Am 20. December 1876 Abends wurde das 15 Jahre alte Dienstmädchen R.

K. in einem zwei Klafter tiefen Eiskeller unter einer unverwahrten

Fallthüre auf einer Sandschichte bewusstlos gefunden, nachdem sie

kaum eine Viertelstunde vermisst worden war, und starb wenige

Augenblicke darauf. Die Obduction ergab keine äusserlich sichtbare

Verletzung, dagegen eine handflächengrosse Blutaustretung unter

der Kopfhaut über der linken Lambdanaht, Contusion des linken

Stirnlappens des Grosshirns mit mässigem Blutaustritt an die

Schädelbasis ohne Spur einer Verletzung der Kopfknochen. An den

äusseren Genitalien kein Blut zu bemerken. Der Hymen halbmondförmig

mit scharfem Rand, im unteren Theile 1 Cm. hoch, ziemlich dickwandig,

mit weiter Oeffnung. Entsprechend der tiefsten Stelle des unteren

Segmentes desselben ein die ganze Höhe des Hymen durchsetzender,

vom freien Rande senkrecht nach abwärts bis zur Insertionsstelle

desselben dringender, frisch blutender Einriss mit feingezackten

Rändern, welche, ebenso wie die Basis des Risses im unteren Theile

desselben, deutlich, doch in ganz geringem Grade suffundirt

erscheinen. Ausserdem findet sich eine linsengrosse Ecchymose 3

Millimeter nach rechts von dieser Stelle in der Uebergangsfalte

zwischen Hymen und Vestibulum. In der Scheide blasser Schleim, ebenso

im jungfräulichen Uterus. Trotz sorgfältigster Untersuchung dieses

Schleimes konnte keine Spur von Samenfäden gefunden werden.

In dem Gutachten wurde auseinandergesetzt, dass die Hymenverletzung

bei dem Sturze allerdings hätte geschehen können, jedoch nicht durch

die blosse Erschütterung des Körpers beim Aufschlagen desselben auf

den Boden, sondern nur dann, wenn die R. K. mit den Genitalien auf

einen vorspringenden Körper aufgefallen wäre. Letzteres sei jedoch

aus dem Localaugenschein nicht ersichtlich und bei dem Umstande, als

nicht die geringste Verletzung an den äusseren Genitalien bemerkt

wurde, auch nicht wahrscheinlich. Es liege daher viel näher die

Annahme, dass jener Riss kurz vor dem Sturze durch einen in den

Scheideneingang eingedrungenen festen Körper entstanden ist, der

trotz des nicht gelungenen Auffindens von Samenfäden ein gesteiftes

männliches Glied, aber auch ein Finger gewesen sein konnte.

Im weiteren Verlaufe der Untersuchung tauchte zwar gegen einen jungen

Burschen der Verdacht auf, dass er an jenem Abende mit dem Mädchen in

dem betreffenden dunklen Gange zu thun gehabt hätte, wobei diese in

den offenen Keller gestürzt sei, doch wurde die Sache wegen Abgang

von beweiskräftigen Anhaltspunkten von Seite des Gerichtes nicht

weiter verfolgt.

[Sidenote: Läsionen des Hymen durch Trauma, Onanie etc.]

Eine Zerreissung der Commissur, Fossa navicularis und des Hymen mit

nachfolgender Pyämie fanden wir bei einem Kinde, unter welchem der

irdene Nachttopf zusammengebrochen war, und wiederholt Rupturen der

Fossa navicularis bei kleinen Mädchen, welche durch Ueberfahren um’s

Leben gekommen waren; einmal sogar eine vollständige Abreissung der

Scheide sammt dem Hymen von der Vulva ohne Verletzung der letzteren.

Postmortale bis auf den Hymen übergreifende Rupturen des Dammes

können nach Verbrennungen höherer Grade entstehen und bei den

nicht selten vorkommenden Fällen von Tod durch Feuerfangen

der Kleider haben wir wiederholt solche Sprengungen des wie

gebratenen Mittelfleisches gefunden oder konnten sie leicht durch

Auseinanderziehen der Oberschenkel erzeugen.

Seit jeher wird die Möglichkeit betont, dass auch durch

masturbatorische Manipulationen der Hymen verletzt werden könne; man

hat jedoch dieser Möglichkeit entschieden eine viel höhere Bedeutung

zugeschrieben, als ihr thatsächlich zukommt.

Die Onanie ist zwar unter jungen Mädchen sehr verbreitet, doch wird

dieselbe selten in solcher Weise ausgeübt, dass daraus eine Verletzung

des Hymen resultiren könnte. In der Regel besteht die Onanie blos in

Frictionen der Clitoris und der Innenfläche der Labien, und es ist

bekannt, dass behufs Heilung von aus habitueller Masturbation zur

Entwicklung gekommenen Erkrankungen die Amputation der Clitoris, sowie

der Nymphen empfohlen und auch ausgeführt worden ist. Seltener wird

bei der Selbstbefleckung der Finger in die Scheide selbst eingeführt

und dies nur in Fällen, wo die Weite der Oeffnung des Hymen dies

gestattet, was allerdings, dem oben Gesagten zufolge, in den wenigsten

Fällen einer besonderen Schwierigkeit unterliegen dürfte. Ist die

Hymenöffnung für den Finger des betreffenden Individuums nicht

passirbar, dann muss wohl zugegeben werden, dass durch wiederholt

geübte masturbatorische Manipulationen dieselbe erweitert werden kann,

was dann aber allmälig und ohne Zerreissung des Hymen geschieht; auch

wäre es nicht ganz unmöglich, dass bei solcher Gelegenheit seichte

Einrisse des Randes eines zarten Hymens entstehen könnten, aber es ist

nicht anzunehmen, dass die Masturbation je mit solcher Gewalt geübt

werden möchte, dass es zu ausgedehnten oder gar mehrfachen Einrissen

der Scheidenklappe kommen würde, da die betreffenden Individuen sich

hüten werden, sich selbst Schmerzen zuzufügen. Wir hatten in unserer

früheren Stellung wiederholt Gelegenheit gehabt, Kinder, insbesondere

blödsinnige und epileptische, zu beobachten, die mitunter excessiv

der Selbststupration ergeben waren, und haben in solchen Fällen sehr

gewöhnlich eine Erschlaffung und welke Beschaffenheit des Präputiums,

der Clitoris, der Nymphen und auch des Hymen beobachtet, mitunter auch

ausgesprochene acute oder chronische Reizungszustände, niemals aber

Einrisse oder gar ausgedehnte Zerreissungen der Scheidenklappe. Damit

stimmen auch die Beobachtungen Anderer überein. J. +Behrend+[68]

bemerkt in einem Aufsatze „Ueber die Reizung der Geschlechtstheile

durch Onanie bei kleinen Kindern“, anschliessend an eine einschlägige

Schrift von A. W. +Johnson+[69], dass Hymenverletzung durch Onanie

selten vorkommt. G. +Braun+[70] berichtet über Fälle von Nymphomanie,

die die Amputation der Clitoris nothwendig machten, und in welchen

trotzdem der Hymen zwar sehr schlaff, jedoch ohne Einriss gefunden

wurde. Ein Fall von langjähriger Onanie und unverletztem Hymen findet

sich im Jahresberichte der chirurgischen Klinik von +Dumreicher+

pro 1869-1870[71] und ein weiterer, eine 35jährige, an conträrer

Sexualempfindung leidende Onanistin betreffender Fall wird von

+Westphal+ im Arch. f. Psych. u. Nervenkh., 1869, II, 73, mitgetheilt.

Ebenso hat +Liman+[72] durch eigene Beobachtungen die von dem Arzte des

grossen Berliner Waisenhauses, +Ideler+, gemachte Angabe bestätigen

können, dass bei unzweifelhafter Onanie in der Regel vollkommen normal

beschaffene Genitalien gefunden werden. Auch ist es begreiflich, dass,

wenn es bei der Onanie so leicht zu Läsionen des Hymen kommen würde,

solche Ereignisse sich durch, wenn auch vielleicht minimale Blutungen

aus den Genitalien verrathen möchten, die bei kleinen Kindern den

sorgsamen Eltern u. s. w. kaum entgehen würden, während thatsächlich

über solche Vorkommnisse so gut wie gar keine Beobachtungen existiren,

was bei der Häufigkeit der Onanie bei Kindern gewiss nur geeignet

ist, weiter die Behauptung zu rechtfertigen, dass Verletzungen der

Scheidenklappe durch Selbstbefleckung zu den seltensten Vorkommnissen

gehören. Am ehesten könnten solche vorkommen in Fällen, wo die Mädchen

durch Pruritus vulvae oder Würmer (Oxyuris vermicularis) veranlasst

werden, sich an den Genitalien zu reiben und zu kratzen, und es ist

gewiss auf die Möglichkeit einer Onanie aus solchen pathologischen

Ursachen zu achten.

Von der mit anderen Körpern als mit dem Finger geübten Onanie, die,

wie bekannt, ebenfalls häufig vorkommt, gilt dasselbe wie von der

gewöhnlichen Onanie. Secundäre, mitunter heftige Erscheinungen wurden

zwar bei kleinen Kindern nach Einführung von Nadeln und ähnlichen

Gegenständen in die Harnröhre oder in die Scheide oft genug beobachtet,

niemals aber directe Verletzungen. Was aber die Masturbation mit

voluminösen Körpern betrifft, wie sie bei geschlechtsreifen Individuen

zur Beobachtung kommt, so wird sie geübt, nachdem bereits früher

durch habituelle Onanie oder durch normale geschlechtliche Acte die

Geschlechtstheile erweitert worden sind, und hat demnach für die

vorliegende Frage so gut wie keine Bedeutung.

[Sidenote: Läsionen des Hymen durch fremde Finger und durch ulceröse

Processe.]

Viel wichtiger ist der Umstand, dass ganz gleiche Läsionen des Hymen,

wie wir sie nach dem ersten Coitus finden, auch durch gewaltsames

Einbohren eines fremden Fingers entstehen können. Diese Möglichkeit

ist insbesondere bei der Untersuchung kleiner Kinder im Auge zu

behalten; denn bei diesen liegt letztere Entstehungsweise des

eventuell constatirten Einrisses des Hymen desto näher, je weniger die

räumlichen Verhältnisse der kindlichen Genitalien noch eine Immissio

penis gestattet haben konnten. Eine derartige Erwägung ist auch

deshalb jedesmal angezeigt, weil zufolge des österr. Strafgesetzes

der Beischlaf mit Kindern von anderen mit diesen verübten unzüchtigen

Handlungen ausdrücklich unterschieden wird, indem letztere als

„Schändung“ qualificirt und im Allgemeinen milder bestraft werden

als die Nothzucht mit Mädchen unter 14 Jahren. Wir werden auf den

Gegenstand später zurückkommen.

Es ist endlich zu beachten, dass Narben am Hymen auch durch

diphtheritische Processe[73], durch Noma, sowie durch Variola[74]

veranlasst werden können, in welchen Fällen jedoch, namentlich

nach Diphtherie und Noma, die Grösse der Narbe und die Ausbreitung

derselben auf andere Partien, insbesondere der äusseren Genitalien, im

Zusammenhange mit der Anamnese die Diagnose ergeben wird.

Zerstörungen des Hymen durch venerische und syphilitische Geschwüre

gehören besonders bei Kindern zu den ebenfalls in Erwägung zu ziehenden

Möglichkeiten, da solche auch zu Stande kommen können, ohne dass bei

der Uebertragung des Virus eine Läsion der Scheidenklappe erfolgt sein

müsste. Die Angaben +Hohl+’s und +Devergie+’s, dass der Hymen auch

von innen aus durch Blutklumpen bei Metrorrhagien zerrissen werden

könne, haben blos historisches Interesse. Wurde ja schon oben erwähnt,

dass der Hymen selbst einen Abortus überdauern könne, und es ist in

dieser Beziehung bezeichnend, dass in der Zeitschrift für Geburtsh.,

1877, pag. 123 über ein 15 Jahre altes, noch nicht menstruirtes

Mädchen berichtet wird, bei welchem trotz eines Gebärmuttervorfalles

der Hymen erhalten, jedoch stark dilatirt sich fand. Einen analogen,

einen Säugling (!) betreffenden Fall besitzt unsere Sammlung. Auch

+Schaeffer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, pag. 250) erwähnt eine solche

Beobachtung.

[Sidenote: Angeborenes Fehlen des Hymen.]

Dass der Hymen angeborener Weise vollständig fehlen könne, ist

mindestens bei sonst normalen Genitalien kaum anzunehmen, doch erwähnt

+Maschka+ bei Besprechung der ersten Auflage dieses Buches (Wiener

med. Wochenschr. 1877, pag. 756) eines Falles aus seiner Sammlung,

in welchem der Hymen fehlt und nur durch eine sehr kleine, ganz

unbedeutende, überall gleichförmige und platte Leiste angedeutet ist.

Das betreffende und ein zweites ebenso gestaltetes Genitale findet

sich abgebildet in Maschka’s Handb. der gerichtl. Med. III, pag. 91.

+Hyrtl+ behauptet, dass bei Vagina duplex der Hymen immer fehle.

Wir haben im Gegentheil in jedem Falle von Vagina duplex auch ein

Hymen gefunden, und zwar ein einfaches ringförmiges, hinter welchem

erst die Scheidewand der Vagina begann, oder ein „überbrücktes Hymen“,

dessen Brücke, wie bereits oben erwähnt, eben von dem unteren Rande des

Vaginaseptums gebildet wurde. +Heitzmann+ (Wiener med. Presse,

1884, pag. 367) hat ein vollständiges Fehlen des Hymen bei einem

21jährigen, mit angeborener Verwachsung der Scheide behafteten Mädchen

beobachtet.

[Sidenote: Zerreissungen der Genitalien.]

Ausser Zerreissungen der Scheidenklappe können in Folge des

ersten Beischlafes auch andere Beschädigungen der Genitalien zur

Entwicklung kommen. Von diesen wurden am häufigsten Einrisse des

Schambändchens, seltener der Nymphen oder gar des Dammes, beobachtet.

Letztere sah +Toulmouche+ (Ann. d’hyg. publ. Juli 1856), und zwar

fast ausschliesslich bei Kindern von 2-14 Jahren. Je enger die

Geschlechtstheile des betreffenden weiblichen Individuums sind,

desto leichter werden derartige Beschädigungen sich bilden können,

daher dieselben vorzugsweise nach an kleinen Kindern vorgenommenen

Nothzuchtsattentaten zur Beobachtung gelangen. Allerdings kann

jedoch auch bei geschlechtsreifen Individuen, wenn der Act mit einer

gewissen Brutalität vollzogen wurde, Gleiches sich ereignen. So sah

+Toulmouche+ einen Dammriss bei einem 25jährigen genothzüchtigten

Mädchen, ebenso +Liman+ (l. c. I, 124) und +Ascher+ (Prager med.

Wochenschr. 1889, Nr. 3) eine schwere Blutung in der Brautnacht, die

durch einen Schleimhautriss in der Fossa navicularis veranlasst war.

+Bandl+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 577) sah eine Verletzung

des Blasenhalses, die wahrscheinlich durch Coitus entstanden war, und

+Dorffmeister+ (Friedreich’s Blätter, 1887, pag. 3) einen totalen

Prolapsus der Harnröhrenschleimhaut.[75]

Finden sich ausgebreitete Zerreissungen der Genitalien, insbesondere

Rupturen der Vagina, so ist viel eher daran zu denken, dass

dieselben auf andere Weise, namentlich durch gewaltsames Einbohren

der Finger, als durch den Penis entstanden sind, da letzterem eine

solche Kraftleistung nicht gut zugemuthet werden kann. In der That

haben +Casper+-+Liman+ (l. c.) trotz der grossen Zahl von einschlägigen

Untersuchungen, die sie zu machen Gelegenheit hatten, niemals solche

Zerreissungen gesehen. +Maschka+ (Handb. III, pag. 104) constatirte

unter 248 Fällen von Nothzucht derartige Verletzungen nur 5mal und

erklärt sie ebenfalls aus gewaltsamer Nachhilfe des Thäters mit dem

Finger. Bei besonderer Brutalität und grossem Missverhältniss der

Geschlechtstheile kann jedoch eine solche Möglichkeit nicht ganz

bestritten werden, wofür auch einzelne in der Literatur verzeichnete

Beobachtungen sprechen.

So die von +Taylor+ (l. c. II, 443) erwähnten Fälle; ferner ein

von +Albert+[76] berichteter Fall. Ein 16jähriger Araber heiratete

ein 11jähriges, noch nicht mannbares Mädchen. Sie starb in der

Brautnacht, anscheinend erwürgt durch den Mann über den Lärm, den

sie vor Schmerz machte. Man fand die Commissur auf 8 Mm. weit

eingerissen, die Fossa navicularis zerstört und die Scheide in ihrem

hinteren und oberen Theil transversal in einer Länge von 4·9 Cm.

durchrissen und mit dem Abdomen communicirend.

+Cadwick+ (Med. Centralbl. 1885, pag. 912) erzählt einen Fall von

Scheidenverletzung durch Coitus, der bei einer 48jährigen sterilen

Frau eines Seemannes entstand, als dieser nach viermonatlicher

Abwesenheit zum ersten Male wieder Umgang mit ihr pflog. Unter

heftigen Schmerzen entstand eine abundante Blutung. Die Scheide war

senil atrophisch und zeigte im oberen Drittel rechts einen tiefen,

1 Zoll langen Riss. -- +Munde+ (Ibid.) berichtet über einen in der

Hochzeitsnacht entstandenen Riss der Vagina, welcher aber ausserhalb

des Introitus lag und sich bis in das Scheidengewölbe erstreckte.

-- +Zeiss+ in Erfurt (Centralbl. f. Gyn. v. 21. Februar 1885) fand

einen 4 Cm. langen Riss im rechten hinteren Scheidengewölbe bei

einer 25jährigen Frau, welcher während des Coitus entstanden war,

den der Ehemann bald nach der Entbindung in angeheiterter Stimmung,

à la vache, vollzogen hatte. Wir selbst bewahren das Genitale

eines 23jährigen Mädchens auf, welches an Sepsis in Folge eines

Längsrisses der Vagina gestorben ist, welcher sich links von der

Mittellinie vom Hymen bis zum Fornix erstreckt. Das Mädchen war mit

starken Blutungen, die angeblich nach einem ersten Coitus eingetreten

waren, in’s Spital gekommen. Es wurde jedoch constatirt, dass der

Coitus schon früher wiederholt ausgeübt worden war, auch fand sich

vom Hymen nur ein niedriger, vielfach vernarbter Saum. Der Liebhaber

bestätigte, dass der Riss während eines sexuellen Actes entstanden

sei, man konnte jedoch keine Klarheit darüber erhalten, ob er

während des Coitus oder durch Manipulationen erfolgte. Die Scheide

war auffallend kurz, was die Entstehung der Ruptur begünstigt haben

konnte. Ueber weitere solche Fälle berichten +Frank+ (Prager med.

Wochenschr. 1890, 6), +Hofmokl+ (blind endende Scheide, angebliche

Nothzucht [Internationale klin. Rundschau, 1890, Nr. 39]) und +Späth+

(Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 277).

Auch sahen wir auf +Albert+’s Klinik eine grosse Vulvorectalfistel,

die zufolge der Anamnese und ihres ganzen Verhaltens beim Coitus

durch Einreissen der Fossa navicularis unmittelbar an der hinteren

Insertion des sehr festen und eine enge Oeffnung besitzenden, fast

noch völlig erhaltenen Hymen entstanden war. Der Mann hatte Jahre

lang den Coitus durch die betreffende Fistel ausgeführt. Dieser

Fall ist ein Analogon zu den von +Reverdin+ (Virchow’s Jahrb. 1883,

II, 582), +Delens+ und +Dohrn+ (l. c.) mitgetheilten Fällen von

Abreissung des ganzen Hymen von seiner hinteren Insertion.

[Sidenote: Verletzungen und sonstiges Verhalten der Vagina.]

Je gröber die durch den geschlechtlichen Act gesetzten Verletzungen

an den Genitalien sind, desto intensiver gestalten sich die

Reactionserscheinungen, und da diese auch ihrer Natur nach länger

dauernde Processe darstellen und in der Regel bleibende und

auffallendere Veränderungen (Narben) an den Genitalien zurücklassen,

so ist in solchen Fällen die Diagnose im Allgemeinen viel leichter als

unter gewöhnlichen Verhältnissen.

Die sonstige Beschaffenheit der +Vagina+ gewährt im Allgemeinen wenig

Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Immissio penis in

dieselbe stattgefunden habe oder nicht. Am ehesten lassen sich noch bei

sehr jungen Individuen brauchbare Befunde erwarten, da bei diesen wegen

der Enge der Vagina die Einführung des Penis nur mit einiger Gewalt und

mit mehr weniger starker Dehnung der betreffenden Theile erfolgen kann,

deren Spuren man in frischen Fällen nachzuweisen im Stande sein wird.

Bei geschlechtsreifen Mädchen ist die Weite der Vagina, ihrem

physiologischen Zwecke entsprechend, normaler Weise eine solche, dass

von ihr aus, sobald einmal der Introitus vaginae, insbesondere der

Hymen, überwunden ist, kein weiteres Hinderniss dem Eindringen des

erigirten Gliedes sich entgegenstellt, und es ist aus diesem Grunde,

sowie aus der Elasticität des Vaginalschlauches begreiflich, dass

eine einmalige oder nur wenige Male stattgefundene Immissio penis

weder eine auffallende Aenderung in der Weite der Scheide, noch in

dem Verhalten der Runzeln der Scheidenschleimhaut bewirken wird.

Dagegen muss zugegeben werden, dass habituell ausgeübter Coitus eine

bleibende und sich steigernde Ausweitung des Genitalschlauches,

sowie eine Erschlaffung desselben, insbesondere der Constrictoren

der Vagina, erzeugen und ein theilweises Verstreichen der

Scheiden-Schleimhautrunzeln bewirken kann, und dass sich auch

die ursprüngliche Turgescenz der Schleimhaut, sowie die zarte

Beschaffenheit des epithelialen Ueberzuges derselben mehr weniger

verliert, wie man namentlich bei Prostituirten beobachten kann.

[Sidenote: Carunculae myrtiformes.]

Am meisten wird selbstverständlich die ursprüngliche Beschaffenheit

der Vagina durch stattgehabte Entbindungen verändert, wovon an einer

anderen Stelle die Rede sein soll. Hier sei nur erwähnt, dass in der

bei weitem überwiegendsten Zahl der Fälle erst bei der Entbindung eine

vollständige Zerreissung des Hymen, respective der nach der Defloration

zurückgebliebenen Reste, erfolgt, und dass, wie schon +Mende+ (l. c.

pag. 443) aussprach und später wieder die Untersuchungen von

+Lazarewitsch+ und +Bellien+ in Charkow[77] ergaben, erst aus

diesen Einrissen die charakteristischen, dicken, auf breiter Basis

aufsitzenden Carunculae myrtiformes sich entwickeln, während nach der

Defloration, auch nach tieferer Laceration der Scheidenklappe, nur

Lappen zurückbleiben, deren Form und Zahl von der Zahl und dem Sitze

der betreffenden Einrisse bedingt wird.

[Sidenote: Subjective Symptome.]

Ausser den besprochenen objectiven Symptomen werden bei einschlägigen

Untersuchungen allerdings auch die subjectiven in Betracht zu ziehen

sein; doch ist es klar, dass gegenüber subjectiven Angaben die

grösste Vorsicht zu beobachten und denselben nur dann ein gewisser

Werth zuzuschreiben sein wird, wenn sie im Einklange stehen mit der

allgemeinen Erfahrung und mit den speciellen objectiven Befunden. So

werden Angaben über bei dem betreffenden Acte empfundenen Schmerz

dann glaubwürdig erscheinen, wenn ein Missverhältniss zwischen den

beiderseitigen Geschlechtstheilen bestand und Spuren stärkerer Zerrung,

Einrisse u. dergl. gefunden wurden. Unter normalen Verhältnissen, d. h.

bei geschlechtsreifen Mädchen, ist die Defloration, wie die Erfahrung

lehrt, nur ausnahmsweise mit besonderen Schmerzen verbunden, was aus

dem oben über das Verhalten des Hymen Gesagten sich wohl begreift.

Dagegen lässt es sich nicht leugnen, dass, wenn grössere Gewalt zur

Sprengung des Hymen erfordert worden ist, dabei selbst erhebliche

Schmerzen sich einstellen können. Gleiche Erwägungen werden bei

der Beurtheilung von Angaben über die bei dem angeblichen Attentat

eingetretene Blutung platzgreifen müssen; ebenso bezüglich subjectiver

Symptome, die, wie ziemlich häufig angegeben wird, noch in den nächsten

Tagen bestanden haben sollen, z. B. erschwertes Gehen, Schmerz beim

Koth- und Urinlassen u. dergl.

B. Nachweis von Sperma.

Nur ausnahmsweise kommen Fälle, in denen es sich um Constatirung eines

stattgehabten Beischlafes handelt, so frühzeitig zur Untersuchung,

dass noch von der Untersuchung des Scheiden-, beziehungsweise, des

Uterusschleimes auf Spermatozoiden ein Resultat erwartet werden

kann. Bei der grossen Beweiskraft eines solchen Befundes ist

selbstverständlich in frischen Fällen eine solche Untersuchung

niemals zu unterlassen, zu diesem Behufe der Scheidenschleim und

unter Umständen selbst der Uterusschleim hervorzuholen und behufs

nachträglicher, durch den betreffenden Gerichtsarzt selbst oder

durch einen anderen Sachverständigen vorzunehmender mikroskopischer

Untersuchung aufzubewahren, was am einfachsten in der Weise geschieht,

dass man den betreffenden Schleim zwischen zwei Glasplatten

(Objectträgern) einschliesst und entsprechend verpackt.

An der Leiche haben wir bereits wiederholt Gelegenheit gehabt,

Spermatozoiden im Scheidenschleim nachzuweisen, und zwar zweimal bei

Prostituirten, welche nach vollbrachtem Coitus von ihren Liebhabern,

die Eine durch Erwürgen und gleichzeitige Stiche in die Brust, die

Andere durch einen Revolverschuss in den Kopf ermordet worden sind. Im

letzteren Falle fanden sich massenhaft Spermatozoiden, obgleich das

Individuum mit einer profusen Blennorrhoe behaftet war[78], ebenso in

einem Falle von Lustmord.

In derartigen frischen Fällen kann auch die mikroskopische Untersuchung

des an den äusseren Genitalien, insbesondere an den Schamhaaren,

eingetrockneten Schleimes ein positives Resultat ergeben, wie

+Pfaff+[79] einen solchen Fall beschreibt und abbildet.

Bei weitem häufiger kommen Flecke in der Wäsche angeblich

genothzüchtigter Personen zur Untersuchung, bezüglich welcher der

Verdacht besteht, dass sie vom Samen herrühren. Begreiflicherweise

sind es vorzugsweise Hemden und an diesen meistens die unteren und

inneren Theile desselben, an welchen derartige verdächtige Flecke sich

ergeben.

Das äussere Aussehen solcher Flecke kann niemals genügen, um sie als

Samenflecke zu bezeichnen. Denn das bei thatsächlichen Samenflecken

zu findende Verhalten: landkartenartige Contouren, graue Farbe mit

häufig dunklerer Nuance an den Rändern, eigenthümlicher Reflex bei

auffallendem Lichte, wie gestärkte Beschaffenheit der betreffenden

Stelle des Wäschestückes, sowie der bekannte, namentlich beim Reiben

mit dem befeuchteten Fingern stärker hervortretende Geruch (nach

Kastanienblüthe, +Toulmouche+) kann sich theils bei anderen Dingen,

insbesondere bei von blennorrhoischem Secret und selbst von Harn

herrührenden Flecken ergeben, theils ist dasselbe, wie z. B. der

Geruch, von allzu subjectiver und Täuschungen unterliegender Natur, als

dass demselben ein Beweiswerth zugeschrieben werden könnte.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 14 / 132 段