beträchtlicher Ausdehnung ist die Töpferei; man fertigt
schönes Fayencegeschirr; Schemnitz, Kremnitz, Debreczin
liefern irdene Pfeifenköpfe; große Porzellan- und
Majolikafabriken bestehen in Budapest, Fünfkirchen, Herend.
Etwa 70 Glashütten (meist in Oberungarn) erzeugen geringere
und feinere Glaswaren. Die chemische Industrie liefert vorzugsweise
Salpeter, Alaun, künstliche Farben, Soda, Pottasche,
Stearinkerzen (Budapest und Hermannstadt), Glycerin, Seife,
Zündwaren, Stärke, Leim, Tinte, Siegellack, Parfüme,
Lacke, Teerprodukte, Schwefelsäure. Von besonderer Wichtigkeit
sind die großen Petroleumraffinerien in Fiume,
Siebenbürgen und Südungarn (Oravicza, Orsova). Der
Waldreichtum des Landes hat überall eine lebhafte
Holzindustrie hervorgerufen. Bauhölzer werden
fabrikmäßig, Hausgeräte von der sehr ausgebreiteten
Hausindustrie geliefert, welche auch Korbflechterei und in neuester
Zeit auch Schnitzerei betreibt. Besonders entwickelt ist die
Wagenfabrikation, ebenso auch Tischlerei, Stroh- und Rohrflechterei
und der Schiffbau. Unter den Handwerkern zeichnen sich die
Zischmen- (Stiefel aus Korduan) und Schnürmacher,
Kürschner, Riemer und Gerber aus. Spinnerei und Weberei sind
im N. Hauptgegenstand der Hausindustrie; grobes Wolltuch erzeugen
unzählige Tuchmacher, feinere Tuche einige größere
Fabriken; Erzeugnisse der Textilindustrie sind ferner: grobe
Decken, Teppiche, Halinatücher für sogen. Halinas
(Bauernmäntel) etc. Bedeutend ist die Lederfabrikation. Papier
liefern über 70 Mühlen und einige große Fabriken
(die größte in Fiume). Von größter Bedeutung
ist die Mühlenindustrie, deren Mittelpunkt Budapest ist. Im
ganzen Land gibt es über 25,000 Mühlen, darunter 500
Dampf- und Kunstmühlen. Die Rübenzuckerfabrikation hat
abgenommen, gegenwärtig bestehen in U. bloß 14 Fabriken
(1871: 26), neue sind jedoch im Entstehen. Nagy-Surány und
Diószeg (bei Neutra) verarbeiten jährlich 308,000, bez.
454,000 metr. Ztr. Rüben. Von Wichtigkeit sind zahlreiche
große Spiritusfabriken (94), Branntweinbrennereien (95,366)
mit einer jährlichen Gesamtproduktion (1887) von 90 Mill.
Hektolitergraden, Rosoglio- und Likörfabriken und die
Bierbrauereien (110) mit einer jährlichen Produktion von
631,098 hl Bier, die größten in Steinbruch bei Budapest.
Die Tabaksfabrikation ist Staatsmonopol.
Handel und Verkehr.
Der Handel, sowohl im Innern als nach außen, ist sehr
lebhaft. Letzterer erfolgt von Fiume (s. d.) aus und den
übrigen kroatisch-ungarischen Häfen an dem Adriatischen
Meer, ferner auf der Donau und mittels der Eisenbahnen.
Hauptgegenstände der Ausfuhr sind landwirtschaftliche
Produkte, Hilfsstoffe und Halbfabrikate, namentlich: Getreide,
Mehl, Schweine, Schafwolle, Bau- und Werkholz, Wein, Weintrauben,
Obst, Spirituosen, Kleidungsstücke, Putz- und Modewaren,
Leder-, Eisen- und Zeugwaren, Möbel, Hausgeräte etc., und
bei der Einfuhr: Industrieartikel, Kleider, Putz- und Seidenwaren,
Kurz- und Schmuckwaren, Eisen- und andre Fabrikate, Leder und
Lederwaren, Kolonialartikel, Tabaksfabrikate etc. Die
volkswirtschaftlichen Interessen Ungarns weichen mehrfach von denen
der cisleithanischen Länder ab. U. ist als Agrikulturstaat
naturgemäß für den Freihandel gestimmt;
Österreich dagegen möchte seine bedeutende Industrie
durch Zölle schützen. Hohe Schutzzölle hätten
für U. nur dann einen Zweck, wenn es ein eignes Zollgebiet
bilden und dadurch seine eigne Industrie schützen könnte.
Die Handelspolitik Österreich-Ungarns verteuert für
letzteres jene Fabrikate, die es importiert, und beschränkt
den Export seiner Rohprodukte. Deshalb sucht U. sich auch in
volkswirtschaftlicher Beziehung, in Bezug auf den Handel, Verkehr
und Kredit von Österreich zu emanzipieren und hat insbesondere
die Entwickelung der eignen Industriezweige in letzter Zeit durch
Errichtung neuer Unterrichtsanstalten, Museen, Gewerbeschulen und
Lehrwerkstätten sowie durch Gewährung von
Steuerfreiheiten und sonstigen staatlichen Begünstigungen zu
fördern getrachtet. Die ersten Handelsplätze sind:
Budapest, Arad, Debreczin, Kaschau, Raab, Temesvar, Klausenburg,
Kronstadt, Hermannstadt, Sissek, Essek etc. Bei dem Mangel guter
Landstraßen in Mittelungarn haben die Eisenbahnen und
Flüsse eine erhöhte Bedeutung; die Donau wird ganz, Drau,
Save, Temes, Theiß werden teilweiset mit Dampfschiffen
befahren. Seit 1867 wurde der Eisenbahnbau sehr eifrig fortgesetzt,
und jetzt sind Bahnen nach allen Richtungen hin im Betrieb, wovon
infolge der bereits durchgeführten Verstaatlichung, mit
Ausnahme der Österreichisch-Ungarischen Staatsbahn, der
Südbahn u. der Kaschau-Oderberger Bahnlinien sowie außer
einigen kleinern Lokal- und Vizinalbahnen, mehr als die Hälfte
(1888: 5184km) Staatseigentum ist. Die Hauptlinien sind: die
ungarischen Staatsbahnen (von Budapest nach Bruck, Ruttka, Kaschau,
Predeal, Arad-Tövis, Semlin-Belgrad, Fünfkirchen, sowie
die Linien Stuhlweißenburg-Graz, die Alföld-Fiumaner und
zahlreiche andre Nebenlinien), die Kaschau-Oderberger Bahn, die
Österreichisch-Ungarische Staatsbahn (Wien-Budapest-Orsova,
Temesvar-Bazias, Preßburg-Sillein, Trentschin-Vlarapaß
etc.), die Südbahn (Wiener-Neustadt-Kanizsa-Barcs,
Budapest-Pragerhof, Komorn -Stuhlweißenburg,
Steinbrück-Agram-Sissek etc.), die Arad-Csanáder
Bahnen, die Arad-Temesvárer Bahn, die Nordostbahn
(Szerencs-Marmaros-Sziget, Debreczin- Királyháza,
Nyiregyháza-Ungvár, Sátoralja-Ujhely-Kaschau
etc.), die Raab-Ödenburg-Ebenfurter Bahn und verschiedene
Vizinal- und Lokalbahnen im ganzen Land. An der Spitze des
gegenwärtig vereinigten Post- und Telegraphendienstes stehen 9
Post- und Telegraphendirektionen, denen 3998 Postämter
(darunter 241 ärarische) mit 21,910 Beamten und 1509
Telegraphenstationen (680 Staats- und 829 Bahnstationen)
unterstehen. Mit der Briefpost wurden 1886: 97 Mill. Briefe, 50,5
Mill. Zeitungen und 41 Mill. sonstige Sendungen, mit der Fahrpost
9,7 Mill. Pakete befördert. Der Postanweisungsverkehr betrug
237 Mill. Gulden. Den seit 1886 eingeführten
Postsparkassendienst besorgen 2990 Postämter (jährliche
Einlage 3 Mill. Guld.). Die Länge der Telegraphenlinien
beträgt 19,000 km (1867: 6,7), auf denen jährlich 6 Mill.
Telegramme befördert werden (1867: 0,6). Außer der
Hauptanstalt der Österreichisch- Ungarischen Bank in Budapest
bestehen in U. noch 19 Filialen und 62 Nebenstellen, Geldinstitute
in allen Städten und bedeutenden Orten, zusammen 127 Bank- und
Kreditinstitute, 397 Sparkassen und 454 Genossenschaften
(Volksbanken, Vorschußvereine etc.). Gewerbe- u.
Handelskammern in 12 größern Städten; Münzen,
Maße und Gewichte sind die nämlichen wie in
Österreich; seit 1876 sind die Metermaße und -Gewichte
eingeführt.
Staatsverfassung und -Verwaltung.
Nach seinem frühern Umfang bestand U. aus den S. 1000
bereits erwähnten vier Kreisen und den Nebenländern
Kroatien und Slawonien. 1849 wurden beide letztere nebst dem
kroatischen Litorale und Fiume
1006
Ungarn (Staatsverfassung und Verwaltung, Rechtspflege,
Finanzen).
sowie die Murinsel als eignes Kronland abgelöst, ferner die
Komitate Bács-Bodrog, Torontál, Temes und
Krasó als Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat
ausgeschieden und die 1835 zu U. geschlagenen Komitate Kraszna,
Mittel-Szolnok und Zarand, der Distrikt Kövar und die Stadt
Zilah wieder mit Siebenbürgen vereinigt. Seit 1867 ist
indessen U. nicht nur in seinem frühern Umfang
wiederhergestellt, sondern demselben auch Siebenbürgen und die
Serbisch-Banater Militärgrenze einverleibt. Kroatien-Slawonien
behielt für die innere Verwaltung feine Autonomie mit eigner
Gesetzgebung und Landesregierung, an deren Spitze der Ban steht; in
Bezug auf Finanzen, Handel, Verkehr und Militärangelegenheiten
aber wurde es mit U. unter Wiederherstellung der frühern
administrativen Einteilung vereinigt. 1876 erhielten die Gemeinden
in U. eine neue Organisation, und auch die administrative
Einteilung wurde abgeändert; namentlich wurde
Siebenbürgen (s. d.) in 15 neugebildete Komitate eingeteilt
und das Gebiet mehrerer ungarischer Komitate geregelt. In U.
bestehen seitdem die S. 1001 angeführten 63 Komitate. In
kirchlicher Beziehung zerfällt U. in vier
römisch-katholische Erzbistümer. Dem Erzbischof von Gran
(Fürst-Primas von U.) sind die Bistümer
Stuhlweißenburg, Fünfkirchen, Veszprim, Steinamanger,
Raab, Neutra, Neusohl und Waitzen, die Erzabtei Martinsberg sowie
die griechischkatholischen Bistümer Munkacs und Eperies, dem
Erzbischof zu Erlau die Bistümer Rosenan, Ztps, Kaschau und
Szatmar, dem in Kalocs a die Bistümer Großwardein,
Csanad und Siebenbürgen, dem von A gram die Bistümer
Bosnien-Syrmien und Zengg-Modrus sowie das griechischkatholische
Bistum Kreutz untergeordnet. Die katholische Kirche des
griechischen Ritus hat ein Erzbistum zu Karlsburg mit dem Sitz in
Blasendorf; diesem unterstehen die Bistümer Großwardein,
Lugos und Szamos-Ujvar. Überdies erteilt der König von U.
noch 34 Bischofstitel, mit welchen Sitz und Stimme im Öberhaus
verbunden sind. In U. gibt es 8600 geistliche Personen und 283
Klöster der römisch-katholischen Kirche sowie über
2600 geistliche Personen und Klöster der
griechisch-katholischen Kirche. Die griechisch-orientalische Kirche
serbischer Nationalität hat ein Erzbistum in Karlowitz, mit
Bistümern in Ofen, Neusatz, Temesvár, Werschetz,
Pakratz und Karlstadt, die griechisch-orientalische Kirche
rumänischer Nationalität hingegen ein Erzbistum in
Hermannstadt mit Bistümern in Arad und Karansebes. Zu beiden
Erzbistümern gehören 3600 geistliche Personen. Die
evangelische Kirche Helvetischer Konfession zählt vier
Superintendenzen in U. und einein Siebenbürgen; die
evangelische Kirche Augsburgischer Konfession ebenfalls vier in U.
und eine in Siebenbürgen. Die Unitarier haben einen Bischof in
Siebenbürgen.
U. bildet feit 1867 mit Österreich die
österreichischungarische Monarchie, welche aus zwei
unabhängigen und gleichberechtigten Staaten besteht. Jeder der
beiden Staaten besitzt seine besondere Verfassung, Legislative und
Verwaltung. Beide sind jedoch nicht bloß durch die Person des
Monarchen verkünden, sondern haben auch gemeinsame
Angelegenheiten. Solche sind: die auswärtigen Angelegenheiten
mit Einschluß der diplomatischen und kommerziellen Vertretung
im Ausland; das Kriegswesen und die Kriegsmarine, jedoch mit
Ausschluß der Rekrutenbewilligung sowie der Dislozierung und
Verpflegung der Armee; das Finanzwesen rücksichtlich der
gemeinsamen Auslagen; schließlich die Gesetzgebung über
Zollwesen und indirekte Steuern sowie die Feststellung des
Münzwesens und des Geldfußes. Die gesetzgebende Gewalt
hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten wird von zwei, vom
österreichischen Reichsrat und ungarischen Reichstag auf ein
Jahr gewählten Delegationen ausgeübt, die aus je 60
Mitgliedern bestehen (40 Abgeordneten und 20 Oberhausmitglieder).
Der ungarische Reichstag besteht aus der Magnatentafel (Oberhaus)
und aus dem Abgeordnetenhaus. Mitglieder des Oberhauses sind: die
in U. begüterten großjährigen Erzherzöge, die
Erzbischöfe, Bischöfe und einige Äbte und
Pröpste, die Reichswürdenträger und Kronhüter,
die Öbergespäne, der Gouverneur von Fiume und die
ungarischen Fürsten, Grafen und Barone, endlich zwei
kroatisch-slawonische Landtagsdeputierte und 50 vom König auf
Lebenszeit ernannte Mitglieder. Das Abgeordnetenhaus zählt 458
Abgeordnete, wovon einer auf Fiume und 40 auf Kroatien-Slawonien
entfallen. Die Munizipien (Komitate und königliche
Freistädte) sind in Wahlkreise eingeteilt, deren jeder einen
Abgeordneten auf fünf Jahre wählt. Das aktive Wahlrecht
beginnt mit dem 20., das passive mit dem 24. Lebensjahr. Der
Reichstag wird in Budapest abgehalten. Der Präsident und
Vizepräsident der Magnatentafel werden vom König ernannt,
den Präsidenten und die beiden Vizepräsidenten des
Abgeordnetenhauses dagegen wählt dieses selbst auf die
fünfjährige Dauer einer Legislatur. Die Abgeordneten
bekommen Diäten und Quartiergeld, die Mitglieder der
Magnatentafel erhalten keine Diäten. Für Kroatien
Slawonien (s. d., S. 240) besteht ein besonderer Landtag. Die
Komitate und größern königlichen Freistädte
bilden sogen. Munizipien, an deren Spitze vom König ernannte
Qbergespäne sowie von den Munizipalausschüssen
gewählte Vizegespäne in den Komitaten und
Bürgermeisterin den Städten stehen. Vertreter der
Munizipien sind die Munizipalausschüsse, welch e zur
Hälfte aus den Höchstbesteuerten (Viritisten), zur
Hälfte aus gewählten Mitgliedern bestehen; sie üben
das Selbstverwaltungsrecht aus und wählen ihre
Administrativbeamten. Seit 1876 besteht in jedem Munizipium zur
Leitung und Überwachung der ganzen Verwaltung ein
Verwaltungsausschuß aus 20 teils ernannten, teils
gewählten Mitgliedern. Die übrigen Städte und
Gemeinden (Städte mit geregeltem Magistrat, Großund
Kleingemeinden) stehen unter der Aufsicht der Komitate. Jedes
Komitat ist in mehrere Stuhlrichteramtsbezirke geteilt. Die
Regierung des Landes besteht aus zehn Ministern:
Ministerpräsident, Minister des Innern, Finanzminister,
Justizminister, Ackerbauminister, Handelsminister,
Honvédminister, Minister für Kultus und Unterricht,
für Kroatien und Slawonien und Minister bei Sr. Majestät
dem König.
Die Rechtspflege ist seit 1867 von den Munizipien und der
Administration getrennt, und in den letzten Jahrzehnten sind viele
neue Gesetze geschaffen (Wechsel-, Handels- und Strafrecht, Zivil-
und Strafprozeß, Konkurs-, Notariats- u. Advokatenordnung
etc.). In U. mit Siebenbürgen und Fiume bestehen 380 Bezirks
(Einzel-) Gerichte und 65 königliche Gerichtshöfe als
Gerichte erster Instanz. In zweiter Instanz fungieren die
königlichen Tafeln in Budapest und Maros-Vasarhely; oberste
Behörde ist die königliche Kurie (oberster Kassations-
und Gerichtshof) in Budapest. Die Finanzen sind seit 1868 in das
Stadium fast völliger Selbständigkeit getreten. Zu den
gemeinsamen Ausgaben trägt U. 30, seit Einverleibung
1007
Ungarn (Wappen etc.; Geschichte bis 1061).
(Provinzialisierung) der Militärgrenze 32, Österreich
aber 70 (68) Proz. bei. Zur Verzinsung und Amortisation der
österreichischen Staatsschuld zahlt U. jährlich eine
Summe von 30,312,000 Gulden. Trotz der steten Eröffnung neuer
Einnahmequellen ist es nicht gelungen, das Defizit zu beseitigen.
Einen Überblick über die Finanzen Ungarns gewährt
folgende Zusammenstellung (in Millionen Gulden):
Jahr Einnahmen Ausgaben Überschuß +
Defizit -
1869 233,7 184,1 +49,6
1874 203,0 247,3 -44,3
1879 222,2 256,4 -34,2
1884 311,9 329,0 -17,1
1885 326,0 337,9 -11,9
1886 329,6 343,6 -14,0
1887 328,2 350,2 -22,0
1888 332,6 345,0 -12,4
1889 350,7 356,8 - 6,1
Im J. 1889 entfallen von den Einnahmen auf:
Mill. Guld.
direkte Steuern 99,40
Indirekte 39,68
Zölle 0,48
Stempel u. Gebühren 27,64
Tabaksmonopol 46,25
Lotto 2,51
Salzmonopol 15,91
Staatsgüter 2,46
Staatswälder 6,54
Montan u. Münzwesen 15,28
Post und Telegraphen 2,35
Ungar. Staatsbahnen 39,90
Von den Ausgaben dagegen auf:
Mill. Guld.
den königl. Hofstaat 4,65
Reichstagsauslagen 1,25
gemeinsame Auslagen 23,02
Staatsschuldenquote 132,77
Grundentlastung 19,40
Auslagen der Gefälle 56,70
Post und Telegraphen. 9,23
Unterrichtswesen 6,70
Justiz 12,09
Honveds (Landwehr) 9,81
In U. bestehen 14 Finanz-, 3 Berg- und 6
Staatsgüterdirektionen, ferner eine Lottodirektion. Die
Staatsschuld beläuft sich (1889) auf 1130, das
Staatsvermögen auf 1273 Mill. Guld. Über das Heerwesen
vgl. Österreichisch-Ungarische Monarchie, S. 501 f. - Das
Wappen Ungarns ist ein mit der (vom Papst Silvester um 1000 dem
König Stephan [s. d. 4)] geschenkten) Stephanskrone bedeckter,
der Länge nach geteilter Schild, rechts mit vier roten und
vier weißen Streifen, links im roten Feld mit silbernem
Patriarchenkreuz, das aus einer auf dreifachem grünen
Hügel ruhenden Krone hervorgeht (s. Tafel
"Österreichisch-Ungarische Länderwappen"). Die
Nationalfarben sind Grün, Weiß, Rot (s. Tafel "Flaggen
I"). Der einzige ungarische Orden ist der Stephansorden (s. d.
1).
[Litteratur.] Vgl. außer den ältern Werken von
Chaplovics (Pest 1829) und Fenyes (s. d.): Palugyai,
Geschichtliche, geographische und statistische Beschreibungen von
U. (ungar., das. 1855, 4 Bde.); I. Hunfalvy, Physikalische
Geographie des ungarischen Reichs (ungar., das. 186365, 3 Bde.);
"U. und Siebenbürgen in malerischen Originalansichten"
(Stahlstiche von Rohbock, Text von Hunfalvy, Darmst. 1864, 3 Bde.);
Keleti, Unser Land und sein Volk (ungar., Pest 1871); Grassauer,
Landeskunde von Öfterreich-U. (Wien 1875); Schwicker, Das
Königreich U. (das. 1886); Kronprinz Rudolf,
Österreich-U. in Wort und Bild (das. 1887 ff.); für die
ethnographischen Verhältnisse: Czoernig, Ethnographie (das.
1855, 3 Bde.); P. Hunfalvy, Ethnographie Ungarns (deutsch von
Schwicker, Budapest 1876); die betreffenden Teile des Sammelwerks
"Die Völker Österreich-Ungarns" (Teschen 1881-86) und
zwar Bd. 3 (Die Deutschen in U. und Siebenbürgen, von
Schwicker), Bd. 5 (Magyaren, von Hunfalvy), Bd. 6 (Rumänen,
von Slavici), Bd. 10 (Slowenen, von Suman; Kroaten, von Stare), Bd.
11 (Serben, von Stefanovics), Bd. 12 (Zigeuner, von Schwicker);
Vambéry, Der Ursprung der Magyaren (Leipz. 1882);
Löher, Die Magyaren und andre Ungarn (das. 1874); ferner
Ulbrich, Staatsrecht der österreichisch-ungarischen Monarchie
(Freiburg 1884); Schwicker, Statistik von U. (Stuttg. 1876), und
die Veröffentlichungen des königlichen ungarischen
Statistischen Büreaus; Ditz, Die ungarische Landwirtschaft
(Leipz. 1867); Bedö, Wirtschaftliche Beschreibung der
ungarischen Staatsforsten (Pest 1878); Gutmann, Ungarisches
Montanhandbuch (Wien 1881); M. Wirth, U. und seine
Bodenschätze (Frankf. a. M. 1884); über Kurorte und
Heilquellen die Werke von Wachtel (Ödenb. 1859) und Chyzer
(Stuttg. 1887); Heksch, Führer durch U. und seine
Nebenländer (Wien 1882). Karten: Spezialkarte des
Königreichs U. (1:144,000 in 140 Blättern, seit 1869);
Steinhauser, Orts- und Straßenkarte des Königreichs U.
(l:1,296,000, 1882). Vgl. auch die bei Österreich, S. 498
angegebenen allgemeinen Werke und Karten.
Gechichte.
U., das in der Römerzeit die Provinz Pannonien und einen
Teil von Dacien bildete, war seit dem Verfall des römischen
Reichs das Ziel von Einfällen und dauernden Niederlassungen
zahlreicher Völker (Germanen, Hunnen, Slawen, Avaren u. a.),
von denen noch beträchtliche Trümmer vorhanden waren, als
um 890 die Magyar en (bei den Slawen Ugri, Ungri, bei den Deutschen
Ungarn benannt), aus ihren bisherigen Wohnsitzen zwischen Donau und
Don von den Petschenegen verdrängt, in U. einfielen und es
unter ihrem Herzog Almus und dessen Sohn Arpad 890-898 eroberten.
Die Anfänge christlicher Kultur wurden von dem rohen Volk
zerstört, das sein Nomadenleben auch in U. fortsetzte und nach
Vernichtung des großmährischen Reichs und nach
Zurückdrängung der bayrischen Herrschaft bis an die Enns
mit seinen schnellen Reiterscharen auf weiten Raubzügen die
Nachbarlande, namentlich Italien und Deutschland, verwüstete.
Erst ihre beiden Niederlagen durch die Deutschen bei Riade (933)
und bei Augsburg (955) bändigten ihre zügellose
Kriegslust und zwangen sie, hinter den Grenzen der ihnen
entrissenen Ostmark sich zu einem seßhaften Leben zu
bequemen. Arpads Urenkel Geisa (972-997) und dessen Sohn Stephan
der Heilige (997 bis 1038) rotteten das Heidentum mit Feuer und
Schwert aus und organisierten die christliche Kirche; Stephan nahm
den Königstitel an, ließ sich mit der vom Papst
geschenkten Krone krönen (1001) und gab dem Reich eine
Verfassung, durch welche die Krone im Geschlecht Arpads für
erblich erklärt und mit der höchsten richterlichen und
vollziehenden Gewalt ausgerüstet, ferner Prälaten,
Magnaten (hoher Adel) und niederer Adel als die privilegierten
Stände anerkannt, aus den beiden ersten der Reichssenat
gebildet und das Land in 72 Komitate (Gespanschaften) geteilt
wurde. Unter Stephans Neffen, dem Sohn seiner Schwester Maria und
des venezianischen Dogen Otto Orseolo, König Peter, bewirkte
der nationale Haß gegen die Fremdherrschaft des Italieners
und gegen das Christentum eine Reaktion des rohen Heidentums; Peter
wurde 1041 und nachdem er von Kaiser Heinrich III., der den an
seiner Stelle gewählten heidnischen König Aba 1044
besiegte, wieder zurückgeführt und 1045 in
Stuhlweißenburg mit U. belehnt worden war, 1046 von neuem
vertrieben. Ihm folgte der Arpade Andreas, der das halb vertilgte
Christentum aufrichtete und die deutsche Lehnshoheit wieder
abschüttelte, aber 1061 von seinem Bruder Bela gestürzt
wurde, welcher die aufrührerischen Großen
unterdrückte und das Christentum mit blu-
1008
Ungarn (Geschichte 1063-1527)
tiger Strenge befestigte. Nach seinem Tod (1063) erhielt mit
deutscher Hilfe Andreas' Sohn Salomo die Krone, wurde aber 1074 von
Belas Sohn Geisa vertrieben. Derselbe ließ sich 1075
krönen, starb jedoch schon 1077 und hatte seinen Bruder
Wladislaw zum Nachfolger, welcher 1088 Nordkroatien unter warf. Ihm
folgte fein Neffe Koloman (1095-1114), welcher 1102-12 Dalmatien
eroberte, mit dem Papst 1106 ein Konkordat abschloß und
treffliche Gesetze über das Grundeigentum, die Finanzen und
das Gerichtswesen erließ. Die Regierungen Stephans II.
(1114-31),Belas II., des Blinden (1131-41),und Geisas (1141-61)
waren durch äußere Kriege und innere Unruhen bewegt.
Nach des letztern Tod folgten durch die Einmischung des
griechischen Kaisers Manuel in die stets streitige
Thronfolgeordnung längere Wirren, während deren neben
Geisas ältestem Sohn, Stephan III. (1161-73), noch zwei
Könige existierten, bis endlich Geisas zweiter Sohn, Bela II:
(1173 bis 1196), den Thron bestieg, der dem griechischen
Kaiserreich den Lehnseid leisten mußte; derselbe unterwarf
Kroatien und Dalmatien wieder und eroberte Bulgarien und Galizien,
das fortan der Zankapfel zwischen U., Polen und Rußland
blieb. Sein Nachfolger war sein Sohn Emmerich (1196 - 1204), dann
dessen unmündiger Sohn Wladislaw (1204l205), der aber von
Belas III. jüngerm Bruder, Andreas II. (1205-35),
verdrängt wurde. Unter diesem, der 1217 einen erfolglosen
Kreuzzug unternahm, erzwangen sich der Reichsadel 1222 in der
Goldenen Bulle und 1231 auch der Klerus ausgedehnte Rechte und
Freiheiten. Unter Bela IV. (1235-70) wurde U. 1241 von den Mongolen
furchtbar verwüstet und entvölkert. Daher wurden
zahlreiche deutsche und italienische Ansiedler in das Land gezogen
und der Bürgerstand durch Vermehrung der Freistädte
gehoben. 1244 wurde Bosnien der ungarischen Herrschaft gesichert,
und nach andern Seiten hin wurden die Grenzen Ungarns erwettert.
Nach Stephans V. (1270-72) frühem Tod folgte sein
unmündiger Sohn, Wladislaw IV., der Kumane, nach dessen
Ermordung (1290) Andreas' II. Enkel Andreas III. auf den Thron
erhoben wurde. Mit ihm erlosch 14. Jan. 1301 der Mannsstamm der
Arpaden.