angegriffenen Person geschehen, welcher wieder das Zurückbleiben von
Spuren derselben erwarten lässt.
Da in einem solchen Falle die angegriffene Person instinctiv dem
Angreifer in die Arme, beziehungsweise in das Messer fällt, so können
Schnittwunden an den Händen, insbesondere an der Innenfläche der Finger
oder Hohlhände als Zeichen geleisteter Gegenwehr zurückbleiben, deren
Befund, da er bei einem Selbstmorde kaum vorkommt, für sich allein
sofort die Natur des Falles in’s Klare stellt.[280] Wir begegnen dann
in der Regel auch am Halse mehreren Schnittwunden und deren Lage (in
einem unserer Fälle auch im Nacken) und ungleichmässige Richtung kann
ebenfalls die Einwirkung fremder Hand errathen lassen.
Wir hatten Gelegenheit, zwei solche Fälle zu beobachten. Der erste
Fall betraf ein 29jähriges Freudenmädchen, welches eines Abends
blutend und halb bewusstlos in einem öffentlichen Garten gefunden
wurde. Bei der Untersuchung im Spitale fand sich in der vorderen
Halsgegend eine 4½ Zoll lange Schnittwunde, die links unter
dem Ohre begann und schief über den Kehlkopf zum Innenrande des
rechten Kopfnickers zog und blos die Brustbein-Zungenbeinmuskeln
blosslegte; dann unter dem rechten Unterkieferwinkel eine 1 Zoll
lange, bis in den Pharynx dringende, stark blutende Stichwunde,
ferner zwischen Zungenbein und Kehlkopf eine 1½ Zoll lange, blos
die Haut durchtrennende Schnittwunde und endlich an beiden Händen
zahlreiche, schief über die Innenseite der Finger hinwegziehende
oberflächliche Schnittwunden. Dass hier ein Mordversuch vorlag, war
klar, und die Verletzte gab auch an, von einem ihr ganz Unbekannten
unmittelbar nach dem Coitus ohne alle Ursache auf die erwähnte Weise
verletzt worden zu sein und blieb auch bei dieser Aussage, obgleich
die sonderbaren Umstände des Falles keinen Zweifel darüber übrig
liessen, dass ihr der Thäter durchaus nicht fremd gewesen war. Die
Heilung erfolgte. Die Person, welche bereits früher Zeichen der
Geistesstörung dargeboten hatte, verfiel später in ausgesprochene
Geisteskrankheit.
In einem zweiten Falle wurde eine rüstige 45jährige Frau in ihrer
Wohnung von einem Manne überfallen und ermordet. Es fand sich eine 10
Cm. lange, bis in den Wirbelsäule-Arteriencanal dringende horizontale
Schnittwunde an der rechten Halsseite, welche die Vena jugularis
int. und den Vagus durchtrennt, die Carotis aber blos angeschnitten
hatte; ferner eine Schnittwunde, die vom linken Unterkieferwinkel
schräg nach rechts und unten über das Ligam. conoideum verlief,
dieses eröffnend, dann eine nach unten abgeschrägte 5 Cm. lange
Schnittwunde, entlang dem rechten Unterkiefer bis auf den Knochen
dringend und weiter je eine kleine scharfrandige lappige Ablösung
der obersten Hautschichten an beiden Unterkiefern. Die Kuppe des
linken Zeigefingers war bis auf den Knochen vollständig und in einer
Ebene schief abgekappt und in der linken Handfläche befand sich
eine geradlinige, blos die Haut durchdringende Schnittwunde, welche
vom unteren Theile des Ulnarrandes schief gegen die Wurzel des
linken Zeigefingers verlief, so dass kein Zweifel darüber bestehen
konnte, dass dieselbe, ebenso wie die Abkappung der Kuppe des
linken Zeigefingers, durch das Greifen gegen das Messer des Thäters
entstanden war. -- Aehnliche Fälle werden von +Taylor+ (l. c. I, pag.
492) beschrieben und abgebildet.
In einzelnen Fällen ist das Verhalten der Blutspuren an der
betreffenden Leiche geeignet, Anhaltspunkte für die Unterscheidung, ob
Selbstmord oder Mord vorliegt, zu bieten. So ist es begreiflich, dass,
wenn der Hals durchschnitten wurde, während eine Person lag, was, wie
oben erwähnt, beim Selbstmord nicht leicht vorkommt, das ausströmende
Blut vorzugsweise zu einer oder zu beiden Seiten des Halses
herabfliessen und auf der Unterlage sich verbreiten wird, während,
wenn die Schnittwunden zugefügt wurden, als das Individuum stand oder
sass, zu erwarten steht, dass das Blut nach abwärts, besonders über
die Vorderfläche des Körpers, herabströmen werde. Doch ist zu beachten
einestheils, dass eine Person, der im Liegen der Hals durchschnitten
wurde, sich unter Umständen noch aufrichten kann, worauf das Blut auch
über die Vorderfläche des Körpers herabfliesst, und dass umgekehrt
Jemand, der sich z. B. im Bette sitzend den Hals durchschnitten hatte,
sofort zurücksinken kann, worauf wieder die Hauptmasse des Blutes sich
in derselben Richtung ergiesst, wie wenn das Halsdurchschneiden im
Liegen geschehen wäre.
Auch die Besudlung der Hände der betreffenden Leiche mit Blut ist zu
beachten. Findet sich z. B. die Hand, mit welcher, wenn ein Selbstmord
vorläge, die betreffende Halswunde erzeugt worden sein musste, von
Blut gänzlich frei, so ist der Fall schon durch diesen Umstand in
hohem Grade verdächtig; denn es ist nicht gut denkbar, ausser wenn das
Messer, insbesondere sein Griff, sehr lang war, dass die betreffende
Hand während der Zufügung einer tödtlichen Wunde vollkommen blutfrei
geblieben sein sollte, und zwar desto weniger, je grössere Gefässe
verletzt worden sind; ganz auszuschliessen ist diese Möglichkeit aber
nur dann, wenn mehrere tiefe Schnitte sich finden, da in einem solchen
Falle die Hand der blutenden Stelle mehrmals genähert worden sein
musste. Andererseits ist es begreiflich, dass auch bei thatsächlichem
Mord die Hände des Opfers blutig sein können, sowohl in Folge der
Gegenwehr, und dann in der Regel mit Wunden an den Fingern oder
Hohlhänden verbunden, als auch in Folge des instinctiven Zugreifens
an den verletzten Hals, und endlich einfach dadurch, dass die Hände
nachträglich mit dem Blute in Berührung kamen, in welchem liegend
die Leiche in der Regel gefunden wird. So fanden sich bei dem oben
erwähnten Briefträger beide Hände über und über mit Blut besudelt,
obwohl die Halswunde dem bereits durch einen Schuss gegen den Kopf
Betäubten und auf dem Boden Liegenden beigebracht worden war.
Von anderen am Orte der That möglicherweise sich ergebenden Blutspuren
werden wir später sprechen.
[Sidenote: Festhalten des Messers.]
Dass ein Selbstmörder das Messer noch in der Hand behält, ist ein
seltener Befund, der aber wiederholt beobachtet worden ist. Es ist
jedoch thatsächlich vorgekommen, dass das Messer, mit welchem Jemand
umgebracht wurde, erst nachträglich der Leiche in die Hand gegeben
worden ist, um Selbstmord vorzuspiegeln. Ein solcher Fall wird von
+Taylor+ (l. c. I, 491) beschrieben und abgebildet. Derselbe war
insoferne klar, als beide Hohlhände seichte, tiefe Schnitte zeigten
und das betreffende Tischmesser verkehrt, d. h. mit dem Rücken gegen
den Körper, in die Hand der Leiche gegeben worden war. Dass +Taylor+
auch eines Falles erwähnt, in welchem einer Frau, die durch Erstickung
getödtet worden war, nachträglich der Hals durchschnitten wurde, um
den Tod als durch Selbstmord erfolgt hinzustellen, wurde bei der
Besprechung der postmortalen Verletzungen angeführt. Bei einer 1885
in Pest sammt ihrer Tochter durch Halsdurchschneiden ermordeten Frau
fanden sich ausgebrochene Stückchen der Schneide eines Rasirmessers in
den angeschnittenen Halswirbeln. Ein solcher Befund ist begreiflicher
Weise wichtig, kann aber auch bei Selbstmord, und zwar sowohl in den
Wirbeln als im Kehlkopf, wenn dieser hart war, vorkommen, und zwar
desto leichter, je feiner das (Rasir-) Messer gewesen war.
[Sidenote: Schreien des Verletzten.]
Schliesslich wollen wir noch die Frage erwähnen, ob Jemand, dem
der Hals durchschnitten wurde, noch schreien kann. +Liman+ (l. c.
II, 356) beschreibt einen Fall von Mord durch Halsdurchschneiden,
in welchem unter Anderem auch diese Frage gestellt wurde. Die
betreffende 4 Zoll lange Wunde hatte links die grosse Blutader
durchschnitten und die Luftröhre vollkommen durchtrennt, den
Oesophagus jedoch unbeschädigt gelassen. +Liman+ sprach sich dahin
aus, dass die Ermordete nach Durchschneidung der Luftwege nicht
mehr „mein Hals, mein Hals!“ habe rufen und überhaupt keinen Ton,
geschweige denn articulirte Töne habe hervorbringen können. Da in
diesem Falle die Trachea vollkommen durchtrennt und wahrscheinlich
eine oder gar beide Nn. recurrentes durchschnitten waren, so muss man
dem Gutachten +Liman+’s zustimmen.
Es wäre jedoch Unrecht, in anderen Fällen, blos weil die Wunde in den
Kehlkopf oder in die Luftröhre eingedrungen ist, die Möglichkeit,
dass der Betreffende noch habe schreien können, in Abrede zu stellen,
da, wenn diese Organe blos angeschnitten sind, die Wunde theils
durch darüber sich vorschiebendes Gewebe, theils durch Beugung des
Halses sich einigermassen verschliessen kann, so dass ein Sprechen
und selbst ein Schreien noch immer möglich ist. So konnte der
Selbstmörder, dessen +Rust+ erwähnt, noch sprechen, obwohl Larynx und
Pharynx bis auf die Wirbelsäule durchschnitten waren, und +Albert+
(l. c. 481) sah im Wiener Irrenhause einen Selbstmörder, der sich
mit einem Rasirmesser den Kehlkopf oberhalb der Stimmbänder und
den Oesophagus vollkommen durchtrennt und bis auf die Wirbelsäule
eingeschnitten hatte; trotzdem gab der Mann einen continuirlichen,
trompetenartig gellenden Schrei von sich, Tag und Nacht unaufhörlich,
bis er am vierten Tage an beiderseitiger Pneumonie starb.
[Sidenote: Durchschneidung der Gelenksbeugen.]
Selbstmord durch +Durchschneidung der Adern in den Gelenksbeugen+,
insbesondere in den Ellenbogen- und Handgelenken, ist keineswegs
selten. Am häufigsten betreffen die Schnitte die linke obere Extremität
und sind dort auch am tiefsten. Das nicht seltene Vorkommen von
Schnittwunden an beiden Armen beweist, dass die Betreffenden durch
eine solche Aderdurchschneidung die Fähigkeit, ein Messer zu fassen
und zu halten, beziehungsweise Schnitte zu führen, in der Regel nicht
verlieren, was sich daraus erklärt, dass meist nur die Sehnen des
oberflächlichen Fingerbeugers durchschnitten oder noch häufiger nur
angeschnitten werden, die übrige Musculatur aber unverletzt bleibt,
wobei ihre geschütztere Lage und insbesondere die oberflächliche Lage
der Knochen und Gefässe eine Rolle spielt. Nur ausnahmsweise sind es
noch andere oberflächlich gelegene Arterien, die der Selbstmörder
durchschneidet. So obducirten wir die Leiche eines Arztes, der sich
im Bade die Arterien in beiden Hand- und Ellenbeugen, aber auch
beiderseits, und zwar mehrmals, die stark rigiden geschlängelten Art.
temporales durchschnitten hatte, und in letzter Zeit kam hier ein Fall
vor, wo bei einer Frau ausser Schnitten in beiden Ellen- und Handbeugen
auch ein Schnitt unter jeder Mamma und ein weiterer über dem inneren
linken Fussknöchel gefunden wurde. Am seltensten werden die Schnitte
gegen die Kniekehlen gerichtet. Wir haben erst zwei solche Fälle
gesehen, einmal bei einer Frau, die sich eine grosse Zahl leichter
Schnitte in beiden Kniekehlen beigebracht, dann Hiebe mit einer Hacke
gegen den Vorderkopf versetzt hatte und ein zweitesmal bei einer Frau,
wo sich zahlreiche Schnitte an beiden Innenflächen der Kniegelenke
fanden, gegen dort befindliche Varicositäten gerichtet waren und
zwei der Varixknoten eröffnet hatten. Relativ häufig begegnet man an
einem und demselben Individuum sowohl Schnitten am Halse als an den
oberen Extremitäten, in welchem Falle diese meist später beigebracht
worden sind als jene, und ein solcher Befund ist selbstverständlich
in der Regel für sich genügend, um den Selbstmord klarzustellen, da
wohl nur bei besonderem Raffinement des Thäters daran zu denken wäre,
dass er einer von ihm durch Halsdurchschneiden getödteten Person noch
Schnittwunden in den Gelenksbeugen beigebracht hätte, um der Sache den
Anstrich eines Selbstmordes zu geben.
Doch ist die Möglichkeit, dass ein Mord durch Durchschneidung der
Gelenksbeugen verübt werden könne, nicht unbedingt ausgeschlossen,
wie ein in Prag vorgekommener Fall beweist, in welchem ein Vater vier
seiner Kinder dadurch umbrachte, dass er ihnen theils den Hals, theils
die Gelenksbeugen, darunter auch die Kniekehlen, durchschnitt, worauf
er sich selbst durch Halsabschneiden das Leben nahm.
Die Schnitte laufen in der Regel entlang der betreffenden
Gelenksbeugen. Doch haben wir bei einer Frau, die sich in einem von
Innen versperrten Raum durch Leuchtgas getödtet hatte, ausser mehreren
queren, mit einem bei der Leiche gefundenen Rasirmesser gemachten
seichten Hautschnitten an der Innenfläche des linken Handgelenkes auch
eine grosse Zahl paralleler, bis 6 Cm. langer, dicht bei einander
stehender seichter Schnitte an der Innenfläche desselben Vorderarmes
gefunden, die den Sehnen der Beuger der mittleren Finger entlang
verliefen.
Die Möglichkeit, dass eine Wunde, wie sie sonst beim Selbstmord
durch Schnitt in einer Gelenksbeuge vorkommt, auch zufällig erzeugt
werden kann, ist nicht ausgeschlossen. So fanden wir bei einem Mann,
der in schwer berauschtem Zustande in eine Glasthüre hineingefallen
und verblutet in seinem Zimmer gefunden worden war, eine schief
verlaufende lange Wunde im inneren Antheil der rechten Ellenbeuge,
welche die Vena basilica durchschnitten hatte. Die Wunde unterschied
sich nicht wesentlich von einer solchen, wie sie beim Selbstmord
entsteht, und der Fall wurde anfangs wirklich für einen solchen
gehalten.
[Sidenote: Erstechen.]
Selbstentleibung durch +Erstechen+ ist verhältnissmässig
selten, dagegen der auf diese Art ausgeübte Mord und Todtschlag
ungemein häufig, ein Missverhältniss, welches bei der Beurtheilung
eines angeblichen Selbstmordes durch Stichverletzung die grösste
Vorsicht gebietet. Die Stelle, welche Selbstmörder wählen, um sich zu
erstechen, ist am häufigsten die Herzgegend, seltener der Hals oder
andere Stellen, z. B. in einem unserer Fälle (Arzt) die Schenkelbeuge,
in einem anderen die Ellenbeuge. Erstere Gegenden sind aber gerade
diejenigen, gegen welche auch von Dritten am häufigsten Stiche geführt
zu werden pflegen, was zu doppelter Vorsicht mahnt.
[Sidenote: Mord durch Erstechen.]
Im Allgemeinen wird in einem solchen Falle ausser den Umständen, die
gerade hier in der Regel den Ausschlag geben, zu erwägen sein, ob die
Stelle, wo die Wunde sitzt, eine solche ist, dass gegen dieselbe bequem
von der eigenen Hand des Individuums ein Stich geführt werden konnte,
und ob die Richtung des Stichcanals auch jener entspricht, die bei
einem solchen Selbstmorde zu erwarten wäre. Auch der Umstand, ob vor
der Erzeugung des Stiches die Kleider bei Seite geschoben waren oder
nicht, muss erwogen werden. Ersteres würde eher für einen Selbstmord
sprechen, während, wenn wir einen Stich finden, der, bevor er den
Körper traf, mehrfache Lagen von Kleidungsstücken oder gar andere
vorgelagerte Gegenstände, z. B. ein Taschentuch, durchdringen musste,
der Selbstmord an Wahrscheinlichkeit verliert oder ganz auszuschliessen
ist. Zahlreiche, auf eine umschriebene Stelle, insbesondere z. B. nur
auf die Herzgegend beschränkte Stichwunden können zwar, wie Fig. 54
zeigt, auch durch fremde Hand vorkommen[281], ungleich häufiger ist
aber dieser Befund beim Selbstmord. Bei letzterem, besonders wenn er
von Geisteskranken ausgeübt wird, findet man mitunter massenhafte
Stichwunden. So fand +Laugier+ in einem solchen Falle 142, +Maschka+
sogar 285 Messerstiche. Bei einem Manne, der sich im Blatterndelirium
mit seinem Taschenmesser erstach, fanden wir 12 Stichwunden, ferner
bei einem Geisteskranken, der sich in gleicher Weise umgebracht hatte,
4 penetrirende und 10 blos die Haut betreffende Stiche an der linken
vorderen Brustwand, besonders in der Herzgegend, ausserdem am linken
Rippenbogen 2 und an der Innenfläche des linken Handgelenkes zahlreiche
quere parallele oberflächliche Hautschnitte, endlich bei einem
anderen Geisteskranken 4 Stiche in der Herzgegend, sowie je 3 seichte
Hautschnitte an beiden Handgelenken und einen 4. schief über der linken
Brustwarze. Auch jene bei den Verletzungen des Herzens zu erwähnenden
Fälle, wo +einer+ Eingangsöffnung mehrere Stichcanäle entsprechen,
weil die Stichwaffe wiederholt in eine und dieselbe Wunde eingestossen
wurde, kommen fast nur beim Selbstmord vor.[282]
[Sidenote: Zufälliges Erstechen.]
Gegenüber Angaben, dass Stichverletzungen zwar durch die Hand eines
Zweiten, aber nur zufällig entstanden seien, ist natürlich die
grösste Vorsicht zu empfehlen, insbesondere gegenüber der häufig
vorkommenden, dass der Verletzte nur zufällig in das Messer des
Anderen hineingerannt oder hineingefallen sei. Diese Möglichkeit
könnte nur unter ganz besonderen Umständen zugegeben werden. In
einem unserer Fälle war eine Frau angeklagt, ihren Mann mit einem
Küchenmesser erstochen zu haben. Die Wunde sass zwischen der
linken Axillarlinie und dem unteren linken Schulterblattwinkel
und war durch den Latissimus dorsi und Serratus anticus major
unter der achten Rippe in den Thorax eingedrungen und dann quer
durch den obersten Theil des linken Unterlappens bis nahe unter
die Innenfläche desselben. Der Tod war in wenigen Augenblicken
durch Verblutung eingetreten. Die Frau gab an, sie sei, als sie
Kartoffeln schälte, mit ihrem schwer betrunkenen Manne in Streit
gerathen. Um zu verhindern, dass der Lärm gehört werde, habe sie
das Fenster schliessen wollen, als sie von ihrem zwischen ihr
und dem Fenster stehenden und mit dem Gesichte gegen letzteres
gekehrten Manne einen Schlag mit dem Rücken der linken Hand
über das Gesicht erhielt, wobei der Mann gleichzeitig auf sie
stürzte, sie gegen die nahe Mauer andrückte und sich das Messer
in den Leib rannte, ohne dass sie es verhindern konnte. -- Da
in diesem Falle das Messer scharf und spitzig war, der Mann nur
mit dem Hemde bekleidet, notorisch schwer betrunken war und bei
der Obduction eine über zuckererbsengrosse Neubildung (Angiom) im
inneren Theile der linken hinteren Centralwindung sich ergab, die
das Gleichgewichtsgefühl beeinträchtigt haben konnte (der Mann soll
thatsächlich an Schwindel gelitten haben und sehr reizbar gewesen
sein), da ferner die Situation der Frau im Momente, wo der Mann
auf sie fiel, thatsächlich eine solche war, die sie am raschen
Zurückziehen des Messers gehindert haben konnte, und die Richtung
der Stichwunde eine solche, die besonders bei tieferer Stellung
der linken Schulter und senkrechter Stellung des Messers zum
Körper zu Stande kommen konnte, was wir durch mehrere Versuche an
Leichen constatirten, so gaben wir angesichts der eigenthümlichen
Verhältnisse des Falles die Möglichkeit zu, dass die betreffende
Wunde nur zufällig auf die von der Frau angegebene Weise entstanden
sein konnte, worauf mit Rücksicht auf die sonst unverdächtigen
Umstände ein Einstellungsbeschluss gefasst wurde. -- In einem anderen
Falle hatte ein Mann seine Frau, welche ihm einen aufgesparten
Nothpfennig gestohlen hatte, mit einem Tranchirmesser erstochen. Der
Stich war durch die vordere Bauchwand in den Magen eingedrungen,
und zwar von unten und vorne nach hinten und aufwärts. Der Mann gab
an, dass er aus verschiedenen Anzeichen merkte, dass ihm die Frau
Geld genommen haben müsse, und in grösster Aufregung das Messer
ergriff, um den versperrten Kasten, in welchem er das Geld versteckt
hatte, aufzubrechen. Auf der Stiege sei ihm aber sein Weib plötzlich
entgegengekommen und wäre ihm in das Messer hineingerannt. Im
Allgemeinen konnte die Möglichkeit eines solchen Vorganges nicht
negirt werden, wohl aber musste dies geschehen mit Rücksicht auf
die nicht besonders spitzige und scharfe Beschaffenheit des Messers
und mit Rücksicht auf eine Reihe von Umständen, die dafür sprachen,
dass die Verletzte die betreffende Wunde an einem anderen Orte als
auf jener Stiege erhalten haben musste. -- In einem dritten Falle
hatte ein Officier in einer Gesellschaft einen Namenstag gefeiert
und hatte nach Mitternacht beim Nachhausegehen letztere eingeladen,
seine Waffensammlung anzusehen. In der Wohnung angelangt, kam dem
Officier und einem Herrn aus der betreffenden Gesellschaft der
Einfall, mit scharfen Säbeln ein Scheinfechten anzustellen, wobei
jedoch der Officier das Unglück hatte, seinen Gegner mit dem Säbel am
Kehlkopf zu verwunden, so dass derselbe zwei Stunden darauf, trotz
herbeigeholter ärztlicher Hilfe, starb. Die Obduction ergab, dass die
Säbelspitze unterhalb des rechten Schildknorpels durch den Kehlkopf
bis in den Oesophagus eingedrungen war und eine rabenfederdicke Vene
aufgeschlitzt hatte, und dass der Tod zunächst an Erstickung in
Folge des aus diesem Gefässe in die Luftröhre eingedrungenen Blutes
eingetreten war. Durch die Umstände dieses Falles, insbesondere
dadurch, dass sich die ganze Scene vor einer grösseren Gesellschaft
abspielte, war der Fall klargelegt und wurde auch nicht weiter
verfolgt; aber man begreift, wie fatal die Situation für den
Officier gewesen wäre, wenn das Unglück bei Abwesenheit von Zeugen
sich ereignet hätte. -- Ueber eine zufällige Stichverletzung, die
dadurch zu Stande kam, dass ein im Zorne auf einen Verkaufstisch
geschleudertes und davon abprallendes Messer einem eben in die
Thür tretenden Knaben in den Kopf fuhr, berichtet +Kumar+
(Wr. med. Blätter. 1879, pag. 891) und ein höchst interessanter
Fall, in dem eine durch zufälliges Auffallen auf den eisernen Stiel
eines Spucknapfes entstandene letale Bruststichwunde den Verdacht
geschehener Ermordung erweckte, wird von +Kuby+ (Friedreich’s
Bl. 1879, pag. 214) mitgetheilt.
Zu den zufälligen Stichwunden gehören auch die nicht gar seltenen
Durchbohrungen des Orbitaldaches von der Orbitalhöhle aus, die durch
Auffallen oder Aufstossen auf vorspringende schmale Gegenstände
oder durch zufälliges Eindringen solcher in die Orbita mit oder
ohne Verletzung des Augapfels entstehen können. Von den uns
vorgekommenen Gegenständen erwähnen wir Spitzen von Regenschirmen und
Spazierstöcken, ein abgebrochenes Rapier, eine Pfeifenspitze, den
Stiel eines Kinderhammers und einen beinernen Federstiel. Letzterer
fand sich in einem Abscess des vorderen Stirnlappens steckend bei
einem Kinde, welches mehrere Tage vor dem Tode, als es nachlässig
schrieb, von seinem Vater einen Schlag mit der Hand auf den
Hinterkopf erhalten hatte, wodurch das Gesicht plötzlich gegen den
Federstiel und dieser in das Auge getrieben wurde, wobei er abbrach.
[Sidenote: Selbstmord durch Schuss.]