können aus den oben angeführten Gründen viel leichter Zerreissungen
des Hymen entstehen, als durch den Penis, mit dem ein Vordringen bis
zum Hymen und über dasselbe hinaus desto weniger möglich ist, je
enger noch die betreffenden Organe gewesen sind. Ueberhaupt müssen
bei solchen Verletzungen die Raumverhältnisse der betreffenden
weiblichen Genitalien mit dem Caliber des Penis, beziehungsweise des
Fingers, verglichen werden, um die Frage zu beantworten, ob dieselben
mit diesem oder mit jenem entstanden sein konnten. Mitunter können
sich Befunde ergeben, die sofort als nicht durch den Penis, sondern
durch den eingebohrten Finger oder mindestens ähnliche harte und
verhältnissmässig dünne Körper erzeugte, zu erkennen sind. So bildet
+Tardieu+ (l. c. Taf. II, Fig. 5) einen Fall ab, in welchem, ohne dass
der freie Rand des halbmondförmigen Hymen verletzt war, im mittleren
Theile des letzteren eine unregelmässig eingerissene, senkrecht nach
abwärts bis in’s Schambändchen dringende Zerreissung sich fand, die
offenbar durch den gewaltsam durchgestossenen Finger entstanden ist.
Solche Perforationen sind aber nicht zu verwechseln mit angeborenen
Oeffnungen, welche an diesen Stellen vorkommen können (vide Fig. 27
und 36). Ebenso konnte in dem von +Lender+[114] mitgetheilten Falle,
in welchem aus der hochgradig entzündeten Scheide eines 4jährigen
Mädchens, dessen Hymen frisch gerissen war, ein Stückchen eines von
ihrem Unterröckchen herrührenden Wollstoffes herausgezogen wurde,
kein Zweifel darüber bestehen, dass ein solcher Befund nicht durch
den Penis, wohl aber durch den gewaltsam eingebohrten Finger erzeugt
worden sein konnte. -- In anderen Fällen können die charakteristischen
Abdrücke von Fingernägeln Aufschluss geben über die Art des Insultes,
welcher die betreffenden Genitalien getroffen hatte.
[Illustration: Fig. 36.
Hymen mit einer grösseren oberen und einer kleineren unteren Oeffnung.]
Beschränkte sich der geschlechtliche Missbrauch des Mädchens nur
auf Betastungen der Genitalien u. dergl., so sind, namentlich nach
blos einmaligem oder selten vorgenommenem derartigen Acte keine
Veränderungen an den Geschlechtstheilen zu erwarten. Wiederholte solche
Manipulationen können theils Irritationserscheinungen hervorrufen,
theils jene Erschlaffung und Ausweitung der Theile bewirken, die auch
durch wiederholte Cohabitationsversuche, aber auch durch habituelle
Onanie sich bilden kann.
Geschlechtlicher Missbrauch von Knaben kann Irritationserscheinungen
am Penis, Erschlaffung des Präputiums u. dergl, zurücklassen, die
ihrerseits wieder ebenfalls durch Onanie entstehen können. In
der überwiegenden Zahl der Fälle von Schändung sowohl von Knaben
als Mädchen finden sich keine auffallenden Veränderungen an den
Genitalien, und solche werden natürlich insbesondere dann vollkommen
fehlen, wenn die Schändung nicht im Missbrauche des Individuums selbst
bestand, sondern wenn dieses als Werkzeug zur Selbstbefleckung benutzt
worden ist.
Die Frage, ob Ueberwältigung stattgehabt hatte, oder ob das
missbrauchte Individuum wehr- oder bewusstlos war, ist natürlich nach
denselben Grundsätzen zu untersuchen und zu beantworten, wie sie bei
der Nothzucht besprochen worden sind.
Gleiches gilt von der Beurtheilung der Frage, ob durch die unzüchtige
Handlung Nachtheile für die Gesundheit entstanden sind oder dadurch gar
der Tod herbeigeführt wurde. Venerische Ansteckung kommt bei an Mädchen
von Männern begangenen Schändungsattentaten nur selten vor, leichter
kann dieselbe erfolgen bei Missbrauch von Knaben durch Frauenspersonen,
wie uns selbst ein solcher Fall bekannt ist.
Widernatürliche Unzucht.
Das österr. St. G. (§. 129) unterscheidet widernatürliche Unzucht
zwischen Personen desselben Geschlechtes und mit Thieren. Ebenso
§. 186 des österr. St. G.-Entwurfes und §. 175 des deutschen St.
G., jedoch mit dem Unterschiede, dass im letzteren der Begriff der
widernatürlichen Unzucht zwischen Personen desselben Geschlechtes
nur auf die zwischen Personen „männlichen“ Geschlechtes, also auf
die Päderastie, eingeengt wird. Letztere Beschränkung ist eine sehr
zweckmässige; denn wenn auch widernatürliche Unzucht zwischen Weibern,
die bereits den Alten als „lesbische Liebe“ und „Tribadie“ bekannt
war, auch gegenwärtig häufig genug geübt wird, wie man insbesondere in
Gefangenhäusern und Detentionsanstalten für Prostituirte beobachten
kann[115], so kommt doch dieser, wenn sie nur zwischen Erwachsenen
stattfindet, gewiss nach keiner Richtung hin jene moralische und
insbesondere strafrechtliche Bedeutung zu, wie der Päderastie. Wohl
wäre dieses aber der Fall bei an Kindern oder hilflosen Personen
ausgeübten derartigen Attentaten.
Einen abscheulichen Fall dieser Art bringt +Tardieu+ (l. c. 69).
Eine noch ziemlich junge Frau hatte ihre eigene 12jährige Tochter
durch wiederholte Einführung der Finger deflorirt und die betreffende
Manipulation mitunter mehrmals im Tage durch lange Zeit ausgeführt.
Verhaftet, gab sie an, die Acte im gesundheitlichen Interesse des
Kindes (?) vorgenommen zu haben. Welche Motive sie aber thatsächlich
dazu bewogen hatten, ging aus der positiven Aussage des Mädchens
hervor, welches berichtet, dass ihre Mutter mitunter während der
Nacht die betreffenden Acte vornahm, dieselben selbst stundenlang
fortsetzte, dabei in grosse Aufregung gerieth und erst aufhörte, bis
sie ganz echauffirt und in Schweiss gebadet war.
A. Die Päderastie.
Unter Päderastie im strafrechtlichen Sinne versteht man die
Befriedigung des Geschlechtstriebes durch Immission des Penis in den
Anus eines männlichen Individuums. Die Gesetzgeber hatten bei der
Fixirung der widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen
Geschlechtes als besonders zu behandelnden Delictes offenbar nur
die genannte sexuelle Ausschreitung im Auge, obwohl der Ausdruck
„widernatürliche Unzucht“ Deutungen zulässt, worauf umsomehr hätte
Rücksicht genommen werden sollen, als thatsächlich bei vielen, als
widernatürliche Unzucht aufgefassten Fällen die Befriedigung des
Geschlechtstriebes weniger durch den Anus, als vielmehr nur durch
wechselseitige Manustupration erfolgt und häufig combinirte Excesse
vorkommen.[116]
[Sidenote: Coitus analis mit Weibern.]
Bemerkenswerth ist die Thatsache, dass der „Coitus analis“ auch
an weiblichen Individuen geübt wird, wovon schon +Tardieu+
(l. c. 199) Beispiele erwähnt. Aehnliche Fälle, wovon wir einen
weiter unten anführen werden, haben wir wiederholt beobachtet,
die keinen Zweifel übrig lassen, dass die Zulassung des Coitus
per anum sogar eine besondere Art der gewerbsmässigen weiblichen
Prostitution in grossen Städten bildet. Damit stimmen die Angaben von
+Parent+-+Duchatelet+ (La prostitution dans la ville Paris.
1858, I, 214) und neuere Beobachtungen von +Martineau+ (Deutsche
Med.-Ztg. 1882, pag. 9 und Virchow’s Jahrb. 1881, I, 533 und l. c.)
und besonders von +Coutagne+ (Lyon médical. Nr. 35 und 36) überein,
welcher unter 446 Prostituirten 15 mit positiven Zeichen der
Päderastie fand und 165 mit solchen, die wenigstens theilweise von
diesem Laster herrühren dürften.
Die von +Tardieu+ mitgetheilten Fälle betrafen sonderbarer Weise
zum Theile jung verheiratete Frauen, an welchen die betreffenden
Ehemänner, alte Wüstlinge, derartige Attentate versucht hatten.
Ausserdem scheint es, dass die Päderastie hier und da unter Eheleuten
als eine Form des Malthusianismus geübt wird, d. h. zu dem Zwecke, um
dem Kindersegen vorzubeugen.
[Sidenote: Päderastie.]
Die Päderastie ist ein uraltes Laster. Bereits die Bibel setzt Strafen
darauf und warnt vor dem Götzendienste des Moloch und Bal Phegor, bei
welchem die Päderastie eine grosse Rolle spielte. Bekannt ist die
Verbreitung dieses Lasters im classischen Griechenland (griechische
Knabenliebe), sowie die Thatsache, dass man die Ausübung desselben
nicht blos als nicht anstössig betrachtete, sondern dass auch die
berühmtesten Männer Griechenlands sich derselben ergaben.[117] Ebenso
bekannt ist das päderastische Treiben in Rom in der Kaiserzeit und
die Satyren Juvenal’s und Martial’s, die dasselbe geisseln, sowie
die Lex scatinia, die demselben Schranken zu setzen bestimmt war.
Die Verbreitung der Päderastie im Mittelalter, besonders im XVII.
Jahrhundert in Italien ist namentlich aus +Paulus Zacchias+’
Quest. med. leg. tomi tres. Lib. IV, Tit. 2, Qu. 5, zu entnehmen.
[Sidenote: Chantage.]
Gegenwärtig ist die Päderastie nicht minder verbreitet, und zwar
nicht blos im Orient, wo sie ungescheut getrieben wird, sondern
auch in den hochcivilisirten Ländern Europas und Amerikas, so zwar,
dass wir derselben in den grossen Städten sogar in der Form einer
gewerbsmässigen Prostitution begegnen, die sich, wie zahlreiche in
Paris (+Tardieu+, l. c. 201), London (+Taylor+, Medical Jurisprudence.
1873, II, 473), Berlin (+Casper+-+Liman+’s Handb. 7. Aufl., I, 183
u. ff.) und Wien vorgekommene Fälle beweisen, häufig mit systematisch
geübten Erpressungsversuchen (Chantage), mitunter sogar mit Raub und
Mord an den diesen Leuten in die Hände gerathenen Opfern verbindet.
Beachtenswerth ist ferner die Thatsache, dass, wie speciell in Wien
vorgekommene Fälle beweisen, die Chantage auch gegen ganz Unschuldige
geübt wird, indem Personen in Pissoirs, auf einsamen Spaziergängen
u. dergl. von zu diesem Zwecke verbundenen Gaunern überfallen, eines
päderastischen Attentates beschuldigt und mit der Erstattung der
Anzeige bedroht werden. Die peinliche Zwangslage kann ängstliche
Personen in der That zu Zahlungen veranlassen, wodurch sie sich
begreiflicher Weise ihren Verfolgern erst recht in die Hände geben.
[Sidenote: Strafrechtliche Auffassung der Päderastie.]
Die strafrechtliche Behandlung dieses Lasters ist gegenwärtig
eine ungleich mildere, als sie früher gewesen war. Während die
peinliche Halsgerichtsordnung Karl V. die Strafe des Feuertodes auf
widernatürliche Unzucht setzte und in England und Amerika noch in
neuerer Zeit auf dieses Verbrechen der Galgen stand, bestraft das
österr. Gesetz (§. 130) eine solche That nur mit 1 bis 5 Jahren
schweren Kerkers, und der österr. Entwurf, sowie das deutsche St. G.
sogar nur mit Gefängniss.
Diese mildere Auffassung hat ihren Grund in der milderen Beurtheilung
der geschlechtlichen Ausschreitungen überhaupt, die sich in der
modernen Gesetzgebung bemerkbar macht, andererseits aber darin,
dass man in Folge psychiatrischer Erfahrungen geneigt ist, die
geschlechtliche Zuneigung zu Individuen des eigenen Geschlechtes in
einzelnen Fällen mit einem abnormen sexuellen Fühlen in Verbindung zu
bringen.
Das Vorkommen einer conträren Sexualempfindung und in Folge dessen
einer perversen Richtung des Geschlechtstriebes ist eine durch eine
Reihe von Beobachtungen[118] sichergestellte Thatsache, auf welche
bei der Beurtheilung der „widernatürlichen Unzucht“ nothwendig
Rücksicht genommen werden muss. Wir werden auf diese forensisch
sowohl als psycho-pathologisch höchst interessanten Fälle an einer
anderen Stelle zurückkommen, bemerken nur hier, dass eine solche
„angeborene Verkehrung der Geschlechtsempfindung mit dem Bewusstsein
der Krankhaftigkeit dieser Erscheinung“ (+Westphal+) vorzugsweise
als Theilerscheinung anderer neuro- oder psychopathologischer Zustände
beobachtet wurde, und dass es vorläufig noch sehr fraglich erscheint,
ob eine solche conträre Sexualempfindung auch als isolirte Erscheinung
vorkommen könne.
[Sidenote: Ursachen und Formen der Päderastie.]
In der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Päderastie weder eine
neuro-, noch eine psychopathologische Erscheinung, wie schon die
Geschichte dieses Lasters und ihre allgemeine Verbreitung im
classischen Zeitalter beweist. Sie findet sich verhältnissmässig
häufig in Straf- und Versorgungsanstalten und erklärt sich dort
einerseits durch die aus dem gedrängten Zusammenleben vieler Männer
sich ergebende Gelegenheit zu solchen Ausschreitungen, anderseits aus
der Unmöglichkeit, den Coitus in normaler Weise auszuüben. Das öftere
Vorkommen dieses Lasters bei Geistlichen erklärt sich unschwer aus dem
Cölibate und aus der Scheu vor den Folgen eines sexuellen Umganges
mit dem weiblichen Geschlechte. Letztere kann aber auch bei anderen
Ständen angehörigen Individuen den Beweggrund abgeben. So setzte der
oben angeführte, wegen Päderastie verurtheilte „Buben-Apis“ den von
ihm missbrauchten Burschen offen auseinander, „dass bei Weibspersonen
etwas Derartiges viel zu gefährlich sei, da es leicht etwas abgeben
könne, während man bei Buben in dieser Beziehung sich nicht zu fürchten
brauche“, und dieser Umstand mag auch wohl die Ursache sein, warum
mitunter Päderastie auch unter Ehegatten getrieben wird. In wieder
anderen treffen wir dieses Laster bei Wüstlingen, für welche der
normale geschlechtliche Genuss bereits seinen Reiz verloren, weshalb
sie stärkere Reize aufsuchen und in verbotener Unzucht finden. Auch
die Verführung spielt eine grosse Rolle. Weiter kommen Fälle vor,
dass durch Onanie erregtes Misstrauen in die männliche Potenz, aber
auch angeborene fehlerhafte Bildung der Genitalien die Betreffenden
veranlasst, die geschlechtliche Befriedigung auf andere Weise zu
suchen. Thatsächlich liefern die Onanisten ein Hauptcontingent für
päderastische Unzucht. Einen Fall von Hypospadie mit Verkümmerung
des Penis bei einem angeblichen Päderasten bringt +Casper+
(l. c. 200) und hier in Wien kam vor einigen Jahren ein Fall vor,
wo bei dem thatsächlich päderastischer (passiver) Unzucht ergebenen
Individuum eine hochgradige Verkümmerung des Penis gefunden wurde. Auch
+Ottolenghi+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 444) fand bei Päderasten
auffallend häufig Anomalien an den Genitalien und ebenso +Virgilio+
(Lombroso’s Arch. 1889, X, 63).
Man sieht demnach, dass es eine ganze Reihe von Momenten gibt,
welche diese psychologisch allerdings merkwürdige Verirrung
des Geschlechtstriebes auch ohne Annahme eines neuro- oder
psychopathologischen Zustandes vollkommen erklärt, und dieser Umstand,
sowie der, dass auch das Rechtsbewusstsein im Volke solche Handlungen
nicht blos als Laster, sondern als Verbrechen beurtheilt[119],
hat trotz von medicinischer Seite erhobenen und mit Rücksicht auf
obige Beobachtungen theilweise gerechtfertigten Zweifeln über die
Strafwürdigkeit solcher Handlungen, auch die modernen Gesetzgeber
bewogen, die widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen
Geschlechtes in das Strafgesetz aufzunehmen.
[Sidenote: Active und passive Päderastie.]
Die Päderastie kann man, je nach der Rolle, die die einzelne Person
dabei spielt, in eine active und passive unterscheiden.
Die +active Päderastie+ hinterlässt keine charakteristischen
Kennzeichen, selbst dann nicht, wenn sie habituell betrieben
wurde. +Tardieu+ gibt zwar an, dass er bei einzelnen der von ihm
untersuchten activen Päderasten eine hundepenisartig zugespitzte und
verschmälerte Eichel gesehen habe, welche Form er von der gewaltsamen
und wiederholten Einbringung des Penis in den engen After herzuleiten
geneigt ist. Andere haben jedoch nichts Derartiges beobachtet,
auch ist nicht abzusehen, wie ein kurz vorübergehender, wenn auch
wiederholter Druck auf die doch elastische Eichel an dieser eine solche
Formveränderung erzeugen sollte. Wahrscheinlich handelte es sich in
+Tardieu+’s Fällen um angeborene Deformitäten, wie auch +Brouardel+
(Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 20, pag. 182) bemerkt, der sich
durch zahlreiche Beobachtungen überzeugte, dass Form und Volumen der
Eichel ungemein variiren. Auch +Coutagne+ (l. c.) konnte bei activen
Päderasten in der Regel keine Formveränderung des Penis constatiren,
doch fand er bei einem bei der That überraschten 35jährigen Individuum
eine ringförmige Furche an der Grenze des vorderen und mittleren
Drittels der Eichel, wie sie auch +Tardieu+ in einem Falle gesehen
hatte. Wir selbst haben in den von uns untersuchten, allerdings
spärlichen Fällen niemals eine Formveränderung des Penis, resp. dessen
Eichel, bemerkt und anderseits eine zugespitzte, hundepenisartige
Form der Glans an der Leiche ganz unverdächtiger Personen wiederholt
beobachtet. Bei forcirter Einführung des Gliedes können Excoriationen
an der Eichel und am Präputium entstehen; es ist jedoch begreiflich,
dass diesen für sich allein ein besonderer Beweiswerth nicht zukommt.
Einer der von +Coutagne+ untersuchten Männer besass eine hochgradige
Phimose, +Coutagne+ erklärte, dass letztere die Einführung des Penis in
den Anus gerade nicht unmöglich mache, aber jedenfalls erschwere.
Die +passive Päderastie+ ist eher geeignet, diagnostisch verwerthbare
Kennzeichen zu hinterlassen, und die Natur dieser wird vorzugsweise von
dem Umstande abhängen, ob der betreffende Act zum ersten Male ausgeübt
wurde, oder ob habituelle passive Päderastie vorliegt.
Im ersteren Falle sind Zeichen stattgehabter gewaltsamer Ausdehnung
der Afteröffnung, insbesondere Excoriationen, Einrisse der
Schleimhaut und selbst tiefere Verletzungen, sowie die secundären
Irritationserscheinungen, desto eher zu erwarten, mit je grösserer
Brutalität der Act verübt wurde und je grösser die Differenz der
Dimensionen zwischen der Afteröffnung einerseits und dem Penis
anderseits gewesen ist. Daher insbesondere bei noch im kindlichen
Alter stehenden Individuen. Bei manchen dieser Fälle dürfte es sich
übrigens gar nicht um eine Immission des Penis in den Anus, sondern um
Befriedigung des Geschlechtstriebes in der Gesässfalte handeln. Bei
älteren Individuen ist bekanntlich, wenn der Sphincter erschlafft ist,
der After grosser Ausdehnung fähig, wie die von +Simon+ in die
chirurgische und gynäkologische Praxis eingeführte Untersuchungsmethode
beweist, bei welcher man in der Chloroformnarcose mit der ganzen Hand
und selbst mit dem Arm in das Rectum eingeht und sogar die Nieren
abzutasten vermag.
[Sidenote: Zeichen passiver Päderastie.]
Es folgt daraus, dass bei einem Erwachsenen, wenn dieser den Sphincter
ani nicht wirken lässt, wie dies bei freiwilliger Gestattung des
Actes geschieht, die Einführung des erigirten Gliedes in den After
ohne besondere Schwierigkeit erfolgen kann und auch keine Spuren
zurücklassen muss.
Der Nachweis ejaculirten Spermas wäre natürlich nur in dem Falle
absolut beweisend, wenn es, was nur in ganz frischen Fällen (an
Leichen) möglich ist, gelingen sollte, es im After selbst aufzufinden;
an anderen Körperstellen oder in der Wäsche nur dann, wenn z. B. bei
unreifen Knaben die Möglichkeit, dass die gefundene Spur von eigenem
Sperma herrühren könnte, positiv ausgeschlossen werden könnte. Den
Fall eines achtjährigen von einem 14½jährigen Jungen päderastisch
gemissbrauchten Knaben, in dessen Hemde der Nachweis von Spermatozoen
gelang, beschreibt +Casper+ (l. c. 208).
Uebertragung von Tripper oder virulenten Geschwüren durch Päderastie
ist thatsächlich beobachtet worden, und ein solcher Befund ist
natürlich von grosser diagnostischer Wichtigkeit, namentlich dann, wenn
die Affection blos auf den After und seine unmittelbare Nachbarschaft
sich beschränkt. Der Umstand, dass auch bei anderweitig acquirirter
virulenter Affection die Haut der Gesässfalte an der Erkrankung häufig
participirt (Condylome), ist nicht ausser Acht zu lassen.
Als Zeichen habitueller passiver Päderastie wurde schon von den alten
Satirikern (+Martial+) und Aerzten (P. +Zacchias+), sowie theilweise
auch von anderen Beobachtern (+Tardieu+, +Casper+) angegeben:
Auffallend schlaffe, dütenförmig gegen den After sich einsenkende
Nates (Podice laevis), Erweiterung der Afteröffnung, Schlaffheit des
Sphincter ani, Verstreichung der sonst um die Afteröffnung stern-
oder strahlenförmig angeordneten Hautfältchen und gewisse, theils
hahnenkammförmige, theils ringförmige Wucherungen der Schleimhaut der
Afteröffnung (Mariscae der Alten).
Von diesen Zeichen hat gar keinen Werth die Erschlaffung und
dütenförmige Einsenkung der Hinterbacken, denn die Festigkeit und
Rundung der letzteren, sowie das mehr oder weniger feste Anliegen
derselben hängt, wie wir dies schon bezüglich des ähnlichen Verhaltens
der grossen Labien auseinandergesetzt haben, von dem Ernährungs-
(Jugend-) Zustande des betreffenden Individuums ab und, wie bekannt,
sind bei alten oder anderweitig herabgekommenen Leuten diese Partien
ganz gewöhnlich schlaff, ohne dass man sie päderastischer Unzucht
beschuldigen kann, ebenso wie thatsächlich bei habituellen, jedoch
gut genährten, insbesondere bei jungen passiven Päderasten ganz
normale Hinterbacken gefunden wurden. Bezüglich der trichter- oder
dütenförmigen Einsenkung des Afters bemerkt +Brouardel+ (l. c.), dass
sich dieselbe schon nach dem ersten päderastischen Missbrauch finden
könne, dass dieselbe jedoch nicht auf einer mechanischen Einstülpung,
sondern auf der Reizung und Contraction des Sphincter und der dadurch
bewirkten Einziehung des Afters beruhe. Nach +Tarnowsky+ jedoch („Die
krankhaften Erscheinungen des Geschlechtssinnes.“ Berlin 1885), einem
sehr erfahrenen Beobachter, entsteht der Anus infundibuliformis
thatsächlich durch die wiederholte centripetale Zerrung des Sphincter
und in ähnlicher Weise wie die trichterförmige Vertiefung der äusseren
Genitalien bei kleinen Mädchen durch wiederholte Nothzuchtsversuche.
Doch habe dieses Zeichen nur einen Werth, wenn es ohne gewaltsames
Auseinanderziehen der Hinterbacken zu Tage tritt.
Ein sehr beachtenswerthes Symptom ist die Erweiterung der Afteröffnung
und die Erschlaffung des Sphincters, das namentlich bei jüngeren und
sonst gesunden Individuen auffallen muss.
Auffällig, besonders bei jungen Leuten, ist nach +Tarnowsky+ die
Leichtigkeit, mit welcher der Finger in das Rectum eingeführt werden
kann, am werthvollsten aber das Klaffen des Orificium ani, wodurch
in der Knieellenbogenlage ohne Weiteres oder bei mässigem Ausdehnen
der Hinterbacken die Wände des Rectum in der Ausdehnung von mehreren
Centimetern sichtbar werden. Diese Erschlaffung bedingt häufig
Incontinentia analis.
Ein von allen Beobachtern (P. +Zacchias+, +Tardieu+, +Casper+)
besonders hochgehaltenes Kennzeichen passiver habitueller
Päderastie ist das Verstrichensein der um die Afteröffnung stern-
oder strahlenförmig angeordneten Hautfältchen, und daher glatte
Beschaffenheit des Aftersaumes. Wir haben diese faltenlose
Beschaffenheit des Afters nebst Erweiterung und Erschlaffung desselben
sehr schön ausgebildet gesehen bei einer Prostituirten, die viele
Jahre in einem Dresdener Bordell zugebracht hatte und ihrem eigenen
Geständnisse zufolge zur Zulassung des Coitus per anum gemiethet
und abgerichtet worden war. Doch findet sich diese Erscheinung nach
+Tarnowsky+ durchaus nicht so constant, als gewöhnlich angegeben wird,
da von 23 von ihm kürzlich untersuchten zweifellosen Kynäden nur 12
dieselbe zeigten.
Die Mariscae oder Cristae der Alten sind Vorwölbungen der Schleimhaut
des Afters, die mitunter knotige oder lappige hahnenkammartige Gebilde,
manchmal aber einen prolapsartigen Saum (+Casper+) darstellen. Da
solche Bildungen, welche man, obgleich ihnen durchaus nicht immer
Venenerweiterungen entsprechen, mit dem Gesammtnamen Hämorrhoiden
bezeichnet, auch bei Nichtpäderasten ungemein häufig vorkommen, so
kann ihnen um so weniger ein Werth zugeschrieben werden, als es gar
nicht sichergestellt ist, dass der Päderastie überhaupt ein fördernder
Einfluss auf die Entstehung der genannten Gebilde zukommt. In unserem
eben erwähnten Falle waren sie nicht vorhanden, dagegen fanden wir
sie, grosse hahnenkammartige und aus cavernösem Gewebe bestehende
Lappen bildend, stark entwickelt an den Leichen zweier 40jährigen
Prostituirten, welche, wie auch andere Merkmale und die Anamnese
erwiesen, ihr Gewerbe a posteriori ausgeübt hatten.
[Sidenote: Zeichen habitueller Päderastie. Können dieselben
verschwinden?]