Wundstarrkrampf durch Infection mit einem specifischen, namentlich
in Gartenerde (nach +Tamassia+ auch im Staube der Spinnweben), auf
schmutzigen Kleidern u. dergl. vorkommenden Bacillus veranlasst wird,
so ist man sowohl dem Verständniss dieser bisher in der Provenienz
dunkel gewesenen accidentellen Wundkrankheit als ihrer anatomischen
Diagnose näher gerückt, letzterer insbesondere durch die Möglichkeit
der Erzeugung des Tetanus bei Versuchsthieren durch Ueberimpfung der
betreffenden Wundflüssigkeit auf diese. Letztere, eventuell Weichtheile
aus der Umgebung der Wunde wären, wenn die Ueberimpfung nicht in loco
geschehen könnte, an eine centrale Untersuchungsstation einzusenden.
_d_) Die +Erschöpfung+, mit welchem Ausdruck man sich behelfen muss,
wenn nach längerer, insbesondere mit Inanition, profuser Eiterung etc.
verbundener Krankheit das Individuum stirbt, ohne dass sich ausser der
Verletzung und der allgemeinen Anämie und Abmagerung ein pathologischer
Befund ergäbe, der als nächste Todesursache bezeichnet werden könnte.
2. Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der nächsten Todesursache
mit der Verletzung.
Der Nachweis, dass die verschiedenen nächsten Todesursachen in der
That durch Verletzung, also auf gewaltsame Weise, bewirkt wurden,
wird geführt, indem wir darlegen, dass die betreffende Verletzung
noch während des Lebens des Individuums ihm zugefügt wurde, und dass
sie geeignet war, jene Veränderungen oder Störungen im Organismus
zu bewirken, die wir als nächste Todesursache erkannt haben, sowie
dadurch, dass wir sowohl den natürlichen, als den etwa durch
anderweitige Gewalten herbeigeführten Tod auszuschliessen uns bestreben.
Ueber den Beweis, dass eine bestimmte Verletzung (Misshandlung)
geeignet war, die als nächste Todesursache erkannten Veränderungen
zu setzen, wollen wir uns nicht weiter ausbreiten, da derselbe nur
nach allgemein klinischen und pathologisch-anatomischen Grundsätzen
geschehen kann, und da wir bei der Besprechung der Verletzung, je
nach ihrem Sitze, Gelegenheit haben werden, das noch Nothwendige zu
bemerken. Dagegen bedarf das erste und letztgenannte Moment einer
näheren Behandlung.
_a) Die Unterscheidung vitaler und postmortaler Verletzungen._
Die Möglichkeit, dass eine bei der Obduction gefundene Verletzung
erst an der Leiche entstanden sein konnte, ist immer im Auge zu
behalten, namentlich bei der Untersuchung von Kindesleichen, da
bei diesen durch die Art, wie sie beseitigt werden (Werfen in den
Abort, Einzwängen in enge Verstecke, Vergraben und Beschweren mit
Steinen u. dergl.), häufig Gelegenheit geboten ist zur Entstehung
postmortaler Verletzungen. Aber auch bei Erwachsenen können solche
sich finden und zu Täuschungen Veranlassung geben. Es gehören
hierher z. B. die zufälligen Verletzungen, die bei vom Wasser
fortgeschwemmten Leichen durch Schleifen über kiesigen Boden, durch
Anstossen an Steine, Balken, Eisschollen u. dergl. sich bilden, und
ebenso jene, die beim ungeschickten Abnehmen von Erhängten, in Folge
des Herabfallens der Leiche, sowie auch die, welche unter gewissen
Umständen durch Benagtwerden von Thieren[258] entstehen können. Auch
ist es möglich, dass erst bei der Section gemachte Verletzungen
für intra vitam entstandene genommen werden können. Hierher gehören
ausser den Muskelzerreissungen beim Strecken oder Zerren todtenstarrer
Glieder, von denen namentlich die der Kopfnicker leicht zu falschen
Deutungen führen können (v. unseren Aufsatz: „Ueber postmortale
Rupturen des Sternocleidomastoideus.“ Wiener med. Wochenschr. 1888,
Nr. 39 u. ff.), die Sprengungen des Schädels bei ungeschickter
Abnahme des Schädeldaches und die bei seniler Osteoporose so leicht
sich bildenden Rippenbrüche, insbesondere aber die Fracturen der
Halswirbelsäule an ihrer grössten Convexität, welche, wie wir uns
wiederholt überzeugt haben, beim Ziehen der Leiche am Kopfe oder
beim starken Rückwärtsbeugen des bereits entleerten Schädels, wie
es zur Erleichterung der Eröffnung und Untersuchung des Halses
geschieht, bei alten Leuten leicht zu Stande kommen. Es können ferner
postmortale Verletzungen auch absichtlich zugefügt worden sein, so
durch Zerstückeln der Leiche eines Getödteten, oder um einen Selbstmord
vorzutäuschen, wie uns ein Fall bekannt ist, in welchem die Leiche
einer höchst wahrscheinlich anderweitig getödteten Frauensperson
in dieser Absicht auf die Schienen gelegt wurde.[259] Auch ist die
Möglichkeit gegeben, dass in irgend einem Falle einem schon anderweitig
getödteten Individuum eine Verletzung beigebracht worden sein konnte,
in der Meinung, dass dasselbe noch am Leben sei.
So obducirten wir in Innsbruck die Leiche eines Italieners, der durch
Zerschmetterung des Schädels ermordet worden war, der aber ausserdem
ein langes Messer im Halse stecken hatte, welches offenbar erst nach
dem Tode eingestochen worden war, da, trotzdem grössere Arterien und
Venenzweige verletzt waren, keine Spur von Reactionserscheinungen an
der Wunde gefunden wurde. Die Erkennung einer solchen Verletzung als
einer postmortalen wäre namentlich dann von Wichtigkeit, wenn sie
durch einen anderen Thäter veranlasst worden wäre, als die, welche
während des Lebens zugefügt wurde und zum Tode führte.
Welche sonderbaren Möglichkeiten bezüglich der Entstehung
postmortaler Verletzungen gegeben sind, zeigt der von +Maschka+
(Gutachten I) mitgetheilte Fall, wo die Leiche eines offenbar im
epileptischen Anfalle umgekommenen Knaben, der durch einige Tage im
Freien gelegen hatte und bis auf den hervorragenden Kopf verschneit
war, von Wilddieben, die letzteren bei Mondbeleuchtung für einen
Hasen gehalten hatten, angeschossen worden war und wo der Befund
von gehacktem Blei in den Schädelknochen und im Gehirne, trotz ganz
minimaler Reactionserscheinungen, die Gerichtsärzte veranlasst hatte,
den Tod des Obducirten von der Schussverletzung herzuleiten, bis erst
nachträglich der wahre Sachverhalt sichergestellt wurde. Ein analoger
Fall von Anschiessen der von einem Baume herabgefallenen, in einem
Gebüsche liegendes Leiche eines erhängten Selbstmörders wird von
+Späth+ (Württemb. Correspondenzbl. 1890, Nr. 14) mitgetheilt.
Sehr beachtenswerth und gewissermassen den Uebergang von vitalen
zu postmortalen Verletzungen bildend, sind die Läsionen, welche
beim Zusammenstürzen aus einer anderen, insbesondere auch aus
natürlicher Todesursache entstehen können. Je plötzlicher und
vollständiger die durch letztere gesetzte Bewusstlosigkeit,
respective Bewegungsunfähigkeit eintritt, mit desto grösserer Gewalt
stürzt der Körper zu Boden und desto leichter können durch dieses
Zusammenstürzen Verletzungen sich bilden, denen begreiflicherweise
namentlich der Kopf ausgesetzt ist. Einfache Contusionen oder
Quetschwunden am Hinterkopf, an der Stirn und der seitlichen
Scheitelgegend sind häufig. Fig. 46 gibt ein solches Beispiel.
Ausserdem haben wir eine ganze Reihe anderer Verletzungen aus
dieser Ursache beobachtet, so Brüche der Nasenbeine, Bruch des
Processus zygom. sin., Fractur der Schneidezähne, zweimal Fractur des
Oberarmes (beidemale bei Greisen mit seniler Osteoporose, einmal bei
plötzlichem Tod durch Pneumonie, einmal bei Haemorrhagia cerebri),
je einmal Luxation des Humerus bei plötzlichem natürlichen Tod und
beim Selbstmord durch Schuss, einmal Fractur der Halswirbelsäule bei
einem alten, am Abort an Haemorrhagia in pontem plötzlich gestorbenen
Mann, der mit dem Rupfe gegen die Abortthüre gefallen war, endlich
einen Sprung des Hinterhauptbeines mit Diastase der Lambdanaht bei
einem auf der Strasse an Endocarditis mycotica und Embolie der
rechten Coronararterie plötzlich Verstorbenen. Dass unter ungünstigen
Umständen, z. B. wenn der Verstorbene gerade auf einer Treppe stand,
oder wenn er auf hervorragende Gegenstände auffiel, noch schwerere
Verletzungen entstehen können, liegt auf der Hand.
[Sidenote: Agonale und postmortale Verletzungen.]
Zu den agonal oder postmortal entstandenen Verletzungen gehören
auch die durch Wiederbelebungsversuche veranlassten. Bekannt sind
in dieser Beziehung die durch Frottirungen entstehenden, an der
Leiche als pergamentartige Vertrocknungen sich präsentirenden
Hautaufschürfungen an den Beugeflächen der oberen Extremitäten,
an der Vorderfläche der Brust und über den Schienbeinen, ferner
die durch Aufträufeln von brennendem Siegellack auf die Brust
und die durch Aderlässe bewirkten Verletzungen, die in ihrer
Natur und Provenienz kaum zu verkennen sind. Wichtiger sind die
durch subcutane Aether- oder andere zur Wiederbelebung gemachte
Injectionen entstehenden Veränderungen an den betreffenden
Hautstellen, da sie gelegenheitlich für etwas Anderes gehalten
werden könnten. Diese Stellen präsentiren sich als bis thalergrosse
rundliche oder ausgebuchtete, bleichgraue und derbe Stellen, an
welchen beim Einschneiden Cutis sowohl als subcutanes Zellgewebe
mehr weniger wie gekocht erscheinen. Dadurch sowohl, als noch mehr
durch den häufig vorhandenen blassrothen Saum haben diese Stellen
mitunter eine ganz auffallende Aehnlichkeit mit Verbrühungen dritten
Grades oder mit den durch Schwefelsäure erzeugten Veränderungen. Auch
können sie für Suffusionen gehalten werden, um so mehr, als mitunter
wirklich eine vom Einstich herrührende Blutaustretung sich darunter
findet. Auch mit gewissen Dermatosen ist eine Verwechslung nicht
ausgeschlossen. Die Stichöffnung liegt fast immer excentrisch, häufig
an der äussersten Peripherie der, wie erwähnt, veränderten Hautpartie
und letztere zeigt beim Einschneiden meist den charakteristischen
Geruch der Injectionsflüssigkeit, so dass bei einiger Aufmerksamkeit
eine Verkennung des Befundes wohl vermieden werden kann.
[Sidenote: Vitale Reactionserscheinungen.]
Da wir bereits oben (pag. 270) das Verhalten vitaler und postmortaler
Hautaufschürfungen besprochen haben und die Suffusionen bei den Wunden
Erwähnung finden können, so wollen wir hier bei der Besprechung jener
Momente, die geeignet sind, vitale von postmortalen Verletzungen zu
unterscheiden, nur die Weichtheilwunden und die Knochenverletzungen im
Auge behalten.
In dieser Beziehung ist zunächst die von +Casper+[260] zuerst
hervorgehobene Thatsache zu beachten, dass an der Leiche sowohl
Weichtheile als Knochen eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen
Gewalten, insbesondere gegen stumpfe Gewalten, zeigen, als dies
während des Lebens der Fall ist. Diese Thatsache ist zwar von
+Krahmer+[261] angezweifelt, dagegen von einer Reihe anderer
Beobachter, wie insbesondere von +F. Falk+[262] und von +Aeby+[263],
experimentell geprüft und bestätigt worden. Auch wir müssen auf Grund
zahlreicher Versuche, die wir angestellt haben und jedes Jahr unseren
Schülern vordemonstriren, mit den Angaben der genannten Beobachter
übereinstimmen. Die Ursache dieser Erscheinung liegt unserer Meinung
nach in der geringeren Turgescenz todter Gewebe und in der mehr
teigigen Consistenz und grösseren Plasticität, die die Weichtheile in
Folge der Todtenstarre erhalten.
Weiter muss das Vorhandensein oder Fehlen der vitalen
Reactionserscheinungen berücksichtigt werden. Ist zwischen der
Zufügung der Verletzung und dem Tode längere Zeit verstrichen, dann
sind in der Regel so deutliche Erscheinungen von entzündlicher
Röthung, Schwellung, Eiterung oder von Verklebung oder Granulation
vorhanden, dass die Erkennung einer Verletzung als vitaler keinen
Schwierigkeiten unterliegt, die übrigens, da solche Fälle meistens von
vornherein in dieser Richtung klar sind, dann nur selten Gegenstand
der Frage wird, obgleich bemerkt werden muss, dass der Grad und die
Natur der Reactionserscheinungen sich verschieden gestalten wird,
je nachdem der Wundverlauf ein aseptischer war oder nicht, und
dass auch ganz unzweifelhaft und unverkennbar vorhanden gewesene
Reactionserscheinungen durch die Fäulniss verwischt oder schwer
unterscheidbar werden können.
Ungleich schwieriger kann sich die Sache gestalten, wenn postmortale
von unmittelbar vor dem Tode erzeugten Verletzungen unterschieden
werden sollen. In einem solchen Falle ist zur Unterscheidung
vorzugsweise die Erfahrung heranzuziehen, dass während des Lebens
entstandene Verletzungen mit entsprechender Retraction der
durchtrennten Weichtheile und mit mehr weniger starker Blutung
verbunden sind, während beide Erscheinungen bei postmortalen
Verletzungen gar nicht oder mindestens ungleich schwächer sich
auszubilden pflegen.
[Sidenote: Retraction der Gewebe.]
Die +vitale Retraction+ macht sich insbesondere an der Haut bemerklich
und veranlasst das Klaffen der Wundränder. Der Grad, in welchem
diese Erscheinung bei während des Lebens entstandenen Verletzungen
eintritt, hängt von localen Verhältnissen der betreffenden Hautstelle
ab, namentlich ausser von der Faser- (Spaltbarkeits-) Richtung davon,
in welcher Weise die Anheftung der Haut an die darunter liegenden
Gewebsschichten eine grössere oder geringere Retraction gestattet.
Am meisten wird sie deshalb sich einstellen, wenn die Haut über der
betreffenden Stelle leicht verschiebbar und nur durch lockeres,
grossmaschiges Bindegewebe mit der Unterlage verbunden war, während an
anderen Orten, wie z. B. namentlich an der Kopfhaut oder am Rücken,
einestheils die dichtere und dickere Beschaffenheit der Haut selbst,
andererseits das kurze und straffe Unterhautgewebe ein stärkeres
Zurückziehen der getrennten Haut nicht gestattet. Es ist begreiflich,
dass diese localen Verhältnisse auch bei postmortalen Verletzungen
sich geltend machen werden, wie überhaupt festzuhalten ist, dass
auch die todte Haut bis zu einem gewissen Grade ihre Elasticität und
Retractibilität behält, und dass daher auch postmortale Wunden mehr
weniger klaffen, aber im Allgemeinen nicht in dem Grade, wie wir dies
bei während des Lebens erfolgten Trennungen in der Regel beobachten
können, weshalb auch die Verziehung der ursprünglichen Form einer
Hautwunde bei postmortalen Wunden in weniger auffallender Weise erfolgt
als bei vitalen. Nicht unbeachtet darf übrigens bleiben, dass sowohl
bei vitalen als bei postmortalen Trennungen der Haut das Abstehen der
Wundränder durch die Lage und Stellung des betreffenden Körpertheiles
vielfach modificirt werden kann.
[Sidenote: Retraction verletzter Gewebe.]
Mit grosser Energie äussert sich bei während des Lebens beigebrachten
Verletzungen die Retractibilität der Musculatur; aber gerade bezüglich
dieser ist bekannt, dass sie noch einige Zeit nach dem Tode besteht
und eigentlich erst, nachdem die Todtenstarre eingetreten ist, sich
nicht mehr äussert, woraus folgt, dass eine Verletzung ganz wohl
erst nach dem Tode entstanden sein konnte, obwohl die durchtrennten
Muskelbäuche retrahirt gefunden wurden, wenn nämlich die Verletzung,
z. B. die Zerstücklung einer Leiche, unmittelbar oder so kurz nach dem
Tode vorgenommen wurde, dass die Retractibilität der Musculatur sich
noch zu äussern vermochte. Ist einmal die Todtenstarre eingetreten oder
dieselbe schon abgelaufen, dann retrahirt sich die Musculatur, wenn
sie durchtrennt wird, wenig oder gar nicht. Uebrigens muss auch hier
bemerkt werden, dass die Retractionsfähigkeit eines durchschnittenen
Muskels vielfach beeinflusst wird durch die Art und Weise seiner
Insertion und sein Verhalten zu den Nachbartheilen.
[Sidenote: Blutung.]
Einen wichtigeren Anhaltspunkt für die Beantwortung vorstehender Frage
bietet der Nachweis einer stattgehabten +Blutung+, entweder nach
aussen oder nach einwärts in Körperhöhlen oder in das Nachbargewebe
(Suffusion), beziehungsweise das Fehlen dieser Erscheinungen.
Während des Lebens entstandene Wunden bluten mehr oder weniger. Wir
finden daher an der Leiche theils flüssiges, theils coagulirtes oder
eingetrocknetes Blut an der Wunde und ihrer nächsten Umgebung, und zwar
theils ausserhalb des Körpers, so z. B. an den Kleidern, oder innerhalb
desselben zwischen den getrennten Gewebsschichten oder in Körperhöhlen
ergossen. Wird eine Verletzung einer Leiche beigebracht, so tritt
eine stärkere Blutung in der Regel nur dann ein, wenn grössere, mit
flüssigem Blute gefüllte Gefässe getroffen wurden. So sehen wir z. B.
bei Abnahme des Schädeldaches aus dem eröffneten Sinus oder beim
Aufschneiden der Venae anonymae bei der Abnahme des Brustblattes
mitunter sehr bedeutende Blutmassen ausfliessen.
[Sidenote: Postmortale Blutungen.]
Ebenso können wir, wenn das Blut in der Leiche flüssig war, auch nach
postmortalen Verletzungen blutreicher parenchymatöser Organe, wie
z. B. der Milz, bedeutende Mengen Blut austreten sehen. Postmortale
Verletzungen peripherer Theile, insbesondere der Haut, sind in der
Regel mit keiner oder nur mit ganz geringfügiger Blutung verbunden,
da, wie bekannt und wie das Erblassen der Haut zeigt, schon im Sterben
und noch mehr nach dem Tode, das Blut aus den Capillaren und den
kleineren peripheren Gefässen sich entleert und vorzugsweise im rechten
Herzen und den grossen Venenstämmen sich ansammelt. Doch macht auch
hier die Stelle, wo man eine Verletzung zufügt, einen Unterschied.
Während nämlich Wunden nach aufwärts gelegener Hautstellen gar nicht
bluten, kann an abhängigen Körperpartien, der daselbst entstandenen
oder nachträglich entstehenden Senkungshyperämie wegen, eine Blutung
eintreten, obgleich es auch da nur zu einem Durchsickern des Blutes,
zu einer profusen Blutung aber nur dann kommt, wenn die Wunde tiefer
drang und grössere Venenstämmchen des Unterhautgewebes oder anderer
Weichtheile getroffen hatte, und wenn bei so günstiger Lage des Körpers
dem Ausfliessen des sich von oben herabsenkenden Blutes genügende Zeit
gegönnt war.
Es folgt demnach aus dem Gesagten, dass wir nicht berechtigt sind,
blos aus dem Umstande, dass eine Wunde geblutet hatte, zu folgern,
dass dieselbe noch während des Lebens entstanden ist, sondern dass wir
behufs einer solchen Folgerung früher die Lage der Wunde, die Tiefe
derselben und die Qualität der getroffenen Theile, die Beschaffenheit
des Blutes der betreffenden Leiche, sowie die Menge des aus der Wunde
ausgetretenen Blutes in Betracht ziehen müssen. Handelt es sich um
eine Verletzung grösserer Gefässstämme oder sehr blutreicher Organe,
dann wird ausserdem zu erwägen sein, dass eine postmortale Verletzung,
auch wenn sie grosse und blutreiche Organe traf, niemals diejenigen
Allgemeinerscheinungen bewirken kann, die an Leichen thatsächlich
Verbluteter sich ergeben.
[Sidenote: Suffusion von Wunden.]
Seit jeher wird, und zwar mit vollem Rechte, bezüglich der Diagnose,
ob eine Verletzung während des Lebens geschah, auf den Befund von
+Suffusion+ unterhalb der betreffenden Verletzung oder in dem
Nachbargewebe ein grosser Werth gelegt. Doch ist auch bezüglich dieses
Befundes Folgendes zu bemerken.
Zunächst die Thatsache, dass auch bei vital entstandenen Verletzungen
stärkere Suffusionen der Nachbarschaft vorzugsweise nur bei
contundirten Wunden sich finden, während sie bei Schnitt- oder
Stichwunden in geringerem Grade zur Ausbildung gelangen. Bei Wunden
letzterer Kategorie ergiesst sich das Blut aus den getrennten Gefässen
frei in die Wunde hinein, beziehungsweise aus dieser heraus, imbibirt
sich auch, wenn es nach dem Tode mit den durchtrennten Geweben in
Verbindung bleibt, in diese, aber es ist begreiflich, dass nur, wenn
lockeres Bindegewebe in der Nachbarschaft sich findet, und wenn
grössere arterielle Gefässe verletzt waren, die Verhältnisse darnach
angethan sein werden, dass das ausgetretene Blut auf weitere Strecken
in die Maschen des umgebenden Zellgewebes oder zwischen die Schichten
verschiedener Gewebe einzudringen vermag, schon aus dem Grunde, weil
das Blut aus den durchtrennten Gefässen in der Richtung des geringsten
Widerstandes, also in den Wundspalt, fliessen wird. Waren diese
Bedingungen nicht gegeben, so kann es geschehen, dass thatsächlich
im Leben entstandene Stichverletzungen, wenn, weil das Blut nach
innen sich ergoss, wenig oder kein Blut in der Wunde zurückblieb,
mitunter gar keine Reactionserscheinungen darbieten und sich in Folge
ihrer Blässe, namentlich in Folge des Fehlens der Sugillation der
Nachbarschaft, wie solche verhalten, die erst nach dem Tode entstanden
sind. Diese Thatsache wurde schon von +Casper+ und +Liman+ (l. c. II,
140) hervorgehoben und mit Recht bemerkt, dass auch die Schnelligkeit
des Todes hierbei eine wesentliche Rolle spiele, insofern, als desto
weniger Suffusion sich entwickeln kann, je rascher der Tod erfolgt.
Bei penetrirenden Wunden kommt häufig noch das Moment der inneren
Verblutung dazu, wodurch der peripheren Wunde gleichsam das Material
zur Entstehung der Suffusion entzogen wird. Gleiches geschieht,
wenn sofort nach Zufügung einer Verletzung eine andere, mit rapidem
Blutverlust verbundene, gesetzt wird. So obducirten wir eine Frau, die
von ihrem Manne eingestandenermassen durch zahlreiche bis in’s Gehirn
dringende weitklaffende Hiebe mit der Schneide einer Hacke und durch
nachfolgendes Halsabschneiden getödtet worden war. Die Kopfwunden
zeigten keine Spur von Suffusion und auch die Halswunde, durch welche
sämmtliche Halsgefässe getrennt worden waren, war nur unbedeutend
suffundirt. Auch Operationswunden sind in der Regel nicht suffundirt.
+A. Paltauf+ („Ueber reactionslose vitale Verletzungen.“ Wr. klin.
Wochenschr. 1889, Nr. 37 und 39) hat auf eine bisher unbeachtet
gebliebene Ursache des Ausbleibens einer Blutung in die Nachbarschaft
peripherer Verletzungen aufmerksam gemacht und mehrere Beispiele
dafür angeführt, nämlich auf den Einfluss einer gleichzeitigen
Hirnerschütterung und der damit verbundenen intensiven Reizung des
grossen Vasomotorencentrums, welcher später Gefäss- und Herzlähmung
folgt. „Wir können uns,“ sagt +Paltauf+, „vorstellen, dass dem Blute
nach dem Trauma zuerst durch die Verengerung, ja den Verschluss der
Gefässe die Möglichkeit des Ausströmens benommen wird, hernach aber,
in Folge der Erweiterung des Strombettes, des mangelnden Druckes und
des Versagens des Herzens, der nöthige Druck zum Einströmen in die
peripheren Gefässbezirke fehlt.“ Beim Hirndruck, der überdies meist
mit Hirnerschütterung verbunden ist, kann Aehnliches durch andauernde
Pulsverlangsamung und das stetige Sinken des Blutdruckes veranlasst
werden; bei gewissen Formen des Shok durch die plötzliche Herzlähmung
und bei traumatischer Lähmung des Splanchnicus durch diese.
[Sidenote: Postmortale Bildung und Vergrösserung von Ecchymosen.]