K. in einem zwei Klafter tiefen Eiskeller unter einer unverwahrten
Fallthüre auf einer Sandschichte bewusstlos gefunden, nachdem sie
kaum eine Viertelstunde vermisst worden war, und starb wenige
Augenblicke darauf. Die Obduction ergab keine äusserlich sichtbare
Verletzung, dagegen eine handflächengrosse Blutaustretung unter
der Kopfhaut über der linken Lambdanaht, Contusion des linken
Stirnlappens des Grosshirns mit mässigem Blutaustritt an die
Schädelbasis ohne Spur einer Verletzung der Kopfknochen. An den
äusseren Genitalien kein Blut zu bemerken. Der Hymen halbmondförmig
mit scharfem Rand, im unteren Theile 1 Cm. hoch, ziemlich dickwandig,
mit weiter Oeffnung. Entsprechend der tiefsten Stelle des unteren
Segmentes desselben ein die ganze Höhe des Hymen durchsetzender,
vom freien Rande senkrecht nach abwärts bis zur Insertionsstelle
desselben dringender, frisch blutender Einriss mit feingezackten
Rändern, welche, ebenso wie die Basis des Risses im unteren Theile
desselben, deutlich, doch in ganz geringem Grade suffundirt
erscheinen. Ausserdem findet sich eine linsengrosse Ecchymose 3
Millimeter nach rechts von dieser Stelle in der Uebergangsfalte
zwischen Hymen und Vestibulum. In der Scheide blasser Schleim, ebenso
im jungfräulichen Uterus. Trotz sorgfältigster Untersuchung dieses
Schleimes konnte keine Spur von Samenfäden gefunden werden.
In dem Gutachten wurde auseinandergesetzt, dass die Hymenverletzung
bei dem Sturze allerdings hätte geschehen können, jedoch nicht durch
die blosse Erschütterung des Körpers beim Aufschlagen desselben auf
den Boden, sondern nur dann, wenn die R. K. mit den Genitalien auf
einen vorspringenden Körper aufgefallen wäre. Letzteres sei jedoch
aus dem Localaugenschein nicht ersichtlich und bei dem Umstande, als
nicht die geringste Verletzung an den äusseren Genitalien bemerkt
wurde, auch nicht wahrscheinlich. Es liege daher viel näher die
Annahme, dass jener Riss kurz vor dem Sturze durch einen in den
Scheideneingang eingedrungenen festen Körper entstanden ist, der
trotz des nicht gelungenen Auffindens von Samenfäden ein gesteiftes
männliches Glied, aber auch ein Finger gewesen sein konnte.
Im weiteren Verlaufe der Untersuchung tauchte zwar gegen einen jungen
Burschen der Verdacht auf, dass er an jenem Abende mit dem Mädchen in
dem betreffenden dunklen Gange zu thun gehabt hätte, wobei diese in
den offenen Keller gestürzt sei, doch wurde die Sache wegen Abgang
von beweiskräftigen Anhaltspunkten von Seite des Gerichtes nicht
weiter verfolgt.
[Sidenote: Läsionen des Hymen durch Trauma, Onanie etc.]
Eine Zerreissung der Commissur, Fossa navicularis und des Hymen mit
nachfolgender Pyämie fanden wir bei einem Kinde, unter welchem der
irdene Nachttopf zusammengebrochen war, und wiederholt Rupturen der
Fossa navicularis bei kleinen Mädchen, welche durch Ueberfahren um’s
Leben gekommen waren; einmal sogar eine vollständige Abreissung der
Scheide sammt dem Hymen von der Vulva ohne Verletzung der letzteren.
Postmortale bis auf den Hymen übergreifende Rupturen des Dammes
können nach Verbrennungen höherer Grade entstehen und bei den
nicht selten vorkommenden Fällen von Tod durch Feuerfangen
der Kleider haben wir wiederholt solche Sprengungen des wie
gebratenen Mittelfleisches gefunden oder konnten sie leicht durch
Auseinanderziehen der Oberschenkel erzeugen.
Seit jeher wird die Möglichkeit betont, dass auch durch
masturbatorische Manipulationen der Hymen verletzt werden könne; man
hat jedoch dieser Möglichkeit entschieden eine viel höhere Bedeutung
zugeschrieben, als ihr thatsächlich zukommt.
Die Onanie ist zwar unter jungen Mädchen sehr verbreitet, doch wird
dieselbe selten in solcher Weise ausgeübt, dass daraus eine Verletzung
des Hymen resultiren könnte. In der Regel besteht die Onanie blos in
Frictionen der Clitoris und der Innenfläche der Labien, und es ist
bekannt, dass behufs Heilung von aus habitueller Masturbation zur
Entwicklung gekommenen Erkrankungen die Amputation der Clitoris, sowie
der Nymphen empfohlen und auch ausgeführt worden ist. Seltener wird
bei der Selbstbefleckung der Finger in die Scheide selbst eingeführt
und dies nur in Fällen, wo die Weite der Oeffnung des Hymen dies
gestattet, was allerdings, dem oben Gesagten zufolge, in den wenigsten
Fällen einer besonderen Schwierigkeit unterliegen dürfte. Ist die
Hymenöffnung für den Finger des betreffenden Individuums nicht
passirbar, dann muss wohl zugegeben werden, dass durch wiederholt
geübte masturbatorische Manipulationen dieselbe erweitert werden kann,
was dann aber allmälig und ohne Zerreissung des Hymen geschieht; auch
wäre es nicht ganz unmöglich, dass bei solcher Gelegenheit seichte
Einrisse des Randes eines zarten Hymens entstehen könnten, aber es ist
nicht anzunehmen, dass die Masturbation je mit solcher Gewalt geübt
werden möchte, dass es zu ausgedehnten oder gar mehrfachen Einrissen
der Scheidenklappe kommen würde, da die betreffenden Individuen sich
hüten werden, sich selbst Schmerzen zuzufügen. Wir hatten in unserer
früheren Stellung wiederholt Gelegenheit gehabt, Kinder, insbesondere
blödsinnige und epileptische, zu beobachten, die mitunter excessiv
der Selbststupration ergeben waren, und haben in solchen Fällen sehr
gewöhnlich eine Erschlaffung und welke Beschaffenheit des Präputiums,
der Clitoris, der Nymphen und auch des Hymen beobachtet, mitunter auch
ausgesprochene acute oder chronische Reizungszustände, niemals aber
Einrisse oder gar ausgedehnte Zerreissungen der Scheidenklappe. Damit
stimmen auch die Beobachtungen Anderer überein. J. +Behrend+[68]
bemerkt in einem Aufsatze „Ueber die Reizung der Geschlechtstheile
durch Onanie bei kleinen Kindern“, anschliessend an eine einschlägige
Schrift von A. W. +Johnson+[69], dass Hymenverletzung durch Onanie
selten vorkommt. G. +Braun+[70] berichtet über Fälle von Nymphomanie,
die die Amputation der Clitoris nothwendig machten, und in welchen
trotzdem der Hymen zwar sehr schlaff, jedoch ohne Einriss gefunden
wurde. Ein Fall von langjähriger Onanie und unverletztem Hymen findet
sich im Jahresberichte der chirurgischen Klinik von +Dumreicher+
pro 1869-1870[71] und ein weiterer, eine 35jährige, an conträrer
Sexualempfindung leidende Onanistin betreffender Fall wird von
+Westphal+ im Arch. f. Psych. u. Nervenkh., 1869, II, 73, mitgetheilt.
Ebenso hat +Liman+[72] durch eigene Beobachtungen die von dem Arzte des
grossen Berliner Waisenhauses, +Ideler+, gemachte Angabe bestätigen
können, dass bei unzweifelhafter Onanie in der Regel vollkommen normal
beschaffene Genitalien gefunden werden. Auch ist es begreiflich, dass,
wenn es bei der Onanie so leicht zu Läsionen des Hymen kommen würde,
solche Ereignisse sich durch, wenn auch vielleicht minimale Blutungen
aus den Genitalien verrathen möchten, die bei kleinen Kindern den
sorgsamen Eltern u. s. w. kaum entgehen würden, während thatsächlich
über solche Vorkommnisse so gut wie gar keine Beobachtungen existiren,
was bei der Häufigkeit der Onanie bei Kindern gewiss nur geeignet
ist, weiter die Behauptung zu rechtfertigen, dass Verletzungen der
Scheidenklappe durch Selbstbefleckung zu den seltensten Vorkommnissen
gehören. Am ehesten könnten solche vorkommen in Fällen, wo die Mädchen
durch Pruritus vulvae oder Würmer (Oxyuris vermicularis) veranlasst
werden, sich an den Genitalien zu reiben und zu kratzen, und es ist
gewiss auf die Möglichkeit einer Onanie aus solchen pathologischen
Ursachen zu achten.
Von der mit anderen Körpern als mit dem Finger geübten Onanie, die,
wie bekannt, ebenfalls häufig vorkommt, gilt dasselbe wie von der
gewöhnlichen Onanie. Secundäre, mitunter heftige Erscheinungen wurden
zwar bei kleinen Kindern nach Einführung von Nadeln und ähnlichen
Gegenständen in die Harnröhre oder in die Scheide oft genug beobachtet,
niemals aber directe Verletzungen. Was aber die Masturbation mit
voluminösen Körpern betrifft, wie sie bei geschlechtsreifen Individuen
zur Beobachtung kommt, so wird sie geübt, nachdem bereits früher
durch habituelle Onanie oder durch normale geschlechtliche Acte die
Geschlechtstheile erweitert worden sind, und hat demnach für die
vorliegende Frage so gut wie keine Bedeutung.
[Sidenote: Läsionen des Hymen durch fremde Finger und durch ulceröse
Processe.]
Viel wichtiger ist der Umstand, dass ganz gleiche Läsionen des Hymen,
wie wir sie nach dem ersten Coitus finden, auch durch gewaltsames
Einbohren eines fremden Fingers entstehen können. Diese Möglichkeit
ist insbesondere bei der Untersuchung kleiner Kinder im Auge zu
behalten; denn bei diesen liegt letztere Entstehungsweise des
eventuell constatirten Einrisses des Hymen desto näher, je weniger die
räumlichen Verhältnisse der kindlichen Genitalien noch eine Immissio
penis gestattet haben konnten. Eine derartige Erwägung ist auch
deshalb jedesmal angezeigt, weil zufolge des österr. Strafgesetzes
der Beischlaf mit Kindern von anderen mit diesen verübten unzüchtigen
Handlungen ausdrücklich unterschieden wird, indem letztere als
„Schändung“ qualificirt und im Allgemeinen milder bestraft werden
als die Nothzucht mit Mädchen unter 14 Jahren. Wir werden auf den
Gegenstand später zurückkommen.
Es ist endlich zu beachten, dass Narben am Hymen auch durch
diphtheritische Processe[73], durch Noma, sowie durch Variola[74]
veranlasst werden können, in welchen Fällen jedoch, namentlich
nach Diphtherie und Noma, die Grösse der Narbe und die Ausbreitung
derselben auf andere Partien, insbesondere der äusseren Genitalien, im
Zusammenhange mit der Anamnese die Diagnose ergeben wird.
Zerstörungen des Hymen durch venerische und syphilitische Geschwüre
gehören besonders bei Kindern zu den ebenfalls in Erwägung zu ziehenden
Möglichkeiten, da solche auch zu Stande kommen können, ohne dass bei
der Uebertragung des Virus eine Läsion der Scheidenklappe erfolgt sein
müsste. Die Angaben +Hohl+’s und +Devergie+’s, dass der Hymen auch
von innen aus durch Blutklumpen bei Metrorrhagien zerrissen werden
könne, haben blos historisches Interesse. Wurde ja schon oben erwähnt,
dass der Hymen selbst einen Abortus überdauern könne, und es ist in
dieser Beziehung bezeichnend, dass in der Zeitschrift für Geburtsh.,
1877, pag. 123 über ein 15 Jahre altes, noch nicht menstruirtes
Mädchen berichtet wird, bei welchem trotz eines Gebärmuttervorfalles
der Hymen erhalten, jedoch stark dilatirt sich fand. Einen analogen,
einen Säugling (!) betreffenden Fall besitzt unsere Sammlung. Auch
+Schaeffer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, pag. 250) erwähnt eine solche
Beobachtung.
[Sidenote: Angeborenes Fehlen des Hymen.]
Dass der Hymen angeborener Weise vollständig fehlen könne, ist
mindestens bei sonst normalen Genitalien kaum anzunehmen, doch erwähnt
+Maschka+ bei Besprechung der ersten Auflage dieses Buches (Wiener
med. Wochenschr. 1877, pag. 756) eines Falles aus seiner Sammlung,
in welchem der Hymen fehlt und nur durch eine sehr kleine, ganz
unbedeutende, überall gleichförmige und platte Leiste angedeutet ist.
Das betreffende und ein zweites ebenso gestaltetes Genitale findet
sich abgebildet in Maschka’s Handb. der gerichtl. Med. III, pag. 91.
+Hyrtl+ behauptet, dass bei Vagina duplex der Hymen immer fehle.
Wir haben im Gegentheil in jedem Falle von Vagina duplex auch ein
Hymen gefunden, und zwar ein einfaches ringförmiges, hinter welchem
erst die Scheidewand der Vagina begann, oder ein „überbrücktes Hymen“,
dessen Brücke, wie bereits oben erwähnt, eben von dem unteren Rande des
Vaginaseptums gebildet wurde. +Heitzmann+ (Wiener med. Presse,
1884, pag. 367) hat ein vollständiges Fehlen des Hymen bei einem
21jährigen, mit angeborener Verwachsung der Scheide behafteten Mädchen
beobachtet.
[Sidenote: Zerreissungen der Genitalien.]
Ausser Zerreissungen der Scheidenklappe können in Folge des
ersten Beischlafes auch andere Beschädigungen der Genitalien zur
Entwicklung kommen. Von diesen wurden am häufigsten Einrisse des
Schambändchens, seltener der Nymphen oder gar des Dammes, beobachtet.
Letztere sah +Toulmouche+ (Ann. d’hyg. publ. Juli 1856), und zwar
fast ausschliesslich bei Kindern von 2-14 Jahren. Je enger die
Geschlechtstheile des betreffenden weiblichen Individuums sind,
desto leichter werden derartige Beschädigungen sich bilden können,
daher dieselben vorzugsweise nach an kleinen Kindern vorgenommenen
Nothzuchtsattentaten zur Beobachtung gelangen. Allerdings kann
jedoch auch bei geschlechtsreifen Individuen, wenn der Act mit einer
gewissen Brutalität vollzogen wurde, Gleiches sich ereignen. So sah
+Toulmouche+ einen Dammriss bei einem 25jährigen genothzüchtigten
Mädchen, ebenso +Liman+ (l. c. I, 124) und +Ascher+ (Prager med.
Wochenschr. 1889, Nr. 3) eine schwere Blutung in der Brautnacht, die
durch einen Schleimhautriss in der Fossa navicularis veranlasst war.
+Bandl+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 577) sah eine Verletzung
des Blasenhalses, die wahrscheinlich durch Coitus entstanden war, und
+Dorffmeister+ (Friedreich’s Blätter, 1887, pag. 3) einen totalen
Prolapsus der Harnröhrenschleimhaut.[75]
Finden sich ausgebreitete Zerreissungen der Genitalien, insbesondere
Rupturen der Vagina, so ist viel eher daran zu denken, dass
dieselben auf andere Weise, namentlich durch gewaltsames Einbohren
der Finger, als durch den Penis entstanden sind, da letzterem eine
solche Kraftleistung nicht gut zugemuthet werden kann. In der That
haben +Casper+-+Liman+ (l. c.) trotz der grossen Zahl von einschlägigen
Untersuchungen, die sie zu machen Gelegenheit hatten, niemals solche
Zerreissungen gesehen. +Maschka+ (Handb. III, pag. 104) constatirte
unter 248 Fällen von Nothzucht derartige Verletzungen nur 5mal und
erklärt sie ebenfalls aus gewaltsamer Nachhilfe des Thäters mit dem
Finger. Bei besonderer Brutalität und grossem Missverhältniss der
Geschlechtstheile kann jedoch eine solche Möglichkeit nicht ganz
bestritten werden, wofür auch einzelne in der Literatur verzeichnete
Beobachtungen sprechen.
So die von +Taylor+ (l. c. II, 443) erwähnten Fälle; ferner ein
von +Albert+[76] berichteter Fall. Ein 16jähriger Araber heiratete
ein 11jähriges, noch nicht mannbares Mädchen. Sie starb in der
Brautnacht, anscheinend erwürgt durch den Mann über den Lärm, den
sie vor Schmerz machte. Man fand die Commissur auf 8 Mm. weit
eingerissen, die Fossa navicularis zerstört und die Scheide in ihrem
hinteren und oberen Theil transversal in einer Länge von 4·9 Cm.
durchrissen und mit dem Abdomen communicirend.
+Cadwick+ (Med. Centralbl. 1885, pag. 912) erzählt einen Fall von
Scheidenverletzung durch Coitus, der bei einer 48jährigen sterilen
Frau eines Seemannes entstand, als dieser nach viermonatlicher
Abwesenheit zum ersten Male wieder Umgang mit ihr pflog. Unter
heftigen Schmerzen entstand eine abundante Blutung. Die Scheide war
senil atrophisch und zeigte im oberen Drittel rechts einen tiefen,
1 Zoll langen Riss. -- +Munde+ (Ibid.) berichtet über einen in der
Hochzeitsnacht entstandenen Riss der Vagina, welcher aber ausserhalb
des Introitus lag und sich bis in das Scheidengewölbe erstreckte.
-- +Zeiss+ in Erfurt (Centralbl. f. Gyn. v. 21. Februar 1885) fand
einen 4 Cm. langen Riss im rechten hinteren Scheidengewölbe bei
einer 25jährigen Frau, welcher während des Coitus entstanden war,
den der Ehemann bald nach der Entbindung in angeheiterter Stimmung,
à la vache, vollzogen hatte. Wir selbst bewahren das Genitale
eines 23jährigen Mädchens auf, welches an Sepsis in Folge eines
Längsrisses der Vagina gestorben ist, welcher sich links von der
Mittellinie vom Hymen bis zum Fornix erstreckt. Das Mädchen war mit
starken Blutungen, die angeblich nach einem ersten Coitus eingetreten
waren, in’s Spital gekommen. Es wurde jedoch constatirt, dass der
Coitus schon früher wiederholt ausgeübt worden war, auch fand sich
vom Hymen nur ein niedriger, vielfach vernarbter Saum. Der Liebhaber
bestätigte, dass der Riss während eines sexuellen Actes entstanden
sei, man konnte jedoch keine Klarheit darüber erhalten, ob er
während des Coitus oder durch Manipulationen erfolgte. Die Scheide
war auffallend kurz, was die Entstehung der Ruptur begünstigt haben
konnte. Ueber weitere solche Fälle berichten +Frank+ (Prager med.
Wochenschr. 1890, 6), +Hofmokl+ (blind endende Scheide, angebliche
Nothzucht [Internationale klin. Rundschau, 1890, Nr. 39]) und +Späth+
(Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 277).
Auch sahen wir auf +Albert+’s Klinik eine grosse Vulvorectalfistel,
die zufolge der Anamnese und ihres ganzen Verhaltens beim Coitus
durch Einreissen der Fossa navicularis unmittelbar an der hinteren
Insertion des sehr festen und eine enge Oeffnung besitzenden, fast
noch völlig erhaltenen Hymen entstanden war. Der Mann hatte Jahre
lang den Coitus durch die betreffende Fistel ausgeführt. Dieser
Fall ist ein Analogon zu den von +Reverdin+ (Virchow’s Jahrb. 1883,
II, 582), +Delens+ und +Dohrn+ (l. c.) mitgetheilten Fällen von
Abreissung des ganzen Hymen von seiner hinteren Insertion.
[Sidenote: Verletzungen und sonstiges Verhalten der Vagina.]
Je gröber die durch den geschlechtlichen Act gesetzten Verletzungen
an den Genitalien sind, desto intensiver gestalten sich die
Reactionserscheinungen, und da diese auch ihrer Natur nach länger
dauernde Processe darstellen und in der Regel bleibende und
auffallendere Veränderungen (Narben) an den Genitalien zurücklassen,
so ist in solchen Fällen die Diagnose im Allgemeinen viel leichter als
unter gewöhnlichen Verhältnissen.
Die sonstige Beschaffenheit der +Vagina+ gewährt im Allgemeinen wenig
Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Immissio penis in
dieselbe stattgefunden habe oder nicht. Am ehesten lassen sich noch bei
sehr jungen Individuen brauchbare Befunde erwarten, da bei diesen wegen
der Enge der Vagina die Einführung des Penis nur mit einiger Gewalt und
mit mehr weniger starker Dehnung der betreffenden Theile erfolgen kann,
deren Spuren man in frischen Fällen nachzuweisen im Stande sein wird.
Bei geschlechtsreifen Mädchen ist die Weite der Vagina, ihrem
physiologischen Zwecke entsprechend, normaler Weise eine solche, dass
von ihr aus, sobald einmal der Introitus vaginae, insbesondere der
Hymen, überwunden ist, kein weiteres Hinderniss dem Eindringen des
erigirten Gliedes sich entgegenstellt, und es ist aus diesem Grunde,
sowie aus der Elasticität des Vaginalschlauches begreiflich, dass
eine einmalige oder nur wenige Male stattgefundene Immissio penis
weder eine auffallende Aenderung in der Weite der Scheide, noch in
dem Verhalten der Runzeln der Scheidenschleimhaut bewirken wird.
Dagegen muss zugegeben werden, dass habituell ausgeübter Coitus eine
bleibende und sich steigernde Ausweitung des Genitalschlauches,
sowie eine Erschlaffung desselben, insbesondere der Constrictoren
der Vagina, erzeugen und ein theilweises Verstreichen der
Scheiden-Schleimhautrunzeln bewirken kann, und dass sich auch
die ursprüngliche Turgescenz der Schleimhaut, sowie die zarte
Beschaffenheit des epithelialen Ueberzuges derselben mehr weniger
verliert, wie man namentlich bei Prostituirten beobachten kann.
[Sidenote: Carunculae myrtiformes.]
Am meisten wird selbstverständlich die ursprüngliche Beschaffenheit
der Vagina durch stattgehabte Entbindungen verändert, wovon an einer
anderen Stelle die Rede sein soll. Hier sei nur erwähnt, dass in der
bei weitem überwiegendsten Zahl der Fälle erst bei der Entbindung eine
vollständige Zerreissung des Hymen, respective der nach der Defloration
zurückgebliebenen Reste, erfolgt, und dass, wie schon +Mende+ (l. c.
pag. 443) aussprach und später wieder die Untersuchungen von
+Lazarewitsch+ und +Bellien+ in Charkow[77] ergaben, erst aus
diesen Einrissen die charakteristischen, dicken, auf breiter Basis
aufsitzenden Carunculae myrtiformes sich entwickeln, während nach der
Defloration, auch nach tieferer Laceration der Scheidenklappe, nur
Lappen zurückbleiben, deren Form und Zahl von der Zahl und dem Sitze
der betreffenden Einrisse bedingt wird.
[Sidenote: Subjective Symptome.]
Ausser den besprochenen objectiven Symptomen werden bei einschlägigen
Untersuchungen allerdings auch die subjectiven in Betracht zu ziehen
sein; doch ist es klar, dass gegenüber subjectiven Angaben die
grösste Vorsicht zu beobachten und denselben nur dann ein gewisser
Werth zuzuschreiben sein wird, wenn sie im Einklange stehen mit der
allgemeinen Erfahrung und mit den speciellen objectiven Befunden. So
werden Angaben über bei dem betreffenden Acte empfundenen Schmerz
dann glaubwürdig erscheinen, wenn ein Missverhältniss zwischen den
beiderseitigen Geschlechtstheilen bestand und Spuren stärkerer Zerrung,
Einrisse u. dergl. gefunden wurden. Unter normalen Verhältnissen, d. h.
bei geschlechtsreifen Mädchen, ist die Defloration, wie die Erfahrung
lehrt, nur ausnahmsweise mit besonderen Schmerzen verbunden, was aus
dem oben über das Verhalten des Hymen Gesagten sich wohl begreift.
Dagegen lässt es sich nicht leugnen, dass, wenn grössere Gewalt zur
Sprengung des Hymen erfordert worden ist, dabei selbst erhebliche
Schmerzen sich einstellen können. Gleiche Erwägungen werden bei
der Beurtheilung von Angaben über die bei dem angeblichen Attentat
eingetretene Blutung platzgreifen müssen; ebenso bezüglich subjectiver
Symptome, die, wie ziemlich häufig angegeben wird, noch in den nächsten
Tagen bestanden haben sollen, z. B. erschwertes Gehen, Schmerz beim
Koth- und Urinlassen u. dergl.
B. Nachweis von Sperma.
Nur ausnahmsweise kommen Fälle, in denen es sich um Constatirung eines
stattgehabten Beischlafes handelt, so frühzeitig zur Untersuchung,
dass noch von der Untersuchung des Scheiden-, beziehungsweise, des
Uterusschleimes auf Spermatozoiden ein Resultat erwartet werden
kann. Bei der grossen Beweiskraft eines solchen Befundes ist
selbstverständlich in frischen Fällen eine solche Untersuchung
niemals zu unterlassen, zu diesem Behufe der Scheidenschleim und
unter Umständen selbst der Uterusschleim hervorzuholen und behufs
nachträglicher, durch den betreffenden Gerichtsarzt selbst oder
durch einen anderen Sachverständigen vorzunehmender mikroskopischer
Untersuchung aufzubewahren, was am einfachsten in der Weise geschieht,
dass man den betreffenden Schleim zwischen zwei Glasplatten
(Objectträgern) einschliesst und entsprechend verpackt.
An der Leiche haben wir bereits wiederholt Gelegenheit gehabt,
Spermatozoiden im Scheidenschleim nachzuweisen, und zwar zweimal bei
Prostituirten, welche nach vollbrachtem Coitus von ihren Liebhabern,
die Eine durch Erwürgen und gleichzeitige Stiche in die Brust, die
Andere durch einen Revolverschuss in den Kopf ermordet worden sind. Im
letzteren Falle fanden sich massenhaft Spermatozoiden, obgleich das
Individuum mit einer profusen Blennorrhoe behaftet war[78], ebenso in
einem Falle von Lustmord.
In derartigen frischen Fällen kann auch die mikroskopische Untersuchung
des an den äusseren Genitalien, insbesondere an den Schamhaaren,
eingetrockneten Schleimes ein positives Resultat ergeben, wie
+Pfaff+[79] einen solchen Fall beschreibt und abbildet.
Bei weitem häufiger kommen Flecke in der Wäsche angeblich
genothzüchtigter Personen zur Untersuchung, bezüglich welcher der
Verdacht besteht, dass sie vom Samen herrühren. Begreiflicherweise
sind es vorzugsweise Hemden und an diesen meistens die unteren und
inneren Theile desselben, an welchen derartige verdächtige Flecke sich
ergeben.
Das äussere Aussehen solcher Flecke kann niemals genügen, um sie als
Samenflecke zu bezeichnen. Denn das bei thatsächlichen Samenflecken
zu findende Verhalten: landkartenartige Contouren, graue Farbe mit
häufig dunklerer Nuance an den Rändern, eigenthümlicher Reflex bei
auffallendem Lichte, wie gestärkte Beschaffenheit der betreffenden
Stelle des Wäschestückes, sowie der bekannte, namentlich beim Reiben
mit dem befeuchteten Fingern stärker hervortretende Geruch (nach
Kastanienblüthe, +Toulmouche+) kann sich theils bei anderen Dingen,
insbesondere bei von blennorrhoischem Secret und selbst von Harn
herrührenden Flecken ergeben, theils ist dasselbe, wie z. B. der
Geruch, von allzu subjectiver und Täuschungen unterliegender Natur, als
dass demselben ein Beweiswerth zugeschrieben werden könnte.