Wenig beachtet wird die Thatsache, dass der Hymen, wenn die Organe

sich in ihrem normalen Situs befinden, niemals eine straffgespannte

Membran bildet, sondern, da die Vagina kein starres Rohr darstellt,

entsprechend den gegebenen beengten Raumverhältnissen, zusammengelegt

sein muss. Diese Zusammenlegung geschieht einestheils in der Richtung

der Raphe perinaei, indem die beiden seitlichen Hymenhälften

entsprechend der Verlängerung dieser sich in eine vorspringende Falte

legen, andererseits indem der so zusammengelegte Hymen einen Conus

bildet, dessen abgestumpfte Spitze gegen den Scheidenausgang gerichtet

ist.

Erstere Faltung zeigt sich am schönsten beim halbmondförmigen

Hymen, welches nach leichtem Auseinanderziehen der Schamlippen

schiffskielförmig oder wie das „Schiffchen“ einer Schmetterlingsblüthe

hervortritt, wobei man bemerkt, dass, wenn man auch den Hymen

anspannt, doch noch in der Regel eine Art Raphe entsprechend der

früher bestandenen Falte zurückbleibt, welche wie eine Verlängerung

der Raphe perinaei erscheint. Eine solche Raphe findet sich, wie auch

an einzelnen der hier abgebildeten Hymen zu erkennen, an den meisten

Hymenformen und ihr entspricht auch häufig eine Verdickung der Substanz

der Scheidenklappe, die sich in den oben erwähnten Stützpfeiler an der

hinteren Fläche derselben fortsetzt.

Am ringförmigen Hymen tritt wieder die Conusbildung deutlicher hervor,

wobei der Hymen wie ein Hühnersteiss (cul de poule, +Tardieu+)

sich präsentirt, weshalb Einzelne auch von einem „bürzelförmigen“

Hymen sprechen (+Schröder+). Dabei ist entsprechend der äusseren

Fläche des Conus eine Zahl von Längsfalten bemerkbar, die, wenn sie

nicht durch Spannung ausgeglichen werden, dem freien Hymenrande eine

eingekerbte Beschaffenheit verleihen können (Fig. 29).

Beim gelappten Hymen erfolgt die Zusammenfaltung ausserdem in der

Art, dass sich die einzelnen Lappen theilweise dachziegelförmig über

einander legen, wie auch +Liman+ erwähnt.

[Illustration: Fig. 29.

Bürzelförmig zusammengelegter Hymen.]

Sowohl die seitliche Zusammenlegung als die Conusbildung wird bei

geschlechtsreifen Mädchen in der Regel schon durch geringe Anspannung

des Introitus vaginae ausgeglichen und der Hymen bildet dann in der

That meistens eine quer über den Introitus vaginae hinweggespannte

Membran. Bei kleinen Kindern gelingt das Anspannen der Scheidenklappe

nicht immer so leicht und so vollständig, aus dem Grunde, weil

der Hymen häufig verhältnissmässig zum Scheideneingange grössere

Dimensionen besitzt als bei Erwachsenen. Daher kommt es, dass man

namentlich bei Säuglingen mitunter Hymen begegnet, welche einen so

langen Conus darstellen, dass, wie wir wiederholt sahen, die Spitze

desselben aus der Schamspalte etwas hervorragt. Diese Thatsache ist von

+Tardieu+, +Scrzeczka+ u. A. hervorgehoben worden, und es wurde deshalb

der sogenannte „bürzelförmige Hymen“ als die kindliche Form des Hymen

überhaupt bezeichnet. Letztere Anschauung ist aber insofern nicht

ganz richtig, als, wie oben erwähnt, eine Conusbildung auch den Hymen

geschlechtsreifer Mädchen mehr weniger zukommt und als auch bei diesen

manchmal der Conus verhältnissmässig länger ist als in der Regel, und

weil das erwähnte Verhalten auch bei kleinen Kindern keineswegs ganz

constant vorkommt, sondern nur häufiger als bei Erwachsenen.

[Sidenote: Trotz Coitus erhaltener Hymen.]

Der Befund eines vollkommen unverletzten Hymens ist allerdings eines

der werthvollsten Zeichen noch bestehender Virginität, keineswegs

jedoch ein absolutes.

Zunächst kann der Hymen trotz stattgefundenem Coitus intact bleiben,

wenn bei diesem Acte das erigirte Glied gar nicht in die Vagina

eindrang, sondern die geschlechtliche Befriedigung nur im Vestibulum

erfolgte. Dies kann einestheils geschehen, wenn die Festigkeit des

Hymen eine Penetration des Penis nicht gestattete, wie dies ja auch

bei verheirateten Frauen und trotz wiederholtem Beischlaf gefunden

wurde; oder weil, wie z. B. ganz gewöhnlich bei kleinen Kindern,

wegen unverhältnissmässiger Enge der noch unentwickelten Genitalien

eine Einbringung des Gliedes in die Scheide gar nicht möglich war, so

dass sich der Act nur in der Vulva abspielte, wobei der Hymen nicht

zerrissen, sondern höchstens nach einwärts gestülpt wurde. Dieser

Umstand erklärt es, warum in den meisten Nothzuchtsfällen, die Kinder

betreffen, der Hymen unverletzt gefunden wird.

In einer weiteren Kategorie von Fällen kann sich jedoch die

Scheidenklappe vollkommen unverletzt finden, obzwar ein vollständiger,

d. h. mit Penetration in die Scheide verbundener Coitus stattgefunden

hatte. Ob dieses möglich, wird theils von den allgemeinen

Raumverhältnissen der betreffenden weiblichen Genitalien, theils

und zwar vorzugsweise, von der ursprünglichen Beschaffenheit des

Hymen abhängen. In ersterer Beziehung ist es klar, dass bei sehr

jugendlichen, namentlich noch nicht geschlechtsreifen Individuen

eine solche Eventualität ungleich schwieriger erfolgen kann als bei

erwachsenen und geschlechtlich vollkommen entwickelten Mädchen, da

bei ersteren der Introitus vaginae seiner kindlichen Enge wegen kaum

ohne Zerreissung des wie immer beschaffenen Hymen zu passiren sein

wird, während bei erwachsenen Mädchen als Theilerscheinung der bereits

eingetretenen Geschlechtsreife grössere Weite der Genitalien und

grössere Dehnbarkeit derselben besteht, welche eingebrachten fremden

Körpern ungleich leichter den Zutritt gestattet, als dies vor erlangter

Geschlechtsreife der Fall gewesen war.

[Sidenote: Dehnbarkeit des Hymen. Defloration.]

Bei geschlechtlich ausgebildeten Individuen wird es aber vorzugsweise

von der Beschaffenheit des Hymens abhängen, ob dasselbe trotz

stattgehabten vollständigen Beischlafes unverletzt bleiben kann oder

nicht. Form und Structur der Scheidenklappe müssen in dieser Beziehung

erwogen werden. So werden wir, wenn sich ein unverletzter ring- oder

halbmondförmiger Hymen mit kleiner Oeffnung findet, nicht zugeben, dass

eine Penetration stattgefunden haben könne, und selbst bei grösserem

Foramen hymenaeum werden wir dies negiren, wenn die Scheidenklappe von

zarter, insbesondere an den Rändern leicht zerreisslicher Structur

sich erweist und trotzdem keine Spur eines Einrisses oder einer

Einkerbung darbietet. Dagegen wird sich einer solchen Möglichkeit

nichts entgegenstellen, wenn der Hymen eine schlaffe, dehnbare

Beschaffenheit zeigt, einen niedrigen Saum darstellt und eine so grosse

Oeffnung besitzt, dass man anstandslos mit dem untersuchenden Finger

oder gar mit einem Speculum in die Scheide einzudringen im Stande

ist. Ganz besonders begreiflich und fast selbstverständlich wird

das Intactbleiben des Hymen beim Coitus erscheinen, wenn letzteres

überhaupt kein sich spannendes Diaphragma darstellt, sondern ein

lappenförmiges ist, welches seinem Baue nach dem Eindringen des

männlichen Gliedes gar keinen Widerstand entgegensetzt, da die Lappen,

aus welchen es besteht, einfach bei Seite geschoben werden, um so

leichter, als ausser der günstigen Form auch die erwähnte Dehnbarkeit

dieser Theile sich geltend machen wird.

Letztere wird vielfach unterschätzt, obgleich sie bei der Bestimmung

dieser Organe verständlich ist und noch begreiflicher wird, wenn

man erwägt, in welch überraschender Weise viel engere Canäle, z. B.

weibliche Harnröhre und Mastdarm, eine forcirte Erweiterung ohne

Zerreissung zulassen, eine Thatsache, die ja, wie bekannt, von der

modernen Chirurgie vielfach ausgenützt wird.

Wenn man bedenkt, dass ausserdem die Dehnbarkeit des Hymen und

Scheideneinganges individuell eine erhöhtere sein kann und während der

Menstruation, insbesondere aber bei den, auch bei intacten Jungfrauen

nicht seltenen, blennorrhoischen Zuständen der Genitalien sich

steigert, so wird man nicht überrascht sein durch die in der Literatur

zahlreich niedergelegten und auch von uns wiederholt gemachten

Beobachtungen von unverletztem Hymen bei Prostituirten[60] und selbst

bei Erstgeschwängerten[61], und wird begreifen, warum schon die Alten

dem Vorhandensein einer Scheidenklappe keine absolute Beweiskraft für

noch bestehende Jungfrauschaft zuschreiben wollten.

Trotzdem gilt das Einreissen des Hymen beim ersten Coitus als Regel,

und man wird daher vor Allem nach etwaigen Läsionen des Hymen suchen,

wenn es sich um die Beantwortung der Frage handelt, ob ein Beischlaf

stattgefunden habe oder nicht.

[Illustration: Fig. 30.

Halbmondförmiger Hymen mit vernarbtem Einrisse des freien Bandes.]

[Sidenote: Wie zerreisst der Hymen bei der Defloration?]

Das Einreissen des Hymen erfolgt fast ausnahmslos vom freien Rande

aus und beschränkt sich entweder, und zwar häufiger, nur auf

letzteren (Fig. 30) oder dringt durch die ganze Duplicatur bis zu

ihrer Ausgangsstelle von der Peripherie des Introitus vaginae. Ob

nur ein Riss entsteht oder mehrere und an welcher Stelle und bis

zu welcher Tiefe, wird von der ursprünglichen Beschaffenheit der

Scheidenklappe abhängen. Nach +Tardieu+, l. c. pag. 51, zerreisst

der lippenförmige Hymen an der unteren Brücke, so dass zwei verticale

Lappen entstehen: der Hymen semilunaris an zwei seitlichen Stellen,

wodurch ein mittlerer dreieckiger Lappen abgetrennt wird, der Hymen

annularis aber in vier oder mehrere mehr weniger unregelmässige Lappen.

Dieser Gang der Dinge wird jedoch zweifellos alterirt durch die

Structur des Hymen, die keineswegs eine überall gleiche, sondern an

manchen Stellen eine festere ist als an anderen. Zu ersteren gehören

insbesondere jene Partien des Hymen, die durch auf die Hinterwand

desselben sich fortsetzende Vaginalfalten eine Verdickung der Substanz

und zugleich eine Art Stütze erhalten, und da, wie oben erwähnt, ein

solcher dreieckiger Pfeiler sich sehr häufig hinter dem unteren und

mittleren Theile des Hymensaumes befindet, so erklärt sich daraus die

nach +Tardieu+ häufige Beobachtung, dass nach Laceration des

Hymen, insbesondere des halbmondförmigen, ein mittlerer dreieckiger

Lappen stehen bleibt. Fig. 31 gibt ein Beispiel eines derartigen

deflorirten und vernarbten Hymen aus unserer Sammlung, während Fig. 32

einen unregelmässig eingerissenen ringförmigen Hymen zeigt.

[Sidenote: Deflorationsformen.]

Beim überbrückten Hymen kommt, wie wir uns nicht blos an Lebenden,

sondern auch an Museumpräparaten zu überzeugen Gelegenheit hatten,

verhältnissmässig häufig eine sit venia verbo partielle Defloration

vor, insoferne als durch den ersten Coitus nur die eine Hälfte der

Scheidenklappe eingerissen wird, während die Brücke und die andere

Hälfte des Hymen sich erhält und, da der Coitus in der Regel auch

weiter immer auf demselben Wege ausgeübt wird, auch später erhalten

bleibt. Drei Fälle dieser Art beschreibt +Paschkis+ (Wiener med.

Presse. 1877, Nr. 1). Der eine derselben, eine 18jährige Prostituirte

betreffend, ist in Fig. 33 abgebildet. Der Coitus wurde offenbar durch

die rechte Hälfte des Scheideneinganges ausgeübt, da diese ungleich

weiter ist als die linke und auch die Einführung eines mittleren

Röhrenspeculums gestattete, während die linke eben nur den Finger

durchdringen liess.

Doch sahen wir auch Fälle, in denen beide Hymenhälften Einrisse

zeigten, während die Brücke erhalten war. Letztere scheint ein

besondere Resistenz, beziehungsweise Dehnbarkeit, zu besitzen, denn

es finden sich in der Literatur öfter Angaben über ein verticales

fleischiges Band, das den Scheideneingang in zwei seitliche Hälften

theilte und das sowohl bei verheirateten Frauen als selbst bei

Gebärenden gefunden wurde[62], und +Mende+[63] gibt sogar an, dass

in der Sammlung der Göttinger Gebäranstalt sich ein ganzes Fläschchen

voll solcher fleischiger Bänder findet, die im Laufe der Zeit bei

Gebärenden constatirt und ausgeschnitten wurden.

[Illustration: Fig. 31.

Deflorirter halbmondförmiger Hymen mit seitlichen symmetrischen

Einrissen.]

[Illustration: Fig. 32.

Deflorirter ringförmiger Hymen mit mehrfachen vernarbten Einrissen.]

Auch in Fig. 34 war der Hymen ursprünglich ein Hymen septus mit schief

verlaufender Brücke, welche bei der Defloration zerrissen wurde, wobei

zugleich ein Einriss in der linken Hälfte der unteren Peripherie des

Hymensaums entstand.

[Sidenote: Blutung aus Hymeneinrissen.]

In frischen Fällen sind Verletzungen des Hymen unschwer zu erkennen, da

sie sich nicht blos durch die Zusammenhangstrennung, sondern auch durch

gewisse Reactionserscheinungen bemerkbar machen werden.

Zu diesen gehört zunächst die mit der Laceration verbundene Blutung.

Auf das Eintreten dieser in der Brautnacht wurde bekanntlich und

wird noch ein grosses Gewicht gelegt und dasselbe als vollgiltiges

Kennzeichen noch bestandener Jungfrauschaft betrachtet, von dessen

Vorhandensein bei den alten Israeliten sogar die Giltigkeit der

Ehe abhängig gemacht wurde. Da jedoch, wie oben erwähnt wurde, der

Hymen beim Coitus nicht immer zerreissen muss, so wird schon durch

diese Thatsache der Beweiswerth dieser Erscheinung, respective

des Ausbleibens der Blutung, sehr eingeschränkt. Es wird aber bei

thatsächlich erfolgter Verletzung des Hymen einerseits von der

Ausdehnung der Läsion, anderseits von dem Gefässreichthum der

verletzten Partie abhängen, in welchem Grade sich bei einer Defloration

die Blutung bemerkbar machen kann. Im Allgemeinen lehrt die Erfahrung,

dass heftigere Blutungen nach dem ersten Coitus ungemein selten sind,

obgleich in einzelnen Fällen die Blutung einen so starken Charakter

annehmen kann, dass chirurgische Hilfe nothwendig wird. +Zeiss+

(Centralbl. f. Gyn. 1885, Nr. 8), +Mundé+ (Boston med. and surg. Journ.

1885, Nr. 20) und +Dworak+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885,

XLIII, pag. 36) haben über solche Fälle berichtet, von denen wir den

letzteren mit beobachtet haben.

[Illustration: Fig. 33.

_A_ Einseitig deflorirter Hymen septus. _U_ Urethra. _Cl_ Clitoris. _H_

Vernarbter Hymenrand. _C_ Hymenseptum. _B_ Seitliche Ansicht desselben.]

+Bordmann+ (+Tardieu+, l. c., pag. 55) erwähnt sogar eines Falles von

Verblutung in der Brautnacht aus den Hymeneinrissen bei einer aus

einer Bluterfamilie stammenden Frau, und +Borelli+ (Ibid.) berichtet

von einer hochgradigen Blutung, die aus derselben Quelle bei einem

11jährigen genothzüchtigten Mädchen eingetreten war.

Die Seltenheit profuserer Blutungen bei solchen Gelegenheiten erklärt

sich theils aus dem geringen Reichthum des Hymen an grösseren Gefässen,

besonders aber aus dem Umstande, dass die durch den Coitus entstehenden

Continuitätstrennungen ungleich häufiger blosse Einrisse des freien,

dünnen und daher gefässarmen Hymenrandes als förmliche Lacerationen

darstellen. In den Fällen von +Zeiss+ und +Dworak+ reichte der

Hymeneinriss bis in die hintere Vaginalwand, und dies scheint der

Hauptgrund der profusen Blutung gewesen zu sein. In einem von +Cercha+

(Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 19) mitgetheilten Falle betraf der

Riss die hintere Partie eines Septums der Vagina, und auch +Frank+

(Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 48) berichtet über bei doppelter

Vagina zu Stande gekommene Scheidenverletzungen.

[Illustration: Fig. 34.

Deflorirter Hymen septus.]

Auch bei operativen, wegen Atresie oder bei der Entbindung nothwendig

gewordenen Eingriffen am Hymen wurden in der Regel nur unbedeutende

Blutungen beobachtet, obgleich in solchen Fällen auch die manchmal

sehnige Beschaffenheit der Scheidenklappe in Betracht zu ziehen ist.

Doch haben +Chiari+ und +Habit+[64] je einen Fall von namhafter Blutung

bei einer derartigen Operation beobachtet.

Selbstverständlich wird in jedem einzelnen Falle, bevor man die

an den Genitalien zu beobachtende Blutung auf einen Hymenriss

bezieht, jede andere Quelle einer solchen auszuschliessen sein.

Zunächst die Menstrualblutung, deren frühzeitiges Eintreten in

einem uns bekannten Falle den Verdacht erweckt hatte, dass an dem

betreffenden Kinde ein Nothzuchtsact verübt worden sei. Ebenso

Blutungen aus anderen Verletzungen der Genitalien, insbesondere der

gefässreichen Clitorisgegend[65], des Frenulum oder anderer Stellen

des Vestibulums und selbst der Vagina, denen allerdings die gleiche

Bedeutung vindicirt werden müsste wie den Beschädigungen des Hymen

selbst. Auch die, zufolge den Angaben +Schlesinger+’s und

+Wernich+’s[66] nicht ganz seltenen, aber stets geringen und rasch

vorübergehenden „Cohabitationsblutungen“, welche auf der Zerreissung

der congestionirten Cervicalgefässe beruhen, sind nicht unbeachtet zu

lassen.

[Sidenote: Verheilte Hymeneinrisse.]

Die Verheilung der Rissstellen erfolgt in wenigen, zwei bis drei Tagen,

und zwar desto früher und unter desto geringfügigeren Erscheinungen,

je weniger eine eigentliche Laceration, als vielmehr nur ein Einriss

des freien Randes stattgehabt hatte. Die in der ersten Zeit bestehende

Schwellung und Röthung der Wundränder, die Verklebung derselben durch

Exsudat etc. wird nicht blos das Auffinden der Rissstelle erleichtern,

sondern auch den Schluss gestatten, dass eben nur ganz kurze Zeit seit

der Zufügung derselben verflossen ist.

Ist einmal die Verheilung der Rissstellen erfolgt, dann ist es mitunter

nicht leicht, dieselben zu erkennen. Eine vollkommene Verheilung eines

solchen Risses per primam und ohne Narbenbildung, wie +Devergie+ sie

als möglich annahm, erfolgt zwar allerdings nicht, aber die verheilten

Stellen sind häufig, da sie gewöhnlich nur aus seichten Verletzungen

sich gebildet haben und nur sehr feine und zarte Narben zurücklassen,

nur bei sehr sorgfältiger Untersuchung als solche zu unterscheiden.

Behufs differentieller Diagnose ist es wichtig, einestheils die oben

angeführten Stellen im Auge zu behalten, an welchen sich häufiger

angeborene Kerben finden, sowie die gewöhnlich symmetrische Lage

derselben, anderseits zu erwägen, ob, wenn man sich den Hymen an der

betreffenden Stelle nicht unterbrochen vorstellt, dieselbe derart

gelegen und beschaffen ist, dass aus mechanischen Gründen beim Coitus

ebendort leichter ein Einreissen erfolgen konnte als an anderen.

Es liegt nahe, zur Unterscheidung zu empfehlen, dahin zu untersuchen,

ob der betreffenden Stelle eine Narbe oder eine von normaler

Schleimhaut überkleidete Einsenkung entspricht. Allerdings wird in

jedem einzelnen Falle ein solcher Nachweis anzustreben sein, allein,

es wäre irrig, zu glauben, dass, wenn die betreffende Einkerbung

thatsächlich einem Einriss ihre Entstehung verdankt, jedesmal eine

ausgesprochene Narbe sich finden muss. Nur in selteneren Fällen und

bei tiefen Einrissen finden sich weissliche Narben von festerer

Consistenz oder gar sehniger Beschaffenheit, in der Regel ist die

betreffende Stelle zart überhäutet und durch Härte und Consistenz

nicht auffällig unterschieden von der umgebenden Schleimhaut, so

dass es manchmal selbst dem Geübteren schwer fällt, sich für einen

verheilten Einriss oder für eine congenitale Einkerbung auszusprechen.

Es ist dann angezeigt, ausser den bereits erwähnten Verhältnissen

die ganze Configuration der Stelle und das Verhalten der Ränder und

Ecken derselben in Erwägung zu ziehen; letzteres insoferne, weil eine

gleichartige Abrundung derselben mehr für einen angeborenen Befund

sprechen wird. Auch wird, was wir besonders empfehlen möchten, die

hintere Fläche des Hymen, soweit diese zugänglich ist, zu untersuchen

sein, und zwar mit Rücksicht darauf, dass, wie bereits oben gesagt

wurde, bei angeborener Lappung des Hymen die einzelnen Lappen

gewissermassen als Fortsetzungen der Scheidenschleimhautfalten sich

verfolgen lassen.

[Sidenote: Untersuchung des Hymen.]

Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass solche Untersuchungen

keineswegs zu den leichten gehören, sondern alle Aufmerksamkeit des

betreffenden Arztes erfordern. Dazu kommt noch, dass insbesondere

bei Kindern durch die Unruhe dieser, sowie durch die Enge der

Genitalien die Untersuchung erschwert wird, in anderen Fällen wieder

durch die eben bestehende Menstruation, durch blennorrhoische und

andere Affectionen. Unter solchen Umständen wird es mitunter geboten

sein, wiederholt zu untersuchen, und die Beachtung dieses Rathes

wird den Neuling am ehesten vor Irrthümern schützen, die, wie die

Erfahrung lehrt, bei keiner gerichtsärztlichen Untersuchung so

häufig vorkommen, wie bei jenen, welche den Zustand des Hymen zum

Gegenstande haben.

Bezüglich des Vorganges bei der Untersuchung sei erwähnt, dass in

allen Fällen, in denen die betreffende Person gerade menstruirt

oder an blennorrhoischen oder anderen Ausflüssen leidet,

eine entsprechende Reinigung der Genitalien der Untersuchung

vorauszuschicken ist; dass ferner auf zweckmässige Lage und gute

Beleuchtung geachtet und dahin gewirkt werden soll, dass der Hymen

so weit als möglich gespannt und dadurch einestheils Faltungen

ausgeglichen, andererseits etwaige Einkerbungen deutlicher sichtbar

gemacht werden. Ist wegen relativer Höhe des Hymensaumes, wie z. B.

bei Kindern, ein vollkommenes Anspannen der Scheidenklappe nicht zu

bewirken, dann ist durch Einführung einer Sonde oder dergleichen

durch die Hymenöffnung der Hymenrand vorsichtig vorzudrängen, und

indem man dieselbe hinter dem Hymen herumführt, von Stelle zu Stelle

anzuspannen und zu besichtigen. Bei kleinen Kindern gelingt es nach

+Maschka+ am besten, den Hymen zu sehen, wenn man das Kind mit

an den Leib angezogenen und von einander entfernten Oberschenkeln

am Rücken liegen lässt, die grossen Schamlippen mit der linken Hand

auseinanderhält und mittelst einer Sonde oder eines ähnlichen dünnen

Gegenstandes die Harnröhrenmündung emporhebt, wodurch die Theile

gespannt werden und der Hymen deutlich zum Vorschein kommt.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass bei derartigen Untersuchungen

der Arzt sich hüten muss, durch ungeschickte oder rohe Exploration

selbst einen Einriss des Hymen zu erzeugen. Thatsächlich bringt

+Liman+ (l. c. I, 153) einen Fall, in welchem eines derartigen

unsachgemässen Verfahrens wegen es dahingestellt bleiben musste, ob

der fragliche Hymenriss bereits früher bestand oder durch den Finger

des Arztes erzeugt worden war.

Haben wir einen Einriss des Hymen als solchen constatirt, so werden wir

die Entstehung desselben nicht ohne Weiteres auf einen stattgehabten

Coitus beziehen, sondern auch andere Möglichkeiten im Auge behalten,

durch welche ebenfalls eine Verletzung des Hymen erfolgen kann.

[Sidenote: Verletzung des Hymen durch Sturz.]

Die von älteren Autoren vertretene Anschauung, dass der Hymen auch

durch plötzliches Auseinanderziehen oder Zerren der Schenkel einreissen

kann, ist als ganz unbegründet bei Seite zu lassen.[67] Dagegen sind

Verletzungen des Hymen durch Auffallen des Körpers mit den Genitalien

auf harte und entsprechend geformte Gegenstände thatsächlich beobachtet

worden und auch begreiflich; doch ist natürlich eine derartige

Entstehungsweise eines Hymenrisses nur dann in Betracht zu ziehen, wenn

die ganz besonderen Umstände eines speciellen Falles an eine solche

Möglichkeit denken lassen.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 13 / 132 段