Städte des Altertums, nebst Sidon die wichtigste und reichste
See- und Handelsstadt Phönikiens, 200 Stadien (38 km) von
Sidon, lag teils auf dem Festland, teils auf zwei kleinen, flachen,
aber felsigen Inseln und war weniger bedeutend, bis im 10. Jahrh.
v. Chr. König Hiram, der Freund Davids und Salomos, die beiden
Inseln durch Aufschüttung vereinigte und erweiterte, zwei
Häfen anlegte und die Stadt mit hohen Mauern umgab. Die
Doppelinsel, 1600 Schritt von der Festlandküste entfernt,
hatte nur 22 Stadien (5300 Schritt) im Umfang, weshalb man
genötigt war, die Häuser sehr hoch (5-6 Stockwerke) zu
bauen. Auf ihr befand sich ein uralter Tempel des Melkart, der von
den Kolonien jährlich mit Geschenken beschickt wurde. T.
überflügelte bald Sidon, beherrschte den Handel und die
Kolonisation im westlichen Mittelmeer (von hier ging 846 v. Chr.
die Gründung Karthagos aus) und brachte die ganze
südliche Küste bis zum Berg Karmel unter seine Gewalt.
Die assyrischen Könige Salmanassar und Sargon belagerten T.
fünf Jahre lang, 725-720, vergeblich, und Nebukadnezar konnte
es erst 573 nach 13jähriger Belagerung erobern. Als Alexander
nach dem Sieg bei Issos 333 Phönikien betrat, verweigerte T.
dem Sieger den Einzug, wurde von diesem belagert, aber erst nach
siebenmonatlicher schwerer Anstrengung der Flotte und Landarmee,
welch letztere auf einem vom Festland aus geführten Erddamm
vorging, erobert (332). Dieser Damm hat sich allmählich durch
Anspülung zu jenem Isthmus verbreitert, welcher die Insel
heute mit dem Festland verbindet. Die Stadt hatte dann noch einmal
eine 14monatliche Belagerung durch Antigonos auszuhalten. Unter der
römischen Herrschaft behielt sie ihre Freiheit und eigne
Verfassung, blühte durch Handel und Industrie (Metallwaren,
Weberei und Purpurfärberei) und ward vom Kaiser Severus zur
römischen Kolonie erhoben. In den Kreuzzügen galt sie
für einen festen Platz, der von den Kreuzfahrern bis 1191
standhaft behauptet wurde. Friedrich Barbarossa wurde 1190 dort
begraben. Unter der türkischen Regierung kam T. herab;
verheerende Erdbeben hatten das Versinken ganzer Stadtteile unter
den Meeresspiegel zur Folge. Das heutige Sur erfüllt kaum ein
Dritteil der ehemaligen Insel und ist ein Ort von einigen hundert
elenden Häusern mit ca. 5000 Einw. (zur Hälfte
Mohammedaner, zur Hälfte Christen, wenige Juden). Der Hafen
ist versandet. Das interessanteste Gebäude ist die aus dem 12.
Jahrh. stammende Kreuzfahrerkirche.
Tyrosin C9H11NO3 findet sich in einigen tierischen
Geweben, besonders in der Leber und Bauchspeicheldrüse,
entsteht neben Leucin bei der Fäulnis eiweißartiger
Stoffe (daher im alten Käse) und bei Behandlung derselben, der
Wolle und des Horns mit verdünnter Schwefelsäure oder
kaustischen Alkalien. Es bildet feine, farb- und geruchlose
Kristalle, löst fich in Wasser und Alkohol, nicht in
Äther und verbindet sich mit Säuren, Basen und Salzen,
gibt bei schnellem Erhitzen Phenol, mit schmelzendem Ätzkali
Paraoxybenzoesäure, Essigsäure und Ammoniak.
Tyrrhener (Tyrrheni,Tyrseni), pelasgischer Volksstamm,
der, vor dem Trojanischen Krieg aus Kleinasien verdrängt, sich
nach Attika gewendet, dann aber, auch von dort vertrieben, sich
zerstreut und namentlich auf Lemnos, Imbros und an der Küste
von Italien angesiedelt haben soll, wo er sich durch seine
Seeräubereien den Hellenen furchtbar machte. Von den Griechen
werden aber auch die Etrusker T. sowie deren Land Tyrrhenien
genannt, und es wird erzählt, daß Tyrrhenus, Sohn des
lydischen Königs Atys, dahin ausgewandert sei und dem Land und
Volk den Namen gegeben habe. S. Etrurien.
Tyrrhenisches Meer (Toscanisches Meer), der Teil des
Mittelländischen Meers, welcher zwischen der
Südwestküste Italiens und den Inseln Corsica, Sardinien
und Sizilien liegt und die Golfe von Gaeta, Neapel, Salerno, Sant'
Eufemia und Gioja bildet; hieß im Altertum Mare Tyrrhenum
oder Mare Tuscum (nach dem an seiner Küste herrschenden
tyrrhenischen Stamm der Etrusker oder Tusker), auch Mare inferum.
S. Karte "Mittelmeerländer".
Tyrtäos, griech. Elegiker des 7. Jahrh. v. Chr., aus
Athen oder aus Aphidnä in Attika, verpflanzte die ionische
Elegie nach dem dorischen Sparta. Nach der Sage erbaten die
Spartaner in der Bedrängnis des zweiten Messenischen Kriegs
auf die Weisung des delphischen Orakels einen Führer von den
Athenern, die ihnen den lahmen T. schickten; diesem gelang es,
durch seine Elegien die entzweiten Spartaner zur Eintracht
zurückzuführen und zu solcher Tapferkeit zu entflammen,
daß sie den Sieg gewannen. Gewiß ist, daß sich
T.' Gesänge bis auf die spätesten Zeiten im Munde der
spartanischen Jugend erhielten. Sie waren teils im elegischen
Versmaß und in episch-ionischer Mundart, teils im
anapästischen Marschmetrum abgefaßt. Außer
Bruchstücken einer "Eunomia" ("Gesetzmäßigkeit")
betitelten Elegie, durch welche er die Zwietracht der Spartaner
beschwichtigte, und eines Marschliedes besitzen wir von seinen
"Ermahnungen" ("Hypothekar") genannten Kriegselegien noch drei
vollständig, die zu den schönsten Überresten der
antiken Poesie gehören. Ausgaben von Schneidewin ("Delectus
poesis graecae elegiacae", Bd. 1, Götting. 1838) und Bergk
("Poetae lyrici graeci", Bd.2); Übersetzung von Weber("Die
elegischen Dichter der Hellenen", Frankf. 1826) u. a.
Tysmienica, Stadt in Galizien, Bezirkshauptmannschast
Tlumacz, an der Staatsbahnlinie Stanislau-Husiatyn, mit
Bezirksgericht, Schloß, Dominikanerkloster, Handel (Pferde)
und (1880) 7180 Einw.
Tyssaer Wände, s. Tetschen.
Tzako, s. v. w. Tschako.
Tzendalen (Tsendals), Indianerstamm, zum Mayastamm
gehörig, im mexikan. Staat Chiapas und im benachbarten
Guatemala, an den Quellen von Tabasco und Uzumazinta. Vgl. Stoll,
Zur Ethnographie der Republik Guatemala (Zürich 1884).
Tzetzes, Johannes, griech. Grammatiker und Dichter aus
der zweiten Hälfte des 12. Jahrh., lebte in Konstantinopel vom
Hof, namentlich von der Kaiserin Irene, begünstigt und war ein
für seine Zeit belesener, aber oberflächlicher und
dünkelhafter Gelehrter, wie seine zahlreichen Schriften
erkennen lassen. Außer Kommentaren zu Homer, Hesiod,
Aristophanes, Lykophron u.a., deren Wert in den benutzten Schriften
beruht, verfaßte er ein Epos in 1665 schlechten Hexametern:
"Iliaca", bestehend aus drei Abteilungen: "Antehomerica",
"Homerica" u. "Posthomerica" (hrsg. von Bekker, Berl. 18I6; von
Lehrs, Par. 1840), und ein "Geschichtenbuch" ("Biblos historike")
von 12,661 politischen Versen, gewöhnlich nach einer
unbegründeten Einteilung in 13 Abschnitte von ca. 1000 Versen
"Chiliades" genannt (hrsg. von Kießling,
961
Tzimisces - Ubbelohde.
Leipz. 1826), eine ebenso ungenießbare wie durch die
Fülle sonst verlorner Notizen wertvolle Sammlung mythischer
und historischer Erzählungen.
Tzimisces, Johannes, oström. Kaiser, geboren um 925
in Armenien, kämpfte siegreich gegen die Araber,
unterstützte Nikephoros Phokas 963 bei seiner Thronbesteigung,
ermordete ihn aber 11. Dez. 969 auf Anstiften der Kaiserin
Theophano, welche er darauf nach der Insel Prote verbannte, und
nahm selbst vom Thron Besitz. Obwohl zu Ausschweifungen geneigt,
regierte er mild und gerecht, besiegte den russischen Fürsten
Swätoslaw, welcher das zerrüttete Bulgarenreich zu
erobern suchte, in heftigen Kämpfen 970 und 971, machte selbst
die Bulgaren unterthänig und setzte ebenso glücklich die
Eroberungen seines Vorgängers in Syrien und Armenien fort. Mit
dem deutschen Kaiser Otto I. schloß er Frieden und sandte die
Prinzessin Theophano als Gattin für den Sohn desselben, Otto
II. (972). Er starb schon 976, wahrscheinlich vergiftet.
Tzschirner, Heinrich Gottlieb, protest. Theolog, geb. 14.
Nov. 1778 zu Mittweida in Sachsen, ward Diakonus in seiner
Vaterstadt, 1805 Professor der Theologie zu Wittenberg und 1809 in
Leipzig, 1815 auch Superintendent daselbst, 1818 Domherr des
Hochstifts Meißen; starb 17. Febr. 1828. Als akademischer
Lehrer übte T. großen Einfluß. Unter seinen
durchweg den rationalistischen Standpunkt vertretenden Schriften
nennen wir: "Der Fall des Heidentums" (Leipz. 1829); die
Fortsetzung der "Kirchengeschichte" Schröckhs (s. d.);
"Protestantismus und Katholizismus aus dem Standpunkt der Politik"
(4. Aufl., das. 1824); "Das Reaktionssystem" (2. Aufl., das. 1825).
Mit Stäudlin gab er das "Archiv für alte und neue
Kirchengeschichte", mit demselben und Vater das "Kirchenhistorische
Archiv", mit Keil und Rosenmüller die "Analekten" heraus und
redigierte seit 1822 das "Magazin für Prediger". Aus seinem
Nachlaß erschienen "Vorlesungen über die christliche
Glaubenslehre" (Leipz. 1829).
U
U, u, lat. U, u, der dumpfste und tiefste der Vokale,
entsteht dadurch, daß bei der Aussprache die ganze Zunge nach
hinten gezogen und in ihrem hintern Teil zum Gaumen emporgehoben
wird, während die Lippen sich bis auf eine kleine
kreisförmige Öffnung zusammenziehen und gleichzeitig
etwas vorgeschoben werden. Es bildet sich dadurch ein ziemlich
großer Resonanzraum mit kleiner runder
Ausflußöffnung von der Gestalt einer bauchigen Flasche
ohne Hals; solche Flaschen geben die tiefsten Töne. Daher ist
es bei musikalischen Kompositionen eine Regel, auf ein u keinen
hohen Ton zu setzen, weil derselbe nicht gesungen werden kann. In
der Sprachgeschichte zeigt das u vielfach die Tendenz, in das
hellere v, namentlich aber in das noch hellere ü
überzugehen. So wird das französische u schon im
Altfranzösischen wie ü gesprochen; hieraus ist das
englische u = ju, z. B. in hue (spr. hjuh), entstanden,
während das kurze englische u meist wie ö gesprochen
wird. Auch das griechische Zeichen &ny;, von dem unser u
abstammt, nahm früh die Bedeutung eines ü an,
während der einfache Laut u durch die zwei Buchstaben ou
ausgedrückt wurde. Als die Römer ihr Alphabet von den
unteritalischen Griechen übernahmen, hatte u oder v noch den
Lautwert eines u; sie gaben ihm aber die Doppelbedeutung eines u
und eines w. Erst im Mittelalter begann man zwischen u (u) und v
(v) auch in der Schrift den noch jetzt bestehenden Unterschied zu
machen; dazu kam dann ein neues Zeichen für w (s. W). Noch
jetzt ist das u Vertreter des w in der deutschen und englischen
Aussprache des qu, worin q für k steht. Das deutsche ü,
der Umlaut von u, tritt ebenso wie das u der Kurrentschrift mit
u-Häubchen (u-Strich) erst im spätern Mittelalter auf;
ersteres stammt von einem u mit darübergeschriebenem e,
letzteres von u mit darübergesetztem o ab.
Abkürzungen.
Als Abkürzung bezeichnet U bei den Römern unter anderm
Urbs ("Stadt", nämlich Rom), insbesondere u. c. bei
chronologischen Angaben urbis conditae (urbe condita). d. h. von
der Erbauung der Stadt (Rom) an gerechnet. In der Chemie ist U
Zeichen für Uran; in den Blaufarbenwerken für Kobaltblau
(s. d.).
u. = Ultimo (s. d.).
u. A. w. g. = um Antwort wird gebeten.
u. c., in der Musik = una corda (s. Corda).
u. i. = ut infra (lat.), wie unten
u. j. d. = utriusqae juris doctor (lat.), Doktor beider
Rechte.
U. K. = United Kingdom, Vereinigtes Königreich
(Großbritannien).
U. L. F. = Unsre Liebe Frau, d. h. die Jungfrau Maria.
ü. M. = über dem Meeresspiegel (bei
Höhenangaben).
u. s. = ut supra (lat.), wie oben.
U. S. oder U. S. A. (Am.) = United States (of America),
Vereinigte Staaten von (Nord-)Amerika; vgl. "Uncle Sam".
U. S. A. = United States Army, Armee der Verein. Staaten.
U. S. N. = United States Navy, Marine der Verein. Staat.
U. S. S. = United States Ship, Schiff der Ver.Staat.-Marine.
U. T. = Utah Territory.
Ü, ü, s. U
Ualan (Kusaie), Insel der Karolinen (s. d.).
Uapou, eine der Markesasinseln (s. d.).
Uba, Stadt im S. der brasil. Provinz Minas Geraes, hat
wichtige Kaffeekultur und steht mit Rio de Janeiro durch eine
Eisenbahn in Verbindung.
Ubaldo del Monte, Guido, Militär und Mathematiker,
geb. 1545 zu Pesaro, 1588 Generalinspektor der toscanischen
Festungen, starb 1607. In seinem "Mechanicorum liber" (Pesaro 1577)
kommt zuerst das mechanische Prinzip der virtuellen
Geschwindigkeiten in Anwendung; außerdem schrieb er:
"Planisphaericorum theorica" (das. 1579); "De perspectiva libri VI"
(das. 1600); "Problematorum astronomicorum libri VI" und "De
cochlea libri VI" (Vened. 1610).
Ubangi (Mobangi), großer Nebenfluß des Congo
von N. her, nach van Gele der Unterlauf des Uelle (s. d.).
Ubate, Stadt im Staat Cundinamarca der südamerikan.
Republik Kolumbien, 2562 m ü. M., am Sabia, der nördlich
davon durch den Alpensee Fuquera fließt, mit (1870) 7256
Einw.
Ubbelohde, August, namhafter Romanist, geb. 18. Nov. 1833
zu Hannover, wo sein Vater Wilhelm U., der sich auch als
Schriftsteller durch sein "Statistsches Repertorium über das
Königreich Hannover" (Hannov. 1823) und die Schrift "Über
die Finanzen des Königreichs Hannover" (das. 1834) bekannt
962
Übeda - Überfracht.
machte, vortragender Rat im Finanzministerium war, studierte in
Göttingen, Berlin und wieder in Göttingen die Rechte,
trat 1854 in den praktischen Justizdienst und habilitierte sich
1857 in Göttingen als Privatdozent für römisches
Recht. 1862 wurde er zum außerordentlichen Professor für
hannöversches Privatrecht und Landwirtschaftsrecht ernannt,
1863 Sekretär des Provinzial-Landwirtschaftsvereins für
Göttingen und Grubenhagen, 1865 geschäftsführender
Redakteur des "Journals für Landwirtschaft". Ostern 1865
folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor des römischen
Rechts an die Universität Marburg, die er seit 1871 im
preußischen Herrenhaus vertritt. 1886 ward er zum Geheimen
Justizrat ernannt. Außer zahlreichen Abhandlungen in
verschiedenen Zeitschriften veröffentlichte er: "Über den
Satz 'ipso jure compensatur'" (Götting. 1858); "Die Lehre von
den unteilbaren Obligationen" (Hannover 1862); "Über die
rechtlichen Grundsätze des Viehhandels" (Götting. 1865);
"Erbrechtliche Kompetenzfragen" (das. 1868); "Zur Geschichte der
benannten Realkontrakte auf Rückgabe derselben Spezies" (Marb.
1870); "Über die Usucapio pro mancipato" (das. 1870);
"Grundriß zu Vorlesungen über die Geschichte des
römischen Privatrechts" (2. Aufl., das. 1881); "Über
Recht und Billigkeit" (Hamb. 1887).
Ubeda, Bezirksstadt in der span. Provinz Jaen, auf einem
Plateau (600 m ü. M.) zwischen dem Guadalquivir und Guadalimar
gelegen, hat ein großes Kastell, einige gotische Kirchen,
Fabrikation von Tuch, Leder und Seife, Wein- und Ölhandel und
(1878) 18,149 Einw. U. war zur Zeit der Mauren eine sehr
blühende Stadt. Hier 1210 Sieg der Könige von Navarra und
Kastilien über Abdallah Mohammed von Marokko.
Übelkeit (Übelsein, Nausea), s. Ekel.
Über Bank feuern Geschütze in Feldlafetten,
wenn sie hinter der Brustwehr auf einer Geschützbank (s. d.)
stehen, um nach allen Richtungen über die Brustwehr
hinwegfeuern zu können.
Überbaurecht, s. Baurecht, S. 526.
Überbein (griech., Ganglion), eine
eigentümliche harte Anschwellung in der Nähe gewisser
Gelenke, namentlich des Handgelenks, am Fußrücken etc.,
welche meist eine länglichrunde Gestalt und mäßige
Größe, etwa die einer Bohne, besitzt, nicht schmerzhaft
und von gesunder Haut bedeckt ist. Die Überbeine stehen immer
in einer nahen anatomischen Beziehung zu den Gelenkkapseln und
Sehnenscheiden, neben denen sie liegen, und erweisen sich bei
genauerer Untersuchung als cystenartige Bildungen, welche von einer
dünnen fibrösen Hülle umgeben und mit einer
dickflüssigen, gallertartigen oder erstarrten und glasig
durchsichtigen Masse erfüllt sind. Diese Inhaltsmasse ist
wahrscheinlich eingedickte Synovia oder Gelenkschmiere, der Sack
des Überbeins aber ist als Ausstülpung der innern
Auskleidungsmembran einer Sehnenscheide oder eines Kapselbandes zu
betrachten. Das Ü. entsteht bald ohne nachweisbare Ursache,
bald auch durch übermäßige Anstrengung, Dehnung und
Zerrung eines Gelenks. Die meisten Überbeine veranlassen keine
Beschwerden, zuweilen aber beeinträchtigen sie die Bewegungen
der Hand oder des Fußes mehr oder weniger erheblich.
Behandlung des Überbeins besteht am besten im Zerdrücken
der kleinen Geschwulst mit den Fingern. Geschieht dies nicht, so
reicht auch fortgesetztes Kneten aus. Gewaltsam kann man das
Ü. sprengen durch Ausschlagen mit einem Hammer, nachdem man
zuvor die Stelle durch Watte gut geschützt hat. Führt das
angegebene Verfahren nicht zum Ziel, so muß das Ü.
entweder angestochen und sein Inhalt ausgedrückt, oder die
ganze Geschwulst Mithilfe des Messers ausgeschält werden. Die
operative Behandlung ist jedoch nicht ganz unbedenklich, weil dabei
leicht eine Verletzung, ja selbst Eröffnung benachbarter
Gelenke stattfinden kann.
Überbildung, s. Viehzucht.
Überblasen heißt auf einem Blasinstrument anstatt
des Grundtons einen seiner höhern Naturtöne
hervorbringen. Bei sämtlichen Blasinstrumenten des Orchesters
ist das Ü. notwendig, und sind die Tonlöcher, Klappen,
Ventile etc. nur dazu da, die Lücken zwischen den
Naturtönen (s. Obertöne) auszufüllen. Man
unterscheidet Instrumente, bei denen beim Ü. nur die
geradzahligen Töne der harmonischen Reihe ansprechen, als
erster also die Duodezime, als quintierende von den oktavierenden,
bei denen auch die geradzahligen ansprechen; zu erstern gehört
die Klarinette und ihre Verwandten, zu letztern die Flöte,
Oboe, Fagott, Horn, Trompete, Posaune etc.
Überbrochenes Feld, im Bergbau ein Feld, welches
völlig abgebaut ist.
Überbürgschaft, s. Afterbürgschaft.
Überdruck (Umdruck), s. Lithographie, S. 837.
Überfahren, im Bergbau eine Lagerstätte mittels
eines bergmännischen Baues durchschneiden oder auch eine
Lagerstätte ihrem Streichen nach verfolgen; auch die Grenze
der Grubenfelder beim Abbau überschreiten.
Überfahrtsvertrag (Passagevertrag), der von dem
Verfrachter mit einem Reisenden zum Zweck der
Personenbeförderung zur See abgeschlossene Vertrag (s. Fracht,
S. 477). Wird das Schiff als Ganzem oder zu einem Teil oder
dergestalt verfrachtet (gechartert), daß eine bestimmte Zahl
von Reisenoen, z. B. von einer Auswanderungsagentur, befördert
werden soll, so kommen die Grundsätze des deutschen
Handelsgesetzbuchs (Art. 557 ff.) über den Frachtvertrag bei
Beförderung von Gütern zur See insoweit zur Anwendung,
als die Natur der Sache dieselbe nicht ausschließt (s.
Fracht). Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 665 ff.
Überfall, auf Überraschung des Feindes
berechneter Angriff, besonders ein solcher, dem ein geheimer
Anmarsch gegen die feindliche Aufstellung vorhergeht, wie ihn die
Österreicher unter Daun 14. Okt. 1758 gegen die bei Hochkirch
lagernde Armee Friedrichs d. Gr. während der Nacht und vom
Nebel begünstigt ausführten. Nach einem mißlungenen
Ü. muß auf das Rückzugszeichen alles schnell dem
festgesetzten Sammelplatz zueilen, wo eine Reserve in vorteilhafter
Stellung die einzelnen Abteilungen aufnimmt oder wenigstens das
Sammeln und einen geordneten Rückzug erleichtert. Wegen
Ü. einer Festung s. Festungskrieg, S. 188.
Überfälliger Wechsel, schon verfallener
Wechsel.
Überfallsrecht, s. Überhangsrecht.
Überfangen, in der Glasfabrikation, s. Glas, S.
390.
Überflügeln, in taktischer Bedeutung: die
feindliche Fronte dergestalt angreifen, daß sie von der
diesseitigen an einem oder beiden Enden überragt, der Feind
also an den Flügeln auch in der Flanke und im Rücken
gefaßt wird. Zur Zeit der Lineartaktik überflügelte
man den Gegner direkt durch Ausdehnung der eignen Linie. Das kommt
heute nur noch bei Kavallerieangriffen vor; sonst schickt man
außer Sehweite und Schußbereich des Feindes besondere
Abteilungen gegen dessen Flügel und Flanke.
Überfracht, der über den bedungenen Betrag
hinausgehende Teil an Frachtkosten, welcher entsteht, wenn ein
Schiff durch Havarie genötigt wird, seine Güter
963
Überfruchtung - Überlieferung.
in ein andres Schiff umzuladen. Die Ü. ist eventuell durch
den Versicherer zu erstatten.
Überfruchtung (Superfoecundatio) und
Überschwängerung (Superfoetatio), die abermalige
Befruchtung und Schwängerung einer Person, welche bereits
empfangen hat. Beide unterscheiden sich nur durch die Zwischenzeit,
welche zwischen der ersten und zweiten Empfängnis liegt.
Erfolgt nämlich die zweite Befruchtung kurze Zeit nach der
ersten, wenn die hinfällige Haut (decidua) an der
Innenfläche der Gebärmutter noch nicht gebildet und das
zuerst befruchtete Ei noch nicht in die Gebärmutterhöhle
gelangt ist, so nennt man dies Ü. Dagegen versteht man unter
Überschwängerung denjenigen Vorgang, wo nach bereits
erfolgtem Eintritt des befruchteten Eies in die
Gebärmutterhöhle und nach bereits gebildeter Decidua
daselbst eine zweite Empfängnis statthaben soll. Ü. kommt
bei Tieren erwiesenermaßen vor; beim Menschen ist sie wohl
möglich und denkbar, aber noch nicht durch sichere Thatsachen
erwiesen. Das Faktum wenigstens, daß ein Weib Kinder von
verschiedener Rasse zur Welt bringt, nachdem sie mit Männern
der gleichen Rasse den Beischlaf vollzogen hat, ist auch auf anderm
Weg erklärbar. Überschwängerung ist aber beim
Menschen nur in den sehr seltenen Fällen denkbar, wenn eine
doppelte Gebärmutter vorhanden ist; doch ist auch für
diesen Fall das Vorkommen der Überschwängerung noch nicht
sicher beobachtet worden.
Übergabe, s. Tradition.
Übergangsformen, s. Darwinismus, S. 568.
Übergangsgebirge (Grauwackegruppe), in der
ältern Geologie Bezeichnung der ältesten
versteinerungführenden Sedimente unter dem Steinkohlengebirge,
weil nach Ansicht Werners ihre Gesteine, insbesondere die
Thonschiefer, ohne bestimmte Grenze in ihre kristallinische
Unterlage übergehen, sie also gleichsam einen Übergang
von seinem Urgebirge in die sekundären Sedimente bildeten.
Nach jetzt gebräuchlicher Nomenklatur entsprechen die
silurische und devonische Formation dem Ü.
Übergangssteuern (Übergangsabgaben) werden in
Deutschland von solchen, im allgemeinen Verbrauchssteuergebiet
anders als in den süddeutschen Staaten belasteten
Gegenständen (Branntwein, Bier, Malz) erhoben, welche die
Grenzen ihres Steuerbezirks überschreiten. Diejenigen Staaten,
welche Gegenstände des Verbrauchs besteuern, können den
gesetzlichen Betrag der Steuer bei der Einfuhr solcher
Gegenstände aus dem andern Staat voll erheben. Dagegen darf
das Erzeugnis eines andern Staats unter keinem Vorwand höher
oder in lästigerer Weise besteuert werden als dasjenige der
übrigen.
Übergangsstil, in der Geschichte der Baukunst
diejenige Periode, während welcher der spätromanische
Stil den Spitzbogen aufnahm und unter dem Einfluß desselben
sich allmählich zum gotischen Stil umwandelte. In Deutschland
herrschte der Ü. während des letzten Viertels des 12. und
der ersten Hälfte des 13. Jahrh. Näheres s. Baukunst, S.
495.
Übergründet nennt man eine Aktiengesellschaft,
wenn die Gründer die Vermögensstärke der
Gesellschaft zu hoch in Ansatz bringen. Gegen solche
Übergründungen sind die Vorschriften im deutschen
Aktiengesetz vom 18. Juli 1884, Art. 209b ff. gerichtet.
Überhaltbetrieb, forstliche Betriebsart, s.
Hochwald.
Überhangsrecht und Überfallsrecht, der
Grundsatz des deutschen Rechts, wonach dem Inhaber eines
Grundstücks das Recht zusteht, die von den Bäumen und
Gesträuchen des Nachbargrundstücks auf das seinige
herabhängenden und herabfallenden Früchte sich
anzueignen, wie das Rechtssprichwort sagt: "Wer den bösen
Tropfen genießt, genießt auch den guten"; auch im
Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 862)
anerkannt. Vgl. A. B. Schmidt, Das Recht des Überhangs und
Überfalls (Bresl. 1886).
Überhitzt, s. Dampf, S. 446.
Überkingen, Dorf im württemberg. Donaukreis,
Oberamt Geislingen, in einem tiefen Thal der Alb, an der Fils, hat
eine evang. Kirche, Elfenbeindreherei, Zementwarenfabrikation und
(1885) 550 Einw. Dazu das Stahlbad Ü. mit salinischem
Eisensäuerling.
Überlandbrennen, s. Hainen.