hinter den meisten europäischen Völkern
zurückgeblieben und haben nur langsam und mit Widerstreben der
abendländischen Zivilisation Eingang bei sich gestattet. Die
Ehe ist durch zahlreiche ins einzelne gehende Bestimmungen
geregelte Polygamie, die aber nur vier rechtmäßige
Frauen gestattet, während das Halten von Konkubinen und
Sklavinnen unbeschränkt ist. Die Frauen der Reichen, auf
welche sich die Polygamie beschränkt, leben in Harems
eingeschlossen. Die gemeinen Osmanen haben selten mehr als eine
Frau. Die Ehe ist nur ein bürgerlicher Kontrakt, welcher von
dem Mann mit der Familie der Frau vor dem Kadi geschlossen wird.
Die mit Konkubinen und Sklavinnen erzeugten Kinder sind ebenso
legitim wie die mit rechtmäßigen Frauen erzeugten.
Scheidung der Ehe ist nicht erschwert, kommt aber selten vor. Die
Wohnungen sind unansehnlich und schmucklos, meist von Holz und
einstöckig; sie haben im Innern einen viereckigen Hof, nach
welchem die Fenster gehen, während nach der Straße zu
nur einige Gitterfenster vorhanden sind. Die Kleidung der
Männer besteht in einem faltenreichen Rock (Kaftan) oder einer
kurzen Jacke, weiten, faltigen Beinkleidern, einer Weste ohne
Kragen, einer um den Leib gewundenen Binde von farbigem Zeug und
meist gelben Pantoffeln oder Stiefeln. Kopfbedeckung ist der
Turban. Bei den Beamten und Vornehmern ist diese Nationaltracht
durch den fränkischen schwarzen Rock, die engern Pantalons und
den roten Fes mit schwarzer Quaste verdrängt worden. Der Kopf
wird bis auf einen Büschel am Scheitel glatt geschoren, der
Bart lang getragen und wohl gepflegt. Die Frauen, wenigstens in den
Städten, haben eine Kleidung, welche sackförmig den
ganzen Leib einhüllt, und gehen nie aus, ohne das Gesicht
durch Musselinbinden und Schleier zu verhüllen. Die Osmanen
sind die Inhaber der Zivil- und Militärstellen oder treiben
Gewerbe, Ackerbau aber besonders in Kleinasien.
[Religionsverhältnisse.] Die Hauptreligionen in der
Türkei sind die mohammedanische und die
griechisch-katholische. Zu jener, zum Islam, bekennen sich die
Bewohner osmanischen Stammes sowie diejenigen ältern Bewohner,
welche bald nach ihrer Unterwerfung diesen Glauben angenommen
haben, und die vereinzelten Gruppen neuerer Renegaten. Die Bekenner
des Islam heißen Moslems (danach verderbt Muselmanen). Ihre
Heilige Schrift und ihr Gesetzbuch ist der Koran (s. d.). Die
Adepten des Koranstudiums, das sowohl zu juristischen als
kirchlichen Ämtern befähigt (denn einen Unterschied
zwischen Staat und Kirche kennt der Islam nicht), sind die Ulemas
("Gelehrte"), deren Rat in allen zweifelhaften Fällen des
religiösen und bürgerlichen Lebens in Anspruch genommen
wird. Der Ulema tritt, wenn er, 10-12 Jahre alt, die
Elementarschule verlassen hat, als Novize in eine der mit den
großen Moscheen verbundenen Medressen (Seminare des Islam),
in welcher er als Softa Unterricht in der Grammatik, Logik, Moral,
Rhetorik, Philosophie, Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, im Koran und
in der Sunna erhält. Er empfängt dann vom Scheich ul
Islam das Diplom als Kandidat (Mulazim), und dadurch zur untersten
Stufe der Ulemas erhoben, kann er Richter (Kadi) werden. Will er
aber zu den höchsten Würden gelangen, so muß er
noch sieben Jahre auf das Studium der Rechtsgelehrsamkeit, Dogmatik
etc. verwenden, worauf er zum Grad eines Muderris befördert
wird. Die Gotteshäuser der Moslems, die sogen. Moscheen, worin
am Freitag Gottesdienst abgehalten wird, sind entweder
größere (Dschami) oder kleinere (Medschid,
Bethäuser). Die Geistlichkeit teilt sich in fünf Klassen:
Scheichs ("Älteste"), die ordentlichen Prediger der Moscheen,
die alle Freitage nach dem Mittagsgottesdienst über moralische
und dogmatische Gegenstände Vorträge halten; Chatibs oder
Vorbeter des Chutbeh (Kutbé), des öffentlichen Gebets,
welches alle Freitage in den großen Moscheen für den
Sultan verrichtet wird; Imame, denen der gewöhnliche Dienst in
den Moscheen und die Besorgung der Trauungs- und
Begräbniszeremonien obliegen; Muezzins, welche von den
Minarets die Stunden des Gebets verkündigen; Kaims,
Wächter und Diener der Moscheen, die nicht zu den Ulemas
gehören. Wenn die Ulemas gewissermaßen die
Weltgeistlichkeit repräsentieren, können die Orden der
Derwische als Ordensgeistlichkeit bezeichnet werden. Die
griechisch-orthodoxe Kirche der Türkei hat ihre älteste
Verfassung, insoweit dies unter der Herrschaft der Moslems
überhaupt möglich war, treu bewahrt. Die Würden der
Patriarchen zu Konstantinopel, Antiochia und Alexandria bestehen
noch. Das höchste Ansehen besitzt der Patriarch von
Konstantinopel, in welchem die zahlreichen Metropoliten,
Erzbischöfe und Bischöfe, welche unter ihm stehen, sowie
die übrigen Patriarchen das Oberhaupt der
morgenländischen Kirche verehren. Er präsidiert auf der
beständigen Synode zu Konstantinopel, welche aus den
Patriarchen, 12 Metropoliten und Bischöfen und 12 angesehenen
weltlichen Griechen besteht, im ganzen türkischen Reich die
oberste geistliche Gerichtsbarkeit über die Bekenner des
griechisch-katholischen Glaubens ausübt und die Patriarchen,
Metropoliten, Erzbischöfe und Bischöfe, die aber von der
Pforte bestätigt werden, wählt. Der Patriarch von
Konstantinopel wird zwar scheinbar frei gewählt, in Wahrheit
werden aber die Stimmen der Wähler gekauft. Um nun die bei
seiner Wahl verausgabten Summen wiederzubekommen, verkauft der
Patriarch die ihm untergeordneten Bischofsitze gleichfalls an den
Meistbietenden; die Bischöfe machen es ebenso mit den ihnen
untergebenen Pfarreien, und die Pfarrer endlich pressen die
Gemeinden aus. Diesem Mißbrauch sind vornehmlich die geringe
Bildung und die Entwürdigung der griechischen Geistlichkeit
zuzuschreiben. Erst 1857 fand sich der Patriarch veranlaßt,
die Wahl eines Ausschusses anzuordnen, der sich mit den
nötigen Reformen befassen sollte. Die Mönche und Nonnen
folgen der Regel des heiligen Basilius; die berühmtesten
griechischen Klöster sind die auf dem Berg Athos (s. d.) in
Makedonien. Die armenisch-christliche Kirche steht unter den vier
Patriarchen zu Konstantinopel, Sis, Achtamar und Jerusalem. Die
römisch-katholische Kirche zählt in der Türkei, mit
Einschluß der ihr unierten orientalischen Christen, 27
Patriarchen und Erzbischöfe, von denen 3 auf die
europäische Türkei kommen. Die Juden haben in
Konstantinopel einen Großrabbiner (Chacham Baschi), unter
welchem 7 Oberrabbiner und 10 Rabbiner stehen. Alle nicht zum Islam
sich bekennenden Bewohner der Türkei werden unter dem Namen
Rajah (Volk, Herde) zusammen begriffen. Der Islam duldet die
christliche und die jüdische Religion neben sich und gebietet
nur, die Götzendiener zu vernichten.
[Bildung und Unterricht.] Die geistige Kultur steht im
türkischen Reich im allgemeinen noch auf einer ziemlich
niedrigen Stufe. Die Lehranstalten zerfallen in drei Kategorien: 1)
Elementarschulen, deren Lehrgegenstände Lesen, Schreiben,
Rechnen, Religion, Erdbeschreibung und Türkisch sind, und die
von allen
920
Türkisches Reich (Landwirtschaft, Industrie).
mohammedanischen Kindern, welche das Alter von sechs Jahren
erreicht haben, besucht werden müssen, und die etwas
höher stehenden Vorbereitungsschulen; 2) die Ruschdijeschulen,
470 an Zahl, eine Art Mittel- oder Realschulen mit den
Lehrgegenständen Türkisch, Arabisch, Persisch,
Geschichte, Geographie, Arithmetik und Geometrie; 3) die
höhern Schulen, wie das kaiserliche Lyceum von Galata-Serai,
die Verwaltungs-, Rechts-, Forst- und Bergwerksschule, die Kriegs-
u. Marine-, zwei medizinische Schulen, Kadettenanstalten etc.
Bedeutend ist die Anzahl und Leistungsfähigkeit der im
türkischen Reich verbreiteten armenischen und namentlich
griechischen Schulen, darunter die griechische Nationalschule in
Konstantinopel zur Heranbildung von Lehrern, die Handels- und die
theologische Schule auf Chalki bei Konstantinopel. In den
größern Küstenplätzen finden sich auch
europäische, meist von katholischen Geistlichen geleitete
Schulen.
Landwirtschaft. Industrie.
Den Vorschriften des Korans gemäß beansprucht in der
Türkei der Staatsschatz das Obereigentumsrecht alles Grundes
und Bodens, dessen Verwalter demgemäß der Sultan ist.
Bei der Eroberung eines Territoriums teilte derselbe letzteres in
drei Teile, von denen einer dem Staat, einer den Moscheen und
religiösen Stiftungen (Wakuf) und ein dritter der Benutzung
der Privaten überlassen ward. Zu den Staatsdomänen
gehören: 1) Miri, d. h. Güter, deren Einkünfte in
den Staatsschatz fließen; 2) unbewohnte oder unbebaute
Landstriche; 3) die Privatdomänen des Sultans und seiner
Familie; 4) verwirkte oder verfallene Ländereien; 5)
Länder, die den Wesirämtern, Paschas zweiten Ranges,
Ministern und Palastbeamten zugewiesen sind, und 6)
militärische Lehnsgüter (je nach der Größe
Beiliks, Ziamets und Timars genannt), die unter Sultan Mahmud
eingezogen wurden. Die Wakufgüter gehören Moscheen,
religiösen Instituten und wohlthätigen Stiftungen, welche
von einer besondern Behörde (Evkaf) verwaltet werden; es sind
teils Grund und Boden oder dessen Ertrag, teils Privatpersonen
gehöriges, aber mit einer Abgabe belastetes Land, welches beim
Tode des Besitzers, sofern er keine direkten Erben hat, zum Wakuf
wird. Der Privatgrundbesitz (Mulk) ist auf den Namen des Besitzers
eingeschrieben, kann vererbt, verkauft und dabei mit gewissen
Servituten belastet werden. Erst seit 18. Juni 1867 können
Fremde Grund und Boden in der Türkei erwerben. Die
Gutsbesitzer in der Türkei wohnen fast ausnahmslos nicht auf
ihren Besitzungen, welche vielmehr von einem Verwalter und einer
Anzahl Pachter bewirtschaftet werden. Meist müssen letztere
dem Besitzer die Hälfte der Ernte nach Abzug der Saat und des
Zehnten abgeben, so daß dieser in schlechten Jahren sehr
wenig, in guten aber viel erhält. Die Landwirtschaft,
insbesondere der Ackerbau, steht noch auf tiefer Stufe. Die
Ländereien bleiben in der Regel ein Jahr in der Brache und
werden höchstens durch darauf getriebenes Vieh gedüngt.
Die Hauptgetreidearten sind: Weizen, Roggen, Gerste und Mais, und
zwar produzieren die unmittelbaren Besitzungen: Weizen 8 Mill. hl,
Roggen 4,700,000, Gerste 4,400,000, Hafer 700,000, Mais 3 Mill. hl.
Als Durchschnittszahl gilt eine achtfache Ernte, eine zehnfache als
gut; Mais gibt den 200-300fachen Betrag. Der Cerealienexport betrug
1863-72 jährlich durchschnittlich 13½ Mill. Frank aus
Konstantinopel und nahe 16 Mill. Fr. aus Saloniki, ist aber
neuerdings hinter der Einfuhr sehr zurückgeblieben (1887 bis
1888 bei Weizen um 7,3 Mill., Gerste um 3,1 Mill., Mehl um 9,6
Mill. Mk.). Von Hülsenfrüchten werden vornehmlich Bohnen,
Erbsen, ägyptische Faseln und Linsen gebaut; die verbreiterten
Gemüse sind: Zwiebeln, Knoblauch, Kohl, Gurken. Als sonstige
Gartengewächse sind zu nennen: spanischer Pfeffer, die
Eierpflanze, Melonen, Kürbisse etc. Von Öbstbäumen
werden besonders Pflaumenbäume gezogen, deren Früchte
gedörrt ein bedeutender Ausfuhrartikel sind oder zur
Branntweinfabrikation dienen. Außerdem finden sich Kirsch-,
Apfel-, Birn-, Aprikosen-, Quitten-, Nuß- und
Mandelbäume an den Küsten des Adriatischen Meers und des
Archipels. Von Ölpflanzen wird außerdem namentlich Sesam
und zwar in den Ebenen Thrakiens, im südlichen Makedonien
sowie in einzelnen Gegenden von Epirus gebaut und besonders aus
Saloniki ausgeführt. Die Kultur des Weinstocks ist
überall verbreitet und hat ebenso wie die Weinausfuhr seit der
Verwüstung der französischen Weinberge durch die Reblaus
namentlich in Rumelien (sowie im westlichen Kleinasien) bedeutende
Fortschritte gemacht. Von Gespinstpflanzen sind besonders Hanf,
Lein und Baumwolle hervorzuheben. Tabak wird in Menge gebaut
(jährlich 15-18 Mill. kg), der beste in Makedonien; doch ist
diese Kultur in den letzten Jahren durch unvernünftige
Finanzmaßregeln schwer geschädigt worden. 1883 wurde die
Tabaksregie eingeführt und einem Bankkonsortium auf 30 Jahre
übertragen. Ein Teil wird im Inland konsumiert, der bei weitem
größere Teil nach Rußland, England,
Österreich ausgeführt. Von Farbepflanzen ist Krapp die
verbreiterte. Große Aufmerksamkeit wird in manchen Gegenden,
namentlich in Ostrumelien, der Rosenzucht zugewendet. Die
Forstwissenschaft steht noch auf sehr niedriger Stufe, und die
Waldverwüstung ist ungeheuer. Einzelne Provinzen sind
stellenweise noch mit dichten Waldungen bedeckt, während in
andern es an Holz fast gänzlich mangelt. Eine
Haupterwerbsquelle der Landbewohner der europäischen
Türkei ist außerdem die Viehzucht. Die türkischen
Pferde, klein, aber sehnig und ausdauernd, dienen
hauptsächlich zum Lasttragen; die Esel und Maulesel der
Türkei wetteifern an Schönheit mit denen Italiens. Die
Stelle des Kamels, das nur in Konstantinopel vorkommt, vertritt der
Büffel, der die schwersten Fuhren bewältigt. Das Rindvieh
ist klein, gut gebaut und meist gelblichgrau mit braunen Flecken.
Kühe werden fast nur für die Zucht gehalten. Sehr
erheblich ist die Schafzucht, insbesondere in Albanien, von wo
jährlich im Frühjahr große Schafherden nach
Makedonien und Thessalien zum Weiden getrieben werden. Die
Wollausfuhr aus der europäischen Türkei, besonders nach
Frankreich, wertete früher im Durchschnitt an 24 Mill. Frank,
ist aber auf 7¾ Mill. Fr. (1887/88) gesunken; feinere Wolle
produziert die Gegend von Adrianopel. In den Gebirgsgegenden werden
viele Ziegen gehalten. Von Wichtigkeit ist auch die Bienen- und
Seidenraupenzucht, obwohl letztere infolge der großen
Preisschwankungen jetzt sehr abgenommen hat. Der Fischfang wird
vornehmlich an den Küsten betrieben. Hierher gehört auch
das Einsammeln von Badeschwämmen an den Küsten des
Ägeischen Meers, während der Blutegelfang in Makedonien
von der Regierung als Monopol betrieben wird. Der Bergbau liegt
noch ganz danieder, wiewohl reiche Erzlager vorhanden sind, welche
später in der wirtschaftlichen Wiederbelebung dieser
Länder eine Rolle zu spielen berufen sind.
Was die technische Kultur anlangt, so findet der Gewerbebetrieb
in der Türkei noch ganz nach al-
921
Türkisches Reich (Handel).
ter Art statt. Mit Ausnahme der für den täglichen
Verkehr unentbehrlichen Gewerbe sind letztere, soweit sie
überhaupt in der Türkei betrieben werden, auf gewisse
Orte und gewisse Personen beschränkt; fabrikmäßiger
Betrieb findet fast nirgends statt. Früher bezog das Abendland
eine Menge kostbarer Stoffe (Seidenstoffe, Teppiche,
Fayencearbeiten etc.) aus der Türkei; jetzt hat dies nicht nur
aufgehört, sondern es werden auch dieselben Stoffe und zwar
von besserer Qualität und um wohlfeilern Preis aus dem Ausland
eingeführt. Die industrielle Thätigkeit beschränkt
sich jetzt auf Herstellung der notwendigen Verbrauchsartikel durch
die bäuerliche Bevölkerung selbst und in einigen Gegenden
auf die nach ererbten Mustern betriebene Hausindustrie.
Inländische und ausländische Spekulanten haben wiederholt
versucht, irgend eine Industrie ins Leben zu rufen; aber jedesmal
scheiterten alle diese Projekte an dem bösen Willen der
Provinzialstatthalter, welche in ihrem Fremdenhaß die
Auswärtigen fern hielten, während das inländische
Kapital mit Steuerpachten, Lieferungen und Börsenspiel
leichter und besser sich verzinste. Grundsätzlich wurden z. B.
Ausländer vom Betrieb der Bergwerke fern gehalten. Erst
neuerdings ist eine kleine Wendung zum Bessern eingetreten.
Handel und Verkehr.
Haupthindernis des für die Türkei sehr wichtigen Land-
und Seehandels sind die immer noch mangelhaften Verkehrsmittel.
Kunststraßen besitzt die Türkei, von den neuerdings
erbauten Eisenbahnen abgesehen, nur wenige, und die Landwege sind
selbst in der Gegend von Konstantinopel so schlecht, daß sie
fast nur Saumwege und für das landesübliche Fuhrwerk
benutzbar sind. Für den Binnenhandel sehr förderlich sind
die Messen und Märkte, die in verschiedenen Orten abgehalten
werden, und deren wichtigste vom 23. Sept. bis 2. Okt. zu Usundscha
Owa, nordwestlich von Adrianopel, stattfindet. Der Handel mit
Mittel- und Westeuropa befindet sich vorwiegend in den Händen
Fremder, besonders der Griechen; im Levantiner und
Küstenhandel sind dagegen auch viele türkische
Unterthanen beschäftigt. Bankier- und Wechselgeschäfte
werden fast nur von Armeniern und Griechen betrieben, in deren
Händen sich auch fast ausschließlich der Binnenhandel
befindet. Im Frühjahr 1882 hatte das türkische Reich
sämtliche Handelsverträge gekündigt und 1884 und
1885 vorläufig einen einheitlichen 8proz. Wertzoll
eingeführt, welcher seit 24. April 1888 auch im Verkehr mit
Ostrumelien in Kraft getreten ist. Von Waren, welche vom Ausland
kommen, werden 7/8 des 8proz. Wertzolls (bei den über
Trapezunt gehenden der gesamte Zoll) zurückerstattet, wenn die
Wiederausfuhr nach dem Ausland innerhalb sechs Monaten nach der
Einfuhr erfolgt. Erst neuerdings ist es wieder zum Abschluß
von neuen Handelsverträggen gekommen, nach welchen jeder Staat
auf die Einfuhr des andern die mit einem dritten vereinbarten
niedrigsten Zölle anwendet, nämlich mit Rumänien
(ratifiziert 12. Jan. 1888) und Serbien (ratifiziert 28. Aug.
1888). Die Statistik über Aus- und Einfuhr ist noch keineswegs
eine befriedigende zu nennen; doch veröffentlicht das "Journal
de la chambre de commerce de Constantinople" seit 1881 offizielle
Tabellen, die einen gewissen Anhalt geben. Danach nehmen in der
Ausfuhr bei weitem die erste Stelle ein die Rosinen, dann folgen
Seide, Wolle, Mohair, Valonen, Opium, Häute, Feigen, Kokons,
Wein, Olivenöl, Erze, Datteln, Teppiche, Seife,
Haselnüsse etc. Es betrug der Wert der Ausfuhr in Millionen
Piaster (zu 16-17 Pfennig):
1885/86 1886/87 1887/88
Rosinen 146 183 172
Mohair 59 86 50
Opium 90 80 42
Seide 77 79 84
Baumwolle 55 53 31
Valonen 43 51 46
Wolle 34 50 57
Häute 30 37 38
Feigen 34 35 30 Kokons 27 34 39 Wein 23 31 29 Olivenöl 38
27 36 Erze 14 16 18 Datteln 17 15 21 Teppiche 13 14 16 Seife 16 14
10 Haselnüsse 15 13 7
Im ganzen aber übersteigt die Einfuhr den Export: das
Verhältnis beider ist wie 10:6. Eingeführt werden
besonders Tuche, Baumwollwaren, Garne, Eisen- und Stahlwaren,
Droguen, Farben, Öle, Zucker, Getränke, Lebensmittel,
Spiritus, Petroleum, Stearinlichte, Zündwaren, Glaswaren,
Papier, Bijouterien, Arzneien, Parfümerien, Möbel,
Waffen, Kurzwaren, Modeartikel etc., vorzüglich englischen,
französischen, österreichischen, deutschen und
schweizerischen Ursprungs. Nach offiziellen Angaben, welche
indessen wegen der vielen Betrügereien der Beamten und der
Defraudationen um ein Viertel zu niedrig ausfallen sollen, betrug,
unter Ausschluß Ägyptens, der Waffen etc. für die
Regierung, der Gegenstände für Gesandte, Konsuln,
Schulen, Stiftungen, der Maschinen und Geräte für Gewerbe
und Ackerbau etc., der Wert der
1884/85 1885/86 1886/87 1887/88
Einfuhr 2063,8 2000,4 2070,3 2010,6 Mill. Piaster
Ausfuhr 1279,8 1207,6 1270,7 1128,9 -
Davon entfällt mehr als ein Drittel allein auf
Konstantinopel. Hauptausfuhrplätze sind ferner: Saloniki und
Dedeaghatsch und in der asiatischen Türkei Smyrna, Trapezunt,
Mersina, Alexandrette und Beirut. Von diesem Handelsverkehr besorgt
den Hauptanteil Großbritannien (1887/88: 42,38 Proz. der
Einfuhr, 31,66 Proz. der Ausfuhr); dann folgen Frankreich mit
12,06, bez. 37,26 Proz. und Österreich-Ungarn mit 19,14, bez.
8,79, dann Rußland (11,25, bez. 2,56 Proz.), endlich Italien,
Ägypten, Griechenland etc. Die Sendungen aus und nach dem
Deutschen Reich, ebenso wie der Schweiz und Belgiens gehen
gewöhnlich über Marseille und Triest und werden darum als
französische und österreichische Provenienzen, resp.
Ausfuhr bezeichnet, was bei nachstehender Tabelle zu
berücksichtigen ist. Der Anteil der wichtigsten Länder an
der Handelsbewegung der Türkei beträgt in Tausenden
Piaster:
Einfuhr Ausfuhr
1886/87 1887/88 1886/87 1887/88
Großbritannien. . . . 894028 851812 434923 357444
Deutsches Reich. ... 2513 3802 729 216
Österreich-Ungarn. . . 417600 384771 111718 99314
Italien . . . . . . 635l4 48976 37351 33461
Persien ...... 48867 53402 1070 1206
Amerika ...... 12352 15596 15333 12751
Belgien ...... 38395 42913 28 203
Bulgarien ..... 49370 50974 2325 2292
Tunesien ...... 7742 10353 12 382
Rußland ...... 178614 226155 30715 28910
Rumänien ..... 32238 25903 10770 13094
Serbien ...... 7266 7006 1019 623
Niederlande ..... 3389 2878 12771 10245
Frankreich ..... 250079 242483 473802 420701
Ägypten ...... 1957 1770 90527 87765
Griechenland. .... 41138 37739 46519 59108
Die türkische Handelsmarine selbst ist unbedeutend, und es
existieren darüber keine sichern Angaben. 1879 wurde ihr
Gesamtinhalt auf 181,500 Ton. geschätzt; 1886 umfaßte
sie nur 17 Dampfer (7297 T.), 416 große Segelschiffe (69,627
T.) und eine große Anzahl kleiner Küstenfahrzeuge.
922
Türkisches Reich (Verkehrswesen, Münzen, Maße
etc.; staatliche Verhältnisse).
Für die Schiffahrtsbewegung liegen, abgesehen von Daten
für einzelne große Hafenstädte (Konstantinopel,
Saloniki, Smyrna, Dedeaghatsch, Trapezunt, Beirut, Samsun, Jafa
etc., s. d.), nur Angaben für das Jahr vom 1. März 1881
bis 28. Febr. 1882 vor. Danach umfaßte dieselbe 195,703
Schiffe, darunter 37,924 ausländische mit 15,864,032 Ton. und
157,779 türkische mit 3,703,261 T. Während des
Kriegsjahrs war die Tonnenzahl auf 12,810,003 gesunken, bis 1887/88
jedoch wieder auf 21,984,576 T. in der fremden Schiffahrt und
5,597,351 T. in der Küstenschiffahrt gestiegen. Die am meisten
dabei beteiligten Nationen sind England mit 9,274,752 T.,
Österreich-Ungarn mit 3,722,122, Frankreich mit 2,979,457,
Griechenland mit 2,425,124, Rußland mit 2,030,714, Italien
mit 956,537, Schweden und Norwegen mit 208,587, das Deutsche Reich
mit 163,833 T. Am auswärtigen Schiffsverkehr ist der Hafen von
Konstantinopel mit 36,36 Proz. der Tonnenzahl beteiligt.
Regelmäßige Dampfschiffsverbindungen werden zwischen den
Hauptseeplätzen der Türkei und den Häfen des
Schwarzen, Ägeischen und Adriatischen Meers wie des westlichen
Mittelmeerbeckens (Odessa, Triest, Brindisi, Messina, Marseille
etc.) durch die österreichischen Lloyddampfer, die Messageries
maritimes, Fraissinet & Comp., Navigazione Generale Italiana,
die Compagnie Russe de navigation à vapeur et de commerce,
griechische und türkische Schiffe unterhalten. Das
türkische Postwesen wurde 1840 neu eingerichtet (1886: 408
Postämter, im ganzen Reich 1187); doch haben bei der
Unsicherheit desselben das Deutsche Reich, Österreich,
Frankreich, Großbritannien etc. ihre Postämter in
Konstantinopel und einigen andern Hafenstädten beibehalten.
Eisenbahnbauten sind in der europäischen Türkei erst in
neuerer Zeit in Angriff genommen worden; bis jetzt sind
einschließlich Ostrumeliens 1170 km im Betrieb (in der
asiatischen Türkei 660 km); die sehr wichtigen Verbindungen
der Bahnen Saloniki-Mitrowitza und Konstantinopel-Sarambei sind
1888 eröffnet worden. Das Telegraphennetz ist (wohl im
Interesse der Regierung) ziemlich ausgedehnt, selbst über
abgelegene und menschenarme Provinzen. Es existieren 233 (im ganzen
Reich 683) Telegraphenbüreaus. Die bedeutendsten Orte der
europäischen Türkei sind: Konstantinopel, Adrianopel,
Gallipoli, Saloniki, Janina, Skodra, Prisrend, Prischtina und
Monastir. Münzeinheit ist der Piaster (zu 40 Para), deren 100
auf die türkische Lira (= 18½ Mk.) gehen sollen. Da
aber Gold Agio genießt, so ist der Piaster weniger wert
(16-17 Pf.). Es kursieren Goldstücke zu 500, 250, 100, 50 und
25 Piaster, Silbermünzen zu 20, 10, 5, 2, 1 und ½
Piaster und Münzen aus einer Legierung von Silber mit Kupfer,
nämlich ganze, halbe und viertel Altilik (ein Altilik,
nominell = 6 Piaster, enthält 52 Proz. Silber und verliert ca.
17 Proz.) und ganze, halbe, 2/5, 1/5 und 1/10 Beschlik
(enthält 25 Proz. Silber, nominell = 5 Piaster, und verliert
im Verkehr 50 Proz.). Der Kurs der Gold- und Silbermünzen ist
übrigens in den verschiedenen Städten ein verschiedener.
In Bezug auf Maß und Gewicht gilt offiziell seit 1871 das
französische (metrische) System. Frühere Gewichtseinheit
war die Okka = 1284 g, Getreidemaß das Kilé = 25-37
Lit., Längenmaß der Pik Hâlebi ("Elle von Aleppo")
= 0,686 m. Diese Maße sind noch überall im Gebrauch.
Staatliche Verhältnisse.