vertrat, daß er sich den Namen des "Sprechministers"

erwarb. Im Januar 1881 wurde er zum Präsidenten des

Reichsgerichts ernannt. Seinen juristischen Ruf begründete er

durch das "System des österreichischen allgemeinen

Privatrechts" (Bd. 1 u. 2,Leipz. 1856-59, 4. Aufl. 1876; Bd. 6,

1864, 3. Aufl. 1879), ein Werk, welches zu den bedeutendsten

Erscheinungen der juristischen Litteratur zählt und in der

Entwickelung der österreichischen Jurisprudenz Epoche gemacht

hat. Außerdem nennen wir von ihm: "Die Ehe in ihrer

welthistorischen Entwickelung" (Wien 1850); "Über die

wissenschaftliche Behandlung des österreichischen gemeinen

Privatrechts" (das. 1853); "Entwurf eines bürgerlichen

Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen" (das. 1853); "Die

rechtliche Natur der Inhaberpapiere" (Leipz. 1857); "Die

Verlassenschaftsabhandlung in Österreich" (Wien 1862); "Zur

Reform der Wiener Universität" (das. 1869); "Die Verträge

zu gunsten Dritter" (Jena 1869). Mit seinem Ministerkollegen Glaser

begründete er die "Sammlung von zivilrechtlichen

Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofs" (Wien 1859 ff., 2.

Aufl. 1873 ff.).

6) William, Kupferstecher, Sohn von U. 4), geb. 11. Sept. 1837

zu Hannover, bildete sich seit 1854 auf der Akademie zu

Düsseldorf unter Keller, arbeitete seit 1857 bei Thäter

zu München, kehrte 1860 nach Düsseldorf zurück und

ging 1865 nach Leipzig, sodann nach Weimar. Auf Anregung des

Verlegers der "Zeitschrift für bildende Kunst" begann er 1866,

Gemälde alter, besonders niederländischer, Meister im

Museum zu Braunschweig zu radieren, denen 1869 eine zweite Reihe

von Blättern nach Gemälden der Kasseler Galerie folgte.

Durch diese Vorarbeiten eignete er sich eine so große

Gewandtheit in der Handhabung der Radiernadel an, daß er die

Kunst der Radierung in Deutschland neu belebte und zahlreiche

Nachfolger und Schüler fand. Den Winter von 1871 bis 1872

brachte er in Holland zu, wo die Blätter zur "Frans

Hals-Galerie" (mit Text von Vosmaer) entstanden. Von da ab

entfaltete er eine sehr umfangreiche Thätigkeit, welche sich

auch auf Nachbildungen von Gemälden moderner Künstler

erstreckte. Sein Hauptwerk ist die "Galerie des Wiener Belvedere"

(mit Text von K. v. Lützow). Von einzelnen Blättern ist

besonders die Radierung nach dem Ildefonsoaltar von Rubens (im

Auftrag der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst in

Wien) hervorzuheben. Seine künstlerische Eigenart

befähigte ihn vorzugsweise zur Wiedergabe der Gemälde der

Niederländer (Rubens, van Dyck, Fr. Hals, Rembrandt), der

Venezianer (Tizian, Veronese) und der Spanier (Murillo, Velazquez)

der Blütezeit, deren koloristische Wirkungen er mit feinem

Verständnis nachzubilden vermag. Er lebt als Professor in

Wien.

Ungerade Zahl, eine solche, welche durch 2 nicht teilbar

ist, z. B. 1, 3, 5 etc.

Ungericht (altd.), s. v. w. Missethat oder

Verbrechen.

Ungern-Sternberg, Alexander, Freiherr von,

Romanschriftsteller, geb. 22. April 1806 auf dem väterlichen

Gut Noistfer bei Reval, sollte sich dem Studium der Rechte widmen,

folgte aber seiner Neigung zur Poesie und lebte seit 1830 in

Deutschland, wo er sich nach wechselndem Aufenthalt später

bleibend in Dresden niederließ. Er starb 24. Aug. 1868 zu

Dannenwalde in Mecklenburg Strelitz. U. hat in einer langen Reihe

von Romanen und Novellen, immer aber mit hervorstechender

Frivolität, die verschiedenartigsten Stoffe behandelt. Die

Rokokozeit ist die eigentliche Domäne seines Talents. Der

romanhafte Inhalt dieser Novellen (z. B. "St. Sylvan", Frankf.

1839; "Die gelbe Gräfin", Berl. 180) ist dürftig, die

künstlerische Komposition schwach, die. Charakteristik oft

oberflächlich; aber der kulturhistorische Hintergrund ist treu

und sicher gezeichnet so namentlich in "Berühmte deutsche

Frauen des 18. Jahrhunderts" (das. 1848). Zu dem Besten, was U.

schrieb, gehören die Erzählungen: "Galathee (Stuttg.

1836) und "Psyche" (Frankf. 1838, 2 Bde.) Als der soziale

Tendenzroman Mode wurde, trat er mit "Diane" (Berl. 1842, 3 Bde.)

und "Paul" (Hannover 1845, 3 Bde.) hervor, ohne es freilich zur

rechten ethischen und psychologischen Tiefe zu bringen. Letzteres

Werk hatte zugleich die Absicht, für eine Reorganisation des

Adels Propaganda zu machen, und diese Tendenz bewirkte 1848 des

Verfassers Anstellung als Mitarbeiter am Feuilleton der

"Kreuzzeitung". Da aber seine "Neupreußischen Zeitbilder"

(Brem. 1848-49, 2 Bde.) wenig Beifall fanden, ließ er die

Politik fallen und suchte durch die Erfindung von Pikantem auf

frivolem Gebiet zu gefallen, so namentlich in den "Braunen

Märchen" (das. 1850, 4. Aufl. 1875) und in den "Rittern von

Marienburg" (Leipz. 1853, 3 Bde.). Die "Erinnerungsblätter"

(Leipz. 185560, 6 Bde.) erzählen des Verfassers

Lebensgeschichte. Viel Fesselndes enthält die "Dresdener

Galerie" (Leipz. 185758, 2 Bde.), eine Reihe von Kunstnovellen und

biographischen Skizzen. Die historischen Romane: " Dorothea von

Kurland " (Leipz. 1859, 3 Bde.), " Elisabeth Charlotte" (das. 1861,

3 Bde.), "Peter Paul Rubens" (das. 1862) u. a. verfielen schon

völlig dem Ton der Leihbibliothek. Kleinere Erzählungen

erschienen gesammelt als "Novellen" (Stuttg. 18323, 5 Bde.),

"Erzählungen und Novellen" (Dess. 1844, 4 Bde.) und "Kleine

Romane und Erzählungen" (Jena 1862, 3 Bde.).

Unger-Sabatier (spr. -ssabatjeh, in Italien Ungher

genannt), Karoline, Opernsängerin, geb. 1800 zu Wien, wurde

von Ronconi in Mailand ausgebildet und debütierte 1819 in Wien

als Cherubin in Mozarts "Figaro". Dort engagierte sie der

Unternehmer Barbaja für Italien, wo sie in allen großen

Städten weniger durch die Kunst als durch die dramatische

Kraft ihres Gesanges Begeisterung erregte. Im Dezember 1833 errang

sie auch am italienischen Theater in Paris einen glänzenden

Erfolg. 1840 verließ sie die Bühne, nachdem sie sich mit

Sabatier verheiratet hatte, und zog sich auf eine Villa bei Florenz

zurück, wo sie 23. März 1877 starb.

Unglückshafte, s. Termiten.

Unglückstage, s. Tagewählerei.

Ungnad, Hans, Freiherr zu Sonegg, Förderer der

Reformation unter der südslawischen Bevölkerung

Österreichs. Geb. 1493 als Sohn eines Kaiserlichen

Kammermeisters, nahm er ruhmvollen Anteil an den Feldzügen

gegen die Türken, wandte sich in spätern Lebensjahren der

Sache der Reformation zu, ging 1554 nach Wittenberg, legte 1557

seine Stelle als Statthalter von Steiermark nieder, weil den

Evangelischen freie Religionsübung verweigert ward, und ging

zu Herzog Ulrich von Württemberg, der ihm ein früheres

Stift zu Urach als Wohnsitz überwies. Dort bewirkte er die

Berufung des um die reformatorische Bewegung in Krain verdienten

Truder nach Württemberg. Beide Männer errichteten jetzt

eine Druckerei, durch welche lange Zeit die südlichen

Länder Österreichs mit reformatorischen Schriften

versehen wurden, bis der Kaiser sie im Dreißigjährigen

Krieg aufhob und der Propaganda in Rom schenkte. U. starb 27. Dez.

1564 zu Wietritz in Böhmen.

Unguéntum (lat.), Salbe (s. d.).

1016

Ungulata - Union.

Ungulata, Huftiere.

Ungvar, Stadt, s. Ung.

Uniamiembe, Landschaft im S. von Uniamvesi in

Äquatorialafrika, unter 5° südl. Br. Hauptort und

Missionsstation ist Tabora (Kase), Knotenpunkt der

Karawanenstraßen zum Tanganjika und zum Ukerewe, mit

großen Warenlagern der arabischen Händler.

Uniamvesi ("Mondland"), große Landschaft in

Äquatorialafrika, südlich vom Ukerewe, östlich vom

Tanganjika, vom 4.° südl. Br. durchzogen, nach Speke nicht

viel kleiner als England, liegt zum großen Teil auf dem

1000-1200 m hohen Tafelland, welches die Wasserscheide zwischen

Ukerewe, Tanganjika und Lufidschi bildet. Nach N. dacht es sich zum

Ukerewe ab, dessen Südrand noch in seine Grenzen fällt;

hier umschließt es die ungemein fruchtbaren Landschaften von

Usabi und Uhindi. Dieser nördliche Teil wird von den Bewohnern

Usukuma (Mitternachtsland) nannt, im Gegensatz zu dem

südlichen Utakama (Mittagsland). Das Land ist im allgemeinen

eins der fruchtbarsten und bevölkertsten im äquatorialen

Osten. Zugleich ist es durch die Kreuzung der nach dem Tanganjika

und dem Ukerewe führenden und bei der Missionsstation Tabora

sich spaltenden Karawanenwege das belebteste und wichtigste

Handelsland im Innern Ostafrikas. Das Land stand früher unter

einem Herrscher, ist aber im Lauf seiner neuesten Geschichte in

eine Anzahl von Kleinstaaten zerfallen. Die Bewohner, die

Waniamwesi, sind dunkler von Farbe als ihre Nachbarn, schlagen die

untern Schneidezähne aus und splittern eine dreieckige

Lücke zwischen die zwei innern Schneidezähne der obern

Reihe, tragen schwere Kupferringe um die Arme, rauchen und trinken

stark, bauen aber ihr Land gut an, weben auf eignen

Webstühlen, schmelzen Eisen und sind als Händler oder

Träger überall zwischen Sansibar und Udschidschi

anzutreffen. Seitdem sich Araber zahlreich unter ihnen

niedergelassen haben, sind sie verarmt, einzelne haben sich aber,

wie jene, eifrig dem Sklaven und Elfenbeinhandel gewidmet und es

teilweise zu großem Wohlstand gebracht. S. Karte bei Artikel

"Congo".

Ünîe (im Altertum Önoe), Stadt im

türk. Wilajet Trapezunt in Kleinasien, am Schwarzen Meer,

beliebter Aufenthalt reicher Mohammedaner, hat einen Hafen,

Baumwollweberei, Schiffbau, Handel mit Holz, Korn, Flachs etc. und

6000 Einw. (Mohammedaner und Griechen). Die Umgegend ist reich an

Eisen.

Unieren (lat.), vereinigen; uniert, vereinigt, besonders

von früher getrennten Religionsgenossenschaften (s.

Union).

Unierte Griechen, diejenigen griech. Christen, welche

sich mit Beibehaltung ihrer alten Kirchenverfassung, ihrer Sprache

beim Gottesdienst, ihrer Fasten und des Abendmahls unter beiderlei

Gestalt, aber mit Annahme der Lehre, daß der Heilige Geist

auch vom Sohn ausgehe, der Lehren vom Fegfeuer und vom Primat des

Papstes mit der römischen Kirche wieder vereinigt haben. Im

ganzen gibt es ihrer jetzt gegen 5 Mill., welche vorzüglich in

Italien, Polen, Siebenbürgen, Ungarn, Kroatien, Dalmatien und

in der Türkei leben. S. Union.

Unifizieren (lat.), in eine Einheit, Gesamtheit

verschmelzen, z. B. Staatsschulden, Anleihen.

Unifórm (lat.), die "gleichförmige"

Bekleidung der Militärpersonen sowie gewisser Klassen von

Zivilbeamten. Die Einführung derselben fällt in das 17.

Jahrh. und kann als gleichzeitig mit der Errichtung der stehenden

Heere angenommen werden. Farbe, Schnitt und Stoff der U.

unterscheiden hauptsächlich die Soldaten verschiedener

Länder und verschiedener Waffengattungen; die daran

befindlichen Abzeichen dagegen dienen zur Unterscheidung der

einzelnen Truppenkörper sowie der verschiedenen Grade.

Uniformitätsakte, s. Presbyterianer.

Unigenitus Dei fllius (lat.), Anfangsworte der vom Papst

Clemens XI. im September I713 erlassenen Bulle, worin 101

Sätze aus Quesnels "Réflexions morales" verdammt wurden

(s. Jansen). Vgl. Schill, Die Konstitution U. (Freiburg 1876).

Unikum (lat.), das Einzige in seiner Art, nur einmal

Vorhandene, besonders von Münzen, alten Kunstwerken,

Holzschnitten etc. gebraucht.

Unimak, s. Aleuten.

Unio, Flußmuschel.

Uniõn (lat.), Vereinigung, Verbindung, namentlich

der Bund mehrerer Staaten. Geschichtlich merkwürdig sind

namentlich die Kalmarische U. vom. 20. Juli 1397 (s. Kalmar), die

Utrechter U. vom 23. Jan. 1579 (s. Niederlande, Geschichte, S. 149)

und die U. protestantischer Fürsten und Städte von 1608

zum Schutz ihrer gemeinsamen Religionsinteressen (s.

Dreißigjähriger Krieg, S. 132). In Deutschland versuchte

ferner Preußen 1850 eine U. der Klein und Mittelstaaten unter

preußischer Führung, zu welchem Zweck das Erfurter

Unionsparlament berufen ward (s. Preußen, S. 374). Im

staatsrechtlichen Sinn versteht man unter U. die Verbindung zweier

Staaten, welche unter einem und dem selben Souverän stehen (s.

Staat, S. 196).

Auf kirchlichem Gebiet bezeichnet U. die Vereinigung

verschiedener Religions- oder Konfessionsparteien zu Einer Gemeinde

oder Kirche. Der Trieb nach Beseitigung der kirchlichen Spaltungen

zieht sich (unter stetiger Berufung auf Joh. 10, 16; 17, 21-23;

Eph. 4, 3-6) durch die ganze Geschichte der Kirche hindurch.

Während aber die katholische Kirche bei ihren Attributen der

Einheit, Allgemeinheit und Untrüglichkeit eine U. nur durch

das Aufgehen aller andern Kirchenparteien in ihrer Gemeinschaft

erstreben kann, erlaubt die evangelische Kirche bei ihrer

prinzipiell freiern Stellung zum Dogma, zu der kirchlichen

Verfassung und zu den gottesdienstlichen Einrichtungen eine

Vereinigung zweier oder mehrerer Kirchenparteien innerhalb eines

gewissen gemeinsamen Rahmens von Glaubensanschauungen und

Kultuseinrichtungen unter einheitlichem Kirchenregiment. Die

ältesten Unionsversuche bezweckten Vereinigung der griechisch-

und römisch-katholischen Kirchen und sind meist von den

griechischen Kaisern aus politischen Rücksichten ausgegangen.

Schon die Verhandlungen auf der Synode zu Lyon 1274 führten

dazu, daß die Griechen den Primat des römischen Bischofs

anerkannten; die Kirchenversammlung von Konstantinopel 1285 nahm

aber alle Konzessionen wieder zurück. Denselben

Mißerfolg erntete seit 1439 das Florentiner Konzil (s. d.),

so daß die Zahl der "unierten Griechen" (s. d.) eine sehr

geringe blieb. Dagegen gelang die U. Der Katholiken mit den

Maroniten(s.d.) und einem Teil der armenischen Kirche (s. d.).

Neuerdings haben die sogen. Altkatholiken (s. d.) wieder den

Gedanken einer U. der christlichen Kirchen, zunächst der

beiden großen katholischen, ins Auge gefaßt, und

etliche Gelehrte vereinigten sich im August 1875 zu Bonn über

das Dogma vom Ausgang des Heiligen Geistes. - Noch entschiedener

scheiterten die Unionsversuche mit den Protestanten zunächst

auf allen Reichstagen im Reformationszeitalter, dann bei

verschiedenen Religionsgesprächen (s. d.) zwischen den

Katholiken und Evangelischen. Ebenso erfolglos blieben auch die

Unionsvorschläge von Staphylus, Wicel

1017

Union (kirchliche) - Union (Stadt).

und Cassander unter Kaiser Ferdinand I., wiewohl auch

protestantische Gelehrte, wie Hugo Grotius (s.d.) und Georg

Calixtus (s. d.), den Gedanken aufnahmen. Was 1660 der

Kurfürst von Mainz, Johann Philipp von Schönborn,

mehreren evangelischen Fürsten als Unionsgrundlage anbot, lief

aus Akkommodation an die katholischen Unterscheidungslehren hinaus.

Ernstlicher waren die Vorschläge des von den Höfen

begünstigten Rojas de Spinola (s. d.) gemeint, welchem

lutherischerseits Molanus (s. d.) und Leibniz (s. d.)

entgegenkamen. Diese verhandelten mit Bossuet (s. d.), welcher aber

gleichfalls nur auf Nachgiebigkeit der Protestanten rechnete. Das

Thorner Blutbad, die Bedrängung der Protestanten in Frankreich

und in der Pfalz, welche Friedrich Wilhelm I. von Preußen und

andre evangelische Reichsstände zu Repressalien

veranlaßten, und die Salzburger Protestantenverfolgung

zerstörten vollends jede Hoffnung auf das Gelingen

künftiger Versuche. - Im Jahrhundert der Reformation

versuchten Wittenberger und Tübinger Theologen vergeblich eine

U. mit der griechischkatholischen Kirche; nicht minder erfolglos

waren im folgenden Jahrhundert die Bemühungen des Patriarchen

Cyrillus Lukaris (s. d.) um eine U. mit der reformierten

Kirche.

Aussichten auf Erfolg hatten von Anfang an nur die Versuche

einer U. zwischen Lutheranern und Reformierten, da diese zwar

über nicht wenige dogmatische Punkte, namentlich über den

Sinn der Einsetzungsworte des Abendmahls und über die

Gnadenwahl, voneinander abwichen, dafür aber durch die

Gemeinsamkeit des über allen Dogmatismus hinausgreifenden

protestantischen Prinzips verbunden waren. Schon 1529 veranstaltete

der Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen das

Religionsgespräch zu Marburg (s. Luther). Aber die von Zwingli

dargereichte Bruderhand stieß Luther von sich, und als

nachher Melanchthon und seine Schüler an der Vereinigung

fortarbeiteten, unterlagen sie dem Vorwurf des Kryptocalvinismus

(s. d.). Nur vorübergehend hielt der 1570 geschlossene Vertrag

von Sendomir vor (s. Dissidenten). Das zwischen sächsischen,

hessischen und brandenburgischen Theologen 1631zuLeipzig gehaltene

Religionsgespräch sowie auch das zu Kassel 1661, welches der

Landgraf Wilhelm V. zwischen den reformierten Theologen der

Universität Marburg und den lutherischen zu Rinteln angeordnet

hatte, bewiesen zwar die Möglichkeit einer Ausgleichung, und

hervorragende Theologen, wie lutherischerseits Calixtus und

reformierterseits Duräus, setzten die ganze Arbeit ihres

Lebens für eine solche ein. Aber der dogmatische Zelotismus

zerstörte beständig die gemachten Ansätze. Aus

Gründen der Politik sahen sich die reformierten, aber

über ein lutherisches Volk herrschenden Hohenzollern auf den

Gedanken der U. der beiden evangelischen Konfessionen hingewiesen.

Friedrich I. von Preußen veranstaltete 1703 eine Unterredung

lutherischer und reformierter Theologen in Berlin (Collegium

caritativum), allein die Errichtung einiger Unionskirchen und der

Waisenhäuser zu Berlin und Königsberg, in welchen sowohl

ein lutherischer als auch ein reformierter Geistlicher unterrichten

und das Abendmahl zugleich austeilen mußten, hatte

ebensowenig den Fortgang der Vereinigung zur Folge als der zur

Einführung der englischen Liturgie 1706 promulgierte Entwurf.

Als später König Friedrich Wilhelm I. sich bemühte,

durch das Corpus Evangelicorum 1719 eine U. zu stande zu bringen,

fanden die von den Tübinger Theologen Klemm und Pfaff

proponierten 15 Unionsartikel so wenig Beifall, daß die

Konsistorien zu Dresden und Gotha bei dem Reichstag zu Regensburg

nachdrücklich dagegen protestierten. Zwar wurde hierauf von

Friedrich Wilhelm I. die U. wenigstens in seinem Reich realisiert,

indem er selbst der calvinistischen Prädestinationslehre

entsagte, dagegen die Annahme des reformierten Kultus forderte;

aber schon Friedrich IL gab 1740 seinem Lande die alte Freiheit mit

dem alten Kultus wieder zurück. Das Reformationsjubiläum

von 1817 gab der U. einen neuen Anlaß. In Preußen, wo

Konsistorien und Universitäten schon seit Jahren beiden

Konfessionen gemein waren, konnte die kirchenregimentliche U. ohne

Schwierigkeiten vollzogen werden. Der König erließ 27.

Sept. 1817 eine die Übereinstimmung der Lutheraner und

Reformierten im wesentlichen der Lehre voraus setzende Ausforderung

an die Geistlichkeit, die U. zu fördern. Dieselbe wurde

nunmehr auch 30. und 3l. Okt. zu Berlin und Potsdam durch

gemeinschaftliche Abendmahlsfeier vollzogen. Ferner wurde die U. zu

stande gebracht 1817 in Nassau, 1818 in Rheinbayern, 1819 in

Anhalt-Bernburg, 1821 in Waldeck-Pyrmont und Baden, 1822 in Rhein-

und Oberhessen, 1823 auch in Darmstadt, 1824 in Hildburghausen,

1825 in Lichtenberg, 1827 in Anhalt-Dessau. Eine mächtige

Reaktion erhob sich dagegen besonders in Preußen, als

Friedrich Wilhelm III. 1822 eine neue Kirchenagende (s.

Agendenstreit) den Widerstrebenden aufdringen wollte. Es entstand

unter der Führung des Professors Scheibel (s. d.) zu Breslau

eine Partei, welche den Kampf gegen den Rationalismus in der

Landeskirche einem Kampf gegen U. und Agende steigerte und die

Annahme beider als Verrat betrachtete (s. Lutherische Kirche).

Friedrich Wilhelm IV. gestattete nicht bloß diesen

Altlutheranern, selbständige Gemeinden zu bilden, sondern

machte auch den lutherischen Sonderbestrebungen innerhalb der

Landeskirche die weitgehendsten Zugeständnisse. Ein

Erlaß von 1852 stellte die Zusammensetzung des

Oberkirchenrats zu Berlin aus lutherischen, reformierten und

unierten Mitgliedern fest sowie den Modus der Entscheidung durch

Separation der Mitglieder (itio in partes) bei rein konfessionellen

Fragen. Gleichwohl lehnte ein Erlaß von 1853

ausdrücklich jede Absicht einer Störung der U. ab und

ordnete zugleich an, daß der altlutherische Ritus beim

Abendmahl nur auf gemeinschaftlichen Antrag des Geistlichen und der

Gemeinde gestattet sein sollte; 1857 ward derselbe noch von der

Genehmigung der Konsistorien abhängig gemacht. Eine 1856 auf

Befehl des Königs zusammen tretende, aus 40

Vertrauensmännern bestehende Konferenz sprach sich gegen eine

bekenntnislose U. aus. Der Name der U. selbst aber ward durch einen

königlichen Erlaß vom 3. Nov. 1867 für die alten

Provinzen Preußens festgehalten. Vgl. Hering, Geschichte der

kirchlichen Unionsversuche (Leipz. 1836-1838, 2 Bde.); Nitzsch,

Urkundenbuch der evangelischen U. (Bonn 1853); Julius Müller,

Die evangelische U. (Halle 1854); Schenkel, Der Unionsberuf des

evangelischen Protestantismus (Heidelb. 1855); Wangemann, Sieben

Bücher preußischer Kirchengeschichte (Berl.1859-60, 3

Bde.); Nagel, Die Kämpfe der evangelisch - lutherischen Kirche

in Preußen seit Einführung der U. (Stuttg. 1869);

Brandes, Ge schichte der evangelischen U. in Preußen (Gotha

1872 bis 1873, 2 Bde.); Finscher, U. und Konfession (Kassel 1873, 2

Bde.); Mücke, Preußens landeskirchliche

Unionsentwickelung (Brandenb. 1879).

Union (San Carlos de la U.), Hafenstadt des

mittelamerikan. Staats Salvador, an der Fonseca-

1018

Union der Zweiundzwanziger - Universalwissenschaft.

bai und am Fuß des Vulkans von Conchaqua, in bewaldeter

Gegend, mit vorzüglichem Hafen, lebhaftem Handel und (1878)

2112 Einw.

Union der Zweinndzwanziger, s. Deutsche Union.

Unioninseln (Tokelau), eine nördlich von den

Samoainseln, zu beiden Seiten des 10. Breitengrades liegende Gruppe

von vier Inseln: Oatafu, Nukunono, Fakaafo und Olosenga, zusammen

14 qkm (0,25 QM.) mit 514 Einw. Wegen ihrer Guanolager sind sie von

den Nordamerikanern besetzt.

Unionisten, die Anhänger der 1817 zu stande

gebrachten Union (s. d., S. 1017) zwischen Lutheranern und

Reformierten; die, welche eine allgemeine Vereinigung aller

christlichen Religionsparteien zu Einer Kirche erstreben; indem

1862 entbrannten nordamerikanischen Bürgerkrieg die

Anhänger der Union, im Gegensatz zu den

Konföderierten.

Union Jack (spr. júhnien dschäck), in

Nordamerika vulgäre Bezeichnung der "kleinen" Unionsflagge

(Union tlag); s. die Textbeilage zur Tafel "Flaggen I".

Union Line (spr. júhnien lein), engl.

Postdampferlinie nach Afrika; s. Dampfschiffahrt, S. 49I.

Unio prolium (lat.), Einkindschaft (s. d.).

Unisono(ital.), das Zusammenklingen zweier Töne von

gleicher Tonhöhe oder das Verhältnis der reinen Prime

(Intervall), wenn es von zwei verschiedenen Stimmen ausgeführt

wird; all' u., im Einklang.

Unitarier (lat.), neuere Bezeichnung für diejenigen

protestantischen Richtungen, welche die Trinität (s. d.)

verwerfen. Solche gibt es seit dem 16. Jahrhundert in Ungarn und

Polen (s. Socinianer). Insonderheit aber heißen so die 1774

von Lindsay in London, Christin in Montrose und später von

Priestley in Birmingham gestifteten Gemeinden. Aber dieser auch als

Chemiker berühmte Theolog konnte 1789 kaum sein Leben vor der

Volkswut retten, siedelte 1791 nach Amerika über, wo er 1804

starb, aber in Channing (s. d.) und Th. Parker (s. d.) bedeutende

Nachfolger fand. In England wurde erst 18l 3 das Gesetz aufgehoben,

welches den Unitarismus mit dem Tod bedrohte; seitdem breitete sich

dieser als eine das Christentum überhaupt mehr ethisch als

dogmatisch fassende Richtung auch in Großbritannien aus, wo

ihr teils Theisten, wie Francis Newman, teils aber auch

Anhänger von Strauß und Spencer huldigen (Verehrung des

Universums, Kosmismus, Evolutionstheorie etc.). In Nordamerika

heißen U. besonders die übrigens streng theistischen

Anhänger der antitrinitarischen Lehre, die sich 1815 aus den

Kongregationalisten und Puritanern herausbildeten und im Besitz der

Kirche und Universität zu Cambridge in Massachusetts blieben.

In diesem Staat sind sie heute noch am verbreiterten. In Boston

erscheint die Zeitschrift "Unitarian Review" und ein Jahrbuch der

unitarischen Gemeinden. Vgl. Bonet-Maury, Des origines du

christianisme unitaire chez les Anglais (Par. 1881).

Unität (lat.), die Einzigheit, das nur einmalige

Vorhandensein einer Sache, z. B. Gott; das Nicht geteiltsein, die

Einheit; Brüderunität, s. v. w. Brü dergemeinde (s.

d.).

United States (engl., spr. juneited stehts;

abgekürzt: U. S.), die Vereinigten Staaten (von

Nordamerika).

Univers, l' (spr. lüniwähr), ultramontane

Pariser Zeitung, 1833 von den Abbés Migne und Gerbert

begründet, 1860-67 unterdrückt, hat seit dem Tod Louis

Veuillots (s. d.), der das Blatt seit 1843 leitete, seinen

frühern Einfluß fast gänzlich verloren.

Universal (universell, lat.), das Ganze betreffend,

allumfassend, allgemein (daher Universalerbe, Universalgeschichte,

Universallexikon, Universalmonarchie etc.); Universale,

landesherrliches Manifest.

Universalalphabet, s. Weltsprache und Pasigraphie.

Universal-efenfivpstaster, s. Bleipflaster.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 294 / 302 段