Eigenthümlicher Weise fallen die meisten Selbstmorde auf die

schönste +Jahreszeit+, und noch merkwürdiger ist es, dass nicht

blos zufolge den Angaben +Majer+’s in Bayern der Mai die grösste

Zahl der Selbstmörder lieferte, sondern auch in Wien durch drei

Jahre hintereinander (1873 bis 1875) die meisten Selbstmorde im Mai

verzeichnet wurden. Ganz besonders auffallend war dies im Jahre

1894, wo im Mai 39 Selbstmorde und 29 Selbstmordversuche vorkamen,

darunter 6 an +einem+ Tage (den 16.). Es scheint, dass ebenso wie

in südlichen Ländern der Sirocco Unbehagen, Kopfschmerzen bewirkt

und einen deprimirenden Einfluss auf die Stimmung ausübt, auch bei

uns gewisse Witterungsverhältnisse (stürmische Perioden, tiefer

Barometerstand) in ähnlicher Weise insbesondere auf neuro- und

psychopathische Personen sich bemerkbar machen und so das periodisch

häufigere Vorkommen der Selbstmorde erklären. -- Es sind dies

Perioden, in denen auch plötzliche Geistesstörung und Exacerbationen

solcher häufiger vorkommen.[276] -- Erfahrungsgemäss werden auch mehr

Selbstmorde am Tage als in der Nacht begangen (nach +Majer+ 60 gegen

40 Procent).

[Sidenote: Verheimlichung des Selbstmordes.]

Die meisten Selbstmorde geschehen heimlich, nicht selten an

versteckten und abgelegenen Orten, in Kellern, am Dachboden, am

Abort oder in anderen von innen verschliessbaren Localitäten.

Mitunter wird aber der Selbstmord auch ganz ostentativ und in der

offenbaren Absicht, Aufsehen zu erregen, vollbracht, so in Theatern,

auf öffentlichen Spaziergängen. Andere geschehen in Hôtels, in

öffentlichen Bädern, in Kirchen, im Wagen u. s. w., mitunter sogar

bei Prostituirten. In einzelnen Fällen bemüht sich der Selbstmörder,

die Sicherstellung seiner Person zu erschweren oder unmöglich zu

machen, und es kommen sogar Fälle vor, in welchen der Selbstmord

als solcher verheimlicht wird, entweder indem das Individuum die

Ursache der noch während des Lebens gefundenen Verletzungen oder

anderweitiger, insbesondere Vergiftungserscheinungen verschweigt oder

absichtlich falsch angibt[277], oder indem dasselbe den Selbstmord in

einer Weise ausübt, dass er für zufällig gewaltsamen (am häufigsten

beim Tod durch Sturz) oder gar natürlichen Tod imponiren soll. So

haben wir einen Mann obducirt, der im Kaffeehause, während er mit

seiner gewohnten Gesellschaft Karten spielte und Kaffee trank,

plötzlich zusammenstürzte und nach wenigen Augenblicken starb.

Alles sprach für natürlichen Tod, die Obduction aber ergab eine

exquisite Cyankaliumvergiftung. Die gleiche Todesart fand sich bei

einem in bedrängten Verhältnissen befindlichen Fabrikanten, der

in einem Tramwaywaggon todt, wie man meinte, vom Schlage gerührt,

zusammengesunken war; ebenso bei einer versicherten Frau, die

im Opernhause in einer Loge während der Vorstellung plötzlich

zusammengesunken und in wenigen Augenblicken gestorben war. Es

gibt verschiedene Gründe, die den Selbstmörder zur Verheimlichung

seiner That veranlassen können, unter denen Rücksichten für die

Hinterbliebenen die Hauptrolle spielen dürften, insbesondere die

Bewahrung derselben vor socialem und materiellem Nachtheile (Verlust

von Pensionen, Versicherungsprämien etc.).

Dass eine solche Verheimlichung nicht blos beim Selbstmord durch

Verletzungen oder durch Gift vorkommen kann, beweist ein von +Perl+

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXVI, pag. 281) mitgetheilter

Fall, in welchem ein 44jähriger Mann wenige Wochen, nachdem er sein

Leben hoch versichert hatte, in einer Badeanstalt in einer Badewanne

todt gefunden wurde, unter Umständen, die den Vertrauensarzt der

Versicherungsgesellschaft veranlassten, zu erklären, dass ein

Selbstmord durch Ertrinken vorliege und die Vermuthung auszusprechen,

dass die seltsame Art der Ausführung auf das Bestreben hindeute, den

Thatbestand des Selbstmordes zu verschleiern.

Die angedeuteten Gründe können aber auch die Angehörigen veranlassen,

den Selbstmord zu verheimlichen, was unseren Erfahrungen

zufolge namentlich beim Selbstmord durch Gift und beim Erhängen

verhältnissmässig am häufigsten vorkommt. Auch von Seite des

Wartpersonale in Kranken- und Irrenanstalten wird der Selbstmord

von Patienten mitunter verheimlicht, um sich der Verantwortung

zu entziehen. In einem solchen Falle (Erhängen) haben wir den

Sachverhalt erst bei der Section entdeckt.

Beim Selbstmord durch Schuss kommt nicht gar selten die Angabe vor,

dass der Betreffende sich in Folge eines +amerikanischen Duells+

das Leben genommen habe. Solche Angaben dürfen, auch wenn sie vom

Thäter selbst mündlich oder schriftlich gemacht worden sind, nicht

ohne Weiteres als wahr angenommen werden. Häufig sind dieselben

nur eine Form der Dissimulation des gewöhnlichen Selbstmordes, was

umso beachtenswerther ist, als solche Angaben gelegenheitlich zu

strafrechtlicher Verfolgung der Betheiligten, und zwar sowohl des

Selbstmörders, wenn seine That misslingt, als seines angeblichen

Gegners führen können. Thatsächlich ist ein solcher Fall in Wien am

19. Februar 1886 zur Verhandlung gekommen. Auch in einem Falle von

Cyankaliumvergiftung hatte der in Folge eines Traumas geisteskranke

Selbstmörder in einem hinterlassenen Schreiben ein amerikanisches

Duell als Ursache der That bezeichnet, was sich als ganz unwahr

herausstellte.

Wir übergehen zur Besprechung der einzelnen Selbstmordformen, wobei

wir hier nur den +traumatischen+ Selbstmord im Auge haben, da von den

übrigen Selbstmordarten an anderen Stellen gesprochen werden wird.

[Sidenote: Selbstmord durch Halsabschneiden.]

Eine der häufigsten derartigen Selbstentleibungen ist die durch

+Durchschneidung des Vorderhalses+ (Halsabschneiden). In der Regel

werden dazu Rasirmesser genommen, aber auch gewöhnliche Taschenmesser,

seltener andere schneidende Instrumente, wie Schlächtermesser,

Jagdmesser u. dergl. In einem uns bekannten Falle war von einem

Gefangenen das Bruchstück des Bodens eines Glasgefässes benützt

worden. Der Schnitt wird in der Regel beim Stehen (mitunter vor dem

Spiegel) oder im Sitzen und gewiss nur ganz ausnahmsweise im Liegen

geführt. Indem der Selbstmörder den Hals streckt, beziehungsweise den

Kopf zurückbeugt, setzt er, wenn er, wie gewöhnlich, mit der rechten

Hand das Messer hält, dies links und oben am Kopfnicker an und führt

dasselbe in einem Zuge über den oberen Theil des Vorderhalses nach

rechts. In diesem Falle zeigt die Wunde in der Regel einen etwas

schräg nach rechts und abwärts ziehenden Verlauf. Es ist jedoch

nichts Ungewöhnliches, völlig queren Schnittwunden zu begegnen und es

ist begreiflich, dass, wenn der Schnitt mit der linken Hand geführt

wurde, die Wunde schräg von rechts und oben nach links und unten

verlaufen kann. Ist der schräge Verlauf der Wunde gut ausgesprochen,

so wird man kaum irren, wenn man als Anfangsstelle des Schnittes das

höher gelegene Ende der Wunde bezeichnet. Bei der Beurtheilung der

Schnittrichtung ist jedoch nicht zu vergessen, dass dieselbe durch die

Retraction der Wundränder, insbesondere aber durch andere Schnitte, die

geführt wurden, unkenntlich werden kann; auch ist nicht zu übersehen,

dass, wenn der Selbstmörder im Momente der Schnittführung den Hals

nicht gleichmässig streckte, sondern, wie es gar nicht überraschen

kann, den Kopf zugleich nach der Seite beugte, welche jener, wo er das

Messer ansetzt, entgegengesetzt ist, der Schnitt nicht blos leichter

eine quere, sondern auch eine gegen das Ende der Wunde zu aufsteigende

Richtung erhalten kann, ein Fall, den wir thatsächlich bei einem

zweifellosen Selbstmord beobachtet haben und in der eben erwähnten

Weise uns erklärten. Der Schnitt dringt in der überwiegendsten Zahl der

Fälle zwischen Kehlkopf und Zungenbein ein oder er trifft den Kehlkopf;

seltener dringt der Schnitt in die Trachea und am seltensten findet er

sich über dem Zungenbein.[278]

Die Tiefe der Wunde hängt zunächst von der Kraft ab, mit welcher der

Schnitt geführt wurde und von der Schärfe des gebrauchten Messers,

wird aber ausserdem durch die Theile beeinflusst, die das letztere auf

seinem Wege traf. Sehr häufig setzt der zunächst getroffene Kehlkopf

dem tieferen Eindringen des Messers eine Grenze, wenn er bereits

verknöchert ist oder zu verknöchern beginnt. Waren solche Hindernisse

nicht vorhanden, so kann auch ein Selbstmörder mit einem scharfen,

kräftig geführten Messer durch sämmtliche Weichtheile des Vorderhalses

bis auf die Wirbelsäule gelangen und selbst noch in diese einschneiden.

Wurde das Messer in einem Bogen und in raschem gleichmässigen Zuge

über die prominenteste Stelle des Halses hinweggeführt, so kann die

Wunde vollkommen symmetrisch ausfallen und in beiden Hälften gleiche

Organe verletzen. Häufiger betrifft die Verletzung vorzugsweise die

eine Seitenhälfte des Halses, besonders wie begreiflich diejenige, an

welcher das Messer zunächst angesetzt und im tangentiellen Zuge über

dieselbe hinweggeführt worden war. Im letzteren Falle sind die Chancen

für eine Verletzung der grossen Halsgefässe günstiger, weil der Schnitt

direct gegen sie tendirt und weil derselbe weniger leicht durch den

Kehlkopf aufgehalten wird, während, wenn der Schnitt gleichmässiger

und tangentiell über die Mittellinie des Halses hinwegging,

verhältnissmässig häufig die grossen Halsgefässe unverletzt gefunden

werden. Die besonders von +Luschka+ hervorgehobene geschützte Lage

der tiefen Halsgefässe erklärt diese häufige Thatsache. Man findet dann

gewöhnlich einen Schnitt, der von einem Kopfnicker zum andern sich

erstreckt, oder auch diese durchtrennt und ausser der Vena jugularis

ext. auf einer oder auf beiden Seiten nur kleinere Gefässzweige,

insbesondere jene der Art. thyreoid. sup., oder diese selbst verletzt.

Der Blutverlust aus diesen Gefässen reicht aber hin, um den Tod zu

bewirken, theils durch Verblutung, theils, was jedesmal bei der

Beurtheilung von Halsschnittwunden berücksichtigt werden muss, durch

Eindringen des ausströmenden Blutes in die durchtrennten Luftwege,

Aspiration desselben und consecutive Erstickung. Letztere kann auch

durch die abgeschnittene und in den Kehlkopf eingetretene Epiglottis

veranlasst werden, wovon mehrere Beispiele beobachtet worden sind. Auch

durch Aspiration von Luft durch die eröffneten Halsvenen kann rascher

Tod erfolgen.

[Sidenote: Zahl und Sitz der Schnitte.]

Ungleich häufiger als einem einzigen begegnen wir an dem Halse solcher

Selbstmörder mehreren Schnitten, und zwar in der Regel neben einem

tiefeindringenden Hauptschnitt mehreren kleinern, die entweder nur die

Haut oder, was noch häufiger beobachtet werden kann, den durch die sich

retrahirende Haut blossgelegten Kehlkopf betreffen. An letzterem lassen

sie sich besonders gut unterscheiden, wobei man bemerken kann, dass

sie ebenso häufig mit einander und der Hauptwunde parallel verlaufen,

als verschiedene Richtungen zeigen oder sich kreuzen. Es kann auch

geschehen, dass ein Schnitt in einen früheren geräth und auf diese

Weise können selbst Schnitte an der Vorderfläche der Wirbelsäule zu

Stande kommen, ebenso wie es geschehen kann, dass erst durch einen

solchen Schnitt tiefere Gefässe verletzt werden, die nach dem früheren

intact geblieben waren. Das häufige Vorkommen mehrerer Schnittwunden

am Halse von Selbstmördern beweist, dass dieselben in der Regel,

nachdem der erste und meist tiefste Schnitt geführt wurde, noch im

Stande sind, sich andere zu versetzen, und dies ist besonders dann

begreiflich, wenn, was, wie oben bemerkt, gewöhnlich geschieht, die

tiefen Halsgefässe anfangs nicht verletzt wurden, obwohl auch in einem

solchen Falle das Bewusstsein nicht sofort schwindet, sondern das

Individuum noch ganz wohl im Stande ist, einige weitere rasche Schnitte

zu führen. Aus der begreiflichen Hast und dem verwirrenden Einflusse

des Momentes erklärt es sich, warum die secundären Schnitte häufig

verschiedene Richtungen zeigen, und selbst andere Stellen als den Hals

treffen können.

Ein Bauer, notorischer Trinker, war in seinem eigenen Keller mit

durchschnittenem Halse todt aufgefunden worden. Es fand sich am

Halse eine 2 Cm. unter dem linken Ohrläppchen beginnende, schief

nach rechts und abwärts über die Mittellinie des Halses verlaufende

13 Cm. lange Schnittwunde, welche den linken Kopfnicker, die linke

Carotis und die ersten Knorpelringe der Luftröhre durchtrennt hatte.

Ausserdem fanden sich 2 je 10 Cm. lange, blos die Haut durchtrennende

Schnittwunden auf der rechten Wange, welche unweit vom rechten

Nasenflügel begannen und mit einander parallel schief zum rechten

Unterkieferwinkel sich herabgezogen, und überdies zwischen sich eine

dritte, blos die Epidermis durchdringende linienförmige Schnittwunde

enthielten. Diese Wunden, sowie der Umstand, dass das neben der

Leiche gefundene Rasirmesser nicht dem Verstorbenen, sondern einem

Nachbar desselben gehörte, hatte den Verdacht erregt, dass nicht

Selbstmord, sondern Mord vorliege.

Wir erklärten in unserem Gutachten, dass der Betreffende zunächst an

Verblutung in Folge der grossen Schnittwunde am Halse gestorben sei,

und dass letztere zufolge ihrer Lage und sonstigen Beschaffenheit

ganz wohl von dem Verstorbenen sich selbst beigebracht worden sein

konnte. Bezüglich der Schnittwunden an der rechten Wange äusserten

wir uns, dass zwar ihr Sitz an einer Stelle, die auch von einem

Laien nicht als lebenswichtige Organe enthaltend angesehen wird,

allerdings eigenthümlich sei, aber der Annahme eines Selbstmordes

nicht widerspreche, da sich dieser Befund dadurch erklären lasse,

dass die betreffenden Wunden erst nach Zufügung jener am Halse und

in der durch das Hervorstürzen des Blutes und die Gemüthsaufregung

verursachten Verwirrung, die eine sichere Schnittführung nicht

gestattete, von dem Verstorbenen erzeugt wurden, was umso leichter

geschehen konnte, als in Folge der vollkommenen Durchschneidung des

linken Kopfnickers der Kopf nach links gedreht und dadurch die rechte

Wange in die Schnittrichtung gefallen sein konnte. Da ferner alle

Schnitte an der Wange parallel verliefen und die gleiche Richtung

zeigten, wie der tödtliche Schnitt am Halse, auch keine Spur einer

geleisteten Gegenwehr bei dem grossen und noch rüstigen Manne

gefunden wurde und für die Annahme, dass er damals berauscht oder

anderweitig bewusstlos gewesen wäre, kein Grund vorlag, so gaben

wir schliesslich unser Gutachten dahin ab, dass der Befund an der

Leiche des Untersuchten der auch durch die Umstände nicht widerlegten

Annahme, dass er einen Selbstmord begangen habe, nicht widerspreche.

[Sidenote: Handlungsfähigkeit.]

In gleicher Weise wie weitere Halswunden, können sich Selbstmörder,

nachdem sie sich einen Schnitt in den Hals beigebracht haben, auch

andere Wunden beibringen; so insbesondere Schnitte in die Ellbogen-

und Handgelenke, eine Combination, die verhältnissmässig häufig sich

ergibt und in der Regel schon für sich allein den Fall als Selbstmord

erscheinen lässt. Häufiger ist es jedoch, dass, nachdem der Selbstmord

früher auf eine andere Weise versucht worden, aber misslungen war,

jener durch Halsabschneiden ausgeführt wird. So haben wir zweimal die

Leichen von Selbstmördern mit durchschnittenem Halse obducirt, die sich

früher durch einen Schuss, und zwar beidesmal in den Mund, zu entleiben

versucht hatten, ohne dass sie mehr als eine Zertrümmerung des Gaumens

erzeugt hätten. In einem dritten Falle war ein Strangulationsversuch

und in einem vierten ein Stich in die Leber vorausgegangen. Ebenso

folgt aus dem Gesagten, dass derartige Selbstmörder keineswegs an

derselben Stelle zusammenstürzen müssen, wo sie sich die Halswunden

beigebracht haben, und es kann selbst dann nicht die Möglichkeit

einer stattgefundenen Locomotion ganz geleugnet werden, wenn die

tiefen Halsgefässe verletzt worden waren, besonders wenn nicht beide

Carotiden, sondern nur eine getroffen worden war.

In dem oben angeführten Falle mit der Schnittwunde an der Wange war

der Todte 14 Schritte von einem mit Blut bespritzten Fasse liegend

aufgefunden worden, und es wurde uns deshalb die Frage vorgelegt, ob

der Untersuchte, nachdem er sich die Halswunde beigebracht, noch 14

Schritte weit gehen konnte. Wir erklärten, dass diese Möglichkeit

umsomehr zugegeben werden muss, als nur die eine Carotis verletzt,

und zwar vollkommen durchschnitten war, so dass sie sich retrahiren

und dadurch die Verblutung verzögert werden konnte, wobei wir

auch erwähnten, dass diese Schritte kaum in langsamen, sondern im

schnellen Tempo und offenbar in der Absicht, um zur Kellerthüre zu

gelangen, zurückgelegt worden sein mochten.

Was Individuen mit durchschnittenem Halse mitunter noch leisten

können, beweist der von +Amos+ (+Fischer+, Verletzungen des Halses,

pag. 72) mitgetheilte Fall, in welchem eine Frau nach Durchschneidung

der Carotis und Jugularis auf einer Seite noch 23 Yards weit zu gehen

vermochte und jener von +Rust+ (+Albert+, Lehrb. der Chirurgie. I,

479) erwähnte: Ein Tischler hatte sich im freien Felde mit einem

Rasirmesser den Hals durchschnitten. Von Reue gequält, warf er das

Messer weg, kroch in einen Schupfen und blieb dort bei grosser Kälte

über Tag und Nacht. Den folgenden Tag begibt er sich in die Stadt

zurück, sinkt dort zusammen, wird in eine chirurgische Officin

gebracht, wo man ihn für betrunken hält und nach Hause führen lässt.

Dort erst wird die Wunde am Halse entdeckt und der Verletzte in’s

Spital gebracht, woselbst er erst nach 14 Tagen starb. Die Section

ergab, dass sowohl Larynx wie auch der Pharynx bis auf die Körper

der Wirbelsäule durchschnitten waren. Trotzdem hatte der Mann einen

weiten Weg zurückgelegt und war sogar in einer chirurgischen Officin

gewesen, ohne dass man eine Ahnung hatte, welche Verletzung das

Halstuch barg.

Mehrere Fälle, in denen trotz solcher tiefer Verletzungen nur ganz

unerhebliche Blutung eingetreten war, werden von +Güterbock+ (l. c.

31) angeführt. Wir glauben, dass hierbei besonders das je nach der

Grösse der Schilddrüse ungemein variirende Caliber der Art. und Vena

thyreoidea superior von Einfluss sein dürfte.

[Sidenote: Mord durch Halsabschneiden.]

+Mord+ durch Halsdurchschneidung ist kein besonders seltenes

Vorkommniss. Am leichtesten ist derselbe bei schlafenden oder

anderweitig bewusstlosen Personen ausführbar, und es ist begreiflich,

dass in solchen Fällen selten Zeichen der Gegenwehr oder andere

anatomische Anhaltspunkte für die Diagnose der durch einen Anderen

bewirkten Tödtung sich ergeben werden. Am wenigsten wird die Richtung

der Wunde am Halse Aufschluss geben, da dieselbe sich ebenso gestalten

kann wie beim Selbstmorde, namentlich wenn der Mörder hinter dem

Kopfe der schlafenden Person steht und das Messer mit der rechten

Hand führt. Doch kann im Allgemeinen eher eine vollkommen quere und

nach beiden Seiten zu symmetrische Wunde entstehen als bei einem

Selbstmorde. Auch gelingt einer fremden Hand das Durchschneiden

sämmtlicher Weichtheile des Vorderhalses mit +einem+ Zuge bis auf die

Wirbelsäule entschieden leichter als der eigenen. Eventuelle Schnitte

in der Wirbelsäule können, wenn sie tief sind und zu ihrer Entstehung

eine Kraft voraussetzen, die bei einem Selbstmörder nicht angenommen

werden kann, für Mord sprechen.

In dem oben erwähnten Falle des ermordeten Briefträgers waren

sämmtliche Weichtheile des Vorderhalses und links beide Gefässe,

rechterseits nur die Carotis durchschnitten, und der Schnitt

war zwischen den linken Querfortsätzen des dritten und vierten

Halswirbels bis in den Canal für die Art. vertebr. sin. eingedrungen,

ohne jedoch diese zu verletzen. Einen ganz gleichen Befund ergab

die Leiche einer durch mehrere Halsschnittwunden ermordeten Frau,

jedoch auf der rechten Seite (sie war im Stehen überfallen worden)

und ausserdem den Umstand, dass blos die Vena jugularis interna und

der N. vagus durchschnitten, von der Carotis aber blos die Adventitia

angeschnitten war, obgleich die Carotis mit der Hälfte ihrer Breite

das innere Ende des Schnittes bedeckte, der sich in der Wirbelsäule

befand. Letztere Thatsache lässt sich daraus erklären, dass der

Kopf im Momente der Schnittführung gegen die entgegengesetzte Seite

gedreht gewesen sein musste, wodurch die betreffende Carotis mehr

nach innen zu liegen kam und von dem über die rechte Halsseite

geführten Schnitte nur tangirt wurde. -- Von drei Kindern, welche ein

Alkoholiker theils durch Hackenhiebe, theils durch Halsdurchschneiden

getödtet hatte, zeigten zwei eine vollkommen durchschnittene

Wirbelsäule, so dass der Kopf nur an der Nackenhaut hing, das eine

Kind überdies einen tiefen Querschnitt in der Hinterhauptschuppe

unmittelbar hinter dem Foramen occipitale!

Auch bei schlafenden oder anderweitig bewusstlosen Personen begnügt

sich der Mörder nicht immer mit einem einzigen Schnitt, sondern führt

nicht selten einen zweiten oder dritten, die jedoch meist in die Wunde

selbst fallen, ähnlich wie dies auch Schächter zu thun pflegen, so dass

in diesem Falle nur eine einzige Wunde vorhanden zu sein scheint, in

deren Grunde jedoch die wiederholte Schnittführung sich erkennen lassen

kann.

Die Ermordung wachender und wehrfähiger Personen ist ungleich

schwieriger ausführbar; von vorne wohl nur unter besonderen

Verhältnissen[279], eher dagegen, wenn der Thäter hinter dem Opfer

steht und unerwartet von hinten den Schnitt führt, wodurch dieser, wie

in unserem unten angeführten Falle, so weit nach rechts fallen kann,

dass schon dadurch die Einwirkung einer fremden Hand und die Stellung

des Thäters erkannt werden kann.

Es ist jedoch zu bemerken, dass Fälle vorkommen, in welchen auch

Selbstmörder sich nicht in „typischer“ Weise den Hals durchschneiden,

sondern den Schnitt seitwärts am Halse direct auf die grossen

Halsgefässe zu führen, so dass der Schnitt wenig oder gar nicht über

die Mittellinie des Vorderhalses hinüber reicht. Wir haben sogar

einen Kellner obducirt, der sich beiderseits fast symmetrisch eine

solche Wunde beigebracht hatte, zwischen deren inneren Enden die

Kehlkopfpartie ganz intact geblieben war. Links war die Vorderwand

der Vena jugularis interna, rechts nur Aeste der Art. und Vena

thyreoidea superior durchschnitten. Es ist nicht unmöglich, dass

bei einer derartigen Schnittführung der Selbstmörder bis zu der

betreffenden Art. vertebralis gelangen und diese verletzen kann.

Von +Lacassagne+ und +Jobert+ (Les +Gauchers+. Lyon 1855) wird

ein solcher Fall erwähnt, wo allerdings die Verletzung mehr eine

Stich- als eine Schnittwunde gewesen zu sein scheint. Der Mann war

ein Linkshänder und hielt, als seine Leiche gefunden wurde, das

Messer noch in der (linken) Hand. Die Wunde selbst sass rechts.

+Flintzer+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXIV, pag. 189)

berichtet sogar über einen kaum glaublichen Fall von Selbstmord, wo

der Schnitt im Nacken (!) sass, 12 Cm. lang war, die Articulatio

atlanto-occipitalis eröffnet und das Rückenmark durchschnitten hatte

(!!). Es lag somit, sagt +Flintzer+, eine halbe Decapitation vor.

Am Rande des linken Unterkiefers fand sich eine seichte, von oben

nach unten ziehende Incision. Die Leiche war in einer von Innen

verschlossenen Bodenkammer gefunden worden, mit dem Messer in der

Hand. Merkwürdig war auch der Befund bei einem 60jährigen, von uns

im März 1888 secirten Manne, welcher sich mit zwei (!) gleichzeitig

angesetzten Rasirmessern den Hals durchschnitten hatte. Es fand

sich beiderseits symmetrisch eine klaffende Wunde, die beide in der

Mittellinie des Nackens, 1 respective 1½ Querfinger unter der

Haarwuchsgrenze begannen. Die rechte, höher gelegene, zog sich bis

zum hinteren Rand des Kopfnickers, durchtrennte die ganze seitliche

Halsmusculatur bis zu den Querfortsätzen der Wirbelsäule und die

Vena jugularis zur Hälfte. Die linke erstreckte sich bis zur Mitte

des hinteren Randes des Schildknorpels und durchschnitt hinten die

ganze Musculatur, vorn aber nur die Haut und den hinteren Rand des

Kopfnickers ohne Verletzung der tiefen Gefässe. Innerlich ergaben

sich geheilte Contusionen und senile Atrophie des Gehirns, sowie

hochgradige Atheromatose.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 45 / 132 段