1. die Fähigkeit zur Ausübung des Begattungsactes, 2. die
Befruchtungsfähigkeit beim Manne, die Conceptionsfähigkeit beim
Weibe, weshalb seit jeher eine Begattungs- oder Beischlafsunfähigkeit
(Impotentia coëundi) und eine Befruchtungs-, beziehungsweise,
Conceptionsunfähigkeit (Impotentia generandi, concipiendi)
unterschieden wird.
[Sidenote: Impotentia coëundi beim Manne.]
Eine derartige Unterscheidung ist zweckmässig, einestheils, weil in
der That die eine Unfähigkeit ohne die andere vorkommen kann und sogar
nicht selten vorkommt, anderseits, weil auch das Gesetz in analoger
Weise unterscheidet, da es u. A. im §. 53 des österr. Bürg. Ges.-Buch
von „dem Zwecke der Ehe hinderlichen Gebrechen“ überhaupt spricht,
während im §. 60 nur vom „Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten“,
also nur von der Impotentia coëundi die Rede ist.
Auch das preussische Landrecht spricht im §. 696 nur von einem
Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht, und es ist nirgends
angeführt, ob auch eine bei ungestörter Potentia coëundi bestehende
Befruchtungs- oder Conceptionsunfähigkeit einen Scheidungsgrund bilden
könne; doch sollte letzteres vermuthet werden, da im unmittelbar
vorhergehenden Paragraph bestimmt wird, dass ein Ehegatte, welcher
durch sein Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung des
gesetzmässigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert, dem Anderen zur
Scheidung rechtmässigen Anlass gibt.
Die Begattungsunfähigkeit beim Manne.
Die wichtigste Bedingung der Potentia coëundi beim Manne ist die
Erectionsfähigkeit seines Gliedes, und der angebliche Mangel
dieser gibt am häufigsten Veranlassung zur Einleitung von
Eheauflösungsprocessen und deshalb zur gerichtsärztlichen Untersuchung.
Die Erection ist ein Reflexvorgang, der unter normalen Verhältnissen
durch wollüstige, auf geschlechtliche Vereinigung gerichtete
Vorstellungen, insbesondere unmittelbar vor letzterer, ausgelöst wird,
aber auch durch periphere Reize anderer Art, z. B. durch Masturbation,
hervorgerufen werden kann.
Dieser normale Reflexvorgang kann nun bei einem Manne entweder
vollkommen fehlen oder nicht mit jener Präcision erfolgen, wie sie de
norma beim Coitus gefordert wird.
Um solche Fälle zu verstehen, ist es nothwendig, festzuhalten, dass die
Erection wie jeder Reflexact zu ihrem Eintreten zweierlei erfordert:
einen entsprechenden peripheren Reiz und eine prompte Reaction des
betreffenden specifischen Reflexcentrums und der zu- und ableitenden
Nervenbahnen.
Der periphere Reiz ist eben die geschlechtliche Aufregung, in die ein
Mann durch den unmittelbaren Verkehr mit einem weiblichen Individuum
versetzt wird, und es ist klar, dass unter sonst normalen Verhältnissen
der Grad dieser Aufregung und die Leichtigkeit, mit welcher sie
eintritt, abhängig sein wird von dem Eindrucke, den das weibliche
Individuum, mit welchem den Coitus auszuüben Gelegenheit geboten ist,
auf die Sinne und durch diese auf den Begattungstrieb des betreffenden
Mannes ausübt. Fehlt dieser Eindruck oder ist derselbe gar derart, dass
er statt geschlechtlicher Zuneigung Widerwillen einflösst, dann ist es
begreiflich, wenn die Erection trotz bestehender Fähigkeit hierzu und
trotz zum Coitus gebotener Gelegenheit sich nicht einstellt, eben weil
jenes Moment, welches dieselbe erweckt, die äussere geschlechtliche
Erregung, nicht gegeben ist. Eine derartige natürliche oder relative
Impotenz kann demnach vorkommen gegenüber alten oder hässlichen Frauen
oder gegenüber solchen, welche an körperlichen Gebrechen leiden, die
Ekel und Abscheu erregen. (§. 697 Preuss. Landr.)
[Sidenote: Behinderung der Erection. Erectionscentrum.]
Doch ist es bekannt, dass gerade in dieser Beziehung die eigene
Individualität des Mannes sich auffallend geltend macht, und dass
ungemein häufig Fälle vorkommen, dass trotz der abschreckendsten
körperlichen Eigenschaften der Frau der geschlechtliche Verkehr
anstandslos erfolgt, ein Umstand, der bei der Beurtheilung solcher
Fälle ebenso zu berücksichtigen wäre, wie die Erfahrung, dass die
Angabe von Ekel und Abscheu vor dem anderen Theile häufig nur als
Vorwand genommen wird, um die lästig gewordenen Fesseln der Ehe zu
lösen, und dass zu diesem Zwecke nicht selten die unverschämtesten
Lügen und Uebertreibungen aufgeboten werden.
Von bei weitem grösserer forensischer Bedeutung als die eben erwähnte
Behinderung der Erection ist jene, welche in abnormen Zuständen des
Mannes selbst ihren Grund hat, und welche demnach als Impotentia
coëundi katexochen zu bezeichnen ist.
Eine solche Behinderung kann begründet sein:
1. in mangelhafter oder fehlender Erregbarkeit der Erectionscentren;
2. in Störungen der Leitungsfähigkeit der den Reflexvorgang
vermittelnden Nervenbahnen;
3. in psychischen Störungen des normalen Ablaufes des Reflexvorganges.
Ad 1. Nach dem gegenwärtigen Stande der Physiologie muss angenommen
werden, dass ebenso wie für andere physiologische Functionen auch für
den Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen bestimmte Nervencentren
existiren. Ueber den Sitz derselben ist jedoch noch wenig bekannt. Man
hat denselben früher vorzugsweise im Kleinhirn vermuthet, und einzelne
pathologische Beobachtungen scheinen dies zu bestätigen, z. B. jene
von +Serres+, welcher fand, dass nach apoplectischen Ergüssen in’s
Kleinhirn, speciell in der Wärme, Erection des Penis eintritt; dagegen
erwähnt +Brücke+ (Vorlesungen, II, 63) eines im Hospice des orphelins
beobachteten Falles, in welchem eine Kranke bis zu ihrem Ende der
Onanie ergeben war, obgleich bei der Obduction kein Kleinhirn gefunden
wurde, sondern statt dessen eine gallertige Masse, und im Archiv für
Psychiatrie, IV, 730, findet sich ein von +A. Otto+ mitgetheilter Fall
von hoher geschlechtlicher Erregbarkeit trotz verkümmerten Kleinhirnes.
Neueren Untersuchungen zufolge ist der Sitz des Erectionscentrums
im Rückenmark zu suchen. Insbesondere ist nach +Goltz+ (Pflüger’s
Archiv, VIII, 460) das Lendenmark das selbstständige Centralorgan für
die Erection, welches theils reflectorisch, theils durch Erregung
der höheren Sinnesnerven auch von oberhalb gelegenen Theilen durch
die im Rückenmark verlaufenden Bahnen erregt werden kann. Mit dieser
Behauptung stehen im Einklange die Beobachtungen von mehrere Stunden
andauernder Erection des Penis nach Verletzungen der Halswirbelsäule,
wie eine solche von +Tauszky+ (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 31) und
eine zweite von +Reimann+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med.
1875, pag. 461) veröffentlicht worden ist.[19]
[Sidenote: Individuelle Erregbarkeit des Erectionscentrums.]
Es unterliegt keinem Zweifel, dass es Männer gibt, bei welchen schon
von Haus aus die Erregbarkeit der den geschlechtlichen Functionen,
insbesondere der Erection vorstehenden Centren entweder fehlt oder
im abnormen Grade vermindert erscheint. Es ist wohl denkbar, dass
ein solcher Zustand bei sonst normalen Verhältnissen vorkommen
kann, und die alten, in diesen Dingen sehr erfahrenen Canonisten
haben denselben als „Natura frigida“ bezeichnet. Diese Möglichkeit
hat eine festere Basis durch gewisse psychiatrische Beobachtungen
gewonnen, aus welchen hervorgeht, dass als Theilerscheinung gewisser
angeborener psychopathischer Zustände ein vollkommenes Fehlen des
Geschlechtstriebes oder wesentliche Abweichungen desselben von der Norm
vorkommen können.
Es gehören hierher manche Fälle von Blödsinn und Schwachsinn, obgleich
bezüglich dieser bemerkt werden muss, dass der Geschlechtstrieb
mit der Intelligenz in keinem wesentlichen Zusammenhange steht und
als rein instinctiver Trieb sich äussern kann, auch wenn erstere
fehlt oder sehr schwach entwickelt ist, und nicht selten gerade bei
Blödsinnigen schrankenlos sich äussert, weil eben bei diesen das
moralische Fühlen und Vorstellen fehlt, welches beim vollsinnigen
Menschen dem Geschlechtstrieb gewisse Schranken zu setzen bestimmt
ist. Ebenso muss bemerkt werden, dass die bei angeborenem Blödsinn
häufig zu beobachtende Verkümmerung der Hoden keineswegs ein Fehlen
des Geschlechtstriebes bedingt, noch weniger aber die Möglichkeit
der Erection des Penis ausschliesst, wie wir ja auch bei Castraten
(Eunuchen) und den später zu erwähnenden Formen von Hermaphrodisie
trotz Fehlens oder Verkümmerung der Hoden geschlechtliche Regungen
und insbesondere Erectionsfähigkeit des Penis constatiren können.
In diesen Fällen ist eben das Centrum für die Geschlechtsempfindung
functionsfähig. Es kommen jedoch noch häufiger Fälle vor, in
welchen sich als Theilerscheinung des angeborenen Blödsinnes und
Schwachsinnes entweder vollständiges Fehlen des Geschlechtstriebes
oder ein Darniederliegen desselben beobachten lässt. Im letzteren
Falle kann es vorkommen, dass das Individuum auf von einem Weibe
ausgehende geschlechtliche Erregungen nicht reagirt, während sich das
Vorhandensein des Geschlechtstriebes z. B. durch Masturbation äussert.
[Sidenote: Angeborene abnorme Sexualempfindung. Erworbene Schwäche.]
Insbesondere wichtig in vorliegender Beziehung und auch anderweitig
forensisch bemerkenswerth sind die Fälle von angeborener
Verschrobenheit und namentlich von angeborenem Defect des moralischen
Fühlens, bei welchen trotz normaler Körperbildung und gut entwickelter
männlicher Geschlechtsorgane der Geschlechtstrieb gegenüber dem Weibe
entweder vollständig fehlt und selbst Abneigung und Abscheu gegen
das weibliche Geschlecht besteht, oder die Geschlechtsempfindung
eine durchaus verkehrte ist, so dass das Individuum sich gar nicht
als Mann, sondern als Weib fühlt und dem entsprechend sich benimmt.
Eine Zusammenstellung derartiger Fälle, insbesondere von sogenannter
„conträrer Sexualempfindung“ (+Westphal+), hat +Krafft+-+Ebing+
veröffentlicht (Arch. f. Psych. 1877, VII, 201). Dieselben zeigen in
eclatanter Weise, dass auch der Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen
von der angeborenen Organisation nervöser Centren abhängen, und
geben uns den Wink, auch bei fraglicher Impotenz die einschlägigen
psychiatrischen Erfahrungen zu berücksichtigen.
In erworbener Weise kann die Erregbarkeit des Erectionscentrums
herabgesetzt sein durch sexuelle Excesse (insbesondere Onanie)
und andere schwächende oder die Erregbarkeit des Nervensystems
herabsetzende Einflüsse, beziehungsweise Erkrankungen, wohin z. B. der
Diabetes und die „traumatische Neurose“ gehören, sowie die Neurasthenie
(+Fürbringer+, Impotentia virilis. Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr.
40).
Zweifellos bedingen viele Erkrankungen des Gehirns und namentlich des
Rückenmarks Beeinträchtigung und Verlust der Erectionsfähigkeit, theils
durch pathologische Veränderungen der Centren selbst, theils durch
Störungen der betreffenden Leitungen. Auf den Sitz und die Ausdehnung,
sowie auf die Art und den Grad der Erkrankung würde Rücksicht genommen
werden müssen. Da nach den oben angegebenen Untersuchungen von +Goltz+
die Erection vorzugsweise vom Lendenmark ausgelöst wird, so muss
insbesondere den Erkrankungen des unteren Theiles des Rückenmarkes
ein schädigender Einfluss auf die Potenz zugeschrieben werden; doch
haben wir in der Prager Siechenanstalt einen damals 50jährigen Mann
beobachtet, der, obwohl seit vielen Jahren an den unteren Extremitäten
fast vollständig gelähmt, im hohen Grade der Masturbation ergeben war
und wiederholt mit erigirtem Penis überrascht wurde.
Dass in Folge vorgerückten Alters die Erregbarkeit der Erectionscentren
abnimmt und vielleicht ganz erlöschen kann, ist gewiss anzunehmen, doch
sind geschlechtliche Aeusserungen bei Greisen so häufig, dass gerade
bei diesen weniger das Alter als der individuelle Körperzustand in
Betracht zu ziehen sein wird.
Ad 2. Da der Anstoss zur Erection vorzugsweise von oberhalb dem
+Goltz+’schen Erectionscentrum im Lendenmark gelegenen Nervenorganen
ausgeht, insbesondere von den höheren Sinnesnerven, deren Erregung
mittelst im Rückenmark verlaufenden Bahnen auf das Erectionscentrum
fortgepflanzt wird, so wird es begreiflich, wie auch Erkrankungen des
Gehirnes und der oberen Theile des Rückenmarkes die Erectionsfähigkeit
schwächen und selbst Verlust derselben bedingen können.
[Sidenote: Nervi erigentes. Psychische Störungen der Erection.]
Die centrifugale, die Erection vermittelnde Leitung ist durch +C.
Eckhard+ nachgewiesen worden durch die Entdeckung der Nervi erigentes,
Fasern, die aus dem 1., 2. und 3. Sacralnerven entspringen, in den
Sympathicus übergehen und mit diesem zu den Gefässen des Penis
gelangen, deren Erweiterung sie auf stattgehabte Reizung, und auf
diese Weise die Erection bewirken. Durchschneidung dieser Nerven kann
Erectionsunfähigkeit bedingen, wie durch Versuche an Pferden constatirt
worden ist, ebenso nach +Rémy+ (Journ. de l’anat. et phys. 1886, pag.
205) Durchschneidung der Nervi ejaculatorii; auch Verletzungen der
Wurzel des Penis können Gleiches veranlassen.
Ad 3. Der glatte Verlauf des Reflexvorganges der Erection kann auch
durch psychische Einflüsse verhindert werden.
Nach +Goltz+ kann man bei Hunden, bei welchen in Folge Durchschneidung
des oberen Theiles des Lendenmarkes die Erection des Penis schon auf
geringe Reize eintritt, die Erection nicht auftreten oder verschwinden
sehen, wenn stärkere Hautreize anderwärts eingeleitet werden.
Diese auch bei anderen Reflexen zu beobachtende Thatsache kann auch auf
psychische Einflüsse übertragen werden. So wäre es begreiflich, wenn
bei einem Individuum, das eben im Begriffe wäre, den Coitus auszuüben,
z. B. in Folge eines plötzlichen Schrecks, die Erection ausbliebe
oder unterbrochen würde. Aehnliches können jedoch auch weniger
plötzliche Gemüthsaffecte bewirken, und es ist eine durch zahlreiche
Erfahrungen constatirte Thatsache, dass insbesondere bei Neulingen
im geschlechtlichen Verkehr, sowie bei Individuen, die wegen früher
getriebener Masturbation mit einem schlechten Gewissen in die Ehe
treten, einerseits übertriebene Scham, anderseits durch Vorstellungen
etwaiger Impotenz geweckte Aengstlichkeit den Grund bildet, warum die
Erection ausbleibt, ein Gang der Dinge, der in der Thatsache, dass es
Männer gibt, die nicht in Gegenwart Anderer den Harn lassen können,
sowie in der bekannten Erfahrung, dass auf Eisenbahnen nicht selten die
Defäcation und Harnentleerung durch die Angst, den Zug zu versäumen,
gehemmt wird, sein Analogon findet.
Diese psychische Reflexhemmung erklärt gewiss so manche Fälle
angeblicher oder vermeintlicher Impotenz, welche, wie die Praktiker
wohl wissen, gar nicht so selten bei jungen Ehemännern vorkommt und in
der Regel, sobald durch einen gelungenen Beischlaf das Selbstvertrauen
geweckt und die Angst vor vermeintlicher Impotenz damit gehoben wird,
von selbst verschwindet. Es scheint hierher auch der grösste Theil
jener Fälle zu gehören, in welchen das Individuum trotz normaler
Erection doch keine Ejaculation beim Coitus zu Stande bringt, trotzdem
bei nächtlichen Pollutionen Sperma entleert wird, wie +Ultzmann+
(„Ueber männliche Sterilität.“ Wiener med. Presse. 1878, Nr. 1) einen
solchen mittheilt.
[Sidenote: Mechanische Behinderung der Erection.]
Ausser diesen in Innervationsstörungen gelegenen Ursachen der
Erectionsfähigkeit des Gliedes gibt es Zustände, welche in mechanischer
Weise Gleiches bewirken können. Es gehören hierher schwielige Narben
und chronische Exsudate in den Corporibus cavernosis oder anderen
Theilen des Penis, ebenso gewisse Neubildungen desselben, vielleicht
auch einzelne Formen der Phimose, dann auch in vielen Fällen von
Hypospadie eine angeborene Verkürzung des gespaltenen Frenulums, oder
der die Unterfläche des Penis bekleidenden Haut, wodurch der letztere
hakenförmig nach abwärts gekrümmt und in der Erection behindert
erscheint, ebenso die Verwachsung des Penis mit dem Scrotum, deren
+Oesterlen+ in Maschka’s Handbuch, III, 13, erwähnt.
[Sidenote: Defecte des Penis.]
Weiter kommen Fälle vor, in welchen das Glied zwar die normale
Erectionsfähigkeit besitzt, aber auch im Zustande der Erection so von
Geschwülsten der Nachbarschaft bedeckt wird, dass es über das Niveau
dieser gar nicht hervortritt, somit auch nicht in die weiblichen
Genitalien eingeführt werden kann. Beispiele dieser Art liefern gewisse
Fälle von Elephantiasis scroti und Scrotalhernien.
Einen exquisiten Fall ersterer Art haben wir selbst beobachtet.
Das Scrotum reichte bis an’s Knie und hatte die Grösse von etwa
drei Mannsköpfen. Der Penis war in diesem riesigen Tumor vollkommen
vergraben, und durch eine excoriirte Stelle wurde die Oeffnung
bezeichnet, aus welcher sich der Harn entleerte. Der Mann war
verheiratet und konnte dieses Tumors wegen bereits seit Jahren den
Coitus nicht mehr ausüben, da trotz vorhandener Geschlechtslust der
Penis auch im erigirten Zustande durch die Geschwulst vollkommen
verdeckt wurde.
Ein Fall, in welchem auf diese Weise durch einen grossen Scrotalbruch
Impotenz herbeigeführt wurde, findet sich in +Henke+’s Zeitschrift,
1862, 44. Bd., pag. 379.
Von einer allzugrossen Dicke des männlichen Gliedes als
Begattungshinderniss ist in älteren Büchern viel die Rede, doch
wollen wir die betreffenden Angaben, als nicht durch thatsächliche
Beobachtungen erwiesen, bei Seite lassen.
Vollständiger Defect des Penis, wie er wohl selten angeboren, häufiger
aber durch Gangrän, Noma, fressende Geschwüre u. dergl. Processe
bewirkt, vorkommt, bedingt selbstverständlich Begattungsunfähigkeit.
Bei theilweisem Defect des Gliedes wäre nicht zu vergessen, dass
die Anwesenheit der Eichel nicht unumgänglich zur Erection und zur
Ejaculation nothwendig ist, und dass auch ein bei der Untersuchung kurz
befundener Penisstumpf durch die Erection sich verlängert und auf diese
Weise seine Einbringung in die weiblichen Genitalien ermöglicht werden
kann.[20]
[Sidenote: Allgemeine Bedingungen der männl. Beischlafsfähigkeit.]
Wir haben bei der Besprechung der Ursachen der Impotentia coëundi
bisher nur die Genitalverhältnisse für sich allein in Betracht gezogen;
es ist jedoch klar, dass zur Ausübung eines Beischlafes ausserdem
noch das allgemeine physische Vermögen gehört. Dieser Umstand kommt
insbesondere in Betracht in jenen Fällen, in welchen bestritten wird,
dass ein Kind zu einer bestimmten Zeit von einem bestimmten Manne
erzeugt worden sein konnte.
Es gehören hierher somatische Zustände, die ihrer allgemeinen Natur
nach einestheils die Geschlechtslust sistiren, anderseits, indem sie
das Individuum zu selbstständigen Acten unfähig machen, auch die
Möglichkeit ausschliessen, dass während eines solchen Zustandes von dem
Manne ein Beischlaf hätte ausgeübt worden sein können. Ersteres wird
der Fall sein bei den meisten fieberhaften Erkrankungen, und es ist
kaum anzunehmen, dass z. B. während schwerer fieberhaften oder gar mit
Delirien verbundenen Erkrankungen ein Beischlaf von dem betreffenden
Individuum ausgeübt worden sein konnte. Letzteres Moment wird vorliegen
bei gewissen Lähmungszuständen, z. B. nach Hämorrhagien des Gehirns und
ihren Consequenzen, bei allgemeinen Hydropsien u. dergl., die umsomehr
von Bedeutung sind, als sie nicht schnell vorübergehende, sondern meist
lange dauernde Leiden darstellen.
Fälle, in denen die Legitimität posthum geborener Kinder wegen in
der Zeit vor dem Tode bei dem angeblichen Vater bestandener schwerer
Erkrankung und dadurch bewirkter Beischlafsunfähigkeit bestritten
wurde, finden sich in +Casper+-+Liman+’s Handb. d. gerichtl. Med., I,
pag. 92 und 237, sowie in +Tailor+’s Principles of medic. jurispr.,
1873, II, pag. 297 u. s. f. In einem der von +Casper+-+Liman+
mitgetheilten Fälle hatte ein 72jähriger Mann eine 30jährige Frau
geheiratet, die, nachdem der Gatte nach vierjähriger kinderloser Ehe
und nach endlicher sechswöchentlicher schwerer Krankheit gestorben war,
317 Tage nach dem Tode des Mannes einen Knaben gebar und denselben als
legitim angesehen haben wollte!
Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist jedoch zu erwägen, dass
nicht alle schweren Erkrankungen die Möglichkeit eines Beischlafes
ausschliessen. So ist es bekannt, dass namentlich Tuberculöse trotz
weitgediehener Erkrankung den Coitus noch ausüben (Phthisicus salax)
und uns ist insbesondere vorgekommen, dass ein sehr herabgekommener
tuberculöser Bauer noch am Abend vor seinem Tode den Beischlaf ausübte,
womit sein Weib ganz einverstanden war, die es nicht unterliess, dem
Ortspfarrer gegenüber diesen Umstand lobend zu erwähnen. Ebenso
kannten wir einen jungen, geschlechtlich sehr erregbaren Mann, der,
obgleich an Syphilis der Leber und Ascites leidend, dennoch wiederholt
in diesem Zustande den Coitus ausübte.[21]
Die Befruchtungsfähigkeit.
[Sidenote: Impotentia generandi beim Manne.]
Die Potentia generandi des Mannes ist an zwei Bedingungen geknüpft: an
die Gegenwart leistungsfähiger Hoden und an die normale Beschaffenheit
der Samenwege.
Die Hoden müssen nicht blos vorhanden sein, sondern auch
befruchtungsfähigen Samen secerniren.
[Sidenote: Mangel der Hoden.]
[Sidenote: Castraten.]
Vollständiger Mangel beider Hoden bedingt natürlich absolute
Zeugungsunfähigkeit, wenn die Hoden entweder angeboren fehlen oder vor
erreichter Pubertät verloren gegangen sind. Angeborener Hodenmangel ist
wohl als selbstständige Missbildung bei sonst normaler Körperbildung
gewiss ungemein selten und kommt wohl nur bei Missgeburten (Anaedoeus)
vor. Castration im Kindesalter kommt ebenfalls nur äusserst selten
zur Beobachtung. Wurde die Castration nach erreichter Pubertät
ausgeführt, dann lässt sich die Möglichkeit nicht ganz wegleugnen,
dass mit dem noch in den Samenblasen zurückgebliebenen Sperma noch
ein einmaliger befruchtender Beischlaf ausgeübt werden kann. Dieses
muss umsomehr zugegeben werden, als ein solcher Mann durch die
Castration die Beischlafsfähigkeit, soweit sie durch Erections- und
Immissionsfähigkeit des Gliedes bedingt wird, keineswegs einbüsst,
da ja durch diese Operation weder die Erectionscentren, noch die
betreffenden Nervenbahnen verletzt werden. Schon die ältere Literatur
enthält Mittheilungen über Castraten, die den Beischlaf wiederholt
ausübten (P. +Frank+, +Otto+, +Henke+, A. +Cooper+), und Gleiches
wurde in neuester Zeit an den russischen Skopzen beobachtet, von
denen +Pelikan+ (Das Skopzenthum in Russland. Giessen 1867, pag. 93)
angibt, dass jene vom „kleinen Siegel“, d. h. die blos castrirten
Skopzen, die Fähigkeit zum Beischlaf nicht verlieren, sondern sogar
von dieser noch ausgiebigen Gebrauch machen, indem sie heiraten und
mitunter selbst zügelloser Wollust sich ergeben. Ferner sah +Otto+
bei einem Individuum, das sich selbst castrirt hatte, einige Tage
nach der Castration eine Pollution eintreten, und einen gleichen
Fall beobachtete +Krahmer+ (Handb. d. gerichtl. Med. 1857, pag. 303).
Leider wurde in keinem dieser Fälle das ejaculirte Sperma mikroskopisch
untersucht.
Dass der Verlust blos eines Hodens, wenn der andere leistungsfähig ist,
keine Befruchtungsunfähigkeit bewirkt, ist selbstverständlich.
[Sidenote: Kryptorchie.]