Ein physiologisch normales geschlechtliches Vermögen erfordert:

1. die Fähigkeit zur Ausübung des Begattungsactes, 2. die

Befruchtungsfähigkeit beim Manne, die Conceptionsfähigkeit beim

Weibe, weshalb seit jeher eine Begattungs- oder Beischlafsunfähigkeit

(Impotentia coëundi) und eine Befruchtungs-, beziehungsweise,

Conceptionsunfähigkeit (Impotentia generandi, concipiendi)

unterschieden wird.

[Sidenote: Impotentia coëundi beim Manne.]

Eine derartige Unterscheidung ist zweckmässig, einestheils, weil in

der That die eine Unfähigkeit ohne die andere vorkommen kann und sogar

nicht selten vorkommt, anderseits, weil auch das Gesetz in analoger

Weise unterscheidet, da es u. A. im §. 53 des österr. Bürg. Ges.-Buch

von „dem Zwecke der Ehe hinderlichen Gebrechen“ überhaupt spricht,

während im §. 60 nur vom „Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten“,

also nur von der Impotentia coëundi die Rede ist.

Auch das preussische Landrecht spricht im §. 696 nur von einem

Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht, und es ist nirgends

angeführt, ob auch eine bei ungestörter Potentia coëundi bestehende

Befruchtungs- oder Conceptionsunfähigkeit einen Scheidungsgrund bilden

könne; doch sollte letzteres vermuthet werden, da im unmittelbar

vorhergehenden Paragraph bestimmt wird, dass ein Ehegatte, welcher

durch sein Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung des

gesetzmässigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert, dem Anderen zur

Scheidung rechtmässigen Anlass gibt.

Die Begattungsunfähigkeit beim Manne.

Die wichtigste Bedingung der Potentia coëundi beim Manne ist die

Erectionsfähigkeit seines Gliedes, und der angebliche Mangel

dieser gibt am häufigsten Veranlassung zur Einleitung von

Eheauflösungsprocessen und deshalb zur gerichtsärztlichen Untersuchung.

Die Erection ist ein Reflexvorgang, der unter normalen Verhältnissen

durch wollüstige, auf geschlechtliche Vereinigung gerichtete

Vorstellungen, insbesondere unmittelbar vor letzterer, ausgelöst wird,

aber auch durch periphere Reize anderer Art, z. B. durch Masturbation,

hervorgerufen werden kann.

Dieser normale Reflexvorgang kann nun bei einem Manne entweder

vollkommen fehlen oder nicht mit jener Präcision erfolgen, wie sie de

norma beim Coitus gefordert wird.

Um solche Fälle zu verstehen, ist es nothwendig, festzuhalten, dass die

Erection wie jeder Reflexact zu ihrem Eintreten zweierlei erfordert:

einen entsprechenden peripheren Reiz und eine prompte Reaction des

betreffenden specifischen Reflexcentrums und der zu- und ableitenden

Nervenbahnen.

Der periphere Reiz ist eben die geschlechtliche Aufregung, in die ein

Mann durch den unmittelbaren Verkehr mit einem weiblichen Individuum

versetzt wird, und es ist klar, dass unter sonst normalen Verhältnissen

der Grad dieser Aufregung und die Leichtigkeit, mit welcher sie

eintritt, abhängig sein wird von dem Eindrucke, den das weibliche

Individuum, mit welchem den Coitus auszuüben Gelegenheit geboten ist,

auf die Sinne und durch diese auf den Begattungstrieb des betreffenden

Mannes ausübt. Fehlt dieser Eindruck oder ist derselbe gar derart, dass

er statt geschlechtlicher Zuneigung Widerwillen einflösst, dann ist es

begreiflich, wenn die Erection trotz bestehender Fähigkeit hierzu und

trotz zum Coitus gebotener Gelegenheit sich nicht einstellt, eben weil

jenes Moment, welches dieselbe erweckt, die äussere geschlechtliche

Erregung, nicht gegeben ist. Eine derartige natürliche oder relative

Impotenz kann demnach vorkommen gegenüber alten oder hässlichen Frauen

oder gegenüber solchen, welche an körperlichen Gebrechen leiden, die

Ekel und Abscheu erregen. (§. 697 Preuss. Landr.)

[Sidenote: Behinderung der Erection. Erectionscentrum.]

Doch ist es bekannt, dass gerade in dieser Beziehung die eigene

Individualität des Mannes sich auffallend geltend macht, und dass

ungemein häufig Fälle vorkommen, dass trotz der abschreckendsten

körperlichen Eigenschaften der Frau der geschlechtliche Verkehr

anstandslos erfolgt, ein Umstand, der bei der Beurtheilung solcher

Fälle ebenso zu berücksichtigen wäre, wie die Erfahrung, dass die

Angabe von Ekel und Abscheu vor dem anderen Theile häufig nur als

Vorwand genommen wird, um die lästig gewordenen Fesseln der Ehe zu

lösen, und dass zu diesem Zwecke nicht selten die unverschämtesten

Lügen und Uebertreibungen aufgeboten werden.

Von bei weitem grösserer forensischer Bedeutung als die eben erwähnte

Behinderung der Erection ist jene, welche in abnormen Zuständen des

Mannes selbst ihren Grund hat, und welche demnach als Impotentia

coëundi katexochen zu bezeichnen ist.

Eine solche Behinderung kann begründet sein:

1. in mangelhafter oder fehlender Erregbarkeit der Erectionscentren;

2. in Störungen der Leitungsfähigkeit der den Reflexvorgang

vermittelnden Nervenbahnen;

3. in psychischen Störungen des normalen Ablaufes des Reflexvorganges.

Ad 1. Nach dem gegenwärtigen Stande der Physiologie muss angenommen

werden, dass ebenso wie für andere physiologische Functionen auch für

den Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen bestimmte Nervencentren

existiren. Ueber den Sitz derselben ist jedoch noch wenig bekannt. Man

hat denselben früher vorzugsweise im Kleinhirn vermuthet, und einzelne

pathologische Beobachtungen scheinen dies zu bestätigen, z. B. jene

von +Serres+, welcher fand, dass nach apoplectischen Ergüssen in’s

Kleinhirn, speciell in der Wärme, Erection des Penis eintritt; dagegen

erwähnt +Brücke+ (Vorlesungen, II, 63) eines im Hospice des orphelins

beobachteten Falles, in welchem eine Kranke bis zu ihrem Ende der

Onanie ergeben war, obgleich bei der Obduction kein Kleinhirn gefunden

wurde, sondern statt dessen eine gallertige Masse, und im Archiv für

Psychiatrie, IV, 730, findet sich ein von +A. Otto+ mitgetheilter Fall

von hoher geschlechtlicher Erregbarkeit trotz verkümmerten Kleinhirnes.

Neueren Untersuchungen zufolge ist der Sitz des Erectionscentrums

im Rückenmark zu suchen. Insbesondere ist nach +Goltz+ (Pflüger’s

Archiv, VIII, 460) das Lendenmark das selbstständige Centralorgan für

die Erection, welches theils reflectorisch, theils durch Erregung

der höheren Sinnesnerven auch von oberhalb gelegenen Theilen durch

die im Rückenmark verlaufenden Bahnen erregt werden kann. Mit dieser

Behauptung stehen im Einklange die Beobachtungen von mehrere Stunden

andauernder Erection des Penis nach Verletzungen der Halswirbelsäule,

wie eine solche von +Tauszky+ (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 31) und

eine zweite von +Reimann+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med.

1875, pag. 461) veröffentlicht worden ist.[19]

[Sidenote: Individuelle Erregbarkeit des Erectionscentrums.]

Es unterliegt keinem Zweifel, dass es Männer gibt, bei welchen schon

von Haus aus die Erregbarkeit der den geschlechtlichen Functionen,

insbesondere der Erection vorstehenden Centren entweder fehlt oder

im abnormen Grade vermindert erscheint. Es ist wohl denkbar, dass

ein solcher Zustand bei sonst normalen Verhältnissen vorkommen

kann, und die alten, in diesen Dingen sehr erfahrenen Canonisten

haben denselben als „Natura frigida“ bezeichnet. Diese Möglichkeit

hat eine festere Basis durch gewisse psychiatrische Beobachtungen

gewonnen, aus welchen hervorgeht, dass als Theilerscheinung gewisser

angeborener psychopathischer Zustände ein vollkommenes Fehlen des

Geschlechtstriebes oder wesentliche Abweichungen desselben von der Norm

vorkommen können.

Es gehören hierher manche Fälle von Blödsinn und Schwachsinn, obgleich

bezüglich dieser bemerkt werden muss, dass der Geschlechtstrieb

mit der Intelligenz in keinem wesentlichen Zusammenhange steht und

als rein instinctiver Trieb sich äussern kann, auch wenn erstere

fehlt oder sehr schwach entwickelt ist, und nicht selten gerade bei

Blödsinnigen schrankenlos sich äussert, weil eben bei diesen das

moralische Fühlen und Vorstellen fehlt, welches beim vollsinnigen

Menschen dem Geschlechtstrieb gewisse Schranken zu setzen bestimmt

ist. Ebenso muss bemerkt werden, dass die bei angeborenem Blödsinn

häufig zu beobachtende Verkümmerung der Hoden keineswegs ein Fehlen

des Geschlechtstriebes bedingt, noch weniger aber die Möglichkeit

der Erection des Penis ausschliesst, wie wir ja auch bei Castraten

(Eunuchen) und den später zu erwähnenden Formen von Hermaphrodisie

trotz Fehlens oder Verkümmerung der Hoden geschlechtliche Regungen

und insbesondere Erectionsfähigkeit des Penis constatiren können.

In diesen Fällen ist eben das Centrum für die Geschlechtsempfindung

functionsfähig. Es kommen jedoch noch häufiger Fälle vor, in

welchen sich als Theilerscheinung des angeborenen Blödsinnes und

Schwachsinnes entweder vollständiges Fehlen des Geschlechtstriebes

oder ein Darniederliegen desselben beobachten lässt. Im letzteren

Falle kann es vorkommen, dass das Individuum auf von einem Weibe

ausgehende geschlechtliche Erregungen nicht reagirt, während sich das

Vorhandensein des Geschlechtstriebes z. B. durch Masturbation äussert.

[Sidenote: Angeborene abnorme Sexualempfindung. Erworbene Schwäche.]

Insbesondere wichtig in vorliegender Beziehung und auch anderweitig

forensisch bemerkenswerth sind die Fälle von angeborener

Verschrobenheit und namentlich von angeborenem Defect des moralischen

Fühlens, bei welchen trotz normaler Körperbildung und gut entwickelter

männlicher Geschlechtsorgane der Geschlechtstrieb gegenüber dem Weibe

entweder vollständig fehlt und selbst Abneigung und Abscheu gegen

das weibliche Geschlecht besteht, oder die Geschlechtsempfindung

eine durchaus verkehrte ist, so dass das Individuum sich gar nicht

als Mann, sondern als Weib fühlt und dem entsprechend sich benimmt.

Eine Zusammenstellung derartiger Fälle, insbesondere von sogenannter

„conträrer Sexualempfindung“ (+Westphal+), hat +Krafft+-+Ebing+

veröffentlicht (Arch. f. Psych. 1877, VII, 201). Dieselben zeigen in

eclatanter Weise, dass auch der Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen

von der angeborenen Organisation nervöser Centren abhängen, und

geben uns den Wink, auch bei fraglicher Impotenz die einschlägigen

psychiatrischen Erfahrungen zu berücksichtigen.

In erworbener Weise kann die Erregbarkeit des Erectionscentrums

herabgesetzt sein durch sexuelle Excesse (insbesondere Onanie)

und andere schwächende oder die Erregbarkeit des Nervensystems

herabsetzende Einflüsse, beziehungsweise Erkrankungen, wohin z. B. der

Diabetes und die „traumatische Neurose“ gehören, sowie die Neurasthenie

(+Fürbringer+, Impotentia virilis. Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr.

40).

Zweifellos bedingen viele Erkrankungen des Gehirns und namentlich des

Rückenmarks Beeinträchtigung und Verlust der Erectionsfähigkeit, theils

durch pathologische Veränderungen der Centren selbst, theils durch

Störungen der betreffenden Leitungen. Auf den Sitz und die Ausdehnung,

sowie auf die Art und den Grad der Erkrankung würde Rücksicht genommen

werden müssen. Da nach den oben angegebenen Untersuchungen von +Goltz+

die Erection vorzugsweise vom Lendenmark ausgelöst wird, so muss

insbesondere den Erkrankungen des unteren Theiles des Rückenmarkes

ein schädigender Einfluss auf die Potenz zugeschrieben werden; doch

haben wir in der Prager Siechenanstalt einen damals 50jährigen Mann

beobachtet, der, obwohl seit vielen Jahren an den unteren Extremitäten

fast vollständig gelähmt, im hohen Grade der Masturbation ergeben war

und wiederholt mit erigirtem Penis überrascht wurde.

Dass in Folge vorgerückten Alters die Erregbarkeit der Erectionscentren

abnimmt und vielleicht ganz erlöschen kann, ist gewiss anzunehmen, doch

sind geschlechtliche Aeusserungen bei Greisen so häufig, dass gerade

bei diesen weniger das Alter als der individuelle Körperzustand in

Betracht zu ziehen sein wird.

Ad 2. Da der Anstoss zur Erection vorzugsweise von oberhalb dem

+Goltz+’schen Erectionscentrum im Lendenmark gelegenen Nervenorganen

ausgeht, insbesondere von den höheren Sinnesnerven, deren Erregung

mittelst im Rückenmark verlaufenden Bahnen auf das Erectionscentrum

fortgepflanzt wird, so wird es begreiflich, wie auch Erkrankungen des

Gehirnes und der oberen Theile des Rückenmarkes die Erectionsfähigkeit

schwächen und selbst Verlust derselben bedingen können.

[Sidenote: Nervi erigentes. Psychische Störungen der Erection.]

Die centrifugale, die Erection vermittelnde Leitung ist durch +C.

Eckhard+ nachgewiesen worden durch die Entdeckung der Nervi erigentes,

Fasern, die aus dem 1., 2. und 3. Sacralnerven entspringen, in den

Sympathicus übergehen und mit diesem zu den Gefässen des Penis

gelangen, deren Erweiterung sie auf stattgehabte Reizung, und auf

diese Weise die Erection bewirken. Durchschneidung dieser Nerven kann

Erectionsunfähigkeit bedingen, wie durch Versuche an Pferden constatirt

worden ist, ebenso nach +Rémy+ (Journ. de l’anat. et phys. 1886, pag.

205) Durchschneidung der Nervi ejaculatorii; auch Verletzungen der

Wurzel des Penis können Gleiches veranlassen.

Ad 3. Der glatte Verlauf des Reflexvorganges der Erection kann auch

durch psychische Einflüsse verhindert werden.

Nach +Goltz+ kann man bei Hunden, bei welchen in Folge Durchschneidung

des oberen Theiles des Lendenmarkes die Erection des Penis schon auf

geringe Reize eintritt, die Erection nicht auftreten oder verschwinden

sehen, wenn stärkere Hautreize anderwärts eingeleitet werden.

Diese auch bei anderen Reflexen zu beobachtende Thatsache kann auch auf

psychische Einflüsse übertragen werden. So wäre es begreiflich, wenn

bei einem Individuum, das eben im Begriffe wäre, den Coitus auszuüben,

z. B. in Folge eines plötzlichen Schrecks, die Erection ausbliebe

oder unterbrochen würde. Aehnliches können jedoch auch weniger

plötzliche Gemüthsaffecte bewirken, und es ist eine durch zahlreiche

Erfahrungen constatirte Thatsache, dass insbesondere bei Neulingen

im geschlechtlichen Verkehr, sowie bei Individuen, die wegen früher

getriebener Masturbation mit einem schlechten Gewissen in die Ehe

treten, einerseits übertriebene Scham, anderseits durch Vorstellungen

etwaiger Impotenz geweckte Aengstlichkeit den Grund bildet, warum die

Erection ausbleibt, ein Gang der Dinge, der in der Thatsache, dass es

Männer gibt, die nicht in Gegenwart Anderer den Harn lassen können,

sowie in der bekannten Erfahrung, dass auf Eisenbahnen nicht selten die

Defäcation und Harnentleerung durch die Angst, den Zug zu versäumen,

gehemmt wird, sein Analogon findet.

Diese psychische Reflexhemmung erklärt gewiss so manche Fälle

angeblicher oder vermeintlicher Impotenz, welche, wie die Praktiker

wohl wissen, gar nicht so selten bei jungen Ehemännern vorkommt und in

der Regel, sobald durch einen gelungenen Beischlaf das Selbstvertrauen

geweckt und die Angst vor vermeintlicher Impotenz damit gehoben wird,

von selbst verschwindet. Es scheint hierher auch der grösste Theil

jener Fälle zu gehören, in welchen das Individuum trotz normaler

Erection doch keine Ejaculation beim Coitus zu Stande bringt, trotzdem

bei nächtlichen Pollutionen Sperma entleert wird, wie +Ultzmann+

(„Ueber männliche Sterilität.“ Wiener med. Presse. 1878, Nr. 1) einen

solchen mittheilt.

[Sidenote: Mechanische Behinderung der Erection.]

Ausser diesen in Innervationsstörungen gelegenen Ursachen der

Erectionsfähigkeit des Gliedes gibt es Zustände, welche in mechanischer

Weise Gleiches bewirken können. Es gehören hierher schwielige Narben

und chronische Exsudate in den Corporibus cavernosis oder anderen

Theilen des Penis, ebenso gewisse Neubildungen desselben, vielleicht

auch einzelne Formen der Phimose, dann auch in vielen Fällen von

Hypospadie eine angeborene Verkürzung des gespaltenen Frenulums, oder

der die Unterfläche des Penis bekleidenden Haut, wodurch der letztere

hakenförmig nach abwärts gekrümmt und in der Erection behindert

erscheint, ebenso die Verwachsung des Penis mit dem Scrotum, deren

+Oesterlen+ in Maschka’s Handbuch, III, 13, erwähnt.

[Sidenote: Defecte des Penis.]

Weiter kommen Fälle vor, in welchen das Glied zwar die normale

Erectionsfähigkeit besitzt, aber auch im Zustande der Erection so von

Geschwülsten der Nachbarschaft bedeckt wird, dass es über das Niveau

dieser gar nicht hervortritt, somit auch nicht in die weiblichen

Genitalien eingeführt werden kann. Beispiele dieser Art liefern gewisse

Fälle von Elephantiasis scroti und Scrotalhernien.

Einen exquisiten Fall ersterer Art haben wir selbst beobachtet.

Das Scrotum reichte bis an’s Knie und hatte die Grösse von etwa

drei Mannsköpfen. Der Penis war in diesem riesigen Tumor vollkommen

vergraben, und durch eine excoriirte Stelle wurde die Oeffnung

bezeichnet, aus welcher sich der Harn entleerte. Der Mann war

verheiratet und konnte dieses Tumors wegen bereits seit Jahren den

Coitus nicht mehr ausüben, da trotz vorhandener Geschlechtslust der

Penis auch im erigirten Zustande durch die Geschwulst vollkommen

verdeckt wurde.

Ein Fall, in welchem auf diese Weise durch einen grossen Scrotalbruch

Impotenz herbeigeführt wurde, findet sich in +Henke+’s Zeitschrift,

1862, 44. Bd., pag. 379.

Von einer allzugrossen Dicke des männlichen Gliedes als

Begattungshinderniss ist in älteren Büchern viel die Rede, doch

wollen wir die betreffenden Angaben, als nicht durch thatsächliche

Beobachtungen erwiesen, bei Seite lassen.

Vollständiger Defect des Penis, wie er wohl selten angeboren, häufiger

aber durch Gangrän, Noma, fressende Geschwüre u. dergl. Processe

bewirkt, vorkommt, bedingt selbstverständlich Begattungsunfähigkeit.

Bei theilweisem Defect des Gliedes wäre nicht zu vergessen, dass

die Anwesenheit der Eichel nicht unumgänglich zur Erection und zur

Ejaculation nothwendig ist, und dass auch ein bei der Untersuchung kurz

befundener Penisstumpf durch die Erection sich verlängert und auf diese

Weise seine Einbringung in die weiblichen Genitalien ermöglicht werden

kann.[20]

[Sidenote: Allgemeine Bedingungen der männl. Beischlafsfähigkeit.]

Wir haben bei der Besprechung der Ursachen der Impotentia coëundi

bisher nur die Genitalverhältnisse für sich allein in Betracht gezogen;

es ist jedoch klar, dass zur Ausübung eines Beischlafes ausserdem

noch das allgemeine physische Vermögen gehört. Dieser Umstand kommt

insbesondere in Betracht in jenen Fällen, in welchen bestritten wird,

dass ein Kind zu einer bestimmten Zeit von einem bestimmten Manne

erzeugt worden sein konnte.

Es gehören hierher somatische Zustände, die ihrer allgemeinen Natur

nach einestheils die Geschlechtslust sistiren, anderseits, indem sie

das Individuum zu selbstständigen Acten unfähig machen, auch die

Möglichkeit ausschliessen, dass während eines solchen Zustandes von dem

Manne ein Beischlaf hätte ausgeübt worden sein können. Ersteres wird

der Fall sein bei den meisten fieberhaften Erkrankungen, und es ist

kaum anzunehmen, dass z. B. während schwerer fieberhaften oder gar mit

Delirien verbundenen Erkrankungen ein Beischlaf von dem betreffenden

Individuum ausgeübt worden sein konnte. Letzteres Moment wird vorliegen

bei gewissen Lähmungszuständen, z. B. nach Hämorrhagien des Gehirns und

ihren Consequenzen, bei allgemeinen Hydropsien u. dergl., die umsomehr

von Bedeutung sind, als sie nicht schnell vorübergehende, sondern meist

lange dauernde Leiden darstellen.

Fälle, in denen die Legitimität posthum geborener Kinder wegen in

der Zeit vor dem Tode bei dem angeblichen Vater bestandener schwerer

Erkrankung und dadurch bewirkter Beischlafsunfähigkeit bestritten

wurde, finden sich in +Casper+-+Liman+’s Handb. d. gerichtl. Med., I,

pag. 92 und 237, sowie in +Tailor+’s Principles of medic. jurispr.,

1873, II, pag. 297 u. s. f. In einem der von +Casper+-+Liman+

mitgetheilten Fälle hatte ein 72jähriger Mann eine 30jährige Frau

geheiratet, die, nachdem der Gatte nach vierjähriger kinderloser Ehe

und nach endlicher sechswöchentlicher schwerer Krankheit gestorben war,

317 Tage nach dem Tode des Mannes einen Knaben gebar und denselben als

legitim angesehen haben wollte!

Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist jedoch zu erwägen, dass

nicht alle schweren Erkrankungen die Möglichkeit eines Beischlafes

ausschliessen. So ist es bekannt, dass namentlich Tuberculöse trotz

weitgediehener Erkrankung den Coitus noch ausüben (Phthisicus salax)

und uns ist insbesondere vorgekommen, dass ein sehr herabgekommener

tuberculöser Bauer noch am Abend vor seinem Tode den Beischlaf ausübte,

womit sein Weib ganz einverstanden war, die es nicht unterliess, dem

Ortspfarrer gegenüber diesen Umstand lobend zu erwähnen. Ebenso

kannten wir einen jungen, geschlechtlich sehr erregbaren Mann, der,

obgleich an Syphilis der Leber und Ascites leidend, dennoch wiederholt

in diesem Zustande den Coitus ausübte.[21]

Die Befruchtungsfähigkeit.

[Sidenote: Impotentia generandi beim Manne.]

Die Potentia generandi des Mannes ist an zwei Bedingungen geknüpft: an

die Gegenwart leistungsfähiger Hoden und an die normale Beschaffenheit

der Samenwege.

Die Hoden müssen nicht blos vorhanden sein, sondern auch

befruchtungsfähigen Samen secerniren.

[Sidenote: Mangel der Hoden.]

[Sidenote: Castraten.]

Vollständiger Mangel beider Hoden bedingt natürlich absolute

Zeugungsunfähigkeit, wenn die Hoden entweder angeboren fehlen oder vor

erreichter Pubertät verloren gegangen sind. Angeborener Hodenmangel ist

wohl als selbstständige Missbildung bei sonst normaler Körperbildung

gewiss ungemein selten und kommt wohl nur bei Missgeburten (Anaedoeus)

vor. Castration im Kindesalter kommt ebenfalls nur äusserst selten

zur Beobachtung. Wurde die Castration nach erreichter Pubertät

ausgeführt, dann lässt sich die Möglichkeit nicht ganz wegleugnen,

dass mit dem noch in den Samenblasen zurückgebliebenen Sperma noch

ein einmaliger befruchtender Beischlaf ausgeübt werden kann. Dieses

muss umsomehr zugegeben werden, als ein solcher Mann durch die

Castration die Beischlafsfähigkeit, soweit sie durch Erections- und

Immissionsfähigkeit des Gliedes bedingt wird, keineswegs einbüsst,

da ja durch diese Operation weder die Erectionscentren, noch die

betreffenden Nervenbahnen verletzt werden. Schon die ältere Literatur

enthält Mittheilungen über Castraten, die den Beischlaf wiederholt

ausübten (P. +Frank+, +Otto+, +Henke+, A. +Cooper+), und Gleiches

wurde in neuester Zeit an den russischen Skopzen beobachtet, von

denen +Pelikan+ (Das Skopzenthum in Russland. Giessen 1867, pag. 93)

angibt, dass jene vom „kleinen Siegel“, d. h. die blos castrirten

Skopzen, die Fähigkeit zum Beischlaf nicht verlieren, sondern sogar

von dieser noch ausgiebigen Gebrauch machen, indem sie heiraten und

mitunter selbst zügelloser Wollust sich ergeben. Ferner sah +Otto+

bei einem Individuum, das sich selbst castrirt hatte, einige Tage

nach der Castration eine Pollution eintreten, und einen gleichen

Fall beobachtete +Krahmer+ (Handb. d. gerichtl. Med. 1857, pag. 303).

Leider wurde in keinem dieser Fälle das ejaculirte Sperma mikroskopisch

untersucht.

Dass der Verlust blos eines Hodens, wenn der andere leistungsfähig ist,

keine Befruchtungsunfähigkeit bewirkt, ist selbstverständlich.

[Sidenote: Kryptorchie.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 6 / 132 段