Eine solche That kann nicht gut ohne Widerstand von Seite der

angegriffenen Person geschehen, welcher wieder das Zurückbleiben von

Spuren derselben erwarten lässt.

Da in einem solchen Falle die angegriffene Person instinctiv dem

Angreifer in die Arme, beziehungsweise in das Messer fällt, so können

Schnittwunden an den Händen, insbesondere an der Innenfläche der Finger

oder Hohlhände als Zeichen geleisteter Gegenwehr zurückbleiben, deren

Befund, da er bei einem Selbstmorde kaum vorkommt, für sich allein

sofort die Natur des Falles in’s Klare stellt.[280] Wir begegnen dann

in der Regel auch am Halse mehreren Schnittwunden und deren Lage (in

einem unserer Fälle auch im Nacken) und ungleichmässige Richtung kann

ebenfalls die Einwirkung fremder Hand errathen lassen.

Wir hatten Gelegenheit, zwei solche Fälle zu beobachten. Der erste

Fall betraf ein 29jähriges Freudenmädchen, welches eines Abends

blutend und halb bewusstlos in einem öffentlichen Garten gefunden

wurde. Bei der Untersuchung im Spitale fand sich in der vorderen

Halsgegend eine 4½ Zoll lange Schnittwunde, die links unter

dem Ohre begann und schief über den Kehlkopf zum Innenrande des

rechten Kopfnickers zog und blos die Brustbein-Zungenbeinmuskeln

blosslegte; dann unter dem rechten Unterkieferwinkel eine 1 Zoll

lange, bis in den Pharynx dringende, stark blutende Stichwunde,

ferner zwischen Zungenbein und Kehlkopf eine 1½ Zoll lange, blos

die Haut durchtrennende Schnittwunde und endlich an beiden Händen

zahlreiche, schief über die Innenseite der Finger hinwegziehende

oberflächliche Schnittwunden. Dass hier ein Mordversuch vorlag, war

klar, und die Verletzte gab auch an, von einem ihr ganz Unbekannten

unmittelbar nach dem Coitus ohne alle Ursache auf die erwähnte Weise

verletzt worden zu sein und blieb auch bei dieser Aussage, obgleich

die sonderbaren Umstände des Falles keinen Zweifel darüber übrig

liessen, dass ihr der Thäter durchaus nicht fremd gewesen war. Die

Heilung erfolgte. Die Person, welche bereits früher Zeichen der

Geistesstörung dargeboten hatte, verfiel später in ausgesprochene

Geisteskrankheit.

In einem zweiten Falle wurde eine rüstige 45jährige Frau in ihrer

Wohnung von einem Manne überfallen und ermordet. Es fand sich eine 10

Cm. lange, bis in den Wirbelsäule-Arteriencanal dringende horizontale

Schnittwunde an der rechten Halsseite, welche die Vena jugularis

int. und den Vagus durchtrennt, die Carotis aber blos angeschnitten

hatte; ferner eine Schnittwunde, die vom linken Unterkieferwinkel

schräg nach rechts und unten über das Ligam. conoideum verlief,

dieses eröffnend, dann eine nach unten abgeschrägte 5 Cm. lange

Schnittwunde, entlang dem rechten Unterkiefer bis auf den Knochen

dringend und weiter je eine kleine scharfrandige lappige Ablösung

der obersten Hautschichten an beiden Unterkiefern. Die Kuppe des

linken Zeigefingers war bis auf den Knochen vollständig und in einer

Ebene schief abgekappt und in der linken Handfläche befand sich

eine geradlinige, blos die Haut durchdringende Schnittwunde, welche

vom unteren Theile des Ulnarrandes schief gegen die Wurzel des

linken Zeigefingers verlief, so dass kein Zweifel darüber bestehen

konnte, dass dieselbe, ebenso wie die Abkappung der Kuppe des

linken Zeigefingers, durch das Greifen gegen das Messer des Thäters

entstanden war. -- Aehnliche Fälle werden von +Taylor+ (l. c. I, pag.

492) beschrieben und abgebildet.

In einzelnen Fällen ist das Verhalten der Blutspuren an der

betreffenden Leiche geeignet, Anhaltspunkte für die Unterscheidung, ob

Selbstmord oder Mord vorliegt, zu bieten. So ist es begreiflich, dass,

wenn der Hals durchschnitten wurde, während eine Person lag, was, wie

oben erwähnt, beim Selbstmord nicht leicht vorkommt, das ausströmende

Blut vorzugsweise zu einer oder zu beiden Seiten des Halses

herabfliessen und auf der Unterlage sich verbreiten wird, während,

wenn die Schnittwunden zugefügt wurden, als das Individuum stand oder

sass, zu erwarten steht, dass das Blut nach abwärts, besonders über

die Vorderfläche des Körpers, herabströmen werde. Doch ist zu beachten

einestheils, dass eine Person, der im Liegen der Hals durchschnitten

wurde, sich unter Umständen noch aufrichten kann, worauf das Blut auch

über die Vorderfläche des Körpers herabfliesst, und dass umgekehrt

Jemand, der sich z. B. im Bette sitzend den Hals durchschnitten hatte,

sofort zurücksinken kann, worauf wieder die Hauptmasse des Blutes sich

in derselben Richtung ergiesst, wie wenn das Halsdurchschneiden im

Liegen geschehen wäre.

Auch die Besudlung der Hände der betreffenden Leiche mit Blut ist zu

beachten. Findet sich z. B. die Hand, mit welcher, wenn ein Selbstmord

vorläge, die betreffende Halswunde erzeugt worden sein musste, von

Blut gänzlich frei, so ist der Fall schon durch diesen Umstand in

hohem Grade verdächtig; denn es ist nicht gut denkbar, ausser wenn das

Messer, insbesondere sein Griff, sehr lang war, dass die betreffende

Hand während der Zufügung einer tödtlichen Wunde vollkommen blutfrei

geblieben sein sollte, und zwar desto weniger, je grössere Gefässe

verletzt worden sind; ganz auszuschliessen ist diese Möglichkeit aber

nur dann, wenn mehrere tiefe Schnitte sich finden, da in einem solchen

Falle die Hand der blutenden Stelle mehrmals genähert worden sein

musste. Andererseits ist es begreiflich, dass auch bei thatsächlichem

Mord die Hände des Opfers blutig sein können, sowohl in Folge der

Gegenwehr, und dann in der Regel mit Wunden an den Fingern oder

Hohlhänden verbunden, als auch in Folge des instinctiven Zugreifens

an den verletzten Hals, und endlich einfach dadurch, dass die Hände

nachträglich mit dem Blute in Berührung kamen, in welchem liegend

die Leiche in der Regel gefunden wird. So fanden sich bei dem oben

erwähnten Briefträger beide Hände über und über mit Blut besudelt,

obwohl die Halswunde dem bereits durch einen Schuss gegen den Kopf

Betäubten und auf dem Boden Liegenden beigebracht worden war.

Von anderen am Orte der That möglicherweise sich ergebenden Blutspuren

werden wir später sprechen.

[Sidenote: Festhalten des Messers.]

Dass ein Selbstmörder das Messer noch in der Hand behält, ist ein

seltener Befund, der aber wiederholt beobachtet worden ist. Es ist

jedoch thatsächlich vorgekommen, dass das Messer, mit welchem Jemand

umgebracht wurde, erst nachträglich der Leiche in die Hand gegeben

worden ist, um Selbstmord vorzuspiegeln. Ein solcher Fall wird von

+Taylor+ (l. c. I, 491) beschrieben und abgebildet. Derselbe war

insoferne klar, als beide Hohlhände seichte, tiefe Schnitte zeigten

und das betreffende Tischmesser verkehrt, d. h. mit dem Rücken gegen

den Körper, in die Hand der Leiche gegeben worden war. Dass +Taylor+

auch eines Falles erwähnt, in welchem einer Frau, die durch Erstickung

getödtet worden war, nachträglich der Hals durchschnitten wurde, um

den Tod als durch Selbstmord erfolgt hinzustellen, wurde bei der

Besprechung der postmortalen Verletzungen angeführt. Bei einer 1885

in Pest sammt ihrer Tochter durch Halsdurchschneiden ermordeten Frau

fanden sich ausgebrochene Stückchen der Schneide eines Rasirmessers in

den angeschnittenen Halswirbeln. Ein solcher Befund ist begreiflicher

Weise wichtig, kann aber auch bei Selbstmord, und zwar sowohl in den

Wirbeln als im Kehlkopf, wenn dieser hart war, vorkommen, und zwar

desto leichter, je feiner das (Rasir-) Messer gewesen war.

[Sidenote: Schreien des Verletzten.]

Schliesslich wollen wir noch die Frage erwähnen, ob Jemand, dem

der Hals durchschnitten wurde, noch schreien kann. +Liman+ (l. c.

II, 356) beschreibt einen Fall von Mord durch Halsdurchschneiden,

in welchem unter Anderem auch diese Frage gestellt wurde. Die

betreffende 4 Zoll lange Wunde hatte links die grosse Blutader

durchschnitten und die Luftröhre vollkommen durchtrennt, den

Oesophagus jedoch unbeschädigt gelassen. +Liman+ sprach sich dahin

aus, dass die Ermordete nach Durchschneidung der Luftwege nicht

mehr „mein Hals, mein Hals!“ habe rufen und überhaupt keinen Ton,

geschweige denn articulirte Töne habe hervorbringen können. Da in

diesem Falle die Trachea vollkommen durchtrennt und wahrscheinlich

eine oder gar beide Nn. recurrentes durchschnitten waren, so muss man

dem Gutachten +Liman+’s zustimmen.

Es wäre jedoch Unrecht, in anderen Fällen, blos weil die Wunde in den

Kehlkopf oder in die Luftröhre eingedrungen ist, die Möglichkeit,

dass der Betreffende noch habe schreien können, in Abrede zu stellen,

da, wenn diese Organe blos angeschnitten sind, die Wunde theils

durch darüber sich vorschiebendes Gewebe, theils durch Beugung des

Halses sich einigermassen verschliessen kann, so dass ein Sprechen

und selbst ein Schreien noch immer möglich ist. So konnte der

Selbstmörder, dessen +Rust+ erwähnt, noch sprechen, obwohl Larynx und

Pharynx bis auf die Wirbelsäule durchschnitten waren, und +Albert+

(l. c. 481) sah im Wiener Irrenhause einen Selbstmörder, der sich

mit einem Rasirmesser den Kehlkopf oberhalb der Stimmbänder und

den Oesophagus vollkommen durchtrennt und bis auf die Wirbelsäule

eingeschnitten hatte; trotzdem gab der Mann einen continuirlichen,

trompetenartig gellenden Schrei von sich, Tag und Nacht unaufhörlich,

bis er am vierten Tage an beiderseitiger Pneumonie starb.

[Sidenote: Durchschneidung der Gelenksbeugen.]

Selbstmord durch +Durchschneidung der Adern in den Gelenksbeugen+,

insbesondere in den Ellenbogen- und Handgelenken, ist keineswegs

selten. Am häufigsten betreffen die Schnitte die linke obere Extremität

und sind dort auch am tiefsten. Das nicht seltene Vorkommen von

Schnittwunden an beiden Armen beweist, dass die Betreffenden durch

eine solche Aderdurchschneidung die Fähigkeit, ein Messer zu fassen

und zu halten, beziehungsweise Schnitte zu führen, in der Regel nicht

verlieren, was sich daraus erklärt, dass meist nur die Sehnen des

oberflächlichen Fingerbeugers durchschnitten oder noch häufiger nur

angeschnitten werden, die übrige Musculatur aber unverletzt bleibt,

wobei ihre geschütztere Lage und insbesondere die oberflächliche Lage

der Knochen und Gefässe eine Rolle spielt. Nur ausnahmsweise sind es

noch andere oberflächlich gelegene Arterien, die der Selbstmörder

durchschneidet. So obducirten wir die Leiche eines Arztes, der sich

im Bade die Arterien in beiden Hand- und Ellenbeugen, aber auch

beiderseits, und zwar mehrmals, die stark rigiden geschlängelten Art.

temporales durchschnitten hatte, und in letzter Zeit kam hier ein Fall

vor, wo bei einer Frau ausser Schnitten in beiden Ellen- und Handbeugen

auch ein Schnitt unter jeder Mamma und ein weiterer über dem inneren

linken Fussknöchel gefunden wurde. Am seltensten werden die Schnitte

gegen die Kniekehlen gerichtet. Wir haben erst zwei solche Fälle

gesehen, einmal bei einer Frau, die sich eine grosse Zahl leichter

Schnitte in beiden Kniekehlen beigebracht, dann Hiebe mit einer Hacke

gegen den Vorderkopf versetzt hatte und ein zweitesmal bei einer Frau,

wo sich zahlreiche Schnitte an beiden Innenflächen der Kniegelenke

fanden, gegen dort befindliche Varicositäten gerichtet waren und

zwei der Varixknoten eröffnet hatten. Relativ häufig begegnet man an

einem und demselben Individuum sowohl Schnitten am Halse als an den

oberen Extremitäten, in welchem Falle diese meist später beigebracht

worden sind als jene, und ein solcher Befund ist selbstverständlich

in der Regel für sich genügend, um den Selbstmord klarzustellen, da

wohl nur bei besonderem Raffinement des Thäters daran zu denken wäre,

dass er einer von ihm durch Halsdurchschneiden getödteten Person noch

Schnittwunden in den Gelenksbeugen beigebracht hätte, um der Sache den

Anstrich eines Selbstmordes zu geben.

Doch ist die Möglichkeit, dass ein Mord durch Durchschneidung der

Gelenksbeugen verübt werden könne, nicht unbedingt ausgeschlossen,

wie ein in Prag vorgekommener Fall beweist, in welchem ein Vater vier

seiner Kinder dadurch umbrachte, dass er ihnen theils den Hals, theils

die Gelenksbeugen, darunter auch die Kniekehlen, durchschnitt, worauf

er sich selbst durch Halsabschneiden das Leben nahm.

Die Schnitte laufen in der Regel entlang der betreffenden

Gelenksbeugen. Doch haben wir bei einer Frau, die sich in einem von

Innen versperrten Raum durch Leuchtgas getödtet hatte, ausser mehreren

queren, mit einem bei der Leiche gefundenen Rasirmesser gemachten

seichten Hautschnitten an der Innenfläche des linken Handgelenkes auch

eine grosse Zahl paralleler, bis 6 Cm. langer, dicht bei einander

stehender seichter Schnitte an der Innenfläche desselben Vorderarmes

gefunden, die den Sehnen der Beuger der mittleren Finger entlang

verliefen.

Die Möglichkeit, dass eine Wunde, wie sie sonst beim Selbstmord

durch Schnitt in einer Gelenksbeuge vorkommt, auch zufällig erzeugt

werden kann, ist nicht ausgeschlossen. So fanden wir bei einem Mann,

der in schwer berauschtem Zustande in eine Glasthüre hineingefallen

und verblutet in seinem Zimmer gefunden worden war, eine schief

verlaufende lange Wunde im inneren Antheil der rechten Ellenbeuge,

welche die Vena basilica durchschnitten hatte. Die Wunde unterschied

sich nicht wesentlich von einer solchen, wie sie beim Selbstmord

entsteht, und der Fall wurde anfangs wirklich für einen solchen

gehalten.

[Sidenote: Erstechen.]

Selbstentleibung durch +Erstechen+ ist verhältnissmässig

selten, dagegen der auf diese Art ausgeübte Mord und Todtschlag

ungemein häufig, ein Missverhältniss, welches bei der Beurtheilung

eines angeblichen Selbstmordes durch Stichverletzung die grösste

Vorsicht gebietet. Die Stelle, welche Selbstmörder wählen, um sich zu

erstechen, ist am häufigsten die Herzgegend, seltener der Hals oder

andere Stellen, z. B. in einem unserer Fälle (Arzt) die Schenkelbeuge,

in einem anderen die Ellenbeuge. Erstere Gegenden sind aber gerade

diejenigen, gegen welche auch von Dritten am häufigsten Stiche geführt

zu werden pflegen, was zu doppelter Vorsicht mahnt.

[Sidenote: Mord durch Erstechen.]

Im Allgemeinen wird in einem solchen Falle ausser den Umständen, die

gerade hier in der Regel den Ausschlag geben, zu erwägen sein, ob die

Stelle, wo die Wunde sitzt, eine solche ist, dass gegen dieselbe bequem

von der eigenen Hand des Individuums ein Stich geführt werden konnte,

und ob die Richtung des Stichcanals auch jener entspricht, die bei

einem solchen Selbstmorde zu erwarten wäre. Auch der Umstand, ob vor

der Erzeugung des Stiches die Kleider bei Seite geschoben waren oder

nicht, muss erwogen werden. Ersteres würde eher für einen Selbstmord

sprechen, während, wenn wir einen Stich finden, der, bevor er den

Körper traf, mehrfache Lagen von Kleidungsstücken oder gar andere

vorgelagerte Gegenstände, z. B. ein Taschentuch, durchdringen musste,

der Selbstmord an Wahrscheinlichkeit verliert oder ganz auszuschliessen

ist. Zahlreiche, auf eine umschriebene Stelle, insbesondere z. B. nur

auf die Herzgegend beschränkte Stichwunden können zwar, wie Fig. 54

zeigt, auch durch fremde Hand vorkommen[281], ungleich häufiger ist

aber dieser Befund beim Selbstmord. Bei letzterem, besonders wenn er

von Geisteskranken ausgeübt wird, findet man mitunter massenhafte

Stichwunden. So fand +Laugier+ in einem solchen Falle 142, +Maschka+

sogar 285 Messerstiche. Bei einem Manne, der sich im Blatterndelirium

mit seinem Taschenmesser erstach, fanden wir 12 Stichwunden, ferner

bei einem Geisteskranken, der sich in gleicher Weise umgebracht hatte,

4 penetrirende und 10 blos die Haut betreffende Stiche an der linken

vorderen Brustwand, besonders in der Herzgegend, ausserdem am linken

Rippenbogen 2 und an der Innenfläche des linken Handgelenkes zahlreiche

quere parallele oberflächliche Hautschnitte, endlich bei einem

anderen Geisteskranken 4 Stiche in der Herzgegend, sowie je 3 seichte

Hautschnitte an beiden Handgelenken und einen 4. schief über der linken

Brustwarze. Auch jene bei den Verletzungen des Herzens zu erwähnenden

Fälle, wo +einer+ Eingangsöffnung mehrere Stichcanäle entsprechen,

weil die Stichwaffe wiederholt in eine und dieselbe Wunde eingestossen

wurde, kommen fast nur beim Selbstmord vor.[282]

[Sidenote: Zufälliges Erstechen.]

Gegenüber Angaben, dass Stichverletzungen zwar durch die Hand eines

Zweiten, aber nur zufällig entstanden seien, ist natürlich die

grösste Vorsicht zu empfehlen, insbesondere gegenüber der häufig

vorkommenden, dass der Verletzte nur zufällig in das Messer des

Anderen hineingerannt oder hineingefallen sei. Diese Möglichkeit

könnte nur unter ganz besonderen Umständen zugegeben werden. In

einem unserer Fälle war eine Frau angeklagt, ihren Mann mit einem

Küchenmesser erstochen zu haben. Die Wunde sass zwischen der

linken Axillarlinie und dem unteren linken Schulterblattwinkel

und war durch den Latissimus dorsi und Serratus anticus major

unter der achten Rippe in den Thorax eingedrungen und dann quer

durch den obersten Theil des linken Unterlappens bis nahe unter

die Innenfläche desselben. Der Tod war in wenigen Augenblicken

durch Verblutung eingetreten. Die Frau gab an, sie sei, als sie

Kartoffeln schälte, mit ihrem schwer betrunkenen Manne in Streit

gerathen. Um zu verhindern, dass der Lärm gehört werde, habe sie

das Fenster schliessen wollen, als sie von ihrem zwischen ihr

und dem Fenster stehenden und mit dem Gesichte gegen letzteres

gekehrten Manne einen Schlag mit dem Rücken der linken Hand

über das Gesicht erhielt, wobei der Mann gleichzeitig auf sie

stürzte, sie gegen die nahe Mauer andrückte und sich das Messer

in den Leib rannte, ohne dass sie es verhindern konnte. -- Da

in diesem Falle das Messer scharf und spitzig war, der Mann nur

mit dem Hemde bekleidet, notorisch schwer betrunken war und bei

der Obduction eine über zuckererbsengrosse Neubildung (Angiom) im

inneren Theile der linken hinteren Centralwindung sich ergab, die

das Gleichgewichtsgefühl beeinträchtigt haben konnte (der Mann soll

thatsächlich an Schwindel gelitten haben und sehr reizbar gewesen

sein), da ferner die Situation der Frau im Momente, wo der Mann

auf sie fiel, thatsächlich eine solche war, die sie am raschen

Zurückziehen des Messers gehindert haben konnte, und die Richtung

der Stichwunde eine solche, die besonders bei tieferer Stellung

der linken Schulter und senkrechter Stellung des Messers zum

Körper zu Stande kommen konnte, was wir durch mehrere Versuche an

Leichen constatirten, so gaben wir angesichts der eigenthümlichen

Verhältnisse des Falles die Möglichkeit zu, dass die betreffende

Wunde nur zufällig auf die von der Frau angegebene Weise entstanden

sein konnte, worauf mit Rücksicht auf die sonst unverdächtigen

Umstände ein Einstellungsbeschluss gefasst wurde. -- In einem anderen

Falle hatte ein Mann seine Frau, welche ihm einen aufgesparten

Nothpfennig gestohlen hatte, mit einem Tranchirmesser erstochen. Der

Stich war durch die vordere Bauchwand in den Magen eingedrungen,

und zwar von unten und vorne nach hinten und aufwärts. Der Mann gab

an, dass er aus verschiedenen Anzeichen merkte, dass ihm die Frau

Geld genommen haben müsse, und in grösster Aufregung das Messer

ergriff, um den versperrten Kasten, in welchem er das Geld versteckt

hatte, aufzubrechen. Auf der Stiege sei ihm aber sein Weib plötzlich

entgegengekommen und wäre ihm in das Messer hineingerannt. Im

Allgemeinen konnte die Möglichkeit eines solchen Vorganges nicht

negirt werden, wohl aber musste dies geschehen mit Rücksicht auf

die nicht besonders spitzige und scharfe Beschaffenheit des Messers

und mit Rücksicht auf eine Reihe von Umständen, die dafür sprachen,

dass die Verletzte die betreffende Wunde an einem anderen Orte als

auf jener Stiege erhalten haben musste. -- In einem dritten Falle

hatte ein Officier in einer Gesellschaft einen Namenstag gefeiert

und hatte nach Mitternacht beim Nachhausegehen letztere eingeladen,

seine Waffensammlung anzusehen. In der Wohnung angelangt, kam dem

Officier und einem Herrn aus der betreffenden Gesellschaft der

Einfall, mit scharfen Säbeln ein Scheinfechten anzustellen, wobei

jedoch der Officier das Unglück hatte, seinen Gegner mit dem Säbel am

Kehlkopf zu verwunden, so dass derselbe zwei Stunden darauf, trotz

herbeigeholter ärztlicher Hilfe, starb. Die Obduction ergab, dass die

Säbelspitze unterhalb des rechten Schildknorpels durch den Kehlkopf

bis in den Oesophagus eingedrungen war und eine rabenfederdicke Vene

aufgeschlitzt hatte, und dass der Tod zunächst an Erstickung in

Folge des aus diesem Gefässe in die Luftröhre eingedrungenen Blutes

eingetreten war. Durch die Umstände dieses Falles, insbesondere

dadurch, dass sich die ganze Scene vor einer grösseren Gesellschaft

abspielte, war der Fall klargelegt und wurde auch nicht weiter

verfolgt; aber man begreift, wie fatal die Situation für den

Officier gewesen wäre, wenn das Unglück bei Abwesenheit von Zeugen

sich ereignet hätte. -- Ueber eine zufällige Stichverletzung, die

dadurch zu Stande kam, dass ein im Zorne auf einen Verkaufstisch

geschleudertes und davon abprallendes Messer einem eben in die

Thür tretenden Knaben in den Kopf fuhr, berichtet +Kumar+

(Wr. med. Blätter. 1879, pag. 891) und ein höchst interessanter

Fall, in dem eine durch zufälliges Auffallen auf den eisernen Stiel

eines Spucknapfes entstandene letale Bruststichwunde den Verdacht

geschehener Ermordung erweckte, wird von +Kuby+ (Friedreich’s

Bl. 1879, pag. 214) mitgetheilt.

Zu den zufälligen Stichwunden gehören auch die nicht gar seltenen

Durchbohrungen des Orbitaldaches von der Orbitalhöhle aus, die durch

Auffallen oder Aufstossen auf vorspringende schmale Gegenstände

oder durch zufälliges Eindringen solcher in die Orbita mit oder

ohne Verletzung des Augapfels entstehen können. Von den uns

vorgekommenen Gegenständen erwähnen wir Spitzen von Regenschirmen und

Spazierstöcken, ein abgebrochenes Rapier, eine Pfeifenspitze, den

Stiel eines Kinderhammers und einen beinernen Federstiel. Letzterer

fand sich in einem Abscess des vorderen Stirnlappens steckend bei

einem Kinde, welches mehrere Tage vor dem Tode, als es nachlässig

schrieb, von seinem Vater einen Schlag mit der Hand auf den

Hinterkopf erhalten hatte, wodurch das Gesicht plötzlich gegen den

Federstiel und dieser in das Auge getrieben wurde, wobei er abbrach.

[Sidenote: Selbstmord durch Schuss.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 46 / 132 段