im Damme ausmündet (Fig. 2), gestalten sich die Verhältnisse auch
dadurch ungünstiger für die Befruchtungsfähigkeit, als in der Regel
gleichzeitig das Glied verkümmert und überdies häufig hakenförmig
nach unten gekrümmt ist. Trotzdem kann auch in einem solchen Falle
die Möglichkeit einer Befruchtung nicht ohne Weiteres in Abrede
gestellt werden, und sie wird in eclatanter Weise durch den Fall
+Traxler+’s[30] dargethan, der ein als Mädchen erzogenes und als Magd
dienendes Individuum mit hermaphroditisch gebildeten Genitalien betraf,
welches mit einer anderen Magd notorisch ein Kind gezeugt hatte, das
eigenthümlicher Weise dieselbe Missbildung seiner Genitalien zur Welt
brachte, wie sie sein Vater besass. Derartige Möglichkeiten erklären
sich einestheils aus dem Umstande, dass auch ein verkümmert aussehender
Penis durch die Erection sich verlängert, in der Weise, dass er
wenigstens zwischen die Schamlippen eingebracht werden kann, sowie
daraus, dass, indem eben dadurch die Schamlippen auseinander gedrängt
werden, dem ausspritzenden Samen der Weg zur Vulva geöffnet wird.
[Illustration: Fig. 1.
Hypospadie leichten Grades.]
[Illustration: Fig. 2.
Hochgradige Hypospadie mit Verkümmerung des Penis.]
[Sidenote: Epispadie.]
Die Epispadie ist viel seltener als die Hypospadie, auch kommen
niedere Formen derselben, denen kein wesentlich störender Einfluss
bezüglich der Befruchtungsfähigkeit zugeschrieben werden könnte, noch
seltener vor als die hohen Grade, in welchen die Harnröhrenmündung
unter der Symphyse sich befindet. Beschreibung und Abbildung einer
Epispadie letzterer Art bei sonst normal gebildetem Penis findet sich
in +Bernt+’s Beiträgen zur ger. Arzneikunde, 1822, V, pag. 200, sowie
in Henke’s Zeitschrift, 1824, pag. 275 (Fig. 3), und zwei solche
seltene Fälle werden von R. +Bergh+ (Virchow’s Arch. 41. Bd., 305)
beschrieben und theilweise abgebildet. Der eine derselben (Fig. 4)
betraf einen Polizisten, der zweimal verheiratet war und viele lockere
geschlechtliche Verhältnisse, jedoch niemals Kinder gehabt hatte.
Er liess den Harn nach Art der Frauenzimmer und glaubt niemals im
Stande gewesen zu sein, den Harn im Strahle zu entleeren. Der zweite
Fall betraf einen 15jährigen Knaben, bei welchem bereits Pollutionen
eingetreten waren. Der Harn kam bei diesem anfangs im Strahle, floss
jedoch dann immer die Seiten des Penis herab.
In derartigen Fällen ist wohl nicht leicht anzunehmen, dass eine
Befruchtung durch Coitus erfolgen könne, da ja der ejaculirte Samen
gar nicht in die Vulva eindringt; absolut unmöglich wäre jedoch eine
Befruchtung doch nicht, da das ejaculirte Sperma doch wenigstens mit
der Vulva in Berührung kommt und durch fortgesetzte Cohabitation
tiefer in die weiblichen Geschlechtstheile eingebracht werden kann.
Die höchsten Grade der Epispadie sind mit Mangel einer geschlossenen
Symphyse und Ecstrophie der Blase verbunden, und es müsste bei einem
solchen Defect noch mehr an der Befruchtungsfähigkeit des Individuums
gezweifelt werden, als bei den oben genannten Formen.
[Illustration: Fig. 3.
Epispadie.]
[Illustration: Fig. 4.
Epispadie.]
In gleicher Weise wie die angeborenen anormalen Ausmündungen der
Harnröhre, müssten die etwa durch Traumen entstandenen beurtheilt
werden.
Den Stricturen der Harnröhre, sowie der Phimose kommt bezüglich der
Befruchtungsfähigkeit eine Bedeutung nicht zu.
Die Begattungsunfähigkeit beim Weibe.
Die Begattungsfähigkeit des Weibes erfordert das Vorhandensein der
Scheide und die Zugänglichkeit derselben für das erigirte Glied.
Sie kann demnach beeinträchtigt werden durch Unzugänglichkeit des
Scheideneinganges, durch Verengerungen der Scheide selbst und durch
Processe anderer Art, die die Immissio penis verhindern.
[Sidenote: Atresien des Scheideneinganges.]
Die verschiedenen Formen der Atresien des Scheideneinganges bilden das
häufigste Begattungshinderniss beim Weibe. Es handelt sich dabei in
der Regel entweder um Verwachsung oder nur epitheliale Verklebung der
Schamlippen[31] oder um eine mehr oder weniger vollständige Atresia
hymenalis, oder endlich um Verengerung des gesammten Scheideneinganges.
Meistens sind die betreffenden Anomalien angeboren, es kann jedoch
eine Verwachsung oder Verengerung der äusseren Genitalien und des
Scheideneinganges auch durch Narben veranlasst werden, wie solche Fälle
nach Verbrennungen, diphtheritischen Processen, nach Variola, aber auch
nach Verletzungen beobachtet worden sind.
Es wird von der näheren Beschaffenheit der betreffenden Anomalien
abhängen, in welchem Grade sie als Begattungshindernisse gelten
können, und bei der forensischen Beurtheilung wird es insbesondere
darauf ankommen, ob dieses Begattungshinderniss ein durch Operation
zu beseitigendes ist oder nicht. In den meisten Fällen ist ersteres
möglich und damit ist in der Regel die forensische Seite derselben
erledigt. Könnte dies nicht behauptet werden, dann wäre wohl der
Umstand, dass, wie erwähnt werden wird, auch bei hochgradiger solchen
Verengerungen Schwängerungen vorgekommen sind, sowie der, dass
mitunter durch wiederholte Coitusversuche eine Art Scheide gebildet
wurde, für die weitere gerichtliche Entscheidung einer aus diesem
Anlasse eingeleiteten Ehetrennungsklage ohne Bedeutung, ebenso wie die
Thatsache, dass statt der fehlenden oder verengerten Scheide schon die
Harnröhre durch fortgesetzten Impetus in dem Grade erweitert wurde,
dass in sie der Coitus ausgeführt werden konnte.
Grosse Labialhernien, sowie Elephantiasis labiorum können ebenfalls
Unzugänglichkeit des Scheideneinganges bewirken.
[Sidenote: Vaginismus.]
Unter die in einem anormalen Verhalten des Introitus vaginae gelegenen
Begattungshindernisse gehört auch der Vaginismus, ein Leiden, auf
welches zuerst von +Simpson+ und +Sims+ aufmerksam gemacht wurde.
Man versteht darunter nach +Schröder+ (Ziemssen’s Handb. X, 487)
eine excessive Empfindlichkeit des Scheideneinganges, verbunden mit
krampfhafter Zusammenziehung des Constrictor cunni und der Muskeln des
Beckenbodens. Die Empfindlichkeit ist mitunter so hochgradig, dass
schon bei blossen Berührungen des Scheideneinganges Krämpfe ausgelöst
werden. Ueber die Ursache dieser Erscheinung sind die Acten noch
nicht geschlossen. Nach +Scanzoni+ wird die Mehrzahl der Fälle durch
das Trauma bei ungeschickten und wiederholten Begattungsversuchen
verursacht, daher das Leiden am häufigsten bei jungen Frauen gesehen
wird, womit auch +Gallard+ („Du vaginisme.“ Annal. de Gyn. Avril
1879) übereinstimmt. Andere betonen den entzündlichen Charakter der
Affection, und +Martin+ hat dasselbe bei Tripperaffection beobachtet.
Es scheint jedoch, dass dem Leiden häufig nur +Fissuren+ des Introitus
vaginae zu Grunde liegen, deren Sitz mitunter sehr versteckt und
deshalb schwer zu entdecken ist. So beschreibt +H. Fritsch+ (Arch. f.
Gyn. 1876, X, 547) einen Fall, bei welchem sich in Folge des Vaginismus
bald eine Geisteskrankheit entwickelt hätte, bis der Grund der enormen
Empfindlichkeit des Scheideneinganges in einer kleinen Fissur unter
der Clitoris entdeckt und diese durch Cauterisation zur Heilung
gebracht wurde. In anderen Fällen beruhen die auftretenden Krämpfe auf
entschieden psychischer Grundlage, besonders auf excessiver Angst vor
Berührung. So hat +Schröder+ bei einer 20jährigen Virgo heftige Krämpfe
der ganzen Beckenmusculatur gesehen, die schon bei der Annäherung des
Fingers auftraten. Wichtig ist zu wissen, dass in einzelnen der bisher
beobachteten Fälle von sogenanntem Vaginismus der Grund der grossen
Hyperästhesie gegenüber Coitusversuchen nicht in dem Scheideneingang
selbst, sondern in Analfissuren gelegen war (+Ewart+, +Fritsch+). Auch
soll erwähnt werden, dass +Neftel+ (+Schröder+ l. c.) den Vaginismus
als Theilerscheinung einer Bleiintoxication auftreten sah.[32]
[Sidenote: Anomalien der Scheide.]
Von den Fehlern der Vagina kann der angeborene Defect derselben und
die partielle oder vollständige Verwachsung der Scheide, die wieder
angeboren oder erworben sein kann, als Begattungshinderniss vorkommen,
dessen Beurtheilung keiner besonderen Besprechung bedarf. Gleiches gilt
von der Ausfüllung oder Verengerung der Vagina durch Geschwülste.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch hochgradige
Beckenverengerungen eine Impotentia coëundi des Weibes bedingen
können. Ein solcher, zur gerichtsärztlichen Untersuchung gelangter
Fall wird in Kopp’s Jahrbuch der Staatsarzneikunde, 8. Jahrg.,
397, mitgetheilt und betrifft eine von geizigen Eltern zur Ehe
gezwungene, verkrüppelte Person, die auf Ehescheidung klagte, weil
sie bei brutalen Versuchen ihres Ehemannes, den Beischlaf gewaltsam
auszuüben, seit zwei Jahren zu leiden hatte. Die Aerzte fanden eine
31jährige blasse, sehr abgemagerte, kyphoskoliotische Person, von
Brüsten keine Spur vorhanden; das Becken verschoben und in dem Grade
verengt, dass die Conjugata kaum einen Zoll betrug, dabei die Scheide
sehr eng und kaum für den Finger durchgängig. Die Gerichtsärzte
erklärten die Frau als zum Beischlaf absolut unfähig und
veröffentlichten den Fall, um, wie sie sagen: „Ein Scherflein dazu
beizutragen, dass man auf Fälle dieser Art, aus Menschenliebe und
aus Achtung für die Heiligkeit des Zweckes der Ehe, von Staatswegen
endlich einmal ernstlich Rücksicht nehme“, ein frommer Wunsch, der
auch gegenwärtig noch vollkommen berechtigt erscheint.[33]
Ein reponibler Gebärmuttervorfall ist kein absolutes
Begattungshinderniss, noch weniger ein Prolapsus vaginae; dass aber
durch ein solches Leiden der Beischlaf erschwert und zugleich Abscheu
erregt wird, ist sicher, und diese Thatsache kann unter Umständen,
z. B. wenn das Leiden sich bei einer eben verheirateten Frau ergibt,
einen begreiflichen Grund zu Ehescheidungsklagen abgeben. In einem von
+Mayer+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1877, 26) mitgetheilten
Falle war die Frage zu entscheiden, ob der Mann, welcher, nachdem die
Ehepacten rechtsgiltig geworden waren, mit der Braut das erste Mal,
und zwar vor der Trauung, den Beischlaf ausüben wollte und dabei fand,
dass dieselbe an einem Gebärmuttervorfall leide, dieselbe heiraten und
sonst den Vertrag erfüllen müsse. Die befragten Gerichtsärzte betonten
das Moment des Abscheues, und das Gericht theilte diese Meinung, indem
es den Mann von der Erfüllung der Ehepacten entband, aber zur Leistung
einer Deflorationssumme verurtheilte.
[Sidenote: Abscheu.]
Das Moment des Ekels und des Abscheues spielt, wie schon oben
erwähnt, bei Ehescheidungsklagen eine häufige Rolle. Es ist jedoch
natürlich, dass dasselbe auch von Seite der Frau gegenüber dem Manne
geltend gemacht werden kann. Dieses Moment hat mit der eigentlichen
Begattungsfähigkeit nichts zu thun und ist von so individueller und
leicht vorzuschützender Natur, dass gegenüber solchen Angaben nochmals
die grösste Vorsicht und Objectivität angerathen werden soll.[34]
[Sidenote: Mangelnde Geschlechtslust.]
Das Gleiche gilt vom Fehlen oder Darniederliegen der geschlechtlichen
Erregbarkeit, welche thatsächlich beim Weibe häufiger vorzukommen
scheint als beim Mann, nach +Duncan+ (The Gulstonian lectures on
the sterility of woman. Brit. med. Journ. 1883, pag. 343) besonders
häufig bei sterilen Frauen. Unter 161 solchen fand D. 39 ohne Begierde
und 62 ohne Geschlechtsgenuss. Es unterliegt keinem Zweifel, dass
derartige Defecte das eheliche Zusammenleben beeinträchtigen und zu
Ehescheidungsgesuchen führen können.[35]
Die Conceptionsunfähigkeit.
Die Zeit, wann die Geschlechtsreife und daher Conceptionsfähigkeit
sich eingestellt hat, lässt sich beim Weibe leichter bestimmen als
beim Manne, weil, seltene Ausnahmen abgerechnet, der Eintritt der
Menstruation einen sehr sicheren Anhaltspunkt gewährt.
Dieser Zeitpunkt fällt bei uns im Durchschnitte zwischen das 15. und
16. Lebensjahr. +Szukits+ (Wiener med. Ztg. 1857, XIII, 509) berechnete
aus 2275 Beobachtungen, dass die Wienerinnen im Durchschnitt im Alter
von 15 Jahren 8½ Monaten zum ersten Male menstruiren, während am
Lande dieses erst mit 16 Jahren 2½ Monaten geschieht. In Frankreich
fällt nach +Brierre de Boismont+ der Eintritt der Menstruation im
Mittel bei Mädchen aus den ärmeren Ständen auf 14 Jahre 10 Monate; beim
Mittelstand auf 14 Jahre 5 Monate; bei Reichen auf 13 Jahre 8 Monate.
+Francis R. Hogg+ (Med. Times and Gaz. 1871, Nr. 4) constatirte unter
1948 Fällen den Eintritt der Menses 1mal mit 9 Jahren, 6mal mit 10,
59mal mit 11, 146mal mit 12, 253mal mit 13, 437mal mit 14, 502mal mit
15, 270mal mit 16, 157mal mit 17, 97mal mit 18, 45mal mit 19, 19mal
mit 20, 4mal mit 21, 1mal mit 22 und 1mal mit 30 Jahren. In 17 Fällen
erschien die Menstruation erst nach der Verheiratung.
[Sidenote: Eintritt der ersten Menstruation. Frühreife.]
Schon aus letzterer Zusammenstellung ist zu ersehen, dass in einzelnen
Fällen die Menstruation ungewöhnlich bald eintreten kann. Es existiren
jedoch verhältnissmässig zahlreiche Beobachtungen, wo dies noch früher
geschah. Eine ganze Reihe derartiger Fälle hat +Horvitz+ (Petersb.
med. Ztg. VII. Jahrg., XIII. Bd.) zusammengestellt. Unter diesen
findet sich ein Fall von +Morand+, betreffend ein Mädchen, das, blos 4
Monate alt, schon menstruirte; ein weiterer, wo die Menses bei einem
9monatlichen Mädchen schon sich zeigten, das bereits einen behaarten
Mons veneris und entwickelte Brüste aufwies; ebenso eine gleiche, auch
ein 9monatliches Mädchen betreffende Beobachtung von +Lenhossek+,
aus welcher zu entnehmen ist, dass dieses Mädchen, als es 2 Jahre
alt geworden war, die Entwicklung eines 17- bis 18jährigen Mädchens
zeigte; ferner der Fall von +Parvin+, der ein 4½jähriges und der
von +Peakock+, der ein 5jähriges Kind betraf. Im ersteren dauerte die
Menstruation regelmässig stets 3 Tage; der äussere Habitus war wie bei
einem 10jährigen Mädchen, Körperlänge 3′ 11″, Gewicht 75 Pfund. Die
äusseren Genitalien vollkommen entwickelt, jedoch haarlos, die Brüste
wie bei einem 17jährigen Mädchen.[36]
Diesen Fällen gegenüber könnte man einwenden, dass der
frühzeitige Eintritt der Menstruation nicht auch so frühzeitige
Conceptionsfähigkeit bedeute. Gegen diese Auffassung spricht jedoch,
ausser dem Umstande, dass zufolge der Beobachtungen +Waldeyer+’s die
Eier in dem kindlichen Eierstock schon vorgebildet sind, und dass von
+Slaviansky+ (Med. Centralbl. 1871, 131 und 1875, 165) der Nachweis
geliefert wurde, dass die Follikelreife nicht erst mit der Pubertät
beginne, sondern dass schon beim Kinde reife Follikel sich finden,
die Thatsache, dass wirklich in so frühem Alter Schwangerschaften
beobachtet worden sind.
So sah +Kussmaul+ ein 8jähriges Mädchen schwanger werden und im 9.
Monate niederkommen. +Rüttel+ beobachtete eine Schwangerschaft bei
einem 9jährigen Mädchen, +Boulet+ bei einem 10jährigen, das schon seit
seinem ersten Lebensjahre regelmässig menstruirte, +Macramara+ bei
einem Hindumädchen von 10½, +Cortis+ eine Niederkunft im Alter von
10 Jahren und 8 Monaten, +Fox+ und +Willand+ je eine Schwängerung im
11. und +Horvitz+ eine im 12. Jahre.[37]
[Sidenote: Geschlechtsreife ohne Menstruation.]
Wichtig ist, dass die Geschlechtsreife früher als die Menstruation und
schon ohne diese sich einstellen kann, z. B. bei Chlorotischen, aber
auch bei sonst gesunden Individuen. +Casper+ kannte eine 32jährige
kräftige und gesunde Bäuerin, welche schon 3mal geboren hatte, ohne
jemals menstruirt gewesen zu sein. +Löwy+ (Wiener med. Wochenschr.
1868, Nr. 98) berichtet von einer gesunden 31jährigen Frau, die
bereits 6 Kinder geboren und niemals menstruirt hatte. Erst nach der
6. Entbindung stellte sich die Menstruation zum ersten Male ein und
erschien seitdem regelmässig.
[Sidenote: Menopause.]
Die Zeit, in welcher die Conceptionsfähigkeit des Weibes physiologisch
aufhört, fällt bei uns in der Regel zwischen das 40. und 50.
Lebensjahr. Das Aufhören der Menstruation, die Menopause, signalisirt
in der Regel das Aufhören der Conceptionsfähigkeit. Der Zeitpunkt der
ersteren unterliegt jedoch, je nach Klima, Race u. dergl., grossen
Schwankungen. Bei 57 Frauen, die +Francis Hogg+ beobachtete, hörte die
Menstruation auf:
1mal mit 23 Jahren
1 „ „ 34 „
1 „ „ 35 „
1 „ „ 37 „
5 „ „ 38 „
10 „ „ 40 „
2 „ „ 41 „
6 „ „ 42 „
3 „ „ 43 „
5 „ „ 45 „
3 „ „ 46 „
9 „ „ 47 „
2 „ „ 48 „
3 „ „ 49 „
2 „ „ 50 „
2 „ „ 53 „
Nach +Evers+ (Schmidt’s Jahrb. 1873. 160 Bd., pag. 150), der die
Menopause bei 123 Individuen verzeichnete, erfolgte dieselbe:
im 37. Jahre bei 1 Städterin, bei -- Landbew., im Ganzen 1mal
„ 38. „ „ -- „ „ 1 „ „ „ 1 „
„ 40. „ „ 2 „ „ 2 „ „ „ 4 „
„ 41. „ „ -- „ „ 1 „ „ „ 1 „
„ 42. „ „ 1 „ „ -- „ „ „ 1 „
„ 43. „ „ 2 „ „ 3 „ „ „ 5 „
„ 44. „ „ 2 „ „ 3 „ „ „ 5 „
„ 45. „ „ 12 „ „ 2 „ „ „ 14 „
„ 46. „ „ 10 „ „ 2 „ „ „ 12 „
„ 47. „ „ 4 „ „ 2 „ „ „ 6 „
„ 48. „ „ 11 „ „ 3 „ „ „ 14 „
„ 49. „ „ 12 „ „ 7 „ „ „ 19 „
„ 50. „ „ 16 „ „ 5 „ „ „ 21 „
„ 51. „ „ 2 „ „ 2 „ „ „ 4 „
„ 52. „ „ 3 „ „ 1 „ „ „ 4 „
„ 53. „ „ 3 „ „ 2 „ „ „ 5 „
„ 54. „ „ 5 „ „ 1 „ „ „ 6 „
„ 55. „ „ 1 „ „ -- „ „ „ 1 „
[Sidenote: Climacterium. Conception im höheren Alter.]
Abgesehen von diesen Schwankungen ist zu beachten, einestheils, dass
aus pathologischen Gründen die Menses früher ausbleiben können,
anderseits aber, dass die Fortdauer der Menstruation durch, gerade
im climacterischen Alter nicht seltene, pathologische Blutungen
vorgetäuscht werden kann. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass das
Aufhören der menstrualen Blutungen eine Conception nicht unmöglich
macht. +Barker+ hat die einschlägigen Beobachtungen Anderer um zwei
neue eigene vermehrt (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 728), indem er von
einer Frau berichtet, die, Mutter von 5 Kindern, mit 42 Jahren aufhörte
zu menstruiren, aber mit 46 Jahren nochmals schwanger wurde; ebenso
von einer zweiten, die, nachdem durch 3 Jahre die Menstruation bereits
ausgeblieben war, im 47. Lebensjahre concipirte.
Dass Frauen nach dem 45. Jahre noch concipiren, ist im Ganzen eine
seltene Erscheinung, und es kommt überhaupt nicht häufig vor, dass
Frauen noch nach dem 40. Jahre entbinden. So hat +Neverman+ statistisch
nachgewiesen, dass unter 10.000 Geburten blos 436 nach dem 40. Jahre
vorkommen, und von diesen fallen fast alle kurz nach Vollendung des 40.
Jahres, von wo die Zahl der Entbindungen rapid abnimmt. Doch existiren
vollkommen beglaubigte Fälle, dass Frauen noch in weit vorgerücktem
Alter concipirten und niederkamen. Von Beobachtungen dieser Art
erwähnen wir die von +Barker+, welcher in drei Fällen Geburten bei
Frauen beobachtete, die bereits über 50 Jahre alt waren. Darunter
befand sich eine Frau von 51 Jahren, welche nach 27jähriger Ehe zum
ersten und im Jahre darauf zum zweiten Male niederkam.[38]
Die ältere Literatur enthält eine ziemliche Anzahl von Fällen, in
denen die Entbindung in noch späterem Alter erfolgt sein soll; die
Glaubwürdigkeit derselben muss jedoch dahingestellt bleiben. Zufolge
den Angaben +Barker+’s gibt es nur einen einzigen authentischen, von
+Davies+ beobachteten Fall, in welchem eine Frau von 55 Jahren noch
niedergekommen ist. Doch wird uns von Dr. Josef +Mayer+ in Medenice
in Galizien mit Schreiben vom 10. Jänner 1894 mitgetheilt, dass in
der deutsch-evangelischen Colonie Josefsberg Ende December 1893 eine
59jährige Frau Namens Barbara +Porr+ (bereits Urgrossmutter), unter
Intervention der Hebamme Katharina +Meier+ von einem lebenden Kinde
entbunden worden sei, nachdem seit dem 55. Jahre die Menses nur
unregelmässig und in langen Intervallen aufgetreten waren!
[Sidenote: Conceptionsfähigkeit im höheren Alter.]
Die Conceptionsfähigkeit bereits im höheren Alter stehender Frauen
kann in Frage kommen, wenn die legitime Abkunft eines Individuums
aus diesem Grunde angefochten wird, wie +Taylor+ (l. c. II, 305)
einen solchen Fall anführt, in welchem man die Legitimität eines
Erbschaftsprätendenten bestritt, weil man bezweifelte, dass dessen
angebliche Mutter noch in ihrem 49. Jahre empfangen haben konnte.
Ebenso, wenn die gerichtliche Auszahlung einer Erbschaft oder
anderweitig stipulirter Summen von der Beantwortung der Frage abhängt,
ob von der betreffenden Frau noch Kinder erwartet werden können.
Ein Gentleman hatte die testamentarische Verfügung getroffen, dass
sein Vermögen erst seinen Urenkeln ausbezahlt werden dürfe. Er
hatte zwei Söhne hinterlassen und von diesen jeder Kinder. Einige
von letzteren waren gestorben, ohne Kinder zu hinterlassen, und es
blieben zwei Töchter von dem ältesten Sohn des Erblassers, die beide
verheiratet waren, jedoch keine Kinder hatten, und zwei Töchter und
ein Sohn von dem jüngeren. Die erstgenannten Töchter standen im
Alter von 57 und 52 Jahren. Es handelte sich nun, da man annahm,
dass von diesen zwei Frauen, des vorgerückten Alters wegen, keine
Kinder mehr zu erwarten wären, um Uebertragung der Erbschaftsrechte
an die jüngere Linie. Der Richter ging jedoch auf die Sache nicht
ein, da ihm von dem Oberaufseher der Archive (Master of the Rolls)
mitgetheilt wurde, dass in einem Falle ein Kind von einer Frau
geboren wurde, welche um 6 Jahre älter war als die jüngere der beides
Ladies. (+Taylor+, II, 306.)
Aehnliche Rechtsfälle finden sich bei +Casper+-+Liman+, I, 87
u. ff. Bei der Beurtheilung solcher wird man allerdings von dem
Erfahrungssatze ausgehen, dass nach dem 40. Jahre eine Conception mit
den zunehmenden Jahren immer unwahrscheinlicher wird, man wird jedoch
nicht unterlassen, ausser dem Alter und dem Verhalten der Menses
auch den Körperzustand der Frau in Betracht zu ziehen, und desto
vorsichtiger seinen Ausspruch thun, je kräftiger und rüstiger derselbe
noch ist.
[Sidenote: Adoption.]
Das österr. b. G. B. §. 180 sowohl als das preuss. Landrecht bestimmen,
dass die Adoption von Kindern von Individuen gestattet ist, welche
das 50. Lebensjahr bereits zurückgelegt haben, und es geht daraus,
sowie aus der Bestimmung des §. 669 des preuss. Landrechtes, dass
auch jüngeren Personen solches gestattet werden kann, „wenn nach
ihrem körperlichen und Gesundheitszustande die Erzeugung natürlicher
Kinder von ihnen nicht zu vermuthen ist“, hervor, dass das Gesetz das
50. Jahr als die gewöhnliche Grenze betrachtet, bis zu welcher die
Fortpflanzungsfähigkeit als noch bestehend angenommen werden kann.
Diese Annahme trifft, wie aus dem Gesagten zu entnehmen, bei den Frauen
für die bei weitem überwiegende Zahl der Fälle zu, bezüglich der Männer
ist jene Grenze entschieden zu niedrig gegriffen.
Die Befruchtungsunfähigkeit des Weibes kann ferner bedingt sein durch
pathologische Processe.
[Sidenote: Defect und Erkrankungen der Ovarien, der Tuben etc.]
Wenn wir in dieser Beziehung von den Ovarien ausgehen, so kommt
zunächst der vollständige Mangel und die Verkümmerung derselben
in Betracht. Beide können angeboren vorkommen, jedoch wohl nur
ganz ausnahmsweise für sich allein. Die meisten derartigen Fälle
sind von anderweitigen Missbildungen begleitet, namentlich mit
unvollkommener Entwicklung des übrigen Genitalapparates, wie bei
vielen Formen der sogenannten Hermaphrodisie. Erworbener Defect der
Ovarien kann gegenwärtig, wo die Ovariotomie immer häufiger, und
zwar nicht blos wegen Geschwülsten, geübt wird, leicht vorkommen,
und es würde natürlich nach doppelseitiger Ovariotomie von einer
Conceptionsfähigkeit der betreffenden Frau keine Rede mehr sein
können.[39]
Die Anwesenheit von Tumoren der Ovarien berechtigt nicht zur sicheren
Ausschliessung der Conceptionsfähigkeit. Conceptionen bei einseitigen
Tumoren kommen häufig vor, aber auch bei doppelseitigen wurde
mehrmals Schwangerschaft beobachtet, woraus hervorgeht, dass auch
bei vorgerückter Tumorenbildung die Eireifung bisweilen fortbesteht.
(+Leopold+ und +Olshausen+, Virch. Jahrb. 1874, II, 738.)