lichen und geistigen Befähigung sind sie in wahrer Kultur

hinter den meisten europäischen Völkern

zurückgeblieben und haben nur langsam und mit Widerstreben der

abendländischen Zivilisation Eingang bei sich gestattet. Die

Ehe ist durch zahlreiche ins einzelne gehende Bestimmungen

geregelte Polygamie, die aber nur vier rechtmäßige

Frauen gestattet, während das Halten von Konkubinen und

Sklavinnen unbeschränkt ist. Die Frauen der Reichen, auf

welche sich die Polygamie beschränkt, leben in Harems

eingeschlossen. Die gemeinen Osmanen haben selten mehr als eine

Frau. Die Ehe ist nur ein bürgerlicher Kontrakt, welcher von

dem Mann mit der Familie der Frau vor dem Kadi geschlossen wird.

Die mit Konkubinen und Sklavinnen erzeugten Kinder sind ebenso

legitim wie die mit rechtmäßigen Frauen erzeugten.

Scheidung der Ehe ist nicht erschwert, kommt aber selten vor. Die

Wohnungen sind unansehnlich und schmucklos, meist von Holz und

einstöckig; sie haben im Innern einen viereckigen Hof, nach

welchem die Fenster gehen, während nach der Straße zu

nur einige Gitterfenster vorhanden sind. Die Kleidung der

Männer besteht in einem faltenreichen Rock (Kaftan) oder einer

kurzen Jacke, weiten, faltigen Beinkleidern, einer Weste ohne

Kragen, einer um den Leib gewundenen Binde von farbigem Zeug und

meist gelben Pantoffeln oder Stiefeln. Kopfbedeckung ist der

Turban. Bei den Beamten und Vornehmern ist diese Nationaltracht

durch den fränkischen schwarzen Rock, die engern Pantalons und

den roten Fes mit schwarzer Quaste verdrängt worden. Der Kopf

wird bis auf einen Büschel am Scheitel glatt geschoren, der

Bart lang getragen und wohl gepflegt. Die Frauen, wenigstens in den

Städten, haben eine Kleidung, welche sackförmig den

ganzen Leib einhüllt, und gehen nie aus, ohne das Gesicht

durch Musselinbinden und Schleier zu verhüllen. Die Osmanen

sind die Inhaber der Zivil- und Militärstellen oder treiben

Gewerbe, Ackerbau aber besonders in Kleinasien.

[Religionsverhältnisse.] Die Hauptreligionen in der

Türkei sind die mohammedanische und die

griechisch-katholische. Zu jener, zum Islam, bekennen sich die

Bewohner osmanischen Stammes sowie diejenigen ältern Bewohner,

welche bald nach ihrer Unterwerfung diesen Glauben angenommen

haben, und die vereinzelten Gruppen neuerer Renegaten. Die Bekenner

des Islam heißen Moslems (danach verderbt Muselmanen). Ihre

Heilige Schrift und ihr Gesetzbuch ist der Koran (s. d.). Die

Adepten des Koranstudiums, das sowohl zu juristischen als

kirchlichen Ämtern befähigt (denn einen Unterschied

zwischen Staat und Kirche kennt der Islam nicht), sind die Ulemas

("Gelehrte"), deren Rat in allen zweifelhaften Fällen des

religiösen und bürgerlichen Lebens in Anspruch genommen

wird. Der Ulema tritt, wenn er, 10-12 Jahre alt, die

Elementarschule verlassen hat, als Novize in eine der mit den

großen Moscheen verbundenen Medressen (Seminare des Islam),

in welcher er als Softa Unterricht in der Grammatik, Logik, Moral,

Rhetorik, Philosophie, Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, im Koran und

in der Sunna erhält. Er empfängt dann vom Scheich ul

Islam das Diplom als Kandidat (Mulazim), und dadurch zur untersten

Stufe der Ulemas erhoben, kann er Richter (Kadi) werden. Will er

aber zu den höchsten Würden gelangen, so muß er

noch sieben Jahre auf das Studium der Rechtsgelehrsamkeit, Dogmatik

etc. verwenden, worauf er zum Grad eines Muderris befördert

wird. Die Gotteshäuser der Moslems, die sogen. Moscheen, worin

am Freitag Gottesdienst abgehalten wird, sind entweder

größere (Dschami) oder kleinere (Medschid,

Bethäuser). Die Geistlichkeit teilt sich in fünf Klassen:

Scheichs ("Älteste"), die ordentlichen Prediger der Moscheen,

die alle Freitage nach dem Mittagsgottesdienst über moralische

und dogmatische Gegenstände Vorträge halten; Chatibs oder

Vorbeter des Chutbeh (Kutbé), des öffentlichen Gebets,

welches alle Freitage in den großen Moscheen für den

Sultan verrichtet wird; Imame, denen der gewöhnliche Dienst in

den Moscheen und die Besorgung der Trauungs- und

Begräbniszeremonien obliegen; Muezzins, welche von den

Minarets die Stunden des Gebets verkündigen; Kaims,

Wächter und Diener der Moscheen, die nicht zu den Ulemas

gehören. Wenn die Ulemas gewissermaßen die

Weltgeistlichkeit repräsentieren, können die Orden der

Derwische als Ordensgeistlichkeit bezeichnet werden. Die

griechisch-orthodoxe Kirche der Türkei hat ihre älteste

Verfassung, insoweit dies unter der Herrschaft der Moslems

überhaupt möglich war, treu bewahrt. Die Würden der

Patriarchen zu Konstantinopel, Antiochia und Alexandria bestehen

noch. Das höchste Ansehen besitzt der Patriarch von

Konstantinopel, in welchem die zahlreichen Metropoliten,

Erzbischöfe und Bischöfe, welche unter ihm stehen, sowie

die übrigen Patriarchen das Oberhaupt der

morgenländischen Kirche verehren. Er präsidiert auf der

beständigen Synode zu Konstantinopel, welche aus den

Patriarchen, 12 Metropoliten und Bischöfen und 12 angesehenen

weltlichen Griechen besteht, im ganzen türkischen Reich die

oberste geistliche Gerichtsbarkeit über die Bekenner des

griechisch-katholischen Glaubens ausübt und die Patriarchen,

Metropoliten, Erzbischöfe und Bischöfe, die aber von der

Pforte bestätigt werden, wählt. Der Patriarch von

Konstantinopel wird zwar scheinbar frei gewählt, in Wahrheit

werden aber die Stimmen der Wähler gekauft. Um nun die bei

seiner Wahl verausgabten Summen wiederzubekommen, verkauft der

Patriarch die ihm untergeordneten Bischofsitze gleichfalls an den

Meistbietenden; die Bischöfe machen es ebenso mit den ihnen

untergebenen Pfarreien, und die Pfarrer endlich pressen die

Gemeinden aus. Diesem Mißbrauch sind vornehmlich die geringe

Bildung und die Entwürdigung der griechischen Geistlichkeit

zuzuschreiben. Erst 1857 fand sich der Patriarch veranlaßt,

die Wahl eines Ausschusses anzuordnen, der sich mit den

nötigen Reformen befassen sollte. Die Mönche und Nonnen

folgen der Regel des heiligen Basilius; die berühmtesten

griechischen Klöster sind die auf dem Berg Athos (s. d.) in

Makedonien. Die armenisch-christliche Kirche steht unter den vier

Patriarchen zu Konstantinopel, Sis, Achtamar und Jerusalem. Die

römisch-katholische Kirche zählt in der Türkei, mit

Einschluß der ihr unierten orientalischen Christen, 27

Patriarchen und Erzbischöfe, von denen 3 auf die

europäische Türkei kommen. Die Juden haben in

Konstantinopel einen Großrabbiner (Chacham Baschi), unter

welchem 7 Oberrabbiner und 10 Rabbiner stehen. Alle nicht zum Islam

sich bekennenden Bewohner der Türkei werden unter dem Namen

Rajah (Volk, Herde) zusammen begriffen. Der Islam duldet die

christliche und die jüdische Religion neben sich und gebietet

nur, die Götzendiener zu vernichten.

[Bildung und Unterricht.] Die geistige Kultur steht im

türkischen Reich im allgemeinen noch auf einer ziemlich

niedrigen Stufe. Die Lehranstalten zerfallen in drei Kategorien: 1)

Elementarschulen, deren Lehrgegenstände Lesen, Schreiben,

Rechnen, Religion, Erdbeschreibung und Türkisch sind, und die

von allen

920

Türkisches Reich (Landwirtschaft, Industrie).

mohammedanischen Kindern, welche das Alter von sechs Jahren

erreicht haben, besucht werden müssen, und die etwas

höher stehenden Vorbereitungsschulen; 2) die Ruschdijeschulen,

470 an Zahl, eine Art Mittel- oder Realschulen mit den

Lehrgegenständen Türkisch, Arabisch, Persisch,

Geschichte, Geographie, Arithmetik und Geometrie; 3) die

höhern Schulen, wie das kaiserliche Lyceum von Galata-Serai,

die Verwaltungs-, Rechts-, Forst- und Bergwerksschule, die Kriegs-

u. Marine-, zwei medizinische Schulen, Kadettenanstalten etc.

Bedeutend ist die Anzahl und Leistungsfähigkeit der im

türkischen Reich verbreiteten armenischen und namentlich

griechischen Schulen, darunter die griechische Nationalschule in

Konstantinopel zur Heranbildung von Lehrern, die Handels- und die

theologische Schule auf Chalki bei Konstantinopel. In den

größern Küstenplätzen finden sich auch

europäische, meist von katholischen Geistlichen geleitete

Schulen.

Landwirtschaft. Industrie.

Den Vorschriften des Korans gemäß beansprucht in der

Türkei der Staatsschatz das Obereigentumsrecht alles Grundes

und Bodens, dessen Verwalter demgemäß der Sultan ist.

Bei der Eroberung eines Territoriums teilte derselbe letzteres in

drei Teile, von denen einer dem Staat, einer den Moscheen und

religiösen Stiftungen (Wakuf) und ein dritter der Benutzung

der Privaten überlassen ward. Zu den Staatsdomänen

gehören: 1) Miri, d. h. Güter, deren Einkünfte in

den Staatsschatz fließen; 2) unbewohnte oder unbebaute

Landstriche; 3) die Privatdomänen des Sultans und seiner

Familie; 4) verwirkte oder verfallene Ländereien; 5)

Länder, die den Wesirämtern, Paschas zweiten Ranges,

Ministern und Palastbeamten zugewiesen sind, und 6)

militärische Lehnsgüter (je nach der Größe

Beiliks, Ziamets und Timars genannt), die unter Sultan Mahmud

eingezogen wurden. Die Wakufgüter gehören Moscheen,

religiösen Instituten und wohlthätigen Stiftungen, welche

von einer besondern Behörde (Evkaf) verwaltet werden; es sind

teils Grund und Boden oder dessen Ertrag, teils Privatpersonen

gehöriges, aber mit einer Abgabe belastetes Land, welches beim

Tode des Besitzers, sofern er keine direkten Erben hat, zum Wakuf

wird. Der Privatgrundbesitz (Mulk) ist auf den Namen des Besitzers

eingeschrieben, kann vererbt, verkauft und dabei mit gewissen

Servituten belastet werden. Erst seit 18. Juni 1867 können

Fremde Grund und Boden in der Türkei erwerben. Die

Gutsbesitzer in der Türkei wohnen fast ausnahmslos nicht auf

ihren Besitzungen, welche vielmehr von einem Verwalter und einer

Anzahl Pachter bewirtschaftet werden. Meist müssen letztere

dem Besitzer die Hälfte der Ernte nach Abzug der Saat und des

Zehnten abgeben, so daß dieser in schlechten Jahren sehr

wenig, in guten aber viel erhält. Die Landwirtschaft,

insbesondere der Ackerbau, steht noch auf tiefer Stufe. Die

Ländereien bleiben in der Regel ein Jahr in der Brache und

werden höchstens durch darauf getriebenes Vieh gedüngt.

Die Hauptgetreidearten sind: Weizen, Roggen, Gerste und Mais, und

zwar produzieren die unmittelbaren Besitzungen: Weizen 8 Mill. hl,

Roggen 4,700,000, Gerste 4,400,000, Hafer 700,000, Mais 3 Mill. hl.

Als Durchschnittszahl gilt eine achtfache Ernte, eine zehnfache als

gut; Mais gibt den 200-300fachen Betrag. Der Cerealienexport betrug

1863-72 jährlich durchschnittlich 13½ Mill. Frank aus

Konstantinopel und nahe 16 Mill. Fr. aus Saloniki, ist aber

neuerdings hinter der Einfuhr sehr zurückgeblieben (1887 bis

1888 bei Weizen um 7,3 Mill., Gerste um 3,1 Mill., Mehl um 9,6

Mill. Mk.). Von Hülsenfrüchten werden vornehmlich Bohnen,

Erbsen, ägyptische Faseln und Linsen gebaut; die verbreiterten

Gemüse sind: Zwiebeln, Knoblauch, Kohl, Gurken. Als sonstige

Gartengewächse sind zu nennen: spanischer Pfeffer, die

Eierpflanze, Melonen, Kürbisse etc. Von Öbstbäumen

werden besonders Pflaumenbäume gezogen, deren Früchte

gedörrt ein bedeutender Ausfuhrartikel sind oder zur

Branntweinfabrikation dienen. Außerdem finden sich Kirsch-,

Apfel-, Birn-, Aprikosen-, Quitten-, Nuß- und

Mandelbäume an den Küsten des Adriatischen Meers und des

Archipels. Von Ölpflanzen wird außerdem namentlich Sesam

und zwar in den Ebenen Thrakiens, im südlichen Makedonien

sowie in einzelnen Gegenden von Epirus gebaut und besonders aus

Saloniki ausgeführt. Die Kultur des Weinstocks ist

überall verbreitet und hat ebenso wie die Weinausfuhr seit der

Verwüstung der französischen Weinberge durch die Reblaus

namentlich in Rumelien (sowie im westlichen Kleinasien) bedeutende

Fortschritte gemacht. Von Gespinstpflanzen sind besonders Hanf,

Lein und Baumwolle hervorzuheben. Tabak wird in Menge gebaut

(jährlich 15-18 Mill. kg), der beste in Makedonien; doch ist

diese Kultur in den letzten Jahren durch unvernünftige

Finanzmaßregeln schwer geschädigt worden. 1883 wurde die

Tabaksregie eingeführt und einem Bankkonsortium auf 30 Jahre

übertragen. Ein Teil wird im Inland konsumiert, der bei weitem

größere Teil nach Rußland, England,

Österreich ausgeführt. Von Farbepflanzen ist Krapp die

verbreiterte. Große Aufmerksamkeit wird in manchen Gegenden,

namentlich in Ostrumelien, der Rosenzucht zugewendet. Die

Forstwissenschaft steht noch auf sehr niedriger Stufe, und die

Waldverwüstung ist ungeheuer. Einzelne Provinzen sind

stellenweise noch mit dichten Waldungen bedeckt, während in

andern es an Holz fast gänzlich mangelt. Eine

Haupterwerbsquelle der Landbewohner der europäischen

Türkei ist außerdem die Viehzucht. Die türkischen

Pferde, klein, aber sehnig und ausdauernd, dienen

hauptsächlich zum Lasttragen; die Esel und Maulesel der

Türkei wetteifern an Schönheit mit denen Italiens. Die

Stelle des Kamels, das nur in Konstantinopel vorkommt, vertritt der

Büffel, der die schwersten Fuhren bewältigt. Das Rindvieh

ist klein, gut gebaut und meist gelblichgrau mit braunen Flecken.

Kühe werden fast nur für die Zucht gehalten. Sehr

erheblich ist die Schafzucht, insbesondere in Albanien, von wo

jährlich im Frühjahr große Schafherden nach

Makedonien und Thessalien zum Weiden getrieben werden. Die

Wollausfuhr aus der europäischen Türkei, besonders nach

Frankreich, wertete früher im Durchschnitt an 24 Mill. Frank,

ist aber auf 7¾ Mill. Fr. (1887/88) gesunken; feinere Wolle

produziert die Gegend von Adrianopel. In den Gebirgsgegenden werden

viele Ziegen gehalten. Von Wichtigkeit ist auch die Bienen- und

Seidenraupenzucht, obwohl letztere infolge der großen

Preisschwankungen jetzt sehr abgenommen hat. Der Fischfang wird

vornehmlich an den Küsten betrieben. Hierher gehört auch

das Einsammeln von Badeschwämmen an den Küsten des

Ägeischen Meers, während der Blutegelfang in Makedonien

von der Regierung als Monopol betrieben wird. Der Bergbau liegt

noch ganz danieder, wiewohl reiche Erzlager vorhanden sind, welche

später in der wirtschaftlichen Wiederbelebung dieser

Länder eine Rolle zu spielen berufen sind.

Was die technische Kultur anlangt, so findet der Gewerbebetrieb

in der Türkei noch ganz nach al-

921

Türkisches Reich (Handel).

ter Art statt. Mit Ausnahme der für den täglichen

Verkehr unentbehrlichen Gewerbe sind letztere, soweit sie

überhaupt in der Türkei betrieben werden, auf gewisse

Orte und gewisse Personen beschränkt; fabrikmäßiger

Betrieb findet fast nirgends statt. Früher bezog das Abendland

eine Menge kostbarer Stoffe (Seidenstoffe, Teppiche,

Fayencearbeiten etc.) aus der Türkei; jetzt hat dies nicht nur

aufgehört, sondern es werden auch dieselben Stoffe und zwar

von besserer Qualität und um wohlfeilern Preis aus dem Ausland

eingeführt. Die industrielle Thätigkeit beschränkt

sich jetzt auf Herstellung der notwendigen Verbrauchsartikel durch

die bäuerliche Bevölkerung selbst und in einigen Gegenden

auf die nach ererbten Mustern betriebene Hausindustrie.

Inländische und ausländische Spekulanten haben wiederholt

versucht, irgend eine Industrie ins Leben zu rufen; aber jedesmal

scheiterten alle diese Projekte an dem bösen Willen der

Provinzialstatthalter, welche in ihrem Fremdenhaß die

Auswärtigen fern hielten, während das inländische

Kapital mit Steuerpachten, Lieferungen und Börsenspiel

leichter und besser sich verzinste. Grundsätzlich wurden z. B.

Ausländer vom Betrieb der Bergwerke fern gehalten. Erst

neuerdings ist eine kleine Wendung zum Bessern eingetreten.

Handel und Verkehr.

Haupthindernis des für die Türkei sehr wichtigen Land-

und Seehandels sind die immer noch mangelhaften Verkehrsmittel.

Kunststraßen besitzt die Türkei, von den neuerdings

erbauten Eisenbahnen abgesehen, nur wenige, und die Landwege sind

selbst in der Gegend von Konstantinopel so schlecht, daß sie

fast nur Saumwege und für das landesübliche Fuhrwerk

benutzbar sind. Für den Binnenhandel sehr förderlich sind

die Messen und Märkte, die in verschiedenen Orten abgehalten

werden, und deren wichtigste vom 23. Sept. bis 2. Okt. zu Usundscha

Owa, nordwestlich von Adrianopel, stattfindet. Der Handel mit

Mittel- und Westeuropa befindet sich vorwiegend in den Händen

Fremder, besonders der Griechen; im Levantiner und

Küstenhandel sind dagegen auch viele türkische

Unterthanen beschäftigt. Bankier- und Wechselgeschäfte

werden fast nur von Armeniern und Griechen betrieben, in deren

Händen sich auch fast ausschließlich der Binnenhandel

befindet. Im Frühjahr 1882 hatte das türkische Reich

sämtliche Handelsverträge gekündigt und 1884 und

1885 vorläufig einen einheitlichen 8proz. Wertzoll

eingeführt, welcher seit 24. April 1888 auch im Verkehr mit

Ostrumelien in Kraft getreten ist. Von Waren, welche vom Ausland

kommen, werden 7/8 des 8proz. Wertzolls (bei den über

Trapezunt gehenden der gesamte Zoll) zurückerstattet, wenn die

Wiederausfuhr nach dem Ausland innerhalb sechs Monaten nach der

Einfuhr erfolgt. Erst neuerdings ist es wieder zum Abschluß

von neuen Handelsverträggen gekommen, nach welchen jeder Staat

auf die Einfuhr des andern die mit einem dritten vereinbarten

niedrigsten Zölle anwendet, nämlich mit Rumänien

(ratifiziert 12. Jan. 1888) und Serbien (ratifiziert 28. Aug.

1888). Die Statistik über Aus- und Einfuhr ist noch keineswegs

eine befriedigende zu nennen; doch veröffentlicht das "Journal

de la chambre de commerce de Constantinople" seit 1881 offizielle

Tabellen, die einen gewissen Anhalt geben. Danach nehmen in der

Ausfuhr bei weitem die erste Stelle ein die Rosinen, dann folgen

Seide, Wolle, Mohair, Valonen, Opium, Häute, Feigen, Kokons,

Wein, Olivenöl, Erze, Datteln, Teppiche, Seife,

Haselnüsse etc. Es betrug der Wert der Ausfuhr in Millionen

Piaster (zu 16-17 Pfennig):

1885/86 1886/87 1887/88

Rosinen 146 183 172

Mohair 59 86 50

Opium 90 80 42

Seide 77 79 84

Baumwolle 55 53 31

Valonen 43 51 46

Wolle 34 50 57

Häute 30 37 38

Feigen 34 35 30 Kokons 27 34 39 Wein 23 31 29 Olivenöl 38

27 36 Erze 14 16 18 Datteln 17 15 21 Teppiche 13 14 16 Seife 16 14

10 Haselnüsse 15 13 7

Im ganzen aber übersteigt die Einfuhr den Export: das

Verhältnis beider ist wie 10:6. Eingeführt werden

besonders Tuche, Baumwollwaren, Garne, Eisen- und Stahlwaren,

Droguen, Farben, Öle, Zucker, Getränke, Lebensmittel,

Spiritus, Petroleum, Stearinlichte, Zündwaren, Glaswaren,

Papier, Bijouterien, Arzneien, Parfümerien, Möbel,

Waffen, Kurzwaren, Modeartikel etc., vorzüglich englischen,

französischen, österreichischen, deutschen und

schweizerischen Ursprungs. Nach offiziellen Angaben, welche

indessen wegen der vielen Betrügereien der Beamten und der

Defraudationen um ein Viertel zu niedrig ausfallen sollen, betrug,

unter Ausschluß Ägyptens, der Waffen etc. für die

Regierung, der Gegenstände für Gesandte, Konsuln,

Schulen, Stiftungen, der Maschinen und Geräte für Gewerbe

und Ackerbau etc., der Wert der

1884/85 1885/86 1886/87 1887/88

Einfuhr 2063,8 2000,4 2070,3 2010,6 Mill. Piaster

Ausfuhr 1279,8 1207,6 1270,7 1128,9 -

Davon entfällt mehr als ein Drittel allein auf

Konstantinopel. Hauptausfuhrplätze sind ferner: Saloniki und

Dedeaghatsch und in der asiatischen Türkei Smyrna, Trapezunt,

Mersina, Alexandrette und Beirut. Von diesem Handelsverkehr besorgt

den Hauptanteil Großbritannien (1887/88: 42,38 Proz. der

Einfuhr, 31,66 Proz. der Ausfuhr); dann folgen Frankreich mit

12,06, bez. 37,26 Proz. und Österreich-Ungarn mit 19,14, bez.

8,79, dann Rußland (11,25, bez. 2,56 Proz.), endlich Italien,

Ägypten, Griechenland etc. Die Sendungen aus und nach dem

Deutschen Reich, ebenso wie der Schweiz und Belgiens gehen

gewöhnlich über Marseille und Triest und werden darum als

französische und österreichische Provenienzen, resp.

Ausfuhr bezeichnet, was bei nachstehender Tabelle zu

berücksichtigen ist. Der Anteil der wichtigsten Länder an

der Handelsbewegung der Türkei beträgt in Tausenden

Piaster:

Einfuhr Ausfuhr

1886/87 1887/88 1886/87 1887/88

Großbritannien. . . . 894028 851812 434923 357444

Deutsches Reich. ... 2513 3802 729 216

Österreich-Ungarn. . . 417600 384771 111718 99314

Italien . . . . . . 635l4 48976 37351 33461

Persien ...... 48867 53402 1070 1206

Amerika ...... 12352 15596 15333 12751

Belgien ...... 38395 42913 28 203

Bulgarien ..... 49370 50974 2325 2292

Tunesien ...... 7742 10353 12 382

Rußland ...... 178614 226155 30715 28910

Rumänien ..... 32238 25903 10770 13094

Serbien ...... 7266 7006 1019 623

Niederlande ..... 3389 2878 12771 10245

Frankreich ..... 250079 242483 473802 420701

Ägypten ...... 1957 1770 90527 87765

Griechenland. .... 41138 37739 46519 59108

Die türkische Handelsmarine selbst ist unbedeutend, und es

existieren darüber keine sichern Angaben. 1879 wurde ihr

Gesamtinhalt auf 181,500 Ton. geschätzt; 1886 umfaßte

sie nur 17 Dampfer (7297 T.), 416 große Segelschiffe (69,627

T.) und eine große Anzahl kleiner Küstenfahrzeuge.

922

Türkisches Reich (Verkehrswesen, Münzen, Maße

etc.; staatliche Verhältnisse).

Für die Schiffahrtsbewegung liegen, abgesehen von Daten

für einzelne große Hafenstädte (Konstantinopel,

Saloniki, Smyrna, Dedeaghatsch, Trapezunt, Beirut, Samsun, Jafa

etc., s. d.), nur Angaben für das Jahr vom 1. März 1881

bis 28. Febr. 1882 vor. Danach umfaßte dieselbe 195,703

Schiffe, darunter 37,924 ausländische mit 15,864,032 Ton. und

157,779 türkische mit 3,703,261 T. Während des

Kriegsjahrs war die Tonnenzahl auf 12,810,003 gesunken, bis 1887/88

jedoch wieder auf 21,984,576 T. in der fremden Schiffahrt und

5,597,351 T. in der Küstenschiffahrt gestiegen. Die am meisten

dabei beteiligten Nationen sind England mit 9,274,752 T.,

Österreich-Ungarn mit 3,722,122, Frankreich mit 2,979,457,

Griechenland mit 2,425,124, Rußland mit 2,030,714, Italien

mit 956,537, Schweden und Norwegen mit 208,587, das Deutsche Reich

mit 163,833 T. Am auswärtigen Schiffsverkehr ist der Hafen von

Konstantinopel mit 36,36 Proz. der Tonnenzahl beteiligt.

Regelmäßige Dampfschiffsverbindungen werden zwischen den

Hauptseeplätzen der Türkei und den Häfen des

Schwarzen, Ägeischen und Adriatischen Meers wie des westlichen

Mittelmeerbeckens (Odessa, Triest, Brindisi, Messina, Marseille

etc.) durch die österreichischen Lloyddampfer, die Messageries

maritimes, Fraissinet & Comp., Navigazione Generale Italiana,

die Compagnie Russe de navigation à vapeur et de commerce,

griechische und türkische Schiffe unterhalten. Das

türkische Postwesen wurde 1840 neu eingerichtet (1886: 408

Postämter, im ganzen Reich 1187); doch haben bei der

Unsicherheit desselben das Deutsche Reich, Österreich,

Frankreich, Großbritannien etc. ihre Postämter in

Konstantinopel und einigen andern Hafenstädten beibehalten.

Eisenbahnbauten sind in der europäischen Türkei erst in

neuerer Zeit in Angriff genommen worden; bis jetzt sind

einschließlich Ostrumeliens 1170 km im Betrieb (in der

asiatischen Türkei 660 km); die sehr wichtigen Verbindungen

der Bahnen Saloniki-Mitrowitza und Konstantinopel-Sarambei sind

1888 eröffnet worden. Das Telegraphennetz ist (wohl im

Interesse der Regierung) ziemlich ausgedehnt, selbst über

abgelegene und menschenarme Provinzen. Es existieren 233 (im ganzen

Reich 683) Telegraphenbüreaus. Die bedeutendsten Orte der

europäischen Türkei sind: Konstantinopel, Adrianopel,

Gallipoli, Saloniki, Janina, Skodra, Prisrend, Prischtina und

Monastir. Münzeinheit ist der Piaster (zu 40 Para), deren 100

auf die türkische Lira (= 18½ Mk.) gehen sollen. Da

aber Gold Agio genießt, so ist der Piaster weniger wert

(16-17 Pf.). Es kursieren Goldstücke zu 500, 250, 100, 50 und

25 Piaster, Silbermünzen zu 20, 10, 5, 2, 1 und ½

Piaster und Münzen aus einer Legierung von Silber mit Kupfer,

nämlich ganze, halbe und viertel Altilik (ein Altilik,

nominell = 6 Piaster, enthält 52 Proz. Silber und verliert ca.

17 Proz.) und ganze, halbe, 2/5, 1/5 und 1/10 Beschlik

(enthält 25 Proz. Silber, nominell = 5 Piaster, und verliert

im Verkehr 50 Proz.). Der Kurs der Gold- und Silbermünzen ist

übrigens in den verschiedenen Städten ein verschiedener.

In Bezug auf Maß und Gewicht gilt offiziell seit 1871 das

französische (metrische) System. Frühere Gewichtseinheit

war die Okka = 1284 g, Getreidemaß das Kilé = 25-37

Lit., Längenmaß der Pik Hâlebi ("Elle von Aleppo")

= 0,686 m. Diese Maße sind noch überall im Gebrauch.

Staatliche Verhältnisse.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 266 / 302 段