wickelt, wo es zahlreiche große Etablissements gibt. Von

beträchtlicher Ausdehnung ist die Töpferei; man fertigt

schönes Fayencegeschirr; Schemnitz, Kremnitz, Debreczin

liefern irdene Pfeifenköpfe; große Porzellan- und

Majolikafabriken bestehen in Budapest, Fünfkirchen, Herend.

Etwa 70 Glashütten (meist in Oberungarn) erzeugen geringere

und feinere Glaswaren. Die chemische Industrie liefert vorzugsweise

Salpeter, Alaun, künstliche Farben, Soda, Pottasche,

Stearinkerzen (Budapest und Hermannstadt), Glycerin, Seife,

Zündwaren, Stärke, Leim, Tinte, Siegellack, Parfüme,

Lacke, Teerprodukte, Schwefelsäure. Von besonderer Wichtigkeit

sind die großen Petroleumraffinerien in Fiume,

Siebenbürgen und Südungarn (Oravicza, Orsova). Der

Waldreichtum des Landes hat überall eine lebhafte

Holzindustrie hervorgerufen. Bauhölzer werden

fabrikmäßig, Hausgeräte von der sehr ausgebreiteten

Hausindustrie geliefert, welche auch Korbflechterei und in neuester

Zeit auch Schnitzerei betreibt. Besonders entwickelt ist die

Wagenfabrikation, ebenso auch Tischlerei, Stroh- und Rohrflechterei

und der Schiffbau. Unter den Handwerkern zeichnen sich die

Zischmen- (Stiefel aus Korduan) und Schnürmacher,

Kürschner, Riemer und Gerber aus. Spinnerei und Weberei sind

im N. Hauptgegenstand der Hausindustrie; grobes Wolltuch erzeugen

unzählige Tuchmacher, feinere Tuche einige größere

Fabriken; Erzeugnisse der Textilindustrie sind ferner: grobe

Decken, Teppiche, Halinatücher für sogen. Halinas

(Bauernmäntel) etc. Bedeutend ist die Lederfabrikation. Papier

liefern über 70 Mühlen und einige große Fabriken

(die größte in Fiume). Von größter Bedeutung

ist die Mühlenindustrie, deren Mittelpunkt Budapest ist. Im

ganzen Land gibt es über 25,000 Mühlen, darunter 500

Dampf- und Kunstmühlen. Die Rübenzuckerfabrikation hat

abgenommen, gegenwärtig bestehen in U. bloß 14 Fabriken

(1871: 26), neue sind jedoch im Entstehen. Nagy-Surány und

Diószeg (bei Neutra) verarbeiten jährlich 308,000, bez.

454,000 metr. Ztr. Rüben. Von Wichtigkeit sind zahlreiche

große Spiritusfabriken (94), Branntweinbrennereien (95,366)

mit einer jährlichen Gesamtproduktion (1887) von 90 Mill.

Hektolitergraden, Rosoglio- und Likörfabriken und die

Bierbrauereien (110) mit einer jährlichen Produktion von

631,098 hl Bier, die größten in Steinbruch bei Budapest.

Die Tabaksfabrikation ist Staatsmonopol.

Handel und Verkehr.

Der Handel, sowohl im Innern als nach außen, ist sehr

lebhaft. Letzterer erfolgt von Fiume (s. d.) aus und den

übrigen kroatisch-ungarischen Häfen an dem Adriatischen

Meer, ferner auf der Donau und mittels der Eisenbahnen.

Hauptgegenstände der Ausfuhr sind landwirtschaftliche

Produkte, Hilfsstoffe und Halbfabrikate, namentlich: Getreide,

Mehl, Schweine, Schafwolle, Bau- und Werkholz, Wein, Weintrauben,

Obst, Spirituosen, Kleidungsstücke, Putz- und Modewaren,

Leder-, Eisen- und Zeugwaren, Möbel, Hausgeräte etc., und

bei der Einfuhr: Industrieartikel, Kleider, Putz- und Seidenwaren,

Kurz- und Schmuckwaren, Eisen- und andre Fabrikate, Leder und

Lederwaren, Kolonialartikel, Tabaksfabrikate etc. Die

volkswirtschaftlichen Interessen Ungarns weichen mehrfach von denen

der cisleithanischen Länder ab. U. ist als Agrikulturstaat

naturgemäß für den Freihandel gestimmt;

Österreich dagegen möchte seine bedeutende Industrie

durch Zölle schützen. Hohe Schutzzölle hätten

für U. nur dann einen Zweck, wenn es ein eignes Zollgebiet

bilden und dadurch seine eigne Industrie schützen könnte.

Die Handelspolitik Österreich-Ungarns verteuert für

letzteres jene Fabrikate, die es importiert, und beschränkt

den Export seiner Rohprodukte. Deshalb sucht U. sich auch in

volkswirtschaftlicher Beziehung, in Bezug auf den Handel, Verkehr

und Kredit von Österreich zu emanzipieren und hat insbesondere

die Entwickelung der eignen Industriezweige in letzter Zeit durch

Errichtung neuer Unterrichtsanstalten, Museen, Gewerbeschulen und

Lehrwerkstätten sowie durch Gewährung von

Steuerfreiheiten und sonstigen staatlichen Begünstigungen zu

fördern getrachtet. Die ersten Handelsplätze sind:

Budapest, Arad, Debreczin, Kaschau, Raab, Temesvar, Klausenburg,

Kronstadt, Hermannstadt, Sissek, Essek etc. Bei dem Mangel guter

Landstraßen in Mittelungarn haben die Eisenbahnen und

Flüsse eine erhöhte Bedeutung; die Donau wird ganz, Drau,

Save, Temes, Theiß werden teilweiset mit Dampfschiffen

befahren. Seit 1867 wurde der Eisenbahnbau sehr eifrig fortgesetzt,

und jetzt sind Bahnen nach allen Richtungen hin im Betrieb, wovon

infolge der bereits durchgeführten Verstaatlichung, mit

Ausnahme der Österreichisch-Ungarischen Staatsbahn, der

Südbahn u. der Kaschau-Oderberger Bahnlinien sowie außer

einigen kleinern Lokal- und Vizinalbahnen, mehr als die Hälfte

(1888: 5184km) Staatseigentum ist. Die Hauptlinien sind: die

ungarischen Staatsbahnen (von Budapest nach Bruck, Ruttka, Kaschau,

Predeal, Arad-Tövis, Semlin-Belgrad, Fünfkirchen, sowie

die Linien Stuhlweißenburg-Graz, die Alföld-Fiumaner und

zahlreiche andre Nebenlinien), die Kaschau-Oderberger Bahn, die

Österreichisch-Ungarische Staatsbahn (Wien-Budapest-Orsova,

Temesvar-Bazias, Preßburg-Sillein, Trentschin-Vlarapaß

etc.), die Südbahn (Wiener-Neustadt-Kanizsa-Barcs,

Budapest-Pragerhof, Komorn -Stuhlweißenburg,

Steinbrück-Agram-Sissek etc.), die Arad-Csanáder

Bahnen, die Arad-Temesvárer Bahn, die Nordostbahn

(Szerencs-Marmaros-Sziget, Debreczin- Királyháza,

Nyiregyháza-Ungvár, Sátoralja-Ujhely-Kaschau

etc.), die Raab-Ödenburg-Ebenfurter Bahn und verschiedene

Vizinal- und Lokalbahnen im ganzen Land. An der Spitze des

gegenwärtig vereinigten Post- und Telegraphendienstes stehen 9

Post- und Telegraphendirektionen, denen 3998 Postämter

(darunter 241 ärarische) mit 21,910 Beamten und 1509

Telegraphenstationen (680 Staats- und 829 Bahnstationen)

unterstehen. Mit der Briefpost wurden 1886: 97 Mill. Briefe, 50,5

Mill. Zeitungen und 41 Mill. sonstige Sendungen, mit der Fahrpost

9,7 Mill. Pakete befördert. Der Postanweisungsverkehr betrug

237 Mill. Gulden. Den seit 1886 eingeführten

Postsparkassendienst besorgen 2990 Postämter (jährliche

Einlage 3 Mill. Guld.). Die Länge der Telegraphenlinien

beträgt 19,000 km (1867: 6,7), auf denen jährlich 6 Mill.

Telegramme befördert werden (1867: 0,6). Außer der

Hauptanstalt der Österreichisch- Ungarischen Bank in Budapest

bestehen in U. noch 19 Filialen und 62 Nebenstellen, Geldinstitute

in allen Städten und bedeutenden Orten, zusammen 127 Bank- und

Kreditinstitute, 397 Sparkassen und 454 Genossenschaften

(Volksbanken, Vorschußvereine etc.). Gewerbe- u.

Handelskammern in 12 größern Städten; Münzen,

Maße und Gewichte sind die nämlichen wie in

Österreich; seit 1876 sind die Metermaße und -Gewichte

eingeführt.

Staatsverfassung und -Verwaltung.

Nach seinem frühern Umfang bestand U. aus den S. 1000

bereits erwähnten vier Kreisen und den Nebenländern

Kroatien und Slawonien. 1849 wurden beide letztere nebst dem

kroatischen Litorale und Fiume

1006

Ungarn (Staatsverfassung und Verwaltung, Rechtspflege,

Finanzen).

sowie die Murinsel als eignes Kronland abgelöst, ferner die

Komitate Bács-Bodrog, Torontál, Temes und

Krasó als Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat

ausgeschieden und die 1835 zu U. geschlagenen Komitate Kraszna,

Mittel-Szolnok und Zarand, der Distrikt Kövar und die Stadt

Zilah wieder mit Siebenbürgen vereinigt. Seit 1867 ist

indessen U. nicht nur in seinem frühern Umfang

wiederhergestellt, sondern demselben auch Siebenbürgen und die

Serbisch-Banater Militärgrenze einverleibt. Kroatien-Slawonien

behielt für die innere Verwaltung feine Autonomie mit eigner

Gesetzgebung und Landesregierung, an deren Spitze der Ban steht; in

Bezug auf Finanzen, Handel, Verkehr und Militärangelegenheiten

aber wurde es mit U. unter Wiederherstellung der frühern

administrativen Einteilung vereinigt. 1876 erhielten die Gemeinden

in U. eine neue Organisation, und auch die administrative

Einteilung wurde abgeändert; namentlich wurde

Siebenbürgen (s. d.) in 15 neugebildete Komitate eingeteilt

und das Gebiet mehrerer ungarischer Komitate geregelt. In U.

bestehen seitdem die S. 1001 angeführten 63 Komitate. In

kirchlicher Beziehung zerfällt U. in vier

römisch-katholische Erzbistümer. Dem Erzbischof von Gran

(Fürst-Primas von U.) sind die Bistümer

Stuhlweißenburg, Fünfkirchen, Veszprim, Steinamanger,

Raab, Neutra, Neusohl und Waitzen, die Erzabtei Martinsberg sowie

die griechischkatholischen Bistümer Munkacs und Eperies, dem

Erzbischof zu Erlau die Bistümer Rosenan, Ztps, Kaschau und

Szatmar, dem in Kalocs a die Bistümer Großwardein,

Csanad und Siebenbürgen, dem von A gram die Bistümer

Bosnien-Syrmien und Zengg-Modrus sowie das griechischkatholische

Bistum Kreutz untergeordnet. Die katholische Kirche des

griechischen Ritus hat ein Erzbistum zu Karlsburg mit dem Sitz in

Blasendorf; diesem unterstehen die Bistümer Großwardein,

Lugos und Szamos-Ujvar. Überdies erteilt der König von U.

noch 34 Bischofstitel, mit welchen Sitz und Stimme im Öberhaus

verbunden sind. In U. gibt es 8600 geistliche Personen und 283

Klöster der römisch-katholischen Kirche sowie über

2600 geistliche Personen und Klöster der

griechisch-katholischen Kirche. Die griechisch-orientalische Kirche

serbischer Nationalität hat ein Erzbistum in Karlowitz, mit

Bistümern in Ofen, Neusatz, Temesvár, Werschetz,

Pakratz und Karlstadt, die griechisch-orientalische Kirche

rumänischer Nationalität hingegen ein Erzbistum in

Hermannstadt mit Bistümern in Arad und Karansebes. Zu beiden

Erzbistümern gehören 3600 geistliche Personen. Die

evangelische Kirche Helvetischer Konfession zählt vier

Superintendenzen in U. und einein Siebenbürgen; die

evangelische Kirche Augsburgischer Konfession ebenfalls vier in U.

und eine in Siebenbürgen. Die Unitarier haben einen Bischof in

Siebenbürgen.

U. bildet feit 1867 mit Österreich die

österreichischungarische Monarchie, welche aus zwei

unabhängigen und gleichberechtigten Staaten besteht. Jeder der

beiden Staaten besitzt seine besondere Verfassung, Legislative und

Verwaltung. Beide sind jedoch nicht bloß durch die Person des

Monarchen verkünden, sondern haben auch gemeinsame

Angelegenheiten. Solche sind: die auswärtigen Angelegenheiten

mit Einschluß der diplomatischen und kommerziellen Vertretung

im Ausland; das Kriegswesen und die Kriegsmarine, jedoch mit

Ausschluß der Rekrutenbewilligung sowie der Dislozierung und

Verpflegung der Armee; das Finanzwesen rücksichtlich der

gemeinsamen Auslagen; schließlich die Gesetzgebung über

Zollwesen und indirekte Steuern sowie die Feststellung des

Münzwesens und des Geldfußes. Die gesetzgebende Gewalt

hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten wird von zwei, vom

österreichischen Reichsrat und ungarischen Reichstag auf ein

Jahr gewählten Delegationen ausgeübt, die aus je 60

Mitgliedern bestehen (40 Abgeordneten und 20 Oberhausmitglieder).

Der ungarische Reichstag besteht aus der Magnatentafel (Oberhaus)

und aus dem Abgeordnetenhaus. Mitglieder des Oberhauses sind: die

in U. begüterten großjährigen Erzherzöge, die

Erzbischöfe, Bischöfe und einige Äbte und

Pröpste, die Reichswürdenträger und Kronhüter,

die Öbergespäne, der Gouverneur von Fiume und die

ungarischen Fürsten, Grafen und Barone, endlich zwei

kroatisch-slawonische Landtagsdeputierte und 50 vom König auf

Lebenszeit ernannte Mitglieder. Das Abgeordnetenhaus zählt 458

Abgeordnete, wovon einer auf Fiume und 40 auf Kroatien-Slawonien

entfallen. Die Munizipien (Komitate und königliche

Freistädte) sind in Wahlkreise eingeteilt, deren jeder einen

Abgeordneten auf fünf Jahre wählt. Das aktive Wahlrecht

beginnt mit dem 20., das passive mit dem 24. Lebensjahr. Der

Reichstag wird in Budapest abgehalten. Der Präsident und

Vizepräsident der Magnatentafel werden vom König ernannt,

den Präsidenten und die beiden Vizepräsidenten des

Abgeordnetenhauses dagegen wählt dieses selbst auf die

fünfjährige Dauer einer Legislatur. Die Abgeordneten

bekommen Diäten und Quartiergeld, die Mitglieder der

Magnatentafel erhalten keine Diäten. Für Kroatien

Slawonien (s. d., S. 240) besteht ein besonderer Landtag. Die

Komitate und größern königlichen Freistädte

bilden sogen. Munizipien, an deren Spitze vom König ernannte

Qbergespäne sowie von den Munizipalausschüssen

gewählte Vizegespäne in den Komitaten und

Bürgermeisterin den Städten stehen. Vertreter der

Munizipien sind die Munizipalausschüsse, welch e zur

Hälfte aus den Höchstbesteuerten (Viritisten), zur

Hälfte aus gewählten Mitgliedern bestehen; sie üben

das Selbstverwaltungsrecht aus und wählen ihre

Administrativbeamten. Seit 1876 besteht in jedem Munizipium zur

Leitung und Überwachung der ganzen Verwaltung ein

Verwaltungsausschuß aus 20 teils ernannten, teils

gewählten Mitgliedern. Die übrigen Städte und

Gemeinden (Städte mit geregeltem Magistrat, Großund

Kleingemeinden) stehen unter der Aufsicht der Komitate. Jedes

Komitat ist in mehrere Stuhlrichteramtsbezirke geteilt. Die

Regierung des Landes besteht aus zehn Ministern:

Ministerpräsident, Minister des Innern, Finanzminister,

Justizminister, Ackerbauminister, Handelsminister,

Honvédminister, Minister für Kultus und Unterricht,

für Kroatien und Slawonien und Minister bei Sr. Majestät

dem König.

Die Rechtspflege ist seit 1867 von den Munizipien und der

Administration getrennt, und in den letzten Jahrzehnten sind viele

neue Gesetze geschaffen (Wechsel-, Handels- und Strafrecht, Zivil-

und Strafprozeß, Konkurs-, Notariats- u. Advokatenordnung

etc.). In U. mit Siebenbürgen und Fiume bestehen 380 Bezirks

(Einzel-) Gerichte und 65 königliche Gerichtshöfe als

Gerichte erster Instanz. In zweiter Instanz fungieren die

königlichen Tafeln in Budapest und Maros-Vasarhely; oberste

Behörde ist die königliche Kurie (oberster Kassations-

und Gerichtshof) in Budapest. Die Finanzen sind seit 1868 in das

Stadium fast völliger Selbständigkeit getreten. Zu den

gemeinsamen Ausgaben trägt U. 30, seit Einverleibung

1007

Ungarn (Wappen etc.; Geschichte bis 1061).

(Provinzialisierung) der Militärgrenze 32, Österreich

aber 70 (68) Proz. bei. Zur Verzinsung und Amortisation der

österreichischen Staatsschuld zahlt U. jährlich eine

Summe von 30,312,000 Gulden. Trotz der steten Eröffnung neuer

Einnahmequellen ist es nicht gelungen, das Defizit zu beseitigen.

Einen Überblick über die Finanzen Ungarns gewährt

folgende Zusammenstellung (in Millionen Gulden):

Jahr Einnahmen Ausgaben Überschuß +

Defizit -

1869 233,7 184,1 +49,6

1874 203,0 247,3 -44,3

1879 222,2 256,4 -34,2

1884 311,9 329,0 -17,1

1885 326,0 337,9 -11,9

1886 329,6 343,6 -14,0

1887 328,2 350,2 -22,0

1888 332,6 345,0 -12,4

1889 350,7 356,8 - 6,1

Im J. 1889 entfallen von den Einnahmen auf:

Mill. Guld.

direkte Steuern 99,40

Indirekte 39,68

Zölle 0,48

Stempel u. Gebühren 27,64

Tabaksmonopol 46,25

Lotto 2,51

Salzmonopol 15,91

Staatsgüter 2,46

Staatswälder 6,54

Montan u. Münzwesen 15,28

Post und Telegraphen 2,35

Ungar. Staatsbahnen 39,90

Von den Ausgaben dagegen auf:

Mill. Guld.

den königl. Hofstaat 4,65

Reichstagsauslagen 1,25

gemeinsame Auslagen 23,02

Staatsschuldenquote 132,77

Grundentlastung 19,40

Auslagen der Gefälle 56,70

Post und Telegraphen. 9,23

Unterrichtswesen 6,70

Justiz 12,09

Honveds (Landwehr) 9,81

In U. bestehen 14 Finanz-, 3 Berg- und 6

Staatsgüterdirektionen, ferner eine Lottodirektion. Die

Staatsschuld beläuft sich (1889) auf 1130, das

Staatsvermögen auf 1273 Mill. Guld. Über das Heerwesen

vgl. Österreichisch-Ungarische Monarchie, S. 501 f. - Das

Wappen Ungarns ist ein mit der (vom Papst Silvester um 1000 dem

König Stephan [s. d. 4)] geschenkten) Stephanskrone bedeckter,

der Länge nach geteilter Schild, rechts mit vier roten und

vier weißen Streifen, links im roten Feld mit silbernem

Patriarchenkreuz, das aus einer auf dreifachem grünen

Hügel ruhenden Krone hervorgeht (s. Tafel

"Österreichisch-Ungarische Länderwappen"). Die

Nationalfarben sind Grün, Weiß, Rot (s. Tafel "Flaggen

I"). Der einzige ungarische Orden ist der Stephansorden (s. d.

1).

[Litteratur.] Vgl. außer den ältern Werken von

Chaplovics (Pest 1829) und Fenyes (s. d.): Palugyai,

Geschichtliche, geographische und statistische Beschreibungen von

U. (ungar., das. 1855, 4 Bde.); I. Hunfalvy, Physikalische

Geographie des ungarischen Reichs (ungar., das. 186365, 3 Bde.);

"U. und Siebenbürgen in malerischen Originalansichten"

(Stahlstiche von Rohbock, Text von Hunfalvy, Darmst. 1864, 3 Bde.);

Keleti, Unser Land und sein Volk (ungar., Pest 1871); Grassauer,

Landeskunde von Öfterreich-U. (Wien 1875); Schwicker, Das

Königreich U. (das. 1886); Kronprinz Rudolf,

Österreich-U. in Wort und Bild (das. 1887 ff.); für die

ethnographischen Verhältnisse: Czoernig, Ethnographie (das.

1855, 3 Bde.); P. Hunfalvy, Ethnographie Ungarns (deutsch von

Schwicker, Budapest 1876); die betreffenden Teile des Sammelwerks

"Die Völker Österreich-Ungarns" (Teschen 1881-86) und

zwar Bd. 3 (Die Deutschen in U. und Siebenbürgen, von

Schwicker), Bd. 5 (Magyaren, von Hunfalvy), Bd. 6 (Rumänen,

von Slavici), Bd. 10 (Slowenen, von Suman; Kroaten, von Stare), Bd.

11 (Serben, von Stefanovics), Bd. 12 (Zigeuner, von Schwicker);

Vambéry, Der Ursprung der Magyaren (Leipz. 1882);

Löher, Die Magyaren und andre Ungarn (das. 1874); ferner

Ulbrich, Staatsrecht der österreichisch-ungarischen Monarchie

(Freiburg 1884); Schwicker, Statistik von U. (Stuttg. 1876), und

die Veröffentlichungen des königlichen ungarischen

Statistischen Büreaus; Ditz, Die ungarische Landwirtschaft

(Leipz. 1867); Bedö, Wirtschaftliche Beschreibung der

ungarischen Staatsforsten (Pest 1878); Gutmann, Ungarisches

Montanhandbuch (Wien 1881); M. Wirth, U. und seine

Bodenschätze (Frankf. a. M. 1884); über Kurorte und

Heilquellen die Werke von Wachtel (Ödenb. 1859) und Chyzer

(Stuttg. 1887); Heksch, Führer durch U. und seine

Nebenländer (Wien 1882). Karten: Spezialkarte des

Königreichs U. (1:144,000 in 140 Blättern, seit 1869);

Steinhauser, Orts- und Straßenkarte des Königreichs U.

(l:1,296,000, 1882). Vgl. auch die bei Österreich, S. 498

angegebenen allgemeinen Werke und Karten.

Gechichte.

U., das in der Römerzeit die Provinz Pannonien und einen

Teil von Dacien bildete, war seit dem Verfall des römischen

Reichs das Ziel von Einfällen und dauernden Niederlassungen

zahlreicher Völker (Germanen, Hunnen, Slawen, Avaren u. a.),

von denen noch beträchtliche Trümmer vorhanden waren, als

um 890 die Magyar en (bei den Slawen Ugri, Ungri, bei den Deutschen

Ungarn benannt), aus ihren bisherigen Wohnsitzen zwischen Donau und

Don von den Petschenegen verdrängt, in U. einfielen und es

unter ihrem Herzog Almus und dessen Sohn Arpad 890-898 eroberten.

Die Anfänge christlicher Kultur wurden von dem rohen Volk

zerstört, das sein Nomadenleben auch in U. fortsetzte und nach

Vernichtung des großmährischen Reichs und nach

Zurückdrängung der bayrischen Herrschaft bis an die Enns

mit seinen schnellen Reiterscharen auf weiten Raubzügen die

Nachbarlande, namentlich Italien und Deutschland, verwüstete.

Erst ihre beiden Niederlagen durch die Deutschen bei Riade (933)

und bei Augsburg (955) bändigten ihre zügellose

Kriegslust und zwangen sie, hinter den Grenzen der ihnen

entrissenen Ostmark sich zu einem seßhaften Leben zu

bequemen. Arpads Urenkel Geisa (972-997) und dessen Sohn Stephan

der Heilige (997 bis 1038) rotteten das Heidentum mit Feuer und

Schwert aus und organisierten die christliche Kirche; Stephan nahm

den Königstitel an, ließ sich mit der vom Papst

geschenkten Krone krönen (1001) und gab dem Reich eine

Verfassung, durch welche die Krone im Geschlecht Arpads für

erblich erklärt und mit der höchsten richterlichen und

vollziehenden Gewalt ausgerüstet, ferner Prälaten,

Magnaten (hoher Adel) und niederer Adel als die privilegierten

Stände anerkannt, aus den beiden ersten der Reichssenat

gebildet und das Land in 72 Komitate (Gespanschaften) geteilt

wurde. Unter Stephans Neffen, dem Sohn seiner Schwester Maria und

des venezianischen Dogen Otto Orseolo, König Peter, bewirkte

der nationale Haß gegen die Fremdherrschaft des Italieners

und gegen das Christentum eine Reaktion des rohen Heidentums; Peter

wurde 1041 und nachdem er von Kaiser Heinrich III., der den an

seiner Stelle gewählten heidnischen König Aba 1044

besiegte, wieder zurückgeführt und 1045 in

Stuhlweißenburg mit U. belehnt worden war, 1046 von neuem

vertrieben. Ihm folgte der Arpade Andreas, der das halb vertilgte

Christentum aufrichtete und die deutsche Lehnshoheit wieder

abschüttelte, aber 1061 von seinem Bruder Bela gestürzt

wurde, welcher die aufrührerischen Großen

unterdrückte und das Christentum mit blu-

1008

Ungarn (Geschichte 1063-1527)

tiger Strenge befestigte. Nach seinem Tod (1063) erhielt mit

deutscher Hilfe Andreas' Sohn Salomo die Krone, wurde aber 1074 von

Belas Sohn Geisa vertrieben. Derselbe ließ sich 1075

krönen, starb jedoch schon 1077 und hatte seinen Bruder

Wladislaw zum Nachfolger, welcher 1088 Nordkroatien unter warf. Ihm

folgte fein Neffe Koloman (1095-1114), welcher 1102-12 Dalmatien

eroberte, mit dem Papst 1106 ein Konkordat abschloß und

treffliche Gesetze über das Grundeigentum, die Finanzen und

das Gerichtswesen erließ. Die Regierungen Stephans II.

(1114-31),Belas II., des Blinden (1131-41),und Geisas (1141-61)

waren durch äußere Kriege und innere Unruhen bewegt.

Nach des letztern Tod folgten durch die Einmischung des

griechischen Kaisers Manuel in die stets streitige

Thronfolgeordnung längere Wirren, während deren neben

Geisas ältestem Sohn, Stephan III. (1161-73), noch zwei

Könige existierten, bis endlich Geisas zweiter Sohn, Bela II:

(1173 bis 1196), den Thron bestieg, der dem griechischen

Kaiserreich den Lehnseid leisten mußte; derselbe unterwarf

Kroatien und Dalmatien wieder und eroberte Bulgarien und Galizien,

das fortan der Zankapfel zwischen U., Polen und Rußland

blieb. Sein Nachfolger war sein Sohn Emmerich (1196 - 1204), dann

dessen unmündiger Sohn Wladislaw (1204l205), der aber von

Belas III. jüngerm Bruder, Andreas II. (1205-35),

verdrängt wurde. Unter diesem, der 1217 einen erfolglosen

Kreuzzug unternahm, erzwangen sich der Reichsadel 1222 in der

Goldenen Bulle und 1231 auch der Klerus ausgedehnte Rechte und

Freiheiten. Unter Bela IV. (1235-70) wurde U. 1241 von den Mongolen

furchtbar verwüstet und entvölkert. Daher wurden

zahlreiche deutsche und italienische Ansiedler in das Land gezogen

und der Bürgerstand durch Vermehrung der Freistädte

gehoben. 1244 wurde Bosnien der ungarischen Herrschaft gesichert,

und nach andern Seiten hin wurden die Grenzen Ungarns erwettert.

Nach Stephans V. (1270-72) frühem Tod folgte sein

unmündiger Sohn, Wladislaw IV., der Kumane, nach dessen

Ermordung (1290) Andreas' II. Enkel Andreas III. auf den Thron

erhoben wurde. Mit ihm erlosch 14. Jan. 1301 der Mannsstamm der

Arpaden.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 291 / 302 段