hat. Sie ist unverheiratet, sie muß also die ganze Zeit ihrer
Schwangerschaft über ihren Zustand zu verbergen suchen. Warum muß sie
ihn verbergen? Der Vorurteile der menschlichen Gesellschaft wegen.
Diese Gesellschaft verachtet die Ledige, die ein Kind unter dem Herzen
trägt. Sie beschützt sie nicht allein nicht, nein, sie verfolgt sie
auch noch mit Schande und Verachtung. Ist das nicht haarsträubend?
Jawohl, und jeder Mensch mit einem Herz im Leibe muß sich darüber
empören! Das Mädchen muß nicht nur ein Kind gebären, was an sich schon
schlimm genug wäre, nein, es soll auch noch dafür als Verbrecherin
gebrandmarkt werden. Ich kann nur sagen, für dieses Mädchen hier
auf der Anklagebank war es ein Glück, daß ihr Kind durch einen
unglücklichen Zufall im Bach zur Welt kam und sofort ersticken mußte.
Es war ein Glück für sie und für das Kind. Solange die Gesellschaft so
ist wie jetzt, müßte eine ledige Mutter straffrei ausgehen, und wenn
sie auch ihr Kind absichtlich umbringt!
Hier läßt der Vorsitzende ein schwaches Murren hören.
Oder jedenfalls dürfte sie nur unbedeutend bestraft werden, sagt die
Frau Lensmann. Selbstverständlich sind wir alle darüber einig, daß das
Leben des Kindes erhalten bleiben muß, sagte sie, aber sollte denn
von allen Gesetzen der Menschlichkeit gar kein einziges auch für die
unglückliche Mutter gelten? Stellen Sie sich doch einmal vor, was sie
alles während der Schwangerschaft durchgemacht hat, welche Qualen sie
erduldet hat, um ihren Zustand zu verbergen, und wie sie keinen Ausweg
mehr wußte weder für sich selbst, noch für ihr Kind. Darein kann sich
überhaupt kein Mensch versetzen, sagte sie. Das Kind stirbt jedenfalls
eines wohlgemeinten Todes. Die Mutter wünscht weder sich selbst noch
diesem lieben Kinde etwas so Böses, daß es leben soll, die Schande
ist ihr zu schwer zu tragen, und indessen reift der Plan in ihr, das
Kind zu töten. So gebiert sie im geheimen, und vierundzwanzig Stunden
lang ist sie so von Sinnen, daß sie bei der Tat unzurechnungsfähig
ist. Sie hat sie sozusagen gar nicht wirklich verübt, so von Sinnen
ist sie. Während ihr noch von der Niederkunft jeder Knochen und jeder
Muskel im Leibe weh tut, muß sie das Kind umbringen und die Leiche
wegschaffen -- stellen Sie sich einmal die Willensanspannung vor, die
zu dieser Arbeit gehört! Aber natürlich wünschen wir alle, daß die
Kinder am Leben bleiben, und es ist schwer zu beklagen, daß das Leben
von einigen ausgelöscht wird. Aber das ist einzig und allein die Schuld
der menschlichen Gesellschaft, dieser hoffnungslosen, unbarmherzigen,
verleumderischen, verfolgungswütigen, boshaften Gesellschaft, die
allzeit auf der Wacht steht, um die ledige Mutter mit allen Mitteln zu
erdrosseln!
Aber selbst nach dieser Behandlung seitens der Gesellschaft können sich
die mißhandelten Mütter wieder erheben. Sehr oft fangen gerade diese
Mädchen nach ihrem gesellschaftlichen Fehltritt an, ihre besten und
edelsten Eigenschaften zu entwickeln. Das Gericht könnte sich ja einmal
bei den Vorsteherinnen der Asyle, in denen Mutter und Kind aufgenommen
werden, erkundigen, ob das nicht wahr ist! Und es ist erfahrungsgemäß
erwiesen, daß gerade die Mädchen, die -- ja, die von der Gesellschaft
gezwungen worden sind, ihr Kind zu töten, ausgezeichnete Kindermädchen
werden. Das sollte doch jedermann Stoff zum Nachdenken geben.
Eine andere Seite der Sache ist die: Warum soll der Mann straffrei
ausgehen? Die Mutter, die einen Kindsmord begangen hat, wird gepeinigt
und ins Gefängnis geworfen, er jedoch, der Vater des Kindes, der
Verführer, dem geschieht nichts. Aber solange er der Urheber des Kindes
ist, hat er auch teil an dem Morde, und zwar den größeren Anteil, ohne
ihn wäre das Unglück überhaupt nicht geschehen. Warum geht er frank und
frei aus? Weil die Gesetze von den Männern gemacht werden, das ist die
Antwort. Man sollte laut den Himmel um Schutz gegen diese Männergesetze
ausrufen! Und das wird niemals besser, solange wir Frauen nicht bei
den Wahlen und in den gesetzgebenden Versammlungen ein Wort mitzureden
haben.
Aber, sagt die Frau Lensmann, wenn nun dieses grausame Gesetz die
schuldige -- oder mehr oder minder schuldige -- unverheiratete Mutter
trifft, die einen Kindsmord begeht, was sollen wir dann von der
unschuldigen sagen, die nur des Mordes verdächtigt wird und gar keinen
Kindsmord begangen hat? Welche Genugtuung gibt die Gesellschaft diesem
ihrem Opfer? Keinerlei Genugtuung! Ich bezeuge, daß ich das hier
sitzende angeklagte Mädchen kenne, seit es ein Kind gewesen ist; sie
war in meinen Diensten, ihr Vater ist meines Mannes Amtsdiener. Wir
Frauen erlauben uns, gerade entgegengesetzt zu denken und zu fühlen als
die Männer mit ihren Anklagen und Verfolgungen, wir erlauben uns, eine
Ansicht über die Dinge zu haben. Das Mädchen hier ist verhaftet und
ihrer Freiheit beraubt, verdächtigt, erstens einmal im geheimen geboren
und zweitens ihr Kind umgebracht zu haben. Sie hat -- daran zweifle
ich durchaus nicht -- beides nicht getan. Das Gericht wird selbst zu
dieser sonnenklaren Schlußfolgerung kommen. Im geheimen? Sie hat am
hellen Tag geboren. Wohl ist sie allein gewesen, aber wer hätte bei
ihr sein sollen? Sie wohnte weit droben im Ödland, der einzige Mensch
außer ihr selbst, der zur Stelle war, das war ein Mann; hätte sie einen
solchen in diesem Augenblick zur Hilfe rufen sollen? Wir Frauen empören
uns schon allein bei diesem Gedanken, wir schlagen schamvoll die Augen
nieder. -- Und dann soll sie das Kind getötet haben? Es wurde in einem
Bach geboren, sie lag da in dem eiskalten Wasser, als sie gebar. Wie
ist sie in den Bach gekommen? Sie ist ein Dienstmädchen, also eine
Sklavin, sie hat ihre täglichen Pflichten zu erfüllen, sie wollte in
den Wald, um Wacholder zum Scheuern ihres Melkeimers zu holen. Als sie
durch den Bach watet, gleitet sie aus und fällt. Sie bleibt liegen, das
Kind wird geboren und erstickt im Wasser.
Die Frau Lensmann hält inne. Sie konnte es den Richtern und den
Zuhörern ansehen, daß sie wunderbar gut gesprochen hatte, es war
mäuschenstill im Saal, und nur Barbro trocknete sich von Zeit zu
Zeit die Augen vor Rührung. Dann schließt die Frau Lensmann: Wir
Frauen haben ein Herz; ich habe meine eigenen Kinder fremden Händen
anvertraut, um hierherreisen, um für das unglückliche Mädchen, das hier
sitzt, Zeugnis ablegen zu können. Männergesetze können einer Frau nicht
verbieten zu denken: ich denke, daß das Mädchen hier ausreichend dafür
bestraft ist, überhaupt nichts Böses getan zu haben. Sprechen Sie die
Angeklagte frei, dann werde ich sie mit nach Hause nehmen, und sie wird
das ausgezeichnetste Kindermädchen werden, das ich je gehabt habe.
Die Frau Lensmann ist zu Ende.
Der Vorsitzende bemerkt: Ja, aber wären es nun nach der Rede der Frau
Lensmann nicht eigentlich die Kindsmörderinnen, die die ausgezeichneten
Kindermädchen geben sollen? Oh, aber der Vorsitzende war nicht uneinig
mit Frau Lensmann Heyerdahl, ganz im Gegenteil, auch er fühlte
menschlich, ganz priesterlich mild. Während der Staatsanwalt dann noch
ein paar Fragen an die Frau Lensmann richtete, saß der Vorsitzende
ruhig auf seinem Stuhl und schrieb sich Anmerkungen auf.
Es war nicht viel mehr als eine Vormittagsverhandlung, da nur sehr
wenige Zeugen zu verhören waren und die Sache ja auch ganz klar
lag. Axel Ström saß da und hoffte das Beste, da schienen sich indes
plötzlich der Staatsanwalt und die Frau Lensmann zu vereinigen, um
ihn in Ungelegenheiten zu bringen, weil er die Kindsleiche begraben
hatte, statt den Todesfall zu melden. Er wurde mit Strenge verhört und
hätte vielleicht diesen Punkt nicht allzu gut erklären können, wenn er
nicht hinten im Saal Geißler wahrgenommen hätte. Ganz richtig, da saß
Geißler! Das gab Axel eine Art Stütze, er fühlte sich nicht mehr einsam
und verlassen der Obrigkeit gegenüber, die ihm zu Leibe wollte; Geißler
nickte ihm zu.
Jawohl, Geißler war in die Stadt gekommen. Er hatte sich zwar nicht als
Zeuge gemeldet, aber er war doch zur Stelle. Er hatte auch vor Beginn
der Verhandlung einige Tage dazu verwendet, sich Einsicht in den Fall
zu verschaffen und das aufzuschreiben, was er noch von Axels Bericht
auf Maaneland wußte. Die meisten der vorliegenden Dokumente waren in
Geißlers Augen nur Wische; dieser Lensmann Heyerdahl war ein sehr
beschränkter Mensch, er hatte es bei seiner Untersuchung von Anfang
an darauf angelegt, Axel zum Mitwisser an dem Kindsmord zu stempeln.
Dieser Esel, dieser Dummkopf, er verstand nicht das mindeste vom Leben
im Ödland, er sah nicht ein, daß dieses Kind gerade das Band war, das
die weibliche Hilfskraft an Axels Hof fesseln sollte.
Geißler redete mit dem Staatsanwalt, aber er gewann den Eindruck, daß
dies gar nicht nötig gewesen wäre. Er wollte Axel dazu verhelfen, daß
er wieder auf seinen Hof im Ödland kam, aber Axel brauchte gar keine
Hilfe. Nein, denn es sah ja sogar ganz vielversprechend für Barbro
selbst aus, und wenn sie freigesprochen wurde, fiel Axels Mitschuld von
selbst weg. Es kam nur noch auf die Zeugenaussagen an.
Nachdem die paar Zeugen verhört waren -- Oline war nicht vorgeladen,
aber der Lensmann, Axel, ein Sachverständiger und ein paar Mädchen aus
der Gemeinde --, nachdem also diese verhört waren, wurde Mittagspause
gemacht, und Geißler ging wieder zu dem Staatsanwalt hin. Nein, der
Staatsanwalt hatte die Ansicht, daß es immer noch vielversprechend für
Barbro aussehe. Frau Lensmann Heyerdahls Zeugnis war von großem Einfluß
gewesen. Es komme auf die Geschworenen an.
Nehmen Sie besonderen Anteil an diesem Mädchen? erkundigte sich der
Staatsanwalt. -- Einigermaßen, erwiderte Geißler. Eigentlich nehme
ich mehr Anteil an dem Manne. -- Hat sie auch bei Ihnen gedient?
-- Nein, sie hat nicht bei mir gedient. -- Ach so, an dem Manne
also? Aber das Mädchen? Die Teilnahme des Gerichtes ist auf ihrer
Seite. -- Nein, sie hat nicht bei mir gedient. -- Der Mann ist mehr
verdächtig, sagt der Staatsanwalt. Er geht ganz allein hin und begräbt
die Kindsleiche mitten im Wald. Das ist entschieden verdächtig. --
Er wollte das Kind wohl nur richtig begraben, sagt Geißler, das war
beim erstenmal nicht geschehen. -- Nun, sie war eine Frau und hatte
nicht die Kraft eines Mannes zum Graben, und in dem Zustand, in dem
sie sich befand, vermochte sie es nicht. Im großen ganzen, sagt der
Staatsanwalt, haben wir uns zu einer menschlicheren Ansicht über diese
Kindsmorde durchgerungen. Ich möchte es als Richter nicht auf mich
nehmen, dieses Mädchen zu verurteilen, und wie die Sache liegt, kann
ich ihre Verurteilung nicht beantragen. -- Das ist sehr erfreulich,
sagte Geißler mit einer Verbeugung. -- Der Staatsanwalt fuhr fort: Als
Mensch und Privatmann würde ich sogar noch weitergehen: ich würde keine
einzige ledige Mutter, die ihr Kind umbringt, zur Strafe verurteilen.
-- Es ist sehr interessant, daß der Herr Staatsanwalt und die Dame,
die heute Zeugnis abgelegt hat, gleicher Ansicht sind. -- Ach sie! Sie
hat übrigens gut gesprochen. Aber wozu alle diese Verurteilungen? Eine
ledige Mutter hat schon zum voraus so unerhörte Qualen erduldet und
sie wird durch die Härte und Brutalität der Welt in allen menschlichen
Verhältnissen so tief hinuntergedrückt, daß das Strafe genug ist.
-- Geißler erhob sich und sagte zum Schluß: Ja, aber die Kinder?
-- Allerdings, mit den Kindern ist es sehr traurig, erwiderte der
Staatsanwalt. Aber schließlich ist es ja auch für die Kinder ein Segen.
Und gerade solchen unehelichen Kindern, wie schlecht geht es ihnen
gewöhnlich! Was wird aus ihnen? -- Geißler wollte vielleicht diesen
wohlgenährten Mann ein wenig reizen, oder vielleicht wollte er sich
auch nur als tiefsinnig und geheimnisvoll aufspielen, er sagte: Erasmus
war ein lediges Kind. -- Erasmus? -- Erasmus von Rotterdam. -- Ach so.
-- Und Leonardo war ein lediges Kind. -- Leonardo da Vinci? So. Ja,
Ausnahmen kommen natürlich vor, sie bestätigen nur die Regel. Aber im
großen und ganzen! -- Wir schützen Vögel und Tiere, sagte Geißler,
und es klingt etwas sonderbar, daß kleine Kinder nicht auch geschützt
werden sollen. -- Der Staatsanwalt griff langsam und würdevoll nach
einigen Papieren, zum Zeichen, daß er jetzt abbrechen müsse. Ja,
sagte er geistesabwesend, ja, jawohl. Geißler bedankte sich für die
außerordentlich lehrreiche Unterredung, der er gewürdigt worden sei,
und ging.
Er setzte sich in den Gerichtssaal, um beizeiten da zu sein. Seine
geheime Macht kitzelte ihn wohl sehr: er wußte von einem gewissen
abgeschnittenen Hemd, in dem -- Besenreis geholt werden sollte, und
von einer Kindsleiche, die einmal im Stadthafen herumtrieb; er konnte
das Gericht aufsitzen lassen, ein Wort von ihm würde so gut sein wie
tausend Schwerter. Aber Geißler hatte gewiß nicht im Sinn, dieses
Wort jetzt auszusprechen, wenn es nicht notwendig wurde. Das war ja
ausgezeichnet, sogar der öffentliche Ankläger stand auf seiten der
Angeklagten!
Der Saal füllte sich, und das Gericht trat wieder zusammen.
Das wurde eine reizende Komödie in der kleinen Stadt, der ermahnende
Ernst des Staatsanwalts, des Verteidigers rührselige Beredsamkeit. Die
Geschworenen saßen da und horchten zu, was sie wohl über Barbro und den
Tod ihres Kindes zu denken hätten.
Allerdings, so ganz einfach war es nun doch nicht, das herauszufinden.
Der Staatsanwalt war ein schöner Mann von Ansehen, und er war gewiß
auch ein guter Mensch, aber etwas mußte ihn ganz kürzlich erst
geärgert haben, oder vielleicht war ihm eingefallen, daß er in der
norwegischen Rechtspflege einen Standpunkt aufrechtzuerhalten habe,
wer weiß! Es war unbegreiflich, aber er war nicht mehr so zugänglich
wie am Vormittag, er rügte die Missetat, falls sie geschehen sei,
scharf, sagte, es sei ein dunkles Blatt, wenn mit Bestimmtheit gesagt
werden könne, daß die Sache wirklich so dunkel sei, wie man nach
einzelnen Zeugenaussagen glauben und meinen könne. Darüber hätten die
Gerichtsbeisitzer zu entscheiden. Er selbst möchte die Aufmerksamkeit
auf drei Punkte lenken: der erste Punkt sei der, ob hier eine Geburt im
geheimen vorliege, ob diese Frage den Herren Richtern klar sei? Hier
machte er einige persönliche Bemerkungen. Der zweite Punkt sei das
Kleidungsstück, das halbe Hemd, wozu die Angeklagte das mitgenommen
habe? Ob sie eine Ahnung gehabt habe, daß sie es brauchen werde? Er
entwickelte diesen Punkt noch weiter. Der dritte Punkt sei das sehr
verdächtige heimliche Begräbnis, ohne den Todesfall dem Geistlichen
und dem Lensmann zu melden. Hierbei sei der hier anwesende Mann die
Hauptperson gewesen, und es sei von der größten Wichtigkeit für
die Geschworenen, sich hier die richtige Ansicht zu bilden. Denn
es sei ja doch einleuchtend, daß der Mann Mitwisser sei, und wenn
er das Begräbnis auf eigene Hand vorgenommen hatte, so mußte sein
Dienstmädchen eine Missetat begangen haben, deren Mitwisser er geworden
war.
Hm! ertönte es im Saale.
Axel Ström merkte, daß er wieder in Gefahr war; er begegnete, als er
aufsah, nicht einem einzigen Blick, aller Augen hingen an dem Redner.
Aber ganz hinten im Saale saß Geißler wieder, er sah äußerst überlegen
aus, als ob er platzen wolle vor Hochmut, mit seiner vorgeschobenen
Unterlippe und mit gen Himmel gewandtem Gesicht. Diese ungeheure
Gleichgültigkeit gegen den Ernst des Gerichtes, dieses laute gen Himmel
gesandte Hm wirkte ermunternd auf Axel, er fühlte sich wieder der
ganzen Welt gegenüber nicht mehr allein.
Und nun kam endlich die Sache ins Blei, dieser Staatsanwalt schien
endlich zu der Einsicht zu kommen, daß es nun genug sei, er hatte so
viel Bosheit und Verdacht gegen Axel verbreitet, als irgend möglich
war, nun hielt er inne. Ja, der Herr Staatsanwalt machte gewissermaßen
vollkommen kehrt, er beantragte nicht einmal Barbros Verurteilung. Er
sagte zum Schluß geradeheraus, daß er selbst nach den vorliegenden
Zeugenaussagen nicht die Verurteilung der Angeklagten beantragen könne.
Das ist ja sehr gut, dachte Axel. Dann hat die Geschichte ein Ende.
Nun legte sich der Verteidiger ins Zeug, ein junger Mann, der die
Juristerei studiert hatte und dem nun in diesem prächtigen Fall die
Verteidigung anvertraut worden war. Es war auch nachher nur eine Stimme
darüber, noch niemals sei ein Mann so sicher gewesen, eine Unschuldige
zu verteidigen. Im Grunde war ihm diese Frau Lensmann Heyerdahl
zuvorgekommen, sie hatte ihm am Vormittag verschiedene Argumente
gestohlen, er war sehr unzufrieden damit, daß sie die Gesellschaft
ausgenützt hatte. -- Oh, die Gesellschaft hatte auch bei ihm sehr viel
auf dem Kerbholz! Er war ärgerlich auf den Vorsitzenden, daß er Frau
Heyerdahl das Wort nicht entzogen hatte. Das war ja eine ganz richtige
Verteidigungsrede gewesen, die sie gehalten hatte; was blieb da ihm
noch übrig?
Er fing mit dem allerersten Anfang von Barbro Bredes Lebenslauf an;
sie stammte aus kleinen Verhältnissen, übrigens von strebsamen und
achtungswerten Eltern, sie sei frühzeitig in den Dienst gekommen,
und zwar zuerst zu dem Lensmann. Wir haben heute die Ansicht gehört,
die ihre Dienstherrin, Frau Heyerdahl, von ihr hatte, sie könnte
nicht strahlender sein. Dann sei Barbro nach Bergen gekommen. Der
Verteidiger verbreitet sich eingehend über das sehr wohlmeinende
Zeugnis, das ihr von den beiden Kontoristen in Bergen, bei denen sie
eine Vertrauensstellung eingenommen hatte, ausgestellt worden war. Dann
sei Barbro wieder heimgekommen, als Haushälterin bei einem Junggesellen
draußen im Ödland. Hier habe ihr Unglück angefangen.
Von diesem Junggesellen habe sie ein Kind unter dem Herzen getragen.
Der geehrte Herr Staatsanwalt habe -- übrigens auf die allertaktvollste
und schonendste Weise -- die Möglichkeit einer Geburt im geheimen
angedeutet. Ob Barbro ihren Zustand verborgen, ob sie ihn verhehlt
habe? Die beiden Zeuginnen, Mädchen aus ihrem Heimatdorf, hatten
gemeint, daß sie guter Hoffnung sei, und als sie sie fragten, leugnete
sie durchaus nicht, sie ging nur kurz darüber weg. So machten es junge
Mädchen in diesen Fällen, sie gingen kurz darüber weg. Sonst sei Barbro
überhaupt von niemand gefragt worden. Ob sie zu ihrer Frau gegangen sei
und ihr gebeichtet habe? Sie habe keine Frau gehabt, sie sei selbst die
Frau gewesen. Einen Hausherrn habe sie allerdings gehabt; aber so ein
junges Mädchen gehe mit einem solchen Geheimnis nicht zu ihrem Herrn,
sie trage ihr Kreuz allein, sie spreche nicht davon, sie flüstere nicht
einmal, sie sei eine Trappistin. Sie verstecke sich nicht, aber sie
halte sich in der Einsamkeit.
Das Kind werde geboren, es sei ein ausgetragener und wohlgebildeter
Junge, er habe nach der Geburt gelebt und geatmet, aber er sei
erstickt. Das Schwurgericht kenne die näheren Umstände bei dieser
Geburt, sie sei im Wasser vor sich gegangen, die Mutter sei im Bach
gestürzt und habe dort geboren, sie sei nicht imstande gewesen, das
Kind zu retten, sie habe liegenbleiben müssen und sich selbst erst
nachher ans Land retten können. Nun gut, an dem Kinde sei keine Spur
von ihm angetaner Gewalt zu entdecken gewesen, es trage keine Spuren
davon an seinem Leibe, niemand habe seinen Tod gewollt, es sei im
Wasser erstickt. Es sei gar nicht möglich, eine natürlichere Erklärung
für seinen Tod zu finden.
Der geehrte Herr Staatsanwalt habe auf ein Kleidungsstück hingedeutet:
es sei ein dunkler Punkt, daß sie dieses halbe Hemd mit auf ihren Gang
genommen habe. Aber nichts sei klarer als diese Dunkelheit; sie habe
den Lappen mitgenommen, um Wacholderreis darein zu sammeln. Sie hätte
ja auch -- sagen wir einmal -- einen Kissenbezug mitnehmen können,
aber sie habe nun einmal das Stück Hemd mitgenommen; etwas habe sie
ja doch haben müssen, sie hätte das Wacholderreis nicht in den Händen
heimtragen können. Nein, hierüber könne sich das Gericht vollständig
beruhigen.
Aber es gäbe da noch einen anderen Punkt, der nicht ganz so klar sei.
Ist der Angeklagten die Unterstützung und die Sorgfalt zuteil geworden,
die ihr Zustand zu jener Zeit verlangte? Wurde sie von ihrem Hausherrn
mit Schonung behandelt? Schön, wenn er es getan hat. Das Mädchen
habe hier während des Verhörs mit Anerkennung von ihrem Hausherrn
gesprochen, das deute auf eine gute und edle Gesinnung von ihr. Der
Mann selbst, Axel Ström, habe in seinen Aussagen die Beklagte durchaus
nicht belastet -- und darin habe er auch ganz recht getan, um nicht zu
sagen klug, denn mit ihr würde auch er freigesprochen werden. Möglichst
viel Schuld auf sie zu werfen, würde ja, wenn es zu ihrer Verurteilung
führte, ihn selbst mit ins Verderben reißen.
Es sei unmöglich, sich in der vorliegenden Sache in die Akten zu
vertiefen, ohne vom innigsten Mitleid mit diesem Mädchen und ihrer
Verlassenheit ergriffen zu werden. Und dennoch habe sie nicht nötig,
die Barmherzigkeit anzurufen, sie wende sich nur an die Gerechtigkeit
und das Verständnis. Sie und ihr Hausherr seien gewissermaßen verlobt
miteinander, aber Uneinigkeit und entgegengesetzte Interessen schlössen
die Ehe aus. Bei diesem Mann könne dieses Mädchen in der Zukunft nicht
das Glück finden. Es sei nicht angenehm, davon zu reden, aber um noch
einmal auf das mitgenommene Kleidungsstück zu kommen, wenn man der
Sache nähertrete, so habe das Mädchen nicht eines von ihren eigenen,
sondern eines von den Hemden ihres Hausherrn mitgenommen. Wir haben
uns selbst gleich zu Anfang gefragt: War ihr dieses Hemd von ihm zur
Verfügung gestellt worden? sagte der Verteidiger. Hier, meinten wir,
könnte eine Möglichkeit bestehen, daß der Mann Axel die Hand mit im
Spiel gehabt habe.
Hm! machte es hinten im Saale. Das klang so hart und laut, daß der
Redner innehielt, aller Augen suchten nach dem Urheber dieser
Unterbrechung, und der Vorsitzende schleuderte einen scharfen Blick in
jene Richtung.
Aber, fuhr der Verteidiger fort, nachdem er sich wieder gefaßt hatte,
auch über diesen Punkt können wir völlig beruhigt sein, dank der
Angeklagten selbst. Obgleich es in ihrem Vorteil gelegen hätte, hier
die Hälfte der Schuld von sich abzuwälzen, hat sie das doch nicht
getan. Sie hat auf das bestimmteste Axel Ström von dem Verdacht
freigesprochen, er habe etwas davon gewußt, daß sie sein Hemd statt des
ihrigen an den Bach mitgenommen hatte -- ich meine, mit in den Wald, um
Wacholderreis zu holen. Es liegt nicht der mindeste Grund vor, an den
Worten der Angeklagten zu zweifeln; diese haben überall Stich gehalten
und halten auch hier Stich. Hätte sie das Hemd aus des Mannes Hand
entgegengenommen, so würde das den vollendeten Kindsmord voraussetzen,
und die Angeklagte mit ihrer Wahrheitsliebe will nicht dazu beitragen,
den Mann zu einem Verbrecher zu stempeln, der er gar nicht ist. Im
ganzen genommen macht sie redliche und offene Aussagen und hat nicht
versucht, irgendwelche Schuld auf andere zu schieben. Dieser schöne
Zug, gegen andere gut zu sein, zeigt sich überall bei ihr, so hat
sie zum Beispiel die kleine Leiche auf die beste Art und mit großer
Sorgfalt eingehüllt. In diesem Zustand hat sie der Lensmann im Grabe
gefunden.
Der Vorsitzende will -- der Ordnung halber -- darauf hinweisen, daß es
das Grab Nummer zwei war, das der Lensmann fand, und in das habe ja
Axel das Kind gelegt.
Jawohl, das ist so, und ich danke dem Herrn Vorsitzenden! sagt der
Verteidiger mit all der Ehrerbietung, die man der Justiz schuldig
ist. Jawohl, das ist so. Aber nun hat doch Axel selbst ausgesagt, er
habe die Leiche nur in das neue Grab hinübergehoben und sie darein
gebettet. Und es ist doch unzweifelhaft, daß eine Frau ein Kind besser
einzuhüllen versteht als ein Mann. Und wer hüllt es am allerbesten
ein? Doch eine Mutter mit ihren liebevollen Händen!
Der Vorsitzende nickt beifällig.