gelangen, sind diese die häufigsten. Die Werkzeuge, die hierbei
in Anwendung kommen, sind ungemein differenter Natur. Es gehören
hierher, ausser den Extremitäten des Menschen, eventuell auch der
Thiere (Hufe), theils gewisse, wirklich zum Angriff, respective zur
Vertheidigung verfertigte Werkzeuge, wie die sogenannten „Todtschläger“
(Life preservers) und die Schlagringe der Alpenbewohner, theils
Werkzeuge, die ursprünglich zu anderen Zwecken bestimmt, bei den
verschiedenen Raufereien als improvisirte Waffen zum Dreinschlagen
benützt werden, wie Stöcke, Stuhlbeine, Steine etc., und es ist
begreiflich, dass bei solchen Gelegenheiten und überhaupt dort, wo
ohne besondere Vorbereitung Thätlichkeiten verübt werden, zu allen
möglichen wuchtigen und zugleich handlichen Gegenständen gegriffen
wird. Stumpfe oder stumpfkantige Körper kommen ferner zur Geltung beim
Ueberfahrenwerden, beim Gerathen zwischen Stossballen, beim Einsturz
von Bauten, Gerüsten etc., sowie beim Sturz von einer Höhe, in welch
letzterem Falle nicht, wie in den übrigen, das verletzende Werkzeug
gegen das betreffende Individuum geführt worden ist, sondern, wie dies
im kleineren Massstabe auch beim Hinschleudern gegen feste Gegenstände
geschieht, das Umgekehrte erfolgt.
Obgleich sich die Wirkung aller stumpfen und stumpfkantigen Werkzeuge
auf mehr oder minder heftige und plötzliche, mit mehr weniger starker
Verschiebung des Gewebes verbundene Compression von Körpertheilen
zurückführen lässt, so ist es doch bei der Mannigfaltigkeit und ganz
heterogenen Beschaffenheit der Werkzeuge, die in Anwendung kommen
können, insbesondere bei der so ungemein verschiedenen Grösse der
ihnen zukommenden Gewalt, selbst abgesehen von einer ganzen Reihe
von Umständen, die modificirend einwirken können, begreiflich, wie
mannigfaltig der Effect sein wird, der durch sie am menschlichen Körper
veranlasst werden kann. Doch können wir im Allgemeinen, indem wir
von den geringsten ausgehen, folgende Effecte der genannten Gewalten
unterscheiden: _a)_ Hautaufschürfungen, _b)_ Blutunterlaufungen, _c)_
Wunden, _d)_ Erschütterungen des centralen Nervensystems, _e)_ Rupturen
und Lageveränderungen innerer Weichtheile, _f)_ Continuitätstrennungen
und Lageveränderungen der Knochen und endlich _g)_ Zermalmungen und
Abtrennungen ganzer Körpertheile.
_a) Die Hautaufschürfungen._
Hautaufschürfungen (Excoriationen) entstehen vorzugsweise durch
tangentiale Wirkung stumpfer oder stumpfkantiger Werkzeuge, durch
welche die Epidermis von einer Hautstelle abgeschunden und das
darunter liegende Corium blossgelegt wird. Sie können entweder für
sich allein oder in Begleitung anderer Verletzungen vorkommen,
namentlich als Theilbefund einer und derselben Verletzung. So findet
man sehr gewöhnlich die Haut über einer Sugillation oder einer
schwereren Beschädigung tiefer gelegener Theile excoriirt, und ebenso
gewöhnlich kann man bemerken, dass die Ränder der mit stumpfen oder
stumpfkantigen Werkzeugen erzeugten Wunden excoriirt erscheinen. Den
Hautaufschürfungen als solchen kommt, da sie nur eine geringfügige,
meist auf kleine Stellen der allgemeinen Decken beschränkte Läsion
darstellen, eine Bedeutung im chirurgischen Sinne nicht oder nur
ganz ausnahmsweise, z. B. bei Hinzutritt einer Infection, zu. Von
grosser Wichtigkeit sind sie aber in forensischer Beziehung, da sie
die Stelle markiren, auf welche eine Gewalt eingewirkt hatte und bei
Erwägung dieser, sowie der Form und Anordnung solcher Excoriationen
nicht selten mit grosser Sicherheit erkennen lassen, von welcher
näheren Beschaffenheit die betreffende Gewaltthätigkeit gewesen
war. Dies gilt insbesondere von den Hautaufschürfungen in der Nähe
der Respirationsöffnungen und der Respirationswege am Halse, deren
Bedeutung für die Diagnose gewisser Attentate nahe liegt, besonders
dann, wenn sich in der Form derselben deutlich jene der Fingernägel
oder eines Stranges erkennen lässt. Wir werden auf diese Befunde
ausführlicher an einer anderen Stelle zurückkommen. Gleich wichtig
sind die Hautaufschürfungen als Zeichen eines stattgefundenen Kampfes,
beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, deren Constatirung in vielen,
sowohl Leichen als Lebende betreffenden Fällen von grosser Bedeutung
sein kann.
[Sidenote: Verhalten der Excoriationen am Lebenden und an der Leiche.]
Unmittelbar nach ihrer Zufügung bluten die Excoriationen in der
Regel wenig oder gar nicht. Kommt es zur Blutung, so stammt dieselbe
aus den verletzten Capillaren der Papillarspitzen. aus welchen
Blutpunkte hervortreten. Bleibt das Individuum am Leben, so bedeckt
sich das blossgelegte Corium schon im Laufe der ersten Stunden mit
einer Schichte fibrinösen Exsudates, welches, wenn die Stelle der
Luft ausgesetzt bleibt, zu einer Kruste vertrocknet, unter welcher
die Heilung in der Regel binnen wenigen Tagen und ohne Narbenbildung
erfolgt. Ist der Tod während oder gleich nach der Entstehung einer
Excoriation erfolgt, so ist eine Blutung aus dem blossgelegten Corium
noch seltener oder noch geringfügiger als im vorigen Falle, da eine
der ersten Erscheinungen des eintretenden Todes das Leerwerden der
Capillaren der Cutis bildet, wie sich aus dem Blasswerden der Haut
erkennen lässt, das während der Agonie sich fast regelmässig, wenn
auch nicht überall gleichzeitig, einzustellen pflegt. Unmittelbar nach
dem Tode zeigt demnach eine derartige Hautaufschürfung, wenn sie nicht
etwa an abhängigen Körperstellen liegt, gegen welche das Blut sich
senkt, die Farbe des anämischen Corium und erscheint feucht. Bleibt
die betreffende Stelle der Luft ausgesetzt, so beginnt sie kurz nach
dem Tode einzutrocknen (an den oberen und an den unbedeckten Stellen
früher, als an den abhängigen oder von Kleidungsstücken bedeckten),
und schon in wenigen Stunden erscheint die Lederhaut in eine gelbbraun
bis braunroth gefärbte, harte und daher schwerer zu schneidende
Stelle verändert, oder wie man sich gewöhnlich auszudrücken pflegt,
pergament- oder lederartig vertrocknet. Diese Vertrocknung ist eine
reine Leichenerscheinung und sie kommt auch zu Stande, wenn die
Epidermis auf andere als mechanische Weise, z. B. durch Verbrennung,
Vesicans etc., abgängig gemacht wurde, und, was forensisch besonders
wichtig ist, in gleicher Weise, ob die betreffende Hautaufschürfung
kurz vor dem Tode oder während des Todes oder erst nach demselben,
z. B. durch Wiederbelebungsversuche erzeugt wurde. Es folgt daraus,
dass wir, wenn nicht Suffusionen im Unterhautgewebe sich befinden,
in der Regel nicht im Stande sind, aus der Beschaffenheit einer
solchen Hautvertrocknung zu entscheiden, ob die ihr zu Grunde liegende
Hautaufschürfung während des Lebens entstanden ist oder nicht. Die
Farbe der vertrockneten Stelle kann, entgegen der Ansicht älterer
Autoren, für eine solche Entscheidung nicht verwerthet werden,
da auch die Farbe postmortal erzeugter und dann vertrockneter
Hautaufschürfungen die verschiedenartigsten Nuancen zeigt und überdies
nicht blos der Blutgehalt der Lederhaut, der ja an der Leiche ebenfalls
ein verschiedener ist, sondern auch die bereits verstrichene Zeit
und der Grad der Eintrocknung die lichtere oder dunklere Farbe einer
solchen Stelle bedingt. Auch der Nachweis kleiner, vertrockneter, aus
den Papillarspitzen stammender Blutpunkte ist nicht absolut beweisend,
da auch bei einer postmortalen Hautaufschürfung die Papillen lädirt
werden, und wenn die betreffende Stelle an einer abhängigen Partie des
Körpers sitzt, auch erst an der Leiche Bluttröpfchen aus den verletzten
Capillaren austreten können, wie man sich durch entsprechende Versuche
leicht zu überzeugen vermag.
Uebrigens sei schon hier bemerkt, dass eine ähnliche postmortale
Vertrocknung, wie wir sie an der Epidermis beraubten Hautpartien
eintreten sehen, auch ohne eine Ablösung der Oberhaut erfolgen
kann, und zwar entweder an solchen Stellen der allgemeinen Decken,
an welchen die Epidermis für gewöhnlich feuchter gehalten wird,
wie z. B. am Scrotum, ferner an den freiliegenden Schleimhäuten,
namentlich an den Lippen, dann aber auch an solchen Hautstellen, die
einer starken Compression ausgesetzt waren, wodurch Blut und andere
Feuchtigkeiten ausgedrückt und dadurch die Stelle zur Eintrocknung
geeigneter gemacht wurde als die umliegende Haut, wie wir z. B. an
Strangfurchen oder an durch Aufliegen oder festes Anfassen der Leiche
gedrückt gewesenen Stellen beobachten können, und endlich an den
Rändern verschiedener, insbesondere gequetschter Wunden, an denen die
Vertrocknung ausser in Folge gewöhnlich vorhandener Hautaufschürfung
auch deshalb früher sich einstellt, weil aus den durchtrennten
Gewebspartien die in ihnen enthaltene Feuchtigkeit besonders leicht
verdunsten kann.
_b) Die Blutunterlaufungen._
Wir haben hier vorzugsweise jene im Auge, welche sich durch subcutane
Quetschung des Unterhautzellgewebes oder der darunter liegenden
Weichtheile zu bilden pflegen. Sie entstehen durch Zerreissung
kleinerer Gefässe und consecutiven Austritt von Blut in das umgebende
Gewebe und kommen entweder ohne weitere Verletzung oder mit solcher
verbunden vor, insbesondere ganz regelmässig im Bereiche gerissener
und gequetschter Wunden. Günstige Bedingungen für die Entstehung
derselben sind, abgesehen von der Intensität der ausgeübten Gewalt,
eine nahe unterhalb der Oberfläche der betreffenden Hautstelle
liegende feste Unterlage und grössere Zerreisslichkeit der von dem
Druck oder Stoss getroffenen Gewebe. In ersterer Beziehung ist es
bekannt, dass namentlich dort, wo die Haut über Knochen hinwegzieht,
so insbesondere am Kopfe, leichter Suffusionen entstehen als anderswo,
und in letzterer Beziehung wissen wir, dass bei Kindern sich leichter
Blutunterlaufungen bilden als bei Erwachsenen, und zwar häufig schon
nach verhältnissmässig ganz geringen Gewalteinwirkungen. Gleiches gilt
aber auch von zarten Frauen und von sehr alten Leuten, bei denen die
Gefässe in und unter der Haut so zerreisslich sein können, dass schon
unbedeutende Veranlassungen genügen, um Suffusionen zu erzeugen.
[Sidenote: Suffusionen. Ausdehnung und Form.]
Die Ausdehnung der Blutunterlaufungen ist bedingt durch den
Gefässreichthum der getroffenen Stelle, durch das Caliber und die Natur
der betreffenden Gefässe (Verletzung arterieller Gefässe veranlasst
ausgedehntere Blutaustretungen, weil das Blut unter höherem Drucke
ausströmt, als aus venösen), aber auch durch die mehr oder weniger
lockere und grossmaschige Beschaffenheit der Gewebsschichten, in
welche der Bluterguss erfolgt. Letzterer Umstand ist der Grund,
warum z. B. die Suffusionen in der Kopfhaut im Allgemeinen eine viel
beschränktere Ausdehnung besitzen, als jene, die sich in dem lockeren
Bindegewebe zwischen Galea und Pericranium entwickeln, und warum die
Suffusionen der Augenlider und des Scrotums oder der Labien mitunter so
beträchtliche Ausbreitung erreichen können.
Die häufigste äussere Form der Sugillationen ist die rundliche und sie
erklärt sich daraus, dass einestheils die meisten Werkzeuge, die sie
veranlassen, mit einer abgerundeten oder ebenen Oberfläche einwirken
und wegen der abgerundeten Form der meisten Körpertheile mit letzteren
in der Regel nur in umschriebene Berührung kommen, woraus wieder
hervorgeht, dass die verschiedenartigsten Werkzeuge Sugillationen von
gleicher oder ähnlicher Form hervorbringen können. In anderen Fällen
trägt die Sugillation in ausgesprochener Weise die Form des Werkzeuges
an sich, durch welches sie entstanden ist, wie wir z. B. an den
striemigen Blutunterlaufungen sehen, die nach Stockschlägen besonders
dort zurückbleiben, wo, wie am Rücken, das Instrument mit einem
grösseren Theile seiner Länge mit der Körperoberfläche in Berührung
kommen konnte. Ausser der Form der Blutunterlaufungen kann auch ihre
Anordnung und Zahl ein Licht werfen auf ihre Entstehungsweise, ebenso
die Stelle, an welcher sie sich befinden. Dies gilt wieder besonders
von den streifenförmigen und meist parallel verlaufenden, in anderen
Fällen wieder mannigfach sich kreuzenden, meist mit erythematöser
Schwellung verbundenen Suffusionen (Striemen) nach Stockstreichen,
vorzugsweise aber von den Suffusionen am Vorderhalse zu beiden Seiten
des Kehlkopfes, die nach Würgeversuchen und wirklich erfolgtem Erwürgen
zurückbleiben können und in der Regel mit den gewöhnlich gleichzeitig
vorhandenen, von Fingernägeln herrührenden Hautaufschürfungen für sich
allein genügen, die Art des Angriffes, beziehungsweise die Todesart
in’s Klare zu stellen.
[Sidenote: Ausdehnung, Farbe und Bedeutung der Blutunterlaufungen.]
Ein in gesundheitlicher Beziehung schwerer Charakter kommt einzelnen
Sugillationen als solchen selten zu, so z. B. bei ausgebreiteten
subcutanen Hämatomen. Dagegen können zahlreiche Suffusionen, von denen
jede einzelne vielleicht nur eine unbedeutende Verletzung bildet,
in ihrem Zusammenwirken, auch abgesehen von der mit ihrer Zuführung
etwa verbundenen heftigen Reizung peripherer Nervenendigungen und
theils reflectorischer, theils direct durch Erschütterung bewirkter
Reizung der Nervencentren, zu intensiven Reactionserscheinungen und
länger dauernder Gesundheitsstörung führen, wie insbesondere nach
Misshandlungen durch zahlreiche Stockschläge (Lynchen) wiederholt
beobachtet worden ist.[214]
Im frischen Zustande präsentiren sich sugillirte Hautstellen als
umschriebene, mitunter etwas prominirende, bläulich oder blauroth
verfärbte, in der Regel etwas empfindliche Flecke, welche, wenn sie
keine besondere Ausdehnung besitzen, in der Regel schon nach Ablauf
von 24 Stunden in Folge der Resorption der flüssigen Theile des
Extravasates sich verkleinern, abflachen und hierauf, indem sich
die Farbe des Fleckes von den Rändern aus in’s Blaugraue, dann in’s
Grünliche und schliesslich in’s Gelbliche verändert, nach verschieden
langer Zeit vollkommen verschwinden. Die Farbenveränderung ist
anfangs durch die Eindickung bedingt, später durch Umwandlung des
Blutfarbstoffes theils in braunes Methämoglobin und später theils in
amorphes, theils in krystallinisches Pigment (Hämatin und Hämatoidin).
[Sidenote: Differentialdiagnose von Blutunterlaufungen.]
An der Leiche kommt den Blutunterlaufungen ausser in den bereits
bezeichneten Beziehungen, sowie überhaupt als Spuren angethaner
Gewalt, beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, eine gerichtsärztliche
Bedeutung insoferne zu, als sie die wichtigsten Anhaltspunkte für die
Beantwortung der Frage bieten, ob eine frische Verletzung während des
Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, eine Frage, welche
wir an einer anderen Stelle näher zu besprechen gedenken. Es handelt
sich bei derartigen Befunden an der Leiche immer zunächst darum, ob
thatsächlich eine Blutunterlaufung vorliegt, und in dieser Beziehung
hat sich der Gerichtsarzt jedesmal vor einer etwaigen Verwechslung
von blossen äusseren sowohl als inneren Leichenhypostasen und ihren
Consequenzen (der Imbibition und Transsudation blutigen Serums) mit
Sugillationen sicherzustellen, eine Cautele, die leider sehr häufig
versäumt wird und nachträglich zu den peinlichsten Situationen
Veranlassung geben kann. Das blosse äussere Verhalten einer
Hautstelle darf dem Obducenten niemals genügen, um dieselbe als eine
suffundirte zu erklären, er hat vielmehr, wie es sowohl die österr.
Todtenbeschau-Ordnung als das preuss. Regulativ vorschreibt, die
betreffende Stelle einzuschneiden und sich zu überzeugen, ob derselben
thatsächlich ein Extravasat entspricht oder nur eine Leichenfärbung zu
Grunde liegt. Auch hat er nicht blos den einen oder den anderen Befund
zu constatiren, sondern darf auch nicht unterlassen, denselben und
den ganzen von ihm eingeschlagenen Vorgang zu Protokoll zu dictiren,
um auf diese Weise nachträglichen Einwürfen im Vorhinein zu begegnen.
Gleiches hat bei der Untersuchung und Constatirung tiefer liegender
Blutaustretungen zu geschehen. An dieser Stelle sei noch erwähnt,
dass nicht blos Leichenhypostasen Sugillationen vortäuschen können,
sondern auch nach dem Tode comprimirt gebliebene Hautstellen, welche
theils in Folge der Compression der Haut selbst, theils in Folge des
durch die Verdünnung der letzteren ermöglichten Durchschimmerns der
Musculatur eine bläuliche Färbung erhalten, wie wir uns namentlich an
Strangfurchen leicht überzeugen können.[215]
[Sidenote: Unterscheidung und Altersbestimmung von Suffusionen.]
Schliesslich sei noch erwähnt, dass Suffusionen sowohl der Haut
als innerer Organe auch ohne äussere Gewalteinwirkung entstehen
können. Es gehören hierher die Ecchymosen der Haut und innerer
Organe bei scorbutischen Processen[216], bei Hämophilie, aber auch
nach Phosphorvergiftung, deren Bildung eine grössere, meist durch
fettige Degeneration bedingte Zerreisslichkeit der peripheren
Gefässe zu Grunde liegt. Eine Verwechslung dieser Ecchymosen mit
traumatischen Suffusionen ist nicht unmöglich und wir haben oben
eines Falles erwähnt, in welchem, offenbar als Theilerscheinung einer
Phosphorvergiftung, zur Entwicklung gekommene grosse Ecchymosen
unter dem Peritoneum als Producte einer Quetschung des Unterleibes
aufgefasst worden sind. Derartige Verwechslungen werden sich bei
genauer Erwägung des Sectionsbefundes unschwer vermeiden lassen.
Auch gewisse Erythemformen, namentlich das Erythema nodosum oder
contusiforme (!), können als Suffusionen imponiren, letzteres
umsomehr, als es insbesondere bei jugendlichen Individuen, Säuglinge
und Kinder mit inbegriffen, sich findet. Dasselbe erscheint nach
+Kaposi+ (Hautkrankheiten, 1880, pag. 284) in Gestalt haselnuss-
bis nussgrosser, sehr schmerzhafter Beulen oder Knollen sehr acut über
Nacht, zuweilen an beiden Unterschenkeln und Fussrücken, seltener
an den Vorderarmen, Oberschenkeln und Nates. Die Knollen sind im
Centrum blauroth, an der Peripherie rosenroth, bestehen 2 bis 3 Tage
unverändert und involviren sich dann binnen 8 bis 14 Tagen, indem das
lebhafte Roth in Blauroth, Gelb und Grün sich umwandelt. Die knollige
Form der Eruptionen, das mitunter typische oder schubweise Auftreten
derselben und die Anfangs rosenrothe Oberfläche erleichtern die
differentiale Diagnose.
Würde es sich an der Leiche um Altersbestimmungen von Suffusionen
handeln, so müsste ausser dem erwähnten äusseren Verhalten der
betreffenden Hautstelle auch die nähere Beschaffenheit des
extravasirten Blutes herangezogen werden. Je älter die Sugillation,
desto eingedickter ist das betreffende Blut und desto mehr ist
die ursprüngliche Farbe desselben verändert. In den ersten Tagen
finden wir das Blut von theerartiger Consistenz und in dicken
Schichten von fast schwarzer Farbe, während in dünnen Schichten noch
die gewöhnliche Blutfarbe sich zeigt. Später wird die Farbe mehr
bräunlich und weiter missfärbig mit mehr weniger deutlichem Stich
in’s Rostfarbige. Die rothen Blutkörperchen sind Anfangs vollständig
erhalten; mit dem Eintritt der Farbveränderung stellt sich auch
der Zerfall derselben ein, ihre Zahl vermindert sich, während
massenhaft contractile Zellen auftreten, die rothe Blutkörperchen in
sich einschliessen, welche in ihnen zu körnigem Pigment zerfallen.
Frühzeitig treten in solchen Extravasaten Hämatoidinkrystalle auf,
deren Zahl in dem Grade zunimmt, als die Eindickung und Verfärbung
des Extravasates vorwärts schreitet. In frischen Leichen lassen
sich derartige Befunde, insbesondere die Hämatoidinkrystalle, zu
approximativer Zeitrechnung allerdings verwerthen; nicht so bei
der Untersuchung fauler Leichen, da sich Hämatoidinkrystalle auch
in faulenden Geweben, und zwar sehr rasch, bilden können. Im Blute
fauler Leichen neugeborener, besonders todtgeborener Kinder finden
sich gewöhnlich massenhaft Hämatoidinkrystalle, und +Virchow+
hat sie in abgestorbenen Amputationslappen schon am vierten, in
Extravasaten schon am siebzehnten Tage gefunden.[217]
_c) Wunden._
[Sidenote: Durch stumpfe Werkzeuge bewirkte Wunden.]
Die Beschaffenheit von Wunden, welche durch stumpfe oder stumpfkantige
Werkzeuge entstehen, hängt vorzugsweise von der Richtung ab, in welcher
das Werkzeug die betreffende Oberfläche getroffen hatte. War die
Richtung eine senkrechte, so entstehen einfach gequetschte Trennungen
der Haut, und zwar entweder durch Platzen der Haut oder dadurch, dass
das Werkzeug wirklich die Weichtheile durchdringt; wurde aber die
Körperstelle schief getroffen oder gleitet das Werkzeug von der Stelle
ab, so bilden sich meist Lappenwunden, indem das Instrument nicht blos
die Haut durchtrennt, sondern auch von der Unterlage abreisst. Sowohl
die gequetschten als die gerissenen Wunden sind in den meisten Fällen
an der unregelmässigen Form, den gequetschten, aufgeschürften und
vielfach gezackten und meist im weiten Umfange suffundirten Rändern,
sowie an der meist unregelmässigen gequetschten Beschaffenheit der
Basis zu erkennen.
[Sidenote: Scharfrandige Wunden durch stumpfe Werkzeuge.]
Es können jedoch auch durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge
mitunter lineare Trennungen der Haut entstehen, mit so ebenen und
scharfen Rändern, dass sie sich äusserlich schwer oder gar nicht von
Schnitt- oder Hiebwunden unterscheiden. Derartige Wunden bilden sich
namentlich leichter an solchen Stellen, an welchen die Haut über
eine feste, insbesondere gewölbte Unterlage hinweggespannt ist, und
zwar in der Regel dadurch, dass die Haut durch die Einwirkung des
Werkzeuges meist entsprechend ihrer später zu erwähnenden localen
Spaltbarkeitsrichtung zum Bersten gebracht wird. Solche günstige
Bedingungen, wozu noch die gleichmässige Structur des Gewebes und
die geringe Verschiebbarkeit hinzukommt, sind insbesondere an der
Kopfschwarte gegeben, in welcher auch thatsächlich solche Befunde am
häufigsten zur Beobachtung gelangen. Gleiche Wunden können auch an über
Knochenkanten verlaufenden Hautstellen entstehen. So haben wir bei
einem Verschütteten eine lineare und scharfrandige Trennung der Haut
längs der Kante der Tibia gesehen und in einem zweiten Falle ebenfalls
bei einem Verschütteten eine 15 Cm. lange, vollkommen geradlinige und
scharfrandige Wunde der Bauchhaut, welche quer über die Schambeinfuge
hinwegzog, so dass der Einfluss der letzteren, sowie der horizontalen
Schambeinäste unverkennbar war. Von solchen „Platzwunden“ sind jene
zu unterscheiden, welche von innen aus durch eingetriebene und
perforirende Kanten oder Ecken gebrochener Knochen entstehen. An den
Extremitäten sind solche Befunde als complicirte Fracturen allgemein
bekannt. Aber auch am Kopfe findet ein solcher Vorgang statt, indem
bei grösseren Zertrümmerungen des Schädels Knochenfragmente die
Schädeldecken perforiren. Hier hat diese Thatsache eine besondere
Bedeutung, da erstens eine solche secundär entstandene Wunde für eine
primäre gehalten werden kann, und zweitens, weil mehrfache solche
Wunden auf wiederholte Gewalteinwirkung bezogen werden könnten.