beim Manne auch die +Müller+’schen Gänge oder beim Weibe auch die
+Wolff+’schen Canäle entwickeln. Auch hier sind erstere Fälle die
bei weitem häufigsten und sie bestehen darin, dass sich bei einem
Individuum von vorwiegend männlichem Geschlechtscharakter auch
eine mehr weniger ausgebildete Vagina und ein eben solcher Uterus
vorfinden, eine Bildung, die in rudimentärer Weise in der Vesicula
prostatica (Utriculus masculinus) bei jedem Manne nachzuweisen ist.
[Illustration: Fig. 6.
Innere Genitalien eines „Zwitters“. _Bl_ Blase, _Ur_ Ureter, _U_
Uterus, _V_ Vagina, _T_ rechte Tuba, _O_ rechtes, _O′_ linkes Ovarium,
_P_ Parovarium, _L O_ Ligam. ovarii, _A_ und _A′_ Faserzüge im
Ligam. latum, die sich zum Lig. rotundum vereinigen, _C_ und _C′_
Endigungen des Lig. rotundum, _B_ und _B′_ sackartige Ausstülpungen
des Peritoneums (nach vorn gedreht), bei _X_ Sonde in die Bauchhöhle
eingeführt.]
[Sidenote: Geschlechtsbestimmung bei Zwittern.]
Bei solchen Zwitterbildungen kann es sich in foro zunächst einzig und
allein um die Bestimmung des Geschlechtes handeln, dem das betreffende
Individuum angehört. Das Geschlecht bestimmt die sociale Stellung
des Individuums, und es knüpfen sich auch an dasselbe wichtige
Interessen und Rechte, die häufig nicht blos die Person selbst,
sondern auch jene Dritter berühren, und die Verkennung der Sachlage
kann sowohl die Betroffenen selbst, als Andere in die unangenehmsten
Situationen versetzen.[42] Die Wichtigkeit solcher Untersuchungen und
Begutachtungen ist daher mitunter eine bedeutende. Leider aber gehören
dieselben zu den schwierigsten, die sich für den Gerichtsarzt ergeben
können. Namentlich gilt dies bei Kindern, da bei diesen blos die
äusseren Genitalien für die Unterscheidung verwerthet werden können,
das unbestimmte Aussehen dieser aber eben das fast allen sogenannten
Hermaphrodisien Gemeinschaftliche bildet.
Der Nachweis von in den zu beiden Seiten des ehemaligen Sinus
urogenitalis sich erhebenden Hautfalten befindlichen Hoden würde
natürlich in erster Linie anzustreben sein. Häufig sind jedoch solche
Missbildungen der Genitalien mit Kryptorchie verbunden, was die
Diagnose wesentlich erschwert. Anderseits können auch die Ovarien durch
den Leistencanal herabsteigen, und es können Lymphdrüsen, Bruchsäcke
und selbst vielleicht kolbig endigende Ligamenta rotunda (Fig. 6)
Täuschungen veranlassen.
+Klebs+[43] hält den Nachweis von Nymphen als wichtig für die
Geschlechtserkennung, da entwickelte Nymphen bei einer einfachen
Hemmungsbildung des Penis und Perineums nicht wohl entstehen können,
und weist darauf hin, dass Andeutungen dieser auch in dem oben
angegebenen Falle von +Meyer+, sowie bei der +Katharina Hohmann+, die
sich an den meisten Universitäten als Zwitter vorstellte, gefunden
wurden.
[Sidenote: Habitus und Haarwuchs bei Zwittern.]
Im späteren Alter, nämlich nach erreichter Pubertät, kann sich
manchmal die richtige Diagnose aus dem Auftreten gewisser
Geschlechtseigenthümlichkeiten ergeben, und als solche werden zur
Beachtung empfohlen: der sogenannte Habitus, das Verhalten des
Kehlkopfes und der Stimme, das Auftreten gewisser specifischer
Neigungen und sexueller Regungen, insbesondere aber der Nachweis der
Samenbildung einerseits oder der Menstruation anderseits.
Die Beweiskraft der erst erwähnten Erscheinungen ist erfahrungsgemäss
keine absolute, gibt vielmehr zu verschiedenen Täuschungen Veranlassung.
[Sidenote: Haarwuchs bei Zwittern.]
Insbesondere gilt dies vom sogenannten Habitus. Bekanntlich zeigt der
Körpertypus auch bei geschlechtlich vollkommen normal entwickelten
Individuen mannigfache Verschiedenheiten, und knochige, musculöse und
selbst bebartete Weiber[44] sind nichts besonders Seltenes, ebensowenig
wie Männer ohne Spur von Bart und von weibischen Aussehen. Ferner
ist bekannt, dass Castraten ein mehr weibliches Aussehen erhalten,
insbesondere bartlos bleiben, und es ist zu erwarten, dass auch bei
angeborenem Mangel oder angeborener Verkümmerung der Hoden ein solcher
Habitus sich entwickeln könne. Umgekehrt sehen wir bei „Zwittern“ von
zweifellos oder mindestens vorwiegend weiblichem Geschlechte mitunter
entschieden männlichen Habitus und gut entwickelten Bartwuchs. Einen
solchen Fall, der ein als Kammerdiener (!) bedienstetes Individuum
betraf, beschrieb +De Crecchio+[45], und einen fast gleichen haben wir
in den Wiener med. Jahrbüchern, 1877, III, pag. 293, veröffentlicht.
Der Fall betraf einen 38jährigen ledigen Kutscher (!), welcher in Folge
eines Hufschlages an Septicämie gestorben war. Die Leiche war von
kräftigem Knochenbau, stark entwickelter Musculatur, von entschieden
männlichem Habitus. Die Haut erdfahl. An der Oberlippe ein schütterer,
5-7 Mm. langer Schnurrbart, das Gesicht umrahmt von einem 1-1·5 Cm.
langen, dichten, krausen und beschnittenen Barte. Die Beschaffenheit
der äusseren und inneren Genitalien ist aus beiliegenden Abbildungen
(Fig. 5 und 6) ersichtlich. Interessant ist in dieser Beziehung der
von +Debierre+ (Arch. de l’anthropologie criminelle et des sciences
pénales. 1886, I, pag. 314) beschriebene Fall des „Hermaphroditen“
Marie-Madeleine Lefort, dessen Abbildung, sowie seiner Genitalien, wie
sie sich bei der Section ergaben, wir in Fig. 7 und 8 wiedergeben und
der ebenfalls ein weibliches Individuum betraf.
[Illustration: Fig. 7
Der „Hermaphrodit“ Marie-Madeleine Lefort in seinem 65. Jahre. Nach
+Debierre+.]
+Casper+ hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des
Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe der umschriebene
Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib und die, wenn auch
geringe, Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberg gegen den Nabel
den Mann erweisen soll. B. +Schultze+ hat aber häufig Ausnahmen von
dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal das Hinaufreichen des
Haarwuchses bis zum Nabel, und unter 120 Soldaten wiederholt eine
kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. In
dem Falle von +De Crecchio+ zog sich eine Haarlinie bis zum Nabel und
auch in unserem liess sich eine solche Fortsetzung des Haarwuchses
constatiren. Wir haben ausserdem in zwei Fällen beobachtet, dass
bei jungen weiblichen Individuen, von denen das eine stark brünett
war, sich eine Haarlinie bis zum Nabel und in dem einen Falle sogar
über diesen hinaus bis zwischen die Brüste verfolgen liess. In einem
von +Ruggieri+ mitgetheilten Falle hat sogar der übermässige, auf
den ganzen Bauch sich ausdehnende Haarwuchs zur Scheidungsklage
Veranlassung gegeben.
[Sidenote: Becken bei Zwittern.]
Auch das Verhalten des Beckens gibt keine sicheren Anhaltspunkte für
die Geschlechtsbestimmung. In dem Falle +De Crecchio+’s, sowie in dem
unserigen, die doch entschieden weibliche Individuen betrafen, war das
Becken ein ausgesprochen männliches, und ebenso bei einem anderen
wahrscheinlich weiblichen „Zwitter“, den wir unlängst während des
Lebens zu sehen und zu untersuchen Gelegenheit hatten. Dieses Verhalten
scheint die Ansicht +Schröder+’s (Lehrb. d. Geburtsh. 4. Aufl., pag. 9)
zu unterstützen, zufolge welcher die Verschiedenheiten des weiblichen
und männlichen Beckens bedingt werden durch die Entwicklung der beim
Weibe im kleinen Becken liegenden Genitalien, eine Annahme, für welche
nach +Schröder+ die Fälle von geistig und körperlich verkümmerten
Frauen sprechen, die, mit unentwickelten Genitalien versehen, auch an
allgemeiner Beckenenge leiden, sowie die Beobachtung von +Roberts+,
dass bei weiblichen Castraten unter den Hindus der Schambogen eine ganz
ungewöhnliche Enge zeigt.
[Illustration: Fig. 8.
Aeussere und innere Genitalien des „Zwitters“ Marie-Madeleine Lefort.
Die Sonde ist unterhalb der penisartig vergrösserten Clitoris in den
stark verengerten Introitus vaginae eingeführt. Nach +Debierre+.]
Dagegen hat +Leopold+ (Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 487) in einem Falle,
der seiner Meinung nach einen männlichen Scheinzwitter betrifft, bei
vollständigem Mangel des Uterus ein entschieden weibliches Becken
constatirt.
[Sidenote: Kehlkopf, Brüste und Benehmen der Zwitter.]
Weiters wird empfohlen, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme
zur Differentialdiagnose heranzuziehen. Grössere Dimensionen des
Kehlkopfes und stärkeres Hervortreten des „Adamsapfels“ sollen den Mann
erkennen lassen, ebenso die rauhe Stimme. Die Erfahrung lehrt aber,
dass auch unter gewöhnlichen Umständen bezüglich dieser Verhältnisse
grosse Verschiedenheiten herrschen. Rauhe Stimme bei Weibern und hohe
bei Männern ist eine häufige Erscheinung. Ausserdem kann die hohe
Stimme, respective das Ausbleiben des sogenannten Umschlagens der
Stimme in der Pubertät, sowie das geringe Volum des Kehlkopfes, ebenso
wie bei Castraten, Folge der Nichtentwicklung der obgleich männlichen
Geschlechtsdrüsen sein, und Verkümmerung letzterer geht ja gewöhnlich
mit sogenannter Hermaphrodisie Hand in Hand. Dagegen wurde bei unserem
weiblichen Zwitter erhoben, dass er eine männliche Stimme besessen,
die nur im Affecte in’s Hohe umgeschlagen habe, auch prominirte der
Kehlkopf in ziemlich deutlicher Weise. Gleiches war bei dem Zwitter von
+De Crecchio+ der Fall.
Das Vorhandensein oder Fehlen der Brustdrüsen ist ebenfalls nicht
absolut beweisend. Sowohl in dem Falle von +De Crecchio+ als in
unserem fehlten sie. Dagegen waren in dem Falle von +Leopold+, der,
wenigstens seiner Angabe nach, ein männliches Individuum betraf,
Brüste vorhanden und ebenso bei der Katharina Hohmann trotz notorisch
erwiesener Spermasecretion. Fälle von mehr weniger entwickelten
Brüsten bei Männern wurden wiederholt beobachtet, und es ist bekannt,
dass Schwellung der Brustdrüsen und Milchsecretion (Hexenmilch) bei
neugeborenen Kindern, und zwar bei beiden Geschlechtern gleich häufig,
zur Beobachtung gelangt.
Seit jeher wurde empfohlen, behufs Unterscheidung des eigentlichen
Geschlechtes eines „Zwitters“ dessen Neigungen, Gewohnheiten und
sexuelle Aeusserungen in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch erwiesen,
dass eine grosse Zahl der Eigenschaften, die ein Individuum sowohl
als Kind, als in späterer Zeit zeigt, blosse Erziehungsresultate
darstellen, und dass hierbei der Einfluss des Geschlechtes des
Individuums nur indirect zur Geltung kommt. Es kann daher nicht
verwundern, wenn später zweifellos als männlich erkannte Individuen ihr
ganzes Leben lang weibliche Geschäfte betrieben und weibliches Gebahren
zeigten, wenn es constatirt ist, dass sie seit ihrer Kindheit als dem
weiblichen Geschlechte angehörend angesehen und darnach erzogen wurden,
wie solche Fälle verhältnissmässig zahlreich vorgekommen sind.
Auch die Körperentwicklung und das Temperament, welche beide keineswegs
nur allein vom Geschlechte abhängen, spielen in jener Beziehung eine
wesentliche Rolle, und schon bei den Spielen der Kinder sind diese
Momente von Einfluss. Ohne Zweifel dürfte es bei „Hermaphroditen“
weniger das durchschlagende männliche Geschlecht, als das in Folge
stärkerer Körperentwicklung gesteigerte Kraftgefühl sein, welches
das als Mädchen erzogene und behandelte Individuum männlichen
Beschäftigungen zuführt. Dies kann aber geschehen ebensowohl bei
entschieden männlichen „Zwittern“, als auch bei zweifellos weiblichen
Individuen; ebenso wie anderseits Fälle vorkamen, dass eben die
zurückgebliebene schwächliche Körperbildung Veranlassung wurde, dass
das seinem Geschlechte nach vorwiegend oder ausschliesslich männliche
Individuum stets für ein weibliches gegolten hatte.
[Sidenote: Neigungen und sexuelle Aeusserungen der Zwitter.]
Was die Zuneigung zum anderen Geschlechte und die sexuellen Regungen
überhaupt anbelangt, so können diese allerdings in einzelnen Fällen das
eigentliche Geschlecht der betreffenden Person verrathen, dass aber
gerade in dieser Beziehung die gröbsten Täuschungen unterlaufen, ist
thatsächlich.
Es ist zunächst zu constatiren, dass geschlechtliches Fühlen und
geschlechtliche Triebe nicht ausschliesslich von der Gegenwart und
vollständigen Entwicklung der betreffenden Sexualdrüsen abhängen.
Beweise für diese Thatsache liefern die Kinder, die ja so häufig
Onanie treiben, während ihre Geschlechtsdrüsen noch weit vom Zustande
der Functionsfähigkeit entfernt sind, ferner junge Thiere, die,
geschlechtlich noch ganz unentwickelt, schon Coitusversuche anstellen,
und endlich die Castraten, bezüglich deren Beischlafsfähigkeit und
mitunter stürmisch sich äussernden Geschlechtstriebes überraschende
Angaben sowohl in der älteren als in der neueren Literatur sich finden.
Wir verweisen in dieser Richtung insbesondere auf das oben erwähnte
Werk +Pelikan+’s: „Gerichtlich-medicinische Untersuchungen über das
Skopzenthum in Russland“, aus welchem zu ersehen ist, dass bei den
Adepten der Skopzensecte vom „kleinen Siegel“ die Beischlafsfähigkeit,
respective die Erectionsfähigkeit sich erhält, und dass die Skopzen
von dieser Fähigkeit nicht blos Gebrauch machen, sondern sich sogar in
einzelnen Fällen Zügellosigkeiten und excessiver Wollust hingeben.
Unser weiblicher „Zwitter“ hatte notorisch den Coitus nach Männerart
versucht, und ebenso hören wir von +De Crecchio+, dass das seinen
inneren Genitalien nach doch entschieden weibliche Individuum den
Weibern nachstieg, wiederholt den Coitus ausübte und dabei zweimal
mit Tripper angesteckt wurde; und umgekehrt sehen wir nachträglich
entschieden als Männer anerkannte „Hermaphroditen“ als Weiber
verheiratet und auch als solche den Coitus ausübend.
Von dem seinerzeit viel genannten Hermaphroditen Rosina Göttlich,
einem zweifellosen Manne mit Hypospadie und gespaltenem Scrotum,
erzählt +Ammon+ („Die angeb. chirurg. Krankheiten des Menschen.“
Berlin 1842, pag. 93): „Nicht ohne Frechheit sagte das Subject,
dass es den Coitus als Mann und als Weib ausüben könne, dass es
ihn aber in letzterer Geschlechtsbeziehung vorziehe und sich des
ersteren schäme. Es ist dies sehr erklärlich. Bei der Kleinheit
und Difformität des Penis würde der ganze Act sehr unvollkommen
ausfallen. Uebt ihn die Person als Weib aus, so ist dies viel
leichter und auch angenehmer für sie, indem hier die ausgedehnte
Urethra zwischen beiden Hodensackhälften als Substitut der Vagina
fungirt.“
In dem von +Tortual+ beschriebenen Falle („Ein als Weib verheirateter
Androgynus vor dem kirchlichen Forum.“ Vierteljahrsschr. für
gerichtl. Med. X, 18) war das wahrscheinlich männliche Individuum
als Weib verheiratet und eifersüchtig auf den Ehegatten, welcher,
da er den Coitus mit seiner Frau nicht zu Wege bringen konnte, sich
anderweitig umsehen wollte.
Die Marie Arsano (+Casper+-+Liman+, Handb. 1768, I, 75) war 84 Jahre
alt, hatte stets als Weib gegolten, war als solches lange Jahre
verheiratet und erst bei der Obduction wurde sie als Mann erkannt.
[Sidenote: Geschlechtstrieb bei Hermaphroditen.]
Wir haben demnach allen Grund, anzunehmen, dass ein Geschlechtstrieb
auch bei jenen Formen von Hermaphrodisie existiren wird, bei welchen
die Geschlechtsdrüsen entweder fehlen oder ganz verkümmert und
zweifellos functionsfähig vorhanden sind. Zur letzteren Kategorie
scheinen die meisten „Zwitter“ und darunter auch der unserige zu
gehören. Wir müssen aber vermuthen, dass in diesen Fällen die Qualität
des Geschlechtstriebes einen ebenso unbestimmten Charakter besitzen
wird wie die Genitalien, respective die Geschlechtsdrüsen selbst,
und dass es mehr von zufälligen Umständen abhängen wird, ob der
Geschlechtstrieb in dieser oder in jener Richtung zur Aeusserung
gelangt.
Auch ergibt sich aus den in der Literatur verhältnissmässig
häufig verzeichneten Fällen, dass Männer jahrelang mit männlichen
hermaphroditisch gebildeten Individuen verheiratet, und sogar glücklich
verheiratet waren, die für das Verständniss der Aeusserungen des
Geschlechtstriebes interessante Thatsache, dass nicht blos wirkliche,
sondern auch vermeintliche Weiblichkeit den Mann anzuziehen und
geschlechtlich aufzuregen im Stande ist.
Erwägen wir zu dem Gesagten, dass perverses sexuelles Fühlen auch als
psychopathologische Erscheinung vorkommen kann, so folgt, dass die
Anwesenheit männlicher oder weiblicher Geschlechtsdrüsen sich nicht
nothwendig durch specifischen Nixus sexualis kundgeben muss, und
umsoweniger kundgeben wird, je weniger die Sexualdrüsen zur Entwicklung
gekommen sind.
[Sidenote: Sperma.]
Der Nachweis von Sperma würde allerdings jedem Zweifel über die
rechtliche Stellung des betreffenden Individuums ein Ende machen.
Bei der Katharina Hohmann wurde ein solcher Nachweis geliefert,
indem +Schultze+ (Virchow’s Archiv, 43, pag. 429) Spermatozoiden
in dem Schleime constatirte, welcher dem Catheter anklebte, mit
welchem die Harnröhre des genannten „Zwitters“ untersucht worden war.
Vorausgesetzt, dass die Möglichkeit, dass die gefundenen Spermatozoen
vielleicht von einem kurz zuvor zugelassenen Coitus herrührten, positiv
ausgeschlossen würde, könnte, wenn solche in Frage gewesen wären, nicht
daran gezweifelt werden, dass der Katharina Hohmann die Rechte des
Mannes gebühren, und es wäre in dieser Beziehung ohne Bedeutung, dass
bei diesem Individuum die Coexistenz eines oder beider Ovarien, sowie
der weiblichen Genitalgänge keineswegs ausgeschlossen werden kann.
Selbstverständlich ist der Nachweis der Spermatozoiden am Lebenden
nur möglich, wenn nicht blos mindestens ein Hode vollkommen normal
zur Entwicklung gelangte, sondern wenn auch das Vas deferens mit dem
betreffenden Hoden normal sich verbindet, ferner durchgängig ist und
schliesslich nach aussen ausmündet. Ein Blick jedoch auf die bisher
bekannten Fälle von anatomisch untersuchten Hermaphrodisien belehrt
uns, dass in den meisten derselben die männliche Keimdrüse verkümmert
ist, überdies das Vas deferens entweder ganz fehlt, oder kein Lumen
besitzt, oder blind endet. Da, wie der Fall +De Crecchio+’s und der
unsrige darthut, auch bei weiblichen derartigen Individuen die Ovarien
verkümmert sind, so erscheint es gerechtfertigt, anzunehmen, dass
hermaphroditische Bildung der Genitalien gewöhnlich mit Verkümmerung
der Keimdrüsen Hand in Hand geht, und es folgt daraus, dass gerade
in den exquisitesten Fällen von Hermaphrodisie, trotz Vorhandenseins
männlicher Keimdrüsen, selten eine Bildung und noch seltener eine
Ausscheidung von normalem, d. h. Spermatozoiden enthaltenden Samen
erwartet werden kann.
[Sidenote: Menses bei Zwittern.]
Das Bestehen menstrualer Blutungen beweist nicht so absolut das
weibliche Geschlecht des betreffenden Individuums, wie es auf
den ersten Blick erscheinen dürfte. Seitdem man weiss, dass die
Menstruation nicht unbedingt an die Gegenwart von Ovarien geknüpft ist,
was insbesondere aus der Thatsache erhellt, dass bereits wiederholt
Fortdauer der Menstruation trotz beiderseitiger Ovariotomie beobachtet
wurde (v. Aufsatz von +Beigel+, Wiener med. Wochenschr. 1873, Nr. 27
und 28, und 1878, pag. 162), ist man nicht unbedingt berechtigt, aus
dem Vorhandensein einer solchen Erscheinung bei einem „Zwitter“ auf die
Existenz von Ovarien, noch weniger aber auf die Nichtexistenz von Hoden
zu schliessen.
Die Katharina Hohmann soll in früheren Jahren regelmässig menstruirt
haben, und diese Thatsache soll klinisch constatirt worden sein
(+Schultze+ l. c.). In dem Falle von +Tortual+ sollen bei dem
männlichen „Zwitter“ menstruale Blutungen seit dem 19. Lebensjahre
erschienen sein, ebenso gab die später zu erwähnende, unsittlicher
Attentate auf Weiber angeklagte und von den Aerzten als Mann erkannte
Hebamme an, periodische Blutungen aus den Genitalien gehabt zu haben,
und auch die Rosina Göttlich behauptete, dass sie vom 20. Jahre an
unregelmässig menstruirt gewesen (Vierteljahrschr. für ger. Med.
XIX, pag. 317), obgleich sie bei der 1857 angestellten Obduction
als Mann erkannt wurde. In dem Falle von +Blackmann+ (+Heppner+,
l. c., pag. 700) soll das betreffende, männlichen Habitus zeigende
Individuum alle Monate Blutungen aus dem Penis gehabt haben, war auch
während einer solchen gestorben und es fand sich eine, Menstrualblut
enthaltende, in den Blasenhals mündende Scheide, Uterus, Tuben und
Ovarien, aber auch zwei Hoden mit normalen Ausführungsgängen. Leider
ist dieser Fall nicht zweifellos klargestellt. Anderseits liefert
sowohl der Fall +De Creechio+’s als der unsere den Beweis, dass trotz
entschieden weiblicher Bildung der inneren Genitalien menstruale
Blutungen vollkommen fehlen können.
Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass bei den „Hermaphroditen“
nach der Pubertät die Geschlechtsbestimmung häufig nicht minder
schwierig sich gestaltet, als bei den Kindern, und die bekannten Fälle
erwachsener „Zwitter“, die sich an den medicinischen Facultäten sehen
liessen und von wissenschaftlich hochstehenden Männern untersucht
wurden, illustriren diese Schwierigkeit am deutlichsten; denn während
des Lebens wurden die meisten ebenso oft für männliche als für
weibliche Individuen gehalten, und auch mit dem letzten derartigen
Falle, dem der Katharina Hohmann, ist es ebenso gegangen. Dabei hatte
man überdies immer nur ein Geschlecht im Auge, während wir gegenwärtig
seit den so wichtigen Forschungen +Waldeyer+’s und seit den von +Meyer+
und von +Heppner+ veröffentlichten Beobachtungen zugeben müssen, dass
in der That auch beim Menschen ein wahrer Hermaphroditismus vorkommen
könne, durch welchen Umstand die Diagnose in den einzelnen Fällen noch
mehr erschwert wird.
[Sidenote: Zwitter betreffende Gesetze.]
Das preussische Landrecht, Titel I, Theil 1, enthält bezüglich der
Zwitter folgende Bestimmungen:
§. 19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu
welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.
§. 20. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem
achtzehnten Jahre die Wahl frei, zu welchem Geschlecht er sich halten
will.
§. 21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurtheilt.
§. 22. Sind aber die Rechte eines Dritten von dem Geschlechte
eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann Ersterer auf eine
Untersuchung durch Sachverständige antragen.
§. 23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet auch gegen die
Wahl des Zwitters und seiner Eltern.
Gegen die ersten dieser Paragraphe ist nicht viel einzuwenden, der
letzte jedoch setzt offenbar voraus, dass die Sachverständigen jedesmal
in der Lage sind, das eigentliche Geschlecht eines Zwitters zu erkennen.
Wie irrig diese Voraussetzung ist, geht aus dem Gesagten zur Genüge
hervor.
Im römischen Rechte L. 10, D. 1, 5, heisst es:
Quaeritur hermaphroditum cui comparamus? et magis puto ejus sexus
aestimandum, qui in eo praevalet.
Welchen Täuschungen man sich bei der Befolgung dieses Grundsatzes
aussetzen kann, ist aus Obigem ebenfalls ersichtlich, obgleich, so
lange das Individuum lebt, kaum etwas Anderes übrig bleiben dürfte, als
sich nach diesem Grundsatz zu richten.[46]
Doch könnte, wenn in einem Falle wichtige Rechte Anderer von dem
Geschlechte eines Hermaphroditen abhängen, gesetzlich dafür Sorge
getragen werden, dass nach erfolgtem Tode das Verhalten der inneren
Genitalien durch eine Legalobduction constatirt werde. Denn nur die
Section ist im Stande, die Erkennung des eigentlichen Geschlechtes
eines solchen Wesens zu ermöglichen, insbesondere, worauf es doch
schliesslich in rechtlicher Beziehung ankommt, den Nachweis zu liefern,
dass in der That Hoden, wenn auch nur verkümmerte, vorhanden sind.
[Sidenote: Gesetzliche Stellung der Zwitter. Unsittliche Handlungen
derselben.]