Bei den hochgradigen Formen der Hypospadie, bei welchen die Harnröhre

im Damme ausmündet (Fig. 2), gestalten sich die Verhältnisse auch

dadurch ungünstiger für die Befruchtungsfähigkeit, als in der Regel

gleichzeitig das Glied verkümmert und überdies häufig hakenförmig

nach unten gekrümmt ist. Trotzdem kann auch in einem solchen Falle

die Möglichkeit einer Befruchtung nicht ohne Weiteres in Abrede

gestellt werden, und sie wird in eclatanter Weise durch den Fall

+Traxler+’s[30] dargethan, der ein als Mädchen erzogenes und als Magd

dienendes Individuum mit hermaphroditisch gebildeten Genitalien betraf,

welches mit einer anderen Magd notorisch ein Kind gezeugt hatte, das

eigenthümlicher Weise dieselbe Missbildung seiner Genitalien zur Welt

brachte, wie sie sein Vater besass. Derartige Möglichkeiten erklären

sich einestheils aus dem Umstande, dass auch ein verkümmert aussehender

Penis durch die Erection sich verlängert, in der Weise, dass er

wenigstens zwischen die Schamlippen eingebracht werden kann, sowie

daraus, dass, indem eben dadurch die Schamlippen auseinander gedrängt

werden, dem ausspritzenden Samen der Weg zur Vulva geöffnet wird.

[Illustration: Fig. 1.

Hypospadie leichten Grades.]

[Illustration: Fig. 2.

Hochgradige Hypospadie mit Verkümmerung des Penis.]

[Sidenote: Epispadie.]

Die Epispadie ist viel seltener als die Hypospadie, auch kommen

niedere Formen derselben, denen kein wesentlich störender Einfluss

bezüglich der Befruchtungsfähigkeit zugeschrieben werden könnte, noch

seltener vor als die hohen Grade, in welchen die Harnröhrenmündung

unter der Symphyse sich befindet. Beschreibung und Abbildung einer

Epispadie letzterer Art bei sonst normal gebildetem Penis findet sich

in +Bernt+’s Beiträgen zur ger. Arzneikunde, 1822, V, pag. 200, sowie

in Henke’s Zeitschrift, 1824, pag. 275 (Fig. 3), und zwei solche

seltene Fälle werden von R. +Bergh+ (Virchow’s Arch. 41. Bd., 305)

beschrieben und theilweise abgebildet. Der eine derselben (Fig. 4)

betraf einen Polizisten, der zweimal verheiratet war und viele lockere

geschlechtliche Verhältnisse, jedoch niemals Kinder gehabt hatte.

Er liess den Harn nach Art der Frauenzimmer und glaubt niemals im

Stande gewesen zu sein, den Harn im Strahle zu entleeren. Der zweite

Fall betraf einen 15jährigen Knaben, bei welchem bereits Pollutionen

eingetreten waren. Der Harn kam bei diesem anfangs im Strahle, floss

jedoch dann immer die Seiten des Penis herab.

In derartigen Fällen ist wohl nicht leicht anzunehmen, dass eine

Befruchtung durch Coitus erfolgen könne, da ja der ejaculirte Samen

gar nicht in die Vulva eindringt; absolut unmöglich wäre jedoch eine

Befruchtung doch nicht, da das ejaculirte Sperma doch wenigstens mit

der Vulva in Berührung kommt und durch fortgesetzte Cohabitation

tiefer in die weiblichen Geschlechtstheile eingebracht werden kann.

Die höchsten Grade der Epispadie sind mit Mangel einer geschlossenen

Symphyse und Ecstrophie der Blase verbunden, und es müsste bei einem

solchen Defect noch mehr an der Befruchtungsfähigkeit des Individuums

gezweifelt werden, als bei den oben genannten Formen.

[Illustration: Fig. 3.

Epispadie.]

[Illustration: Fig. 4.

Epispadie.]

In gleicher Weise wie die angeborenen anormalen Ausmündungen der

Harnröhre, müssten die etwa durch Traumen entstandenen beurtheilt

werden.

Den Stricturen der Harnröhre, sowie der Phimose kommt bezüglich der

Befruchtungsfähigkeit eine Bedeutung nicht zu.

Die Begattungsunfähigkeit beim Weibe.

Die Begattungsfähigkeit des Weibes erfordert das Vorhandensein der

Scheide und die Zugänglichkeit derselben für das erigirte Glied.

Sie kann demnach beeinträchtigt werden durch Unzugänglichkeit des

Scheideneinganges, durch Verengerungen der Scheide selbst und durch

Processe anderer Art, die die Immissio penis verhindern.

[Sidenote: Atresien des Scheideneinganges.]

Die verschiedenen Formen der Atresien des Scheideneinganges bilden das

häufigste Begattungshinderniss beim Weibe. Es handelt sich dabei in

der Regel entweder um Verwachsung oder nur epitheliale Verklebung der

Schamlippen[31] oder um eine mehr oder weniger vollständige Atresia

hymenalis, oder endlich um Verengerung des gesammten Scheideneinganges.

Meistens sind die betreffenden Anomalien angeboren, es kann jedoch

eine Verwachsung oder Verengerung der äusseren Genitalien und des

Scheideneinganges auch durch Narben veranlasst werden, wie solche Fälle

nach Verbrennungen, diphtheritischen Processen, nach Variola, aber auch

nach Verletzungen beobachtet worden sind.

Es wird von der näheren Beschaffenheit der betreffenden Anomalien

abhängen, in welchem Grade sie als Begattungshindernisse gelten

können, und bei der forensischen Beurtheilung wird es insbesondere

darauf ankommen, ob dieses Begattungshinderniss ein durch Operation

zu beseitigendes ist oder nicht. In den meisten Fällen ist ersteres

möglich und damit ist in der Regel die forensische Seite derselben

erledigt. Könnte dies nicht behauptet werden, dann wäre wohl der

Umstand, dass, wie erwähnt werden wird, auch bei hochgradiger solchen

Verengerungen Schwängerungen vorgekommen sind, sowie der, dass

mitunter durch wiederholte Coitusversuche eine Art Scheide gebildet

wurde, für die weitere gerichtliche Entscheidung einer aus diesem

Anlasse eingeleiteten Ehetrennungsklage ohne Bedeutung, ebenso wie die

Thatsache, dass statt der fehlenden oder verengerten Scheide schon die

Harnröhre durch fortgesetzten Impetus in dem Grade erweitert wurde,

dass in sie der Coitus ausgeführt werden konnte.

Grosse Labialhernien, sowie Elephantiasis labiorum können ebenfalls

Unzugänglichkeit des Scheideneinganges bewirken.

[Sidenote: Vaginismus.]

Unter die in einem anormalen Verhalten des Introitus vaginae gelegenen

Begattungshindernisse gehört auch der Vaginismus, ein Leiden, auf

welches zuerst von +Simpson+ und +Sims+ aufmerksam gemacht wurde.

Man versteht darunter nach +Schröder+ (Ziemssen’s Handb. X, 487)

eine excessive Empfindlichkeit des Scheideneinganges, verbunden mit

krampfhafter Zusammenziehung des Constrictor cunni und der Muskeln des

Beckenbodens. Die Empfindlichkeit ist mitunter so hochgradig, dass

schon bei blossen Berührungen des Scheideneinganges Krämpfe ausgelöst

werden. Ueber die Ursache dieser Erscheinung sind die Acten noch

nicht geschlossen. Nach +Scanzoni+ wird die Mehrzahl der Fälle durch

das Trauma bei ungeschickten und wiederholten Begattungsversuchen

verursacht, daher das Leiden am häufigsten bei jungen Frauen gesehen

wird, womit auch +Gallard+ („Du vaginisme.“ Annal. de Gyn. Avril

1879) übereinstimmt. Andere betonen den entzündlichen Charakter der

Affection, und +Martin+ hat dasselbe bei Tripperaffection beobachtet.

Es scheint jedoch, dass dem Leiden häufig nur +Fissuren+ des Introitus

vaginae zu Grunde liegen, deren Sitz mitunter sehr versteckt und

deshalb schwer zu entdecken ist. So beschreibt +H. Fritsch+ (Arch. f.

Gyn. 1876, X, 547) einen Fall, bei welchem sich in Folge des Vaginismus

bald eine Geisteskrankheit entwickelt hätte, bis der Grund der enormen

Empfindlichkeit des Scheideneinganges in einer kleinen Fissur unter

der Clitoris entdeckt und diese durch Cauterisation zur Heilung

gebracht wurde. In anderen Fällen beruhen die auftretenden Krämpfe auf

entschieden psychischer Grundlage, besonders auf excessiver Angst vor

Berührung. So hat +Schröder+ bei einer 20jährigen Virgo heftige Krämpfe

der ganzen Beckenmusculatur gesehen, die schon bei der Annäherung des

Fingers auftraten. Wichtig ist zu wissen, dass in einzelnen der bisher

beobachteten Fälle von sogenanntem Vaginismus der Grund der grossen

Hyperästhesie gegenüber Coitusversuchen nicht in dem Scheideneingang

selbst, sondern in Analfissuren gelegen war (+Ewart+, +Fritsch+). Auch

soll erwähnt werden, dass +Neftel+ (+Schröder+ l. c.) den Vaginismus

als Theilerscheinung einer Bleiintoxication auftreten sah.[32]

[Sidenote: Anomalien der Scheide.]

Von den Fehlern der Vagina kann der angeborene Defect derselben und

die partielle oder vollständige Verwachsung der Scheide, die wieder

angeboren oder erworben sein kann, als Begattungshinderniss vorkommen,

dessen Beurtheilung keiner besonderen Besprechung bedarf. Gleiches gilt

von der Ausfüllung oder Verengerung der Vagina durch Geschwülste.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch hochgradige

Beckenverengerungen eine Impotentia coëundi des Weibes bedingen

können. Ein solcher, zur gerichtsärztlichen Untersuchung gelangter

Fall wird in Kopp’s Jahrbuch der Staatsarzneikunde, 8. Jahrg.,

397, mitgetheilt und betrifft eine von geizigen Eltern zur Ehe

gezwungene, verkrüppelte Person, die auf Ehescheidung klagte, weil

sie bei brutalen Versuchen ihres Ehemannes, den Beischlaf gewaltsam

auszuüben, seit zwei Jahren zu leiden hatte. Die Aerzte fanden eine

31jährige blasse, sehr abgemagerte, kyphoskoliotische Person, von

Brüsten keine Spur vorhanden; das Becken verschoben und in dem Grade

verengt, dass die Conjugata kaum einen Zoll betrug, dabei die Scheide

sehr eng und kaum für den Finger durchgängig. Die Gerichtsärzte

erklärten die Frau als zum Beischlaf absolut unfähig und

veröffentlichten den Fall, um, wie sie sagen: „Ein Scherflein dazu

beizutragen, dass man auf Fälle dieser Art, aus Menschenliebe und

aus Achtung für die Heiligkeit des Zweckes der Ehe, von Staatswegen

endlich einmal ernstlich Rücksicht nehme“, ein frommer Wunsch, der

auch gegenwärtig noch vollkommen berechtigt erscheint.[33]

Ein reponibler Gebärmuttervorfall ist kein absolutes

Begattungshinderniss, noch weniger ein Prolapsus vaginae; dass aber

durch ein solches Leiden der Beischlaf erschwert und zugleich Abscheu

erregt wird, ist sicher, und diese Thatsache kann unter Umständen,

z. B. wenn das Leiden sich bei einer eben verheirateten Frau ergibt,

einen begreiflichen Grund zu Ehescheidungsklagen abgeben. In einem von

+Mayer+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1877, 26) mitgetheilten

Falle war die Frage zu entscheiden, ob der Mann, welcher, nachdem die

Ehepacten rechtsgiltig geworden waren, mit der Braut das erste Mal,

und zwar vor der Trauung, den Beischlaf ausüben wollte und dabei fand,

dass dieselbe an einem Gebärmuttervorfall leide, dieselbe heiraten und

sonst den Vertrag erfüllen müsse. Die befragten Gerichtsärzte betonten

das Moment des Abscheues, und das Gericht theilte diese Meinung, indem

es den Mann von der Erfüllung der Ehepacten entband, aber zur Leistung

einer Deflorationssumme verurtheilte.

[Sidenote: Abscheu.]

Das Moment des Ekels und des Abscheues spielt, wie schon oben

erwähnt, bei Ehescheidungsklagen eine häufige Rolle. Es ist jedoch

natürlich, dass dasselbe auch von Seite der Frau gegenüber dem Manne

geltend gemacht werden kann. Dieses Moment hat mit der eigentlichen

Begattungsfähigkeit nichts zu thun und ist von so individueller und

leicht vorzuschützender Natur, dass gegenüber solchen Angaben nochmals

die grösste Vorsicht und Objectivität angerathen werden soll.[34]

[Sidenote: Mangelnde Geschlechtslust.]

Das Gleiche gilt vom Fehlen oder Darniederliegen der geschlechtlichen

Erregbarkeit, welche thatsächlich beim Weibe häufiger vorzukommen

scheint als beim Mann, nach +Duncan+ (The Gulstonian lectures on

the sterility of woman. Brit. med. Journ. 1883, pag. 343) besonders

häufig bei sterilen Frauen. Unter 161 solchen fand D. 39 ohne Begierde

und 62 ohne Geschlechtsgenuss. Es unterliegt keinem Zweifel, dass

derartige Defecte das eheliche Zusammenleben beeinträchtigen und zu

Ehescheidungsgesuchen führen können.[35]

Die Conceptionsunfähigkeit.

Die Zeit, wann die Geschlechtsreife und daher Conceptionsfähigkeit

sich eingestellt hat, lässt sich beim Weibe leichter bestimmen als

beim Manne, weil, seltene Ausnahmen abgerechnet, der Eintritt der

Menstruation einen sehr sicheren Anhaltspunkt gewährt.

Dieser Zeitpunkt fällt bei uns im Durchschnitte zwischen das 15. und

16. Lebensjahr. +Szukits+ (Wiener med. Ztg. 1857, XIII, 509) berechnete

aus 2275 Beobachtungen, dass die Wienerinnen im Durchschnitt im Alter

von 15 Jahren 8½ Monaten zum ersten Male menstruiren, während am

Lande dieses erst mit 16 Jahren 2½ Monaten geschieht. In Frankreich

fällt nach +Brierre de Boismont+ der Eintritt der Menstruation im

Mittel bei Mädchen aus den ärmeren Ständen auf 14 Jahre 10 Monate; beim

Mittelstand auf 14 Jahre 5 Monate; bei Reichen auf 13 Jahre 8 Monate.

+Francis R. Hogg+ (Med. Times and Gaz. 1871, Nr. 4) constatirte unter

1948 Fällen den Eintritt der Menses 1mal mit 9 Jahren, 6mal mit 10,

59mal mit 11, 146mal mit 12, 253mal mit 13, 437mal mit 14, 502mal mit

15, 270mal mit 16, 157mal mit 17, 97mal mit 18, 45mal mit 19, 19mal

mit 20, 4mal mit 21, 1mal mit 22 und 1mal mit 30 Jahren. In 17 Fällen

erschien die Menstruation erst nach der Verheiratung.

[Sidenote: Eintritt der ersten Menstruation. Frühreife.]

Schon aus letzterer Zusammenstellung ist zu ersehen, dass in einzelnen

Fällen die Menstruation ungewöhnlich bald eintreten kann. Es existiren

jedoch verhältnissmässig zahlreiche Beobachtungen, wo dies noch früher

geschah. Eine ganze Reihe derartiger Fälle hat +Horvitz+ (Petersb.

med. Ztg. VII. Jahrg., XIII. Bd.) zusammengestellt. Unter diesen

findet sich ein Fall von +Morand+, betreffend ein Mädchen, das, blos 4

Monate alt, schon menstruirte; ein weiterer, wo die Menses bei einem

9monatlichen Mädchen schon sich zeigten, das bereits einen behaarten

Mons veneris und entwickelte Brüste aufwies; ebenso eine gleiche, auch

ein 9monatliches Mädchen betreffende Beobachtung von +Lenhossek+,

aus welcher zu entnehmen ist, dass dieses Mädchen, als es 2 Jahre

alt geworden war, die Entwicklung eines 17- bis 18jährigen Mädchens

zeigte; ferner der Fall von +Parvin+, der ein 4½jähriges und der

von +Peakock+, der ein 5jähriges Kind betraf. Im ersteren dauerte die

Menstruation regelmässig stets 3 Tage; der äussere Habitus war wie bei

einem 10jährigen Mädchen, Körperlänge 3′ 11″, Gewicht 75 Pfund. Die

äusseren Genitalien vollkommen entwickelt, jedoch haarlos, die Brüste

wie bei einem 17jährigen Mädchen.[36]

Diesen Fällen gegenüber könnte man einwenden, dass der

frühzeitige Eintritt der Menstruation nicht auch so frühzeitige

Conceptionsfähigkeit bedeute. Gegen diese Auffassung spricht jedoch,

ausser dem Umstande, dass zufolge der Beobachtungen +Waldeyer+’s die

Eier in dem kindlichen Eierstock schon vorgebildet sind, und dass von

+Slaviansky+ (Med. Centralbl. 1871, 131 und 1875, 165) der Nachweis

geliefert wurde, dass die Follikelreife nicht erst mit der Pubertät

beginne, sondern dass schon beim Kinde reife Follikel sich finden,

die Thatsache, dass wirklich in so frühem Alter Schwangerschaften

beobachtet worden sind.

So sah +Kussmaul+ ein 8jähriges Mädchen schwanger werden und im 9.

Monate niederkommen. +Rüttel+ beobachtete eine Schwangerschaft bei

einem 9jährigen Mädchen, +Boulet+ bei einem 10jährigen, das schon seit

seinem ersten Lebensjahre regelmässig menstruirte, +Macramara+ bei

einem Hindumädchen von 10½, +Cortis+ eine Niederkunft im Alter von

10 Jahren und 8 Monaten, +Fox+ und +Willand+ je eine Schwängerung im

11. und +Horvitz+ eine im 12. Jahre.[37]

[Sidenote: Geschlechtsreife ohne Menstruation.]

Wichtig ist, dass die Geschlechtsreife früher als die Menstruation und

schon ohne diese sich einstellen kann, z. B. bei Chlorotischen, aber

auch bei sonst gesunden Individuen. +Casper+ kannte eine 32jährige

kräftige und gesunde Bäuerin, welche schon 3mal geboren hatte, ohne

jemals menstruirt gewesen zu sein. +Löwy+ (Wiener med. Wochenschr.

1868, Nr. 98) berichtet von einer gesunden 31jährigen Frau, die

bereits 6 Kinder geboren und niemals menstruirt hatte. Erst nach der

6. Entbindung stellte sich die Menstruation zum ersten Male ein und

erschien seitdem regelmässig.

[Sidenote: Menopause.]

Die Zeit, in welcher die Conceptionsfähigkeit des Weibes physiologisch

aufhört, fällt bei uns in der Regel zwischen das 40. und 50.

Lebensjahr. Das Aufhören der Menstruation, die Menopause, signalisirt

in der Regel das Aufhören der Conceptionsfähigkeit. Der Zeitpunkt der

ersteren unterliegt jedoch, je nach Klima, Race u. dergl., grossen

Schwankungen. Bei 57 Frauen, die +Francis Hogg+ beobachtete, hörte die

Menstruation auf:

1mal mit 23 Jahren

1 „ „ 34 „

1 „ „ 35 „

1 „ „ 37 „

5 „ „ 38 „

10 „ „ 40 „

2 „ „ 41 „

6 „ „ 42 „

3 „ „ 43 „

5 „ „ 45 „

3 „ „ 46 „

9 „ „ 47 „

2 „ „ 48 „

3 „ „ 49 „

2 „ „ 50 „

2 „ „ 53 „

Nach +Evers+ (Schmidt’s Jahrb. 1873. 160 Bd., pag. 150), der die

Menopause bei 123 Individuen verzeichnete, erfolgte dieselbe:

im 37. Jahre bei 1 Städterin, bei -- Landbew., im Ganzen 1mal

„ 38. „ „ -- „ „ 1 „ „ „ 1 „

„ 40. „ „ 2 „ „ 2 „ „ „ 4 „

„ 41. „ „ -- „ „ 1 „ „ „ 1 „

„ 42. „ „ 1 „ „ -- „ „ „ 1 „

„ 43. „ „ 2 „ „ 3 „ „ „ 5 „

„ 44. „ „ 2 „ „ 3 „ „ „ 5 „

„ 45. „ „ 12 „ „ 2 „ „ „ 14 „

„ 46. „ „ 10 „ „ 2 „ „ „ 12 „

„ 47. „ „ 4 „ „ 2 „ „ „ 6 „

„ 48. „ „ 11 „ „ 3 „ „ „ 14 „

„ 49. „ „ 12 „ „ 7 „ „ „ 19 „

„ 50. „ „ 16 „ „ 5 „ „ „ 21 „

„ 51. „ „ 2 „ „ 2 „ „ „ 4 „

„ 52. „ „ 3 „ „ 1 „ „ „ 4 „

„ 53. „ „ 3 „ „ 2 „ „ „ 5 „

„ 54. „ „ 5 „ „ 1 „ „ „ 6 „

„ 55. „ „ 1 „ „ -- „ „ „ 1 „

[Sidenote: Climacterium. Conception im höheren Alter.]

Abgesehen von diesen Schwankungen ist zu beachten, einestheils, dass

aus pathologischen Gründen die Menses früher ausbleiben können,

anderseits aber, dass die Fortdauer der Menstruation durch, gerade

im climacterischen Alter nicht seltene, pathologische Blutungen

vorgetäuscht werden kann. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass das

Aufhören der menstrualen Blutungen eine Conception nicht unmöglich

macht. +Barker+ hat die einschlägigen Beobachtungen Anderer um zwei

neue eigene vermehrt (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 728), indem er von

einer Frau berichtet, die, Mutter von 5 Kindern, mit 42 Jahren aufhörte

zu menstruiren, aber mit 46 Jahren nochmals schwanger wurde; ebenso

von einer zweiten, die, nachdem durch 3 Jahre die Menstruation bereits

ausgeblieben war, im 47. Lebensjahre concipirte.

Dass Frauen nach dem 45. Jahre noch concipiren, ist im Ganzen eine

seltene Erscheinung, und es kommt überhaupt nicht häufig vor, dass

Frauen noch nach dem 40. Jahre entbinden. So hat +Neverman+ statistisch

nachgewiesen, dass unter 10.000 Geburten blos 436 nach dem 40. Jahre

vorkommen, und von diesen fallen fast alle kurz nach Vollendung des 40.

Jahres, von wo die Zahl der Entbindungen rapid abnimmt. Doch existiren

vollkommen beglaubigte Fälle, dass Frauen noch in weit vorgerücktem

Alter concipirten und niederkamen. Von Beobachtungen dieser Art

erwähnen wir die von +Barker+, welcher in drei Fällen Geburten bei

Frauen beobachtete, die bereits über 50 Jahre alt waren. Darunter

befand sich eine Frau von 51 Jahren, welche nach 27jähriger Ehe zum

ersten und im Jahre darauf zum zweiten Male niederkam.[38]

Die ältere Literatur enthält eine ziemliche Anzahl von Fällen, in

denen die Entbindung in noch späterem Alter erfolgt sein soll; die

Glaubwürdigkeit derselben muss jedoch dahingestellt bleiben. Zufolge

den Angaben +Barker+’s gibt es nur einen einzigen authentischen, von

+Davies+ beobachteten Fall, in welchem eine Frau von 55 Jahren noch

niedergekommen ist. Doch wird uns von Dr. Josef +Mayer+ in Medenice

in Galizien mit Schreiben vom 10. Jänner 1894 mitgetheilt, dass in

der deutsch-evangelischen Colonie Josefsberg Ende December 1893 eine

59jährige Frau Namens Barbara +Porr+ (bereits Urgrossmutter), unter

Intervention der Hebamme Katharina +Meier+ von einem lebenden Kinde

entbunden worden sei, nachdem seit dem 55. Jahre die Menses nur

unregelmässig und in langen Intervallen aufgetreten waren!

[Sidenote: Conceptionsfähigkeit im höheren Alter.]

Die Conceptionsfähigkeit bereits im höheren Alter stehender Frauen

kann in Frage kommen, wenn die legitime Abkunft eines Individuums

aus diesem Grunde angefochten wird, wie +Taylor+ (l. c. II, 305)

einen solchen Fall anführt, in welchem man die Legitimität eines

Erbschaftsprätendenten bestritt, weil man bezweifelte, dass dessen

angebliche Mutter noch in ihrem 49. Jahre empfangen haben konnte.

Ebenso, wenn die gerichtliche Auszahlung einer Erbschaft oder

anderweitig stipulirter Summen von der Beantwortung der Frage abhängt,

ob von der betreffenden Frau noch Kinder erwartet werden können.

Ein Gentleman hatte die testamentarische Verfügung getroffen, dass

sein Vermögen erst seinen Urenkeln ausbezahlt werden dürfe. Er

hatte zwei Söhne hinterlassen und von diesen jeder Kinder. Einige

von letzteren waren gestorben, ohne Kinder zu hinterlassen, und es

blieben zwei Töchter von dem ältesten Sohn des Erblassers, die beide

verheiratet waren, jedoch keine Kinder hatten, und zwei Töchter und

ein Sohn von dem jüngeren. Die erstgenannten Töchter standen im

Alter von 57 und 52 Jahren. Es handelte sich nun, da man annahm,

dass von diesen zwei Frauen, des vorgerückten Alters wegen, keine

Kinder mehr zu erwarten wären, um Uebertragung der Erbschaftsrechte

an die jüngere Linie. Der Richter ging jedoch auf die Sache nicht

ein, da ihm von dem Oberaufseher der Archive (Master of the Rolls)

mitgetheilt wurde, dass in einem Falle ein Kind von einer Frau

geboren wurde, welche um 6 Jahre älter war als die jüngere der beides

Ladies. (+Taylor+, II, 306.)

Aehnliche Rechtsfälle finden sich bei +Casper+-+Liman+, I, 87

u. ff. Bei der Beurtheilung solcher wird man allerdings von dem

Erfahrungssatze ausgehen, dass nach dem 40. Jahre eine Conception mit

den zunehmenden Jahren immer unwahrscheinlicher wird, man wird jedoch

nicht unterlassen, ausser dem Alter und dem Verhalten der Menses

auch den Körperzustand der Frau in Betracht zu ziehen, und desto

vorsichtiger seinen Ausspruch thun, je kräftiger und rüstiger derselbe

noch ist.

[Sidenote: Adoption.]

Das österr. b. G. B. §. 180 sowohl als das preuss. Landrecht bestimmen,

dass die Adoption von Kindern von Individuen gestattet ist, welche

das 50. Lebensjahr bereits zurückgelegt haben, und es geht daraus,

sowie aus der Bestimmung des §. 669 des preuss. Landrechtes, dass

auch jüngeren Personen solches gestattet werden kann, „wenn nach

ihrem körperlichen und Gesundheitszustande die Erzeugung natürlicher

Kinder von ihnen nicht zu vermuthen ist“, hervor, dass das Gesetz das

50. Jahr als die gewöhnliche Grenze betrachtet, bis zu welcher die

Fortpflanzungsfähigkeit als noch bestehend angenommen werden kann.

Diese Annahme trifft, wie aus dem Gesagten zu entnehmen, bei den Frauen

für die bei weitem überwiegende Zahl der Fälle zu, bezüglich der Männer

ist jene Grenze entschieden zu niedrig gegriffen.

Die Befruchtungsunfähigkeit des Weibes kann ferner bedingt sein durch

pathologische Processe.

[Sidenote: Defect und Erkrankungen der Ovarien, der Tuben etc.]

Wenn wir in dieser Beziehung von den Ovarien ausgehen, so kommt

zunächst der vollständige Mangel und die Verkümmerung derselben

in Betracht. Beide können angeboren vorkommen, jedoch wohl nur

ganz ausnahmsweise für sich allein. Die meisten derartigen Fälle

sind von anderweitigen Missbildungen begleitet, namentlich mit

unvollkommener Entwicklung des übrigen Genitalapparates, wie bei

vielen Formen der sogenannten Hermaphrodisie. Erworbener Defect der

Ovarien kann gegenwärtig, wo die Ovariotomie immer häufiger, und

zwar nicht blos wegen Geschwülsten, geübt wird, leicht vorkommen,

und es würde natürlich nach doppelseitiger Ovariotomie von einer

Conceptionsfähigkeit der betreffenden Frau keine Rede mehr sein

können.[39]

Die Anwesenheit von Tumoren der Ovarien berechtigt nicht zur sicheren

Ausschliessung der Conceptionsfähigkeit. Conceptionen bei einseitigen

Tumoren kommen häufig vor, aber auch bei doppelseitigen wurde

mehrmals Schwangerschaft beobachtet, woraus hervorgeht, dass auch

bei vorgerückter Tumorenbildung die Eireifung bisweilen fortbesteht.

(+Leopold+ und +Olshausen+, Virch. Jahrb. 1874, II, 738.)

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 8 / 132 段