coram populo in einem Kaffeegarten erschossen hatte), besitzt

unsere Sammlung. Der Fall wurde von +Haberda+ (Vierteljahrschr. f. ger.

Med. 1893, V, pag. 221) beschrieben und abgebildet. Wiederholt fanden

wir den Einschuss in der Magengrube, die bekanntlich von den Laien

auch mit dem Namen Herzgrube bezeichnet wird und einmal in der linken

Axillarlinie in der Höhe des Herzens.

[Sidenote: Pfropf.]

Fast ausnahmslos wird die Schusswaffe unmittelbar an die betreffende

Körperstelle angesetzt, nachdem in der Regel bedeckende

Kleidungsstücke entfernt oder bei Seite geschoben wurden. Die

betreffenden Schussverletzungen tragen daher fast immer jenen

Charakter an sich, den wir für Nahschüsse an einer anderen Stelle

auseinandergesetzt haben. Aus diesem Grunde wird auch, namentlich wenn

ein Vorderlader benützt worden war, ausser dem Projectil in der Regel

der Pfropf oder Reste desselben in dem Schusscanal, beziehungsweise in

der durch den Schuss erzeugten Zertrümmerung gefunden, der seinerseits,

wie wir schon oben bemerkten, wichtige Aufschlüsse geben kann.[285]

Das Auffinden der abgefeuerten Waffe neben der Leiche eines

Erschossenen beweist natürlich für sich allein nicht den Selbstmord, da

dieselbe absichtlich hingelegt worden sein konnte, andererseits ist es

nichts Seltenes, dass die Waffe sich bei der Leiche nicht findet, weil

sie von Denjenigen, die zuerst hinkamen, weggenommen worden ist.

[Sidenote: Schusswaffe in der Hand.]

Von dem Festhalten der Schusswaffe in der Hand des betreffenden

Selbstmörders gilt dasselbe, wie von dem Festhalten des Messers beim

Selbstmord durch Halsabschneiden. Es scheint jedoch, dass dieser Befund

beim Erschiessen häufiger vorkommt, als bei letzterer Selbstmordart.

Selbst das krampfhafte Festhalten der Waffe ist für sich allein nicht

absolut beweisend, da die Erscheinung auch zu Stande gekommen sein

konnte, wenn der Betreffende, während er die Schusswaffe in der Hand

hielt, von einem Anderen einen sofort tödtlichen Schuss erhielt, z. B.

im Duell.

[Sidenote: Pulverschwärzung.]

Die Hände sind jedesmal auf etwa vorhandene Pulverschwärzung zu

untersuchen. Diese kann desto leichter zu Stande kommen, je mehr

Pulver geladen war. Sie rührt theils vom Pulverrauch her, theils

von zurücksprühenden Pulverkörnern, wovon wir uns bei unseren

Schiessversuchen gegen Leichen überzeugt haben. Am meisten entwickelt

sich dieser Befund bei Schüssen aus Pistolen, namentlich kurzen, aber

auch bei grossen Revolvern, während bei kleineren die Schwärzung der

betreffenden Hand entweder nur sehr gering ist oder ganz fehlt. In der

Regel zeigt die rechte Hand die Pulverschwärzung, seltener die linke,

in welchem Falle der Schluss berechtigt ist, dass der Betreffende ein

Linkshänder gewesen. Bereits zweimal sahen wir die Pulverschwärzung

an der linken Hand, während der Schuss die rechte Schläfe betraf, was

vielleicht davon herrührte, dass der Betreffende mit der linken Hand

den Lauf gegen die Schläfe andrückte, während die rechte den Kolben

hielt. Selbstverständlich wäre auch auf andere Schwärzungen, die an den

Händen vorkommen können, Rücksicht zu nehmen.

[Sidenote: Verletzungen an der Hand. Mehrere Schusswunden.]

Ausser der Pulverschwärzung kann man an der Hand, mit welcher ein

Selbstmörder einen Schuss gegen sich abfeuerte, auch Verletzungen

finden, und zwar nicht blos jene meist gröberen Verletzungen, die durch

Zerspringen der betreffenden, häufig überladenen Schusswaffe entstehen

können, sondern häufiger kleine, als Hautaufschürfungen, Risse

u. dergl. sich präsentirende Verletzungen, die meist am Daumen oder

am Zeigefinger der betreffenden Hand ihren Sitz haben und gewöhnlich

als durch den Rückstoss der überladenen Waffe und dann durch das

Anprallen des Bügels oder anderer vorspringender Theile am Schlosse

der Waffe erzeugt, gedeutet werden. Zweifellos können jedoch solche

Verletzungen auch durch Zurückspringen von Knochensplittern gegen die

in unmittelbarer Nähe befindliche Hand entstehen, und es ist uns nicht

blos aufgefallen, dass namentlich nach Schüssen gegen den Kopf, die mit

grossen Zertrümmerungen desselben verbunden waren, solche Verletzungen

vorkamen, sondern wir haben auch in einem Falle ein hanfkorngrosses

Knochenstückchen in der Haut des Daumens eingesprengt gefunden. Auch

kann man, wenn man Schiessversuche gegen Leichen anstellt und die

Waffe unmittelbar anlegt oder aus nächster Nähe abfeuert, fühlen und

sehen, wie kleine, meist aus Pulverkörnchen, aber auch aus Gewebsresten

bestehende Theilchen gegen die Hand zurückprallen, während es bekannt

ist, dass z. B. beim Scheibenschiessen mit Pistolen, Revolvern

u. dergl. von einem Zurücksprühen von Pulver etc. nichts zu bemerken

ist.

Verletzungen an der Hand, eventuell auch anderwärts können bei

einem Selbstmörder auch durch ungeschicktes hastiges Handhaben und

vorzeitiges Losgehen der Waffe zu Stande kommen. Bei einem jungen

Manne, der sich durch einen Schuss in die linke Schläfe umgebracht

hatte, fanden wir die rechte Hohlhand geschwärzt und einen vom

Daumenballen bis zum Capitulum ulnae dringenden geschwärzten Canal, in

dessen blindem Ende eine Spitzkugel von gleicher Beschaffenheit wie

im Schädel stak, ein Befund, der wohl nur auf die obige Weise sich

erklären lässt. Bei einem Anderen ergab sich ausser der Schusswunde in

der rechten Schläfe eine nicht geschwärzte am rechten Darmbeinkamm,

welche in das rechte Hüftgelenk eingedrungen war. Bei diesem Individuum

fanden sich als Spuren eines früheren Selbstmordversuches Narben von

Schnitten an beiden Handgelenken!

[Sidenote: Mehrere Schusswunden.]

Werden mehrere Schussverletzungen an der Leiche gefunden, so kann die

Frage entstehen, ob der Betreffende, da an eine gleichzeitige Zufügung

derselben nicht leicht gedacht werden kann[286], noch im Stande

gewesen sein konnte, sich nach dem ersten Schuss noch einen zweiten

und sogar noch andere beizubringen, eventuell ob er im Stande war, von

Neuem zu laden und zu schiessen.

Es ist in solchen Fällen die Natur der einzelnen Verletzungen zu

erwägen. Finden wir eine darunter, welche sofort das Individuum

ausser Stand setzen musste, noch eine Handlung zu unternehmen, wie

z. B. eine Zerschmetterung des Herzens oder des Kopfes, so ist es

klar, dass diese die letzte gewesen sein musste, die von eigener Hand

hatte zugefügt werden können. Ergibt sich noch eine zweite solche

Wunde oder ein Anhaltspunkt dafür, dass die andere, nicht sofort

tödtliche, erst später zugefügt wurde, dann ist natürlich Selbstmord

auszuschliessen. Da, wie wir oben erwähnten, Pistolenschüsse ungleich

grössere Verwüstungen anrichten als Schüsse aus Revolvern, und aus

diesen rascher und mehrmals hintereinander gefeuert werden kann, so

ist es begreiflich, warum bei ersteren verhältnissmässig seltener

mehrere Schusswunden an +einem+ Selbstmörder gefunden werden, als

bei letzteren und bei diesen desto häufiger, je kleiner das Caliber

des Revolvers gewesen ist und je weniger daher die unmittelbare

Explosionsgewalt des Pulvers, sondern nur das meist kleine Projectil

zur Wirkung gelangte. Dies gilt insbesondere von den Taschenrevolvern

mit ihren winzigen Projectilen, die so enge Schusscanäle erzeugen,

dass der Selbstmörder, selbst nachdem er bereits das Herz getroffen,

nochmals zu feuern vermag. Fig. 73 zeigt die Eingangsöffnungen von

zwei bei einem Selbstmörder gefundenen Revolverschüssen, von denen

der eine durch die linke, der andere durch die rechte Herzkammer

gegangen war, und unlängst kam ein Fall vor, wo an dem Selbstmörder,

einem alten Officier, 6 Schussöffnungen sich fanden. Eine über der

Glabella frontis, welche bis zur äusseren, eine kreisförmige Fissur

zeigenden Tafel des 1 Cm. dicken compacten Schädels führte, der eine

kuchenförmig plattgedrückte Spitzkugel von 7 Mm. Caliber aufsass,

ferner eine zweite am rechten Jochbein, welche, ohne den Schädel zu

eröffnen, in einen quer durch beide Orbiten ziehenden Canal führte, der

beide Nn. optici durchtrennte und am linken Jochbein mit einer grossen

Ausgangsöffnung endete und endlich 3 dicht beisammenstehende Einschüsse

in der Herzgegend, von denen einer die linke Lunge und die zwei anderen

die linke Herzkammer und die Brustaorta durchdrangen. Offenbar waren

die 2 Schüsse in den Kopf die ersten, die Schüsse durch das Herz die

letzten gewesen. Aus dem Gesagten erklärt sich, warum gegenwärtig

ungleich häufiger verunglückte Selbstmordversuche durch Erschiessen

und Heilungen solcher Selbstmörder vorkommen, als dies früher der Fall

war, da sich herausstellt, dass die grösste Mehrzahl dieser Fälle

Verletzungen betrifft, die mit Revolvern zugefügt waren.

Einen Fall, in welchem ein Selbstmörder 4 Schüsse gegen seine Brust

abfeuerte und doch mit dem Leben davon kam, hat +Lorinser+ (Wiener

med. Wochenschr. 1871, XXI, 12) veröffentlicht. Die Schusswaffe

war ein vierläufiger Revolver. Ein Schuss war zwischen der 2. und

3. Rippe links neben dem Brustbein, ein zweiter zwischen der 3.

und 4., der dritte zwischen der 4. und 5. und der vierte zwischen

der 5. und 6. Rippe in den Thorax eingedrungen. Alle Wunden waren

in der Umgebung geschwärzt; unterhalb des linken Schulterblattes

eine blau sugillirte Stelle, darunter eine Kugel zu fühlen.

Pneumothorax, Heilung ohne Extraction der Kugeln. Aehnliche Fälle

hat +Kumar+ (Bericht des Rudolfspitales für 1875 und Wiener med.

Blätter. 1879, Nr. 28 u. s. f.) mitgetheilt. Ueber 7 Fälle geheilter

Schussverletzungen des Thorax berichtet +Nedopil+ (Wiener med.

Wochenschr. 1877, Nr. 18 bis 20). Nur in einem einzigen derselben

war die Waffe eine kleine Pistole, in allen übrigen ein kleiner

Handrevolver.

[Illustration: Fig. 73.

Zwei Revolverschüsse, die beide durch das Herz gegangen waren.

(Selbstmord.) Nat. Gr.]

Auch in einem von +Casper+-+Liman+ (l. c. II, 74) mitgetheilten

Falle, wo bei einem Selbstmörder zwei Schüsse in der Brust und

ein Schuss mitten in der Stirne gefunden wurden, handelte es sich

offenbar um Revolverschüsse, da unter dem linken Schulterblatt zwei

Spitzkugeln extrahirt wurden. (Die Obduction wurde nicht gemacht.)

Dagegen wird an einer anderen Stelle (pag. 297) ein Fall beschrieben,

in welchem ein Mann, der sich einen Pistolenschuss in die Brust

beigebracht hatte, der das Zwerchfell und die Milz durchbohrt hatte,

noch im Stande war, den Rock und den Ueberrock bis an den Hals

zuzuknöpfen und sich hierauf in einen wenige Schritte entfernten

Teich zu stürzen.

Die Möglichkeit, dass Jemand, der sich eine perforirende Schusswunde

am Schädel beigebracht, noch einen weiteren Schuss gegen sich abgeben

kann, lässt sich nicht absolut negiren. Eine solche Möglichkeit

ist vielmehr dann gegeben, wenn der Schuss mit keiner stärkeren

Hirnerschütterung und keiner plötzlichen starken Blutung verbunden

war und nur solche Hirntheile traf, deren Verletzung nicht sofort

Bewusstlosigkeit oder Lähmung herbeiführt. Solche Bedingungen sind

wieder bei kleinen Schusswaffen, namentlich kleinen Revolvern, gegeben,

da bei diesen die unmittelbare Gewalt der Pulvergase weniger zur

Geltung kommt und da daher nur das kleine Projectil wirkt, welches

verhältnissmässig schmale canal- oder rinnenförmige Durchbohrungen

erzeugt und der geringen Propulsionskraft wegen häufig genug nur in die

peripheren Partien des getroffenen Hirntheiles eindringt. Nach solchen

Verletzungen kann Handlungsfähigkeit noch bestehen, ebenso wie man

diese, wie später erwähnt werden wird, auch bei anderen umschriebenen

Verletzungen des Gehirnes, z. B. Stichwunden, und selbst nach

Hiebwunden und mit Schädelfractur verbundenen Verletzungen mitunter in

ganz auffälliger Weise beobachtet.

+Nägeli+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, pag. 231)

berichtet über einen Fall, wo, weil zwei in’s Gehirn gedrungene

Schusswunden sich fanden, an dem Selbstmord gezweifelt wurde. Der

eine Schusscanal begann mit einer erbsengrossen Oeffnung an der

linken Incisura supraorbitalis, und durchbohrte von links nach

rechts ziehend den rechten Stirnlappen, den vorderen Winkel der

rechten +Sylvi+’schen Grube und den vordersten Theil des rechten

Schläfelappens, ohne die innere Kapsel oder die Centralwindungen zu

verletzen, während der andere etwas unterhalb des inneren linken

Augenwinkels beginnend von vorn nach hinten und etwas nach rechts

unter der Schädelbasis bis zur rechten Seite des Clivus verlief,

die Carotis im Sulcus caroticus durchriss und, das rechte Kleinhirn

quetschend, ohne Verletzung der centralen Theile rechts etwa in

der halben Höhe des Hinterhauptbeines endete. +Nägeli+ und alle

anderen befragten Experten sprachen sich dahin aus, dass, wenn der

Schuss, der durch den rechten Stirnlappen drang, der erste war,

die Möglichkeit nicht absolut ausgeschlossen werden kann, dass der

Untersuchte sich noch den zweiten Schuss hat beibringen können.

Complicirend und befremdend war aber der Umstand, dass der Revolver,

der rechts von der Leiche gefunden wurde, wegen Federbruches nur

bei nach abwärts gerichteter Mündung repetirte und sowohl beim

Aufziehen als Abdrücken sehr schwer ging. +Kappeler+, der den Fall

auch begutachtete, erwähnte mehrere Fälle aus der Literatur, wo

nach ähnlichen Schüssen, wie der durch den rechten Stirnlappen,

das Bewusstsein durch einige Zeit erhalten blieb und eine eigene

Beobachtung, wo ebenfalls zwei perforirende Schädelwunden bei einem

Selbstmörder sich fanden. Es war ein kleiner Revolver benutzt worden.

Der eine Schusscanal begann über der Nasenwurzel, drang durch den

oberen Theil der rechten Grosshirnhemisphäre und war mit Blutung

in den rechten Seitenventrikel verbunden; der zweite begann in der

rechten Schläfegegend und endete, den Knochen durchbohrend, mit

einer 2 Francstückgrossen Quetschung des Schläfelappens 3 Cm. hinter

der Spitze desselben. Wir selbst besitzen in unserer Sammlung ein

Präparat, welches eclatant darthut, dass nach einer in’s Gehirn

eingedrungenen Schusswunde Bewusstsein und Handlungsfähigkeit sich

noch durch einige Zeit erhalten können. Dasselbe stammt von einem

Manne, der in seinem Zimmer mit einem Revolver sich zu erschiessen

versucht hatte. Man fand ihn Morgens in seinem Zimmer am Boden

sitzend mit einer Wunde über dem Ohre, von der er angab, dass sie

durch Fall gegen eine Sophaecke entstanden sei. Auf +Albert+’s Klinik

gebracht, war er bei Bewusstsein und gab an, dass er durch Jemanden

gestossen worden und gegen eine Sophaecke gefallen sei. Die Form

der Wunde sprach nicht dagegen, da dieselbe pfeilspitzenförmig war

(ähnlich der in Fig. 59 abgebildeten). Die Versengung der Haare

aber und die Schwärzung charakterisirte die Schusswunde. Noch am

selben Tage trat Bewusstlosigkeit ein und am anderen der Tod. Die

Obduction ergab einen fingerweiten geschwärzten Schusscanal, der am

Zusammenstoss des rechten grossen Keilbeinflügels mit dem Schläfe-

und Scheitelbein begann, quer durch die hintere Partie des rechten

Stirnlappens bis zum grossen Hirnspalt verlief, von dem er nur durch

die Hirnrinde getrennt war, die Spitze des Vorderhorns des rechten

Seitenventrikels eröffnet und das vordere Ende des rechten Corpus

striatum gestreift hatte. Der Canal enthielt ein stark deformirtes,

nahezu gespaltenes Spitzgeschoss von beträchtlicher Grösse (der

betreffende Revolver hatte ein Caliber von 11 Mm.!). Das Projectil

hatte offenbar den ziemlich dicken Schädel schief durchbohrt, war

an der scharfen Kante der vorderen Peripherie der Schussöffnung im

Knochen nahezu vollständig gespalten worden und hatte dadurch so viel

an Propulsionskraft verloren, dass es nur bis zur Falx vorzudringen

vermochte. In einem anderen 1888 obducirten Falle war ein junger

Mann, nachdem er seiner Geliebten einen Schuss in den Kopf und in’s

Herz und sich selbst einen in die Vorderohrgegend beigebracht hatte,

welcher die Unterfläche des rechten Stirnlappens streifte, noch im

Stande, sich zum Fenster zu begeben und sich herabzustürzen. Analoge

Fälle werden von +Hayes+-+Agnew+ (Virchow’s Jahrb. 1887, I, pag. 508)

mitgetheilt.

[Sidenote: Combinirter Selbstmord durch Schuss.]

Combination von Selbstmord, respective Selbstmordversuch durch

Schuss mit anderen Tödtungsarten kommen nicht gar selten vor.

Jene mit Ertrinken, wie der oben erwähnte Fall von +Liman+, sind

verhältnissmässig am häufigsten, insbesondere solche, wo die

Betreffenden im oder am Wasser sich erschiessen. Diese Fälle können

am ehesten Verdacht erwecken, dass eine Einwirkung fremder Hand

und nachträgliche Beseitigung der Leiche stattgefunden hat. Andere

Combinationen sind in der Regel derart, dass sie als solche den

Selbstmord ausser Zweifel stellen. In einem unserer Fälle hatte

ein Mann einen blinden Schuss in den Mund abgefeuert und hierauf

sich den Hals durchschnitten; in einem anderen hatte sich der

Selbstmörder einen bis in das Herzfleisch dringenden Stich und einen

Schnitt am linken Handgelenk beigebracht, worauf er sich durch einen

Revolverschuss in die rechte Schläfe tödtete; in einem dritten

wurde der Erschossene unter einem Baume mit einer Schlinge um den

Hals gefunden, hatte sich daher entweder früher oder gleichzeitig

zu erhängen versucht. Am seltensten ist die Combination von

Erschiessen mit Vergiftung. Von +Bělohradsky+ (Zeitschr. d. böhm.

Aerzte. 1880, pag. 85) werden zwei solche Fälle aus dem Prager

medicinisch-forensischen Institute mitgetheilt. In einem dieser

Fälle ergab sich ausser der tödtlichen Schusswunde Phosphor-, im

anderen Cyankaliumvergiftung. Anderseits berichtet +Blumenstok+

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, L, pag. 81) über einen

Gensdarmen, bei dem ausser einer Schusswunde durch den Mund eine

frische Hiebwunde am Kopfe gefunden wurde. Es war ihm kurz vor der

That der Säbel entrissen und damit letztere Wunde beigebracht worden,

worauf aus Kränkung darüber der Selbstmord erfolgte.

[Sidenote: Selbstmord durch Sturz.]

Nicht selten ist die absichtliche Selbsttödtung durch

Sich-+Herabstürzen von einer Höhe+. In Wien betrug die Zahl solcher

Fälle in den Jahren 1870-77 durchschnittlich 6·5 Procente aller

Selbstmorde. In der Regel handelt es sich um Sturz aus dem Fenster,

seltener besteigen Selbstmörder zu diesem Zwecke Höhen (Thürme,

Monumente) oder stürzen sich in Abgründe. Der Sectionsbefund zeigt in

der überwiegenden Zahl der Fälle keine auffallenden Verletzungen der

allgemeinen Decken, mitunter sogar gar keine äusseren Verletzungen, ein

Beweis der grossen Resistenzfähigkeit der Haut.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 47 / 132 段