Durch brutales Einbohren der Finger in die Genitalien kleiner Mädchen

können aus den oben angeführten Gründen viel leichter Zerreissungen

des Hymen entstehen, als durch den Penis, mit dem ein Vordringen bis

zum Hymen und über dasselbe hinaus desto weniger möglich ist, je

enger noch die betreffenden Organe gewesen sind. Ueberhaupt müssen

bei solchen Verletzungen die Raumverhältnisse der betreffenden

weiblichen Genitalien mit dem Caliber des Penis, beziehungsweise des

Fingers, verglichen werden, um die Frage zu beantworten, ob dieselben

mit diesem oder mit jenem entstanden sein konnten. Mitunter können

sich Befunde ergeben, die sofort als nicht durch den Penis, sondern

durch den eingebohrten Finger oder mindestens ähnliche harte und

verhältnissmässig dünne Körper erzeugte, zu erkennen sind. So bildet

+Tardieu+ (l. c. Taf. II, Fig. 5) einen Fall ab, in welchem, ohne dass

der freie Rand des halbmondförmigen Hymen verletzt war, im mittleren

Theile des letzteren eine unregelmässig eingerissene, senkrecht nach

abwärts bis in’s Schambändchen dringende Zerreissung sich fand, die

offenbar durch den gewaltsam durchgestossenen Finger entstanden ist.

Solche Perforationen sind aber nicht zu verwechseln mit angeborenen

Oeffnungen, welche an diesen Stellen vorkommen können (vide Fig. 27

und 36). Ebenso konnte in dem von +Lender+[114] mitgetheilten Falle,

in welchem aus der hochgradig entzündeten Scheide eines 4jährigen

Mädchens, dessen Hymen frisch gerissen war, ein Stückchen eines von

ihrem Unterröckchen herrührenden Wollstoffes herausgezogen wurde,

kein Zweifel darüber bestehen, dass ein solcher Befund nicht durch

den Penis, wohl aber durch den gewaltsam eingebohrten Finger erzeugt

worden sein konnte. -- In anderen Fällen können die charakteristischen

Abdrücke von Fingernägeln Aufschluss geben über die Art des Insultes,

welcher die betreffenden Genitalien getroffen hatte.

[Illustration: Fig. 36.

Hymen mit einer grösseren oberen und einer kleineren unteren Oeffnung.]

Beschränkte sich der geschlechtliche Missbrauch des Mädchens nur

auf Betastungen der Genitalien u. dergl., so sind, namentlich nach

blos einmaligem oder selten vorgenommenem derartigen Acte keine

Veränderungen an den Geschlechtstheilen zu erwarten. Wiederholte solche

Manipulationen können theils Irritationserscheinungen hervorrufen,

theils jene Erschlaffung und Ausweitung der Theile bewirken, die auch

durch wiederholte Cohabitationsversuche, aber auch durch habituelle

Onanie sich bilden kann.

Geschlechtlicher Missbrauch von Knaben kann Irritationserscheinungen

am Penis, Erschlaffung des Präputiums u. dergl, zurücklassen, die

ihrerseits wieder ebenfalls durch Onanie entstehen können. In

der überwiegenden Zahl der Fälle von Schändung sowohl von Knaben

als Mädchen finden sich keine auffallenden Veränderungen an den

Genitalien, und solche werden natürlich insbesondere dann vollkommen

fehlen, wenn die Schändung nicht im Missbrauche des Individuums selbst

bestand, sondern wenn dieses als Werkzeug zur Selbstbefleckung benutzt

worden ist.

Die Frage, ob Ueberwältigung stattgehabt hatte, oder ob das

missbrauchte Individuum wehr- oder bewusstlos war, ist natürlich nach

denselben Grundsätzen zu untersuchen und zu beantworten, wie sie bei

der Nothzucht besprochen worden sind.

Gleiches gilt von der Beurtheilung der Frage, ob durch die unzüchtige

Handlung Nachtheile für die Gesundheit entstanden sind oder dadurch gar

der Tod herbeigeführt wurde. Venerische Ansteckung kommt bei an Mädchen

von Männern begangenen Schändungsattentaten nur selten vor, leichter

kann dieselbe erfolgen bei Missbrauch von Knaben durch Frauenspersonen,

wie uns selbst ein solcher Fall bekannt ist.

Widernatürliche Unzucht.

Das österr. St. G. (§. 129) unterscheidet widernatürliche Unzucht

zwischen Personen desselben Geschlechtes und mit Thieren. Ebenso

§. 186 des österr. St. G.-Entwurfes und §. 175 des deutschen St.

G., jedoch mit dem Unterschiede, dass im letzteren der Begriff der

widernatürlichen Unzucht zwischen Personen desselben Geschlechtes

nur auf die zwischen Personen „männlichen“ Geschlechtes, also auf

die Päderastie, eingeengt wird. Letztere Beschränkung ist eine sehr

zweckmässige; denn wenn auch widernatürliche Unzucht zwischen Weibern,

die bereits den Alten als „lesbische Liebe“ und „Tribadie“ bekannt

war, auch gegenwärtig häufig genug geübt wird, wie man insbesondere in

Gefangenhäusern und Detentionsanstalten für Prostituirte beobachten

kann[115], so kommt doch dieser, wenn sie nur zwischen Erwachsenen

stattfindet, gewiss nach keiner Richtung hin jene moralische und

insbesondere strafrechtliche Bedeutung zu, wie der Päderastie. Wohl

wäre dieses aber der Fall bei an Kindern oder hilflosen Personen

ausgeübten derartigen Attentaten.

Einen abscheulichen Fall dieser Art bringt +Tardieu+ (l. c. 69).

Eine noch ziemlich junge Frau hatte ihre eigene 12jährige Tochter

durch wiederholte Einführung der Finger deflorirt und die betreffende

Manipulation mitunter mehrmals im Tage durch lange Zeit ausgeführt.

Verhaftet, gab sie an, die Acte im gesundheitlichen Interesse des

Kindes (?) vorgenommen zu haben. Welche Motive sie aber thatsächlich

dazu bewogen hatten, ging aus der positiven Aussage des Mädchens

hervor, welches berichtet, dass ihre Mutter mitunter während der

Nacht die betreffenden Acte vornahm, dieselben selbst stundenlang

fortsetzte, dabei in grosse Aufregung gerieth und erst aufhörte, bis

sie ganz echauffirt und in Schweiss gebadet war.

A. Die Päderastie.

Unter Päderastie im strafrechtlichen Sinne versteht man die

Befriedigung des Geschlechtstriebes durch Immission des Penis in den

Anus eines männlichen Individuums. Die Gesetzgeber hatten bei der

Fixirung der widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen

Geschlechtes als besonders zu behandelnden Delictes offenbar nur

die genannte sexuelle Ausschreitung im Auge, obwohl der Ausdruck

„widernatürliche Unzucht“ Deutungen zulässt, worauf umsomehr hätte

Rücksicht genommen werden sollen, als thatsächlich bei vielen, als

widernatürliche Unzucht aufgefassten Fällen die Befriedigung des

Geschlechtstriebes weniger durch den Anus, als vielmehr nur durch

wechselseitige Manustupration erfolgt und häufig combinirte Excesse

vorkommen.[116]

[Sidenote: Coitus analis mit Weibern.]

Bemerkenswerth ist die Thatsache, dass der „Coitus analis“ auch

an weiblichen Individuen geübt wird, wovon schon +Tardieu+

(l. c. 199) Beispiele erwähnt. Aehnliche Fälle, wovon wir einen

weiter unten anführen werden, haben wir wiederholt beobachtet,

die keinen Zweifel übrig lassen, dass die Zulassung des Coitus

per anum sogar eine besondere Art der gewerbsmässigen weiblichen

Prostitution in grossen Städten bildet. Damit stimmen die Angaben von

+Parent+-+Duchatelet+ (La prostitution dans la ville Paris.

1858, I, 214) und neuere Beobachtungen von +Martineau+ (Deutsche

Med.-Ztg. 1882, pag. 9 und Virchow’s Jahrb. 1881, I, 533 und l. c.)

und besonders von +Coutagne+ (Lyon médical. Nr. 35 und 36) überein,

welcher unter 446 Prostituirten 15 mit positiven Zeichen der

Päderastie fand und 165 mit solchen, die wenigstens theilweise von

diesem Laster herrühren dürften.

Die von +Tardieu+ mitgetheilten Fälle betrafen sonderbarer Weise

zum Theile jung verheiratete Frauen, an welchen die betreffenden

Ehemänner, alte Wüstlinge, derartige Attentate versucht hatten.

Ausserdem scheint es, dass die Päderastie hier und da unter Eheleuten

als eine Form des Malthusianismus geübt wird, d. h. zu dem Zwecke, um

dem Kindersegen vorzubeugen.

[Sidenote: Päderastie.]

Die Päderastie ist ein uraltes Laster. Bereits die Bibel setzt Strafen

darauf und warnt vor dem Götzendienste des Moloch und Bal Phegor, bei

welchem die Päderastie eine grosse Rolle spielte. Bekannt ist die

Verbreitung dieses Lasters im classischen Griechenland (griechische

Knabenliebe), sowie die Thatsache, dass man die Ausübung desselben

nicht blos als nicht anstössig betrachtete, sondern dass auch die

berühmtesten Männer Griechenlands sich derselben ergaben.[117] Ebenso

bekannt ist das päderastische Treiben in Rom in der Kaiserzeit und

die Satyren Juvenal’s und Martial’s, die dasselbe geisseln, sowie

die Lex scatinia, die demselben Schranken zu setzen bestimmt war.

Die Verbreitung der Päderastie im Mittelalter, besonders im XVII.

Jahrhundert in Italien ist namentlich aus +Paulus Zacchias+’

Quest. med. leg. tomi tres. Lib. IV, Tit. 2, Qu. 5, zu entnehmen.

[Sidenote: Chantage.]

Gegenwärtig ist die Päderastie nicht minder verbreitet, und zwar

nicht blos im Orient, wo sie ungescheut getrieben wird, sondern

auch in den hochcivilisirten Ländern Europas und Amerikas, so zwar,

dass wir derselben in den grossen Städten sogar in der Form einer

gewerbsmässigen Prostitution begegnen, die sich, wie zahlreiche in

Paris (+Tardieu+, l. c. 201), London (+Taylor+, Medical Jurisprudence.

1873, II, 473), Berlin (+Casper+-+Liman+’s Handb. 7. Aufl., I, 183

u. ff.) und Wien vorgekommene Fälle beweisen, häufig mit systematisch

geübten Erpressungsversuchen (Chantage), mitunter sogar mit Raub und

Mord an den diesen Leuten in die Hände gerathenen Opfern verbindet.

Beachtenswerth ist ferner die Thatsache, dass, wie speciell in Wien

vorgekommene Fälle beweisen, die Chantage auch gegen ganz Unschuldige

geübt wird, indem Personen in Pissoirs, auf einsamen Spaziergängen

u. dergl. von zu diesem Zwecke verbundenen Gaunern überfallen, eines

päderastischen Attentates beschuldigt und mit der Erstattung der

Anzeige bedroht werden. Die peinliche Zwangslage kann ängstliche

Personen in der That zu Zahlungen veranlassen, wodurch sie sich

begreiflicher Weise ihren Verfolgern erst recht in die Hände geben.

[Sidenote: Strafrechtliche Auffassung der Päderastie.]

Die strafrechtliche Behandlung dieses Lasters ist gegenwärtig

eine ungleich mildere, als sie früher gewesen war. Während die

peinliche Halsgerichtsordnung Karl V. die Strafe des Feuertodes auf

widernatürliche Unzucht setzte und in England und Amerika noch in

neuerer Zeit auf dieses Verbrechen der Galgen stand, bestraft das

österr. Gesetz (§. 130) eine solche That nur mit 1 bis 5 Jahren

schweren Kerkers, und der österr. Entwurf, sowie das deutsche St. G.

sogar nur mit Gefängniss.

Diese mildere Auffassung hat ihren Grund in der milderen Beurtheilung

der geschlechtlichen Ausschreitungen überhaupt, die sich in der

modernen Gesetzgebung bemerkbar macht, andererseits aber darin,

dass man in Folge psychiatrischer Erfahrungen geneigt ist, die

geschlechtliche Zuneigung zu Individuen des eigenen Geschlechtes in

einzelnen Fällen mit einem abnormen sexuellen Fühlen in Verbindung zu

bringen.

Das Vorkommen einer conträren Sexualempfindung und in Folge dessen

einer perversen Richtung des Geschlechtstriebes ist eine durch eine

Reihe von Beobachtungen[118] sichergestellte Thatsache, auf welche

bei der Beurtheilung der „widernatürlichen Unzucht“ nothwendig

Rücksicht genommen werden muss. Wir werden auf diese forensisch

sowohl als psycho-pathologisch höchst interessanten Fälle an einer

anderen Stelle zurückkommen, bemerken nur hier, dass eine solche

„angeborene Verkehrung der Geschlechtsempfindung mit dem Bewusstsein

der Krankhaftigkeit dieser Erscheinung“ (+Westphal+) vorzugsweise

als Theilerscheinung anderer neuro- oder psychopathologischer Zustände

beobachtet wurde, und dass es vorläufig noch sehr fraglich erscheint,

ob eine solche conträre Sexualempfindung auch als isolirte Erscheinung

vorkommen könne.

[Sidenote: Ursachen und Formen der Päderastie.]

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Päderastie weder eine

neuro-, noch eine psychopathologische Erscheinung, wie schon die

Geschichte dieses Lasters und ihre allgemeine Verbreitung im

classischen Zeitalter beweist. Sie findet sich verhältnissmässig

häufig in Straf- und Versorgungsanstalten und erklärt sich dort

einerseits durch die aus dem gedrängten Zusammenleben vieler Männer

sich ergebende Gelegenheit zu solchen Ausschreitungen, anderseits aus

der Unmöglichkeit, den Coitus in normaler Weise auszuüben. Das öftere

Vorkommen dieses Lasters bei Geistlichen erklärt sich unschwer aus dem

Cölibate und aus der Scheu vor den Folgen eines sexuellen Umganges

mit dem weiblichen Geschlechte. Letztere kann aber auch bei anderen

Ständen angehörigen Individuen den Beweggrund abgeben. So setzte der

oben angeführte, wegen Päderastie verurtheilte „Buben-Apis“ den von

ihm missbrauchten Burschen offen auseinander, „dass bei Weibspersonen

etwas Derartiges viel zu gefährlich sei, da es leicht etwas abgeben

könne, während man bei Buben in dieser Beziehung sich nicht zu fürchten

brauche“, und dieser Umstand mag auch wohl die Ursache sein, warum

mitunter Päderastie auch unter Ehegatten getrieben wird. In wieder

anderen treffen wir dieses Laster bei Wüstlingen, für welche der

normale geschlechtliche Genuss bereits seinen Reiz verloren, weshalb

sie stärkere Reize aufsuchen und in verbotener Unzucht finden. Auch

die Verführung spielt eine grosse Rolle. Weiter kommen Fälle vor,

dass durch Onanie erregtes Misstrauen in die männliche Potenz, aber

auch angeborene fehlerhafte Bildung der Genitalien die Betreffenden

veranlasst, die geschlechtliche Befriedigung auf andere Weise zu

suchen. Thatsächlich liefern die Onanisten ein Hauptcontingent für

päderastische Unzucht. Einen Fall von Hypospadie mit Verkümmerung

des Penis bei einem angeblichen Päderasten bringt +Casper+

(l. c. 200) und hier in Wien kam vor einigen Jahren ein Fall vor,

wo bei dem thatsächlich päderastischer (passiver) Unzucht ergebenen

Individuum eine hochgradige Verkümmerung des Penis gefunden wurde. Auch

+Ottolenghi+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 444) fand bei Päderasten

auffallend häufig Anomalien an den Genitalien und ebenso +Virgilio+

(Lombroso’s Arch. 1889, X, 63).

Man sieht demnach, dass es eine ganze Reihe von Momenten gibt,

welche diese psychologisch allerdings merkwürdige Verirrung

des Geschlechtstriebes auch ohne Annahme eines neuro- oder

psychopathologischen Zustandes vollkommen erklärt, und dieser Umstand,

sowie der, dass auch das Rechtsbewusstsein im Volke solche Handlungen

nicht blos als Laster, sondern als Verbrechen beurtheilt[119],

hat trotz von medicinischer Seite erhobenen und mit Rücksicht auf

obige Beobachtungen theilweise gerechtfertigten Zweifeln über die

Strafwürdigkeit solcher Handlungen, auch die modernen Gesetzgeber

bewogen, die widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen

Geschlechtes in das Strafgesetz aufzunehmen.

[Sidenote: Active und passive Päderastie.]

Die Päderastie kann man, je nach der Rolle, die die einzelne Person

dabei spielt, in eine active und passive unterscheiden.

Die +active Päderastie+ hinterlässt keine charakteristischen

Kennzeichen, selbst dann nicht, wenn sie habituell betrieben

wurde. +Tardieu+ gibt zwar an, dass er bei einzelnen der von ihm

untersuchten activen Päderasten eine hundepenisartig zugespitzte und

verschmälerte Eichel gesehen habe, welche Form er von der gewaltsamen

und wiederholten Einbringung des Penis in den engen After herzuleiten

geneigt ist. Andere haben jedoch nichts Derartiges beobachtet,

auch ist nicht abzusehen, wie ein kurz vorübergehender, wenn auch

wiederholter Druck auf die doch elastische Eichel an dieser eine solche

Formveränderung erzeugen sollte. Wahrscheinlich handelte es sich in

+Tardieu+’s Fällen um angeborene Deformitäten, wie auch +Brouardel+

(Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 20, pag. 182) bemerkt, der sich

durch zahlreiche Beobachtungen überzeugte, dass Form und Volumen der

Eichel ungemein variiren. Auch +Coutagne+ (l. c.) konnte bei activen

Päderasten in der Regel keine Formveränderung des Penis constatiren,

doch fand er bei einem bei der That überraschten 35jährigen Individuum

eine ringförmige Furche an der Grenze des vorderen und mittleren

Drittels der Eichel, wie sie auch +Tardieu+ in einem Falle gesehen

hatte. Wir selbst haben in den von uns untersuchten, allerdings

spärlichen Fällen niemals eine Formveränderung des Penis, resp. dessen

Eichel, bemerkt und anderseits eine zugespitzte, hundepenisartige

Form der Glans an der Leiche ganz unverdächtiger Personen wiederholt

beobachtet. Bei forcirter Einführung des Gliedes können Excoriationen

an der Eichel und am Präputium entstehen; es ist jedoch begreiflich,

dass diesen für sich allein ein besonderer Beweiswerth nicht zukommt.

Einer der von +Coutagne+ untersuchten Männer besass eine hochgradige

Phimose, +Coutagne+ erklärte, dass letztere die Einführung des Penis in

den Anus gerade nicht unmöglich mache, aber jedenfalls erschwere.

Die +passive Päderastie+ ist eher geeignet, diagnostisch verwerthbare

Kennzeichen zu hinterlassen, und die Natur dieser wird vorzugsweise von

dem Umstande abhängen, ob der betreffende Act zum ersten Male ausgeübt

wurde, oder ob habituelle passive Päderastie vorliegt.

Im ersteren Falle sind Zeichen stattgehabter gewaltsamer Ausdehnung

der Afteröffnung, insbesondere Excoriationen, Einrisse der

Schleimhaut und selbst tiefere Verletzungen, sowie die secundären

Irritationserscheinungen, desto eher zu erwarten, mit je grösserer

Brutalität der Act verübt wurde und je grösser die Differenz der

Dimensionen zwischen der Afteröffnung einerseits und dem Penis

anderseits gewesen ist. Daher insbesondere bei noch im kindlichen

Alter stehenden Individuen. Bei manchen dieser Fälle dürfte es sich

übrigens gar nicht um eine Immission des Penis in den Anus, sondern um

Befriedigung des Geschlechtstriebes in der Gesässfalte handeln. Bei

älteren Individuen ist bekanntlich, wenn der Sphincter erschlafft ist,

der After grosser Ausdehnung fähig, wie die von +Simon+ in die

chirurgische und gynäkologische Praxis eingeführte Untersuchungsmethode

beweist, bei welcher man in der Chloroformnarcose mit der ganzen Hand

und selbst mit dem Arm in das Rectum eingeht und sogar die Nieren

abzutasten vermag.

[Sidenote: Zeichen passiver Päderastie.]

Es folgt daraus, dass bei einem Erwachsenen, wenn dieser den Sphincter

ani nicht wirken lässt, wie dies bei freiwilliger Gestattung des

Actes geschieht, die Einführung des erigirten Gliedes in den After

ohne besondere Schwierigkeit erfolgen kann und auch keine Spuren

zurücklassen muss.

Der Nachweis ejaculirten Spermas wäre natürlich nur in dem Falle

absolut beweisend, wenn es, was nur in ganz frischen Fällen (an

Leichen) möglich ist, gelingen sollte, es im After selbst aufzufinden;

an anderen Körperstellen oder in der Wäsche nur dann, wenn z. B. bei

unreifen Knaben die Möglichkeit, dass die gefundene Spur von eigenem

Sperma herrühren könnte, positiv ausgeschlossen werden könnte. Den

Fall eines achtjährigen von einem 14½jährigen Jungen päderastisch

gemissbrauchten Knaben, in dessen Hemde der Nachweis von Spermatozoen

gelang, beschreibt +Casper+ (l. c. 208).

Uebertragung von Tripper oder virulenten Geschwüren durch Päderastie

ist thatsächlich beobachtet worden, und ein solcher Befund ist

natürlich von grosser diagnostischer Wichtigkeit, namentlich dann, wenn

die Affection blos auf den After und seine unmittelbare Nachbarschaft

sich beschränkt. Der Umstand, dass auch bei anderweitig acquirirter

virulenter Affection die Haut der Gesässfalte an der Erkrankung häufig

participirt (Condylome), ist nicht ausser Acht zu lassen.

Als Zeichen habitueller passiver Päderastie wurde schon von den alten

Satirikern (+Martial+) und Aerzten (P. +Zacchias+), sowie theilweise

auch von anderen Beobachtern (+Tardieu+, +Casper+) angegeben:

Auffallend schlaffe, dütenförmig gegen den After sich einsenkende

Nates (Podice laevis), Erweiterung der Afteröffnung, Schlaffheit des

Sphincter ani, Verstreichung der sonst um die Afteröffnung stern-

oder strahlenförmig angeordneten Hautfältchen und gewisse, theils

hahnenkammförmige, theils ringförmige Wucherungen der Schleimhaut der

Afteröffnung (Mariscae der Alten).

Von diesen Zeichen hat gar keinen Werth die Erschlaffung und

dütenförmige Einsenkung der Hinterbacken, denn die Festigkeit und

Rundung der letzteren, sowie das mehr oder weniger feste Anliegen

derselben hängt, wie wir dies schon bezüglich des ähnlichen Verhaltens

der grossen Labien auseinandergesetzt haben, von dem Ernährungs-

(Jugend-) Zustande des betreffenden Individuums ab und, wie bekannt,

sind bei alten oder anderweitig herabgekommenen Leuten diese Partien

ganz gewöhnlich schlaff, ohne dass man sie päderastischer Unzucht

beschuldigen kann, ebenso wie thatsächlich bei habituellen, jedoch

gut genährten, insbesondere bei jungen passiven Päderasten ganz

normale Hinterbacken gefunden wurden. Bezüglich der trichter- oder

dütenförmigen Einsenkung des Afters bemerkt +Brouardel+ (l. c.), dass

sich dieselbe schon nach dem ersten päderastischen Missbrauch finden

könne, dass dieselbe jedoch nicht auf einer mechanischen Einstülpung,

sondern auf der Reizung und Contraction des Sphincter und der dadurch

bewirkten Einziehung des Afters beruhe. Nach +Tarnowsky+ jedoch („Die

krankhaften Erscheinungen des Geschlechtssinnes.“ Berlin 1885), einem

sehr erfahrenen Beobachter, entsteht der Anus infundibuliformis

thatsächlich durch die wiederholte centripetale Zerrung des Sphincter

und in ähnlicher Weise wie die trichterförmige Vertiefung der äusseren

Genitalien bei kleinen Mädchen durch wiederholte Nothzuchtsversuche.

Doch habe dieses Zeichen nur einen Werth, wenn es ohne gewaltsames

Auseinanderziehen der Hinterbacken zu Tage tritt.

Ein sehr beachtenswerthes Symptom ist die Erweiterung der Afteröffnung

und die Erschlaffung des Sphincters, das namentlich bei jüngeren und

sonst gesunden Individuen auffallen muss.

Auffällig, besonders bei jungen Leuten, ist nach +Tarnowsky+ die

Leichtigkeit, mit welcher der Finger in das Rectum eingeführt werden

kann, am werthvollsten aber das Klaffen des Orificium ani, wodurch

in der Knieellenbogenlage ohne Weiteres oder bei mässigem Ausdehnen

der Hinterbacken die Wände des Rectum in der Ausdehnung von mehreren

Centimetern sichtbar werden. Diese Erschlaffung bedingt häufig

Incontinentia analis.

Ein von allen Beobachtern (P. +Zacchias+, +Tardieu+, +Casper+)

besonders hochgehaltenes Kennzeichen passiver habitueller

Päderastie ist das Verstrichensein der um die Afteröffnung stern-

oder strahlenförmig angeordneten Hautfältchen, und daher glatte

Beschaffenheit des Aftersaumes. Wir haben diese faltenlose

Beschaffenheit des Afters nebst Erweiterung und Erschlaffung desselben

sehr schön ausgebildet gesehen bei einer Prostituirten, die viele

Jahre in einem Dresdener Bordell zugebracht hatte und ihrem eigenen

Geständnisse zufolge zur Zulassung des Coitus per anum gemiethet

und abgerichtet worden war. Doch findet sich diese Erscheinung nach

+Tarnowsky+ durchaus nicht so constant, als gewöhnlich angegeben wird,

da von 23 von ihm kürzlich untersuchten zweifellosen Kynäden nur 12

dieselbe zeigten.

Die Mariscae oder Cristae der Alten sind Vorwölbungen der Schleimhaut

des Afters, die mitunter knotige oder lappige hahnenkammartige Gebilde,

manchmal aber einen prolapsartigen Saum (+Casper+) darstellen. Da

solche Bildungen, welche man, obgleich ihnen durchaus nicht immer

Venenerweiterungen entsprechen, mit dem Gesammtnamen Hämorrhoiden

bezeichnet, auch bei Nichtpäderasten ungemein häufig vorkommen, so

kann ihnen um so weniger ein Werth zugeschrieben werden, als es gar

nicht sichergestellt ist, dass der Päderastie überhaupt ein fördernder

Einfluss auf die Entstehung der genannten Gebilde zukommt. In unserem

eben erwähnten Falle waren sie nicht vorhanden, dagegen fanden wir

sie, grosse hahnenkammartige und aus cavernösem Gewebe bestehende

Lappen bildend, stark entwickelt an den Leichen zweier 40jährigen

Prostituirten, welche, wie auch andere Merkmale und die Anamnese

erwiesen, ihr Gewerbe a posteriori ausgeübt hatten.

[Sidenote: Zeichen habitueller Päderastie. Können dieselben

verschwinden?]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 19 / 132 段