Der gesetzliche Zwang kehrt sich nur gegen die Arbeitgeber,

welche die Kosten der Versicherung zu tragen haben, und in deren

Händen auch die Verwaltung liegt. Die Genossenschaften erheben

alljährlich postnumerando die nach Maßgabe der

Arbeiterzahl, der Lohnhöhe und der Gefahrenklasse bemessenen

Beiträge auf dem Weg des Umlageverfahrens. Die Post besorgt

die nötigen Zahlungen verlagsweise ohne Anrechnung von Kosten.

Außer dieser Beihilfe leistet das Reich eine solche noch

insofern, als leistungsunfähige Berufsgenossenschaften vom

Bundesrat aufgelöst werden können und ihre

Rechtsansprüche und Verpflichtungen auf das Reich

übergehen, bez. auf die Bundesstaaten, welche ein eignes

Landesversicherungsamt errichtet haben. Die versicherten Arbeiter

haben nur Rechte auf Entschädigung im Fall eintretender

Verunglückung. Solche Entschädigungen gewährt aber

die Kasse der Berufsgenossenschaft erst nach Verlauf von 13 Wochen

(Karenzzeit). In dieser Zeit haben die Krankenkassen einzutreten

mit der Maßgabe, daß das Krankengeld von der 5. Woche

ab auf Kosten des Unternehmers um 1/3 erhöht wird. Die

Leistungen der Genossenschaftskasse bestehen in Gewährung

einer Rente im Betrag von 3 des letzten Jahresverdienstes, welche

bei nur teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit entsprechend

erniedrigt wird. Im Fall der Tötung ist Ersatz der

Beerdigungskosten, dann eine Rente an die Witwe im Betrag von 20

Proz. des Jahresverdienstes, an unerwachsene Kinder (im

Höchstbetrag von 60 Proz. an Witwen und Waisen zusammen), bez.

auch an Aszendenten, deren einziger Ernährer der

Verunglückte war, zu gewähren. Der zu leistende

Schadenersatz wird von den

995

Unfehlbarkeit - Ung.

Organen der Berufsgenossenschaft auf Grund vorausgegangener

polizeilicher Untersuchung des Unfalls festgestellt, gegen diese

Feststellung kann Berufung an ein Schiedsgericht, zu gleichen

Teilen aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der

versicherten Arbeiter unter Vorsitz eines öffentlichen Beamten

bestehend, in schwereren Fällen noch Rekurs an das

Reichsversicherungsamt ergriffen werden. 1886 wurden an Verletzte

Entschädigungen gewährt:

bei Berufsgenossenschaften bei Staatsbetrieben

Erwachsene männlich 9104 814

" weiblich 332 3

Jugendliche unter 16 Jahren

" männlich 224 -

weiblich 43 -

Zusammen 9723 817

Das Haftpflichtgesetz ist zwar für die nach

Maßgabe des Unfallversicherungsgesetzes versicherten

Personen außer Kraft gesetzt, doch bleibt es für alle

übrigen Personen bestehen, dann für Betriebsbeamte mit

mehr als20o0Mk. Gehalt. Demgemäß hat denn auch die

Privatversicherung ihre Bedeutung nicht ganz eingebüßt.

Die U. für Arbeiter der Land- und Forst wirtschaft weicht von

derjenigen für industrielle Arbeiter mehrfach ab. Durch

Landesgesetzgebung kann die Versicherungspflicht auch auf

Unternehmer erstreckt werden. Die als Entschädigung zu

gewährende Rente wird nicht nach dem letzten Jahresverdienst

des Verletzten, sondern nach dem durchschnittlichen Verdienst land

u. forstwirtschaftlicher Arbeiter am Orte der Beschäftigung

bemessen. Die Rente kann, wenn der Lohn herkömmlich ganz oder

zum Teil in Naturalien entrichtet wurde, ebenfalls in dieser Form

gewährt werden. In den ersten 13 Wochen nach Eintritt eines

Unfalls hat die Gemeinde, sofern eine Krankenversicherung nicht

vorliegt, für die Kosten des Heilverfahrens aufzukommen. Die

Versicherung erfolgt durch Berufsgenossenschaften, welche für

örtliche Bezirke zu bilden sind. - Außer in Deutschland

besteht noch eine besondere Unfallgesetzgebung in England (Gesetz

vom 7. Sept. 1880), in der Schweiz (Gesetz vom 25. Juni 1881,

abgeändert durch Gesetz vom 26. April 1887) und in

Österreich (Gesetz vom 28. Dez. 1887). Nach dem

österreichischen Gesetz sind die versicherungspflichtigen

Betriebe nur annähernd die gleichen wie nach dem deutschen

Gesetz von 1884; im wesentlichen erstreckt es sich auf den

industriellen Gewerbebetrieb. Die Versicherungsbeiträge werden

nach einem von der Versicherungsanstalt aufzustellenden, staatlich

zu genehmigenden Tarif bemessen. 10 Proz. derselben fallen dem

Versicherten, 90 Proz. dem Unternehmer des versicherungspflichtigen

Betriebs zur Last. Mit Rücksicht auf die Beitragsleistung der

Arbeiter wurde die Karenzzeit auf nur vier Wochen festgesetzt. Die

Versicherung erfolgt durch territoriale, auf Gegenseitigkeit

beruhende Anstalten (Territorialsystem), neben welchen bei

Erfüllung bestimmter Bedingungen als gleichberechtigt auch

Privatanstalten und Berufsgenossenschaften zugelassen sind. Auf die

Verwaltung übt der Staat einen weiter gehenden Einfluß

aus als in Deutschland.

Vgl. Mucke, Die tödlichen Verunglückungen im

Königreich Preußen (Berl. 1880); Woedtke, Kommentar zum

Unfallversicherungsgesetz (3. Aufl., das. 1888); Derselbe, Die U.

der in land und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten

Personen (2. Aufl., das. 1888); Just, Desgleichen (das. 1888);

Nienhold, Die U. (Leipz. 1886); Döhl, Die U. (das. 1886);

Hahn, Haftpflicht und U. (das. 1882); Schloßmacher, Die

öffentlichrechtliche U. im Zusammenhang mit der Sozialreform

(Mind. 1886); Ertl, Das österreichische

Unfallversicherungsgesetz (Leipz. 1887); Becker, Anleitung zur

Bestimmung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach

Verletzungen (Berl. 1887); Stupp, Handbuch zur U. (Sammlung der

Verordnungen, Entscheidungen etc., 3. Jahrg., Münch. 1888);

Schmitz, Sammlung der Bescheide, Beschlüsse und

Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamtes (Berl. 1888);

Lutscher, Die Unfall-Statistik der Berufsgenossenschaften und ihr

Einfluß auf die Beiträge der Mitglieder (Düffeld.

1889); Platz, Die Unfallverhütungsvorschriften (Berl. 1889).

Zeitschrift: "Die Arbeiterversorgung" (hrsg. von Schmitz, das.,

seit 1884), in welcher auch die Entscheidungen der

Landesversicherungsämter veröffentlicht werden.

Unfehlbarkeit, s. Infallibilität.

Unform, Pflanzen, s. Amorpha.

Unfruchtbarkeit (Sterilität), die beim Weib

vorkommende Unfähigkeit, Kinder zu gebären. Die Ursachen

sind entweder in mangelhafter Bildung der Eier infolge fehlerhafter

Anlage, hohen Alters oder Erkrankung der Eierstöcke zu suchen,

oder in krankhafter Beschaffenheit der Eileiter, oder vor allem in

chronisch entzündlichen Veränderungen, Verlagerung oder

Knickungen der Gebärmutter (s. Zeugungsvermögen). Die

erste Gruppe von Fällen ist unheilbar, was besonders von

gerichtlichmedizinischer Bedeutung ist, die zweite Gruppe ist das

wesentliche Feld der Thätigkeit für die Frauenärzte

und bietet namentlich bei chirurgischer Behandlung oft

glänzende Erfolge. Vgl. Beigel, Pathologische Anatomie der

weiblichen U. (Braunschw. 1878); May rhofer, Sterilität etc.

(Stuttg. 187882); Duncan, Sterilität bei Frauen (deutsch von

Hahn, Berl. 1884); P. Müller, Die U. der Ehe (Stuttg. 1885);

Kisch, Die Sterilität des Weibes (Wien 1886).

Unfug, Störung der öffentlichen Ordnung;

ungebührliche Belästigung des Publikums. Das deutsche

Strafgesetzbuch (§ 360, Ziff. 11) bedroht groben U. mit

Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu sechs Wochen. Die

Praxis der Gerichte faßt den Begriff dieser Übertretung

sehr weit und beschränkt ihn keineswegs nur auf eigentliche

Ruhestörungen. Beschimpfender U., an Zeichen der

öffentlichen Autorität, in Kirchen oder andern zu

religiösen Versammlungen bestimmten Orten oder an Gräbern

verübt, ist mit besondern Strafen bedroht. Vgl. Deutsches

Strafgesetzbuch, 103a, 135, 166, 168.

Unfundiert, Gegensatz zu fundiert (s. Fundieren).

Unfundierte Schuld, s. v. w. schwebende Schuld, s. Staatsschulden,

S. 203.

Uug (Ungh), ungar. Komitat am rechten Theißufer,

zwischen Galizien und den Komitaten Zemplin, Szabolcs und Bereg,

umfaßt 3053 qkm (55,4 QM.), ist im N. und O. gebirgig

(Vihorlatgebirge und Ostbieskiden) und teilweise (ein Drittel)

wildreiches Waldland, im S. dagegen eben und zum Teil auch sumpfig.

U., das von der Latorcza, der Laborcza, dem in letztere

mündenden Fluß U. und vielen Nebenflüssen desselben

bewässert wird, ist nur im S. und zum Teil auch in den

Thälern fruchtbar (Roggen, Hafer, Hanf und auch Wein) und hat

(1881) 126,707 meist ruthenische, ungarische und slowak. Einwohner

(griechischer, unierter und kath. Konfession). Sitz des Komitats

ist die Stadt Ungvár (ehemals Festung), Station der

Ungarischen Nordostbahn (Nyiregyhaza Ungvár), am Fluß

U., Sitz desunkacser griechisch-uniert-ruthenischen Bischofs- und

Domkapitels, mit prächtiger Hauptkirche, Nonnen-

63

996

Ungamabai - Ungarische Litteratur.

kloster, (1881) 11,373 Einw., Seminar, Lehrerpräparandie,

kath. Obergymnasium, Bibliothek, Waiseninstitut, Bezirksgericht,

Oberforstamt, Mineralquelle und Porzellanerdegruben.

Ungamabai (Formosabai), weite, offene Bucht an der

Küste Ostafrikas, am Nordende des Sansibar zugehörigen

Küstenstrichs, im N. von Witu begrenzt, in der Tiefe derselben

mündet der Tanafluß. Die U. bietet selbst für

größere Seeschiffe bis nahe am Land guten Ankergrund und

ist ein Stationspunkt der britischen gegen den Sklavenhandel in

Ostafrika kreuzenden Fahrzeuge; 1867 wurden die an ihr liegenden

Ortschaften von den Galla zerstört.

Uugarisch-Alteuburg (Magyar-Óvar), Markt im ungar.

Komitat Wieselburg, an der Leitha und der Kleinen Donau, Sitz des

Komitats und Hauptort einer Domäne des Erzherzogs Albrecht,

hat 2 Klöster, (1881) 3427 Einw. (meist Deutsche), eine

landwirtschaftliche Akademie, Musterlandwirtschaft, Bierbrauerei,

Dampfmühle und Bezirksgericht.

Uugarisch-Brod, Stadt in Mähren, an der Eisenbahn

Brünn-Vlarapaß, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und

eines Bezirksgerichts, an der Ölsawa, mit Mauern und Graben

umgeben, hat einen Dominikanerkonvent, ein fürstlich

Kaunitzsches Schloß, eine Zuckerfabrik und (1880) 4435 Einw.

(646 Juden).

Ungarische Litteratur. Die Litteratur der Ungarn ist eine

verhältnismäßig sehr junge. Ihre

ununterbrochene Existenz und Entwickelung erstreckt sich kaum

über einen Zeitraum von 110 Jahren; sie datiert eigentlich

erst vom Jahr 1772, und ihre Geschichte bis zu diesem Jahr

läßt sich in wenige Bemerkungen zusammenfassen. Als die

Magyaren um 894 aus der südrussischen Ebene in Ungarn

einbrachen, waren sie ein barbarisches Nomadenvolk ohne jegliche

Litteratur, mit Ausnahme jener Lieder und Heldensagen, deren auch

der wildeste Stamm nicht völlig entbehrt. Allein auch als sie

in Ungarn seßhaft geworden waren, sich zum Christentum

bekehrt und aus Deutschland, Byzanz und Italien eine ziemlich

ansehnliche Kultur erhalten hatten, regte sich in ihnen noch wenig

schöpferische litterarische Neigung. Alles, was von dem

magyarischen Schrifttum bis zum 16. Jahrh., also binnen sieben

Jahrhunderten des europäischen Daseins der Magyaren, auf uns

gekommen ist, beschränkt sich auf eine "Grabrede" ("Halotti

beszed", das älteste Sprachdenkmal der Magyaren, aus dem Ende

des l2. oder dem Anfang des 13. Jahrh.), auf ein Marienlied, auf

ein Gebet aus dem 13. Jahrh., ein "Leben der heil. Margarete"

(Tochter des Arpadenkönigs Bela IV.), eine verifizierte

Biographie der heil. Katharina von Alexandria (mutmaßlich

eine Übersetzung) und einige fragmentarische

Bibelübersetzungen und Schriften theologischen Inhalts. Aus

dem Ende des 14. oder dem Anfang des l5. Jahrh. stammt das

älteste historische Lied über die "Geschichte der

Eroberung Pannoniens durch die Magyaren". Einen blühenden

Aufschwung nahm die magyarische Litteratur während der

Reformationszeit. Im 16. Jahrh. treten uns auch zum erstenmal zwei

etwas deutlicher individualisierte Poetenphysiognomien entgegen:

die des Sebastian Tinody (Geburtsjahr unsicher, starb um 1559),

eines fahrenden Sängers, dessen Lieder Reimchroniken der

Kämpfe Ungarns gegen die Türken bilden, und des Barons

Valent in Balassa (1551-94), der über den Verfall Ungarns

klagte, und dessen Gedichte, namentlich die jüngst entdeckten

lyrischen "Blumengedichte, Feuer und Leidenschaft, Reichtum an

Phantasie und Gewandtheit der Sprache bekunden. In demselben

Jahrhundert gelangte die romantische Dichtung, die im Westen

bereits ausgelebt hatte und gerade durch die unsterbliche Satire

des Cervantes für ewige Zeiten eingesargt worden war, nach

Ungarn, das so spät eine ganze Reihe von Romanen und Gedichten

entstehen sah, in welchen die alten Ritter und Abenteuergeschichten

des frühen Mittelalters zu einem wunderlich anachronistischen

verspäteten Dasein wiedererwachten. Diese Litteratur, teils

Nachahmung, teils Übersetzung ohne jeden Wert, ohne jede

Originalität und ohne das geringste nationale

Eigengepräge, war quantitativ nicht unansehnlich ("Geschichte

der Gismunda", von Georg Enyedi; "König Voltér und

Griseldis" von Peter Iftvánfi; "König Argirus und die

Feenjungfrau" von Albert Gergei; "Schöne Geschichte von der

Freundschaft zweier edler Jünglinge", von Kaspar Veres; "Die

schöne Magellone" und "Fortunatus", beide von Heltai [?] und

zahlreiche andre), und ihre einzelnen Werke erhielten sich zum Teil

bis in die Gegenwart als Volksbücher, die in schlechten,

billigen Drucken auf allen Jahrmärkten feilgeboten werden.

Bemerkenswert ist endlich die Originaldichtung des Peter Ilosway

über den halbhistorischen magyarischen Riesen und Volkhelden

"Niklas Toldi" (1574) und die "Geschichte von Szilagyi und Hajmasi"

(1571), der ebenfalls ein historisches Faktum zu Grunde liegt. Das

17. Jahrh. produzierte den ersten namhaften Kunstdichter Ungarns,

den Grafen Nikolaus Zrinyi (161664), den Enkel des

heldenmütigen Verteidigers von Szigetva, dessen Hauptwerk, ein

Epos in 15 Gesängen, "Obsidio Szigetiana" betitelt, die

Verherrlichung der Waffenthat seines Ahns zum Gegenstand hat. Das

Gedicht, das sich bemüht, Tassos "Befreites Jerusalem"

nachzuahmen, zeigt trotz seiner rohen, keiner Nüancierung

fähigen Sprache dennoch an vielen Stellen Kraft und Schwung.

Zeitgenossen Zrinyis waren Baron Ladislaus Liszti (geboren um 1630,

Todesjahr unbekannt), der ein Epos: "Cladis Mohachina", und Stephan

Gyöngyösi (1620-1700), der das Gedicht "Die Venus von

Murany" schrieb, beides Werke, welche (wie das ihnen zum Muster

dienende Heldengedicht Zrinyis) Episoden aus der ungarischen

Geschichte jener Zeit in oft banaler und

handwerksmäßiger Weise behandeln. Neben diesen

Dichtungen brachte das 17. Jahrh. zahlreiche theologische

Streitschriften hervor, unter welchen die Werke des

Gegenreformators Pazmany (s. d.) die weitaus bedeutendsten sind. So

gelangen wir ins 18.Jahrh. Damals war es um das Geistesleben des

magyarischen Stammes traurig bestellt; die Türkenherrschaft,

erst 1699 endgültig beseitigt, hatte das Land als Einöde

und in tiefster Barbarei zurückgelassen. Die wenigen Schulen,

die diesen Namen verdienten, waren ausschließlich in den

Händen der Geistlichkeit. Die Sprache der Verwaltung, der

Rechtspflege, des Unterrichts war die lateinische, die

Umgangssprache der höhern und mittlern Klassen die deutsche

oder französische. Das magyarische Idiom besaß weder

eine wissenschaftliche noch eine schöngeistige Litteratur;

dennoch gab es auch in dieser Zeit einige nennenswerte Dichter und

Schriftsteller in ungarischer Sprache. So den namhaften Lyriker

Franz Faludi (1704-79), den Kirchenliederdichter Paul v. Raday

(1677-1733), den Sänger weltlicher Lieder Baron Ladislaus

Amade (1703-64) u. a. Auch blühte in dieser Zeit das

magyarische Schuldrama. Allerdings übten diese litterarischen

Erzeugnisse nur geringen Einfluß auf die breitern Schichten

der Gesellschaft. Da erfolgte von andrer Seite ein kräftiger

Reformversuch. Die Kaiserin Maria Theresia gründete (1760) die

ungarische adlige Leibgarde, be-

997

Ungarische Litteratur (Belletristik).

gabte junge Magyaren kamen als Gardisten nach Wien und mit einer

höhern Kultur in Berührung, sie lernten die Bildung und

die Literaturen des Westens kennen und empfanden erst angesichts

dieser glänzenden Beispiele die tiefe geistige Erniedrigung,

in die ihr Volksstamm gesunken war. Sie schämten sich ihrer

Barbarei und beschlossen, die Regeneratoren ihres Volkes zu werden.

Die Gardisten thaten sich zusammen und schufen in klarer,

bestimmter Absicht eine magyarische Schriftsprache und eine

magyarische Nationallitteratur. Allerdings gab es unter diesen

Gardisten keine wahren poetischen Talente; sie schrieben nicht, um

einem dichterischen, sondern um einem patriotischpolitischen Drang

zu genügen, und sie beschränkten sich der Mehrzahl nach

darauf, die berühmtern Werke alter und neuerer fremder

Schriftsteller in magyarischer Sprache mehr oder minder

glücklich nachzuahmen. Die nennenswertesten unter diesen

verdienstvollen Gardisten, welche die Gründer der modernen

magyarischen Litteratur wurden, sind Georg Bessenyei (1752-1811),

Abraham Barcsay (1742-1806), Alexander Baróczy (1737-1809)

u. a. Früh teilten sich die Gardisten und ihre

Gesinnungsgenossen außer der Garde in drei Schulen. Die

französische (Bessenyei, Barcsay, Anyos, Graf Joseph Teleki,

Jos. Péczeli, Baróczy) ahmte Voltaire, Racine,

Wieland etc. nach; die klassische (David Baróti Szabo,

Nikolaus Révai, Joseph Rajnis, Ben. Virág) hielt sich

an das Muster der Alten, und nur die volkstümliche (A.

Dugonics, A. Paloci Horváth, Graf I. Gvadányi) machte

den schüchternen Versuch, national und selbständig zu

sein. Den ersten Bahnbrechern folgte eine Schriftstellergeneration,

deren Hervorbringungen bereits wesentlich höher stehen. Joseph

Kármán (1771-98) schrieb seinen sentimentalen Roman

"Fannys Hinterlassenschaft", der Aufsehen erregte; Michael Csokonai

(1773-1805) dichtete das komische Epos "Dorothea", die Satire

"Froschmäusekrieg", einige Lustspiele, die Anlauf zur

Selbständigkeit nahmen, besonders aber lyrische Verse, welche

im Munde des Volkes noch heute leben; endlich trat Alexander

Kisfaludy (1772-1844) auf, dessen Sammlung lyrischer Gedichte :

"Himfys Liebe", für Ungarn epochemachend wurde, insofern hier

zum erstenmal die pedantische konventionelle Schulpoesie verlassen

und neben vielem Schwulst und Unnatürlichkeit manchmal doch

der Ton wahren Gefühls angeschlagen wird. Von großem

Einfluß auf die weitere Entwickelung der ungarischen

Litteratur war Franz Kazinczy (1759-1831) und sein Kreis. Kazinczy,

wenig bedeutend als Poet, that sich als Reformator der noch wenig

ausgebildeten magyarischen Sprache hervor. Die gleiche Richtung

(Entwickelung, Veredelung und Bereicherung des magyarischen Idioms)

befolgten der Ödendichter Daniel Berzsenyi (1776-1836), der

Lyriker M. Vitkovics (1778-1829), der Dramenübersetzer G.

Döbrentei (1786-1851), der Dramendichter Karl Kisfaludy

(1788-1830), der eigentliche Begründer des magyarischen

Kunstdramas, und der Ependichter Andreas Horváth

(1778-1839). Was diese Schriftstellergruppe (den sogen.

Kazinczyschen Kreis) sowie deren Zeitgenossen Kölcsey, Andr.

Fáy, Joseph Katona u.a. charakterisiert, das ist der nahezu

ausschließlich patriotische Inhalt ihrer Werke; der einzige

Stoff, den sie in allen Dichtungsarten behandeln, ist ihr

Vaterland, dessen glorreiche Vergangenheit, dessen betrübende

Gegenwart und herrliche Zukunft. Noch heute hat sich die

magyarische Litteratur von diesem durch die politischen

Verhältnisse der Zeit erklärten und gerechtfertigten

engen Stoffkreis nicht gänzlich loszuringen vermocht, und noch

immer selten sind bis zu diesem Tag die magyarischen Werke

geblieben, die sich von beschränktem Nationalismus zu freier

allgemeiner Menschlichkeit emporheben.

Im 19. Jahrh. nimmt die u. L. einen kräftigen Aufschwung.

Zu den bedeutendsten Leistungen derselben gehört die

Tragödie "Bánk Bán" von Joseph Katona

(1792-180), welche bis heute noch als das hervorragendste

dramatische Kunstwerk der Magyaren gilt. Großen Ruhm erwarb

sich ferner Michael Vörösmarty (1800-1855), den manche

den größten Dichter Ungarns nennen, mit dem Epos

"Zaláns Flucht" (1824), während von seinen zahlreichen

Dramen, poetischen Erzählungen und lyrischen Gedichten nur die

letztern höhern Wert besitzen. Im allgemeinen ist

Vörösmarty mehr Rhetor als Dichter, seine Stärke ist

die Deklamation. Gregor Czuczor, Joseph Bajza, Johann Garay, Alex.

Vachott (1818-61) sind andere Epiker und Lyriker dieser Periode,

deren bedeutendster Dichter indes Alexander Petöfi ist

(1823-l849). Petöfi, dessen poetische Erzählung "Held

János", eine vortreffliche volkstümlich humoristische

Dichtung, dessen Roman "Der Strick des Henkers" und dessen Drama

"Tiger und Hyäne" wertlose, unreife Produkte sind, erhebt sich

als Lyriker weit über seine Vorgänger und ist der erste,

dessen Gedichte wahr, natürlich, einfach und menschlich sind.

Er ist neben Joseph Katona die erste Erscheinung in der

magyarischen Litteratur, die mit dem Maßstab der

Weltlitteraturen gemessen werden kann, und die neben den

großen Namen der letztern einen Platz beanspruchen darf. Noch

bedeutender als Petöfi ist Johann Arany (1817-82), der

bedeutendste ungarische Balladen und Ependichter dieses

Jahrhunderts. Vortreffliche Balladen dichteten auch P. Gyulai,

Joseph Kiß (geb. 1843) und Ludwig Tolnai (geb. 1837). Als

Lyriker verdienen Michael Tompa, Franz Csaszar, Paul Jambor

(Pseudonym Hiador), Kol. Lisznyay (1823-63), Johann Vajda (geb.

1827), Joseph Levay (geb. 1825), Karl Szasz, Emil Abrányi

(geb. 1851), Alex. Endrödy (geb. 1850) hervorgehoben zu

werden; als Dramatiker sind Szigligeti, Czakó, Obernyik,

Ludwig Dobsa (geb. 1824), Karl Hugo (Hugo Bernstein, 1817-77), Kol.

Tóth, Aloys Degre (geb. 1820), Joseph Szigeti (geb. 1822),

Eduard Tóth, Gregor Csiky), Eugen Rákosi (geb. 1842),

L. v. Dóczy, Ludwig Bartók (geb. 1851) zu

erwähnen. Auf dem Gebiet des Romans thaten sich hervor:

Freiherr Nik. Jósika (17941865), der "ungarische Walter

Scott" genannt, dessen Romane auch in Deutschland viel gelesen

wurden, ferner Ludwig Kuthy (1813-64; "Die Geheimnisse des

Vaterlands"), Baron Joseph Eötvös (1813-71; "Der

Kartäuser", unter dem Einfluß der Chateaubriandschen

christlich-romantischen Sentimentalität geschrieben;

"Dorfgeschichten", realistisch und voll Humor; "Der Dorfnotar" und

"Ungarn im Jahr 1514", satte, fleißige Gemälde

ungarischen Lebens zu bestimmten Perioden), Baron Siegmund

Kemény (1816-75), Moritz Jókai (geb. 1825), Paul

Gyulai (geb. 1826), Zoltan Beöthy (geb. 1848). Die letzten

zwei Jahrzehnte haben außer einigen bedeutenden Werken Johann

Aranys, einigen Dramen, die einen gewissen Tageserfolg errangen,

und einigen Romanen Jokais nur weniges hervorgebracht, was

besonderer Erwähnung verdiente und hoffen könnte,

außerhalb Ungarns zu interessieren. Hierher gehört vor

allem das philosophische Drama "Die Tragodie des Menschen" von

Emerich v. Madách (1823-1864), eine Dichtung, reich an

erhabenen Gedanken und

998

Ungarische Litteratur (wissenschaftliche).

poetischen Schönheiten. Ein hervorragendes Talent der

Gegenwart ist Koloman Mikszáth (geb. 1849), dessen

nordungarische Dorfgeschichten auch außerhalb Ungarns

großen Beifall gefunden haben. Die lebende

Schriftstellergeneration widmet sich fast ausschließlich der

Journalistik, und die Folge davon ist tiefer Verfall auf allen

Gebieten der schönwissenschaftlichen Litteratur. Diese hat

bisher nicht gehalten, was sie in den 40er Jahren dieses

Jahrhunderts zu versprechen schien; den Namen Eötvös,

Petösi, Arany, Jokai haben sich keine neuern von nur

annähernd gleichem Klang angefügt.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 288 / 302 段