Mittel beobachtet, insbesondere nach dem „Eihautstich“, wenn
dieser von Laien unternommen wurde. Da nämlich diese in der Regel
ohne die geringsten Kenntnisse über das anatomische Verhalten der
betreffenden Organe an die Ausführung der Operation gehen, so ist es
begreiflich, dass sie nicht selten, statt mit ihren mitunter ganz
primitiven Werkzeugen zum Ei zu gelangen, mannigfache Verletzungen
der Genitalien verursachen. Am leichtesten entstehen Perforationen
des Scheidengewölbes oder des Cervix uteri. Doch sind solche auch am
Fundus wiederholt beobachtet worden, und zwar auch ohne Verletzung
der Frucht. Ein Uterus mit zwei lochförmigen Perforationen am Fundus
wird von +Kempendik+ (Deutsche med. Wochenschr. 1881, Nr. 5)
abgebildet. Es handelte sich um einen Abortus im vierten bis fünften
Monat, welchen die Mutter angeblich selbst (!) durch Einführung einer
Gänsefeder eingeleitet haben wollte. Einen ähnlichen von uns obducirten
Fall mit septischer Erweichung der Ränder der Perforationsöffnungen
und consecutiver Vergrösserung der letzteren zeigt Fig. 44. Ueber fünf
solche Perforationsfälle berichtet +Maschka+ (Vierteljahrsschr. f.
gerichtl. Med. XLI, pag. 265). Ebenso hat +Lesser+ (Ibid. XLIV, pag.
220) 11 eigene und 29 fremde Beobachtungen von Verletzungen durch
criminelle Provocation des Abortus zusammengestellt und zum Theile
abgebildet. In allen 35 Fällen war 23mal der Hals des Uterus oder
dieser und andere Theile des Körpers und 20mal die Scheide verletzt. In
den selbst beobachteten Fällen fanden sich: 6 Vaginalverletzungen, 13
Cervixverletzungen, 7mal am inneren Muttermund und 7mal am Körper. Eine
Perforation des hinteren Scheidengewölbes in das perirectale Gewebe
durch ein langes Ansatzrohr sah +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalb.
1888, X, pag. 225). Wir selbst haben ausser ähnlichen Perforationen
einen Fall beobachtet, wo die hintere Blasenwand perforirt war.
Die Umstände machten es wahrscheinlich, dass die Schwangere sich
diese Verletzung selbst beigebracht hatte, indem sie mit ihrem
Instrument statt in die Vagina in die Harnröhre gerathen war. Schwere
Peritonitiden sind fast ausnahmslos die Folge einer solchen Verletzung,
doch ist der Ausgang, wenn auch sehr häufig, doch nicht immer ein
tödtlicher.
+Graves+ (Virchow’s Jahrb. 1869, II, 608) berichtet von einer Frau,
die sich im vierten Monate ihrer Schwangerschaft mittelst einer
Stricknadel den Abort effectuirt hatte. Während desselben wurde der
Abgang von Fäces und Ascariden durch den Muttermund beobachtet.
Schwere Peritonitis trat ein, die jedoch nach einem halben Jahre in
Genesung endete. Die Frau gebar später noch zwei lebende Kinder. --
In einem Falle von +Petrquin+ und +Foltz+ (Ibid. 574) hatte sich
eine Schwangere behufs Fruchtabtreibung durch eine Hebamme eine
Uterussonde einführen lassen. Die Sonde verschwand und der Abortus
erfolgte. Vier Monate darauf bildete sich eine kleine Geschwulst in
der Nähe des Nabels, aus welcher durch Einschnitt die Sonde extrahirt
wurde, ohne dass gefährliche Erscheinungen sich eingestellt hätten.
-- Ein ähnlicher Fall wird von +Barwell+ (Med. Centralbl. 1875,
pag. 400) mitgetheilt. Eine junge Dame hatte durch Einführung und
Liegenlassen eines elastischen Katheters abortirt, wobei nur noch der
Elfenbeinknopf des Instrumentes hatte entfernt werden können; 1½
Jahre darnach fand +Barwell+ eine bedeutende Eiteransammlung über den
Hüften, die er entleerte. Eine Woche später wurde im +Douglas+schen
Raum der Katheter gefühlt und später von Rectum aus entfernt, nachdem
er 20 Monate in der Bauchhöhle gelegen hatte. Die Genesung dauerte
sechs Wochen.
Derartige Verletzungen zeigen in der Regel deutlich den Charakter
von Stichverletzungen, seltener finden sich, wenn grobe Werkzeuge
(Schneiderscheere, +Casper+) gebraucht wurden, oder wenn durch
gewaltsames Einbohren der Finger in den Muttermund etc. die
Fruchtabtreibung unternommen wurde, unregelmässige Läsionen der
betreffenden Theile. Gröbere Verletzungen der Genitalien lassen
sich auch während des Lebens unschwer erkennen; die Erkennung von
Perforationen kann Schwierigkeiten bieten, wenn die Oeffnung in
Folge ihrer Feinheit oder ihrer versteckten Lage der unmittelbaren
Beobachtung sich entzieht. Das Auftreten einer heftigen Peritonitis
ist für sich allein nicht beweisend, da diese auch in Folge anderer
Ursachen sich einstellen kann.
Am günstigsten für die Diagnose gestalten sich die Verhältnisse,
wenn der betreffende Fall letal ablief, welcher unglückliche Ausgang
bei der Fruchtabtreibung durch mechanische Mittel ungemein häufig
vorkommt. In 28 Fällen sah +Tardieu+ 18mal, also in 64·2 Procenten,
den Tod eintreten, und in den meisten dieser Fälle war die nächste
Todesursache in den Verletzungen gelegen, welche durch eben jene
Mittel gesetzt wurden. Letztere sind in der Regel so klar vorliegend,
dass sich die Diagnose sofort ergibt, namentlich dann, wenn deutliche
Stichöffnungen oder Stichcanäle gefunden werden, und überdies der Sitz
und ihre Richtung derart sind, dass über ihre Entstehungsweise Zweifel
nicht obwalten können. Doch ist zu beachten, dass die ursprüngliche
Form der Perforationsöffnungen durch septische Erweichung verändert,
respective unregelmässig vergrössert werden kann[209] und dass auch
metrophlebitische Abscesse in das Lumen des Uterus oder in das
Scheidengewölbe perforiren und die so entstandenen Löcher oder Canäle
Stichwunden vorzutäuschen vermögen.
[Sidenote: Rupturen.]
Finden sich Zerreissungen, so muss, wenn diese den Uterus betreffen,
mitunter die Frage von Wichtigkeit werden, ob die Läsion künstlich
erzeugt wurde oder ob eine spontane Ruptur vorliegt. Man unterscheidet
bekanntlich penetrirende und nicht penetrirende oder partielle
Uterusrupturen. Zu letzteren gehören zunächst die Einrisse des äusseren
Muttermundes, die nach Entbindungen mit lebensfähigen Früchten so
gewöhnlich sind, aber auch beim Abortus in den späteren Monaten
vorkommen können. Zahl und Tiefe dieser Einrisse variirt bedeutend
und wird ausser von der Grösse der Frucht auch von der Schnelligkeit
der Geburt beeinflusst, insoferne, als bei raschem Verlauf und
daher weniger vorbereitetem Muttermund mehr Chancen zur Entstehung
von Einrissen gegeben sind als sonst. Ausgedehntere Einrisse und
Quetschungen des äusseren Muttermundes und des Cervix, die, wie
erwähnt, auch bei einem Abortus in den späteren Monaten vorkommen,
können für Producte äusserer Gewalteinwirkung gehalten werden. Doch
ist auch das Umgekehrte möglich, und es ist begreiflich, dass, wenn
die Verletzungen eben nur Zerreissungen bilden, in der Regel nur
der Umstand, ob dieselben der abgegangenen Frucht gegenüber als
verhältnissmässig erscheinen, die Beantwortung der Frage ermöglichen
wird, ob sie von der Entbindung allein herrühren können oder nicht.
[Sidenote: Traumatische Cervixrupturen.]
Einrisse der Schleimhaut der Vaginalportion und des Cervix sind
nach normaler Entbindung häufig und können auch bei Abortus mit
einer grösseren Frucht erfolgen. Diese Risse können sich auch in
die Muskelschichten erstrecken und dieselben am Cervix mit und ohne
Zerreissung des Peritoneums vollständig durchdringen. Aber auch
durch Einführung von Instrumenten in den schwangeren Uterus können
an diesen Theilen Zerreissungen oder ihnen ähnliche Verletzungen
entstehen, insbesondere am inneren Muttermunde, welcher die engste
Stelle des Cervix bildet, die bei Einführung von Instrumenten in die
Gebärmutterhöhle besonders überwunden und daher, wenn die Einführung
forcirt wird, leicht beschädigt werden kann. Wir hatten zweimal
Gelegenheit, solche, offenbar beim Eihautstich zu Stande gekommene
Verletzungen an der Leiche zu sehen.
[Illustration: Fig. 45.
Abortus im dritten Monate. Tod nach 10 Tagen an Peritonitis.
Verletzungen am inneren Muttermund durch eingeführte Instrumente.]
Der +erste+ Fall betraf eine 29jährige ledige Dienstmagd, welche
bereits zweimal geboren und dreimal abortirt (!) hatte. Sie war
am 20. Juli zu einer Hebamme mit Kreuzschmerzen und Blutung aus
den Genitalien gekommen, indem sie angab, dass sie beim Heben
eines schweren Schaffes sich wehe gethan habe und wahrscheinlich
abortiren werde. Die Hebamme holte am nächsten Tage einen Arzt,
welcher Kreuzschmerzen und starke Blutung aus den Genitalien fand
und Pulv. haemostat. verordnete. Am 22. dauerte die Blutung fort,
der Muttermund war für den kleinen Finger durchgängig und der Arzt
diagnosticirte beginnenden Abortus, welcher auch im Laufe desselben
Tages eintrat. Abends wurde dem Arzte der abgegangene dreimonatliche
Embryo gezeigt und von ihm die Nachgeburt entfernt (wir bekamen
keines dieser Objecte zu Gesichte). Hierbei fühlte der Arzt im
„Collum rechts eine Stelle, aus welcher die Muskelsubstanz wie
herausgerissen erschien“. Da ihm dieser Befund verdächtig erschien,
veranlasste er die Uebertragung der Magd in ein Spital, woselbst
diese bereits mit Peritonitiserscheinungen aufgenommen wurde und am
30. Juli starb, ohne weitere Angaben gemacht zu haben. Die Obduction
ergab ausser eiteriger Peritonitis und puerperalem Uterus drei
bohnengrosse, so ziemlich in gleicher Höhe gelegene, je 1 Cm. von
einander entfernte, trichterförmig vertiefte Verletzungen an der
hinteren und seitlichen Partie des Cervix, entsprechend dem inneren
Muttermunde, deren Gestalt aus der beiliegenden Abbildung zu ersehen
ist. Die Ränder der betreffenden Oeffnungen waren ziemlich scharf,
der Grund mit Eiter belegt, doch nicht fetzig. Alle Verletzungen
dringen tief in die Muskelsubstanz ein, die mittlere bis fast
unmittelbar an’s Peritoneum, so dass eine eingelegte Sonde durch
letzteres durchgefühlt wird. Am äusseren Muttermund rechts hinten
ein tiefer vernarbter Einriss. Frische Einrisse daselbst nicht zu
bemerken, ebensowenig, ausser den beschriebenen trichterförmigen
Oeffnungen, im Cervix. Dass letztere durch sondenartige Instrumente
entstanden sind, dürfte kaum einem Zweifel unterliegen, und wir
glauben und wurden durch Versuche, die wir an der Leiche von
Multiparis anstellten, in unserer Ansicht bestärkt, dass dieselben
theils durch Einbohren des Instrumentes in den oberen Cervixantheil,
am ehesten aber durch Aufschlitzung des wallartig prominirenden
inneren Muttermundringes erzeugt wurden. Allerdings könnte bei
der Lage der Verletzungen auch daran gedacht werden, dass sie
durch spontane Ruptur während des Entbindungsactes sich gebildet
haben; gegen eine solche Annahme spricht jedoch einestheils die
fast regelmässige Form der Verletzungen und der nahezu scharfe
Rand derselben, die trichterförmige und rasche Verschmälerung
des Lumens derselben, der Abgang von auffälligen Dehnungs- und
Zerrungserscheinungen am übrigen Theile des Cervix, vorzugsweise aber
die frühe Periode, in welcher der Abortus erfolgte (dritter Monat),
in welcher von einer bedeutenden bis zu so tiefen Zerreissungen
gehenden Dehnung des Cervix kaum schon die Rede sein kann. Auch
kann bei dem Umstande, als der Abortus zwei Tage währte, von einem
„unvorbereiteten“ Cervix nicht gesprochen werden, und endlich
unterstützt auch die schon am 20. bestandene starke Blutung die
Behauptung, dass schon damals die betreffenden Verletzungen bestanden
haben.
Im +zweiten+ Falle handelte es sich ebenfalls um eine 29jährige
ledige Mehrgebärende. Dieselbe war am 18. Jänner mit ausgesprochener
Peritonitis in das Krankenhaus aufgenommen worden und starb dort
am 23. d. M., nachdem sie vor dem Tode ihrem Liebhaber gestanden
hatte, dass sie in der sechsten Woche schwanger gewesen und dass ihr
von einem Wundarzte gegen Entgelt die Frucht mit einem Instrumente
abgetrieben worden sei. Sie sei viermal bei dem Arzte gewesen, das
letztemal anfangs Januar. Zugleich hatte sie ihrem Liebhaber einen
Brief des Wundarztes übergeben, worin sich dieser erbietet, ihr
gegen ein Honorar von 50 fl. zu helfen. In einer halben Stunde sei
Alles vorüber etc. Es wurde eruirt, dass das Mädchen am 13. Januar
bei einer Hebamme abortirt hatte, und es gelang nachträglich noch,
des von letzterer dem herbeigeholtes Arzte übergebenen, beiläufig
sechswöchentlichen, 2·5 Cm. langen, noch die Bauchspalte besitzenden
Embryo zu erhalten. Die Obduction ergab eiterige Peritonitis und
einen dem erstbeschriebenen ähnlichen, doch in allen Dimensionen
etwas grösseren Uterus, und ebenso an der hinteren Peripherie des
inneren Muttermundes zwei trichterförmig vertiefte Verletzungen
von auffällig ähnlichem Verhalten wie die im erstbeschriebenen
Falle. Beide zeigten schlitzförmige, ziemlich scharfrandige,
sagittal gestellte und einander nahezu parallele, von einander 1 Cm.
entfernte Eingangsöffnungen von 7-8 Mm. Länge und einen nur wenig
unebenen, mit Eiter bedeckten Grund. Die linke drang bis nahe an das
Peritoneum, die rechte, etwas höher stehende auf 1 Cm. tief in die
Muskelsubstanz. Dass diese Oeffnungen durch einen instrumentellen
Eingriff entstanden waren, war zweifellos. Interessant war
der Umstand, dass der Brief des Wundarztes vom 7. October des
verflossenen Jahres datirt war, und dass somit derselbe sich nicht
auf den letzten, zweifellos in der sechsten Schwangerschaftswoche
erfolgten Abortus beziehen konnte, woraus folgte, dass die
Betreffende damals entweder gar nicht schwanger war oder innerhalb
drei Monaten zweimal abortirt hatte, was, wenn der erste Abortus
auch wie der zweite sehr frühzeitig eingeleitet wurde und ohne jede
Störung verlief, jedenfalls möglich war, da in diesem Falle schon in
der nächsten Menstruationsperiode eine neuerliche Conception erfolgt
sein konnte.
[Sidenote: Uterusrupturen.]
Die spontane, penetrirende Ruptur des Uterus kommt sehr selten vor
und fast sämmtliche derartige Fälle betreffen solche, die erst
während eines am normalen Ende der Schwangerschaft oder kurz vor
demselben eingetretenen Geburtsactes sich ereignet haben[210], wobei
als prädisponirendes Moment eine fehlerhafte Beschaffenheit der
Gebärmutterwand, schwächere Stellen in derselben, Fibrome, Narben,
parenchymatöse Erkrankungen u. dergl., und als veranlassende Ursachen
heftige Anstrengungen des Uterus in Folge behinderter Geburt sich
ergaben, Umstände, die sich in der Regel leicht ausschliessen lassen
werden. In den früheren Monaten der Schwangerschaft, insbesondere in
der ersten Hälfte derselben, sind spontane Rupturen noch viel seltener,
obwohl sie schon im dritten und vierten und selbst eine im zweiten
Monate beobachtet wurden.[211] Von diesen Rupturen sind besonders jene
zu erwähnen, welche bei interstitieller Gravidität durch spontane
Berstung entstehen und auf den ersten Blick für traumatisch entstandene
imponiren können. (S. die Abbildung auf pag. 199.) Rupturen des Uterus
ausserhalb des Geburtsactes während der Schwangerschaft werden von
einzelnen Autoren geleugnet[212], doch hat +Hildebrandt+ (Virchow’s
Jahresb. 1872, pag. 669) eine solche publicirt. Auch in solchen Fällen
bilden Anomalien der Uteruswand die prädisponirende Ursache, und wenn
diese nicht nachweisbar ist, ist umsoweniger Grund vorhanden, an eine
spontane Ruptur zu denken.
Wichtig für die Unterscheidung ist der Sitz der Ruptur. Die spontane
Ruptur sitzt in der Regel im Cervix oder an der Grenze zwischen
diesem und dem Uteruskörper und verläuft meist quer oder etwas schräg
(+Schröder+), seltener longitudinal (+Hohl+); die künstlich erzeugten
Rupturen können an verschiedenen Stellen sich finden und liegen, wenn
sie durch Einführung von Instrumenten per vaginam erzeugt wurden,
meistens in der verlängerten Axe des Genitalcanals, mitunter, wie
+Tardieu+ einen solchen Fall beobachtete, in der Mitte des Fundus uteri.
Ausser aus der Erwägung dieser Verhältnisse ergibt sich die Diagnose
einer künstlichen Ruptur mitunter aus der gleichzeitigen Verletzung
anderer Organe, insbesondere des Darms, die bei einer spontanen
Ruptur nicht vorkommen kann, und die den Fall desto klarer stellt, je
ausgebreiteter die betreffenden Läsionen gefunden werden.
[Sidenote: Folgen von Injectionen.]
Fruchtabtreibungen durch Einspritzungen in die Scheide sowohl als in
den Uterus können ausser durch directe Verletzung durch septische
Infection, durch Eindringen der Luft oder der Injectionsflüssigkeit
in die Tuben oder die Uterusvenen, aber auch durch specifische
Eigenschaften der Injectionsflüssigkeit schwere Erscheinungen und
selbst den Tod veranlassen.
Es ist möglich, dass durch forcirte Injectionen Uterusrupturen
entstehen können. Einen wahrscheinlich so zu deutenden Fall bringt
+Coutagne+ („Des ruptures utérines pendant la grossesse et de leurs
rapports avec l’avortement criminel.“ Paris 1882. 8).
Ein 21jähriges schwangeres Mädchen (Primipara) hatte wiederholt
erklärt, sich die Frucht abtreiben zu wollen, auch wenn sie daran
sterben sollte. Nach verschiedenen Versuchen mit anderen Mitteln
wendete sie sich an eine Hebamme, mit welcher sie 95 Fr. für die
Fruchtabtreibung accordirte. Kurz nach dem zweiten Besuche bei der
Hebamme wurde sie bei dieser halb angekleidet und offenbar schwer
krank gefunden. Die Hebamme gab später an, das Mädchen sei gleich
nach seiner Ankunft von Ohnmacht und Metrorrhagie befallen worden,
weshalb sie 1 Grm. Secale cornutum gegeben habe. Ein Arzt wurde erst
am nächsten Tage geholt, fand die Kranke in extremis mit Zeichen von
Peritonitis, das Collum uteri halb offen, das Os internum jedoch
nicht passirbar. Tags darauf trat der Tod ein. Bei der Obduction
fand sich zwischen Uterus und Rectum, in Blutgerinnsel und Exsudat
eingebettet, ein 15 Cm. langer Fötus sammt Adnexis. Letztere, sowie
Fötus unverletzt. Der Uterus 11·5 Cm. lang, 10·5 Cm. breit, seine
Wand 2·5 Cm. dick, der Grund desselben von einem die Tubarmündungen
verbindenden penetrirenden Riss eingenommen, dessen Ränder gefranst
und von verdünnter Muskelsubstanz gebildet erscheinen, wie wenn sie
vor ihrer Trennung auseinander gezerrt worden wären, sonst normal.
Das Collum halb offen, ohne Narben und ohne frische Verletzungen.
+Coutagne+ schloss wegen normaler Beschaffenheit der Uteruswand
eine Spontanruptur aus, ebenso eine directe Verletzung, weil keine
Beschädigung an der Frucht gefunden wurde und weil der Hebamme kaum
ein so roher Eingriff zugemuthet werden kann. Dagegen hält er für
wahrscheinlich, dass Injectionen gemacht wurden, welche die Ruptur
erzeugt haben konnten. Auch hält er für möglich, dass sich die Ruptur
aus einer partiellen Läsion entwickelt habe, da auch +Spencer Wells+
angibt, dass, als er einmal bei einer Ovariotomie irrthümlich den
schwangeren Uterus punctirt habe und in die Oeffnung den Finger
einführte, ein grosser Riss entstanden sei. +Coutagne+ bemerkt auch,
dass Injectionen mit irritirenden Flüssigkeiten durch entzündliche
Erweichung nachträglich, namentlich unter dem Einfluss der Wehen,
zur Uterusruptur führen können und meint, dass einzelne der in der
Literatur als während der Schwangerschaft durch gangränöse Entzündung
entstandene Spontanrupturen angeführten Fälle in letztere Kategorie
gehören dürften. Wir haben einen fast ähnlichen Fall obducirt, wo
sich ausserdem eine Perforation des hinteren Scheidengewölbes ergab
und auch +Lacassagne+ (Arch. de l’anthropol. criminelle. 1889, pag.
754) berichtet über einen solchen. In beiden diesen Fällen waren
ebenfalls Injectionen gemacht worden und die Betreffenden nach 12,
respective 14 Tagen gestorben.
+L. Sentex+ (Ann. d’hyg. publ. 1882, Nr. 11, pag. 488) obducirte
eine Person, an welcher der Abortus durch Injection von Wasser in
den Uterus mittelst eines zinnernen Mutterrohres eingeleitet worden
war. Gleich nach der Operation hatte die Betreffende Schmerzen in
der rechten Bauchgegend verspürt, und die Obduction ergab eiterige
Peritonitis und eine blos auf die rechte Seite beschränkte eiterige
Salpingitis, so dass die Annahme gerechtfertigt war, dass die
Peritonitis durch Eindringen der Injectionsflüssigkeit durch die
rechte Tuba in die Bauchhöhle veranlasst worden ist.
Eine weitere Gefahr ergibt sich aus der Möglichkeit des Lufteintrittes
in die Uterusvenen. Dies kann schon bei der aufsteigenden
Scheidendouche nach +Kiwisch+ geschehen, wobei der Wasserstrahl gegen
den Muttermund gerichtet wird, da nach +C. v. Braun+ (Lehrb. d. ges.
Gynäk., 2. Aufl., 1881, pag. 716) „bei offenem Muttermunde der mit
Gewalt einströmende einfache Wasserstrahl zwischen Chorion und Decidua
oder zwischen dieser und der Uteruswand bis zum Gebärmuttergrunde
eindringt, die Eihäute in einem sehr weiten Umfange ablöst und den
Lufteintritt in die Uterusvenen begünstigt“.
Am leichtesten kann aber derselbe erfolgen, wenn die Flüssigkeit direct
in den Uterus eingespritzt wird. Auf diese Gefahr wird von allen
Geburtshelfern aufmerksam gemacht, und +C. v. Braun+ (l. c. pag. 717)
theilt 11 Fälle mit, in denen dadurch plötzlicher Tod veranlasst wurde,
darunter einen, der ihm selbst vorgekommen ist.
Wahrscheinlich gehört auch der von +Vibert+ (Un cas de mort déterminé
par un simple cathéterisme du col utérin durant des manoeuvres
abortives. Annal. d’hyg. publ. XXIV, 1890, pag. 541) mitgetheilte
Fall vom plötzlichen Tode einer im vierten Monate Schwangeren
hierher, welcher in dem Momente eintrat, als ihr von einer die
Fruchtabtreibung gewerbsmässig ausübenden Person die Canüle eines
kleinen Kautschukballons in den Cervix eingeführt, letzterer aber
angeblich noch nicht comprimirt worden war. Die Obduction ergab
keine nachweisbare Todesursache und +Vibert+ frägt deshalb, ob nicht
etwa Reizung des Cervix reflectorisch in ähnlicher Weise Shock
herbeiführen könne wie traumatische Insulte des Bauches oder des
Larynx. In der Debatte über diesen Casus wurden Fälle mitgetheilt, wo
nach Clysmen oder Catheterismus des nicht schwangeren Uterus Syncope
eintrat. S. auch +Bonvalot+, Annal. d’hyg. publ. 1892, pag. 24.
Derartige plötzliche Todesfälle können auch bei ohne verbrecherische
Absicht ausgeführten Ausspülungen der Genitalien erfolgen, wovon
+Hectoen+ (Virchow’s Jahresb. 1892, I, 483) Beispiele bringt.
Die Injection reinen Wassers von mässiger Temperatur ist vielleicht
ungefährlich; entschieden bedenklich aber die Einspritzung von
Wasser, welches Keime oder suspendirte Partikelchen enthält. Die
Anwendung unreinen Wassers bei solchen Operationen wird wohl nicht
zu Seltenheiten gehören; auch können zu diesem Zwecke verschiedene
Flüssigkeiten benützt werden. So bediente sich in einem von +Maschka+
(Gutachten, II, pag. 324) mitgetheilten Falle ein gewerbsmässiger
Fruchtabtreiber (Nichtarzt!) einer grünlichen Flüssigkeit,
wahrscheinlich eines Theeabsudes, zu seinen Einspritzungen, und
+Gallard+ (De l’avortement au point de vue médico-légale. Paris
1878, pag. 32) erwähnt einer Wäscherin, welche die Injectionen
mit -- Seifenwasser ausführte, und zwar mittelst einer für
Scheidenausspülungen bestimmten zinnernen Spritze, deren gekrümmtes
Ansatzrohr sie nach Wegnahme der Olive zugespitzt hatte, um dasselbe
direct in den Cervix einführen zu können! Auch +Schoder+ (l. c.)
erwähnt zweier Fälle, in denen Seifenwasser angewendet wurde.
Die Anwendung antiseptischer Flüssigkeiten zu solchen Zwecken wäre
begreiflich und könnte einestheils durch unmittelbares Eindringen
derselben in das Blut toxische Erscheinungen oder in höheren
Concentrationsgraden locale Verätzungen, respective Coagulation des
Blutes bewirken.
[Sidenote: Heisse Injectionen.]