Farbe des Mageninhaltes von Wichtigkeit sein, die sich findet, wenn
Sabinapulver oder eine Abkochung von Sabina genommen worden war.
+Taylor+ vergleicht sie mit der von „grüner Erbsensuppe“. Aehnliche
Färbung kann jedoch auch von Galle herrühren. Zu beachten ist ferner
der eigenthümliche, dem Ol. sabinae zukommende Geruch, ferner das
eventuelle Vorkommen von Theilchen von Sabinablättern oder Zweigchen,
welche sorgfältig zu sammeln und trocken zur weiteren Untersuchung
aufzubewahren sind. Ausser den allgemeinen botanischen Eigenschaften
solcher Theilchen wird insbesondere das mikroskopische Verhalten feiner
Schnitte, sowie die charakteristische Oeldrüse nachzuweisen sein (Fig.
40 und 41). Ausserdem kann das Oel aus dem Mageninhalte etc. durch
Ausziehen mit Aether und durch Destillation gewonnen werden.
[Illustration: Fig. 40.
_a_, _b_ Zweigspitze von Juniperus sabina, mit der „Oeldrüse“ am Rücken
der einzelnen Blättchen. _2_ Jun. virginiana, _3_ Jun. phoenicea,
_4_ Cupressus sempervirens (aus +Vogl+ und +Schneider+, „Oesterr.
Pharmacopoe“, 1879, pag. 97).]
[Sidenote: Thuja. Taxus baccata.]
In ähnlicher Weise wie Juniperus sabina wirkt Juniperus virginiana
und das von diesem kommende sogenannte Cedernöl. Aber auch aus dem
gewöhnlichen Wachholder lässt sich ein ätherisches Oel bereiten,
welches nach +Semon+ zu 1 Unze auf Kaninchen tödtlich wirkt (+Husemann+
l. c. 416). Doch beschreibt +Fodéré+ einen Fall, in welchem eine
Schwangere drei Wochen lang täglich 100 Tropfen dieses Oels genommen
hatte, ohne dass eine Unterbrechung der Schwangerschaft eintrat.
Ebenso enthalten auch die +Thujaarten+ (Fig. 42), welche bei uns
häufig in den Gärten zu finden sind, ein ätherisches Oel, dessen
Wirkung der des Ol. sabinae sehr nahe steht. +Sander+[194] hat einen
Fall veröffentlicht, in welchem nach einem Thee von Herba Thujae occ.
unter den Erscheinungen einer heftigen Gastroenteritis Abortus, aber
unmittelbar darauf der Tod erfolgte. Nach +Stahlmann+ (Göttinger
Diss., 1884) enthält das ätherische Oel von Thujae occ. 60-70
Procent Thujol, welches bei Kaninchen und Hunden heftigen Tetanus
mit nachfolgenden clonischen Krämpfen, Speichelfluss, Mydriasis und
vermehrte Darmperistaltik bewirkt, wahrscheinlich in Folge von Reizung
der Krampfcentren im verlängerten Mark. Ferner ist als in diese Classe
gehörig der +Eibenbaum+, +Taxus baccata+, zu nennen, welcher schon
wiederholt zu Fruchtabtreibungszwecken in Anwendung gekommen ist.[195]
Die Analogie der Wirkung der Blätter und Zweige von Taxus bacc. mit
jener der Sabina hat +Schroff+ hervorgehoben. Die giftige Wirkung der
Früchte wurde bezweifelt, neuerdings aber durch +Lucca+ (+Husemann+,
„Die Pflanzenstoffe“, 1871, pag. 97) und +Marmé+[196] erwiesen, denen
es auch gelang, das wirksame Princip in Form einer alkaloid-ähnlichen
Substanz -- das Taxin -- darzustellen, von welcher 15-25 Mgrm. in die
Jugularnerven injicirt, Kaninchen, und 30 bis 50 Mgrm. Katzen in 14-20
Minuten zu tödten im Stande sind.
[Illustration: Fig. 41.
Mikroskopischer Querschnitt durch die Oeldrüse von Juniperus sabina.
_E_ Epidermis, _hyp_ Hypodermis, _chl_ Chlorophyllzellen, _O_ Oeldrüse.]
[Illustration: Fig. 42.
Zweigspitze _1_ von Thuja orientalis, _2_ von Th. occidentalis.]
[Sidenote: Terpentinöl.]
Endlich ist noch bei den Coniferen das +Terpentinöl+ zu erwähnen,
welches eines der schärferen ätherischen Oele darstellt und in Dosen zu
3-8 Grm. Bauchschmerzen, Mattigkeit, Vermehrung der Pulsfrequenz und
der Diurese (Veilchengeruch des Harns), aber auch Strangurie, Hämaturie
und Erscheinungen heftiger Gastroenteritis bedingen kann, ohne dass wir
berechtigt wären, diesem oder einem anderen der vorhergenannten Mittel
eine specifisch abortive Wirkung zu vindiciren.
[Sidenote: Aetherische Oele.]
Gleiches gilt von anderen ätherischen Oelen, beziehungsweise von
den Pflanzen, welche sie enthalten, wie z. B. von dem +Bernsteinöl+
(Oleum succini), welches nach +Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. 1885, pag. 267) in seiner Gegend im Rufe eines Abortivum steht
und von dem in einem Falle ein Esslöffel voll Bauchschmerzen,
Erbrechen, Prostration, später Durchfall und typhöse Erscheinungen
und am 13. Tage Abortus veranlasste; ferner von +Tanacetum vulgare+
(Rainfarren), welches in Frankreich und von +Ruta graveolens+
(Raute), welche in Amerika als Abortiva im Rufe stehen und auch
angewendet werden. Ebenso von den starken Gewürzen, wie z. B.
+Saffran+[197] und dem aus ihnen bereiteten „Glühwein“.
[Sidenote: Kampher.]
Den ätherischen Oelen chemisch und toxisch nahestehend sind die
Kampherarten. Ueber eine mit gewöhnlichem Kampher versuchte
Fruchtabtreibung berichtet +Kuby+ (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 534).
In Tirol steht die Wurzel von Asarum europaeum in dem Rufe eines
Fruchtabtreibungsmittels und wir intervenirten in einem Falle, wo ein
Individuum gewerbsmässig diese Wurzel als Abortivum oder Emmenagogum
verkauft hatte. Das wirksame und der Wurzel den intensiven scharfen
Geruch verleihende Princip ist ein kampherartiger Körper.
[Sidenote: Canthariden.]
Die Einwirkung der +Canthariden+ auf die Nieren ist bekannt und ebenso,
dass dieselben seit jeher als ein Aphrodisiacum angesehen wurden.
Es kann demnach nicht wundern, wenn wir ihnen auch als „Abortivum“
begegnen. In den wenigen sichergestellten Fällen, in denen Canthariden
zum Zwecke der Fruchtabtreibung genommen wurden (vide +Lex+, l. c.
245), erfolgte der Tod der betreffenden Mutter entweder ohne oder nach
vorausgegangenem Abortus. Die hochgradigen Irritationserscheinungen,
die nach der Einverleibung von Canthariden im Verdauungstractus
erfolgen, machen den Eintritt des Abortus im Verlaufe der Intoxication
begreiflich. Dass aber den Canthariden eine specifische Wirkung auf
den Uterus zukommen würde und dass insbesondere nicht toxische, selbst
wiederholte Gaben Contractionen des Uterus hervorrufen könnten, ist
nicht erwiesen.
[Sidenote: Aloe. Drastica.]
Auch bezüglich der +Drastica+, insbesondere der, auch eine
emmenagogische Wirkung besitzenden +Aloe+, kann nicht abgeleugnet
werden, dass sie mitunter in Folge des durch sie verursachten
Eingriffes in die normalen Vorgänge des Organismus Abortus herbeiführen
können, gewiss jedoch nur ausnahmsweise und unter besonders günstigen
Bedingungen, da bis jetzt kein einziger sichergestellter Fall in der
Literatur verzeichnet ist, in welchem ein solcher Effect zu constatiren
gewesen wäre.
[Sidenote: Phosphor etc. als Abortivum.]
Wenn wir nun die Reihe der Mittel erwägen, die als Abortiva im Rufe
stehen, so sehen wir, dass kein einziges derselben im strengen
Sinne als ein solches angesehen werden kann, und dass, wenn hie
und da in Folge eines solchen Mittels wirklich Abortus eintritt,
dieser selten mit einer specifischen und primären Wirkung desselben
auf die motorischen Centren des Uterus oder auf die Frucht im
nachweisbaren ursächlichen Zusammenhange steht, sondern als Folge und
Theilerscheinung anderweitiger im Organismus gesetzter Störungen,
insbesondere als Folge einer Intoxication im weiteren Sinne, aufgefasst
werden muss, woraus wieder hervorgeht, dass eigentlich alle Gifte unter
Umständen auch Abortus bewirken, eventuell zu Fruchtabtreibungszwecken
missbraucht werden können, was auch thatsächlich der Fall ist. So
hat z. B. die unverhältnissmässige Häufigkeit der Vergiftungen mit
+Phosphor+, besonders mit den Köpfchen von Phosphorzündhölzchen, bei
Schwangeren, bei uns schon lange den Verdacht erregt, dass diese
Substanz in manchen dieser Fällen nicht zum Zwecke des Selbstmordes,
sondern als Fruchtabtreibungsmittel genommen worden sei. Dieser
Verdacht wurde zur Gewissheit durch einen von +Kirchmeier+[198]
mitgetheilten Fall, in welchem die betreffende Vergiftete alle Zeichen
eines Abortus im dritten Monate darbot und vor dem Tode eingestand,
dass sie ihrer Schwangerschaft wegen auf Anrathen eines alten Weibes
die Köpfchen von drei Päckchen Zündhölzchen in Milch aufgekocht
genommen habe, ebenso auch durch die in Anschluss an diesen Bericht
gemachte Mittheilung Dr. +Langer+’s, dass binnen Jahresfrist in
demselben Bezirke vier Fälle von Fruchtabtreibung zur Kenntniss des
Gerichtes gelangten, wobei zweimal Schwefelarsen (!) und je einmal
Sabinadecoct und Phosphor verwendet worden waren. Endlich haben wir
wiederholt an subacuter Phosphorvergiftung gestorbene schwangere
Mädchen obducirt, welche eingestandenermassen oder wie anderweitig
klar war, Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatten, um sich die
Frucht abzutreiben. Auch in Ostpreussen (+Seydel+, Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. 1893, VI, 281) und in Finnland (+Fagerlund+, Ibid. VIII.
Suppl.) gilt der Phosphor als Abortivum. Es geht daraus hervor, dass
selbst die heftigsten und wie man glauben sollte, als solche bekannten
Gifte in den Ruf von Fruchtabtreibungsmitteln kommen können. Es
unterliegt keinem Zweifel, dass Phosphor thatsächlich Abortus bewirken
kann, denn in vielen Fällen abortirten die Betreffenden wirklich,
so z. B. in einem von +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr.
36) schon nach 48 Stunden, und in einem von +Seydel+ mitgetheilten,
wobei Hämorrhagien zwischen die Eihäute, sowie zwischen Ei und Uterus
eine wesentliche Rolle zu spielen scheinen[199], und es ist denkbar,
dass in irgend einem Falle eine solche Person Vergiftung und Abortus
überstehen könnte. Trotzdem wird es Niemandem einfallen, dem Phosphor
specifisch abortive Wirkungen zuzuschreiben, beziehungsweise diesen als
Fruchtabtreibungsmittel kat’exochen zu erklären.
[Sidenote: Untaugliche Abortivmittel.]
Wenn demnach ein angeblich zum Zwecke einer Fruchtabtreibung benütztes
Mittel zur gerichtsärztlichen Beurtheilung vorgelegt wird, so wird
zu erwägen sein, ob das Mittel überhaupt geeignet ist, in einer
bestimmten Gabe Functionsstörungen im Organismus hervorzurufen, und im
bejahenden Falle, ob dieselben derart eingreifend sind, dass als Folge
oder Theilerscheinung derselben auch ein Abortus eintreten +kann+.
Sind wir in der Lage, auch auf letztere Frage eine bejahende Antwort
zu geben, so genügt dies dem Richter vollkommen zur Begründung
der Anklage auf versuchte Fruchtabtreibung; denn in dieser
Beziehung handelt es sich, wie es ja schon in dem Begriffe des
„Versuches“ liegt, dem Gerichte keineswegs darum, ob das Mittel ein
„specifisches“ Abortivum und ein solches ist, welches mit einiger
Sicherheit die Fruchtabtreibung zu bewirken vermag, sondern ob
dasselbe diese überhaupt bewirken +konnte+, und das Substrat für eine
solche Anklage entfällt nur dann, „wenn ein +völlig ungeeignetes
Mittel+ gebraucht wurde, nicht aber, wenn ein an sich geeignetes
Mittel wegen Dazwischenkunft eines Hindernisses in zu geringer
Quantität angewendet worden ist, oder wenn das bereitete Mittel
nicht an jeder schwangeren Person ohne Unterschied ihrer physischen
Anlage, sondern nur unter Voraussetzung einer bestimmten physischen
Disposition seine abtreibende Wirkung äussert, weil im ersteren Falle
der Umstand, dass nicht die erforderliche Quantität genommen wurde,
im letzteren aber die mangelnde Disposition als fremdes Hinderniss
oder als Zufall erscheint“.[200]
Dass völlig ungeeignete Mittel in der Intention auf Fruchtabtreibung
genommen und gegeben werden, ist eine ziemlich häufige Beobachtung,
und es fällt in der Regel leicht, sie als solche zu bezeichnen. In
einem von uns begutachteten Falle hatte die Schwangere auf Anrathen
ihres Liebhabers wochenlang feingepulverte Kreide, natürlich
ohne allen Erfolg, genommen, in einem anderen den Schlamm vom
Schleifstein, ein Mittel, das offenbar seines Eisengehaltes wegen
als Abortivum sehr im Rufe zu stehen scheint, da in der Literatur
wiederholt seiner Anwendung zu Fruchtabtreibungszwecken Erwähnung
geschieht. In einem dritten hatte ein Mädchen, offenbar von gleichen
Ideen geleitet, Globuli martiales genommen und +Coutagne+ berichtet
von einem anderen, welches sich schliesslich von einer Hebamme die
Frucht abtreiben liess, nachdem sie früher Safran, Beifuss etc.
vergebens genommen und sich Injectionen mit dem Wasser gemacht
hatte, mit welchem ein Büchsenlauf ausgespült worden war! Auch eine
Menge verschiedener, ganz unschuldiger Thees gehören hierher, wie
denn gerade in diesen Dingen ein wahrer Köhlerglaube sich geltend
zu machen pflegt, der nicht selten von Quacksalbern, Hausirern und
anderen Leuten, an die sich die Schwangeren in ihrer Noth wenden, in
gewissenlosester Art ausgebeutet wird.
[Sidenote: Zusammenhang zwischen Abortus und dem betreff. Abortivum.]
Handelt es sich um einen wirklich eingetretenen Abortus und um
die Frage, ob derselbe mit einem angewandten inneren Mittel
in ursächlichem Zusammenhange steht, so sind insbesondere die
Erscheinungen zu erwägen, die dem Abortus vorausgegangen sind. Da es
nämlich keine Mittel gibt, welche ohne anderweitige Functionsstörungen
den Abortus bewirken würden, so müssen erstere sich in mehr weniger
ausgesprochener Weise kundgeben, und wir sind nicht berechtigt, einen
Abortus als durch ein innerlich genommenes Mittel erzeugt zu erklären,
wenn solche Functionsstörungen nicht aufgetreten sind, oder wenn wir
sie nicht nachzuweisen im Stande waren. Ferner muss erhoben werden,
ob die aufgetretenen Erscheinungen solche sind, die sich auf die
Wirkung eines innerlich genommenen sogenannten Fruchtabtreibungsmittels
zurückführen lassen, und, wenn ein bestimmtes solches Mittel in Frage
steht, ob die Erscheinungen, die aufgetreten sind, mit denjenigen
übereinstimmen, die zufolge der Erfahrungen der Pharmakologie und
Toxikologie nach gewissen Dosen desselben einzutreten pflegen. Ferner
ist die Möglichkeit auszuschliessen, dass gewisse Erscheinungen
nicht etwa von spontanen oder wenigstens von dem genommenen Mittel
unabhängigen Ursachen sich eingestellt und den Abortus veranlasst
haben, sowie endlich auch erwogen werden muss, welche Zeit zwischen
der Einverleibung der verdächtigen Substanz und dem Auftreten der
krankhaften Erscheinungen einerseits und zwischen diesen und dem
Abortus anderseits verflossen ist, und ob in dieser Beziehung eine
unmittelbare Aufeinanderfolge sich constatiren lässt. Da die meisten
zur Anwendung kommenden „Fruchtabtreibungsmittel“ in die Classe der
irritirenden oder narkotisch-scharfen Stoffe gehören, so pflegt die
Wirkung, insbesondere die Gastroenteritis toxica, kurze Zeit nach der
Ingestion derselben einzutreten, es wird daher auch umgekehrt, wenn
der Zeitpunkt, wann das Erbrechen etc. begann, erhoben werden kann,
ein ziemlich sicherer Rückschluss gestattet sein auf die Zeit, wann
beiläufig die toxische Substanz genommen worden ist. Auch was den
Zeitpunkt des Eintrittes des Abortus betrifft, lehrt die Erfahrung,
dass derselbe meistens mit der Höhe der Intoxicationserscheinungen
zusammenfällt oder kurz darnach erfolgt, obwohl die Möglichkeit nicht
bestritten werden kann, dass mitunter, gewiss aber nur in selteneren
Fällen, die Frucht erst nachträglich ausgestossen wird. Nach den
sorgfältigen Zusammenstellungen von +Dölger+ (Friedreich’s Blätter,
1892, S. 56) erfolgte der Abortus im Durchschnitte aus 27 genaueren
Daten nach 60 Stunden.
[Sidenote: Nachweis des Abortivums.]
Selbstverständlich ist es von grosser Wichtigkeit, etwa erbrochene
Substanzen, wenn man ihrer noch habhaft werden kann, einer näheren
Untersuchung zu unterziehen, eventuell dieselben für die durch
einen Specialsachverständigen (Chemiker, Botaniker) vorzunehmende
Untersuchung in zweckmässiger Weise aufzubewahren. Ebenso ist das
Auffinden von im Rufe als Fruchtabtreibungsmittel stehenden Substanzen
bei der Localuntersuchung von hohem Werthe, einestheils weil es den
Verdacht bestärkt, dass die Betreffende mit dem Plane umging, die
Frucht abzutreiben, andererseits weil der Gerichtsarzt dadurch in
die Lage versetzt wird, seine weiteren Untersuchungen in bestimmter
Richtung zu betreiben, insbesondere aber zu vergleichen, ob die an der
Schwangeren aufgetretenen Erscheinungen thatsächlich solche waren, die
den toxischen Eigenschaften der bei ihr gefundenen Substanz entsprechen.
Ob eventuell von einer chemischen Untersuchung der Frucht eine
Aufklärung zu erwarten sei, muss aus den concreten Verhältnissen des
Falles erwogen werden. In einem unserer Fälle, wo der Abgang der Frucht
von einer ungerechtfertigten Jodkaliumcur abgeleitet wurde, ergab die
vom Collegen +Ludwig+ vorgenommene chemische Untersuchung der
Frucht ein negatives Resultat.
B. Mechanische Fruchtabtreibungsmittel.
Unter mechanischen Fruchtabtreibungsmitteln verstehen wir Vorgänge, die
entweder durch Läsion des Eies oder durch mechanische Irritation des
Uterus den Abortus bewirken. Diese sind Abortivmittel im engsten Sinne,
und es gibt welche darunter, die mit solcher Präcision die Fehlgeburt
herbeiführen, dass sie zu diesem Zwecke vom Geburtshelfer angewendet
werden, wenn eine ärztliche Indication die Einleitung des Abortus oder
der Frühgeburt erheischt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass derartige Mittel in der Regel
die Mitwirkung von Helfershelfern voraussetzen, die die betreffende
Operation vorgenommen haben, doch ist die Ausführung der letzteren
durch die Schwangere selbst keineswegs ausgeschlossen. Viele von
ihnen erfordern eine gewisse Sachkenntniss, doch sind es keineswegs
ausschliesslich Hebammen oder gar Aerzte, die, wenn sie sich eines
solchen Verbrechen schuldig machen, zu diesen Mitteln greifen; es lehrt
vielmehr die Erfahrung, dass auch Laien Derartiges ausführen, und wenn
sie das Verbrechen gewerbsmässig ausüben, darin selbst eine gewisse
Uebung erlangen können.
Wir wollen von diesen Fruchtabtreibungsmitteln nur diejenigen
besprechen, welche thatsächlich häufiger in der Verbrecherpraxis
vorkommen und welche auch von Laien ausgeführt werden können, während
wir die eigentlichen kunstgerechten Abortivmethoden als jedem Arzte
bekannt voraussetzen.
[Sidenote: Fruchtabtreibung durch Erschütterung des Unterleibes.]
Eine besonders rohe und deshalb nur von Laien geübte Methode der
mechanischen Fruchtabtreibung ist die heftige Erschütterung des
Unterleibes durch Stösse u. dgl. Derartige Acte können den Abortus
bewirken durch Ablösung des Eies von der Uteruswand oder durch
Sprengung desselben, aber auch durch Beschädigung der Frucht oder
dadurch, dass der mechanische Insult Contractionen des Uterus erzeugt.
Diese Methode ist uralt. Schon +Hippokrates+ soll sie angewendet
haben, indem er bei einer schönen Sclavin auf Aufforderung der
Besitzerin derselben die Frucht dadurch abgetrieben zu haben
angibt, dass er sie siebzehnmal nacheinander von einer gewissen
Höhe herabspringen liess, worauf -- „genitura cum sonitu defluxit“.
Auch +Ovid+ spricht von einem „coccus ictus“, dessen man sich
bediente, um Abortus zu bewirken. Dass auch gegenwärtig, und zwar
nicht allein bei den Indianern in Paraguay (+Short+), solche brutale
Fruchtabtreibungsversuche vorkommen, beweist der von +Tardieu+[201]
mitgetheilte Fall, in welchem ein Bauer, der seine Magd geschwängert
hatte, sich mit ihr auf ein feuriges Pferd setzte und dieselbe im
stärksten Galopp zu Boden schleuderte -- ohne jedoch damit den
gewünschten Abortus zu erzielen! In einem uns bekannten Falle hatte
eine schwangere Bauernmagd in der eingestandenen Absicht, den
Abortus zu bewirken, den schweren Flügel eines Scheunenthores auf
ihren Unterleib fallen lassen, ohne dass Abortus eintrat, und in
einem weiteren, den wir bei der Prager Facultät begutachteten, hatte
ein Bauer der von ihm geschwängerten Magd, nachdem er verschiedene
innere Mittel vergebens behufs Erzielung des Abortus angewandt
hatte, aufgelauert und ihr plötzlich einen Hieb mit der Fläche
eines schweren, zum Wäscherollen bestimmten Brettes über den Bauch
versetzt. Die Magd fiel vor Schmerz in Ohnmacht, die Schwangerschaft
wurde jedoch nicht unterbrochen und die Geburt erfolgte zur normalen
Zeit.
[Sidenote: Massage.]
Eine weniger rohe und auch sichere Methode ist die Fruchtabtreibung
durch systematisches Kneten und Drücken des Uterus durch die
Bauchdecken. Es ist bekannt, dass die Massage des Unterleibes in
der geburtshilflichen Praxis, sowohl während des Geburtsactes, als
namentlich in der Nachgeburtsperiode, häufig und mit Erfolg als
wehenbeförderndes Mittel angewendet wird, und es unterliegt keinem
Zweifel, dass dieselbe, wenn systematisch und entsprechend lange
geübt, auch während einer Schwangerschaft den Uterus zu Contractionen
anregen und also Abortus bewirken kann.[202] Auch diese Methode ist
zur Einleitung des verbrecherischen Abortus, und zwar mit Erfolg,
benützt worden. +Wistrand+[203] berichtet, dass in einem Falle nach
energischem und wiederholtem Drücken des Unterleibes, welches heftige
Schmerzen verursacht hatte, der Abortus in der That erfolgte, und in
einem zweiten Falle wurde aus Sugillationen des Bauchfelles, die man
bei der Section der nach einem Abortus verstorbenen Person fand, auf
ähnliche Manipulationen geschlossen, doch dürfte, wie wir glauben,
in diesem Falle, da leichter Icterus, schlaffes Herz und Verfettung
der Leber gefunden wurden, wahrscheinlich eine Phosphorvergiftung
vorgelegen haben. Der gleiche Autor gibt an, dass es in Schweden
Leute gebe, die sich als „Bauchdrücker“ einen Ruf erworben haben,
indem sie durch oft wiederholtes Drücken auf den Unterleib des Weibes
die Frucht abzutreiben verstehen.
[Sidenote: Eihautstich.]
Entschieden die häufigste von den in der Verbrecherpraxis vorkommenden
mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden ist das Anstechen oder
Zerreissen der Eihäute durch in den Cervix eingeführte Instrumente.
Bekanntlich ist der „Eihautstich“ eine der ältesten der in der
Geburtshilfe zur Einleitung vorzeitiger Geburt benützten Methoden, die
aber gegenwärtig nur selten geübt wird, der Nachtheile wegen, die der
plötzliche und vorzeitige Abgang der Fruchtwässer mit sich bringt.
Die Eröffnung des Eies, die in der geburtshilflichen Praxis mit der
Uterussonde oder eigenen dazu construirten Instrumenten ausgeführt
wird, geschieht bei der verbrecherischen Einleitung des Abortus
theils mit solchen, theils mit allen möglichen langen und spitzigen
sondenartigen Werkzeugen, wie z. B. mit Stricknadeln, Drähten,
zugespitzten Stäbchen, Federhaltern etc. In einem von +Tardieu+
beschriebenen Falle war ein Brenneisen, in einem anderen von
+Casper+ erwähnten eine Scheere zu diesem Zwecke benützt worden. Die
Hebammen von Teheran bringen hakenförmige Instrumente zur Anwendung
(+Pollak+, l. c.), jene von Constantinopel die grossen Blattrippen der
Tabakblätter. In Japan bedient man sich wieder der Bambusstäbchen oder
zugespitzter Zweige verschiedener Sträucher (+Stricker+, l. c.) und in
Italien der steifen Wurzel von Plumbago Zeylanica (+Short+, l. c.).
Obgleich man glauben sollte, dass eine derartige Methode der
Fruchtabtreibung nur von einer zweiten Person ausgeführt,
beziehungsweise versucht werden könne, so lehrt doch die Erfahrung,
dass auch Schwangere an sich selbst derartiges unternommen haben. So
wird von +Graves+ (Virchow’s Jahresb. 1869, II, 608) ein Fall
mitgetheilt, in dem eine Frau an sich selbst mittelst einer Stricknadel
den Abortus effectuirte, und ebenso wird von einem anderen Falle
berichtet (Ibid. 1873, II, 651), in welchem die betreffende Schwangere
sich einen Draht von einem Regenschirm in die Genitalien eingestossen
hatte. Von +Leblond+ (Annal. d’hyg. publ. 1884, pag. 520) werden
mehrere solche Fälle mitgetheilt.