Für die Diagnose an der Leiche wird zunächst die auffallend grüne

Farbe des Mageninhaltes von Wichtigkeit sein, die sich findet, wenn

Sabinapulver oder eine Abkochung von Sabina genommen worden war.

+Taylor+ vergleicht sie mit der von „grüner Erbsensuppe“. Aehnliche

Färbung kann jedoch auch von Galle herrühren. Zu beachten ist ferner

der eigenthümliche, dem Ol. sabinae zukommende Geruch, ferner das

eventuelle Vorkommen von Theilchen von Sabinablättern oder Zweigchen,

welche sorgfältig zu sammeln und trocken zur weiteren Untersuchung

aufzubewahren sind. Ausser den allgemeinen botanischen Eigenschaften

solcher Theilchen wird insbesondere das mikroskopische Verhalten feiner

Schnitte, sowie die charakteristische Oeldrüse nachzuweisen sein (Fig.

40 und 41). Ausserdem kann das Oel aus dem Mageninhalte etc. durch

Ausziehen mit Aether und durch Destillation gewonnen werden.

[Illustration: Fig. 40.

_a_, _b_ Zweigspitze von Juniperus sabina, mit der „Oeldrüse“ am Rücken

der einzelnen Blättchen. _2_ Jun. virginiana, _3_ Jun. phoenicea,

_4_ Cupressus sempervirens (aus +Vogl+ und +Schneider+, „Oesterr.

Pharmacopoe“, 1879, pag. 97).]

[Sidenote: Thuja. Taxus baccata.]

In ähnlicher Weise wie Juniperus sabina wirkt Juniperus virginiana

und das von diesem kommende sogenannte Cedernöl. Aber auch aus dem

gewöhnlichen Wachholder lässt sich ein ätherisches Oel bereiten,

welches nach +Semon+ zu 1 Unze auf Kaninchen tödtlich wirkt (+Husemann+

l. c. 416). Doch beschreibt +Fodéré+ einen Fall, in welchem eine

Schwangere drei Wochen lang täglich 100 Tropfen dieses Oels genommen

hatte, ohne dass eine Unterbrechung der Schwangerschaft eintrat.

Ebenso enthalten auch die +Thujaarten+ (Fig. 42), welche bei uns

häufig in den Gärten zu finden sind, ein ätherisches Oel, dessen

Wirkung der des Ol. sabinae sehr nahe steht. +Sander+[194] hat einen

Fall veröffentlicht, in welchem nach einem Thee von Herba Thujae occ.

unter den Erscheinungen einer heftigen Gastroenteritis Abortus, aber

unmittelbar darauf der Tod erfolgte. Nach +Stahlmann+ (Göttinger

Diss., 1884) enthält das ätherische Oel von Thujae occ. 60-70

Procent Thujol, welches bei Kaninchen und Hunden heftigen Tetanus

mit nachfolgenden clonischen Krämpfen, Speichelfluss, Mydriasis und

vermehrte Darmperistaltik bewirkt, wahrscheinlich in Folge von Reizung

der Krampfcentren im verlängerten Mark. Ferner ist als in diese Classe

gehörig der +Eibenbaum+, +Taxus baccata+, zu nennen, welcher schon

wiederholt zu Fruchtabtreibungszwecken in Anwendung gekommen ist.[195]

Die Analogie der Wirkung der Blätter und Zweige von Taxus bacc. mit

jener der Sabina hat +Schroff+ hervorgehoben. Die giftige Wirkung der

Früchte wurde bezweifelt, neuerdings aber durch +Lucca+ (+Husemann+,

„Die Pflanzenstoffe“, 1871, pag. 97) und +Marmé+[196] erwiesen, denen

es auch gelang, das wirksame Princip in Form einer alkaloid-ähnlichen

Substanz -- das Taxin -- darzustellen, von welcher 15-25 Mgrm. in die

Jugularnerven injicirt, Kaninchen, und 30 bis 50 Mgrm. Katzen in 14-20

Minuten zu tödten im Stande sind.

[Illustration: Fig. 41.

Mikroskopischer Querschnitt durch die Oeldrüse von Juniperus sabina.

_E_ Epidermis, _hyp_ Hypodermis, _chl_ Chlorophyllzellen, _O_ Oeldrüse.]

[Illustration: Fig. 42.

Zweigspitze _1_ von Thuja orientalis, _2_ von Th. occidentalis.]

[Sidenote: Terpentinöl.]

Endlich ist noch bei den Coniferen das +Terpentinöl+ zu erwähnen,

welches eines der schärferen ätherischen Oele darstellt und in Dosen zu

3-8 Grm. Bauchschmerzen, Mattigkeit, Vermehrung der Pulsfrequenz und

der Diurese (Veilchengeruch des Harns), aber auch Strangurie, Hämaturie

und Erscheinungen heftiger Gastroenteritis bedingen kann, ohne dass wir

berechtigt wären, diesem oder einem anderen der vorhergenannten Mittel

eine specifisch abortive Wirkung zu vindiciren.

[Sidenote: Aetherische Oele.]

Gleiches gilt von anderen ätherischen Oelen, beziehungsweise von

den Pflanzen, welche sie enthalten, wie z. B. von dem +Bernsteinöl+

(Oleum succini), welches nach +Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl.

Med. 1885, pag. 267) in seiner Gegend im Rufe eines Abortivum steht

und von dem in einem Falle ein Esslöffel voll Bauchschmerzen,

Erbrechen, Prostration, später Durchfall und typhöse Erscheinungen

und am 13. Tage Abortus veranlasste; ferner von +Tanacetum vulgare+

(Rainfarren), welches in Frankreich und von +Ruta graveolens+

(Raute), welche in Amerika als Abortiva im Rufe stehen und auch

angewendet werden. Ebenso von den starken Gewürzen, wie z. B.

+Saffran+[197] und dem aus ihnen bereiteten „Glühwein“.

[Sidenote: Kampher.]

Den ätherischen Oelen chemisch und toxisch nahestehend sind die

Kampherarten. Ueber eine mit gewöhnlichem Kampher versuchte

Fruchtabtreibung berichtet +Kuby+ (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 534).

In Tirol steht die Wurzel von Asarum europaeum in dem Rufe eines

Fruchtabtreibungsmittels und wir intervenirten in einem Falle, wo ein

Individuum gewerbsmässig diese Wurzel als Abortivum oder Emmenagogum

verkauft hatte. Das wirksame und der Wurzel den intensiven scharfen

Geruch verleihende Princip ist ein kampherartiger Körper.

[Sidenote: Canthariden.]

Die Einwirkung der +Canthariden+ auf die Nieren ist bekannt und ebenso,

dass dieselben seit jeher als ein Aphrodisiacum angesehen wurden.

Es kann demnach nicht wundern, wenn wir ihnen auch als „Abortivum“

begegnen. In den wenigen sichergestellten Fällen, in denen Canthariden

zum Zwecke der Fruchtabtreibung genommen wurden (vide +Lex+, l. c.

245), erfolgte der Tod der betreffenden Mutter entweder ohne oder nach

vorausgegangenem Abortus. Die hochgradigen Irritationserscheinungen,

die nach der Einverleibung von Canthariden im Verdauungstractus

erfolgen, machen den Eintritt des Abortus im Verlaufe der Intoxication

begreiflich. Dass aber den Canthariden eine specifische Wirkung auf

den Uterus zukommen würde und dass insbesondere nicht toxische, selbst

wiederholte Gaben Contractionen des Uterus hervorrufen könnten, ist

nicht erwiesen.

[Sidenote: Aloe. Drastica.]

Auch bezüglich der +Drastica+, insbesondere der, auch eine

emmenagogische Wirkung besitzenden +Aloe+, kann nicht abgeleugnet

werden, dass sie mitunter in Folge des durch sie verursachten

Eingriffes in die normalen Vorgänge des Organismus Abortus herbeiführen

können, gewiss jedoch nur ausnahmsweise und unter besonders günstigen

Bedingungen, da bis jetzt kein einziger sichergestellter Fall in der

Literatur verzeichnet ist, in welchem ein solcher Effect zu constatiren

gewesen wäre.

[Sidenote: Phosphor etc. als Abortivum.]

Wenn wir nun die Reihe der Mittel erwägen, die als Abortiva im Rufe

stehen, so sehen wir, dass kein einziges derselben im strengen

Sinne als ein solches angesehen werden kann, und dass, wenn hie

und da in Folge eines solchen Mittels wirklich Abortus eintritt,

dieser selten mit einer specifischen und primären Wirkung desselben

auf die motorischen Centren des Uterus oder auf die Frucht im

nachweisbaren ursächlichen Zusammenhange steht, sondern als Folge und

Theilerscheinung anderweitiger im Organismus gesetzter Störungen,

insbesondere als Folge einer Intoxication im weiteren Sinne, aufgefasst

werden muss, woraus wieder hervorgeht, dass eigentlich alle Gifte unter

Umständen auch Abortus bewirken, eventuell zu Fruchtabtreibungszwecken

missbraucht werden können, was auch thatsächlich der Fall ist. So

hat z. B. die unverhältnissmässige Häufigkeit der Vergiftungen mit

+Phosphor+, besonders mit den Köpfchen von Phosphorzündhölzchen, bei

Schwangeren, bei uns schon lange den Verdacht erregt, dass diese

Substanz in manchen dieser Fällen nicht zum Zwecke des Selbstmordes,

sondern als Fruchtabtreibungsmittel genommen worden sei. Dieser

Verdacht wurde zur Gewissheit durch einen von +Kirchmeier+[198]

mitgetheilten Fall, in welchem die betreffende Vergiftete alle Zeichen

eines Abortus im dritten Monate darbot und vor dem Tode eingestand,

dass sie ihrer Schwangerschaft wegen auf Anrathen eines alten Weibes

die Köpfchen von drei Päckchen Zündhölzchen in Milch aufgekocht

genommen habe, ebenso auch durch die in Anschluss an diesen Bericht

gemachte Mittheilung Dr. +Langer+’s, dass binnen Jahresfrist in

demselben Bezirke vier Fälle von Fruchtabtreibung zur Kenntniss des

Gerichtes gelangten, wobei zweimal Schwefelarsen (!) und je einmal

Sabinadecoct und Phosphor verwendet worden waren. Endlich haben wir

wiederholt an subacuter Phosphorvergiftung gestorbene schwangere

Mädchen obducirt, welche eingestandenermassen oder wie anderweitig

klar war, Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatten, um sich die

Frucht abzutreiben. Auch in Ostpreussen (+Seydel+, Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. 1893, VI, 281) und in Finnland (+Fagerlund+, Ibid. VIII.

Suppl.) gilt der Phosphor als Abortivum. Es geht daraus hervor, dass

selbst die heftigsten und wie man glauben sollte, als solche bekannten

Gifte in den Ruf von Fruchtabtreibungsmitteln kommen können. Es

unterliegt keinem Zweifel, dass Phosphor thatsächlich Abortus bewirken

kann, denn in vielen Fällen abortirten die Betreffenden wirklich,

so z. B. in einem von +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr.

36) schon nach 48 Stunden, und in einem von +Seydel+ mitgetheilten,

wobei Hämorrhagien zwischen die Eihäute, sowie zwischen Ei und Uterus

eine wesentliche Rolle zu spielen scheinen[199], und es ist denkbar,

dass in irgend einem Falle eine solche Person Vergiftung und Abortus

überstehen könnte. Trotzdem wird es Niemandem einfallen, dem Phosphor

specifisch abortive Wirkungen zuzuschreiben, beziehungsweise diesen als

Fruchtabtreibungsmittel kat’exochen zu erklären.

[Sidenote: Untaugliche Abortivmittel.]

Wenn demnach ein angeblich zum Zwecke einer Fruchtabtreibung benütztes

Mittel zur gerichtsärztlichen Beurtheilung vorgelegt wird, so wird

zu erwägen sein, ob das Mittel überhaupt geeignet ist, in einer

bestimmten Gabe Functionsstörungen im Organismus hervorzurufen, und im

bejahenden Falle, ob dieselben derart eingreifend sind, dass als Folge

oder Theilerscheinung derselben auch ein Abortus eintreten +kann+.

Sind wir in der Lage, auch auf letztere Frage eine bejahende Antwort

zu geben, so genügt dies dem Richter vollkommen zur Begründung

der Anklage auf versuchte Fruchtabtreibung; denn in dieser

Beziehung handelt es sich, wie es ja schon in dem Begriffe des

„Versuches“ liegt, dem Gerichte keineswegs darum, ob das Mittel ein

„specifisches“ Abortivum und ein solches ist, welches mit einiger

Sicherheit die Fruchtabtreibung zu bewirken vermag, sondern ob

dasselbe diese überhaupt bewirken +konnte+, und das Substrat für eine

solche Anklage entfällt nur dann, „wenn ein +völlig ungeeignetes

Mittel+ gebraucht wurde, nicht aber, wenn ein an sich geeignetes

Mittel wegen Dazwischenkunft eines Hindernisses in zu geringer

Quantität angewendet worden ist, oder wenn das bereitete Mittel

nicht an jeder schwangeren Person ohne Unterschied ihrer physischen

Anlage, sondern nur unter Voraussetzung einer bestimmten physischen

Disposition seine abtreibende Wirkung äussert, weil im ersteren Falle

der Umstand, dass nicht die erforderliche Quantität genommen wurde,

im letzteren aber die mangelnde Disposition als fremdes Hinderniss

oder als Zufall erscheint“.[200]

Dass völlig ungeeignete Mittel in der Intention auf Fruchtabtreibung

genommen und gegeben werden, ist eine ziemlich häufige Beobachtung,

und es fällt in der Regel leicht, sie als solche zu bezeichnen. In

einem von uns begutachteten Falle hatte die Schwangere auf Anrathen

ihres Liebhabers wochenlang feingepulverte Kreide, natürlich

ohne allen Erfolg, genommen, in einem anderen den Schlamm vom

Schleifstein, ein Mittel, das offenbar seines Eisengehaltes wegen

als Abortivum sehr im Rufe zu stehen scheint, da in der Literatur

wiederholt seiner Anwendung zu Fruchtabtreibungszwecken Erwähnung

geschieht. In einem dritten hatte ein Mädchen, offenbar von gleichen

Ideen geleitet, Globuli martiales genommen und +Coutagne+ berichtet

von einem anderen, welches sich schliesslich von einer Hebamme die

Frucht abtreiben liess, nachdem sie früher Safran, Beifuss etc.

vergebens genommen und sich Injectionen mit dem Wasser gemacht

hatte, mit welchem ein Büchsenlauf ausgespült worden war! Auch eine

Menge verschiedener, ganz unschuldiger Thees gehören hierher, wie

denn gerade in diesen Dingen ein wahrer Köhlerglaube sich geltend

zu machen pflegt, der nicht selten von Quacksalbern, Hausirern und

anderen Leuten, an die sich die Schwangeren in ihrer Noth wenden, in

gewissenlosester Art ausgebeutet wird.

[Sidenote: Zusammenhang zwischen Abortus und dem betreff. Abortivum.]

Handelt es sich um einen wirklich eingetretenen Abortus und um

die Frage, ob derselbe mit einem angewandten inneren Mittel

in ursächlichem Zusammenhange steht, so sind insbesondere die

Erscheinungen zu erwägen, die dem Abortus vorausgegangen sind. Da es

nämlich keine Mittel gibt, welche ohne anderweitige Functionsstörungen

den Abortus bewirken würden, so müssen erstere sich in mehr weniger

ausgesprochener Weise kundgeben, und wir sind nicht berechtigt, einen

Abortus als durch ein innerlich genommenes Mittel erzeugt zu erklären,

wenn solche Functionsstörungen nicht aufgetreten sind, oder wenn wir

sie nicht nachzuweisen im Stande waren. Ferner muss erhoben werden,

ob die aufgetretenen Erscheinungen solche sind, die sich auf die

Wirkung eines innerlich genommenen sogenannten Fruchtabtreibungsmittels

zurückführen lassen, und, wenn ein bestimmtes solches Mittel in Frage

steht, ob die Erscheinungen, die aufgetreten sind, mit denjenigen

übereinstimmen, die zufolge der Erfahrungen der Pharmakologie und

Toxikologie nach gewissen Dosen desselben einzutreten pflegen. Ferner

ist die Möglichkeit auszuschliessen, dass gewisse Erscheinungen

nicht etwa von spontanen oder wenigstens von dem genommenen Mittel

unabhängigen Ursachen sich eingestellt und den Abortus veranlasst

haben, sowie endlich auch erwogen werden muss, welche Zeit zwischen

der Einverleibung der verdächtigen Substanz und dem Auftreten der

krankhaften Erscheinungen einerseits und zwischen diesen und dem

Abortus anderseits verflossen ist, und ob in dieser Beziehung eine

unmittelbare Aufeinanderfolge sich constatiren lässt. Da die meisten

zur Anwendung kommenden „Fruchtabtreibungsmittel“ in die Classe der

irritirenden oder narkotisch-scharfen Stoffe gehören, so pflegt die

Wirkung, insbesondere die Gastroenteritis toxica, kurze Zeit nach der

Ingestion derselben einzutreten, es wird daher auch umgekehrt, wenn

der Zeitpunkt, wann das Erbrechen etc. begann, erhoben werden kann,

ein ziemlich sicherer Rückschluss gestattet sein auf die Zeit, wann

beiläufig die toxische Substanz genommen worden ist. Auch was den

Zeitpunkt des Eintrittes des Abortus betrifft, lehrt die Erfahrung,

dass derselbe meistens mit der Höhe der Intoxicationserscheinungen

zusammenfällt oder kurz darnach erfolgt, obwohl die Möglichkeit nicht

bestritten werden kann, dass mitunter, gewiss aber nur in selteneren

Fällen, die Frucht erst nachträglich ausgestossen wird. Nach den

sorgfältigen Zusammenstellungen von +Dölger+ (Friedreich’s Blätter,

1892, S. 56) erfolgte der Abortus im Durchschnitte aus 27 genaueren

Daten nach 60 Stunden.

[Sidenote: Nachweis des Abortivums.]

Selbstverständlich ist es von grosser Wichtigkeit, etwa erbrochene

Substanzen, wenn man ihrer noch habhaft werden kann, einer näheren

Untersuchung zu unterziehen, eventuell dieselben für die durch

einen Specialsachverständigen (Chemiker, Botaniker) vorzunehmende

Untersuchung in zweckmässiger Weise aufzubewahren. Ebenso ist das

Auffinden von im Rufe als Fruchtabtreibungsmittel stehenden Substanzen

bei der Localuntersuchung von hohem Werthe, einestheils weil es den

Verdacht bestärkt, dass die Betreffende mit dem Plane umging, die

Frucht abzutreiben, andererseits weil der Gerichtsarzt dadurch in

die Lage versetzt wird, seine weiteren Untersuchungen in bestimmter

Richtung zu betreiben, insbesondere aber zu vergleichen, ob die an der

Schwangeren aufgetretenen Erscheinungen thatsächlich solche waren, die

den toxischen Eigenschaften der bei ihr gefundenen Substanz entsprechen.

Ob eventuell von einer chemischen Untersuchung der Frucht eine

Aufklärung zu erwarten sei, muss aus den concreten Verhältnissen des

Falles erwogen werden. In einem unserer Fälle, wo der Abgang der Frucht

von einer ungerechtfertigten Jodkaliumcur abgeleitet wurde, ergab die

vom Collegen +Ludwig+ vorgenommene chemische Untersuchung der

Frucht ein negatives Resultat.

B. Mechanische Fruchtabtreibungsmittel.

Unter mechanischen Fruchtabtreibungsmitteln verstehen wir Vorgänge, die

entweder durch Läsion des Eies oder durch mechanische Irritation des

Uterus den Abortus bewirken. Diese sind Abortivmittel im engsten Sinne,

und es gibt welche darunter, die mit solcher Präcision die Fehlgeburt

herbeiführen, dass sie zu diesem Zwecke vom Geburtshelfer angewendet

werden, wenn eine ärztliche Indication die Einleitung des Abortus oder

der Frühgeburt erheischt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass derartige Mittel in der Regel

die Mitwirkung von Helfershelfern voraussetzen, die die betreffende

Operation vorgenommen haben, doch ist die Ausführung der letzteren

durch die Schwangere selbst keineswegs ausgeschlossen. Viele von

ihnen erfordern eine gewisse Sachkenntniss, doch sind es keineswegs

ausschliesslich Hebammen oder gar Aerzte, die, wenn sie sich eines

solchen Verbrechen schuldig machen, zu diesen Mitteln greifen; es lehrt

vielmehr die Erfahrung, dass auch Laien Derartiges ausführen, und wenn

sie das Verbrechen gewerbsmässig ausüben, darin selbst eine gewisse

Uebung erlangen können.

Wir wollen von diesen Fruchtabtreibungsmitteln nur diejenigen

besprechen, welche thatsächlich häufiger in der Verbrecherpraxis

vorkommen und welche auch von Laien ausgeführt werden können, während

wir die eigentlichen kunstgerechten Abortivmethoden als jedem Arzte

bekannt voraussetzen.

[Sidenote: Fruchtabtreibung durch Erschütterung des Unterleibes.]

Eine besonders rohe und deshalb nur von Laien geübte Methode der

mechanischen Fruchtabtreibung ist die heftige Erschütterung des

Unterleibes durch Stösse u. dgl. Derartige Acte können den Abortus

bewirken durch Ablösung des Eies von der Uteruswand oder durch

Sprengung desselben, aber auch durch Beschädigung der Frucht oder

dadurch, dass der mechanische Insult Contractionen des Uterus erzeugt.

Diese Methode ist uralt. Schon +Hippokrates+ soll sie angewendet

haben, indem er bei einer schönen Sclavin auf Aufforderung der

Besitzerin derselben die Frucht dadurch abgetrieben zu haben

angibt, dass er sie siebzehnmal nacheinander von einer gewissen

Höhe herabspringen liess, worauf -- „genitura cum sonitu defluxit“.

Auch +Ovid+ spricht von einem „coccus ictus“, dessen man sich

bediente, um Abortus zu bewirken. Dass auch gegenwärtig, und zwar

nicht allein bei den Indianern in Paraguay (+Short+), solche brutale

Fruchtabtreibungsversuche vorkommen, beweist der von +Tardieu+[201]

mitgetheilte Fall, in welchem ein Bauer, der seine Magd geschwängert

hatte, sich mit ihr auf ein feuriges Pferd setzte und dieselbe im

stärksten Galopp zu Boden schleuderte -- ohne jedoch damit den

gewünschten Abortus zu erzielen! In einem uns bekannten Falle hatte

eine schwangere Bauernmagd in der eingestandenen Absicht, den

Abortus zu bewirken, den schweren Flügel eines Scheunenthores auf

ihren Unterleib fallen lassen, ohne dass Abortus eintrat, und in

einem weiteren, den wir bei der Prager Facultät begutachteten, hatte

ein Bauer der von ihm geschwängerten Magd, nachdem er verschiedene

innere Mittel vergebens behufs Erzielung des Abortus angewandt

hatte, aufgelauert und ihr plötzlich einen Hieb mit der Fläche

eines schweren, zum Wäscherollen bestimmten Brettes über den Bauch

versetzt. Die Magd fiel vor Schmerz in Ohnmacht, die Schwangerschaft

wurde jedoch nicht unterbrochen und die Geburt erfolgte zur normalen

Zeit.

[Sidenote: Massage.]

Eine weniger rohe und auch sichere Methode ist die Fruchtabtreibung

durch systematisches Kneten und Drücken des Uterus durch die

Bauchdecken. Es ist bekannt, dass die Massage des Unterleibes in

der geburtshilflichen Praxis, sowohl während des Geburtsactes, als

namentlich in der Nachgeburtsperiode, häufig und mit Erfolg als

wehenbeförderndes Mittel angewendet wird, und es unterliegt keinem

Zweifel, dass dieselbe, wenn systematisch und entsprechend lange

geübt, auch während einer Schwangerschaft den Uterus zu Contractionen

anregen und also Abortus bewirken kann.[202] Auch diese Methode ist

zur Einleitung des verbrecherischen Abortus, und zwar mit Erfolg,

benützt worden. +Wistrand+[203] berichtet, dass in einem Falle nach

energischem und wiederholtem Drücken des Unterleibes, welches heftige

Schmerzen verursacht hatte, der Abortus in der That erfolgte, und in

einem zweiten Falle wurde aus Sugillationen des Bauchfelles, die man

bei der Section der nach einem Abortus verstorbenen Person fand, auf

ähnliche Manipulationen geschlossen, doch dürfte, wie wir glauben,

in diesem Falle, da leichter Icterus, schlaffes Herz und Verfettung

der Leber gefunden wurden, wahrscheinlich eine Phosphorvergiftung

vorgelegen haben. Der gleiche Autor gibt an, dass es in Schweden

Leute gebe, die sich als „Bauchdrücker“ einen Ruf erworben haben,

indem sie durch oft wiederholtes Drücken auf den Unterleib des Weibes

die Frucht abzutreiben verstehen.

[Sidenote: Eihautstich.]

Entschieden die häufigste von den in der Verbrecherpraxis vorkommenden

mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden ist das Anstechen oder

Zerreissen der Eihäute durch in den Cervix eingeführte Instrumente.

Bekanntlich ist der „Eihautstich“ eine der ältesten der in der

Geburtshilfe zur Einleitung vorzeitiger Geburt benützten Methoden, die

aber gegenwärtig nur selten geübt wird, der Nachtheile wegen, die der

plötzliche und vorzeitige Abgang der Fruchtwässer mit sich bringt.

Die Eröffnung des Eies, die in der geburtshilflichen Praxis mit der

Uterussonde oder eigenen dazu construirten Instrumenten ausgeführt

wird, geschieht bei der verbrecherischen Einleitung des Abortus

theils mit solchen, theils mit allen möglichen langen und spitzigen

sondenartigen Werkzeugen, wie z. B. mit Stricknadeln, Drähten,

zugespitzten Stäbchen, Federhaltern etc. In einem von +Tardieu+

beschriebenen Falle war ein Brenneisen, in einem anderen von

+Casper+ erwähnten eine Scheere zu diesem Zwecke benützt worden. Die

Hebammen von Teheran bringen hakenförmige Instrumente zur Anwendung

(+Pollak+, l. c.), jene von Constantinopel die grossen Blattrippen der

Tabakblätter. In Japan bedient man sich wieder der Bambusstäbchen oder

zugespitzter Zweige verschiedener Sträucher (+Stricker+, l. c.) und in

Italien der steifen Wurzel von Plumbago Zeylanica (+Short+, l. c.).

Obgleich man glauben sollte, dass eine derartige Methode der

Fruchtabtreibung nur von einer zweiten Person ausgeführt,

beziehungsweise versucht werden könne, so lehrt doch die Erfahrung,

dass auch Schwangere an sich selbst derartiges unternommen haben. So

wird von +Graves+ (Virchow’s Jahresb. 1869, II, 608) ein Fall

mitgetheilt, in dem eine Frau an sich selbst mittelst einer Stricknadel

den Abortus effectuirte, und ebenso wird von einem anderen Falle

berichtet (Ibid. 1873, II, 651), in welchem die betreffende Schwangere

sich einen Draht von einem Regenschirm in die Genitalien eingestossen

hatte. Von +Leblond+ (Annal. d’hyg. publ. 1884, pag. 520) werden

mehrere solche Fälle mitgetheilt.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 27 / 132 段