Schwangerschaft, in welchen eben die Ursache des Absterbens der Frucht,
beziehungsweise der Hämorrhagie, in die Eigebilde oder der hydropischen
Degeneration der Chorionzotten gesetzt wurde. Im Allgemeinen werden
Blasenmolen viel länger getragen als Fleischmolen (+Scanzoni+). Die
Symptome einer Molenschwangerschaft unterscheiden sich in der ersten
Zeit gar nicht von einer gewöhnlichen Schwangerschaft. Im späteren
Verlaufe kann der Mangel der Kindesbewegungen und der fötalen Herztöne
Anhaltspunkte für die Diagnose ergeben, auch Blutungen aus den
Genitalien können sich einstellen, dagegen sind die von älteren Autoren
angegebenen Erscheinungen von Abmagerung, Unwohlsein etc. keineswegs
constant. Bei Blasenmolenschwangerschaft ist die unverhältnissmässig
rasche Zunahme des Uterus bemerkenswerth. Ebenso wurden starkes
Erbrechen und hydropische Erscheinungen beobachtet. In einem von
+Leopold+ verfolgten Falle (Arch. f. Gyn. XII, 482) trat schon in den
ersten Wochen der Schwangerschaft heftiges Erbrechen und Oedem des
Gesichtes auf. Ende der achten Woche stand der Fundus uteri bereits
zwei Finger über der Symphyse, Ende des dritten Monates zwei Finger
breit über dem Nabel. Ende der dreizehnten Woche profuser Blutverlust
aus der Scheide und rasche Entbindung von einer grossen, ein ganzes
Waschbecken ausfüllenden Blasenmole.
Verkennen der Schwangerschaft durch die Mutter.
Eine Erwähnung verdient noch das +Verkennen der Schwangerschaft von
Seite der Schwangeren selbst+, eine Behauptung, die in forensischen
Fällen nicht selten vorkommt.
Dass ein Verkennen der Schwangerschaft in den ersten Monaten möglich
ist, wird allgemein zugestanden und ist auch begreiflich, da die
Gravidität anfangs keine auffallenden Veränderungen im Körper
veranlasst und die ersten subjectiven Erscheinungen, wie Unwohlsein
und auch das Ausbleiben der Menstruation, das überdies, wie wir
gehört haben, nicht immer erfolgen muss, auch anderweitig gedeutet
werden können. Ist aber die Schwangerschaft bereits weiter gediehen,
namentlich bereits über die erste Hälfte ihrer normalen Dauer
vorgerückt, dann ist wohl nur unter besonderen Umständen als möglich
zuzugeben, dass eine Person ihren Zustand verkannt haben konnte, da
für gewöhnlich vorausgesetzt werden muss, dass eine vollsinnige und
geschlechtsreife Person sowohl die Bedeutung des Coitus kennt, als die
Folgen, die daraus entstehen können, und da die successive und immer
auffallender werdende und mehrere Monate beanspruchende Entwicklung
der Symptome sie über ihren Zustand in’s Klare bringen muss. Deshalb
kann auch der im früheren preuss. St. G. enthaltenen Bestimmung, dass:
„wenn die Frucht bereits die 30. Woche erreichte, die Ausrede, dass die
Mutter von ihrer Schwangerschaft nichts gewusst habe, nicht mehr gelten
kann“, die Berechtigung nicht abgesprochen werden.
[Sidenote: Verkennen der Schwangerschaft.]
Ausnahmen von dieser Regel könnten jene Fälle bilden, in denen der
betreffende Coitus an einer bewusstlosen Person ausgeführt wurde.
Das Verkennen der daraus entspringenden Schwangerschaft wäre
gewiss begreiflich; ebenso begreiflich ist es aber, dass gegenüber
derartigen Angaben nur die grösste Vorsicht angezeigt ist. Wie
leichtgläubig in dieser Beziehung ältere Aerzte gewesen sind, beweist
der in Schmidt’s Jahrb. 1850, pag. 323 als Beweis für die Möglichkeit
einer unbewussten Schwängerung angeführte Fall: Ein 23jähriges
plethorisches Bauernmädchen erkrankte an heftigen Unterleibsschmerzen
lebensgefährlich. Bei Eröffnung der ungünstigen Prognose fühlte
sich der Bräutigam zu der Mittheilung veranlasst, dass er vor drei
Monaten, als sie sich beide in trunkenem Zustande befunden hätten,
höchst wahrscheinlich (!) mit dem Mädchen den Beischlaf ausgeübt
habe. Am sechsten Tage wurde eine dreimonatliche Frucht geboren,
worauf die Mutter starb. Nun heisst es weiter: „Der gesellschaftliche
(Bauersleute!) und sittliche (beide betrunken!) Standpunkt der
beiden Verlobten musste bezüglich der Angaben des Bräutigams
Vertrauen erwecken und spätere Erkundigungen mussten dieses Vertrauen
bestärken. Der Fall würde also beweisen, dass ein übermässiger Genuss
starker Getränke das Bewusstsein so zu unterdrücken vermag, dass
selbst der Coitus ohne Wissen beider Individuen vollzogen werden
kann.“ (!!!)
Dass bei Blödsinnigen und Geisteskranken ein Verkennen der
Schwangerschaft vorkommen kann, bedarf keines weiteren Beweises.
Wichtiger ist jedoch die Thatsache, dass auch bei blos
schwachsinnigen Individuen Solches zugegeben werden muss, wie
+Fleischmann+ (Henke’s Zeitschr. 1839, pag. 294) einen solchen
Fall beobachtete. Ebenso wäre es denkbar, dass bei Schwängerung ganz
jugendlicher, von dem normalen Zeitpunkt der Pubertät noch weit
entfernter Individuen, wovon wir oben vielfache Beispiele angeführt
haben, schon der noch kindlichen Beschaffenheit der Verstandeskräfte
wegen eine Schwangerschaft verkannt werden könnte.
Der Einfluss von Menstruationsanomalien auf etwaiges Verkennen der
Schwangerschaft wird nicht unbeachtet gelassen werden dürfen. So bei
Individuen, die früher noch niemals menstruirt hatten oder bei denen
die Menses stets unregelmässig und mit vielfachen Unterbrechungen
sich einstellten, namentlich aber, wenn trotz eingetretener
Gravidität die Menstruation noch fortgedauert hätte. Wir haben ferner
oben eines Falles erwähnt, in welchem das Ausbleiben der Menstruation
in Folge eingetretener Schwangerschaft mit dem Eintritt des
Klimakteriums in Verbindung gebracht wurde, und es wäre begreiflich,
wenn eine Person, die trotz wiederholtem Coitus niemals geboren
hatte, wenn sie im vorgerückten Alter wirklich schwanger wird, ihren
Zustand verkennt.
Einen solchen Fall bringt +Tanner+ (Monatsschr. f. Geburtsk. 1863,
XXI, 163). Eine 42jährige Dame, zu welcher T. gerufen wurde,
klagte seit 11 Uhr der verflossenen Nacht über grosse Schmerzen
im Unterleibe, ist mehr denn drei Jahre verheiratet und niemals
schwanger gewesen. Die Catamenien waren seit 10 Monaten ausgeblieben,
was jedoch, da sie früher sehr reichlich gewesen waren, der
Veränderung der Lebensweise zugeschrieben wurde. Der Schmerz im
Unterleibe kam in Paroxysmen und hatte sich weder durch Medicamente,
noch durch Senfteige gebessert. Der Assistent eines benachbarten
Arztes erklärte, dass die Schmerzen von Flatulenz und Entzündung
herrührten. Dies stimmte ganz wohl mit der Meinung der Patientin,
ihres Mannes etc. überein. T. fand jedoch die Frau in Wehen und
extrahirte wenige Stunden darauf ein ausgetragenes Kind -- zu nicht
geringer Befriedigung der erstaunten Eltern. Dieser Fall, sagt T.,
beweist, dass eine Frau empfangen, vollkommen austragen und 10
Stunden lang Wehen haben kann, ohne nur im Geringsten zu ahnen, dass
sie schwanger sei.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen eine
Schwangerschaft auch für einen chronisch-pathologischen Zustand
gehalten werden kann, namentlich dann, wenn ähnliche Symptome
thatsächlich früher bestanden hatten, und noch mehr, wenn die
Betreffende etwa von ärztlicher Seite in dem Wahne, krank zu sein,
bestärkt worden ist. So erzählt +Wald+ von einem Ladenmädchen,
welches, hinter dem Pulte stehend, ein Kind geboren hatte, das in
Folge der dabei erlittenen Schädelfracturen sofort gestorben war.
Die Person war seit jeher kränklich gewesen, litt besonders an
Unterleibsbeschwerden und die Menstruation war stets unregelmässig.
Nur einmal hatte sie den Coitus zugelassen. Die Erscheinungen, die
auftraten, schrieb sie ihrer alten Krankheit zu und wurde in diesem
Glauben durch einen Arzt bestärkt, den sie wiederholt consultirte
und der ihr Landaufenthalt anrieth. Von dort kehrte sie gebessert
zurück und hielt die Zunahme ihres Unterleibes für ein Zeichen
fortschreitender Genesung. In den letzten Monaten consultirte sie
wegen der auffallenden Zunahme ihres Unterleibes ihren Arzt, der noch
acht Tage vor der Entbindung die Diagnose auf Wassersucht stellte und
darnach behandelte. Unter solchen Umständen musste die Möglichkeit,
dass die Betreffende ihre Schwangerschaft verkannt haben konnte,
zugegeben werden. Ist es ja schon vorgekommen, dass Schwangerschaft
für einen Ovarialtumor gehalten und die Ovariotomie gemacht wurde!
Schliesslich sei bemerkt, dass eine Verkennung der Schwangerschaft
unter sonst gleichen Verhältnissen bei einer Person, die bereits
geboren hatte, noch weniger leicht wird zuzugeben sein, als bei
Individuen, die zum erstenmale gravid geworden sind und daher in
diesen Dingen noch keine Erfahrung besitzen.
Ein Unicum war die laut brieflicher Mittheilung des Herrn Collegen
+Fleischer+ in Brüx ihm in einem Ehetrennungsprocesse gestellte
Frage, ob der Ehemann die Schwangerschaft seiner ihm vor wenigen
Wochen angetrauten Frau erkennen musste. Ein Witwer, der in erster
Ehe 6 Kinder gezeugt hatte, heiratete nach vierwöchentlicher
Bekanntschaft ein 24jähriges Mädchen. Nach fünf Wochen gebar die
Frau ein lebendes, jedoch unreifes Kind. Der Mann verlangte die
Ungiltigkeitserklärung der Ehe mit Rücksicht auf §. 58 des österr.
bürg. Gesetzb. Der Vertreter der geklagten Frau machte aber geltend,
dass der Gatte als erfahrener Mann bei dem geschlechtlichen Umgang
mit seiner Frau deren Zustand erkennen musste, sich aber die Sache
offenbar gefallen liess, da er erst nach erfolgter Entbindung Klage
erhob. Da auch die Hausgenossen den Zustand der Frau nicht erkannt
hatten, und das Kind ein unreifes war, musste die Aussage des Gatten,
dass ihm keine Idee von dem Sachverhalte aufgestiegen sei, als
glaubhaft erklärt werden, umsomehr, als er angab, dass er zwar den
Coitus öfters ausgeübt, dass aber seine Frau weitere Berührungen
unter dem Vorwande, kitzlich zu sein, nicht zugelassen habe.
Die Diagnose stattgehabter Entbindung.
Wir haben hier die normale Entbindung von einer ausgetragenen Frucht im
Auge, und zwar zunächst diejenigen Kennzeichen, welche in der ersten
Zeit nach einem solchen Acte zu constatiren sind.
[Sidenote: Erscheinungen nach der Geburt.]
Unmittelbar nach einer Entbindung finden wir die äusseren Genitalien
und deren Umgebung mit Blut verunreinigt, welches theils aus
dem Uterus, theils aus den bei Erstgebärenden in der Regel, bei
Mehrgebärenden sehr häufig vorhandenen kleinen Einrissen des
Scheideneinganges stammt. Die Schamlippen sind geschwollen, der
Scheideneingang und die Scheide so erweitert, dass man bequem mit
der ganzen Hand eindringen kann. Die Scheide selbst, insbesondere
ihre vordere Wand, ist schlaff, die Runzeln verstrichen. Der Cervix
schlaff, der Muttermund weit offen, in der Regel mit frischen
Einrissen versehen. Blutiger Ausfluss aus dem Uterus.[151] Letzterer
als kugeliger Körper zwischen Symphyse und Nabel zu fühlen. Die
Bauchdecken auffallend schlaff und stark gerunzelt, mit frischen
Schwangerschaftsnarben besetzt, ausserdem in der Regel stärker
pigmentirt, namentlich entsprechend der weissen Bauchlinie als Linea
fusca. Die Brüste geschwellt, beim Druck dickliche gelbliche Milch
(Colostrum) entleerend, in welcher sich nebst anfangs spärlichen
Milchkügelchen sogenannte Colostrumkörperchen finden, welche grosse
rundliche, einen Kern und zahlreiche Fetttröpfchen enthaltende Zellen
darstellen, die als im fettigen Zerfall begriffene Drüsenepithelien
aufzufassen sind. Die Brustwarzen und ihre Höfe sind auffallend
pigmentirt und die Follikel in letzteren deutlich geschwellt.
Von allgemeinen Erscheinungen ist die erhöhte Temperatur sehr constant;
die Erhöhung beginnt nach +Schröder+ gleich nach der Geburt,
steigt durchschnittlich bis 39° und schwankt in den nächsten Tagen
zwischen 36-38°, in der Regel mit abendlichen Exacerbationen. Der
Puls ist im normalen Wochenbett in der Regel sehr niedrig, 50-60
(+Schröder+). Gesteigerte Hautthätigkeit und ziemlich bedeutende
Gewichtsabnahme in den ersten Tagen (+Gassner+) sind ebenfalls
constante Befunde.
In den folgenden Tagen und Wochen bilden sich die besprochenen
Erscheinungen allmälig zurück. Die Involution des Uterus schreitet vor,
ist jedoch erst nach 6-8 Wochen vollendet. Der Muttermund contrahirt
sich, bleibt aber meist bis zum 10.-12. Tage offen. Nach 5-6 Wochen
ist der Cervix bereits wieder ziemlich zur Norm zurückgekehrt, etwaige
Einrisse verheilt, ebenso jene des Scheideneinganges. Letzterer, sowie
die Scheide verengern sich, die Wandungen der Vagina werden fester
und gewinnen ihre gerunzelte Beschaffenheit wieder. In der Regel wird
die Verengerung erst in der 3.-4. Woche deutlicher, kann sich jedoch
auch früher einstellen (+Schröder+). Die Bauchdecken verlieren ihre
Schlaffheit, doch erhält sich die Pigmentirung derselben in der Regel
lange Zeit, während die Schwangerschaftsnarben meistens als bleibendes
Merkmal überstandener Gravidität auch später zu bemerken sind, indem
ihre ursprünglich einen Stich in’s Röthliche zeigende Farbe allmälig
jene sehnigglänzende annimmt, die dann meist für die ganze übrige
Lebenszeit persistirt.
[Sidenote: Milchsecretion.]
Die Milchsecretion wird, wie bekannt, erst nach der Geburt intensiver
und hält dann in der Regel so lange an, als das Säugegeschäft
fortgesetzt wird. Bei verheimlichten Geburten ist letzteres natürlich
nicht der Fall, weshalb die Milchsecretion schon nach wenigen Tagen
schwächer wird und in 8-10 Wochen ganz sistirt. Die Brüste nehmen dabei
an Völle ab, werden meist schlaff, die Pigmentirung der Warzen und
Warzenhöfe erhält sich jedoch lange Zeit und bleibt in der Regel in
mehr weniger ausgesprochener Weise für’s ganze Leben. Bemerkenswerth
ist, dass mitunter Milchsecretion auch bei Frauen vorkommt, welche
niemals geboren haben, besonders bei solchen, welche an chronischen
Uterusaffectionen leiden. +Säxinger+ (l. c. 224) bringt ein solches
Beispiel, und wir selbst haben starke Milchsecretion an der Leiche
eines 20jährigen blödsinnigen, vollkommen virginalen Mädchens gefunden.
Die Mammae waren mässig gross und besassen blasse Warzen und Warzenhöfe.
[Sidenote: Blutung bei der Entbindung. Lochien.]
Wichtig für die Zeitbestimmungen in den ersten Tagen und Wochen nach
einer Geburt ist das Verhalten des Ausflusses aus den Genitalien,
der sogenannten Lochien. Unmittelbar nach der Entbindung wird
reines, theils flüssiges, theils geronnenes Blut entleert[152] und
noch durch 2-3 Tage sind die Lochien vorwiegend blutig, werden vom
3. bis beiläufig zum 5. Tage fleischwasserähnlich, vom 5.–8. stark
eiterhältig und dann blennorrhoisch, indem sie anfangs eine mehr
dickliche, rahmähnliche, später mehr schleimige Consistenz zeigen und
schliesslich nach 14 Tagen bis 3 Wochen sich verlieren. Nach +Schröder+
ist die Dauer der Lochien bei stillenden Frauen häufig kürzer als bei
solchen, die nicht stillen. Letzterer Umstand trifft aber bei heimlich
Gebärenden zu, sowie bei diesen auch das unzweckmässige Verhalten
nach der Entbindung geeignet ist, um in der Regel die Rückkehr des
Genitalapparates zur Norm zu verzögern.
Die mikroskopische Untersuchung der Lochien (+Wertheimer+, Virchow’s
Archiv, XXI, 314; +Rokitansky+, Wiener med. Jahrb. 1874, 2;
+Artemieff+, Zeitschr. f. Geburtsh. XVII, 171) ergibt in den ersten
Tagen vorwiegend rothe Blutkörperchen, Fibrinflocken, abgestossene,
fettig degenerirte Epithelien und der Decidua vera angehörige
Gewebsreste, später Eiter und schliesslich Schleimkörperchen in
abnehmender Menge, ausserdem freies Fett, Pigment, sowie constant
Mikrokokken und eigentliche Bacterien, ferner auf der Höhe des
Ausflusses noch abgestossene, junge Bindegewebszellen, durchaus
Befunde, die für sich allein nicht den lochialen Charakter des
Ausflusses beweisen, so dass von einer mikroskopischen Untersuchung
keine verwerthbaren Anhaltspunkte erwartet werden können.
Sind Monate seit der betreffenden Entbindung verflossen, dann kann
man allerdings Zeichen finden, welche beweisen, dass die Untersuchte
überhaupt geboren habe, es ist jedoch nicht mehr möglich, die Zeit
genauer zu bestimmen, wann dies geschah. Zu jenen Zeichen gehören
insbesondere diejenigen, welche auf eine bestandene starke Ausdehnung
der Bauchwand schliessen lassen: die Schlaffheit der Bauchdecken und
der Befund der „Schwangerschaftsnarben“.
[Sidenote: Bleibende Veränderungen in Folge von Schwangerschaft.]
Beide Befunde finden sich besonders dann in unverkennbarer Weise
entwickelt, wenn wiederholte Entbindungen vorausgegangen waren.
Hat jedoch nur eine Entbindung stattgefunden, dann können die
Bauchdecken wieder die normale Spannung gewinnen, was namentlich dann
der Fall ist, wenn in Folge guter Ernährung sich ein reichlicher
Fettpolster ausbildet. Durch letzteren können selbst Diastasen der
Bauchmuskeln, die während einer Schwangerschaft sich nicht selten
entwickeln, unkenntlich gemacht werden. Wichtiger ist der Befund der
Schwangerschaftsnarben. Dieselben präsentiren sich als eigenthümlich
sehnig glänzende, verschieden lange und breite Streifen der Bauchhaut,
welche vorzugsweise in der Unterbauchgegend ihren Sitz haben und meist
von der Symphyse und den beiden Poupart’schen Bändern in gewissermassen
strahlenförmiger Anordnung nach oben und aussen verlaufen. Man bekommt
sie besonders deutlich zu Gesichte, wenn man eine Partie der unteren
Bauchhaut spannt, wo sie dann nicht blos vom Untergrunde besser sich
abheben, sondern auch eine feine Querfaltung der sie überziehenden
Epidermis erkennen lassen. Diese narbigen Streifen, welche
subepidermoidalen Dehnungen der Cutis und einer Auseinanderzerrung
der Bindegewebsbündel derselben ihre Entstehung verdanken[153] und
erst in den letzten Monaten der Schwangerschaft sich bilden, sind sehr
wichtige, weil fast constante und bleibende Merkmale einer dagewesenen
Schwangerschaft, doch ist zu bemerken, dass sie in nicht sehr seltenen
Fällen trotz normaler Dauer der Gravidität sich nicht entwickeln
(nach +Fayé+ fehlten sie unter 514 Fällen 31mal, nach +Credé+ in 10,
nach +Hecker+ in 6 Procenten der Fälle), dass ferner der Grad ihrer
Ausbildung nicht immer der gleiche ist, und dass auch andere bedeutende
Ausdehnungen des Unterleibes sie ebenfalls erzeugen können. Letzterer
Umstand ist, soweit er sich auf krankhafte Ausdehnungen der Bauchwand
durch Ascites, Ovariencysten etc. bezieht, insoferne von geringerer
Bedeutung, als das Bestandenhaben dieser wohl nachweisbar sein wird,
und bei jungen und gewöhnlich alle Zeichen der Gesundheit darbietenden
Individuen, mit denen es der Gerichtsarzt in solchen Fällen in der
Regel zu thun hat, überhaupt nur sehr selten in Betracht kommt.
Wichtiger ist die Thatsache, dass auch jene Ausdehnung der Bauchhaut,
welche durch stärkere Fettbildung im Unterhautzellgewebe erzeugt wird,
zur Bildung derartiger narbenähnlicher Streifen führen kann, wie
+Schultze+[154] zuerst constatirte, dessen Angabe, dass sich solche
Befunde aus gleichem Grunde mitunter auch bei wohlgenährten Männern
(6 Procente) ergeben können, wir aus eigenen zahlreichen, an Leichen
gemachten Erfahrungen bestätigen müssen.
[Sidenote: Kennzeichen ehemaliger Schwangerschaft.]
In dieselbe Kategorie werden auch die falschen Narben gehören, die
+Plagge+ (Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde. 1860, XV, 369)
nach Typhus auftreten sah, und die er als eine Atrophie der Cutis in
Folge von Nutritionsdefect auffasst, deren Befund jedoch dadurch zu
erklären ist, dass die bereits früher bestandenen, durch stärkere
Fettbildung im Unterhautgewebe erzeugten narbenähnlichen Streifen
an den abgemagerten Typhusreconvalescenten deutlicher hervortreten.
Solche durch blosse Fettbildung erzeugten Streifen unterscheiden
sich jedoch von den wirklichen Schwangerschaftsnarben durch ihre
grössere Zartheit und geringere Ausdehnung, sowie durch den Abgang
der Pigmentirung der Nachbarhaut, die nach Schwangerschaft, wenn auch
nicht immer, so doch sehr häufig gleichzeitig besteht.
Die Brustdrüsen bieten in der späteren Zeit nur wenig Anhaltspunkte für
die Diagnose, da die Schlaffheit derselben, die anfangs in der Regel
vorhanden ist, sich durch nachträgliche Fettbildung wieder ausgleichen,
anderseits aber auch bei nicht schwanger gewesenen Personen bestehen
kann, weil ferner die Pigmentirung der Warzen und Warzenhöfe nur
eine relative Vermuthung gestattet, da ihr Grad nicht blos von etwa
vorausgegangener Gravidität, sondern auch, wie die Färbung der Haut,
von individuellen anderweitigen Verhältnissen abhängt, und da es ja
in der Regel nicht bekannt ist, wie die betreffenden Theile bezüglich
ihrer Färbung sich früher verhalten haben.
Die verwerthbarsten Kennzeichen wird natürlich die Untersuchung der
Genitalien ergeben. Zunächst das Verhalten des Scheideneinganges,
an welchem sich vernarbte Einrisse des Frenulums und selbst des
Dammes finden können. Ersteres muss nicht nothwendig bei einer Geburt
zerreissen, kann sich vielmehr, wie neuerdings +Wahl+[155] wieder
hervorhob, auch bei der Geburt eines ausgetragenen Kindes erhalten,
obgleich dies gerade bei verheimlichten, ohne Unterstützung des Dammes
und ohne sonstige Cautelen verlaufenden Entbindungen gewiss seltener
geschehen wird. Wichtig ist ferner das Verhalten des Hymen, welches,
wie wir bereits an einer anderen Stelle erwähnten, erst bei einer
Entbindung vollkommen und an mehreren Punkten zerreisst, aus welchen
Rissen sich erst die eigentlichen sogenannten Carunculae myrtiformes
bilden. Wenn wir demnach das Hymen entweder noch erhalten oder nur so
eingerissen finden, dass sich die ursprüngliche Form der Scheidenklappe
noch leicht construiren lässt, dann ist nicht anzunehmen, dass ein
ausgetragenes oder der Reife nahestehendes Kind geboren wurde, während
diese Annahme dann gerechtfertigt ist, wenn sich blos Carunculae
myrtiformes nachweisen lassen. Dieses Verhalten gilt vorzugsweise von
der unteren Hälfte des Hymen, während die oberen seitlichen, von der
Harnröhrenmündung herabziehenden Lappen desselben sich, wie wir uns
wiederholt an Leichen zu überzeugen Gelegenheit hatten, trotz selbst
mehrfachen Entbindungen erhalten können.
Die Weite der Scheide gibt keinen brauchbaren Anhaltspunkt für die
Beantwortung der vorliegenden Frage; denn einestheils kann die durch
eine Entbindung ausgedehnt gewesene Vagina wieder fast vollständig
zu ihrer früheren Beschaffenheit zurückkehren, anderseits kann die
grössere Weite, sowie auch die Schlaffheit derselben auch durch
andere Ursachen, wie häufig geübten Coitus, Blennorrhoen, sowie durch
vorgerückteres Alter bedingt sein.
[Sidenote: Diagnose überstandener Schwangerschaft.]
Dagegen werden wir in der veränderten Form des Muttermundes (siehe
oben), sowie den an demselben zu findenden vernarbten Einrissen die
wichtigsten Befunde erblicken, aus welchen der Schluss auf eine
überstandene normale Geburt gezogen werden kann. Doch kann man auch
in dieser Beziehung Ausnahmen begegnen, indem nicht gar selten auch
ein gravid gewesener Uterus einen spaltförmigen Muttermund darbietet,
und als die Ränder des letzteren so abgerundet und die vernarbten
Einrisse so unbedeutend oder so versteckt sein können, dass namentlich,
wenn die Entbindung die einzige gewesen und seitdem bereits lange
Zeit verstrichen war, die Portio vaginalis und der Muttermund sich
nicht auffallend von jenen unterscheiden, die durch Gravidität nicht
verändert worden sind.
[Sidenote: Leichenbefund bei Entbundenen.]