sich in ihrem normalen Situs befinden, niemals eine straffgespannte
Membran bildet, sondern, da die Vagina kein starres Rohr darstellt,
entsprechend den gegebenen beengten Raumverhältnissen, zusammengelegt
sein muss. Diese Zusammenlegung geschieht einestheils in der Richtung
der Raphe perinaei, indem die beiden seitlichen Hymenhälften
entsprechend der Verlängerung dieser sich in eine vorspringende Falte
legen, andererseits indem der so zusammengelegte Hymen einen Conus
bildet, dessen abgestumpfte Spitze gegen den Scheidenausgang gerichtet
ist.
Erstere Faltung zeigt sich am schönsten beim halbmondförmigen
Hymen, welches nach leichtem Auseinanderziehen der Schamlippen
schiffskielförmig oder wie das „Schiffchen“ einer Schmetterlingsblüthe
hervortritt, wobei man bemerkt, dass, wenn man auch den Hymen
anspannt, doch noch in der Regel eine Art Raphe entsprechend der
früher bestandenen Falte zurückbleibt, welche wie eine Verlängerung
der Raphe perinaei erscheint. Eine solche Raphe findet sich, wie auch
an einzelnen der hier abgebildeten Hymen zu erkennen, an den meisten
Hymenformen und ihr entspricht auch häufig eine Verdickung der Substanz
der Scheidenklappe, die sich in den oben erwähnten Stützpfeiler an der
hinteren Fläche derselben fortsetzt.
Am ringförmigen Hymen tritt wieder die Conusbildung deutlicher hervor,
wobei der Hymen wie ein Hühnersteiss (cul de poule, +Tardieu+)
sich präsentirt, weshalb Einzelne auch von einem „bürzelförmigen“
Hymen sprechen (+Schröder+). Dabei ist entsprechend der äusseren
Fläche des Conus eine Zahl von Längsfalten bemerkbar, die, wenn sie
nicht durch Spannung ausgeglichen werden, dem freien Hymenrande eine
eingekerbte Beschaffenheit verleihen können (Fig. 29).
Beim gelappten Hymen erfolgt die Zusammenfaltung ausserdem in der
Art, dass sich die einzelnen Lappen theilweise dachziegelförmig über
einander legen, wie auch +Liman+ erwähnt.
[Illustration: Fig. 29.
Bürzelförmig zusammengelegter Hymen.]
Sowohl die seitliche Zusammenlegung als die Conusbildung wird bei
geschlechtsreifen Mädchen in der Regel schon durch geringe Anspannung
des Introitus vaginae ausgeglichen und der Hymen bildet dann in der
That meistens eine quer über den Introitus vaginae hinweggespannte
Membran. Bei kleinen Kindern gelingt das Anspannen der Scheidenklappe
nicht immer so leicht und so vollständig, aus dem Grunde, weil
der Hymen häufig verhältnissmässig zum Scheideneingange grössere
Dimensionen besitzt als bei Erwachsenen. Daher kommt es, dass man
namentlich bei Säuglingen mitunter Hymen begegnet, welche einen so
langen Conus darstellen, dass, wie wir wiederholt sahen, die Spitze
desselben aus der Schamspalte etwas hervorragt. Diese Thatsache ist von
+Tardieu+, +Scrzeczka+ u. A. hervorgehoben worden, und es wurde deshalb
der sogenannte „bürzelförmige Hymen“ als die kindliche Form des Hymen
überhaupt bezeichnet. Letztere Anschauung ist aber insofern nicht
ganz richtig, als, wie oben erwähnt, eine Conusbildung auch den Hymen
geschlechtsreifer Mädchen mehr weniger zukommt und als auch bei diesen
manchmal der Conus verhältnissmässig länger ist als in der Regel, und
weil das erwähnte Verhalten auch bei kleinen Kindern keineswegs ganz
constant vorkommt, sondern nur häufiger als bei Erwachsenen.
[Sidenote: Trotz Coitus erhaltener Hymen.]
Der Befund eines vollkommen unverletzten Hymens ist allerdings eines
der werthvollsten Zeichen noch bestehender Virginität, keineswegs
jedoch ein absolutes.
Zunächst kann der Hymen trotz stattgefundenem Coitus intact bleiben,
wenn bei diesem Acte das erigirte Glied gar nicht in die Vagina
eindrang, sondern die geschlechtliche Befriedigung nur im Vestibulum
erfolgte. Dies kann einestheils geschehen, wenn die Festigkeit des
Hymen eine Penetration des Penis nicht gestattete, wie dies ja auch
bei verheirateten Frauen und trotz wiederholtem Beischlaf gefunden
wurde; oder weil, wie z. B. ganz gewöhnlich bei kleinen Kindern,
wegen unverhältnissmässiger Enge der noch unentwickelten Genitalien
eine Einbringung des Gliedes in die Scheide gar nicht möglich war, so
dass sich der Act nur in der Vulva abspielte, wobei der Hymen nicht
zerrissen, sondern höchstens nach einwärts gestülpt wurde. Dieser
Umstand erklärt es, warum in den meisten Nothzuchtsfällen, die Kinder
betreffen, der Hymen unverletzt gefunden wird.
In einer weiteren Kategorie von Fällen kann sich jedoch die
Scheidenklappe vollkommen unverletzt finden, obzwar ein vollständiger,
d. h. mit Penetration in die Scheide verbundener Coitus stattgefunden
hatte. Ob dieses möglich, wird theils von den allgemeinen
Raumverhältnissen der betreffenden weiblichen Genitalien, theils
und zwar vorzugsweise, von der ursprünglichen Beschaffenheit des
Hymen abhängen. In ersterer Beziehung ist es klar, dass bei sehr
jugendlichen, namentlich noch nicht geschlechtsreifen Individuen
eine solche Eventualität ungleich schwieriger erfolgen kann als bei
erwachsenen und geschlechtlich vollkommen entwickelten Mädchen, da
bei ersteren der Introitus vaginae seiner kindlichen Enge wegen kaum
ohne Zerreissung des wie immer beschaffenen Hymen zu passiren sein
wird, während bei erwachsenen Mädchen als Theilerscheinung der bereits
eingetretenen Geschlechtsreife grössere Weite der Genitalien und
grössere Dehnbarkeit derselben besteht, welche eingebrachten fremden
Körpern ungleich leichter den Zutritt gestattet, als dies vor erlangter
Geschlechtsreife der Fall gewesen war.
[Sidenote: Dehnbarkeit des Hymen. Defloration.]
Bei geschlechtlich ausgebildeten Individuen wird es aber vorzugsweise
von der Beschaffenheit des Hymens abhängen, ob dasselbe trotz
stattgehabten vollständigen Beischlafes unverletzt bleiben kann oder
nicht. Form und Structur der Scheidenklappe müssen in dieser Beziehung
erwogen werden. So werden wir, wenn sich ein unverletzter ring- oder
halbmondförmiger Hymen mit kleiner Oeffnung findet, nicht zugeben, dass
eine Penetration stattgefunden haben könne, und selbst bei grösserem
Foramen hymenaeum werden wir dies negiren, wenn die Scheidenklappe von
zarter, insbesondere an den Rändern leicht zerreisslicher Structur
sich erweist und trotzdem keine Spur eines Einrisses oder einer
Einkerbung darbietet. Dagegen wird sich einer solchen Möglichkeit
nichts entgegenstellen, wenn der Hymen eine schlaffe, dehnbare
Beschaffenheit zeigt, einen niedrigen Saum darstellt und eine so grosse
Oeffnung besitzt, dass man anstandslos mit dem untersuchenden Finger
oder gar mit einem Speculum in die Scheide einzudringen im Stande
ist. Ganz besonders begreiflich und fast selbstverständlich wird
das Intactbleiben des Hymen beim Coitus erscheinen, wenn letzteres
überhaupt kein sich spannendes Diaphragma darstellt, sondern ein
lappenförmiges ist, welches seinem Baue nach dem Eindringen des
männlichen Gliedes gar keinen Widerstand entgegensetzt, da die Lappen,
aus welchen es besteht, einfach bei Seite geschoben werden, um so
leichter, als ausser der günstigen Form auch die erwähnte Dehnbarkeit
dieser Theile sich geltend machen wird.
Letztere wird vielfach unterschätzt, obgleich sie bei der Bestimmung
dieser Organe verständlich ist und noch begreiflicher wird, wenn
man erwägt, in welch überraschender Weise viel engere Canäle, z. B.
weibliche Harnröhre und Mastdarm, eine forcirte Erweiterung ohne
Zerreissung zulassen, eine Thatsache, die ja, wie bekannt, von der
modernen Chirurgie vielfach ausgenützt wird.
Wenn man bedenkt, dass ausserdem die Dehnbarkeit des Hymen und
Scheideneinganges individuell eine erhöhtere sein kann und während der
Menstruation, insbesondere aber bei den, auch bei intacten Jungfrauen
nicht seltenen, blennorrhoischen Zuständen der Genitalien sich
steigert, so wird man nicht überrascht sein durch die in der Literatur
zahlreich niedergelegten und auch von uns wiederholt gemachten
Beobachtungen von unverletztem Hymen bei Prostituirten[60] und selbst
bei Erstgeschwängerten[61], und wird begreifen, warum schon die Alten
dem Vorhandensein einer Scheidenklappe keine absolute Beweiskraft für
noch bestehende Jungfrauschaft zuschreiben wollten.
Trotzdem gilt das Einreissen des Hymen beim ersten Coitus als Regel,
und man wird daher vor Allem nach etwaigen Läsionen des Hymen suchen,
wenn es sich um die Beantwortung der Frage handelt, ob ein Beischlaf
stattgefunden habe oder nicht.
[Illustration: Fig. 30.
Halbmondförmiger Hymen mit vernarbtem Einrisse des freien Bandes.]
[Sidenote: Wie zerreisst der Hymen bei der Defloration?]
Das Einreissen des Hymen erfolgt fast ausnahmslos vom freien Rande
aus und beschränkt sich entweder, und zwar häufiger, nur auf
letzteren (Fig. 30) oder dringt durch die ganze Duplicatur bis zu
ihrer Ausgangsstelle von der Peripherie des Introitus vaginae. Ob
nur ein Riss entsteht oder mehrere und an welcher Stelle und bis
zu welcher Tiefe, wird von der ursprünglichen Beschaffenheit der
Scheidenklappe abhängen. Nach +Tardieu+, l. c. pag. 51, zerreisst
der lippenförmige Hymen an der unteren Brücke, so dass zwei verticale
Lappen entstehen: der Hymen semilunaris an zwei seitlichen Stellen,
wodurch ein mittlerer dreieckiger Lappen abgetrennt wird, der Hymen
annularis aber in vier oder mehrere mehr weniger unregelmässige Lappen.
Dieser Gang der Dinge wird jedoch zweifellos alterirt durch die
Structur des Hymen, die keineswegs eine überall gleiche, sondern an
manchen Stellen eine festere ist als an anderen. Zu ersteren gehören
insbesondere jene Partien des Hymen, die durch auf die Hinterwand
desselben sich fortsetzende Vaginalfalten eine Verdickung der Substanz
und zugleich eine Art Stütze erhalten, und da, wie oben erwähnt, ein
solcher dreieckiger Pfeiler sich sehr häufig hinter dem unteren und
mittleren Theile des Hymensaumes befindet, so erklärt sich daraus die
nach +Tardieu+ häufige Beobachtung, dass nach Laceration des
Hymen, insbesondere des halbmondförmigen, ein mittlerer dreieckiger
Lappen stehen bleibt. Fig. 31 gibt ein Beispiel eines derartigen
deflorirten und vernarbten Hymen aus unserer Sammlung, während Fig. 32
einen unregelmässig eingerissenen ringförmigen Hymen zeigt.
[Sidenote: Deflorationsformen.]
Beim überbrückten Hymen kommt, wie wir uns nicht blos an Lebenden,
sondern auch an Museumpräparaten zu überzeugen Gelegenheit hatten,
verhältnissmässig häufig eine sit venia verbo partielle Defloration
vor, insoferne als durch den ersten Coitus nur die eine Hälfte der
Scheidenklappe eingerissen wird, während die Brücke und die andere
Hälfte des Hymen sich erhält und, da der Coitus in der Regel auch
weiter immer auf demselben Wege ausgeübt wird, auch später erhalten
bleibt. Drei Fälle dieser Art beschreibt +Paschkis+ (Wiener med.
Presse. 1877, Nr. 1). Der eine derselben, eine 18jährige Prostituirte
betreffend, ist in Fig. 33 abgebildet. Der Coitus wurde offenbar durch
die rechte Hälfte des Scheideneinganges ausgeübt, da diese ungleich
weiter ist als die linke und auch die Einführung eines mittleren
Röhrenspeculums gestattete, während die linke eben nur den Finger
durchdringen liess.
Doch sahen wir auch Fälle, in denen beide Hymenhälften Einrisse
zeigten, während die Brücke erhalten war. Letztere scheint ein
besondere Resistenz, beziehungsweise Dehnbarkeit, zu besitzen, denn
es finden sich in der Literatur öfter Angaben über ein verticales
fleischiges Band, das den Scheideneingang in zwei seitliche Hälften
theilte und das sowohl bei verheirateten Frauen als selbst bei
Gebärenden gefunden wurde[62], und +Mende+[63] gibt sogar an, dass
in der Sammlung der Göttinger Gebäranstalt sich ein ganzes Fläschchen
voll solcher fleischiger Bänder findet, die im Laufe der Zeit bei
Gebärenden constatirt und ausgeschnitten wurden.
[Illustration: Fig. 31.
Deflorirter halbmondförmiger Hymen mit seitlichen symmetrischen
Einrissen.]
[Illustration: Fig. 32.
Deflorirter ringförmiger Hymen mit mehrfachen vernarbten Einrissen.]
Auch in Fig. 34 war der Hymen ursprünglich ein Hymen septus mit schief
verlaufender Brücke, welche bei der Defloration zerrissen wurde, wobei
zugleich ein Einriss in der linken Hälfte der unteren Peripherie des
Hymensaums entstand.
[Sidenote: Blutung aus Hymeneinrissen.]
In frischen Fällen sind Verletzungen des Hymen unschwer zu erkennen, da
sie sich nicht blos durch die Zusammenhangstrennung, sondern auch durch
gewisse Reactionserscheinungen bemerkbar machen werden.
Zu diesen gehört zunächst die mit der Laceration verbundene Blutung.
Auf das Eintreten dieser in der Brautnacht wurde bekanntlich und
wird noch ein grosses Gewicht gelegt und dasselbe als vollgiltiges
Kennzeichen noch bestandener Jungfrauschaft betrachtet, von dessen
Vorhandensein bei den alten Israeliten sogar die Giltigkeit der
Ehe abhängig gemacht wurde. Da jedoch, wie oben erwähnt wurde, der
Hymen beim Coitus nicht immer zerreissen muss, so wird schon durch
diese Thatsache der Beweiswerth dieser Erscheinung, respective
des Ausbleibens der Blutung, sehr eingeschränkt. Es wird aber bei
thatsächlich erfolgter Verletzung des Hymen einerseits von der
Ausdehnung der Läsion, anderseits von dem Gefässreichthum der
verletzten Partie abhängen, in welchem Grade sich bei einer Defloration
die Blutung bemerkbar machen kann. Im Allgemeinen lehrt die Erfahrung,
dass heftigere Blutungen nach dem ersten Coitus ungemein selten sind,
obgleich in einzelnen Fällen die Blutung einen so starken Charakter
annehmen kann, dass chirurgische Hilfe nothwendig wird. +Zeiss+
(Centralbl. f. Gyn. 1885, Nr. 8), +Mundé+ (Boston med. and surg. Journ.
1885, Nr. 20) und +Dworak+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885,
XLIII, pag. 36) haben über solche Fälle berichtet, von denen wir den
letzteren mit beobachtet haben.
[Illustration: Fig. 33.
_A_ Einseitig deflorirter Hymen septus. _U_ Urethra. _Cl_ Clitoris. _H_
Vernarbter Hymenrand. _C_ Hymenseptum. _B_ Seitliche Ansicht desselben.]
+Bordmann+ (+Tardieu+, l. c., pag. 55) erwähnt sogar eines Falles von
Verblutung in der Brautnacht aus den Hymeneinrissen bei einer aus
einer Bluterfamilie stammenden Frau, und +Borelli+ (Ibid.) berichtet
von einer hochgradigen Blutung, die aus derselben Quelle bei einem
11jährigen genothzüchtigten Mädchen eingetreten war.
Die Seltenheit profuserer Blutungen bei solchen Gelegenheiten erklärt
sich theils aus dem geringen Reichthum des Hymen an grösseren Gefässen,
besonders aber aus dem Umstande, dass die durch den Coitus entstehenden
Continuitätstrennungen ungleich häufiger blosse Einrisse des freien,
dünnen und daher gefässarmen Hymenrandes als förmliche Lacerationen
darstellen. In den Fällen von +Zeiss+ und +Dworak+ reichte der
Hymeneinriss bis in die hintere Vaginalwand, und dies scheint der
Hauptgrund der profusen Blutung gewesen zu sein. In einem von +Cercha+
(Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 19) mitgetheilten Falle betraf der
Riss die hintere Partie eines Septums der Vagina, und auch +Frank+
(Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 48) berichtet über bei doppelter
Vagina zu Stande gekommene Scheidenverletzungen.
[Illustration: Fig. 34.
Deflorirter Hymen septus.]
Auch bei operativen, wegen Atresie oder bei der Entbindung nothwendig
gewordenen Eingriffen am Hymen wurden in der Regel nur unbedeutende
Blutungen beobachtet, obgleich in solchen Fällen auch die manchmal
sehnige Beschaffenheit der Scheidenklappe in Betracht zu ziehen ist.
Doch haben +Chiari+ und +Habit+[64] je einen Fall von namhafter Blutung
bei einer derartigen Operation beobachtet.
Selbstverständlich wird in jedem einzelnen Falle, bevor man die
an den Genitalien zu beobachtende Blutung auf einen Hymenriss
bezieht, jede andere Quelle einer solchen auszuschliessen sein.
Zunächst die Menstrualblutung, deren frühzeitiges Eintreten in
einem uns bekannten Falle den Verdacht erweckt hatte, dass an dem
betreffenden Kinde ein Nothzuchtsact verübt worden sei. Ebenso
Blutungen aus anderen Verletzungen der Genitalien, insbesondere der
gefässreichen Clitorisgegend[65], des Frenulum oder anderer Stellen
des Vestibulums und selbst der Vagina, denen allerdings die gleiche
Bedeutung vindicirt werden müsste wie den Beschädigungen des Hymen
selbst. Auch die, zufolge den Angaben +Schlesinger+’s und
+Wernich+’s[66] nicht ganz seltenen, aber stets geringen und rasch
vorübergehenden „Cohabitationsblutungen“, welche auf der Zerreissung
der congestionirten Cervicalgefässe beruhen, sind nicht unbeachtet zu
lassen.
[Sidenote: Verheilte Hymeneinrisse.]
Die Verheilung der Rissstellen erfolgt in wenigen, zwei bis drei Tagen,
und zwar desto früher und unter desto geringfügigeren Erscheinungen,
je weniger eine eigentliche Laceration, als vielmehr nur ein Einriss
des freien Randes stattgehabt hatte. Die in der ersten Zeit bestehende
Schwellung und Röthung der Wundränder, die Verklebung derselben durch
Exsudat etc. wird nicht blos das Auffinden der Rissstelle erleichtern,
sondern auch den Schluss gestatten, dass eben nur ganz kurze Zeit seit
der Zufügung derselben verflossen ist.
Ist einmal die Verheilung der Rissstellen erfolgt, dann ist es mitunter
nicht leicht, dieselben zu erkennen. Eine vollkommene Verheilung eines
solchen Risses per primam und ohne Narbenbildung, wie +Devergie+ sie
als möglich annahm, erfolgt zwar allerdings nicht, aber die verheilten
Stellen sind häufig, da sie gewöhnlich nur aus seichten Verletzungen
sich gebildet haben und nur sehr feine und zarte Narben zurücklassen,
nur bei sehr sorgfältiger Untersuchung als solche zu unterscheiden.
Behufs differentieller Diagnose ist es wichtig, einestheils die oben
angeführten Stellen im Auge zu behalten, an welchen sich häufiger
angeborene Kerben finden, sowie die gewöhnlich symmetrische Lage
derselben, anderseits zu erwägen, ob, wenn man sich den Hymen an der
betreffenden Stelle nicht unterbrochen vorstellt, dieselbe derart
gelegen und beschaffen ist, dass aus mechanischen Gründen beim Coitus
ebendort leichter ein Einreissen erfolgen konnte als an anderen.
Es liegt nahe, zur Unterscheidung zu empfehlen, dahin zu untersuchen,
ob der betreffenden Stelle eine Narbe oder eine von normaler
Schleimhaut überkleidete Einsenkung entspricht. Allerdings wird in
jedem einzelnen Falle ein solcher Nachweis anzustreben sein, allein,
es wäre irrig, zu glauben, dass, wenn die betreffende Einkerbung
thatsächlich einem Einriss ihre Entstehung verdankt, jedesmal eine
ausgesprochene Narbe sich finden muss. Nur in selteneren Fällen und
bei tiefen Einrissen finden sich weissliche Narben von festerer
Consistenz oder gar sehniger Beschaffenheit, in der Regel ist die
betreffende Stelle zart überhäutet und durch Härte und Consistenz
nicht auffällig unterschieden von der umgebenden Schleimhaut, so
dass es manchmal selbst dem Geübteren schwer fällt, sich für einen
verheilten Einriss oder für eine congenitale Einkerbung auszusprechen.
Es ist dann angezeigt, ausser den bereits erwähnten Verhältnissen
die ganze Configuration der Stelle und das Verhalten der Ränder und
Ecken derselben in Erwägung zu ziehen; letzteres insoferne, weil eine
gleichartige Abrundung derselben mehr für einen angeborenen Befund
sprechen wird. Auch wird, was wir besonders empfehlen möchten, die
hintere Fläche des Hymen, soweit diese zugänglich ist, zu untersuchen
sein, und zwar mit Rücksicht darauf, dass, wie bereits oben gesagt
wurde, bei angeborener Lappung des Hymen die einzelnen Lappen
gewissermassen als Fortsetzungen der Scheidenschleimhautfalten sich
verfolgen lassen.
[Sidenote: Untersuchung des Hymen.]
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass solche Untersuchungen
keineswegs zu den leichten gehören, sondern alle Aufmerksamkeit des
betreffenden Arztes erfordern. Dazu kommt noch, dass insbesondere
bei Kindern durch die Unruhe dieser, sowie durch die Enge der
Genitalien die Untersuchung erschwert wird, in anderen Fällen wieder
durch die eben bestehende Menstruation, durch blennorrhoische und
andere Affectionen. Unter solchen Umständen wird es mitunter geboten
sein, wiederholt zu untersuchen, und die Beachtung dieses Rathes
wird den Neuling am ehesten vor Irrthümern schützen, die, wie die
Erfahrung lehrt, bei keiner gerichtsärztlichen Untersuchung so
häufig vorkommen, wie bei jenen, welche den Zustand des Hymen zum
Gegenstande haben.
Bezüglich des Vorganges bei der Untersuchung sei erwähnt, dass in
allen Fällen, in denen die betreffende Person gerade menstruirt
oder an blennorrhoischen oder anderen Ausflüssen leidet,
eine entsprechende Reinigung der Genitalien der Untersuchung
vorauszuschicken ist; dass ferner auf zweckmässige Lage und gute
Beleuchtung geachtet und dahin gewirkt werden soll, dass der Hymen
so weit als möglich gespannt und dadurch einestheils Faltungen
ausgeglichen, andererseits etwaige Einkerbungen deutlicher sichtbar
gemacht werden. Ist wegen relativer Höhe des Hymensaumes, wie z. B.
bei Kindern, ein vollkommenes Anspannen der Scheidenklappe nicht zu
bewirken, dann ist durch Einführung einer Sonde oder dergleichen
durch die Hymenöffnung der Hymenrand vorsichtig vorzudrängen, und
indem man dieselbe hinter dem Hymen herumführt, von Stelle zu Stelle
anzuspannen und zu besichtigen. Bei kleinen Kindern gelingt es nach
+Maschka+ am besten, den Hymen zu sehen, wenn man das Kind mit
an den Leib angezogenen und von einander entfernten Oberschenkeln
am Rücken liegen lässt, die grossen Schamlippen mit der linken Hand
auseinanderhält und mittelst einer Sonde oder eines ähnlichen dünnen
Gegenstandes die Harnröhrenmündung emporhebt, wodurch die Theile
gespannt werden und der Hymen deutlich zum Vorschein kommt.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass bei derartigen Untersuchungen
der Arzt sich hüten muss, durch ungeschickte oder rohe Exploration
selbst einen Einriss des Hymen zu erzeugen. Thatsächlich bringt
+Liman+ (l. c. I, 153) einen Fall, in welchem eines derartigen
unsachgemässen Verfahrens wegen es dahingestellt bleiben musste, ob
der fragliche Hymenriss bereits früher bestand oder durch den Finger
des Arztes erzeugt worden war.
Haben wir einen Einriss des Hymen als solchen constatirt, so werden wir
die Entstehung desselben nicht ohne Weiteres auf einen stattgehabten
Coitus beziehen, sondern auch andere Möglichkeiten im Auge behalten,
durch welche ebenfalls eine Verletzung des Hymen erfolgen kann.
[Sidenote: Verletzung des Hymen durch Sturz.]
Die von älteren Autoren vertretene Anschauung, dass der Hymen auch
durch plötzliches Auseinanderziehen oder Zerren der Schenkel einreissen
kann, ist als ganz unbegründet bei Seite zu lassen.[67] Dagegen sind
Verletzungen des Hymen durch Auffallen des Körpers mit den Genitalien
auf harte und entsprechend geformte Gegenstände thatsächlich beobachtet
worden und auch begreiflich; doch ist natürlich eine derartige
Entstehungsweise eines Hymenrisses nur dann in Betracht zu ziehen, wenn
die ganz besonderen Umstände eines speciellen Falles an eine solche
Möglichkeit denken lassen.