welche die Kosten der Versicherung zu tragen haben, und in deren
Händen auch die Verwaltung liegt. Die Genossenschaften erheben
alljährlich postnumerando die nach Maßgabe der
Arbeiterzahl, der Lohnhöhe und der Gefahrenklasse bemessenen
Beiträge auf dem Weg des Umlageverfahrens. Die Post besorgt
die nötigen Zahlungen verlagsweise ohne Anrechnung von Kosten.
Außer dieser Beihilfe leistet das Reich eine solche noch
insofern, als leistungsunfähige Berufsgenossenschaften vom
Bundesrat aufgelöst werden können und ihre
Rechtsansprüche und Verpflichtungen auf das Reich
übergehen, bez. auf die Bundesstaaten, welche ein eignes
Landesversicherungsamt errichtet haben. Die versicherten Arbeiter
haben nur Rechte auf Entschädigung im Fall eintretender
Verunglückung. Solche Entschädigungen gewährt aber
die Kasse der Berufsgenossenschaft erst nach Verlauf von 13 Wochen
(Karenzzeit). In dieser Zeit haben die Krankenkassen einzutreten
mit der Maßgabe, daß das Krankengeld von der 5. Woche
ab auf Kosten des Unternehmers um 1/3 erhöht wird. Die
Leistungen der Genossenschaftskasse bestehen in Gewährung
einer Rente im Betrag von 3 des letzten Jahresverdienstes, welche
bei nur teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit entsprechend
erniedrigt wird. Im Fall der Tötung ist Ersatz der
Beerdigungskosten, dann eine Rente an die Witwe im Betrag von 20
Proz. des Jahresverdienstes, an unerwachsene Kinder (im
Höchstbetrag von 60 Proz. an Witwen und Waisen zusammen), bez.
auch an Aszendenten, deren einziger Ernährer der
Verunglückte war, zu gewähren. Der zu leistende
Schadenersatz wird von den
995
Unfehlbarkeit - Ung.
Organen der Berufsgenossenschaft auf Grund vorausgegangener
polizeilicher Untersuchung des Unfalls festgestellt, gegen diese
Feststellung kann Berufung an ein Schiedsgericht, zu gleichen
Teilen aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der
versicherten Arbeiter unter Vorsitz eines öffentlichen Beamten
bestehend, in schwereren Fällen noch Rekurs an das
Reichsversicherungsamt ergriffen werden. 1886 wurden an Verletzte
Entschädigungen gewährt:
bei Berufsgenossenschaften bei Staatsbetrieben
Erwachsene männlich 9104 814
" weiblich 332 3
Jugendliche unter 16 Jahren
" männlich 224 -
weiblich 43 -
Zusammen 9723 817
Das Haftpflichtgesetz ist zwar für die nach
Maßgabe des Unfallversicherungsgesetzes versicherten
Personen außer Kraft gesetzt, doch bleibt es für alle
übrigen Personen bestehen, dann für Betriebsbeamte mit
mehr als20o0Mk. Gehalt. Demgemäß hat denn auch die
Privatversicherung ihre Bedeutung nicht ganz eingebüßt.
Die U. für Arbeiter der Land- und Forst wirtschaft weicht von
derjenigen für industrielle Arbeiter mehrfach ab. Durch
Landesgesetzgebung kann die Versicherungspflicht auch auf
Unternehmer erstreckt werden. Die als Entschädigung zu
gewährende Rente wird nicht nach dem letzten Jahresverdienst
des Verletzten, sondern nach dem durchschnittlichen Verdienst land
u. forstwirtschaftlicher Arbeiter am Orte der Beschäftigung
bemessen. Die Rente kann, wenn der Lohn herkömmlich ganz oder
zum Teil in Naturalien entrichtet wurde, ebenfalls in dieser Form
gewährt werden. In den ersten 13 Wochen nach Eintritt eines
Unfalls hat die Gemeinde, sofern eine Krankenversicherung nicht
vorliegt, für die Kosten des Heilverfahrens aufzukommen. Die
Versicherung erfolgt durch Berufsgenossenschaften, welche für
örtliche Bezirke zu bilden sind. - Außer in Deutschland
besteht noch eine besondere Unfallgesetzgebung in England (Gesetz
vom 7. Sept. 1880), in der Schweiz (Gesetz vom 25. Juni 1881,
abgeändert durch Gesetz vom 26. April 1887) und in
Österreich (Gesetz vom 28. Dez. 1887). Nach dem
österreichischen Gesetz sind die versicherungspflichtigen
Betriebe nur annähernd die gleichen wie nach dem deutschen
Gesetz von 1884; im wesentlichen erstreckt es sich auf den
industriellen Gewerbebetrieb. Die Versicherungsbeiträge werden
nach einem von der Versicherungsanstalt aufzustellenden, staatlich
zu genehmigenden Tarif bemessen. 10 Proz. derselben fallen dem
Versicherten, 90 Proz. dem Unternehmer des versicherungspflichtigen
Betriebs zur Last. Mit Rücksicht auf die Beitragsleistung der
Arbeiter wurde die Karenzzeit auf nur vier Wochen festgesetzt. Die
Versicherung erfolgt durch territoriale, auf Gegenseitigkeit
beruhende Anstalten (Territorialsystem), neben welchen bei
Erfüllung bestimmter Bedingungen als gleichberechtigt auch
Privatanstalten und Berufsgenossenschaften zugelassen sind. Auf die
Verwaltung übt der Staat einen weiter gehenden Einfluß
aus als in Deutschland.
Vgl. Mucke, Die tödlichen Verunglückungen im
Königreich Preußen (Berl. 1880); Woedtke, Kommentar zum
Unfallversicherungsgesetz (3. Aufl., das. 1888); Derselbe, Die U.
der in land und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten
Personen (2. Aufl., das. 1888); Just, Desgleichen (das. 1888);
Nienhold, Die U. (Leipz. 1886); Döhl, Die U. (das. 1886);
Hahn, Haftpflicht und U. (das. 1882); Schloßmacher, Die
öffentlichrechtliche U. im Zusammenhang mit der Sozialreform
(Mind. 1886); Ertl, Das österreichische
Unfallversicherungsgesetz (Leipz. 1887); Becker, Anleitung zur
Bestimmung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach
Verletzungen (Berl. 1887); Stupp, Handbuch zur U. (Sammlung der
Verordnungen, Entscheidungen etc., 3. Jahrg., Münch. 1888);
Schmitz, Sammlung der Bescheide, Beschlüsse und
Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamtes (Berl. 1888);
Lutscher, Die Unfall-Statistik der Berufsgenossenschaften und ihr
Einfluß auf die Beiträge der Mitglieder (Düffeld.
1889); Platz, Die Unfallverhütungsvorschriften (Berl. 1889).
Zeitschrift: "Die Arbeiterversorgung" (hrsg. von Schmitz, das.,
seit 1884), in welcher auch die Entscheidungen der
Landesversicherungsämter veröffentlicht werden.
Unfehlbarkeit, s. Infallibilität.
Unform, Pflanzen, s. Amorpha.
Unfruchtbarkeit (Sterilität), die beim Weib
vorkommende Unfähigkeit, Kinder zu gebären. Die Ursachen
sind entweder in mangelhafter Bildung der Eier infolge fehlerhafter
Anlage, hohen Alters oder Erkrankung der Eierstöcke zu suchen,
oder in krankhafter Beschaffenheit der Eileiter, oder vor allem in
chronisch entzündlichen Veränderungen, Verlagerung oder
Knickungen der Gebärmutter (s. Zeugungsvermögen). Die
erste Gruppe von Fällen ist unheilbar, was besonders von
gerichtlichmedizinischer Bedeutung ist, die zweite Gruppe ist das
wesentliche Feld der Thätigkeit für die Frauenärzte
und bietet namentlich bei chirurgischer Behandlung oft
glänzende Erfolge. Vgl. Beigel, Pathologische Anatomie der
weiblichen U. (Braunschw. 1878); May rhofer, Sterilität etc.
(Stuttg. 187882); Duncan, Sterilität bei Frauen (deutsch von
Hahn, Berl. 1884); P. Müller, Die U. der Ehe (Stuttg. 1885);
Kisch, Die Sterilität des Weibes (Wien 1886).
Unfug, Störung der öffentlichen Ordnung;
ungebührliche Belästigung des Publikums. Das deutsche
Strafgesetzbuch (§ 360, Ziff. 11) bedroht groben U. mit
Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu sechs Wochen. Die
Praxis der Gerichte faßt den Begriff dieser Übertretung
sehr weit und beschränkt ihn keineswegs nur auf eigentliche
Ruhestörungen. Beschimpfender U., an Zeichen der
öffentlichen Autorität, in Kirchen oder andern zu
religiösen Versammlungen bestimmten Orten oder an Gräbern
verübt, ist mit besondern Strafen bedroht. Vgl. Deutsches
Strafgesetzbuch, 103a, 135, 166, 168.
Unfundiert, Gegensatz zu fundiert (s. Fundieren).
Unfundierte Schuld, s. v. w. schwebende Schuld, s. Staatsschulden,
S. 203.
Uug (Ungh), ungar. Komitat am rechten Theißufer,
zwischen Galizien und den Komitaten Zemplin, Szabolcs und Bereg,
umfaßt 3053 qkm (55,4 QM.), ist im N. und O. gebirgig
(Vihorlatgebirge und Ostbieskiden) und teilweise (ein Drittel)
wildreiches Waldland, im S. dagegen eben und zum Teil auch sumpfig.
U., das von der Latorcza, der Laborcza, dem in letztere
mündenden Fluß U. und vielen Nebenflüssen desselben
bewässert wird, ist nur im S. und zum Teil auch in den
Thälern fruchtbar (Roggen, Hafer, Hanf und auch Wein) und hat
(1881) 126,707 meist ruthenische, ungarische und slowak. Einwohner
(griechischer, unierter und kath. Konfession). Sitz des Komitats
ist die Stadt Ungvár (ehemals Festung), Station der
Ungarischen Nordostbahn (Nyiregyhaza Ungvár), am Fluß
U., Sitz desunkacser griechisch-uniert-ruthenischen Bischofs- und
Domkapitels, mit prächtiger Hauptkirche, Nonnen-
63
996
Ungamabai - Ungarische Litteratur.
kloster, (1881) 11,373 Einw., Seminar, Lehrerpräparandie,
kath. Obergymnasium, Bibliothek, Waiseninstitut, Bezirksgericht,
Oberforstamt, Mineralquelle und Porzellanerdegruben.
Ungamabai (Formosabai), weite, offene Bucht an der
Küste Ostafrikas, am Nordende des Sansibar zugehörigen
Küstenstrichs, im N. von Witu begrenzt, in der Tiefe derselben
mündet der Tanafluß. Die U. bietet selbst für
größere Seeschiffe bis nahe am Land guten Ankergrund und
ist ein Stationspunkt der britischen gegen den Sklavenhandel in
Ostafrika kreuzenden Fahrzeuge; 1867 wurden die an ihr liegenden
Ortschaften von den Galla zerstört.
Uugarisch-Alteuburg (Magyar-Óvar), Markt im ungar.
Komitat Wieselburg, an der Leitha und der Kleinen Donau, Sitz des
Komitats und Hauptort einer Domäne des Erzherzogs Albrecht,
hat 2 Klöster, (1881) 3427 Einw. (meist Deutsche), eine
landwirtschaftliche Akademie, Musterlandwirtschaft, Bierbrauerei,
Dampfmühle und Bezirksgericht.
Uugarisch-Brod, Stadt in Mähren, an der Eisenbahn
Brünn-Vlarapaß, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und
eines Bezirksgerichts, an der Ölsawa, mit Mauern und Graben
umgeben, hat einen Dominikanerkonvent, ein fürstlich
Kaunitzsches Schloß, eine Zuckerfabrik und (1880) 4435 Einw.
(646 Juden).
Ungarische Litteratur. Die Litteratur der Ungarn ist eine
verhältnismäßig sehr junge. Ihre
ununterbrochene Existenz und Entwickelung erstreckt sich kaum
über einen Zeitraum von 110 Jahren; sie datiert eigentlich
erst vom Jahr 1772, und ihre Geschichte bis zu diesem Jahr
läßt sich in wenige Bemerkungen zusammenfassen. Als die
Magyaren um 894 aus der südrussischen Ebene in Ungarn
einbrachen, waren sie ein barbarisches Nomadenvolk ohne jegliche
Litteratur, mit Ausnahme jener Lieder und Heldensagen, deren auch
der wildeste Stamm nicht völlig entbehrt. Allein auch als sie
in Ungarn seßhaft geworden waren, sich zum Christentum
bekehrt und aus Deutschland, Byzanz und Italien eine ziemlich
ansehnliche Kultur erhalten hatten, regte sich in ihnen noch wenig
schöpferische litterarische Neigung. Alles, was von dem
magyarischen Schrifttum bis zum 16. Jahrh., also binnen sieben
Jahrhunderten des europäischen Daseins der Magyaren, auf uns
gekommen ist, beschränkt sich auf eine "Grabrede" ("Halotti
beszed", das älteste Sprachdenkmal der Magyaren, aus dem Ende
des l2. oder dem Anfang des 13. Jahrh.), auf ein Marienlied, auf
ein Gebet aus dem 13. Jahrh., ein "Leben der heil. Margarete"
(Tochter des Arpadenkönigs Bela IV.), eine verifizierte
Biographie der heil. Katharina von Alexandria (mutmaßlich
eine Übersetzung) und einige fragmentarische
Bibelübersetzungen und Schriften theologischen Inhalts. Aus
dem Ende des 14. oder dem Anfang des l5. Jahrh. stammt das
älteste historische Lied über die "Geschichte der
Eroberung Pannoniens durch die Magyaren". Einen blühenden
Aufschwung nahm die magyarische Litteratur während der
Reformationszeit. Im 16. Jahrh. treten uns auch zum erstenmal zwei
etwas deutlicher individualisierte Poetenphysiognomien entgegen:
die des Sebastian Tinody (Geburtsjahr unsicher, starb um 1559),
eines fahrenden Sängers, dessen Lieder Reimchroniken der
Kämpfe Ungarns gegen die Türken bilden, und des Barons
Valent in Balassa (1551-94), der über den Verfall Ungarns
klagte, und dessen Gedichte, namentlich die jüngst entdeckten
lyrischen "Blumengedichte, Feuer und Leidenschaft, Reichtum an
Phantasie und Gewandtheit der Sprache bekunden. In demselben
Jahrhundert gelangte die romantische Dichtung, die im Westen
bereits ausgelebt hatte und gerade durch die unsterbliche Satire
des Cervantes für ewige Zeiten eingesargt worden war, nach
Ungarn, das so spät eine ganze Reihe von Romanen und Gedichten
entstehen sah, in welchen die alten Ritter und Abenteuergeschichten
des frühen Mittelalters zu einem wunderlich anachronistischen
verspäteten Dasein wiedererwachten. Diese Litteratur, teils
Nachahmung, teils Übersetzung ohne jeden Wert, ohne jede
Originalität und ohne das geringste nationale
Eigengepräge, war quantitativ nicht unansehnlich ("Geschichte
der Gismunda", von Georg Enyedi; "König Voltér und
Griseldis" von Peter Iftvánfi; "König Argirus und die
Feenjungfrau" von Albert Gergei; "Schöne Geschichte von der
Freundschaft zweier edler Jünglinge", von Kaspar Veres; "Die
schöne Magellone" und "Fortunatus", beide von Heltai [?] und
zahlreiche andre), und ihre einzelnen Werke erhielten sich zum Teil
bis in die Gegenwart als Volksbücher, die in schlechten,
billigen Drucken auf allen Jahrmärkten feilgeboten werden.
Bemerkenswert ist endlich die Originaldichtung des Peter Ilosway
über den halbhistorischen magyarischen Riesen und Volkhelden
"Niklas Toldi" (1574) und die "Geschichte von Szilagyi und Hajmasi"
(1571), der ebenfalls ein historisches Faktum zu Grunde liegt. Das
17. Jahrh. produzierte den ersten namhaften Kunstdichter Ungarns,
den Grafen Nikolaus Zrinyi (161664), den Enkel des
heldenmütigen Verteidigers von Szigetva, dessen Hauptwerk, ein
Epos in 15 Gesängen, "Obsidio Szigetiana" betitelt, die
Verherrlichung der Waffenthat seines Ahns zum Gegenstand hat. Das
Gedicht, das sich bemüht, Tassos "Befreites Jerusalem"
nachzuahmen, zeigt trotz seiner rohen, keiner Nüancierung
fähigen Sprache dennoch an vielen Stellen Kraft und Schwung.
Zeitgenossen Zrinyis waren Baron Ladislaus Liszti (geboren um 1630,
Todesjahr unbekannt), der ein Epos: "Cladis Mohachina", und Stephan
Gyöngyösi (1620-1700), der das Gedicht "Die Venus von
Murany" schrieb, beides Werke, welche (wie das ihnen zum Muster
dienende Heldengedicht Zrinyis) Episoden aus der ungarischen
Geschichte jener Zeit in oft banaler und
handwerksmäßiger Weise behandeln. Neben diesen
Dichtungen brachte das 17. Jahrh. zahlreiche theologische
Streitschriften hervor, unter welchen die Werke des
Gegenreformators Pazmany (s. d.) die weitaus bedeutendsten sind. So
gelangen wir ins 18.Jahrh. Damals war es um das Geistesleben des
magyarischen Stammes traurig bestellt; die Türkenherrschaft,
erst 1699 endgültig beseitigt, hatte das Land als Einöde
und in tiefster Barbarei zurückgelassen. Die wenigen Schulen,
die diesen Namen verdienten, waren ausschließlich in den
Händen der Geistlichkeit. Die Sprache der Verwaltung, der
Rechtspflege, des Unterrichts war die lateinische, die
Umgangssprache der höhern und mittlern Klassen die deutsche
oder französische. Das magyarische Idiom besaß weder
eine wissenschaftliche noch eine schöngeistige Litteratur;
dennoch gab es auch in dieser Zeit einige nennenswerte Dichter und
Schriftsteller in ungarischer Sprache. So den namhaften Lyriker
Franz Faludi (1704-79), den Kirchenliederdichter Paul v. Raday
(1677-1733), den Sänger weltlicher Lieder Baron Ladislaus
Amade (1703-64) u. a. Auch blühte in dieser Zeit das
magyarische Schuldrama. Allerdings übten diese litterarischen
Erzeugnisse nur geringen Einfluß auf die breitern Schichten
der Gesellschaft. Da erfolgte von andrer Seite ein kräftiger
Reformversuch. Die Kaiserin Maria Theresia gründete (1760) die
ungarische adlige Leibgarde, be-
997
Ungarische Litteratur (Belletristik).
gabte junge Magyaren kamen als Gardisten nach Wien und mit einer
höhern Kultur in Berührung, sie lernten die Bildung und
die Literaturen des Westens kennen und empfanden erst angesichts
dieser glänzenden Beispiele die tiefe geistige Erniedrigung,
in die ihr Volksstamm gesunken war. Sie schämten sich ihrer
Barbarei und beschlossen, die Regeneratoren ihres Volkes zu werden.
Die Gardisten thaten sich zusammen und schufen in klarer,
bestimmter Absicht eine magyarische Schriftsprache und eine
magyarische Nationallitteratur. Allerdings gab es unter diesen
Gardisten keine wahren poetischen Talente; sie schrieben nicht, um
einem dichterischen, sondern um einem patriotischpolitischen Drang
zu genügen, und sie beschränkten sich der Mehrzahl nach
darauf, die berühmtern Werke alter und neuerer fremder
Schriftsteller in magyarischer Sprache mehr oder minder
glücklich nachzuahmen. Die nennenswertesten unter diesen
verdienstvollen Gardisten, welche die Gründer der modernen
magyarischen Litteratur wurden, sind Georg Bessenyei (1752-1811),
Abraham Barcsay (1742-1806), Alexander Baróczy (1737-1809)
u. a. Früh teilten sich die Gardisten und ihre
Gesinnungsgenossen außer der Garde in drei Schulen. Die
französische (Bessenyei, Barcsay, Anyos, Graf Joseph Teleki,
Jos. Péczeli, Baróczy) ahmte Voltaire, Racine,
Wieland etc. nach; die klassische (David Baróti Szabo,
Nikolaus Révai, Joseph Rajnis, Ben. Virág) hielt sich
an das Muster der Alten, und nur die volkstümliche (A.
Dugonics, A. Paloci Horváth, Graf I. Gvadányi) machte
den schüchternen Versuch, national und selbständig zu
sein. Den ersten Bahnbrechern folgte eine Schriftstellergeneration,
deren Hervorbringungen bereits wesentlich höher stehen. Joseph
Kármán (1771-98) schrieb seinen sentimentalen Roman
"Fannys Hinterlassenschaft", der Aufsehen erregte; Michael Csokonai
(1773-1805) dichtete das komische Epos "Dorothea", die Satire
"Froschmäusekrieg", einige Lustspiele, die Anlauf zur
Selbständigkeit nahmen, besonders aber lyrische Verse, welche
im Munde des Volkes noch heute leben; endlich trat Alexander
Kisfaludy (1772-1844) auf, dessen Sammlung lyrischer Gedichte :
"Himfys Liebe", für Ungarn epochemachend wurde, insofern hier
zum erstenmal die pedantische konventionelle Schulpoesie verlassen
und neben vielem Schwulst und Unnatürlichkeit manchmal doch
der Ton wahren Gefühls angeschlagen wird. Von großem
Einfluß auf die weitere Entwickelung der ungarischen
Litteratur war Franz Kazinczy (1759-1831) und sein Kreis. Kazinczy,
wenig bedeutend als Poet, that sich als Reformator der noch wenig
ausgebildeten magyarischen Sprache hervor. Die gleiche Richtung
(Entwickelung, Veredelung und Bereicherung des magyarischen Idioms)
befolgten der Ödendichter Daniel Berzsenyi (1776-1836), der
Lyriker M. Vitkovics (1778-1829), der Dramenübersetzer G.
Döbrentei (1786-1851), der Dramendichter Karl Kisfaludy
(1788-1830), der eigentliche Begründer des magyarischen
Kunstdramas, und der Ependichter Andreas Horváth
(1778-1839). Was diese Schriftstellergruppe (den sogen.
Kazinczyschen Kreis) sowie deren Zeitgenossen Kölcsey, Andr.
Fáy, Joseph Katona u.a. charakterisiert, das ist der nahezu
ausschließlich patriotische Inhalt ihrer Werke; der einzige
Stoff, den sie in allen Dichtungsarten behandeln, ist ihr
Vaterland, dessen glorreiche Vergangenheit, dessen betrübende
Gegenwart und herrliche Zukunft. Noch heute hat sich die
magyarische Litteratur von diesem durch die politischen
Verhältnisse der Zeit erklärten und gerechtfertigten
engen Stoffkreis nicht gänzlich loszuringen vermocht, und noch
immer selten sind bis zu diesem Tag die magyarischen Werke
geblieben, die sich von beschränktem Nationalismus zu freier
allgemeiner Menschlichkeit emporheben.
Im 19. Jahrh. nimmt die u. L. einen kräftigen Aufschwung.
Zu den bedeutendsten Leistungen derselben gehört die
Tragödie "Bánk Bán" von Joseph Katona
(1792-180), welche bis heute noch als das hervorragendste
dramatische Kunstwerk der Magyaren gilt. Großen Ruhm erwarb
sich ferner Michael Vörösmarty (1800-1855), den manche
den größten Dichter Ungarns nennen, mit dem Epos
"Zaláns Flucht" (1824), während von seinen zahlreichen
Dramen, poetischen Erzählungen und lyrischen Gedichten nur die
letztern höhern Wert besitzen. Im allgemeinen ist
Vörösmarty mehr Rhetor als Dichter, seine Stärke ist
die Deklamation. Gregor Czuczor, Joseph Bajza, Johann Garay, Alex.
Vachott (1818-61) sind andere Epiker und Lyriker dieser Periode,
deren bedeutendster Dichter indes Alexander Petöfi ist
(1823-l849). Petöfi, dessen poetische Erzählung "Held
János", eine vortreffliche volkstümlich humoristische
Dichtung, dessen Roman "Der Strick des Henkers" und dessen Drama
"Tiger und Hyäne" wertlose, unreife Produkte sind, erhebt sich
als Lyriker weit über seine Vorgänger und ist der erste,
dessen Gedichte wahr, natürlich, einfach und menschlich sind.
Er ist neben Joseph Katona die erste Erscheinung in der
magyarischen Litteratur, die mit dem Maßstab der
Weltlitteraturen gemessen werden kann, und die neben den
großen Namen der letztern einen Platz beanspruchen darf. Noch
bedeutender als Petöfi ist Johann Arany (1817-82), der
bedeutendste ungarische Balladen und Ependichter dieses
Jahrhunderts. Vortreffliche Balladen dichteten auch P. Gyulai,
Joseph Kiß (geb. 1843) und Ludwig Tolnai (geb. 1837). Als
Lyriker verdienen Michael Tompa, Franz Csaszar, Paul Jambor
(Pseudonym Hiador), Kol. Lisznyay (1823-63), Johann Vajda (geb.
1827), Joseph Levay (geb. 1825), Karl Szasz, Emil Abrányi
(geb. 1851), Alex. Endrödy (geb. 1850) hervorgehoben zu
werden; als Dramatiker sind Szigligeti, Czakó, Obernyik,
Ludwig Dobsa (geb. 1824), Karl Hugo (Hugo Bernstein, 1817-77), Kol.
Tóth, Aloys Degre (geb. 1820), Joseph Szigeti (geb. 1822),
Eduard Tóth, Gregor Csiky), Eugen Rákosi (geb. 1842),
L. v. Dóczy, Ludwig Bartók (geb. 1851) zu
erwähnen. Auf dem Gebiet des Romans thaten sich hervor:
Freiherr Nik. Jósika (17941865), der "ungarische Walter
Scott" genannt, dessen Romane auch in Deutschland viel gelesen
wurden, ferner Ludwig Kuthy (1813-64; "Die Geheimnisse des
Vaterlands"), Baron Joseph Eötvös (1813-71; "Der
Kartäuser", unter dem Einfluß der Chateaubriandschen
christlich-romantischen Sentimentalität geschrieben;
"Dorfgeschichten", realistisch und voll Humor; "Der Dorfnotar" und
"Ungarn im Jahr 1514", satte, fleißige Gemälde
ungarischen Lebens zu bestimmten Perioden), Baron Siegmund
Kemény (1816-75), Moritz Jókai (geb. 1825), Paul
Gyulai (geb. 1826), Zoltan Beöthy (geb. 1848). Die letzten
zwei Jahrzehnte haben außer einigen bedeutenden Werken Johann
Aranys, einigen Dramen, die einen gewissen Tageserfolg errangen,
und einigen Romanen Jokais nur weniges hervorgebracht, was
besonderer Erwähnung verdiente und hoffen könnte,
außerhalb Ungarns zu interessieren. Hierher gehört vor
allem das philosophische Drama "Die Tragodie des Menschen" von
Emerich v. Madách (1823-1864), eine Dichtung, reich an
erhabenen Gedanken und
998
Ungarische Litteratur (wissenschaftliche).
poetischen Schönheiten. Ein hervorragendes Talent der
Gegenwart ist Koloman Mikszáth (geb. 1849), dessen
nordungarische Dorfgeschichten auch außerhalb Ungarns
großen Beifall gefunden haben. Die lebende
Schriftstellergeneration widmet sich fast ausschließlich der
Journalistik, und die Folge davon ist tiefer Verfall auf allen
Gebieten der schönwissenschaftlichen Litteratur. Diese hat
bisher nicht gehalten, was sie in den 40er Jahren dieses
Jahrhunderts zu versprechen schien; den Namen Eötvös,
Petösi, Arany, Jokai haben sich keine neuern von nur
annähernd gleichem Klang angefügt.