Monaten der Schwangerschaft gesehen haben und ebenso oft die
Wiederkehr der Menses während der ganzen Schwangerschaft.
+Elsässer+[129] hat 50 derartige Fälle zusammengestellt; in 8
Fällen erschien die Menstruation noch einmal, in 10 Fällen zweimal,
in 12 Fällen dreimal, in 5 viermal, in 6 fünfmal, in 5 achtmal
und in 2 neunmal, +Francis Hogg+[130] beobachtete 21mal Fortdauer
der Regeln bis zur Hälfte der Schwangerschaft, viermal durch 6,
nur selten durch 7 oder 8 Monate und nur in 3 Fällen während
der ganzen Schwangerschaft. Wir selbst hatten Gelegenheit, eine
Frau zu untersuchen, die sich, obzwar regelmässig menstruirend,
für im zweiten Monate schwanger hielt, weil sich auch in einer
vorhergegangenen, und zwar ersten Schwangerschaft die Regeln bis
in die zweite Hälfte derselben wie gewöhnlich eingestellt hatten.
Ebenso haben wir in der Vierteljahrsschrift für gerichtl. Med. (N.
F. XXIII, 1) einen Fall veröffentlicht, in welchem ein 17jähriges
Mädchen, welches ein blos 15 Zoll langes Kind zufolge ihrer Aussage
über einem Nachttopf und in den letzteren geboren hatte, angab, dass
ihre Regeln nur einmal ausgeblieben wären, dann aber sich durch die
ganze weitere Zeit stets, und zwar anfangs schwach, in den letzten
zwei Monaten aber stark eingestellt hätten, welche Angabe in dem
betreffenden Falle durchaus nicht der inneren Glaubwürdigkeit
entbehrte, weshalb zugegeben werden musste, dass dieser Umstand die
Betreffende sowohl bezüglich ihres Zustandes im Allgemeinen, als
bezüglich des Zeitpunktes der bevorstehenden Entbindung irregeführt
haben konnte. Auch +Friedberg+ (Gerichtsärztliche Praxis, pag. 148)
bringt einen Fall, wo die des Kindesmordes Angeklagte behauptete,
während der ganzen Schwangerschaft ihre Menses regelmässig gehabt zu
haben, erklärt jedoch die Angabe für unglaubwürdig.
Selbstverständlich ist der Gerichtsarzt bezüglich des Fehlens oder
Bestandenhabens der Menstruation in der vor der gerichtsärztlichen
Untersuchung gelegenen Zeit blos auf die Angaben der betreffenden
Person selbst und auf jene von Zeugen angewiesen, und seine Aufgabe
geht demnach blos dahin, die Glaubwürdigkeit solcher Angaben zu
prüfen. Die Erfahrung hat überdies gelehrt, dass auch die Menstruation
simulirt werden kann. +Casper+-+Liman+ (l. c. 221) erwähnen zweier
solcher Fälle, in deren einem Vogelblut benützt und durch die
mikroskopische Untersuchung als solches erkannt worden war. Wir selbst
hatten über einen Fall von Kindesmord ein Gutachten abzugeben, in
welchem der Mutter der Angeklagten deshalb der Zustand ihrer Tochter
nicht aufgefallen war, weil diese in jedem Monat ein blutiges Hemd in
die Wäsche brachte, während sich nachträglich herausstellte, dass die
Angeklagte, um ihre Mutter zu täuschen, jedesmal das blutige Hemd eines
anderen Mädchens abgegeben hatte.
[Sidenote: Verhalten des Uterus.]
2. +Die Veränderungen am Uterus.+ Von diesen ist die allmälig
zunehmende Ausdehnung desselben und in Folge dessen die successive
Vergrösserung des Bauches diejenige, welche sowohl der betreffenden
Person selbst als ihrer Umgebung aufzufallen pflegt, und häufig
für sich allein bei den Laien den Verdacht erweckt, dass bei einer
bestimmten Person Schwangerschaft bestehe. Bekanntlich ist der
schwangere Uterus erst im vierten Monate über der Symphyse als glatte
Kugel tastbar, und erst nach dieser Zeit macht sich die zunehmende
Ausdehnung des Unterleibes immer deutlicher bemerkbar, bis sie in den
letzten Monaten so auffallend wird, dass sie, wenigstens aufmerksamer
Umgebung gegenüber, nicht leicht verborgen werden kann. Doch lehrt die
Erfahrung, dass der Grad der Ausdehnung, den der Unterleib während
einer Schwangerschaft erfährt, sich verschieden gestaltet je nach der
Grösse der Frucht und besonders je nach der Menge des Fruchtwassers,
und dass durch entsprechende Körperhaltung, sowie durch passende
Kleidung auch noch in den letzten Monaten eine Schwangerschaft vor der
Umgebung verheimlicht werden kann.
Eine bestehende oder bestandene Ausdehnung des Unterleibes beweist
für sich allein nicht das Vorliegen einer Schwangerschaft, da sowohl
Fettleibigkeit als Erkrankungen der in der Bauchhöhle gelegenen Organe
sie ebenfalls bedingen können. Auch kann sie simulirt werden.
[Sidenote: Cervix.]
Wichtige Anhaltspunkte für die Diagnose gewährt das Verhalten des
unteren Uterinsegmentes und der Portio vaginalis. Ersteres wird
schon im zweiten Monat auffallend nachgiebig und compressibel
(+Reinl+-+Hegar+’sche Schwangerschaftszeichen), was man am besten
dadurch constatiren kann, dass man mit dem in’s Rectum eingeführten
Zeigefinger, nachdem der in die Scheide eingeführte Daumen an die
Portio vaginalis gesetzt ist, nach hinten gehend in den Schlupf des
Sphincter ani tertius zu gelangen sucht und, nachdem dieser passirt
ist, langsam die unmittelbar über der Symphyse aufliegende Hand
dem vom Rectum nach vorn sich bewegenden Finger entgegendrängt.
Die Vaginalportion verlängert sich in der ersten Periode der
Schwangerschaft, ist daher anfangs leichter zu erreichen, als dies
früher der Fall war, und wird, was besonders wichtig ist, eigenthümlich
aufgelockert und weich, welche Veränderung zuerst am Muttermund beginnt
und, successive centripetal vorwärtsschreitend, im fünften Monate den
ganzen Cervix begreift. In der zweiten Hälfte der Schwangerschaft wird
die Portio vaginalis immer schwerer als solche unterscheidbar, da sie
durch das Herabgetriebenwerden des ganzen vorderen Scheidengewölbes
sich scheinbar verkürzt und schliesslich in ihrem vorderen Theile
scheinbar verstreicht. Gleichzeitig mit dieser Erscheinung lassen sich
Veränderungen in der Gestalt und Weite des Muttermundes beobachten.
Bei Erstgebärenden beginnt schon im zweiten Monate der früher, obgleich
nicht immer, eine Querspalte darstellende Muttermund sich abzurunden,
bleibt jedoch bis zum neunten Monat geschlossen, wo er anfängt sich zu
öffnen, so dass am Ende des zehnten Monates (bei Mehrgebärenden schon
im fünften Monat) der ganze Cervix für den Finger durchgängig zu sein
pflegt.
[Sidenote: Kindesbewegungen, Herztöne.]
Zu diesen Erscheinungen kommt in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft
das Fühlen der Kindesbewegungen und der Kindestheile, sowie das Hören
der Herztöne der Frucht. Die Kindesbewegungen werden von der Mutter
gewöhnlich schon am Ende des fünften, vom Arzte erst im sechsten Monate
gefühlt. Die Kindestheile lassen sich durch die Bauchdecken gewöhnlich
erst zwischen dem sechsten bis siebenten Monate unterscheiden, und am
Ende des siebenten und im achten Monate bereits von der Scheide aus
der auf dem Beckeneingange ballotirende Kopf. Die Herztöne der Frucht
können schon gegen das Ende des fünften Monates gehört werden. Die
drei letztgenannten Erscheinungen sind die sichersten Kennzeichen der
Schwangerschaft; dass aber auch bezüglich dieser, sowohl von Seite des
Arztes, als noch mehr von Seite der Mutter arge Täuschungen vorkommen
können, geben selbst die erfahrensten Geburtshelfer zu. Wichtig sind
ferner:
[Sidenote: Brüste.]
3. +Die Veränderungen an den Brüsten.+ Dieselben schwellen häufig
schon in den ersten zwei Monaten an und werden gegen Druck
empfindlich. Die Schwellung schreitet successive vor, wird aber
erst in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft auffallend. Die
Milchsecretion tritt gewöhnlich zwischen dem sechsten und siebenten
Monate ein, indem man zu dieser Zeit schon im Stande ist, beim
Druck auf die Drüsen Milch auszudrücken.[131] Letztere hat anfangs
eine mehr wässerige Beschaffenheit, gewinnt später immer mehr an
Consistenz und wird reichlicher secernirt. Die Papillen und noch
mehr die Warzenhöfe beginnen sich schon im zweiten Monate durch
Pigmentbildung dunkler zu färben und diese Verfärbung wird in der
zweiten Hälfte der Schwangerschaft, namentlich aber gegen das Ende
derselben, sehr auffallend. Als eine für bestehende Schwangerschaft
sehr charakteristische, allerdings meist nur bei brünetten Frauen
sich einstellende Erscheinung bezeichnet +Säxinger+ (l. c. 204) die
Ausbildung der sogenannten secundären Schwangerschaftsareole (P.
+Dubois+), welche sich gewöhnlich erst um die Mitte der Schwangerschaft
entwickelt. Sie erscheint als zweiter, gewöhnlich nur schmutzig-gelber
oder gelbbrauner Ring um den viel dunkler pigmentirten Warzenhof, in
welchem eine grössere Zahl weisser, rundlicher bis linsengrosser
Flecken liegt. Auch die Anschwellung der Folliculardrüsen in der
Areola, die ebenfalls bereits im zweiten Monat beginnt, ist eine sehr
constante Erscheinung. +Faye+[132] hat 2308 Schwangere auf diesen
Befund untersucht und denselben bei 95% beobachtet.
[Sidenote: Linea fusca.]
Einen blos unterstützenden Werth hat die Schwellung und weinhefeartige
Verfärbung der Scheidenschleimhaut, das Oedem der äusseren Genitalien
und der unteren Extremitäten, sowie andere durch den Druck des
schwangeren Uterus auf die Unterleibsgefässe bewirkte Erscheinungen,
deren Grad vielfach variirt. Auch der sogenannten Linea fusca, d. h.
einem von der Symphyse zum Nabel und selbst über diesen hinausziehenden
Pigmentstreif, kommt nur eine untergeordnete Bedeutung für die Diagnose
der Schwangerschaft zu. +Faye+ fand unter 1082 Schwangeren die
Linea fusca nur bei 125 deutlich, bei 226 undeutlich, bei 207 aber gar
nicht. Ausserdem fand er sie einmal sehr deutlich bei einem 12jährigen,
noch nicht menstruirten Mädchen. Wir selbst haben sie bei brünetten,
noch niemals schwanger gewesenen Individuen wiederholt beobachtet. Noch
weniger Bedeutung kann dem Chloasma gravidarum zugeschrieben werden,
welches +Jeanin+ (Virchow’s Jahresb. 1869, pag. 623) mitunter auch
während jeder Menstruation sich bilden sah.
Dem Gesagten ist zu entnehmen, dass es nur sehr wenige Symptome gibt,
die einzeln für sich den Bestand einer Schwangerschaft beweisen, und
dass auch bezüglich dieser Täuschungen nicht ausgeschlossen sind. Wohl
aber ist das gleichzeitige Vorkommen mehrerer, der Schwangerschaft
erfahrungsgemäss zukommender Erscheinungen geeignet, die Diagnose zu
sichern, wobei es sich begreift, dass letztere mit desto grösserer
Gewissheit gestellt werden kann, je weiter bereits der Zustand gediehen
ist. Am schwierigsten gestaltet sich die Diagnose in den ersten
drei Monaten der Schwangerschaft, weshalb gerade in dieser Periode
die grösste Vorsicht anzuempfehlen ist und vor voreiligen Urtheilen
ausdrücklich gewarnt werden muss. Es wird in solchen Fällen immer
angezeigt sein, wiederholt und nach verschiedenen Zwischenräumen zu
untersuchen und die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten. Letzteres
hat umsomehr zu geschehen, als wohl nur ausnahmsweise die Fälle so
dringend sind, dass eine sofortige oder möglichst baldige Erklärung vom
Gerichtsarzte gefordert wird.
Für die nähere Bestimmung der Periode, in welcher sich die betreffende
Schwangerschaft bereits befindet, gibt +Schröder+ in seinem bekannten
Lehrbuche der Geburtshilfe (l. c. 85) folgende Anhaltspunkte:
+Erster Monat+: Der Uterus nimmt bereits im ersten Monat an Grösse
zu; die Portio vaginalis ist etwas aufgelockert, die Scheide
secernirt stärker. Die Veränderungen sind annähernd dieselben, wie
zur Zeit der Menstruation, doch ist der Uterus grösser, besonders im
Dickendurchmesser.
+Zweiter Monat+: Die Vergrösserung des Uterus lässt sich durch die
combinirte (gleichzeitig durch die Bauchdecken und von der Scheide
oder vom Rectum aus vorgenommene) Untersuchung mit Leichtigkeit
sicherstellen; derselbe erreicht die Grösse einer mässigen Orange
und hat besonders an Dicke stark zugenommen. Die Consistenz ist noch
ziemlich hart. Der Muttermund bleibt weich, aufgelockert und wird
etwas rundlich. Die Brüste werden voller, der Warzenhof und die Linea
alba beginnen sich zu bräunen.
+Dritter Monat+: Der Fundus uteri ist bei der combinirten
Untersuchung als ein weicher, fast teigiger Körper sehr deutlich im
vorderen Scheidengewölbe zu fühlen. Er ist gut kindskopfgross und die
Port. vag. tritt, indem der Fundus mehr nach vorn sinkt, etwas nach
hinten und wird dadurch schwerer zugänglich.
+Vierter Monat+: Der Fundus des fast mannskopfgrossen Uterus lässt
sich in der Regel schon durch die äussere Untersuchung allein über
der Symphyse nachweisen; bei der combinirten Untersuchung fühlt man
ihn, den ganzen vorderen Theil des Beckens ausfüllend und etwas auf
der Symphyse aufliegend. Die Consistenz ist weich und besonders
bei Mehrgebärenden ungleich, an einzelnen Stellen (vom Körper des
Fötus herrührend) härter. Bei gleichzeitiger innerer und äusserer
Untersuchung kann man nicht selten ein Ballotement des Fruchtkörpers
hervorbringen. Bei der Auscultation hört man in diesem Monat bereits
das Uteringeräusch an einer oder an beiden Seiten.
+Fünfter Monat+: Der Uterus ist zwischen Nabel und Symphyse deutlich
fühlbar. Die Port. vag. wird lockerer, der äussere Muttermund lässt
bei Mehrgebärenden den Finger eindringen. Gegen das Ende dieses
Monats fühlt die Mutter die Bewegungen der Frucht[133] und beim
Auscultiren hört man die fötalen Herztöne.
+Sechster Monat+: Der Uterusgrund reicht bis zum Nabel, Kindestheile
lassen sich bei Erstgebärenden häufig nur undeutlich, bei
Mehrgebärenden in der Regel ohne alle Schwierigkeiten unterscheiden.
Die Pigmentablagerungen sind jetzt stark, die Brüste voll und fest.
+Siebenter Monat+: Der Uterus steht zwei bis drei Finger breit über
dem Nabel. Die Nabelgrube verschwindet, „der Nabel ist verstrichen“.
Die Kindestheile sind deutlicher zu fühlen. Die Portio vaginalis, d.
h. der in die Scheide vorragende Theil des Cervix, wird etwas kürzer.
Während bei Erstgebärenden der äussere Muttermund noch vollständig
geschlossen ist, ist bei Mehrgebärenden häufig der ganze Cervix bis
zum inneren Muttermund dem untersuchenden Finger zugänglich. Das
Ballotiren des Kopfes ist bereits nachzuweisen. Die Brüste werden
stärker und aus ihnen lässt sich jetzt regelmässig (gewöhnlich schon
früher) eine dünne milchige Flüssigkeit drücken.
+Achter Monat+: Der Fundus uteri steht in der Mitte zwischen Nabel
und Herzgrube. Die Bauchdecken sind besonders bei Erstgebärenden so
stark gespannt, dass sich das Epigastrium nur unbedeutend eindrücken
lässt. Der Nabel ist vollständig glatt. Kindeslage leicht zu
bestimmen.
+Neunter Monat+: Der Uterus geht bis in die Nähe der Herzgrube und
erreicht damit seinen höchsten Stand. Bei Primiparen öffnet sich der
äussere Muttermund häufig, so dass man das Nagelglied hineinlegen
kann, der Cervix ist aber selten bereits durchgängig; bei Multiparen
gelangt man leicht bis an den inneren Muttermund, mitunter ist auch
dieser geöffnet. Aus den Brüsten lässt sich eine bläuliche, mit
dicken, weissgelben Streifen durchzogene Flüssigkeit ausdrücken.
+Zehnter Monat+: Der Uterus hat sich wieder gesenkt, so dass sein
Fundus ungefähr in derselben Höhe steht, wie im achten Monat. Das
Epigastrium ist jetzt, da der Uterusgrund herabgestiegen ist, auch
bei Erstgebärenden leicht eindrückbar und der Fundus deswegen leicht
abzugrenzen. Bei Mehrgebärenden ist dieses unterscheidende Merkmal
zwischen achtem und zehntem Monate meist nicht so deutlich, da bei
ihnen auch im achten Monate das Epigastrium häufig nicht straff
ist. Der Fundus uteri sinkt dabei weit nach vorn herüber, die
Nabelgegend ist blasenartig vorgetrieben. Bei Erstgebärenden ist
die Falte der Scheidenschleimhaut, die das vordere Scheidengewölbe
bildete, ausgeglichen und in Folge dessen der vordere Scheidentheil
verstrichen. Der Cervix meist durchgängig. Bei Mehrgebärenden ist der
äussere Muttermund erheblich weiter, als der fast immer durchgängige
innere Muttermund. Doch kann auch der letztere schon in der
Schwangerschaft für zwei oder selbst drei Finger durchgängig sein.
Die Schleimhaut der Vagina ist weicher, aufgelockert und secernirt
reichlich einen milden, weisslichen Schleim.
Dauer der Schwangerschaft.
Bekanntlich liegt auch in der gewöhnlichen geburtshilflichen Praxis
die Schwierigkeit für eine genaue Berechnung der Schwangerschaftsdauer
darin, dass es nur in den seltensten Fällen möglich ist, den Tag der
Conception genau zu bestimmen. Uebereinstimmend gehen jedoch die
Erfahrungen der Geburtshelfer dahin, dass die meisten Conceptionen in
den ersten Tagen nach dem Aufhören der Menstruation erfolgen. +Faye+
(+Ahlfeld+, l. c.) gibt den zehnten, +Luschka+ (Schmidt’s Jahrb. d.
gerichtl. Med. 1869. 144, pag. 89) den achten, +Schröder+ (l. c.
60) den siebenten Tag nach der Menstruation als denjenigen an, auf
welchen zufolge einer grossen Zahl von Beobachtungen am häufigsten die
Conception zu fallen pflegt. Von gleicher Erfahrung geht die bekannte
und in der Geburtshilfe allgemein adoptirte +Nägele+’sche Berechnung
aus, welche zum Anfangstage der letzten Menstruation 7 Tage hinzufügt,
von da ab drei Kalendermonate zurückzählt und so den Tag findet, an
welchem gewöhnlich die Schwangerschaft durch die Entbindung beendigt
zu werden pflegt. Selbstverständlich ist durch diese Erfahrungen
die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass eine Conception auch zu
jeder anderen Zeit erfolgen kann. Wir werden jedoch gut thun, auch in
zur gerichtsärztlichen Beurtheilung gelangenden Fällen von der durch
unzählige Erfahrungen bestätigten Thatsache auszugehen, dass in der
Regel die Conception und daher der Beginn der Schwangerschaft in die
ersten Tage nach der letzterschienenen Menstruation zu fallen pflegt,
ebenso wie wir die weitere Erfahrung berücksichtigen werden, dass die
ersten Kindesbewegungen gewöhnlich um die 20. Schwangerschaftswoche
gefühlt werden, und dass sonach diese Erscheinung der Mitte der ganzen
Schwangerschaft entspricht. Nicht zu übersehen ist aber, dass die Lage
des Gerichtsarztes in solchen Fällen ungleich schwieriger ist als
die des Arztes in der gewöhnlichen geburtshilflichen Praxis. Während
die Frauenspersonen, mit welchen es letzterer zu thun hat, über das
Verhalten ihrer Menstruation, insbesondere über den Zeitpunkt des
letzten Auftretens derselben, sowie über die weiter aufgetretenen
Erscheinungen genaue und verlässliche Angaben ertheilen und ihm daher
die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beurtheilung des Falles geben,
hat der Gerichtsarzt in der Regel allen Grund, die Angaben der von
ihm zu untersuchenden Personen mit grösster Vorsicht aufzunehmen,
und ist sogar häufig gezwungen, von denselben vollkommen abzusehen.
In der Regel steht, wenn nicht etwa Zeugen in der Lage sind, über
das Verhalten der Menstruation Aufschluss zu geben, die Sache so,
dass nur aus dem Zeitpunkt der Geburt und der Entwicklung des
betreffenden Kindes, sowie aus dem Grade der am Körper, insbesondere
an den Geschlechtsorganen der betreffenden Frauensperson zu findenden
Veränderungen auf die Zeit der Conception geschlossen werden kann,
beziehungsweise, ob eine durch die Entbindung beendigte Schwangerschaft
zu einer bestimmten Zeit begonnen haben konnte.
[Sidenote: Dauer der Schwangerschaft. Berechnung derselben.]
Von dem Tage der Conception rechnet man 280 Tage oder 40 Wochen oder
10 Monate, beziehungsweise 9 Kalendermonate, als normale Dauer einer
Schwangerschaft. Es lehrt jedoch die Erfahrung, dass die Entbindung in
den meisten Fällen etwas früher eintritt. Nach +Ahlfeld+ (l. c.)
fällt die grösste Zahl der Geburten in die 39., die nächstgrösste
in die 40. Woche. Die durchschnittliche Dauer der Schwangerschaft
berechnet er auf 271·44 Tage, eine Berechnung, mit der auch die
Beobachtungen +Schröder+’s u. A. übereinstimmen.
[Sidenote: Frühgeburt.]
Tritt die Geburt mehrere Wochen vor dem normalen Ende der
Schwangerschaft ein, so heisst sie Frühgeburt, erfolgt sie vor der
28.-30. Schwangerschaftswoche, also zu einer Zeit, in welcher die
Frucht erfahrungsgemäss noch nicht im Stande ist, selbstständig weiter
zu leben, dann wird sie als Fehlgeburt (Abortus) bezeichnet. Von
letzterer wird später gehandelt werden. Bezüglich der Frühgeburt sei
hier bemerkt, dass sie in strafgerichtlichen Fällen vorzugsweise dann
in Frage kommt, wenn wegen Kindesmord Angeklagte behaupten, früher
als sie erwartet haben, von der Entbindung überrascht worden zu sein,
und wenn es sich um die Lebensfähigkeit des Neugeborenen handelt, in
civilgerichtlichen Fällen insbesondere dann, wenn nach geschlossener
Ehe oder nach ausserehelichem Beischlaf ein Kind noch vor Ablauf von 10
Monaten geboren und die Vaterschaft unter der Angabe, dass das Kind ein
reifes, daher bereits früher erzeugtes sei, abgelehnt wird. (Oesterr.
bürgl. Gesetzb. §§. 156 und 157; Preuss. Landr. II, §. 21 und Gesetz
vom 24. April 1854, §. 15.
Ein derartiger Fall findet sich in der „Allg. österr.
Gerichtszeitung“ vom Jahre 1869.[134]
In diesem ging die Klage gegen einen gewissen B. auf Erfüllung der
Vaterpflichten bezüglich des von der S. A. am 5. December 1860
geborenen Kindes, mit dessen Mutter B. zum erstenmal am 23. April
1860 und später durch mehrere Monate wiederholt den Coitus ausgeübt
haben soll. B. bestritt, schon am 23. April der S. A. beigewohnt
zu haben, aber selbst dieses zugegeben, wollte er das Kind deshalb
nicht als das seine anerkennen, weil dasselbe zufolge der Aussage
der Sachverständigen ein vollkommen reifes sei, daher längere Zeit
vor dem besagten Tage erzeugt worden sein müsse. Die Aussagen der
Sachverständigen gingen dahin, dass das betreffende Kind zwar
schwächlich gebaut, jedoch gross (17 Zoll) und in allen Organen
vollkommen entwickelt sei, somit keine Anzeichen vorhanden wären,
dass dasselbe als ein in der ersten Hälfte des achten Monates (7
Monate 12 Tage) geborenes zu betrachten sei.
Der oberste Gerichtshof bestätigte trotzdem das Urtheil der zweiten
Instanz, welches dahin lautete, dass der vom Geklagten durch die
Sachverständigen gegen die Vermuthung, dass er der Vater sei,
angestrebte Gegenbeweis umsoweniger hergestellt sei, als dieser
Befund selbst nur eine Vermuthung enthält und als durch denselben
der schwächliche Körperbau des Kindes, somit gerade eine Eigenschaft
bestätigt wird, die erfahrungsgemäss frühreif geborenen Kindern
zukommt.
Verhältnissmässig häufiger und ungleich schwerer zu beurtheilen sind
die Fälle, in denen die Legitimität von Kindern, die längere Zeit nach
dem 280. Tage zur Welt gekommen sind, Gegenstand der Frage bildet.
[Sidenote: Spätgeburt.]