Unterwalden, einer der drei Urkantone der Schweiz, grenzt

im N. an Schwyz und Luzern (durch den Vierwaldstätter See

davon getrennt), im W. an Luzern, im S. an Bern, im O. an Uri und

umfaßt 765 qkm (13,9 QM.). Der Kanton wird durch den Kernwald

in zwei seit dem 12. Jahrh. getrennte Staatswesen (Halbkantone)

geschieden: Nidwalden (290 qkm mit 12,520 Einw.) und Obwalden (475

qkm mit 15,030 Einw.), von denen ersteres den untern Teil des

Engelberger Thals und das Seegestade umfaßt, während das

höher gelegene Obwalden wesentlich durch das Thal der Sarner

Aa und das obere Engelberger Thal gebildet wird. Die die

Thäler einrahmenden Gebirge lassen sich teils als Flügel

der Berner Alpen (Titlis 3239 m, Uri-Rotstock 2932 m etc.)

betrachten, welche nach dem See hin voralpinen Charakter annehmen

und mit dem Buochser Horn (1809 m) und Stanser Horn (1900 m)

abschließen, teils als ein wesentlicher Teil der Luzerner

Alpen, welche in den voralpinen Massen des Brienzer Rothorns (2351

m) und Pilatus (2133 m) ihre Häupter haben. In der fahrbaren

Paßlücke des Brünig (1004 m) nähern sich die

beiden Systeme, während aus dem Engelberg nur ungebahnte

Bergpfade führen: die Surenen (2305 m) nach Uri und das Joch

(2208 m) nach dem Haslethal. Das Klima ist am Seegestade mild, im

Hochgebirge rauh. Der Kanton zählt (1888) 27,550 Einw. Die

Nidwaldner sind ein "rüstiger, intelligenter Volksschlag",

dessen Verhältnisse in einfachen, altertümlichen Formen

sich fortbewegen, gutmütig und abgeschlossen, gleich den

Obwaldnern, welch letztere übrigens an intellektueller

Befähigung zurückzustehen scheinen. Die Bevölkerung

ist fast ganz katholisch und gehört zur Diözese Chur. Es

gibt noch sechs Klöster, unter denen das Benediktinerstift

Engelberg (s. d.) das angesehenste ist. U. ist ein Hirtenland. Die

Rinder (17,853 Stück) gehören größtenteils zur

Schwyzer Rasse und sind meist Kühe; Butter und Käse sind

Ausfuhrprodukte. Stark ist auch der Bestand an Ziegen (8308

Stück), geringer der an Schweinen und Schafen. Die Matten und

Gärten Unterwaldens sind mit zahllosen Obstbäumen

besetzt; Obst, Obstwein und Branntwein bilden Ausfuhrartikel, so

auch die Nüsse. An den Waldungen (191 qkm) besäße

U. eine unversiegliche Quelle des Wohlstandes, wenn die

Holzproduktion durch eine bessere Bewirtschaftung gesteigert

würde. Das Melchthal und Alpnach haben schönen Marmor.

Schwendi-Kaltbad hat eine geschätzte Eisenquelle von 4,7°

C. Die Seidenspinnerei und Kämmlerei von Buochs ist eine

Filiale der Gersauer Industrie; in Hergiswyl arbeitet eine

Glashütte, im Rotzloch eine Papierfabrik. Für den Transit

ist U. nicht günstig gelegen, sein Markt ist Luzern; es

berührt bloß die große Verkehrsstraße,

welche der See als Zugang des St. Gotthard bildet. Hingegen liegt

es im Bereich des allsommerlichen Touristenzugs. Am See liegen die

Dampferstationen Beckenried, Stansstad und Alpnach; belebte Kurorte

sind: Engelberg, Schöneck, Bürgistock, Melchseealp etc.,

und von Alpnach führt durch das Sarner Thal hinauf und

über den Brünig eine der belebtesten Touristenrouten, der

seit 1888 die Brünigbahn dient. Im Juni 1889 wurde die

Pilatusbahn eröffnet. In den beiden Hauptorten, Stans und

Sarnen, bestehen gymnasiale Anstalten, auch im Stift Engelberg. Die

Stiftsbibliothek zählt 20,000 Bände, fast die Hälfte

aller in öffentlichen Bibliotheken befindlichen Bücher.

Die beiden Staatswesen sind rein demokratischer Einrichtung. Die

jetzt gültige Verfassung Obwaldens wurde vom Volk 27. Okt.

1867 angenommen. Die Landsgemeinde hat die gesetzgebende Gewalt;

ihr müssen auch alle Staatsanleihen, die Landsteuer sowie alle

10,000 Frank übersteigenden Ausgaben zur Entscheidung

vorgelegt werden, und jedem einzelnen Bürger ist die

Gesetzesinitiative eingeräumt. Die Landsgemeinde wählt

auch die oberste Exekutivbehörde, den Regierungsrat, der aus

sieben Mitgliedern besteht, und das Obergericht von neun

Mitgliedern, beide auf je vier Jahre. Der Präsident des

Regierungsrats führt den Titel Landammann. Daneben besteht,

gleichsam als legislatorisches Organ des Volkes, ein Kantonsrat,

der in den Gemeinden gewählt wird. Eine Bezirkseinteilung

besteht nicht; die Zahl der Gemeinden beträgt sieben: Hauptort

ist Sarnen. Eine ähnliche Verfassung, vom 2. April 1877, hat

Nidwalden, nur daß der Landrat, entsprechend dem Obwaldner

Kantonsrat, auf sechs Jahre gewählt wird und Regierungsrat und

Obergericht je aus elf Mitgliedern bestehen und auf je drei Jahre

gewählt werden. Die Zahl der Gemeinden beträgt elf;

Hauptort ist Stans. Für den 1. Mai 1888 berechnet sich der

Vermögensbestand Obwaldens auf 496,961 Frank Aktiva, 99,150

Frank Passiva, also netto 397,811 Fr. Die Rechnung für das

Betriebsjahr 1887/88 ergab 151,663 Fr. Einnahmen, 143,683 Fr.

Ausgaben, demnach einen Überschuß der erstern von nahezu

8000 Fr. In Nidwalden zeigt die Rechnung für 1887: an

Einnahmen 177,944 Fr., an Ausgaben 161,660, also einen Saldo von

16,284 Fr., auf Ende 1887 ein reines Vermögen von 124,934 Fr.

Geschichte. Über U. (intra montem), welcher Name übrigens

erst um 1300 auftaucht, herrschten die Habsburger teils als Grafen

des Aar- und Zürichgaus, teils als Kastvögte mehrerer

Klöster, die daselbst Grundbesitz hatten. Im 13. Jahrh.

bildeten das Thal Sarnen "ob dem Kernwald" und das Thal Stans "nid

dem Kernwald" zwei gesonderte Gemeinwesen.

1036

Unterweißenburg - Unze.

Nachdem sich beide schon 1245 vorübergehend mit Schwyz zu

einer Erhebung gegen die Habsburger verbunden hatten, schlossen sie

1291 mit Uri und Schwyz das ewige Bündnis der drei

Waldstätte und vereinigten sich zugleich untereinander zu dem

Gemeinwesen U., welches 1309 mit Schwyz u. Uri von Heinrich VIII.

reichsfrei erklärt wurde. Zur Zeit der Schlacht von Morgarten

hatten sich die Unterwaldner gegen die über den Brünig

eingedrungenen Österreicher zu verteidigen. Um 1350 trennten

sich Nid- und Obwalden wieder; doch fanden noch spät im 15.

Jahrh. gemeinsame Landsgemeinden beider Länder statt, und in

der Eidgenossenschaft zählten sie nur als Ein Bundesglied.

Daneben bildete das Thal Engelberg unter der Herrschaft des

dortigen Klosters einbesonderes Gebiet, welches seit 1465 im Schirm

von Luzern, Schwyz und U. stand und erst 1815 mit Obwalden

vereinigt wurde. Zur Zeit der Reformation gehörte U. zu den

fünf ihr entschieden feindlichen Orten. Der helvetischen

Verfassung von 1798 fügte sich Obwalden ohne Kampf, Nidwalden

aber erst, nachdem infolge des verzweifeltsten Widerstandes das

Land von den Franzosen in eine Wüste verwandelt worden war

(7.-9. Sept. 1798). Im J. 1802 stellte U. im Aufstand gegen die

helvetische Regierung seine Landsgemeinden wieder her, welche durch

die Mediationsakte 1803 garantiert wurden. Beide Landesteile nahmen

teil am Sarner Bund (1832) sowie am Sonderbund 1846 und

kapitulierten 25. Nov. 1847. Nachdem sie sich 1850 zum erstenmal

Verfassungen gegeben, unterwarf Obwalden die seinige 2. Okt. 1867

einer Revision, ohne jedoch ihren Grundlagen nahezutreten, welchem

Beispiel Nidwalden 2. April 1877 folgte. 1875 hat Obwalden in

anerkennenswerter Weise sein Schulwesen verbessert, dagegen im

April 1880 die Wiedereinführung der Todesstrafe beschlossen.

Vgl. Businger, Die Geschichten des Volkes von U. (Luzern 182728, 2

Bde.); Derselbe, Der Kanton U. (St. Gallen 1836); Gut, Der

Überfall von Nidwalden im J. 1798 (Stans 1862); Christ, Ob dem

Kernwald (Basel 1869).

Uuterweißenburg (ungar. Alsó-Fehér),

ungar. Komitat in Siebenbürgen, wird von den Komitaten Hunyad,

Torda-Aranyos, Groß und Kleinkokelburg und Hermannstadt

umschlossen, hat 3576,50 qkm (64,9 QM.), ist im W. gebirgig und

wird von der Maros und dem Kokel (Küküllö)

bewässert. Es hat (1881) 178,021 Einw. (meist Rumänen,

die der griechisch-orientalischen und griechisch-katholischen

Kirche angehören). Es ist sehr waldreich und fruchtbar und

liefert Weizen, Korn, Mais, sehr gutes Obst, Kartoffeln etc. Im

südlichen Teil bei Nagy-Enyed, in der sogen.

Siebenbürgischen Hegyalja, gedeiht vorzüglicher Wein

(Ezelnaer und Csomborder Riesling). Die Viehzucht ist bedeutend. Im

S. finden sich viele mineralische Schätze, insbesondere die

reichsten siebenbürgischen Goldgruben. Bergbau ist daher die

Haupterwerbsquelle der Einwohner. Sitz des Komitats, das von der

Ungarischen Staatsbahn durchschnitten wird, ist Nagy-Enyed.

Unterwelt, nach dem Glauben der Alten der Aufenthaltsort

der Gestorbenen, insbesondere der Ort der Strafe für

dieselben. Schon nach der indischen Mythe ist die Tiefe der

Finsternis der Strafort für die gefallenen Geister. Bei den

Ägyptern wird die U. zum Toten oder Schattenreich, in welchem

Osiris und Isis, später Serapis herrschen und Gericht halten.

Die Juden nannten die U. Scheol (s. d.). Die Griechen sollen nach

Diodor von Sizilien die Begriffe von Hades, Elysion und Tartaros

von den Ägyptern entlehnt haben. Unter Tartaros oder Orkus

verstanden sie ursprünglich die U., d. h. den dunkeln Raum,

welchen man sich unter der Erdscheibe dachte. Bald ist ihnen der

Tartaros, auf dem die Erde ruht, ein Sohn des Chaos, d. h. der

unendlichen Leere überhaupt, bald als Kerker der Titanen und

der Verdammten der tiefste Teil der U., aber noch nicht

Totenreich.

Ebenso wird das Reich des Hades (eigentlich Aïdes,

"Unsichtbaren, Unterirdischen") später zum Aufenthaltsort der

Verstorbenen, nur daß der Aufenthalt der Seligen nach andern

Vorstellungen auch an das Ende der Welt, auf die Inseln der

Seligen, wie bei Hesiod, oder auf eine elysische Flur, wie bei

Homer, verlegt wird. Nach noch späterer Vorstellung befand

sich das Totenreich in der Mitte der Erde; es war rings vom Styx

umflossen und der Eingang zu demselben nur möglich durch den

schlammigen Kokytos; Charon fuhr die von Hermes geleiteten Toten

hinüber. Am jenseitigen Ufer lag in einer Höhle der

schreckliche Kerberos. Dann kam man auf einen geräumigen

Platz, wo Minos als Richter saß und entschied, welchen Weg

die Seele wandeln solle. Der Weg teilte sich nun zum Elysion,

welches zur rechten Seite des Einganges lag, und zum Tartaros zur

Linken, als Ort der Strafe für die Verdammten.

Uuterwiesenthal, Stadt, s. Oberwiesenthal.

Untiefe, eine seichte Stelle im Meer oder

Binnengewässer, an welcher Sandbänke oder Felsriffe der

Wasseroberfläche so nahe kommen, daß die Schiffahrt

gefährdet wird; poetisch auch eine ungemessene, ungeheure

Tiefe.

Untreue, im allgemeinen s. v. v. Treubruch,

Unredlichkeit; im strafrechtlichen Sinn die absichtliche Verletzung

einer Rechtsverbindlichkeit, welche sich zugleich als Verletzung

besondern Vertrauens darstellt. In diesem Sinn straft das deutsche

Reichsstrafgesetzbuch (§ 266) die von Bevollmächtigten,

Vormündern, obrigkeitlich oder letztwillig bestellten

Verwaltern fremden Vermögens, Feldmessern, Maklern,

Güterbestätigern und andern im Dienste des

öffentlichen Vertrauens stehenden Personen verübte U. mit

Gefängnis bis zu fünf Jahren und nach Befinden mit

Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Daneben kann, wenn die

U. begangen wurde, um sich oder einem an dern einen

Vermögensvorteil zu verschaffen, auch noch auf Geldstrafe bis

zu 3000 Mk. erkannt werden. Die von einem öffentlichen Beamten

verschuldete U. wird als Amtsverbrechen (s.d.) bestraft. Vgl. v.

Stemann, Das Vergehen der Unterschlagung u. der U.(Kiel 1870).

Unvermögen (Impotenz), s. Zeugungsvermögen.

Unverritzt, ein Gebirge oder eine Lagerstätte

(unverritztes Feld), die durch Bergbau noch nicht angegriffen

ist.

Unvordenkliche Verjährung, s. Verjährung.

Unyoro, Landschaft im äquatorialen Ostafrika,

westlich und nördlich von Uganda, dem es tributpflichtig ist,

reicht an das linke Ufer des Nils und an das rechte des Mwutan

Nzige, etwa 82,590 qkm (1500 QM.) groß. Im S. ist das Land

hügelig, im N. gegen den Nil zu durchaus eben, von ungeheuern

Schilfflüssen durchschnitten und mit lichtem Wald bedeckt. Der

Anbau ist minder sorgfältig, die Verwaltung, Ordnung, Anlage

der Wege minder geregelt als in Uganda. Die Bewohner, die Wanyoro,

gehen, wie die Waganda, ganz bekleidet, treiben Ackerbau und halten

Zebus, Ziegen, Hühner, sind dabei aber kriegerisch.

Unze, s. v. w. Jaguar, s. Pantherkatzen.

Unze (lat. uncia), ursprünglich der 12. Teil des

römischen As (s. d.), in vielen Ländern sowohl eine

Gewichts- als eine Münz-, zum Teil auch eine Maß-

1037

Unzelmann - Unzuchtsverbrechen.

einheit von sehr verschiedenem Wert. Als Gewicht war die U. in

Deutschland = 2 Lot oder 1/16 Pfd. (1/8 köln. Mark), in

Italien (oncia) der 12. Teil eines Pfundes; in England hat das

Handespfund 16 Ounces, das Troypfund (für edle Metalle etc.)

aber 12 schwerere Ounces. Als Apothekergewicht ist die U.

überall der 12. Teil des Medizinalpfundes und wird durch das

Zeichen ^|Pfund| bezeichnet. Als Münze diente die U. entweder

bloß als Rechnungsmünze, oder kam auch wirklich

geprägt vor, so die Goldunze (oncetta) in Sizilien, die Onza

de oro in Spanien, Mexiko und den südamerikanischen Staaten,

wo sie 16 bisherige spanische Piaster im Wert von 65-66 Mk. galt.

Als Längenmaß war die U. in Italien s. v. w. 1 Zoll.

Unzelmann, 1) namhafte Schauspielerfamilie. Karl Wilhelm

Ferdinand, geb. 1. Juli 1753 zu Braunschweig, wirkte an

verschiedenen Theatern Deutschlands als ausgezeichneter Komiker,

seit 1788 in Berlin, wo er von 1814 bis 1823 Regisseur des Schau

und Lustspiels war, dann pensioniert 21. April 1832 starb. Seine

besten Rollen waren: der Wachtmeister in "Minna von Barnhelm",

Vansen im "Egmont", der Bürgermeister in den "Deutschen

Kleinstädtern", Martin in "Fanchon". Seine Gemahlin war die

nachmalige berühmte Bethmann (s. d. 2). Sein Sohn Karl

Wolfgang, geb. 6. Dez. 1786 zu Mainz, wurde von Goethe der

Bühne zugeführt, die er 1802 in Weimar zuerst betrat, und

übertraf bald seinen Vater an Gewandtheit und Vielseitigkeit.

Er wirkte mit größter Auszeichnung in der Posse wie im

Lustspiel und war seiner Zeit der beste Bonvivant der deutschen

Bühne. 1821 verließ U. Weimar und nahm in Dresden, 1823

in Wien, 1824 in Berlin, dann in rascher Folge bei verschiedenen

andern Bühnen Engagement. Seine ungeregelte Lebensweise

führte ihn endlich zum Selbstmord. Er ertränkte sich 21.

März 1843 im Tiergarten bei Berlin. Bertha, Nichte des

vorigen, geb. 19. Dez. 1822 zu Berlin, betrat 1842 als Luise

("Kabale und Liebe") die Bühne in Stettin, war von 1842 bis

1843 beim Königsstädter Theater in Berlin, dann in

Neustrelitz, Bremen und Leipzig angestellt und folgte 1847 einem

Ruf an das Hoftheater nach Berlin, wo sie sich mit dem

Heldenspieler Joseph Wagner aus Wien verheiratete. Beide wurden

1850 beim Burgtheater in Wien lebenslänglich angestellt. Sie

starb daselbst 7. März 1858, nachdem sie, von unheilvoller

Krankheit befallen, schon seit 1854 der Bühne fern gewesen

war. Von hoher Bildung, war sie ausgezeichnet in der Auffassung und

Darstellung weicher, gefühlvoller Charaktere u. gehörte

zu den berühmtesten Darstellerinnen des Gretchen.

2) Friedrich Ludwig, Holzschneider, Bruder von Karl Wolfgang U.,

geb. 1797 zu Berlin, machte seine Studien an der Akademie und

bildete sich unter der Leitung von Gubitz aus. Sein Bestreben, die

Holzschneidekunst aus dem Verfall zu neuer Blüte zu erheben,

fand Unterstützung durch A. Menzel, mit welchem U. um 1835 in

Verbindung trat. Unter Menzels Einfluß bildete er den

Faksimileschnitt aus und gelangte darin zu einer vollkommenen

Meisterschaft. Nach Menzel schnitt er unter anderm den Tod des

Franz von Sickingen, das Blatt zum Jubiläum der Erfindung der

Buchdruckerkunst (Gutenberg und Schöffer), einen Teil der

Illustrationen zur Geschichte Friedrichs d. Gr. von Kugler und zur

Prachtausgabe der Werke Friedrichs d. Gr. (neue Ausg., Berl. 1886)

und das Porträt Shakespeares, sein Hauptwerk (1851). Er wurde

1843 Mitglied der Berliner Kunstakademie und 1845 Professor der

Holzschneidekunst an derselben. Er starb auf einer Reise 29. Aug.

1854 in Wien.

Unzertrennliche, s. Papageien, S. 669.

Unzuchtsverbrechen (Sittlichkeitsverbrechen

Unzuchtsdelikte, Fleischesverbrechen, Delicta carnis), strafbare

Handlungen, welche in einer gesetzwidrigen Befriedigung des

Geschlechtstriebs bestehen. Das ältere Recht betrachtete den

außerehelichen Geschlechtsverkehr überhaupt als

strafbar, wenigstens insofern er mit einer sonst ehrbaren

Frauensperson gepflogen wurde, daher denn auch die freiwillig,

außereheliche Schwächung (stuprum voluntarium) nach dem

römischen Recht nicht nur an der Geschwächten, sondern

auch an dem Stuprator gestraft und im Mittelalter, nachdem die

Geistlichkeit dies Delikt vor ihr Forum gezogen hatte, an der

gefallenen Frauensperson durch die Strafe der öffentlichen

Kirchenbuße geahndet wurde. Das moderne Strafrecht erachtet

den außerehelichen Geschlechtsverkehr an und für sich

nicht mehr als strafbar. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch

insbesondere bestraft Weibspersonen, die gewerbsmäßig

Unzucht treiben, nur dann mit Strafe (Haft bis zu sechs Wochen),

wenn sie unter polizeiliche Aufsicht gestellt sind und den in

dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen

Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen

polizeilichen Vorschriften zuwiderhandeln, oder wenn sie

gewerbsmäßige Unzucht treiben, ohne einer solchen

Aufsicht unterstellt zu sein. Dagegen werden im deutschen

Strafgesetzbuch folgende unsittliche Handlungen als U. behandelt

und bestraft: Blutschande, d. h. der Beischlaf zwischen Verwandten

auf- und absteigender Linie, zwischen Geschwistern und zwischen

Verschwägerten auf- und absteigender Linie (s. Inzest);

Notzucht (stuprum violetum), d. h. die Nötigung einer

Frauensperson zur Duldung des außerehelichen Beischlafs durch

Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

Leib oder Leben (das frühere Erfordernis eines Strafantrags

bei diesem Verbrechen ist durch die Novelle zum Strafgesetzbuch vom

26. Febr. 1876 beseitigt); Schändung (stuprum non voluntarium

nec violentum), d. h. der außereheliche Beischlaf mit einer

geisteskranken oder einer in willen- oder bewußtlosem Zustand

befindlichen Frauensperson, wobei es als Notzucht bestraft wird,

wenn der Thäter die Frauensperson absichtlich in diesen

Zustand versetzt hat. Ferner gehören hierher; unzüchtige

Handlungen, welche Vormünder mit ihren Pflegebefohlenen,

Eltern mit ihren Kindern, Geistliche, Lehrer und Erzieher mit ihren

minderjährigen Schülern oder Zöglingen, Beamte mit

Personen, gegen die sie eine Untersuchung zu führen haben,

oder welche ihrer Obhut anvertraut sind, Beamte, Ärzte und

andre Medizinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in

öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder andern

Hilflosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt

sind, mit den hier aufgenommenen Personen vornehmen;

unzüchtige Handlungen, welche mit Gewalt an einer

Frauensperson vorgenommen werden, oder zu deren Duldung dieselbe

durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder

Leben genötigt wird; endlich unzüchtige Handlungen mit

Personen unter 14 Jahren. In allen diesen Fällen tritt die

strafrechtliche Verfolgung von Amts wegen ein. Dagegen wird die

Verleitung einer Frauensperson zur Gestattung des Beischlafs durch

Vorspiegelung einer Trauung oder durch Erregung oder Benutzung

eines andern Irrtums, in welchem sie den Beischlaf für einen

ehelichen hielt, nur auf Antrag bestraft. Außerdem

gehören zu den U. des Reichsstrafgesetzbuchs: die

widernatürliche Unzucht, welche entweder zwischen Personen

männlichen Geschlechts (Pä-

1038

Unzurechnungsfähigkeit - Ur.

derastie), oder von Menschen mit Tieren (Sodomie) begangen wird;

die Mädchenschändung, d. h. die Verführung eines

unbescholtenen Mädchens, welches das 16. Lebensjahr noch nicht

vollendet hat, zum Beischlaf (Antragsdelikt); die Verletzung der

Schamhaftigkeit durch unzüchtige Handlungen, durch welche ein

öffentliches Ärgernis gegeben wird, oder durch

unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche

verkauft, verteilt oder sonst verbreitet oder an Orten, welche dem

Publikum zugänglich sind, ausgestellt oder angeschlagen

werden. Auch die Kuppelei (s. d.) wird von dem deutschen

Strafgesetzbuch unter den U. mit aufgeführt, ebenso die

Doppelehe oder Bigamie (s. d.) und der Ehebruch (s. d.). Vgl.

Deutsches Strafgesetzbuch, § 171-184, 361, Nr. 6;

Österreichisches, 125 ff., 500 ff.

Uuzurechnungsfähigkeit, s. Zurechnung.

Upanischad ("Vortrag"), s. Weda.

Upas, s. Pfeilgift.

Upasstrauch, s. Strychnos.

Upernavik, nördlichster Ort im dän.

Grönland, unter 72°48' nördl. Br., mit 761 Einw. im

Bezirk.

Upholland (spr. öp-), alte Stadt, 5 km westlich von

Wigan, in Lancashire (England), mit Kornmühlen,

Steinbrüchen, Kohlengruben und (1881) 4435 Einw.

Upiugtouia, Burenrepublik unter deutschem Schutz in

Südwestafrika, begrenzt im W. vom 16.° östl. L. v.

Gr., im S. vom 20.° südl. Br., Nord und Ostgrenze sind

unbestimmt. Es ist ein an starken perennierenden Quellen reiches

Land, das sich zu Ackerbau und Viehzucht eignet, von

nomadisierenden Bergdamara und Buschmännern bewohnt, deren

einzige Beschäftigung im Honigsuchen und Wurzelgraben und

Diebstählen an den Herden der Buren besteht. Die 15 Familien

starken Buren wanderten infolge von Differenzen mit der

portugiesischen Regierung aus Mossamedes Anfang 1884 aus u.

erwarben vom Häuptling des Oddongastammes, Kambondo, ein

Landstück südlich der Etosapfanne, nur reservierte

Kambondo die Bergwerksrechte. Die jetzt einzige Niederlassung der

Buren heißt Grootfontein.

Upland, Landschaft im mittlern Schweden, im O. von der

Ostsee, im S. vom Mälar begrenzt, ist im Innern fruchtbar und

reich an Getreide und Wald, auch an Eisen, während die

Küstenstriche die felsige Schärennatur mit zahlreichen

vorgelagerten Inseln und Schären darbieten. In administrativer

Hinsicht ist U. unter die Läns Stockholm, Upsala und

Westmanland verteilt.

Upolu, die zweitgrößte, aber bei weitem die

wichtigste der Samoainseln (s. d.), durch eine schmale

Meeresstraße von dem westlich gelegenen Savaii, durch eine

breitere von dem östlichern Tutuila getrennt, 881 qkm (16 QM.)

groß mit 19,000 Einw., worunter 2500 Fremde (300

Europäer und Amerikaner, der Rest als Arbeiter

eingeführte Melanesien und Polynesier). Die

außerordentlich schöne Insel wird von einer

vulkanischen, 900 m kaum übersteigenden Bergkette mit vielen

erloschenen Kratern durchzogen, welche nach S. steiler, nach N.

sanfter abfällt, die Bewässerung ist reichlich, der Boden

sehr fruchtbar, indes mit Lavablöcken übersäet,

welche die Anwendung des Pflugs oft unmöglich machen.

Korallenriffe besäumen an mehreren Stellen die Küste,

welche einige gute Häfen aufweist. Der besuchteste ist der von

Apia an der Nordküste. Die östlich davon gelegene Bai von

Saluafata mit einem Ankerplatz für kleinere Schiffe, zu dem

ein breiter Kanal durch das Küstenriff führt, wurde 1879

an Deutschland als Kohlenstation abgetreten. Die an der

Südküste gelegene flache Bucht von Falealili ist von

geringer Bedeutung, dagegen liegt Apia gerade gegenüber die

gute Bai von Safata. Von der Oberfläche gehören der

Deutschen Handels- und Plantagengesellschaft der Südsee 28,800

Hektar, den Amerikanern 3600, den Engländern 3200 Hektar.

Unter Kultur haben die Deutschen 3200, die Engländer 200

Hektar, die Amerikaner gar nichts. Der volkreichste Ort der Insel

ist Falealili an der Südküste, der wichtigste aber Apia

(s. d.) an der Nordküste, wo ein deutsches, ein englisches und

ein amerikanisches Konsulat sich befinden und die europäischen

Geschäftshäuser ihren Sitz haben. Hierher kommen die

Reichspostdampfer des Nord deutschen Lloyd, auch eine englische

Dampferlinie geht von Sydney nach Apia. S. Karte "Samoainseln".

Upsala, schwed. Län, am Bosnischen Meerbusen, von

den Läns Gefleborg, Stockholm und Westmanland begrenzt,

umfaßt den westlichen Teil von Upland (s. d.) mit einem Areal

von 531.3,8 qkm (96,5 QM.) und ist im Innern eine weite und

fruchtbare Ebene, während die Uferlandschaften die felsige

Schärennatur der schwedischen Küste haben. An

Flüssen sind außer dem Dalelf, welcher an der

nördlichen Grenze des Läns den großen

Elfkarlebyfall bildet, nur kleinere vorhanden. Die Bevölkerung

zählte 1888: 120,084 Seelen. Haupterwerbszweige sind:

Ackerbau, Viehzucht und Waldwirtschaft. Vom Areal entfallen 27,5

Proz. auf Ackerland und Gärten, 10,4 Proz. auf Wiesen, 55,3

Proz. auf Wald. 1884 zählte man 20,325 Pferde, 87,182

Stück Rindvieh, 32,209 Schafe und 12,021 Schweine. Auch der

Bergbau (besonders auf Eisen) und der Hüttenbetrieb sind

ansehnlich. - Die gleichnamige Hauptstadt, in einer fruchtbaren

Ebene an der Fyriså, die in den Mälarsee mündet,

Knotenpunkt der Eisenbahnen Stockholm-Sala, U.-Gefle und U.-Lenna,

hat ein Schloß und 2 Kirchen (darunter die 1289-1435 erbaute

Domkirche mit den Grabmälern mehrerer Könige, Linnes

u.a., die größte und schönste Kirche Schwedens,

leider aber nach dem Brand 1702 nur unvollkommen hergestellt), eine

1477 gestiftete Universität mit der größten

Bibliothek Schwedens (über 250,000 Bände und 7000

Manuskripte) und andern wissenschaftlichen Sammlungen, botanischem

Garten (berühmt durch Linne), Sternwarte etc. (1886 mit 1877

Studierenden); zwischen dem Dom und dem neuen

Universitätsgebäude befindet sich ein schöner Park,

Odinslund. Die Einwohnerzahl. beträgt (1888) 21,249. Die

Industrie ist nicht unbedeutend; außer einigen chemischen

Fabriken gibt es mehrere Mühlen, Brauereien, Ziegeleien etc.

U. ist Sitz eines Erzbischofs, eines Konsistoriums und des

Landeshauptmanns. Die ziemlich einförmige Umgegend, Fyrisvall

genannt, ist der klassische Boden der ältesten Geschichte

Schwedens. Hier verlor 983 Styrbjörn der Starke Schlacht und

Leben; hier liegt 4km entfernt an der Bahn U.-Gefle das alte

(Gamla) U., jetzt ein Bauerndorf, in dessen Nähe die drei

großen Königshügel und viele kleinere

Grabhügel sich befinden; 7. km von U. entfernt die Morawiese

(s. d.). Das Gut Hammarby der ehemalige Wohnsitz Linnés.

Upstallsboom, s. Aurich.

Upupa, Wiedehopf; Upupidae (Hopfe), Familie aus der

Ordnung der Klettervögel (s. d.).

Ur..., Vorsilbe zur Bezeichnung der Beziehung auf den

ersten Anfang von etwas, z. B. Urahn, Ursprung, Urkunde etc.

(altdeutsch s. v. w. hervor, aus).

Ur, s. v. w. Auerochs.

Ur, eine der ältesten Städte Chaldäas,

südlich vom untern Euphrat, Orchoe (jetzt Warka)

gegenüber, bekannt als Wohnort von Abraham und Sara, ehe

sie

1039

Uraba - Ural.

nach Haran und Kanaan zogen. Hier gefundene Inschriften zeigen

die ältesten hieroglyphenartigen Formen der Keilschrift.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 300 / 302 段