Überlandpost, die

Postbeförderungs-Einrichtungen der großen

internationalen Postkurse, auf denen ein regelmäßiger

Austausch bedeutender Korrespondenzmassen zwischen entfernten

Ländern über zwischenliegende Postgebiete auf dem Landweg

stattfindet, im engern Sinn die indische Ü., d. h. die

regelmäßige Vermittelung des Briefverkehrs zwischen

Großbritannien, Indien, Ostasien und Australien auf dem Weg

über Frankreich und Italien. Die Absendung der indischen

Ü. erfolgt jeden Freitag abends aus London über Dover,

Calais, den Mont Cenis und Brindisi (in Brindisi Montag Mittag),

von wo ab die Post durch Dampfer der Peninsular and Oriental

Steam-Ship Company durch den Suezkanal, Bombay und Ceylon

anlaufend, nach Kalkutta geführt wird. Jeden zweiten Freitag

schließt sich in Ceylon eine Linie nach Ostasien und

Australien an (große Ü.: Indian-Australian Mail). Die

englisch-indische Ü. umfaßt (1889) jährlich rund

60,000 geschlossene Postsäcke mit einem Gesamtgewicht von

900,000 kg, wovon ungefähr 45,000 Säcke auf die Richtung

aus Europa und 15,000 Säcke auf die Richtung aus Indien

entfallen. Einzelne größere Posten zählten bis zu

2000 Säcken, welche auf der Eisenbahn eine stattliche Zahl von

Packwagen anfüllen. Von den über Brindisi gehenden

Überlandposten hat neben der britischen zur Zeit die

größte Bedeutung die deutsche Ü. für Indien,

Ostasien und Ozeanien, welche zum Teil mit den britischen Dampfern,

zum Teil mit den jeden zweiten Freitag aus Brindisi abgehenden

deutschen Postdampfern Beförderung erhält. Jede vierte

Woche schließen die deutschen Dampfer nach Ostasien und

Australien an. In Amerika sind von großer Bedeutung die

Überlandposten über die Landenge von Panama (nach der

Westküste von Südamerika) und über die

verschiedenen, den Atlantischen und Stillen Ozean verbindenden

Eisenbahnlinien (für die Korrespondenz nach Kalifornien und

Ostasien über San Francisco). In Asien besteht schon seit

geraumer Zeit die russisch-chinesische Überlandroute über

Irkutsk-Kiachta. Mit dem Ausbau der russisch-zentralasiatischen

Eisenbahn beginnt auch der Austausch geschlossener Briefposten

über diesen neuen internationalen Verbindungsweg Bedeutung zu

gewinnen.

Überläufer (Deserteur), ein Soldat, der zum

Feind übergeht, macht sich der Fahnenflucht unter

erschwerenden Umständen schuldig und wird nach dem

Militärgesetz mit dem Tod bestraft. S. Desertion.

Überlebenswahrscheinlichkeit, s. Sterblichkeit.

Überlebsel, nach Tylor diejenigen Handlungen, Sitten

und Gebräuche, die aus einem abgeschafften Kultus oder aus

einer frühern Kulturepoche herstammen, weshalb sie meist ihrer

Bedeutung nach unverständlich geworden sind und als Aberglaube

gelten.

Überlieferung, s. Tradition.

964

Überliegezeit - Überschar.

Überliegezeit (Überliegetage), eine Frist,

deren Vereinbarung bei dem Seefrachtgeschäft üblich ist,

und innerhalb deren der Verfrachter das Fahrzeug gegen eine

Vergütung (Überliegegeld, Liegegeld) noch zur Einnahme

der Ladung über die eigentliche Ladezeit hinaus bereit halten

muß. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 568-580, 595-606,

623.

Überlingen, Bezirksamtsstadt im bad. Kreis Konstanz,

am Überlinger See, der nordwestlichen Bucht des Bodensees, in

schöner wein- und obstreicher Gegend, 410 m ü. M., hat 4

kath. Kirchen, darunter die herrliche fünfschiffige gotische

Münsterkirche mit bedeutenden Kunstwerken und der 88,5

Doppelzentner schweren Glocke Osanna, eine neue evang. Kirche, ein

altes Rathaus mit prächtigen Holzschnitzereien von 1494, eine

alte Stadtkanzlei (eine Perle deutscher Renaissance von 1598), die

sogen. Burg des Alemannenherzogs Gunzo mit dem Bild Gunzos und der

Jahreszahl 641, mehrere Patrizierhöfe, darunter besonders

derjenige der Herren Reichlin v. Meldegg (von 1462) mit der sogen.

Luciuskapelle und schönem, reichem Bankettsaal, alte

Festungstürme und Thore und in Felsen gehauene

Stadtgräben (jetzt in schöne Promenaden umgewandelt), ein

Denkmal des um die Stadt hochverdienten Pfarrers Wocheler, eine

über der Stadt gelegene Johanniter- und Malteserkommende St.

Johann, einen Hafen, eine erdig-salinische Mineralquelle von

14° C. mit Bad, Seebäder und (1885) 4006 meist kath.

Einwohner. In industrieller Beziehung sind zu nennen:

Eisengießerei, Glockengießerrei, Fabrikation von

Feuerspritzen und Brauereieinrichtungen, mechanische

Werkstätten, Orgelbau, Ateliers für kirchliche Kunst,

Mühlen etc.; sonst hat die Stadt Weinbau, große

Fruchtmärkte, Obsthandel und Dampfschiffahrt. N. ist Sitz

eines Amtsgerichts, eines Hauptzollamtes und einer Bezirksforstei,

auch befindet sich dort eine höhere Bürgerschule, ein

Waisenhaus, ein großes Hospital, eine Stadtbibliothek (30,000

Bände), ein ethnographisch-kunstgewerbliches Museum, ein

Naturalienkabinett etc. In der nächsten Umgebung der Stadt

zahlreiche Punkte mit herrlicher Aussicht. - Ü., im Altertum

Iburinga, wird schon 1155 urkundlich erwähnt und erhielt 1275

von Rudolf von Habsburg ausgedehnte Privilegien, wurde jedoch erst

1397 völlig reichsunmittelbar. Es trat dem Schwäbischen

Städtebund bei und nahm 1377 am Städtekrieg teil. Im

Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt 1632 von Bernhard

von Weimar erobert, 1634 von den Schweden unter Horn vergebens

belagert, 1643 von den Schweden geplündert, 20. Mai 1644 von

den Bayern nach viermonatlicher Belagerung genommen und 1647 an die

Schweden übergeben, die sie nach dem Westfälischen

Frieden wieder räumten. 1803 fiel Ü. an Baden.

Überlinger See, s. Bodensee.

Übermangansäure HMnO4 wird aus

übermangansaurem Baryt durch Schwefelsäure

abgeschieden. Die von dem entstandenen unlöslichen

schwefelsauren Baryt abgegossene Lösung von Ü. ist

tiefrot mit blauem Reflex, schmeckt süßlich herb,

metallisch, wirkt äußerst stark oxydierend, auch

bleichend, läßt sich nicht durch Papier filtrieren,

zerfällt schon bei gewöhnlicher Temperatur, schneller bei

30-40° in Mangansuperoxydhydrat und Sauerstoff und kann nicht

konzentriert werden. Im festen Zustand ist Ü. nicht bekannt.

Ihre Salze (Permanganate) sind purpurrot, in Wasser löslich,

wirken ebenfalls stark oxydierend, verpuffen zum Teil beim Reiben

mit brennbaren Körpern, geben beim Erhitzen Sauerstoff,

Mangansäuresalz und Mangansuperoxyd und entwickeln mit

Salzsäure Chlor. Am häufigsten wird das

übermangansaure Kali KMnO4 dargestellt und zur Bereitung von

Sauerstoff, als Desinfektions- und Bleichmittel, in der

Färberei und Zeugdruckerei, zum Beizen von Holz, in der

Maßanalyse, zum Reinigen des Ammoniaks und der

Kohlensäure von empyreumatischen Stoffen, als

Oxydationsmittel, zu galvanischen Elementen, in der Photographie

und arzneilich als Mundwasser, bei Behandlung von Wunden etc.

benutzt. Man verdampft Kalilauge mit chlorsaurem Kali und sehr

feinem Braunsteinpulver zur Trockne, erhitzt den Rückstand im

hessischen Tiegel, bis er halbflüssig geworden,

zerschlägt die aus mangansaurem Kali bestehende

schwarzgrüne Masse nach dem Erkalten, erhitzt sie in einem

Kessel mit Wasser, leitet in die grüne Lösung des

mangansauren Kalis einen kräftigen Strom Kohlensäure, bis

sie tiefrot geworden und das mangansaure Kali unter Ausscheidung

von Mangansuperoxydhydrat vollständig in übermangansaures

Kali übergeführt ist. Dann filtriert man durch

Schießbaumwolle, verdampft die Lösung und

läßt sie kristallisieren. Das Salz bildet dunkelrote,

fast schwarze, metallisch grün schimmernde Kristalle, schmeckt

anfangs süßlich, dann bitter herb, löst sich in 16

Teilen Wasser von 15° und färbt auch sehr große

Mengen Wasser intensiv violett. Die Lösung ist aber leicht

zersetzbar, weil sie energisch oxydierend wirkt, und muß

daher auch vor Staub geschützt aufbewahrt werden. Eine reine

konzentrierte Lösung erträgt Siedetemperatur.

Übergießt man das trockne Salz mit konzentrierter

Schwefelsäure, so entwickeln sich ozonhaltiger Sauerstoff und

purpurfarbene Dämpfe von Übermangansäureanhydrid

Mn2O7. Das übermangansaure Natron NaMnO4 wird wie das Kalisalz

dargestellt, auch aus den bei der Regeneration des Mangansuperoxyds

aus Chlorbereitungsrückständen gewonnenen Manganoxyden,

indem man diese mit Ätznatron oder Chilisalpeter an der Luft

auf 400° erhitzt. Bei Anwendung von Ätznatron wird die

Schmelze ausgelaugt, die verdünnte und gekochte Lösung

mit Schwefelsäure neutralisiert, verdampft, um das gebildete

schwefelsaure Natron durch Kristallisation abzuscheiden, und dann

weiter verdampft. Man kann auch die konzentrierte Lösung mit

schwefelsaurer Magnesia oder Chlormagnesium versetzen, wobei sich

unter Ausscheidung von Magnesia und Mangansuperoxydhydrat

übermangansaures Natron bildet. Es ist sehr leicht

löslich, schwer kristallisierbar, sonst dem Kalisalz sehr

ähnlich und wird wie dieses namentlich als Desinfektionsmittel

und zum Bleichen benutzt; die Lösung ist als Condys Liquid und

eine Mischung des Salzes mit schwefelsaurem Eisenoxyd als

Kühnes Desinfektionsmittel im Handel.

Übermäßig heißen in der Musik die

Intervalle, welche um einen chromatischen Halbton

größer sind als die großen oder reinen. Die

Umkehrung übermäßiger Intervalle ergibt

verminderte. Akkorde werden ü. genannt, wenn sie durch ein

übermäßiges Intervall begrenzt werden (im Sinn des

Generalbasses), nämlich der übermäßige

Dreiklang (mit übermäßiger Quinte) und die

verschiedenen Arten übermäßiger Sextakkorde.

Überpflanznug, s. Transplantation.

Überpflichtige Werke, s. Opera supererogationis.

Überproduktion, die Warenproduktion, welche den

Bedarf derart übersteigt, daß der Preis unter die

Herstellungskosten sinkt. Vgl. Handelskrisis.

Übersättigt, s. Lösung, S. 920.

Überschar, das zwischen zwei verliehenen Gruben

965

Überschießen - Überwallung.

(s. Bergrecht) befindliche freie Feld, welches sich wegen seiner

Kleinheit zu einer besondern Verleihung nicht eignet.

Überschießen, eine der Hauptursachen des

Kenterns von Schiffen mit beweglicher Ladung (Getreide, Kohlen,

lockern Erzen) oder mit beweglichem Ballast (Sand, Wasser) in nicht

gänzlich gefüllten Ballasträumen. Die Gefahr besteht

darin, daß dergleichen Ladungen bei der Neigung des Schiffs

um eine Längsachse, dieser Bewegung folgend, den Schwerpunkt

von Schiff und Ladung aus der Symmetrieebene des Schiffs

herausbringen.

Überschlagen, bei den Blasinstrumenten (auch

Orgelpfeifen) das Ansprechen eines höhern Naturtons als

desjenigen, den man hervorzubringen beabsichtigt (vgl.

Überblasen). Bei den Singstimmen ist Ü. soviel wie

Umschlagen, Versagen des Tons.

Überschmolzen, s. Schmelzen, S. 552.

Überschnitten sind zwei Bauglieder (ein wagerechtes

und ein senkrechtes), die so einander durchkreuzen , daß das

eine durch das andre hindurchgesteckt erscheint (s. Figur). In der

Gotik, welche Kröpfung und Gehrung vermeidet, müssen

Simsglieder überall, wo sie sich unter einem Winkel treffen,

überschnitten sein.

Überschreiben, s. v. w. das Fälligkeitsdatum

über den Text des Wechsels angeben; auch sagt man einen

"Auftrag überschreiben" ,d. h. erteilen.

Überschwängerung, s. Überfruchtung.

Überschwemmung, s. Hochwasser.

Übersegeln, mit einem Schiff ein zweites so treffen,

daß letzteres erheblich beschädigt, bez. Zerstört

wird^ '^in wirkliches Ü. findet nur dann statt, wenn zwei

Schiffe von sehr verschiedener Größe aufeinander

treffen. Im Sprachgebrauch gehören aber alle Fälle zum

Ü., wo ein Zusammenstoß zweier Schiffe den Verlust des

einen zur Folge hat.

Überse^uugsrecht, s. Urheberrecht, S. 8.

Überfichtigkeit (Hypermetropie), Fehler im

Refraktionszustand des Auges, wobei Lichtstrahlen, welche parallel

auf die Hornhaut auffallen, wegen zu flacher Bildung des Augapfels

erst hinter der Retina ihre Vereinigung finden, so daß auf

der Retina selbst kein scharfes Bild, sondern für jeden

Lichtpunkt ein Zerstreuungskreis zu stande kommt, der Kranke daher

alle Gegenstände nur verwaschen und undeutlich sieht. Absolute

Ü. ist vorhanden, wenn das Auge selbst bei der

größten Akkommodationsspannung parallele Lichtstrahlen

nicht auf der Retina zur Vereinigung zu bringen vermag, folglich

deutliches Sehen selbst für die Ferne ohne Konvexglas

unmöglich ist. Bei relativer Ü. kann das Auge zwar

für parallele (selbst schwach divergierende) Strahlen

eingestellt werden, aber es muß dabei die Akkommodation

unverhältnismäßig stark angespannt werden. Damit

dem zunehmenden Alter die Akkommodationsfähigkeit abnimmt, so

wird die in der Jugend meist relative Ü. mit den Jahren eine

absolute werden; das Übel wird sich also verschlimmern. Die

Augen zeigen bei äußerer Betrachtung nichts Abnormes.

Die Sehschärfe ist in der Regel vollkommen. Anfänglich

wird auch beim Lesen und Schreiben deutlich gesehen; bald aber,

zumal bei künstlichem Licht und mangelhafter Beleuchtung, wird

das Sehen undeutlich und verschwommen, es stellt sich ein

Gefühl von Ermüdung und Spannung ein, die Arbeit

muß für einige Zeit unterbrochen werden. Wird trotzdem

die Fortsetzung der Arbeit erzwungen, so geht das Gefühl der

Spannung oberhalb der Augen in wirklichen Schmerz über. Die

Augen röten sich und thränen stark. DieBehandlung der

Ü. besteht in der Benutzung konvexer Brillengläser,

welche auch schon von jugendlichen Individuen, zumal beim Lesen und

Schreiben, benutzt werden müssen, während sie beim Sehen

in die Ferne anfänglich entbehrt werden können und erst

im Alter auch hierzu unentbehrlich werden.

Überfiuulich, dasjenige, was über das in die

Sinne Fallende sich erhebt.

Überständig heißen Bäume oder

Bestände, die das Alter ihrer Haubarkeit

überschritten haben.

Überstauung, s. Bewässerung, S. 859.

Ubertas, bei den Römern Personifikation der

Erdfruchtbarkeit, dargestellt als schönes Weib mit umgekehrtem

Füllhorn; vgl. Abundantia.

Ubertät (lat.), Fruchtbarkeit, üppige

Fülle.

Übertragbar nennt man die budgetmäßig

für bestimmte Zwecke verwilligten Summen, welche, wenn und

soweit sie in der laufenden Finanzperiode nicht zur Verausgabung

gelangten, als Ausgabenreservate oder Reservate ohne neue

Bewilligung für den gleichen Zweck in der ^nächsten

Periode (Jahr) verwandt werden dürfen.

Überübertragbarkeit von Wertpapieren s.

Rektapapier.

Übertraguug, s. Zession.

Übertretung, s. Verbrechen.

Überversicherung, Versicherung zu Summen, welche den

Wert der versicherten Sachen oder den gesetzli^ zur Versicherung

zugelassenen Prozentsatz desselben übersteigen.^ Sie kann

entweder durch zu hohe Deklaration des Versicherungswerts oder

durch Versicherung eines und desselben Interesses bei verschiedenen

Anstalten zur Erlangung des mehrfachen Betrags des Schadens

(Doppelversicherung) herbeigeführt werden; sie ist verboten

und in der Regel als Betrug strafbar; zur Verhütung derselben

wird von manchen Staaten eine besondere Kontrolle der Versicherung,

namentlich der Feuerversicherung, ausgeübt. Nicht zu

verwechseln mit der n. ist diejenige Versicherung, welche dann in

Kraft tritt, wenn der erste Versicherer zahlungsunfähig wird.

Vgl. Versicherung.

Übervölkerung, s. Bevölkerung, S. 852.

Überwallung, ein Heilungsprozeß holziger

Pflanzenteile, insbesondere der Baumstämme, bei Verletzungen,

welche bis auf den Splint gehen. Das durch die Wunde

bloßgelegte Stück des Splints kann wegen des verloren

gegangenen Kambiums zunächst nicht weiter verdickt werden,

sondern bleibt in der Vertiefung der Wunde längere Zeit

sichtbar; an den Rändern der Wunde aber^ setzt die

Kambiumschicht ihre Thätigkeit fort, und da sie sich dabei

konvex gegen die Wundsläche zusammenzieht, so werden die neuen

Jahresringe von Holz, welche sie erzeugt, zugleich allmählich

in tangentialer Richtung über die Wunde hingeschoben. Auf

diese Weise verkleinert sich die letztere von Jahr zu Jahr und wird

endlich ganz verschlossen, wenn die Überwallungen

zusammentreffen.

tewöhnlich springen die obern Ränder einer durch .

sich schließenden Wunde wulstförmig vor, weil sie

966

Überwälzung der Steuern - Ubicini.

durch den absteigenden Nahrungssaft, der an dieser Stelle sich

aufstaut, stärker ernährt werden.

Überwälzung der Steuern, s. Steuern, S.

312.

Überweg, Friedrich, philosoph. Schriftsteller, geb.

22. Jan. 1826 zu Leichlingen in Rheinpreußen, studierte zu

Göttingen unter K. F. Hermann Philologie, in Berlin unter

Beneke Philosophie, wurde 1851 Lehrer zu Elberfeld, hierauf

Privatdozent zu Bonn, 1862 außerordentlicher, 1867

ordentlicher Professor der Philosophie zu Königsberg, wo er 9.

Juni 1871 starb. Als Philosoph gehörte Ü. der empirischen

Richtung an; als Schriftsteller hat er sich durch sein "System der

Logik" (Bonn 1857, 5. Aufl. 1882), das zugleich deren Geschichte

enthält, vornehmlich aber durch seinen weitverbreiteten

"Grundriß der Geschichte der Philosophie" (Berl. 1863-66, 3

Tle.; 7. Aufl., hrsg. von Heinze, 1886-88), der sich durch den

Reichtum literarhistorischer Nachweise auszeichnet, Verdienste

erworben. Beide Werke sind ins Englische übersetzt worden.

Seine Beantwortung der von der Akademie der Wissenschaften zu Wien

gestellten Preisfrage: "Über die Echtheit und Zeitfolge der

Platonischen Schriften" (Wien 1861), in welcher er unter anderm die

Echtheit des Dialogs "Parmenides" bestritt, ist von jener mit dem

Preis gekrönt worden. Aus seinem Nachlaß gab Brasch

heraus: "Schiller als Historiker und Philosoph" (Leipz. 1884). Vgl.

F. A. Lange, F. Ü. (Berl. 1871); Brasch, Die Welt- und

Lebensanschauung F. Überwegs in seinen gesammelten

Abhandlungen (Leipz. 1888).

Überweisung an die Landespolizeibehörde,

Nebenstrafe, auf welche nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§

361, Nr. 3-8, S. 362) gegen Landstreicher, Bettler u. gegen

Frauenspersonen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben,

neben der verwirkten Haftstrafe erkannt werden kann. Diese

Überweisung kann auch gegen denjenigen ausgesprochen werden,

der sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt

hingibt, daß er in einen Zustand gerät, in welchem zu

seinem Unterhalt oder zum Unterhalt derjenigen, zu deren

Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der

Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß.

Auch wer, wenn er aus öffentlichen Armenmitteln eine

Unterstützung empfängt, sich aus Arbeitsscheu weigert,

die ihm von der Behörde angewiesene, seinen Kräften

angemessene Arbeit zu verrichten, und wer nach Verlust seines

bisherigen Unterkommens binnen der ihm von der zuständigen

Behörde bestimmten Frist sich kein anderweites Unterkommen

verschafft hat und auch nicht nachweisen kann, daß er

solches, der von ihm angewandten Bemühungen ungeachtet, nicht

vermocht habe, kann durch Richterspruch der

Landespolizeibehörde überwiesen werden. Letztere

erhält dadurch die Befugnis, die verurteilte Person entweder

bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen, oder zu

gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden.

Überwinterung der im Garten gebauten Gewächse

bezweckt Schutz vor niedriger Temperatur oder auch nur vor

schroffem Temperaturwechsel. Topf- und Kübelpflanzen sind im

Spätherbst weniger zu gießen, zu reinigen und unter Dach

(Gewächshaus, Zimmer, Keller, Schuppen u. a.) aufzustellen,

der Luft wird einige Tage freier Durchzug gestattet, den Pflanzen

ist aber nur dann Wasser zu geben, wenn die Oberfläche des

Ballens trocken geworden ist. Ausgetopfte Pflanzen sind im

September einzutopfen und einige Zeit von der Luft abgeschlossen zu

halten. Frostfrei zu überwinternde Zwiebeln und Knollen

werden, nachdem die oberirdischen Teile bei beginnendem Frost

abgeschnitten worden, von anhängender Erde gereinigt und in

trocknen Sand eingeschlagen, an trocknem, frostfreiem Ort

aufbewahrt; nur wenige Arten bedürfen zur Ü. einer

höhern Temperatur. Nicht ganz winterharte Gehölze werden

nach begonnenem Winter mit Rohr, Fichtenreisig u. dgl. eingebunden

oder durch Bedecken mit Brettern, Holzkasten oder Körben, die

mit trocknem Laub oder Nadelstreu ausgefüllt werden,

während die Wurzeln, nachdem der Boden gefroren, ebenso zu

bedecken sind; andre Gehölze werden umgelegt, durch Haken oder

kreuzweise gestellte Pflöcke festgehalten und mit Erde, Laub

oder Nadelstreu bedeckt. Pflanzen der arktischen (kalten) Zonen und

der Alpen müssen vor dem Temperaturwechsel mehr als andre

geschützt werden, entweder nach dem Einfrieren, durch Bedecken

mit Schnee, dieses mit Laub u. dgl., oder durch Ü. in einem

gegen N. gelegenen, gegen Sonnenstrahlen und Temperaturwechsel

überhaupt geschützten Raum. Frühblühende Obst-

und andre Gehölze sind gegen zu frühes Erwachen des

Wachstums zu schützen, indem durch Entfernen etwa gefallenen

Schnees das Einfrieren des Bodens befördert, das Auftauen aber

durch Bedecken desselben nachher mit Schnee und dieses mit trocken

gehaltener Laub- und Nadelstreu verhindert wird. Spalierbäume

sind mit Fichtenreisig, Weinreben mit Erde zu bedecken. Geerntetes

Gemüse, Wurzeln, Kraut u. a. wird von überflüssigem

Blattwerk befreit, auf ebener Erde aufgeschichtet und mit Erde

bedeckt, durch deren Aufnahme rund um die Gemüseschicht ein

Graben entsteht, der etwanige Niederschläge aufnimmt; nur

Gemüse für den Gebrauch der nächsten Zeit

dürfen im Keller überwintert werden oder im Freien noch

nicht ganz entwickelter Blumenkohl, der im frostfreien Raum

allmählich seine Blumenkäse austreibt. Erdbeerpflanzen

schützt man durch zwischen die Reihen gelegten kurzen Mist

gegen den Einfluß des Winters.

Überwinterungsknospen (Winterknospen), Knospen, die

bei Schluß einer Vegetationsperiode an sonst völlig

absterbenden Pflanzen, wie besonders einigen Wassergewächsen,

wie Ceratophyllum, Utricularia, Aldrovandia u. a., angelegt werden

und dann im nächsten Frühjahr zu neuen Sprossen

aufwachsen.

Überzeichnung liegt bei der Begebung einer Anleihe oder

bei der Ausgabe von Aktien und Anteilscheinen dann vor, wenn

der Betrag der zum Zweck der Übernahme gezeichneten Anteile

größer ist als die durch die eröffnete Subskription

aufzubringende Summe. Durch entsprechende und

verhältnismäßige Minderung (Reduktion) der

gezeichneten Beiträge pflegt man alsdann den Interessen des

Unternehmens wie denjenigen der beteiligten Kreise des Publikums

Rechnung zu tragen.

Überzeugungseid, s. Glaubenseid.

Ubi (lat.), wo. Ubietät, die Eigenschaft aller

Körper, einen Raum zu erfüllen.

Ubi bene, ibi patria (lat.), Sprichwort: wo es mir wohl

geht, da ist mein Vaterland.

Ubicini, Abdolonyme, franz. Publizist lombardischen

Ursprungs, geb. 20. Okt. 1818 zu Issoudun, war Professor der

Rhetorik in Joigny, bereiste 1846 den Orient und nahm 1848 an dem

Aufstand in der Walachei teil, kehrte aber beim Einrücken der

türkisch-russischen Truppen nach Frankreich zurück und

starb 1884 in Paris. Er schrieb: "Lettres sur la Turquie"

(1851-54); "La question d'Orient devant l'Europe" (1854);

"Provinces danubiennes et romaines" (mit Chopin, 1856); "La

question des principautes danubiennes devant l'Europe" (1858);

"Etudes histo-

967

Ubier - Ückermünde.

riques sur les populations chrétiennes de la Turquie

d'Europe" (1867); "Les constitutions de l'Europe orientale" (1872);

"Etat present de l'Empire ottoman" (1876); "La constitution

ottomane expliquée et annotée" (1877); "Les origines

de l'histoire roumaine" (1887) u. a.

Ubier, german. Volk, wohnte zu Cäsars Zeit auf dem

rechten Rheinufer, südlich von den Sigambern, von der Sieg bis

über die Lahn hinaus und schloß sich enger als irgend

ein andrer germanischer Stamm an die Römer an. Von ihren

Nachbarn im Osten und Süden, den Sueven, bedrängt,

ließen sich die U. unter Augustus durch Agrippa auf das linke

Rheinufer versetzen. Außer ihrer Hauptstadt Colonia Agrippina

gehörten ihnen noch: Bonna (Bonn), Antunnacum (Andernach),

Rigomagus (Remagen) und mehrere Kastelle. Sie gingen zuletzt in den

Franken auf.

Übigau, 1) Stadt im preuß. Regierungsbezirk

Merseburg, Kreis Liebenwerda, an der Schwarzen Elster, hat eine

evang. Kirche, Torfgräberei und (1885) 1482 Einw. - 2) Dorf in

der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, Amtshauptmannschaft

Dresden-Neustadt, rechts an der Elbe, hat Albumin-, Bleizucker-,

Farben- und chemische Fabriken, eine Schiffswerfte, Schiffahrt,

Obst- und Weinbau und (1885) 774 Einw.

Ubiquität (lat. Ubiquitas, "Allgegenwart"), von

Luther zur Bezeichnung derjenigen Eigenschaft des Leibes Christi

gebraucht, vermöge welcher derselbe, weil infolge

hypostatischer (persönlicher) Vereinigung der menschlichen und

göttlichen Natur überall, so auch im Abendmahl in der

Form des Brots gegenwärtig sein kann, daher die Lutheraner von

den Reformierten, die den Leib Christi im Himmel wissen und nur

eine durch den Glauben vermittelte Gegenwart annehmen, auch

Ubiquisten oder Ubiquitiner genannt wurden.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 279 / 302 段