Die inneren Pseudohermaphrodisien kommen zu Stande, indem sich

beim Manne auch die +Müller+’schen Gänge oder beim Weibe auch die

+Wolff+’schen Canäle entwickeln. Auch hier sind erstere Fälle die

bei weitem häufigsten und sie bestehen darin, dass sich bei einem

Individuum von vorwiegend männlichem Geschlechtscharakter auch

eine mehr weniger ausgebildete Vagina und ein eben solcher Uterus

vorfinden, eine Bildung, die in rudimentärer Weise in der Vesicula

prostatica (Utriculus masculinus) bei jedem Manne nachzuweisen ist.

[Illustration: Fig. 6.

Innere Genitalien eines „Zwitters“. _Bl_ Blase, _Ur_ Ureter, _U_

Uterus, _V_ Vagina, _T_ rechte Tuba, _O_ rechtes, _O′_ linkes Ovarium,

_P_ Parovarium, _L O_ Ligam. ovarii, _A_ und _A′_ Faserzüge im

Ligam. latum, die sich zum Lig. rotundum vereinigen, _C_ und _C′_

Endigungen des Lig. rotundum, _B_ und _B′_ sackartige Ausstülpungen

des Peritoneums (nach vorn gedreht), bei _X_ Sonde in die Bauchhöhle

eingeführt.]

[Sidenote: Geschlechtsbestimmung bei Zwittern.]

Bei solchen Zwitterbildungen kann es sich in foro zunächst einzig und

allein um die Bestimmung des Geschlechtes handeln, dem das betreffende

Individuum angehört. Das Geschlecht bestimmt die sociale Stellung

des Individuums, und es knüpfen sich auch an dasselbe wichtige

Interessen und Rechte, die häufig nicht blos die Person selbst,

sondern auch jene Dritter berühren, und die Verkennung der Sachlage

kann sowohl die Betroffenen selbst, als Andere in die unangenehmsten

Situationen versetzen.[42] Die Wichtigkeit solcher Untersuchungen und

Begutachtungen ist daher mitunter eine bedeutende. Leider aber gehören

dieselben zu den schwierigsten, die sich für den Gerichtsarzt ergeben

können. Namentlich gilt dies bei Kindern, da bei diesen blos die

äusseren Genitalien für die Unterscheidung verwerthet werden können,

das unbestimmte Aussehen dieser aber eben das fast allen sogenannten

Hermaphrodisien Gemeinschaftliche bildet.

Der Nachweis von in den zu beiden Seiten des ehemaligen Sinus

urogenitalis sich erhebenden Hautfalten befindlichen Hoden würde

natürlich in erster Linie anzustreben sein. Häufig sind jedoch solche

Missbildungen der Genitalien mit Kryptorchie verbunden, was die

Diagnose wesentlich erschwert. Anderseits können auch die Ovarien durch

den Leistencanal herabsteigen, und es können Lymphdrüsen, Bruchsäcke

und selbst vielleicht kolbig endigende Ligamenta rotunda (Fig. 6)

Täuschungen veranlassen.

+Klebs+[43] hält den Nachweis von Nymphen als wichtig für die

Geschlechtserkennung, da entwickelte Nymphen bei einer einfachen

Hemmungsbildung des Penis und Perineums nicht wohl entstehen können,

und weist darauf hin, dass Andeutungen dieser auch in dem oben

angegebenen Falle von +Meyer+, sowie bei der +Katharina Hohmann+, die

sich an den meisten Universitäten als Zwitter vorstellte, gefunden

wurden.

[Sidenote: Habitus und Haarwuchs bei Zwittern.]

Im späteren Alter, nämlich nach erreichter Pubertät, kann sich

manchmal die richtige Diagnose aus dem Auftreten gewisser

Geschlechtseigenthümlichkeiten ergeben, und als solche werden zur

Beachtung empfohlen: der sogenannte Habitus, das Verhalten des

Kehlkopfes und der Stimme, das Auftreten gewisser specifischer

Neigungen und sexueller Regungen, insbesondere aber der Nachweis der

Samenbildung einerseits oder der Menstruation anderseits.

Die Beweiskraft der erst erwähnten Erscheinungen ist erfahrungsgemäss

keine absolute, gibt vielmehr zu verschiedenen Täuschungen Veranlassung.

[Sidenote: Haarwuchs bei Zwittern.]

Insbesondere gilt dies vom sogenannten Habitus. Bekanntlich zeigt der

Körpertypus auch bei geschlechtlich vollkommen normal entwickelten

Individuen mannigfache Verschiedenheiten, und knochige, musculöse und

selbst bebartete Weiber[44] sind nichts besonders Seltenes, ebensowenig

wie Männer ohne Spur von Bart und von weibischen Aussehen. Ferner

ist bekannt, dass Castraten ein mehr weibliches Aussehen erhalten,

insbesondere bartlos bleiben, und es ist zu erwarten, dass auch bei

angeborenem Mangel oder angeborener Verkümmerung der Hoden ein solcher

Habitus sich entwickeln könne. Umgekehrt sehen wir bei „Zwittern“ von

zweifellos oder mindestens vorwiegend weiblichem Geschlechte mitunter

entschieden männlichen Habitus und gut entwickelten Bartwuchs. Einen

solchen Fall, der ein als Kammerdiener (!) bedienstetes Individuum

betraf, beschrieb +De Crecchio+[45], und einen fast gleichen haben wir

in den Wiener med. Jahrbüchern, 1877, III, pag. 293, veröffentlicht.

Der Fall betraf einen 38jährigen ledigen Kutscher (!), welcher in Folge

eines Hufschlages an Septicämie gestorben war. Die Leiche war von

kräftigem Knochenbau, stark entwickelter Musculatur, von entschieden

männlichem Habitus. Die Haut erdfahl. An der Oberlippe ein schütterer,

5-7 Mm. langer Schnurrbart, das Gesicht umrahmt von einem 1-1·5 Cm.

langen, dichten, krausen und beschnittenen Barte. Die Beschaffenheit

der äusseren und inneren Genitalien ist aus beiliegenden Abbildungen

(Fig. 5 und 6) ersichtlich. Interessant ist in dieser Beziehung der

von +Debierre+ (Arch. de l’anthropologie criminelle et des sciences

pénales. 1886, I, pag. 314) beschriebene Fall des „Hermaphroditen“

Marie-Madeleine Lefort, dessen Abbildung, sowie seiner Genitalien, wie

sie sich bei der Section ergaben, wir in Fig. 7 und 8 wiedergeben und

der ebenfalls ein weibliches Individuum betraf.

[Illustration: Fig. 7

Der „Hermaphrodit“ Marie-Madeleine Lefort in seinem 65. Jahre. Nach

+Debierre+.]

+Casper+ hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des

Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe der umschriebene

Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib und die, wenn auch

geringe, Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberg gegen den Nabel

den Mann erweisen soll. B. +Schultze+ hat aber häufig Ausnahmen von

dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal das Hinaufreichen des

Haarwuchses bis zum Nabel, und unter 120 Soldaten wiederholt eine

kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. In

dem Falle von +De Crecchio+ zog sich eine Haarlinie bis zum Nabel und

auch in unserem liess sich eine solche Fortsetzung des Haarwuchses

constatiren. Wir haben ausserdem in zwei Fällen beobachtet, dass

bei jungen weiblichen Individuen, von denen das eine stark brünett

war, sich eine Haarlinie bis zum Nabel und in dem einen Falle sogar

über diesen hinaus bis zwischen die Brüste verfolgen liess. In einem

von +Ruggieri+ mitgetheilten Falle hat sogar der übermässige, auf

den ganzen Bauch sich ausdehnende Haarwuchs zur Scheidungsklage

Veranlassung gegeben.

[Sidenote: Becken bei Zwittern.]

Auch das Verhalten des Beckens gibt keine sicheren Anhaltspunkte für

die Geschlechtsbestimmung. In dem Falle +De Crecchio+’s, sowie in dem

unserigen, die doch entschieden weibliche Individuen betrafen, war das

Becken ein ausgesprochen männliches, und ebenso bei einem anderen

wahrscheinlich weiblichen „Zwitter“, den wir unlängst während des

Lebens zu sehen und zu untersuchen Gelegenheit hatten. Dieses Verhalten

scheint die Ansicht +Schröder+’s (Lehrb. d. Geburtsh. 4. Aufl., pag. 9)

zu unterstützen, zufolge welcher die Verschiedenheiten des weiblichen

und männlichen Beckens bedingt werden durch die Entwicklung der beim

Weibe im kleinen Becken liegenden Genitalien, eine Annahme, für welche

nach +Schröder+ die Fälle von geistig und körperlich verkümmerten

Frauen sprechen, die, mit unentwickelten Genitalien versehen, auch an

allgemeiner Beckenenge leiden, sowie die Beobachtung von +Roberts+,

dass bei weiblichen Castraten unter den Hindus der Schambogen eine ganz

ungewöhnliche Enge zeigt.

[Illustration: Fig. 8.

Aeussere und innere Genitalien des „Zwitters“ Marie-Madeleine Lefort.

Die Sonde ist unterhalb der penisartig vergrösserten Clitoris in den

stark verengerten Introitus vaginae eingeführt. Nach +Debierre+.]

Dagegen hat +Leopold+ (Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 487) in einem Falle,

der seiner Meinung nach einen männlichen Scheinzwitter betrifft, bei

vollständigem Mangel des Uterus ein entschieden weibliches Becken

constatirt.

[Sidenote: Kehlkopf, Brüste und Benehmen der Zwitter.]

Weiters wird empfohlen, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme

zur Differentialdiagnose heranzuziehen. Grössere Dimensionen des

Kehlkopfes und stärkeres Hervortreten des „Adamsapfels“ sollen den Mann

erkennen lassen, ebenso die rauhe Stimme. Die Erfahrung lehrt aber,

dass auch unter gewöhnlichen Umständen bezüglich dieser Verhältnisse

grosse Verschiedenheiten herrschen. Rauhe Stimme bei Weibern und hohe

bei Männern ist eine häufige Erscheinung. Ausserdem kann die hohe

Stimme, respective das Ausbleiben des sogenannten Umschlagens der

Stimme in der Pubertät, sowie das geringe Volum des Kehlkopfes, ebenso

wie bei Castraten, Folge der Nichtentwicklung der obgleich männlichen

Geschlechtsdrüsen sein, und Verkümmerung letzterer geht ja gewöhnlich

mit sogenannter Hermaphrodisie Hand in Hand. Dagegen wurde bei unserem

weiblichen Zwitter erhoben, dass er eine männliche Stimme besessen,

die nur im Affecte in’s Hohe umgeschlagen habe, auch prominirte der

Kehlkopf in ziemlich deutlicher Weise. Gleiches war bei dem Zwitter von

+De Crecchio+ der Fall.

Das Vorhandensein oder Fehlen der Brustdrüsen ist ebenfalls nicht

absolut beweisend. Sowohl in dem Falle von +De Crecchio+ als in

unserem fehlten sie. Dagegen waren in dem Falle von +Leopold+, der,

wenigstens seiner Angabe nach, ein männliches Individuum betraf,

Brüste vorhanden und ebenso bei der Katharina Hohmann trotz notorisch

erwiesener Spermasecretion. Fälle von mehr weniger entwickelten

Brüsten bei Männern wurden wiederholt beobachtet, und es ist bekannt,

dass Schwellung der Brustdrüsen und Milchsecretion (Hexenmilch) bei

neugeborenen Kindern, und zwar bei beiden Geschlechtern gleich häufig,

zur Beobachtung gelangt.

Seit jeher wurde empfohlen, behufs Unterscheidung des eigentlichen

Geschlechtes eines „Zwitters“ dessen Neigungen, Gewohnheiten und

sexuelle Aeusserungen in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch erwiesen,

dass eine grosse Zahl der Eigenschaften, die ein Individuum sowohl

als Kind, als in späterer Zeit zeigt, blosse Erziehungsresultate

darstellen, und dass hierbei der Einfluss des Geschlechtes des

Individuums nur indirect zur Geltung kommt. Es kann daher nicht

verwundern, wenn später zweifellos als männlich erkannte Individuen ihr

ganzes Leben lang weibliche Geschäfte betrieben und weibliches Gebahren

zeigten, wenn es constatirt ist, dass sie seit ihrer Kindheit als dem

weiblichen Geschlechte angehörend angesehen und darnach erzogen wurden,

wie solche Fälle verhältnissmässig zahlreich vorgekommen sind.

Auch die Körperentwicklung und das Temperament, welche beide keineswegs

nur allein vom Geschlechte abhängen, spielen in jener Beziehung eine

wesentliche Rolle, und schon bei den Spielen der Kinder sind diese

Momente von Einfluss. Ohne Zweifel dürfte es bei „Hermaphroditen“

weniger das durchschlagende männliche Geschlecht, als das in Folge

stärkerer Körperentwicklung gesteigerte Kraftgefühl sein, welches

das als Mädchen erzogene und behandelte Individuum männlichen

Beschäftigungen zuführt. Dies kann aber geschehen ebensowohl bei

entschieden männlichen „Zwittern“, als auch bei zweifellos weiblichen

Individuen; ebenso wie anderseits Fälle vorkamen, dass eben die

zurückgebliebene schwächliche Körperbildung Veranlassung wurde, dass

das seinem Geschlechte nach vorwiegend oder ausschliesslich männliche

Individuum stets für ein weibliches gegolten hatte.

[Sidenote: Neigungen und sexuelle Aeusserungen der Zwitter.]

Was die Zuneigung zum anderen Geschlechte und die sexuellen Regungen

überhaupt anbelangt, so können diese allerdings in einzelnen Fällen das

eigentliche Geschlecht der betreffenden Person verrathen, dass aber

gerade in dieser Beziehung die gröbsten Täuschungen unterlaufen, ist

thatsächlich.

Es ist zunächst zu constatiren, dass geschlechtliches Fühlen und

geschlechtliche Triebe nicht ausschliesslich von der Gegenwart und

vollständigen Entwicklung der betreffenden Sexualdrüsen abhängen.

Beweise für diese Thatsache liefern die Kinder, die ja so häufig

Onanie treiben, während ihre Geschlechtsdrüsen noch weit vom Zustande

der Functionsfähigkeit entfernt sind, ferner junge Thiere, die,

geschlechtlich noch ganz unentwickelt, schon Coitusversuche anstellen,

und endlich die Castraten, bezüglich deren Beischlafsfähigkeit und

mitunter stürmisch sich äussernden Geschlechtstriebes überraschende

Angaben sowohl in der älteren als in der neueren Literatur sich finden.

Wir verweisen in dieser Richtung insbesondere auf das oben erwähnte

Werk +Pelikan+’s: „Gerichtlich-medicinische Untersuchungen über das

Skopzenthum in Russland“, aus welchem zu ersehen ist, dass bei den

Adepten der Skopzensecte vom „kleinen Siegel“ die Beischlafsfähigkeit,

respective die Erectionsfähigkeit sich erhält, und dass die Skopzen

von dieser Fähigkeit nicht blos Gebrauch machen, sondern sich sogar in

einzelnen Fällen Zügellosigkeiten und excessiver Wollust hingeben.

Unser weiblicher „Zwitter“ hatte notorisch den Coitus nach Männerart

versucht, und ebenso hören wir von +De Crecchio+, dass das seinen

inneren Genitalien nach doch entschieden weibliche Individuum den

Weibern nachstieg, wiederholt den Coitus ausübte und dabei zweimal

mit Tripper angesteckt wurde; und umgekehrt sehen wir nachträglich

entschieden als Männer anerkannte „Hermaphroditen“ als Weiber

verheiratet und auch als solche den Coitus ausübend.

Von dem seinerzeit viel genannten Hermaphroditen Rosina Göttlich,

einem zweifellosen Manne mit Hypospadie und gespaltenem Scrotum,

erzählt +Ammon+ („Die angeb. chirurg. Krankheiten des Menschen.“

Berlin 1842, pag. 93): „Nicht ohne Frechheit sagte das Subject,

dass es den Coitus als Mann und als Weib ausüben könne, dass es

ihn aber in letzterer Geschlechtsbeziehung vorziehe und sich des

ersteren schäme. Es ist dies sehr erklärlich. Bei der Kleinheit

und Difformität des Penis würde der ganze Act sehr unvollkommen

ausfallen. Uebt ihn die Person als Weib aus, so ist dies viel

leichter und auch angenehmer für sie, indem hier die ausgedehnte

Urethra zwischen beiden Hodensackhälften als Substitut der Vagina

fungirt.“

In dem von +Tortual+ beschriebenen Falle („Ein als Weib verheirateter

Androgynus vor dem kirchlichen Forum.“ Vierteljahrsschr. für

gerichtl. Med. X, 18) war das wahrscheinlich männliche Individuum

als Weib verheiratet und eifersüchtig auf den Ehegatten, welcher,

da er den Coitus mit seiner Frau nicht zu Wege bringen konnte, sich

anderweitig umsehen wollte.

Die Marie Arsano (+Casper+-+Liman+, Handb. 1768, I, 75) war 84 Jahre

alt, hatte stets als Weib gegolten, war als solches lange Jahre

verheiratet und erst bei der Obduction wurde sie als Mann erkannt.

[Sidenote: Geschlechtstrieb bei Hermaphroditen.]

Wir haben demnach allen Grund, anzunehmen, dass ein Geschlechtstrieb

auch bei jenen Formen von Hermaphrodisie existiren wird, bei welchen

die Geschlechtsdrüsen entweder fehlen oder ganz verkümmert und

zweifellos functionsfähig vorhanden sind. Zur letzteren Kategorie

scheinen die meisten „Zwitter“ und darunter auch der unserige zu

gehören. Wir müssen aber vermuthen, dass in diesen Fällen die Qualität

des Geschlechtstriebes einen ebenso unbestimmten Charakter besitzen

wird wie die Genitalien, respective die Geschlechtsdrüsen selbst,

und dass es mehr von zufälligen Umständen abhängen wird, ob der

Geschlechtstrieb in dieser oder in jener Richtung zur Aeusserung

gelangt.

Auch ergibt sich aus den in der Literatur verhältnissmässig

häufig verzeichneten Fällen, dass Männer jahrelang mit männlichen

hermaphroditisch gebildeten Individuen verheiratet, und sogar glücklich

verheiratet waren, die für das Verständniss der Aeusserungen des

Geschlechtstriebes interessante Thatsache, dass nicht blos wirkliche,

sondern auch vermeintliche Weiblichkeit den Mann anzuziehen und

geschlechtlich aufzuregen im Stande ist.

Erwägen wir zu dem Gesagten, dass perverses sexuelles Fühlen auch als

psychopathologische Erscheinung vorkommen kann, so folgt, dass die

Anwesenheit männlicher oder weiblicher Geschlechtsdrüsen sich nicht

nothwendig durch specifischen Nixus sexualis kundgeben muss, und

umsoweniger kundgeben wird, je weniger die Sexualdrüsen zur Entwicklung

gekommen sind.

[Sidenote: Sperma.]

Der Nachweis von Sperma würde allerdings jedem Zweifel über die

rechtliche Stellung des betreffenden Individuums ein Ende machen.

Bei der Katharina Hohmann wurde ein solcher Nachweis geliefert,

indem +Schultze+ (Virchow’s Archiv, 43, pag. 429) Spermatozoiden

in dem Schleime constatirte, welcher dem Catheter anklebte, mit

welchem die Harnröhre des genannten „Zwitters“ untersucht worden war.

Vorausgesetzt, dass die Möglichkeit, dass die gefundenen Spermatozoen

vielleicht von einem kurz zuvor zugelassenen Coitus herrührten, positiv

ausgeschlossen würde, könnte, wenn solche in Frage gewesen wären, nicht

daran gezweifelt werden, dass der Katharina Hohmann die Rechte des

Mannes gebühren, und es wäre in dieser Beziehung ohne Bedeutung, dass

bei diesem Individuum die Coexistenz eines oder beider Ovarien, sowie

der weiblichen Genitalgänge keineswegs ausgeschlossen werden kann.

Selbstverständlich ist der Nachweis der Spermatozoiden am Lebenden

nur möglich, wenn nicht blos mindestens ein Hode vollkommen normal

zur Entwicklung gelangte, sondern wenn auch das Vas deferens mit dem

betreffenden Hoden normal sich verbindet, ferner durchgängig ist und

schliesslich nach aussen ausmündet. Ein Blick jedoch auf die bisher

bekannten Fälle von anatomisch untersuchten Hermaphrodisien belehrt

uns, dass in den meisten derselben die männliche Keimdrüse verkümmert

ist, überdies das Vas deferens entweder ganz fehlt, oder kein Lumen

besitzt, oder blind endet. Da, wie der Fall +De Crecchio+’s und der

unsrige darthut, auch bei weiblichen derartigen Individuen die Ovarien

verkümmert sind, so erscheint es gerechtfertigt, anzunehmen, dass

hermaphroditische Bildung der Genitalien gewöhnlich mit Verkümmerung

der Keimdrüsen Hand in Hand geht, und es folgt daraus, dass gerade

in den exquisitesten Fällen von Hermaphrodisie, trotz Vorhandenseins

männlicher Keimdrüsen, selten eine Bildung und noch seltener eine

Ausscheidung von normalem, d. h. Spermatozoiden enthaltenden Samen

erwartet werden kann.

[Sidenote: Menses bei Zwittern.]

Das Bestehen menstrualer Blutungen beweist nicht so absolut das

weibliche Geschlecht des betreffenden Individuums, wie es auf

den ersten Blick erscheinen dürfte. Seitdem man weiss, dass die

Menstruation nicht unbedingt an die Gegenwart von Ovarien geknüpft ist,

was insbesondere aus der Thatsache erhellt, dass bereits wiederholt

Fortdauer der Menstruation trotz beiderseitiger Ovariotomie beobachtet

wurde (v. Aufsatz von +Beigel+, Wiener med. Wochenschr. 1873, Nr. 27

und 28, und 1878, pag. 162), ist man nicht unbedingt berechtigt, aus

dem Vorhandensein einer solchen Erscheinung bei einem „Zwitter“ auf die

Existenz von Ovarien, noch weniger aber auf die Nichtexistenz von Hoden

zu schliessen.

Die Katharina Hohmann soll in früheren Jahren regelmässig menstruirt

haben, und diese Thatsache soll klinisch constatirt worden sein

(+Schultze+ l. c.). In dem Falle von +Tortual+ sollen bei dem

männlichen „Zwitter“ menstruale Blutungen seit dem 19. Lebensjahre

erschienen sein, ebenso gab die später zu erwähnende, unsittlicher

Attentate auf Weiber angeklagte und von den Aerzten als Mann erkannte

Hebamme an, periodische Blutungen aus den Genitalien gehabt zu haben,

und auch die Rosina Göttlich behauptete, dass sie vom 20. Jahre an

unregelmässig menstruirt gewesen (Vierteljahrschr. für ger. Med.

XIX, pag. 317), obgleich sie bei der 1857 angestellten Obduction

als Mann erkannt wurde. In dem Falle von +Blackmann+ (+Heppner+,

l. c., pag. 700) soll das betreffende, männlichen Habitus zeigende

Individuum alle Monate Blutungen aus dem Penis gehabt haben, war auch

während einer solchen gestorben und es fand sich eine, Menstrualblut

enthaltende, in den Blasenhals mündende Scheide, Uterus, Tuben und

Ovarien, aber auch zwei Hoden mit normalen Ausführungsgängen. Leider

ist dieser Fall nicht zweifellos klargestellt. Anderseits liefert

sowohl der Fall +De Creechio+’s als der unsere den Beweis, dass trotz

entschieden weiblicher Bildung der inneren Genitalien menstruale

Blutungen vollkommen fehlen können.

Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass bei den „Hermaphroditen“

nach der Pubertät die Geschlechtsbestimmung häufig nicht minder

schwierig sich gestaltet, als bei den Kindern, und die bekannten Fälle

erwachsener „Zwitter“, die sich an den medicinischen Facultäten sehen

liessen und von wissenschaftlich hochstehenden Männern untersucht

wurden, illustriren diese Schwierigkeit am deutlichsten; denn während

des Lebens wurden die meisten ebenso oft für männliche als für

weibliche Individuen gehalten, und auch mit dem letzten derartigen

Falle, dem der Katharina Hohmann, ist es ebenso gegangen. Dabei hatte

man überdies immer nur ein Geschlecht im Auge, während wir gegenwärtig

seit den so wichtigen Forschungen +Waldeyer+’s und seit den von +Meyer+

und von +Heppner+ veröffentlichten Beobachtungen zugeben müssen, dass

in der That auch beim Menschen ein wahrer Hermaphroditismus vorkommen

könne, durch welchen Umstand die Diagnose in den einzelnen Fällen noch

mehr erschwert wird.

[Sidenote: Zwitter betreffende Gesetze.]

Das preussische Landrecht, Titel I, Theil 1, enthält bezüglich der

Zwitter folgende Bestimmungen:

§. 19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu

welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.

§. 20. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem

achtzehnten Jahre die Wahl frei, zu welchem Geschlecht er sich halten

will.

§. 21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurtheilt.

§. 22. Sind aber die Rechte eines Dritten von dem Geschlechte

eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann Ersterer auf eine

Untersuchung durch Sachverständige antragen.

§. 23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet auch gegen die

Wahl des Zwitters und seiner Eltern.

Gegen die ersten dieser Paragraphe ist nicht viel einzuwenden, der

letzte jedoch setzt offenbar voraus, dass die Sachverständigen jedesmal

in der Lage sind, das eigentliche Geschlecht eines Zwitters zu erkennen.

Wie irrig diese Voraussetzung ist, geht aus dem Gesagten zur Genüge

hervor.

Im römischen Rechte L. 10, D. 1, 5, heisst es:

Quaeritur hermaphroditum cui comparamus? et magis puto ejus sexus

aestimandum, qui in eo praevalet.

Welchen Täuschungen man sich bei der Befolgung dieses Grundsatzes

aussetzen kann, ist aus Obigem ebenfalls ersichtlich, obgleich, so

lange das Individuum lebt, kaum etwas Anderes übrig bleiben dürfte, als

sich nach diesem Grundsatz zu richten.[46]

Doch könnte, wenn in einem Falle wichtige Rechte Anderer von dem

Geschlechte eines Hermaphroditen abhängen, gesetzlich dafür Sorge

getragen werden, dass nach erfolgtem Tode das Verhalten der inneren

Genitalien durch eine Legalobduction constatirt werde. Denn nur die

Section ist im Stande, die Erkennung des eigentlichen Geschlechtes

eines solchen Wesens zu ermöglichen, insbesondere, worauf es doch

schliesslich in rechtlicher Beziehung ankommt, den Nachweis zu liefern,

dass in der That Hoden, wenn auch nur verkümmerte, vorhanden sind.

[Sidenote: Gesetzliche Stellung der Zwitter. Unsittliche Handlungen

derselben.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 10 / 132 段