Postbeförderungs-Einrichtungen der großen
internationalen Postkurse, auf denen ein regelmäßiger
Austausch bedeutender Korrespondenzmassen zwischen entfernten
Ländern über zwischenliegende Postgebiete auf dem Landweg
stattfindet, im engern Sinn die indische Ü., d. h. die
regelmäßige Vermittelung des Briefverkehrs zwischen
Großbritannien, Indien, Ostasien und Australien auf dem Weg
über Frankreich und Italien. Die Absendung der indischen
Ü. erfolgt jeden Freitag abends aus London über Dover,
Calais, den Mont Cenis und Brindisi (in Brindisi Montag Mittag),
von wo ab die Post durch Dampfer der Peninsular and Oriental
Steam-Ship Company durch den Suezkanal, Bombay und Ceylon
anlaufend, nach Kalkutta geführt wird. Jeden zweiten Freitag
schließt sich in Ceylon eine Linie nach Ostasien und
Australien an (große Ü.: Indian-Australian Mail). Die
englisch-indische Ü. umfaßt (1889) jährlich rund
60,000 geschlossene Postsäcke mit einem Gesamtgewicht von
900,000 kg, wovon ungefähr 45,000 Säcke auf die Richtung
aus Europa und 15,000 Säcke auf die Richtung aus Indien
entfallen. Einzelne größere Posten zählten bis zu
2000 Säcken, welche auf der Eisenbahn eine stattliche Zahl von
Packwagen anfüllen. Von den über Brindisi gehenden
Überlandposten hat neben der britischen zur Zeit die
größte Bedeutung die deutsche Ü. für Indien,
Ostasien und Ozeanien, welche zum Teil mit den britischen Dampfern,
zum Teil mit den jeden zweiten Freitag aus Brindisi abgehenden
deutschen Postdampfern Beförderung erhält. Jede vierte
Woche schließen die deutschen Dampfer nach Ostasien und
Australien an. In Amerika sind von großer Bedeutung die
Überlandposten über die Landenge von Panama (nach der
Westküste von Südamerika) und über die
verschiedenen, den Atlantischen und Stillen Ozean verbindenden
Eisenbahnlinien (für die Korrespondenz nach Kalifornien und
Ostasien über San Francisco). In Asien besteht schon seit
geraumer Zeit die russisch-chinesische Überlandroute über
Irkutsk-Kiachta. Mit dem Ausbau der russisch-zentralasiatischen
Eisenbahn beginnt auch der Austausch geschlossener Briefposten
über diesen neuen internationalen Verbindungsweg Bedeutung zu
gewinnen.
Überläufer (Deserteur), ein Soldat, der zum
Feind übergeht, macht sich der Fahnenflucht unter
erschwerenden Umständen schuldig und wird nach dem
Militärgesetz mit dem Tod bestraft. S. Desertion.
Überlebenswahrscheinlichkeit, s. Sterblichkeit.
Überlebsel, nach Tylor diejenigen Handlungen, Sitten
und Gebräuche, die aus einem abgeschafften Kultus oder aus
einer frühern Kulturepoche herstammen, weshalb sie meist ihrer
Bedeutung nach unverständlich geworden sind und als Aberglaube
gelten.
Überlieferung, s. Tradition.
964
Überliegezeit - Überschar.
Überliegezeit (Überliegetage), eine Frist,
deren Vereinbarung bei dem Seefrachtgeschäft üblich ist,
und innerhalb deren der Verfrachter das Fahrzeug gegen eine
Vergütung (Überliegegeld, Liegegeld) noch zur Einnahme
der Ladung über die eigentliche Ladezeit hinaus bereit halten
muß. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 568-580, 595-606,
623.
Überlingen, Bezirksamtsstadt im bad. Kreis Konstanz,
am Überlinger See, der nordwestlichen Bucht des Bodensees, in
schöner wein- und obstreicher Gegend, 410 m ü. M., hat 4
kath. Kirchen, darunter die herrliche fünfschiffige gotische
Münsterkirche mit bedeutenden Kunstwerken und der 88,5
Doppelzentner schweren Glocke Osanna, eine neue evang. Kirche, ein
altes Rathaus mit prächtigen Holzschnitzereien von 1494, eine
alte Stadtkanzlei (eine Perle deutscher Renaissance von 1598), die
sogen. Burg des Alemannenherzogs Gunzo mit dem Bild Gunzos und der
Jahreszahl 641, mehrere Patrizierhöfe, darunter besonders
derjenige der Herren Reichlin v. Meldegg (von 1462) mit der sogen.
Luciuskapelle und schönem, reichem Bankettsaal, alte
Festungstürme und Thore und in Felsen gehauene
Stadtgräben (jetzt in schöne Promenaden umgewandelt), ein
Denkmal des um die Stadt hochverdienten Pfarrers Wocheler, eine
über der Stadt gelegene Johanniter- und Malteserkommende St.
Johann, einen Hafen, eine erdig-salinische Mineralquelle von
14° C. mit Bad, Seebäder und (1885) 4006 meist kath.
Einwohner. In industrieller Beziehung sind zu nennen:
Eisengießerei, Glockengießerrei, Fabrikation von
Feuerspritzen und Brauereieinrichtungen, mechanische
Werkstätten, Orgelbau, Ateliers für kirchliche Kunst,
Mühlen etc.; sonst hat die Stadt Weinbau, große
Fruchtmärkte, Obsthandel und Dampfschiffahrt. N. ist Sitz
eines Amtsgerichts, eines Hauptzollamtes und einer Bezirksforstei,
auch befindet sich dort eine höhere Bürgerschule, ein
Waisenhaus, ein großes Hospital, eine Stadtbibliothek (30,000
Bände), ein ethnographisch-kunstgewerbliches Museum, ein
Naturalienkabinett etc. In der nächsten Umgebung der Stadt
zahlreiche Punkte mit herrlicher Aussicht. - Ü., im Altertum
Iburinga, wird schon 1155 urkundlich erwähnt und erhielt 1275
von Rudolf von Habsburg ausgedehnte Privilegien, wurde jedoch erst
1397 völlig reichsunmittelbar. Es trat dem Schwäbischen
Städtebund bei und nahm 1377 am Städtekrieg teil. Im
Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt 1632 von Bernhard
von Weimar erobert, 1634 von den Schweden unter Horn vergebens
belagert, 1643 von den Schweden geplündert, 20. Mai 1644 von
den Bayern nach viermonatlicher Belagerung genommen und 1647 an die
Schweden übergeben, die sie nach dem Westfälischen
Frieden wieder räumten. 1803 fiel Ü. an Baden.
Überlinger See, s. Bodensee.
Übermangansäure HMnO4 wird aus
übermangansaurem Baryt durch Schwefelsäure
abgeschieden. Die von dem entstandenen unlöslichen
schwefelsauren Baryt abgegossene Lösung von Ü. ist
tiefrot mit blauem Reflex, schmeckt süßlich herb,
metallisch, wirkt äußerst stark oxydierend, auch
bleichend, läßt sich nicht durch Papier filtrieren,
zerfällt schon bei gewöhnlicher Temperatur, schneller bei
30-40° in Mangansuperoxydhydrat und Sauerstoff und kann nicht
konzentriert werden. Im festen Zustand ist Ü. nicht bekannt.
Ihre Salze (Permanganate) sind purpurrot, in Wasser löslich,
wirken ebenfalls stark oxydierend, verpuffen zum Teil beim Reiben
mit brennbaren Körpern, geben beim Erhitzen Sauerstoff,
Mangansäuresalz und Mangansuperoxyd und entwickeln mit
Salzsäure Chlor. Am häufigsten wird das
übermangansaure Kali KMnO4 dargestellt und zur Bereitung von
Sauerstoff, als Desinfektions- und Bleichmittel, in der
Färberei und Zeugdruckerei, zum Beizen von Holz, in der
Maßanalyse, zum Reinigen des Ammoniaks und der
Kohlensäure von empyreumatischen Stoffen, als
Oxydationsmittel, zu galvanischen Elementen, in der Photographie
und arzneilich als Mundwasser, bei Behandlung von Wunden etc.
benutzt. Man verdampft Kalilauge mit chlorsaurem Kali und sehr
feinem Braunsteinpulver zur Trockne, erhitzt den Rückstand im
hessischen Tiegel, bis er halbflüssig geworden,
zerschlägt die aus mangansaurem Kali bestehende
schwarzgrüne Masse nach dem Erkalten, erhitzt sie in einem
Kessel mit Wasser, leitet in die grüne Lösung des
mangansauren Kalis einen kräftigen Strom Kohlensäure, bis
sie tiefrot geworden und das mangansaure Kali unter Ausscheidung
von Mangansuperoxydhydrat vollständig in übermangansaures
Kali übergeführt ist. Dann filtriert man durch
Schießbaumwolle, verdampft die Lösung und
läßt sie kristallisieren. Das Salz bildet dunkelrote,
fast schwarze, metallisch grün schimmernde Kristalle, schmeckt
anfangs süßlich, dann bitter herb, löst sich in 16
Teilen Wasser von 15° und färbt auch sehr große
Mengen Wasser intensiv violett. Die Lösung ist aber leicht
zersetzbar, weil sie energisch oxydierend wirkt, und muß
daher auch vor Staub geschützt aufbewahrt werden. Eine reine
konzentrierte Lösung erträgt Siedetemperatur.
Übergießt man das trockne Salz mit konzentrierter
Schwefelsäure, so entwickeln sich ozonhaltiger Sauerstoff und
purpurfarbene Dämpfe von Übermangansäureanhydrid
Mn2O7. Das übermangansaure Natron NaMnO4 wird wie das Kalisalz
dargestellt, auch aus den bei der Regeneration des Mangansuperoxyds
aus Chlorbereitungsrückständen gewonnenen Manganoxyden,
indem man diese mit Ätznatron oder Chilisalpeter an der Luft
auf 400° erhitzt. Bei Anwendung von Ätznatron wird die
Schmelze ausgelaugt, die verdünnte und gekochte Lösung
mit Schwefelsäure neutralisiert, verdampft, um das gebildete
schwefelsaure Natron durch Kristallisation abzuscheiden, und dann
weiter verdampft. Man kann auch die konzentrierte Lösung mit
schwefelsaurer Magnesia oder Chlormagnesium versetzen, wobei sich
unter Ausscheidung von Magnesia und Mangansuperoxydhydrat
übermangansaures Natron bildet. Es ist sehr leicht
löslich, schwer kristallisierbar, sonst dem Kalisalz sehr
ähnlich und wird wie dieses namentlich als Desinfektionsmittel
und zum Bleichen benutzt; die Lösung ist als Condys Liquid und
eine Mischung des Salzes mit schwefelsaurem Eisenoxyd als
Kühnes Desinfektionsmittel im Handel.
Übermäßig heißen in der Musik die
Intervalle, welche um einen chromatischen Halbton
größer sind als die großen oder reinen. Die
Umkehrung übermäßiger Intervalle ergibt
verminderte. Akkorde werden ü. genannt, wenn sie durch ein
übermäßiges Intervall begrenzt werden (im Sinn des
Generalbasses), nämlich der übermäßige
Dreiklang (mit übermäßiger Quinte) und die
verschiedenen Arten übermäßiger Sextakkorde.
Überpflanznug, s. Transplantation.
Überpflichtige Werke, s. Opera supererogationis.
Überproduktion, die Warenproduktion, welche den
Bedarf derart übersteigt, daß der Preis unter die
Herstellungskosten sinkt. Vgl. Handelskrisis.
Übersättigt, s. Lösung, S. 920.
Überschar, das zwischen zwei verliehenen Gruben
965
Überschießen - Überwallung.
(s. Bergrecht) befindliche freie Feld, welches sich wegen seiner
Kleinheit zu einer besondern Verleihung nicht eignet.
Überschießen, eine der Hauptursachen des
Kenterns von Schiffen mit beweglicher Ladung (Getreide, Kohlen,
lockern Erzen) oder mit beweglichem Ballast (Sand, Wasser) in nicht
gänzlich gefüllten Ballasträumen. Die Gefahr besteht
darin, daß dergleichen Ladungen bei der Neigung des Schiffs
um eine Längsachse, dieser Bewegung folgend, den Schwerpunkt
von Schiff und Ladung aus der Symmetrieebene des Schiffs
herausbringen.
Überschlagen, bei den Blasinstrumenten (auch
Orgelpfeifen) das Ansprechen eines höhern Naturtons als
desjenigen, den man hervorzubringen beabsichtigt (vgl.
Überblasen). Bei den Singstimmen ist Ü. soviel wie
Umschlagen, Versagen des Tons.
Überschmolzen, s. Schmelzen, S. 552.
Überschnitten sind zwei Bauglieder (ein wagerechtes
und ein senkrechtes), die so einander durchkreuzen , daß das
eine durch das andre hindurchgesteckt erscheint (s. Figur). In der
Gotik, welche Kröpfung und Gehrung vermeidet, müssen
Simsglieder überall, wo sie sich unter einem Winkel treffen,
überschnitten sein.
Überschreiben, s. v. w. das Fälligkeitsdatum
über den Text des Wechsels angeben; auch sagt man einen
"Auftrag überschreiben" ,d. h. erteilen.
Überschwängerung, s. Überfruchtung.
Überschwemmung, s. Hochwasser.
Übersegeln, mit einem Schiff ein zweites so treffen,
daß letzteres erheblich beschädigt, bez. Zerstört
wird^ '^in wirkliches Ü. findet nur dann statt, wenn zwei
Schiffe von sehr verschiedener Größe aufeinander
treffen. Im Sprachgebrauch gehören aber alle Fälle zum
Ü., wo ein Zusammenstoß zweier Schiffe den Verlust des
einen zur Folge hat.
Überse^uugsrecht, s. Urheberrecht, S. 8.
Überfichtigkeit (Hypermetropie), Fehler im
Refraktionszustand des Auges, wobei Lichtstrahlen, welche parallel
auf die Hornhaut auffallen, wegen zu flacher Bildung des Augapfels
erst hinter der Retina ihre Vereinigung finden, so daß auf
der Retina selbst kein scharfes Bild, sondern für jeden
Lichtpunkt ein Zerstreuungskreis zu stande kommt, der Kranke daher
alle Gegenstände nur verwaschen und undeutlich sieht. Absolute
Ü. ist vorhanden, wenn das Auge selbst bei der
größten Akkommodationsspannung parallele Lichtstrahlen
nicht auf der Retina zur Vereinigung zu bringen vermag, folglich
deutliches Sehen selbst für die Ferne ohne Konvexglas
unmöglich ist. Bei relativer Ü. kann das Auge zwar
für parallele (selbst schwach divergierende) Strahlen
eingestellt werden, aber es muß dabei die Akkommodation
unverhältnismäßig stark angespannt werden. Damit
dem zunehmenden Alter die Akkommodationsfähigkeit abnimmt, so
wird die in der Jugend meist relative Ü. mit den Jahren eine
absolute werden; das Übel wird sich also verschlimmern. Die
Augen zeigen bei äußerer Betrachtung nichts Abnormes.
Die Sehschärfe ist in der Regel vollkommen. Anfänglich
wird auch beim Lesen und Schreiben deutlich gesehen; bald aber,
zumal bei künstlichem Licht und mangelhafter Beleuchtung, wird
das Sehen undeutlich und verschwommen, es stellt sich ein
Gefühl von Ermüdung und Spannung ein, die Arbeit
muß für einige Zeit unterbrochen werden. Wird trotzdem
die Fortsetzung der Arbeit erzwungen, so geht das Gefühl der
Spannung oberhalb der Augen in wirklichen Schmerz über. Die
Augen röten sich und thränen stark. DieBehandlung der
Ü. besteht in der Benutzung konvexer Brillengläser,
welche auch schon von jugendlichen Individuen, zumal beim Lesen und
Schreiben, benutzt werden müssen, während sie beim Sehen
in die Ferne anfänglich entbehrt werden können und erst
im Alter auch hierzu unentbehrlich werden.
Überfiuulich, dasjenige, was über das in die
Sinne Fallende sich erhebt.
Überständig heißen Bäume oder
Bestände, die das Alter ihrer Haubarkeit
überschritten haben.
Überstauung, s. Bewässerung, S. 859.
Ubertas, bei den Römern Personifikation der
Erdfruchtbarkeit, dargestellt als schönes Weib mit umgekehrtem
Füllhorn; vgl. Abundantia.
Ubertät (lat.), Fruchtbarkeit, üppige
Fülle.
Übertragbar nennt man die budgetmäßig
für bestimmte Zwecke verwilligten Summen, welche, wenn und
soweit sie in der laufenden Finanzperiode nicht zur Verausgabung
gelangten, als Ausgabenreservate oder Reservate ohne neue
Bewilligung für den gleichen Zweck in der ^nächsten
Periode (Jahr) verwandt werden dürfen.
Überübertragbarkeit von Wertpapieren s.
Rektapapier.
Übertraguug, s. Zession.
Übertretung, s. Verbrechen.
Überversicherung, Versicherung zu Summen, welche den
Wert der versicherten Sachen oder den gesetzli^ zur Versicherung
zugelassenen Prozentsatz desselben übersteigen.^ Sie kann
entweder durch zu hohe Deklaration des Versicherungswerts oder
durch Versicherung eines und desselben Interesses bei verschiedenen
Anstalten zur Erlangung des mehrfachen Betrags des Schadens
(Doppelversicherung) herbeigeführt werden; sie ist verboten
und in der Regel als Betrug strafbar; zur Verhütung derselben
wird von manchen Staaten eine besondere Kontrolle der Versicherung,
namentlich der Feuerversicherung, ausgeübt. Nicht zu
verwechseln mit der n. ist diejenige Versicherung, welche dann in
Kraft tritt, wenn der erste Versicherer zahlungsunfähig wird.
Vgl. Versicherung.
Übervölkerung, s. Bevölkerung, S. 852.
Überwallung, ein Heilungsprozeß holziger
Pflanzenteile, insbesondere der Baumstämme, bei Verletzungen,
welche bis auf den Splint gehen. Das durch die Wunde
bloßgelegte Stück des Splints kann wegen des verloren
gegangenen Kambiums zunächst nicht weiter verdickt werden,
sondern bleibt in der Vertiefung der Wunde längere Zeit
sichtbar; an den Rändern der Wunde aber^ setzt die
Kambiumschicht ihre Thätigkeit fort, und da sie sich dabei
konvex gegen die Wundsläche zusammenzieht, so werden die neuen
Jahresringe von Holz, welche sie erzeugt, zugleich allmählich
in tangentialer Richtung über die Wunde hingeschoben. Auf
diese Weise verkleinert sich die letztere von Jahr zu Jahr und wird
endlich ganz verschlossen, wenn die Überwallungen
zusammentreffen.
tewöhnlich springen die obern Ränder einer durch .
sich schließenden Wunde wulstförmig vor, weil sie
966
Überwälzung der Steuern - Ubicini.
durch den absteigenden Nahrungssaft, der an dieser Stelle sich
aufstaut, stärker ernährt werden.
Überwälzung der Steuern, s. Steuern, S.
312.
Überweg, Friedrich, philosoph. Schriftsteller, geb.
22. Jan. 1826 zu Leichlingen in Rheinpreußen, studierte zu
Göttingen unter K. F. Hermann Philologie, in Berlin unter
Beneke Philosophie, wurde 1851 Lehrer zu Elberfeld, hierauf
Privatdozent zu Bonn, 1862 außerordentlicher, 1867
ordentlicher Professor der Philosophie zu Königsberg, wo er 9.
Juni 1871 starb. Als Philosoph gehörte Ü. der empirischen
Richtung an; als Schriftsteller hat er sich durch sein "System der
Logik" (Bonn 1857, 5. Aufl. 1882), das zugleich deren Geschichte
enthält, vornehmlich aber durch seinen weitverbreiteten
"Grundriß der Geschichte der Philosophie" (Berl. 1863-66, 3
Tle.; 7. Aufl., hrsg. von Heinze, 1886-88), der sich durch den
Reichtum literarhistorischer Nachweise auszeichnet, Verdienste
erworben. Beide Werke sind ins Englische übersetzt worden.
Seine Beantwortung der von der Akademie der Wissenschaften zu Wien
gestellten Preisfrage: "Über die Echtheit und Zeitfolge der
Platonischen Schriften" (Wien 1861), in welcher er unter anderm die
Echtheit des Dialogs "Parmenides" bestritt, ist von jener mit dem
Preis gekrönt worden. Aus seinem Nachlaß gab Brasch
heraus: "Schiller als Historiker und Philosoph" (Leipz. 1884). Vgl.
F. A. Lange, F. Ü. (Berl. 1871); Brasch, Die Welt- und
Lebensanschauung F. Überwegs in seinen gesammelten
Abhandlungen (Leipz. 1888).
Überweisung an die Landespolizeibehörde,
Nebenstrafe, auf welche nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§
361, Nr. 3-8, S. 362) gegen Landstreicher, Bettler u. gegen
Frauenspersonen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben,
neben der verwirkten Haftstrafe erkannt werden kann. Diese
Überweisung kann auch gegen denjenigen ausgesprochen werden,
der sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt
hingibt, daß er in einen Zustand gerät, in welchem zu
seinem Unterhalt oder zum Unterhalt derjenigen, zu deren
Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der
Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß.
Auch wer, wenn er aus öffentlichen Armenmitteln eine
Unterstützung empfängt, sich aus Arbeitsscheu weigert,
die ihm von der Behörde angewiesene, seinen Kräften
angemessene Arbeit zu verrichten, und wer nach Verlust seines
bisherigen Unterkommens binnen der ihm von der zuständigen
Behörde bestimmten Frist sich kein anderweites Unterkommen
verschafft hat und auch nicht nachweisen kann, daß er
solches, der von ihm angewandten Bemühungen ungeachtet, nicht
vermocht habe, kann durch Richterspruch der
Landespolizeibehörde überwiesen werden. Letztere
erhält dadurch die Befugnis, die verurteilte Person entweder
bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen, oder zu
gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden.
Überwinterung der im Garten gebauten Gewächse
bezweckt Schutz vor niedriger Temperatur oder auch nur vor
schroffem Temperaturwechsel. Topf- und Kübelpflanzen sind im
Spätherbst weniger zu gießen, zu reinigen und unter Dach
(Gewächshaus, Zimmer, Keller, Schuppen u. a.) aufzustellen,
der Luft wird einige Tage freier Durchzug gestattet, den Pflanzen
ist aber nur dann Wasser zu geben, wenn die Oberfläche des
Ballens trocken geworden ist. Ausgetopfte Pflanzen sind im
September einzutopfen und einige Zeit von der Luft abgeschlossen zu
halten. Frostfrei zu überwinternde Zwiebeln und Knollen
werden, nachdem die oberirdischen Teile bei beginnendem Frost
abgeschnitten worden, von anhängender Erde gereinigt und in
trocknen Sand eingeschlagen, an trocknem, frostfreiem Ort
aufbewahrt; nur wenige Arten bedürfen zur Ü. einer
höhern Temperatur. Nicht ganz winterharte Gehölze werden
nach begonnenem Winter mit Rohr, Fichtenreisig u. dgl. eingebunden
oder durch Bedecken mit Brettern, Holzkasten oder Körben, die
mit trocknem Laub oder Nadelstreu ausgefüllt werden,
während die Wurzeln, nachdem der Boden gefroren, ebenso zu
bedecken sind; andre Gehölze werden umgelegt, durch Haken oder
kreuzweise gestellte Pflöcke festgehalten und mit Erde, Laub
oder Nadelstreu bedeckt. Pflanzen der arktischen (kalten) Zonen und
der Alpen müssen vor dem Temperaturwechsel mehr als andre
geschützt werden, entweder nach dem Einfrieren, durch Bedecken
mit Schnee, dieses mit Laub u. dgl., oder durch Ü. in einem
gegen N. gelegenen, gegen Sonnenstrahlen und Temperaturwechsel
überhaupt geschützten Raum. Frühblühende Obst-
und andre Gehölze sind gegen zu frühes Erwachen des
Wachstums zu schützen, indem durch Entfernen etwa gefallenen
Schnees das Einfrieren des Bodens befördert, das Auftauen aber
durch Bedecken desselben nachher mit Schnee und dieses mit trocken
gehaltener Laub- und Nadelstreu verhindert wird. Spalierbäume
sind mit Fichtenreisig, Weinreben mit Erde zu bedecken. Geerntetes
Gemüse, Wurzeln, Kraut u. a. wird von überflüssigem
Blattwerk befreit, auf ebener Erde aufgeschichtet und mit Erde
bedeckt, durch deren Aufnahme rund um die Gemüseschicht ein
Graben entsteht, der etwanige Niederschläge aufnimmt; nur
Gemüse für den Gebrauch der nächsten Zeit
dürfen im Keller überwintert werden oder im Freien noch
nicht ganz entwickelter Blumenkohl, der im frostfreien Raum
allmählich seine Blumenkäse austreibt. Erdbeerpflanzen
schützt man durch zwischen die Reihen gelegten kurzen Mist
gegen den Einfluß des Winters.
Überwinterungsknospen (Winterknospen), Knospen, die
bei Schluß einer Vegetationsperiode an sonst völlig
absterbenden Pflanzen, wie besonders einigen Wassergewächsen,
wie Ceratophyllum, Utricularia, Aldrovandia u. a., angelegt werden
und dann im nächsten Frühjahr zu neuen Sprossen
aufwachsen.
Überzeichnung liegt bei der Begebung einer Anleihe oder
bei der Ausgabe von Aktien und Anteilscheinen dann vor, wenn
der Betrag der zum Zweck der Übernahme gezeichneten Anteile
größer ist als die durch die eröffnete Subskription
aufzubringende Summe. Durch entsprechende und
verhältnismäßige Minderung (Reduktion) der
gezeichneten Beiträge pflegt man alsdann den Interessen des
Unternehmens wie denjenigen der beteiligten Kreise des Publikums
Rechnung zu tragen.
Überzeugungseid, s. Glaubenseid.
Ubi (lat.), wo. Ubietät, die Eigenschaft aller
Körper, einen Raum zu erfüllen.
Ubi bene, ibi patria (lat.), Sprichwort: wo es mir wohl
geht, da ist mein Vaterland.
Ubicini, Abdolonyme, franz. Publizist lombardischen
Ursprungs, geb. 20. Okt. 1818 zu Issoudun, war Professor der
Rhetorik in Joigny, bereiste 1846 den Orient und nahm 1848 an dem
Aufstand in der Walachei teil, kehrte aber beim Einrücken der
türkisch-russischen Truppen nach Frankreich zurück und
starb 1884 in Paris. Er schrieb: "Lettres sur la Turquie"
(1851-54); "La question d'Orient devant l'Europe" (1854);
"Provinces danubiennes et romaines" (mit Chopin, 1856); "La
question des principautes danubiennes devant l'Europe" (1858);
"Etudes histo-
967
Ubier - Ückermünde.
riques sur les populations chrétiennes de la Turquie
d'Europe" (1867); "Les constitutions de l'Europe orientale" (1872);
"Etat present de l'Empire ottoman" (1876); "La constitution
ottomane expliquée et annotée" (1877); "Les origines
de l'histoire roumaine" (1887) u. a.
Ubier, german. Volk, wohnte zu Cäsars Zeit auf dem
rechten Rheinufer, südlich von den Sigambern, von der Sieg bis
über die Lahn hinaus und schloß sich enger als irgend
ein andrer germanischer Stamm an die Römer an. Von ihren
Nachbarn im Osten und Süden, den Sueven, bedrängt,
ließen sich die U. unter Augustus durch Agrippa auf das linke
Rheinufer versetzen. Außer ihrer Hauptstadt Colonia Agrippina
gehörten ihnen noch: Bonna (Bonn), Antunnacum (Andernach),
Rigomagus (Remagen) und mehrere Kastelle. Sie gingen zuletzt in den
Franken auf.
Übigau, 1) Stadt im preuß. Regierungsbezirk
Merseburg, Kreis Liebenwerda, an der Schwarzen Elster, hat eine
evang. Kirche, Torfgräberei und (1885) 1482 Einw. - 2) Dorf in
der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, Amtshauptmannschaft
Dresden-Neustadt, rechts an der Elbe, hat Albumin-, Bleizucker-,
Farben- und chemische Fabriken, eine Schiffswerfte, Schiffahrt,
Obst- und Weinbau und (1885) 774 Einw.
Ubiquität (lat. Ubiquitas, "Allgegenwart"), von
Luther zur Bezeichnung derjenigen Eigenschaft des Leibes Christi
gebraucht, vermöge welcher derselbe, weil infolge
hypostatischer (persönlicher) Vereinigung der menschlichen und
göttlichen Natur überall, so auch im Abendmahl in der
Form des Brots gegenwärtig sein kann, daher die Lutheraner von
den Reformierten, die den Leib Christi im Himmel wissen und nur
eine durch den Glauben vermittelte Gegenwart annehmen, auch
Ubiquisten oder Ubiquitiner genannt wurden.