im N. an Schwyz und Luzern (durch den Vierwaldstätter See
davon getrennt), im W. an Luzern, im S. an Bern, im O. an Uri und
umfaßt 765 qkm (13,9 QM.). Der Kanton wird durch den Kernwald
in zwei seit dem 12. Jahrh. getrennte Staatswesen (Halbkantone)
geschieden: Nidwalden (290 qkm mit 12,520 Einw.) und Obwalden (475
qkm mit 15,030 Einw.), von denen ersteres den untern Teil des
Engelberger Thals und das Seegestade umfaßt, während das
höher gelegene Obwalden wesentlich durch das Thal der Sarner
Aa und das obere Engelberger Thal gebildet wird. Die die
Thäler einrahmenden Gebirge lassen sich teils als Flügel
der Berner Alpen (Titlis 3239 m, Uri-Rotstock 2932 m etc.)
betrachten, welche nach dem See hin voralpinen Charakter annehmen
und mit dem Buochser Horn (1809 m) und Stanser Horn (1900 m)
abschließen, teils als ein wesentlicher Teil der Luzerner
Alpen, welche in den voralpinen Massen des Brienzer Rothorns (2351
m) und Pilatus (2133 m) ihre Häupter haben. In der fahrbaren
Paßlücke des Brünig (1004 m) nähern sich die
beiden Systeme, während aus dem Engelberg nur ungebahnte
Bergpfade führen: die Surenen (2305 m) nach Uri und das Joch
(2208 m) nach dem Haslethal. Das Klima ist am Seegestade mild, im
Hochgebirge rauh. Der Kanton zählt (1888) 27,550 Einw. Die
Nidwaldner sind ein "rüstiger, intelligenter Volksschlag",
dessen Verhältnisse in einfachen, altertümlichen Formen
sich fortbewegen, gutmütig und abgeschlossen, gleich den
Obwaldnern, welch letztere übrigens an intellektueller
Befähigung zurückzustehen scheinen. Die Bevölkerung
ist fast ganz katholisch und gehört zur Diözese Chur. Es
gibt noch sechs Klöster, unter denen das Benediktinerstift
Engelberg (s. d.) das angesehenste ist. U. ist ein Hirtenland. Die
Rinder (17,853 Stück) gehören größtenteils zur
Schwyzer Rasse und sind meist Kühe; Butter und Käse sind
Ausfuhrprodukte. Stark ist auch der Bestand an Ziegen (8308
Stück), geringer der an Schweinen und Schafen. Die Matten und
Gärten Unterwaldens sind mit zahllosen Obstbäumen
besetzt; Obst, Obstwein und Branntwein bilden Ausfuhrartikel, so
auch die Nüsse. An den Waldungen (191 qkm) besäße
U. eine unversiegliche Quelle des Wohlstandes, wenn die
Holzproduktion durch eine bessere Bewirtschaftung gesteigert
würde. Das Melchthal und Alpnach haben schönen Marmor.
Schwendi-Kaltbad hat eine geschätzte Eisenquelle von 4,7°
C. Die Seidenspinnerei und Kämmlerei von Buochs ist eine
Filiale der Gersauer Industrie; in Hergiswyl arbeitet eine
Glashütte, im Rotzloch eine Papierfabrik. Für den Transit
ist U. nicht günstig gelegen, sein Markt ist Luzern; es
berührt bloß die große Verkehrsstraße,
welche der See als Zugang des St. Gotthard bildet. Hingegen liegt
es im Bereich des allsommerlichen Touristenzugs. Am See liegen die
Dampferstationen Beckenried, Stansstad und Alpnach; belebte Kurorte
sind: Engelberg, Schöneck, Bürgistock, Melchseealp etc.,
und von Alpnach führt durch das Sarner Thal hinauf und
über den Brünig eine der belebtesten Touristenrouten, der
seit 1888 die Brünigbahn dient. Im Juni 1889 wurde die
Pilatusbahn eröffnet. In den beiden Hauptorten, Stans und
Sarnen, bestehen gymnasiale Anstalten, auch im Stift Engelberg. Die
Stiftsbibliothek zählt 20,000 Bände, fast die Hälfte
aller in öffentlichen Bibliotheken befindlichen Bücher.
Die beiden Staatswesen sind rein demokratischer Einrichtung. Die
jetzt gültige Verfassung Obwaldens wurde vom Volk 27. Okt.
1867 angenommen. Die Landsgemeinde hat die gesetzgebende Gewalt;
ihr müssen auch alle Staatsanleihen, die Landsteuer sowie alle
10,000 Frank übersteigenden Ausgaben zur Entscheidung
vorgelegt werden, und jedem einzelnen Bürger ist die
Gesetzesinitiative eingeräumt. Die Landsgemeinde wählt
auch die oberste Exekutivbehörde, den Regierungsrat, der aus
sieben Mitgliedern besteht, und das Obergericht von neun
Mitgliedern, beide auf je vier Jahre. Der Präsident des
Regierungsrats führt den Titel Landammann. Daneben besteht,
gleichsam als legislatorisches Organ des Volkes, ein Kantonsrat,
der in den Gemeinden gewählt wird. Eine Bezirkseinteilung
besteht nicht; die Zahl der Gemeinden beträgt sieben: Hauptort
ist Sarnen. Eine ähnliche Verfassung, vom 2. April 1877, hat
Nidwalden, nur daß der Landrat, entsprechend dem Obwaldner
Kantonsrat, auf sechs Jahre gewählt wird und Regierungsrat und
Obergericht je aus elf Mitgliedern bestehen und auf je drei Jahre
gewählt werden. Die Zahl der Gemeinden beträgt elf;
Hauptort ist Stans. Für den 1. Mai 1888 berechnet sich der
Vermögensbestand Obwaldens auf 496,961 Frank Aktiva, 99,150
Frank Passiva, also netto 397,811 Fr. Die Rechnung für das
Betriebsjahr 1887/88 ergab 151,663 Fr. Einnahmen, 143,683 Fr.
Ausgaben, demnach einen Überschuß der erstern von nahezu
8000 Fr. In Nidwalden zeigt die Rechnung für 1887: an
Einnahmen 177,944 Fr., an Ausgaben 161,660, also einen Saldo von
16,284 Fr., auf Ende 1887 ein reines Vermögen von 124,934 Fr.
Geschichte. Über U. (intra montem), welcher Name übrigens
erst um 1300 auftaucht, herrschten die Habsburger teils als Grafen
des Aar- und Zürichgaus, teils als Kastvögte mehrerer
Klöster, die daselbst Grundbesitz hatten. Im 13. Jahrh.
bildeten das Thal Sarnen "ob dem Kernwald" und das Thal Stans "nid
dem Kernwald" zwei gesonderte Gemeinwesen.
1036
Unterweißenburg - Unze.
Nachdem sich beide schon 1245 vorübergehend mit Schwyz zu
einer Erhebung gegen die Habsburger verbunden hatten, schlossen sie
1291 mit Uri und Schwyz das ewige Bündnis der drei
Waldstätte und vereinigten sich zugleich untereinander zu dem
Gemeinwesen U., welches 1309 mit Schwyz u. Uri von Heinrich VIII.
reichsfrei erklärt wurde. Zur Zeit der Schlacht von Morgarten
hatten sich die Unterwaldner gegen die über den Brünig
eingedrungenen Österreicher zu verteidigen. Um 1350 trennten
sich Nid- und Obwalden wieder; doch fanden noch spät im 15.
Jahrh. gemeinsame Landsgemeinden beider Länder statt, und in
der Eidgenossenschaft zählten sie nur als Ein Bundesglied.
Daneben bildete das Thal Engelberg unter der Herrschaft des
dortigen Klosters einbesonderes Gebiet, welches seit 1465 im Schirm
von Luzern, Schwyz und U. stand und erst 1815 mit Obwalden
vereinigt wurde. Zur Zeit der Reformation gehörte U. zu den
fünf ihr entschieden feindlichen Orten. Der helvetischen
Verfassung von 1798 fügte sich Obwalden ohne Kampf, Nidwalden
aber erst, nachdem infolge des verzweifeltsten Widerstandes das
Land von den Franzosen in eine Wüste verwandelt worden war
(7.-9. Sept. 1798). Im J. 1802 stellte U. im Aufstand gegen die
helvetische Regierung seine Landsgemeinden wieder her, welche durch
die Mediationsakte 1803 garantiert wurden. Beide Landesteile nahmen
teil am Sarner Bund (1832) sowie am Sonderbund 1846 und
kapitulierten 25. Nov. 1847. Nachdem sie sich 1850 zum erstenmal
Verfassungen gegeben, unterwarf Obwalden die seinige 2. Okt. 1867
einer Revision, ohne jedoch ihren Grundlagen nahezutreten, welchem
Beispiel Nidwalden 2. April 1877 folgte. 1875 hat Obwalden in
anerkennenswerter Weise sein Schulwesen verbessert, dagegen im
April 1880 die Wiedereinführung der Todesstrafe beschlossen.
Vgl. Businger, Die Geschichten des Volkes von U. (Luzern 182728, 2
Bde.); Derselbe, Der Kanton U. (St. Gallen 1836); Gut, Der
Überfall von Nidwalden im J. 1798 (Stans 1862); Christ, Ob dem
Kernwald (Basel 1869).
Uuterweißenburg (ungar. Alsó-Fehér),
ungar. Komitat in Siebenbürgen, wird von den Komitaten Hunyad,
Torda-Aranyos, Groß und Kleinkokelburg und Hermannstadt
umschlossen, hat 3576,50 qkm (64,9 QM.), ist im W. gebirgig und
wird von der Maros und dem Kokel (Küküllö)
bewässert. Es hat (1881) 178,021 Einw. (meist Rumänen,
die der griechisch-orientalischen und griechisch-katholischen
Kirche angehören). Es ist sehr waldreich und fruchtbar und
liefert Weizen, Korn, Mais, sehr gutes Obst, Kartoffeln etc. Im
südlichen Teil bei Nagy-Enyed, in der sogen.
Siebenbürgischen Hegyalja, gedeiht vorzüglicher Wein
(Ezelnaer und Csomborder Riesling). Die Viehzucht ist bedeutend. Im
S. finden sich viele mineralische Schätze, insbesondere die
reichsten siebenbürgischen Goldgruben. Bergbau ist daher die
Haupterwerbsquelle der Einwohner. Sitz des Komitats, das von der
Ungarischen Staatsbahn durchschnitten wird, ist Nagy-Enyed.
Unterwelt, nach dem Glauben der Alten der Aufenthaltsort
der Gestorbenen, insbesondere der Ort der Strafe für
dieselben. Schon nach der indischen Mythe ist die Tiefe der
Finsternis der Strafort für die gefallenen Geister. Bei den
Ägyptern wird die U. zum Toten oder Schattenreich, in welchem
Osiris und Isis, später Serapis herrschen und Gericht halten.
Die Juden nannten die U. Scheol (s. d.). Die Griechen sollen nach
Diodor von Sizilien die Begriffe von Hades, Elysion und Tartaros
von den Ägyptern entlehnt haben. Unter Tartaros oder Orkus
verstanden sie ursprünglich die U., d. h. den dunkeln Raum,
welchen man sich unter der Erdscheibe dachte. Bald ist ihnen der
Tartaros, auf dem die Erde ruht, ein Sohn des Chaos, d. h. der
unendlichen Leere überhaupt, bald als Kerker der Titanen und
der Verdammten der tiefste Teil der U., aber noch nicht
Totenreich.
Ebenso wird das Reich des Hades (eigentlich Aïdes,
"Unsichtbaren, Unterirdischen") später zum Aufenthaltsort der
Verstorbenen, nur daß der Aufenthalt der Seligen nach andern
Vorstellungen auch an das Ende der Welt, auf die Inseln der
Seligen, wie bei Hesiod, oder auf eine elysische Flur, wie bei
Homer, verlegt wird. Nach noch späterer Vorstellung befand
sich das Totenreich in der Mitte der Erde; es war rings vom Styx
umflossen und der Eingang zu demselben nur möglich durch den
schlammigen Kokytos; Charon fuhr die von Hermes geleiteten Toten
hinüber. Am jenseitigen Ufer lag in einer Höhle der
schreckliche Kerberos. Dann kam man auf einen geräumigen
Platz, wo Minos als Richter saß und entschied, welchen Weg
die Seele wandeln solle. Der Weg teilte sich nun zum Elysion,
welches zur rechten Seite des Einganges lag, und zum Tartaros zur
Linken, als Ort der Strafe für die Verdammten.
Uuterwiesenthal, Stadt, s. Oberwiesenthal.
Untiefe, eine seichte Stelle im Meer oder
Binnengewässer, an welcher Sandbänke oder Felsriffe der
Wasseroberfläche so nahe kommen, daß die Schiffahrt
gefährdet wird; poetisch auch eine ungemessene, ungeheure
Tiefe.
Untreue, im allgemeinen s. v. v. Treubruch,
Unredlichkeit; im strafrechtlichen Sinn die absichtliche Verletzung
einer Rechtsverbindlichkeit, welche sich zugleich als Verletzung
besondern Vertrauens darstellt. In diesem Sinn straft das deutsche
Reichsstrafgesetzbuch (§ 266) die von Bevollmächtigten,
Vormündern, obrigkeitlich oder letztwillig bestellten
Verwaltern fremden Vermögens, Feldmessern, Maklern,
Güterbestätigern und andern im Dienste des
öffentlichen Vertrauens stehenden Personen verübte U. mit
Gefängnis bis zu fünf Jahren und nach Befinden mit
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Daneben kann, wenn die
U. begangen wurde, um sich oder einem an dern einen
Vermögensvorteil zu verschaffen, auch noch auf Geldstrafe bis
zu 3000 Mk. erkannt werden. Die von einem öffentlichen Beamten
verschuldete U. wird als Amtsverbrechen (s.d.) bestraft. Vgl. v.
Stemann, Das Vergehen der Unterschlagung u. der U.(Kiel 1870).
Unvermögen (Impotenz), s. Zeugungsvermögen.
Unverritzt, ein Gebirge oder eine Lagerstätte
(unverritztes Feld), die durch Bergbau noch nicht angegriffen
ist.
Unvordenkliche Verjährung, s. Verjährung.
Unyoro, Landschaft im äquatorialen Ostafrika,
westlich und nördlich von Uganda, dem es tributpflichtig ist,
reicht an das linke Ufer des Nils und an das rechte des Mwutan
Nzige, etwa 82,590 qkm (1500 QM.) groß. Im S. ist das Land
hügelig, im N. gegen den Nil zu durchaus eben, von ungeheuern
Schilfflüssen durchschnitten und mit lichtem Wald bedeckt. Der
Anbau ist minder sorgfältig, die Verwaltung, Ordnung, Anlage
der Wege minder geregelt als in Uganda. Die Bewohner, die Wanyoro,
gehen, wie die Waganda, ganz bekleidet, treiben Ackerbau und halten
Zebus, Ziegen, Hühner, sind dabei aber kriegerisch.
Unze, s. v. w. Jaguar, s. Pantherkatzen.
Unze (lat. uncia), ursprünglich der 12. Teil des
römischen As (s. d.), in vielen Ländern sowohl eine
Gewichts- als eine Münz-, zum Teil auch eine Maß-
1037
Unzelmann - Unzuchtsverbrechen.
einheit von sehr verschiedenem Wert. Als Gewicht war die U. in
Deutschland = 2 Lot oder 1/16 Pfd. (1/8 köln. Mark), in
Italien (oncia) der 12. Teil eines Pfundes; in England hat das
Handespfund 16 Ounces, das Troypfund (für edle Metalle etc.)
aber 12 schwerere Ounces. Als Apothekergewicht ist die U.
überall der 12. Teil des Medizinalpfundes und wird durch das
Zeichen ^|Pfund| bezeichnet. Als Münze diente die U. entweder
bloß als Rechnungsmünze, oder kam auch wirklich
geprägt vor, so die Goldunze (oncetta) in Sizilien, die Onza
de oro in Spanien, Mexiko und den südamerikanischen Staaten,
wo sie 16 bisherige spanische Piaster im Wert von 65-66 Mk. galt.
Als Längenmaß war die U. in Italien s. v. w. 1 Zoll.
Unzelmann, 1) namhafte Schauspielerfamilie. Karl Wilhelm
Ferdinand, geb. 1. Juli 1753 zu Braunschweig, wirkte an
verschiedenen Theatern Deutschlands als ausgezeichneter Komiker,
seit 1788 in Berlin, wo er von 1814 bis 1823 Regisseur des Schau
und Lustspiels war, dann pensioniert 21. April 1832 starb. Seine
besten Rollen waren: der Wachtmeister in "Minna von Barnhelm",
Vansen im "Egmont", der Bürgermeister in den "Deutschen
Kleinstädtern", Martin in "Fanchon". Seine Gemahlin war die
nachmalige berühmte Bethmann (s. d. 2). Sein Sohn Karl
Wolfgang, geb. 6. Dez. 1786 zu Mainz, wurde von Goethe der
Bühne zugeführt, die er 1802 in Weimar zuerst betrat, und
übertraf bald seinen Vater an Gewandtheit und Vielseitigkeit.
Er wirkte mit größter Auszeichnung in der Posse wie im
Lustspiel und war seiner Zeit der beste Bonvivant der deutschen
Bühne. 1821 verließ U. Weimar und nahm in Dresden, 1823
in Wien, 1824 in Berlin, dann in rascher Folge bei verschiedenen
andern Bühnen Engagement. Seine ungeregelte Lebensweise
führte ihn endlich zum Selbstmord. Er ertränkte sich 21.
März 1843 im Tiergarten bei Berlin. Bertha, Nichte des
vorigen, geb. 19. Dez. 1822 zu Berlin, betrat 1842 als Luise
("Kabale und Liebe") die Bühne in Stettin, war von 1842 bis
1843 beim Königsstädter Theater in Berlin, dann in
Neustrelitz, Bremen und Leipzig angestellt und folgte 1847 einem
Ruf an das Hoftheater nach Berlin, wo sie sich mit dem
Heldenspieler Joseph Wagner aus Wien verheiratete. Beide wurden
1850 beim Burgtheater in Wien lebenslänglich angestellt. Sie
starb daselbst 7. März 1858, nachdem sie, von unheilvoller
Krankheit befallen, schon seit 1854 der Bühne fern gewesen
war. Von hoher Bildung, war sie ausgezeichnet in der Auffassung und
Darstellung weicher, gefühlvoller Charaktere u. gehörte
zu den berühmtesten Darstellerinnen des Gretchen.
2) Friedrich Ludwig, Holzschneider, Bruder von Karl Wolfgang U.,
geb. 1797 zu Berlin, machte seine Studien an der Akademie und
bildete sich unter der Leitung von Gubitz aus. Sein Bestreben, die
Holzschneidekunst aus dem Verfall zu neuer Blüte zu erheben,
fand Unterstützung durch A. Menzel, mit welchem U. um 1835 in
Verbindung trat. Unter Menzels Einfluß bildete er den
Faksimileschnitt aus und gelangte darin zu einer vollkommenen
Meisterschaft. Nach Menzel schnitt er unter anderm den Tod des
Franz von Sickingen, das Blatt zum Jubiläum der Erfindung der
Buchdruckerkunst (Gutenberg und Schöffer), einen Teil der
Illustrationen zur Geschichte Friedrichs d. Gr. von Kugler und zur
Prachtausgabe der Werke Friedrichs d. Gr. (neue Ausg., Berl. 1886)
und das Porträt Shakespeares, sein Hauptwerk (1851). Er wurde
1843 Mitglied der Berliner Kunstakademie und 1845 Professor der
Holzschneidekunst an derselben. Er starb auf einer Reise 29. Aug.
1854 in Wien.
Unzertrennliche, s. Papageien, S. 669.
Unzuchtsverbrechen (Sittlichkeitsverbrechen
Unzuchtsdelikte, Fleischesverbrechen, Delicta carnis), strafbare
Handlungen, welche in einer gesetzwidrigen Befriedigung des
Geschlechtstriebs bestehen. Das ältere Recht betrachtete den
außerehelichen Geschlechtsverkehr überhaupt als
strafbar, wenigstens insofern er mit einer sonst ehrbaren
Frauensperson gepflogen wurde, daher denn auch die freiwillig,
außereheliche Schwächung (stuprum voluntarium) nach dem
römischen Recht nicht nur an der Geschwächten, sondern
auch an dem Stuprator gestraft und im Mittelalter, nachdem die
Geistlichkeit dies Delikt vor ihr Forum gezogen hatte, an der
gefallenen Frauensperson durch die Strafe der öffentlichen
Kirchenbuße geahndet wurde. Das moderne Strafrecht erachtet
den außerehelichen Geschlechtsverkehr an und für sich
nicht mehr als strafbar. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch
insbesondere bestraft Weibspersonen, die gewerbsmäßig
Unzucht treiben, nur dann mit Strafe (Haft bis zu sechs Wochen),
wenn sie unter polizeiliche Aufsicht gestellt sind und den in
dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen
Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen
polizeilichen Vorschriften zuwiderhandeln, oder wenn sie
gewerbsmäßige Unzucht treiben, ohne einer solchen
Aufsicht unterstellt zu sein. Dagegen werden im deutschen
Strafgesetzbuch folgende unsittliche Handlungen als U. behandelt
und bestraft: Blutschande, d. h. der Beischlaf zwischen Verwandten
auf- und absteigender Linie, zwischen Geschwistern und zwischen
Verschwägerten auf- und absteigender Linie (s. Inzest);
Notzucht (stuprum violetum), d. h. die Nötigung einer
Frauensperson zur Duldung des außerehelichen Beischlafs durch
Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für
Leib oder Leben (das frühere Erfordernis eines Strafantrags
bei diesem Verbrechen ist durch die Novelle zum Strafgesetzbuch vom
26. Febr. 1876 beseitigt); Schändung (stuprum non voluntarium
nec violentum), d. h. der außereheliche Beischlaf mit einer
geisteskranken oder einer in willen- oder bewußtlosem Zustand
befindlichen Frauensperson, wobei es als Notzucht bestraft wird,
wenn der Thäter die Frauensperson absichtlich in diesen
Zustand versetzt hat. Ferner gehören hierher; unzüchtige
Handlungen, welche Vormünder mit ihren Pflegebefohlenen,
Eltern mit ihren Kindern, Geistliche, Lehrer und Erzieher mit ihren
minderjährigen Schülern oder Zöglingen, Beamte mit
Personen, gegen die sie eine Untersuchung zu führen haben,
oder welche ihrer Obhut anvertraut sind, Beamte, Ärzte und
andre Medizinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in
öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder andern
Hilflosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt
sind, mit den hier aufgenommenen Personen vornehmen;
unzüchtige Handlungen, welche mit Gewalt an einer
Frauensperson vorgenommen werden, oder zu deren Duldung dieselbe
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder
Leben genötigt wird; endlich unzüchtige Handlungen mit
Personen unter 14 Jahren. In allen diesen Fällen tritt die
strafrechtliche Verfolgung von Amts wegen ein. Dagegen wird die
Verleitung einer Frauensperson zur Gestattung des Beischlafs durch
Vorspiegelung einer Trauung oder durch Erregung oder Benutzung
eines andern Irrtums, in welchem sie den Beischlaf für einen
ehelichen hielt, nur auf Antrag bestraft. Außerdem
gehören zu den U. des Reichsstrafgesetzbuchs: die
widernatürliche Unzucht, welche entweder zwischen Personen
männlichen Geschlechts (Pä-
1038
Unzurechnungsfähigkeit - Ur.
derastie), oder von Menschen mit Tieren (Sodomie) begangen wird;
die Mädchenschändung, d. h. die Verführung eines
unbescholtenen Mädchens, welches das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, zum Beischlaf (Antragsdelikt); die Verletzung der
Schamhaftigkeit durch unzüchtige Handlungen, durch welche ein
öffentliches Ärgernis gegeben wird, oder durch
unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche
verkauft, verteilt oder sonst verbreitet oder an Orten, welche dem
Publikum zugänglich sind, ausgestellt oder angeschlagen
werden. Auch die Kuppelei (s. d.) wird von dem deutschen
Strafgesetzbuch unter den U. mit aufgeführt, ebenso die
Doppelehe oder Bigamie (s. d.) und der Ehebruch (s. d.). Vgl.
Deutsches Strafgesetzbuch, § 171-184, 361, Nr. 6;
Österreichisches, 125 ff., 500 ff.
Uuzurechnungsfähigkeit, s. Zurechnung.
Upanischad ("Vortrag"), s. Weda.
Upas, s. Pfeilgift.
Upasstrauch, s. Strychnos.
Upernavik, nördlichster Ort im dän.
Grönland, unter 72°48' nördl. Br., mit 761 Einw. im
Bezirk.
Upholland (spr. öp-), alte Stadt, 5 km westlich von
Wigan, in Lancashire (England), mit Kornmühlen,
Steinbrüchen, Kohlengruben und (1881) 4435 Einw.
Upiugtouia, Burenrepublik unter deutschem Schutz in
Südwestafrika, begrenzt im W. vom 16.° östl. L. v.
Gr., im S. vom 20.° südl. Br., Nord und Ostgrenze sind
unbestimmt. Es ist ein an starken perennierenden Quellen reiches
Land, das sich zu Ackerbau und Viehzucht eignet, von
nomadisierenden Bergdamara und Buschmännern bewohnt, deren
einzige Beschäftigung im Honigsuchen und Wurzelgraben und
Diebstählen an den Herden der Buren besteht. Die 15 Familien
starken Buren wanderten infolge von Differenzen mit der
portugiesischen Regierung aus Mossamedes Anfang 1884 aus u.
erwarben vom Häuptling des Oddongastammes, Kambondo, ein
Landstück südlich der Etosapfanne, nur reservierte
Kambondo die Bergwerksrechte. Die jetzt einzige Niederlassung der
Buren heißt Grootfontein.
Upland, Landschaft im mittlern Schweden, im O. von der
Ostsee, im S. vom Mälar begrenzt, ist im Innern fruchtbar und
reich an Getreide und Wald, auch an Eisen, während die
Küstenstriche die felsige Schärennatur mit zahlreichen
vorgelagerten Inseln und Schären darbieten. In administrativer
Hinsicht ist U. unter die Läns Stockholm, Upsala und
Westmanland verteilt.
Upolu, die zweitgrößte, aber bei weitem die
wichtigste der Samoainseln (s. d.), durch eine schmale
Meeresstraße von dem westlich gelegenen Savaii, durch eine
breitere von dem östlichern Tutuila getrennt, 881 qkm (16 QM.)
groß mit 19,000 Einw., worunter 2500 Fremde (300
Europäer und Amerikaner, der Rest als Arbeiter
eingeführte Melanesien und Polynesier). Die
außerordentlich schöne Insel wird von einer
vulkanischen, 900 m kaum übersteigenden Bergkette mit vielen
erloschenen Kratern durchzogen, welche nach S. steiler, nach N.
sanfter abfällt, die Bewässerung ist reichlich, der Boden
sehr fruchtbar, indes mit Lavablöcken übersäet,
welche die Anwendung des Pflugs oft unmöglich machen.
Korallenriffe besäumen an mehreren Stellen die Küste,
welche einige gute Häfen aufweist. Der besuchteste ist der von
Apia an der Nordküste. Die östlich davon gelegene Bai von
Saluafata mit einem Ankerplatz für kleinere Schiffe, zu dem
ein breiter Kanal durch das Küstenriff führt, wurde 1879
an Deutschland als Kohlenstation abgetreten. Die an der
Südküste gelegene flache Bucht von Falealili ist von
geringer Bedeutung, dagegen liegt Apia gerade gegenüber die
gute Bai von Safata. Von der Oberfläche gehören der
Deutschen Handels- und Plantagengesellschaft der Südsee 28,800
Hektar, den Amerikanern 3600, den Engländern 3200 Hektar.
Unter Kultur haben die Deutschen 3200, die Engländer 200
Hektar, die Amerikaner gar nichts. Der volkreichste Ort der Insel
ist Falealili an der Südküste, der wichtigste aber Apia
(s. d.) an der Nordküste, wo ein deutsches, ein englisches und
ein amerikanisches Konsulat sich befinden und die europäischen
Geschäftshäuser ihren Sitz haben. Hierher kommen die
Reichspostdampfer des Nord deutschen Lloyd, auch eine englische
Dampferlinie geht von Sydney nach Apia. S. Karte "Samoainseln".
Upsala, schwed. Län, am Bosnischen Meerbusen, von
den Läns Gefleborg, Stockholm und Westmanland begrenzt,
umfaßt den westlichen Teil von Upland (s. d.) mit einem Areal
von 531.3,8 qkm (96,5 QM.) und ist im Innern eine weite und
fruchtbare Ebene, während die Uferlandschaften die felsige
Schärennatur der schwedischen Küste haben. An
Flüssen sind außer dem Dalelf, welcher an der
nördlichen Grenze des Läns den großen
Elfkarlebyfall bildet, nur kleinere vorhanden. Die Bevölkerung
zählte 1888: 120,084 Seelen. Haupterwerbszweige sind:
Ackerbau, Viehzucht und Waldwirtschaft. Vom Areal entfallen 27,5
Proz. auf Ackerland und Gärten, 10,4 Proz. auf Wiesen, 55,3
Proz. auf Wald. 1884 zählte man 20,325 Pferde, 87,182
Stück Rindvieh, 32,209 Schafe und 12,021 Schweine. Auch der
Bergbau (besonders auf Eisen) und der Hüttenbetrieb sind
ansehnlich. - Die gleichnamige Hauptstadt, in einer fruchtbaren
Ebene an der Fyriså, die in den Mälarsee mündet,
Knotenpunkt der Eisenbahnen Stockholm-Sala, U.-Gefle und U.-Lenna,
hat ein Schloß und 2 Kirchen (darunter die 1289-1435 erbaute
Domkirche mit den Grabmälern mehrerer Könige, Linnes
u.a., die größte und schönste Kirche Schwedens,
leider aber nach dem Brand 1702 nur unvollkommen hergestellt), eine
1477 gestiftete Universität mit der größten
Bibliothek Schwedens (über 250,000 Bände und 7000
Manuskripte) und andern wissenschaftlichen Sammlungen, botanischem
Garten (berühmt durch Linne), Sternwarte etc. (1886 mit 1877
Studierenden); zwischen dem Dom und dem neuen
Universitätsgebäude befindet sich ein schöner Park,
Odinslund. Die Einwohnerzahl. beträgt (1888) 21,249. Die
Industrie ist nicht unbedeutend; außer einigen chemischen
Fabriken gibt es mehrere Mühlen, Brauereien, Ziegeleien etc.
U. ist Sitz eines Erzbischofs, eines Konsistoriums und des
Landeshauptmanns. Die ziemlich einförmige Umgegend, Fyrisvall
genannt, ist der klassische Boden der ältesten Geschichte
Schwedens. Hier verlor 983 Styrbjörn der Starke Schlacht und
Leben; hier liegt 4km entfernt an der Bahn U.-Gefle das alte
(Gamla) U., jetzt ein Bauerndorf, in dessen Nähe die drei
großen Königshügel und viele kleinere
Grabhügel sich befinden; 7. km von U. entfernt die Morawiese
(s. d.). Das Gut Hammarby der ehemalige Wohnsitz Linnés.
Upstallsboom, s. Aurich.
Upupa, Wiedehopf; Upupidae (Hopfe), Familie aus der
Ordnung der Klettervögel (s. d.).
Ur..., Vorsilbe zur Bezeichnung der Beziehung auf den
ersten Anfang von etwas, z. B. Urahn, Ursprung, Urkunde etc.
(altdeutsch s. v. w. hervor, aus).
Ur, s. v. w. Auerochs.
Ur, eine der ältesten Städte Chaldäas,
südlich vom untern Euphrat, Orchoe (jetzt Warka)
gegenüber, bekannt als Wohnort von Abraham und Sara, ehe
sie
1039
Uraba - Ural.
nach Haran und Kanaan zogen. Hier gefundene Inschriften zeigen
die ältesten hieroglyphenartigen Formen der Keilschrift.