Von allen Verletzungen, die zur gerichtsärztlichen Beurtheilung

gelangen, sind diese die häufigsten. Die Werkzeuge, die hierbei

in Anwendung kommen, sind ungemein differenter Natur. Es gehören

hierher, ausser den Extremitäten des Menschen, eventuell auch der

Thiere (Hufe), theils gewisse, wirklich zum Angriff, respective zur

Vertheidigung verfertigte Werkzeuge, wie die sogenannten „Todtschläger“

(Life preservers) und die Schlagringe der Alpenbewohner, theils

Werkzeuge, die ursprünglich zu anderen Zwecken bestimmt, bei den

verschiedenen Raufereien als improvisirte Waffen zum Dreinschlagen

benützt werden, wie Stöcke, Stuhlbeine, Steine etc., und es ist

begreiflich, dass bei solchen Gelegenheiten und überhaupt dort, wo

ohne besondere Vorbereitung Thätlichkeiten verübt werden, zu allen

möglichen wuchtigen und zugleich handlichen Gegenständen gegriffen

wird. Stumpfe oder stumpfkantige Körper kommen ferner zur Geltung beim

Ueberfahrenwerden, beim Gerathen zwischen Stossballen, beim Einsturz

von Bauten, Gerüsten etc., sowie beim Sturz von einer Höhe, in welch

letzterem Falle nicht, wie in den übrigen, das verletzende Werkzeug

gegen das betreffende Individuum geführt worden ist, sondern, wie dies

im kleineren Massstabe auch beim Hinschleudern gegen feste Gegenstände

geschieht, das Umgekehrte erfolgt.

Obgleich sich die Wirkung aller stumpfen und stumpfkantigen Werkzeuge

auf mehr oder minder heftige und plötzliche, mit mehr weniger starker

Verschiebung des Gewebes verbundene Compression von Körpertheilen

zurückführen lässt, so ist es doch bei der Mannigfaltigkeit und ganz

heterogenen Beschaffenheit der Werkzeuge, die in Anwendung kommen

können, insbesondere bei der so ungemein verschiedenen Grösse der

ihnen zukommenden Gewalt, selbst abgesehen von einer ganzen Reihe

von Umständen, die modificirend einwirken können, begreiflich, wie

mannigfaltig der Effect sein wird, der durch sie am menschlichen Körper

veranlasst werden kann. Doch können wir im Allgemeinen, indem wir

von den geringsten ausgehen, folgende Effecte der genannten Gewalten

unterscheiden: _a)_ Hautaufschürfungen, _b)_ Blutunterlaufungen, _c)_

Wunden, _d)_ Erschütterungen des centralen Nervensystems, _e)_ Rupturen

und Lageveränderungen innerer Weichtheile, _f)_ Continuitätstrennungen

und Lageveränderungen der Knochen und endlich _g)_ Zermalmungen und

Abtrennungen ganzer Körpertheile.

_a) Die Hautaufschürfungen._

Hautaufschürfungen (Excoriationen) entstehen vorzugsweise durch

tangentiale Wirkung stumpfer oder stumpfkantiger Werkzeuge, durch

welche die Epidermis von einer Hautstelle abgeschunden und das

darunter liegende Corium blossgelegt wird. Sie können entweder für

sich allein oder in Begleitung anderer Verletzungen vorkommen,

namentlich als Theilbefund einer und derselben Verletzung. So findet

man sehr gewöhnlich die Haut über einer Sugillation oder einer

schwereren Beschädigung tiefer gelegener Theile excoriirt, und ebenso

gewöhnlich kann man bemerken, dass die Ränder der mit stumpfen oder

stumpfkantigen Werkzeugen erzeugten Wunden excoriirt erscheinen. Den

Hautaufschürfungen als solchen kommt, da sie nur eine geringfügige,

meist auf kleine Stellen der allgemeinen Decken beschränkte Läsion

darstellen, eine Bedeutung im chirurgischen Sinne nicht oder nur

ganz ausnahmsweise, z. B. bei Hinzutritt einer Infection, zu. Von

grosser Wichtigkeit sind sie aber in forensischer Beziehung, da sie

die Stelle markiren, auf welche eine Gewalt eingewirkt hatte und bei

Erwägung dieser, sowie der Form und Anordnung solcher Excoriationen

nicht selten mit grosser Sicherheit erkennen lassen, von welcher

näheren Beschaffenheit die betreffende Gewaltthätigkeit gewesen

war. Dies gilt insbesondere von den Hautaufschürfungen in der Nähe

der Respirationsöffnungen und der Respirationswege am Halse, deren

Bedeutung für die Diagnose gewisser Attentate nahe liegt, besonders

dann, wenn sich in der Form derselben deutlich jene der Fingernägel

oder eines Stranges erkennen lässt. Wir werden auf diese Befunde

ausführlicher an einer anderen Stelle zurückkommen. Gleich wichtig

sind die Hautaufschürfungen als Zeichen eines stattgefundenen Kampfes,

beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, deren Constatirung in vielen,

sowohl Leichen als Lebende betreffenden Fällen von grosser Bedeutung

sein kann.

[Sidenote: Verhalten der Excoriationen am Lebenden und an der Leiche.]

Unmittelbar nach ihrer Zufügung bluten die Excoriationen in der

Regel wenig oder gar nicht. Kommt es zur Blutung, so stammt dieselbe

aus den verletzten Capillaren der Papillarspitzen. aus welchen

Blutpunkte hervortreten. Bleibt das Individuum am Leben, so bedeckt

sich das blossgelegte Corium schon im Laufe der ersten Stunden mit

einer Schichte fibrinösen Exsudates, welches, wenn die Stelle der

Luft ausgesetzt bleibt, zu einer Kruste vertrocknet, unter welcher

die Heilung in der Regel binnen wenigen Tagen und ohne Narbenbildung

erfolgt. Ist der Tod während oder gleich nach der Entstehung einer

Excoriation erfolgt, so ist eine Blutung aus dem blossgelegten Corium

noch seltener oder noch geringfügiger als im vorigen Falle, da eine

der ersten Erscheinungen des eintretenden Todes das Leerwerden der

Capillaren der Cutis bildet, wie sich aus dem Blasswerden der Haut

erkennen lässt, das während der Agonie sich fast regelmässig, wenn

auch nicht überall gleichzeitig, einzustellen pflegt. Unmittelbar nach

dem Tode zeigt demnach eine derartige Hautaufschürfung, wenn sie nicht

etwa an abhängigen Körperstellen liegt, gegen welche das Blut sich

senkt, die Farbe des anämischen Corium und erscheint feucht. Bleibt

die betreffende Stelle der Luft ausgesetzt, so beginnt sie kurz nach

dem Tode einzutrocknen (an den oberen und an den unbedeckten Stellen

früher, als an den abhängigen oder von Kleidungsstücken bedeckten),

und schon in wenigen Stunden erscheint die Lederhaut in eine gelbbraun

bis braunroth gefärbte, harte und daher schwerer zu schneidende

Stelle verändert, oder wie man sich gewöhnlich auszudrücken pflegt,

pergament- oder lederartig vertrocknet. Diese Vertrocknung ist eine

reine Leichenerscheinung und sie kommt auch zu Stande, wenn die

Epidermis auf andere als mechanische Weise, z. B. durch Verbrennung,

Vesicans etc., abgängig gemacht wurde, und, was forensisch besonders

wichtig ist, in gleicher Weise, ob die betreffende Hautaufschürfung

kurz vor dem Tode oder während des Todes oder erst nach demselben,

z. B. durch Wiederbelebungsversuche erzeugt wurde. Es folgt daraus,

dass wir, wenn nicht Suffusionen im Unterhautgewebe sich befinden,

in der Regel nicht im Stande sind, aus der Beschaffenheit einer

solchen Hautvertrocknung zu entscheiden, ob die ihr zu Grunde liegende

Hautaufschürfung während des Lebens entstanden ist oder nicht. Die

Farbe der vertrockneten Stelle kann, entgegen der Ansicht älterer

Autoren, für eine solche Entscheidung nicht verwerthet werden,

da auch die Farbe postmortal erzeugter und dann vertrockneter

Hautaufschürfungen die verschiedenartigsten Nuancen zeigt und überdies

nicht blos der Blutgehalt der Lederhaut, der ja an der Leiche ebenfalls

ein verschiedener ist, sondern auch die bereits verstrichene Zeit

und der Grad der Eintrocknung die lichtere oder dunklere Farbe einer

solchen Stelle bedingt. Auch der Nachweis kleiner, vertrockneter, aus

den Papillarspitzen stammender Blutpunkte ist nicht absolut beweisend,

da auch bei einer postmortalen Hautaufschürfung die Papillen lädirt

werden, und wenn die betreffende Stelle an einer abhängigen Partie des

Körpers sitzt, auch erst an der Leiche Bluttröpfchen aus den verletzten

Capillaren austreten können, wie man sich durch entsprechende Versuche

leicht zu überzeugen vermag.

Uebrigens sei schon hier bemerkt, dass eine ähnliche postmortale

Vertrocknung, wie wir sie an der Epidermis beraubten Hautpartien

eintreten sehen, auch ohne eine Ablösung der Oberhaut erfolgen

kann, und zwar entweder an solchen Stellen der allgemeinen Decken,

an welchen die Epidermis für gewöhnlich feuchter gehalten wird,

wie z. B. am Scrotum, ferner an den freiliegenden Schleimhäuten,

namentlich an den Lippen, dann aber auch an solchen Hautstellen, die

einer starken Compression ausgesetzt waren, wodurch Blut und andere

Feuchtigkeiten ausgedrückt und dadurch die Stelle zur Eintrocknung

geeigneter gemacht wurde als die umliegende Haut, wie wir z. B. an

Strangfurchen oder an durch Aufliegen oder festes Anfassen der Leiche

gedrückt gewesenen Stellen beobachten können, und endlich an den

Rändern verschiedener, insbesondere gequetschter Wunden, an denen die

Vertrocknung ausser in Folge gewöhnlich vorhandener Hautaufschürfung

auch deshalb früher sich einstellt, weil aus den durchtrennten

Gewebspartien die in ihnen enthaltene Feuchtigkeit besonders leicht

verdunsten kann.

_b) Die Blutunterlaufungen._

Wir haben hier vorzugsweise jene im Auge, welche sich durch subcutane

Quetschung des Unterhautzellgewebes oder der darunter liegenden

Weichtheile zu bilden pflegen. Sie entstehen durch Zerreissung

kleinerer Gefässe und consecutiven Austritt von Blut in das umgebende

Gewebe und kommen entweder ohne weitere Verletzung oder mit solcher

verbunden vor, insbesondere ganz regelmässig im Bereiche gerissener

und gequetschter Wunden. Günstige Bedingungen für die Entstehung

derselben sind, abgesehen von der Intensität der ausgeübten Gewalt,

eine nahe unterhalb der Oberfläche der betreffenden Hautstelle

liegende feste Unterlage und grössere Zerreisslichkeit der von dem

Druck oder Stoss getroffenen Gewebe. In ersterer Beziehung ist es

bekannt, dass namentlich dort, wo die Haut über Knochen hinwegzieht,

so insbesondere am Kopfe, leichter Suffusionen entstehen als anderswo,

und in letzterer Beziehung wissen wir, dass bei Kindern sich leichter

Blutunterlaufungen bilden als bei Erwachsenen, und zwar häufig schon

nach verhältnissmässig ganz geringen Gewalteinwirkungen. Gleiches gilt

aber auch von zarten Frauen und von sehr alten Leuten, bei denen die

Gefässe in und unter der Haut so zerreisslich sein können, dass schon

unbedeutende Veranlassungen genügen, um Suffusionen zu erzeugen.

[Sidenote: Suffusionen. Ausdehnung und Form.]

Die Ausdehnung der Blutunterlaufungen ist bedingt durch den

Gefässreichthum der getroffenen Stelle, durch das Caliber und die Natur

der betreffenden Gefässe (Verletzung arterieller Gefässe veranlasst

ausgedehntere Blutaustretungen, weil das Blut unter höherem Drucke

ausströmt, als aus venösen), aber auch durch die mehr oder weniger

lockere und grossmaschige Beschaffenheit der Gewebsschichten, in

welche der Bluterguss erfolgt. Letzterer Umstand ist der Grund,

warum z. B. die Suffusionen in der Kopfhaut im Allgemeinen eine viel

beschränktere Ausdehnung besitzen, als jene, die sich in dem lockeren

Bindegewebe zwischen Galea und Pericranium entwickeln, und warum die

Suffusionen der Augenlider und des Scrotums oder der Labien mitunter so

beträchtliche Ausbreitung erreichen können.

Die häufigste äussere Form der Sugillationen ist die rundliche und sie

erklärt sich daraus, dass einestheils die meisten Werkzeuge, die sie

veranlassen, mit einer abgerundeten oder ebenen Oberfläche einwirken

und wegen der abgerundeten Form der meisten Körpertheile mit letzteren

in der Regel nur in umschriebene Berührung kommen, woraus wieder

hervorgeht, dass die verschiedenartigsten Werkzeuge Sugillationen von

gleicher oder ähnlicher Form hervorbringen können. In anderen Fällen

trägt die Sugillation in ausgesprochener Weise die Form des Werkzeuges

an sich, durch welches sie entstanden ist, wie wir z. B. an den

striemigen Blutunterlaufungen sehen, die nach Stockschlägen besonders

dort zurückbleiben, wo, wie am Rücken, das Instrument mit einem

grösseren Theile seiner Länge mit der Körperoberfläche in Berührung

kommen konnte. Ausser der Form der Blutunterlaufungen kann auch ihre

Anordnung und Zahl ein Licht werfen auf ihre Entstehungsweise, ebenso

die Stelle, an welcher sie sich befinden. Dies gilt wieder besonders

von den streifenförmigen und meist parallel verlaufenden, in anderen

Fällen wieder mannigfach sich kreuzenden, meist mit erythematöser

Schwellung verbundenen Suffusionen (Striemen) nach Stockstreichen,

vorzugsweise aber von den Suffusionen am Vorderhalse zu beiden Seiten

des Kehlkopfes, die nach Würgeversuchen und wirklich erfolgtem Erwürgen

zurückbleiben können und in der Regel mit den gewöhnlich gleichzeitig

vorhandenen, von Fingernägeln herrührenden Hautaufschürfungen für sich

allein genügen, die Art des Angriffes, beziehungsweise die Todesart

in’s Klare zu stellen.

[Sidenote: Ausdehnung, Farbe und Bedeutung der Blutunterlaufungen.]

Ein in gesundheitlicher Beziehung schwerer Charakter kommt einzelnen

Sugillationen als solchen selten zu, so z. B. bei ausgebreiteten

subcutanen Hämatomen. Dagegen können zahlreiche Suffusionen, von denen

jede einzelne vielleicht nur eine unbedeutende Verletzung bildet,

in ihrem Zusammenwirken, auch abgesehen von der mit ihrer Zuführung

etwa verbundenen heftigen Reizung peripherer Nervenendigungen und

theils reflectorischer, theils direct durch Erschütterung bewirkter

Reizung der Nervencentren, zu intensiven Reactionserscheinungen und

länger dauernder Gesundheitsstörung führen, wie insbesondere nach

Misshandlungen durch zahlreiche Stockschläge (Lynchen) wiederholt

beobachtet worden ist.[214]

Im frischen Zustande präsentiren sich sugillirte Hautstellen als

umschriebene, mitunter etwas prominirende, bläulich oder blauroth

verfärbte, in der Regel etwas empfindliche Flecke, welche, wenn sie

keine besondere Ausdehnung besitzen, in der Regel schon nach Ablauf

von 24 Stunden in Folge der Resorption der flüssigen Theile des

Extravasates sich verkleinern, abflachen und hierauf, indem sich

die Farbe des Fleckes von den Rändern aus in’s Blaugraue, dann in’s

Grünliche und schliesslich in’s Gelbliche verändert, nach verschieden

langer Zeit vollkommen verschwinden. Die Farbenveränderung ist

anfangs durch die Eindickung bedingt, später durch Umwandlung des

Blutfarbstoffes theils in braunes Methämoglobin und später theils in

amorphes, theils in krystallinisches Pigment (Hämatin und Hämatoidin).

[Sidenote: Differentialdiagnose von Blutunterlaufungen.]

An der Leiche kommt den Blutunterlaufungen ausser in den bereits

bezeichneten Beziehungen, sowie überhaupt als Spuren angethaner

Gewalt, beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, eine gerichtsärztliche

Bedeutung insoferne zu, als sie die wichtigsten Anhaltspunkte für die

Beantwortung der Frage bieten, ob eine frische Verletzung während des

Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, eine Frage, welche

wir an einer anderen Stelle näher zu besprechen gedenken. Es handelt

sich bei derartigen Befunden an der Leiche immer zunächst darum, ob

thatsächlich eine Blutunterlaufung vorliegt, und in dieser Beziehung

hat sich der Gerichtsarzt jedesmal vor einer etwaigen Verwechslung

von blossen äusseren sowohl als inneren Leichenhypostasen und ihren

Consequenzen (der Imbibition und Transsudation blutigen Serums) mit

Sugillationen sicherzustellen, eine Cautele, die leider sehr häufig

versäumt wird und nachträglich zu den peinlichsten Situationen

Veranlassung geben kann. Das blosse äussere Verhalten einer

Hautstelle darf dem Obducenten niemals genügen, um dieselbe als eine

suffundirte zu erklären, er hat vielmehr, wie es sowohl die österr.

Todtenbeschau-Ordnung als das preuss. Regulativ vorschreibt, die

betreffende Stelle einzuschneiden und sich zu überzeugen, ob derselben

thatsächlich ein Extravasat entspricht oder nur eine Leichenfärbung zu

Grunde liegt. Auch hat er nicht blos den einen oder den anderen Befund

zu constatiren, sondern darf auch nicht unterlassen, denselben und

den ganzen von ihm eingeschlagenen Vorgang zu Protokoll zu dictiren,

um auf diese Weise nachträglichen Einwürfen im Vorhinein zu begegnen.

Gleiches hat bei der Untersuchung und Constatirung tiefer liegender

Blutaustretungen zu geschehen. An dieser Stelle sei noch erwähnt,

dass nicht blos Leichenhypostasen Sugillationen vortäuschen können,

sondern auch nach dem Tode comprimirt gebliebene Hautstellen, welche

theils in Folge der Compression der Haut selbst, theils in Folge des

durch die Verdünnung der letzteren ermöglichten Durchschimmerns der

Musculatur eine bläuliche Färbung erhalten, wie wir uns namentlich an

Strangfurchen leicht überzeugen können.[215]

[Sidenote: Unterscheidung und Altersbestimmung von Suffusionen.]

Schliesslich sei noch erwähnt, dass Suffusionen sowohl der Haut

als innerer Organe auch ohne äussere Gewalteinwirkung entstehen

können. Es gehören hierher die Ecchymosen der Haut und innerer

Organe bei scorbutischen Processen[216], bei Hämophilie, aber auch

nach Phosphorvergiftung, deren Bildung eine grössere, meist durch

fettige Degeneration bedingte Zerreisslichkeit der peripheren

Gefässe zu Grunde liegt. Eine Verwechslung dieser Ecchymosen mit

traumatischen Suffusionen ist nicht unmöglich und wir haben oben

eines Falles erwähnt, in welchem, offenbar als Theilerscheinung einer

Phosphorvergiftung, zur Entwicklung gekommene grosse Ecchymosen

unter dem Peritoneum als Producte einer Quetschung des Unterleibes

aufgefasst worden sind. Derartige Verwechslungen werden sich bei

genauer Erwägung des Sectionsbefundes unschwer vermeiden lassen.

Auch gewisse Erythemformen, namentlich das Erythema nodosum oder

contusiforme (!), können als Suffusionen imponiren, letzteres

umsomehr, als es insbesondere bei jugendlichen Individuen, Säuglinge

und Kinder mit inbegriffen, sich findet. Dasselbe erscheint nach

+Kaposi+ (Hautkrankheiten, 1880, pag. 284) in Gestalt haselnuss-

bis nussgrosser, sehr schmerzhafter Beulen oder Knollen sehr acut über

Nacht, zuweilen an beiden Unterschenkeln und Fussrücken, seltener

an den Vorderarmen, Oberschenkeln und Nates. Die Knollen sind im

Centrum blauroth, an der Peripherie rosenroth, bestehen 2 bis 3 Tage

unverändert und involviren sich dann binnen 8 bis 14 Tagen, indem das

lebhafte Roth in Blauroth, Gelb und Grün sich umwandelt. Die knollige

Form der Eruptionen, das mitunter typische oder schubweise Auftreten

derselben und die Anfangs rosenrothe Oberfläche erleichtern die

differentiale Diagnose.

Würde es sich an der Leiche um Altersbestimmungen von Suffusionen

handeln, so müsste ausser dem erwähnten äusseren Verhalten der

betreffenden Hautstelle auch die nähere Beschaffenheit des

extravasirten Blutes herangezogen werden. Je älter die Sugillation,

desto eingedickter ist das betreffende Blut und desto mehr ist

die ursprüngliche Farbe desselben verändert. In den ersten Tagen

finden wir das Blut von theerartiger Consistenz und in dicken

Schichten von fast schwarzer Farbe, während in dünnen Schichten noch

die gewöhnliche Blutfarbe sich zeigt. Später wird die Farbe mehr

bräunlich und weiter missfärbig mit mehr weniger deutlichem Stich

in’s Rostfarbige. Die rothen Blutkörperchen sind Anfangs vollständig

erhalten; mit dem Eintritt der Farbveränderung stellt sich auch

der Zerfall derselben ein, ihre Zahl vermindert sich, während

massenhaft contractile Zellen auftreten, die rothe Blutkörperchen in

sich einschliessen, welche in ihnen zu körnigem Pigment zerfallen.

Frühzeitig treten in solchen Extravasaten Hämatoidinkrystalle auf,

deren Zahl in dem Grade zunimmt, als die Eindickung und Verfärbung

des Extravasates vorwärts schreitet. In frischen Leichen lassen

sich derartige Befunde, insbesondere die Hämatoidinkrystalle, zu

approximativer Zeitrechnung allerdings verwerthen; nicht so bei

der Untersuchung fauler Leichen, da sich Hämatoidinkrystalle auch

in faulenden Geweben, und zwar sehr rasch, bilden können. Im Blute

fauler Leichen neugeborener, besonders todtgeborener Kinder finden

sich gewöhnlich massenhaft Hämatoidinkrystalle, und +Virchow+

hat sie in abgestorbenen Amputationslappen schon am vierten, in

Extravasaten schon am siebzehnten Tage gefunden.[217]

_c) Wunden._

[Sidenote: Durch stumpfe Werkzeuge bewirkte Wunden.]

Die Beschaffenheit von Wunden, welche durch stumpfe oder stumpfkantige

Werkzeuge entstehen, hängt vorzugsweise von der Richtung ab, in welcher

das Werkzeug die betreffende Oberfläche getroffen hatte. War die

Richtung eine senkrechte, so entstehen einfach gequetschte Trennungen

der Haut, und zwar entweder durch Platzen der Haut oder dadurch, dass

das Werkzeug wirklich die Weichtheile durchdringt; wurde aber die

Körperstelle schief getroffen oder gleitet das Werkzeug von der Stelle

ab, so bilden sich meist Lappenwunden, indem das Instrument nicht blos

die Haut durchtrennt, sondern auch von der Unterlage abreisst. Sowohl

die gequetschten als die gerissenen Wunden sind in den meisten Fällen

an der unregelmässigen Form, den gequetschten, aufgeschürften und

vielfach gezackten und meist im weiten Umfange suffundirten Rändern,

sowie an der meist unregelmässigen gequetschten Beschaffenheit der

Basis zu erkennen.

[Sidenote: Scharfrandige Wunden durch stumpfe Werkzeuge.]

Es können jedoch auch durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge

mitunter lineare Trennungen der Haut entstehen, mit so ebenen und

scharfen Rändern, dass sie sich äusserlich schwer oder gar nicht von

Schnitt- oder Hiebwunden unterscheiden. Derartige Wunden bilden sich

namentlich leichter an solchen Stellen, an welchen die Haut über

eine feste, insbesondere gewölbte Unterlage hinweggespannt ist, und

zwar in der Regel dadurch, dass die Haut durch die Einwirkung des

Werkzeuges meist entsprechend ihrer später zu erwähnenden localen

Spaltbarkeitsrichtung zum Bersten gebracht wird. Solche günstige

Bedingungen, wozu noch die gleichmässige Structur des Gewebes und

die geringe Verschiebbarkeit hinzukommt, sind insbesondere an der

Kopfschwarte gegeben, in welcher auch thatsächlich solche Befunde am

häufigsten zur Beobachtung gelangen. Gleiche Wunden können auch an über

Knochenkanten verlaufenden Hautstellen entstehen. So haben wir bei

einem Verschütteten eine lineare und scharfrandige Trennung der Haut

längs der Kante der Tibia gesehen und in einem zweiten Falle ebenfalls

bei einem Verschütteten eine 15 Cm. lange, vollkommen geradlinige und

scharfrandige Wunde der Bauchhaut, welche quer über die Schambeinfuge

hinwegzog, so dass der Einfluss der letzteren, sowie der horizontalen

Schambeinäste unverkennbar war. Von solchen „Platzwunden“ sind jene

zu unterscheiden, welche von innen aus durch eingetriebene und

perforirende Kanten oder Ecken gebrochener Knochen entstehen. An den

Extremitäten sind solche Befunde als complicirte Fracturen allgemein

bekannt. Aber auch am Kopfe findet ein solcher Vorgang statt, indem

bei grösseren Zertrümmerungen des Schädels Knochenfragmente die

Schädeldecken perforiren. Hier hat diese Thatsache eine besondere

Bedeutung, da erstens eine solche secundär entstandene Wunde für eine

primäre gehalten werden kann, und zweitens, weil mehrfache solche

Wunden auf wiederholte Gewalteinwirkung bezogen werden könnten.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 31 / 132 段