In dem Falle hier ist es ein Dienstmädchen, das ein Kind geboren

hat. Sie ist unverheiratet, sie muß also die ganze Zeit ihrer

Schwangerschaft über ihren Zustand zu verbergen suchen. Warum muß sie

ihn verbergen? Der Vorurteile der menschlichen Gesellschaft wegen.

Diese Gesellschaft verachtet die Ledige, die ein Kind unter dem Herzen

trägt. Sie beschützt sie nicht allein nicht, nein, sie verfolgt sie

auch noch mit Schande und Verachtung. Ist das nicht haarsträubend?

Jawohl, und jeder Mensch mit einem Herz im Leibe muß sich darüber

empören! Das Mädchen muß nicht nur ein Kind gebären, was an sich schon

schlimm genug wäre, nein, es soll auch noch dafür als Verbrecherin

gebrandmarkt werden. Ich kann nur sagen, für dieses Mädchen hier

auf der Anklagebank war es ein Glück, daß ihr Kind durch einen

unglücklichen Zufall im Bach zur Welt kam und sofort ersticken mußte.

Es war ein Glück für sie und für das Kind. Solange die Gesellschaft so

ist wie jetzt, müßte eine ledige Mutter straffrei ausgehen, und wenn

sie auch ihr Kind absichtlich umbringt!

Hier läßt der Vorsitzende ein schwaches Murren hören.

Oder jedenfalls dürfte sie nur unbedeutend bestraft werden, sagt die

Frau Lensmann. Selbstverständlich sind wir alle darüber einig, daß das

Leben des Kindes erhalten bleiben muß, sagte sie, aber sollte denn

von allen Gesetzen der Menschlichkeit gar kein einziges auch für die

unglückliche Mutter gelten? Stellen Sie sich doch einmal vor, was sie

alles während der Schwangerschaft durchgemacht hat, welche Qualen sie

erduldet hat, um ihren Zustand zu verbergen, und wie sie keinen Ausweg

mehr wußte weder für sich selbst, noch für ihr Kind. Darein kann sich

überhaupt kein Mensch versetzen, sagte sie. Das Kind stirbt jedenfalls

eines wohlgemeinten Todes. Die Mutter wünscht weder sich selbst noch

diesem lieben Kinde etwas so Böses, daß es leben soll, die Schande

ist ihr zu schwer zu tragen, und indessen reift der Plan in ihr, das

Kind zu töten. So gebiert sie im geheimen, und vierundzwanzig Stunden

lang ist sie so von Sinnen, daß sie bei der Tat unzurechnungsfähig

ist. Sie hat sie sozusagen gar nicht wirklich verübt, so von Sinnen

ist sie. Während ihr noch von der Niederkunft jeder Knochen und jeder

Muskel im Leibe weh tut, muß sie das Kind umbringen und die Leiche

wegschaffen -- stellen Sie sich einmal die Willensanspannung vor, die

zu dieser Arbeit gehört! Aber natürlich wünschen wir alle, daß die

Kinder am Leben bleiben, und es ist schwer zu beklagen, daß das Leben

von einigen ausgelöscht wird. Aber das ist einzig und allein die Schuld

der menschlichen Gesellschaft, dieser hoffnungslosen, unbarmherzigen,

verleumderischen, verfolgungswütigen, boshaften Gesellschaft, die

allzeit auf der Wacht steht, um die ledige Mutter mit allen Mitteln zu

erdrosseln!

Aber selbst nach dieser Behandlung seitens der Gesellschaft können sich

die mißhandelten Mütter wieder erheben. Sehr oft fangen gerade diese

Mädchen nach ihrem gesellschaftlichen Fehltritt an, ihre besten und

edelsten Eigenschaften zu entwickeln. Das Gericht könnte sich ja einmal

bei den Vorsteherinnen der Asyle, in denen Mutter und Kind aufgenommen

werden, erkundigen, ob das nicht wahr ist! Und es ist erfahrungsgemäß

erwiesen, daß gerade die Mädchen, die -- ja, die von der Gesellschaft

gezwungen worden sind, ihr Kind zu töten, ausgezeichnete Kindermädchen

werden. Das sollte doch jedermann Stoff zum Nachdenken geben.

Eine andere Seite der Sache ist die: Warum soll der Mann straffrei

ausgehen? Die Mutter, die einen Kindsmord begangen hat, wird gepeinigt

und ins Gefängnis geworfen, er jedoch, der Vater des Kindes, der

Verführer, dem geschieht nichts. Aber solange er der Urheber des Kindes

ist, hat er auch teil an dem Morde, und zwar den größeren Anteil, ohne

ihn wäre das Unglück überhaupt nicht geschehen. Warum geht er frank und

frei aus? Weil die Gesetze von den Männern gemacht werden, das ist die

Antwort. Man sollte laut den Himmel um Schutz gegen diese Männergesetze

ausrufen! Und das wird niemals besser, solange wir Frauen nicht bei

den Wahlen und in den gesetzgebenden Versammlungen ein Wort mitzureden

haben.

Aber, sagt die Frau Lensmann, wenn nun dieses grausame Gesetz die

schuldige -- oder mehr oder minder schuldige -- unverheiratete Mutter

trifft, die einen Kindsmord begeht, was sollen wir dann von der

unschuldigen sagen, die nur des Mordes verdächtigt wird und gar keinen

Kindsmord begangen hat? Welche Genugtuung gibt die Gesellschaft diesem

ihrem Opfer? Keinerlei Genugtuung! Ich bezeuge, daß ich das hier

sitzende angeklagte Mädchen kenne, seit es ein Kind gewesen ist; sie

war in meinen Diensten, ihr Vater ist meines Mannes Amtsdiener. Wir

Frauen erlauben uns, gerade entgegengesetzt zu denken und zu fühlen als

die Männer mit ihren Anklagen und Verfolgungen, wir erlauben uns, eine

Ansicht über die Dinge zu haben. Das Mädchen hier ist verhaftet und

ihrer Freiheit beraubt, verdächtigt, erstens einmal im geheimen geboren

und zweitens ihr Kind umgebracht zu haben. Sie hat -- daran zweifle

ich durchaus nicht -- beides nicht getan. Das Gericht wird selbst zu

dieser sonnenklaren Schlußfolgerung kommen. Im geheimen? Sie hat am

hellen Tag geboren. Wohl ist sie allein gewesen, aber wer hätte bei

ihr sein sollen? Sie wohnte weit droben im Ödland, der einzige Mensch

außer ihr selbst, der zur Stelle war, das war ein Mann; hätte sie einen

solchen in diesem Augenblick zur Hilfe rufen sollen? Wir Frauen empören

uns schon allein bei diesem Gedanken, wir schlagen schamvoll die Augen

nieder. -- Und dann soll sie das Kind getötet haben? Es wurde in einem

Bach geboren, sie lag da in dem eiskalten Wasser, als sie gebar. Wie

ist sie in den Bach gekommen? Sie ist ein Dienstmädchen, also eine

Sklavin, sie hat ihre täglichen Pflichten zu erfüllen, sie wollte in

den Wald, um Wacholder zum Scheuern ihres Melkeimers zu holen. Als sie

durch den Bach watet, gleitet sie aus und fällt. Sie bleibt liegen, das

Kind wird geboren und erstickt im Wasser.

Die Frau Lensmann hält inne. Sie konnte es den Richtern und den

Zuhörern ansehen, daß sie wunderbar gut gesprochen hatte, es war

mäuschenstill im Saal, und nur Barbro trocknete sich von Zeit zu

Zeit die Augen vor Rührung. Dann schließt die Frau Lensmann: Wir

Frauen haben ein Herz; ich habe meine eigenen Kinder fremden Händen

anvertraut, um hierherreisen, um für das unglückliche Mädchen, das hier

sitzt, Zeugnis ablegen zu können. Männergesetze können einer Frau nicht

verbieten zu denken: ich denke, daß das Mädchen hier ausreichend dafür

bestraft ist, überhaupt nichts Böses getan zu haben. Sprechen Sie die

Angeklagte frei, dann werde ich sie mit nach Hause nehmen, und sie wird

das ausgezeichnetste Kindermädchen werden, das ich je gehabt habe.

Die Frau Lensmann ist zu Ende.

Der Vorsitzende bemerkt: Ja, aber wären es nun nach der Rede der Frau

Lensmann nicht eigentlich die Kindsmörderinnen, die die ausgezeichneten

Kindermädchen geben sollen? Oh, aber der Vorsitzende war nicht uneinig

mit Frau Lensmann Heyerdahl, ganz im Gegenteil, auch er fühlte

menschlich, ganz priesterlich mild. Während der Staatsanwalt dann noch

ein paar Fragen an die Frau Lensmann richtete, saß der Vorsitzende

ruhig auf seinem Stuhl und schrieb sich Anmerkungen auf.

Es war nicht viel mehr als eine Vormittagsverhandlung, da nur sehr

wenige Zeugen zu verhören waren und die Sache ja auch ganz klar

lag. Axel Ström saß da und hoffte das Beste, da schienen sich indes

plötzlich der Staatsanwalt und die Frau Lensmann zu vereinigen, um

ihn in Ungelegenheiten zu bringen, weil er die Kindsleiche begraben

hatte, statt den Todesfall zu melden. Er wurde mit Strenge verhört und

hätte vielleicht diesen Punkt nicht allzu gut erklären können, wenn er

nicht hinten im Saal Geißler wahrgenommen hätte. Ganz richtig, da saß

Geißler! Das gab Axel eine Art Stütze, er fühlte sich nicht mehr einsam

und verlassen der Obrigkeit gegenüber, die ihm zu Leibe wollte; Geißler

nickte ihm zu.

Jawohl, Geißler war in die Stadt gekommen. Er hatte sich zwar nicht als

Zeuge gemeldet, aber er war doch zur Stelle. Er hatte auch vor Beginn

der Verhandlung einige Tage dazu verwendet, sich Einsicht in den Fall

zu verschaffen und das aufzuschreiben, was er noch von Axels Bericht

auf Maaneland wußte. Die meisten der vorliegenden Dokumente waren in

Geißlers Augen nur Wische; dieser Lensmann Heyerdahl war ein sehr

beschränkter Mensch, er hatte es bei seiner Untersuchung von Anfang

an darauf angelegt, Axel zum Mitwisser an dem Kindsmord zu stempeln.

Dieser Esel, dieser Dummkopf, er verstand nicht das mindeste vom Leben

im Ödland, er sah nicht ein, daß dieses Kind gerade das Band war, das

die weibliche Hilfskraft an Axels Hof fesseln sollte.

Geißler redete mit dem Staatsanwalt, aber er gewann den Eindruck, daß

dies gar nicht nötig gewesen wäre. Er wollte Axel dazu verhelfen, daß

er wieder auf seinen Hof im Ödland kam, aber Axel brauchte gar keine

Hilfe. Nein, denn es sah ja sogar ganz vielversprechend für Barbro

selbst aus, und wenn sie freigesprochen wurde, fiel Axels Mitschuld von

selbst weg. Es kam nur noch auf die Zeugenaussagen an.

Nachdem die paar Zeugen verhört waren -- Oline war nicht vorgeladen,

aber der Lensmann, Axel, ein Sachverständiger und ein paar Mädchen aus

der Gemeinde --, nachdem also diese verhört waren, wurde Mittagspause

gemacht, und Geißler ging wieder zu dem Staatsanwalt hin. Nein, der

Staatsanwalt hatte die Ansicht, daß es immer noch vielversprechend für

Barbro aussehe. Frau Lensmann Heyerdahls Zeugnis war von großem Einfluß

gewesen. Es komme auf die Geschworenen an.

Nehmen Sie besonderen Anteil an diesem Mädchen? erkundigte sich der

Staatsanwalt. -- Einigermaßen, erwiderte Geißler. Eigentlich nehme

ich mehr Anteil an dem Manne. -- Hat sie auch bei Ihnen gedient?

-- Nein, sie hat nicht bei mir gedient. -- Ach so, an dem Manne

also? Aber das Mädchen? Die Teilnahme des Gerichtes ist auf ihrer

Seite. -- Nein, sie hat nicht bei mir gedient. -- Der Mann ist mehr

verdächtig, sagt der Staatsanwalt. Er geht ganz allein hin und begräbt

die Kindsleiche mitten im Wald. Das ist entschieden verdächtig. --

Er wollte das Kind wohl nur richtig begraben, sagt Geißler, das war

beim erstenmal nicht geschehen. -- Nun, sie war eine Frau und hatte

nicht die Kraft eines Mannes zum Graben, und in dem Zustand, in dem

sie sich befand, vermochte sie es nicht. Im großen ganzen, sagt der

Staatsanwalt, haben wir uns zu einer menschlicheren Ansicht über diese

Kindsmorde durchgerungen. Ich möchte es als Richter nicht auf mich

nehmen, dieses Mädchen zu verurteilen, und wie die Sache liegt, kann

ich ihre Verurteilung nicht beantragen. -- Das ist sehr erfreulich,

sagte Geißler mit einer Verbeugung. -- Der Staatsanwalt fuhr fort: Als

Mensch und Privatmann würde ich sogar noch weitergehen: ich würde keine

einzige ledige Mutter, die ihr Kind umbringt, zur Strafe verurteilen.

-- Es ist sehr interessant, daß der Herr Staatsanwalt und die Dame,

die heute Zeugnis abgelegt hat, gleicher Ansicht sind. -- Ach sie! Sie

hat übrigens gut gesprochen. Aber wozu alle diese Verurteilungen? Eine

ledige Mutter hat schon zum voraus so unerhörte Qualen erduldet und

sie wird durch die Härte und Brutalität der Welt in allen menschlichen

Verhältnissen so tief hinuntergedrückt, daß das Strafe genug ist.

-- Geißler erhob sich und sagte zum Schluß: Ja, aber die Kinder?

-- Allerdings, mit den Kindern ist es sehr traurig, erwiderte der

Staatsanwalt. Aber schließlich ist es ja auch für die Kinder ein Segen.

Und gerade solchen unehelichen Kindern, wie schlecht geht es ihnen

gewöhnlich! Was wird aus ihnen? -- Geißler wollte vielleicht diesen

wohlgenährten Mann ein wenig reizen, oder vielleicht wollte er sich

auch nur als tiefsinnig und geheimnisvoll aufspielen, er sagte: Erasmus

war ein lediges Kind. -- Erasmus? -- Erasmus von Rotterdam. -- Ach so.

-- Und Leonardo war ein lediges Kind. -- Leonardo da Vinci? So. Ja,

Ausnahmen kommen natürlich vor, sie bestätigen nur die Regel. Aber im

großen und ganzen! -- Wir schützen Vögel und Tiere, sagte Geißler,

und es klingt etwas sonderbar, daß kleine Kinder nicht auch geschützt

werden sollen. -- Der Staatsanwalt griff langsam und würdevoll nach

einigen Papieren, zum Zeichen, daß er jetzt abbrechen müsse. Ja,

sagte er geistesabwesend, ja, jawohl. Geißler bedankte sich für die

außerordentlich lehrreiche Unterredung, der er gewürdigt worden sei,

und ging.

Er setzte sich in den Gerichtssaal, um beizeiten da zu sein. Seine

geheime Macht kitzelte ihn wohl sehr: er wußte von einem gewissen

abgeschnittenen Hemd, in dem -- Besenreis geholt werden sollte, und

von einer Kindsleiche, die einmal im Stadthafen herumtrieb; er konnte

das Gericht aufsitzen lassen, ein Wort von ihm würde so gut sein wie

tausend Schwerter. Aber Geißler hatte gewiß nicht im Sinn, dieses

Wort jetzt auszusprechen, wenn es nicht notwendig wurde. Das war ja

ausgezeichnet, sogar der öffentliche Ankläger stand auf seiten der

Angeklagten!

Der Saal füllte sich, und das Gericht trat wieder zusammen.

Das wurde eine reizende Komödie in der kleinen Stadt, der ermahnende

Ernst des Staatsanwalts, des Verteidigers rührselige Beredsamkeit. Die

Geschworenen saßen da und horchten zu, was sie wohl über Barbro und den

Tod ihres Kindes zu denken hätten.

Allerdings, so ganz einfach war es nun doch nicht, das herauszufinden.

Der Staatsanwalt war ein schöner Mann von Ansehen, und er war gewiß

auch ein guter Mensch, aber etwas mußte ihn ganz kürzlich erst

geärgert haben, oder vielleicht war ihm eingefallen, daß er in der

norwegischen Rechtspflege einen Standpunkt aufrechtzuerhalten habe,

wer weiß! Es war unbegreiflich, aber er war nicht mehr so zugänglich

wie am Vormittag, er rügte die Missetat, falls sie geschehen sei,

scharf, sagte, es sei ein dunkles Blatt, wenn mit Bestimmtheit gesagt

werden könne, daß die Sache wirklich so dunkel sei, wie man nach

einzelnen Zeugenaussagen glauben und meinen könne. Darüber hätten die

Gerichtsbeisitzer zu entscheiden. Er selbst möchte die Aufmerksamkeit

auf drei Punkte lenken: der erste Punkt sei der, ob hier eine Geburt im

geheimen vorliege, ob diese Frage den Herren Richtern klar sei? Hier

machte er einige persönliche Bemerkungen. Der zweite Punkt sei das

Kleidungsstück, das halbe Hemd, wozu die Angeklagte das mitgenommen

habe? Ob sie eine Ahnung gehabt habe, daß sie es brauchen werde? Er

entwickelte diesen Punkt noch weiter. Der dritte Punkt sei das sehr

verdächtige heimliche Begräbnis, ohne den Todesfall dem Geistlichen

und dem Lensmann zu melden. Hierbei sei der hier anwesende Mann die

Hauptperson gewesen, und es sei von der größten Wichtigkeit für

die Geschworenen, sich hier die richtige Ansicht zu bilden. Denn

es sei ja doch einleuchtend, daß der Mann Mitwisser sei, und wenn

er das Begräbnis auf eigene Hand vorgenommen hatte, so mußte sein

Dienstmädchen eine Missetat begangen haben, deren Mitwisser er geworden

war.

Hm! ertönte es im Saale.

Axel Ström merkte, daß er wieder in Gefahr war; er begegnete, als er

aufsah, nicht einem einzigen Blick, aller Augen hingen an dem Redner.

Aber ganz hinten im Saale saß Geißler wieder, er sah äußerst überlegen

aus, als ob er platzen wolle vor Hochmut, mit seiner vorgeschobenen

Unterlippe und mit gen Himmel gewandtem Gesicht. Diese ungeheure

Gleichgültigkeit gegen den Ernst des Gerichtes, dieses laute gen Himmel

gesandte Hm wirkte ermunternd auf Axel, er fühlte sich wieder der

ganzen Welt gegenüber nicht mehr allein.

Und nun kam endlich die Sache ins Blei, dieser Staatsanwalt schien

endlich zu der Einsicht zu kommen, daß es nun genug sei, er hatte so

viel Bosheit und Verdacht gegen Axel verbreitet, als irgend möglich

war, nun hielt er inne. Ja, der Herr Staatsanwalt machte gewissermaßen

vollkommen kehrt, er beantragte nicht einmal Barbros Verurteilung. Er

sagte zum Schluß geradeheraus, daß er selbst nach den vorliegenden

Zeugenaussagen nicht die Verurteilung der Angeklagten beantragen könne.

Das ist ja sehr gut, dachte Axel. Dann hat die Geschichte ein Ende.

Nun legte sich der Verteidiger ins Zeug, ein junger Mann, der die

Juristerei studiert hatte und dem nun in diesem prächtigen Fall die

Verteidigung anvertraut worden war. Es war auch nachher nur eine Stimme

darüber, noch niemals sei ein Mann so sicher gewesen, eine Unschuldige

zu verteidigen. Im Grunde war ihm diese Frau Lensmann Heyerdahl

zuvorgekommen, sie hatte ihm am Vormittag verschiedene Argumente

gestohlen, er war sehr unzufrieden damit, daß sie die Gesellschaft

ausgenützt hatte. -- Oh, die Gesellschaft hatte auch bei ihm sehr viel

auf dem Kerbholz! Er war ärgerlich auf den Vorsitzenden, daß er Frau

Heyerdahl das Wort nicht entzogen hatte. Das war ja eine ganz richtige

Verteidigungsrede gewesen, die sie gehalten hatte; was blieb da ihm

noch übrig?

Er fing mit dem allerersten Anfang von Barbro Bredes Lebenslauf an;

sie stammte aus kleinen Verhältnissen, übrigens von strebsamen und

achtungswerten Eltern, sie sei frühzeitig in den Dienst gekommen,

und zwar zuerst zu dem Lensmann. Wir haben heute die Ansicht gehört,

die ihre Dienstherrin, Frau Heyerdahl, von ihr hatte, sie könnte

nicht strahlender sein. Dann sei Barbro nach Bergen gekommen. Der

Verteidiger verbreitet sich eingehend über das sehr wohlmeinende

Zeugnis, das ihr von den beiden Kontoristen in Bergen, bei denen sie

eine Vertrauensstellung eingenommen hatte, ausgestellt worden war. Dann

sei Barbro wieder heimgekommen, als Haushälterin bei einem Junggesellen

draußen im Ödland. Hier habe ihr Unglück angefangen.

Von diesem Junggesellen habe sie ein Kind unter dem Herzen getragen.

Der geehrte Herr Staatsanwalt habe -- übrigens auf die allertaktvollste

und schonendste Weise -- die Möglichkeit einer Geburt im geheimen

angedeutet. Ob Barbro ihren Zustand verborgen, ob sie ihn verhehlt

habe? Die beiden Zeuginnen, Mädchen aus ihrem Heimatdorf, hatten

gemeint, daß sie guter Hoffnung sei, und als sie sie fragten, leugnete

sie durchaus nicht, sie ging nur kurz darüber weg. So machten es junge

Mädchen in diesen Fällen, sie gingen kurz darüber weg. Sonst sei Barbro

überhaupt von niemand gefragt worden. Ob sie zu ihrer Frau gegangen sei

und ihr gebeichtet habe? Sie habe keine Frau gehabt, sie sei selbst die

Frau gewesen. Einen Hausherrn habe sie allerdings gehabt; aber so ein

junges Mädchen gehe mit einem solchen Geheimnis nicht zu ihrem Herrn,

sie trage ihr Kreuz allein, sie spreche nicht davon, sie flüstere nicht

einmal, sie sei eine Trappistin. Sie verstecke sich nicht, aber sie

halte sich in der Einsamkeit.

Das Kind werde geboren, es sei ein ausgetragener und wohlgebildeter

Junge, er habe nach der Geburt gelebt und geatmet, aber er sei

erstickt. Das Schwurgericht kenne die näheren Umstände bei dieser

Geburt, sie sei im Wasser vor sich gegangen, die Mutter sei im Bach

gestürzt und habe dort geboren, sie sei nicht imstande gewesen, das

Kind zu retten, sie habe liegenbleiben müssen und sich selbst erst

nachher ans Land retten können. Nun gut, an dem Kinde sei keine Spur

von ihm angetaner Gewalt zu entdecken gewesen, es trage keine Spuren

davon an seinem Leibe, niemand habe seinen Tod gewollt, es sei im

Wasser erstickt. Es sei gar nicht möglich, eine natürlichere Erklärung

für seinen Tod zu finden.

Der geehrte Herr Staatsanwalt habe auf ein Kleidungsstück hingedeutet:

es sei ein dunkler Punkt, daß sie dieses halbe Hemd mit auf ihren Gang

genommen habe. Aber nichts sei klarer als diese Dunkelheit; sie habe

den Lappen mitgenommen, um Wacholderreis darein zu sammeln. Sie hätte

ja auch -- sagen wir einmal -- einen Kissenbezug mitnehmen können,

aber sie habe nun einmal das Stück Hemd mitgenommen; etwas habe sie

ja doch haben müssen, sie hätte das Wacholderreis nicht in den Händen

heimtragen können. Nein, hierüber könne sich das Gericht vollständig

beruhigen.

Aber es gäbe da noch einen anderen Punkt, der nicht ganz so klar sei.

Ist der Angeklagten die Unterstützung und die Sorgfalt zuteil geworden,

die ihr Zustand zu jener Zeit verlangte? Wurde sie von ihrem Hausherrn

mit Schonung behandelt? Schön, wenn er es getan hat. Das Mädchen

habe hier während des Verhörs mit Anerkennung von ihrem Hausherrn

gesprochen, das deute auf eine gute und edle Gesinnung von ihr. Der

Mann selbst, Axel Ström, habe in seinen Aussagen die Beklagte durchaus

nicht belastet -- und darin habe er auch ganz recht getan, um nicht zu

sagen klug, denn mit ihr würde auch er freigesprochen werden. Möglichst

viel Schuld auf sie zu werfen, würde ja, wenn es zu ihrer Verurteilung

führte, ihn selbst mit ins Verderben reißen.

Es sei unmöglich, sich in der vorliegenden Sache in die Akten zu

vertiefen, ohne vom innigsten Mitleid mit diesem Mädchen und ihrer

Verlassenheit ergriffen zu werden. Und dennoch habe sie nicht nötig,

die Barmherzigkeit anzurufen, sie wende sich nur an die Gerechtigkeit

und das Verständnis. Sie und ihr Hausherr seien gewissermaßen verlobt

miteinander, aber Uneinigkeit und entgegengesetzte Interessen schlössen

die Ehe aus. Bei diesem Mann könne dieses Mädchen in der Zukunft nicht

das Glück finden. Es sei nicht angenehm, davon zu reden, aber um noch

einmal auf das mitgenommene Kleidungsstück zu kommen, wenn man der

Sache nähertrete, so habe das Mädchen nicht eines von ihren eigenen,

sondern eines von den Hemden ihres Hausherrn mitgenommen. Wir haben

uns selbst gleich zu Anfang gefragt: War ihr dieses Hemd von ihm zur

Verfügung gestellt worden? sagte der Verteidiger. Hier, meinten wir,

könnte eine Möglichkeit bestehen, daß der Mann Axel die Hand mit im

Spiel gehabt habe.

Hm! machte es hinten im Saale. Das klang so hart und laut, daß der

Redner innehielt, aller Augen suchten nach dem Urheber dieser

Unterbrechung, und der Vorsitzende schleuderte einen scharfen Blick in

jene Richtung.

Aber, fuhr der Verteidiger fort, nachdem er sich wieder gefaßt hatte,

auch über diesen Punkt können wir völlig beruhigt sein, dank der

Angeklagten selbst. Obgleich es in ihrem Vorteil gelegen hätte, hier

die Hälfte der Schuld von sich abzuwälzen, hat sie das doch nicht

getan. Sie hat auf das bestimmteste Axel Ström von dem Verdacht

freigesprochen, er habe etwas davon gewußt, daß sie sein Hemd statt des

ihrigen an den Bach mitgenommen hatte -- ich meine, mit in den Wald, um

Wacholderreis zu holen. Es liegt nicht der mindeste Grund vor, an den

Worten der Angeklagten zu zweifeln; diese haben überall Stich gehalten

und halten auch hier Stich. Hätte sie das Hemd aus des Mannes Hand

entgegengenommen, so würde das den vollendeten Kindsmord voraussetzen,

und die Angeklagte mit ihrer Wahrheitsliebe will nicht dazu beitragen,

den Mann zu einem Verbrecher zu stempeln, der er gar nicht ist. Im

ganzen genommen macht sie redliche und offene Aussagen und hat nicht

versucht, irgendwelche Schuld auf andere zu schieben. Dieser schöne

Zug, gegen andere gut zu sein, zeigt sich überall bei ihr, so hat

sie zum Beispiel die kleine Leiche auf die beste Art und mit großer

Sorgfalt eingehüllt. In diesem Zustand hat sie der Lensmann im Grabe

gefunden.

Der Vorsitzende will -- der Ordnung halber -- darauf hinweisen, daß es

das Grab Nummer zwei war, das der Lensmann fand, und in das habe ja

Axel das Kind gelegt.

Jawohl, das ist so, und ich danke dem Herrn Vorsitzenden! sagt der

Verteidiger mit all der Ehrerbietung, die man der Justiz schuldig

ist. Jawohl, das ist so. Aber nun hat doch Axel selbst ausgesagt, er

habe die Leiche nur in das neue Grab hinübergehoben und sie darein

gebettet. Und es ist doch unzweifelhaft, daß eine Frau ein Kind besser

einzuhüllen versteht als ein Mann. Und wer hüllt es am allerbesten

ein? Doch eine Mutter mit ihren liebevollen Händen!

Der Vorsitzende nickt beifällig.

Segen der Erde: Roman · 第 25 / 32 段