den Organismus der Mutter eingeführte Substanz ein Absterben der
Frucht bewirkt. Da die Ernährung und Respiration des Fötus vom
Mutterleibe aus erfolgt, so können alle toxischen Substanzen, welche
die Ernährungsverhältnisse der Schwangeren herabsetzen, auch den Tod
der Frucht bewirken. Solche für die Frucht fatale Ernährungsstörungen
können sowohl durch die acute Erkrankung gesetzt werden, die das Gift
herbeiführte, als noch mehr durch chronische Inanitionszustände,
die als Folgen der Intoxication zurückgeblieben sind. Weiter kann
die Frucht in Folge der durch vasomotorischen Krampf oder im
Gegentheil durch Gefässlähmung eintretenden Behinderung des fötalen
Gasaustausches zu Grunde gehen, und es hat insbesondere +M. Runge+
(„Ueber den Einfluss einiger Veränderungen des mütterlichen Blutes und
Kreislaufes auf den fötalen Organismus“. Arch. f. experim. Path. X,
324) gefunden, dass jede plötzliche und bedeutende Herabsetzung des
Blutdruckes des Mutterthieres ein tödtlicher Factor für die Frucht
ist, und dass auch eine protrahirte Narcose die Frucht zu tödten
vermag, ohne das Leben der Mutter zu gefährden, wenn durch dieselbe
der Blutdruck auf niedrige Werthe herabgesetzt wird. Daraus dürfte
die von verschiedenen Seiten constatirte Schädlichkeit grösserer
Morphiumdosen für die Frucht sich erklären, während anderseits
vorsichtig geleitete Chloroformnarcosen letztere nicht bedrohen und
auch Beobachtungen vorliegen, wo bei Kreissenden Chloralhydrat bis
zu 4 Grm. pro dosi gegeben wurde, ohne dass daraus ein Nachtheil für
das Kind entstanden wäre (+Müller+). Es kann jedoch das Absterben
der Frucht auch dadurch erfolgen, dass das von der Mutter genommene
Gift in die erstere übergeht und Vergiftung derselben herbeiführt.
Auf diese Möglichkeit wurde bereits von +Adonard+ und +Tardieu+
(l. c.) hingewiesen, und zahlreiche Versuche neuerer Autoren
(+Benicke+, +Zweifel+, +Gusserow+, +Fehling+, +Porak+, +Runge+ u. A.)
haben ausser Zweifel gestellt, dass in den mütterlichen Organismus
eingeführte lösliche Substanzen in die Frucht, beziehungsweise in
die Placenta übergehen können. Insbesondere ist dies von Chloroform,
Salicylsäure, Jodkalium, Ferrocyankalium, Bromkali und Benzoësäure
nachgewiesen. Doch scheinen im Allgemeinen nur verhältnissmässig kleine
Mengen in die Frucht überzugehen und einzelne Substanzen leichter als
andere. Bei Thierversuchen konnte +Walter+ (Med. Centralbl. 1881,
pag. 764) weder Strychnin, noch Morphium, Veratrin, Curare, Secale
cornutum im Fötus nachweisen. Die Diffusionsfähigkeit der Substanz
wird dabei eine wesentliche Rolle spielen, obgleich auch der Uebergang
corpusculärer Elemente (pathogener Mikroben, und nach +Pyle+ auch von
Ultramarin) von der Mutter in die Frucht constatirt worden ist. Ebenso
der Umstand, ob und in welchem Grade dieselbe etwa im Organismus der
Mutter zersetzt oder zurückgehalten wird. So ist es begreiflich, dass
Stoffe, denen eine grosse Affinität zu Eiweisskörpern zukommt, nicht
leicht in die Frucht übergehen können, ebenso auch nicht jene, die, wie
z. B. das Kohlenoxyd, durch das Hämoglobin gebunden werden.[187]
Auch der Umstand kommt in Betracht, ob der toxischen Substanz genügende
Zeit gegönnt war, um in die Frucht überzugehen. Es können demnach
solche Substanzen, die erwiesenermassen langsam aus dem Organismus
ausgeschieden werden, wie z. B. metallische Gifte, eher einen letalen
Einfluss auf die Frucht üben, als Stoffe, die, wie z. B. die Alkaloide
oder flüchtige Gifte, bekanntlich schnell eliminirt werden. Daraus
erklärt sich auch die Beobachtung +Gusserow+’s (Arch. f. Gyn. III,
241), dass er, während er bei acutem Verlaufe die in den Magen der
Mutter gebrachten Substanzen im Fötus nicht finden konnte, im Stande
war, bei schwangeren Frauen, denen er durch längere Zeit (14 Tage)
Jodkalium gegeben hatte, dasselbe im Fruchtwasser und im Harne der
Neugeborenen nachzuweisen.[188]
[Sidenote: Wirkung von Abortivmitteln auf die Frucht. Antisyph. Curen.]
Ob die Empfindlichkeit der Früchte gegen Giftstoffe eine
verhältnissmässig gleiche ist wie beim geborenen Menschen, ist
vorläufig nicht sichergestellt. Bisher war man der Meinung, dass
im Allgemeinen bei solchen Früchten, wie bei Kindern überhaupt,
eine relativ höhere Empfindlichkeit gegen Gifte bestehen dürfte,
neuere Beobachtungen scheinen eher für das Gegentheil zu sprechen.
Insbesondere hat +Gusserow+ (Arch. f. Gyn. XIII, pag. 66) gefunden,
dass, wenn er Thierföten innerhalb des Mutterleibes Strychnin
injicirte, dieselben niemals Strychninkrämpfe bekamen, wohl aber das
Mutterthier.
Eine weitere Ursache des Abortus nach Einverleibung toxischer
Substanzen kann in dem durch manche der letzteren hervorgerufenen
heftigen Erbrechen liegen. Wir haben schon erwähnt, dass Irritation
der Magen- und Darmschleimhaut reflectorische Uteruscontractionen
hervorzurufen vermag. Abgesehen von diesem Umstande kann aber auch der
durch das Erbrechen erzeugte mechanische Insult solches bewirken. So
wenig die Möglichkeit von sich gewiesen werden kann, so ist auch diese
nur mit Vorsicht aufzunehmen, da ja von sämmtlichen Geburtshelfern
als Indication zur Einleitung des Abortus oder der Frühgeburt auch
-- unstillbares Erbrechen der Schwangeren angeführt wird, und ein
neuerer Geburtshelfer[189] sogar das bei vielen Schwangeren auftretende
Erbrechen als einen von der Natur eingeleiteten heilsamen Act
bezeichnet und behauptet, dass Emetica drohenden Abortus verhüten.
[Sidenote: Innere Abortiva. Individuelle Disposition.]
Von dem Standpunkte der besprochenen Möglichkeiten werden die einzelnen
in der Praxis vorkommenden „Fruchtabtreibungsmittel“ zu beurtheilen
sein, doch ist niemals zu vergessen, dass auch die individuellen
Verhältnisse hierbei eine wesentliche Rolle spielen. Wer Gelegenheit
hatte, an Thieren das Verhalten des Uterus gegen diverse Reize zu
verfolgen, wird gefunden haben, dass nicht blos die Reizbarkeit des
Uterus bei verschiedenen Thieren eine verschiedene ist, z. B. bei
Kaninchen eine auffallend grössere als bei Hündinnen, sondern er
wird auch bemerken, dass bei einer und derselben Thierclasse die
Erregbarkeit des Uterus je nach dem Individuum vielfach wechselt, und
dass, während z. B, bei einzelnen schon schwache Reize Contractionen
hervorrufen, bei anderen viel stärkere nothwendig sind, um diese zu
bewirken, ja dass man nicht selten auf Thiere stösst, bei welchen
die Reize ganz ohne Effect bleiben. Bei unseren Versuchen glauben
wir bemerkt zu haben, dass im Allgemeinen junge Thiere viel prompter
reagiren als alte, und dass offenbar die Brunstzeit einen Einfluss in
dieser Beziehung äussert, indem sie die Erregbarkeit des Uterus erhöht.
Auch schwangere Gebärmütter der Thiere verhalten sich verschieden, denn
während in einzelnen Fällen lebhafte peristaltische Bewegungen der
Uterushörner zu beobachten sind, fehlen dieselben in anderen gänzlich
oder treten nur schwach in die Erscheinung.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch beim menschlichen Weibe
ähnliche Differenzen der Reizbarkeit des Uterus im nicht schwangeren
sowohl als besonders im schwangeren Zustande bestehen werden. So ist
es bekannt, dass bei manchen Schwangeren schon geringe Veranlassungen
genügen, um Abortus herbeizuführen, und in den meisten dieser Fälle
lässt sich auch eine anderweitig erhöhtere Reizbarkeit (Nervosität,
Hysterie) constatiren, auf deren eventuelles Vorhandensein jedenfalls
zu reagiren sein wird. Sehr wohl ist es auch denkbar, dass in den
einzelnen Perioden der Schwangerschaft die Reizbarkeit des Uterus
sich verschieden verhält, und dass insbesondere, wie +Elsässer+, +Wald+
u. A. bemerkt haben wollen, zu jener Zeit eine erhöhtere Irritabilität
der Gebärmutter besteht, in welcher die Wiederkehr der Menstruation zu
erwarten gewesen wäre.[190]
Nach diesen allgemeinen Bemerkungen übergehen wir zu einer kurzen
Besprechung derjenigen Mittel, welche erfahrungsgemäss als
Fruchtabtreibungsmittel im Rufe stehen und thatsächlich zu diesem
Zwecke in Anwendung gezogen werden.
[Sidenote: Secale cornutum. Pilocarpin.]
Wir nennen zuerst das +Secale cornutum+ und seine Präparate. Das
Mutterkorn ist der durch einen Pilz (Claviceps purpurea Tul.)
verbildete Fruchtknoten des Roggens, dessen äussere Eigenschaften als
bekannt vorausgesetzt werden können. Die Giftigkeit des Mutterkornes
unterliegt keinem Zweifel. Sie ist bei der frischen Drogue eine
stärkere, als nach längerem Liegen derselben, tritt jedoch auch
im ersteren Falle erst nach grösseren Dosen auf. In solchen von
mehr als 8 Grm. (+Husemann+) tritt Ekel, Erbrechen, Trockenheit im
Halse ein, ferner Eingenommenheit des Kopfes, Erweiterung (seltener
Verengerung) der Pupille, Magen- und Darmschmerzen, Verlangsamung
des Pulses, endlich Delirien, Betäubung, comatöser Zustand, der in
den Tod übergehen kann. Kleinere Gaben von 1·0 Grm. bewirkten nach
+Schroff+ sen. blos Uebelkeit, Aufstossen, ein Gefühl von Völle im
Magen, das sich später in wirklichen Schmerz verwandelt, Verminderung
des Appetits, Trockensein der Zunge, welche letzteren Erscheinungen bis
zum andern Tage anhielten. Auf den Puls wirkte die Gabe nicht. Heftiger
wirkt das Extract des Mutterkorns, das +Ergotin+, von welchem schon
0·2-0·5 Grm. Bauchschmerzen, Eingenommenheit des Kopfes, Erweiterung
der Pupille und constantes Sinken des Pulses um 12-18 Schläge
veranlassen (+Schroff+).
[Sidenote: Wirkung des Mutterkorns.]
Ueber das im Mutterkorn, beziehungsweise im Ergotin, eigentlich
wirksame Princip existiren zahlreiche Arbeiten, so von +Wenzell+,
+Buchheim+, +Draggendorff+ und +Podwissotzky+, +Kobert+, +Lazarsky+
u. A. +Kobert+ (Arch. f. experim. Path. u. Pharm. XVIII, 317) fand
bei seinen ausgebreiteten Versuchen drei wirksame Principien im
Mutterkorn, die Ergotinsäure, die Sphacelinsäure und das Cornutin.
Erstere hat keine ekbolische, aber eine centrallähmende Wirkung,
die Sphacelinsäure ist das eigentliche Ekbolicum, da sie tetanische
Contractionen des Uterus veranlasst. Auch bewirkt sie periphere
Gangrän (Ergotismus gangraenosus). Das Cornutin bewirkt wellenförmige
Bewegungen des Uterus. Von dem Gehalte der Extracte des Mutterkorns
an den zwei letztgenannten Stoffen hängt die Intensität der Wirkung
ab. Sie ist am grössten bei aus frischem Mutterkorn dargestellten
Präparaten, da sowohl das Cornutin als die Sphacelinsäure im älteren
Mutterkorn, und zwar auch im entölten, schwinden.
Eine contractionserregende Wirkung auf den Uterus kommt also dem
Mutterkorn thatsächlich zu, und es ist bekannt, dass dasselbe,
insbesondere in der Form des Ergotins, von den Geburtshelfern als
wehenbeförderndes Mittel angewendet wird, wenn der Geburtsact bereits
von selbst in Gang gekommen ist. Aber auch zur Einleitung der
künstlichen Frühgeburt bei geburtshilflicher Indication wurde das
Mittel versucht. +Ramsbotham+ und +Krause+ (+Lex+, l. c. 227) haben
vorzugsweise damit experimentirt. Ersterer gab Secale cornutum bis
zu 1½ Unzen, und es gelang ihm, Frühgeburt zu erzielen, will aber
gefunden haben, dass viel mehr Kinder todt zur Welt kamen als nach
Eihautstich; Letzterer führt 80 Fälle an, in denen +Ramsbotham+’s
Methode zur Einleitung der Frühgeburt in Anwendung gezogen wurde. In
62 Fällen wurden dadurch Wehen erregt, 18mal blieb sie erfolglos; 37
Kinder lebten, 3 Mütter starben. Die Dauer der Geburt betrug 1 bis 12
Tage.
Ueber die Ursache dieser Wirkung ist wenig Positives bekannt.
+Wernich+[191] sucht dieselbe in einer durch das Ergotin bewirkten
Verengerung der Gefässe und der dadurch theils im Uterus, theils
im Gehirn und Rückenmark erzeugten Blutarmuth, welche ihrerseits
die cerebrospinalen, beziehungsweise die parenchymatösen Centren
für die Uterusbewegung in Erregung versetzt, eine Erklärung, die
plausibel erscheint, da Pulsverlangsamung als ein constantes Symptom
der Ergotinwirkung angegeben wird und die therapeutischen Erfolge
des Ergotins bei Blutungen ebenfalls mit Contraction der Gefässe
in Verbindung gebracht werden. Andere Beobachter haben jedoch eine
auffallende Gefässverengerung nach der Application von Ergotin nicht
beobachten können und betonen im Gegentheil eine lähmende Einwirkung
desselben auf das Rückenmark. (+Zweifel+, Arch. f. experim. Path.
und Pharm. 1875, IV, 387.)
Jedenfalls geht aus den bisherigen Beobachtungen an Schwangeren und
aus den an Thieren gemachten Experimenten hervor, dass die Wirkung des
Mutterkorns auf den Uterus keineswegs als eine sichere und regelmässige
bezeichnet werden kann. Namentlich kann dies von kleinen Gaben nicht
behauptet werden, während grössere Gaben allerdings Abortus bewirken
können, aber gleichzeitig auch heftige Vergiftungserscheinungen
erzeugen, so dass der Abortus schon durch letztere erklärt wird,
ohne dass man eine specifische Wirkung des Ergotins auf den Uterus
anzunehmen braucht.[192]
Damit stimmen auch die Beobachtungen überein, die bei thatsächlicher
Fruchtabtreibung mit Secale cornutum gemacht wurden, welche
merkwürdiger Weise, trotz der leichten Zugänglichkeit des Mittels
und trotz seiner so häufigen und daher bekannten Anwendung in der
Geburtshilfe, doch nur ganz ausnahmsweise vorgekommen sind.
[Sidenote: Fruchtabtreibung durch Mutterkorn.]
+Tardieu+ (Annal. d’hygiène publ. 1885, Vol. I, pag. 404) berichtet
über eine 24jährige Frauensperson, welche im vierten Monate ihrer
Schwangerschaft abortirte, nachdem sie Mutterkorn in Pulverform
genommen hatte. Sie starb an Peritonitis nach 24 Stunden. Fragmente
von Mutterkorn wurden im unteren Theile der Gedärme gefunden.
Ein ähnlicher, jedoch sorgfältig beschriebener, von +Richter+
mitgetheilter Fall findet sich in der Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. 1861, XX, 177.[193] Ein 22jähriges kräftiges, im sechsten
bis siebenten Monate schwangeres Mädchen hatte eine auf 4-8 Loth
geschätzte Menge von Mutterkorn genommen. Sie war darauf sofort
unter wiederholtem Erbrechen und heftigem Durst erkrankt, welche
Erscheinungen bereits 2 Tage gedauert hatten, als der Arzt gerufen
wurde. Derselbe fand das Bewusstsein ungetrübt, das Gesicht blass,
grosse Unruhe, raschen Puls, Klagen über unlöschbaren Durst,
Schmerzen im Magen und im ganzen Unterleibe, Harnverhaltung. Die
Geburt hatte bereits begonnen und nach wenigen Augenblicken wurde
eine kürzlich abgestorbene Frucht geboren. Enorme Blutung, die
unter fortdauerndem Erbrechen nach einer Viertelstunde den Tod
herbeiführte. Die Obduction ergab hochgradige Anämie; unscheinbare
Injectionen im Magen; hämorrhagische Erosionen an der grossen
Curvatur und am Fundus, chocoladefarbigen Mageninhalt und streifige
Röthung der Speiseröhre. Mikroskopisch und chemisch wurde das
Gift nicht mit voller Bestimmtheit nachgewiesen. -- +Taylor+
(l. c. II, 193) berichtet aus dem Jahre 1864 über ein Weib, welches,
offenbar in der Absicht, die Frucht abzutreiben, durch 11 Wochen
(!) täglich dreimal einen Theelöffel von Ergotintinctur genommen
hatte. Sie starb in der elften Woche, ohne dass Abortus eingetreten
wäre. Ueber die Erscheinungen während des Lebens wird nichts
mitgetheilt. Bei der Section wurden „entzündliche Flecken“ an der
Magenschleimhaut constatirt und ein dreimonatlicher Embryo im
Uterus gefunden. -- Einen weiteren Fall hat +Otto+ (Memorabilien.
1870, Nr. 2, Virchow’s Jahresb. I, 438) publicirt. Eine Magd war
nach mehrmaligem Erbrechen, über Unterleibsschmerzen klagend, unter
geringem Blutverlust von einem 5 Zoll langen Embryo entbunden
worden. Sehr bald (?) starb sie bewusstlos. Im Magen fand man eine
2 Zoll lange braunrothe Stelle, die hintere Seite des Magens am
Cardialtheil stark injicirt. In demselben eine graue Flüssigkeit,
in welcher zahlreiche kleine missfärbige, klumpige Partikelchen
schwammen, welche durch chemische und mikroskopische Untersuchung
„mit grösster Wahrscheinlichkeit“ als durch den Verdauungsprocess
verändertes Mutterkornpulver erkannt wurden. Im Uterus fand sich
noch der faustgrosse Mutterkuchen. -- +Davidson+ (Ibid. 1883, I,
528) obducirte ein Mädchen, welches eingestandenermassen einige
Tage vor ihrem Tode zwei Hände voll Mutterkorn genommen hatte.
Die klinischen Erscheinungen und der Obductionsbefund waren
ähnlich denen bei einer subacuten Phosphorvergiftung. Der Uterus
enthielt einen fünfmonatlichen Embryo. -- Merkwürdig ist ein von
+Pouchet+ (Annal. d’hygiène publ. 1886, pag. 253) mitgetheilter
Fall, betreffend eine Person, die im Verlauf von 8 Jahren sechsmal
abortirte, nachdem sie einen von ihrem Schwängerer bereiteten Trank,
nach Allem einen Absud von Mutterkorn, getrunken hatte. Sie musste
den Trank mehrmals nehmen, worauf Kolikschmerzen, Schmerzen in
den Nieren, Schwindel, Schwäche der Extremitäten und einige Tage
darauf Metrorrhagien und Abortus eintraten. Zwei Monate (sic) nach
dem letzten Abortus wurde die Person von allgemeinem Unwohlsein,
Schwäche und Schmerzen in den Extremitäten befallen, an letzteren
traten +gangränös+ sich ausbreitende +Flecke+ auf und nach etwa vier
Monaten erfolgte unter grosser Prostration der Tod. Die Obduction
ergab nur ödematöse Infiltration der Bauchhaut und Hautgangrän an
den Extremitäten. Morbus Brightii und Diabetes waren ausgeschlossen.
In den Eingeweiden konnte +Pouchet+ chemisch und spectroskopisch
Ergotin nachweisen. Er erörtert, dass eine chronische Vergiftung
mit Mutterkorn stattgefunden, dass die Bestandtheile des letzteren
sich im Körper angesammelt (sich accumulirt) und schliesslich zur
Hautgangrän geführt haben, wie dies auch bei ökonomischen chronischen
Vergiftungen mit Mutterkorn als gangränöse Form der Kriebelkrankheit
beobachtet worden ist.
[Illustration: Fig. 39.
Mikroskopische Schnitte von Secale cornutum. _A_ mit fetthältigen
Zellen, _B_ nach Behandlung mit Aether.]
[Sidenote: Mutterkorn mikroskopisch und chemisch.]
Für die Erkennung der Mutterkornpartikel im Erbrochenen oder im
Magen und Darmcanal einer Leiche müsste zunächst die mikroskopische
Untersuchung herangezogen werden. Das Gewebe des Mutterkorns ist,
wenn es nicht durch Quellung oder Verdauung zu sehr verändert wurde,
sehr charakteristisch. Es besteht (Fig. 39) aus polygonalen, sehr
enge und ausserordentlich innig mit einander verbundenen Zellen,
welche als Inhalt ein farbloses Fett führen, weshalb die Structur des
Gewebes besonders deutlich hervortritt, wenn man dasselbe mit Aether
u. dergl. extrahirt. In den Zellen der äussersten Gewebsschichte
findet sich überdies ein violetter Farbstoff, der die bekannte
schwarzviolette Farbe der Oberfläche des Mutterkornes bedingt. Dieser
Farbstoff, den +Draggendorff+ (l. c.) Sclererythrin nennt, lässt
sich durch Alkohol ausziehen, welcher durch Zusatz von Schwefelsäure
sofort sich roth färbt (+Jakobi+ und +Böttcher+). Nach +Draggendorff+
gewinnt die Reaction an Schärfe, wenn man die Substanz mit
säurehältigem Alkohol auszieht, mit Wasser mengt, mit Aether
ausschüttelt, den Aether verdunstet und mit dem Rückstande die
Reaction mit Schwefelsäure (rothe Lösung) und Kalilauge (violette
Lösung) vornimmt. Die saure Lösung gibt vor dem Spectralapparat zwei
blasse und schmale Absorptionsbänder in Grün und eines in Blau, die
alkalische zwei eben solche, nahe bei einander stehende in Grün. Eine
weitere Reaction besteht darin, dass man die betreffende Substanz
mit kalter Kalilauge behandelt. Es entwickelt sich, wenn Mutterkorn
vorliegt, Trimethylamin, welches an seinem eigenthümlichen Geruche nach
Häringslake erkannt werden kann. Der Geruch tritt deutlicher hervor,
wenn man, nachdem die Substanz in einer Eprouvette mit Kalilauge
übergossen wurde, erstere mit einem Pfropfe verschliesst und erst nach
einigen Minuten öffnet.
[Sidenote: Sabina.]
Der +Sadebaum+, +Juniperus sabina+ Linn., steht seit den ältesten
Zeiten in dem Rufe eines Abortivum und ist als solches thatsächlich in
Anwendung gezogen worden. Das wirksame Princip ist ein ätherisches Oel
(Ol. sabinae), welches sich in einer „Oeldrüse“ am Rücken der feinen
Nadeln dieser Wachholderart befindet. Die flüchtige Beschaffenheit
dieses Oels bringt es mit sich, dass besonders die frischen Zweige
eine heftige Wirkung äussern, während sie in dem Grade abnimmt, je
mehr dieselben eintrocknen, so dass schliesslich ganz trockenen und
geruchlos gewordenen Zweigen keine Wirkung mehr zukommt. Das Ol.
sabinae ist zu 1 bis 3 Procent in den frischen Zweigen enthalten und
gehört, wie die meisten ätherischen Oele, zu den local irritirenden
Giften, erzeugt daher vorzugsweise die Symptome der Gastroenteritis
toxica (die Sabinazweige rufen nach +Schroff+ schon auf der Haut
Entzündung und Eiterung hervor) mit mehr weniger ausgesprochener
Nebenwirkung auf das Gehirn und Rückenmark. Die Dosis toxica für
den Menschen ist nicht genau bekannt; bezüglich der Thiere wird von
+Husemann+ (l. c. 417) angegeben, dass 8·5 bis 17 Grm. des Oels
Kaninchen in sechs Stunden und etwa 17·5 Grm. des Pulvers einen Hund
getödtet haben. Jedenfalls scheint die Wirkung auch auf den Menschen
eine sehr heftige zu sein, da fast alle bisher bekannten Fälle, in
denen Sabina, insbesondere die Abkochung der frischen Zweige, zu
Abortivzwecken genommen wurde, letal verliefen. Von den Wirkungen
auf das Urogenitalsystem kann jene auf die Nieren als constatirt
angesehen werden, da bei Thieren Hämaturie und Abgang von nach
Sabina riechendem Harn in der Regel beobachtet wurde, ohne dass man
jedoch die Wirkung als eine specifische bezeichnen könnte. Für die
gewöhnlich angenommene specifisch abortive Wirkung ist noch von keiner
Seite ein Beweis beigebracht worden, doch ist es bei den heftigen
Irritationserscheinungen, die im Unterleibe nach dem Genusse grösserer
Gaben von Sabina auftreten, wohl begreiflich, wenn als Folge dieser
Abortus sich einstellt. Auch hebt +Röhrig+ (l. c.) unter den von ihm
geprüften Substanzen insbesondere das Ol. sabinae als eine solche
hervor, die durch directe Reizung der Centren Uteruscontractionen zu
bewirken vermag.
In einem von +Taylor+ (l. c. 187) beobachteten Falle hatte eine im
siebenten Monate schwangere Person drei Tage grüne Massen erbrochen,
die man Anfangs für Galle hielt. Am vierten Tage wurde sie von einem
+lebenden+ Kinde entbunden, welches bald darauf starb. Die Mutter
selbst starb zwei Tage nach der Entbindung. Bei der Section fand sich
Röthung und Ekchymosirung des Schlundes und eine starke umschriebene
Entzündungsröthe im Magengrunde, jedoch keine Erosionen. Der Magen
enthielt eine grünliche Flüssigkeit, in welcher Partikelchen von
Sabina sowohl durch den Geruch, als unter dem Mikroskop erkannt
wurden. Ferner fand sich starke Röthung der Dünndarmschleimhaut und
beginnende Entzündung des Peritoneums und der Nieren. Die Menge der
genommenen Sabina konnte nicht sichergestellt werden.
In einem zweiten nach +Newth+ erzählten Falle wurde die im siebenten
Monate Schwangere acht Stunden, nachdem sie Sabina genommen hatte,
vollkommen bewusstlos und stertorös athmend gefunden, nachdem sie
zuvor wiederholt heftig gebrochen hatte. Sie starb vier Stunden nach
der alsbald erfolgten Entbindung. Der Magen enthielt eine braungrüne,
säuerliche Flüssigkeit, aus welcher Ol. sabinae dargestellt wurde.
Die Schleimhaut war blässer als gewöhnlich und nur an zwei Stellen
unscheinbar ekchymosirt.
In einem dritten von +Tidy+ beobachteten Falle war nach der
Einverleibung des Giftes Trismus und Tetanus eingetreten, so dass,
als die Person einige Stunden darauf starb, an Strychnin gedacht
wurde. Es wurde jedoch im Magen nicht dieses, sondern eine grosse
Menge Sabina nachgewiesen, ebenso in einer Flasche, aus welcher die
Betreffende den grössten Theil ausgetrunken hatte. Bezüglich des
übrigen Sectionsbefundes wird nichts angegeben. Die Frucht war nicht
abgegangen.
Diese Fälle sind deshalb instructiv, als sie die letale Wirkung
grösserer Dosen von Sabina demonstriren, aber namentlich insoferne,
als sie auch zeigen, wie verschieden die Symptome sein können, welche
in Folge einer solchen Vergiftung noch während des Lebens sich
einstellen. Während nämlich im ersten Falle fast ausschliesslich
Symptome der Gastroenteritis toxica auftraten, wurde im zweiten Falle
ausgesprochene Narcose und im dritten wieder Trismus und Tetanus
beobachtet.
+Letheby+ (+Lex+, l. c. 238) sah eine 21jährige Schwangere vier bis
fünf Stunden nach dem Genusse von Sabina unter heftigen Leibschmerzen
und Convulsionen abortiren und gleich darauf sterben. Sabina wurde im
Mageninhalt nachgewiesen.
Dagegen erwähnt +Fodéré+ eines Falles, in welchem, nachdem eine
„starke Dosis“ von Sabinazweigen mit Wein genommen worden war, nur
vorübergehende Symptome der Magenreizung auftraten, die in Genesung
übergingen, ohne dass die Schwangerschaft eine Unterbrechung erlitten
hätte. +Tardieu+ hat Gleiches beobachtet bei einer Schwangeren, die
durch mehrere Tage 10 bis 14 Tropfen „Essence de Sabine“ genommen
hatte. In einem von +Maschka+ (Gutachten, III, 236) mitgetheilten
Falle waren keine Erscheinungen aufgetreten, trotzdem an zwei
aufeinanderfolgenden Tagen eine Abkochung von Sabina genommen worden
war.