Am häufigsten werden schwere Folgen nach der Anwendung mechanischer

Mittel beobachtet, insbesondere nach dem „Eihautstich“, wenn

dieser von Laien unternommen wurde. Da nämlich diese in der Regel

ohne die geringsten Kenntnisse über das anatomische Verhalten der

betreffenden Organe an die Ausführung der Operation gehen, so ist es

begreiflich, dass sie nicht selten, statt mit ihren mitunter ganz

primitiven Werkzeugen zum Ei zu gelangen, mannigfache Verletzungen

der Genitalien verursachen. Am leichtesten entstehen Perforationen

des Scheidengewölbes oder des Cervix uteri. Doch sind solche auch am

Fundus wiederholt beobachtet worden, und zwar auch ohne Verletzung

der Frucht. Ein Uterus mit zwei lochförmigen Perforationen am Fundus

wird von +Kempendik+ (Deutsche med. Wochenschr. 1881, Nr. 5)

abgebildet. Es handelte sich um einen Abortus im vierten bis fünften

Monat, welchen die Mutter angeblich selbst (!) durch Einführung einer

Gänsefeder eingeleitet haben wollte. Einen ähnlichen von uns obducirten

Fall mit septischer Erweichung der Ränder der Perforationsöffnungen

und consecutiver Vergrösserung der letzteren zeigt Fig. 44. Ueber fünf

solche Perforationsfälle berichtet +Maschka+ (Vierteljahrsschr. f.

gerichtl. Med. XLI, pag. 265). Ebenso hat +Lesser+ (Ibid. XLIV, pag.

220) 11 eigene und 29 fremde Beobachtungen von Verletzungen durch

criminelle Provocation des Abortus zusammengestellt und zum Theile

abgebildet. In allen 35 Fällen war 23mal der Hals des Uterus oder

dieser und andere Theile des Körpers und 20mal die Scheide verletzt. In

den selbst beobachteten Fällen fanden sich: 6 Vaginalverletzungen, 13

Cervixverletzungen, 7mal am inneren Muttermund und 7mal am Körper. Eine

Perforation des hinteren Scheidengewölbes in das perirectale Gewebe

durch ein langes Ansatzrohr sah +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalb.

1888, X, pag. 225). Wir selbst haben ausser ähnlichen Perforationen

einen Fall beobachtet, wo die hintere Blasenwand perforirt war.

Die Umstände machten es wahrscheinlich, dass die Schwangere sich

diese Verletzung selbst beigebracht hatte, indem sie mit ihrem

Instrument statt in die Vagina in die Harnröhre gerathen war. Schwere

Peritonitiden sind fast ausnahmslos die Folge einer solchen Verletzung,

doch ist der Ausgang, wenn auch sehr häufig, doch nicht immer ein

tödtlicher.

+Graves+ (Virchow’s Jahrb. 1869, II, 608) berichtet von einer Frau,

die sich im vierten Monate ihrer Schwangerschaft mittelst einer

Stricknadel den Abort effectuirt hatte. Während desselben wurde der

Abgang von Fäces und Ascariden durch den Muttermund beobachtet.

Schwere Peritonitis trat ein, die jedoch nach einem halben Jahre in

Genesung endete. Die Frau gebar später noch zwei lebende Kinder. --

In einem Falle von +Petrquin+ und +Foltz+ (Ibid. 574) hatte sich

eine Schwangere behufs Fruchtabtreibung durch eine Hebamme eine

Uterussonde einführen lassen. Die Sonde verschwand und der Abortus

erfolgte. Vier Monate darauf bildete sich eine kleine Geschwulst in

der Nähe des Nabels, aus welcher durch Einschnitt die Sonde extrahirt

wurde, ohne dass gefährliche Erscheinungen sich eingestellt hätten.

-- Ein ähnlicher Fall wird von +Barwell+ (Med. Centralbl. 1875,

pag. 400) mitgetheilt. Eine junge Dame hatte durch Einführung und

Liegenlassen eines elastischen Katheters abortirt, wobei nur noch der

Elfenbeinknopf des Instrumentes hatte entfernt werden können; 1½

Jahre darnach fand +Barwell+ eine bedeutende Eiteransammlung über den

Hüften, die er entleerte. Eine Woche später wurde im +Douglas+schen

Raum der Katheter gefühlt und später von Rectum aus entfernt, nachdem

er 20 Monate in der Bauchhöhle gelegen hatte. Die Genesung dauerte

sechs Wochen.

Derartige Verletzungen zeigen in der Regel deutlich den Charakter

von Stichverletzungen, seltener finden sich, wenn grobe Werkzeuge

(Schneiderscheere, +Casper+) gebraucht wurden, oder wenn durch

gewaltsames Einbohren der Finger in den Muttermund etc. die

Fruchtabtreibung unternommen wurde, unregelmässige Läsionen der

betreffenden Theile. Gröbere Verletzungen der Genitalien lassen

sich auch während des Lebens unschwer erkennen; die Erkennung von

Perforationen kann Schwierigkeiten bieten, wenn die Oeffnung in

Folge ihrer Feinheit oder ihrer versteckten Lage der unmittelbaren

Beobachtung sich entzieht. Das Auftreten einer heftigen Peritonitis

ist für sich allein nicht beweisend, da diese auch in Folge anderer

Ursachen sich einstellen kann.

Am günstigsten für die Diagnose gestalten sich die Verhältnisse,

wenn der betreffende Fall letal ablief, welcher unglückliche Ausgang

bei der Fruchtabtreibung durch mechanische Mittel ungemein häufig

vorkommt. In 28 Fällen sah +Tardieu+ 18mal, also in 64·2 Procenten,

den Tod eintreten, und in den meisten dieser Fälle war die nächste

Todesursache in den Verletzungen gelegen, welche durch eben jene

Mittel gesetzt wurden. Letztere sind in der Regel so klar vorliegend,

dass sich die Diagnose sofort ergibt, namentlich dann, wenn deutliche

Stichöffnungen oder Stichcanäle gefunden werden, und überdies der Sitz

und ihre Richtung derart sind, dass über ihre Entstehungsweise Zweifel

nicht obwalten können. Doch ist zu beachten, dass die ursprüngliche

Form der Perforationsöffnungen durch septische Erweichung verändert,

respective unregelmässig vergrössert werden kann[209] und dass auch

metrophlebitische Abscesse in das Lumen des Uterus oder in das

Scheidengewölbe perforiren und die so entstandenen Löcher oder Canäle

Stichwunden vorzutäuschen vermögen.

[Sidenote: Rupturen.]

Finden sich Zerreissungen, so muss, wenn diese den Uterus betreffen,

mitunter die Frage von Wichtigkeit werden, ob die Läsion künstlich

erzeugt wurde oder ob eine spontane Ruptur vorliegt. Man unterscheidet

bekanntlich penetrirende und nicht penetrirende oder partielle

Uterusrupturen. Zu letzteren gehören zunächst die Einrisse des äusseren

Muttermundes, die nach Entbindungen mit lebensfähigen Früchten so

gewöhnlich sind, aber auch beim Abortus in den späteren Monaten

vorkommen können. Zahl und Tiefe dieser Einrisse variirt bedeutend

und wird ausser von der Grösse der Frucht auch von der Schnelligkeit

der Geburt beeinflusst, insoferne, als bei raschem Verlauf und

daher weniger vorbereitetem Muttermund mehr Chancen zur Entstehung

von Einrissen gegeben sind als sonst. Ausgedehntere Einrisse und

Quetschungen des äusseren Muttermundes und des Cervix, die, wie

erwähnt, auch bei einem Abortus in den späteren Monaten vorkommen,

können für Producte äusserer Gewalteinwirkung gehalten werden. Doch

ist auch das Umgekehrte möglich, und es ist begreiflich, dass, wenn

die Verletzungen eben nur Zerreissungen bilden, in der Regel nur

der Umstand, ob dieselben der abgegangenen Frucht gegenüber als

verhältnissmässig erscheinen, die Beantwortung der Frage ermöglichen

wird, ob sie von der Entbindung allein herrühren können oder nicht.

[Sidenote: Traumatische Cervixrupturen.]

Einrisse der Schleimhaut der Vaginalportion und des Cervix sind

nach normaler Entbindung häufig und können auch bei Abortus mit

einer grösseren Frucht erfolgen. Diese Risse können sich auch in

die Muskelschichten erstrecken und dieselben am Cervix mit und ohne

Zerreissung des Peritoneums vollständig durchdringen. Aber auch

durch Einführung von Instrumenten in den schwangeren Uterus können

an diesen Theilen Zerreissungen oder ihnen ähnliche Verletzungen

entstehen, insbesondere am inneren Muttermunde, welcher die engste

Stelle des Cervix bildet, die bei Einführung von Instrumenten in die

Gebärmutterhöhle besonders überwunden und daher, wenn die Einführung

forcirt wird, leicht beschädigt werden kann. Wir hatten zweimal

Gelegenheit, solche, offenbar beim Eihautstich zu Stande gekommene

Verletzungen an der Leiche zu sehen.

[Illustration: Fig. 45.

Abortus im dritten Monate. Tod nach 10 Tagen an Peritonitis.

Verletzungen am inneren Muttermund durch eingeführte Instrumente.]

Der +erste+ Fall betraf eine 29jährige ledige Dienstmagd, welche

bereits zweimal geboren und dreimal abortirt (!) hatte. Sie war

am 20. Juli zu einer Hebamme mit Kreuzschmerzen und Blutung aus

den Genitalien gekommen, indem sie angab, dass sie beim Heben

eines schweren Schaffes sich wehe gethan habe und wahrscheinlich

abortiren werde. Die Hebamme holte am nächsten Tage einen Arzt,

welcher Kreuzschmerzen und starke Blutung aus den Genitalien fand

und Pulv. haemostat. verordnete. Am 22. dauerte die Blutung fort,

der Muttermund war für den kleinen Finger durchgängig und der Arzt

diagnosticirte beginnenden Abortus, welcher auch im Laufe desselben

Tages eintrat. Abends wurde dem Arzte der abgegangene dreimonatliche

Embryo gezeigt und von ihm die Nachgeburt entfernt (wir bekamen

keines dieser Objecte zu Gesichte). Hierbei fühlte der Arzt im

„Collum rechts eine Stelle, aus welcher die Muskelsubstanz wie

herausgerissen erschien“. Da ihm dieser Befund verdächtig erschien,

veranlasste er die Uebertragung der Magd in ein Spital, woselbst

diese bereits mit Peritonitiserscheinungen aufgenommen wurde und am

30. Juli starb, ohne weitere Angaben gemacht zu haben. Die Obduction

ergab ausser eiteriger Peritonitis und puerperalem Uterus drei

bohnengrosse, so ziemlich in gleicher Höhe gelegene, je 1 Cm. von

einander entfernte, trichterförmig vertiefte Verletzungen an der

hinteren und seitlichen Partie des Cervix, entsprechend dem inneren

Muttermunde, deren Gestalt aus der beiliegenden Abbildung zu ersehen

ist. Die Ränder der betreffenden Oeffnungen waren ziemlich scharf,

der Grund mit Eiter belegt, doch nicht fetzig. Alle Verletzungen

dringen tief in die Muskelsubstanz ein, die mittlere bis fast

unmittelbar an’s Peritoneum, so dass eine eingelegte Sonde durch

letzteres durchgefühlt wird. Am äusseren Muttermund rechts hinten

ein tiefer vernarbter Einriss. Frische Einrisse daselbst nicht zu

bemerken, ebensowenig, ausser den beschriebenen trichterförmigen

Oeffnungen, im Cervix. Dass letztere durch sondenartige Instrumente

entstanden sind, dürfte kaum einem Zweifel unterliegen, und wir

glauben und wurden durch Versuche, die wir an der Leiche von

Multiparis anstellten, in unserer Ansicht bestärkt, dass dieselben

theils durch Einbohren des Instrumentes in den oberen Cervixantheil,

am ehesten aber durch Aufschlitzung des wallartig prominirenden

inneren Muttermundringes erzeugt wurden. Allerdings könnte bei

der Lage der Verletzungen auch daran gedacht werden, dass sie

durch spontane Ruptur während des Entbindungsactes sich gebildet

haben; gegen eine solche Annahme spricht jedoch einestheils die

fast regelmässige Form der Verletzungen und der nahezu scharfe

Rand derselben, die trichterförmige und rasche Verschmälerung

des Lumens derselben, der Abgang von auffälligen Dehnungs- und

Zerrungserscheinungen am übrigen Theile des Cervix, vorzugsweise aber

die frühe Periode, in welcher der Abortus erfolgte (dritter Monat),

in welcher von einer bedeutenden bis zu so tiefen Zerreissungen

gehenden Dehnung des Cervix kaum schon die Rede sein kann. Auch

kann bei dem Umstande, als der Abortus zwei Tage währte, von einem

„unvorbereiteten“ Cervix nicht gesprochen werden, und endlich

unterstützt auch die schon am 20. bestandene starke Blutung die

Behauptung, dass schon damals die betreffenden Verletzungen bestanden

haben.

Im +zweiten+ Falle handelte es sich ebenfalls um eine 29jährige

ledige Mehrgebärende. Dieselbe war am 18. Jänner mit ausgesprochener

Peritonitis in das Krankenhaus aufgenommen worden und starb dort

am 23. d. M., nachdem sie vor dem Tode ihrem Liebhaber gestanden

hatte, dass sie in der sechsten Woche schwanger gewesen und dass ihr

von einem Wundarzte gegen Entgelt die Frucht mit einem Instrumente

abgetrieben worden sei. Sie sei viermal bei dem Arzte gewesen, das

letztemal anfangs Januar. Zugleich hatte sie ihrem Liebhaber einen

Brief des Wundarztes übergeben, worin sich dieser erbietet, ihr

gegen ein Honorar von 50 fl. zu helfen. In einer halben Stunde sei

Alles vorüber etc. Es wurde eruirt, dass das Mädchen am 13. Januar

bei einer Hebamme abortirt hatte, und es gelang nachträglich noch,

des von letzterer dem herbeigeholtes Arzte übergebenen, beiläufig

sechswöchentlichen, 2·5 Cm. langen, noch die Bauchspalte besitzenden

Embryo zu erhalten. Die Obduction ergab eiterige Peritonitis und

einen dem erstbeschriebenen ähnlichen, doch in allen Dimensionen

etwas grösseren Uterus, und ebenso an der hinteren Peripherie des

inneren Muttermundes zwei trichterförmig vertiefte Verletzungen

von auffällig ähnlichem Verhalten wie die im erstbeschriebenen

Falle. Beide zeigten schlitzförmige, ziemlich scharfrandige,

sagittal gestellte und einander nahezu parallele, von einander 1 Cm.

entfernte Eingangsöffnungen von 7-8 Mm. Länge und einen nur wenig

unebenen, mit Eiter bedeckten Grund. Die linke drang bis nahe an das

Peritoneum, die rechte, etwas höher stehende auf 1 Cm. tief in die

Muskelsubstanz. Dass diese Oeffnungen durch einen instrumentellen

Eingriff entstanden waren, war zweifellos. Interessant war

der Umstand, dass der Brief des Wundarztes vom 7. October des

verflossenen Jahres datirt war, und dass somit derselbe sich nicht

auf den letzten, zweifellos in der sechsten Schwangerschaftswoche

erfolgten Abortus beziehen konnte, woraus folgte, dass die

Betreffende damals entweder gar nicht schwanger war oder innerhalb

drei Monaten zweimal abortirt hatte, was, wenn der erste Abortus

auch wie der zweite sehr frühzeitig eingeleitet wurde und ohne jede

Störung verlief, jedenfalls möglich war, da in diesem Falle schon in

der nächsten Menstruationsperiode eine neuerliche Conception erfolgt

sein konnte.

[Sidenote: Uterusrupturen.]

Die spontane, penetrirende Ruptur des Uterus kommt sehr selten vor

und fast sämmtliche derartige Fälle betreffen solche, die erst

während eines am normalen Ende der Schwangerschaft oder kurz vor

demselben eingetretenen Geburtsactes sich ereignet haben[210], wobei

als prädisponirendes Moment eine fehlerhafte Beschaffenheit der

Gebärmutterwand, schwächere Stellen in derselben, Fibrome, Narben,

parenchymatöse Erkrankungen u. dergl., und als veranlassende Ursachen

heftige Anstrengungen des Uterus in Folge behinderter Geburt sich

ergaben, Umstände, die sich in der Regel leicht ausschliessen lassen

werden. In den früheren Monaten der Schwangerschaft, insbesondere in

der ersten Hälfte derselben, sind spontane Rupturen noch viel seltener,

obwohl sie schon im dritten und vierten und selbst eine im zweiten

Monate beobachtet wurden.[211] Von diesen Rupturen sind besonders jene

zu erwähnen, welche bei interstitieller Gravidität durch spontane

Berstung entstehen und auf den ersten Blick für traumatisch entstandene

imponiren können. (S. die Abbildung auf pag. 199.) Rupturen des Uterus

ausserhalb des Geburtsactes während der Schwangerschaft werden von

einzelnen Autoren geleugnet[212], doch hat +Hildebrandt+ (Virchow’s

Jahresb. 1872, pag. 669) eine solche publicirt. Auch in solchen Fällen

bilden Anomalien der Uteruswand die prädisponirende Ursache, und wenn

diese nicht nachweisbar ist, ist umsoweniger Grund vorhanden, an eine

spontane Ruptur zu denken.

Wichtig für die Unterscheidung ist der Sitz der Ruptur. Die spontane

Ruptur sitzt in der Regel im Cervix oder an der Grenze zwischen

diesem und dem Uteruskörper und verläuft meist quer oder etwas schräg

(+Schröder+), seltener longitudinal (+Hohl+); die künstlich erzeugten

Rupturen können an verschiedenen Stellen sich finden und liegen, wenn

sie durch Einführung von Instrumenten per vaginam erzeugt wurden,

meistens in der verlängerten Axe des Genitalcanals, mitunter, wie

+Tardieu+ einen solchen Fall beobachtete, in der Mitte des Fundus uteri.

Ausser aus der Erwägung dieser Verhältnisse ergibt sich die Diagnose

einer künstlichen Ruptur mitunter aus der gleichzeitigen Verletzung

anderer Organe, insbesondere des Darms, die bei einer spontanen

Ruptur nicht vorkommen kann, und die den Fall desto klarer stellt, je

ausgebreiteter die betreffenden Läsionen gefunden werden.

[Sidenote: Folgen von Injectionen.]

Fruchtabtreibungen durch Einspritzungen in die Scheide sowohl als in

den Uterus können ausser durch directe Verletzung durch septische

Infection, durch Eindringen der Luft oder der Injectionsflüssigkeit

in die Tuben oder die Uterusvenen, aber auch durch specifische

Eigenschaften der Injectionsflüssigkeit schwere Erscheinungen und

selbst den Tod veranlassen.

Es ist möglich, dass durch forcirte Injectionen Uterusrupturen

entstehen können. Einen wahrscheinlich so zu deutenden Fall bringt

+Coutagne+ („Des ruptures utérines pendant la grossesse et de leurs

rapports avec l’avortement criminel.“ Paris 1882. 8).

Ein 21jähriges schwangeres Mädchen (Primipara) hatte wiederholt

erklärt, sich die Frucht abtreiben zu wollen, auch wenn sie daran

sterben sollte. Nach verschiedenen Versuchen mit anderen Mitteln

wendete sie sich an eine Hebamme, mit welcher sie 95 Fr. für die

Fruchtabtreibung accordirte. Kurz nach dem zweiten Besuche bei der

Hebamme wurde sie bei dieser halb angekleidet und offenbar schwer

krank gefunden. Die Hebamme gab später an, das Mädchen sei gleich

nach seiner Ankunft von Ohnmacht und Metrorrhagie befallen worden,

weshalb sie 1 Grm. Secale cornutum gegeben habe. Ein Arzt wurde erst

am nächsten Tage geholt, fand die Kranke in extremis mit Zeichen von

Peritonitis, das Collum uteri halb offen, das Os internum jedoch

nicht passirbar. Tags darauf trat der Tod ein. Bei der Obduction

fand sich zwischen Uterus und Rectum, in Blutgerinnsel und Exsudat

eingebettet, ein 15 Cm. langer Fötus sammt Adnexis. Letztere, sowie

Fötus unverletzt. Der Uterus 11·5 Cm. lang, 10·5 Cm. breit, seine

Wand 2·5 Cm. dick, der Grund desselben von einem die Tubarmündungen

verbindenden penetrirenden Riss eingenommen, dessen Ränder gefranst

und von verdünnter Muskelsubstanz gebildet erscheinen, wie wenn sie

vor ihrer Trennung auseinander gezerrt worden wären, sonst normal.

Das Collum halb offen, ohne Narben und ohne frische Verletzungen.

+Coutagne+ schloss wegen normaler Beschaffenheit der Uteruswand

eine Spontanruptur aus, ebenso eine directe Verletzung, weil keine

Beschädigung an der Frucht gefunden wurde und weil der Hebamme kaum

ein so roher Eingriff zugemuthet werden kann. Dagegen hält er für

wahrscheinlich, dass Injectionen gemacht wurden, welche die Ruptur

erzeugt haben konnten. Auch hält er für möglich, dass sich die Ruptur

aus einer partiellen Läsion entwickelt habe, da auch +Spencer Wells+

angibt, dass, als er einmal bei einer Ovariotomie irrthümlich den

schwangeren Uterus punctirt habe und in die Oeffnung den Finger

einführte, ein grosser Riss entstanden sei. +Coutagne+ bemerkt auch,

dass Injectionen mit irritirenden Flüssigkeiten durch entzündliche

Erweichung nachträglich, namentlich unter dem Einfluss der Wehen,

zur Uterusruptur führen können und meint, dass einzelne der in der

Literatur als während der Schwangerschaft durch gangränöse Entzündung

entstandene Spontanrupturen angeführten Fälle in letztere Kategorie

gehören dürften. Wir haben einen fast ähnlichen Fall obducirt, wo

sich ausserdem eine Perforation des hinteren Scheidengewölbes ergab

und auch +Lacassagne+ (Arch. de l’anthropol. criminelle. 1889, pag.

754) berichtet über einen solchen. In beiden diesen Fällen waren

ebenfalls Injectionen gemacht worden und die Betreffenden nach 12,

respective 14 Tagen gestorben.

+L. Sentex+ (Ann. d’hyg. publ. 1882, Nr. 11, pag. 488) obducirte

eine Person, an welcher der Abortus durch Injection von Wasser in

den Uterus mittelst eines zinnernen Mutterrohres eingeleitet worden

war. Gleich nach der Operation hatte die Betreffende Schmerzen in

der rechten Bauchgegend verspürt, und die Obduction ergab eiterige

Peritonitis und eine blos auf die rechte Seite beschränkte eiterige

Salpingitis, so dass die Annahme gerechtfertigt war, dass die

Peritonitis durch Eindringen der Injectionsflüssigkeit durch die

rechte Tuba in die Bauchhöhle veranlasst worden ist.

Eine weitere Gefahr ergibt sich aus der Möglichkeit des Lufteintrittes

in die Uterusvenen. Dies kann schon bei der aufsteigenden

Scheidendouche nach +Kiwisch+ geschehen, wobei der Wasserstrahl gegen

den Muttermund gerichtet wird, da nach +C. v. Braun+ (Lehrb. d. ges.

Gynäk., 2. Aufl., 1881, pag. 716) „bei offenem Muttermunde der mit

Gewalt einströmende einfache Wasserstrahl zwischen Chorion und Decidua

oder zwischen dieser und der Uteruswand bis zum Gebärmuttergrunde

eindringt, die Eihäute in einem sehr weiten Umfange ablöst und den

Lufteintritt in die Uterusvenen begünstigt“.

Am leichtesten kann aber derselbe erfolgen, wenn die Flüssigkeit direct

in den Uterus eingespritzt wird. Auf diese Gefahr wird von allen

Geburtshelfern aufmerksam gemacht, und +C. v. Braun+ (l. c. pag. 717)

theilt 11 Fälle mit, in denen dadurch plötzlicher Tod veranlasst wurde,

darunter einen, der ihm selbst vorgekommen ist.

Wahrscheinlich gehört auch der von +Vibert+ (Un cas de mort déterminé

par un simple cathéterisme du col utérin durant des manoeuvres

abortives. Annal. d’hyg. publ. XXIV, 1890, pag. 541) mitgetheilte

Fall vom plötzlichen Tode einer im vierten Monate Schwangeren

hierher, welcher in dem Momente eintrat, als ihr von einer die

Fruchtabtreibung gewerbsmässig ausübenden Person die Canüle eines

kleinen Kautschukballons in den Cervix eingeführt, letzterer aber

angeblich noch nicht comprimirt worden war. Die Obduction ergab

keine nachweisbare Todesursache und +Vibert+ frägt deshalb, ob nicht

etwa Reizung des Cervix reflectorisch in ähnlicher Weise Shock

herbeiführen könne wie traumatische Insulte des Bauches oder des

Larynx. In der Debatte über diesen Casus wurden Fälle mitgetheilt, wo

nach Clysmen oder Catheterismus des nicht schwangeren Uterus Syncope

eintrat. S. auch +Bonvalot+, Annal. d’hyg. publ. 1892, pag. 24.

Derartige plötzliche Todesfälle können auch bei ohne verbrecherische

Absicht ausgeführten Ausspülungen der Genitalien erfolgen, wovon

+Hectoen+ (Virchow’s Jahresb. 1892, I, 483) Beispiele bringt.

Die Injection reinen Wassers von mässiger Temperatur ist vielleicht

ungefährlich; entschieden bedenklich aber die Einspritzung von

Wasser, welches Keime oder suspendirte Partikelchen enthält. Die

Anwendung unreinen Wassers bei solchen Operationen wird wohl nicht

zu Seltenheiten gehören; auch können zu diesem Zwecke verschiedene

Flüssigkeiten benützt werden. So bediente sich in einem von +Maschka+

(Gutachten, II, pag. 324) mitgetheilten Falle ein gewerbsmässiger

Fruchtabtreiber (Nichtarzt!) einer grünlichen Flüssigkeit,

wahrscheinlich eines Theeabsudes, zu seinen Einspritzungen, und

+Gallard+ (De l’avortement au point de vue médico-légale. Paris

1878, pag. 32) erwähnt einer Wäscherin, welche die Injectionen

mit -- Seifenwasser ausführte, und zwar mittelst einer für

Scheidenausspülungen bestimmten zinnernen Spritze, deren gekrümmtes

Ansatzrohr sie nach Wegnahme der Olive zugespitzt hatte, um dasselbe

direct in den Cervix einführen zu können! Auch +Schoder+ (l. c.)

erwähnt zweier Fälle, in denen Seifenwasser angewendet wurde.

Die Anwendung antiseptischer Flüssigkeiten zu solchen Zwecken wäre

begreiflich und könnte einestheils durch unmittelbares Eindringen

derselben in das Blut toxische Erscheinungen oder in höheren

Concentrationsgraden locale Verätzungen, respective Coagulation des

Blutes bewirken.

[Sidenote: Heisse Injectionen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 29 / 132 段