Die Entstehung der Molen fällt gewöhnlich in die ersten Monate der

Schwangerschaft, in welchen eben die Ursache des Absterbens der Frucht,

beziehungsweise der Hämorrhagie, in die Eigebilde oder der hydropischen

Degeneration der Chorionzotten gesetzt wurde. Im Allgemeinen werden

Blasenmolen viel länger getragen als Fleischmolen (+Scanzoni+). Die

Symptome einer Molenschwangerschaft unterscheiden sich in der ersten

Zeit gar nicht von einer gewöhnlichen Schwangerschaft. Im späteren

Verlaufe kann der Mangel der Kindesbewegungen und der fötalen Herztöne

Anhaltspunkte für die Diagnose ergeben, auch Blutungen aus den

Genitalien können sich einstellen, dagegen sind die von älteren Autoren

angegebenen Erscheinungen von Abmagerung, Unwohlsein etc. keineswegs

constant. Bei Blasenmolenschwangerschaft ist die unverhältnissmässig

rasche Zunahme des Uterus bemerkenswerth. Ebenso wurden starkes

Erbrechen und hydropische Erscheinungen beobachtet. In einem von

+Leopold+ verfolgten Falle (Arch. f. Gyn. XII, 482) trat schon in den

ersten Wochen der Schwangerschaft heftiges Erbrechen und Oedem des

Gesichtes auf. Ende der achten Woche stand der Fundus uteri bereits

zwei Finger über der Symphyse, Ende des dritten Monates zwei Finger

breit über dem Nabel. Ende der dreizehnten Woche profuser Blutverlust

aus der Scheide und rasche Entbindung von einer grossen, ein ganzes

Waschbecken ausfüllenden Blasenmole.

Verkennen der Schwangerschaft durch die Mutter.

Eine Erwähnung verdient noch das +Verkennen der Schwangerschaft von

Seite der Schwangeren selbst+, eine Behauptung, die in forensischen

Fällen nicht selten vorkommt.

Dass ein Verkennen der Schwangerschaft in den ersten Monaten möglich

ist, wird allgemein zugestanden und ist auch begreiflich, da die

Gravidität anfangs keine auffallenden Veränderungen im Körper

veranlasst und die ersten subjectiven Erscheinungen, wie Unwohlsein

und auch das Ausbleiben der Menstruation, das überdies, wie wir

gehört haben, nicht immer erfolgen muss, auch anderweitig gedeutet

werden können. Ist aber die Schwangerschaft bereits weiter gediehen,

namentlich bereits über die erste Hälfte ihrer normalen Dauer

vorgerückt, dann ist wohl nur unter besonderen Umständen als möglich

zuzugeben, dass eine Person ihren Zustand verkannt haben konnte, da

für gewöhnlich vorausgesetzt werden muss, dass eine vollsinnige und

geschlechtsreife Person sowohl die Bedeutung des Coitus kennt, als die

Folgen, die daraus entstehen können, und da die successive und immer

auffallender werdende und mehrere Monate beanspruchende Entwicklung

der Symptome sie über ihren Zustand in’s Klare bringen muss. Deshalb

kann auch der im früheren preuss. St. G. enthaltenen Bestimmung, dass:

„wenn die Frucht bereits die 30. Woche erreichte, die Ausrede, dass die

Mutter von ihrer Schwangerschaft nichts gewusst habe, nicht mehr gelten

kann“, die Berechtigung nicht abgesprochen werden.

[Sidenote: Verkennen der Schwangerschaft.]

Ausnahmen von dieser Regel könnten jene Fälle bilden, in denen der

betreffende Coitus an einer bewusstlosen Person ausgeführt wurde.

Das Verkennen der daraus entspringenden Schwangerschaft wäre

gewiss begreiflich; ebenso begreiflich ist es aber, dass gegenüber

derartigen Angaben nur die grösste Vorsicht angezeigt ist. Wie

leichtgläubig in dieser Beziehung ältere Aerzte gewesen sind, beweist

der in Schmidt’s Jahrb. 1850, pag. 323 als Beweis für die Möglichkeit

einer unbewussten Schwängerung angeführte Fall: Ein 23jähriges

plethorisches Bauernmädchen erkrankte an heftigen Unterleibsschmerzen

lebensgefährlich. Bei Eröffnung der ungünstigen Prognose fühlte

sich der Bräutigam zu der Mittheilung veranlasst, dass er vor drei

Monaten, als sie sich beide in trunkenem Zustande befunden hätten,

höchst wahrscheinlich (!) mit dem Mädchen den Beischlaf ausgeübt

habe. Am sechsten Tage wurde eine dreimonatliche Frucht geboren,

worauf die Mutter starb. Nun heisst es weiter: „Der gesellschaftliche

(Bauersleute!) und sittliche (beide betrunken!) Standpunkt der

beiden Verlobten musste bezüglich der Angaben des Bräutigams

Vertrauen erwecken und spätere Erkundigungen mussten dieses Vertrauen

bestärken. Der Fall würde also beweisen, dass ein übermässiger Genuss

starker Getränke das Bewusstsein so zu unterdrücken vermag, dass

selbst der Coitus ohne Wissen beider Individuen vollzogen werden

kann.“ (!!!)

Dass bei Blödsinnigen und Geisteskranken ein Verkennen der

Schwangerschaft vorkommen kann, bedarf keines weiteren Beweises.

Wichtiger ist jedoch die Thatsache, dass auch bei blos

schwachsinnigen Individuen Solches zugegeben werden muss, wie

+Fleischmann+ (Henke’s Zeitschr. 1839, pag. 294) einen solchen

Fall beobachtete. Ebenso wäre es denkbar, dass bei Schwängerung ganz

jugendlicher, von dem normalen Zeitpunkt der Pubertät noch weit

entfernter Individuen, wovon wir oben vielfache Beispiele angeführt

haben, schon der noch kindlichen Beschaffenheit der Verstandeskräfte

wegen eine Schwangerschaft verkannt werden könnte.

Der Einfluss von Menstruationsanomalien auf etwaiges Verkennen der

Schwangerschaft wird nicht unbeachtet gelassen werden dürfen. So bei

Individuen, die früher noch niemals menstruirt hatten oder bei denen

die Menses stets unregelmässig und mit vielfachen Unterbrechungen

sich einstellten, namentlich aber, wenn trotz eingetretener

Gravidität die Menstruation noch fortgedauert hätte. Wir haben ferner

oben eines Falles erwähnt, in welchem das Ausbleiben der Menstruation

in Folge eingetretener Schwangerschaft mit dem Eintritt des

Klimakteriums in Verbindung gebracht wurde, und es wäre begreiflich,

wenn eine Person, die trotz wiederholtem Coitus niemals geboren

hatte, wenn sie im vorgerückten Alter wirklich schwanger wird, ihren

Zustand verkennt.

Einen solchen Fall bringt +Tanner+ (Monatsschr. f. Geburtsk. 1863,

XXI, 163). Eine 42jährige Dame, zu welcher T. gerufen wurde,

klagte seit 11 Uhr der verflossenen Nacht über grosse Schmerzen

im Unterleibe, ist mehr denn drei Jahre verheiratet und niemals

schwanger gewesen. Die Catamenien waren seit 10 Monaten ausgeblieben,

was jedoch, da sie früher sehr reichlich gewesen waren, der

Veränderung der Lebensweise zugeschrieben wurde. Der Schmerz im

Unterleibe kam in Paroxysmen und hatte sich weder durch Medicamente,

noch durch Senfteige gebessert. Der Assistent eines benachbarten

Arztes erklärte, dass die Schmerzen von Flatulenz und Entzündung

herrührten. Dies stimmte ganz wohl mit der Meinung der Patientin,

ihres Mannes etc. überein. T. fand jedoch die Frau in Wehen und

extrahirte wenige Stunden darauf ein ausgetragenes Kind -- zu nicht

geringer Befriedigung der erstaunten Eltern. Dieser Fall, sagt T.,

beweist, dass eine Frau empfangen, vollkommen austragen und 10

Stunden lang Wehen haben kann, ohne nur im Geringsten zu ahnen, dass

sie schwanger sei.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen eine

Schwangerschaft auch für einen chronisch-pathologischen Zustand

gehalten werden kann, namentlich dann, wenn ähnliche Symptome

thatsächlich früher bestanden hatten, und noch mehr, wenn die

Betreffende etwa von ärztlicher Seite in dem Wahne, krank zu sein,

bestärkt worden ist. So erzählt +Wald+ von einem Ladenmädchen,

welches, hinter dem Pulte stehend, ein Kind geboren hatte, das in

Folge der dabei erlittenen Schädelfracturen sofort gestorben war.

Die Person war seit jeher kränklich gewesen, litt besonders an

Unterleibsbeschwerden und die Menstruation war stets unregelmässig.

Nur einmal hatte sie den Coitus zugelassen. Die Erscheinungen, die

auftraten, schrieb sie ihrer alten Krankheit zu und wurde in diesem

Glauben durch einen Arzt bestärkt, den sie wiederholt consultirte

und der ihr Landaufenthalt anrieth. Von dort kehrte sie gebessert

zurück und hielt die Zunahme ihres Unterleibes für ein Zeichen

fortschreitender Genesung. In den letzten Monaten consultirte sie

wegen der auffallenden Zunahme ihres Unterleibes ihren Arzt, der noch

acht Tage vor der Entbindung die Diagnose auf Wassersucht stellte und

darnach behandelte. Unter solchen Umständen musste die Möglichkeit,

dass die Betreffende ihre Schwangerschaft verkannt haben konnte,

zugegeben werden. Ist es ja schon vorgekommen, dass Schwangerschaft

für einen Ovarialtumor gehalten und die Ovariotomie gemacht wurde!

Schliesslich sei bemerkt, dass eine Verkennung der Schwangerschaft

unter sonst gleichen Verhältnissen bei einer Person, die bereits

geboren hatte, noch weniger leicht wird zuzugeben sein, als bei

Individuen, die zum erstenmale gravid geworden sind und daher in

diesen Dingen noch keine Erfahrung besitzen.

Ein Unicum war die laut brieflicher Mittheilung des Herrn Collegen

+Fleischer+ in Brüx ihm in einem Ehetrennungsprocesse gestellte

Frage, ob der Ehemann die Schwangerschaft seiner ihm vor wenigen

Wochen angetrauten Frau erkennen musste. Ein Witwer, der in erster

Ehe 6 Kinder gezeugt hatte, heiratete nach vierwöchentlicher

Bekanntschaft ein 24jähriges Mädchen. Nach fünf Wochen gebar die

Frau ein lebendes, jedoch unreifes Kind. Der Mann verlangte die

Ungiltigkeitserklärung der Ehe mit Rücksicht auf §. 58 des österr.

bürg. Gesetzb. Der Vertreter der geklagten Frau machte aber geltend,

dass der Gatte als erfahrener Mann bei dem geschlechtlichen Umgang

mit seiner Frau deren Zustand erkennen musste, sich aber die Sache

offenbar gefallen liess, da er erst nach erfolgter Entbindung Klage

erhob. Da auch die Hausgenossen den Zustand der Frau nicht erkannt

hatten, und das Kind ein unreifes war, musste die Aussage des Gatten,

dass ihm keine Idee von dem Sachverhalte aufgestiegen sei, als

glaubhaft erklärt werden, umsomehr, als er angab, dass er zwar den

Coitus öfters ausgeübt, dass aber seine Frau weitere Berührungen

unter dem Vorwande, kitzlich zu sein, nicht zugelassen habe.

Die Diagnose stattgehabter Entbindung.

Wir haben hier die normale Entbindung von einer ausgetragenen Frucht im

Auge, und zwar zunächst diejenigen Kennzeichen, welche in der ersten

Zeit nach einem solchen Acte zu constatiren sind.

[Sidenote: Erscheinungen nach der Geburt.]

Unmittelbar nach einer Entbindung finden wir die äusseren Genitalien

und deren Umgebung mit Blut verunreinigt, welches theils aus

dem Uterus, theils aus den bei Erstgebärenden in der Regel, bei

Mehrgebärenden sehr häufig vorhandenen kleinen Einrissen des

Scheideneinganges stammt. Die Schamlippen sind geschwollen, der

Scheideneingang und die Scheide so erweitert, dass man bequem mit

der ganzen Hand eindringen kann. Die Scheide selbst, insbesondere

ihre vordere Wand, ist schlaff, die Runzeln verstrichen. Der Cervix

schlaff, der Muttermund weit offen, in der Regel mit frischen

Einrissen versehen. Blutiger Ausfluss aus dem Uterus.[151] Letzterer

als kugeliger Körper zwischen Symphyse und Nabel zu fühlen. Die

Bauchdecken auffallend schlaff und stark gerunzelt, mit frischen

Schwangerschaftsnarben besetzt, ausserdem in der Regel stärker

pigmentirt, namentlich entsprechend der weissen Bauchlinie als Linea

fusca. Die Brüste geschwellt, beim Druck dickliche gelbliche Milch

(Colostrum) entleerend, in welcher sich nebst anfangs spärlichen

Milchkügelchen sogenannte Colostrumkörperchen finden, welche grosse

rundliche, einen Kern und zahlreiche Fetttröpfchen enthaltende Zellen

darstellen, die als im fettigen Zerfall begriffene Drüsenepithelien

aufzufassen sind. Die Brustwarzen und ihre Höfe sind auffallend

pigmentirt und die Follikel in letzteren deutlich geschwellt.

Von allgemeinen Erscheinungen ist die erhöhte Temperatur sehr constant;

die Erhöhung beginnt nach +Schröder+ gleich nach der Geburt,

steigt durchschnittlich bis 39° und schwankt in den nächsten Tagen

zwischen 36-38°, in der Regel mit abendlichen Exacerbationen. Der

Puls ist im normalen Wochenbett in der Regel sehr niedrig, 50-60

(+Schröder+). Gesteigerte Hautthätigkeit und ziemlich bedeutende

Gewichtsabnahme in den ersten Tagen (+Gassner+) sind ebenfalls

constante Befunde.

In den folgenden Tagen und Wochen bilden sich die besprochenen

Erscheinungen allmälig zurück. Die Involution des Uterus schreitet vor,

ist jedoch erst nach 6-8 Wochen vollendet. Der Muttermund contrahirt

sich, bleibt aber meist bis zum 10.-12. Tage offen. Nach 5-6 Wochen

ist der Cervix bereits wieder ziemlich zur Norm zurückgekehrt, etwaige

Einrisse verheilt, ebenso jene des Scheideneinganges. Letzterer, sowie

die Scheide verengern sich, die Wandungen der Vagina werden fester

und gewinnen ihre gerunzelte Beschaffenheit wieder. In der Regel wird

die Verengerung erst in der 3.-4. Woche deutlicher, kann sich jedoch

auch früher einstellen (+Schröder+). Die Bauchdecken verlieren ihre

Schlaffheit, doch erhält sich die Pigmentirung derselben in der Regel

lange Zeit, während die Schwangerschaftsnarben meistens als bleibendes

Merkmal überstandener Gravidität auch später zu bemerken sind, indem

ihre ursprünglich einen Stich in’s Röthliche zeigende Farbe allmälig

jene sehnigglänzende annimmt, die dann meist für die ganze übrige

Lebenszeit persistirt.

[Sidenote: Milchsecretion.]

Die Milchsecretion wird, wie bekannt, erst nach der Geburt intensiver

und hält dann in der Regel so lange an, als das Säugegeschäft

fortgesetzt wird. Bei verheimlichten Geburten ist letzteres natürlich

nicht der Fall, weshalb die Milchsecretion schon nach wenigen Tagen

schwächer wird und in 8-10 Wochen ganz sistirt. Die Brüste nehmen dabei

an Völle ab, werden meist schlaff, die Pigmentirung der Warzen und

Warzenhöfe erhält sich jedoch lange Zeit und bleibt in der Regel in

mehr weniger ausgesprochener Weise für’s ganze Leben. Bemerkenswerth

ist, dass mitunter Milchsecretion auch bei Frauen vorkommt, welche

niemals geboren haben, besonders bei solchen, welche an chronischen

Uterusaffectionen leiden. +Säxinger+ (l. c. 224) bringt ein solches

Beispiel, und wir selbst haben starke Milchsecretion an der Leiche

eines 20jährigen blödsinnigen, vollkommen virginalen Mädchens gefunden.

Die Mammae waren mässig gross und besassen blasse Warzen und Warzenhöfe.

[Sidenote: Blutung bei der Entbindung. Lochien.]

Wichtig für die Zeitbestimmungen in den ersten Tagen und Wochen nach

einer Geburt ist das Verhalten des Ausflusses aus den Genitalien,

der sogenannten Lochien. Unmittelbar nach der Entbindung wird

reines, theils flüssiges, theils geronnenes Blut entleert[152] und

noch durch 2-3 Tage sind die Lochien vorwiegend blutig, werden vom

3. bis beiläufig zum 5. Tage fleischwasserähnlich, vom 5.–8. stark

eiterhältig und dann blennorrhoisch, indem sie anfangs eine mehr

dickliche, rahmähnliche, später mehr schleimige Consistenz zeigen und

schliesslich nach 14 Tagen bis 3 Wochen sich verlieren. Nach +Schröder+

ist die Dauer der Lochien bei stillenden Frauen häufig kürzer als bei

solchen, die nicht stillen. Letzterer Umstand trifft aber bei heimlich

Gebärenden zu, sowie bei diesen auch das unzweckmässige Verhalten

nach der Entbindung geeignet ist, um in der Regel die Rückkehr des

Genitalapparates zur Norm zu verzögern.

Die mikroskopische Untersuchung der Lochien (+Wertheimer+, Virchow’s

Archiv, XXI, 314; +Rokitansky+, Wiener med. Jahrb. 1874, 2;

+Artemieff+, Zeitschr. f. Geburtsh. XVII, 171) ergibt in den ersten

Tagen vorwiegend rothe Blutkörperchen, Fibrinflocken, abgestossene,

fettig degenerirte Epithelien und der Decidua vera angehörige

Gewebsreste, später Eiter und schliesslich Schleimkörperchen in

abnehmender Menge, ausserdem freies Fett, Pigment, sowie constant

Mikrokokken und eigentliche Bacterien, ferner auf der Höhe des

Ausflusses noch abgestossene, junge Bindegewebszellen, durchaus

Befunde, die für sich allein nicht den lochialen Charakter des

Ausflusses beweisen, so dass von einer mikroskopischen Untersuchung

keine verwerthbaren Anhaltspunkte erwartet werden können.

Sind Monate seit der betreffenden Entbindung verflossen, dann kann

man allerdings Zeichen finden, welche beweisen, dass die Untersuchte

überhaupt geboren habe, es ist jedoch nicht mehr möglich, die Zeit

genauer zu bestimmen, wann dies geschah. Zu jenen Zeichen gehören

insbesondere diejenigen, welche auf eine bestandene starke Ausdehnung

der Bauchwand schliessen lassen: die Schlaffheit der Bauchdecken und

der Befund der „Schwangerschaftsnarben“.

[Sidenote: Bleibende Veränderungen in Folge von Schwangerschaft.]

Beide Befunde finden sich besonders dann in unverkennbarer Weise

entwickelt, wenn wiederholte Entbindungen vorausgegangen waren.

Hat jedoch nur eine Entbindung stattgefunden, dann können die

Bauchdecken wieder die normale Spannung gewinnen, was namentlich dann

der Fall ist, wenn in Folge guter Ernährung sich ein reichlicher

Fettpolster ausbildet. Durch letzteren können selbst Diastasen der

Bauchmuskeln, die während einer Schwangerschaft sich nicht selten

entwickeln, unkenntlich gemacht werden. Wichtiger ist der Befund der

Schwangerschaftsnarben. Dieselben präsentiren sich als eigenthümlich

sehnig glänzende, verschieden lange und breite Streifen der Bauchhaut,

welche vorzugsweise in der Unterbauchgegend ihren Sitz haben und meist

von der Symphyse und den beiden Poupart’schen Bändern in gewissermassen

strahlenförmiger Anordnung nach oben und aussen verlaufen. Man bekommt

sie besonders deutlich zu Gesichte, wenn man eine Partie der unteren

Bauchhaut spannt, wo sie dann nicht blos vom Untergrunde besser sich

abheben, sondern auch eine feine Querfaltung der sie überziehenden

Epidermis erkennen lassen. Diese narbigen Streifen, welche

subepidermoidalen Dehnungen der Cutis und einer Auseinanderzerrung

der Bindegewebsbündel derselben ihre Entstehung verdanken[153] und

erst in den letzten Monaten der Schwangerschaft sich bilden, sind sehr

wichtige, weil fast constante und bleibende Merkmale einer dagewesenen

Schwangerschaft, doch ist zu bemerken, dass sie in nicht sehr seltenen

Fällen trotz normaler Dauer der Gravidität sich nicht entwickeln

(nach +Fayé+ fehlten sie unter 514 Fällen 31mal, nach +Credé+ in 10,

nach +Hecker+ in 6 Procenten der Fälle), dass ferner der Grad ihrer

Ausbildung nicht immer der gleiche ist, und dass auch andere bedeutende

Ausdehnungen des Unterleibes sie ebenfalls erzeugen können. Letzterer

Umstand ist, soweit er sich auf krankhafte Ausdehnungen der Bauchwand

durch Ascites, Ovariencysten etc. bezieht, insoferne von geringerer

Bedeutung, als das Bestandenhaben dieser wohl nachweisbar sein wird,

und bei jungen und gewöhnlich alle Zeichen der Gesundheit darbietenden

Individuen, mit denen es der Gerichtsarzt in solchen Fällen in der

Regel zu thun hat, überhaupt nur sehr selten in Betracht kommt.

Wichtiger ist die Thatsache, dass auch jene Ausdehnung der Bauchhaut,

welche durch stärkere Fettbildung im Unterhautzellgewebe erzeugt wird,

zur Bildung derartiger narbenähnlicher Streifen führen kann, wie

+Schultze+[154] zuerst constatirte, dessen Angabe, dass sich solche

Befunde aus gleichem Grunde mitunter auch bei wohlgenährten Männern

(6 Procente) ergeben können, wir aus eigenen zahlreichen, an Leichen

gemachten Erfahrungen bestätigen müssen.

[Sidenote: Kennzeichen ehemaliger Schwangerschaft.]

In dieselbe Kategorie werden auch die falschen Narben gehören, die

+Plagge+ (Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde. 1860, XV, 369)

nach Typhus auftreten sah, und die er als eine Atrophie der Cutis in

Folge von Nutritionsdefect auffasst, deren Befund jedoch dadurch zu

erklären ist, dass die bereits früher bestandenen, durch stärkere

Fettbildung im Unterhautgewebe erzeugten narbenähnlichen Streifen

an den abgemagerten Typhusreconvalescenten deutlicher hervortreten.

Solche durch blosse Fettbildung erzeugten Streifen unterscheiden

sich jedoch von den wirklichen Schwangerschaftsnarben durch ihre

grössere Zartheit und geringere Ausdehnung, sowie durch den Abgang

der Pigmentirung der Nachbarhaut, die nach Schwangerschaft, wenn auch

nicht immer, so doch sehr häufig gleichzeitig besteht.

Die Brustdrüsen bieten in der späteren Zeit nur wenig Anhaltspunkte für

die Diagnose, da die Schlaffheit derselben, die anfangs in der Regel

vorhanden ist, sich durch nachträgliche Fettbildung wieder ausgleichen,

anderseits aber auch bei nicht schwanger gewesenen Personen bestehen

kann, weil ferner die Pigmentirung der Warzen und Warzenhöfe nur

eine relative Vermuthung gestattet, da ihr Grad nicht blos von etwa

vorausgegangener Gravidität, sondern auch, wie die Färbung der Haut,

von individuellen anderweitigen Verhältnissen abhängt, und da es ja

in der Regel nicht bekannt ist, wie die betreffenden Theile bezüglich

ihrer Färbung sich früher verhalten haben.

Die verwerthbarsten Kennzeichen wird natürlich die Untersuchung der

Genitalien ergeben. Zunächst das Verhalten des Scheideneinganges,

an welchem sich vernarbte Einrisse des Frenulums und selbst des

Dammes finden können. Ersteres muss nicht nothwendig bei einer Geburt

zerreissen, kann sich vielmehr, wie neuerdings +Wahl+[155] wieder

hervorhob, auch bei der Geburt eines ausgetragenen Kindes erhalten,

obgleich dies gerade bei verheimlichten, ohne Unterstützung des Dammes

und ohne sonstige Cautelen verlaufenden Entbindungen gewiss seltener

geschehen wird. Wichtig ist ferner das Verhalten des Hymen, welches,

wie wir bereits an einer anderen Stelle erwähnten, erst bei einer

Entbindung vollkommen und an mehreren Punkten zerreisst, aus welchen

Rissen sich erst die eigentlichen sogenannten Carunculae myrtiformes

bilden. Wenn wir demnach das Hymen entweder noch erhalten oder nur so

eingerissen finden, dass sich die ursprüngliche Form der Scheidenklappe

noch leicht construiren lässt, dann ist nicht anzunehmen, dass ein

ausgetragenes oder der Reife nahestehendes Kind geboren wurde, während

diese Annahme dann gerechtfertigt ist, wenn sich blos Carunculae

myrtiformes nachweisen lassen. Dieses Verhalten gilt vorzugsweise von

der unteren Hälfte des Hymen, während die oberen seitlichen, von der

Harnröhrenmündung herabziehenden Lappen desselben sich, wie wir uns

wiederholt an Leichen zu überzeugen Gelegenheit hatten, trotz selbst

mehrfachen Entbindungen erhalten können.

Die Weite der Scheide gibt keinen brauchbaren Anhaltspunkt für die

Beantwortung der vorliegenden Frage; denn einestheils kann die durch

eine Entbindung ausgedehnt gewesene Vagina wieder fast vollständig

zu ihrer früheren Beschaffenheit zurückkehren, anderseits kann die

grössere Weite, sowie auch die Schlaffheit derselben auch durch

andere Ursachen, wie häufig geübten Coitus, Blennorrhoen, sowie durch

vorgerückteres Alter bedingt sein.

[Sidenote: Diagnose überstandener Schwangerschaft.]

Dagegen werden wir in der veränderten Form des Muttermundes (siehe

oben), sowie den an demselben zu findenden vernarbten Einrissen die

wichtigsten Befunde erblicken, aus welchen der Schluss auf eine

überstandene normale Geburt gezogen werden kann. Doch kann man auch

in dieser Beziehung Ausnahmen begegnen, indem nicht gar selten auch

ein gravid gewesener Uterus einen spaltförmigen Muttermund darbietet,

und als die Ränder des letzteren so abgerundet und die vernarbten

Einrisse so unbedeutend oder so versteckt sein können, dass namentlich,

wenn die Entbindung die einzige gewesen und seitdem bereits lange

Zeit verstrichen war, die Portio vaginalis und der Muttermund sich

nicht auffallend von jenen unterscheiden, die durch Gravidität nicht

verändert worden sind.

[Sidenote: Leichenbefund bei Entbundenen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 23 / 132 段