+Hohl+[128] will öfters Fortdauer der Menstruation in den ersten

Monaten der Schwangerschaft gesehen haben und ebenso oft die

Wiederkehr der Menses während der ganzen Schwangerschaft.

+Elsässer+[129] hat 50 derartige Fälle zusammengestellt; in 8

Fällen erschien die Menstruation noch einmal, in 10 Fällen zweimal,

in 12 Fällen dreimal, in 5 viermal, in 6 fünfmal, in 5 achtmal

und in 2 neunmal, +Francis Hogg+[130] beobachtete 21mal Fortdauer

der Regeln bis zur Hälfte der Schwangerschaft, viermal durch 6,

nur selten durch 7 oder 8 Monate und nur in 3 Fällen während

der ganzen Schwangerschaft. Wir selbst hatten Gelegenheit, eine

Frau zu untersuchen, die sich, obzwar regelmässig menstruirend,

für im zweiten Monate schwanger hielt, weil sich auch in einer

vorhergegangenen, und zwar ersten Schwangerschaft die Regeln bis

in die zweite Hälfte derselben wie gewöhnlich eingestellt hatten.

Ebenso haben wir in der Vierteljahrsschrift für gerichtl. Med. (N.

F. XXIII, 1) einen Fall veröffentlicht, in welchem ein 17jähriges

Mädchen, welches ein blos 15 Zoll langes Kind zufolge ihrer Aussage

über einem Nachttopf und in den letzteren geboren hatte, angab, dass

ihre Regeln nur einmal ausgeblieben wären, dann aber sich durch die

ganze weitere Zeit stets, und zwar anfangs schwach, in den letzten

zwei Monaten aber stark eingestellt hätten, welche Angabe in dem

betreffenden Falle durchaus nicht der inneren Glaubwürdigkeit

entbehrte, weshalb zugegeben werden musste, dass dieser Umstand die

Betreffende sowohl bezüglich ihres Zustandes im Allgemeinen, als

bezüglich des Zeitpunktes der bevorstehenden Entbindung irregeführt

haben konnte. Auch +Friedberg+ (Gerichtsärztliche Praxis, pag. 148)

bringt einen Fall, wo die des Kindesmordes Angeklagte behauptete,

während der ganzen Schwangerschaft ihre Menses regelmässig gehabt zu

haben, erklärt jedoch die Angabe für unglaubwürdig.

Selbstverständlich ist der Gerichtsarzt bezüglich des Fehlens oder

Bestandenhabens der Menstruation in der vor der gerichtsärztlichen

Untersuchung gelegenen Zeit blos auf die Angaben der betreffenden

Person selbst und auf jene von Zeugen angewiesen, und seine Aufgabe

geht demnach blos dahin, die Glaubwürdigkeit solcher Angaben zu

prüfen. Die Erfahrung hat überdies gelehrt, dass auch die Menstruation

simulirt werden kann. +Casper+-+Liman+ (l. c. 221) erwähnen zweier

solcher Fälle, in deren einem Vogelblut benützt und durch die

mikroskopische Untersuchung als solches erkannt worden war. Wir selbst

hatten über einen Fall von Kindesmord ein Gutachten abzugeben, in

welchem der Mutter der Angeklagten deshalb der Zustand ihrer Tochter

nicht aufgefallen war, weil diese in jedem Monat ein blutiges Hemd in

die Wäsche brachte, während sich nachträglich herausstellte, dass die

Angeklagte, um ihre Mutter zu täuschen, jedesmal das blutige Hemd eines

anderen Mädchens abgegeben hatte.

[Sidenote: Verhalten des Uterus.]

2. +Die Veränderungen am Uterus.+ Von diesen ist die allmälig

zunehmende Ausdehnung desselben und in Folge dessen die successive

Vergrösserung des Bauches diejenige, welche sowohl der betreffenden

Person selbst als ihrer Umgebung aufzufallen pflegt, und häufig

für sich allein bei den Laien den Verdacht erweckt, dass bei einer

bestimmten Person Schwangerschaft bestehe. Bekanntlich ist der

schwangere Uterus erst im vierten Monate über der Symphyse als glatte

Kugel tastbar, und erst nach dieser Zeit macht sich die zunehmende

Ausdehnung des Unterleibes immer deutlicher bemerkbar, bis sie in den

letzten Monaten so auffallend wird, dass sie, wenigstens aufmerksamer

Umgebung gegenüber, nicht leicht verborgen werden kann. Doch lehrt die

Erfahrung, dass der Grad der Ausdehnung, den der Unterleib während

einer Schwangerschaft erfährt, sich verschieden gestaltet je nach der

Grösse der Frucht und besonders je nach der Menge des Fruchtwassers,

und dass durch entsprechende Körperhaltung, sowie durch passende

Kleidung auch noch in den letzten Monaten eine Schwangerschaft vor der

Umgebung verheimlicht werden kann.

Eine bestehende oder bestandene Ausdehnung des Unterleibes beweist

für sich allein nicht das Vorliegen einer Schwangerschaft, da sowohl

Fettleibigkeit als Erkrankungen der in der Bauchhöhle gelegenen Organe

sie ebenfalls bedingen können. Auch kann sie simulirt werden.

[Sidenote: Cervix.]

Wichtige Anhaltspunkte für die Diagnose gewährt das Verhalten des

unteren Uterinsegmentes und der Portio vaginalis. Ersteres wird

schon im zweiten Monat auffallend nachgiebig und compressibel

(+Reinl+-+Hegar+’sche Schwangerschaftszeichen), was man am besten

dadurch constatiren kann, dass man mit dem in’s Rectum eingeführten

Zeigefinger, nachdem der in die Scheide eingeführte Daumen an die

Portio vaginalis gesetzt ist, nach hinten gehend in den Schlupf des

Sphincter ani tertius zu gelangen sucht und, nachdem dieser passirt

ist, langsam die unmittelbar über der Symphyse aufliegende Hand

dem vom Rectum nach vorn sich bewegenden Finger entgegendrängt.

Die Vaginalportion verlängert sich in der ersten Periode der

Schwangerschaft, ist daher anfangs leichter zu erreichen, als dies

früher der Fall war, und wird, was besonders wichtig ist, eigenthümlich

aufgelockert und weich, welche Veränderung zuerst am Muttermund beginnt

und, successive centripetal vorwärtsschreitend, im fünften Monate den

ganzen Cervix begreift. In der zweiten Hälfte der Schwangerschaft wird

die Portio vaginalis immer schwerer als solche unterscheidbar, da sie

durch das Herabgetriebenwerden des ganzen vorderen Scheidengewölbes

sich scheinbar verkürzt und schliesslich in ihrem vorderen Theile

scheinbar verstreicht. Gleichzeitig mit dieser Erscheinung lassen sich

Veränderungen in der Gestalt und Weite des Muttermundes beobachten.

Bei Erstgebärenden beginnt schon im zweiten Monate der früher, obgleich

nicht immer, eine Querspalte darstellende Muttermund sich abzurunden,

bleibt jedoch bis zum neunten Monat geschlossen, wo er anfängt sich zu

öffnen, so dass am Ende des zehnten Monates (bei Mehrgebärenden schon

im fünften Monat) der ganze Cervix für den Finger durchgängig zu sein

pflegt.

[Sidenote: Kindesbewegungen, Herztöne.]

Zu diesen Erscheinungen kommt in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft

das Fühlen der Kindesbewegungen und der Kindestheile, sowie das Hören

der Herztöne der Frucht. Die Kindesbewegungen werden von der Mutter

gewöhnlich schon am Ende des fünften, vom Arzte erst im sechsten Monate

gefühlt. Die Kindestheile lassen sich durch die Bauchdecken gewöhnlich

erst zwischen dem sechsten bis siebenten Monate unterscheiden, und am

Ende des siebenten und im achten Monate bereits von der Scheide aus

der auf dem Beckeneingange ballotirende Kopf. Die Herztöne der Frucht

können schon gegen das Ende des fünften Monates gehört werden. Die

drei letztgenannten Erscheinungen sind die sichersten Kennzeichen der

Schwangerschaft; dass aber auch bezüglich dieser, sowohl von Seite des

Arztes, als noch mehr von Seite der Mutter arge Täuschungen vorkommen

können, geben selbst die erfahrensten Geburtshelfer zu. Wichtig sind

ferner:

[Sidenote: Brüste.]

3. +Die Veränderungen an den Brüsten.+ Dieselben schwellen häufig

schon in den ersten zwei Monaten an und werden gegen Druck

empfindlich. Die Schwellung schreitet successive vor, wird aber

erst in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft auffallend. Die

Milchsecretion tritt gewöhnlich zwischen dem sechsten und siebenten

Monate ein, indem man zu dieser Zeit schon im Stande ist, beim

Druck auf die Drüsen Milch auszudrücken.[131] Letztere hat anfangs

eine mehr wässerige Beschaffenheit, gewinnt später immer mehr an

Consistenz und wird reichlicher secernirt. Die Papillen und noch

mehr die Warzenhöfe beginnen sich schon im zweiten Monate durch

Pigmentbildung dunkler zu färben und diese Verfärbung wird in der

zweiten Hälfte der Schwangerschaft, namentlich aber gegen das Ende

derselben, sehr auffallend. Als eine für bestehende Schwangerschaft

sehr charakteristische, allerdings meist nur bei brünetten Frauen

sich einstellende Erscheinung bezeichnet +Säxinger+ (l. c. 204) die

Ausbildung der sogenannten secundären Schwangerschaftsareole (P.

+Dubois+), welche sich gewöhnlich erst um die Mitte der Schwangerschaft

entwickelt. Sie erscheint als zweiter, gewöhnlich nur schmutzig-gelber

oder gelbbrauner Ring um den viel dunkler pigmentirten Warzenhof, in

welchem eine grössere Zahl weisser, rundlicher bis linsengrosser

Flecken liegt. Auch die Anschwellung der Folliculardrüsen in der

Areola, die ebenfalls bereits im zweiten Monat beginnt, ist eine sehr

constante Erscheinung. +Faye+[132] hat 2308 Schwangere auf diesen

Befund untersucht und denselben bei 95% beobachtet.

[Sidenote: Linea fusca.]

Einen blos unterstützenden Werth hat die Schwellung und weinhefeartige

Verfärbung der Scheidenschleimhaut, das Oedem der äusseren Genitalien

und der unteren Extremitäten, sowie andere durch den Druck des

schwangeren Uterus auf die Unterleibsgefässe bewirkte Erscheinungen,

deren Grad vielfach variirt. Auch der sogenannten Linea fusca, d. h.

einem von der Symphyse zum Nabel und selbst über diesen hinausziehenden

Pigmentstreif, kommt nur eine untergeordnete Bedeutung für die Diagnose

der Schwangerschaft zu. +Faye+ fand unter 1082 Schwangeren die

Linea fusca nur bei 125 deutlich, bei 226 undeutlich, bei 207 aber gar

nicht. Ausserdem fand er sie einmal sehr deutlich bei einem 12jährigen,

noch nicht menstruirten Mädchen. Wir selbst haben sie bei brünetten,

noch niemals schwanger gewesenen Individuen wiederholt beobachtet. Noch

weniger Bedeutung kann dem Chloasma gravidarum zugeschrieben werden,

welches +Jeanin+ (Virchow’s Jahresb. 1869, pag. 623) mitunter auch

während jeder Menstruation sich bilden sah.

Dem Gesagten ist zu entnehmen, dass es nur sehr wenige Symptome gibt,

die einzeln für sich den Bestand einer Schwangerschaft beweisen, und

dass auch bezüglich dieser Täuschungen nicht ausgeschlossen sind. Wohl

aber ist das gleichzeitige Vorkommen mehrerer, der Schwangerschaft

erfahrungsgemäss zukommender Erscheinungen geeignet, die Diagnose zu

sichern, wobei es sich begreift, dass letztere mit desto grösserer

Gewissheit gestellt werden kann, je weiter bereits der Zustand gediehen

ist. Am schwierigsten gestaltet sich die Diagnose in den ersten

drei Monaten der Schwangerschaft, weshalb gerade in dieser Periode

die grösste Vorsicht anzuempfehlen ist und vor voreiligen Urtheilen

ausdrücklich gewarnt werden muss. Es wird in solchen Fällen immer

angezeigt sein, wiederholt und nach verschiedenen Zwischenräumen zu

untersuchen und die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten. Letzteres

hat umsomehr zu geschehen, als wohl nur ausnahmsweise die Fälle so

dringend sind, dass eine sofortige oder möglichst baldige Erklärung vom

Gerichtsarzte gefordert wird.

Für die nähere Bestimmung der Periode, in welcher sich die betreffende

Schwangerschaft bereits befindet, gibt +Schröder+ in seinem bekannten

Lehrbuche der Geburtshilfe (l. c. 85) folgende Anhaltspunkte:

+Erster Monat+: Der Uterus nimmt bereits im ersten Monat an Grösse

zu; die Portio vaginalis ist etwas aufgelockert, die Scheide

secernirt stärker. Die Veränderungen sind annähernd dieselben, wie

zur Zeit der Menstruation, doch ist der Uterus grösser, besonders im

Dickendurchmesser.

+Zweiter Monat+: Die Vergrösserung des Uterus lässt sich durch die

combinirte (gleichzeitig durch die Bauchdecken und von der Scheide

oder vom Rectum aus vorgenommene) Untersuchung mit Leichtigkeit

sicherstellen; derselbe erreicht die Grösse einer mässigen Orange

und hat besonders an Dicke stark zugenommen. Die Consistenz ist noch

ziemlich hart. Der Muttermund bleibt weich, aufgelockert und wird

etwas rundlich. Die Brüste werden voller, der Warzenhof und die Linea

alba beginnen sich zu bräunen.

+Dritter Monat+: Der Fundus uteri ist bei der combinirten

Untersuchung als ein weicher, fast teigiger Körper sehr deutlich im

vorderen Scheidengewölbe zu fühlen. Er ist gut kindskopfgross und die

Port. vag. tritt, indem der Fundus mehr nach vorn sinkt, etwas nach

hinten und wird dadurch schwerer zugänglich.

+Vierter Monat+: Der Fundus des fast mannskopfgrossen Uterus lässt

sich in der Regel schon durch die äussere Untersuchung allein über

der Symphyse nachweisen; bei der combinirten Untersuchung fühlt man

ihn, den ganzen vorderen Theil des Beckens ausfüllend und etwas auf

der Symphyse aufliegend. Die Consistenz ist weich und besonders

bei Mehrgebärenden ungleich, an einzelnen Stellen (vom Körper des

Fötus herrührend) härter. Bei gleichzeitiger innerer und äusserer

Untersuchung kann man nicht selten ein Ballotement des Fruchtkörpers

hervorbringen. Bei der Auscultation hört man in diesem Monat bereits

das Uteringeräusch an einer oder an beiden Seiten.

+Fünfter Monat+: Der Uterus ist zwischen Nabel und Symphyse deutlich

fühlbar. Die Port. vag. wird lockerer, der äussere Muttermund lässt

bei Mehrgebärenden den Finger eindringen. Gegen das Ende dieses

Monats fühlt die Mutter die Bewegungen der Frucht[133] und beim

Auscultiren hört man die fötalen Herztöne.

+Sechster Monat+: Der Uterusgrund reicht bis zum Nabel, Kindestheile

lassen sich bei Erstgebärenden häufig nur undeutlich, bei

Mehrgebärenden in der Regel ohne alle Schwierigkeiten unterscheiden.

Die Pigmentablagerungen sind jetzt stark, die Brüste voll und fest.

+Siebenter Monat+: Der Uterus steht zwei bis drei Finger breit über

dem Nabel. Die Nabelgrube verschwindet, „der Nabel ist verstrichen“.

Die Kindestheile sind deutlicher zu fühlen. Die Portio vaginalis, d.

h. der in die Scheide vorragende Theil des Cervix, wird etwas kürzer.

Während bei Erstgebärenden der äussere Muttermund noch vollständig

geschlossen ist, ist bei Mehrgebärenden häufig der ganze Cervix bis

zum inneren Muttermund dem untersuchenden Finger zugänglich. Das

Ballotiren des Kopfes ist bereits nachzuweisen. Die Brüste werden

stärker und aus ihnen lässt sich jetzt regelmässig (gewöhnlich schon

früher) eine dünne milchige Flüssigkeit drücken.

+Achter Monat+: Der Fundus uteri steht in der Mitte zwischen Nabel

und Herzgrube. Die Bauchdecken sind besonders bei Erstgebärenden so

stark gespannt, dass sich das Epigastrium nur unbedeutend eindrücken

lässt. Der Nabel ist vollständig glatt. Kindeslage leicht zu

bestimmen.

+Neunter Monat+: Der Uterus geht bis in die Nähe der Herzgrube und

erreicht damit seinen höchsten Stand. Bei Primiparen öffnet sich der

äussere Muttermund häufig, so dass man das Nagelglied hineinlegen

kann, der Cervix ist aber selten bereits durchgängig; bei Multiparen

gelangt man leicht bis an den inneren Muttermund, mitunter ist auch

dieser geöffnet. Aus den Brüsten lässt sich eine bläuliche, mit

dicken, weissgelben Streifen durchzogene Flüssigkeit ausdrücken.

+Zehnter Monat+: Der Uterus hat sich wieder gesenkt, so dass sein

Fundus ungefähr in derselben Höhe steht, wie im achten Monat. Das

Epigastrium ist jetzt, da der Uterusgrund herabgestiegen ist, auch

bei Erstgebärenden leicht eindrückbar und der Fundus deswegen leicht

abzugrenzen. Bei Mehrgebärenden ist dieses unterscheidende Merkmal

zwischen achtem und zehntem Monate meist nicht so deutlich, da bei

ihnen auch im achten Monate das Epigastrium häufig nicht straff

ist. Der Fundus uteri sinkt dabei weit nach vorn herüber, die

Nabelgegend ist blasenartig vorgetrieben. Bei Erstgebärenden ist

die Falte der Scheidenschleimhaut, die das vordere Scheidengewölbe

bildete, ausgeglichen und in Folge dessen der vordere Scheidentheil

verstrichen. Der Cervix meist durchgängig. Bei Mehrgebärenden ist der

äussere Muttermund erheblich weiter, als der fast immer durchgängige

innere Muttermund. Doch kann auch der letztere schon in der

Schwangerschaft für zwei oder selbst drei Finger durchgängig sein.

Die Schleimhaut der Vagina ist weicher, aufgelockert und secernirt

reichlich einen milden, weisslichen Schleim.

Dauer der Schwangerschaft.

Bekanntlich liegt auch in der gewöhnlichen geburtshilflichen Praxis

die Schwierigkeit für eine genaue Berechnung der Schwangerschaftsdauer

darin, dass es nur in den seltensten Fällen möglich ist, den Tag der

Conception genau zu bestimmen. Uebereinstimmend gehen jedoch die

Erfahrungen der Geburtshelfer dahin, dass die meisten Conceptionen in

den ersten Tagen nach dem Aufhören der Menstruation erfolgen. +Faye+

(+Ahlfeld+, l. c.) gibt den zehnten, +Luschka+ (Schmidt’s Jahrb. d.

gerichtl. Med. 1869. 144, pag. 89) den achten, +Schröder+ (l. c.

60) den siebenten Tag nach der Menstruation als denjenigen an, auf

welchen zufolge einer grossen Zahl von Beobachtungen am häufigsten die

Conception zu fallen pflegt. Von gleicher Erfahrung geht die bekannte

und in der Geburtshilfe allgemein adoptirte +Nägele+’sche Berechnung

aus, welche zum Anfangstage der letzten Menstruation 7 Tage hinzufügt,

von da ab drei Kalendermonate zurückzählt und so den Tag findet, an

welchem gewöhnlich die Schwangerschaft durch die Entbindung beendigt

zu werden pflegt. Selbstverständlich ist durch diese Erfahrungen

die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass eine Conception auch zu

jeder anderen Zeit erfolgen kann. Wir werden jedoch gut thun, auch in

zur gerichtsärztlichen Beurtheilung gelangenden Fällen von der durch

unzählige Erfahrungen bestätigten Thatsache auszugehen, dass in der

Regel die Conception und daher der Beginn der Schwangerschaft in die

ersten Tage nach der letzterschienenen Menstruation zu fallen pflegt,

ebenso wie wir die weitere Erfahrung berücksichtigen werden, dass die

ersten Kindesbewegungen gewöhnlich um die 20. Schwangerschaftswoche

gefühlt werden, und dass sonach diese Erscheinung der Mitte der ganzen

Schwangerschaft entspricht. Nicht zu übersehen ist aber, dass die Lage

des Gerichtsarztes in solchen Fällen ungleich schwieriger ist als

die des Arztes in der gewöhnlichen geburtshilflichen Praxis. Während

die Frauenspersonen, mit welchen es letzterer zu thun hat, über das

Verhalten ihrer Menstruation, insbesondere über den Zeitpunkt des

letzten Auftretens derselben, sowie über die weiter aufgetretenen

Erscheinungen genaue und verlässliche Angaben ertheilen und ihm daher

die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beurtheilung des Falles geben,

hat der Gerichtsarzt in der Regel allen Grund, die Angaben der von

ihm zu untersuchenden Personen mit grösster Vorsicht aufzunehmen,

und ist sogar häufig gezwungen, von denselben vollkommen abzusehen.

In der Regel steht, wenn nicht etwa Zeugen in der Lage sind, über

das Verhalten der Menstruation Aufschluss zu geben, die Sache so,

dass nur aus dem Zeitpunkt der Geburt und der Entwicklung des

betreffenden Kindes, sowie aus dem Grade der am Körper, insbesondere

an den Geschlechtsorganen der betreffenden Frauensperson zu findenden

Veränderungen auf die Zeit der Conception geschlossen werden kann,

beziehungsweise, ob eine durch die Entbindung beendigte Schwangerschaft

zu einer bestimmten Zeit begonnen haben konnte.

[Sidenote: Dauer der Schwangerschaft. Berechnung derselben.]

Von dem Tage der Conception rechnet man 280 Tage oder 40 Wochen oder

10 Monate, beziehungsweise 9 Kalendermonate, als normale Dauer einer

Schwangerschaft. Es lehrt jedoch die Erfahrung, dass die Entbindung in

den meisten Fällen etwas früher eintritt. Nach +Ahlfeld+ (l. c.)

fällt die grösste Zahl der Geburten in die 39., die nächstgrösste

in die 40. Woche. Die durchschnittliche Dauer der Schwangerschaft

berechnet er auf 271·44 Tage, eine Berechnung, mit der auch die

Beobachtungen +Schröder+’s u. A. übereinstimmen.

[Sidenote: Frühgeburt.]

Tritt die Geburt mehrere Wochen vor dem normalen Ende der

Schwangerschaft ein, so heisst sie Frühgeburt, erfolgt sie vor der

28.-30. Schwangerschaftswoche, also zu einer Zeit, in welcher die

Frucht erfahrungsgemäss noch nicht im Stande ist, selbstständig weiter

zu leben, dann wird sie als Fehlgeburt (Abortus) bezeichnet. Von

letzterer wird später gehandelt werden. Bezüglich der Frühgeburt sei

hier bemerkt, dass sie in strafgerichtlichen Fällen vorzugsweise dann

in Frage kommt, wenn wegen Kindesmord Angeklagte behaupten, früher

als sie erwartet haben, von der Entbindung überrascht worden zu sein,

und wenn es sich um die Lebensfähigkeit des Neugeborenen handelt, in

civilgerichtlichen Fällen insbesondere dann, wenn nach geschlossener

Ehe oder nach ausserehelichem Beischlaf ein Kind noch vor Ablauf von 10

Monaten geboren und die Vaterschaft unter der Angabe, dass das Kind ein

reifes, daher bereits früher erzeugtes sei, abgelehnt wird. (Oesterr.

bürgl. Gesetzb. §§. 156 und 157; Preuss. Landr. II, §. 21 und Gesetz

vom 24. April 1854, §. 15.

Ein derartiger Fall findet sich in der „Allg. österr.

Gerichtszeitung“ vom Jahre 1869.[134]

In diesem ging die Klage gegen einen gewissen B. auf Erfüllung der

Vaterpflichten bezüglich des von der S. A. am 5. December 1860

geborenen Kindes, mit dessen Mutter B. zum erstenmal am 23. April

1860 und später durch mehrere Monate wiederholt den Coitus ausgeübt

haben soll. B. bestritt, schon am 23. April der S. A. beigewohnt

zu haben, aber selbst dieses zugegeben, wollte er das Kind deshalb

nicht als das seine anerkennen, weil dasselbe zufolge der Aussage

der Sachverständigen ein vollkommen reifes sei, daher längere Zeit

vor dem besagten Tage erzeugt worden sein müsse. Die Aussagen der

Sachverständigen gingen dahin, dass das betreffende Kind zwar

schwächlich gebaut, jedoch gross (17 Zoll) und in allen Organen

vollkommen entwickelt sei, somit keine Anzeichen vorhanden wären,

dass dasselbe als ein in der ersten Hälfte des achten Monates (7

Monate 12 Tage) geborenes zu betrachten sei.

Der oberste Gerichtshof bestätigte trotzdem das Urtheil der zweiten

Instanz, welches dahin lautete, dass der vom Geklagten durch die

Sachverständigen gegen die Vermuthung, dass er der Vater sei,

angestrebte Gegenbeweis umsoweniger hergestellt sei, als dieser

Befund selbst nur eine Vermuthung enthält und als durch denselben

der schwächliche Körperbau des Kindes, somit gerade eine Eigenschaft

bestätigt wird, die erfahrungsgemäss frühreif geborenen Kindern

zukommt.

Verhältnissmässig häufiger und ungleich schwerer zu beurtheilen sind

die Fälle, in denen die Legitimität von Kindern, die längere Zeit nach

dem 280. Tage zur Welt gekommen sind, Gegenstand der Frage bildet.

[Sidenote: Spätgeburt.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 21 / 132 段