_c_) Der +Tetanus+. Da den neuesten Forschungen zufolge auch der

Wundstarrkrampf durch Infection mit einem specifischen, namentlich

in Gartenerde (nach +Tamassia+ auch im Staube der Spinnweben), auf

schmutzigen Kleidern u. dergl. vorkommenden Bacillus veranlasst wird,

so ist man sowohl dem Verständniss dieser bisher in der Provenienz

dunkel gewesenen accidentellen Wundkrankheit als ihrer anatomischen

Diagnose näher gerückt, letzterer insbesondere durch die Möglichkeit

der Erzeugung des Tetanus bei Versuchsthieren durch Ueberimpfung der

betreffenden Wundflüssigkeit auf diese. Letztere, eventuell Weichtheile

aus der Umgebung der Wunde wären, wenn die Ueberimpfung nicht in loco

geschehen könnte, an eine centrale Untersuchungsstation einzusenden.

_d_) Die +Erschöpfung+, mit welchem Ausdruck man sich behelfen muss,

wenn nach längerer, insbesondere mit Inanition, profuser Eiterung etc.

verbundener Krankheit das Individuum stirbt, ohne dass sich ausser der

Verletzung und der allgemeinen Anämie und Abmagerung ein pathologischer

Befund ergäbe, der als nächste Todesursache bezeichnet werden könnte.

2. Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der nächsten Todesursache

mit der Verletzung.

Der Nachweis, dass die verschiedenen nächsten Todesursachen in der

That durch Verletzung, also auf gewaltsame Weise, bewirkt wurden,

wird geführt, indem wir darlegen, dass die betreffende Verletzung

noch während des Lebens des Individuums ihm zugefügt wurde, und dass

sie geeignet war, jene Veränderungen oder Störungen im Organismus

zu bewirken, die wir als nächste Todesursache erkannt haben, sowie

dadurch, dass wir sowohl den natürlichen, als den etwa durch

anderweitige Gewalten herbeigeführten Tod auszuschliessen uns bestreben.

Ueber den Beweis, dass eine bestimmte Verletzung (Misshandlung)

geeignet war, die als nächste Todesursache erkannten Veränderungen

zu setzen, wollen wir uns nicht weiter ausbreiten, da derselbe nur

nach allgemein klinischen und pathologisch-anatomischen Grundsätzen

geschehen kann, und da wir bei der Besprechung der Verletzung, je

nach ihrem Sitze, Gelegenheit haben werden, das noch Nothwendige zu

bemerken. Dagegen bedarf das erste und letztgenannte Moment einer

näheren Behandlung.

_a) Die Unterscheidung vitaler und postmortaler Verletzungen._

Die Möglichkeit, dass eine bei der Obduction gefundene Verletzung

erst an der Leiche entstanden sein konnte, ist immer im Auge zu

behalten, namentlich bei der Untersuchung von Kindesleichen, da

bei diesen durch die Art, wie sie beseitigt werden (Werfen in den

Abort, Einzwängen in enge Verstecke, Vergraben und Beschweren mit

Steinen u. dergl.), häufig Gelegenheit geboten ist zur Entstehung

postmortaler Verletzungen. Aber auch bei Erwachsenen können solche

sich finden und zu Täuschungen Veranlassung geben. Es gehören

hierher z. B. die zufälligen Verletzungen, die bei vom Wasser

fortgeschwemmten Leichen durch Schleifen über kiesigen Boden, durch

Anstossen an Steine, Balken, Eisschollen u. dergl. sich bilden, und

ebenso jene, die beim ungeschickten Abnehmen von Erhängten, in Folge

des Herabfallens der Leiche, sowie auch die, welche unter gewissen

Umständen durch Benagtwerden von Thieren[258] entstehen können. Auch

ist es möglich, dass erst bei der Section gemachte Verletzungen

für intra vitam entstandene genommen werden können. Hierher gehören

ausser den Muskelzerreissungen beim Strecken oder Zerren todtenstarrer

Glieder, von denen namentlich die der Kopfnicker leicht zu falschen

Deutungen führen können (v. unseren Aufsatz: „Ueber postmortale

Rupturen des Sternocleidomastoideus.“ Wiener med. Wochenschr. 1888,

Nr. 39 u. ff.), die Sprengungen des Schädels bei ungeschickter

Abnahme des Schädeldaches und die bei seniler Osteoporose so leicht

sich bildenden Rippenbrüche, insbesondere aber die Fracturen der

Halswirbelsäule an ihrer grössten Convexität, welche, wie wir uns

wiederholt überzeugt haben, beim Ziehen der Leiche am Kopfe oder

beim starken Rückwärtsbeugen des bereits entleerten Schädels, wie

es zur Erleichterung der Eröffnung und Untersuchung des Halses

geschieht, bei alten Leuten leicht zu Stande kommen. Es können ferner

postmortale Verletzungen auch absichtlich zugefügt worden sein, so

durch Zerstückeln der Leiche eines Getödteten, oder um einen Selbstmord

vorzutäuschen, wie uns ein Fall bekannt ist, in welchem die Leiche

einer höchst wahrscheinlich anderweitig getödteten Frauensperson

in dieser Absicht auf die Schienen gelegt wurde.[259] Auch ist die

Möglichkeit gegeben, dass in irgend einem Falle einem schon anderweitig

getödteten Individuum eine Verletzung beigebracht worden sein konnte,

in der Meinung, dass dasselbe noch am Leben sei.

So obducirten wir in Innsbruck die Leiche eines Italieners, der durch

Zerschmetterung des Schädels ermordet worden war, der aber ausserdem

ein langes Messer im Halse stecken hatte, welches offenbar erst nach

dem Tode eingestochen worden war, da, trotzdem grössere Arterien und

Venenzweige verletzt waren, keine Spur von Reactionserscheinungen an

der Wunde gefunden wurde. Die Erkennung einer solchen Verletzung als

einer postmortalen wäre namentlich dann von Wichtigkeit, wenn sie

durch einen anderen Thäter veranlasst worden wäre, als die, welche

während des Lebens zugefügt wurde und zum Tode führte.

Welche sonderbaren Möglichkeiten bezüglich der Entstehung

postmortaler Verletzungen gegeben sind, zeigt der von +Maschka+

(Gutachten I) mitgetheilte Fall, wo die Leiche eines offenbar im

epileptischen Anfalle umgekommenen Knaben, der durch einige Tage im

Freien gelegen hatte und bis auf den hervorragenden Kopf verschneit

war, von Wilddieben, die letzteren bei Mondbeleuchtung für einen

Hasen gehalten hatten, angeschossen worden war und wo der Befund

von gehacktem Blei in den Schädelknochen und im Gehirne, trotz ganz

minimaler Reactionserscheinungen, die Gerichtsärzte veranlasst hatte,

den Tod des Obducirten von der Schussverletzung herzuleiten, bis erst

nachträglich der wahre Sachverhalt sichergestellt wurde. Ein analoger

Fall von Anschiessen der von einem Baume herabgefallenen, in einem

Gebüsche liegendes Leiche eines erhängten Selbstmörders wird von

+Späth+ (Württemb. Correspondenzbl. 1890, Nr. 14) mitgetheilt.

Sehr beachtenswerth und gewissermassen den Uebergang von vitalen

zu postmortalen Verletzungen bildend, sind die Läsionen, welche

beim Zusammenstürzen aus einer anderen, insbesondere auch aus

natürlicher Todesursache entstehen können. Je plötzlicher und

vollständiger die durch letztere gesetzte Bewusstlosigkeit,

respective Bewegungsunfähigkeit eintritt, mit desto grösserer Gewalt

stürzt der Körper zu Boden und desto leichter können durch dieses

Zusammenstürzen Verletzungen sich bilden, denen begreiflicherweise

namentlich der Kopf ausgesetzt ist. Einfache Contusionen oder

Quetschwunden am Hinterkopf, an der Stirn und der seitlichen

Scheitelgegend sind häufig. Fig. 46 gibt ein solches Beispiel.

Ausserdem haben wir eine ganze Reihe anderer Verletzungen aus

dieser Ursache beobachtet, so Brüche der Nasenbeine, Bruch des

Processus zygom. sin., Fractur der Schneidezähne, zweimal Fractur des

Oberarmes (beidemale bei Greisen mit seniler Osteoporose, einmal bei

plötzlichem Tod durch Pneumonie, einmal bei Haemorrhagia cerebri),

je einmal Luxation des Humerus bei plötzlichem natürlichen Tod und

beim Selbstmord durch Schuss, einmal Fractur der Halswirbelsäule bei

einem alten, am Abort an Haemorrhagia in pontem plötzlich gestorbenen

Mann, der mit dem Rupfe gegen die Abortthüre gefallen war, endlich

einen Sprung des Hinterhauptbeines mit Diastase der Lambdanaht bei

einem auf der Strasse an Endocarditis mycotica und Embolie der

rechten Coronararterie plötzlich Verstorbenen. Dass unter ungünstigen

Umständen, z. B. wenn der Verstorbene gerade auf einer Treppe stand,

oder wenn er auf hervorragende Gegenstände auffiel, noch schwerere

Verletzungen entstehen können, liegt auf der Hand.

[Sidenote: Agonale und postmortale Verletzungen.]

Zu den agonal oder postmortal entstandenen Verletzungen gehören

auch die durch Wiederbelebungsversuche veranlassten. Bekannt sind

in dieser Beziehung die durch Frottirungen entstehenden, an der

Leiche als pergamentartige Vertrocknungen sich präsentirenden

Hautaufschürfungen an den Beugeflächen der oberen Extremitäten,

an der Vorderfläche der Brust und über den Schienbeinen, ferner

die durch Aufträufeln von brennendem Siegellack auf die Brust

und die durch Aderlässe bewirkten Verletzungen, die in ihrer

Natur und Provenienz kaum zu verkennen sind. Wichtiger sind die

durch subcutane Aether- oder andere zur Wiederbelebung gemachte

Injectionen entstehenden Veränderungen an den betreffenden

Hautstellen, da sie gelegenheitlich für etwas Anderes gehalten

werden könnten. Diese Stellen präsentiren sich als bis thalergrosse

rundliche oder ausgebuchtete, bleichgraue und derbe Stellen, an

welchen beim Einschneiden Cutis sowohl als subcutanes Zellgewebe

mehr weniger wie gekocht erscheinen. Dadurch sowohl, als noch mehr

durch den häufig vorhandenen blassrothen Saum haben diese Stellen

mitunter eine ganz auffallende Aehnlichkeit mit Verbrühungen dritten

Grades oder mit den durch Schwefelsäure erzeugten Veränderungen. Auch

können sie für Suffusionen gehalten werden, um so mehr, als mitunter

wirklich eine vom Einstich herrührende Blutaustretung sich darunter

findet. Auch mit gewissen Dermatosen ist eine Verwechslung nicht

ausgeschlossen. Die Stichöffnung liegt fast immer excentrisch, häufig

an der äussersten Peripherie der, wie erwähnt, veränderten Hautpartie

und letztere zeigt beim Einschneiden meist den charakteristischen

Geruch der Injectionsflüssigkeit, so dass bei einiger Aufmerksamkeit

eine Verkennung des Befundes wohl vermieden werden kann.

[Sidenote: Vitale Reactionserscheinungen.]

Da wir bereits oben (pag. 270) das Verhalten vitaler und postmortaler

Hautaufschürfungen besprochen haben und die Suffusionen bei den Wunden

Erwähnung finden können, so wollen wir hier bei der Besprechung jener

Momente, die geeignet sind, vitale von postmortalen Verletzungen zu

unterscheiden, nur die Weichtheilwunden und die Knochenverletzungen im

Auge behalten.

In dieser Beziehung ist zunächst die von +Casper+[260] zuerst

hervorgehobene Thatsache zu beachten, dass an der Leiche sowohl

Weichtheile als Knochen eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen

Gewalten, insbesondere gegen stumpfe Gewalten, zeigen, als dies

während des Lebens der Fall ist. Diese Thatsache ist zwar von

+Krahmer+[261] angezweifelt, dagegen von einer Reihe anderer

Beobachter, wie insbesondere von +F. Falk+[262] und von +Aeby+[263],

experimentell geprüft und bestätigt worden. Auch wir müssen auf Grund

zahlreicher Versuche, die wir angestellt haben und jedes Jahr unseren

Schülern vordemonstriren, mit den Angaben der genannten Beobachter

übereinstimmen. Die Ursache dieser Erscheinung liegt unserer Meinung

nach in der geringeren Turgescenz todter Gewebe und in der mehr

teigigen Consistenz und grösseren Plasticität, die die Weichtheile in

Folge der Todtenstarre erhalten.

Weiter muss das Vorhandensein oder Fehlen der vitalen

Reactionserscheinungen berücksichtigt werden. Ist zwischen der

Zufügung der Verletzung und dem Tode längere Zeit verstrichen, dann

sind in der Regel so deutliche Erscheinungen von entzündlicher

Röthung, Schwellung, Eiterung oder von Verklebung oder Granulation

vorhanden, dass die Erkennung einer Verletzung als vitaler keinen

Schwierigkeiten unterliegt, die übrigens, da solche Fälle meistens von

vornherein in dieser Richtung klar sind, dann nur selten Gegenstand

der Frage wird, obgleich bemerkt werden muss, dass der Grad und die

Natur der Reactionserscheinungen sich verschieden gestalten wird,

je nachdem der Wundverlauf ein aseptischer war oder nicht, und

dass auch ganz unzweifelhaft und unverkennbar vorhanden gewesene

Reactionserscheinungen durch die Fäulniss verwischt oder schwer

unterscheidbar werden können.

Ungleich schwieriger kann sich die Sache gestalten, wenn postmortale

von unmittelbar vor dem Tode erzeugten Verletzungen unterschieden

werden sollen. In einem solchen Falle ist zur Unterscheidung

vorzugsweise die Erfahrung heranzuziehen, dass während des Lebens

entstandene Verletzungen mit entsprechender Retraction der

durchtrennten Weichtheile und mit mehr weniger starker Blutung

verbunden sind, während beide Erscheinungen bei postmortalen

Verletzungen gar nicht oder mindestens ungleich schwächer sich

auszubilden pflegen.

[Sidenote: Retraction der Gewebe.]

Die +vitale Retraction+ macht sich insbesondere an der Haut bemerklich

und veranlasst das Klaffen der Wundränder. Der Grad, in welchem

diese Erscheinung bei während des Lebens entstandenen Verletzungen

eintritt, hängt von localen Verhältnissen der betreffenden Hautstelle

ab, namentlich ausser von der Faser- (Spaltbarkeits-) Richtung davon,

in welcher Weise die Anheftung der Haut an die darunter liegenden

Gewebsschichten eine grössere oder geringere Retraction gestattet.

Am meisten wird sie deshalb sich einstellen, wenn die Haut über der

betreffenden Stelle leicht verschiebbar und nur durch lockeres,

grossmaschiges Bindegewebe mit der Unterlage verbunden war, während an

anderen Orten, wie z. B. namentlich an der Kopfhaut oder am Rücken,

einestheils die dichtere und dickere Beschaffenheit der Haut selbst,

andererseits das kurze und straffe Unterhautgewebe ein stärkeres

Zurückziehen der getrennten Haut nicht gestattet. Es ist begreiflich,

dass diese localen Verhältnisse auch bei postmortalen Verletzungen

sich geltend machen werden, wie überhaupt festzuhalten ist, dass

auch die todte Haut bis zu einem gewissen Grade ihre Elasticität und

Retractibilität behält, und dass daher auch postmortale Wunden mehr

weniger klaffen, aber im Allgemeinen nicht in dem Grade, wie wir dies

bei während des Lebens erfolgten Trennungen in der Regel beobachten

können, weshalb auch die Verziehung der ursprünglichen Form einer

Hautwunde bei postmortalen Wunden in weniger auffallender Weise erfolgt

als bei vitalen. Nicht unbeachtet darf übrigens bleiben, dass sowohl

bei vitalen als bei postmortalen Trennungen der Haut das Abstehen der

Wundränder durch die Lage und Stellung des betreffenden Körpertheiles

vielfach modificirt werden kann.

[Sidenote: Retraction verletzter Gewebe.]

Mit grosser Energie äussert sich bei während des Lebens beigebrachten

Verletzungen die Retractibilität der Musculatur; aber gerade bezüglich

dieser ist bekannt, dass sie noch einige Zeit nach dem Tode besteht

und eigentlich erst, nachdem die Todtenstarre eingetreten ist, sich

nicht mehr äussert, woraus folgt, dass eine Verletzung ganz wohl

erst nach dem Tode entstanden sein konnte, obwohl die durchtrennten

Muskelbäuche retrahirt gefunden wurden, wenn nämlich die Verletzung,

z. B. die Zerstücklung einer Leiche, unmittelbar oder so kurz nach dem

Tode vorgenommen wurde, dass die Retractibilität der Musculatur sich

noch zu äussern vermochte. Ist einmal die Todtenstarre eingetreten oder

dieselbe schon abgelaufen, dann retrahirt sich die Musculatur, wenn

sie durchtrennt wird, wenig oder gar nicht. Uebrigens muss auch hier

bemerkt werden, dass die Retractionsfähigkeit eines durchschnittenen

Muskels vielfach beeinflusst wird durch die Art und Weise seiner

Insertion und sein Verhalten zu den Nachbartheilen.

[Sidenote: Blutung.]

Einen wichtigeren Anhaltspunkt für die Beantwortung vorstehender Frage

bietet der Nachweis einer stattgehabten +Blutung+, entweder nach

aussen oder nach einwärts in Körperhöhlen oder in das Nachbargewebe

(Suffusion), beziehungsweise das Fehlen dieser Erscheinungen.

Während des Lebens entstandene Wunden bluten mehr oder weniger. Wir

finden daher an der Leiche theils flüssiges, theils coagulirtes oder

eingetrocknetes Blut an der Wunde und ihrer nächsten Umgebung, und zwar

theils ausserhalb des Körpers, so z. B. an den Kleidern, oder innerhalb

desselben zwischen den getrennten Gewebsschichten oder in Körperhöhlen

ergossen. Wird eine Verletzung einer Leiche beigebracht, so tritt

eine stärkere Blutung in der Regel nur dann ein, wenn grössere, mit

flüssigem Blute gefüllte Gefässe getroffen wurden. So sehen wir z. B.

bei Abnahme des Schädeldaches aus dem eröffneten Sinus oder beim

Aufschneiden der Venae anonymae bei der Abnahme des Brustblattes

mitunter sehr bedeutende Blutmassen ausfliessen.

[Sidenote: Postmortale Blutungen.]

Ebenso können wir, wenn das Blut in der Leiche flüssig war, auch nach

postmortalen Verletzungen blutreicher parenchymatöser Organe, wie

z. B. der Milz, bedeutende Mengen Blut austreten sehen. Postmortale

Verletzungen peripherer Theile, insbesondere der Haut, sind in der

Regel mit keiner oder nur mit ganz geringfügiger Blutung verbunden,

da, wie bekannt und wie das Erblassen der Haut zeigt, schon im Sterben

und noch mehr nach dem Tode, das Blut aus den Capillaren und den

kleineren peripheren Gefässen sich entleert und vorzugsweise im rechten

Herzen und den grossen Venenstämmen sich ansammelt. Doch macht auch

hier die Stelle, wo man eine Verletzung zufügt, einen Unterschied.

Während nämlich Wunden nach aufwärts gelegener Hautstellen gar nicht

bluten, kann an abhängigen Körperpartien, der daselbst entstandenen

oder nachträglich entstehenden Senkungshyperämie wegen, eine Blutung

eintreten, obgleich es auch da nur zu einem Durchsickern des Blutes,

zu einer profusen Blutung aber nur dann kommt, wenn die Wunde tiefer

drang und grössere Venenstämmchen des Unterhautgewebes oder anderer

Weichtheile getroffen hatte, und wenn bei so günstiger Lage des Körpers

dem Ausfliessen des sich von oben herabsenkenden Blutes genügende Zeit

gegönnt war.

Es folgt demnach aus dem Gesagten, dass wir nicht berechtigt sind,

blos aus dem Umstande, dass eine Wunde geblutet hatte, zu folgern,

dass dieselbe noch während des Lebens entstanden ist, sondern dass wir

behufs einer solchen Folgerung früher die Lage der Wunde, die Tiefe

derselben und die Qualität der getroffenen Theile, die Beschaffenheit

des Blutes der betreffenden Leiche, sowie die Menge des aus der Wunde

ausgetretenen Blutes in Betracht ziehen müssen. Handelt es sich um

eine Verletzung grösserer Gefässstämme oder sehr blutreicher Organe,

dann wird ausserdem zu erwägen sein, dass eine postmortale Verletzung,

auch wenn sie grosse und blutreiche Organe traf, niemals diejenigen

Allgemeinerscheinungen bewirken kann, die an Leichen thatsächlich

Verbluteter sich ergeben.

[Sidenote: Suffusion von Wunden.]

Seit jeher wird, und zwar mit vollem Rechte, bezüglich der Diagnose,

ob eine Verletzung während des Lebens geschah, auf den Befund von

+Suffusion+ unterhalb der betreffenden Verletzung oder in dem

Nachbargewebe ein grosser Werth gelegt. Doch ist auch bezüglich dieses

Befundes Folgendes zu bemerken.

Zunächst die Thatsache, dass auch bei vital entstandenen Verletzungen

stärkere Suffusionen der Nachbarschaft vorzugsweise nur bei

contundirten Wunden sich finden, während sie bei Schnitt- oder

Stichwunden in geringerem Grade zur Ausbildung gelangen. Bei Wunden

letzterer Kategorie ergiesst sich das Blut aus den getrennten Gefässen

frei in die Wunde hinein, beziehungsweise aus dieser heraus, imbibirt

sich auch, wenn es nach dem Tode mit den durchtrennten Geweben in

Verbindung bleibt, in diese, aber es ist begreiflich, dass nur, wenn

lockeres Bindegewebe in der Nachbarschaft sich findet, und wenn

grössere arterielle Gefässe verletzt waren, die Verhältnisse darnach

angethan sein werden, dass das ausgetretene Blut auf weitere Strecken

in die Maschen des umgebenden Zellgewebes oder zwischen die Schichten

verschiedener Gewebe einzudringen vermag, schon aus dem Grunde, weil

das Blut aus den durchtrennten Gefässen in der Richtung des geringsten

Widerstandes, also in den Wundspalt, fliessen wird. Waren diese

Bedingungen nicht gegeben, so kann es geschehen, dass thatsächlich

im Leben entstandene Stichverletzungen, wenn, weil das Blut nach

innen sich ergoss, wenig oder kein Blut in der Wunde zurückblieb,

mitunter gar keine Reactionserscheinungen darbieten und sich in Folge

ihrer Blässe, namentlich in Folge des Fehlens der Sugillation der

Nachbarschaft, wie solche verhalten, die erst nach dem Tode entstanden

sind. Diese Thatsache wurde schon von +Casper+ und +Liman+ (l. c. II,

140) hervorgehoben und mit Recht bemerkt, dass auch die Schnelligkeit

des Todes hierbei eine wesentliche Rolle spiele, insofern, als desto

weniger Suffusion sich entwickeln kann, je rascher der Tod erfolgt.

Bei penetrirenden Wunden kommt häufig noch das Moment der inneren

Verblutung dazu, wodurch der peripheren Wunde gleichsam das Material

zur Entstehung der Suffusion entzogen wird. Gleiches geschieht,

wenn sofort nach Zufügung einer Verletzung eine andere, mit rapidem

Blutverlust verbundene, gesetzt wird. So obducirten wir eine Frau, die

von ihrem Manne eingestandenermassen durch zahlreiche bis in’s Gehirn

dringende weitklaffende Hiebe mit der Schneide einer Hacke und durch

nachfolgendes Halsabschneiden getödtet worden war. Die Kopfwunden

zeigten keine Spur von Suffusion und auch die Halswunde, durch welche

sämmtliche Halsgefässe getrennt worden waren, war nur unbedeutend

suffundirt. Auch Operationswunden sind in der Regel nicht suffundirt.

+A. Paltauf+ („Ueber reactionslose vitale Verletzungen.“ Wr. klin.

Wochenschr. 1889, Nr. 37 und 39) hat auf eine bisher unbeachtet

gebliebene Ursache des Ausbleibens einer Blutung in die Nachbarschaft

peripherer Verletzungen aufmerksam gemacht und mehrere Beispiele

dafür angeführt, nämlich auf den Einfluss einer gleichzeitigen

Hirnerschütterung und der damit verbundenen intensiven Reizung des

grossen Vasomotorencentrums, welcher später Gefäss- und Herzlähmung

folgt. „Wir können uns,“ sagt +Paltauf+, „vorstellen, dass dem Blute

nach dem Trauma zuerst durch die Verengerung, ja den Verschluss der

Gefässe die Möglichkeit des Ausströmens benommen wird, hernach aber,

in Folge der Erweiterung des Strombettes, des mangelnden Druckes und

des Versagens des Herzens, der nöthige Druck zum Einströmen in die

peripheren Gefässbezirke fehlt.“ Beim Hirndruck, der überdies meist

mit Hirnerschütterung verbunden ist, kann Aehnliches durch andauernde

Pulsverlangsamung und das stetige Sinken des Blutdruckes veranlasst

werden; bei gewissen Formen des Shok durch die plötzliche Herzlähmung

und bei traumatischer Lähmung des Splanchnicus durch diese.

[Sidenote: Postmortale Bildung und Vergrösserung von Ecchymosen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 41 / 132 段